INFORMATIONEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Ausgabe 2022

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INFORMATIONEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Ausgabe 2022
INFORMATIONEN FÜR
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

                        Ausgabe 2022
IMPRESSUM

    Landesamt für Soziales, Jugend und
    Versorgung (Herausgeber)
    Rheinallee 97-101
    55118 Mainz

    Titelbild:      © WavebreakMediaMicro –
                    AdobeStock
    Bild Präsident: © LSJV – Kristina Schäfer
    Stand:          Mai 2022

    Wir bitten um Verständnis, dass die Aufzählung der
    Nachteilsausgleiche in dieser Informationsschrift
    nicht umfassend sein kann. Sie enthält die uns bei
    Redaktionsschluss (Mai 2022) bekannten Informa-
    tionen. Wir haben teilweise externe Textbeiträge
    verwendet, für deren Richtigkeit wir keine Gewähr
    übernehmen können. Verbindliche Auskünfte kön-
    nen Ihnen nur diejenigen Einrichtungen, Institutio-
    nen, Behörden und Stellen erteilen, die den jeweili-
    gen Nachteilsausgleich gewähren.

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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Broschüre „Informationen für Menschen mit
Behinderungen“ ist seit Jahren ein gefragter und
gern genutzter Wegweiser. Sie soll Menschen mit
Behinderungen auf ihre Rechte aufmerksam ma-
chen und sie ermutigen, diese Rechte auch in An-
spruch zu nehmen. Sie gibt einen Überblick über
die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, enthält
Antworten auf wichtige Fragen und weist den Weg
durch das Antragsverfahren. Auch genannt werden
in der Broschüre die für die einzelnen Leistungen
und Nachteilsausgleiche zuständigen Stellen in
Rheinland-Pfalz.

Ich freue mich, Ihnen hiermit die neueste Auflage
dieser Broschüre vorlegen zu können. Hilfreiche
Informationen zum Thema Menschen mit Behinde-
rungen finden Sie auch im Internetauftritt des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
(www.lsjv.rlp.de). Hier können Sie im Übrigen auch
Ihren Antrag im Online-Verfahren stellen. Und in
unseren Bürger-Service-Büros stehen wir Ihnen für
Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung. Die
Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf
Seite 20.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Placzek
Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend
und Versorgung

                                                     3
ZUNÄCHST EINIGE BEGRIFFE
    WAS IST EINE BEHINDERUNG?                            WER IST SCHWERBEHINDERTER MENSCH?

    Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch               Personen ab einem GdB von 50 mit Wohnsitz
    (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinder-       oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet.
    ter Menschen sind Menschen behindert, wenn           Ausländer oder Staatenlose müssen außerdem im
    ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder   Bundesgebiet rechtmäßig ihren Wohnsitz oder
    seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlich-       gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung
    keit länger als sechs Monate von dem für das         als Arbeitnehmer oder Auszubildender haben.
    Lebensalter typischen Zustand abweichen und
    daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
    beeinträchtigt ist.                                  WER KANN EINE GLEICHSTELLUNG
                                                         ERHALTEN?
    Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in
    der Gesellschaft werden als Grad der Behinde-        Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die
    rung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft und           wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten
    von 20 bis 100 festgestellt. Dabei kommt es nicht    Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Die
    auf die ausgeübte oder angestrebte Erwerbstätig-     Gleichstellung spricht die zuständige Agentur für
    keit an. Deshalb sagt der GdB nichts darüber aus,    Arbeit aus.
    inwieweit jemand bei seiner Arbeit oder im Beruf
    beeinträchtigt ist. Beeinträchtigungen, die keinen
    GdB von mindestens 10 bedingen, gelten nicht als
    Behinderung im Sinne des Gesetzes.

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NUN ZUM VERFAHRENSABLAUF
ANTRAG                                               ENTSCHEIDUNG

Zunächst muss beim Landesamt für Soziales, Ju-       Sind die gesundheitlichen Ermittlungen abge-
gend und Versorgung ein Antrag gestellt werden.      schlossen, entscheidet das Landesamt für Sozia-
Am einfachsten und schnellsten geht das mit dem      les, Jugend und Versorgung, welcher GdB vorliegt.
Online-Antrag (www.lsjv.rlp.de). Wer diese Mög-      Außerdem stellt es in dem Bescheid fest, ob be-
lichkeit nicht nutzen möchte, sollte den Antrag      stimmte gesundheitliche Merkmale, sogenannte
mit einem Antragsvordruck stellen. Die Vordrucke     Merkzeichen, gegeben sind. Von der Feststellung
gibt es bei den Dienststellen des Landesamtes für    hängt ab, welche Nachteilsausgleiche in Anspruch
Soziales, Jugend und Versorgung (siehe Seite 20),    genommen werden können.
bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltun-
gen, den Behindertenverbänden und bei den Ver-
tretungen für schwerbehinderte Menschen in den       AUSWEIS
Betrieben und Dienststellen. Auf der Internetseite
des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versor-     Ab einem GdB von 50 stellt das Landesamt für
gung www.lsjv.rlp.de gibt es die Vordrucke unter     Soziales, Jugend und Versorgung auf Antrag einen
Bürgerportale/Service – Downloads – Men-             mit Lichtbild versehenen Schwerbehindertenaus-
schen mit Behinderungen zum Herunterladen.           weis aus. Damit können sowohl die Eigenschaft als
                                                     schwerbehinderter Mensch nachgewiesen, als auch
                                                     die im Einzelfall zustehenden Rechte und Nach-
ÄRZTLICHE BERICHTE                                   teilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

Um die gesundheitliche Beeinträchtigung feststel-
len zu können, müssen meistens Berichte des be-
handelnden Arztes angefordert werden. Eventuell
werden auch Unterlagen von der Rentenversiche-
rung, Pflegeversicherung oder der Berufsgenossen-
schaft beigezogen.

Falls Sie selbst aktuelle ärztliche Unterlagen
besitzen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei.
Sie können damit unter Umständen die Bearbei-
tungsdauer verkürzen. Reichen diese Unterlagen
aus, führt das Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung keine eigene ärztliche Untersuchung
mehr durch.

                                                                                                         5
RECHTE UND
    NACHTEILSAUSGLEICHE
    Was sind Rechte und Nachteilsausgleiche für behinderte und schwerbehinderte
    Menschen?

    IM ARBEITS- UND BERUFSLEBEN                        Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im
                                                       Urlaubsjahr.
    Begleitende Hilfen für schwerbehinderte
    Menschen, wie zum Beispiel                         Besonderer Kündigungsschutz für schwerbe-
                                                       hinderte Menschen
    ■ technische Arbeitshilfen,                        (Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich
                                                       nur mit vorheriger Zustimmung des Integrations-
    ■ Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes          amtes; Ausnahme: z. B. Arbeitsverhältnis bestand
      (z. B. zum Erwerb des Führerscheins, Erst- und   nicht länger als sechs Monate).
      Ersatzbeschaffung eines Kfz, behinderungsbe-
      dingte Zusatzausstattung eines Kfz),             Beschäftigungsmöglichkeit in Werkstätten für
                                                       behinderte Menschen,
    ■ Umzugshilfen, Hilfen zur Beschaffung, Ausstat-   wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung
      tung und Erhaltung einer behindertengerech-      eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
      ten Wohnung,                                     nicht möglich ist.

    ■ Hilfen zum Erhalten/Erweitern beruflicher         Beschäftigungsmöglichkeit in Integrations-
      Kenntnisse und Fertigkeiten,                     unternehmen, Integrationsbetrieben oder
                                                       Integrationsabteilungen
    ■ Hilfen in besonderen Lebenslagen zur Ermögli-    des allgemeinen Arbeitsmarktes, wenn eine son-
      chung, Erleichterung oder Sicherung der Teil-    stige Beschäftigung auf Grund von Art und
      habe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen         Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
      Arbeitsmarkt,                                    Umstände trotz Ausschöpfung aller Fördermög-
                                                       lichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfach-
    ■ Darlehen oder Zinszuschüsse zum Gründen          diensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
      und Erhalten einer selbstständigen beruflichen
      Existenz,                                        Übernahme der Kosten einer notwendigen
                                                       Arbeitsassistenz
    ■ Leistungen an Arbeitgeber zur Einrichtung        im Rahmen der §§ 102 Absatz 4 SGB IX und 17
      behinderungsgerechter Arbeits- und Ausbil-       Absatz 1 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-
      dungsplätze.                                     verordnung (SchwbAV) durch das zuständige

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Integrationsamt. Der Anspruch ist dem Grund         NACHTEILSAUSGLEICHE BEI DER LOHN-
und/oder der Höhe nach auf die Mittel beschränkt,   UND EINKOMMENSTEUER
die dem Integrationsamt aus der Schwerbehinder-     (Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2021)
ten-Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen.
                                                    Hinweis:
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung in           Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-
Betrieben und Dienststellen,                        Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuer-
in denen mindestens fünf schwerbehinderte Men-      licher Regelungen sind zum 1. Januar 2021 folgende
schen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.     steuerliche Verbesserungen in Kraft getreten:

Leistungen an Arbeitgeber für die Schaffung         ■ die Verdoppelung der Behinderten-Pauschbe-
neuer geeigneter Arbeits- und Ausbildungs-            träge,
plätze für schwerbehinderte Menschen
                                                    ■ die Anpassung der Grade der Behinderung an
Sie können sich an die für Ihren Wohnort zustän-      das Sozialrecht, wodurch ein Behinderten-
dige Dienststelle des Integrationsamtes wenden,       Pauschbetrag bereits ab einem GdB von min-
die Ihnen Auskunft gibt, und zwar:                    destens 20 berücksichtigt wird,

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung       ■ der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraus-
– Integrationsamt –                                   setzungen zur Gewährung eines Behinderten-
Baedekerstraße 2-20                                   Pauschbetrags bei einem GdB von unter 50,
56073 Koblenz
Telefon 0261 4041-297                               ■ die Einführung einer behinderungsbedingten
                                                      Fahrtkostenpauschale von 900 Euro bei Geh-
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung         und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stär-
– Integrationsamt –                                   keren Einschränkungen,
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz                                         ■ die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags von
Telefon 06131 967-383                                 924 Euro auf 1.800 Euro sowie

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung       ■ die Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bei
– Integrationsamt –                                   Pflegegrad 2 und 3 in Höhe von 600 Euro bzw.
Reiterstraße 16                                       1.100 Euro.
76829 Landau
Telefon 06341 26-466                                Pauschbetrag für behinderte Menschen
                                                    (§ 33 b Einkommensteuergesetz – EStG)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung       Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht die
– Integrationsamt –                                 Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises ihrer
Moltkestraße 19                                     Aufwendungen für den täglichen behinderungsbe-
54292 Trier                                         dingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pausch-
Telefon 0651 1447-263                               betrag zu beantragen. Mit dem Pauschbetrag wer-
                                                    den Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhn-

                                                                                                         7
lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich-      90      2.460 Euro
    tungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie    100     2.840 Euro
    für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten.
                                                        Menschen, die hilflos sind (Merkzeichen H) oder
    Aufwendungen wie z. B. Krankheitskosten, Kur-       pflegebedürftig mit Einstufung in die Pflegegrade 4
    kosten oder behinderungsbedingte Umbaukosten        oder 5, sowie Blinde und Taubblinde (Merkzeichen
    können neben dem Behinderten-Pauschbetrag als       Bl oder TBl) erhalten einen Pauschbetrag von
    außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG         7.400 Euro.
    geltend gemacht werden. Diese führen jedoch nur
    dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie die    Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des
    zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der       Pauschbetrags sind nachzuweisen. Bei Beginn, Än-
    zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Ge-      derung oder Wegfall der Behinderung im Laufe des
    samtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und     Kalenderjahres wird stets der volle Pauschbetrag
    ggf. der Anzahl der Kinder.                         nach dem höchsten GdB gewährt, der im Kalender-
                                                        jahr festgestellt war.
    Das Finanzamt berücksichtigt den Behinderten-
    Pauschbetrag bei der Einkommensteuerveranla-        Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen reicht die
    gung, wenn in der Steuererklärung die „Anlage       Vorlage eines Bescheids über die Einstufung in Pfle-
    Außergewöhnliche Belastungen“ in der Rubrik         gegrad 4 oder 5 aus; die zusätzliche Feststellung
    „Behinderten-Pauschbetrag“ entsprechend ausge-      eines Grads der Behinderung ist für die Gewährung
    füllt ist. Bei Arbeitnehmern und Pensionären kann   des Behinderten-Pauschbetrags nicht erforderlich.
    der Pauschbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal
    berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber behält       Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen
    dann bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug       auch andere Personen können den Behinderten-
    weniger Lohnsteuer ein. Soll der Pauschbetrag       Pauschbetrag für ein Kind mit Behinderungen auf
    erstmalig berücksichtigt werden, muss beim ört-     sich übertragen lassen, wenn sie Anspruch auf Kin-
    lichen Finanzamt ein entsprechender Antrag auf      dergeld oder den Kinderfreibetrag haben und das
    Lohnsteuer-Ermäßigung (mit der „Anlage Sonder-      Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch
    ausgaben/außergewöhnliche Belastungen“) ge-         nimmt.
    stellt werden.
                                                        Steuerermäßigung für haushaltsnahe
    Nach der neuen Gesetzeslage ab 2021 ist das Ver-    Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe
    fahren für Steuerpflichtige mit einem GdB von        Dienstleistungen (§ 35 a EStG)
    unter 50 vereinfacht worden. Zusatzvorausset-       Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäfti-
    zungen für die Gewährung eines Behinderten-         gungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleis-
    Pauschbetrags wie etwa eine dauernde Einbuße        tungen werden über eine Ermäßigung der tarif-
    der körperlichen Beweglichkeit müssen nicht         lichen Einkommensteuer gefördert. Die Steuerer-
    mehr nachgewiesen werden. Bereits ab einem          mäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen,
    Grad der Behinderung von mindestens 20 wird         höchstens jedoch 4.000 Euro jährlich (bzw. maxi-
    ein Pauschbetrag gewährt.                           mal 510 Euro im Falle eines geringfügigen Be-
                                                        schäftigungsverhältnisses – sog. „Minijob“ –).
    Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei
    einem GdB von mindestens:                           Pflege- und Betreuungsleistungen sind ebenfalls
                                                        von dieser steuerlichen Förderung umfasst.
    20        384 Euro                                  Nimmt die pflegebedürftige Person jedoch einen
    30        620 Euro                                  Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in
    40        860 Euro                                  Anspruch (siehe auch „Pauschbetrag für Men-
    50      1.140 Euro                                  schen mit Behinderungen“), schließt dies eine Be-
    60      1.440 Euro                                  rücksichtigung dieser Pflegeaufwendungen aus.
    70      1.780 Euro                                  Der Ausschluss greift nicht, wenn der einem Kind
    80      2.120 Euro                                  zustehende Behinderten-Pauschbetrag auf die

8
Eltern übertragen wird und diese für Pflege- und      bei Pflegegrad 4 oder 5
Betreuungsleistungen des Kindes aufkommen.           (oder Merkzeichen H)        1.800 Euro

Berücksichtigung von erwachsenen Kindern             Bei erstmaliger Feststellung, Änderung oder Weg-
mit Behinderungen (§ 32 EStG)                        fall des Pflegegrads (oder des Merkzeichens H) im
Bei der Gewährung von Kindergeld, im Rahmen          Laufe des Kalenderjahres ist der Pflege-Pauschbe-
des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (Kin-   trag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der
derfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und    im Kalenderjahr festgestellt war. Bei Pflege durch
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) sowie bei        mehrere Personen ist der Pauschbetrag nach
weiteren steuerlichen Entlastungen, z. B. für Kin-   Köpfen aufzuteilen.
derbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
oder für den Entlastungsbetrag für Alleinerzie-
hende (§ 24 b EStG), werden volljährige Kinder       NACHTEILSAUSGLEICHE RUND UMS AUTO
ohne Altersbegrenzung berücksichtigt, die sich
wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli-      Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
schen Behinderung nicht selbst finanziell unter-      (§ 9 EStG)
halten können. Voraussetzung ist, dass die Behin-    Menschen mit einem GdB von mindestens 70
derung vor Vollendung des 25. Lebensjahres           oder mit einem GdB von mindestens 50 und
eingetreten ist. Kinder, bei denen die Behinderung   dem Merkzeichen G können für Fahrten zwi-
vor dem 01.01.2007 und vor Vollendung des            schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
27. Lebensjahres eingetreten ist, sind auch          anstelle der Entfernungspauschale (30 Cent je
berücksichtigungsfähig.                              Entfernungskilometer; in den Jahren 2021 bis
                                                     2023 ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent je
Pflegepauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG)               Entfernungskilometer) die tatsächlichen Aufwen-
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die         dungen der Hin- und Rückfahrt als Werbungskos-
Steuerpflichtigen durch die häusliche Pflege einer     ten abziehen. Das Gleiche gilt für Familienheim-
Person entstehen, können diese anstelle einer        fahrten im Rahmen einer doppelten Haushalts-
Steuerermäßigung für die durch Einzelnachweis        führung aus beruflichem Anlass.
belegten Kosten nach § 33 EStG (außergewöhnli-
che Belastungen) einen Pflege-Pauschbetrag be-        Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten
antragen.                                            werden 30 Cent je gefahrenen Kilometer (Hin-
                                                     und Rückfahrt) bzw. 60 Cent je Entfernungskilo-
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die          meter anerkannt. Wird bei Menschen mit Behin-
Pflege entweder in ihrer Wohnung oder in der          derungen der besondere Kilometersatz zugrunde
Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich              gelegt, können zusätzlich Gebühren für einen
durchführt und dafür keine Einnahmen (z. B. an       Parkplatz an der ersten Tätigkeitsstätte abgezo-
die Pflegeperson weitergegebenes Pflegegeld)           gen werden. Aufwendungen für Fahrten, die durch
erhält. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittel-   die An- und Abfahrt eines Dritten (z. B. des Ehe-
baren Sicherung der erforderlichen Grundpflege        gatten) zur ersten Tätigkeitsstätte entstehen (sog.
der gepflegten Person verwendet (z. B. Bezahlung      Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je
eines unterstützenden Pflegedienstes), liegen         gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden.
keine Einnahmen vor. Das von Eltern eines Kindes
mit Behinderungen für dieses Kind erhaltene Pfle-     Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
gegeld zählt nicht zu den Einnahmen. Der Pflege-      (§ 33 Abs. 2 a EStG)
Pauschbetrag wird ab 2021 bereits ab einem           Für Aufwendungen für durch eine Behinderung
Pflegegrad 2 bei der gepflegten Person gewährt.        veranlasste Fahrten (private Fahrten) wird ab
                                                     2021 eine Pauschale, sog. behinderungsbedingte
Der Pflege-Pauschbetrag beträgt:                      Fahrtkostenpauschale, gewährt.

bei Pflegegrad 2              600 Euro
bei Pflegegrad 3             1.100 Euro

                                                                                                           9
Eine Pauschale von 900 Euro erhalten:              ■ Blinde, Hilflose und außergewöhnlich Gehbe-
                                                          hinderte (Merkzeichen Bl, H oder aG im
     ■ Menschen mit einem GdB von mindestens 80           Schwerbehindertenausweis),

     ■ Menschen mit einem GdB von mindestens 70         ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter
       und dem Merkzeichen G                              Menschen und bestimmte Gruppen Verfolgter
                                                          des Nationalsozialismus.
     Eine Pauschale von 4.500 Euro erhalten:
                                                        Diese schwerbehinderten Menschen können
     ■ Menschen mit dem Merkzeichen aG, Bl, TBl         daneben auch die Freifahrt im öffentlichen Perso-
       oder H                                           nenverkehr (siehe dazu Seiten 12-14) in Anspruch
                                                        nehmen.
     ■ Menschen mit festgestelltem Pflegegrad 4
       oder 5                                           Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
                                                        (§ 3 a KraftStG)
     Personen, die die Voraussetzungen für beide        Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Be-
     Pauschalen erfüllen, können nur die höhere von     einträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Stra-
     4.500 Euro in Anspruch nehmen.                     ßenverkehr (Merkzeichen G im Schwerbehinder-
                                                        tenausweis) und Gehörlose (Merkzeichen Gl im
     Außer zu den vorgenannten Voraussetzungen          Schwerbehindertenausweis) können für das auf
     müssen keine zusätzlichen Nachweise erbracht       sie zugelassene Fahrzeug eine 50%ige Kfz-Steuer-
     werden. Über die Fahrtkostenpauschale hinaus       ermäßigung erhalten. Für beide Gruppen gilt aber:
     sind keine weiteren behinderungsbedingten
     Fahrtkosten berücksichtigungsfähig. Die behinde-   Entweder die 50%ige Kfz-Steuerermäßigung
     rungsbedingte Fahrtkostenpauschale zählt zu den    oder die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmit-
     außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG), die     teln. Beides nebeneinander ist nicht möglich!
     sich steuerlich nur dann auswirken, wenn sie die
     zumutbare Belastung übersteigen.                   An die getroffene Wahl ist der schwerbehinderte
                                                        Mensch aber nicht auf Dauer gebunden. Vielmehr
     Der Behinderten-Pauschbetrag und auch der be-      kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur
     sondere Kilometersatz für Wege zwischen Woh-       Freifahrt oder umgekehrt gewechselt werden.
     nung und Arbeitsstätte bei Behinderung bleiben
     hiervon unberührt. Auch können neben der behin-    Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist in
     derungsbedingten Fahrtkostenpauschale Aufwen-      Rheinland-Pfalz zum 01.04.2014 von der
     dungen für die ggf. erforderliche behindertenge-   Finanzverwaltung auf die Zollverwaltung über-
     rechte Umrüstung eines Pkws – im Jahr der          gegangen. Informationen darüber, an welche
     Zahlung – als weitere außergewöhnliche Belas-      nächstgelegene Kontaktstelle des Zolls sich
     tungen geltend gemacht werden.                     Bürgerinnen und Bürger wenden können, finden
                                                        sich auf der Internetseite www.zoll.de. Allgemeine
     Zu allen steuerlichen Fragen gibt Ihnen Ihr        Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer werden durch die
     Finanzamt nähere Auskünfte. Kontaktdaten           Zentrale Auskunft der Zollverwaltung
     finden Sie z. B. auf der Internetseite des Lan-     (Informations- und Wissensmanagement Zoll;
     desamts für Steuern in Koblenz unter               Telefon 0351 44834-550;
     www.lfst-rlp.de.                                   E-Mail: info.kraftst@zoll.de) beantwortet.

     Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer              Parkerleichterungen für außergewöhnlich
     (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz – KraftStG –)     gehbehinderte oder blinde Menschen sowie
     Von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes    Menschen mit Amelie oder Phokomelie
     Fahrzeug werden auf Antrag befreit                 Schwerbehinderten Menschen mit außerge-
                                                        wöhnlicher Gehbehinderung und blinden Men-
                                                        schen (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehin-

10
dertenausweis) sowie schwerbehinderten Men-          Bundesgebiet und in den Mitgliedstaaten der EU
schen mit beidseitiger Amelie (Fehlen beider         für die jeweils dort bestehenden Parkerleichterun-
Arme) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße           gen gilt.
setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleich-
baren Funktionseinschränkungen kann unter            Parkerleichterungen für besondere Gruppen
anderem gestattet werden,                            schwerbehinderter Menschen auf der Grund-
                                                     lage einer bundesrechtlichen Regelung
■ auf den sogenannten Behindertenparkplätzen
  (mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“      ■ Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzei-
  besonders gekennzeichneten Parkplätze) zu            chen G und B und einem GdB von wenigstens
  parken,                                              70 allein für Funktionsstörungen an den unte-
                                                       ren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule,
■ an Stellen, an denen das eingeschränkte Halt-        soweit sich diese auf das Gehvermögen auswir-
  verbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu        ken) und gleichzeitig einen GdB von wenig-
  parken,                                              stens 50 für Funktionsstörungen des Herzens
                                                       oder der Atmungsorgane,
■ im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelas-
  sene Parkdauer zu überschreiten,                   ■ schwerbehinderte Menschen, die an Morbus
                                                       Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn
■ in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Ent-        hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt,
  laden für bestimmte Zeiten freigegeben ist,
  während dieser Zeiten zu parken,                   ■ schwerbehinderte Menschen mit künstlichem
                                                       Darmausgang und zugleich künstlicher Harnab-
■ an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten             leitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens
  ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu              70 vorliegt,
  parken,
                                                     ■ diejenigen schwerbehinderten Menschen, die
■ auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stun-       den vorgenannten Personenkreisen gleichzu-
  den zu parken,                                       stellen sind

■ in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der      können ebenfalls eine bundesweit geltende Aus-
  gekennzeichneten Flächen, ohne den durchge-        nahmegenehmigung erhalten. Diese beinhaltet im
  henden Verkehr zu behindern, zu parken,            Wesentlichen die zuvor genannten Parkerleichte-
                                                     rungen. Sie berechtigt jedoch nicht zum Parken
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere         auf den sogenannten Behindertenparkplätzen!
Parkmöglichkeit besteht.
                                                     Nähere Auskünfte und die Ausnahmegenehmi-
Auch ohne Führerschein oder ohne eigenes, auf        gung erteilen die Straßenverkehrsbehörden.
sie zugelassenes Kfz können die genannten Perso-
nen diese Ausnahmegenehmigung erhalten. Aus          Sonderregelung für besondere Gruppen schwer-
der Ausnahmegenehmigung geht dann hervor,            behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugfüh-   Gehbehinderte Menschen (Merkzeichen G im
rer von den entsprechenden Vorschriften der          Schwerbehindertenausweis), die nur noch einen
Straßenverkehrsordnung befreit ist. Auskunft und     Aktionsradius von ca. 100 m haben, können eben-
Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige           falls eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese
Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt- oder           gilt aber nur in Rheinland-Pfalz, Schleswig-
Verbandsgemeindeverwaltung.                          Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie
                                                     räumt die gleichen Parkerleichterungen ein wie
Die Straßenverkehrsbehörde stellt den Berech-        die bundeseinheitliche Sonderregelung und be-
tigten in diesen Fällen einen blauen Parkausweis     rechtigt somit ebenfalls nicht zum Parken auf
mit Rollstuhlfahrersymbol aus, der im gesamten       den sogenannten Behindertenparkplätzen.

                                                                                                          11
Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen              Dass gesundheitliche Gründe vorliegen, ist der
     sind auch hier die Straßenverkehrsbehörden             Straßenverkehrsbehörde durch eine ärztliche
     zuständig.                                             Bescheinigung nachzuweisen.

     Parkerleichterung für behinderte Menschen              Ausnahme von Verkehrsverboten bei hohen
     mit Verlust oder starker Beeinträchtigung bei-         Ozonkonzentrationen
     der Hände und für kleinwüchsige Menschen               Außergewöhnlich Gehbehinderte, Hilflose oder
     Auch behinderte Menschen mit Verlust oder star-        Blinde (Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbe-
     ker Beeinträchtigung beider Hände erhalten auf         hindertenausweis) sind von Verkehrsverboten
     Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eine Aus-        kraft Gesetzes befreit.
     nahmegenehmigung, um an Parkuhren und Park-
     scheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalt-         Beitragsermäßigung für Automobilclubs
     verbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begren-     Einige Automobilclubs räumen schwerbehinder-
     zung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.         ten Mitgliedern eine Beitragsermäßigung ein.

     Kleinwüchsigen Menschen mit einer Körpergröße          Hilfe zur Kfz-Finanzierung
     von 1,39 m und darunter kann genehmigt werden,         Hierfür sind vorrangig die Rehabilitationsträger
     an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebüh-            zuständig. Also z. B. die Rentenversicherung, die
     renfrei zu parken.                                     Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit. Eine
                                                            Finanzierungshilfe nach dem SGB IX vom Integra-
     Nähere Auskünfte und die Ausnahmegenehmi-              tionsamt ist nur als begleitende Hilfe im Arbeits-
     gung erteilen die Straßenverkehrsbehörden.             leben möglich; also nicht für die schwerbehinder-
                                                            ten Menschen, die zum Beispiel aus Altersgründen
     Reservierung von Parkplätzen                           bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden
     Blinden und Menschen mit außergewöhnlicher             sind. Weitere Voraussetzung einer Finanzierungs-
     Gehbehinderung (Merkzeichen Bl oder aG im              hilfe durch das Integrationsamt ist, dass keine
     Schwerbehindertenausweis) sowie Menschen mit           andere Stelle die Kfz-Finanzierungshilfe vorrangig
     beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder ver-          zu leisten hat oder leistet.
     gleichbaren Funktionseinschränkungen kann
     unter bestimmten Voraussetzungen ein Parkplatz
     reserviert werden, zum Beispiel                        NACHTEILSAUSGLEICHE IM
                                                            PERSONENVERKEHR
     ■ in der Nähe der Wohnung und/oder des
       Arbeitsplatzes,                                      Freifahrt im Nahverkehr (§§ 145 ff. SGB IX)
                                                            Mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis
     ■ in der Nähe von Behörden und Krankenhäusern.         und nach dem Erwerb/Erhalt einer Wertmarke
                                                            sind im öffentlichen Personenverkehr kostenlos
     Erforderlich ist ein besonderer Parkausweis; er wird   zu befördern
     von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
                                                            ■ schwerbehinderte Menschen, die in der Bewe-
     Befreiung von der Gurtanschnallpflicht                    gungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
     Autofahrer und Beifahrer können von der Gurt-            beeinträchtigt sind (Merkzeichen G im Schwer-
     pflicht befreit werden, wenn                              behindertenausweis),

     ■ das Anlegen der Gurte aus Gesundheitsgründen         ■ Hilflose oder Gehörlose (Merkzeichen H oder
       nicht möglich ist oder                                 Gl im Schwerbehindertenausweis),

     ■ die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.          ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter
                                                              Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Gesetzen,
                                                              die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für
                                                              entsprechend anwendbar erklären, sowie be-

12
stimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozi-       ■ außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen
  alismus, sofern sie bereits am 1. Oktober 1979       aG im Schwerbehindertenausweis) und
  Anspruch auf Freifahrt hatten,
                                                     ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter
■ die notwendige Begleitperson des schwer-             Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Geset-
  behinderten Menschen (Merkzeichen B im               zen, die das BVG für entsprechend anwendbar
  Schwerbehindertenausweis).                           erklären, sowie bestimmte Gruppen Verfolgter
                                                       des Nationalsozialismus.
Zur Freifahrt des schwerbehinderten Menschen
erforderlich sind der entsprechende Schwerbehin-     Dieser Personenkreis kann beides – Freifahrt
dertenausweis und das Ausweisbeiblatt mit Wert-      und Kfz-Steuerbefreiung – nebeneinander
marke. Die notwendige Begleitperson (Merkzei-        beanspruchen.
chen B) fährt stets kostenlos, selbst dann, wenn
der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke          Nahverkehr im Sinne des SGB IX ist der öffentli-
gekauft hat. Die Wertmarke kostet derzeit            che Personenverkehr mit
91 Euro für ein Jahr, 46 Euro für ein halbes Jahr.
Sie wird, wie auch der Schwerbehindertenaus-         1. Straßenbahnen und Obussen im Sinne des
weis, vom Landesamt für Soziales, Jugend und            Personenbeförderungsgesetzes,
Versorgung ausgestellt.
                                                     2. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den
Kostenlos ist die Wertmarke für:                        §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz auf
                                                        Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderun-
■ Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H im          gen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt, es
  Schwerbehindertenausweis),                            sei denn, dass bei den Verkehrsformen nach
                                                        § 43 Personenbeförderungsgesetz die Geneh-
■ Empfänger von Leistungen zur Sicherung des            migungsbehörde auf die Einhaltung der Vor-
  Lebensunterhalts nach dem SGB II,                     schriften über die Beförderungsentgelte gemäß
                                                        § 45 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz
■ Empfänger von Leistungen nach dem Dritten             ganz oder teilweise verzichtet hat,
  und Vierten Kapitel des SGB XII,
                                                     3. S-Bahnen in der 2. Wagenklasse,
■ Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII,
                                                     4. Eisenbahnen in der 2. Wagenklasse in Zügen und
■ Empfänger von Leistungen nach §§ 27 a und             auf Strecken und Streckenabschnitten, die in ein
  27 d BVG,                                             von mehreren Unternehmern gebildetes, mit den
                                                        unter Nummer 1, 2 oder 7 genannten Verkehrs-
■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter            mitteln zusammenhängendes Liniennetz mit ein-
  Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Geset-           heitlichen oder verbundenen Beförderungsent-
  zen, die das BVG für entsprechend anwendbar           gelten einbezogen sind (Verkehrsverbund),
  erklären, sowie bestimmte Gruppen Verfolgter
  des Nationalsozialismus, sofern sie bereits am     5. Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse
  1. Oktober 1979 die Voraussetzungen für die           in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind,
  Freifahrt erfüllten und bei ihnen weiterhin           die Verkehrsnachfrage im Nahverkehr zu be-
  bestimmte Voraussetzungen vorliegen.                  friedigen (Züge des Nahverkehrs). Dazu zählen:
                                                        Regionalbahn – RB –, Stadtexpress – SE –,
Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung können               Regionalexpress – RE –, Schnellzug – D –,
nicht nebeneinander in Anspruch genommen                InterRegio – IR –,
werden. Eine Ausnahme gilt nur für:
                                                     6. sonstigen Eisenbahnen des öffentlichen Ver-
■ Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H im          kehrs im Sinne der §§ 2 Absatz 1, 3 Absatz 1
  Schwerbehindertenausweis),                            Allgemeines Eisenbahngesetz in der 2. Wagen-

                                                                                                           13
klasse auf Strecken, bei denen die Mehrzahl der   Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn AG
       Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht        eine Reihe von weiteren Vergünstigungen und
       überschreiten,                                    Serviceleistungen an, wie z. B.:

     7. Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Über-     ■ kostenfreie Platzreservierung,
        setzverkehr, wenn dieser der Beförderung von
        Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich      ■ rollstuhlgeeignete Plätze in Fernzügen,
        dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb
        dieses Bereiches liegen. Nachbarschaftsbereich   ■ Abteile für schwerbehinderte Menschen,
        ist der Raum zwischen benachbarten Gemein-
        den, die, ohne unmittelbar aneinander grenzen    ■ Ein-, Aus- und Umsteigehilfen.
        zu müssen, durch einen stetigen, mehr als ein-
        mal am Tag durchgeführten Verkehr wirt-          Weitere wichtige Informationen und auch ganz
        schaftlich und verkehrsmäßig verbunden sind.     konkrete Hilfe für unterwegs erhalten Sie bei den
                                                         Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mobilitäts-
     Freifahrt im Fernverkehr (§§ 145 ff. SGB IX)        service-Zentrale. Die Mobilitätsservice-Zentrale
     Die notwendige Begleitperson des schwerbehin-       ist über folgende Kontaktdaten täglich von
     derten Menschen wird im Fernverkehr, wie auch       6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar:
     im Nahverkehrsbereich, stets kostenlos befördert.   Telefon 01805 512512
     Voraussetzung ist lediglich das im Schwerbehin-     Telefax 01805 159357
     dertenausweis eingetragene Merkzeichen B. Im        msz@deutschebahn.com
     Fernverkehr hat der schwerbehinderte Mensch
     selbst den üblichen Fahrpreis zu zahlen, auch       Flugpreisermäßigung
     wenn er die Wertmarke besitzt.                      Die Deutsche Lufthansa und Regionalfluggesell-
                                                         schaften
     Fernverkehr ist der öffentliche Personenverkehr
     mit                                                 ■ gewähren schwerkriegsbeschädigten, schwer-
                                                           wehrdienstbeschädigten sowie rassisch und
     1. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42         politisch verfolgten Menschen im Sinne des § 1
        Personenbeförderungsgesetz,                        Bundesentschädigungsgesetz mit einer vor dem
                                                           1. Oktober 1979 festgestellten schädigungsbe-
     2. Eisenbahnen, ausgenommen Sonderzugverkehr,         dingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
                                                           ab 50 v.H. eine 30%ige Flugpreisermäßigung im
     3. Wasserfahrzeugen im Fähr- und Übersetzver-         innerdeutschen Luftverkehr,
        kehr, sofern keine Häfen außerhalb der Bundes-
        republik Deutschland angelaufen werden,          ■ befördern die notwendige Begleitperson eines
                                                           schwerbehinderten Menschen (Merkzeichen B
     soweit der Verkehr nicht zum Nahverkehr zählt.        im Schwerbehindertenausweis) im innerdeut-
                                                           schen Luftverkehr unentgeltlich. Der schwerbe-
     Beförderung von Handgepäck etc.                       hinderte Mensch selbst hat, sofern er nicht
     Auch ohne gültige Wertmarke ist die Beförderung       zum vorgenannten Personenkreis zählt, den
     von Handgepäck, eines mitgeführten Kranken-           vollen Flugpreis zu zahlen.
     fahrstuhles – falls die Beschaffenheit des Ver-
     kehrsmittels dies zulässt –, sonstiger orthopädi-   Nähere Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften.
     scher Hilfsmittel und eines Führhundes für den
     schwerbehinderten Menschen im Nah- und Fern-
     verkehr kostenfrei.

14
NACHTEILSAUSGLEICHE UM DAS HAUS                       wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbe-
                                                      hinderung, die nicht vorübergehend ist,
Wohngeld
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens wer-        ■ hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind
den abgesetzt:                                        oder denen eine ausreichende Verständigung
                                                      über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht mög-
■ Ein Freibetrag von 1.500 Euro für jeden schwer-     lich ist,
  behinderten Menschen mit einem GdB von 100
  oder von mindestens 80, wenn häusliche Pfle-       ■ behinderte Menschen, deren Grad der Behinde-
  gebedürftigkeit im Sinne des § 14 Elftes Buch       rung nicht nur vorübergehend mindestens
  Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorliegt.                 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens
                                                      nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilneh-
■ Ein Freibetrag von 1.200 Euro für jeden schwer-     men können.
  behinderten Menschen mit einem GdB von
  unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch        Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e
  häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14         BVG, taubblinde Menschen und Empfänger von
  SGB XI ist.                                       Blindenhilfe nach § 72 SGB XII haben weiterhin
                                                    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbei-
Nähere Auskünfte erteilen die Wohngeldstellen       tragspflicht.
bei der Kreis- oder Stadtverwaltung.
                                                    Die Beitragsermäßigung wird unabhängig davon
Wohnraumförderung                                   gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Rund-
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung            funkprogramme über eine Antenne, Satelliten-
werden schwerbehinderten Menschen unter an-         schüssel oder über einen Breitbandkabelanschluss
derem Freibeträge eingeräumt. Ferner können         empfängt.
unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche
Baudarlehen gewährt werden, wenn infolge der        Die Ermäßigung gilt für die Beitragspflicht gegen-
Behinderung besondere Anforderungen an die          über den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal-
bauliche Umgebung zu stellen sind. Nähere Aus-      ten, nicht aber für die Entgelte der privaten Rund-
künfte erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung.     funksender.

                                                    Sie erhalten die Beitragsermäßigung ab dem im
KOMMUNIKATION/MEDIEN                                Feststellungsbescheid genannten Zeitpunkt, zu
                                                    dem Ihnen das Merkzeichen RF zuerkannt worden
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags                     ist, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten
Personen mit Merkzeichen RF (siehe Seite 19)        einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt
können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags         worden ist.
beantragen. Die Rundfunkgebühr ist am
01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag abgelöst wor-        Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei
den. Ab diesem Zeitpunkt gilt grundsätzlich die     den Städten und Gemeinden, beim Beitrags-
Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag.“                service von ARD, ZDF und Deutschlandradio,
                                                    50656 Köln, sowie im Internet.
Personen, denen das Merkzeichen RF im Schwerbe-
hindertenausweis zuerkannt wurde, leisten auf An-   Telefongebührenermäßigung
trag einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein    Viele Telekommunikationsunternehmen gewäh-
Drittel. Anspruch auf einen reduzierten Beitrag     ren schwerbehinderten Menschen (insbesondere
haben demnach folgende behinderte Menschen:         solchen mit Merkzeichen RF) vergünstigte Tarife.
                                                    Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich näherer Ein-
■ Blinde oder wesentlich sehbehinderte Men-         zelheiten bei Ihrer Telefongesellschaft.
  schen mit einem Grad der Behinderung von

                                                                                                          15
SONSTIGE NACHTEILSAUSGLEICHE                        Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderten-
                                                         eigenschaft, dass sie 35 anrechnungsfähige
     In der Sozialversicherung                           Versicherungsjahre nachweisen können.
     a) Schwerbehinderte Menschen können freiwilli-
        ges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversi-   Bei schwerbehinderten Menschen, die vor 1964
        cherung werden. Voraussetzung ist, dass          geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze für eine
                                                         abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf
       ■ der Antrag binnen drei Monaten nach Fest-       65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der die vor 1964
         stellung der Schwerbehinderung (siehe dazu      Geborenen die Rente frühestens – jedoch mit
         Seiten 4 und 5) gestellt wird und               Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu
                                                         von 60 auf 62 Jahre.
       ■ der schwerbehinderte Mensch, ein Elternteil
         oder der Ehegatte in den letzten fünf Jahren    Auch für schwerbehinderte Beamte gelten beson-
         vor dem Beitritt mindestens drei Jahre in der   dere Regelungen für den Eintritt in den Ruhestand.
         gesetzlichen Krankenversicherung versichert
         war, es sei denn, dass diese Voraussetzung      Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem zuständi-
         wegen der Behinderung nicht erfüllt werden      gen Träger der gesetzlichen Rentenversiche-
         konnte. Die Krankenkasse kann den Beitritt      rung (Deutsche Rentenversicherung Bund oder
         von einer bestimmten Altersgrenze abhängig      Land), bei den Versicherungsämtern und – für
         machen (§ 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch       Beamte – bei dem Dienstherren.
         – SGB V).
                                                         Spezialbeförderungsdienst für
     b) Kinder eines Versicherten, die als behinderte    schwerbehinderte Menschen
        Menschen außer Stande sind, sich selbst zu       In verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es
        unterhalten, sind im Rahmen der Familienversi-   für schwerbehinderte Menschen spezielle Beför-
        cherung ohne Altersgrenze in der Krankenversi-   derungsdienste zur Teilnahme am Gesellschafts-
        cherung nach Maßgabe des § 10 SGB V              leben (z. B. für Besuche von Verwandten und
        versichert.                                      Freunden, Theater- und Konzertbesuche). Nähere
                                                         Auskünfte erteilen karitative Einrichtungen,
     c) In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversi-    Alten- und Pflegeheime, das Sozialamt.
        cherung pflichtversichert (§ 5 SGB V, § 1 Sech-
        stes Buch Sozialgesetzbuch) sind                 Eintrittsermäßigungen für schwerbehinderte
                                                         Menschen
       ■ behinderte Menschen, die in anerkannten Be-     Vielerorts werden solche – teilweise auf freiwilli-
         hinderten- oder Blindenwerkstätten oder für     ger Basis – gewährt, zum Beispiel beim Besuch
         diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind,   von Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstal-
                                                         tungen, Schwimmbädern.
       ■ behinderte Menschen, die in Anstalten,
         Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in      Freifahrt für die Begleitperson eines Blinden im
         gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung in        Ausland
         bestimmtem Umfang erbringen.                    Die Begleitperson eines Blinden fährt auf etlichen
                                                         ausländischen Eisenbahnen frei.
     Nähere Auskunft erteilen die gesetzliche Kran-
     kenkasse, der Rentenversicherungsträger und         Der Blinde selbst hat den üblichen Fahrpreis für
     das Versicherungsamt.                               Hin- und Rückfahrt zu zahlen. Die Begleitperson
                                                         erhält einen unentgeltlichen Fahrausweis. Nähere
     Altersrente – Ruhestand                             Auskunft erteilt die Deutsche Bahn AG.
     Schwerbehinderte Menschen, die 1964 oder
     später geboren sind, können mit 65 Jahren ohne
     Renten-Abschläge oder mit 62 Jahren mit
     Abschlägen in Rente gehen.

16
Geringere Zuzahlungen in der gesetzlichen            eingetragen ist. Auch bei einem GdB von 70 mit
Krankenversicherung                                  Merkzeichen G wird der Schlüssel vergeben.
Werden Versicherte der gesetzlichen Krankenver-
sicherung durch die Zuzahlungen zu Arznei-, Ver-     Für den Schlüssel bzw. das Verzeichnis fallen fol-
band- und Heilmitteln, Hilfsmittel, Fahrkosten,      gende Gebühren an:
Zahnersatz und stationären Vorsorge- oder Reha-
bilitationsmaßnahmen unzumutbar belastet, hat        ■ 23,00 Euro für einen EURO-Toilettenschlüssel
sie die Krankenkasse zu befreien. Die Belastungs-      oder
grenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chro-       ■ 30,00 Euro für den Schlüssel und das Verzeich-
nisch Kranke bei ein Prozent. Eine chronische          nis „DER LOCUS“ oder
Krankheit liegt u. a. dann vor, wenn sich die/der
Versicherte wegen einer Krankheit in Dauerbe-        ■ 8,00 Euro für den Behindertentoilettenführer
handlung befindet, für die ein GdB von mindes-          „DER LOCUS“ als Einzelexemplar.
tens 60 festgestellt ist. Diese Voraussetzungen
können die Versicherten mit einer Kopie des Fest-    Weitergehende Informationen erhalten Sie beim
stellungsbescheides nachweisen.                      CBF.

Zentralschlüssel für Behindertentoiletten
Menschen mit Behinderungen, die auf barriere-        ZUM SCHLUSS NOCH EIN WICHTIGER RAT
freie Toiletten angewiesen sind, können einen
Zentralschlüssel für Behinderten-Toiletten erhal-    Zur Vermeidung von Nachteilen sollten verschie-
ten. Dieser Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle    dene Nachteilsausgleiche für behinderte Men-
Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten          schen bereits vor Abschluss des Feststellungsver-
sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen,      fahrens nach dem SGB IX schriftlich beantragt
Museen oder Behörden vieler Städte in Deutsch-       werden. Dies gilt insbesondere für den Zusatzur-
land, Österreich, Schweiz und in weiteren europä-    laub für schwerbehinderte Menschen; er muss vor
ischen Ländern.                                      Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht wer-
                                                     den. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig mit
Das Konzept wurde seinerzeit vom Club Behinder-      Hinweis auf das beim Landesamt für Soziales,
ter und ihrer Freunde Darmstadt e. V. (CBF) ent-     Jugend und Versorgung anhängige Feststellungs-
wickelt und umgesetzt. Der CBF Darmstadt ist         verfahren an die für den Nachteilsausgleich zu-
heute auch die Stelle, die den sogenannten           ständige Stelle.
EURO-Toilettenschlüssel zentral in Deutschland
und in das europäische Ausland vertreibt. Es gibt    Damit allerdings kein Missverständnis
zudem ein vom CBF Darmstadt aufgelegtes Ver-         entsteht
zeichnis („DER LOCUS“), in dem die über 6.700        Ob Ihnen behinderungsbedingte Nachteilsausglei-
Toilettenstandorte in Deutschland und Europa         che letztlich gewährt werden können, hängt im
enthalten sind.                                      Wesentlichen vom Ausgang des Feststellungsver-
                                                     fahrens ab. Wird also zum Beispiel kein GdB von
Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur   50 festgestellt, kommt der Zusatzurlaub für
Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt          schwerbehinderte Menschen nicht in Betracht.
wird, die auf behindertengerechte Toiletten ange-    Oder können die gesundheitlichen Voraussetzun-
wiesen sind. Das sind z. B. Menschen mit schwerer    gen für das Merkzeichen RF nicht festgestellt wer-
Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Stomaträger,        den, kommt insoweit keine Ermäßigung von der
Blinde, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind,   Rundfunk- und Fernsehgebühr in Betracht.
Menschen mit Multipler Sklerose, Morbus Crohn,
Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer
Blasen-/Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält
man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehinderten-
ausweis eines der Merkzeichen aG, B, H, oder Bl

                                                                                                          17
MERKZEICHEN
 G    Bedeutung
      Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das Merkzeichen hat u. a. Bedeutung für
      die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer.
      Gesundheitliche Voraussetzungen
      In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des
      Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähig-
      keit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Orts-
      verkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
      Auskunft und Antragstellung
      Steuer: Zollverwaltung; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

 aG   Bedeutung
      Außergewöhnliche Gehbehinderung. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für Parkerleichterungen und
      für Nachteilsausgleiche bei der Steuer.
      Gesundheitliche Voraussetzungen
      Außergewöhnlich gehbehindert sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchti-
      gung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilha-
      bebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchti-
      gung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen
      können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Geh-
      fähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf
      die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen können die Gehfähigkeit
      erheblich beeinträchtigen.
      Auskunft und Antragstellung
      Steuer: Finanzamt bzw. Zollverwaltung; Parkerleichterungen: Straßenverkehrsbehörde

 B    Bedeutung
      Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Merkzeichen hat
      insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer notwendigen Begleitperson des schwerbehinder-
      ten Menschen im öffentlichen Personenverkehr.
      Gesundheitliche Voraussetzungen
      Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Ver-
      kehrsmitteln infolge ihrer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet aber nicht,
      dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt.
      Auskunft und Antragstellung
      Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

 H    Bedeutung
      Hilflosigkeit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen
      Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer.
      Gesundheitliche Voraussetzungen
      Hilflos ist der behinderte Mensch, der für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
      zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Vor-
      aussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder zur Anleitung an diese Verrichtun-
      gen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereit-
      schaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
      Auskunft und Antragstellung
      Steuer: Finanzamt; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

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Bl      Bedeutung
        Blindheit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für Nachteilsausgleiche bei der Steuer und für Parker-
        leichterungen.
        Gesundheitliche Voraussetzungen
        Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch anzusehen, wessen Sehschärfe auf keinem Auge
        und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von
        einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind.
        Auskunft und Antragstellung
        Steuer: Finanzamt; Parkerleichterungen: Straßenverkehrsbehörde

Gl      Bedeutung
        Gehörlosigkeit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen
        Personenverkehr oder für die 50%ige Kfz-Steuerermäßigung.
        Gesundheitliche Voraussetzungen
        Völliger Gehörverlust oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.
        Auskunft und Antragstellung
        Steuer: Finanzamt; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

RF      Bedeutung
        Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für Ermäßigung des Rundfunkbeitrages bzw. Telefongebührener-
        mäßigung („Sozialanschluss“).
        Gesundheitliche Voraussetzungen
        Die Voraussetzungen erfüllen u. a.
        ■ Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 60 allein
           wegen der Sehbehinderung,
        ■ Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit
           Hörhilfen nicht möglich ist,
        ■ schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an
           öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (weder im Freien noch in geschlossenen
           Räumen), auch nicht mit Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) oder Begleitperson(en).
        Auskunft und Antragstellung
        Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Telekom

1. Kl   Bedeutung
        Notwendigkeit der Unterbringung in der 1. Wagenklasse. Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG kann der schwer-
        behinderte Mensch die 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse benutzen. Dieser Nachteilsausgleich kommt nur
        für Schwerkriegsbeschädigte und NS-Verfolgte mit einer schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit
        (MdE) ab 70 v. H. in Betracht.
        Gesundheitliche Voraussetzungen
        Der Zustand des Beschädigten muss bei Eisenbahnfahrten dessen Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordern.
        Bei dieser Beurteilung können nur die anerkannten Schädigungsfolgen, nicht aber schädigungsunabhängige Ge-
        sundheitsstörungen („zivile Behinderungen“) berücksichtigt werden.
        Auskunft und Antragstellung
        Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Deutsche Bahn AG

TBl     Bedeutung
        Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung des Rundfunkbeitrages.
        Gesundheitliche Voraussetzungen
        Die Störung der Hörfunktion muss mindestens einen GdB von 70 und die Störung des Sehvermögens muss zusätz-
        lich einen GdB von 100 haben.
        Auskunft und Antragstellung
        Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

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