INFORMATIONEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN - Ausgabe 2022
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
IMPRESSUM Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Herausgeber) Rheinallee 97-101 55118 Mainz Titelbild: © WavebreakMediaMicro – AdobeStock Bild Präsident: © LSJV – Kristina Schäfer Stand: Mai 2022 Wir bitten um Verständnis, dass die Aufzählung der Nachteilsausgleiche in dieser Informationsschrift nicht umfassend sein kann. Sie enthält die uns bei Redaktionsschluss (Mai 2022) bekannten Informa- tionen. Wir haben teilweise externe Textbeiträge verwendet, für deren Richtigkeit wir keine Gewähr übernehmen können. Verbindliche Auskünfte kön- nen Ihnen nur diejenigen Einrichtungen, Institutio- nen, Behörden und Stellen erteilen, die den jeweili- gen Nachteilsausgleich gewähren. 2
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Broschüre „Informationen für Menschen mit Behinderungen“ ist seit Jahren ein gefragter und gern genutzter Wegweiser. Sie soll Menschen mit Behinderungen auf ihre Rechte aufmerksam ma- chen und sie ermutigen, diese Rechte auch in An- spruch zu nehmen. Sie gibt einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, enthält Antworten auf wichtige Fragen und weist den Weg durch das Antragsverfahren. Auch genannt werden in der Broschüre die für die einzelnen Leistungen und Nachteilsausgleiche zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz. Ich freue mich, Ihnen hiermit die neueste Auflage dieser Broschüre vorlegen zu können. Hilfreiche Informationen zum Thema Menschen mit Behinde- rungen finden Sie auch im Internetauftritt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (www.lsjv.rlp.de). Hier können Sie im Übrigen auch Ihren Antrag im Online-Verfahren stellen. Und in unseren Bürger-Service-Büros stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung. Die Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf Seite 20. Mit freundlichen Grüßen Detlef Placzek Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung 3
ZUNÄCHST EINIGE BEGRIFFE WAS IST EINE BEHINDERUNG? WER IST SCHWERBEHINDERTER MENSCH? Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Personen ab einem GdB von 50 mit Wohnsitz (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinder- oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet. ter Menschen sind Menschen behindert, wenn Ausländer oder Staatenlose müssen außerdem im ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder Bundesgebiet rechtmäßig ihren Wohnsitz oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlich- gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung keit länger als sechs Monate von dem für das als Arbeitnehmer oder Auszubildender haben. Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. WER KANN EINE GLEICHSTELLUNG ERHALTEN? Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinde- Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die rung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft und wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten von 20 bis 100 festgestellt. Dabei kommt es nicht Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Die auf die ausgeübte oder angestrebte Erwerbstätig- Gleichstellung spricht die zuständige Agentur für keit an. Deshalb sagt der GdB nichts darüber aus, Arbeit aus. inwieweit jemand bei seiner Arbeit oder im Beruf beeinträchtigt ist. Beeinträchtigungen, die keinen GdB von mindestens 10 bedingen, gelten nicht als Behinderung im Sinne des Gesetzes. 4
NUN ZUM VERFAHRENSABLAUF ANTRAG ENTSCHEIDUNG Zunächst muss beim Landesamt für Soziales, Ju- Sind die gesundheitlichen Ermittlungen abge- gend und Versorgung ein Antrag gestellt werden. schlossen, entscheidet das Landesamt für Sozia- Am einfachsten und schnellsten geht das mit dem les, Jugend und Versorgung, welcher GdB vorliegt. Online-Antrag (www.lsjv.rlp.de). Wer diese Mög- Außerdem stellt es in dem Bescheid fest, ob be- lichkeit nicht nutzen möchte, sollte den Antrag stimmte gesundheitliche Merkmale, sogenannte mit einem Antragsvordruck stellen. Die Vordrucke Merkzeichen, gegeben sind. Von der Feststellung gibt es bei den Dienststellen des Landesamtes für hängt ab, welche Nachteilsausgleiche in Anspruch Soziales, Jugend und Versorgung (siehe Seite 20), genommen werden können. bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltun- gen, den Behindertenverbänden und bei den Ver- tretungen für schwerbehinderte Menschen in den AUSWEIS Betrieben und Dienststellen. Auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versor- Ab einem GdB von 50 stellt das Landesamt für gung www.lsjv.rlp.de gibt es die Vordrucke unter Soziales, Jugend und Versorgung auf Antrag einen Bürgerportale/Service – Downloads – Men- mit Lichtbild versehenen Schwerbehindertenaus- schen mit Behinderungen zum Herunterladen. weis aus. Damit können sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen, als auch die im Einzelfall zustehenden Rechte und Nach- ÄRZTLICHE BERICHTE teilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Um die gesundheitliche Beeinträchtigung feststel- len zu können, müssen meistens Berichte des be- handelnden Arztes angefordert werden. Eventuell werden auch Unterlagen von der Rentenversiche- rung, Pflegeversicherung oder der Berufsgenossen- schaft beigezogen. Falls Sie selbst aktuelle ärztliche Unterlagen besitzen, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei. Sie können damit unter Umständen die Bearbei- tungsdauer verkürzen. Reichen diese Unterlagen aus, führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung keine eigene ärztliche Untersuchung mehr durch. 5
RECHTE UND NACHTEILSAUSGLEICHE Was sind Rechte und Nachteilsausgleiche für behinderte und schwerbehinderte Menschen? IM ARBEITS- UND BERUFSLEBEN Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen, wie zum Beispiel Besonderer Kündigungsschutz für schwerbe- hinderte Menschen ■ technische Arbeitshilfen, (Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung des Integrations- ■ Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes amtes; Ausnahme: z. B. Arbeitsverhältnis bestand (z. B. zum Erwerb des Führerscheins, Erst- und nicht länger als sechs Monate). Ersatzbeschaffung eines Kfz, behinderungsbe- dingte Zusatzausstattung eines Kfz), Beschäftigungsmöglichkeit in Werkstätten für behinderte Menschen, ■ Umzugshilfen, Hilfen zur Beschaffung, Ausstat- wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung tung und Erhaltung einer behindertengerech- eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ten Wohnung, nicht möglich ist. ■ Hilfen zum Erhalten/Erweitern beruflicher Beschäftigungsmöglichkeit in Integrations- Kenntnisse und Fertigkeiten, unternehmen, Integrationsbetrieben oder Integrationsabteilungen ■ Hilfen in besonderen Lebenslagen zur Ermögli- des allgemeinen Arbeitsmarktes, wenn eine son- chung, Erleichterung oder Sicherung der Teil- stige Beschäftigung auf Grund von Art und habe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Arbeitsmarkt, Umstände trotz Ausschöpfung aller Fördermög- lichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfach- ■ Darlehen oder Zinszuschüsse zum Gründen diensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. und Erhalten einer selbstständigen beruflichen Existenz, Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ■ Leistungen an Arbeitgeber zur Einrichtung im Rahmen der §§ 102 Absatz 4 SGB IX und 17 behinderungsgerechter Arbeits- und Ausbil- Absatz 1 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe- dungsplätze. verordnung (SchwbAV) durch das zuständige 6
Integrationsamt. Der Anspruch ist dem Grund NACHTEILSAUSGLEICHE BEI DER LOHN- und/oder der Höhe nach auf die Mittel beschränkt, UND EINKOMMENSTEUER die dem Integrationsamt aus der Schwerbehinder- (Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2021) ten-Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen. Hinweis: Wahl einer Schwerbehindertenvertretung in Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten- Betrieben und Dienststellen, Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuer- in denen mindestens fünf schwerbehinderte Men- licher Regelungen sind zum 1. Januar 2021 folgende schen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. steuerliche Verbesserungen in Kraft getreten: Leistungen an Arbeitgeber für die Schaffung ■ die Verdoppelung der Behinderten-Pauschbe- neuer geeigneter Arbeits- und Ausbildungs- träge, plätze für schwerbehinderte Menschen ■ die Anpassung der Grade der Behinderung an Sie können sich an die für Ihren Wohnort zustän- das Sozialrecht, wodurch ein Behinderten- dige Dienststelle des Integrationsamtes wenden, Pauschbetrag bereits ab einem GdB von min- die Ihnen Auskunft gibt, und zwar: destens 20 berücksichtigt wird, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ■ der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraus- – Integrationsamt – setzungen zur Gewährung eines Behinderten- Baedekerstraße 2-20 Pauschbetrags bei einem GdB von unter 50, 56073 Koblenz Telefon 0261 4041-297 ■ die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale von 900 Euro bei Geh- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stär- – Integrationsamt – keren Einschränkungen, Schießgartenstraße 6 55116 Mainz ■ die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags von Telefon 06131 967-383 924 Euro auf 1.800 Euro sowie Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ■ die Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bei – Integrationsamt – Pflegegrad 2 und 3 in Höhe von 600 Euro bzw. Reiterstraße 16 1.100 Euro. 76829 Landau Telefon 06341 26-466 Pauschbetrag für behinderte Menschen (§ 33 b Einkommensteuergesetz – EStG) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht die – Integrationsamt – Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises ihrer Moltkestraße 19 Aufwendungen für den täglichen behinderungsbe- 54292 Trier dingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pausch- Telefon 0651 1447-263 betrag zu beantragen. Mit dem Pauschbetrag wer- den Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhn- 7
lichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich- 90 2.460 Euro tungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie 100 2.840 Euro für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten. Menschen, die hilflos sind (Merkzeichen H) oder Aufwendungen wie z. B. Krankheitskosten, Kur- pflegebedürftig mit Einstufung in die Pflegegrade 4 kosten oder behinderungsbedingte Umbaukosten oder 5, sowie Blinde und Taubblinde (Merkzeichen können neben dem Behinderten-Pauschbetrag als Bl oder TBl) erhalten einen Pauschbetrag von außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG 7.400 Euro. geltend gemacht werden. Diese führen jedoch nur dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie die Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des zumutbare Belastung übersteigen. Die Höhe der Pauschbetrags sind nachzuweisen. Bei Beginn, Än- zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Ge- derung oder Wegfall der Behinderung im Laufe des samtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und Kalenderjahres wird stets der volle Pauschbetrag ggf. der Anzahl der Kinder. nach dem höchsten GdB gewährt, der im Kalender- jahr festgestellt war. Das Finanzamt berücksichtigt den Behinderten- Pauschbetrag bei der Einkommensteuerveranla- Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen reicht die gung, wenn in der Steuererklärung die „Anlage Vorlage eines Bescheids über die Einstufung in Pfle- Außergewöhnliche Belastungen“ in der Rubrik gegrad 4 oder 5 aus; die zusätzliche Feststellung „Behinderten-Pauschbetrag“ entsprechend ausge- eines Grads der Behinderung ist für die Gewährung füllt ist. Bei Arbeitnehmern und Pensionären kann des Behinderten-Pauschbetrags nicht erforderlich. der Pauschbetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber behält Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen dann bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug auch andere Personen können den Behinderten- weniger Lohnsteuer ein. Soll der Pauschbetrag Pauschbetrag für ein Kind mit Behinderungen auf erstmalig berücksichtigt werden, muss beim ört- sich übertragen lassen, wenn sie Anspruch auf Kin- lichen Finanzamt ein entsprechender Antrag auf dergeld oder den Kinderfreibetrag haben und das Lohnsteuer-Ermäßigung (mit der „Anlage Sonder- Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch ausgaben/außergewöhnliche Belastungen“) ge- nimmt. stellt werden. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Nach der neuen Gesetzeslage ab 2021 ist das Ver- Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe fahren für Steuerpflichtige mit einem GdB von Dienstleistungen (§ 35 a EStG) unter 50 vereinfacht worden. Zusatzvorausset- Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäfti- zungen für die Gewährung eines Behinderten- gungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleis- Pauschbetrags wie etwa eine dauernde Einbuße tungen werden über eine Ermäßigung der tarif- der körperlichen Beweglichkeit müssen nicht lichen Einkommensteuer gefördert. Die Steuerer- mehr nachgewiesen werden. Bereits ab einem mäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, Grad der Behinderung von mindestens 20 wird höchstens jedoch 4.000 Euro jährlich (bzw. maxi- ein Pauschbetrag gewährt. mal 510 Euro im Falle eines geringfügigen Be- schäftigungsverhältnisses – sog. „Minijob“ –). Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei einem GdB von mindestens: Pflege- und Betreuungsleistungen sind ebenfalls von dieser steuerlichen Förderung umfasst. 20 384 Euro Nimmt die pflegebedürftige Person jedoch einen 30 620 Euro Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG in 40 860 Euro Anspruch (siehe auch „Pauschbetrag für Men- 50 1.140 Euro schen mit Behinderungen“), schließt dies eine Be- 60 1.440 Euro rücksichtigung dieser Pflegeaufwendungen aus. 70 1.780 Euro Der Ausschluss greift nicht, wenn der einem Kind 80 2.120 Euro zustehende Behinderten-Pauschbetrag auf die 8
Eltern übertragen wird und diese für Pflege- und bei Pflegegrad 4 oder 5 Betreuungsleistungen des Kindes aufkommen. (oder Merkzeichen H) 1.800 Euro Berücksichtigung von erwachsenen Kindern Bei erstmaliger Feststellung, Änderung oder Weg- mit Behinderungen (§ 32 EStG) fall des Pflegegrads (oder des Merkzeichens H) im Bei der Gewährung von Kindergeld, im Rahmen Laufe des Kalenderjahres ist der Pflege-Pauschbe- des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (Kin- trag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der derfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und im Kalenderjahr festgestellt war. Bei Pflege durch Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) sowie bei mehrere Personen ist der Pauschbetrag nach weiteren steuerlichen Entlastungen, z. B. für Kin- Köpfen aufzuteilen. derbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) oder für den Entlastungsbetrag für Alleinerzie- hende (§ 24 b EStG), werden volljährige Kinder NACHTEILSAUSGLEICHE RUND UMS AUTO ohne Altersbegrenzung berücksichtigt, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seeli- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte schen Behinderung nicht selbst finanziell unter- (§ 9 EStG) halten können. Voraussetzung ist, dass die Behin- Menschen mit einem GdB von mindestens 70 derung vor Vollendung des 25. Lebensjahres oder mit einem GdB von mindestens 50 und eingetreten ist. Kinder, bei denen die Behinderung dem Merkzeichen G können für Fahrten zwi- vor dem 01.01.2007 und vor Vollendung des schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 27. Lebensjahres eingetreten ist, sind auch anstelle der Entfernungspauschale (30 Cent je berücksichtigungsfähig. Entfernungskilometer; in den Jahren 2021 bis 2023 ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent je Pflegepauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) Entfernungskilometer) die tatsächlichen Aufwen- Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die dungen der Hin- und Rückfahrt als Werbungskos- Steuerpflichtigen durch die häusliche Pflege einer ten abziehen. Das Gleiche gilt für Familienheim- Person entstehen, können diese anstelle einer fahrten im Rahmen einer doppelten Haushalts- Steuerermäßigung für die durch Einzelnachweis führung aus beruflichem Anlass. belegten Kosten nach § 33 EStG (außergewöhnli- che Belastungen) einen Pflege-Pauschbetrag be- Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten antragen. werden 30 Cent je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) bzw. 60 Cent je Entfernungskilo- Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die meter anerkannt. Wird bei Menschen mit Behin- Pflege entweder in ihrer Wohnung oder in der derungen der besondere Kilometersatz zugrunde Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich gelegt, können zusätzlich Gebühren für einen durchführt und dafür keine Einnahmen (z. B. an Parkplatz an der ersten Tätigkeitsstätte abgezo- die Pflegeperson weitergegebenes Pflegegeld) gen werden. Aufwendungen für Fahrten, die durch erhält. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittel- die An- und Abfahrt eines Dritten (z. B. des Ehe- baren Sicherung der erforderlichen Grundpflege gatten) zur ersten Tätigkeitsstätte entstehen (sog. der gepflegten Person verwendet (z. B. Bezahlung Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je eines unterstützenden Pflegedienstes), liegen gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. keine Einnahmen vor. Das von Eltern eines Kindes mit Behinderungen für dieses Kind erhaltene Pfle- Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gegeld zählt nicht zu den Einnahmen. Der Pflege- (§ 33 Abs. 2 a EStG) Pauschbetrag wird ab 2021 bereits ab einem Für Aufwendungen für durch eine Behinderung Pflegegrad 2 bei der gepflegten Person gewährt. veranlasste Fahrten (private Fahrten) wird ab 2021 eine Pauschale, sog. behinderungsbedingte Der Pflege-Pauschbetrag beträgt: Fahrtkostenpauschale, gewährt. bei Pflegegrad 2 600 Euro bei Pflegegrad 3 1.100 Euro 9
Eine Pauschale von 900 Euro erhalten: ■ Blinde, Hilflose und außergewöhnlich Gehbe- hinderte (Merkzeichen Bl, H oder aG im ■ Menschen mit einem GdB von mindestens 80 Schwerbehindertenausweis), ■ Menschen mit einem GdB von mindestens 70 ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter und dem Merkzeichen G Menschen und bestimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozialismus. Eine Pauschale von 4.500 Euro erhalten: Diese schwerbehinderten Menschen können ■ Menschen mit dem Merkzeichen aG, Bl, TBl daneben auch die Freifahrt im öffentlichen Perso- oder H nenverkehr (siehe dazu Seiten 12-14) in Anspruch nehmen. ■ Menschen mit festgestelltem Pflegegrad 4 oder 5 Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer (§ 3 a KraftStG) Personen, die die Voraussetzungen für beide Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Be- Pauschalen erfüllen, können nur die höhere von einträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Stra- 4.500 Euro in Anspruch nehmen. ßenverkehr (Merkzeichen G im Schwerbehinder- tenausweis) und Gehörlose (Merkzeichen Gl im Außer zu den vorgenannten Voraussetzungen Schwerbehindertenausweis) können für das auf müssen keine zusätzlichen Nachweise erbracht sie zugelassene Fahrzeug eine 50%ige Kfz-Steuer- werden. Über die Fahrtkostenpauschale hinaus ermäßigung erhalten. Für beide Gruppen gilt aber: sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten berücksichtigungsfähig. Die behinde- Entweder die 50%ige Kfz-Steuerermäßigung rungsbedingte Fahrtkostenpauschale zählt zu den oder die Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmit- außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG), die teln. Beides nebeneinander ist nicht möglich! sich steuerlich nur dann auswirken, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. An die getroffene Wahl ist der schwerbehinderte Mensch aber nicht auf Dauer gebunden. Vielmehr Der Behinderten-Pauschbetrag und auch der be- kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur sondere Kilometersatz für Wege zwischen Woh- Freifahrt oder umgekehrt gewechselt werden. nung und Arbeitsstätte bei Behinderung bleiben hiervon unberührt. Auch können neben der behin- Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist in derungsbedingten Fahrtkostenpauschale Aufwen- Rheinland-Pfalz zum 01.04.2014 von der dungen für die ggf. erforderliche behindertenge- Finanzverwaltung auf die Zollverwaltung über- rechte Umrüstung eines Pkws – im Jahr der gegangen. Informationen darüber, an welche Zahlung – als weitere außergewöhnliche Belas- nächstgelegene Kontaktstelle des Zolls sich tungen geltend gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger wenden können, finden sich auf der Internetseite www.zoll.de. Allgemeine Zu allen steuerlichen Fragen gibt Ihnen Ihr Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer werden durch die Finanzamt nähere Auskünfte. Kontaktdaten Zentrale Auskunft der Zollverwaltung finden Sie z. B. auf der Internetseite des Lan- (Informations- und Wissensmanagement Zoll; desamts für Steuern in Koblenz unter Telefon 0351 44834-550; www.lfst-rlp.de. E-Mail: info.kraftst@zoll.de) beantwortet. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer Parkerleichterungen für außergewöhnlich (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz – KraftStG –) gehbehinderte oder blinde Menschen sowie Von der Kfz-Steuer für ein auf sie zugelassenes Menschen mit Amelie oder Phokomelie Fahrzeug werden auf Antrag befreit Schwerbehinderten Menschen mit außerge- wöhnlicher Gehbehinderung und blinden Men- schen (Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehin- 10
dertenausweis) sowie schwerbehinderten Men- Bundesgebiet und in den Mitgliedstaaten der EU schen mit beidseitiger Amelie (Fehlen beider für die jeweils dort bestehenden Parkerleichterun- Arme) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße gen gilt. setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleich- baren Funktionseinschränkungen kann unter Parkerleichterungen für besondere Gruppen anderem gestattet werden, schwerbehinderter Menschen auf der Grund- lage einer bundesrechtlichen Regelung ■ auf den sogenannten Behindertenparkplätzen (mit dem Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ ■ Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzei- besonders gekennzeichneten Parkplätze) zu chen G und B und einem GdB von wenigstens parken, 70 allein für Funktionsstörungen an den unte- ren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, ■ an Stellen, an denen das eingeschränkte Halt- soweit sich diese auf das Gehvermögen auswir- verbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu ken) und gleichzeitig einen GdB von wenig- parken, stens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, ■ im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelas- sene Parkdauer zu überschreiten, ■ schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn ■ in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Ent- hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt, laden für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken, ■ schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnab- ■ an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten leitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu 70 vorliegt, parken, ■ diejenigen schwerbehinderten Menschen, die ■ auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stun- den vorgenannten Personenkreisen gleichzu- den zu parken, stellen sind ■ in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der können ebenfalls eine bundesweit geltende Aus- gekennzeichneten Flächen, ohne den durchge- nahmegenehmigung erhalten. Diese beinhaltet im henden Verkehr zu behindern, zu parken, Wesentlichen die zuvor genannten Parkerleichte- rungen. Sie berechtigt jedoch nicht zum Parken sofern in zumutbarer Entfernung keine andere auf den sogenannten Behindertenparkplätzen! Parkmöglichkeit besteht. Nähere Auskünfte und die Ausnahmegenehmi- Auch ohne Führerschein oder ohne eigenes, auf gung erteilen die Straßenverkehrsbehörden. sie zugelassenes Kfz können die genannten Perso- nen diese Ausnahmegenehmigung erhalten. Aus Sonderregelung für besondere Gruppen schwer- der Ausnahmegenehmigung geht dann hervor, behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugfüh- Gehbehinderte Menschen (Merkzeichen G im rer von den entsprechenden Vorschriften der Schwerbehindertenausweis), die nur noch einen Straßenverkehrsordnung befreit ist. Auskunft und Aktionsradius von ca. 100 m haben, können eben- Ausnahmegenehmigung erteilt die zuständige falls eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt- oder gilt aber nur in Rheinland-Pfalz, Schleswig- Verbandsgemeindeverwaltung. Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie räumt die gleichen Parkerleichterungen ein wie Die Straßenverkehrsbehörde stellt den Berech- die bundeseinheitliche Sonderregelung und be- tigten in diesen Fällen einen blauen Parkausweis rechtigt somit ebenfalls nicht zum Parken auf mit Rollstuhlfahrersymbol aus, der im gesamten den sogenannten Behindertenparkplätzen. 11
Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen Dass gesundheitliche Gründe vorliegen, ist der sind auch hier die Straßenverkehrsbehörden Straßenverkehrsbehörde durch eine ärztliche zuständig. Bescheinigung nachzuweisen. Parkerleichterung für behinderte Menschen Ausnahme von Verkehrsverboten bei hohen mit Verlust oder starker Beeinträchtigung bei- Ozonkonzentrationen der Hände und für kleinwüchsige Menschen Außergewöhnlich Gehbehinderte, Hilflose oder Auch behinderte Menschen mit Verlust oder star- Blinde (Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbe- ker Beeinträchtigung beider Hände erhalten auf hindertenausweis) sind von Verkehrsverboten Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde eine Aus- kraft Gesetzes befreit. nahmegenehmigung, um an Parkuhren und Park- scheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalt- Beitragsermäßigung für Automobilclubs verbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begren- Einige Automobilclubs räumen schwerbehinder- zung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken. ten Mitgliedern eine Beitragsermäßigung ein. Kleinwüchsigen Menschen mit einer Körpergröße Hilfe zur Kfz-Finanzierung von 1,39 m und darunter kann genehmigt werden, Hierfür sind vorrangig die Rehabilitationsträger an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebüh- zuständig. Also z. B. die Rentenversicherung, die renfrei zu parken. Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit. Eine Finanzierungshilfe nach dem SGB IX vom Integra- Nähere Auskünfte und die Ausnahmegenehmi- tionsamt ist nur als begleitende Hilfe im Arbeits- gung erteilen die Straßenverkehrsbehörden. leben möglich; also nicht für die schwerbehinder- ten Menschen, die zum Beispiel aus Altersgründen Reservierung von Parkplätzen bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden Blinden und Menschen mit außergewöhnlicher sind. Weitere Voraussetzung einer Finanzierungs- Gehbehinderung (Merkzeichen Bl oder aG im hilfe durch das Integrationsamt ist, dass keine Schwerbehindertenausweis) sowie Menschen mit andere Stelle die Kfz-Finanzierungshilfe vorrangig beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder ver- zu leisten hat oder leistet. gleichbaren Funktionseinschränkungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Parkplatz reserviert werden, zum Beispiel NACHTEILSAUSGLEICHE IM PERSONENVERKEHR ■ in der Nähe der Wohnung und/oder des Arbeitsplatzes, Freifahrt im Nahverkehr (§§ 145 ff. SGB IX) Mit entsprechendem Schwerbehindertenausweis ■ in der Nähe von Behörden und Krankenhäusern. und nach dem Erwerb/Erhalt einer Wertmarke sind im öffentlichen Personenverkehr kostenlos Erforderlich ist ein besonderer Parkausweis; er wird zu befördern von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. ■ schwerbehinderte Menschen, die in der Bewe- Befreiung von der Gurtanschnallpflicht gungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich Autofahrer und Beifahrer können von der Gurt- beeinträchtigt sind (Merkzeichen G im Schwer- pflicht befreit werden, wenn behindertenausweis), ■ das Anlegen der Gurte aus Gesundheitsgründen ■ Hilflose oder Gehörlose (Merkzeichen H oder nicht möglich ist oder Gl im Schwerbehindertenausweis), ■ die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt. ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für entsprechend anwendbar erklären, sowie be- 12
stimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozi- ■ außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen alismus, sofern sie bereits am 1. Oktober 1979 aG im Schwerbehindertenausweis) und Anspruch auf Freifahrt hatten, ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter ■ die notwendige Begleitperson des schwer- Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Geset- behinderten Menschen (Merkzeichen B im zen, die das BVG für entsprechend anwendbar Schwerbehindertenausweis). erklären, sowie bestimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozialismus. Zur Freifahrt des schwerbehinderten Menschen erforderlich sind der entsprechende Schwerbehin- Dieser Personenkreis kann beides – Freifahrt dertenausweis und das Ausweisbeiblatt mit Wert- und Kfz-Steuerbefreiung – nebeneinander marke. Die notwendige Begleitperson (Merkzei- beanspruchen. chen B) fährt stets kostenlos, selbst dann, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke Nahverkehr im Sinne des SGB IX ist der öffentli- gekauft hat. Die Wertmarke kostet derzeit che Personenverkehr mit 91 Euro für ein Jahr, 46 Euro für ein halbes Jahr. Sie wird, wie auch der Schwerbehindertenaus- 1. Straßenbahnen und Obussen im Sinne des weis, vom Landesamt für Soziales, Jugend und Personenbeförderungsgesetzes, Versorgung ausgestellt. 2. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den Kostenlos ist die Wertmarke für: §§ 42 und 43 Personenbeförderungsgesetz auf Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderun- ■ Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H im gen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt, es Schwerbehindertenausweis), sei denn, dass bei den Verkehrsformen nach § 43 Personenbeförderungsgesetz die Geneh- ■ Empfänger von Leistungen zur Sicherung des migungsbehörde auf die Einhaltung der Vor- Lebensunterhalts nach dem SGB II, schriften über die Beförderungsentgelte gemäß § 45 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz ■ Empfänger von Leistungen nach dem Dritten ganz oder teilweise verzichtet hat, und Vierten Kapitel des SGB XII, 3. S-Bahnen in der 2. Wagenklasse, ■ Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII, 4. Eisenbahnen in der 2. Wagenklasse in Zügen und ■ Empfänger von Leistungen nach §§ 27 a und auf Strecken und Streckenabschnitten, die in ein 27 d BVG, von mehreren Unternehmern gebildetes, mit den unter Nummer 1, 2 oder 7 genannten Verkehrs- ■ bestimmte Gruppen schwerkriegsbeschädigter mitteln zusammenhängendes Liniennetz mit ein- Menschen, ihnen Gleichgestellte nach Geset- heitlichen oder verbundenen Beförderungsent- zen, die das BVG für entsprechend anwendbar gelten einbezogen sind (Verkehrsverbund), erklären, sowie bestimmte Gruppen Verfolgter des Nationalsozialismus, sofern sie bereits am 5. Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse 1. Oktober 1979 die Voraussetzungen für die in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, Freifahrt erfüllten und bei ihnen weiterhin die Verkehrsnachfrage im Nahverkehr zu be- bestimmte Voraussetzungen vorliegen. friedigen (Züge des Nahverkehrs). Dazu zählen: Regionalbahn – RB –, Stadtexpress – SE –, Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung können Regionalexpress – RE –, Schnellzug – D –, nicht nebeneinander in Anspruch genommen InterRegio – IR –, werden. Eine Ausnahme gilt nur für: 6. sonstigen Eisenbahnen des öffentlichen Ver- ■ Blinde und Hilflose (Merkzeichen Bl oder H im kehrs im Sinne der §§ 2 Absatz 1, 3 Absatz 1 Schwerbehindertenausweis), Allgemeines Eisenbahngesetz in der 2. Wagen- 13
klasse auf Strecken, bei denen die Mehrzahl der Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn AG Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht eine Reihe von weiteren Vergünstigungen und überschreiten, Serviceleistungen an, wie z. B.: 7. Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Über- ■ kostenfreie Platzreservierung, setzverkehr, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich ■ rollstuhlgeeignete Plätze in Fernzügen, dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb dieses Bereiches liegen. Nachbarschaftsbereich ■ Abteile für schwerbehinderte Menschen, ist der Raum zwischen benachbarten Gemein- den, die, ohne unmittelbar aneinander grenzen ■ Ein-, Aus- und Umsteigehilfen. zu müssen, durch einen stetigen, mehr als ein- mal am Tag durchgeführten Verkehr wirt- Weitere wichtige Informationen und auch ganz schaftlich und verkehrsmäßig verbunden sind. konkrete Hilfe für unterwegs erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mobilitäts- Freifahrt im Fernverkehr (§§ 145 ff. SGB IX) service-Zentrale. Die Mobilitätsservice-Zentrale Die notwendige Begleitperson des schwerbehin- ist über folgende Kontaktdaten täglich von derten Menschen wird im Fernverkehr, wie auch 6:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar: im Nahverkehrsbereich, stets kostenlos befördert. Telefon 01805 512512 Voraussetzung ist lediglich das im Schwerbehin- Telefax 01805 159357 dertenausweis eingetragene Merkzeichen B. Im msz@deutschebahn.com Fernverkehr hat der schwerbehinderte Mensch selbst den üblichen Fahrpreis zu zahlen, auch Flugpreisermäßigung wenn er die Wertmarke besitzt. Die Deutsche Lufthansa und Regionalfluggesell- schaften Fernverkehr ist der öffentliche Personenverkehr mit ■ gewähren schwerkriegsbeschädigten, schwer- wehrdienstbeschädigten sowie rassisch und 1. Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 politisch verfolgten Menschen im Sinne des § 1 Personenbeförderungsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz mit einer vor dem 1. Oktober 1979 festgestellten schädigungsbe- 2. Eisenbahnen, ausgenommen Sonderzugverkehr, dingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 50 v.H. eine 30%ige Flugpreisermäßigung im 3. Wasserfahrzeugen im Fähr- und Übersetzver- innerdeutschen Luftverkehr, kehr, sofern keine Häfen außerhalb der Bundes- republik Deutschland angelaufen werden, ■ befördern die notwendige Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen (Merkzeichen B soweit der Verkehr nicht zum Nahverkehr zählt. im Schwerbehindertenausweis) im innerdeut- schen Luftverkehr unentgeltlich. Der schwerbe- Beförderung von Handgepäck etc. hinderte Mensch selbst hat, sofern er nicht Auch ohne gültige Wertmarke ist die Beförderung zum vorgenannten Personenkreis zählt, den von Handgepäck, eines mitgeführten Kranken- vollen Flugpreis zu zahlen. fahrstuhles – falls die Beschaffenheit des Ver- kehrsmittels dies zulässt –, sonstiger orthopädi- Nähere Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften. scher Hilfsmittel und eines Führhundes für den schwerbehinderten Menschen im Nah- und Fern- verkehr kostenfrei. 14
NACHTEILSAUSGLEICHE UM DAS HAUS wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbe- hinderung, die nicht vorübergehend ist, Wohngeld Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens wer- ■ hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind den abgesetzt: oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht mög- ■ Ein Freibetrag von 1.500 Euro für jeden schwer- lich ist, behinderten Menschen mit einem GdB von 100 oder von mindestens 80, wenn häusliche Pfle- ■ behinderte Menschen, deren Grad der Behinde- gebedürftigkeit im Sinne des § 14 Elftes Buch rung nicht nur vorübergehend mindestens Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorliegt. 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilneh- ■ Ein Freibetrag von 1.200 Euro für jeden schwer- men können. behinderten Menschen mit einem GdB von unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 BVG, taubblinde Menschen und Empfänger von SGB XI ist. Blindenhilfe nach § 72 SGB XII haben weiterhin Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbei- Nähere Auskünfte erteilen die Wohngeldstellen tragspflicht. bei der Kreis- oder Stadtverwaltung. Die Beitragsermäßigung wird unabhängig davon Wohnraumförderung gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Rund- Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung funkprogramme über eine Antenne, Satelliten- werden schwerbehinderten Menschen unter an- schüssel oder über einen Breitbandkabelanschluss derem Freibeträge eingeräumt. Ferner können empfängt. unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Baudarlehen gewährt werden, wenn infolge der Die Ermäßigung gilt für die Beitragspflicht gegen- Behinderung besondere Anforderungen an die über den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal- bauliche Umgebung zu stellen sind. Nähere Aus- ten, nicht aber für die Entgelte der privaten Rund- künfte erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung. funksender. Sie erhalten die Beitragsermäßigung ab dem im KOMMUNIKATION/MEDIEN Feststellungsbescheid genannten Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Merkzeichen RF zuerkannt worden Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten Personen mit Merkzeichen RF (siehe Seite 19) einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags worden ist. beantragen. Die Rundfunkgebühr ist am 01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag abgelöst wor- Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei den. Ab diesem Zeitpunkt gilt grundsätzlich die den Städten und Gemeinden, beim Beitrags- Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag.“ service von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln, sowie im Internet. Personen, denen das Merkzeichen RF im Schwerbe- hindertenausweis zuerkannt wurde, leisten auf An- Telefongebührenermäßigung trag einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Viele Telekommunikationsunternehmen gewäh- Drittel. Anspruch auf einen reduzierten Beitrag ren schwerbehinderten Menschen (insbesondere haben demnach folgende behinderte Menschen: solchen mit Merkzeichen RF) vergünstigte Tarife. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich näherer Ein- ■ Blinde oder wesentlich sehbehinderte Men- zelheiten bei Ihrer Telefongesellschaft. schen mit einem Grad der Behinderung von 15
SONSTIGE NACHTEILSAUSGLEICHE Voraussetzung ist neben der Schwerbehinderten- eigenschaft, dass sie 35 anrechnungsfähige In der Sozialversicherung Versicherungsjahre nachweisen können. a) Schwerbehinderte Menschen können freiwilli- ges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversi- Bei schwerbehinderten Menschen, die vor 1964 cherung werden. Voraussetzung ist, dass geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf ■ der Antrag binnen drei Monaten nach Fest- 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der die vor 1964 stellung der Schwerbehinderung (siehe dazu Geborenen die Rente frühestens – jedoch mit Seiten 4 und 5) gestellt wird und Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre. ■ der schwerbehinderte Mensch, ein Elternteil oder der Ehegatte in den letzten fünf Jahren Auch für schwerbehinderte Beamte gelten beson- vor dem Beitritt mindestens drei Jahre in der dere Regelungen für den Eintritt in den Ruhestand. gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, es sei denn, dass diese Voraussetzung Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem zuständi- wegen der Behinderung nicht erfüllt werden gen Träger der gesetzlichen Rentenversiche- konnte. Die Krankenkasse kann den Beitritt rung (Deutsche Rentenversicherung Bund oder von einer bestimmten Altersgrenze abhängig Land), bei den Versicherungsämtern und – für machen (§ 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch Beamte – bei dem Dienstherren. – SGB V). Spezialbeförderungsdienst für b) Kinder eines Versicherten, die als behinderte schwerbehinderte Menschen Menschen außer Stande sind, sich selbst zu In verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es unterhalten, sind im Rahmen der Familienversi- für schwerbehinderte Menschen spezielle Beför- cherung ohne Altersgrenze in der Krankenversi- derungsdienste zur Teilnahme am Gesellschafts- cherung nach Maßgabe des § 10 SGB V leben (z. B. für Besuche von Verwandten und versichert. Freunden, Theater- und Konzertbesuche). Nähere Auskünfte erteilen karitative Einrichtungen, c) In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversi- Alten- und Pflegeheime, das Sozialamt. cherung pflichtversichert (§ 5 SGB V, § 1 Sech- stes Buch Sozialgesetzbuch) sind Eintrittsermäßigungen für schwerbehinderte Menschen ■ behinderte Menschen, die in anerkannten Be- Vielerorts werden solche – teilweise auf freiwilli- hinderten- oder Blindenwerkstätten oder für ger Basis – gewährt, zum Beispiel beim Besuch diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, von Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstal- tungen, Schwimmbädern. ■ behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in Freifahrt für die Begleitperson eines Blinden im gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung in Ausland bestimmtem Umfang erbringen. Die Begleitperson eines Blinden fährt auf etlichen ausländischen Eisenbahnen frei. Nähere Auskunft erteilen die gesetzliche Kran- kenkasse, der Rentenversicherungsträger und Der Blinde selbst hat den üblichen Fahrpreis für das Versicherungsamt. Hin- und Rückfahrt zu zahlen. Die Begleitperson erhält einen unentgeltlichen Fahrausweis. Nähere Altersrente – Ruhestand Auskunft erteilt die Deutsche Bahn AG. Schwerbehinderte Menschen, die 1964 oder später geboren sind, können mit 65 Jahren ohne Renten-Abschläge oder mit 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. 16
Geringere Zuzahlungen in der gesetzlichen eingetragen ist. Auch bei einem GdB von 70 mit Krankenversicherung Merkzeichen G wird der Schlüssel vergeben. Werden Versicherte der gesetzlichen Krankenver- sicherung durch die Zuzahlungen zu Arznei-, Ver- Für den Schlüssel bzw. das Verzeichnis fallen fol- band- und Heilmitteln, Hilfsmittel, Fahrkosten, gende Gebühren an: Zahnersatz und stationären Vorsorge- oder Reha- bilitationsmaßnahmen unzumutbar belastet, hat ■ 23,00 Euro für einen EURO-Toilettenschlüssel sie die Krankenkasse zu befreien. Die Belastungs- oder grenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chro- ■ 30,00 Euro für den Schlüssel und das Verzeich- nisch Kranke bei ein Prozent. Eine chronische nis „DER LOCUS“ oder Krankheit liegt u. a. dann vor, wenn sich die/der Versicherte wegen einer Krankheit in Dauerbe- ■ 8,00 Euro für den Behindertentoilettenführer handlung befindet, für die ein GdB von mindes- „DER LOCUS“ als Einzelexemplar. tens 60 festgestellt ist. Diese Voraussetzungen können die Versicherten mit einer Kopie des Fest- Weitergehende Informationen erhalten Sie beim stellungsbescheides nachweisen. CBF. Zentralschlüssel für Behindertentoiletten Menschen mit Behinderungen, die auf barriere- ZUM SCHLUSS NOCH EIN WICHTIGER RAT freie Toiletten angewiesen sind, können einen Zentralschlüssel für Behinderten-Toiletten erhal- Zur Vermeidung von Nachteilen sollten verschie- ten. Dieser Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle dene Nachteilsausgleiche für behinderte Men- Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten schen bereits vor Abschluss des Feststellungsver- sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, fahrens nach dem SGB IX schriftlich beantragt Museen oder Behörden vieler Städte in Deutsch- werden. Dies gilt insbesondere für den Zusatzur- land, Österreich, Schweiz und in weiteren europä- laub für schwerbehinderte Menschen; er muss vor ischen Ländern. Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht wer- den. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig mit Das Konzept wurde seinerzeit vom Club Behinder- Hinweis auf das beim Landesamt für Soziales, ter und ihrer Freunde Darmstadt e. V. (CBF) ent- Jugend und Versorgung anhängige Feststellungs- wickelt und umgesetzt. Der CBF Darmstadt ist verfahren an die für den Nachteilsausgleich zu- heute auch die Stelle, die den sogenannten ständige Stelle. EURO-Toilettenschlüssel zentral in Deutschland und in das europäische Ausland vertreibt. Es gibt Damit allerdings kein Missverständnis zudem ein vom CBF Darmstadt aufgelegtes Ver- entsteht zeichnis („DER LOCUS“), in dem die über 6.700 Ob Ihnen behinderungsbedingte Nachteilsausglei- Toilettenstandorte in Deutschland und Europa che letztlich gewährt werden können, hängt im enthalten sind. Wesentlichen vom Ausgang des Feststellungsver- fahrens ab. Wird also zum Beispiel kein GdB von Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur 50 festgestellt, kommt der Zusatzurlaub für Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt schwerbehinderte Menschen nicht in Betracht. wird, die auf behindertengerechte Toiletten ange- Oder können die gesundheitlichen Voraussetzun- wiesen sind. Das sind z. B. Menschen mit schwerer gen für das Merkzeichen RF nicht festgestellt wer- Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, den, kommt insoweit keine Ermäßigung von der Blinde, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind, Rundfunk- und Fernsehgebühr in Betracht. Menschen mit Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehinderten- ausweis eines der Merkzeichen aG, B, H, oder Bl 17
MERKZEICHEN G Bedeutung Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das Merkzeichen hat u. a. Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer. Gesundheitliche Voraussetzungen In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähig- keit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Orts- verkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Auskunft und Antragstellung Steuer: Zollverwaltung; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung aG Bedeutung Außergewöhnliche Gehbehinderung. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für Parkerleichterungen und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer. Gesundheitliche Voraussetzungen Außergewöhnlich gehbehindert sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchti- gung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilha- bebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchti- gung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Geh- fähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt bzw. Zollverwaltung; Parkerleichterungen: Straßenverkehrsbehörde B Bedeutung Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer notwendigen Begleitperson des schwerbehinder- ten Menschen im öffentlichen Personenverkehr. Gesundheitliche Voraussetzungen Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Ver- kehrsmitteln infolge ihrer Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet aber nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Auskunft und Antragstellung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung H Bedeutung Hilflosigkeit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer. Gesundheitliche Voraussetzungen Hilflos ist der behinderte Mensch, der für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Vor- aussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder zur Anleitung an diese Verrichtun- gen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereit- schaft zur Hilfeleistung erforderlich ist. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 18
Bl Bedeutung Blindheit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für Nachteilsausgleiche bei der Steuer und für Parker- leichterungen. Gesundheitliche Voraussetzungen Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch anzusehen, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt; Parkerleichterungen: Straßenverkehrsbehörde Gl Bedeutung Gehörlosigkeit. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder für die 50%ige Kfz-Steuerermäßigung. Gesundheitliche Voraussetzungen Völliger Gehörverlust oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. Auskunft und Antragstellung Steuer: Finanzamt; Freifahrt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RF Bedeutung Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für Ermäßigung des Rundfunkbeitrages bzw. Telefongebührener- mäßigung („Sozialanschluss“). Gesundheitliche Voraussetzungen Die Voraussetzungen erfüllen u. a. ■ Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 60 allein wegen der Sehbehinderung, ■ Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, ■ schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (weder im Freien noch in geschlossenen Räumen), auch nicht mit Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) oder Begleitperson(en). Auskunft und Antragstellung Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Telekom 1. Kl Bedeutung Notwendigkeit der Unterbringung in der 1. Wagenklasse. Bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG kann der schwer- behinderte Mensch die 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse benutzen. Dieser Nachteilsausgleich kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte und NS-Verfolgte mit einer schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70 v. H. in Betracht. Gesundheitliche Voraussetzungen Der Zustand des Beschädigten muss bei Eisenbahnfahrten dessen Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordern. Bei dieser Beurteilung können nur die anerkannten Schädigungsfolgen, nicht aber schädigungsunabhängige Ge- sundheitsstörungen („zivile Behinderungen“) berücksichtigt werden. Auskunft und Antragstellung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Deutsche Bahn AG TBl Bedeutung Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung des Rundfunkbeitrages. Gesundheitliche Voraussetzungen Die Störung der Hörfunktion muss mindestens einen GdB von 70 und die Störung des Sehvermögens muss zusätz- lich einen GdB von 100 haben. Auskunft und Antragstellung Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 19
Sie können auch lesen