Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen in Zeiten von COVID-19 Kommunaler Rettungsschirm?
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Seite 1 von 5 Info – wirtschaftliche Hilfen – Stand 31.03.2020 Gemeinde Oberammergau Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen in Zeiten von COVID-19 Kommunaler Rettungsschirm? Die Installierung eines Rettungsschirms für kleine und mittelständische Unternehmen stellt nach Art. 83 Bayerische Verfassung und nach Art. 7 Gemeindeordnung keine Aufgabe einer Gemeinde dar. Die Europäische Union, das Bundesministerium für Wirtschaft (3 – Stufen - Plan) und der Freistaat Bayern haben Hilfen und Unterstützung für betroffene Unternehmen beschlossen. „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern bzw. des Bundes - https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier. Bitte senden Sie keine Anträge mehr per E-mail oder Post ein. Sollten Sie in den letzten zwei Wochen bereits einen Antrag per E-Mail oder Post eingereicht haben, wird dieser natürlich bearbeitet. Über den Online-Antrag können Solo-Selbstständige, Angehörige der freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen ab sofort die Soforthilfe des Bundes in Höhe von maximal 9.000 € (bis 5 Beschäftigte) bzw. maximal 15.000 € (bis 10 Beschäftigte) beantragen. Unternehmen in Bayern mit bis zu 50 Beschäftigten können maximal 30.000 € und Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten maximal 50.000 € Soforthilfe vom Freistaat Bayern beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag nur einmal. Nach der Eingabe der Anzahl Ihrer Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob bei Ihnen das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das für Sie einschlägige Antragsformular. Neu: Am 31.03.2020 wurde beschlossen, dass private liquide Mittel nicht mehr zur Deckung des Liquiditätsengpasses verwendet werden müssen. Kurzarbeitergeld Der Bundestag hat am 13.03.2020 ein Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. - Hürden für Kurzarbeitergeld wurden deutlich gesenkt. - Das Kurzarbeitergeld kann bereits rückwirkend zum 1. März beantragt werden. - Kurzarbeitergeld wird bereits bei einem Ausfall der Arbeit für 10 Prozent der Belegschaft gewährt. Bisher lag der Wert bei einem Drittel. - Schickt ein Arbeitgeber Mitarbeiter in Kurzarbeit, übernimmt die BA 60 % des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67%.
Seite 2 von 5 Info – wirtschaftliche Hilfen – Stand 31.03.2020 Gemeinde Oberammergau - Sozialversicherungsbeiträge, die auf Kurzarbeit zu zahlen sind, werden in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. - Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. - Ab 01.04 2020 sollen Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen, die für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung notwendig sind, aushelfen können (z.B. Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen). Zuverdienste sind dann bis zurHöhe des vorherigen Einkommens anrechnungsfrei. - Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der Agentur für Arbeit Garmisch-Partenkirchen melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. - Antrag auf Kurzarbeitergeld sowie Näheres: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus Finanzielle Unterstützungsangebote der Bayerischen Staatsregierung - https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ Die bayerische Staatsregierung wird den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro erhöhen (Hotline LfA 089 2124 – 10 00). Mit dieser Erhöhung des Bürgschaftsrahmens durch den Freistaat kann die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen. Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können. Der Freistaat übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken: Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt. All dies soll es den Hausbanken ermöglichen, ihre mittelständischen Kunden verantwortungsvoll durch die Krise zu begleiten. Damit stellt Bayern neben der KfW des Bundes und dessen bewährten Förderinstrumente eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit. Einen Überblick über alle finanziellen Unterstützungsangebote finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ . Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus Dem von der Bundesregierung am 23. März auf den Weg gebrachten und am 25. März vom Bundestag beschlossenen Milliarden-Hilfspaket hat der Bundesrat am 27.März zugestimmt. U. a. folgende Hilfen sind darin vorgesehen: - Für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler: Soforthilfen in Höhe von bis zu 9.000 € (bis zu 5 Beschäftigte) bzw. bis zu 15.000 € (bis zu 10 Beschäftigte) sowie leichteren Zugang zur Grundsicherung und zu Krediten. Nähere Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier: Soforthilfe Bund. Der Antrag ist über die Internetseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu stellen (vgl. oben).
Seite 3 von 5 Info – wirtschaftliche Hilfen – Stand 31.03.2020 Gemeinde Oberammergau - Für mittlere und größere Unternehmen einen Stabilisierungsfonds, der staatliche Liquiditätsgarantien, Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sowie staatliche Beteiligung ermöglicht. - Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das KfW-Sonderprogramm 2020 gilt ab 23. März 2020, Anträge können ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse gestellt werden. Mehr Informationen zu den KfW-Krediten erhalten Sie hier oder über die Hotline 0800 539 9001. Die Große Koalition will außerdem für 2021 bis 2024 ein zusätzliches Investitionspaket in Höhe von 12,4 Mrd.€ (jährlich. 3,1 Mrd.€) schließen. Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung - Stundungen von Steuerzahlungen: Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer können in wirtschaftlich schwierigen Lagen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Dies erfolgt auf Antrag beim zuständigen Finanzamt. - Anpassung von Vorauszahlungen: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. - Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Sämtliche Hilfsmaßnahmen incl. der entsprechenden Anträge wurden auf einer Themenseite zum Coronavirus auf der Homepage des Finanzamtes zusammengestellt. Stundungen bzw. Herabsetzungen von Vorauszahlungen der gemeindlichen Abgaben – Antrag auf der Internetseite der Gemeinde Oberammergau abrufbar: http://www.gemeinde- oberammergau.de/de/startseite (Corona - Finanzielle Unterstützung für Unternehmer) Die Gemeinde Oberammergau hat entschieden, die oben aufgeführten und im BMF- Schreiben vom 19.03.2020 (steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus) erläuterten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung analog auf die gemeindlichen Abgaben anzuwenden. Stundungsbedürftigkeit ist dann gegeben, wenn ein Zahlungspflichtiger, für den die Zahlung einer Forderung bei Fälligkeit, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, eine erhebliche Härte bedeutet, weil er insbesondere nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und sich
Seite 4 von 5 Info – wirtschaftliche Hilfen – Stand 31.03.2020 Gemeinde Oberammergau diese auch nicht in zumutbarer Weise beschaffen kann. Eine Stundung ist somit gerade für die sich als unmittelbare Folge des Coronavirus ergebenden Umsatzeinbußen, Verlust von Einnahmemöglichkeiten, bereits getätigte Investitionen (z.B. für die Passionsspiele), die sich nun nicht rentieren, gerade das geeignete und vom Gesetzgeber auch vorgesehene Mittel, um einer wirtschaftlichen Notlage der Zahlungspflichtigen zu begegnen. Die Entscheidung über den Stundungsantrag (zu beantragen bei der Finanzverwaltung auf dem hierfür zur Verfügung gestellten Antrag) liegt im Ermessen der Behörde. Bei der Gemeinde Oberammergau ist es wie bei anderen Kommunen auch üblich, dass bei Stundungsanträgen immer die wirtschaftliche Gesamtsituation unter Einbeziehung aller Verbindlichkeiten/ aller Gläubiger betrachtet wird. Vorauszahlungen von Abgaben können reduziert werden. Hierzu ist ebenfalls der hierfür zur Verfügung gestellte Antrag bei der Finanzverwaltung der Gemeinde Oberammergau zu stellen. Der Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen ist an das zuständige Finanzamt (Antrag auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) zu stellen (vgl. hierzu den Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.03.2020). Der Antrag hierfür ist, wie oben bereits erwähnt, über die Themenseite zum Coronavirus des Finanzamtes abrufbar (Antragsformular: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus). Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen - Die Möglichkeit einer Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geregelt. Dies ist möglich, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre, wie z.B. ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten. - Corona-betroffene Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen. Für eine Stundung der Beiträge müssen sich Unternehmen unter Bezug auf die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt und formlos an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erheben. - Über diesen Antrag entscheidet dann die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen. Drohende Insolvenz Bei Beratungsbedarf zu einer möglichen Insolvenz verweisen wir auf den IHK-Ratgeber der IHK für München und Oberbayern: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Betrieb- Nachfolge/Krisenmanagement/ Ansprechpartner: Betriebswirtschaftliche Beratung in der IHK beratung@muenchen.ihk.de Tel.: 089/5116-2222
Seite 5 von 5 Info – wirtschaftliche Hilfen – Stand 31.03.2020 Gemeinde Oberammergau Arbeitsrechtliche Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Freiberufler Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html Deutscher Gewerkschaftsbund: https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Oberammergau (soweit zeitlich möglich werden wir versuchen das Infoblatt laufend zu aktualisieren)
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