Informationen für Arbeitnehmende zur Kandidatur und Wahl - Stiftungsratswahl 2021

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Informationen für Arbeitnehmende zur Kandidatur und Wahl - Stiftungsratswahl 2021
Stiftungsratswahl 2021

Informationen für
Arbeitnehmende zur
Kandidatur und Wahl

   www.bvk.ch/wahlen
Informationen für Arbeitnehmende zur Kandidatur und Wahl - Stiftungsratswahl 2021
Das Wichtigste in Kürze
Der 18-köpfige Stiftungsrat ist das              Die Vorschläge der Arbeitnehmenden und an-
oberste Organ der BVK. Das Gre-                  geschlossenen Arbeitgeber für den Stiftungs-
mium besteht aus je 9 Vertreterinnen             rat müssen bis spätestens 22. März 2021 bei
                                                 der BVK eingehen. Die Stiftungsratswahl wird
und Vertretern von Arbeitgebern und
                                                 elektronisch (E-Voting) durchgeführt.
Arbeitnehmenden (Aktivversicherten).
                                                 Die persönlichen Zugangsdaten zur elektro-
Die Stiftungsräte sind für eine Amts­periode     nischen Wahlplattform werden den Arbeit-
von 4 Jahren gewählt. Die neue Amts­periode      nehmenden im Frühling 2021 zusammen
beginnt Mitte 2021. Die Erneuerungswahl          mit den Wahlunterlagen zugestellt. Sie haben
für den Stiftungsrat findet vom 19. April bis    auf Wunsch auch die Möglichkeit, brieflich
18. Mai 2021 statt.                              zu wählen.

Wie wird der Stiftungsrat gewählt?

Für die Wahl werden 6 Wahlkreise gebildet.
Wer in einem Wahlkreis für den Stiftungsrat
kandidieren will, muss seine Kandidatur von 50           Die Aufgaben des Stiftungs-
Arbeitnehmenden aus demselben Wahlkreis                  rats sind vielfältig. Er bestimmt
unterzeichnen lassen.                                    die strategischen Ziele,
                                                         sorgt für finanzielle Stabilität
                                                         und überwacht die Geschäfts-
                                                         führung.
Auf einen Blick

– D
   er Stiftungsrat umfasst insgesamt
  18 Personen, 9 Vertreterinnen
  und Vertreter der Arbeitnehmenden
  und 9 Vertreterinnen und Vertreter
  der Arbeitgeber.

– D
   er Stiftungsrat ist jeweils für eine
  Amtsperiode von 4 Jahren gewählt.

– A
   ls Stiftungsrat wählbar sind alle
  handlungsfähigen Personen.

– W
   ählen können nur die Arbeit­
  nehmenden.

– Für die Nominierung einer Stiftungs-
   ratskandidatin bzw. eines -kandi­
   daten sind 50 Unterschriften aus dem
   jeweiligen Wahlkreis erforderlich.

– D
   ie Stimmberechtigten können
  bei der Stiftungsratswahl ihr
  Wahlrecht elektronisch (per E-Voting)
  oder auf Wunsch auch brieflich
  ausüben.

Wichtige Termine
– Die Vorschläge der Arbeitgeber
   für den Stiftungsrat müssen bis
   spätestens 22. März 2021 bei der
   BVK eingehen.

– D
   ie Wahl findet vom 19. April
  bis 18. Mai 2021 statt.
Kandidieren Sie für den Stiftungsrat!
Im Stiftungsrat tragen Arbeitgeber               Nur als Arbeitgebervertretung kandidieren
und Arbeitnehmende gemeinsam                     können gemäss Wahlreglement Exekutiv-
die Verantwortung. Nutzen Sie die                mitglieder (Regierungsräte, Gemeinderäte,
                                                 Stadträte), Gemeindeschreiber, Leiter/-innen
Chance zur Mitbestimmung in einer
                                                 kantonaler Verwaltungseinheiten sowie Perso-
der grössten Pensionskassen der
                                                 nen, die an der Leitung von angeschlossenen
Schweiz und beteiligen Sie sich an               Arbeitgebern wesentlich beteiligt sind.
der Wahl!
                                                 Die Stiftungsräte werden für eine Amtsdauer
                                                 von 4 Jahren gewählt. Sie erhalten für ihre Ar-
Wer kann wählen?
                                                 beit eine Entschädigung. Der Stiftungsrat trifft
                                                 sich jährlich zu 3 bis 4 Sitzungen. Zusätzlich fin-
Wahlberechtigt sind alle bei der BVK versi-
                                                 det einmal jährlich ein zweitägiger Workshop
cherten Personen. Sie können die Stimme nur
                                                 statt. Die Mitglieder sind zusätzlich in Aus-
in dem Wahlkreis abgeben, dem sie angehö-
                                                 schüssen tätig, die ihrerseits 4 bis 6 Sitzungen
ren. Die Zuordnung zum Wahlkreis basiert auf
                                                 jährlich abhalten.
der Zugehörigkeit zum jeweiligen Arbeitgeber
bzw. zu einer kantonalen Verwaltungseinheit.

                                                 Welche Voraussetzungen muss
                                                 ein Stiftungsrat erfüllen?
Wer kann kandidieren?
                                                 Die Arbeit als Stiftungsrätin bzw. Stiftungsrat
Als Stiftungsrat wählbar sind alle handlungs-
                                                 ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle
fähigen Personen. Wählbar sind auch Kandi­
                                                 Aufgabe.
datinnen und Kandidaten, die nicht bei der
BVK versichert sind, sowie Rentenbeziehende,
                                                 Kandidatinnen und Kandidaten müssen die
die ihre Rente nicht von der BVK beziehen.*
                                                 Vorschriften des BVG über die Integrität und
Bei der BVK versicherte Kandidierende sind
                                                 Loyalität erfüllen, und es dürfen keine Inter-
nur in dem Wahlkreis wählbar, dem sie ange-
                                                 essenkonflikte bestehen (Art. 51b BVG). Stif-
hören. Nicht bei der BVK versicherte Personen
                                                 tungsräte müssen zudem in der Lage sein,
sind in jedem Wahlkreis wählbar.
                                                 ihren Wahlkreis zu vertreten. Sie sollen über
                                                 die nötigen Fachkenntnisse verfügen oder
Eine spezielle Regelung besteht bei Versicher-
                                                 müssen bereit sein, sich diese anzueignen (Art.
ten, die in einem kantonalen Wahlkreis («Kan-
                                                 51a BVG). Die BVK organisiert die dazu nöti-
ton Schule» oder «Kanton Übrige») kandidie-
                                                 gen Weiterbildungsveranstaltungen.
ren. Sie können wählen, ob sie ihre Kandidatur
im eigenen Wahlkreis oder im anderen kanto-
nalen Wahlkreis einreichen wollen.
Für einen Wahlvorschlag braucht                              Möchten Sie für den Stiftungsrat
 es 50 Unterschriften                                         kandidieren?

 Wer als Stiftungsrätin bzw. Stiftungsrat kan-                1. Sammeln Sie Unterschriften
 didieren will, muss seine Kandidatur auf den                     Wer für den Stiftungsrat kandi-
 offiziellen Unterschriftenbögen von mindes-                      dieren will, muss seine Kandi­
 tens 50 bei der BVK versicherten Personen des                    datur auf den offiziellen Unter-
 jeweiligen Wahlkreises handschriftlich unter-                    schriftenbögen von mindestens
 zeichnen lassen.                                                 50 bei der BVK versicherten
                                                                  Arbeitnehmenden des jeweili-
 Ein Exemplar des offiziellen Unterschriften-                     gen Wahlkreises handschriftlich
 bogens liegt dieser Broschüre bei. Weitere                       unterzeichnen lassen.
 Unterschriftenbögen können von der Webseite
 (www.bvk.ch/wahlen) heruntergeladen werden.                  2. Kandidatur einreichen
                                                                  Reichen Sie die ausgefüllten
                                                                  Unterschriftenbögen bis
 Und wenn es nicht genügend                                       spätestens 22. März 2021 bei
 Wahlvorschläge gibt?                                             der BVK ein.

 Werden innerhalb der offiziellen Frist nicht ge-                  Per Post:
 nügend Wahlvorschläge aus einem Wahlkreis                          BVK
 eingereicht, wird eine Nachfrist von 10 Tagen                      «Stiftungsratswahl»
 angesetzt. Für die Nachmeldung einer Kandi-                        Postfach
 datur braucht es noch 25 Unterschriften von                        8090 Zürich
 Arbeitnehmenden des jeweiligen Wahlkreises.
                                                                   Online:
* Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-6435/2018 vom
                                                                    www.bvk.ch/wahlen/
   19.08.2020, wonach im Rahmen der paritätischen Verwal-           wahlverfahren
   tung nach Art. 51 BVG eine pensionierte Person weder
   als Arbeitnehmervertreter noch als externe Person wähl-
   bar sein kann, wogegen eine pensionierte Person, die       3. Angaben zur Person
   nicht bei der Pensionskasse versichert ist, gewählt wer-       Nach der Überprüfung der
   den kann, soweit die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzun-
   gen gegeben sind.                                              Unterschriften durch den
                                                                  Wahlausschuss werden Sie ein­
                                                                  geladen, einige Angaben
                                                                  zu Ihrer Person sowie ein Foto
                                                                  für die späteren Wahlunterlagen
                                                                  und die Online-Vorstellung
                                                                  auf der Website einzureichen.
Wie läuft die Stiftungsratswahl ab?
Die Arbeitgeber und die Arbeit­                    sowie der zugeteilte Wahlkreis angegeben.
nehmenden bestimmen ihre Vertretung                Eine Auflistung der Arbeitgeber pro Wahlkreis
im Stiftungsrat auf unterschiedliche               finden Sie auch auf der Website.

Weise: Die Arbeitnehmenden wählen
ihre Stiftungsräte, die Arbeitgeber
                                                   Wahlausschuss und Revisionsstelle
nominieren ihre Stiftungsräte.                     als Beobachter

E-Voting (elektronische Wahl)                      Die Stiftungsratswahl wird von einem Wahlaus-
                                                   schuss beaufsichtigt, der aus gleich vielen Ver-
Die Stiftungsratswahl wird elektronisch durch-     treterinnen und Vertretern der Arbeitnehmen-
geführt. Die persönlichen Zugangsdaten zur         den und der Arbeitgeber zusammengesetzt
elektronischen Wahlplattform werden zusam-         ist. Zudem wird das Wahlverfahren durch die
men mit einer Anleitung sowie den Wahlunter-       Revisionsstelle überwacht.
lagen vor der Stiftungsratswahl im Frühling
2021 verschickt. MyBVK-Nutzer können direkt
über das Kundenportal auf die Wahlplattform        6 Wahlkreise
zugreifen. Auf Wunsch kann auch brieflich ab-
gestimmt werden.                                   Für die Wahl der je 9 Vertreterinnen und Vertre-
                                                   ter der Arbeitnehmenden resp. der Arbeitgeber
                                                   für den künftigen Stiftungsrat werden 6 Wahl-
Wie finde ich meinen Wahlkreis?                    kreise gebildet. Die Bestimmung der Wahlkreise
                                                   und die Zuteilung der Versicherten erfolgen auf
Auf dem Begleitbrief zu dieser Broschüre sind      der Basis des Versichertenbestandes und der
im Briefkopf die persönliche Policen-Nummer        Branchenzugehörigkeit der Arbeitgeber.

Arbeitgeber         Wahlkreis                      Arbeitnehmer­vertretung   Arbeitgebervertretung
                                                   im Stiftungsrat           im Stiftungsrat

Kanton              I   Schulen                    2 Sitze                   2 Sitze
                    II Übrige                      2 Sitze                   2 Sitze

Angeschlossene      III Gesundheitsinstitutionen   2 Sitze                   2 Sitze
Arbeitgeber
                    IV Bildungsorganisationen      1 Sitz                    1 Sitz
                    V Gemeinden                    1 Sitz                    1 Sitz
                    VI Übrige                      1 Sitz                    1 Sitz

Eine Auflistung der Arbeitgeber pro Wahlkreis finden Sie auch auf der Webseite unter
     www.bvk.ch/wahlen/wahlkreise
Die Wahl der 18 Stiftungsräte

Arbeitnehmende wählen 9 Stiftungsräte

   Unterschriften            Kandidatur               E-Voting        9 gewählte
     sammeln                                                         Stiftungsräte

Arbeitgeber nominieren 9 Stiftungsräte

Regierungsrat (Kanton) nominiert 4 Stiftungsräte

    Regierungsrat          4 Stiftungsräte
  bestimmt die Ver­
 treter des Kantons

Arbeitgeber nominieren 5 Stiftungsräte

  Angeschlossene              Briefwahl            5 Stiftungsräte
  Arbeitgeber no-
 minieren Vertreter
Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen                        Anschrift für die Einreichung
zu den Wahlkreisen                                der Kandidatur per Post

    www.bvk.ch/wahlen/wahlkreise                     BVK
                                                       «Stiftungsratswahl»
                                                       Postfach
Unterschriftenbogen                                    8090 Zürich
zum runterladen

    www.bvk.ch/wahlen/downloads
                                                  Helpline rund um die
                                                  Stiftungsratswahlen

Hier können Sie Ihre Kandidatur                       058 470 41 01
online einreichen

    www.bvk.ch/wahlen/kandidatur

Ihre Kontaktperson
für Fragen rund um die
Stiftungsratswahl                                                     Über die BVK
                                                                      Die BVK ist die Vorsorge­
Vera Pacher                                                           einrichtung der Angestellten
Leiterin Assistenz & Services                                         des Kantons Zürich sowie
                                                                      von 470 angeschlossenen
    058 470 41 01                                                     Arbeit­gebern. Mit rund
    vera.pacher@bvk.ch                                                90 000 Aktiv­versicherten
                                                                      und 38 000 Rentenbeziehen-
                                                                      den gehört die BVK zu den
                                                                      grössten Pensions­kassen
                                                                      der Schweiz.

                  BVK | Obstgartenstrasse 21 | Postfach | 8090 Zürich | www.bvk.ch
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