Der Dienst für Steuerschlichtung hilft Ihnen gern! - Haben Sie eine Rechtsstreitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung?

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Der Dienst für Steuerschlichtung hilft Ihnen gern! - Haben Sie eine Rechtsstreitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung?
Haben Sie eine Rechtsstreitigkeit mit
 der föderalen Steuerverwaltung?
Der Dienst für Steuerschlichtung hilft Ihnen gern!
                                               - 2012 -

                         Föderaler
                         Öffentlicher Dienst
 EINIGKEIT MACHT STARK
                         FINANZEN
Der Dienst für Steuerschlichtung hilft Ihnen gern! - Haben Sie eine Rechtsstreitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung?
Unabhängig – objektiv – unpar
                          unpartteiisch

Wer sind wir?
Der Dienst für Steuerschlichtung ist ein unabhängiger Dienst, der im Fall einer
andauernden Streitsache mit dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen ein-
schreitet. Schlichtungsanträge werden stets unabhängig, objektiv und unparteiisch
geprüft.

Unsere Schlichter versuchen, die Interessen der Parteien zu berücksichtigen, wenn-
gleich die angebotenen Lösungen immer im Rahmen der gesetzlichen Möglich-
keiten bleiben.htspersonenbelasting

Wer kann unser
         unsereen Schlich
                  Schlichttungsdienst in Anspr
                                         Anspruuch nehmen?

Steuerzahler, die eine Streitsache mit der föderalen Steuerverwaltung vorzubringen
haben, können sich kostenfrei und vertrauensvoll an uns wenden.

Ausserhalb des dienst
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meinem An
        Anttrag?

Bei Erhalt eines Schlichtungsantrags wird vom Dienst für Steuerschlichtung eine
Abschrift des Antrages dem zuständigen Dienst, der über den Verwaltungsstreitfall
entscheiden soll, weitergeleitet. Auf diese Weise wird der Dienst über das Schlich-
tungsverfahren und deren Reichweite unterrichtet.

Welche sind die Vorteile dieser Zu
                                Zusammenarbeit?

Eine Übereinkunft mit der Verwaltung kann Sie vor einem langwierigen und teuren
Prozess, dessen Ausgang ungewiss ist, bewahren.

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Der Dienst für Steuerschlichtung hilft Ihnen gern! - Haben Sie eine Rechtsstreitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung?
Mehrere laufende Widersprüche können möglicherweise zugleich gelöst wer-
den.

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Es können Schlichtungsanträge gestellt werden für Streitsachen bezüglich der
Steuerfestlegung und -eintreibung, die dem Zuständigkeitsbereich des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Finanzen unterliegen, d. h.:

✓ direkte Steuern (Steuer der natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, Steuer
  der juristischen Personen, Steuer der Gebietsfremden, Berufssteuervorabzug,
  Mobiliensteuervorabzug, Immobiliensteuervorabzug1, Verkehrssteuer auf Kraft-
  fahrzeuge1, Inbetriebsetzungssteuer1, Eurovignette1, Steuer auf Spielautomaten2,
  Steuer auf Spiele und Wetten2, …)
✓ Mehrwertsteuer
✓ Registrierungsgebühren und Erbschaftssteuern
✓ Katastereinkommen
✓ Zölle und Akzisen

Wann kann ich einen Schlich
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Der Schlichtungsantrag ist während der gesamten Verwaltungsphase des Verfah-
rens möglich. Die Zuständigkeit des Schlichters erlischt, sobald Sie die Streit-
sache bei dem Gericht anhängig machen.

Beispiel 1: Steuer der natürlichen Personen

Paul und Caroline, verheiratet und beide Lohnempfänger, haben am 3. Mai 2011 ihre
Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen für das Steuerjahr 2011 (Einkünfte
2010) via Tax-on-web gültig eingereicht. Nach Prüfung dieser Steuererklärung lehnt
der zuständige Besteuerungsdienst die tatsächlichen Berufsunkosten von Caroline
ab und sendet ihnen am 12. September 2011 einen Berichtigungsbescheid.
1   In Flandern ist die Flämische Region zuständig.
2   In Wallonien ist die Wallonische Region zuständig.
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Obwohl die Eheleute dem Berichtigungsbescheid ihrer Erklärung nicht zustimmen,
erhalten sie nach Bescheid der Veranlagungsverfügung am 7. Dezember 2011 ihren
Steuerbescheid. Am 4. Januar 2012 legen sie beim zuständigen Regionaldirektor
gegen diese Veranlagung fristgerecht Widerspruch ein.

Am 2. Februar 2012 reichen Paul und Caroline per E-Mail einen Schlichtungsantrag
bei dem Dienst für Steuerschlichtung ein, da sie annehmen, dass die Verwaltung
dem Widerspruch nicht stattgeben wird.

Am 8. Februar 2012 erhalten die Eheleute eine Empfangsbestätigung des unabhän-
gigen Schlichtungsdienstes. Am 16. Februar 2012 werden sie informiert, dass ihr
Antrag zulässig ist, da ein rechtskräftiger Widerspruch eingeleitet wurde.

Nach dem Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter, in dem die steuerliche Situa-
tion geklärt und eine mögliche Übereinkunft mit der Verwaltung vorgeschlagen
wurde, erhalten sie am 12. Juli 2012 einen unverbindlichen Schlichtungsbericht, in
dem ihre Forderungen und die der Verwaltung festgehalten werden.

Am 30. August 2012 erhalten sie die Entscheidung bezüglich ihres Widerspruchs,
in der die Einwände laut Schlichtungsbericht und im Einvernehmen mit Paul und
Caroline zum Teil berücksichtigt werden.

Beispiel 2: Steuereintreibung

Pierre hat seinen Steuerbescheid in Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen
erhalten. Der geforderte Betrag ist jedoch höher, als er annimmt. Es ist ihm unmög-
lich, diesen auf einmal zu begleichen. So bittet er den Einnehmer um die Möglichkeit,
seine Steuern in mehreren Raten zu zahlen. Der Einnehmer lehnt dieses Gesuch ab.
Pierre muss den Betrag bis spätestens zum genannten Termin zahlen.

Ellen ist Kleinunternehmerin und stellt fest, dass sie die fällige Mehrwertsteuer nicht
fristgerecht entrichten kann. Sie kontaktiert den Einnehmer der Mehrwertsteuer,
aber dieser lehnt eine Bewilligung von Zahlungserleichterungen ab.

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Jean und Carine haben finanzielle Probleme. Sie haben ihre Angelegenheiten ver-
nachlässigt und ein Vollstreckungsbeamter erscheint mit einem Zahlungsbefehl
für die schuldige Steuer der natürlichen Personen. Die beiden Eheleute versuchen
den Einnehmer davon zu überzeugen, das Verfahren einzustellen. Nun verlangt
dieser eine vollständige Zahlung der fälligen Summe, bevor die Angelegenheit
beigelegt wird. Jean und Carine können diese Summe dennoch nicht umgehend
begleichen.

Pierre, Ellen sowie die Eheleute Jean und Carine können sich an den Schlichtungs-
dienst wenden, da sie mit dem Einnehmer zu keiner Einigung gelangen konnten.
Über den Umweg einer Schlichtung versucht dieser Dienst, sowohl für den betref-
fenden Einnehmer als auch für den/die Steuerpflichtigen eine erträgliche Lösung
zu finden.

Beispiel 3: Katastereinkommen

Pierre und Sarah ziehen in ihr neu gebautes Haus. Sie informieren die Katasterver-
waltung. Später erhalten sie per Einschreiben den von der Verwaltung festgesetzten
Betrag des Katastereinkommens.

Pierre und Sarah stimmen dem Katastereinkommen nicht zu und leiten einen
Widerspruch entsprechend des vorgeschriebenen Verfahrens ein.

Pierre und Sarah werden zu Verhandlungen eingeladen. Führen diese Verhandlungen
zu keiner Einigung, können Pierre und Sarah den Schlichtungsdienst kontaktieren,
um eine Vereinbarung zu erzielen.

Der zuständige Prüfer übermittelt ihren Antrag an den Schlichtungsdienst.

Wenn der Schlichtungsdienst keine Einigung erzielt, wird der zuständige Prüfer mit
Pierre und Sarah ein Protokoll über die Uneinigkeit erstellen und um einen (oder
drei) Schiedsrichter bitten, der (die) das endgültige Katastereinkommen ermittelt
(ermitteln).

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Beispiel 4: Mehrwertsteuer

Das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen X unterliegt einer Kontrolle, nach
welcher ein Regulierungsverzeichnis erstellt wird. Das Unternehmen antwortet
dem Steuerkontrolleur, dass es dem Verzeichnis nicht zustimmt und erklärt sich in
einem langen Begleitschreiben mit diversen Belegen.

Einige Wochen später erhält das Unternehmen ein Schreiben der Verwaltung, in
dem die während der Kontrolle festgesetzten Verstöße wieder aufgelistet werden.
Die ursprüngliche Sanktion bleibt erhalten.

Um ein Gerichtsverfahren zu umgehen, wendet sich das Unternehmen X an den
Schlichtungsdienst. Dieser soll eine Einigung erzielen, die der Steuerverwaltung
entgegenkommt.

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Ihr KKoontakt für Schlich
                  Schlichttungsant
                           ungsanträge

Alle Schlichtungsanträge können an folgende Adresse gesendet werden:

DIENST FÜR STEUERSCHLICHTUNG
Boulevard du Roi Albert II, 33 - bte 46
1030 - BRÜSSEL
Tel.: 0257/623 60
Fax: 0257/980 57
E-mail: steuerschlichter@minfin.fed.be
Website: www.steuerschlichtung.be

Für ein persönliches Gespräch bitten Sie vorab um einen Termin zu unseren Büro-
zeiten. Unser Büro befindet sich direkt gegenüber vom Nordbahnhof.

Was passier
    passiertt mit meinem An
                         Anttrag?

Innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang Ihres Antrags schickt der Schlichtungs-
dienst Ihnen eine Empfangsbestätigung.

Innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang Ihres Antrags wird Ihnen mitgeteilt, ob
Ihre Streitsache berücksichtigt wird oder nicht.

Während der Prüfung versucht der Schlichter die Parteien anzunähern und ge-
gebenenfalls eine Einigung zu erzielen. Er kann die Parteien allerdings nicht zu
einem bestimmten Standpunkt zwingen.

Mögliche Abkommen werden unverbindlich schriftlich festgehalten und an die
Parteien übermittelt. Als Steuerzahler ist es Ihnen vorbehalten zu entscheiden, ob
Sie dem Vorschlag zustimmen oder nicht.

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Sie können diese Broschüre über die folgende Internetseite bestellen oder
herunterladen:
                          www.minfin.fgov.be → Veröffentlichungen

oder unter folgender Adresse:
                     Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN
           Führungsdienst strategische Koordination und Kommunikation
                                   North Galaxy
                      Boulevard du Roi Albert II 33 – bte 70
                                    1030 Brüssel

Verantwortlicher Herausgeber:
Nadine Daoût - Führungsdienst strategische Koordination und Kommunikation -
North Galaxy - Tour B24
Boulevard du Roi Albert II 33, bte 70, 1030 Brüssel

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