Blomkamp/ Baufeld A des Kasernengeländes Informationsveranstaltung am 29. März 2016 - Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge

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Blomkamp/ Baufeld A des Kasernengeländes Informationsveranstaltung am 29. März 2016 - Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge
Blomkamp/ Baufeld A des Kasernengeländes

Informationsveranstaltung am 29. März 2016

Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge
Blomkamp/ Baufeld A des Kasernengeländes Informationsveranstaltung am 29. März 2016 - Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge
Wussten Sie, dass…

•    es weltweit derzeit etwa 60 Millionen Flüchtlinge gibt, so viele, wie seit Ende
     des Zweiten Weltkrieges nicht mehr ?

•    sich 2015 rd. 61.600 Schutzsuchende in Hamburg gemeldet haben, von denen
     21.000 Personen mit Unterbringungsbedarf in Hamburg geblieben sind ?

•    mehr als die Hälfte der Flüchtlinge jünger als 25 Jahre alt ist ?

•    sich mit Stand vom 04.03.2016 4.363 Personen länger als 6 Monate in einer
     Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg aufhalten (sog. „Überresidente“)

•    einige hundert Flüchtlinge nach wie vor in Zelten wohnen

•    die Auslastung Hamburger Flüchtlingsunterkünfte immer noch hoch ist (92% im
     März 2016)

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Die Schließung der Balkanroute verschafft Deutschland derzeit
etwas Luft

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Für Entwarnung ist es zu früh - in Jan. & Feb. 2016 kamen jeweils mehr
als doppelt so viele Flüchtlinge wie in den ersten Monaten 2015

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Größere Unterkünfte sind ein notwendiger Bestandteil zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit

•   Hamburg hat keine Turnhallen genutzt und entschieden, diese für den aktiven
    Betrieb freizuhalten.

•   Es sind keine Großsiedlungen mit mehreren tausend Wohneinheiten entstanden, wie
    Hamburg sie in den 60er Jahren gegen die herrschende Wohnungsnot baute,
    mit bis zu 13.500 Wohneinheiten (in Neuwiedenthal).

•   Zwangsweise Enteignungen von Leerstand hat es nicht gegeben.

ABER: ohne größere Unterkünfte ist die aktuelle Unterbringungsaufgabe nicht zu lösen
• Im Jahr 2015 deckten die 22 zusätzlich geschaffenen kleinen Einrichtungen mit bis zu
  250 Plätzen (Anteil 42 %) mit 3.648 Plätzen gesamt nur rd. 15 % der 24.478 insgesamt
  zusätzlich geschaffenen Plätze in 53 Einrichtungen ab.

•    Würde man bei geschätzten 39.000 erforderlichen Plätzen im Jahr 2016 Standorte mit 250
     oder 500 Plätzen je Einrichtung zu Grunde legen, müssten 156 bzw. 78 Standorte in einem
    Jahr mobilisiert werden.

 Ohne die Schaffung größerer Einrichtungen kann der aktuelle Platzbedarf nicht abgedeckt
  werden, Obdachlosigkeit von Flüchtlingen nicht vermieden werden.

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Zentrale Erstaufnahme vs. Öffentlich-rechtliche Unterbringung

 Zentrale Erstaufnahmen (39 in 3/2016)        Folgeunterbringungen (104 in 3/2016)

   •   Residenzpflicht, d.h. Verpflichtung,   •   Bezug nach Ende der Residenzpflicht
       am zugewiesenen Standort zu            •   Wohnungsberechtigung, Auszug möglich
       wohnen                                 •   Freizügigkeit innerhalb Deutschlands, z.B.
   •   Vorrang von Sachleistungen d.h.            bei Arbeitsaufnahme
       Wohnung, Verpflegung und Kleidung      •   Vorrang von Geldleistungen
       werden gestellt                        •   Eigenständige Verpflegung in
   •   Essensausgabe durch Träger oder            Gemeinschaftsküchen
       mobile Versorgung                      •   Gesundheitskarte
   •   Medizinische Untersuchung vor Ort      •   Erziehung und Bildung findet in regulären
       (Basisversorgung)                          Schulen (206 IBE, Basis- und IVK-Klassen)
   •   Beschulung und Kita in den ZEAs            und Kitas statt
   •   Erwerbstätigkeit i.d.R nicht möglich   •   Integrations- und Sprachkurse im Umfang
                                                  von 300 oder 600 Stunden (in 2015: >
    in 2016 werden besondere                     222.000 Personen)
     Aufnahmezentren für Flüchtlinge mit      •   Arbeitserlaubnis kann nach frühestens 3
     geringer Bleibeperspektive                   Monaten erteilt werden (Ausländerbehörde)
     geschaffen                               •   Leistung nach SGB II, XII (wie Sozialhilfe)
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fördern&wohnen (AöR) verfügt über langjährige
     Erfahrungen im Betrieb von Folgeunterkünften

Zuständig für:

 •     Unterkunfts- und Sozialmanagement
 •     Betreuung und Beratung
 •     Bedarfsgerechte Vermittlung in soziale, kulturelle und sportliche Angebote des Stadtteils
       zu Integrationszwecken
 •     Ansprechpartner und Koordinator für Nachbarschaft und freiwilliges Engagement
 •     Vermittlung in den Sprachunterricht
 •     Personalschlüssel für Sozialmanagent und Verwaltung 1:80 und technischer Dienst 1:160

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Freiwilliges Engagement

•   Beispielhafte Hilfsbereitschaft in Hamburg
•   Derzeit engagieren sich über 4.000 Freiwillige in der Flüchtlingshilfe
•   Angebote kommen direkt bei den Bewohnern in den Einrichtungen an und fördern die
    Integration
•   Vielfältige Angebote der Freiwilligen, u.a. Hausaufgaben- oder Nachhilfe, Spiel-, Sport- und
    Kreativangebote, Theater- und Musikprojekte, Ausflüge, Patenschaften und Begleitung,
    Frauen- und Mutter-Kind-Gruppen, Verteilung von Lebensmittelspenden, Betrieb von
    Kleiderkammern
•   Der Abbau von Ängsten und Vorurteilen funktioniert am besten über das persönliche
    Kennenlernen.
•   Umfang des Engagements in der Regel 1x wöchentlich für ca. 2 Stunden. Häufig
    regional/sozialräumlich gebunden. Alle Altersgruppen sind vertreten.

•   Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/hh-hilft und
    http://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/ehrenamt-freiwilligenengagement.html

    und über das Funktionspostfach: sozialraummanagement@altona.hamburg.de

       Hamburg braucht weitere freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich für ein gutes
                     Zusammenleben in unserer Stadt engagieren !
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Beschreibung des Vorhabens

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, ist aber bis
2037 an die Bundeswehr verpachtet.
Auf der Fläche errichtet f&w Massivbauten für die öffentlich-rechtliche Unterbringung.

Die Plätze werden vorwiegend Zuwanderern (Familien und Alleinstehenden) und
Wohnungslosen angeboten.

Die Unterbringung erfolgt in 7 neuen Gebäuden, in denen auf 3 Etagen je 4
abgeschlossene 3 Zimmer-Wohnungen mit eigenen Küchen und Sanitärbereichen
entstehen.

Es entstehen ca. 690 Plätze für eine temporäre Nutzung bis 2020.

Der Baubeginn kann direkt nach der Erteilung der Baugenehmigung beginnen. Ein
Bauzeitenplan liegt noch nicht vor.

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Am Blomkamp wird neben dem fertigen Baufeld B jetzt
auch Baufeld A hergerichtet

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Kitas und Schulen sind in der Nähe vorhanden - auf Basis
der absehbaren Belegung wird die Bedarfsplanung erstellt

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                                       Geschwister-Scholl-Stadtteilschule
                              Schule Kroonhorst

                                             Grundschule Barlsheide

                                                    Grundschule Westerloh

                                      Lise-Meitner-Gymnasium

                               Grundschule Goosacker

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Entwurfsplanung Blomkamp Baufeld A

                            Form der Unterbringung: öffentlich-rechtliche
                            Gemeinschaftsunterkünfte

                            Eine Freiflächenplanung liegt noch nicht vor, aber es
                            wird, wie bei anderen Folgeunterkünften, Spiel- und
                            Gemeinschaftsflächen im Inneren und Äußeren
                            geben.

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Massivbauten aus Stein bieten einen höheren Standard bei
gleichzeitig niedrigeren Kosten und höherer Planungssicherheit

 Massivbauten dieser Bauweise bieten ein angenehmes äußeres Erscheinungsbild im Stadtteil

 Die Bauten können nach Beendigung der Mietdauer wieder entfernt werden.

 Sie sind in der Herrichtung inzwischen günstiger als Containerbauten, unkompliziert und
  schnell aufzubauen und bieten einen höheren Komfort als Wohncontainer

 Zudem sind bei Ihnen keinerlei Brandschutzprobleme zu befürchten

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Innenansicht Massivbauten

Innengestaltung
je sechs Wohneinheiten pro Flügel
•    jeweils 3 Zimmer a 3 Personen,
     Küche und 2 Bäder
•    Belegung mit 3 Personen pro
     Raum, max.108 Personen pro Haus
•    Im Verwaltungsbau (rosa) finden
     sich neben einigen Wohnplätzen
     Sozial- und Gruppenräume sowie
     die Büros der Mitarbeiter

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:
     http://www.hamburg.de/fluechtlinge
             http://www.bamf.de
        und in den sozialen Netzwerken:

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