Informationen für Göppinger Unternehmen in der Corona-Krise - Stadt Göppingen

Die Seite wird erstellt Friedemann Kluge
 
WEITER LESEN
Informationen für Göppinger Unternehmen
         in der Corona-Krise
                                               Stand: 20.04.2020

         Inhalt

         Informationen für Göppinger Unternehmen _______________________________2
         Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums für Wirtschaft,
         Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ___________________________3
         KfW-Schnellkredit ______________________________________________________4
         Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld und Grundsicherung ________________5
         Konkrete Maßnahmen zur Liquditätssicherung ____________________________5
         Einzelhandel in Göppingen ______________________________________________5
         Unterstützung für Startups ______________________________________________6
         Gastronomie, Gastgewerbe und Tourismus _______________________________6
         Film und Medienbranche ________________________________________________6
         Allgemeine Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für
         Unternehmen in der Corona-Krise ________________________________________7
         Weiterführende generelle Links __________________________________________7

                                                                                                               Seite 1 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Informationen für Göppinger Unternehmen
         -   Auf der Homepage der Stadtverwaltung                           Göppingen        finden    Sie     tagesaktuelle
             Informationen zum aktuellen Sachstand

         -   Telefon-Hotline der Stadt Göppingen: 07161 650-5555 erreichbar montags bis freitags
             von 9-17 Uhr.
             Telefon-Hotline der Wirtschaftsförderung: 07161 650-9305
             Für medizinische Fragen bleiben die jeweiligen Hausärzte oder die Notdienstnummer
             116117 die richtigen Ansprechpartner.

         ˗   Aktuelle Corona-Verordnung
         ˗   Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (wird laufend aktualisiert)

         -   Gewerbesteuer: Die Stadtverwaltung Göppingen hilft schnell und unbürokratisch, um
             finanzielle Schwierigkeiten einzelner Betriebe abzumildern. Anträge auf Steuerstundung
             finden Sie hier. Ausgefüllte Anträge bitte per E-Mail an stadtverwaltung@goeppingen.de
             einreichen.

         -   Zahlungsmoratorium der EVF für Energie und Wasser: Die EVF als regionaler
             Versorger möchte mit der schnellen Umsetzung betroffene Kunden unterstützen und als
             Energie-Partner zur Seite stehen. Das Zahlungsmoratorium erlaubt es, den Verbrauchern
             und Kleinstunternehmen Zahlungen für Energie und Wasser vorerst bis zum 30. Juni
             2020 auszusetzen. Die finanzielle Notlage aufgrund von Corona-Virus muss schriftlich
             nachgewiesen werden. Jeder Einzelfall wird geprüft. Kundenservice der EVF: 07161
             6101-235 oder kundenservice@evf.de

         -   Das Gesundheitsamt erreichen Sie unter folgender Hotline: 07161 - 202-5380
             Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zum Coronavirus (Flyer zu häuslicher
             Quarantäne, Verhaltensregeln für Kontaktpersonen, etc.)

         -   Die IHK Region Stuttgart empfiehlt auf Ihrer Website für Unternehmen die Website des
             Landratsamts Rems-Murr mit laufend aktualisierten Hinweisen zur aktuellen Corona-
             Situation.

         -   Für Handwerksbetriebe hält die Handwerkskammer Region Stuttgart ebenfalls ständig
             aktualisierte Hinweise bereit. Bitte beachten Sie auch diesbezüglich die angebotenen
             Webinare!

         -   Informationsseiten des Landratsamtes Göppingen

         -   Tagesaktuelle Entwicklungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts

                                                                                                               Seite 2 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums für
         Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
         ACHTUNG:
         Baden-Württemberg war eines der ersten Bundesländer, das am Mittwoch, 25. März, mit
         einem eigenen Soforthilfe-Programm an den Start ging. Kurz darauf hat auch die
         Bundesregierung die Grundlagen für die Unterstützung von Soloselbstständigen und kleinen
         Unternehmen geschaffen. An der Harmonisierung und Verzahnung der beiden Kulissen hat
         das Wirtschaftsministerium in den letzten Tagen mit Hochdruck gearbeitet. Seit Donnerstag,
         9. April sind die Soforthilfe-Programme des Bundes und des Landes nun abschließend
         fusioniert und eine Antragstellung möglich.

         Bitte nutzen Sie nur die hier verfügbaren Formulare.
         Alte Antragsformulare werden AB SOFORT nicht mehr anerkannt.

         Wer wird gefördert?

         Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von
         Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten
         (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
         Solounternehmen und Kleinstbetriebe mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit
         antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder
         zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

         Was wird gefördert?

         Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung
         von akuten Liquiditätsengpässen, die nach dem 11. März 2020 entstanden sind, u.a. für
         laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch
         einen Zuschuss unterstützt werden.

         Wie wird gefördert?

         Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

                  •9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und
                  Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

                  •15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

                  •30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

         Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-
         Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal
         jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

         Die genauen Angaben zum Antragsverfahren und den Antragsformular erhalten Sie hier. Der
         Online-Antrag ist dann an die zuständige Kammer zu stellen.

                                                                                                               Seite 3 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Einen Leitfaden zur Antragstellung hat auch die IHK Region Stuttgart vorbereitet.

         Hotline-Nummer der IHK Bezirkskammer Göppingen:

         Frau Stefanie Weber, Rechtsfragen: 07161 6715-8431
         Dr. Uwe Schwab, Berufsausbildung und Krisenfolgen: 07161 6715-8421

         IHK Region Stuttgart: 0711 2005-1677, erreichbar montags bis freitags 8-20 Uhr

         Handwerkskammer Region Stuttgart:

         Soforthilfe für Handwerksbetriebe: hier

         KfW-Schnellkredit
         Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im
         Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit
         folgenden Eckpunkten gewährt werden:

                 Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
                  zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.

                 Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres
                  2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50
                  Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis
                  zu 50.

                 Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen
                  sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

                 Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.

                 Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW,
                  abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

                 Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die
                  KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

         Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

                                                                                                               Seite 4 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld und Grundsicherung
         Das Kurzarbeitergeld (KuG) kann flexibler bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt
         werden, wenn bereits 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Die
         wichtigsten Informationen dazu sind auf der Homepage zusammengestellt: Informationen,
         FAQs, Vordrucke wie Anzeigen und Anträge und kurze Video-Clips. Für darüber
         hinausgehende Fragen oder Beratung zum Kurzarbeitergeld gibt es die kostenlose Hotline
         des Arbeitgeber-Services: 0800 4 5555 20 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
              Infos der Bundesregierung zum Kurzarbeitergeld

                 Zu beachtende Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen

         Mit dem am 27.03.2020 verabschiedeten Sozialschutzpaket hat der Bund zur Abfederung
         der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie u. a. einen erleichterten Zugang zu
         Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beschlossen. Damit soll insbesondere den
         Menschen ein schneller Zugang zur Grundsicherung gewährt werden, die vorübergehend
         Einkommenseinbußen erfahren.

                 Kostenlose Telefonhotline 0800 4 5555 23

                 grundlegende Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II hier

         Konkrete Maßnahmen zur Liquditätssicherung
             1. Bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung und
                Stundung von Steuerzahlungen stellen.
             2. Mit ihren Banken über Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung für den Zeitraum der
                Krise sprechen.
             3. Sich bei den Förderbanken über öffentliche Förderprogramme informieren.
             4. Bei ihrer Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Beschlossene
                gesetzliche Änderungen zum Thema Kurzarbeitergeld
             5. Mit ihren Versicherungen über einen möglichen Betriebsausfall sprechen.
             6. Bei      den     Krankenkassen       einen     Antrag      auf      Stundung     von
                Sozialversicherungsbeiträgen stellen (Musterantrag).

         Einzelhandel in Göppingen
         kaufregal.de ist eine Online-Initiative zwei Unternehmen aus dem Landkreis Göppingen,
         Stauferdigital und südflügel werbeagentur, die eine Online-Plattform für lokale und regionale
         Geschäfte geschaffen haben. Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen, die Ihre Geschäfte
         schließen müssten, können sich kostenlos registrieren und Ihre Angebote einstellen. Die
         Abholung bzw. die Lieferung organisieren die Händler direkt mit dem Interessenten.

         Die Göppinger-City e.V. stellt eine Übersicht auf ihrer Facebook-Seite und unter
         www.goeppinger-city.de/supportyourlocals über Händler, Dienstleister und Gastronomen in
         Göppingen zusammen, die trotz Schließung unterschiedlichen Service anbieten.

                                                                                                               Seite 5 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Unterstützung für Startups
         Für Start-ups wurde ein zusätzliches, speziell auf die Bedürfnisse zugeschnittenes,
         Maßnahmenpaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro beschlossen. Das Maßnahmenpaket
         umfasst insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden:

                 Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z.B. KfW
                  Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfons, coparion) sollen
                  kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen
                  der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von
                  Start-ups eingesetzt werden können.
                 Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen
                  perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden,
                  Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
                 Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine
                  Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden
                  Finanzierungsformen erleichtert werden.

         Gastronomie, Gastgewerbe und Tourismus
         Wichtige Informationen für den Tourismus und die Branche hat das Kompetenzzentrum
         Tourismus des Bundes in einem Corona-Navigator zusammengestellt:

         Der Bundesverband DEHOGA informiert auf der Website www.dehoga-corona.de über die
         Kurzarbeit und das Arbeitsrecht, sowie über die Betriebsschließung. Auch Verordnungen und
         Förderprogramme der einzelnen Länder sind dort zu finden.

         Der DEHOGA Baden-Württemberg bietet seinen Mitgliedsbetrieben eine Ausfüll- und
         Umsetzungshilfe für das Soforthilfeprogramm. Dort ist Punkt für Punkt beschrieben, wie
         Betriebe des Gastgewerbes bei der Stellung des Soforthilfe-Antrags vorgehen – zum
         Beispiel auch bei der Berechnung der Beschäftigtenzahlen. Das Merkblatt stellt eine
         praxisnahe und branchengerechte Umsetzungshilfe dar.
         DEHOGA Baden-Württemberg www.dehogabw.de

         Stärken Sie die Gastronomie im Landkreis und in der Stadt Göppingen – Übersicht der
         Gastronomiebetriebe mit Abhol- und/oder Lieferservice

         Film und Medienbranche
         Mit rund 550.000 Euro beteiligt sich die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
         (MFG) an einem Corona-Hilfsprogramm von Bund und Ländern, das insgesamt 15 Millionen
         Euro Volumen hat, für die Film- und Medienbranche. Das Programm sieht unter anderem
         Erleichterungen und den Ersatz von Kosten im Bereich Produktion, Veleih und Kino vor,
         deren Vorhaben wegen der Corona-Krise abgebrochen werden mussten oder sich verzögert
         haben. Ausführliche Informationen zu einzelnen Maßnahmen finden Sie hier.

                                                                                                               Seite 6 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Allgemeine Informationen und Unterstützungsmaßnahmen
         für Unternehmen in der Corona-Krise
         Die Bundesregierung hat am 13. März 2020 ein Maßnahmenbündel beschlossen, um
         Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Firmen und Betriebe werden
         dabei mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen. Der
         Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst insbesondere folgende Maßnahmen
         (Quelle BMWi):

         1. Die Liquidität der Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu
            diesem Zweck werden die Stundung der Steuerzahlungen sowie Anpassung der
            Vorauszahlungen erleichtert. Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, wir
            empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um die Steuersenkung zu beantragen.

         2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch bewährte und neue Förderprogramme
            unterstützt. Zur Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank
            bzw. Finanzierungspartner.

             Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie bei den folgenden Institutionen:
              KfW-Corona-Hilfe: Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001.
              Programmangebot der L-Bank bei Krisensituationen

         Weiterführende generelle Links
                 Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung in voller Länge.
                 WRS Wirtschaftsförderung Region Stuttgart: Förderangebote
                 Wichtige Informationen des BMWi zu Auswirkungen des Coronavirus.
                 Die IHK Region Stuttgart hat auf ihrer Webseite eine laufend aktualisierte
                  Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für
                  Unternehmen veröffentlicht.
                 Medizintechnik für Corona-Pandemie – Informationen des Staatsministeriums BW
                 Hilfe für Mitglieder und Kunden der GEMA

         Wer ist mein Ansprechpartner bei Liquiditätsproblemen?
            Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums
            Link zur Förderdatenbank

                                                                                                               Seite 7 von 7
                                                                                                          Stand: 20.04.2020

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Sie können auch lesen