Informationen für Göppinger Unternehmen in der Corona-Krise - Stadt Göppingen
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Informationen für Göppinger Unternehmen in der Corona-Krise Stand: 20.04.2020 Inhalt Informationen für Göppinger Unternehmen _______________________________2 Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ___________________________3 KfW-Schnellkredit ______________________________________________________4 Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld und Grundsicherung ________________5 Konkrete Maßnahmen zur Liquditätssicherung ____________________________5 Einzelhandel in Göppingen ______________________________________________5 Unterstützung für Startups ______________________________________________6 Gastronomie, Gastgewerbe und Tourismus _______________________________6 Film und Medienbranche ________________________________________________6 Allgemeine Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in der Corona-Krise ________________________________________7 Weiterführende generelle Links __________________________________________7 Seite 1 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Informationen für Göppinger Unternehmen - Auf der Homepage der Stadtverwaltung Göppingen finden Sie tagesaktuelle Informationen zum aktuellen Sachstand - Telefon-Hotline der Stadt Göppingen: 07161 650-5555 erreichbar montags bis freitags von 9-17 Uhr. Telefon-Hotline der Wirtschaftsförderung: 07161 650-9305 Für medizinische Fragen bleiben die jeweiligen Hausärzte oder die Notdienstnummer 116117 die richtigen Ansprechpartner. ˗ Aktuelle Corona-Verordnung ˗ Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (wird laufend aktualisiert) - Gewerbesteuer: Die Stadtverwaltung Göppingen hilft schnell und unbürokratisch, um finanzielle Schwierigkeiten einzelner Betriebe abzumildern. Anträge auf Steuerstundung finden Sie hier. Ausgefüllte Anträge bitte per E-Mail an stadtverwaltung@goeppingen.de einreichen. - Zahlungsmoratorium der EVF für Energie und Wasser: Die EVF als regionaler Versorger möchte mit der schnellen Umsetzung betroffene Kunden unterstützen und als Energie-Partner zur Seite stehen. Das Zahlungsmoratorium erlaubt es, den Verbrauchern und Kleinstunternehmen Zahlungen für Energie und Wasser vorerst bis zum 30. Juni 2020 auszusetzen. Die finanzielle Notlage aufgrund von Corona-Virus muss schriftlich nachgewiesen werden. Jeder Einzelfall wird geprüft. Kundenservice der EVF: 07161 6101-235 oder kundenservice@evf.de - Das Gesundheitsamt erreichen Sie unter folgender Hotline: 07161 - 202-5380 Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zum Coronavirus (Flyer zu häuslicher Quarantäne, Verhaltensregeln für Kontaktpersonen, etc.) - Die IHK Region Stuttgart empfiehlt auf Ihrer Website für Unternehmen die Website des Landratsamts Rems-Murr mit laufend aktualisierten Hinweisen zur aktuellen Corona- Situation. - Für Handwerksbetriebe hält die Handwerkskammer Region Stuttgart ebenfalls ständig aktualisierte Hinweise bereit. Bitte beachten Sie auch diesbezüglich die angebotenen Webinare! - Informationsseiten des Landratsamtes Göppingen - Tagesaktuelle Entwicklungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Seite 2 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ACHTUNG: Baden-Württemberg war eines der ersten Bundesländer, das am Mittwoch, 25. März, mit einem eigenen Soforthilfe-Programm an den Start ging. Kurz darauf hat auch die Bundesregierung die Grundlagen für die Unterstützung von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen geschaffen. An der Harmonisierung und Verzahnung der beiden Kulissen hat das Wirtschaftsministerium in den letzten Tagen mit Hochdruck gearbeitet. Seit Donnerstag, 9. April sind die Soforthilfe-Programme des Bundes und des Landes nun abschließend fusioniert und eine Antragstellung möglich. Bitte nutzen Sie nur die hier verfügbaren Formulare. Alte Antragsformulare werden AB SOFORT nicht mehr anerkannt. Wer wird gefördert? Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Solounternehmen und Kleinstbetriebe mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Was wird gefördert? Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, die nach dem 11. März 2020 entstanden sind, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Wie wird gefördert? Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu: •9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, •15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, •30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona- Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Die genauen Angaben zum Antragsverfahren und den Antragsformular erhalten Sie hier. Der Online-Antrag ist dann an die zuständige Kammer zu stellen. Seite 3 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Einen Leitfaden zur Antragstellung hat auch die IHK Region Stuttgart vorbereitet. Hotline-Nummer der IHK Bezirkskammer Göppingen: Frau Stefanie Weber, Rechtsfragen: 07161 6715-8431 Dr. Uwe Schwab, Berufsausbildung und Krisenfolgen: 07161 6715-8421 IHK Region Stuttgart: 0711 2005-1677, erreichbar montags bis freitags 8-20 Uhr Handwerkskammer Region Stuttgart: Soforthilfe für Handwerksbetriebe: hier KfW-Schnellkredit Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden: Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Seite 4 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld und Grundsicherung Das Kurzarbeitergeld (KuG) kann flexibler bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn bereits 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Die wichtigsten Informationen dazu sind auf der Homepage zusammengestellt: Informationen, FAQs, Vordrucke wie Anzeigen und Anträge und kurze Video-Clips. Für darüber hinausgehende Fragen oder Beratung zum Kurzarbeitergeld gibt es die kostenlose Hotline des Arbeitgeber-Services: 0800 4 5555 20 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) Infos der Bundesregierung zum Kurzarbeitergeld Zu beachtende Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen Mit dem am 27.03.2020 verabschiedeten Sozialschutzpaket hat der Bund zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie u. a. einen erleichterten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beschlossen. Damit soll insbesondere den Menschen ein schneller Zugang zur Grundsicherung gewährt werden, die vorübergehend Einkommenseinbußen erfahren. Kostenlose Telefonhotline 0800 4 5555 23 grundlegende Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II hier Konkrete Maßnahmen zur Liquditätssicherung 1. Bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung und Stundung von Steuerzahlungen stellen. 2. Mit ihren Banken über Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung für den Zeitraum der Krise sprechen. 3. Sich bei den Förderbanken über öffentliche Förderprogramme informieren. 4. Bei ihrer Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Beschlossene gesetzliche Änderungen zum Thema Kurzarbeitergeld 5. Mit ihren Versicherungen über einen möglichen Betriebsausfall sprechen. 6. Bei den Krankenkassen einen Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen stellen (Musterantrag). Einzelhandel in Göppingen kaufregal.de ist eine Online-Initiative zwei Unternehmen aus dem Landkreis Göppingen, Stauferdigital und südflügel werbeagentur, die eine Online-Plattform für lokale und regionale Geschäfte geschaffen haben. Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen, die Ihre Geschäfte schließen müssten, können sich kostenlos registrieren und Ihre Angebote einstellen. Die Abholung bzw. die Lieferung organisieren die Händler direkt mit dem Interessenten. Die Göppinger-City e.V. stellt eine Übersicht auf ihrer Facebook-Seite und unter www.goeppinger-city.de/supportyourlocals über Händler, Dienstleister und Gastronomen in Göppingen zusammen, die trotz Schließung unterschiedlichen Service anbieten. Seite 5 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Unterstützung für Startups Für Start-ups wurde ein zusätzliches, speziell auf die Bedürfnisse zugeschnittenes, Maßnahmenpaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro beschlossen. Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden: Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z.B. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfons, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können. Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen. Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden. Gastronomie, Gastgewerbe und Tourismus Wichtige Informationen für den Tourismus und die Branche hat das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes in einem Corona-Navigator zusammengestellt: Der Bundesverband DEHOGA informiert auf der Website www.dehoga-corona.de über die Kurzarbeit und das Arbeitsrecht, sowie über die Betriebsschließung. Auch Verordnungen und Förderprogramme der einzelnen Länder sind dort zu finden. Der DEHOGA Baden-Württemberg bietet seinen Mitgliedsbetrieben eine Ausfüll- und Umsetzungshilfe für das Soforthilfeprogramm. Dort ist Punkt für Punkt beschrieben, wie Betriebe des Gastgewerbes bei der Stellung des Soforthilfe-Antrags vorgehen – zum Beispiel auch bei der Berechnung der Beschäftigtenzahlen. Das Merkblatt stellt eine praxisnahe und branchengerechte Umsetzungshilfe dar. DEHOGA Baden-Württemberg www.dehogabw.de Stärken Sie die Gastronomie im Landkreis und in der Stadt Göppingen – Übersicht der Gastronomiebetriebe mit Abhol- und/oder Lieferservice Film und Medienbranche Mit rund 550.000 Euro beteiligt sich die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) an einem Corona-Hilfsprogramm von Bund und Ländern, das insgesamt 15 Millionen Euro Volumen hat, für die Film- und Medienbranche. Das Programm sieht unter anderem Erleichterungen und den Ersatz von Kosten im Bereich Produktion, Veleih und Kino vor, deren Vorhaben wegen der Corona-Krise abgebrochen werden mussten oder sich verzögert haben. Ausführliche Informationen zu einzelnen Maßnahmen finden Sie hier. Seite 6 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Allgemeine Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in der Corona-Krise Die Bundesregierung hat am 13. März 2020 ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Firmen und Betriebe werden dabei mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst insbesondere folgende Maßnahmen (Quelle BMWi): 1. Die Liquidität der Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung der Steuerzahlungen sowie Anpassung der Vorauszahlungen erleichtert. Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um die Steuersenkung zu beantragen. 2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch bewährte und neue Förderprogramme unterstützt. Zur Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner. Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie bei den folgenden Institutionen: KfW-Corona-Hilfe: Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001. Programmangebot der L-Bank bei Krisensituationen Weiterführende generelle Links Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung in voller Länge. WRS Wirtschaftsförderung Region Stuttgart: Förderangebote Wichtige Informationen des BMWi zu Auswirkungen des Coronavirus. Die IHK Region Stuttgart hat auf ihrer Webseite eine laufend aktualisierte Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für Unternehmen veröffentlicht. Medizintechnik für Corona-Pandemie – Informationen des Staatsministeriums BW Hilfe für Mitglieder und Kunden der GEMA Wer ist mein Ansprechpartner bei Liquiditätsproblemen? Fördermittel-Hotline (030) 18615 8000 des Bundeswirtschaftsministeriums Link zur Förderdatenbank Seite 7 von 7 Stand: 20.04.2020 Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
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