Informationen Schuljahr 2020/21 - Sek Dozwil
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Informationen Schuljahr 2020/21 Klicken sie hier für einen Rundgang durch unser Schulhaus Inhaltsverzeichnis Jahresplanung 2020/21 2 Schul-ABC 3 Modell der Sekundarschule 6 Absenzenwesen 7 Schulordnung 9 Jahrgangsunterricht der 1. Klassen 10 Lernatelier 11 Berufswahlkonzept für die 2. und 3. Sekundarstufe 12 Fotos der Klassen 13 Personal der Sekundarschulgemeinde 16 Behörde der Sekundarschulgemeinde 17 Kontaktadressen 18
Jahresplanung 2020/21 Jahresplanung Jokertage ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, an zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernzubleiben. Grundsätzlich bestehen keine Sperrdaten. Als Ausnahmen gelten Schulverlegungen und definierte Schulanlässe (mit * gekennzeichnet). 2
Schul-ABC Abkürzung: Sch. steht für Schüler und Schülerinnen Absenzen Berufswahl Kranke Sch. müssen vor Schulbeginn telefonisch Eine optimale Berufswahl gelingt nur in Zusam- abgemeldet werden: 071 411 57 06. menarbeit von Schule, Elternhaus und Berufs- Voraussehbare Absenzen sind möglichst frühzei- welt. Die Schwerpunkte: tig anzumelden (folgend im Absenzenreglement 1. Sek: Einstieg in die Berufswahl festgehalten). 2. Sek: Besuch der Berufsmesse Weinfelden; Besuch im BIZ Amriswil; Elternabend mit Berufs- Arzt- und Zahnarztbesuche beraterIn; Berufswahlparcours; Standortgesprä- sind möglichst auf unterrichtsfreie Zeiten zu le- che; Schnupperwoche; Erstellen von Bewer- gen. Die Sekundarschule leistet ggf. einen Bei- bungsunterlagen trag an die zahnärztlichen Untersuchungskosten. 3. Sek: Bewerbungen und Vorstellungsgesprä- Die Bedingungen und das Vorgehen sind im che Zahnpflegereglement festgelegt (www.sek-do- zwil.ch). Besuchstag Er bietet Einblick in den Schulalltag und ist mit der Aufnahme in die Sekundarschule Dozwil- Ausstellung der Semesterarbeiten der 3. Klassen Kesswil-Uttwil gekoppelt. In diesem Schuljahr findet der Be- Die Aufnahme erfolgt in der Regel prüfungsfrei. suchsmorgen am 23. Februar 2018 statt. Die abgebenden Lehrpersonen empfehlen ihre Eltern steht auch ausserhalb des Besuchstages Sch. auf Grund der erbrachten Leistungen in die ein Besuchsrecht zu. Wir freuen uns über die Ein- Stammklasse E oder G. In bestimmten Fällen sichtnahme in den Schulalltag. wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Bibliothek Behörde Den Sch. steht eine Auswahl an Jugendbüchern Die Oberaufsicht über die Sekundarschule hat zur Verfügung. die Behörde. Ansprechperson ist Sekundarschul- Für verlorene oder beschädigte Bücher müssen präsident Toni Betschart: G 071 461 11 46. die Kosten erstattet werden. Für finanzielle Fragen ist Schulpfleger Adrian Gut zuständig: G 071 411 13 54. Disziplinarmassnahmen In einer Schule geht es nicht ohne Regeln für das Beratungsstellen konstruktive Zusammenleben sowie für effizien- • Berufsberatungsstelle / Berufsinformations- tes und zielgerichtetes Lernen und Arbeiten. Wer zentrum BIZ in Amriswil: 058 345 59 80 diese Vorgaben nicht respektiert, muss mit Mas- • Erziehungs– und Familienberatung in Ro- snahmen rechnen. manshorn: 071 461 15 65 • Fachstelle für Suchtberatung und Prävention Hauswart (Perspektive) in Romanshorn: Wir begegnen dem Hauswartehepaar und seinen 071 626 02 02 Mitarbeitern mit Respekt und befolgen ihre An- • Inspektorat / Schulaufsicht: Andreas Baer: weisungen. 058 345 57 93 • Kinder– und Jugendpsychiatrischer Dienst Helmpflicht Weinfelden: 071 686 47 00 Für den Schulweg empfehlen wir das Tragen ei- • Schulpsychologie und Schulberatung (SPL) nes Velohelmes. Sind wir mit der Schule mit den Kirchstr. 1, 8580 Amriswil: 058 345 74 60 Fahrrädern unterwegs, herrscht Helmpflicht. Ebenfalls obligatorisch ist das Tragen eines Ski- oder Snowboardhelmes im Schneesportlager. 3
Höflichkeit PET Englisch Höflichkeit und gegenseitiger Respekt sind die In der dritten Klasse kann man mit guten Leistun- Basis für ein gutes Schulklima. gen das Wahlpflichtfach Englisch PET besuchen. Das PET ist eine Prüfung der University of Informatik Cambridge (ESOL). Durch das PET (2/3 der be- Der Informatikraum steht für kursorischen Unter- kannteren Prüfung „First“) wird attestiert, dass die richt und die Arbeit im Lernatelier zur Verfügung. Kandidaten in der Lage sind, auf Englisch in All- Jedem Sch. wird ein Laptop zur Verfügung ge- tagssituationen schriftlich und mündlich zu kom- stellt. munizieren. Die Benutzungsregeln sind einzuhalten. Im Inter- Das PET-Zertifikat soll den Schülerinnen und net dürfen nur schul- und projektbezogene Seiten Schülern Anerkennung und Belohnung für ihre aufgerufen werden (siehe Richtlinien: Nutzungs- Leistungen sein. Zugleich wird es von zahlrei- verinbarung, Internetvereinbarung und Verhal- chen Firmen und Bildungseinrichtungen aner- tenskodex, www.sek-dozwil.ch). kannt. Jahresplanung Schnuppern Die Eckdaten eines Schuljahres werden in einem Schnuppern während der Schule ab dem 2. Se- Jahresplan festgehalten. Die Schule muss sich mester 2. Klasse! Nach- oder Vorarbeiten liegt in jedoch Änderungen vorbehalten. der Verantwortung des Schülers. Jugendtreff Schulische Heilpädagogik Ort: Primarschule Uttwil Die Schulischen Heilpädagoginnen (SHP) haben Zeit: Jeweils von 19.00 – 22.00 Uhr ihre Aufgabe darin, Schülerinnen und Schüler auf Jeden Freitag ausgenommen Schulferien ihrem individuellen Weg zu begleiten, im regulä- Treffleiter: Romano Gori ren Unterricht zu differenzieren sowie Eltern und ihre Kinder zu beraten. Bei auftretenden Auffällig- Lehrmittel keiten in den Bereichen Selbst-, Sozial- und Mit Lehrmitteln und Heften ist sorgsam umzuge- Sachkompetenz arbeiten wir ressourcenorientiert hen. Die Sch. haften bei Verlust oder Beschädi- und vor allem ganzheitlich. Die Schülerin oder der gung. Die meisten Lehrmittel müssen nach Ge- Schüler steht im Zentrum, und mit allen Beteilig- brauch in gutem Zustand zur Wiederverwendung ten werden individuelle Unterstützungs- und För- zurückgegeben werden. dermöglichkeiten erarbeitet, Ziele definiert und auf diesem Weg betreut. Lernatelier Zusätzliche Stütz- und Förderlektionen werden Im Lernatelier stehen Arbeitsplätze und Arbeits- durch die Lehrpersonen in den verschiedenen mittel zur Verfügung, um Lernstoff zu vertiefen o- Fächern angeboten. der Neues zu lernen. Oft wird es während der Un- terrichtszeit im Klassenverband belegt. Zudem ist das Lernatelier ein betreuter Ort für Schullager das individuelle Lernen. Am Mittwochnachmittag Klassenlager und Schneesportlager sind Teil des ist es von 13.30 Uhr bis 15 Uhr für alle Sch. ge- Unterrichts, finden während obligatorischen öffnet. In dieser Zeit ist das Lernatelier von Lehr- Schulwochen statt und sind grundsätzlich für alle kräften sprachlicher und mathematischer Fach- Sch. obligatorisch. Dasselbe gilt für Schulaus- richtung betreut. flüge und Lehrausgänge. Verhaltensauffällige Sch. können zu einem schulischen oder ausser- schulischen Ersatzprogramm verpflichtet wer- den. Niveauunterricht In den Fächern Englisch, Französisch und Ma- Schulleiter thematik findet der Unterricht in Leistungsniveaus Andreas Schneider vertritt als Schulleiter die Se- statt. kundarschule gegen aussen. Für die Eltern ist er 4
nach der Klassenlehrkraft die erste Ansprechper- Urlaub son für allgemeine Fragen zum Schulbetrieb. In begründeten Fällen kann ein Sch. vom Unter- 071 411 83 93; schulleitung@sek-dozwil.ch richt freigestellt werden. Die Klassenlehrkraft kann Urlaub bis zu einem Tag, der Schulleiter bis Schulweg und Sicherheit zu 5 Tagen gewähren. Weitergehende Gesuche Der Schulweg ist grundsätzlich zu Fuss oder mit werden vom Schulpräsidium entschieden. dem Velo zurückzulegen. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihre Versicherungen Kinder mit betriebssicheren Fahrrädern zur Es ist Sache der Eltern, ihre Kinder gegen die Schule kommen. Prophylaktisch führen wir auf Folgen von Unfällen oder Krankheiten zu versi- dem Schulareal, auch unter Hinzuziehung der chern. Von Seiten der Schule besteht auch keine Verkehrspolizei, Velokontrollen durch. Haftpflichtversicherung. Die Mitnahme von per- sönlichem Material erfolgt auf eigenes Risiko. Zeugnis Umstufungsverfahren Im Januar wird ein Zeugnis für das erste Semes- In den Fächern Englisch, Französisch und Ma- ter, im Juli ein Zeugnis für das zweite Semester thematik findet der Unterricht in zwei oder drei ausgestellt. Das Zeugnis besteht aus zwei Teilen. Leistungsgruppen statt. Zu bestimmten Umstu- Bewertet werden jeweils die Fachleistungen so- fungsterminen können oder müssen Sch. auf wie die Arbeits- und Sozialkompetenzen. Grund ihrer Leistungen in das ihnen besser ent- sprechende Niveau (g, m oder e) wechseln (vgl. Niveauunterricht). Wandbild Projekt 3. Klassen 19/20 5
Modell der Sekundarschule Schulmodell - homogene Stammklassen mit Niveauunterricht (Teilintegration) - hohe Durchlässigkeit nach oben und unten, enge Zusammenarbeit - mit Lernatelier, und Förderunterricht (SHP) Schüler(innen) aus Einteilung in homogen zusammengesetzte der 6. Klasse Prim. Stammklassen G und E nach verbindlichen oder 1E / 1G Kriterien (siehe Reglement) 1. Schuljahr Stammklasse G Stammklasse E Ende Semester: Umstufungen: Grundanforderungen erhöhte Anforderungen Auf- und Abstufung max. 2mal pro Jahr gemischte Klassen in Musik, Zeichnen, Werken, Sport möglich Förderunterricht Lernatelier, Jahrgangsunterricht, Projektwochen SHP Niveauunterricht e m g Mathematik Umstufungen: e m g Englisch dreimal pro Jahr e m g Französisch Niveauunterricht in zwei Lerngruppen 2. Schuljahr Stammklasse G Stammklasse E Ende Semester: Umstufungen: Grundanforderungen erhöhte Anforderungen Auf- und Abstufung max. 2mal pro Jahr gemischte Klassen in Musik, Zeichnen, Werken, Sport möglich Förderunterricht Lernatelier, Projektwochen SHP Niveauunterricht e m g Mathematik Austritte e m g Englisch Umstufungen: e m Französisch Förderunterricht für zweimal pro Jahr weiterführende Schulen Kanti 3. Schuljahr Stammklasse G Stammklasse E neue Zusammen- keine Umstufungen Grundanforderungen erhöhte Anforderungen setzung durch letzte mehr während des gemischte Klassen in Musik, Zeichnen, Umstufungen Schuljahres Werken, Sport Förderunterricht Lernatelier, Projektwochen SHP Niveauunterricht e m e Mathematik Austritte / Wegfall e m e Englisch e m Französisch Projekte selbständige Arbeit / IC3, Englisch PET Übertritt in die Motivierte, leistungsfähige Schülerinnen und Schüler aus der Klasse 3G Klasse 3E als können am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit neu in die Klasse 3E übertreten 10. Schuljahr und nach 4 Schuljahren die Sekundarschule im erweiterten Niveau abschliessen. 6
Absenzenwesen Gekürzt aus „Absenzenreglement Sekundarschule Dozwil-Kesswil-Uttwil“ 1. Grundsätzliches Die Schülerinnen und Schüler sind zum Besuch des Unterrichts und aller obligatorischen Schulveran- staltungen (Klassenlager, Projekttage, Schulreisen, Sporttage etc.) verpflichtet. Nur wichtige Gründe können eine Schulabsenz entschuldigen. Wichtig sind insbesondere persönliche Gründe wie Krankhei- ten, Unfälle oder die Teilnahme an familiären Festen oder Traueranlässen. Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis aufgeführt. Den verpassten Stoff einzufordern und nachzuarbeiten liegt in der Verantwortung des Schülers. 2. Meldung von unvorhersehbaren Absenzen Unvorhersehbare Absenzen wie Krankheit oder Unfall sind der Klassenlehrperson so rasch als möglich zu melden. Mündlichkeit genügt. Dauert die unvorhersehbare Absenz länger als fünf Unterrichtstage, ist sie der Schulleitung zu melden. Diese kann Nachweise zum Grund und der Dauer der Verhinderung verlangen. Wird der Nachweis nicht erbracht, gilt die Absenz als unentschuldigt. 3. Dispensgesuch und Entscheid bei vorhersehbaren Absenzen Für vorhersehbare Absenzen ist unter Beilage relevanter Unterlagen (z.B. Kopie der Einladung für einen Familienanlass, Kopie des Anmeldeformulars für eine Sportveranstaltung) ein schriftliches und begrün- detes Gesuch einzureichen. Das Gesuch muss von einer erziehungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Dispensgesuche bis zu einem Unterrichtstag sind bei der Klassenlehrperson einzureichen. Gesuche für Dispensationen von mehr als einem Unterrichtstag sind der Schulleitung einzureichen (Ausnahme: Schnupperwochen, diese werden an die Klassenlehrperson gerichtet). Gesuche für vorhersehbare Ab- senzen bis drei Unterrichtstage sind mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen. Gesuche für Absen- zen von mehr als drei Unterrichtstagen sind mindestens einen Monat im Voraus einzureichen. Gesuche, die der Ferienverlängerung dienen können, sind – soweit es sich nicht um Jokertage handelt – immer der Schulleitung vorzulegen. Arzt-, Zahnarzt- und Therapietermine etc. dürfen nur ausnahmsweise in die Unterrichtszeit gelegt wer- den. Mangelhafte Gesuche (z.B. keine Schriftform, keine Beilage, nicht fristgerecht) werden nicht bewilligt. Über Dispensgesuche bis zu einem Unterrichtstag entscheidet die Klassenlehrperson. Über Gesuche ab einem Unterrichtstag entscheidet die Schulleitung. 4. Jokertage Jokertage erlauben es den Schülerinnen und Schülern, an höchstens zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernzubleiben. Ein Jokertag ist schriftlich und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson anzu- kündigen. Der Antrag muss spätestens drei Schultage im Voraus abgegeben werden, sonst wird die Ab- senz als unentschuldigt ausgewiesen. Ein Jokertag wird im Zeugnis als entschuldigte Absenz von zwei Halbtagen eingetragen. Die Schülerin / Der Schüler ist verantwortlich, dass alle betroffenen Lehrperso- nen darüber informiert werden. Es ist Pflicht der Schülerinnen, Schüler, den verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen. Prüfungen werden ebenfalls nachgeholt. Grundsätzlich bestehen keine Sperrdaten. Als Ausnahmen gelten Schulverlegungen (Lager, Schulreisen etc.) und vorgängig in der Jahresplanung den Erziehungsberechtigen mitgeteilte definierte Schulanlässe (z.B. Projektwochen). 5. Verstösse gegen das Absenzenwesen Jede nicht ordnungsgemäss gemeldete, nicht bewilligte oder nicht wahrheitsgemäss begründete Absenz gilt als unentschuldigt. Lehrpersonen melden unentschuldigte Absenzen der Schulleitung. Diese infor- miert die Behörde. Das Absenzenreglement und das Absenzenformular können auf der Homepage der Schule herunterge- laden werden (www.sek-dozwil.ch) 7
Beispiel zum Absenzenwesen Dispensgesuch und Entscheid bei vorhersehbaren Absenzen Dispensgesuch Jokertag Name: Vorname: Klasse: Muster Max 1E Datum der Absenz: Uhrzeit der Absenz: 28.08.2019 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr Grund: Besuch beim Kieferorthopäden Angaben zur Firma, Institution, Kontaktperson, Telefonnummer: Dr. med. dent. Wehwechen Notkerstr. 18 9000 St.Gallen Betroffene Fächer: Lehrperson: Unterschrift Lehrperson: Mathe Ackermann Geografie Ackermann Franz Rechsteiner Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten: Einem Dispensionsgesuch sind relevante Unterlagen (z.B. Kopie der Einladung für einen Familienanlass, Kopie des Anmeldeformulars für eine Sportveranstaltung) beizulegen. Nur wichtige Gründe können eine Schulabsenz entschuldigen. Wichtig sind insbesondere persönliche Gründe wie Krankheiten, Unfälle oder die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen (§ 46 Abs. 1 VG; RB 411.11). Gesuche für vorhersehbare Absenzen bis drei Unterrichtstage sind mindestens 14 Tage im Voraus einzureichen. Gesuche für Absenzen von mehr als drei Unterrichtstagen sind mindestens einen Monat im Voraus einzureichen. 8
Schulordnung • Der Schulweg darf nicht mit dem Mofa zurückgelegt werden. • Das Herumfahren mit Fahrzeugen jeglicher Art im Bereich der Schulanlage ist nicht erlaubt. • Handys und Unterhaltungselektronik sind auf dem ganzen Schulgelände weder sicht-, noch hörbar. • Ohne besondere Erlaubnis wird das Schulhaus erst 10 Minuten vor Unterrichts- beginn betreten. • Kaugummis sind im Schulgebäude untersagt. • Die Strassenschuhe werden in der zugeteilten Garderobe deponiert. • Der Unterricht beginnt pünktlich. • Die fünf Minuten zwischen den Lektionen dienen dem Zimmerwechsel und der Vorbereitung auf die nächste Lektion. • Die Pause findet im Freien statt, das Schulgelände darf nicht verlassen werden. • Das Essen und Trinken sind im Schulgebäude verboten, mit Ausnahme von Wasser. • Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sind auf dem Schulareal verboten. • „Schneespiele“ sind nur auf dem Sportplatz erlaubt. 9
Jahrgangsunterricht der 1. Klassen Das Projekt Lernkompetenz geht weiter und baut auf dem Gelernten aus der Pri- marschule auf. Je besser es uns selber geht, umso sozialer das Miteinander und erfolgrei- cher das Lernen. Am Anfang jeglichen Lernens stehen Beziehungen, Beziehung zu sich selber, zu andern und zur Sache. Aus diesem Grund legen wir viel Wert auf die Beziehungs- arbeit. Das Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen untereinander aus allen Schulgemeinden Kesswil, Dozwil, Hefenhofen und Uttwil ist für uns wichtig. Die Zusammenarbeit und Kommunikation sind entscheidend für die Entwicklung und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schülern. Das Ziel des Jahrgangsunterrichts ist es, mit den Schülerinnen und Schüler eine Lernatmosphäre zu schaffen, in der von- und miteinander gelernt wird. Wir stärken das Arbeitsverhalten, beschäftigen uns mit Lernstrategien und setzen uns auf ver- schiedenste Art und Weise mit unserem eigenen Lernen auseinander. Ein zentrales Thema ist die Persönlichkeitsbildung, sich selber kennen zu lernen, Stärken und Schwächen zu erfahren und neue Fertigkeiten zu erlernen. Dies sind Grundlagen, um gegen Ende des 1. Schuljahres in die Berufswahlvorbereitung einzusteigen. M. Strässle (Förderlehrperson/ Berufswahl-Coach) 10
Lernatelier Welche Schülerinnen und Schüler sind angesprochen? Im Lernatelier dürfen und sollen alle Schülerinnen und Schüler lernen können. Es stehen Arbeits- plätze und Arbeitsmittel zur Verfügung, um Lernstoff aufzuarbeiten und zu vertiefen oder Neues zu lernen. Wann ist das Lernatelier begleitet nutzbar? Das Lernatelier ist am Mittwochnachmittag von 13.30 Uhr bis 15 Uhr betreut. Während der Un- terrichtszeit ist es oft im Klassenverband belegt. Wer begleitet die Schülerinnen und Schüler? Den Schülerinnen und Schülern stehen drei kompetente Lehrpersonen sprachlicher und mathe- matischer Fachrichtung als Lernbegleiter zur Seite. Es dürfen jederzeit Fragen gestellt werden. Auch können die Lernbegleiter zusätzliches Übungsmaterial zur Verfügung stellen. Wie wird im Lernatelier gelernt? Im Lernatelier herrscht ein ruhiges Lernklima. Es wird nur geflüstert. Schülerinnen und Schüler, welche etwas besprechen möchten, können weitere Räume nutzen. Arbeitsmaterial und Schulbücher sind von den Schülerinnen und Schülern mitzubringen. Laptops und Zusatzlehrmittel stehen zur Verfügung. Wann soll das Lernatelier genutzt werden? Die Schülerinnen und Schüler können im LA ihre Hausaufgaben machen, sich auf Prüfungen vorbereiten, Unterrichtsstoff vertiefen, sich bei Fragen Hilfe holen, eigene Projekte weiterführen und individuelle Unterstützung im Berufswahlprozess erhalten. Das Lernatelier als Chance, das Niveau zu halten Schülerinnen und Schülern, welche ihr Niveau nur knapp halten können, soll das Lernatelier mit- helfen, den Stoff zu vertiefen, um die Niveauzugehörigkeit zu sichern. Ein höheres Niveau anstreben Möchte eine Schülerin oder ein Schüler ein Niveau verbessern, ist meistens eine Effortleistung nötig. In diesem Fall kann im Lernatelier zusätzlich begleitet gearbeitet werden. Vorbereitung bei Stufenwechseln Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Stammklasse oder in einem Niveaufach das Niveau steigern, besucht sie/ er mindestens 3mal am Mittwochnachmittag das Lernatelier. In Absprache mit der Klassen- oder Niveaulehrperson und den Eltern kann der Besuch des Lernateliers weiter „verordnet“ werden. Was ist das Lernatelier NICHT? Das Lernatelier bietet keine Nachhilfe. Sollten Sie eine Nachhilfemöglichkeit suchen, muss dies auf privater Basis geschehen. Die Schule unterstützt Sie bei der Suche wie auch bei der Finan- zierung. Weitere Infos erhalten Sie bei der Klassenlehrperson oder der Förderlehrperson (Tel.: 071 411 57 06 oder E-Mail: m.straessle@sek-dozwil.ch). 11
Berufswahlkonzept für die 2. und 3. Sekundarstufe Uns ist es ein Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler nach dem Abschluss der 3. Sekundarklasse einen Ausbildungsplatz oder einen Platz an einer weiterführenden Schule haben. Deshalb unterstützen wir die Schülerinnen und Schüler mit unserer Berufswahlvorbereitung dabei, Entscheidungen über ihre weitere Ausbildung nach dem Abschluss der Sekundarschule zu treffen. Die Jugendlichen sollen um ihre Stärken und Schwächen wissen und die Erwartungen der Berufswelt mit ihren Anforderungen kennenlernen und in der Lage sein, korrekte Bewerbungsunterlagen zu erstellen und ein Bewerbungsgespräch zu führen. Im Schuljahr 18/19 steht Frau Strässle, Berufswahl-Coach, nach Vereinbarung eines Termins für die Schü- lerinnen und Schüler zur Verfügung, um sie individuell oder in kleinen Gruppen in der Berufswahl zu un- terstützen. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte dürfen sich mit ihren Anliegen bei Frau Strässle mel- den. Sie ist unter der Telefonnummer 071 411 57 06 in der Regel am Mittwochmorgen von 07:00 – 07:20 Uhr und in der Pause von 10:00 – 10:15 Uhr erreichbar. Gerne ist sie auch bereit, mit Ihnen einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Inhalte: - Erstellen eines korrekten Bewerbungsdossiers - Üben von Vorstellungsgesprächen - Einführen in die Möglichkeiten im Internet - Besuch der Berufsmesse Thurgau in Weinfelden - Elternabend mit dem Berufsberater - Besuch des BIZ - Durchführen von Schnupperlehren - Projekttage zum Thema Berufswahl wichtige Termine: - Elternabend mit der Berufsberatung / 1. Quartal - Besuch der Berufsmesse Thurgau in Weinfelden / 1. Quartal - Schnuppertage in der Zeit vom / 1. Semester - Projekttage Berufswahl in der Woche kombiniert mit dem Stellwerk / 2. Semester An der Berufswahlvorbereitung sind Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Fachstellen (Be- rufsberatungsstelle BIZ) beteiligt. Für die Berufswahl sind primär die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern verantwortlich. Zuständigkeitsbereich der Eltern und Jugendlichen Die Eltern und Jugendlichen informieren sich, wählen und entscheiden. Die Eltern unterstützen die Berufswahl ihrer Kinder, indem sie: − an Elternabenden und Elterngesprächen teilnehmen. − an BIZ-Besuchen und insbesondere auch an Einzelberatungen teilnehmen. − ihre Kinder während Schnupperlehren- und Lehrstellensuche unterstützen. Zuständigkeitsbereich der Schule und der Lehrpersonen Die Lehrkräfte begleiten und beraten die Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufswahl. Die Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit: − laufenden Standortbestimmungen − Berufswahlunterricht in den Klassen − Erstellen eines Bewerbungsdossiers − Individuelles Coaching durch M. Strässle (Berufswahl-Coach und Förderlehrperson) nach Terminver- einbarung Zuständigkeitsbereich des Berufsinformationszentrums (BIZ) − Einführungsveranstaltung für die Eltern an unserer Schule − Einführungsveranstaltung für die Jugendlichen mit einem Klassenbesuch im BIZ − Infothek zur Beschaffung von Berufsinformationen (Schülerinnen und Schüler können diese selbstän- dig aufsuchen.) − Persönliche Beratung bei vorgängiger Anmeldung 12
1. Jahrgang 13
2. Jahrgang 14
3. Jahrgang 15
Personal der Sekundarschulgemeinde Schulleitung Hauswarte Markus Schenk Hauswart Christina Schenk Hauswartin Pia Egger Hauswarthilfe Assistenz Schulleitung Cathrin Holzach Andreas Schneider Lehrpersonen Martina Storz Mario Wagner Kristiina Rathler Klassenlehrerin 1G Klassenlehrer 1Eb Klassenlehrerin 1Ea Miran Kaddur Michael Klaus Christian Rechsteiner David Ackermann Klassenlehrer 2G Klassenlehrer 2E Klassenlehrer 3G Klassenlehrer 3E Miriam Strässle Angelo Taddeo Valdeta Dauti Michael Dahl Fach-/Förderlehrerin Fachlehrer Fachlehrerin Werklehrer Doris Wyss Christoph Griesemer Sara Stumpf Nadine Schläpfer Fachlehrerin Fachlehrer Fachlehrerin Fachlehrerin 16
Behörde der Sekundarschulgemeinde Toni Betschart Adrian Gut Präsident Schulpfleger / Vizepräsident Uttwil Dozwil Christian Rumpf Rebecca Hirt Adrian Fasler Präsident PSG Dozwil-Kesswil Präsidentin PS Uttwil Dozwil Uttwil Uttwil Rainer Stäheli Angela Steiger Marianne Schaffner Ressort: Liegenschaften Ressort: Jugendtreff Aktuarin Uttwil Kesswil Kesswil 17
Kontaktadressen Homepage Schule: www.sek-dozwil.ch Schuladresse: Sekundarschule Dozwil-Kesswil-Uttwil Uttwilerstrasse 9 8582 Dozwil Tel. 071 411 57 06 Fax 071 411 71 15 Präsident: Toni Betschart Romanshornerstrasse 10a 8592 Uttwil Tel. G 071 420 05 53 toni.betschart@bluewin.ch Schulpflege: Adrian Gut Gemeindeverwaltung Dozwil Kesswilerstrasse 16 8582 Dozwil Tel. G 071 411 13 54 adrian.gut@dozwil.ch Schulleiter: Andreas Schneider Tel. 071 411 83 93 M. 079 272 96 54 schulleitung@sek-dozwil.ch Hauswart: Markus Schenk Oberdorfstrasse 19 8582 Dozwil Tel. G 071 411 85 45 M. 079 935 25 53 hauswart@sek-dozwil.ch 18
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