Informationen über die DekaBank Deutsche Girozentrale und ihre Dienstleistungen.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationen über die DekaBank Deutsche Girozentrale und ihre Dienstleistungen. Gemäß den Vorgaben aus §§ 63 Abs. 7, 64 Abs. 1, 83 Abs. 5 den Kunden tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefoni- Wertpapierhandelsgesetz und Art. 47 Abs. 1, Art. 52, Art. 76 der schen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmäch- Delegierten Verordnung (EU) 2017 / 565 erteilt die DekaBank tigten ebenfalls. hiermit folgende Informationen über sich und ihre Wertpa- pierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen. Die DekaBank ist verpflichtet, Kopien der Aufzeichnungen der Gespräche und Kommunikation mit ihren Kunden bzw. mit deren Bevollmächtigten aufzubewahren. Diese stehen dem A. Allgemeine Informationen über die DekaBank Kunden bzw. seinem Bevollmächtigten auf Anfrage über einen Deutsche Girozentrale (DekaBank) Zeitraum von mindestens fünf Jahren zur Verfügung. DekaBank Telefon: (0 69) 71 47 - 6 52 Information zum Datenschutz. Deutsche Girozentrale Telefax: (0 69) 25 46 - 24 83 Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- Anstalt des öffentlichen Internet: www.deka.de tet die DekaBank die hierfür erforderlichen personenbezoge- Rechts nen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit den Kunden Mainzer Landstraße 16 geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotver- 60325 Frankfurt träge) und die Erfüllung der DekaBank obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Wertpapierhandelsgesetz). Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main Ausführliche Informationen dazu erhalten die Kunden auf der HRA 16068 / USt.-Id-Nr.: DE 114103563 Internetseite unter www.deka.de/datenschutz Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde. Hinweise zur Einlagensicherung. Die DekaBank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG. Die DekaBank gehört dem Sicherungssystem der Sparkassen- Zuständige Aufsichtsbehörden sind: Europäische Zentralbank Finanzgruppe an. (EZB), Sonnemannstr.20, 60314 Frankfurt am Main (Internet: www.bankingsupervision.europa.eu). 1. Freiwillige Institutssicherung. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehören- Für den Verbraucherschutz und die Wertpapieraufsicht den Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder zuständige Aufsichtsbehörde: bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. wie vertraglich vereinbart fortgeführt. 24 – 28, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de). 2. Gesetzliche Einlagensicherung. Die allgemeine Staatsaufsicht über die DekaBank übt der Bun- Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz- desminister für Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, aus. gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagen Er kann einen Staatskommissar und einen stellvertretenden sicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte entgegen Staatskommissar bestellen. Ziffer 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Er- Kommunikationsmittel und Sprache. stattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG Kunden können mit der DekaBank persönlich, telefonisch, bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschädigungs- elektronisch oder schriftlich in deutscher Sprache kommuni fähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem Einlagen, die im Zu- zieren. Kundenaufträge können in deutscher Sprache persön- sammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden sind, lich, telefonisch, schriftlich oder online über www.deka.de sowie Inhaberschuldverschreibungen der DekaBank und Ver- übermittelt werden. bindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Für telefonische und Online-Aufträge gelten die gesondert Mehr Informationen dazu sind unter vereinbarten Kommunikationsmittel und -wege. www.dsgv.de/sicherungssystem erhältlich. Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer 3. Anlegerentschädigung. Kommunikation. Sollte entgegen Ziffer 1 ausnahmsweise die Institutssicherung Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf nicht greifen, gewährleistet das Sicherungssystem die Ansprüche Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu des Kunden nach Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetzes. Finanzinstrumenten oder Wertpapier(neben)dienstleistungen bezieht, muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufgezeich- net werden. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, benötigt die DekaBank einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommu- nikation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für
B. Umgang mit Interessenkonflikten. Die DekaBank stellt ihren Kunden keine regelmäßige Beurtei- lung der Geeignetheit der von ihr empfohlenen Finanzinstru- Die DekaBank hat Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche mente zur Verfügung, d. h., nach einer einmal erfolgten Interessenkonflikte zwischen der DekaBank, ihrer Geschäfts Anlageberatung überprüft die DekaBank nicht ohne ausdrück- leitung, ihren Beschäftigten oder anderen Personen, die mit liche Aufforderung seitens des Kunden, ob die empfohlenen der DekaBank direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden Finanzinstrumente im weiteren Zeitverlauf geeignet bleiben. sind, und Kunden oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Details dazu sind Die DekaBank möchte darauf hinweisen, dass im Falle der unter dem Abschnitt „Darstellung möglicher Interessenkon- Anlageberatung – wie auch bei den beratungsfreien Dienst flikte“ dargestellt. leistungen – die Überwachung der Wertentwicklung des Port- folios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch sie erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass die DekaBank – z . B. C. Informationen über Dienstleistungen. bei einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf den Kunden zugeht. Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemein- Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt erhal- sam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe. ten die Kunden von ihrem Berater. Gleichfalls sind Wertpapier- Als zentraler Dienstleister bündelt sie Kompetenzen in Asset verkaufsprospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz Management und Bankgeschäft – als Vermögensverwalter, veröffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Finanzierer, Emittent, Strukturierer und Verwahrstelle. Über Anlegerinformationen zu Investmentfonds, Produktinformati- Tochtergesellschaften ist sie im Investmentfondsgeschäft tätig. onsblätter und Basisinformationsblätter auf der Homepage des Sie ist im Wholesale Banking aktiv und auf Großfinanzierungen Emittenten abrufbar. spezialisiert. Neben dem Kreditgeschäft umfasst das Leistungs- programm auch den Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel 2. Beratungsfreie Dienstleistungen. sowie das Konsortialgeschäft. Für die angebotenen Produkte wird ein Zielmarkt festgelegt. Damit werden die Kundengruppen beschrieben, an die sich Die Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienst- das Produkt richtet. Bei beratungsfreien Dienstleistungen leistungen der DekaBank umfassen insbesondere die Anlage- kann kein vollständiger Zielmarktabgleich durchgeführt wer- beratung, beratungsfreie Dienstleistungen wie Orderausfüh- den, so dass nicht vollständig geprüft werden kann, ob der rung und Anlagevermittlung, die Finanzportfolioverwaltung Zielmarkt des jeweiligen Produkts in allen Aspekten zum Pro- sowie das Depotgeschäft. fil des Kunden passt. Nur im Rahmen der Anlageberatung und Portfolioverwaltung kann ein vollständiger Zielmarkt-Ab- Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Dienstleis- gleich erfolgen. tungserbringung, die die Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, wird von der DekaBank eine breite Palette von Produkten verschiedener Emittenten und dritter Anbieter D. Berichtspflichten gegenüber Kunden. in die Auswahl einbezogen. Dabei werden aus der weltweit inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- Der Kunde erhält über jedes ausgeführte Geschäft eine Ab- ger Emittenten von der DekaBank vorrangig hauseigene Pro- rechnung. Die DekaBank informiert den Kunden über die dukte und Produkte von Unternehmen der Deka-Gruppe Ausführung der regelmäßigen Aufträge (z. B. Fonds-Sparplan) sowie von Kooperationspartnern angeboten. Deka Institutio- mindestens einmal im Halbjahr. Bei nicht regelmäßigen Aufträ- nell-Kunden bietet die DekaBank ganz überwiegend Produkte gen und ansonsten auf Wunsch informiert sie den Kunden je- von Unternehmen der Deka-Gruppe und in geringem Umfang weils unverzüglich über die Ausführung. Die Kunden erhalten Produkte von ausgewählten Drittanbietern an. Sofern diese einmal jährlich einen Depotauszug und vierteljährlich eine Produktpaletten bei der Anlageberatung in besonderen Fällen Depotaufstellung (Quartalsbericht). eingeschränkt sein sollten, wird der Kunde darauf gesondert hingewiesen. Unabhängig davon erhalten die Kunden, sofern im Laufe des jeweiligen Jahres eine laufende Geschäftsbeziehung Ergänzend möchte die DekaBank auf bestimmte Punkte hin- bestand, einmal jährlich eine Information über alle Kosten weisen, die einzelne Dienstleistungen betreffen: und Nebenkosten. Sofern die DekaBank für Kunden die Dienstleistung der Portfolioverwaltung erbringt, erhalten die 1. Anlageberatung. Kunden mindestens einmal im Quartal einen Portfoliover- Die DekaBank erbringt die Anlageberatung – wie schon bis- waltungsbericht und werden über Portfolio-Wertverluste lang – nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung, son- informiert, wenn dessen Gesamtwert innerhalb des Be- dern als provisionsbasierte Anlageberatung. Das bedeutet, richtszeitraums die gesetzlich vorgegebenen Verlustschwel- dass dem Kunden kein gesondertes Entgelt für Beratungsleis- len erreicht oder überschreitet. tungen berechnet wird. Im Zusammenhang mit der Anlagebe- ratung darf die DekaBank jedoch Zuwendungen gemäß § 70 WpHG von ihren Vertriebspartnern erhalten. Die DekaBank E. Informationen über gesetzliche Regelungen setzt die erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und der Bankensanierung und -abwicklung. Verbesserung der Qualität der von ihr erbrachten Wertpapier(neben)dienstleistungen ein. Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken und Sparkas- sen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen Weitere Informationen zu dem Umgang mit Zuwendungen unterliegen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall sind im Dokument „Allgemeine Information über Zuwendun- der Bestandsgefährdung dieser Institute. Hintergrund sind die gen.“ zu finden. gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwick-
lung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen erücksichtigen, dass die in den Beispielen ausgewiesenen b können. Kosten nicht den Kosten entsprechen müssen, die für die vom Kunden im Einzelfall gewünschte Transaktion anfallen. Des Diese Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-in“) können Weiteren erhält der Kunde die Kostenberechnung für Transak- sich für den Anleger beziehungsweise Vertragspartner im Ab- tionen in einen Geldmarktfonds. Diese Kostenberechnung ba- wicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Nähere Infor- siert auf einem standardisierten Anlagebetrag und gilt für die mationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, sind der Fälle, in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internetseite: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff: Haftungs- DekaBank Depots auf Geschäfte in Anteile eines Geldmarkt- kaskade) zu entnehmen. fonds Bezug nehmen. Die zuvor genannten Kostenausweise befinden sich am Ende F. Informationen über Ausführungsplätze. dieser Informationen über die DekaBank Deutsche Girozentrale und ihre Dienstleistungen. Die DekaBank bezieht die im DekaBank Depot verwahrfähigen Investmentfondsanteile ausschließlich von der jeweiligen Invest- mentgesellschaft oder Verwahrstelle. Aufgrund gesetzlicher I. Hinweise auf die Schlichtungsstelle und die Vorgaben sind Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds- Europäische Streitbeilegungsplattform sowie anteilen nicht Gegenstand von besonderen Ausführungsgrund- zum Beschwerdemanagement. sätzen. Der Abruf von Investmentfondsanteilen ist mit dem Handel an einem Ausführungsplatz (Börse, multilaterales Handels- Kunden oder potenzielle Kunden können Beschwerden direkt system) nicht vergleichbar. Ein angemessener Kundenschutz an die DekaBank richten. Die DekaBank hat Regelungen zum ist aufgrund der investmentrechtlichen Vorgaben gewähr- Umgang mit Kundenbeschwerden getroffen und diese in ihren leistet. Beschwerdemanagement- Grundsätzen festgelegt. Die Grund- sätze erläutern auch das Verfahren, das bei der Abwicklung Der Erwerb / die Veräußerung von im DekaBank Depot ver- einer Beschwerde eingehalten wird, Informationen zu diesen wahrten DekaBank-Zertifikaten wird wie folgt durchgeführt: Grundsätzen sind zusammen mit den Kontaktangaben des Be- Innerhalb der Zeichnungsfrist werden die Zertifikate zu schwerdemanagements auf der Internetseite www.deka.de einem für die gesamte Zeichnungsfrist geltenden Preis veröffentlicht. (Emissionspreis) angeboten, der von der DekaBank festge- legt wird. Darüber hinaus nimmt die DekaBank an Streitbeilegungsver- fahren vor der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- Nach der Zeichnungsfrist erfolgt eine Ausführung von Kunden- und Giroverbandes e.V. teil. Bei Meinungsverschiedenheiten, aufträgen für das DekaBank Depot ausschließlich zum täglich die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bei der einmalig festgestellten und veröffentlichten Preis. DekaBank stehen, können sich die Kunden oder potenziellen Kunden der DekaBank an den Deutschen Sparkassen- und Für alle übrigen Geschäfte gilt: Giroverband, Schlichtungsstelle, Charlottenstraße 47, Informationen über die avisierten Ausführungsplätze sind den 10117 Berlin (Internet: www.dsgv.de/schlichtungsstelle) Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung (Best-Exe- wenden. cution-Policy) zu entnehmen. Die Europäische Kommission hat außerdem unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online- G. Finanzinstrumente und -kontrakte mit Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeile- Referenzwertbezug. gungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- Die DekaBank verfügt gem. Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Nr. 2016 / 1011 (Benchmark-Verordnung) über einen robusten DekaBank lautet: service@deka.de schriftlichen Plan, in dem Maßnahmen dargelegt sind, die die DekaBank ergreift, wenn sich ein Referenzwert wesentlich än- dert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Soweit dies möglich J. Darstellung möglicher Interessenkonflikte. und angemessen ist, werden in dem regelmäßig aktualisierten Plan alternative Referenzwerte benannt. Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen der Deka- Bank, ihrer Geschäftsleitung, den Beschäftigten oder anderen Personen, die mit ihr direkt oder indirekt durch Kontrolle ver- H. Kosten und Nebenkosten. bunden sind, und dem Kunden oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken, sind Informationen über Kosten und Nebenkosten sind dem Preis- in den Abschnitten I. und II. mögliche Interessenkonflikte dar- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot bzw. dem gestellt und unter Abschnitt III. getroffene Maßnahmen zum Verzeichnis der Preise der DekaBank für Wertpapierdienstleis- Schutz von Kundeninteressen. tungen zu entnehmen. I. In der DekaBank können Interessenkonflikte zwischen den Darüber hinaus informiert die DekaBank ihre Kunden im Rahmen Kunden und der DekaBank, Beschäftigten der DekaBank oder der gesetzlichen Kostentransparenzpflicht über die konkreten mit diesen verbundenen relevanten Personen, inkl. der Geschäfts- Produkt- und Dienstleistungskosten. Zum besseren Verständnis leitung, Personen, die durch Kontrolle mit der DekaBank der Kosten erhält der Kunde auch einige beispielhafte Kosten- verbunden sind und anderen Kunden bei folgenden Wertpapier- berechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu dienstleistungen / Wertpapiernebendienstleistungen auftreten:
ƕƕ Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräußerung ƕƕ mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen Rechnung), betreibt / Beteiligungen hält. ƕƕ Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für II. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass andere), ƕƕ der DekaBank oder einzelnen relevanten Personen der DekaBank Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines ƕƕ Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzin- Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind, strumenten für eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleis- tung für andere), ƕƕ Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstru- ƕƕ Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von ments vorliegen, z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- oder Auftragsausführung, nung), ƕƕ Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder ƕƕ Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten für den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung empfohle- eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleich- nen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen (Ver- wertiger Garantien), triebsvorgaben), aufgestellt werden. ƕƕ Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung), III. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte ist ƕƕ Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder meh- die DekaBank Teil einer mehrstufigen Organisation mit entspre- rerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere chender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Landes mit Entscheidungsspielraum), banken und Dienstleistern. ƕƕ Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte Die DekaBank als Wertpapierfirma selbst wie auch ihre mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Mitarbeiter sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände verpflichtet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienst- des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungs- redlich und professionell im Interesse der Kunden zu erbrin- kanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird), gen und Interessenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden. ƕƕ Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz Unabhängig davon hat die DekaBank eine Compliance-Orga- instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- nisation eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnah- tungen), men umfassen kann: ƕƕ Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die ƕƕ Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit Informa- Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das tionsbarrieren (sogenannten „Chinese Walls“), d. h. virtu- Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, elle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des an diesen Geschäften beteiligt ist, Informationsflusses. ƕƕ Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapier- ƕƕ Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit dienstleistungen stehen, Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenle- ƕƕ Dienstleistungen, die sich auf Derivate beziehen, deren Preis gung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten ver- unmittelbar oder mittelbar abhängt von dem Börsen- oder pflichtet. Marktpreis von Geldmarktinstrumenten oder dem Preis von ƕƕ Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die Finanz- Devisen, instrumente, in denen es zu Interessenkonflikten kommen ƕƕ Erstellen oder Verbreiten von Empfehlungen oder Vorschlä- kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Finanzinstru- gen von Anlagestrategien (Anlagestrategieempfehlung) oder mente aus der Beobachtungsliste bleiben erlaubt, werden von Anlageempfehlungen (Anlageempfehlung). aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumente aus der Sperrliste sind untersagt. Interessenkonflikte können insbesondere herrühren aus persön- ƕƕ Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden alle relevan- lichen Beziehungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder ten Personen der DekaBank, die bestimmungsgemäß Insider- Mitarbeiter oder mit diesen verbundene Personen) mit Emitten- informationen haben (mit Zeitpunkt und Art der ten von Finanzinstrumenten (z. B. über die Mitwirkung in Auf- Information), aufgenommen. sichts- oder Beiräten) bzw. von Emittenten von Finanzinstru- ƕƕ Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in der DekaBank menten mit der DekaBank (z. B. als Kunden der DekaBank). tätigen relevanten Personen. Ferner können sich Interessenkonflikte daraus ergeben, dass ƕƕ Bei Ausführung von Aufträgen handelt die DekaBank ent- der jeweilige Emittent von Finanzinstrumenten ein Tochterun- sprechend der Best-Execution-Policy bzw. der Weisung des ternehmen der DekaBank ist bzw. die DekaBank an dem jewei- Kunden. ligen Emittenten von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt ƕƕ Regelungen über die Annahme von Geschenken und sons- beteiligt ist. Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, tigen Vorteilen. wenn die DekaBank an Emissionen von Finanzinstrumenten ƕƕ Schulung der Mitarbeiter. mitwirkt, ƕƕ Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei ƕƕ Kredit- / Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebsvorgaben. Finanzinstrumenten ist, ƕƕ Überwachung der Einrichtung, sachgerechten Ausgestal- ƕƕ Zahlungen an den / von dem jeweiligen Emittenten von tung und Umsetzung des Vergütungssystems. Finanzinstrumenten erbringt / erhält, ƕƕ Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen unserer ƕƕ mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten Produktfreigabeverfahren und -überwachung. Kooperationen eingegangen ist oder
IV. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht bestand oder eine entsprechende Rechtsstellung und könnte im durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compliance-Or- Falle einer Insolvenz der DekaBank in gleicher Weise wie beim ganisation vermeidbar, werden die Kunden entsprechend die- Sammeldepot die Aussonderung seiner Wertpapierbestände sen Grundsätzen darauf hingewiesen. Die DekaBank wird verlangen. Die Einzelkunden-Kontentrennung ist mit zusätzli- gegebenenfalls in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung chen Kosten verbunden und kann in Einzelfällen zu längeren Be- oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. arbeitungszeiten führen. Das Angebot erfolgt nicht im Hinblick auf Wertpapiere, die die DekaBank für Kunden über eine Unter- Auf Wunsch des Kunden wird die DekaBank weitere Einzelhei- verwahrstelle verwahrt, die wiederum Teilnehmer des Zentral- ten zu diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung verwahrers ist. stellen. Die Verwahrung von Wertpapieren im Ausland unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den K. Informationen zum Schutz von Finanz für die Drittverwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedin- instrumenten. gungen. Dies kann die Rechte des Kunden in Bezug auf die be- treffenden Wertpapiere beeinflussen. Die Verwahrung der Wertpapiere erfolgt gemäß den jeweils anwendbaren Geschäftsbedingungen der DekaBank. Wird aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Drittverwahrers oder Zwischenverwahrers ein Insolvenz- Soweit die DekaBank selbst Teilnehmer im Sinne der CSDR oder ähnliches Verfahren eröffnet, müssen die Rechte an den (Zentralverwahrerverordnung, Verordnung (EU) No. 909 / 2014 Wertpapieren des Kunden in dem entsprechenden Verfahren vom 23. Juli 2014) ist, muss sie gemäß Art. 38 Abs. 5 und Abs. geltend gemacht werden. Die DekaBank wird, soweit es ihr 6 CSDR ihren Kunden zumindest die Wahl geben, wie die De- möglich ist, dafür Sorge tragen, bzw. die Geltendmachung von kaBank selbst ihre Konten beim Zentralverwahrer führt. Der Rechten ermöglichen. Kunde kann dabei entscheiden, ob die DekaBank die direkt bei einem Zentralverwahrer (CSD) innerhalb des EWR auf ihren Der von der DekaBank im Ausland unterhaltene Deckungsbe- Namen für den Kunden gelagerten Wertpapierbestände auf stand kann von einem Drittverwahrer oder Zwischenverwahrer einem Kundensammeldepot (Omnibusdepot) oder einem Kun- auf einem Sammelkonto geführt werden, soweit dies dem für deneinzeldepot verwahrt. den Drittverwahrer oder Zwischenverwahrer geltenden Recht zulässig ist. Auf einem Sammelkonto verwahrte Wertpapiere Derzeit verwahrt die DekaBank bestimmte Kundenwertpapier- werden nicht getrennt von den Wertpapieren anderer Hinterle- bestände als Teilnehmer direkt nur bei dem Zentralverwahrer ger verwahrt. Es besteht das Risiko, dass der Verlust von Wert- in Deutschland und Luxemburg (Clearstream Banking AG, papieren, der nicht einem Hinterleger zugeordnet werden Frankfurt und Clearstream Banking Luxemburg S.A.) und ist kann, von allen Hinterlegern anteilig getragen werden muss. Teilnehmer im vorgenannten Sinne. Die Verwahrung von Wertpapieren auf einem Sammelkonto im Ausland kann im Rahmen eines Insolvenz- oder ähnlichen Ver- Die Wertpapiere werden grundsätzlich, sofern sie zur Girosam- fahrens dazu führen, dass Aus- oder Absonderungsrechte be- melverwahrung zugelassen sind, bei dem Zentralverwahrer einträchtigt werden. verwahrt. Wertpapiere der gleichen Gattung werden dabei entweder in Form einer Globalurkunde oder in Form eines zu- Der Kunde trägt hinsichtlich des im Ausland verwahrten sammengefassten Bestandes von Einzelurkunden (Wertpapier- D eckungsbestands zum einen alle wirtschaftlichen und recht sammelbestand) oder in Form von Sammelbeständen bei mit lichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als dem Zentralverwahrer verbundenen weiteren Zentralverwah- Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignis- rern gehalten. Der Kunde erhält Miteigentum oder eine gleich- sen oder durch sonstige von der DekaBank nicht zu vertre- wertige Rechtsstellung an diesem Wertpapiersammelbestand. tende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen Zur Durchführung der Verwahrung und Abwicklung von Wert- sollten. Sollte es nicht möglich sein, Wertpapiere des Kunden, papiertransaktionen unterhält die DekaBank für einen Teil d ieser die von einem ausländischen Drittverwahrer oder Zwischenver- Wertpapiere direkt bei dem Zentralverwahrer ein Sammeldepot, wahrer gehalten werden, von den Eigenbeständen dieses aus- in dem die Wertpapierbestände aller Kunden zusammen ver- ländischen Drittverwahrers oder Zwischenverwahrers getrennt bucht sind. Die gesetzlichen Regeln gewährleisten einen umfas- zu halten, trägt er darüber hinaus das Risiko, dass im Falle ei- senden Schutz des Kundenvermögens. Das Sammeldepot wird nes Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen als Fremddepot geführt, so dass die darin verbuchten Wertpa- des ausländischen Drittverwahrers / Zwischenverwahrers die piere nicht für Verbindlichkeiten der DekaBank haften. Der Rechte an den Wertpapieren nicht oder nur unter erschwerten Kunde wäre im Fall der Insolvenz der DekaBank als (anteiliger) Bedingungen geltend gemacht werden können. Miteigentümer oder Inhaber einer entsprechenden Rechtsposi- tion unabhängig von anderen Kunden der DekaBank berechtigt, Die DekaBank analysiert regelmäßig die Verwahrrisiken und die Übertragung seiner Wertpapierbestände in das Depot bei ergreift im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Maßnahmen, um einer anderen Bank zu verlangen (sog. „Aussonderung“). erkannte Verwahrrisiken zu minimieren. Alternativ kann der Kunde bei der DekaBank beantragen, dass die DekaBank für dessen Wertpapierbestände die sie direkt bei einem Zentralverwahrer verwahrt, ein gesondertes Depot ein- richtet und diese dort getrennt von den Beständen anderer Kun- den verbuchen lässt (sog. „Einzelkunden-Kontentrennung“). Auch in diesem Fall erhält der Kunde Miteigentum am Sammel-
:HVHQWOLFKH$QOHJHULQIRUPDWLRQHQ :$, 'HND/X[*HOGPDUNW(XUR *HJHQVWDQGGLHVHV'RNXPHQWVVLQGZHVHQWOLFKH,QIRUPDWLRQHQIUGHQ$QOHJHUEHUGLHVHQ)RQGV (VKDQGHOWVLFKQLFKWXP:HUEHPDWHULDO'LHVH,QIRUPDWLRQHQVLQGJHVHW]OLFKYRUJHVFKULHEHQXP ,KQHQGLH:HVHQVDUWGLHVHV)RQGVXQGGLH5LVLNHQHLQHU$QODJHLQLKQ]XHUOlXWHUQ:LUUDWHQ,KQHQ ]XU/HNWUHGLHVHV'RNXPHQWVVRGDVV6LHHLQHIXQGLHUWH$QODJHHQWVFKHLGXQJWUHIIHQN|QQHQ (LQ7HLOIRQGVGHV8PEUHOOD)RQGV'HND/X[*HOGPDUNW :.1,6,1/8 YHUZDOWHWYRQ'HND,QWHUQDWLRQDO6$ 'HND*UXSSH ,QYHVWPHQWIRQGV6WDQGDUG*HOGPDUNWIRQGVPLWYDULDEOHP1HWWRLQYHQWDUZHUW =LHOHXQG$QODJHSROLWLN 'DV$QODJH]LHOGLHVHV,QYHVWPHQWIRQGVEHVWHKWLQGHU :HLWHUKLQN|QQHQ]X$EVLFKHUXQJV]ZHFNHQ*HVFKlIWHLQ (UZLUWVFKDIWXQJHLQHUDQJHPHVVHQHQ*HOGPDUNWUHQGLWHLQ YRQHLQHP%DVLVZHUWDEJHOHLWHWHQ)LQDQ]LQVWUXPHQWHQ (XUR 'HULYDWH JHWlWLJWZHUGHQ 'DV6RQGHUYHUP|JHQLQYHVWLHUWLQDXI(XURODXWHQGHRGHU 'LH(UWUlJHHLQHV*HVFKlIWVMDKUHVZHUGHQEHLGLHVHP JHJHQ(XURJHVLFKHUWH*HOGPDUNWLQVWUXPHQWHVRZLHLQ 7HLOIRQGVJUXQGVlW]OLFKDXVJHVFKWWHW %DQNJXWKDEHQ*HOGPDUNWLQVWUXPHQWHVLQGHUZHUEEDUZHQQ VLHXQGLKU(PLWWHQWLP5DKPHQGHVLQWHUQHQ9HUIDKUHQV]XU 'LH$QOHJHUN|QQHQE|UVHQWlJOLFKGLH5FNQDKPHGHU $QWHLOHYHUODQJHQ'LH9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIWNDQQGLH %HZHUWXQJGHU.UHGLWTXDOLWlWYRQGHU9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW 5FNQDKPHDXVVHW]HQZHQQDXHUJHZ|KQOLFKH8PVWlQGH HLQHSRVLWLYH%HZHUWXQJHUKDOWHQKDEHQ'LHJHZLFKWHWH GLHV]XU:DKUXQJGHU$QOHJHULQWHUHVVHQHUIRUGHUOLFK GXUFKVFKQLWWOLFKH5HVWODXI]HLWVlPWOLFKHUHUZRUEHQHU HUVFKHLQHQODVVHQ 9HUP|JHQVJHJHQVWlQGHGDUIK|FKVWHQV0RQDWHEHWUDJHQ 5LVLNRXQG(UWUDJVSURILO Å 7\SLVFKHUZHLVHJHULQJHUH5HQGLWH 7\SLVFKHUZHLVHK|KHUH5HQGLWH Æ XQGNHLQH*DUDQWLHGDU Å *HULQJHUHV5LVLNR +|KHUHV5LVLNR Æ 'HU)RQGVLVWLQHLQJHVWXIWZHLOVHLQWHLOZHLVH QDFKJHELOGHWHUVRZLHKLVWRULVFKHU$QWHLOSUHLVDOV *HOGPDUNWIRQGVNDXPVFKZDQNWHXQG9HUOXVWULVLNHQXQG (UWUDJVFKDQFHQJHULQJVLQG 'HU,QGLNDWRUJLEWGLH6FKZDQNXQJGHV)RQGVDQWHLOSUHLVHVLQ .DWHJRULHQYRQELVDXIGHU%DVLVGHU(QWZLFNOXQJLQGHU )ROJHQGH5LVLNHQKDEHQDXIGLH(LQVWXIXQJNHLQHQ(LQIOXVV 9HUJDQJHQKHLWDQ(UEHVFKUHLEWGDV9HUKlOWQLVGHU&KDQFHQ N|QQHQDEHUWURW]GHPYRQ%HGHXWXQJVHLQ DXI:HUWVWHLJHUXQJHQ]XP5LVLNRYRQ:HUWUFNJlQJHQGDV 'HU)RQGVOHJWZHVHQWOLFKH7HLOHLQ*HOGPDUNWLQVWUXPHQWHQ GXUFK.XUVVFKZDQNXQJHQGHULQYHVWLHUWHQ DQ'HUHQ$XVVWHOOHUN|QQHQLQVROYHQWZHUGHQZRGXUFKGLH $QODJHJHJHQVWlQGHRGHUHLQH)RNXVVLHUXQJGHULP)RQGV *HOGPDUNWLQVWUXPHQWHLKUHQ:HUWJDQ]RGHU]XP7HLO HQWKDOWHQHQ$QODJHQEHHLQIOXVVWZHUGHQNDQQ YHUOLHUHQ 'LH(LQVWXIXQJLVWNHLQYHUOlVVOLFKHU,QGLNDWRUIUGLHNQIWLJH 'XUFKGHQ$XVIDOOHLQHV$XVVWHOOHUVHLQHVGHU (QWZLFNOXQJXQGNDQQVLFKLP/DXIHGHU=HLWlQGHUQ(LQH )LQDQ]LQVWUXPHQWH 'HULYDWH LP)RQGVNDQQGLH%HWHLOLJXQJ (LQVWXIXQJLQEHGHXWHWQLFKWGDVVHVVLFKXPHLQH DQGHU(QWZLFNOXQJGHV%DVLVZHUWVDXVEOHLEHQRGHUYHUULQJHUW ULVLNRIUHLH$QODJHKDQGHOW'LH(LQVWXIXQJVWHOOWDXFKNHLQ=LHO ZHUGHQ .RVWHQ $XVGHQ*HEKUHQXQGVRQVWLJHQ.RVWHQZLUGGLHODXIHQGH9HUZDOWXQJXQG9HUZDKUXQJGHV)RQGVYHUP|JHQVVRZLHGHU9HUWULHE GHU)RQGVDQWHLOHILQDQ]LHUW$QIDOOHQGH.RVWHQYHUULQJHUQGLH(UWUDJVFKDQFHQGHV$QOHJHUV (LQPDOLJH.RVWHQYRUXQGQDFKGHU$QODJH $XVJDEHDXIXQG 5FNQDKPHDEVFKOlJH 'DEHLKDQGHOWHVVLFKXPGHQ+|FKVWVDW]GHUYRQ,KUHP$QODJHEHWUDJEHL.DXIE]Z9HUNDXIDEJH]RJHQZLUGXQGVRPLW,KUH 5HQGLWHPLQGHUW,P(LQ]HOIDOON|QQHQGLHVH.RVWHQQLHGULJHUDXVIDOOHQ'HQWDWVlFKOLFKIU6LHJHOWHQGHQ%HWUDJN|QQHQ6LH MHGHU]HLWLQ,KUHU6SDUNDVVHHUIUDJHQ .RVWHQGLHYRP)RQGVLP/DXIHGHV-DKUHVDEJH]RJHQZHUGHQ /DXIHQGH.RVWHQ %HLGHQDQGLHVHU6WHOOHDXVJHZLHVHQHQODXIHQGHQ.RVWHQKDQGHOWHVVLFKXPHLQH.RVWHQVFKlW]XQJGDGLH.RVWHQGHVOHW]WHQ *HVFKlIWVMDKUHVQLFKWGLHNQIWLJH%HODVWXQJGHV)RQGVYHUP|JHQVPLW.RVWHQZLGHUVSLHJHOQ*UXQGVlW]OLFKHQWKDOWHQ/DXIHQGH .RVWHQZHGHU.RVWHQIUGHQ$QXQG9HUNDXIYRQ:HUWSDSLHUHQ 7UDQVDNWLRQVNRVWHQ QRFKJJIDQIDOOHQGHDQGLH :HUWHQWZLFNOXQJGHV)RQGVJHEXQGHQH*HEKUHQ6LHEHLQKDOWHQMHGRFKDOOH.RVWHQGLHEHLGHU$QODJHLQDQGHUH)RQGV DQIDOOHQVRIHUQGLHVHHLQHQZHVHQWOLFKHQ$QWHLODP)RQGVYHUP|JHQDXVPDFKHQ .RVWHQGLHGHU)RQGVXQWHUEHVWLPPWHQ8PVWlQGHQ]XWUDJHQKDW NHLQH 6HLWHYRQ
:HVHQWOLFKH$QOHJHULQIRUPDWLRQHQ :$, 'HND/X[*HOGPDUNW(XUR )UKHUH:HUWHQWZLFNOXQJ 'LH$QODJHSROLWLNGLHVHV)RQGVKDWVLFKDE0lU]ZHVHQWOLFKJHlQGHUW'LH:HUWHQWZLFNOXQJ]XYRUZXUGHXQWHU8PVWlQGHQHU]LHOWGLHQLFKWPHKUJOWLJVLQG 'LH:HUWHQWZLFNOXQJLQGHU9HUJDQJHQKHLWLVWNHLQH*DUDQWLH DEJH]RJHQ IUGLHNQIWLJH(QWZLFNOXQJ 'LH'DUVWHOOXQJGHU:HUWHQWZLFNOXQJGHU.DOHQGHUMDKUH %HLGHU%HUHFKQXQJZXUGHQVlPWOLFKH.RVWHQXQG*HEKUHQ EDVLHUWDXIGHU)RQGVZlKUXQJ(85 PLW$XVQDKPHGHV$XVJDEHDXIVFKODJVXQGJHJHEHQHQIDOOV 'LHVHU7HLOIRQGVZXUGHLP-DKUDXIJHOHJW DQWHLOLJDQIDOOHQGHU.RVWHQGHU9HUZDKUXQJLP.XQGHQGHSRW 3UDNWLVFKH,QIRUPDWLRQHQ $QWHLONODVVHQNHLQH 'LHEHLGHQ(LQVWXIXQJHQN|QQHQGDKHUYRQHLQDQGHU DEZHLFKHQ'LH:$,VROOWHQJJILQ9HUELQGXQJPLWGHP 'LH$XVJDEHXQG5FNQDKPHSUHLVHZHUGHQ 9HUNDXIVSURVSHNWYHUZHQGHWZHUGHQ EHZHUWXQJVWlJOLFKDXIZZZGHNDGHYHU|IIHQWOLFKW -HGHU7HLOIRQGVGHV8PEUHOODIRQGV'HND/X[*HOGPDUNW (LQ]HOKHLWHQ]XUDNWXHOOHQ9HUJWXQJVSROLWLN]XU LVWUHFKWOLFKVHOEVWlQGLJVRGDVVGHU$QOHJHUGLHVHV7HLOIRQGV =XVDPPHQVHW]XQJGHV9HUJWXQJVDXVVFKXVVHVXQG]XU QLFKWIUGLH9HUELQGOLFKNHLWHQHLQHVDQGHUHQ7HLOIRQGVGHV %HUHFKQXQJGHU9HUJWXQJXQGGHUVRQVWLJHQ=XZHQGXQJHQ 8PEUHOODIRQGVKDIWHW$QWHLOHGLHVHV7HLOIRQGVN|QQHQLQ VRZLHGHU,GHQWLWlWGHUIUGLH=XWHLOXQJGHU9HUJWXQJXQG $QWHLOHHLQHVDQGHUHQ7HLOIRQGVJHWDXVFKWZHUGHQ1lKHUH GHUVRQVWLJHQ=XZHQGXQJHQ]XVWlQGLJHQ3HUVRQHQVLQGLP ,QIRUPDWLRQHQKLHU]XN|QQHQGHP9HUNDXIVSURVSHNWGHV 9HUJWXQJVEHULFKWGHU'HND*UXSSHDXIZZZGHNDGHGHND 8PEUHOODIRQGVHQWQRPPHQZHUGHQ JUXSSHLQYHVWRUUHODWLRQVSXEOLNDWLRQHQYHUJXHWXQJVEHULFKW YHU|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lOWOLFK %HVWHXHUXQJGHU(UWUlJHDXVGHQ)RQGVDQWHLOHQULFKWHWVLFK QDFKGHQ6WHXHUYRUVFKULIWHQ,KUHV+HLPDWODQGHVGHQHQ6LH 6RQVWLJH,QIRUPDWLRQHQIUGLH$QOHJHUZHUGHQLQGHU %|UVHQ=HLWXQJEHNDQQWJHPDFKW DOVGRUWDQVlVVLJHU$QWHLOLQKDEHUXQWHUOLHJHQ 'LH,QYHVWLWLRQLQGHQ)RQGVVWHOOWNHLQHJDUDQWLHUWH$QODJH 'LHVHU)RQGVLVWLQ/X[HPEXUJ]XJHODVVHQXQGZLUGGXUFK GDU'LH$QODJHLQ$QWHLOHGHV)RQGVXQWHUVFKHLGHWVLFKYRQ GLH&RPPLVVLRQGH6XUYHLOODQFHGX6HFWHXU)LQDQFLHU HLQHU(LQODJHEHLHLQHU%DQNLQVEHVRQGHUHXQWHUOLHJWGDV UHJXOLHUW LQYHVWLHUWH.DSLWDO6FKZDQNXQJHQ'LH 'HU9HUNDXIVSURVSHNWHQWKlOWZHLWHUIKUHQGH$QJDEHQ 9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIWYHUOlVVWVLFKQLFKWDXIH[WHUQH LQVEHVRQGHUHHLQHGHWDLOOLHUWH%HVFKUHLEXQJGHU5LVLNHQXQG 8QWHUVWW]XQJXPGLH/LTXLGLWlWGHV)RQGV]XJDUDQWLHUHQ .RVWHQGLHPLWGHU$QODJHLQGLHVHP)RQGVYHUEXQGHQVLQG RGHUGHQ1HWWRLQYHQWDUZHUWSUR$QWHLOVWDELO]XKDOWHQ )UGLH(UPLWWOXQJGHVREHQDXIJHIKUWHQ5LVLNRLQGLNDWRUV $QOHJHUGHV)RQGVWUDJHQGDV5LVLNRGHV9HUOXVWVLKUHV JHOWHQDQGHUHUHJXODWRULVFKH9RUJDEHQDOVIUGLH'DUVWHOOXQJ HLQJHVHW]WHQ.DSLWDOV GHU5LVLNREHUHLWVFKDIWE]ZQHLJXQJLP9HUNDXIVSURVSHNW 'HND,QWHUQDWLRQDO6$NDQQOHGLJOLFKDXIGHU*UXQGODJHHLQHULQGLHVHP'RNXPHQWHQWKDOWHQHQ(UNOlUXQJKDIWEDUJHPDFKW ZHUGHQGLHLUUHIKUHQGXQULFKWLJRGHUQLFKWPLWGHQHLQVFKOlJLJHQ7HLOHQGHV9HUNDXIVSURVSHNWHVYHUHLQEDULVW'LHVH ZHVHQWOLFKHQ,QIRUPDWLRQHQIUGHQ$QOHJHUVLQG]XWUHIIHQGXQGHQWVSUHFKHQGHP6WDQGYRP 6HLWHYRQ /82*$:
Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DekaBank Depots auf Geschäfte in Anteile eines Geldmarktfonds Bezug nehmen, wird ein Kauf im nachfolgend dargestellten Fonds DekaLux-Geldmarkt: Euro durchgeführt. Ex-ante Transparenz für Kauf DekaLux-Geldmarkt: Euro, DekaBank Depot Referenz-Nr. 012345-6789-3dux-fmur-2sgx I) Produkt- und Auftragsdaten für Depot Produkt: DekaLux-Geldmarkt: Euro ISIN: LU0052863874 Ausgabeaufschlag (auf den Anteilswert): 0,000 % Art des Geschäfts: Kauf Vermittlungsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 0,000 % Einzugsbetrag in EUR: 10.000,00 EUR Einmaliger Anlagebetrag (in Währung)1: 10.000,00 EUR Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR 1) Produktwährung. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 0,00 EUR 0,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse4 0,00 EUR 0,00 % davon Zuwendung an die DekaBank4, 5 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten Dienstleistungskosten2, 3 8,48 EUR 0,08 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse4 8,48 EUR 0,08 % p.a. davon Zuwendung an die DekaBank4, 5 0,00 EUR 0,00 % p.a. Produktkosten3 56,52 EUR 0,57 % p.a. Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % 1) Auf den Abrechnungsbetrag. 2) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Der Depotpreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de. 3) Auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Dienstleistungskosten. 4) Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse / DekaBank ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse / Unternehmen der DekaBank Gruppe von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält / erhalten. 5) Zuwendung an die DekaBank: DekaBank Frankfurt oder DekaBank Luxembourg. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 42,40 EUR 0,08 % p.a. Produktkosten 282,60 EUR 0,57 % p.a. Gesamtkosten 325,00 EUR 0,65 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 42,40 EUR 0,08 % p.a. davon Zuwendung an die DekaBank 0,00 EUR 0,00 % p.a. Erläuterungen: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 325,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p.a. 0,08 % 0,08 % 0,08 % 0,08 % 0,08 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p.a. 0,57 % 0,57 % 0,57 % 0,57 % 0,57 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,65 % 0,65 % 0,65 % 0,65 % 0,65 % Erläuterungen: - Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. - Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. Kauf DekaLux-Geldmarkt: Euro im DekaBank Depot September 2019
Ex-ante Transparenz für Depoteröffnung, DekaBank Depot I) Auftragsdaten für Depot Auftraggeber: Berater: Art des Geschäfts: Depoteröffnung II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Laufende Kosten (p.a.) Dienstleistungskosten 1 19,50 EUR k.A. 1) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Bei Vertragsführung ausschließlich für Altersvorsorgeverträge Deka-Zukunftsplan/Deka-BasisRente/Deka-BonusRente fällt kein Depotpreis, sondern ein Vertragspreis in Höhe von 10,00 EUR (pro Vertrag) jährlich an. Der Depotpreis/Vertragspreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis/Vertragspreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 1 Jahr Dienstleistungskosten 19,50 EUR = k.A. p.a. Gesamtkosten 19,50 EUR = k.A. p.a. Erläuterungen: Bei einer Haltedauer von 1 Jahr fallen 19,50 EUR an Kosten und Gebühren an. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr Einstiegskosten 0,00% Dienstleistungskosten lfd. Kosten p.a.1 k.A. Ausstiegskosten 0,00% Gesamtkosten k.A. Erläuterungen: 1) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Bei Vertragsführung ausschließlich für Altersvorsorgeverträge Deka-Zukunftsplan/Deka-BasisRente/Deka-BonusRente fällt kein Depotpreis, sondern ein Vertragspreis in Höhe von 10,00 EUR (pro Vertrag) jährlich an. Der Depotpreis/Vertragspreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis/Vertragspreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de. Depoteröffnung im DekaBank Depot Gültig ab: November 2018
Dies ist eine beispielhafte Berechnung der Kosten mit einem angenommenen Anlagebetrag für die Produktgruppe Aktienfonds. Das für diese Produktgruppe nach Auffassung der DekaBank gängigste Finanzinstrument wurde stellvertretend herangezogen. Die tatsächlichen Gesamtkosten können von den hier dargestellten Kosten abweichen oder diese überschreiten. Ex-ante Transparenz für Kauf eines Aktienfonds, DekaBank Depot Referenz-Nr. 012345-6789-xmlh-awj1-lmta I) Produkt- und Auftragsdaten für Depot Produkt: Deka-DividendenStrategie CF (A) ISIN: DE000DK2CDS0 Ausgabeaufschlag (auf den Anteilswert): 3,750 % Art des Geschäfts: Kauf Vermittlungsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Einzugsbetrag in EUR: 10.000,00 EUR Einmaliger Anlagebetrag (in Währung)1: 10.000,00 EUR Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR 1) Produktwährung. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse4 340,00 EUR 3,40 % davon Zuwendung an die DekaBank4, 5 21,40 EUR 0,21 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten Dienstleistungskosten2, 3 42,22 EUR 0,44 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse4 42,22 EUR 0,44 % p.a. davon Zuwendung an die DekaBank4, 5 0,00 EUR 0,00 % p.a. Produktkosten3 125,49 EUR 1,30 % p.a. Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % 1) Auf den Abrechnungsbetrag. 2) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Der Depotpreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de. 3) Auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Dienstleistungskosten. 4) Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse / DekaBank ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse / Unternehmen der DekaBank Gruppe von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält / erhalten. 5) Zuwendung an die DekaBank: DekaBank Frankfurt oder DekaBank Luxembourg. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 572,50 EUR 1,16 % p.a. Produktkosten 627,45 EUR 1,30 % p.a. Gesamtkosten 1.199,95 EUR 2,46 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 551,10 EUR 1,12 % p.a. davon Zuwendung an die DekaBank 21,40 EUR 0,04 % p.a. Erläuterungen: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.199,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p.a. 0,44 % 0,44 % 0,44 % 0,44 % 0,44 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p.a. 1,30 % 1,30 % 1,30 % 1,30 % 1,30 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,35 % 1,74 % 1,74 % 1,74 % 1,74 % Erläuterungen: - Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. - Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. Kauf Aktienfonds im DekaBank Depot September 2019
Dies ist eine beispielhafte Berechnung der Kosten mit einem angenommenen Anlagebetrag für die Produktgruppe Mischfonds. Das für diese Produktgruppe nach Auffassung der DekaBank gängigste Finanzinstrument wurde stellvertretend herangezogen. Die tatsächlichen Gesamtkosten können von den hier dargestellten Kosten abweichen oder diese überschreiten. Ex-ante Transparenz für Kauf eines Mischfonds, DekaBank Depot Referenz-Nr. 012345-6789-y47k-jc66-zysy I) Produkt- und Auftragsdaten für Depot Produkt: Deka-Euroland Balance CF ISIN: DE0005896872 Ausgabeaufschlag (auf den Anteilswert): 3,000 % Art des Geschäfts: Kauf Vermittlungsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 2,913 % Einzugsbetrag in EUR: 10.000,00 EUR Einmaliger Anlagebetrag (in Währung)1: 10.000,00 EUR Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR 1) Produktwährung. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 291,30 EUR 2,91 % davon Zuwendung an die Sparkasse4 270,00 EUR 2,70 % davon Zuwendung an die DekaBank4, 5 21,30 EUR 0,21 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten Dienstleistungskosten2, 3 28,89 EUR 0,30 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse4 28,89 EUR 0,30 % p.a. davon Zuwendung an die DekaBank4, 5 0,00 EUR 0,00 % p.a. Produktkosten3 78,88 EUR 0,81 % p.a. Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % 1) Auf den Abrechnungsbetrag. 2) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Der Depotpreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de. 3) Auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Dienstleistungskosten. 4) Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse / DekaBank ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse / Unternehmen der DekaBank Gruppe von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält / erhalten. 5) Zuwendung an die DekaBank: DekaBank Frankfurt oder DekaBank Luxembourg. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 435,75 EUR 0,88 % p.a. Produktkosten 394,40 EUR 0,81 % p.a. Gesamtkosten 830,15 EUR 1,69 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 414,45 EUR 0,84 % p.a. davon Zuwendung an die DekaBank 21,30 EUR 0,04 % p.a. Erläuterungen: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 830,15 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 2,91 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p.a. 0,30 % 0,30 % 0,30 % 0,30 % 0,30 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p.a. 0,81 % 0,81 % 0,81 % 0,81 % 0,81 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 4,02 % 1,11 % 1,11 % 1,11 % 1,11 % Erläuterungen: - Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. - Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. Kauf Mischfonds im DekaBank Depot September 2019
Sie können auch lesen