Informationen über die DekaBank Deutsche Girozentrale und ihre Dienstleistungen.

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Informationen über die
DekaBank Deutsche Girozentrale
und ihre Dienstleistungen.
Gemäß den Vorgaben aus §§ 63 Abs. 7, 64 Abs. 1, 83 Abs. 5          den Kunden tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefoni-
Wertpapierhandelsgesetz und Art. 47 Abs. 1, Art. 52, Art. 76 der   schen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmäch-
Delegierten Verordnung (EU) 2017 / 565 erteilt die DekaBank        tigten ebenfalls.
hiermit folgende Informationen über sich und ihre Wertpa-
pierdienstleistungen bzw. Wertpapiernebendienstleistungen.         Die DekaBank ist verpflichtet, Kopien der Aufzeichnungen der
                                                                   Gespräche und Kommunikation mit ihren Kunden bzw. mit
                                                                   ­deren Bevollmächtigten aufzubewahren. Diese stehen dem
A. Allgemeine Informationen über die DekaBank                       Kunden bzw. seinem Bevollmächtigten auf Anfrage über einen
Deutsche Girozentrale (DekaBank)                                    Zeitraum von mindestens fünf Jahren zur Verfügung.

DekaBank                       Telefon: (0 69) 71 47 - 6 52         Information zum Datenschutz.
Deutsche Girozentrale          Telefax: (0 69) 25 46 - 24 83        Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei-
Anstalt des öffentlichen       Internet: www.deka.de                tet die DekaBank die hierfür erforderlichen personenbezoge-
Rechts                                                             nen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit den Kunden
Mainzer Landstraße 16                                              geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotver-
60325 Frankfurt                                                    träge) und die Erfüllung der DekaBank obliegender rechtlicher
                                                                   Verpflichtungen (z. B. aus dem Wertpapierhandelsgesetz).
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main                     ­Ausführliche Informationen dazu erhalten die Kunden auf der
HRA 16068 / USt.-Id-Nr.: DE 114103563                               Internetseite unter www.deka.de/datenschutz

Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde.                     Hinweise zur Einlagensicherung.
Die DekaBank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG.            Die DekaBank gehört dem Sicherungssystem der Sparkassen-
­Zuständige Aufsichtsbehörden sind: Europäische Zentralbank        Finanzgruppe an.
 (EZB), Sonnemannstr.20, 60314 Frankfurt am Main (Internet:
 www.bankingsupervision.europa.eu).                                1. Freiwillige Institutssicherung.
                                                                   Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehören-
 Für den Verbraucherschutz und die Wertpapieraufsicht              den Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder
­zu­ständige Aufsichtsbehörde:                                     bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf
 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),          diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden
 Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str.         wie vertraglich vereinbart fortgeführt.
 24 – 28, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de).
                                                                   2. Gesetzliche Einlagensicherung.
Die allgemeine Staatsaufsicht über die DekaBank übt der Bun-       Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz-
desminister für Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, aus.     gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagen­
Er kann einen Staatskommissar und einen stellvertretenden          sicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte entgegen
Staatskommissar bestellen.                                         Ziffer 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht greifen, hat
                                                                   der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Er-
Kommunikationsmittel und Sprache.                                  stattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG
Kunden können mit der DekaBank persönlich, telefonisch,            bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschädigungs-
elektronisch oder schriftlich in deutscher Sprache kommuni­        fähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem Einlagen, die im Zu-
zieren. Kundenaufträge können in deutscher Sprache persön-         sammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden sind,
lich, telefonisch, schriftlich oder online über www.deka.de        sowie Inhaberschuldverschreibungen der DekaBank und Ver-
übermittelt werden.                                                bindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.

Für telefonische und Online-Aufträge gelten die gesondert          Mehr Informationen dazu sind unter
vereinbarten Kommunikationsmittel und -wege.                       www.dsgv.de/sicherungssystem erhältlich.

Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer                  3. Anlegerentschädigung.
Kommunikation.                                                     Sollte entgegen Ziffer 1 ausnahmsweise die Institutssicherung
Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf         nicht greifen, gewährleistet das Sicherungssystem die Ansprüche
Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu             des Kunden nach Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetzes.
Finanzinstrumenten oder Wertpapier(neben)dienstleistungen
bezieht, muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufgezeich-
net werden. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, benötigt die
DekaBank einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommu-
nikation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für
B. Umgang mit Interessenkonflikten.                               Die DekaBank stellt ihren Kunden keine regelmäßige Beurtei-
                                                                  lung der Geeignetheit der von ihr empfohlenen Finanzinstru-
Die DekaBank hat Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche      mente zur Verfügung, d. h., nach einer einmal erfolgten
Interessenkonflikte zwischen der DekaBank, ihrer Geschäfts­       Anlageberatung überprüft die DekaBank nicht ohne ausdrück-
leitung, ihren Beschäftigten oder anderen Personen, die mit       liche Aufforderung seitens des Kunden, ob die empfohlenen
der DekaBank direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden       Finanzinstrumente im weiteren Zeitverlauf geeignet bleiben.
sind, und Kunden oder zwischen den Kunden untereinander
nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Details dazu sind       Die DekaBank möchte darauf hinweisen, dass im Falle der
unter dem Abschnitt „Darstellung möglicher Interessenkon-         ­Anlageberatung – wie auch bei den beratungsfreien Dienst­
flikte“ dargestellt.                                               leistungen – die Überwachung der Wertentwicklung des Port-
                                                                   folios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch sie
                                                                   erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass die DekaBank – z­ . B.
C. Informationen über Dienstleistungen.                           bei einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf den Kunden zugeht.

Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemein-       Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt erhal-
sam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe.   ten die Kunden von ihrem Berater. Gleichfalls sind Wertpapier-
Als zentraler Dienstleister bündelt sie Kompetenzen in Asset      verkaufsprospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz
Management und Bankgeschäft – als Vermögensverwalter,             veröffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche
Finanzierer, Emittent, Strukturierer und Verwahrstelle. Über      Anlegerinformationen zu Investmentfonds, Produktinformati-
Tochtergesellschaften ist sie im Investmentfondsgeschäft tätig.   onsblätter und Basisinformationsblätter auf der Homepage des
Sie ist im Wholesale Banking aktiv und auf Großfinanzierungen     Emittenten abrufbar.
spezialisiert. Neben dem Kreditgeschäft umfasst das Leistungs-
programm auch den Geld-, Devisen- und Wertpapierhandel            2. Beratungsfreie Dienstleistungen.
sowie das Konsortialgeschäft.                                     Für die angebotenen Produkte wird ein Zielmarkt festgelegt.
                                                                  Damit werden die Kundengruppen beschrieben, an die sich
Die Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienst-         das Produkt richtet. Bei beratungsfreien Dienstleistungen
leistungen der DekaBank umfassen insbesondere die Anlage-         kann kein vollständiger Zielmarktabgleich durchgeführt wer-
beratung, beratungsfreie Dienstleistungen wie Orderausfüh-        den, so dass nicht vollständig geprüft werden kann, ob der
rung und Anlagevermittlung, die Finanzportfolioverwaltung         Zielmarkt des jeweiligen Produkts in allen Aspekten zum Pro-
sowie das Depotgeschäft.                                          fil des Kunden passt. Nur im Rahmen der Anlageberatung
                                                                  und Portfolioverwaltung kann ein vollständiger Zielmarkt-Ab-
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Dienstleis-      gleich erfolgen.
tungserbringung, die die Kundeninteressen bestmöglich
­berücksichtigt, wird von der DekaBank eine breite Palette
 von Produkten verschiedener Emittenten und dritter Anbieter      D. Berichtspflichten gegenüber Kunden.
 in die Auswahl einbezogen. Dabei werden aus der weltweit
 inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli-         Der Kunde erhält über jedes ausgeführte Geschäft eine Ab-
 ger Emittenten von der DekaBank vorrangig hauseigene Pro-         rechnung. Die DekaBank informiert den Kunden über die
 dukte und Produkte von Unternehmen der Deka-Gruppe                ­Ausführung der regelmäßigen Aufträge (z. B. Fonds-Sparplan)
 sowie von Kooperationspartnern angeboten. Deka Institutio-         mindestens einmal im Halbjahr. Bei nicht regelmäßigen Aufträ-
 nell-Kunden bietet die DekaBank ganz überwiegend Produkte          gen und ansonsten auf Wunsch informiert sie den Kunden je-
 von Unternehmen der Deka-Gruppe und in geringem Umfang             weils unverzüglich über die Ausführung. Die Kunden erhalten
 Produkte von ausgewählten Drittanbietern an. Sofern diese          einmal jährlich einen Depotauszug und vierteljährlich eine
 Produktpaletten bei der Anlageberatung in besonderen Fällen      ­Depotaufstellung (Quartalsbericht).
 eingeschränkt sein sollten, wird der Kunde darauf gesondert
 hingewiesen.                                                     Unabhängig davon erhalten die Kunden, sofern im Laufe
                                                                  des jeweiligen Jahres eine laufende Geschäftsbeziehung
Ergänzend möchte die DekaBank auf bestimmte Punkte hin-           ­bestand, einmal jährlich eine Information über alle Kosten
weisen, die einzelne Dienstleistungen betreffen:                   und Nebenkosten. Sofern die DekaBank für Kunden die
                                                                   Dienstleistung der Portfolioverwaltung erbringt, erhalten die
1. Anlageberatung.                                                 ­Kunden mindestens einmal im Quartal einen Portfoliover-
Die DekaBank erbringt die Anlageberatung – wie schon bis-           waltungsbericht und werden über Portfolio-Wertverluste
lang – nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung, son-           informiert, wenn dessen Gesamtwert innerhalb des Be-
dern als provisionsbasierte Anlageberatung. Das bedeutet,           richtszeitraums die gesetzlich vorgegebenen Verlustschwel-
dass dem Kunden kein gesondertes Entgelt für Beratungsleis-         len erreicht oder überschreitet.
tungen berechnet wird. Im Zusammenhang mit der Anlagebe-
ratung darf die DekaBank jedoch Zuwendungen gemäß § 70
WpHG von ihren Vertriebspartnern erhalten. Die DekaBank           E. Informationen über gesetzliche Regelungen
setzt die erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und        der Bankensanierung und -abwicklung.
Verbesserung der Qualität der von ihr erbrachten
Wertpapier(neben)dienstleistungen ein.                            Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken und Sparkas-
                                                                  sen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen
Weitere Informationen zu dem Umgang mit Zuwendungen               unterliegen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall
sind im Dokument „Allgemeine Information über Zuwendun-           der Bestandsgefährdung dieser Institute. Hintergrund sind die
gen.“ zu finden.                                                  gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwick-
lung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen            ­ erücksichtigen, dass die in den Beispielen ausgewiesenen
                                                                   b
können.                                                            Kosten nicht den Kosten entsprechen müssen, die für die vom
                                                                   Kunden im Einzelfall gewünschte Transaktion anfallen. Des
Diese Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-in“) können       Weiteren erhält der Kunde die Kostenberechnung für Transak-
sich für den Anleger beziehungsweise Vertragspartner im Ab-        tionen in einen Geldmarktfonds. Diese Kostenberechnung ba-
wicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Nähere Infor-    siert auf einem standardisierten Anlagebetrag und gilt für die
mationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, sind der        Fälle, in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Internetseite: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff: Haftungs-      ­DekaBank Depots auf Geschäfte in Anteile eines Geldmarkt-
kaskade) zu entnehmen.                                              fonds Bezug nehmen.

                                                                   Die zuvor genannten Kostenausweise befinden sich am Ende
F. Informationen über Ausführungsplätze.                           dieser Informationen über die DekaBank Deutsche Girozentrale
                                                                   und ihre Dienstleistungen.
Die DekaBank bezieht die im DekaBank Depot verwahrfähigen
Investmentfondsanteile ausschließlich von der jeweiligen Invest-
mentgesellschaft oder Verwahrstelle. Aufgrund gesetzlicher         I. Hinweise auf die Schlichtungsstelle und die
Vorgaben sind Ausgabe und Rücknahme von Investmentfonds-           Europäische Streitbeilegungsplattform sowie
anteilen nicht Gegenstand von besonderen Ausführungsgrund-         zum Beschwerdemanagement.
sätzen. Der Abruf von Investmentfondsanteilen ist mit dem Handel
an einem Ausführungsplatz (Börse, multilaterales Handels-          Kunden oder potenzielle Kunden können Beschwerden direkt
system) nicht vergleichbar. Ein angemessener Kundenschutz          an die DekaBank richten. Die DekaBank hat Regelungen zum
ist aufgrund der investmentrechtlichen Vorgaben gewähr-            Umgang mit Kundenbeschwerden getroffen und diese in ihren
leistet.                                                           Beschwerdemanagement- Grundsätzen festgelegt. Die Grund-
                                                                   sätze erläutern auch das Verfahren, das bei der Abwicklung
Der Erwerb / die Veräußerung von im DekaBank Depot ver-            einer Beschwerde eingehalten wird, Informationen zu diesen
wahrten DekaBank-Zertifikaten wird wie folgt durchgeführt:         Grundsätzen sind zusammen mit den Kontaktangaben des Be-
Innerhalb der Zeichnungsfrist werden die Zertifikate zu            schwerdemanagements auf der Internetseite www.deka.de
­einem für die gesamte Zeichnungsfrist geltenden Preis             veröffentlicht.
 (Emissionspreis) angeboten, der von der DekaBank festge-
 legt wird.                                                         Darüber hinaus nimmt die DekaBank an Streitbeilegungsver-
                                                                    fahren vor der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen-
Nach der Zeichnungsfrist erfolgt eine Ausführung von Kunden-        und Giroverbandes e.V. teil. Bei Meinungsverschiedenheiten,
aufträgen für das DekaBank Depot ausschließlich zum täglich         die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bei der
einmalig festgestellten und veröffentlichten Preis.                 DekaBank stehen, können sich die Kunden oder potenziellen
                                                                    Kunden der DekaBank an den Deutschen Sparkassen- und
Für alle übrigen Geschäfte gilt:                                    ­Giroverband, Schlichtungsstelle, Charlottenstraße 47,
Informationen über die avisierten Ausführungsplätze sind den         10117 Berlin (Internet: www.dsgv.de/schlichtungsstelle)
Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung (Best-Exe-          ­wenden.
cution-Policy) zu entnehmen.
                                                                   Die Europäische Kommission hat außerdem unter
                                                                   http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-
G. Finanzinstrumente und -kontrakte mit                            Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeile-
Referenzwertbezug.                                                 gungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche
                                                                   Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf-
Die DekaBank verfügt gem. Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EU)       oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der
Nr. 2016 / 1011 (Benchmark-Verordnung) über einen robusten         DekaBank lautet: service@deka.de
schriftlichen Plan, in dem Maßnahmen dargelegt sind, die die
DekaBank ergreift, wenn sich ein Referenzwert wesentlich än-
dert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Soweit dies möglich      J. Darstellung möglicher Interessenkonflikte.
und angemessen ist, werden in dem regelmäßig aktualisierten
Plan alternative Referenzwerte benannt.                            Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen der Deka-
                                                                   Bank, ihrer Geschäftsleitung, den Beschäftigten oder anderen
                                                                   Personen, die mit ihr direkt oder indirekt durch Kontrolle ver-
H. Kosten und Nebenkosten.                                         bunden sind, und dem Kunden oder zwischen den Kunden
                                                                   ­untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken, sind
Informationen über Kosten und Nebenkosten sind dem Preis-           in den Abschnitten I. und II. mögliche Interessenkonflikte dar-
und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot bzw. dem                gestellt und unter Abschnitt III. getroffene Maßnahmen zum
­Verzeichnis der Preise der DekaBank für Wertpapierdienstleis-      Schutz von Kundeninteressen.
 tungen zu entnehmen.
                                                                   I. In der DekaBank können Interessenkonflikte zwischen den
Darüber hinaus informiert die DekaBank ihre Kunden im Rahmen       Kunden und der DekaBank, Beschäftigten der DekaBank oder
der gesetzlichen Kostentransparenzpflicht über die konkreten       mit diesen verbundenen relevanten Personen, inkl. der Geschäfts-
Produkt- und Dienstleistungskosten. Zum besseren Verständnis       leitung, Personen, die durch Kontrolle mit der DekaBank
der Kosten erhält der Kunde auch einige beispielhafte Kosten-      ­verbunden sind und anderen Kunden bei folgenden Wertpapier-
berechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu            dienstleistungen / Wertpapiernebendienstleistungen auftreten:
ƕƕ   Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräußerung         ƕƕ   mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten
     von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde                   gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen
     ­Rechnung),                                                          betreibt / Beteiligungen hält.
ƕƕ    Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­
      instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für        II. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass
      ­andere),                                                      ƕƕ der DekaBank oder einzelnen relevanten Personen der

                                                                          ­DekaBank Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines
ƕƕ   Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzin-             Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind,
     strumenten für eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleis-
     tung für andere),                                               ƕƕ   Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstru-
ƕƕ   Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von               ments vorliegen, z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung
     Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech-                 oder Auftragsausführung,
     nung),                                                          ƕƕ   Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder
ƕƕ   Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten für              den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung empfohle-
     eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleich-            nen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen (Ver-
     wertiger Garantien),                                                 triebsvorgaben), aufgestellt werden.
ƕƕ   Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten
     ohne feste Übernahmeverpflichtung),                             III. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte ist
ƕƕ   Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder meh-       die DekaBank Teil einer mehrstufigen Organisation mit entspre-
     rerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere      chender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Landes­
     mit Entscheidungsspielraum),                                    banken und Dienstleistern.
ƕƕ   Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen
     an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte        Die DekaBank als Wertpapierfirma selbst wie auch ihre
     mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die          ­Mitarbeiter sind entsprechend den gesetzlichen Grundlagen
     Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände            verpflichtet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienst-
     des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt      leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich,
     wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungs-     redlich und professionell im Interesse der Kunden zu erbrin-
     kanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird),        gen und Interessenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden.
ƕƕ   Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz­             Unabhängig davon hat die DekaBank eine Compliance-Orga-
     instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis-         nisation eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnah-
     tungen),                                                         men umfassen kann:
ƕƕ   Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die          ƕƕ Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit Informa-

     Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das              tionsbarrieren (sogenannten „Chinese Walls“), d. h. virtu-
     Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt,                elle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des
     an diesen Geschäften beteiligt ist,                                   Informationsflusses.
ƕƕ   Devisengeschäfte, die in Zusammenhang mit Wertpapier-           ƕƕ Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit

     dienstleistungen stehen,                                             ­Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenle-
ƕƕ   Dienstleistungen, die sich auf Derivate beziehen, deren Preis         gung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten ver-
     unmittelbar oder mittelbar abhängt von dem Börsen- oder               pflichtet.
     Marktpreis von Geldmarktinstrumenten oder dem Preis von         ƕƕ Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die Finanz-

     Devisen,                                                              instrumente, in denen es zu Interessenkonflikten kommen
ƕƕ   Erstellen oder Verbreiten von Empfehlungen oder Vorschlä-             kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Finanzinstru-
     gen von Anlagestrategien (Anlagestrategieempfehlung) oder             mente aus der Beobachtungsliste bleiben erlaubt, werden
     von Anlageempfehlungen (Anlageempfehlung).                            aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumente
                                                                           aus der Sperrliste sind untersagt.
Interessenkonflikte können insbesondere herrühren aus persön-        ƕƕ Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden alle relevan-

lichen Beziehungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder               ten Personen der DekaBank, die bestimmungsgemäß Insider-
Mitarbeiter oder mit diesen verbundene Personen) mit Emitten-              informationen haben (mit Zeitpunkt und Art der
ten von Finanzinstrumenten (z. B. über die Mitwirkung in Auf-              Information), aufgenommen.
sichts- oder Beiräten) bzw. von Emittenten von Finanzinstru-         ƕƕ Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in der DekaBank

menten mit der DekaBank (z. B. als Kunden der DekaBank).                   tätigen relevanten Personen.
Ferner können sich Interessenkonflikte daraus ergeben, dass          ƕƕ Bei Ausführung von Aufträgen handelt die DekaBank ent-

der jeweilige Emittent von Finanzinstrumenten ein Tochterun-               sprechend der Best-Execution-Policy bzw. der Weisung des
ternehmen der DekaBank ist bzw. die DekaBank an dem jewei-                 Kunden.
ligen Emittenten von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt         ƕƕ Regelungen über die Annahme von Geschenken und sons-

beteiligt ist. Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen,             tigen Vorteilen.
wenn die DekaBank an Emissionen von Finanzinstrumenten               ƕƕ Schulung der Mitarbeiter.

mitwirkt,                                                            ƕƕ Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei

ƕƕ Kredit- / Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von                   Ausgestaltung und Umsetzung von Vertriebsvorgaben.
    Finanz­instrumenten ist,                                         ƕƕ Überwachung der Einrichtung, sachgerechten Ausgestal-

ƕƕ Zahlungen an den / von dem jeweiligen Emittenten von                    tung und Umsetzung des Vergütungssystems.
    Finanz­instrumenten erbringt / erhält,                           ƕƕ Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen unserer

ƕƕ mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten                    Produktfreigabeverfahren und -überwachung.
    Kooperationen eingegangen ist oder
IV. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht    bestand oder eine entsprechende Rechtsstellung und könnte im
durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compliance-Or-          Falle einer Insolvenz der DekaBank in gleicher Weise wie beim
ganisation vermeidbar, werden die Kunden entsprechend die-          Sammeldepot die Aussonderung seiner Wertpapierbestände
sen Grundsätzen darauf hingewiesen. Die DekaBank wird               verlangen. Die Einzelkunden-Kontentrennung ist mit zusätzli-
gegebenenfalls in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung      chen Kosten verbunden und kann in Einzelfällen zu längeren Be-
oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.         arbeitungszeiten führen. Das Angebot erfolgt nicht im Hinblick
                                                                    auf Wertpapiere, die die DekaBank für Kunden über eine Unter-
Auf Wunsch des Kunden wird die DekaBank weitere Einzelhei-          verwahrstelle verwahrt, die wiederum Teilnehmer des Zentral-
ten zu diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung          verwahrers ist.
stellen.
                                                                    Die Verwahrung von Wertpapieren im Ausland unterliegt den
                                                                    Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den
K. Informationen zum Schutz von Finanz­                             für die Drittverwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedin-
instrumenten.                                                       gungen. Dies kann die Rechte des Kunden in Bezug auf die be-
                                                                    treffenden Wertpapiere beeinflussen.
Die Verwahrung der Wertpapiere erfolgt gemäß den jeweils
anwendbaren Geschäftsbedingungen der DekaBank.                      Wird aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
                                                                    eines Drittverwahrers oder Zwischenverwahrers ein Insolvenz-
Soweit die DekaBank selbst Teilnehmer im Sinne der CSDR             oder ähnliches Verfahren eröffnet, müssen die Rechte an den
(Zentralverwahrerverordnung, Verordnung (EU) No. 909 / 2014         Wertpapieren des Kunden in dem entsprechenden Verfahren
vom 23. Juli 2014) ist, muss sie gemäß Art. 38 Abs. 5 und Abs.      geltend gemacht werden. Die DekaBank wird, soweit es ihr
6 CSDR ihren Kunden zumindest die Wahl geben, wie die De-           möglich ist, dafür Sorge tragen, bzw. die Geltendmachung von
kaBank selbst ihre Konten beim Zentralverwahrer führt. Der          Rechten ermöglichen.
Kunde kann dabei entscheiden, ob die DekaBank die direkt bei
einem Zentralverwahrer (CSD) innerhalb des EWR auf ihren            Der von der DekaBank im Ausland unterhaltene Deckungsbe-
Namen für den Kunden gelagerten Wertpapierbestände auf              stand kann von einem Drittverwahrer oder Zwischenverwahrer
einem Kundensammeldepot (Omnibusdepot) oder einem Kun-              auf einem Sammelkonto geführt werden, soweit dies dem für
deneinzeldepot verwahrt.                                            den Drittverwahrer oder Zwischenverwahrer geltenden Recht
                                                                    zulässig ist. Auf einem Sammelkonto verwahrte Wertpapiere
Derzeit verwahrt die DekaBank bestimmte Kundenwertpapier-           werden nicht getrennt von den Wertpapieren anderer Hinterle-
bestände als Teilnehmer direkt nur bei dem Zentralverwahrer         ger verwahrt. Es besteht das Risiko, dass der Verlust von Wert-
in Deutschland und Luxemburg (Clearstream Banking AG,               papieren, der nicht einem Hinterleger zugeordnet werden
Frankfurt und Clearstream Banking Luxemburg S.A.) und ist           kann, von allen Hinterlegern anteilig getragen werden muss.
Teilnehmer im vorgenannten Sinne.                                   Die Verwahrung von Wertpapieren auf einem Sammelkonto im
                                                                    Ausland kann im Rahmen eines Insolvenz- oder ähnlichen Ver-
Die Wertpapiere werden grundsätzlich, sofern sie zur Girosam-       fahrens dazu führen, dass Aus- oder Absonderungsrechte be-
melverwahrung zugelassen sind, bei dem Zentralverwahrer             einträchtigt werden.
verwahrt. Wertpapiere der gleichen Gattung werden dabei
entweder in Form einer Globalurkunde oder in Form eines zu-         Der Kunde trägt hinsichtlich des im Ausland verwahrten
sammengefassten Bestandes von Einzelurkunden (Wertpapier-           ­D eckungsbestands zum einen alle wirtschaftlichen und recht­
sammelbestand) oder in Form von Sammelbeständen bei mit              lichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als
dem Zentralverwahrer verbundenen weiteren Zentralverwah-             Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignis-
rern gehalten. Der Kunde erhält Miteigentum oder eine gleich-        sen oder durch sonstige von der DekaBank nicht zu vertre-
wertige Rechtsstellung an diesem Wertpapiersammelbestand.            tende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit
                                                                     Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen
Zur Durchführung der Verwahrung und Abwicklung von Wert-             sollten. Sollte es nicht möglich sein, Wertpapiere des Kunden,
papiertransaktionen unterhält die DekaBank für einen Teil d
                                                          ­ ieser    die von einem ausländischen Drittverwahrer oder Zwischenver-
Wertpapiere direkt bei dem Zentralverwahrer ein Sammeldepot,         wahrer gehalten werden, von den Eigenbeständen dieses aus-
in dem die Wertpapierbestände aller Kunden zusammen ver-             ländischen Drittverwahrers oder Zwischenverwahrers getrennt
bucht sind. Die gesetzlichen Regeln gewährleisten einen umfas-       zu halten, trägt er darüber hinaus das Risiko, dass im Falle ei-
senden Schutz des Kundenvermögens. Das Sammeldepot wird              nes Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen
als Fremddepot geführt, so dass die darin verbuchten Wertpa-         des ausländischen Drittverwahrers / Zwischenverwahrers die
piere nicht für Verbindlichkeiten der DekaBank haften. Der           Rechte an den Wertpapieren nicht oder nur unter erschwerten
Kunde wäre im Fall der Insolvenz der DekaBank als (anteiliger)       Bedingungen geltend gemacht werden können.
Miteigentümer oder Inhaber einer entsprechenden Rechtsposi-
tion unabhängig von anderen Kunden der DekaBank berechtigt,         Die DekaBank analysiert regelmäßig die Verwahrrisiken und
die Übertragung seiner Wertpapierbestände in das Depot bei          ergreift im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Maßnahmen, um
einer anderen Bank zu verlangen (sog. „Aussonderung“).              erkannte Verwahrrisiken zu minimieren.

Alternativ kann der Kunde bei der DekaBank beantragen, dass
die DekaBank für dessen Wertpapierbestände die sie direkt bei
einem Zentralverwahrer verwahrt, ein gesondertes Depot ein-
richtet und diese dort getrennt von den Beständen anderer Kun-
den verbuchen lässt (sog. „Einzelkunden-Kontentrennung“).
Auch in diesem Fall erhält der Kunde Miteigentum am Sammel-
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                                                                            $QWHLOHYHUODQJHQ'LH9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIWNDQQGLH
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                                                                            QDFKJHELOGHWHUVRZLHKLVWRULVFKHU$QWHLOSUHLVDOV
                                                                     *HOGPDUNWIRQGVNDXPVFKZDQNWHXQG9HUOXVWULVLNHQXQG
                                                                            (UWUDJVFKDQFHQJHULQJVLQG
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                                                                                              DEZHLFKHQ'LH:$,VROOWHQJJILQ9HUELQGXQJPLWGHP
ƒ'LH$XVJDEHXQG5FNQDKPHSUHLVHZHUGHQ                                                   9HUNDXIVSURVSHNWYHUZHQGHWZHUGHQ
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ƒ-HGHU7HLOIRQGVGHV8PEUHOODIRQGV'HND/X[*HOGPDUNW                                      ƒ(LQ]HOKHLWHQ]XUDNWXHOOHQ9HUJWXQJVSROLWLN]XU
LVWUHFKWOLFKVHOEVWlQGLJVRGDVVGHU$QOHJHUGLHVHV7HLOIRQGV                               =XVDPPHQVHW]XQJGHV9HUJWXQJVDXVVFKXVVHVXQG]XU
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8PEUHOODIRQGVKDIWHW$QWHLOHGLHVHV7HLOIRQGVN|QQHQLQ                                      VRZLHGHU,GHQWLWlWGHUIUGLH=XWHLOXQJGHU9HUJWXQJXQG
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,QIRUPDWLRQHQKLHU]XN|QQHQGHP9HUNDXIVSURVSHNWGHV                                          9HUJWXQJVEHULFKWGHU'HND*UXSSHDXIZZZGHNDGHGHND
8PEUHOODIRQGVHQWQRPPHQZHUGHQ                                                               JUXSSHLQYHVWRUUHODWLRQVSXEOLNDWLRQHQYHUJXHWXQJVEHULFKW
                                                                                              YHU|IIHQWOLFKW$XI$QIUDJHZHUGHQ,KQHQGLH,QIRUPDWLRQHQ
ƒ9HUZDKUVWHOOH'HND%DQN'HXWVFKH*LUR]HQWUDOH)UDQNIXUW                                  NRVWHQORVLQ3DSLHUIRUP]XU9HUIJXQJJHVWHOOW
DP0DLQ1LHGHUODVVXQJ/X[HPEXUJ
                                                                                              ƒ'HU9HUNDXIVSURVSHNWPLWGHP9HUZDOWXQJVUHJOHPHQWGLH
ƒ9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIW'HND,QWHUQDWLRQDO6$                                          :$,XQGGLH-DKUHVXQG+DOEMDKUHVEHULFKWHLQGHXWVFKHU
UXH/RX+HPPHU/X[HPERXUJ)LQGHO                                                     6SUDFKHVLQGNRVWHQORVEHLGHU9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIWGHU
ƒ'HU)RQGVXQWHUOLHJWGHP/X[HPEXUJHU5HFKW'LHVKDW                                      =DKOXQG9HUWULHEVVWHOOHXQGEHLGHU'HND%DQN'HXWVFKH
$XVZLUNXQJGDUDXIZLH,KUH(LQNQIWHEHVWHXHUWZHUGHQ'LH                                   *LUR]HQWUDOHVRZLHDXIZZZGHNDGHHUKlOWOLFK
%HVWHXHUXQJGHU(UWUlJHDXVGHQ)RQGVDQWHLOHQULFKWHWVLFK
QDFKGHQ6WHXHUYRUVFKULIWHQ,KUHV+HLPDWODQGHVGHQHQ6LH
                                                                                              ƒ6RQVWLJH,QIRUPDWLRQHQIUGLH$QOHJHUZHUGHQLQGHU
                                                                                              %|UVHQ=HLWXQJEHNDQQWJHPDFKW
DOVGRUWDQVlVVLJHU$QWHLOLQKDEHUXQWHUOLHJHQ
                                                                                              ƒ'LH,QYHVWLWLRQLQGHQ)RQGVVWHOOWNHLQHJDUDQWLHUWH$QODJH
ƒ'LHVHU)RQGVLVWLQ/X[HPEXUJ]XJHODVVHQXQGZLUGGXUFK                                   GDU'LH$QODJHLQ$QWHLOHGHV)RQGVXQWHUVFKHLGHWVLFKYRQ
GLH&RPPLVVLRQGH6XUYHLOODQFHGX6HFWHXU)LQDQFLHU                                           HLQHU(LQODJHEHLHLQHU%DQNLQVEHVRQGHUHXQWHUOLHJWGDV
UHJXOLHUW                                                                                    LQYHVWLHUWH.DSLWDO6FKZDQNXQJHQ'LH
ƒ'HU9HUNDXIVSURVSHNWHQWKlOWZHLWHUIKUHQGH$QJDEHQ                                     9HUZDOWXQJVJHVHOOVFKDIWYHUOlVVWVLFKQLFKWDXIH[WHUQH
LQVEHVRQGHUHHLQHGHWDLOOLHUWH%HVFKUHLEXQJGHU5LVLNHQXQG                                   8QWHUVWW]XQJXPGLH/LTXLGLWlWGHV)RQGV]XJDUDQWLHUHQ
.RVWHQGLHPLWGHU$QODJHLQGLHVHP)RQGVYHUEXQGHQVLQG                                    RGHUGHQ1HWWRLQYHQWDUZHUWSUR$QWHLOVWDELO]XKDOWHQ
)UGLH(UPLWWOXQJGHVREHQDXIJHIKUWHQ5LVLNRLQGLNDWRUV                                     $QOHJHUGHV)RQGVWUDJHQGDV5LVLNRGHV9HUOXVWVLKUHV
JHOWHQDQGHUHUHJXODWRULVFKH9RUJDEHQDOVIUGLH'DUVWHOOXQJ                                 HLQJHVHW]WHQ.DSLWDOV
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'HND,QWHUQDWLRQDO6$NDQQOHGLJOLFKDXIGHU*UXQGODJHHLQHULQGLHVHP'RNXPHQWHQWKDOWHQHQ(UNOlUXQJKDIWEDUJHPDFKW
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ZHVHQWOLFKHQ,QIRUPDWLRQHQIUGHQ$QOHJHUVLQG]XWUHIIHQGXQGHQWVSUHFKHQGHP6WDQGYRP

                                                                                                                                                                      6HLWHYRQ
                                                                                                                                                               /82*$:
Sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DekaBank Depots auf Geschäfte in Anteile eines
Geldmarktfonds Bezug nehmen, wird ein Kauf im nachfolgend dargestellten Fonds DekaLux-Geldmarkt: Euro
durchgeführt.

Ex-ante Transparenz für Kauf DekaLux-Geldmarkt: Euro, DekaBank Depot
Referenz-Nr. 012345-6789-3dux-fmur-2sgx

I) Produkt- und Auftragsdaten für Depot
Produkt:                                                                               DekaLux-Geldmarkt: Euro                    ISIN: LU0052863874
Ausgabeaufschlag (auf den Anteilswert):                                                                 0,000       %
Art des Geschäfts:                                                                                        Kauf                    Vermittlungsgeschäft
Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis):                                                                    0,000       %
Einzugsbetrag in EUR:                                                                               10.000,00       EUR
Einmaliger Anlagebetrag (in Währung)1:                                                              10.000,00       EUR
Abrechnungsbetrag:                                                                                  10.000,00       EUR

1)   Produktwährung.

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)

Einstiegskosten (einmalig)
                                                Dienstleistungskosten1                                                   0,00 EUR                    0,00   %
                                                 davon Zuwendung an die Sparkasse4                                       0,00 EUR                    0,00   %
                                                 davon Zuwendung an die DekaBank4, 5                                     0,00 EUR                    0,00   %
                                                Produktkosten                                                            0,00 EUR                    0,00   %

Laufende Kosten
                                                Dienstleistungskosten2, 3                                                8,48 EUR                    0,08   %   p.a.
                                                 davon Zuwendung an die Sparkasse4                                       8,48 EUR                    0,08   %   p.a.
                                                 davon Zuwendung an die DekaBank4, 5                                     0,00 EUR                    0,00   %   p.a.
                                                Produktkosten3                                                          56,52 EUR                    0,57   %   p.a.

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                Dienstleistungskosten                                                    0,00 EUR                    0,00 %
                                                Produktkosten                                                            0,00 EUR                    0,00 %

1) Auf den Abrechnungsbetrag.
2) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands
erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame
Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an.
Der Depotpreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter
www.deka.de.
3) Auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Dienstleistungskosten.
4) Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse / DekaBank ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse / Unternehmen der DekaBank Gruppe

von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält / erhalten.
5) Zuwendung an die DekaBank: DekaBank Frankfurt oder DekaBank Luxembourg.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren

Dienstleistungskosten                                                                                                 42,40 EUR                      0,08 % p.a.
Produktkosten                                                                                                        282,60 EUR                      0,57 % p.a.
Gesamtkosten                                                                                                         325,00 EUR                      0,65 % p.a.
 davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                                     42,40 EUR                      0,08 % p.a.
 davon Zuwendung an die DekaBank                                                                                       0,00 EUR                      0,00 % p.a.

Erläuterungen:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 325,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird.
Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft
anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite

Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:

                                                                             1. Jahr              2. Jahr               3. Jahr            4. Jahr                 5. Jahr
                             Einstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Dienstleistungskosten        lfd. Kosten p.a.                                0,08 %              0,08 %               0,08 %               0,08 %                  0,08 %
                             Ausstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
                             Einstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Produktkosten                lfd. Kosten p.a.                                0,57 %              0,57 %               0,57 %               0,57 %                  0,57 %
                             Ausstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Gesamtkosten                                                                0,65 %               0,65 %              0,65 %               0,65 %                 0,65 %

Erläuterungen:
- Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
- Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

Kauf DekaLux-Geldmarkt: Euro im DekaBank Depot                                                                                                         September 2019
Ex-ante Transparenz für Depoteröffnung, DekaBank Depot

I) Auftragsdaten für Depot
Auftraggeber:
Berater:
Art des Geschäfts:                                                                            Depoteröffnung

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)

Laufende Kosten (p.a.)
                                  Dienstleistungskosten 1                                                 19,50 EUR                                           k.A.

1) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank
Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen
Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Bei Vertragsführung ausschließlich für Altersvorsorgeverträge Deka-Zukunftsplan/Deka-BasisRente/Deka-BonusRente fällt
kein Depotpreis, sondern ein Vertragspreis in Höhe von 10,00 EUR (pro Vertrag) jährlich an. Der Depotpreis/Vertragspreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum
Depotpreis/Vertragspreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 1 Jahr

Dienstleistungskosten                                                                                     19,50 EUR                               =           k.A. p.a.
Gesamtkosten                                                                                              19,50 EUR                               =           k.A. p.a.

Erläuterungen:
Bei einer Haltedauer von 1 Jahr fallen 19,50 EUR an Kosten und Gebühren an.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite

Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:

                                                                            1. Jahr
                                  Einstiegskosten                           0,00%
Dienstleistungskosten             lfd. Kosten p.a.1                          k.A.
                                  Ausstiegskosten                           0,00%

Gesamtkosten                                                                  k.A.

Erläuterungen:
1) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank
Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen
Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an. Bei Vertragsführung ausschließlich für Altersvorsorgeverträge Deka-Zukunftsplan/Deka-BasisRente/Deka-BonusRente fällt
kein Depotpreis, sondern ein Vertragspreis in Höhe von 10,00 EUR (pro Vertrag) jährlich an. Der Depotpreis/Vertragspreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum
Depotpreis/Vertragspreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter www.deka.de.

Depoteröffnung im DekaBank Depot                                                                                                                                          Gültig ab: November 2018
Dies ist eine beispielhafte Berechnung der Kosten mit einem angenommenen Anlagebetrag für die Produktgruppe
Aktienfonds. Das für diese Produktgruppe nach Auffassung der DekaBank gängigste Finanzinstrument wurde
stellvertretend herangezogen. Die tatsächlichen Gesamtkosten können von den hier dargestellten Kosten
abweichen oder diese überschreiten.

Ex-ante Transparenz für Kauf eines Aktienfonds, DekaBank Depot
Referenz-Nr. 012345-6789-xmlh-awj1-lmta

I) Produkt- und Auftragsdaten für Depot

Produkt:                                                                      Deka-DividendenStrategie CF (A)                     ISIN: DE000DK2CDS0
Ausgabeaufschlag (auf den Anteilswert):                                                                3,750        %
Art des Geschäfts:                                                                                      Kauf                      Vermittlungsgeschäft
Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis):                                                                   3,614        %
Einzugsbetrag in EUR:                                                                              10.000,00        EUR
Einmaliger Anlagebetrag (in Währung)1:                                                             10.000,00        EUR
Abrechnungsbetrag:                                                                                 10.000,00        EUR

1)   Produktwährung.

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)

Einstiegskosten (einmalig)
                                                 Dienstleistungskosten1                                               361,40 EUR                     3,61   %
                                                  davon Zuwendung an die Sparkasse4                                   340,00 EUR                     3,40   %
                                                  davon Zuwendung an die DekaBank4, 5                                  21,40 EUR                     0,21   %
                                                 Produktkosten                                                          0,00 EUR                     0,00   %

Laufende Kosten
                                                 Dienstleistungskosten2, 3                                             42,22 EUR                     0,44   %   p.a.
                                                  davon Zuwendung an die Sparkasse4                                    42,22 EUR                     0,44   %   p.a.
                                                  davon Zuwendung an die DekaBank4, 5                                   0,00 EUR                     0,00   %   p.a.
                                                 Produktkosten3                                                       125,49 EUR                     1,30   %   p.a.

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                 Dienstleistungskosten                                                   0,00 EUR                    0,00 %
                                                 Produktkosten                                                           0,00 EUR                    0,00 %

1) Auf den Abrechnungsbetrag.
2) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands
erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame
Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an.
Der Depotpreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter
www.deka.de.
3) Auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Dienstleistungskosten.
4) Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse / DekaBank ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse / Unternehmen der DekaBank Gruppe

von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält / erhalten.
5) Zuwendung an die DekaBank: DekaBank Frankfurt oder DekaBank Luxembourg.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren

Dienstleistungskosten                                                                                                 572,50 EUR                     1,16 % p.a.
Produktkosten                                                                                                         627,45 EUR                     1,30 % p.a.
Gesamtkosten                                                                                                      1.199,95 EUR                       2,46 % p.a.
 davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                                    551,10 EUR                      1,12 % p.a.
 davon Zuwendung an die DekaBank                                                                                      21,40 EUR                      0,04 % p.a.

Erläuterungen:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.199,95 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird.
Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft
anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite

Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:

                                                                             1. Jahr              2. Jahr               3. Jahr            4. Jahr                 5. Jahr
                             Einstiegskosten                                 3,61 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Dienstleistungskosten        lfd. Kosten p.a.                                0,44 %              0,44 %               0,44 %               0,44 %                  0,44 %
                             Ausstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
                             Einstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Produktkosten                lfd. Kosten p.a.                                1,30 %              1,30 %               1,30 %               1,30 %                  1,30 %
                             Ausstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Gesamtkosten                                                                5,35 %               1,74 %              1,74 %               1,74 %                1,74 %

Erläuterungen:
- Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
- Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

Kauf Aktienfonds im DekaBank Depot                                                                                                                     September 2019
Dies ist eine beispielhafte Berechnung der Kosten mit einem angenommenen Anlagebetrag für die Produktgruppe
Mischfonds. Das für diese Produktgruppe nach Auffassung der DekaBank gängigste Finanzinstrument wurde
stellvertretend herangezogen. Die tatsächlichen Gesamtkosten können von den hier dargestellten Kosten
abweichen oder diese überschreiten.

Ex-ante Transparenz für Kauf eines Mischfonds, DekaBank Depot
Referenz-Nr. 012345-6789-y47k-jc66-zysy

I) Produkt- und Auftragsdaten für Depot
Produkt:                                                                               Deka-Euroland Balance CF                   ISIN: DE0005896872
Ausgabeaufschlag (auf den Anteilswert):                                                                   3,000     %
Art des Geschäfts:                                                                                         Kauf                   Vermittlungsgeschäft
Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis):                                                                      2,913     %
Einzugsbetrag in EUR:                                                                                 10.000,00     EUR
Einmaliger Anlagebetrag (in Währung)1:                                                                10.000,00     EUR
Abrechnungsbetrag:                                                                                    10.000,00     EUR

1)   Produktwährung.

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)

Einstiegskosten (einmalig)
                                                 Dienstleistungskosten1                                              291,30 EUR                      2,91   %
                                                  davon Zuwendung an die Sparkasse4                                  270,00 EUR                      2,70   %
                                                  davon Zuwendung an die DekaBank4, 5                                 21,30 EUR                      0,21   %
                                                 Produktkosten                                                         0,00 EUR                      0,00   %

Laufende Kosten
                                                 Dienstleistungskosten2, 3                                              28,89 EUR                    0,30   %   p.a.
                                                  davon Zuwendung an die Sparkasse4                                     28,89 EUR                    0,30   %   p.a.
                                                  davon Zuwendung an die DekaBank4, 5                                    0,00 EUR                    0,00   %   p.a.
                                                 Produktkosten3                                                         78,88 EUR                    0,81   %   p.a.

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                 Dienstleistungskosten                                                   0,00 EUR                    0,00 %
                                                 Produktkosten                                                           0,00 EUR                    0,00 %

1) Auf den Abrechnungsbetrag.
2) Für die Verwahrung von Produkten im DekaBank Depot fällt eine Gebühr, der Depotpreis, an. Dieser wird unabhängig von der Höhe des Depotbestands
erhoben und beträgt bei Nutzung des DekaBank Depots 19,50 EUR jährlich. Bei ausschließlicher Nutzung des DekaBank Depots für Vermögenswirksame
Leistungen und Vermögensbeteiligung nach § 19a EStG sowie bei Nutzung des elektronischen Postkorbs (e-Postfach) fällt ein Depotpreis in Höhe von 12,50 EUR jährlich an.
Der Depotpreis entfällt bei einem minderjährigen Depotinhaber. Einzelheiten zum Depotpreis entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DekaBank unter
www.deka.de.
3) Auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Dienstleistungskosten.
4) Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse / DekaBank ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse / Unternehmen der DekaBank Gruppe

von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält / erhalten.
5) Zuwendung an die DekaBank: DekaBank Frankfurt oder DekaBank Luxembourg.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren

Dienstleistungskosten                                                                                                435,75 EUR                      0,88 % p.a.
Produktkosten                                                                                                        394,40 EUR                      0,81 % p.a.
Gesamtkosten                                                                                                         830,15 EUR                      1,69 % p.a.
 davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                                     414,45 EUR                     0,84 % p.a.
 davon Zuwendung an die DekaBank                                                                                       21,30 EUR                     0,04 % p.a.

Erläuterungen:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 830,15 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird.
Die tatsächlichen Kosten können z.B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft
anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite

Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:

                                                                             1. Jahr              2. Jahr               3. Jahr            4. Jahr                 5. Jahr
                             Einstiegskosten                                 2,91 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Dienstleistungskosten        lfd. Kosten p.a.                                0,30 %              0,30 %               0,30 %               0,30 %                  0,30 %
                             Ausstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
                             Einstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Produktkosten                lfd. Kosten p.a.                                0,81 %              0,81 %               0,81 %               0,81 %                  0,81 %
                             Ausstiegskosten                                 0,00 %              0,00 %               0,00 %               0,00 %                  0,00 %
Gesamtkosten                                                                4,02 %               1,11 %              1,11 %               1,11 %                1,11 %

Erläuterungen:
- Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d.h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
- Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussagen über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann.

Kauf Mischfonds im DekaBank Depot                                                                                                                      September 2019
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