Informationen zum Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz - Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen - Rheinische ...
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Inhalt Die Rheinischen Versorgungskassen Praxisbeispiele Vorwort 04 Sanatoriumsbehandlung/Heilkur (Vorverfahren) 20 Über die RVK und die Beihilfekasse 05 Psychotherapie (Vorverfahren) 22 Zahnimplantate 24 Zahnersatz 26 Beihilfe im Überblick Kieferorthopädie 27 Hilfsmittel 28 Was ist Beihilfe? 06 Wahlleistungen im Krankenhaus 30 Wer kann Beihilfen bekommen? 07 Privatkliniken 32 Für was gibt es Beihilfen? 08 Unfall 33 • Krankheit Pflege 34 • Pflege Auslandsbehandlungen 36 • Geburt Beihilfen in Todesfällen 37 • Tod Besonderheiten bei gesetzlich krankenversicherten • Vorsorgemaßnahmen / Prävention Personen 38 Wieviel Beihilfe gibt es? 09 Besonderheit Tarifbeschäftigte 40 Bemessungssatz (privat versicherte Beamte) 10 Kostendämpfungspauschale (KDP) 11 Weitere Informationen Verfahren Rechtsgrundlagen 42 Kontaktdaten 43 Antragstellung 12 Organspendeausweis 45 • Erstantrag 13 • Langantrag 14 • Kurzantrag 15 Beihilfe App 16 Bearbeitungszeiten und Zwischennachrichten 18 Wenn mal was nicht klappt 19 3
Vorwort Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Praxisleitfaden eine kompakte Information rund um Ihre Beihilfeberechtigung zur Verfügung stellen zu können. Das Beihilfenrecht ist kompliziert und regelmäßigen Änderungen unterworfen. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen eine pra- xisnahe Orientierung geben und Ihnen aufzeigen, bei welchen Gelegenheiten es Besonderheiten beim Verfahren zu beachten gilt. Zum Beispiel, in welchen Fällen eine Voranerkennung durch die Beihilfekasse zwingend vorgeschrieben ist. Ihre Dienstherren bzw. Arbeitgeber haben die Erwartung an die Beihilfekasse, dass die Beihilfen „nur“ im vom Gesetzgeber vorgesehenen Umfang erbracht werden. Nicht selten kommt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Rechnungskürzungen oder es kann gar keine Beihilfe gewährt werden. Die Erstattun- gen der privaten Krankenversicherungen können sich dadurch deutlich von den Erstattungen der Beihilfekasse unterscheiden, da diese Versicherungen Ihnen die Leistungen in Abhängigkeit des gewählten Versicherungstarifes erstatten. Der Leitfaden soll Sie insoweit auch dafür sensibilisieren, dass es regelmäßig zu Leistungsunterschieden gegenüber der privaten Krankenversi- cherung kommen kann. Bitte beachten Sie, dass diesem Praxisleitfaden die Rechtslage vom 01.07.2021 zu Grunde liegt. Es bietet sich im Zweifelsfall immer an, vorherige Rücksprache mit der Beihilfekasse zu halten. Wir wünschen Ihnen eine möglichst aufschlussreiche Lektüre Änderungen im Beihilfenrecht: www.versorgungskassen.de/beihilfen/ Ihre Rheinischen Versorgungskassen rheinland-pfalz.html 4
Die Rheinischen Versorgungskassen Über die RVK und die Beihilfekasse Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eige- nem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen mit Sitz in Köln-Deutz. Sie sind in erster Linie Dienstleister für Städte, Gemeinden und Kreise in Sachen Beihilfen, Personalentgelte sowie Beamten- und Zusatzversorgung. Die Beihilfebearbeitung wird seit 1997 als Komplettservice angeboten. In der Beihilfekasse werden die Beihilfenrechte der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundes angewendet. Dabei werden jährlich Beihilfen für ca. 28.000 beihilfeberechtigte Personen berechnet. Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren möchten, ist dies im i Internet möglich: www.versorgungskassen.de/ueber-uns/ newsletter/newsletter-abonnieren.html Newsletter Möchten Sie sich regelmäßig über die The- men der Rheinischen Versorgungskassen insbesondere über Änderungen im Beihilfen- recht informieren lassen? Wir senden Ihnen gerne unsere Nachrichten in Form eines Newsletters zu. 5
Was ist Beihilfe? Die Beihilfeberechtigten erhalten Beihilfen als Ergänzung zu der aus den laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge. Insofern ist der Rahmen dessen, was die Beihilfe abdeckt, durch den Gesetzgeber durchaus gestaltbar. Keinesfalls ist es so, dass die Beihilfe alle Ausgaben abdeckt, die im Zusam- menhang mit Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, Geburts- und Todesfällen anfallen können. Vielmehr gibt es in manchen Lebensbereichen eben auch keine Beihilfeleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob es für die Aufwendungen eine (medizinische) Notwendigkeit gibt. Beispiele dafür sind: • Arzneimittel, die auch dann nicht beihilfefähig sind, i wenn sie ärztlich verordnet wurden, • bestimmte Medizinprodukte und Nahrungsergänzungs- Beihilfe mittel, • bestimmte Hilfsmittel, • Haushaltshilfen bei Erkrankung einer nicht nur gering- fügig beschäftigten haushaltsführenden Person sowie Die Beihilfe ist eine Ergänzung, die der Dienstherr seinen Beamt_innen in Krankheits-, • Bestattungskosten. Geburts-, Pflege- und Todesfällen zusätzlich zu den Dienstbezügen gewährt. Rechtsgrundlagen: § 66 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz 6
Beihilfe im Überblick Wer kann Beihilfe bekommen? Das Beihilfenrecht unterscheidet zwischen den eigentlichen 1. 17.000 € bei nach dem 31.12.2011 eingegangenen Ehen beihilfeberechtigten Personen, also den Anspruchsberechtigten, und Lebenspartnerschaften, und deren sogenannten berücksichtigungsfähigen Angehöri- 2. 17.000 € bei vor dem 01.01.2012 eingegangenen Ehen gen. Berücksichtigungsfähige Angehörige können Ehepartner_ und Lebenspartnerschaften, sofern der Beihilfeanspruch innen oder eingetragene Lebenspartner_innen oder die Kinder nach dem 1. Januar 2012 begründet wurde und der beihilfeberechtigten Person sein. Nur die beihilfeberechtigte 3. in allen anderen Fällen 20.450 € nicht überschreiten. Person selber kann Anträge stellen oder sich mit sonstigen An- liegen an die Beihilfekasse wenden. Wenn eine weitere Person Bei Aufwendungen, die vor dem 01.01.2021 entstanden sind, gilt bei Ihre Beihilfeangelegenheiten erledigen soll, ist die Erteilung einer Nr. 1 und 2 die bisherige Einkommensgrenze des steuerrecht- Vollmacht erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck finden lichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sie unter www.versorgungskassen.de/beihilfen/vordrucke.html Einkommenssteuergesetzes (2020: 9.408 €). Unter Einkünften sind hier nicht nur Gehaltszahlungen zu verstehen, sondern Beihilfeberechtigte Person auch andere Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel aktive Beamt_in- oder aus Kapitaleinkünften. Für getrennt lebende Ehepart- nen oder Versorgungsberechtigte (Ruhestandsbeamt_innen ner_innen oder eingetragene Lebenspartner_innen werden oder Witwen bzw. Witwer von Ruhestandsbeamt_innen). Sie er- Beihilfen nur dann gewährt, wenn sie einen Unterhaltsanspruch halten Beihilfen, solange sie laufende Bezüge erhalten (Dienst- (§ 1361 BGB/§ 12 LPartG) gegen die beihilfeberechtigte Person oder Versorgungsbezüge). Das bedeutet, dass die Gewährung haben. Für geschiedene Ehepartner_innen oder eingetragenen von Beihilfe an die Zahlung von laufenden Bezügen geknüpft Lebenspartner_innen werden keine Beihilfen gewährt. ist. Sobald diese laufenden Bezüge nicht mehr gezahlt werden, ist im Regelfall die Gewährung von Beihilfe ausgeschlossen. In Kinder der beihilfeberechtigten Person einem solchen Fall ist zu prüfen, ob ein Sondertatbestand be- Die Aufwendungen von Kindern der beihilfeberechtigten Person steht, der trotzdem noch die Gewährung von Beihilfen zulässt sind nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese (z. B. bei Elternzeit). im Familienzuschlag berücksichtigt werden oder berücksich- tigungsfähig sind. Der Familienzuschlag wird für minderjährige Ehepartner_in oder eingetragene Lebenspartner_in der Kinder gewährt. Für volljährige Kinder wird der Familienzuschlag beihilfeberechtigten Person nur dann gewährt, wenn sich das Kind noch in Ausbildung Die Aufwendungen von Ehepartner_innen oder eingetragenen befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Um Lebenspartner_innen der beihilfeberechtigten Personen sind Beihilfen für sein volljähriges Kind zu bekommen, ist es im nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese als Regelfall ausreichend, wenn die Zahlung des Familienzuschlags Angehörige berücksichtigungsfähig sind und wirtschaftlich un- nachgewiesen wird. Es ist nicht erforderlich, Ausbildungsverträ- selbstständig sind. Das Beihilfenrecht geht pauschalierend von ge, Schul- oder Studienbescheinigungen an die Beihilfekasse einer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit im Antragsjahr aus, zu senden. wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antrag- i stellung folgende Einkommensgrenzen (für Aufwendungen ab Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, wird eine 01.01.2021) nicht überschritten haben. Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Kind nur der Person Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf bei Aufwendungen, die gezahlt, die den entsprechenden Anteil des Familienzu- seit dem 01.01.2021 entstanden sind, schlags tatsächlich erhält. 7
Für was gibt es Beihilfen? Krankheit Vorsorgemaßnahmen / Prävention Bei Krankheit sind die notwendigen Aufwendungen zur Wieder- Im Beihilfenrecht sind auch zahlreiche Vorsorgemaßnahmen erlangung der Gesundheit beihilfefähig. vorgesehen, zu denen Beihilfen gewährt werden können, Darunter fallen z. B. die Rechnungen für ärztliche Behandlun- beispielsweise: gen, die Kosten für Medikamente oder für Hilfsmittel. Auch Aufwendungen für Psychotherapien oder Rehabilitationsmaß- • Vorsorgeuntersuchungen nahmen fallen hierunter. z. B. Vorsorge gegen Brust-, Darm-, Haut- und Prosta- takrebs, Gesundheits-Check für Personen ab 35 Jahren, Pflege Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - U1 - J2. Sämtliche Leistungen, die im Pflegeversicherungsgesetz (SGB Beihilfefähig sind alle Vorsorgeuntersuchungen, die auch XI) geregelt sind, werden auch im Beihilfenrecht gewährt, z. B. im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gewährt Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den pflegebedingten werden. Umbau des Wohnumfeldes oder Leistungen in einer stationären • Prophylaktische zahnärztliche Leistungen Pflegeeinrichtung. z. B. Erstellung eines Mundhygienestatus, eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paro- Bei einer stationären Pflege kann abhängig von den Einkom- dontale Erkrankungen, lokale Fluoridierung, professionelle mensverhältnissen auch eine Beihilfe zu den Kosten der Unter- Zahnreinigung. kunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung gewährt werden. • Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern, die Geburt In Geburtsfällen werden Beihilfen für die Aufwendungen der das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwangerschaftsüberwachung, der Entbindung, des Wochen- • Schutzimpfungen betts und der Säuglingsausstattung gewährt (für die Erstaus- • Rehabilitationssport und Funktionstraining stattung gibt es eine Beihilfe in Höhe von 150 €). z. B. Wirbelsäulengymnastik, Wassergymnastik, Herz- sportgruppen. Tod Es muss sich um anerkannte Maßnahmen der Rehabilita- Im Todesfall einer beihilfeberechtigten Person sind die Über- tionsträger der Sozialversicherung handeln. führungskosten vom Sterbeort an den Ort der Beisetzung i beihilfefähig, wenn die beihilfeberechtige Person während Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Beihilfe die einer Dienstreise, einer Abordnung oder von einem dienstlich Ausschlussfrist. Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bedingten Umzug außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von zwei verstirbt. Diese Aufwendungen sind bis zur Höhe der Kosten Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen bei der der Überführung an den Ort der Hauptwohnung (§ 22 Bundes- Beihilfekasse geltend gemacht wird. Maßgeblich ist hierbei meldegesetz) beihilfefähig. bei Rechnungsbelegen das Rechnungsdatum, bei Arznei- Zu Bestattungskosten können keine Beihilfen gewährt werden. und Hilfsmitteln das Datum der Beschaffung. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf das beamten- rechtliche Sterbegeld. Rechtsgrundlagen: §§ 8, 35-42a, 43, 44, 49, 54 und 64 BVO RLP 8
Beihilfe im Überblick Wieviel Beihilfe gibt es? Das Grundprinzip der Beihilfeberechnung ist recht einfach: Beispiel zu Höchstbetragsberechnung (100%-Regel): 1. Ermittlung der beihilfefähigen Aufwendungen Arztrechnung = 100 € z. B. durch Prüfung von Arztrechnungen, Beachtung von Bemessungssatz = 50 % Höchstbeträgen usw. Private Quotenversicherung = 50 % 2. Anwendung des jeweiligen Bemessungssatzes 100 € 50 % = 50 € der betreffenden Person X Arztrechnung Bemessungssatz = Beihilfe 3. Summierung der jeweiligen Beträge = Beihilfe Die private Quotenversicherung gewährt auch 50 €. 4. Höchstbetragsberechnung (100%-Regel): Höchstbetragsberechung: Die Summe der Beihilfe und der auf die geltend gemach- ten Aufwendungen entfallenden Leistungen einer Kranken- Beihilfe = 50 € versicherung dürfen die Summe der Rechnungsbeträge nicht übersteigen. Versicherung = 50 € i Summe = 100 € Niemand soll an seiner Krankheit verdienen. Die Höchstbetragsberechnung ist nur bei Personen not- Der Rechnungsbetrag wird durch die Gesamtsumme der Leis- wendig, die sich nicht beihilfekonform versichert haben. tungen nicht überstiegen. Eine Kürzung ist nicht erforderlich. Beihilfekonform versichert sind die Personen, bei denen die Addition aus dem Quotentarif bei der privaten Ver- sicherung mit dem Bemessungssatz der Beihilfe 100 % ergibt. Gegebenenfalls ist die Beihilfe um den übersteigen- den Betrag zu kürzen. 5. Abzug der Kostendämpfungspauschale Die Kostendämpfungspauschale ist ein von der beihilfebe- rechtigten Person zu tragender Anteil, d. h. es handelt sich um eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Selbstbetei- ligung in Höhe eines feststehenden Betrags.
Bemessungssatz für privat versicherte Beamte Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der bei- Bemessungssätze ohne Kind ab 2 hilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend für 1 Kind Kindern * die Höhe des Bemessungssatzes sind die persönlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der beihilfefähigen Beihilfeberechtigte 50 % 70 % Aufwendungen. Bitte beachten Sie die Besonderheiten zum Empfänger_innen von Versor- abweichenden Bemessungssatz für freiwillig in der gesetzlichen gungsbezügen (die als solche beihilfebe- 70 % Krankenversicherung versicherte und privat krankenversicherte rechtigt sind) Personen, die einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Krankenver- Ehepartner_innen / eingetragene sicherungsbeitrag erhalten (ab Seite 38). Lebenspartner_innen 70 % Der Bemessungssatz beträgt: Kind 80 % • 50 % für Beihilfeberechtigte ohne beziehungsweise mit Waisen (die als solche beihilfeberechtigt sind) 80 % einem Kind, • 70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern,* • 70 % als Versorgungsempfänger_in (dazu zählen unter anderem Ruhestandsbeamt_innen, Richter_innen im Ruhestand, in den einstweiligen Ruhestand versetzte • Beamt_innen, Witwen und Witwer), 70 % für Ehepartner_innen bzw. eingetragene Lebenspart- ab 2 Kindern ner_innen, soweit diese berücksichtigungsfähig sind, • 80 % für Kinder, soweit diese im Familienzuschlag tat- Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält sächlich berücksichtigt werden oder grundsätzlich berück- der Elternteil den erhöhten Bemessungssatz sichtigungsfähig sind, von 70%, der mindestens für 2 Kinder den Familienzuschlag erhält. Beihilfeberechtigte, • 80 % für Waisen, die als solche beihilfeberechtigt sind, denen vor der Elternzeit der erhöhte Bemes- Waisengeld oder Unterhaltsbeiträge beziehen, und nicht sungssatz zustand, erhalten diesen während aufgrund einer eigenen Beschäftigung einen Anspruch auf der Elternzeit weiter. In diesen Fällen ist eine Beihilfen haben (auch aus einer Beschäftigung als Tarifbe- Erhöhung des Bemessungssatzes für den schäftigte). anderen Elternteil ausgeschlossen. Rechtsgrundlagen: § 57 BVO RLP 10
Beihilfe im Überblick Kostendämpfungspauschale Berechnung der Kostendämpfungspauschale (KDP) Festsetzung der KDP Die KDP wird mit dem ersten Beihilfeantrag, der im laufenden Kalenderjahr gestellt wird, festgesetzt. Es werden die zu diesem Besoldungsgruppe Betrag Zeitpunkt maßgeblichen Verhältnisse zugrunde gelegt. Verän- A7–A8 = 100 € derungen danach finden erst bei der ersten Antragstellung im folgenden Kalenderjahr Berücksichtigung. Beispiel: A 9 – A 11 = 150 € A 12 - A15, B 1 = 300 € Herr A wird nach Besoldungsgruppe A 10 besoldet. Er arbeitet vollzeit. Am 05.02. reicht er seinen ersten Beihilfeantrag im lau- A 16, B 2, B 3 = 450 € fenden Jahr ein. Die Beihilfekasse setzt seine KDP mit Bescheid B4–B7 = 600 € vom 17.02. auf 150 € fest. Am 03.03. wird sein erstes Kind geboren. Der Abzug von 40 € wird bei der Festsetzung der B 8 und höher = 750 € KDP erst im nächsten Jahr berücksichtigt. • Teilzeit mindert die Beträge im gleichen Verhältnis wie die Anwendung der KDP Arbeitszeit. Beispiel: Abgezogen wird die KDP von der festgesetzten Beihilfe. Maß- geblich für die Zuordnung zu einem Kalenderjahr ist dabei das Herr H hat seine Arbeitszeit auf 80 % reduziert. Er wird Rechnungsdatum (und nicht das Behandlungsdatum). nach Besoldungsgruppe A 10 besoldet. Seine KDP be- Beispiel: trägt daher 80 % von 150 € also 120 €. Frau K hat von Oktober bis November 2018 Massagen er- • Bei Versorgungsberechtigten bemisst sich die Höhe der halten. Die Rechnung der Physiotherapiepraxis wird aber erst KDP nach dem Ruhegehaltssatz (begrenzt auf 70 % des im Januar 2019 erstellt. Sie reicht nun im März die Rechnung oben aufgeführten Tabellenbetrags). Bei Witwen, Witwern mit ihrem ersten Beihilfeantrag des laufenden Jahres ein. Von sowie hinterbliebenen Lebenspartner_innen beträgt sie der Beihilfe, die zu dieser Rechnung gewährt wird, muss die 55 % des Ruhegehaltssatzes (begrenzt auf 40 % des Beihilfekasse die KDP für das Jahr 2019 einbehalten, da das oben aufgeführten Tabellenbetrags). Beispiel: Rechnungsdatum in 2019 liegt. Frau F bezieht Versorgungsbezüge nach Besoldungsgrup- Ausnahmen pe A 13. Sie hat einen Ruhegehaltssatz von 60 %. Ihre In einigen Fällen entfällt die KDP, z. B. bei Elternzeit ohne KDP beträgt hiernach 60 % von 300 € also 180 €. Teilzeit, bei Waisen, bei Beamt_innen auf Widerruf im Vorberei- tungsdienst oder bei Beihilfeberechtigten, die in einer gesetzli- • Für jedes Kind, welches im Familienzuschlag berücksichti- chen Krankenkasse versichert sind. gungsfähig ist, mindert sich die KDP um 40 €. Rechtsgrundlagen: §§ 60 und 61 BVO RLP 11
Antragstellung Sie können zu einem möglichst reibungslosen Verfahren beitra- Keine handschriftlichen Ergänzungen vornehmen gen, indem Sie die folgenden Punkte beachten: Handschriftliche Ergänzungen auf dem Beihilfeantrag finden systemseitig keine Beachtung. Aktuellen Antragsvordruck verwenden Wir arbeiten ausschließlich mit elektronischen Beihilfeakten. Auf Qualität der Kopien achten Daher werden alle Anträge einschließlich der beiliegenden Die entstandenen Aufwendungen, die Sie in Ihrem Antrag Unterlagen unmittelbar nach dem Eingang gescannt und der geltend machen möchten, müssen Sie durch entsprechende Sachbearbeitung in elektronischer Form zur Bearbeitung vor- Nachweise (z. B. Arztrechnungen oder Rezepte) belegen. Es ist gelegt. Dabei werden zahlreiche auf dem Beihilfeantrag in den ausreichend, wenn Sie Zweitschriften oder Kopien einreichen. entsprechenden Feldern eingetragene Informationen durch eine Falls Sie Kopien einreichen, achten Sie bitte darauf, dass es Scansoftware ausgelesen und verarbeitet. Es ist daher unbe- sich um gut lesbare Kopien handelt. dingt erforderlich, ausschließlich den aktuellen Antragsvordruck i zu verwenden. Rechnungsbelege, die nicht oder schlecht lesbar sind, i können im Zweifelsfall von uns nicht bearbeitet werden Veraltete Beihilfevordrucke, Vordrucke anderer Beihilfestellen und müssen ggf. ein zweites Mal eingereicht werden. oder formlos gestellte Beihilfeanträge können nicht verarbeitet werden und müssen im Zweifelsfall einschließlich aller Rechnungsbelege wieder zurückgeschickt werden. Nicht mehrere Rezepte zusammenkopieren Mehrere auf eine Seite kopierte Rezepte können ebenfalls nicht Den aktuellen Antragsvordruck erhalten Sie im Internet: verarbeitet werden. Es bietet sich an, sich von Rezepten kos- tenfreie Kopien in der Apotheke anfertigen zu lassen. i www.versorgungskassen.de/ Diese Serviceleistung bieten mittlerweile alle kundenorien- beihilfen/vordrucke.html tierten Apotheken an. Dass diese Rezeptkopien kein DIN-A4 Format haben, ist unproblematisch für den Scanprozess. Wann immer es Ihnen möglich ist, sollten Sie den Beihilfeantrag online auf unserer Internetseite ausfüllen. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie durch die Benutzerführung zu allen wichtigen Fragen gelangen und nicht versehentlich relevante Angaben vergessen. 12
Verfahren Bearbeitung, Versand und Auszahlung Wechsel von einer anderen Beihilfestelle zur RVK Nach dem Scannen Ihres Antrags erfolgt die Bearbeitung. Sofern Ihnen bereits zuvor von einer anderen Stelle Beihilfen Nach der abgeschlossenen Bearbeitung erstellen wir einen Bei- gewährt worden sind, ist es erforderlich, dass dem Erstantrag hilfenfestsetzungsbescheid, den wir Ihnen zuschicken. Sofern der Erfassungsbeleg beigefügt wird. Dieser gibt die Historie Sie noch im aktiven Dienst sind, versenden wir die Bescheide Ihrer Beihilfeakte wieder und kann auf unserer Internetseite als aus Kostengründen an Ihre Dienststelle. Nur Versorgungsbe- Blankovordruck abgerufen werden. rechtigte erhalten die Bescheide nach Hause. Parallel zum Versand zahlen wir die Beihilfe aus. Da wir tägliche Erstmaliger Beihilfeantrag Zahlungsläufe durchführen und die Überweisungszeiten sehr Sofern Sie durch die erstmalige Berufung in ein Beamtenver- kurz sind, erhalten Sie häufig die Beihilfezahlung auf Ihrem Kon- hältnis erstmalig beihilfeberechtigt sind, sollten Sie sich recht- to, bevor Sie den Bescheid erhalten. zeitig um eine beihilfekonforme private Krankenversicherung bemühen, sofern Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversi- Bitte warten Sie trotzdem zunächst den Erhalt des Beihilfebe- cherung verbleiben möchten. scheides ab, falls Sie eine Zahlung in anderer Höhe erwartet haben. Eventuelle Kürzungen werden Ihnen genauso wie die Beihilfekonforme private Krankenversicherung bedeutet, dass Berechnung im Bescheid erläutert. Sie sich ergänzend zu Ihrem Beihilfebemessungssatz mit einer passenden Erstattungsquote privat krankenversichern. Diese Quote ist so zu wählen, dass Sie auf eine Gesamterstattung Erstantrag von 100 % kommen. Es ist unumgänglich, dass Sie den Erstantrag bei den RVK vollständig ausfüllen und diesen über die Personalstelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgebers an uns weiterleiten. Von dort werden Beispiel: die Stammdaten bestätigt. Als ledige Beamtin ohne Kinder steht Ihnen ein Beihilfebemes- sungssatz von 50 % zu. Dementsprechend müssen Sie sich mit Bitte legen Sie diesem Antrag alle relevanten Unterlagen bei. 50 % privat krankenversichern, um über eine beihilfekonforme Bei privater Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung) Versicherung zu verfügen. benötigen wir den aktuellen Versicherungsnachweis mit Angabe des Erstattungsprozentsatzes bzw. Erstattungsbetrages (auch für berücksichtigungsfähige Personen). Sofern der Antrag nicht vollständig ausgefüllt ist und/oder die Bestätigung der Perso- nalstelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgebers fehlt, können wir den Antrag nicht bearbeiten. 13
Langantrag Wenn sich Änderungen in Ihren Daten gegenüber Ihrer letzten i Antragstellung bei den RVK ergeben haben, verwenden Sie bitte den Langantrag. Dies gilt auch für Änderungen bei Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Es genügt, nur die Felder Antragsvordrucke anzukreuzen und auszufüllen, bei denen sich Änderungen erge- ben haben. Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei uns telefonisch nach. i Bitte legen Sie bei Änderungen ggf. auch die entsprechen- Alle unsere Antragsvordrucke finden Sie unter: den Nachweise bei (z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde). Ein Langantrag ist erforderlich z. B. bei: www.versorgungskassen.de/ beihilfen/vordrucke.html • Änderung des Familienstandes, • Änderung der Besoldungs-, Entgelt- oder Vergütungsgrup- pe, Dort werden Sie auch zum richtigen Vordruck • Beginn und Ende von Ausbildungsverhältnissen, geführt. Folgende Antragsvordrucke stehen je • Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen, nach Auswahl zur Verfügung: • Beginn und Ende von Versicherungsverhältnissen (z. B. Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversi- • Erstantrag cherung und umgekehrt, Wechsel innerhalb der gesetzli- • Langantrag (Datenänderung) chen Krankenversicherung von einer Familienversicherung • Kurzantrag (ohne Datenänderung) in eine eigenständige Versicherung oder Wechsel von einer freiwilligen Versicherung in eine Pflichtversicherung), • Beginn und Ende von Beurlaubungen und Elternzeit, • Beginn und Ende von Teilzeitbeschäftigungen (auch Altersteilzeit), • Änderungen beim Umfang von Teilzeitbeschäftigungen (auch Altersteilzeit), • Änderungen und/oder Wegfall bei der Zahlung des Famili- enzuschlags oder vergleichbaren Leistungen, 14
Verfahren • Eintritt in den Ruhestand, • Geburts-, Adoptions-, oder Todesfälle, • anderweitige Beihilfeberechtigungen, • Beginn von Rentenzahlungen und • Änderung bei den Einkünften der Ehepartner_in/einge- tragenen Lebenspartner_in. Beachten Sie hierbei bitte die maßgebliche Einkommensgrenze. Als Einkommen zählen nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern auch andere Einkunfts- arten. Kurzantrag Wenn sich keine Änderungen in Ihren Daten gegenüber Ihrer letzten Antragstellung bei den RVK ergeben haben, können Sie den Kurzantrag verwenden. Außerdem können Sie den Kurzantrag ohne weitergehende Date- nänderung auch verwenden bei • Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit, wenn Sie die „Anlage Pflege“ ausfüllen und beilegen, • Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, wenn Sie die „Anlage Ausland“ ausfüllen und beilegen, • Aufwendungen die aufgrund eines Unfalls entstanden sind, wenn Sie die entsprechenden Belege mit einem „U“ kenn- zeichnen und die „Anlage Unfall“ ausfüllen und beilegen oder bereits bei einem vorherigen Antrag vorgelegt haben. 15
Beihilfe App Mit der Beihilfe App der Rheinischen Versorgungskassen Beihilfe App anwenden! So einfach geht‘s: können Sie Ihre Belege einfach und ohne Portokosten online als Auf unserer Internetseite finden Sie einen kurzen Film, der die Beihilfeantrag einreichen. Anwendung der App schrittweise erklärt: Der Antrag mit der App ist zulässig, www.versorgungskassen.de/beihilfen/ wenn Sie als beihilfeberechtigte Person nach rvk-beihilfe-app.html dem 01.11.2016 einen Beihilfebescheid von uns erhalten haben und einen Kurzantrag gestellt hätten, da es keine Datenänderun- Installation der App gen gegenüber Ihrer letzten Antragstellung Installieren Sie aus Ihrem App Store die kosten- gegeben hat. lose App für Ihr iPhone oder Android Smartpho- ne. Bitte bedenken Sie, dass die anschließende Bearbeitung bei uns im Haus noch erfolgen Registrierung muss, egal auf welchem Weg die Belege Für die Registrierung benötigen Sie neben eingereicht wurden. Ihren persönlichen Daten auch die 10-stellige Ihren Bescheid bekommen Sie im Anschluss Geschäftspartnernummer, die Sie Ihrem Beihilfe- daran wie gewohnt per Post zugesendet. bescheid entnehmen können. Nach der ersten Registrierung kann es losgehen. Der Antrag mit der App ist nicht zulässig, Belege übermitteln Die Belege werden fotografiert und hochge- für Aufwendungen bei dauernder Pflegebe- laden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der dürftigkeit, Aufwendungen im Ausland, und folgenden Seite, damit die Bearbeitung schnell für unfallbedingte Aufwendungen. und fehlerfrei erfolgen kann. 16
Verfahren Richtige Anwendung - schnelle Bearbeitung! Fehler vermeiden! Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine gute Qualität der einge- Fehlerhafte Zusammenfassungen von Belegen erfordern eine reichten Belege die anschließende Bearbeitung vereinfacht. manuelle Nachbearbeitung und verzögern die Bearbeitung. Belege einzeln fotografieren! Nicht mehrere Seiten auf einmal! Bitte fotografieren Sie jeden Beleg einzeln Bitte fotografieren Sie nicht gleichzeitig meh- (auch kleine Belege). Ein Beleg ist z. B. ein rere kleine Belege als ein Beleg (ein Foto). Rezept oder eine Arztrechnung ggf. mit meh- Ein Beleg ist z. B. ein Rezept oder eine Arzt- reren Seiten. Bei mehreren Belegen: rechnung (ggf. mit mehreren Seiten). Sofern Sie einen weiteren Beleg hinzufügen wollen, wählen Sie „Beleg hinzufügen“. Knickfalten vermeiden! Solche Falten führen zu Verzerrungen und Unleserlichkeit, die eine manuelle Nacharbeit erforderlich machen. Belege gerade fotografieren! Bitte achten Sie darauf, dass Belege - auch kleine Belege - beim Fotografieren ausrei- Nichts außer Rechnungen! chend hell und gerade auf dem Tisch liegen. Bitte verwenden Sie die App nicht, um der Beihilfekasse andere Unterlagen außer Rech- nungsbelege zukommen zu lassen. An einer solchen Möglichkeit wird zur Zeit gearbeitet. Belege sinnvoll zusammenfassen! Ein Beleg kann durchaus mehrere Seiten haben. Eine weitere Rechnung ist aber in den meisten Fällen auch ein neuer Beleg. Helligkeit und Kontrast beachten! Belege die gut belichtet sind, sind gut lesbar und damit gut zu bearbeiten. 17
Bearbeitungszeiten und Zwischennachrichten Bearbeitungszeiten Zwischennachrichten Natürlich ist es unser Ziel, die Beihilfeanträge so schnell wie In den Fällen, in denen die Bearbeitung eines Beihilfeantrags möglich zu bearbeiten. Allerdings unterscheiden sich die Beihil- länger als zwei Wochen nach Eingang bei uns dauert, versen- feanträge durch die Art der geltend gemachten Aufwendungen, den wir eine automatisierte Zwischennachricht. den Umfang der eingereichten Belege aber auch durch die Höhe der geltend gemachten Aufwendungen. Die Bearbeitung erfolgt zwar grundsätzlich nach Eingangsdatum, allerdings kann es hiervon je nach Antrag Abweichungen geben. Darüber hinaus sind die Bearbeitungszeiten naturgemäß stark von der Anzahl der täglich eingehenden Anträge abhängig. Jeweils zum Quartalsbeginn verzeichnen wir besonders starke i Antragseingänge. Abschlagszahlung Bearbeitungsstand Auf unserer Internetseite können Sie sich einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand verschaffen. Eine individuelle Aus- Mit der in der Zwischennachricht vorhandenen sage zur Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich. Vorgangsnummer ist es möglich, telefonisch oder im Internet formlos eine Abschlagszah- lung zu Ihrem Antrag anzufordern. www.versorgungskassen.de/beihilfen/ Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der späteren kundenservice/bearbeitungsstand.html Festsetzung der Beihilfe. Sollte sich hierbei eine Überzahlung durch die Abschlagsge- währung ergeben, so muss diese natürlich zurückgezahlt werden. www.versorgungskassen.de/beihilfen/ kundenservice/abschlag.html 18
Verfahren Wenn mal was nicht klappt Sofern Sie einmal einzelne Punkte Ihrer Beihilfeberechnung oder auch ein Schreiben von uns nicht nachvollziehen können, bietet es sich an, zunächst einmal telefonisch Kontakt mit uns aufzu- nehmen. In vielen Fällen ist es nicht erforderlich, sich schriftlich an uns zu wenden. Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die telefonische Kon- i taktaufnahme zum Nutzen aller Beteiligten auch zu einer verwaltungsökonomischen Arbeitsweise beitragen. Zu diesem Zweck haben wir einen Telefondienst eingerichtet, der insbesondere auch die Komplexität des Beihilfenrechts berücksichtigt. Die Telefonnummern, unter denen Sie uns während unserer Servicezeiten erreichen, finden Sie in diesem Praxisleitfaden unter Kontaktdaten. Widerspruch beim Verwaltungsrechtsweg Falls Ihnen der Verwaltungsrechtsweg offensteht, können Sie in- nerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einreichen. Diese Möglichkeit ersehen Sie an der Rechtsbe- helfsbelehrung auf Ihrem Bescheid. Bitte begründen Sie den +49 221 8273-4476 Widerspruch. Sofern wir dem Widerspruch abhelfen können, erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Andernfalls erhalten Sie im Regelfall einen klagefähigen Widerspruchsbescheid. Beschwerden Sofern Sie einmal Anlass zur Beschwerde zu der Bearbeitung Einwendungen im Arbeitsrecht Ihrer Beihilfeangelegenheiten haben, können Sie sich auch an Falls Ihnen der Verwaltungsrechtsweg nicht offensteht, können die Abteilungsleitung der Beihilfekasse wenden. Sie auch keinen Widerspruch einreichen, sondern müssen ggf. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet. direkt Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Allerdings bietet es sich auch in einem solchen Fall an, zunächst Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies sollte ebenfalls bevorzugt telefonisch www.versorgungskassen.de/beihilfen/ geschehen. Sofern Sie Ihre Einwendungen schriftlich vorbringen kundenservice/abteilungsleitung.html möchten, begründen Sie bitte Ihre Zweifel an der Richtigkeit unserer Entscheidung. 19
Sanatoriumsbehandlung/Heilkur (Vorverfahren) Bei Aufwendungen für eine Sanatoriumsbehandlung, Heilkur, • Bei vorgesehenen stationären Maßnahmen ist darüber stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter oder Väter (auch in hinaus zu begründen, warum eine ambulante Maßnahme Form einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme) ist ein nicht ausreichend ist. Voranerkennungsverfahren erforderlich. Die Beihilfekasse beauftragt dann den zuständigen Amtsarzt Ablauf oder Vertrauensarzt, die medizinische Notwendigkeit zu be- • Der behandelnde Arzt bescheinigt die Notwendigkeit. gutachten. Dies erfolgt in der Regel durch einen persönlichen Untersuchungstermin, zu dem Sie vom Gesundheitsamt einge- • Die beihilfeberechtigte Person stellt einen formlosen laden werden. Bitte bringen Sie zu diesem Termin auch weitere Antrag. medizinische Unterlagen (MRT-Befunde, Laborberichte o. Ä.) mit. • Die Beihilfekasse beauftragt beim zuständigen Amtsarzt i oder Vertrauensarzt ein Gutachten. Tipp Es bietet sich an, bereits im Vorfeld der Maßnahme auch • Genehmigung/Ablehnung durch die Beihilfekasse mit der privaten Krankenversicherung Kontakt aufzu- nehmen, um eine Kostenbeteiligung zu klären. Dies ist • Beginn der Maßnahme nach der Genehmigung von Krankenversicherung zu Krankenversicherung sehr unterschiedlich. Antragsverfahren Die Beantragung kann formlos erfolgen. Allerdings ist hier eine Der Amtsarzt/Vertrauensarzt schickt nach dem Untersu- ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beizulegen. Aus dieser chungstermin sein Begutachtungsergebnis der Beihilfekas- sollte hervorgehen: se zu. Diese stellt dann eine Genehmigung beziehungswei- se eine Ablehnung aus. Sobald Ihnen die Genehmigung • welche Maßnahme beantragt wird (Heilkur, Sanatoriums- vorliegt, kann die Maßnahme begonnen werden. behandlung, stationäre Müttergenesungskur/Vätergene- sungskur oder Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahme), Hinweis i • welche erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit der vorgesehenen Maßnahme behandelt werden sollen, Die Beihilfekasse hat auf die Bearbeitungszeiten bei den • warum ambulante ärztliche Behandlungen und Heilbe- Gesundheitsämtern keinerlei Einfluss. Wenn die Maßnah- handlungen vor Ort nicht ausreichend sind, me kurzfristig beginnen soll, müssen Sie bitte selbstständig • welcher Kurort oder welche stationäre Einrichtung für die beim Gesundheitsamt um eine bevorzugte Begutachtung Behandlung vorgesehen sind und warum bzw. ob eine bitten. Begleitperson medizinisch notwendig ist. 20
Praxisbeispiele Ausnahme Anschlussheilbehandlung: Bei einer so genannten Anschlussheilbehandlung ist eine vorhe- rige Anerkennung durch die Beihilfekasse nicht erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die die medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre i Krankenhausbehandlung fortsetzt oder im Zusammenhang Kostenbeteiligung mit einem Krankenhausaufenthalt steht, um einen langfristigen Behandlungserfolg sicherzustellen. In diesen Fällen ist es aus- reichend, wenn der behandelnde Krankenhausarzt die Notwen- digkeit der Anschlussheilbehandlung bescheinigt. i Fristen Nicht alle privaten Krankenversicherungen Heilkurmaßnahmen dürfen nur alle vier Jahre durchgeführt beteiligen sich an diesen Aufwendungen. werden. Ausnahme sind zwingende medizinische Grün- Die Kostenbeteiligung ist von Ihrem Versiche- de. Ein solcher Ausnahmefall muss durch ein Gutachten rungsvertrag abhängig. Bitte klären Sie daher des zuständigen Amtsarztes/Vertrauensarztes bestätigt rechtzeitig die Kostenbeteiligung, insbeson- werden und sollte bereits in der ärztlichen Notwendigkeits- dere da einige private Krankenversicherun- bescheinigung beschrieben werden. gen ein von der Beihilfeanerkennung losge- Sanatoriumsbehandlungen und Heilkuren müssen inner- löstes Genehmigungsverfahren vorsehen. halb von vier Monaten nach der Genehmigung begonnen werden. www.versorgungskassen.de/ beihilfen/rheinland-pfalz/heilkur.html www.versorgungskassen.de/beihilfen/ Rechtsgrundlagen: rheinland-pfalz/sanatoriumsbehandlung.html §§ 45 – 48 BVO RLP 21
Psychotherapie (Vorverfahren) Für Aufwendungen der ambulanten Psychotherapie ( tiefen- Probatorische Sitzungen psychologisch fundierte, analytische Psychotherapie, Verhal- (8 Sitzungen) (5 Sitzungen) tenstherapie sowie systemische Therapien) ist in der Regel ein Voranerkennungsverfahren erforderlich. Tiefenpsych.fundierte Ablauf Psychotherapie • Probatorische Sitzungen (5 bzw. 8) Analytische Psychotherapie • Behandlungspause und Beantragung der ambulanten Verhaltenstherapie Systemische Therapie Psychotherapie • Gutachterverfahren • Genehmigung/Ablehnung durch die Beihilfekasse Antrag Bericht (Antragsteller) (Therapeut) • Fortsetzung der Behandlung Gutachter • Behandlungsende nach den genehmigten Sitzungen oder Verlängerungsantrag Antragsverfahren Die für die Beantragung der ambulanten Psychotherapie vor- gesehenen Vordrucke finden Sie auf unserer Internetseite. Im Rahmen dieses Vorverfahrens beauftragt die Beihilfekasse einen unabhängigen Gutachter. Dieser prüft u. a. auch die Qualifikati- on des vorgesehenen Therapeuten. Beihilfekasse (Beihilfefestsetzungsstelle) Es bietet sich an, bereits vor dem ersten Termin den The- i rapeuten zu befragen, ob er über die für die beihilfenrecht- liche Anerkennung erforderliche Qualifikation verfügt. Bei einem Wechsel des Therapeuten ist ein neues Anerken- nungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch, wenn die Be- handlung in einer Gemeinschaftspraxis weiter fortgeführt wird. Die Genehmigung ist untrennbar an die Person des Therapeu- ten gebunden. Fortsetzung der Behandlung eventuell Verlängerungsantrag 22
Praxisbeispiele Ausnahmen Ausnahme bei akutem Behandlungsbedarf Von der Notwendigkeit für ein Anerkennungsverfahren gibt es In Ausnahmefällen einer akuten Behandlungsbedürftigkeit darf die folgenden Ausnahmen: eine Behandlung fortgesetzt werden, auch wenn nach den probatorischen Sitzungen noch keine Genehmigung durch die • Aufwendungen der psychosomatischen Grundversorgung Beihilfekasse vorliegt. für verbale Intervention, Hypnose, autogenes Training und Relaxationstherapie nach Jacobson. Voraussetzung ist, dass • Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie, wenn der Bei- • ein akuter Behandlungsbedarf in einer probatorischen hilfekasse spätestens nach den probatorischen Sitzungen Sitzung festgestellt wird, eine Feststellung des Therapeuten vorgelegt wird, wonach • ein Gutachterverfahren bei der Beihilfekasse beantragt bei einer Einzelbehandlung nicht mehr als 10 Sitzungen worden ist und und bei einer Gruppenbehandlung nicht mehr als 20 Sit- • die Akutbehandlung als Einzeltherapie, gegebenenfalls zungen erforderlich sind. auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen (max. 12 Sitzungen) je Krankheitsfall durchgeführt wird. Probatorische Sitzungen Probatorische Sitzungen sind bei zugelassenen Behandlern beihilfefähig (auch bei verschiedenen Therapeuten). Sie dienen der Feststellung der Diagnose. Außerdem sollen Behandler und Patient prüfen können, ob sie ein entsprechendes Vertrauens- www.versorgungskassen.de/beihilfen/ verhältnis aufbauen können, welches Voraussetzung für eine rheinland-pfalz/ambulante-psychotherapie.html erfolgreiche Behandlung ist. Nach den probatorischen Sitzungen darf eine Behandlung erst dann fortgesetzt werden, wenn die Genehmigung durch die Beihilfekasse vorliegt. Anzahl der beihilfefähigen probatorischen Sitzungen Tiefenpsychologisch fundierte 5 je Behandler Psychotherapie Verhaltenstherapie 5 je Behandler Systemische Therapie 5 je Behandler Rechtsgrundlagen: Analytische Psychotherapie 8 je Behandler §§ 17 bis 20a BVO und Anlage 2 BVO RLP 23
Zahnimplantate Bei Zahnimplantaten handelt es sich um künstliche Zahnwur- Ablauf zeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden, um einen oder mehrere Pfeiler zu gewinnen, auf denen später ein Zahner- 1. Der behandelnde Arzt bescheinigt die medizinische Not- satz (sogenannte Suprakonstruktion) befestigt wird. wendigkeit. Zu diesem Zweck stellt er einen detaillierten Heil- und Kostenplan auf. Indikationen: 2. Diesem Heil- und Kostenplan ist der sogenannte Indika- Zur Gewährung einer Beihilfe ist das Vorliegen einer der folgen- tionsnachweis beizufügen (wird durch den behandelnden den Indikationen erforderlich: Arzt ausgefüllt). Sie finden diesen Vordruck auf http:// www.versorgungskassen.de/beihilfen/vordrucke.html. 1. generalisierte Nichtanlage von Zähnen (weniger als 8 3. Sobald der Beihilfekasse die Unterlagen vorliegen, kann Zähne je Kiefer), der Umfang der Beihilfefähigkeit für die geplante Maßnah- 2. große Kieferdefekte infolge von Kieferbruch oder Kieferre- me geprüft werden. Sofern Sie es wünschen, erhalten Sie sektion, hierzu eine unverbindliche Berechnung über die voraus- 3. angeborene Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-Kiefer-Gau- sichtliche Höhe der Beihilfe. menspalte), 4. dauerhaft bestehende extreme, irreversible, nicht medika- menteninduzierte Xerostomie (Mundtrockenheit), insbe- sondere im Rahmen einer Tumorbehandlung, i 5. nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (z. B. Spastiken), wenn nach neurologischem Attest eine absolute Kontraindikation für (auch implantatgestützten) herausnehmbaren Zahner- Beihilfefähig satz besteht, 6. implantatgetragener Zahnersatz im atrophischen zahnlo- sen Oberkiefer (Begrenzung auf bis zu sechs Implantate) und 7. implantatgetragener Zahnersatz im atrophischen zahnlo- sen Unterkiefer (Begrenzung bis zu vier Implantate). Liegt keine der genannten Indikationen vor, sind grundsätzlich bis zu zwei Implantate je Bei der Ermittlung der Anzahl der beihilfefähigen Implantate Kiefer (einschließlich vorhandener Implanta- werden bereits vorhandene Implantate mitgezählt, zu deren te), beihilfefähig. Aufwendungen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen gewährt wurden. 24
Praxisbeispiele Folgende Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit im- Serviceleistung plantologischen Leistungen: i Es bietet sich an, der Beihilfestelle vor Behandlungsbeginn • vorbereitende/ergänzende Maßnahmen (z. B. Röntgen, einen entsprechenden Heil- und Kostenplan Computertomographie, Knochenaufbau), zur Prüfung der beihilfenrechtlichen Voraussetzungen zu • die Implantatinsertion sowie übersenden. • die Suprakonstruktion (Zahnersatz auf Implantat). Sie erhalten dadurch einen Überblick über die Höhe Ihrer verbleibenden Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten. Wartezeiten Die Aufwendungen für implantologische Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die beihilfeberechtigte Person bei Be- handlungsbeginn mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Dies gilt ebenfalls für in diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen für zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz sowie funktionstherapeutische u. funktionsanalytische Maßnahmen. Ausnahmen hierzu sind: • die Leistungen beruhen auf einen Unfall, • die beihilfeberechtigte Person war zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt oder • die beihilfeberechtigte Person wäre ohne ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst bei einer anderen beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig. www.versorgungskassen.de/beihilfen/ rheinland-pfalz/implantat-behandlungen. html Rechtsgrundlagen: §§ 14 und 15 BVO RLP 25
Zahnersatz Heil- und Kostenplan des Zahnarztes Berechnungsbeispiel: Es ist nicht erforderlich den Heil- und Kostenplan, den Ihnen Ihr Beihilfeberechnung zu einer Zahnersatzversorgung bei privat Zahnarzt zur Verfügung stellt, der Beihilfekasse zur Information krankenversicherten Beamt_innen: oder gar zur Genehmigung vorzulegen. Sie können mit der Behandlung sofort beginnen. Honorarkosten 3.000 € Bei der Versorgung mit Zahnersatz, dazu zählen auch Zahnkro- Laborkosten 2.000 € nen und Suprakonstruktionen, sind die sogenannten zahn- Gesamtkosten 5.000 € technischen Leistungen nach § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte nur in Höhe von 60 % der medizinisch notwendigen beihilfefähig sind: Aufwendungen beihilfefähig. Zahntechnische Leistungen sind Honorarkosten 3.000 € handwerklich gefertigte Werkstücke, z. B. Inlays, Prothesen, Brücken, Kronen, Halte- und Stützvorrichtungen einschließlich Laborkosten (60 % von 2 000 €) 1.200 € der dafür benötigten Teile und Legierungen. beihilfefähige Aufwendungen 4.200 € Kosmetische Zwecke Beihilfe: beihilfeberechtigte Person Zahnärztliche Leistungen einschließlich der zahntechnischen mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern Leistungen, die aus kosmetischen Gründen erbracht werden, sind nicht beihilfefähig. Nur die medizinisch notwendigen 70 % von 4.200 € 2.940 € Aufwendungen können anerkannt werden. Als Beispiel für Leistung der privaten Versicherung 1.500 € kosmetische Behandlungen sind hier Veneers zu nennen, die (30 % von 5.000 €) als Verblendschalen aus optischen Gründen auf die Zahnober- fläche aufgeklebt werden. Gesamterstattung 4.440 € verbleibender Eigenanteil (5.000 € – 4.440 €) 560 € Zahnzusatzversicherung Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, ist der Leistungsbescheid der Zahnzusatzversicherung dem Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten Beihilfeantrag beizulegen. Sofern für eine gesetzlich versicherte Person eine Beihilfe zu den Aufwendungen für Zahnersatz beantragt wird, ist es unbedingt erforderlich, dass dem Beihilfeantrag der durch die www.versorgungskassen.de/beihilfen/rhein- gesetzliche Krankenversicherung genehmigte Heil- und Kosten- land-pfalz/zahnaerztliche-behandlungen.html plan beigelegt wird. Bitte beachten Sie ggf. die Erfüllung von Wartezeiten i (s. Hinweis auf S. 25) Rechtsgrundlagen: §§ 12 und 15 BVO RLP 26
Praxisbeispiele Kieferorthopädie Voraussetzungen Eine kieferorthopädische Behandlung oder die Behandlung von Kiefermissbildungen sind beihilfefähig, wenn 1. diese zur Herstellung der Kaufähigkeit oder zur Verhü- tung einer Krankheit notwendig ist (muss ärztlicherseits i bescheinigt werden) und 2. der Beihilfekasse ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird. Heil- und Kostenplan des Kieferorthopäden Mehraufwendungen Es ist nicht erforderlich den Heil- und Kostenplan, den Ihnen Ihr Kieferorthopäde zur Verfügung stellt, der Beihilfekasse vor Behandlungsbeginn zur Information oder gar zur Genehmigung vorzulegen. • für besondere Behandlungsmaterialien, Mit der ersten Rechnung muss der kieferorthopädische Be- wie z. B. für Keramikbrackets, die gerne handlungsplan vorgelegt werden. Dieser muss eine Angabe aus kosmetischen Gründen verwendet über die Dauer der Behandlung enthalten sowie die Anzahl werden sowie der Abschläge, die der Kieferorthopäde bei einer mehrjährigen Behandlung in Rechnung stellen wird. Nur die notwendigen und • für besondere Verfahren, z. B. Invisalign- angemessenen Aufwendungen sind beihilfefähig. bzw. Aligner-Verfahren, Lingualtechnik sind nicht beihilfefähig! Kieferorthopädie bei gesetzlich Versicherten Die kieferorthopädische Behandlung ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Sofern ein begründeter Ablehnungsbescheid der gesetzlichen Krankenver- sicherung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Zweifelsfälle beihilfenrechtlichen Prüfung. In Zweifelsfällen kann die Einschaltung des Amtszahnarztes er- forderlich sein. Darüber werden Sie von der Beihilfekasse vorab Besondere Materialien und Verfahren informiert, da für eine Begutachtung auch das Einverständnis Es werden nur die Kosten für die herkömmliche Behandlungs- des Patienten (oder der gesetzlichen Vertretung) erforderlich ist. methode (Spange, Multiband) als beihilfefähig anerkannt. Diese werden durch eine Vergleichsberechnung ermittelt. www.versorgungskassen.de/beihilfen/ rheinland-pfalz/kieferorthopaedie.html Rechtsgrundlagen: § 16 BVO RLP 27
Hilfsmittel Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet sein. Zu den Hilfsmitteln zählen auch Körperersatzstücke, Kontrollgeräte sowie Apparate zur Selbstbehandlung. Hilfsmittelkatalog In der Anlage 4 zur Beihilfeverordnung ist ein Hilfsmittelkata- log aufgeführt. Alle in diesem Katalog genannten Hilfsmittel (Abschnitt I) sind grundsätzlich beihilfefähig. Hilfsmittel, die in Abschnitt II dieser Anlage aufgeführt sind, sind von der Beihilfe- fähigkeit ausgeschlossen. Hilfsmittel außerhalb des Hilfsmittelkatalogs Bei Hilfsmitteln, die nicht in diesem Katalog (Abschnitt I) genannt sind und die nicht der allgemeinen Lebenshaltung zuzuordnen sind, ist die Zustimmung der Beihilfekasse (bei Lan- desbeamt_innen das Ministerium für Finanzen) erforderlich. Höchstbeträge: Bei verschiedenen Hilfsmitteln gibt es Höchstbeträge, die beihil- fenrechtlich zu beachten sind. Beispiele: • Hörgeräte = 1.500 € je Ohr Mietgebühren: • Perücke = 512 € Die Mietgebühren (auch Versorgungspauschalen) für Hilfsmittel • Brillengläser sind beihilfefähig, sofern sie insgesamt nicht höher als die ent- Cyl. Einstärkengläser bis zu 41 €, Cyl. Mehrstärkengläser sprechenden Anschaffungskosten sind. Aus diesem Grund ist bis zu 92,50 € je Glas (zusätzlich können noch bestimmte bei einer Miete auch auf der ärztlichen Verordnung die voraus- Aufpreise je Glasart als beihilfefähig anerkannt sichtliche Benutzungsdauer anzugeben. werden) • Neurodermitis-Anzüge bei an Neurodermitis erkrankten Kindern bis zum 12. Lebensjahr = 80 € (für bis zu 2 Anzüge je Kalenderjahr) Betriebskosten Bei Aufwendungen für den Betrieb von Hilfsmitteln ist nur der 100 € im Kalenderjahr übersteigende Betrag beihilfefähig. 28
Praxisbeispiele Eigenanteil für übliche Gebrauchsgegenstände Bei einigen Hilfsmitteln ist ein Eigenanteil für übliche Gebrauchs- gegenstände anzusetzen. Beispiele: • Orthopädische Maßschuhe Die Aufwendungen sind beihilfefähig, soweit sie 64 € i übersteigen. Zweifelsfälle • Körperersatzstücke einschließlich Zubehör Die Aufwendungen für BH´s bzw. Badeanzüge für Brust- prothesen sind beihilfefähig, soweit sie 15 € bzw. 40 € übersteigen. In Zweifelsfällen kann die Einschaltung des Gegenstände der allgemeinen Lebenshaltung Amtsarztes erforderlich sein. Darüber werden Zu Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Sie von der Beihilfekasse vorab informiert, Lebenshaltung benutzt werden oder die einen Gegenstand der da für eine Begutachtung auch das Einver- allgemeinen Lebenshaltung ersetzen können, wie z. B. ständnis des Patienten (oder der gesetzlichen Vertretung) erforderlich ist. • Antiallergene Matratzen-/Bettbezüge, • Blutdruckmessgerät, • Fieberthermometer sowie • Heizkissen oder Bestrahlungslampen können keine Beihilfen gewährt werden. Reparaturen Reparaturen von Hilfsmitteln, die als beihilfefähig anerkannt werden konnten, sind grundsätzlich ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig. Rechtsgrundlagen: § 34 und Anlage 4 BVO RLP 29
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