Informationen zum Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz - Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen - Rheinische ...

 
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Informationen zum Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz - Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen - Rheinische ...
Informationen zum
Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen
Informationen zum Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz - Ihr Antrag, das Verfahren und unsere Leistungen - Rheinische ...
Inhalt
Die Rheinischen Versorgungskassen                   Praxisbeispiele

Vorwort                                        04   Sanatoriumsbehandlung/Heilkur (Vorverfahren)		      20
Über die RVK und die Beihilfekasse			          05   Psychotherapie (Vorverfahren)			                    22
                                                    Zahnimplantate 			                                  24
                                                    Zahnersatz                                          26
Beihilfe im Überblick                               Kieferorthopädie                                    27
                                                    Hilfsmittel                                         28
Was ist Beihilfe?                              06   Wahlleistungen im Krankenhaus			                    30
Wer kann Beihilfen bekommen?			                07   Privatkliniken                                      32
Für was gibt es Beihilfen?				                 08   Unfall                                              33
  • Krankheit                                       Pflege                                              34
  • Pflege                                          Auslandsbehandlungen                                36
  • Geburt                                          Beihilfen in Todesfällen				                        37
  • Tod                                             Besonderheiten bei gesetzlich krankenversicherten
  • Vorsorgemaßnahmen / Prävention                  Personen                                            38
Wieviel Beihilfe gibt es?				                  09   Besonderheit Tarifbeschäftigte                      40
Bemessungssatz (privat versicherte Beamte)		   10
Kostendämpfungspauschale (KDP)		               11
                                                    Weitere Informationen

Verfahren                                           Rechtsgrundlagen                                    42
                                                    Kontaktdaten                                        43
Antragstellung                                 12   Organspendeausweis                                  45
 • Erstantrag                                  13
 • Langantrag                                  14
 • Kurzantrag                                  15
Beihilfe App                                   16
Bearbeitungszeiten und Zwischennachrichten     18
Wenn mal was nicht klappt 				                 19

                                                                                                             3
Vorwort
    Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Praxisleitfaden eine kompakte
    Information rund um Ihre Beihilfeberechtigung zur Verfügung
    stellen zu können.

    Das Beihilfenrecht ist kompliziert und regelmäßigen Änderungen
    unterworfen. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen eine pra-
    xisnahe Orientierung geben und Ihnen aufzeigen, bei welchen
    Gelegenheiten es Besonderheiten beim Verfahren zu beachten
    gilt. Zum Beispiel, in welchen Fällen eine Voranerkennung durch
    die Beihilfekasse zwingend vorgeschrieben ist.

    Ihre Dienstherren bzw. Arbeitgeber haben die Erwartung an
    die Beihilfekasse, dass die Beihilfen „nur“ im vom Gesetzgeber
    vorgesehenen Umfang erbracht werden. Nicht selten kommt es
    aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Rechnungskürzungen
    oder es kann gar keine Beihilfe gewährt werden. Die Erstattun-
    gen der privaten Krankenversicherungen können sich dadurch
    deutlich von den Erstattungen der Beihilfekasse unterscheiden,
    da diese Versicherungen Ihnen die Leistungen in Abhängigkeit
    des gewählten Versicherungstarifes erstatten. Der Leitfaden soll
    Sie insoweit auch dafür sensibilisieren, dass es regelmäßig zu
    Leistungsunterschieden gegenüber der privaten Krankenversi-
    cherung kommen kann.

    Bitte beachten Sie, dass diesem Praxisleitfaden die Rechtslage
    vom 01.07.2021 zu Grunde liegt. Es bietet sich im Zweifelsfall
    immer an, vorherige Rücksprache mit der Beihilfekasse zu
    halten.

    Wir wünschen Ihnen eine möglichst aufschlussreiche Lektüre         Änderungen im Beihilfenrecht:
                                                                       www.versorgungskassen.de/beihilfen/
    Ihre Rheinischen Versorgungskassen                                 rheinland-pfalz.html

4
Die Rheinischen Versorgungskassen

Über die RVK und die Beihilfekasse
Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eige-
nem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen mit Sitz in
Köln-Deutz.

Sie sind in erster Linie Dienstleister für Städte, Gemeinden und
Kreise in Sachen Beihilfen, Personalentgelte sowie Beamten-
und Zusatzversorgung.

Die Beihilfebearbeitung wird seit 1997 als Komplettservice
angeboten.
In der Beihilfekasse werden die Beihilfenrechte der Länder
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundes
angewendet. Dabei werden jährlich Beihilfen für ca. 28.000
beihilfeberechtigte Personen berechnet.

Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren möchten, ist dies im

                                                                   i
Internet möglich:

                 www.versorgungskassen.de/ueber-uns/
                 newsletter/newsletter-abonnieren.html             Newsletter
                                                                   Möchten Sie sich regelmäßig über die The-
                                                                   men der Rheinischen Versorgungskassen
                                                                   insbesondere über Änderungen im Beihilfen-
                                                                   recht informieren lassen?

                                                                   Wir senden Ihnen gerne unsere Nachrichten
                                                                   in Form eines Newsletters zu.

                                                                                                                              5
Was ist Beihilfe?
    Die Beihilfeberechtigten erhalten Beihilfen als Ergänzung zu der
    aus den laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge.
    Insofern ist der Rahmen dessen, was die Beihilfe abdeckt,
    durch den Gesetzgeber durchaus gestaltbar. Keinesfalls ist es
    so, dass die Beihilfe alle Ausgaben abdeckt, die im Zusam-
    menhang mit Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, Geburts- und
    Todesfällen anfallen können. Vielmehr gibt es in manchen
    Lebensbereichen eben auch keine Beihilfeleistungen.
    Dies gilt unabhängig davon, ob es für die Aufwendungen eine
    (medizinische) Notwendigkeit gibt.

    Beispiele dafür sind:

       •    Arzneimittel, die auch dann nicht beihilfefähig sind,

                                                                       i
            wenn sie ärztlich verordnet wurden,

       •    bestimmte Medizinprodukte und Nahrungsergänzungs-

                                                                       Beihilfe
            mittel,

       •    bestimmte Hilfsmittel,

       •    Haushaltshilfen bei Erkrankung einer nicht nur gering-
            fügig beschäftigten haushaltsführenden Person sowie        Die Beihilfe ist eine Ergänzung, die der
                                                                       Dienstherr seinen Beamt_innen in Krankheits-,
       •    Bestattungskosten.                                         Geburts-, Pflege- und Todesfällen zusätzlich
                                                                       zu den Dienstbezügen gewährt.

    Rechtsgrundlagen:
    § 66 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz

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Beihilfe im Überblick

Wer kann Beihilfe bekommen?
Das Beihilfenrecht unterscheidet zwischen den eigentlichen             1.   17.000 € bei nach dem 31.12.2011 eingegangenen Ehen
beihilfeberechtigten Personen, also den Anspruchsberechtigten,              und Lebenspartnerschaften,
und deren sogenannten berücksichtigungsfähigen Angehöri-               2.   17.000 € bei vor dem 01.01.2012 eingegangenen Ehen
gen. Berücksichtigungsfähige Angehörige können Ehepartner_                  und Lebenspartnerschaften, sofern der Beihilfeanspruch
innen oder eingetragene Lebenspartner_innen oder die Kinder                 nach dem 1. Januar 2012 begründet wurde und
der beihilfeberechtigten Person sein. Nur die beihilfeberechtigte      3.   in allen anderen Fällen 20.450 € nicht überschreiten.
Person selber kann Anträge stellen oder sich mit sonstigen An-
liegen an die Beihilfekasse wenden. Wenn eine weitere Person           Bei Aufwendungen, die vor dem 01.01.2021 entstanden sind, gilt bei
Ihre Beihilfeangelegenheiten erledigen soll, ist die Erteilung einer   Nr. 1 und 2 die bisherige Einkommensgrenze des steuerrecht-
Vollmacht erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck finden           lichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Sie unter www.versorgungskassen.de/beihilfen/vordrucke.html            Einkommenssteuergesetzes (2020: 9.408 €). Unter Einkünften
                                                                       sind hier nicht nur Gehaltszahlungen zu verstehen, sondern
Beihilfeberechtigte Person                                             auch andere Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung
Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel aktive Beamt_in-        oder aus Kapitaleinkünften. Für getrennt lebende Ehepart-
nen oder Versorgungsberechtigte (Ruhestandsbeamt_innen                 ner_innen oder eingetragene Lebenspartner_innen werden
oder Witwen bzw. Witwer von Ruhestandsbeamt_innen). Sie er-            Beihilfen nur dann gewährt, wenn sie einen Unterhaltsanspruch
halten Beihilfen, solange sie laufende Bezüge erhalten (Dienst-        (§ 1361 BGB/§ 12 LPartG) gegen die beihilfeberechtigte Person
oder Versorgungsbezüge). Das bedeutet, dass die Gewährung              haben. Für geschiedene Ehepartner_innen oder eingetragenen
von Beihilfe an die Zahlung von laufenden Bezügen geknüpft             Lebenspartner_innen werden keine Beihilfen gewährt.
ist. Sobald diese laufenden Bezüge nicht mehr gezahlt werden,
ist im Regelfall die Gewährung von Beihilfe ausgeschlossen. In         Kinder der beihilfeberechtigten Person
einem solchen Fall ist zu prüfen, ob ein Sondertatbestand be-          Die Aufwendungen von Kindern der beihilfeberechtigten Person
steht, der trotzdem noch die Gewährung von Beihilfen zulässt           sind nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese
(z. B. bei Elternzeit).                                                im Familienzuschlag berücksichtigt werden oder berücksich-
                                                                       tigungsfähig sind. Der Familienzuschlag wird für minderjährige
Ehepartner_in oder eingetragene Lebenspartner_in der                   Kinder gewährt. Für volljährige Kinder wird der Familienzuschlag
beihilfeberechtigten Person                                            nur dann gewährt, wenn sich das Kind noch in Ausbildung
Die Aufwendungen von Ehepartner_innen oder eingetragenen               befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Um
Lebenspartner_innen der beihilfeberechtigten Personen sind             Beihilfen für sein volljähriges Kind zu bekommen, ist es im
nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese als         Regelfall ausreichend, wenn die Zahlung des Familienzuschlags
Angehörige berücksichtigungsfähig sind und wirtschaftlich un-          nachgewiesen wird. Es ist nicht erforderlich, Ausbildungsverträ-
selbstständig sind. Das Beihilfenrecht geht pauschalierend von         ge, Schul- oder Studienbescheinigungen an die Beihilfekasse
einer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit im Antragsjahr aus,         zu senden.
wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antrag-              i
stellung folgende Einkommensgrenzen (für Aufwendungen ab                    Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, wird eine
01.01.2021) nicht überschritten haben.                                      Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Kind nur der Person
Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf bei Aufwendungen, die                   gezahlt, die den entsprechenden Anteil des Familienzu-
seit dem 01.01.2021 entstanden sind,                                        schlags tatsächlich erhält.

                                                                                                                                            7
Für was gibt es Beihilfen?
    Krankheit                                                          Vorsorgemaßnahmen / Prävention
    Bei Krankheit sind die notwendigen Aufwendungen zur Wieder-        Im Beihilfenrecht sind auch zahlreiche Vorsorgemaßnahmen
    erlangung der Gesundheit beihilfefähig.                            vorgesehen, zu denen Beihilfen gewährt werden können,
    Darunter fallen z. B. die Rechnungen für ärztliche Behandlun-      beispielsweise:
    gen, die Kosten für Medikamente oder für Hilfsmittel. Auch
    Aufwendungen für Psychotherapien oder Rehabilitationsmaß-          •       Vorsorgeuntersuchungen
    nahmen fallen hierunter.                                                   z. B. Vorsorge gegen Brust-, Darm-, Haut- und Prosta-
                                                                               takrebs, Gesundheits-Check für Personen ab 35 Jahren,
    Pflege                                                                     Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - U1 - J2.
    Sämtliche Leistungen, die im Pflegeversicherungsgesetz (SGB                Beihilfefähig sind alle Vorsorgeuntersuchungen, die auch
    XI) geregelt sind, werden auch im Beihilfenrecht gewährt, z. B.            im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen gewährt
    Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den pflegebedingten           werden.
    Umbau des Wohnumfeldes oder Leistungen in einer stationären        •       Prophylaktische zahnärztliche Leistungen
    Pflegeeinrichtung.                                                         z. B. Erstellung eines Mundhygienestatus, eingehende
                                                                               Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und paro-
    Bei einer stationären Pflege kann abhängig von den Einkom-                 dontale Erkrankungen, lokale Fluoridierung, professionelle
    mensverhältnissen auch eine Beihilfe zu den Kosten der Unter-              Zahnreinigung.
    kunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung gewährt werden.
                                                                       •       Früherkennungsuntersuchungen
                                                                               auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern, die
    Geburt
    In Geburtsfällen werden Beihilfen für die Aufwendungen der                 das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Schwangerschaftsüberwachung, der Entbindung, des Wochen-           •       Schutzimpfungen
    betts und der Säuglingsausstattung gewährt (für die Erstaus-       •       Rehabilitationssport und Funktionstraining
    stattung gibt es eine Beihilfe in Höhe von 150 €).                         z. B. Wirbelsäulengymnastik, Wassergymnastik, Herz-
                                                                               sportgruppen.
    Tod                                                                        Es muss sich um anerkannte Maßnahmen der Rehabilita-
    Im Todesfall einer beihilfeberechtigten Person sind die Über-              tionsträger der Sozialversicherung handeln.
    führungskosten vom Sterbeort an den Ort der Beisetzung                 i
    beihilfefähig, wenn die beihilfeberechtige Person während                  Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Beihilfe die
    einer Dienstreise, einer Abordnung oder von einem dienstlich               Ausschlussfrist. Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
    bedingten Umzug außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung                    erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von zwei
    verstirbt. Diese Aufwendungen sind bis zur Höhe der Kosten                 Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen bei der
    der Überführung an den Ort der Hauptwohnung (§ 22 Bundes-                  Beihilfekasse geltend gemacht wird. Maßgeblich ist hierbei
    meldegesetz) beihilfefähig.                                                bei Rechnungsbelegen das Rechnungsdatum, bei Arznei-
    Zu Bestattungskosten können keine Beihilfen gewährt werden.                und Hilfsmitteln das Datum der Beschaffung.
    Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf das beamten-
    rechtliche Sterbegeld.                                             Rechtsgrundlagen:
                                                                       §§ 8, 35-42a, 43, 44, 49, 54 und 64 BVO RLP
8
Beihilfe im Überblick

Wieviel Beihilfe gibt es?
Das Grundprinzip der Beihilfeberechnung ist recht einfach:          Beispiel zu Höchstbetragsberechnung (100%-Regel):

1.   Ermittlung der beihilfefähigen Aufwendungen                    Arztrechnung = 100 €
     z. B. durch Prüfung von Arztrechnungen, Beachtung von          Bemessungssatz = 50 %
     Höchstbeträgen usw.                                            Private Quotenversicherung = 50 %

2.   Anwendung des jeweiligen Bemessungssatzes                       100 €                              50 %                    = 50 €
     der betreffenden Person                                                              X
                                                                     Arztrechnung                Bemessungssatz              = Beihilfe
3.   Summierung der jeweiligen Beträge = Beihilfe
                                                                    Die private Quotenversicherung gewährt auch 50 €.
4.   Höchstbetragsberechnung (100%-Regel):
                                                                    Höchstbetragsberechung:
     Die Summe der Beihilfe und der auf die geltend gemach-
     ten Aufwendungen entfallenden Leistungen einer Kranken-         Beihilfe                        = 50 €
     versicherung dürfen die Summe der Rechnungsbeträge
     nicht übersteigen.                                              Versicherung                    = 50 €
i                                                                    Summe                          = 100 €
     Niemand soll an seiner Krankheit verdienen.

     Die Höchstbetragsberechnung ist nur bei Personen not-          Der Rechnungsbetrag wird durch die Gesamtsumme der Leis-
     wendig, die sich nicht beihilfekonform versichert haben.       tungen nicht überstiegen. Eine Kürzung ist nicht erforderlich.
     Beihilfekonform versichert sind die Personen, bei denen
     die Addition aus dem Quotentarif bei der privaten Ver-
     sicherung mit dem Bemessungssatz der Beihilfe 100 %
     ergibt. Gegebenenfalls ist die Beihilfe um den übersteigen-
     den Betrag zu kürzen.

5.   Abzug der Kostendämpfungspauschale
     Die Kostendämpfungspauschale ist ein von der beihilfebe-
     rechtigten Person zu tragender Anteil, d. h. es handelt sich
     um eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Selbstbetei-
     ligung in Höhe eines feststehenden Betrags.
Bemessungssatz
     für privat versicherte Beamte
     Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der bei-      Bemessungssätze                                   ohne Kind   ab 2
     hilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend für                                                            1 Kind   Kindern *
     die Höhe des Bemessungssatzes sind die persönlichen
     Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der beihilfefähigen
                                                                       Beihilfeberechtigte                                 50 %          70 %
     Aufwendungen. Bitte beachten Sie die Besonderheiten zum           Empfänger_innen von Versor-
     abweichenden Bemessungssatz für freiwillig in der gesetzlichen    gungsbezügen (die als solche beihilfebe-                   70 %
     Krankenversicherung versicherte und privat krankenversicherte     rechtigt sind)
     Personen, die einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Krankenver-
                                                                       Ehepartner_innen / eingetragene
     sicherungsbeitrag erhalten (ab Seite 38).
                                                                       Lebenspartner_innen                                        70 %
     Der Bemessungssatz beträgt:                                       Kind                                                       80 %

     •    50 % für Beihilfeberechtigte ohne beziehungsweise mit
                                                                       Waisen (die als solche beihilfeberechtigt sind)            80 %
          einem Kind,

     •    70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern,*

     •    70 % als Versorgungsempfänger_in (dazu zählen unter
          anderem Ruhestandsbeamt_innen, Richter_innen im
          Ruhestand, in den einstweiligen Ruhestand versetzte

     •
          Beamt_innen, Witwen und Witwer),

          70 % für Ehepartner_innen bzw. eingetragene Lebenspart-
                                                                                 ab 2 Kindern
          ner_innen, soweit diese berücksichtigungsfähig sind,

     •    80 % für Kinder, soweit diese im Familienzuschlag tat-                 Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält
          sächlich berücksichtigt werden oder grundsätzlich berück-              der Elternteil den erhöhten Bemessungssatz
          sichtigungsfähig sind,                                                 von 70%, der mindestens für 2 Kinder den
                                                                                 Familienzuschlag erhält. Beihilfeberechtigte,
     •    80 % für Waisen, die als solche beihilfeberechtigt sind,               denen vor der Elternzeit der erhöhte Bemes-
          Waisengeld oder Unterhaltsbeiträge beziehen, und nicht                 sungssatz zustand, erhalten diesen während
          aufgrund einer eigenen Beschäftigung einen Anspruch auf                der Elternzeit weiter. In diesen Fällen ist eine
          Beihilfen haben (auch aus einer Beschäftigung als Tarifbe-             Erhöhung des Bemessungssatzes für den
          schäftigte).                                                           anderen Elternteil ausgeschlossen.

     Rechtsgrundlagen:
     § 57 BVO RLP
10
Beihilfe im Überblick

Kostendämpfungspauschale
Berechnung der Kostendämpfungspauschale (KDP)                         Festsetzung der KDP
                                                                      Die KDP wird mit dem ersten Beihilfeantrag, der im laufenden
                                                                      Kalenderjahr gestellt wird, festgesetzt. Es werden die zu diesem
    Besoldungsgruppe                         Betrag
                                                                      Zeitpunkt maßgeblichen Verhältnisse zugrunde gelegt. Verän-
    A7–A8                                  = 100 €                    derungen danach finden erst bei der ersten Antragstellung im
                                                                      folgenden Kalenderjahr Berücksichtigung. Beispiel:
    A 9 – A 11                             = 150 €
    A 12 - A15, B 1                        = 300 €                    Herr A wird nach Besoldungsgruppe A 10 besoldet. Er arbeitet
                                                                      vollzeit. Am 05.02. reicht er seinen ersten Beihilfeantrag im lau-
    A 16, B 2, B 3                         = 450 €                    fenden Jahr ein. Die Beihilfekasse setzt seine KDP mit Bescheid
    B4–B7                                  = 600 €                    vom 17.02. auf 150 € fest. Am 03.03. wird sein erstes Kind
                                                                      geboren. Der Abzug von 40 € wird bei der Festsetzung der
    B 8 und höher                          = 750 €                    KDP erst im nächsten Jahr berücksichtigt.

•       Teilzeit mindert die Beträge im gleichen Verhältnis wie die   Anwendung der KDP
        Arbeitszeit. Beispiel:                                        Abgezogen wird die KDP von der festgesetzten Beihilfe. Maß-
                                                                      geblich für die Zuordnung zu einem Kalenderjahr ist dabei das
        Herr H hat seine Arbeitszeit auf 80 % reduziert. Er wird      Rechnungsdatum (und nicht das Behandlungsdatum).
        nach Besoldungsgruppe A 10 besoldet. Seine KDP be-            Beispiel:
        trägt daher 80 % von 150 € also 120 €.
                                                                      Frau K hat von Oktober bis November 2018 Massagen er-
•       Bei Versorgungsberechtigten bemisst sich die Höhe der         halten. Die Rechnung der Physiotherapiepraxis wird aber erst
        KDP nach dem Ruhegehaltssatz (begrenzt auf 70 % des           im Januar 2019 erstellt. Sie reicht nun im März die Rechnung
        oben aufgeführten Tabellenbetrags). Bei Witwen, Witwern       mit ihrem ersten Beihilfeantrag des laufenden Jahres ein. Von
        sowie hinterbliebenen Lebenspartner_innen beträgt sie         der Beihilfe, die zu dieser Rechnung gewährt wird, muss die
        55 % des Ruhegehaltssatzes (begrenzt auf 40 % des             Beihilfekasse die KDP für das Jahr 2019 einbehalten, da das
        oben aufgeführten Tabellenbetrags). Beispiel:                 Rechnungsdatum in 2019 liegt.

        Frau F bezieht Versorgungsbezüge nach Besoldungsgrup-         Ausnahmen
        pe A 13. Sie hat einen Ruhegehaltssatz von 60 %. Ihre         In einigen Fällen entfällt die KDP, z. B. bei Elternzeit ohne
        KDP beträgt hiernach 60 % von 300 € also 180 €.               Teilzeit, bei Waisen, bei Beamt_innen auf Widerruf im Vorberei-
                                                                      tungsdienst oder bei Beihilfeberechtigten, die in einer gesetzli-
•       Für jedes Kind, welches im Familienzuschlag berücksichti-     chen Krankenkasse versichert sind.
        gungsfähig ist, mindert sich die KDP um 40 €.

                                                                      Rechtsgrundlagen:
                                                                      §§ 60 und 61 BVO RLP

                                                                                                                                           11
Antragstellung
     Sie können zu einem möglichst reibungslosen Verfahren beitra-         Keine handschriftlichen Ergänzungen vornehmen
     gen, indem Sie die folgenden Punkte beachten:                         Handschriftliche Ergänzungen auf dem Beihilfeantrag finden
                                                                           systemseitig keine Beachtung.

     Aktuellen Antragsvordruck verwenden
     Wir arbeiten ausschließlich mit elektronischen Beihilfeakten.         Auf Qualität der Kopien achten
     Daher werden alle Anträge einschließlich der beiliegenden             Die entstandenen Aufwendungen, die Sie in Ihrem Antrag
     Unterlagen unmittelbar nach dem Eingang gescannt und der              geltend machen möchten, müssen Sie durch entsprechende
     Sachbearbeitung in elektronischer Form zur Bearbeitung vor-           Nachweise (z. B. Arztrechnungen oder Rezepte) belegen. Es ist
     gelegt. Dabei werden zahlreiche auf dem Beihilfeantrag in den         ausreichend, wenn Sie Zweitschriften oder Kopien einreichen.
     entsprechenden Feldern eingetragene Informationen durch eine          Falls Sie Kopien einreichen, achten Sie bitte darauf, dass es
     Scansoftware ausgelesen und verarbeitet. Es ist daher unbe-           sich um gut lesbare Kopien handelt.
     dingt erforderlich, ausschließlich den aktuellen Antragsvordruck       i
     zu verwenden.                                                              Rechnungsbelege, die nicht oder schlecht lesbar sind,
      i                                                                         können im Zweifelsfall von uns nicht bearbeitet werden
          Veraltete Beihilfevordrucke, Vordrucke anderer Beihilfestellen        und müssen ggf. ein zweites Mal eingereicht werden.
          oder formlos gestellte Beihilfeanträge können nicht
          verarbeitet werden und müssen im Zweifelsfall einschließlich
          aller Rechnungsbelege wieder zurückgeschickt werden.             Nicht mehrere Rezepte zusammenkopieren
                                                                           Mehrere auf eine Seite kopierte Rezepte können ebenfalls nicht
     Den aktuellen Antragsvordruck erhalten Sie im Internet:               verarbeitet werden. Es bietet sich an, sich von Rezepten kos-
                                                                           tenfreie Kopien in der Apotheke anfertigen zu lassen.
                                                                            i
                            www.versorgungskassen.de/                           Diese Serviceleistung bieten mittlerweile alle kundenorien-
                            beihilfen/vordrucke.html                            tierten Apotheken an. Dass diese Rezeptkopien kein DIN-A4
                                                                                Format haben, ist unproblematisch für den Scanprozess.

     Wann immer es Ihnen möglich ist, sollten Sie den Beihilfeantrag
     online auf unserer Internetseite ausfüllen. Dies bietet Ihnen den
     Vorteil, dass Sie durch die Benutzerführung zu allen wichtigen
     Fragen gelangen und nicht versehentlich relevante Angaben
     vergessen.

12
Verfahren

Bearbeitung, Versand und Auszahlung                                 Wechsel von einer anderen Beihilfestelle zur RVK
Nach dem Scannen Ihres Antrags erfolgt die Bearbeitung.             Sofern Ihnen bereits zuvor von einer anderen Stelle Beihilfen
Nach der abgeschlossenen Bearbeitung erstellen wir einen Bei-       gewährt worden sind, ist es erforderlich, dass dem Erstantrag
hilfenfestsetzungsbescheid, den wir Ihnen zuschicken. Sofern        der Erfassungsbeleg beigefügt wird. Dieser gibt die Historie
Sie noch im aktiven Dienst sind, versenden wir die Bescheide        Ihrer Beihilfeakte wieder und kann auf unserer Internetseite als
aus Kostengründen an Ihre Dienststelle. Nur Versorgungsbe-          Blankovordruck abgerufen werden.
rechtigte erhalten die Bescheide nach Hause.

Parallel zum Versand zahlen wir die Beihilfe aus. Da wir tägliche   Erstmaliger Beihilfeantrag
Zahlungsläufe durchführen und die Überweisungszeiten sehr           Sofern Sie durch die erstmalige Berufung in ein Beamtenver-
kurz sind, erhalten Sie häufig die Beihilfezahlung auf Ihrem Kon-   hältnis erstmalig beihilfeberechtigt sind, sollten Sie sich recht-
to, bevor Sie den Bescheid erhalten.                                zeitig um eine beihilfekonforme private Krankenversicherung
                                                                    bemühen, sofern Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversi-
Bitte warten Sie trotzdem zunächst den Erhalt des Beihilfebe-       cherung verbleiben möchten.
scheides ab, falls Sie eine Zahlung in anderer Höhe erwartet
haben. Eventuelle Kürzungen werden Ihnen genauso wie die            Beihilfekonforme private Krankenversicherung bedeutet, dass
Berechnung im Bescheid erläutert.                                   Sie sich ergänzend zu Ihrem Beihilfebemessungssatz mit einer
                                                                    passenden Erstattungsquote privat krankenversichern. Diese
                                                                    Quote ist so zu wählen, dass Sie auf eine Gesamterstattung
Erstantrag                                                          von 100 % kommen.
Es ist unumgänglich, dass Sie den Erstantrag bei den RVK
vollständig ausfüllen und diesen über die Personalstelle Ihres
Dienstherrn/Arbeitgebers an uns weiterleiten. Von dort werden       Beispiel:
die Stammdaten bestätigt.                                           Als ledige Beamtin ohne Kinder steht Ihnen ein Beihilfebemes-
                                                                    sungssatz von 50 % zu. Dementsprechend müssen Sie sich mit
Bitte legen Sie diesem Antrag alle relevanten Unterlagen bei.       50 % privat krankenversichern, um über eine beihilfekonforme
Bei privater Krankenversicherung (auch Zusatzversicherung)          Versicherung zu verfügen.
benötigen wir den aktuellen Versicherungsnachweis mit Angabe
des Erstattungsprozentsatzes bzw. Erstattungsbetrages (auch
für berücksichtigungsfähige Personen). Sofern der Antrag nicht
vollständig ausgefüllt ist und/oder die Bestätigung der Perso-
nalstelle Ihres Dienstherrn/Arbeitgebers fehlt, können wir den
Antrag nicht bearbeiten.

                                                                                                                                         13
Langantrag
                                                      Wenn sich Änderungen in Ihren Daten gegenüber Ihrer letzten
     i                                                Antragstellung bei den RVK ergeben haben, verwenden Sie
                                                      bitte den Langantrag. Dies gilt auch für Änderungen bei Ihren
                                                      berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Es genügt, nur die Felder

     Antragsvordrucke
                                                      anzukreuzen und auszufüllen, bei denen sich Änderungen erge-
                                                      ben haben.

                                                              Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei uns telefonisch nach.
                                                          i
                                                              Bitte legen Sie bei Änderungen ggf. auch die entsprechen-
     Alle unsere Antragsvordrucke finden Sie unter:           den Nachweise bei (z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde).

                                                      Ein Langantrag ist erforderlich z. B. bei:
                 www.versorgungskassen.de/
                 beihilfen/vordrucke.html             •       Änderung des Familienstandes,
                                                      •       Änderung der Besoldungs-, Entgelt- oder Vergütungsgrup-
                                                              pe,
     Dort werden Sie auch zum richtigen Vordruck      •       Beginn und Ende von Ausbildungsverhältnissen,
     geführt. Folgende Antragsvordrucke stehen je     •       Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen,
     nach Auswahl zur Verfügung:                      •       Beginn und Ende von Versicherungsverhältnissen (z. B.
                                                              Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversi-
     •    Erstantrag                                          cherung und umgekehrt, Wechsel innerhalb der gesetzli-
     •    Langantrag (Datenänderung)                          chen Krankenversicherung von einer Familienversicherung
     •    Kurzantrag (ohne Datenänderung)                     in eine eigenständige Versicherung oder Wechsel von einer
                                                              freiwilligen Versicherung in eine Pflichtversicherung),
                                                      •       Beginn und Ende von Beurlaubungen und Elternzeit,
                                                      •       Beginn und Ende von Teilzeitbeschäftigungen
                                                              (auch Altersteilzeit),
                                                      •       Änderungen beim Umfang von Teilzeitbeschäftigungen
                                                              (auch Altersteilzeit),
                                                      •       Änderungen und/oder Wegfall bei der Zahlung des Famili-
                                                              enzuschlags oder vergleichbaren Leistungen,

14
Verfahren

•    Eintritt in den Ruhestand,
•    Geburts-, Adoptions-, oder Todesfälle,
•    anderweitige Beihilfeberechtigungen,
•    Beginn von Rentenzahlungen und
•    Änderung bei den Einkünften der Ehepartner_in/einge-
     tragenen Lebenspartner_in. Beachten Sie hierbei bitte die
     maßgebliche Einkommensgrenze. Als Einkommen zählen
     nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern auch andere Einkunfts-
     arten.

Kurzantrag
Wenn sich keine Änderungen in Ihren Daten gegenüber Ihrer
letzten Antragstellung bei den RVK ergeben haben, können Sie
den Kurzantrag verwenden.

Außerdem können Sie den Kurzantrag ohne weitergehende Date-
nänderung auch verwenden bei

•    Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit, wenn Sie
     die „Anlage Pflege“ ausfüllen und beilegen,
•    Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, wenn Sie
     die „Anlage Ausland“ ausfüllen und beilegen,
•    Aufwendungen die aufgrund eines Unfalls entstanden sind,
     wenn Sie die entsprechenden Belege mit einem „U“ kenn-
     zeichnen und die „Anlage Unfall“ ausfüllen und beilegen
     oder bereits bei einem vorherigen Antrag vorgelegt haben.

                                                                              15
Beihilfe App
     Mit der Beihilfe App der Rheinischen Versorgungskassen           Beihilfe App anwenden! So einfach geht‘s:
     können Sie Ihre Belege einfach und ohne Portokosten online als   Auf unserer Internetseite finden Sie einen kurzen Film, der die
     Beihilfeantrag einreichen.                                       Anwendung der App schrittweise erklärt:

     Der Antrag mit der App ist zulässig,
                                                                                       www.versorgungskassen.de/beihilfen/
                       wenn Sie als beihilfeberechtigte Person nach                    rvk-beihilfe-app.html
                       dem 01.11.2016 einen Beihilfebescheid von
                       uns erhalten haben und einen Kurzantrag
                       gestellt hätten, da es keine Datenänderun-                      Installation der App
                       gen gegenüber Ihrer letzten Antragstellung                      Installieren Sie aus Ihrem App Store die kosten-
                       gegeben hat.                                                    lose App für Ihr iPhone oder Android Smartpho-
                                                                                       ne.
                       Bitte bedenken Sie, dass die anschließende
                       Bearbeitung bei uns im Haus noch erfolgen                       Registrierung
                       muss, egal auf welchem Weg die Belege                           Für die Registrierung benötigen Sie neben
                       eingereicht wurden.                                             Ihren persönlichen Daten auch die 10-stellige
                       Ihren Bescheid bekommen Sie im Anschluss                        Geschäftspartnernummer, die Sie Ihrem Beihilfe-
                       daran wie gewohnt per Post zugesendet.                          bescheid entnehmen können.
                                                                                       Nach der ersten Registrierung kann es losgehen.

     Der Antrag mit der App ist nicht zulässig,                                        Belege übermitteln
                                                                                       Die Belege werden fotografiert und hochge-
                       für Aufwendungen bei dauernder Pflegebe-                        laden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der
                       dürftigkeit, Aufwendungen im Ausland, und                       folgenden Seite, damit die Bearbeitung schnell
                       für unfallbedingte Aufwendungen.                                und fehlerfrei erfolgen kann.

16
Verfahren

Richtige Anwendung - schnelle Bearbeitung!                         Fehler vermeiden!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine gute Qualität der einge-      Fehlerhafte Zusammenfassungen von Belegen erfordern eine
reichten Belege die anschließende Bearbeitung vereinfacht.         manuelle Nachbearbeitung und verzögern die Bearbeitung.

                  Belege einzeln fotografieren!                                    Nicht mehrere Seiten auf einmal!
                  Bitte fotografieren Sie jeden Beleg einzeln                      Bitte fotografieren Sie nicht gleichzeitig meh-
                  (auch kleine Belege). Ein Beleg ist z. B. ein                    rere kleine Belege als ein Beleg (ein Foto).
                  Rezept oder eine Arztrechnung ggf. mit meh-                      Ein Beleg ist z. B. ein Rezept oder eine Arzt-
                  reren Seiten. Bei mehreren Belegen:                              rechnung (ggf. mit mehreren Seiten).

                  Sofern Sie einen weiteren Beleg hinzufügen
                  wollen, wählen Sie „Beleg hinzufügen“.                           Knickfalten vermeiden!
                                                                                   Solche Falten führen zu Verzerrungen und
                                                                                   Unleserlichkeit, die eine manuelle Nacharbeit
                                                                                   erforderlich machen.
                  Belege gerade fotografieren!
                  Bitte achten Sie darauf, dass Belege - auch
                  kleine Belege - beim Fotografieren ausrei-                       Nichts außer Rechnungen!
                  chend hell und gerade auf dem Tisch liegen.                      Bitte verwenden Sie die App nicht, um der
                                                                                   Beihilfekasse andere Unterlagen außer Rech-
                                                                                   nungsbelege zukommen zu lassen. An einer
                                                                                   solchen Möglichkeit wird zur Zeit gearbeitet.
                  Belege sinnvoll zusammenfassen!
                  Ein Beleg kann durchaus mehrere Seiten
                  haben. Eine weitere Rechnung ist aber in den
                  meisten Fällen auch ein neuer Beleg.

                  Helligkeit und Kontrast beachten!
                  Belege die gut belichtet sind, sind gut lesbar
                  und damit gut zu bearbeiten.

                                                                                                                                     17
Bearbeitungszeiten und
     Zwischennachrichten
     Bearbeitungszeiten                                                 Zwischennachrichten
     Natürlich ist es unser Ziel, die Beihilfeanträge so schnell wie    In den Fällen, in denen die Bearbeitung eines Beihilfeantrags
     möglich zu bearbeiten. Allerdings unterscheiden sich die Beihil-   länger als zwei Wochen nach Eingang bei uns dauert, versen-
     feanträge durch die Art der geltend gemachten Aufwendungen,        den wir eine automatisierte Zwischennachricht.
     den Umfang der eingereichten Belege aber auch durch die
     Höhe der geltend gemachten Aufwendungen. Die Bearbeitung
     erfolgt zwar grundsätzlich nach Eingangsdatum, allerdings kann
     es hiervon je nach Antrag Abweichungen geben.

     Darüber hinaus sind die Bearbeitungszeiten naturgemäß stark
     von der Anzahl der täglich eingehenden Anträge abhängig.
     Jeweils zum Quartalsbeginn verzeichnen wir besonders starke
                                                                               i
     Antragseingänge.
                                                                               Abschlagszahlung
     Bearbeitungsstand
     Auf unserer Internetseite können Sie sich einen Überblick zum
     aktuellen Bearbeitungsstand verschaffen. Eine individuelle Aus-            Mit der in der Zwischennachricht vorhandenen
     sage zur Bearbeitungsdauer ist leider nicht möglich.                       Vorgangsnummer ist es möglich, telefonisch
                                                                                oder im Internet formlos eine Abschlagszah-
                                                                                lung zu Ihrem Antrag anzufordern.

                      www.versorgungskassen.de/beihilfen/                       Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der späteren
                      kundenservice/bearbeitungsstand.html                      Festsetzung der Beihilfe. Sollte sich hierbei
                                                                                eine Überzahlung durch die Abschlagsge-
                                                                                währung ergeben, so muss diese natürlich
                                                                                zurückgezahlt werden.

                      www.versorgungskassen.de/beihilfen/
                      kundenservice/abschlag.html

18
Verfahren

Wenn mal was nicht klappt
Sofern Sie einmal einzelne Punkte Ihrer Beihilfeberechnung oder
auch ein Schreiben von uns nicht nachvollziehen können, bietet
es sich an, zunächst einmal telefonisch Kontakt mit uns aufzu-
nehmen. In vielen Fällen ist es nicht erforderlich, sich schriftlich
an uns zu wenden.

     Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die telefonische Kon-
 i

     taktaufnahme zum Nutzen aller Beteiligten auch zu einer
     verwaltungsökonomischen Arbeitsweise beitragen.

Zu diesem Zweck haben wir einen Telefondienst eingerichtet,
der insbesondere auch die Komplexität des Beihilfenrechts
berücksichtigt. Die Telefonnummern, unter denen Sie uns
während unserer Servicezeiten erreichen, finden Sie in diesem
Praxisleitfaden unter Kontaktdaten.

Widerspruch beim Verwaltungsrechtsweg
Falls Ihnen der Verwaltungsrechtsweg offensteht, können Sie in-
nerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch
einreichen. Diese Möglichkeit ersehen Sie an der Rechtsbe-
helfsbelehrung auf Ihrem Bescheid. Bitte begründen Sie den                               +49 221 8273-4476
Widerspruch. Sofern wir dem Widerspruch abhelfen können,
erhalten Sie einen Änderungsbescheid. Andernfalls erhalten Sie
im Regelfall einen klagefähigen Widerspruchsbescheid.                  Beschwerden
                                                                       Sofern Sie einmal Anlass zur Beschwerde zu der Bearbeitung
Einwendungen im Arbeitsrecht                                           Ihrer Beihilfeangelegenheiten haben, können Sie sich auch an
Falls Ihnen der Verwaltungsrechtsweg nicht offensteht, können          die Abteilungsleitung der Beihilfekasse wenden.
Sie auch keinen Widerspruch einreichen, sondern müssen ggf.            Die Kontaktdaten finden Sie im Internet.
direkt Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Allerdings bietet
es sich auch in einem solchen Fall an, zunächst Kontakt mit
uns aufzunehmen. Dies sollte ebenfalls bevorzugt telefonisch                           www.versorgungskassen.de/beihilfen/
geschehen. Sofern Sie Ihre Einwendungen schriftlich vorbringen                         kundenservice/abteilungsleitung.html
möchten, begründen Sie bitte Ihre Zweifel an der Richtigkeit
unserer Entscheidung.

                                                                                                                                      19
Sanatoriumsbehandlung/Heilkur
     (Vorverfahren)
     Bei Aufwendungen für eine Sanatoriumsbehandlung, Heilkur,         •        Bei vorgesehenen stationären Maßnahmen ist darüber
     stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter oder Väter (auch in               hinaus zu begründen, warum eine ambulante Maßnahme
     Form einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme) ist ein                  nicht ausreichend ist.
     Voranerkennungsverfahren erforderlich.
                                                                       Die Beihilfekasse beauftragt dann den zuständigen Amtsarzt
     Ablauf                                                            oder Vertrauensarzt, die medizinische Notwendigkeit zu be-
     •    Der behandelnde Arzt bescheinigt die Notwendigkeit.          gutachten. Dies erfolgt in der Regel durch einen persönlichen
                                                                       Untersuchungstermin, zu dem Sie vom Gesundheitsamt einge-
     •    Die beihilfeberechtigte Person stellt einen formlosen        laden werden. Bitte bringen Sie zu diesem Termin auch weitere
          Antrag.                                                      medizinische Unterlagen (MRT-Befunde, Laborberichte o. Ä.) mit.

     •    Die Beihilfekasse beauftragt beim zuständigen Amtsarzt           i
          oder Vertrauensarzt ein Gutachten.                                   Tipp
                                                                               Es bietet sich an, bereits im Vorfeld der Maßnahme auch
     •    Genehmigung/Ablehnung durch die Beihilfekasse                        mit der privaten Krankenversicherung Kontakt aufzu-
                                                                               nehmen, um eine Kostenbeteiligung zu klären. Dies ist
     •    Beginn der Maßnahme nach der Genehmigung                             von Krankenversicherung zu Krankenversicherung sehr
                                                                               unterschiedlich.
     Antragsverfahren
     Die Beantragung kann formlos erfolgen. Allerdings ist hier eine           Der Amtsarzt/Vertrauensarzt schickt nach dem Untersu-
     ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung beizulegen. Aus dieser              chungstermin sein Begutachtungsergebnis der Beihilfekas-
     sollte hervorgehen:                                                       se zu. Diese stellt dann eine Genehmigung beziehungswei-
                                                                               se eine Ablehnung aus. Sobald Ihnen die Genehmigung
     •    welche Maßnahme beantragt wird (Heilkur, Sanatoriums-                vorliegt, kann die Maßnahme begonnen werden.
          behandlung, stationäre Müttergenesungskur/Vätergene-
          sungskur oder Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Maßnahme),
                                                                               Hinweis
                                                                           i
     •    welche erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit
          der vorgesehenen Maßnahme behandelt werden sollen,                   Die Beihilfekasse hat auf die Bearbeitungszeiten bei den
     •    warum ambulante ärztliche Behandlungen und Heilbe-                   Gesundheitsämtern keinerlei Einfluss. Wenn die Maßnah-
          handlungen vor Ort nicht ausreichend sind,                           me kurzfristig beginnen soll, müssen Sie bitte selbstständig
     •    welcher Kurort oder welche stationäre Einrichtung für die            beim Gesundheitsamt um eine bevorzugte Begutachtung
          Behandlung vorgesehen sind und warum bzw. ob eine                    bitten.
          Begleitperson medizinisch notwendig ist.

20
Praxisbeispiele

Ausnahme Anschlussheilbehandlung:
Bei einer so genannten Anschlussheilbehandlung ist eine vorhe-
rige Anerkennung durch die Beihilfekasse nicht erforderlich. Es
handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die die medizinische
Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre
                                                                        i
Krankenhausbehandlung fortsetzt oder im Zusammenhang

                                                                        Kostenbeteiligung
mit einem Krankenhausaufenthalt steht, um einen langfristigen
Behandlungserfolg sicherzustellen. In diesen Fällen ist es aus-
reichend, wenn der behandelnde Krankenhausarzt die Notwen-
digkeit der Anschlussheilbehandlung bescheinigt.
 i
     Fristen                                                            Nicht alle privaten Krankenversicherungen
     Heilkurmaßnahmen dürfen nur alle vier Jahre durchgeführt           beteiligen sich an diesen Aufwendungen.
     werden. Ausnahme sind zwingende medizinische Grün-                 Die Kostenbeteiligung ist von Ihrem Versiche-
     de. Ein solcher Ausnahmefall muss durch ein Gutachten              rungsvertrag abhängig. Bitte klären Sie daher
     des zuständigen Amtsarztes/Vertrauensarztes bestätigt              rechtzeitig die Kostenbeteiligung, insbeson-
     werden und sollte bereits in der ärztlichen Notwendigkeits-        dere da einige private Krankenversicherun-
     bescheinigung beschrieben werden.                                  gen ein von der Beihilfeanerkennung losge-
     Sanatoriumsbehandlungen und Heilkuren müssen inner-                löstes Genehmigungsverfahren vorsehen.
     halb von vier Monaten nach der Genehmigung begonnen
     werden.

                www.versorgungskassen.de/
                beihilfen/rheinland-pfalz/heilkur.html

                www.versorgungskassen.de/beihilfen/                Rechtsgrundlagen:
                rheinland-pfalz/sanatoriumsbehandlung.html         §§ 45 – 48 BVO RLP

                                                                                                                        21
Psychotherapie (Vorverfahren)
     Für Aufwendungen der ambulanten Psychotherapie ( tiefen-                            Probatorische Sitzungen
     psychologisch fundierte, analytische Psychotherapie, Verhal-                (8 Sitzungen)                     (5 Sitzungen)
     tenstherapie sowie systemische Therapien) ist in der Regel ein
     Voranerkennungsverfahren erforderlich.
                                                                                                               Tiefenpsych.fundierte
     Ablauf                                                                                                       Psychotherapie
     •       Probatorische Sitzungen (5 bzw. 8)                             Analytische Psychotherapie
     •       Behandlungspause und Beantragung der ambulanten                                                    Verhaltenstherapie
                                                                                                                Systemische Therapie
             Psychotherapie
     •       Gutachterverfahren
     •       Genehmigung/Ablehnung durch die Beihilfekasse                           Antrag                               Bericht
                                                                                  (Antragsteller)                       (Therapeut)
     •       Fortsetzung der Behandlung                                                             Gutachter
     •       Behandlungsende nach den genehmigten Sitzungen oder
             Verlängerungsantrag

     Antragsverfahren
     Die für die Beantragung der ambulanten Psychotherapie vor-
     gesehenen Vordrucke finden Sie auf unserer Internetseite. Im
     Rahmen dieses Vorverfahrens beauftragt die Beihilfekasse einen
     unabhängigen Gutachter. Dieser prüft u. a. auch die Qualifikati-
     on des vorgesehenen Therapeuten.
                                                                                                       Beihilfekasse
                                                                                               (Beihilfefestsetzungsstelle)
             Es bietet sich an, bereits vor dem ersten Termin den The-
         i

             rapeuten zu befragen, ob er über die für die beihilfenrecht-
             liche Anerkennung erforderliche Qualifikation verfügt.

     Bei einem Wechsel des Therapeuten ist ein neues Anerken-
     nungsverfahren durchzuführen. Dies gilt auch, wenn die Be-
     handlung in einer Gemeinschaftspraxis weiter fortgeführt wird.
     Die Genehmigung ist untrennbar an die Person des Therapeu-
     ten gebunden.

                                                                                        Fortsetzung der Behandlung
                                                                                       eventuell Verlängerungsantrag

22
Praxisbeispiele

Ausnahmen                                                           Ausnahme bei akutem Behandlungsbedarf
Von der Notwendigkeit für ein Anerkennungsverfahren gibt es         In Ausnahmefällen einer akuten Behandlungsbedürftigkeit darf
die folgenden Ausnahmen:                                            eine Behandlung fortgesetzt werden, auch wenn nach den
                                                                    probatorischen Sitzungen noch keine Genehmigung durch die
•      Aufwendungen der psychosomatischen Grundversorgung           Beihilfekasse vorliegt.
       für verbale Intervention, Hypnose, autogenes Training und
       Relaxationstherapie nach Jacobson.                           Voraussetzung ist, dass

•      Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie, wenn der Bei-      •    ein akuter Behandlungsbedarf in einer probatorischen
       hilfekasse spätestens nach den probatorischen Sitzungen           Sitzung festgestellt wird,
       eine Feststellung des Therapeuten vorgelegt wird, wonach     •    ein Gutachterverfahren bei der Beihilfekasse beantragt
       bei einer Einzelbehandlung nicht mehr als 10 Sitzungen            worden ist und
       und bei einer Gruppenbehandlung nicht mehr als 20 Sit-       •    die Akutbehandlung als Einzeltherapie, gegebenenfalls
       zungen erforderlich sind.                                         auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen (max. 12
                                                                         Sitzungen) je Krankheitsfall durchgeführt wird.
Probatorische Sitzungen
Probatorische Sitzungen sind bei zugelassenen Behandlern
beihilfefähig (auch bei verschiedenen Therapeuten). Sie dienen
der Feststellung der Diagnose. Außerdem sollen Behandler und
Patient prüfen können, ob sie ein entsprechendes Vertrauens-                         www.versorgungskassen.de/beihilfen/
verhältnis aufbauen können, welches Voraussetzung für eine                           rheinland-pfalz/ambulante-psychotherapie.html
erfolgreiche Behandlung ist.

Nach den probatorischen Sitzungen darf eine Behandlung erst
dann fortgesetzt werden, wenn die Genehmigung durch die
Beihilfekasse vorliegt.

    Anzahl der beihilfefähigen probatorischen Sitzungen

    Tiefenpsychologisch fundierte                  5 je Behandler
    Psychotherapie
    Verhaltenstherapie                             5 je Behandler
    Systemische Therapie                           5 je Behandler   Rechtsgrundlagen:
    Analytische Psychotherapie                     8 je Behandler
                                                                    §§ 17 bis 20a BVO und Anlage 2 BVO RLP

                                                                                                                                     23
Zahnimplantate
     Bei Zahnimplantaten handelt es sich um künstliche Zahnwur-         Ablauf
     zeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden, um einen
     oder mehrere Pfeiler zu gewinnen, auf denen später ein Zahner-     1.   Der behandelnde Arzt bescheinigt die medizinische Not-
     satz (sogenannte Suprakonstruktion) befestigt wird.                     wendigkeit. Zu diesem Zweck stellt er einen detaillierten
                                                                             Heil- und Kostenplan auf.
     Indikationen:                                                      2.   Diesem Heil- und Kostenplan ist der sogenannte Indika-
     Zur Gewährung einer Beihilfe ist das Vorliegen einer der folgen-        tionsnachweis beizufügen (wird durch den behandelnden
     den Indikationen erforderlich:                                          Arzt ausgefüllt). Sie finden diesen Vordruck auf http://
                                                                             www.versorgungskassen.de/beihilfen/vordrucke.html.
     1.   generalisierte Nichtanlage von Zähnen (weniger als 8          3.   Sobald der Beihilfekasse die Unterlagen vorliegen, kann
          Zähne je Kiefer),                                                  der Umfang der Beihilfefähigkeit für die geplante Maßnah-
     2.   große Kieferdefekte infolge von Kieferbruch oder Kieferre-         me geprüft werden. Sofern Sie es wünschen, erhalten Sie
          sektion,                                                           hierzu eine unverbindliche Berechnung über die voraus-
     3.   angeborene Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-Kiefer-Gau-           sichtliche Höhe der Beihilfe.
          menspalte),
     4.   dauerhaft bestehende extreme, irreversible, nicht medika-
          menteninduzierte Xerostomie (Mundtrockenheit), insbe-
          sondere im Rahmen einer Tumorbehandlung,

                                                                                 i
     5.   nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen
          im Mund- und Gesichtsbereich (z. B. Spastiken), wenn
          nach neurologischem Attest eine absolute Kontraindikation
          für (auch implantatgestützten) herausnehmbaren Zahner-

                                                                                 Beihilfefähig
          satz besteht,
     6.   implantatgetragener Zahnersatz im atrophischen zahnlo-
          sen Oberkiefer (Begrenzung auf bis zu sechs Implantate)
          und
     7.   implantatgetragener Zahnersatz im atrophischen zahnlo-
          sen Unterkiefer (Begrenzung bis zu vier Implantate).                   Liegt keine der genannten Indikationen vor,
                                                                                 sind grundsätzlich bis zu zwei Implantate je
     Bei der Ermittlung der Anzahl der beihilfefähigen Implantate                Kiefer (einschließlich vorhandener Implanta-
     werden bereits vorhandene Implantate mitgezählt, zu deren                   te), beihilfefähig.
     Aufwendungen Beihilfen oder vergleichbare Leistungen aus
     öffentlichen Kassen gewährt wurden.

24
Praxisbeispiele

Folgende Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit im-              Serviceleistung
plantologischen Leistungen:                                       i
                                                                      Es bietet sich an, der Beihilfestelle vor Behandlungsbeginn
•    vorbereitende/ergänzende Maßnahmen (z. B. Röntgen,               einen entsprechenden Heil- und Kostenplan
     Computertomographie, Knochenaufbau),                             zur Prüfung der beihilfenrechtlichen Voraussetzungen zu
•    die Implantatinsertion sowie                                     übersenden.
•    die Suprakonstruktion (Zahnersatz auf Implantat).                Sie erhalten dadurch einen Überblick über die Höhe Ihrer
                                                                      verbleibenden Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten.
Wartezeiten
Die Aufwendungen für implantologische Leistungen sind nur
beihilfefähig, wenn die beihilfeberechtigte Person bei Be-
handlungsbeginn mindestens ein Jahr ununterbrochen im
öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Dies gilt ebenfalls für in
diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen für zahnärztliche
Behandlungen, Zahnersatz sowie funktionstherapeutische u.
funktionsanalytische Maßnahmen.

Ausnahmen hierzu sind:

•   die Leistungen beruhen auf einen Unfall,
•   die beihilfeberechtigte Person war zuvor mindestens drei
    Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt
    oder
•   die beihilfeberechtigte Person wäre ohne ihre Tätigkeit im
    öffentlichen Dienst bei einer anderen beihilfeberechtigten
    Person berücksichtigungsfähig.

                 www.versorgungskassen.de/beihilfen/
                 rheinland-pfalz/implantat-behandlungen.
                 html

                                                                      Rechtsgrundlagen:
                                                                      §§ 14 und 15 BVO RLP

                                                                                                                                    25
Zahnersatz
     Heil- und Kostenplan des Zahnarztes                                 Berechnungsbeispiel:
     Es ist nicht erforderlich den Heil- und Kostenplan, den Ihnen Ihr   Beihilfeberechnung zu einer Zahnersatzversorgung bei privat
     Zahnarzt zur Verfügung stellt, der Beihilfekasse zur Information    krankenversicherten Beamt_innen:
     oder gar zur Genehmigung vorzulegen. Sie können mit der
     Behandlung sofort beginnen.                                             Honorarkosten                    3.000 €

     Bei der Versorgung mit Zahnersatz, dazu zählen auch Zahnkro-            Laborkosten                      2.000 €
     nen und Suprakonstruktionen, sind die sogenannten zahn-
                                                                             Gesamtkosten                     5.000 €
     technischen Leistungen nach § 9 der Gebührenordnung für
     Zahnärzte nur in Höhe von 60 % der medizinisch notwendigen              beihilfefähig sind:
     Aufwendungen beihilfefähig. Zahntechnische Leistungen sind
                                                                             Honorarkosten                                   3.000 €
     handwerklich gefertigte Werkstücke, z. B. Inlays, Prothesen,
     Brücken, Kronen, Halte- und Stützvorrichtungen einschließlich           Laborkosten (60 % von 2 000 €)                  1.200 €
     der dafür benötigten Teile und Legierungen.
                                                                             beihilfefähige Aufwendungen                     4.200 €
     Kosmetische Zwecke                                                      Beihilfe: beihilfeberechtigte Person
     Zahnärztliche Leistungen einschließlich der zahntechnischen             mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
     Leistungen, die aus kosmetischen Gründen erbracht werden,
     sind nicht beihilfefähig. Nur die medizinisch notwendigen               70 % von 4.200 €                                          2.940 €
     Aufwendungen können anerkannt werden. Als Beispiel für                  Leistung der privaten Versicherung                        1.500 €
     kosmetische Behandlungen sind hier Veneers zu nennen, die               (30 % von 5.000 €)
     als Verblendschalen aus optischen Gründen auf die Zahnober-
     fläche aufgeklebt werden.                                               Gesamterstattung                                          4.440 €
                                                                             verbleibender Eigenanteil (5.000 € – 4.440 €)              560 €
     Zahnzusatzversicherung
     Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben,
     ist der Leistungsbescheid der Zahnzusatzversicherung dem            Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten
     Beihilfeantrag beizulegen.                                          Sofern für eine gesetzlich versicherte Person eine Beihilfe
                                                                         zu den Aufwendungen für Zahnersatz beantragt wird, ist es
                                                                         unbedingt erforderlich, dass dem Beihilfeantrag der durch die
                       www.versorgungskassen.de/beihilfen/rhein-         gesetzliche Krankenversicherung genehmigte Heil- und Kosten-
                       land-pfalz/zahnaerztliche-behandlungen.html       plan beigelegt wird.

                                                                               Bitte beachten Sie ggf. die Erfüllung von Wartezeiten
                                                                         i
                                                                               (s. Hinweis auf S. 25)

     Rechtsgrundlagen:
     §§ 12 und 15 BVO RLP
26
Praxisbeispiele

Kieferorthopädie
Voraussetzungen
Eine kieferorthopädische Behandlung oder die Behandlung von
Kiefermissbildungen sind beihilfefähig, wenn
1. diese zur Herstellung der Kaufähigkeit oder zur Verhü-
     tung einer Krankheit notwendig ist (muss ärztlicherseits            i
     bescheinigt werden) und
2. der Beihilfekasse ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird.

Heil- und Kostenplan des Kieferorthopäden                                 Mehraufwendungen
Es ist nicht erforderlich den Heil- und Kostenplan, den Ihnen
Ihr Kieferorthopäde zur Verfügung stellt, der Beihilfekasse vor
Behandlungsbeginn zur Information oder gar zur Genehmigung
vorzulegen.                                                               •    für besondere Behandlungsmaterialien,
Mit der ersten Rechnung muss der kieferorthopädische Be-                       wie z. B. für Keramikbrackets, die gerne
handlungsplan vorgelegt werden. Dieser muss eine Angabe                        aus kosmetischen Gründen verwendet
über die Dauer der Behandlung enthalten sowie die Anzahl                       werden sowie
der Abschläge, die der Kieferorthopäde bei einer mehrjährigen
Behandlung in Rechnung stellen wird. Nur die notwendigen und              •    für besondere Verfahren, z. B. Invisalign-
angemessenen Aufwendungen sind beihilfefähig.                                  bzw. Aligner-Verfahren, Lingualtechnik

                                                                          sind nicht beihilfefähig!
Kieferorthopädie bei gesetzlich Versicherten
Die kieferorthopädische Behandlung ist im Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Sofern ein
begründeter Ablehnungsbescheid der gesetzlichen Krankenver-
sicherung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer                 Zweifelsfälle
beihilfenrechtlichen Prüfung.                                     In Zweifelsfällen kann die Einschaltung des Amtszahnarztes er-
                                                                  forderlich sein. Darüber werden Sie von der Beihilfekasse vorab
Besondere Materialien und Verfahren                               informiert, da für eine Begutachtung auch das Einverständnis
Es werden nur die Kosten für die herkömmliche Behandlungs-        des Patienten (oder der gesetzlichen Vertretung) erforderlich ist.
methode (Spange, Multiband) als beihilfefähig anerkannt. Diese
werden durch eine Vergleichsberechnung ermittelt.

                                                                                    www.versorgungskassen.de/beihilfen/
                                                                                    rheinland-pfalz/kieferorthopaedie.html

Rechtsgrundlagen: § 16 BVO RLP

                                                                                                                                       27
Hilfsmittel
     Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet sein. Zu den Hilfsmitteln
     zählen auch Körperersatzstücke, Kontrollgeräte sowie Apparate
     zur Selbstbehandlung.

     Hilfsmittelkatalog
     In der Anlage 4 zur Beihilfeverordnung ist ein Hilfsmittelkata-
     log aufgeführt. Alle in diesem Katalog genannten Hilfsmittel
     (Abschnitt I) sind grundsätzlich beihilfefähig. Hilfsmittel, die in
     Abschnitt II dieser Anlage aufgeführt sind, sind von der Beihilfe-
     fähigkeit ausgeschlossen.

     Hilfsmittel außerhalb des Hilfsmittelkatalogs
     Bei Hilfsmitteln, die nicht in diesem Katalog (Abschnitt I)
     genannt sind und die nicht der allgemeinen Lebenshaltung
     zuzuordnen sind, ist die Zustimmung der Beihilfekasse (bei Lan-
     desbeamt_innen das Ministerium für Finanzen) erforderlich.

     Höchstbeträge:
     Bei verschiedenen Hilfsmitteln gibt es Höchstbeträge, die beihil-
     fenrechtlich zu beachten sind. Beispiele:

     •    Hörgeräte = 1.500 € je Ohr                                       Mietgebühren:
     •    Perücke = 512 €                                                  Die Mietgebühren (auch Versorgungspauschalen) für Hilfsmittel
     •    Brillengläser                                                    sind beihilfefähig, sofern sie insgesamt nicht höher als die ent-
          Cyl. Einstärkengläser bis zu 41 €, Cyl. Mehrstärkengläser        sprechenden Anschaffungskosten sind. Aus diesem Grund ist
          bis zu 92,50 € je Glas (zusätzlich können noch bestimmte         bei einer Miete auch auf der ärztlichen Verordnung die voraus-
          Aufpreise je Glasart als beihilfefähig anerkannt                 sichtliche Benutzungsdauer anzugeben.
          werden)
     •    Neurodermitis-Anzüge
          bei an Neurodermitis erkrankten Kindern bis zum
          12. Lebensjahr = 80 € (für bis zu 2 Anzüge je Kalenderjahr)

     Betriebskosten
     Bei Aufwendungen für den Betrieb von Hilfsmitteln ist nur der
     100 € im Kalenderjahr übersteigende Betrag beihilfefähig.

28
Praxisbeispiele

Eigenanteil für übliche Gebrauchsgegenstände
Bei einigen Hilfsmitteln ist ein Eigenanteil für übliche Gebrauchs-
gegenstände anzusetzen. Beispiele:

•    Orthopädische Maßschuhe
     Die Aufwendungen sind beihilfefähig, soweit sie 64 €
                                                                      i
     übersteigen.

                                                                      Zweifelsfälle
•    Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
     Die Aufwendungen für BH´s bzw. Badeanzüge für Brust-
     prothesen sind beihilfefähig, soweit sie 15 € bzw. 40 €
     übersteigen.

                                                                      In Zweifelsfällen kann die Einschaltung des
Gegenstände der allgemeinen Lebenshaltung                             Amtsarztes erforderlich sein. Darüber werden
Zu Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen                   Sie von der Beihilfekasse vorab informiert,
Lebenshaltung benutzt werden oder die einen Gegenstand der            da für eine Begutachtung auch das Einver-
allgemeinen Lebenshaltung ersetzen können, wie z. B.                  ständnis des Patienten (oder der gesetzlichen
                                                                      Vertretung) erforderlich ist.
•    Antiallergene Matratzen-/Bettbezüge,
•    Blutdruckmessgerät,
•    Fieberthermometer sowie
•    Heizkissen oder Bestrahlungslampen

können keine Beihilfen gewährt werden.

Reparaturen
Reparaturen von Hilfsmitteln, die als beihilfefähig anerkannt
werden konnten, sind grundsätzlich ohne ärztliche Verordnung
beihilfefähig.

                                                                      Rechtsgrundlagen:
                                                                      § 34 und Anlage 4 BVO RLP

                                                                                                                      29
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