Informationen zum Schuljahr 2020/2021 - Primarschule Zeglingen Kilchberg - Gemeinde Zeglingen
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
Allgemeine Hinweise 4-6
Schulordnung 7
Schulferien 8-9
Termine 10
Adressen Schulrat, Gemeinde 11
Stundenpläne 12 - 15
Benutzungsordnung Bibliothek 16
Betreuung der Kinder bei Unterrichtsausfällen 17
Information Jokertage/Urlaub 18
Jokerkarten 19
Urlaubsgesuch 21
Seite 2Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
Viel Freude und Spannung sollen Ihre Kinder im neu begonnen Schuljahr 2020/21
begleiten. Die Lehrerinnen, das Sekretariat und die Schulleitung der Kreisschule
Zeglingen Kilchberg freuen sich, gemeinsam mit den Kindern ihrem Wissensdrang zu
folgen und mit ihnen Neues entdecken und erleben zu dürfen.
Es freut uns sehr, auf den Schulbeginn zwei neue Lehrerinnen an der Schule
begrüssen zu dürfen. Frau Isabella Grieder wird als Heilpädagogin neu im
Kindergarten tätig sein. Frau Simone Walde wird neu zwei Lektionen in der 5./6.
Klasse, zwei Lektionen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in der 1./2. Klasse und je
eine Lektion Förderunterricht in der 3./4. Klasse sowie in der 5./6. Klasse
unterrichten.
Im Laufe des letzten Schuljahrs wurde das Team Kreisschule Zeglingen Kilchberg
durch Frau Nadia Stohler als neue Sekretärin ergänzt. Auch über diesen personellen
Zuwachs, die gute Zusammenarbeit und den Support freuen wir uns sehr.
Im Kreisschulrat gibt es ebenfalls personelle Veränderungen: Neu werden Frau
Viviane Liebherr und Herr George Krieg im Schulrat die Arbeit aufnehmen. Ein
herzliches Dankeschön geht an Frau Sabine Mathä und Frau Tanja Müller-Grieder
für ihr Engagement in den letzten Jahren. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute
Zusammenarbeit mit dem Schulrat.
Als Jahresthema haben wir «spielerisch durchs Jahr» gewählt. Die ganze Schule
begibt sich auf eine Entdeckungsreise, spielend zu lernen. Dabei sollen die Kinder
auf allen Stufen forschend und eigenmotiviert die Freude am Lernen entdecken
dürfen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein spannendes Schuljahr und wir hoffen auf
eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Lehrerinnen, Schulleitung und Sekretariat Kreisschule Zeglingen Kilchberg
Wir bitten Sie,
das Heft bis zum Ende
des Schuljahres
aufzubewahren.
Seite 3Allgemeine Hinweise
Absenzen
Jede Absenz muss so früh wie möglich mitgeteilt und begründet werden.
Fehlt ein Kind ohne vorherige Abmeldung in der Schule, so ruft die
Lehrperson bei den Eltern an.
Blockzeiten
An der ganzen Schule gelten Blockzeiten. Schulbeginn 7.50 Uhr,
Schulschluss 11.50 Uhr.
Der Kindergarten hat Einlaufzeit von 7.50 - 8.30 Uhr.
Elterngespräche
Zwischen den Weihnachts- und Fasnachtsferien finden
Standortsgespräche statt. Weitere Gespräche mit den Lehrpersonen
können nach Bedarf vereinbart werden.
Fragen
Gibt es Fragen, Unklarheiten oder Probleme? Bitte sprechen Sie
unbedingt zuerst immer die betroffene Lehrperson an. Kommt es in
einem Gespräch zu keiner zufriedenstellenden Lösung, so gelangen Sie
mit Ihrem Anliegen an die Schulleitung. Sollte auch sie keine für Sie
befriedigende Lösung finden, können Sie sich an den Schulrat wenden.
Die Schulleitung resp. der Schulrat wird sich erlauben, Eltern resp.
Kinder, falls sie sich nicht an diese Regel halten, an die jeweilige Person
zurückzuweisen.
Jokertage
Siehe separate Info im Anhang.
Kranke Kinder
Es kommt immer wieder mal vor, dass Kinder krank zur Schule geschickt
werden, damit sie wichtigen Lernstoff nicht verpassen. Bei einer leichten
Erkältung mag dies noch in Ordnung sein, bei deutlichem Unwohlsein
und Fieber sollten die Kinder aber zuhause bleiben. Die Gesundheit der
Kinder ist wichtiger!
Seite 4Pausenplatz
Die Pause gehört in den Verantwortungsbereich der Schule. Die Kinder
befinden sich auf dem Pausenplatz. Eine Lehrperson ist als Aufsicht bei
den Kindern.
Pflichten der Eltern (aus dem Bildungsgesetz)
Die Erziehungsberechtigten
a. sind verpflichtet, die Klassenlehrperson frühzeitig über besondere
Umstände zu informieren, die ihre Kinder in ihrer schulischen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können.
b. sind für die Erziehung der Kinder verantwortlich.
c. unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder.
d. arbeiten mit den Lehrpersonen sowie der Schule ihrer Kinder
zusammen und suchen bei Fragen den direkten Kontakt mit ihnen.
e. halten die Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule ein-
zuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen.
Rechte der Eltern (aus dem Bildungsgesetz)
Die Erziehungsberechtigten werden:
a. durch die Schule am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt.
b. über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren
Klasse und Schule regelmässig informiert.
c. in die Evaluation der Schulen und des kantonalen Bildungswesen
einbezogen.
d. von den für ihre Kinder zuständigen Lehrperson und der
Schulleitung auf
ihr Verlangen angehört.
Schulbesuche
Wir kennen keine offiziellen Besuchstage. Nach Anmeldung spätestens
am Vortag sind Besuche bei allen Lehrpersonen immer erwünscht und
willkommen.
Seite 5Spezielle Förderung
Der Kindergarten und die Primarschule Zeglingen/Kilchberg bieten ein
breites Spektrum von spezieller Förderung an.
Dazu gehören:
• ISF (Integrierte Schulungsform)
• Fördergruppen im deutschen und mathematischen Bereich
• Begabtenförderung
• DaZ (Deutsch als Zweitsprache)
Die Lehrpersonen wenden sich an die Eltern, sofern sie bei einem Kind
einen Bedarf an spezieller Förderung feststellen.
Schulweg
Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern.
Urlaub
Siehe separate Info im Anhang.
Versicherung
Die Schulen im Kanton BL verfügen weder über eine Haftpflicht- noch
eine Unfallversicherung. Diese Risiken müssen privat versichert
werden.
Seite 6Schulordnung (Kindergarten und Schule)
Wir halten uns vor dem Unterricht und in der grossen Pause auf dem
Pausenplatz hinter dem Schulhaus auf. Wir betreten das Schulhaus nur,
um den Schulsack reinzulegen oder in Notfällen.
Wir ziehen die Strassenschuhe in der Garderobe aus.
Wir sind im Schulhaus leise und rennen nicht.
Wir verwenden keine persönlichen elektronischen Geräte im Schulhaus.
Wer aus organisatorischen Gründen ein Handy mitnehmen muss, legt
dieses während der Unterrichtszeit aufs Pult der Lehrperson oder es
bleibt im Schulsack im Schulzimmer.
Wir verlassen das Schulhausareal während der Schulzeit nur mit der
Erlaubnis einer Lehrperson.
Wir spielen Fussball nur auf dem Fussballplatz hinter dem Spielplatz
oder bei der Turnhalle oben.
Wir werfen mit Schneebällen nur auf dem Fussballplatz. Wir «stopfen»
nicht.
Wir trinken und essen im Schöpfli nicht.
Wir verlassen den Pausenplatz sauber und aufgeräumt.
Wir deponieren Fundgegenstände im Fundkorb, wo sie jederzeit
abgeholt werden können. Vor den Quartalsferien werden übrig
gebliebene Gegenstände und Kleider entsorgt.
Wir deponieren Fahrgeräte im Veloraum.
Wir gehen freundlich miteinander um. Wenn das nicht geht, wenden wir
uns an eine Lehrperson.
Im August 2020
Kreisprimarschule Zeglingen Kilchberg
Seite 7Schuljahr / Schulferien 2020/2021
Gestützt auf § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons
Basel-Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der
Schulferien folgender Entscheid:
1. Geltungsbereich
Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen,
weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-
Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-
Thierstein.
2. Schuljahr
1. Semester: Montag, 10. August 2020 – Sonntag, 17. Januar 2021
2. Semester: Montag, 18. Januar 2021 – Samstag, 03. Juli 2021
3. Schulfreie Tage / Feiertage
Donnerstag, 13. Mai und Freitag, 14. Mai 2021 (Auffahrt)
Montag 24. Mai 2021 (Pfingstmontag)
4. Schulferien Basel-Landschaft
Herbst Ferienbeginn Samstag 26. September 2020
Unterrichtsbeginn Montag 12. Oktober 2020
Weihnachten Ferienbeginn Samstag 19. Dezember 2020
Unterrichtsbeginn Montag 4. Januar 2021
Fasnacht Ferienbeginn Samstag 13. Februar 2021
Unterrichtsbeginn Montag 1. März 2021
Basler Fasnacht
22.-24. Februar 2021
Frühjahr Ferienbeginn Samstag 27. März 2021
Unterrichtsbeginn Montag 12. April 2021
Sommer Ferienbeginn Samstag 3. Juli 2021
Unterrichtsbeginn Montag 16. August 2021
Seite 8Schuljahr / Schulferien 2021/2022
Gestützt auf § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons
Basel-Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der
Schulferien folgender Entscheid:
1. Geltungsbereich
Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen,
weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-
Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-
Thierstein.
2. Schuljahr
1. Semester: Montag, 16. August 2021 – Sonntag, 23. Januar 2022
2. Semester: Montag, 24. Januar 2022 – Samstag, 02. Juli 2022
3. Schulfreie Tage / Feiertage
Donnerstag, 26. Mai und Freitag, 27. Mai 2022 (Auffahrt)
Montag 06. Juni 2022 (Pfingstmontag)
4. Schulferien Basel-Landschaft
Herbst Ferienbeginn Samstag 2. Oktober 2021
Unterrichtsbeginn Montag 18. Oktober 2021
Weihnachten Ferienbeginn Samstag 18. Dezember 2021
Unterrichtsbeginn Montag 3. Januar 2022
Fasnacht Ferienbeginn Samstag 26. Februar 2022
Unterrichtsbeginn Montag 14. März 2022
Basler Fasnacht
7.-9. März 2022
Frühjahr Ferienbeginn Samstag 9. April 2022
Unterrichtsbeginn Montag 25. April 2022
Sommer Ferienbeginn Samstag 2. Juli 2022
Unterrichtsbeginn Montag 15. August 2022
Seite 9Termine im Schuljahr 2020/2021
Datum Anlass KG 1./2. 3./4. 5./6.
24.08.2020 – Check P3 und P6 x x
11.09.2020
Sept. 2020 Kein gemeinsamer x x x x
Elternabend (Elternabend
pro Klasse)
18.09.2020 Papiersammlung x x
03.11.2020 Tag der Pausenmilch x x x x
06.11.2020 Religion 3 Lektionen x
12.11.2020 Gendertag x
23. – 27.11.2020 Projektwoche x x x x
11.12.2020 Papiersammlung x x
17.12.2020 Weihnachtsfeier x x x x
18.12.2020 Rückgabe der Laufkarten x x
22.01.2021 Religion 3 Lektionen x
Jan./Feb. 2021 Kunsteisbahn Sissach x x x x
26.03.2021 Religion 3 Lektionen x
14.04.2021 Sporttag x x x x
21.04.2021 Verschiebedatum Sporttag x x x x
April/Mai 2021 Check P5 x
13./14.05.2021 Auffahrt/Brücke x x x x
24.05.2021 Pfingstmontag x x x x
18. oder Religion 3 Lektionen x
25.06.2021
30.06.2021 Schulschlussfeier x x x x
Seite 10Adressen Schulrat
Carina Breitenstein Häuserrain 6, 4495 Zeglingen 061 981 21 31
(Präsidentin) cab@eblcom.ch
Pascal Studer Häuserrain 12, 4495 Zeglingen 061 599 21 37
pascal_studer7@hotmail.com
Renate Rentsch Hauptstrasse 46, 4495 Zeglingen 061 971 42 33
(Aktuarin) r.rentsch@hpz-bl.ch
Roland Schenk Hauptstrasse 58, 4495 Zeglingen 076 417 11 35
(GR, Zeglingen) roschba54@gmail.com
Viviane Liebherr Hauptstrasse 8, 4496 Kilchberg 061 261 63 52
(GR, Kilchberg) vivianeliebherr@bluewin.ch
Georges Krieg Hagenmattweg 1, 4496 Kilchberg 079 767 85 48
(Kilchberg) g.krieg@irides.ch
Schulleitung und Sekretariat
Rita Schaffer Burghalde 42, 5600 Lenzburg 079 772 23 60
schulleitung@schulezeglingen.ch
Nadia Stohler Hauptstrasse 47, 4495 Zeglingen 061 981 54 28
sekretariat@schulezeglingen.ch
Gemeinde
Franziska Mahrer Gemeindeverwaltung, Zeglingen 061 983 03 43
gemeinde@zeglingen.ch
Simon Itin Hauptstrasse 6, 4496 Kilchberg 061 981 18 84
Werkhofzeglingen@breitband.ch
Seite 11Stundenplan Kindergarten 2020 / 21
Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
7:50 - 8:17 EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT
8:20 - 9:05 X X X X WALD
9:05 - 9:50 X X X X WALD
9:50 - 10:20 PAUSE
10:20 - 11:05 TURNEN X ISF X X X WALD
11:05 - 11:50 TURNEN X ISF X X WALD
11:50 - 13:30 MITTAG
13:30 - 14:15 KiGa KiGa 2
1
14:20 - 15:05 KiGa KiGa 2
1
Frau Dominique Gisin Frau Sibela Karahasovic Frau Isabella Grieder
(Klassenlehrerin 2. Kindergarten) (Klassenlehrerin 1. Kindergarten) (schulische Heilpädagogin)
Seite 12Stundenplan 1. / 2. Klasse
Schuljahr 2020/21
Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Eingangslektion
07.50 – 08.17 x x x x mit RW und SB
08.20 – 09.05 x x / TW x x MuB / x
09.05 – 09.50 Turnen x / TW x x MuB / x
Pause
10.20 – 11-05 x x x x x / MuB
11.05 – 11.50 x Turnen x Turnen x / MuB
Mittag
13.30 – 14.15 x x (gerade KW)
14.20 – 15.05 x x (gerade KW)
x / Turnen = Sabrina Bürkli Textiles Werken = Mirjam Carbonari
MuB = Regina Werthmüller SHP = Nadja Fuchs Seite 13Seite 14
5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl.
7h50-
8h20 Sport X X X X X X X X
8h20-
9h05 X X X X X W X X X X
9h05-
9h50 X X X X X W X X X X
10h20-
11h05 X X X X H X W X X X
11h05-
11h50 X X X X H X W X X X
13h30-
14h15 X H X X X X
14h20-
15h05 X H X X Sport
15h15-
16h00 Sport X* X*
Seite 15Benutzungsordnung
Schulbibliothek Zeglingen/Kilchberg
gültig ab 10. August 2020
Ausleihe
Die Schulbibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern der
Kreisprimarschule Zeglingen/Kilchberg gratis zur Verfügung. Die Bücher
können von den Kindern selbständig während der Öffnungszeiten oder bei
einem Bibliotheksbesuch mit der Klasse ausgeliehen werden.
Anzahl Bücher insgesamt: 3 Stück (während der Schulferien maximal 6 Bücher)
Ausleihfrist: 4 Wochen (in den Sommerferien 6 Wochen)
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:50 - 10:20 Uhr / Donnerstag: 9:50 - 10:20 Uhr
Mahnungen
Wir verzichten weiterhin auf ein Mahnsystem und bitten die Eltern, das
Rückgabedatum der Bücher (siehe Innenseite Buchdeckel) im Auge zu
behalten.
Beschädigung / Verlust
Wird ein Buch beschädigt, bitte nicht selber flicken, sondern der
Klassenlehrerin oder in der Bibliothek abgeben. Falls ein Buch wegen
Beschädigung oder Verlust ersetzt werden muss, werden die Kosten für
den Neuerwerb den Eltern in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für den sorgfältigen Umgang mit unseren Büchern!
Seite 16Betreuung der Kinder bei Unterrichtsausfällen
Auch Lehrpersonen können einmal krank sein. In diesem Fall ist die
Schule grundsätzlich verpflichtet, ein Betreuungsangebot für die Kinder
anzubieten. Es gibt jedoch Situationen, die wir im Team kurzfristig nicht
zufriedenstellend abdecken können (z.B. alle 18 Kinder einer Stufe auf
andere Klassen verteilen). In diesem Fall sind wir darauf angewiesen,
dass diejenigen Kinder, die zuhause betreut werden können,
ausnahmsweise auch einmal zu Hause bleiben. Selbstverständlich
finden wir eine Lösung für diejenigen Kinder, die nicht zu Hause betreut
werden können. In der Regel werden diese auf andere Klassen
aufgeteilt und können gemäss ihrem aktuellen Stundenplan in der
Schule sein. Die Kindergartenkinder, die bei einer allfälligen
Abwesenheit der Lehrperson nicht zu Hause bleiben können, werden in
der Unterstufenabteilung im Schulhaus betreut. Sollte eine Lehrperson
länger nicht unterrichten können, werden wir baldmöglichst eine
Stellvertretung einsetzen.
Damit die Organisation in einer solchen Ausnahmesituation reibungslos
klappt, haben wir folgenden Ablauf festgelegt:
Die Klassenlehrperson informiert die Eltern per Rundtelefon wenn
immer möglich schon am Vortag, kurzfristig je nach Situation halt
auch erst am frühen Morgen, dass sie nicht unterrichten kann.
Diejenigen Eltern, die ihr Kind NICHT zu Hause betreuen können,
melden sich vor Unterrichtsbeginn auf die Schulhausnummer
061 981 54 29, damit wir wissen, welche und wie viele Kinder zur
Schule kommen werden. Wir bitten Sie, sich nicht mit der
Klassenlehrperson in Verbindung zu setzen, damit sich diese
erholen kann.
Wir gehen davon aus, dass diejenigen Eltern, die sich bis 07:45
Uhr nicht gemeldet haben, ihr Kind zu Hause betreuen können.
Seite 17Information Jokertage/Urlaub
Bis jetzt haben wir bei den Urlaubs- und Jokertagen sehr auf die
Eigenverantwortung der Eltern gezählt. In letzter Zeit haben sich die
Urlaubsgesuche jedoch so gehäuft, dass wir gezwungen sind, die
Regeln klarer zu setzen.
Urlaub
Den Schülerinnen und Schülern steht laut Bildungsgesetz kein Urlaub
ausserhalb der Schulferien zu. Urlaub soll eine Ausnahme sein bei
Familien-, Sport- und Musikanlässen, die einmalig sind (nicht jedes Jahr)
und sich nicht auf die Schulferien verschieben lassen.
Wir bitten Sie, dies bei der Ferienplanung zu beachten.
Urlaubsgesuche können bei der Klassenlehrperson
bezogen werden.
Jokertage
Jedes Kind darf 2 Jokertage pro Schuljahr nehmen, d.h. es
kann an zwei Tagen die Schule nicht besuchen. Es ist
nicht möglich, die Jokertage auf 4 Halbtage zu verteilen.
Die Jokertage verfallen per Ende Schuljahr und können
nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.
Bei einem Urlaub werden die zwei Jokertage angerechnet
und können nicht mehr zusätzlich bezogen werden.
Vor dem Bezug eines Jokertages muss die
Klassenlehrperson möglichst frühzeitig per Jokerkarte (in
diesem Heft) informiert werden.
Tipp
Für Familienausflüge eignen sich die schulfreien Tage, die Sie unter
„Termine im nächsten Schuljahr“ in diesem Heft finden.
Seite 18Jokerkarte
Name:………………………………………………..
Vorname:…………………………………………….
Wann (Datum):……………………………………..
Unterschrift der Eltern und Erziehungsberechtigte:
Bitte für jedes Kind ausfüllen und der jeweiligen Klassenlehrperson
abgeben.
Jokerkarte
Name:………………………………………………..
Vorname:…………………………………………….
Wann (Datum):……………………………………..
Unterschrift der Eltern und Erziehungsberechtigte:
Bitte für jedes Kind ausfüllen und der jeweiligen Klassenlehrperson
abgeben.
Seite 19Seite 20
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