Informationen zum Schuljahr 2020/2021 - Primarschule Zeglingen Kilchberg - Gemeinde Zeglingen
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Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Allgemeine Hinweise 4-6 Schulordnung 7 Schulferien 8-9 Termine 10 Adressen Schulrat, Gemeinde 11 Stundenpläne 12 - 15 Benutzungsordnung Bibliothek 16 Betreuung der Kinder bei Unterrichtsausfällen 17 Information Jokertage/Urlaub 18 Jokerkarten 19 Urlaubsgesuch 21 Seite 2
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Viel Freude und Spannung sollen Ihre Kinder im neu begonnen Schuljahr 2020/21 begleiten. Die Lehrerinnen, das Sekretariat und die Schulleitung der Kreisschule Zeglingen Kilchberg freuen sich, gemeinsam mit den Kindern ihrem Wissensdrang zu folgen und mit ihnen Neues entdecken und erleben zu dürfen. Es freut uns sehr, auf den Schulbeginn zwei neue Lehrerinnen an der Schule begrüssen zu dürfen. Frau Isabella Grieder wird als Heilpädagogin neu im Kindergarten tätig sein. Frau Simone Walde wird neu zwei Lektionen in der 5./6. Klasse, zwei Lektionen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in der 1./2. Klasse und je eine Lektion Förderunterricht in der 3./4. Klasse sowie in der 5./6. Klasse unterrichten. Im Laufe des letzten Schuljahrs wurde das Team Kreisschule Zeglingen Kilchberg durch Frau Nadia Stohler als neue Sekretärin ergänzt. Auch über diesen personellen Zuwachs, die gute Zusammenarbeit und den Support freuen wir uns sehr. Im Kreisschulrat gibt es ebenfalls personelle Veränderungen: Neu werden Frau Viviane Liebherr und Herr George Krieg im Schulrat die Arbeit aufnehmen. Ein herzliches Dankeschön geht an Frau Sabine Mathä und Frau Tanja Müller-Grieder für ihr Engagement in den letzten Jahren. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Schulrat. Als Jahresthema haben wir «spielerisch durchs Jahr» gewählt. Die ganze Schule begibt sich auf eine Entdeckungsreise, spielend zu lernen. Dabei sollen die Kinder auf allen Stufen forschend und eigenmotiviert die Freude am Lernen entdecken dürfen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein spannendes Schuljahr und wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Lehrerinnen, Schulleitung und Sekretariat Kreisschule Zeglingen Kilchberg Wir bitten Sie, das Heft bis zum Ende des Schuljahres aufzubewahren. Seite 3
Allgemeine Hinweise Absenzen Jede Absenz muss so früh wie möglich mitgeteilt und begründet werden. Fehlt ein Kind ohne vorherige Abmeldung in der Schule, so ruft die Lehrperson bei den Eltern an. Blockzeiten An der ganzen Schule gelten Blockzeiten. Schulbeginn 7.50 Uhr, Schulschluss 11.50 Uhr. Der Kindergarten hat Einlaufzeit von 7.50 - 8.30 Uhr. Elterngespräche Zwischen den Weihnachts- und Fasnachtsferien finden Standortsgespräche statt. Weitere Gespräche mit den Lehrpersonen können nach Bedarf vereinbart werden. Fragen Gibt es Fragen, Unklarheiten oder Probleme? Bitte sprechen Sie unbedingt zuerst immer die betroffene Lehrperson an. Kommt es in einem Gespräch zu keiner zufriedenstellenden Lösung, so gelangen Sie mit Ihrem Anliegen an die Schulleitung. Sollte auch sie keine für Sie befriedigende Lösung finden, können Sie sich an den Schulrat wenden. Die Schulleitung resp. der Schulrat wird sich erlauben, Eltern resp. Kinder, falls sie sich nicht an diese Regel halten, an die jeweilige Person zurückzuweisen. Jokertage Siehe separate Info im Anhang. Kranke Kinder Es kommt immer wieder mal vor, dass Kinder krank zur Schule geschickt werden, damit sie wichtigen Lernstoff nicht verpassen. Bei einer leichten Erkältung mag dies noch in Ordnung sein, bei deutlichem Unwohlsein und Fieber sollten die Kinder aber zuhause bleiben. Die Gesundheit der Kinder ist wichtiger! Seite 4
Pausenplatz Die Pause gehört in den Verantwortungsbereich der Schule. Die Kinder befinden sich auf dem Pausenplatz. Eine Lehrperson ist als Aufsicht bei den Kindern. Pflichten der Eltern (aus dem Bildungsgesetz) Die Erziehungsberechtigten a. sind verpflichtet, die Klassenlehrperson frühzeitig über besondere Umstände zu informieren, die ihre Kinder in ihrer schulischen Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. b. sind für die Erziehung der Kinder verantwortlich. c. unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder. d. arbeiten mit den Lehrpersonen sowie der Schule ihrer Kinder zusammen und suchen bei Fragen den direkten Kontakt mit ihnen. e. halten die Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule ein- zuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen. Rechte der Eltern (aus dem Bildungsgesetz) Die Erziehungsberechtigten werden: a. durch die Schule am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt. b. über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren Klasse und Schule regelmässig informiert. c. in die Evaluation der Schulen und des kantonalen Bildungswesen einbezogen. d. von den für ihre Kinder zuständigen Lehrperson und der Schulleitung auf ihr Verlangen angehört. Schulbesuche Wir kennen keine offiziellen Besuchstage. Nach Anmeldung spätestens am Vortag sind Besuche bei allen Lehrpersonen immer erwünscht und willkommen. Seite 5
Spezielle Förderung Der Kindergarten und die Primarschule Zeglingen/Kilchberg bieten ein breites Spektrum von spezieller Förderung an. Dazu gehören: • ISF (Integrierte Schulungsform) • Fördergruppen im deutschen und mathematischen Bereich • Begabtenförderung • DaZ (Deutsch als Zweitsprache) Die Lehrpersonen wenden sich an die Eltern, sofern sie bei einem Kind einen Bedarf an spezieller Förderung feststellen. Schulweg Der Schulweg gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern. Urlaub Siehe separate Info im Anhang. Versicherung Die Schulen im Kanton BL verfügen weder über eine Haftpflicht- noch eine Unfallversicherung. Diese Risiken müssen privat versichert werden. Seite 6
Schulordnung (Kindergarten und Schule) Wir halten uns vor dem Unterricht und in der grossen Pause auf dem Pausenplatz hinter dem Schulhaus auf. Wir betreten das Schulhaus nur, um den Schulsack reinzulegen oder in Notfällen. Wir ziehen die Strassenschuhe in der Garderobe aus. Wir sind im Schulhaus leise und rennen nicht. Wir verwenden keine persönlichen elektronischen Geräte im Schulhaus. Wer aus organisatorischen Gründen ein Handy mitnehmen muss, legt dieses während der Unterrichtszeit aufs Pult der Lehrperson oder es bleibt im Schulsack im Schulzimmer. Wir verlassen das Schulhausareal während der Schulzeit nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson. Wir spielen Fussball nur auf dem Fussballplatz hinter dem Spielplatz oder bei der Turnhalle oben. Wir werfen mit Schneebällen nur auf dem Fussballplatz. Wir «stopfen» nicht. Wir trinken und essen im Schöpfli nicht. Wir verlassen den Pausenplatz sauber und aufgeräumt. Wir deponieren Fundgegenstände im Fundkorb, wo sie jederzeit abgeholt werden können. Vor den Quartalsferien werden übrig gebliebene Gegenstände und Kleider entsorgt. Wir deponieren Fahrgeräte im Veloraum. Wir gehen freundlich miteinander um. Wenn das nicht geht, wenden wir uns an eine Lehrperson. Im August 2020 Kreisprimarschule Zeglingen Kilchberg Seite 7
Schuljahr / Schulferien 2020/2021 Gestützt auf § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Schulferien folgender Entscheid: 1. Geltungsbereich Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel- Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental- Thierstein. 2. Schuljahr 1. Semester: Montag, 10. August 2020 – Sonntag, 17. Januar 2021 2. Semester: Montag, 18. Januar 2021 – Samstag, 03. Juli 2021 3. Schulfreie Tage / Feiertage Donnerstag, 13. Mai und Freitag, 14. Mai 2021 (Auffahrt) Montag 24. Mai 2021 (Pfingstmontag) 4. Schulferien Basel-Landschaft Herbst Ferienbeginn Samstag 26. September 2020 Unterrichtsbeginn Montag 12. Oktober 2020 Weihnachten Ferienbeginn Samstag 19. Dezember 2020 Unterrichtsbeginn Montag 4. Januar 2021 Fasnacht Ferienbeginn Samstag 13. Februar 2021 Unterrichtsbeginn Montag 1. März 2021 Basler Fasnacht 22.-24. Februar 2021 Frühjahr Ferienbeginn Samstag 27. März 2021 Unterrichtsbeginn Montag 12. April 2021 Sommer Ferienbeginn Samstag 3. Juli 2021 Unterrichtsbeginn Montag 16. August 2021 Seite 8
Schuljahr / Schulferien 2021/2022 Gestützt auf § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Schulferien folgender Entscheid: 1. Geltungsbereich Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel- Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental- Thierstein. 2. Schuljahr 1. Semester: Montag, 16. August 2021 – Sonntag, 23. Januar 2022 2. Semester: Montag, 24. Januar 2022 – Samstag, 02. Juli 2022 3. Schulfreie Tage / Feiertage Donnerstag, 26. Mai und Freitag, 27. Mai 2022 (Auffahrt) Montag 06. Juni 2022 (Pfingstmontag) 4. Schulferien Basel-Landschaft Herbst Ferienbeginn Samstag 2. Oktober 2021 Unterrichtsbeginn Montag 18. Oktober 2021 Weihnachten Ferienbeginn Samstag 18. Dezember 2021 Unterrichtsbeginn Montag 3. Januar 2022 Fasnacht Ferienbeginn Samstag 26. Februar 2022 Unterrichtsbeginn Montag 14. März 2022 Basler Fasnacht 7.-9. März 2022 Frühjahr Ferienbeginn Samstag 9. April 2022 Unterrichtsbeginn Montag 25. April 2022 Sommer Ferienbeginn Samstag 2. Juli 2022 Unterrichtsbeginn Montag 15. August 2022 Seite 9
Termine im Schuljahr 2020/2021 Datum Anlass KG 1./2. 3./4. 5./6. 24.08.2020 – Check P3 und P6 x x 11.09.2020 Sept. 2020 Kein gemeinsamer x x x x Elternabend (Elternabend pro Klasse) 18.09.2020 Papiersammlung x x 03.11.2020 Tag der Pausenmilch x x x x 06.11.2020 Religion 3 Lektionen x 12.11.2020 Gendertag x 23. – 27.11.2020 Projektwoche x x x x 11.12.2020 Papiersammlung x x 17.12.2020 Weihnachtsfeier x x x x 18.12.2020 Rückgabe der Laufkarten x x 22.01.2021 Religion 3 Lektionen x Jan./Feb. 2021 Kunsteisbahn Sissach x x x x 26.03.2021 Religion 3 Lektionen x 14.04.2021 Sporttag x x x x 21.04.2021 Verschiebedatum Sporttag x x x x April/Mai 2021 Check P5 x 13./14.05.2021 Auffahrt/Brücke x x x x 24.05.2021 Pfingstmontag x x x x 18. oder Religion 3 Lektionen x 25.06.2021 30.06.2021 Schulschlussfeier x x x x Seite 10
Adressen Schulrat Carina Breitenstein Häuserrain 6, 4495 Zeglingen 061 981 21 31 (Präsidentin) cab@eblcom.ch Pascal Studer Häuserrain 12, 4495 Zeglingen 061 599 21 37 pascal_studer7@hotmail.com Renate Rentsch Hauptstrasse 46, 4495 Zeglingen 061 971 42 33 (Aktuarin) r.rentsch@hpz-bl.ch Roland Schenk Hauptstrasse 58, 4495 Zeglingen 076 417 11 35 (GR, Zeglingen) roschba54@gmail.com Viviane Liebherr Hauptstrasse 8, 4496 Kilchberg 061 261 63 52 (GR, Kilchberg) vivianeliebherr@bluewin.ch Georges Krieg Hagenmattweg 1, 4496 Kilchberg 079 767 85 48 (Kilchberg) g.krieg@irides.ch Schulleitung und Sekretariat Rita Schaffer Burghalde 42, 5600 Lenzburg 079 772 23 60 schulleitung@schulezeglingen.ch Nadia Stohler Hauptstrasse 47, 4495 Zeglingen 061 981 54 28 sekretariat@schulezeglingen.ch Gemeinde Franziska Mahrer Gemeindeverwaltung, Zeglingen 061 983 03 43 gemeinde@zeglingen.ch Simon Itin Hauptstrasse 6, 4496 Kilchberg 061 981 18 84 Werkhofzeglingen@breitband.ch Seite 11
Stundenplan Kindergarten 2020 / 21 Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7:50 - 8:17 EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT EINLAUFZEIT 8:20 - 9:05 X X X X WALD 9:05 - 9:50 X X X X WALD 9:50 - 10:20 PAUSE 10:20 - 11:05 TURNEN X ISF X X X WALD 11:05 - 11:50 TURNEN X ISF X X WALD 11:50 - 13:30 MITTAG 13:30 - 14:15 KiGa KiGa 2 1 14:20 - 15:05 KiGa KiGa 2 1 Frau Dominique Gisin Frau Sibela Karahasovic Frau Isabella Grieder (Klassenlehrerin 2. Kindergarten) (Klassenlehrerin 1. Kindergarten) (schulische Heilpädagogin) Seite 12
Stundenplan 1. / 2. Klasse Schuljahr 2020/21 Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Eingangslektion 07.50 – 08.17 x x x x mit RW und SB 08.20 – 09.05 x x / TW x x MuB / x 09.05 – 09.50 Turnen x / TW x x MuB / x Pause 10.20 – 11-05 x x x x x / MuB 11.05 – 11.50 x Turnen x Turnen x / MuB Mittag 13.30 – 14.15 x x (gerade KW) 14.20 – 15.05 x x (gerade KW) x / Turnen = Sabrina Bürkli Textiles Werken = Mirjam Carbonari MuB = Regina Werthmüller SHP = Nadja Fuchs Seite 13
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5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 5. Kl. 6. Kl. 7h50- 8h20 Sport X X X X X X X X 8h20- 9h05 X X X X X W X X X X 9h05- 9h50 X X X X X W X X X X 10h20- 11h05 X X X X H X W X X X 11h05- 11h50 X X X X H X W X X X 13h30- 14h15 X H X X X X 14h20- 15h05 X H X X Sport 15h15- 16h00 Sport X* X* Seite 15
Benutzungsordnung Schulbibliothek Zeglingen/Kilchberg gültig ab 10. August 2020 Ausleihe Die Schulbibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern der Kreisprimarschule Zeglingen/Kilchberg gratis zur Verfügung. Die Bücher können von den Kindern selbständig während der Öffnungszeiten oder bei einem Bibliotheksbesuch mit der Klasse ausgeliehen werden. Anzahl Bücher insgesamt: 3 Stück (während der Schulferien maximal 6 Bücher) Ausleihfrist: 4 Wochen (in den Sommerferien 6 Wochen) Öffnungszeiten Dienstag: 9:50 - 10:20 Uhr / Donnerstag: 9:50 - 10:20 Uhr Mahnungen Wir verzichten weiterhin auf ein Mahnsystem und bitten die Eltern, das Rückgabedatum der Bücher (siehe Innenseite Buchdeckel) im Auge zu behalten. Beschädigung / Verlust Wird ein Buch beschädigt, bitte nicht selber flicken, sondern der Klassenlehrerin oder in der Bibliothek abgeben. Falls ein Buch wegen Beschädigung oder Verlust ersetzt werden muss, werden die Kosten für den Neuerwerb den Eltern in Rechnung gestellt. Vielen Dank für den sorgfältigen Umgang mit unseren Büchern! Seite 16
Betreuung der Kinder bei Unterrichtsausfällen Auch Lehrpersonen können einmal krank sein. In diesem Fall ist die Schule grundsätzlich verpflichtet, ein Betreuungsangebot für die Kinder anzubieten. Es gibt jedoch Situationen, die wir im Team kurzfristig nicht zufriedenstellend abdecken können (z.B. alle 18 Kinder einer Stufe auf andere Klassen verteilen). In diesem Fall sind wir darauf angewiesen, dass diejenigen Kinder, die zuhause betreut werden können, ausnahmsweise auch einmal zu Hause bleiben. Selbstverständlich finden wir eine Lösung für diejenigen Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können. In der Regel werden diese auf andere Klassen aufgeteilt und können gemäss ihrem aktuellen Stundenplan in der Schule sein. Die Kindergartenkinder, die bei einer allfälligen Abwesenheit der Lehrperson nicht zu Hause bleiben können, werden in der Unterstufenabteilung im Schulhaus betreut. Sollte eine Lehrperson länger nicht unterrichten können, werden wir baldmöglichst eine Stellvertretung einsetzen. Damit die Organisation in einer solchen Ausnahmesituation reibungslos klappt, haben wir folgenden Ablauf festgelegt: Die Klassenlehrperson informiert die Eltern per Rundtelefon wenn immer möglich schon am Vortag, kurzfristig je nach Situation halt auch erst am frühen Morgen, dass sie nicht unterrichten kann. Diejenigen Eltern, die ihr Kind NICHT zu Hause betreuen können, melden sich vor Unterrichtsbeginn auf die Schulhausnummer 061 981 54 29, damit wir wissen, welche und wie viele Kinder zur Schule kommen werden. Wir bitten Sie, sich nicht mit der Klassenlehrperson in Verbindung zu setzen, damit sich diese erholen kann. Wir gehen davon aus, dass diejenigen Eltern, die sich bis 07:45 Uhr nicht gemeldet haben, ihr Kind zu Hause betreuen können. Seite 17
Information Jokertage/Urlaub Bis jetzt haben wir bei den Urlaubs- und Jokertagen sehr auf die Eigenverantwortung der Eltern gezählt. In letzter Zeit haben sich die Urlaubsgesuche jedoch so gehäuft, dass wir gezwungen sind, die Regeln klarer zu setzen. Urlaub Den Schülerinnen und Schülern steht laut Bildungsgesetz kein Urlaub ausserhalb der Schulferien zu. Urlaub soll eine Ausnahme sein bei Familien-, Sport- und Musikanlässen, die einmalig sind (nicht jedes Jahr) und sich nicht auf die Schulferien verschieben lassen. Wir bitten Sie, dies bei der Ferienplanung zu beachten. Urlaubsgesuche können bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Jokertage Jedes Kind darf 2 Jokertage pro Schuljahr nehmen, d.h. es kann an zwei Tagen die Schule nicht besuchen. Es ist nicht möglich, die Jokertage auf 4 Halbtage zu verteilen. Die Jokertage verfallen per Ende Schuljahr und können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Bei einem Urlaub werden die zwei Jokertage angerechnet und können nicht mehr zusätzlich bezogen werden. Vor dem Bezug eines Jokertages muss die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig per Jokerkarte (in diesem Heft) informiert werden. Tipp Für Familienausflüge eignen sich die schulfreien Tage, die Sie unter „Termine im nächsten Schuljahr“ in diesem Heft finden. Seite 18
Jokerkarte Name:……………………………………………….. Vorname:……………………………………………. Wann (Datum):…………………………………….. Unterschrift der Eltern und Erziehungsberechtigte: Bitte für jedes Kind ausfüllen und der jeweiligen Klassenlehrperson abgeben. Jokerkarte Name:……………………………………………….. Vorname:……………………………………………. Wann (Datum):…………………………………….. Unterschrift der Eltern und Erziehungsberechtigte: Bitte für jedes Kind ausfüllen und der jeweiligen Klassenlehrperson abgeben. Seite 19
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