Informationen zur Bildungsberatung für Eltern der Grundschüler
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Informationen zur Bildungsberatung für Eltern der Grundschüler Bildquellen: GSG Freiberg und pixabay.com
Wohin nach der Grundschule??? - Gymnasium oder Oberschule – Sehr geehrte Eltern, die Aussagen auf den folgenden zwei Folien können Ihnen eine erste Orientierungshilfe für diese wichtige Entscheidung sein. Für einen erfolgreichen Weg auf dem Gymnasium sollten dabei möglichst viele Fakten auf Ihr Kind zutreffen.
Mein Kind … • geht gern zur Schule • hat Freude am Lernen • erledigt die Hausaufgaben selbstständig • lernt nicht nur alles auswendig • löst schulische Aufgaben schnell und sorgfältig • versteht auch längere Texte gut
Mein Kind … • ist Neuem gegenüber aufgeschlossen • kann gut Kopfrechnen • gibt nicht gleich auf, wenn es anstrengend wird • braucht keine professionelle Nachhilfe • arbeitet selbstständig und auch gern mit anderen im Team • hat neben der Schule genügend Zeit für Hobbys
Aufnahmevoraussetzung am Gymnasium Bildungsempfehlung der Grundschule • Durchschnitt Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
Aufnahmemöglichkeit für Schüler ohne Bildungsempfehlung • können ebenfalls am Wunschgymnasium angemeldet werden • zusätzlich muss bei der Anmeldung eine Wunschoberschule angegeben werden Schüler nehmen an einem Aufnahmeverfahren teil • schriftliche Leistungserhebung • verpflichtendes Beratungsgespräch • Schulleitung spricht eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Oberschule aus Die endgültige Entscheidung obliegt den Eltern!
Wechsel an das Gymnasium nach der Klasse 5 • ist grundsätzlich nach jeder Klassenstufe möglich • die Aufnahmebedingungen sind im § 6 der Schulordnung für Gymnasien (SOGYA) geregelt
Gliederung der gymnasialen Ausbildung: • Orientierungsstufe - Klasse 5 und 6 eine weitere Bildungsberatung findet in Klasse 6 statt, sofern ein Wechsel zur Oberschule empfohlen wird • Sekundarstufe I (SEK I) – Klasse 7 bis 10 eine Versetzung in Klasse 11 entspricht dem Realschulabschluss • Sekundarstufe II (SEK II) – Klasse 11 und 12 Unterricht in Form von Grund- und Leistungskursen
Neue Fächer • ab Klasse 5: Geschichte, Geografie, Biologie, Technik und Computer • ab Klasse 6: zweite Fremdsprache, Physik • ab Klasse 7: Chemie, Informatik, Gemeinschaftskunde • ab Klasse 8: Profil oder 3. Fremdsprache (am GSG Spanisch)
Gymnasien mit vertiefter Ausbildung fördern besondere Begabungen • mathematisch-naturwissenschaftlich • musisch • sportlich • sprachlich • binational-bilingual Das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen fördert mehrfach begabte Schüler ab Klassenstufe 7 (Internat) Weitere Informationen finden Sie unter: www.schule.sachsen.de/2840.htm
An unserer Schule • lernen ca. 900 Schüler • arbeiten 75 Lehrer • unterstützt eine Schulsozialarbeiterin • werden derzeit 4 Referendare ausgebildet
An unserer Schule wird in 2 Häusern unterrichtet Haus Dürer Klassen 5 bis 8 Haus Albertinum Klassen 9 bis 12
Unserer Schule hat eine lange Tradition 70. Jahrestag der Namensgebung 23. September 2019
Das ist uns wichtig • gute Lernbedingungen und ein positives Lernklima • konstante Klassenbildung von Klasse 5 bis 10 • IQ-Unterricht (Klassen 5 und 6) und DIA (Deutsch in Aktion in Klasse 7) • Angebote die Fördern, Fordern und über den Unterricht hinausgehen • beständiges Angebot an Fremdsprachen - Französisch oder Latein oder Russisch ab Klasse 6 - Spanisch ab Klasse 8 • Profilunterricht in Klasse 8 bis 10: Naturwissenschaften / Gesellschaftswissenschaften / Musik und Künste
Das ist uns wichtig • breites Wahlangebot an Leistungskursen in der SEK II: neben der Pflicht Deutsch bzw. Mathematik als ersten Leistungskurs zu wählen sind derzeit die Fächer Kunst, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Englisch, Französisch als zweiter Leistungskurs möglich • Wahlgrundkurse in der SEK II - Musical, Werkstoffe sind derzeit möglich • aktive SCHÜLERvertretung • Zusammenarbeit mit den Eltern • Kooperation mit externen Partnern
Das ist uns wichtig Ankommen der 5. Klassen am GSG Erster Schultag Feierliche Aufnahme in der Aula Kennenlernen der Paten Klassenfoto AG-Anmeldung Elternbesuch in der 7. Stunde
Das ist uns wichtig Arbeitsgemeinschaften (AG) … ab Klasse 5 • Chor, Theater, Orchester • Keramik, Filzen, Handlettering • Fahrzeugbau, LEGO-Mindstorm, Schach, Science • Mathe, Chinesisch … später möglich Nepal, Chemie, Kunst, Orchester, Bücherschätze, Schulsanitätsdienst
Das ist uns wichtig Das Schulessen – Haus Dürer
Das ist uns wichtig Schüleraustausch Deutschland "Robert-Koch-Schule" in Clausthal-Zellerfeld Niederlande "Crotius College" in Delft Frankreich Collége "Rosa Parks" in Gentilly Italien Licei Statali Lingustico-Musicale-Scienze Umane “F. ANGELONI” in Terni Russland „Lyzeum Nr. 29“ in Tambov Nepal "Kali Devi Secondary School“ in Gati
Das ist uns wichtig Lernen und Forschen an außerschulischen Lernorten
Das ist uns wichtig Begabtenförderung Forschen am Silber 19. - 24.09.2018 Schülerprojekt im Rahmen der länderübergreifenden Begabtenförderung Bayern-Hessen-Sachsen
Das ist uns wichtig Winterlager Klassenstufe 7
Zusammenarbeit und Förderung zum Wohl der Kinder Informationen der Beratungslehrerin
Wir nutzen vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten
Hochbegabung und Begabungen Begabung ist nicht gleichzusetzen mit Leistung und Leistung nicht gleichzusetzen mit Begabung Hochbegabung wird häufig als die Schnittfläche von Intelligenz, Kreativität und Anstrengungsbereitschaft gesehen (Renzulli–Modell). Wichtig sind auch SCHULE + FREUNDE + FAMILIE + Motivation + Kreativität + hervorragende Fähigkeiten.
Bei uns lernen Kinder mit Förderschwerpunkt entsprechend der Behindertenrechtskonvention. In folgenden Bereichen haben wir Erfahrung: •Hören •Sehen •Sprache •körperlich motorische Entwicklung •emotional soziale Entwicklung ↘ Antragstellung, Gutachten, Förderplanung, Integration
Ausführliche Informationen finden Sie unter: http://www.schuleundkrankheit.de/inklusion
Lese–Rechtschreib-Schwäche (LRS) Ein Nachteilsausgleich erfolgt auf der Grundlage einer Diagnostik. Die Fachberaterin und das Diagnostikteam arbeiten an unserer Schule. Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf darf beim schulischen Lernen, bei Prüfungen und bei Leistungsermittlungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung kein Nachteil entstehen. Dieser Anspruch leitet sich aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes und aus § 48 des Schwerbehindertengesetzes ab. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist in allen Schulformen möglich.
Tag der offenen Tür 29. Januar 2021 im Haus Dürer - Pfarrgasse 44 Die Durchführung ist abhängig von den dann gültigen Corona- Schutzmaßnahmen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf unserer Homepage. www.gsg-freiberg.de
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