Erster allgemeinbildender Schulabschluss

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Erster allgemeinbildender Schulabschluss
Erster
Erster allgemeinbildender
       allgemeinbildender Schulabschluss
                          Schulabschluss
               ESA
               ESA 2021/22
                    2018/19
      Information für die Eltern der 9. Jahrgangsstufe
  Informationsabend für die Eltern der 9. Jahrgangsstufe
auf der Grundlage der neuen GemVO v. 21.06.2019
Wann erhält man den ESA?

        Erwerb des ESA                       Erwerb des ESA
 durch Teilnahme an der Prüfung         ohne Prüfungsteilnahme !!!
     (Verpflichtende Teilnahme bei      durch Versetzung in Jg. 10
             ESA-Prognose)            (für Schüler mit MSA/AHR Prognose)

      Zur Prüfung gehören:
                                         Man wird versetzt, wenn:
o Projektprüfung
o Schriftl. Prüfungen Ma/Deu/En        max. eine 4* vorhanden ist und
  (bzw. Herkunftssprache für DAZ-S)    der Durchschnitt von 3,0*
o Sprachpraktische Prüfung En           in Deu – Ma – En erfüllt wird
o Mündl. Prüfungen (auf S.-Wunsch)

                                      Bei einigen S. war auf dem Zeugnis
      ESA bestanden wenn:              gar keine Prognose angekreuzt.
     max. eine 5* und keine 6*         Hier ist es wichtig, die Noten zu
                                          verbessern, um den ESA zu
     nicht bestanden bei 2 x 5*                    schaffen!
Werdegang für Förderschüler

     Abgang mit dem                         Teilnahme am ESA
   Förderschulabschluss                    auf Antrag der Eltern
        (Regelfall)                           (Ausnahmefall)

                                     Diese Möglichkeit ist nur für FöS
                                      geeignet, die im Zeugnis Jg. 8
   Weitere Schulbildung an
                                         bereits in vielen Fächern
    berufsbildende Schulen
                                       ESA*-Noten erhalten haben.
      Fördermaßnahmen                    (Empfehlung durch KL an Eltern)
      weiterhin gesichert
   (Bewerbung erforderlich)            Rechtzeitige Gespräche mit FöLK
                                      Eltern müssen direkt nach dem HJ-
                                         Zeugnis einen Antrag stellen.
                Ablehnung
                                     Klassenkonferenz prüft, ob dem Antrag
                                     stattgegeben werden kann.
 Berufsbildende Schule/
   Berufsausbildung           kein                        Befürwortung
  Fördermaßnahmen             ESA
                                       Teilnahme am ESA möglich
        entfallen                        (Zielgleichheit muss gegeben sein)
(Bewerbung erforderlich)      ESA
Die Anfertigung der Projektarbeit in Jg. 9
 1. Vorbereitungsphase
  Gruppenbildung – Themenfindung –1. Recherche
  - wöchentliche Klassenratsstunde/ 14 tägige Beratung durch KL
  - vertraut machen mit allen Bereichen der Projektarbeit
  - am Ende stehen Gruppe und Thema

 2. Erarbeitungsphase (in der Schule und zu Hause)
   Intensives inhaltliches Arbeiten zum gewählten Thema
   -„aktive Phase“ – zwischen Herbst- und Weihnachtsferien,
   - Gruppentreffen außerhalb der Schule,
   - Ziele setzen - Fortschritte sollten im 2 Wochen-Rhythmus sichtbar sein
   - zusätzlich 2 Projekttage in der Schule
   - Broschüre – Präsentation – praktischen Teil beständig weiterentwickeln
   - Abgabe der Broschüre vor den Weihnachtsferien beim KL

 3. Praxistage (Vorhabenwoche) - Projektprüfung
   Praktisches Arbeiten an 3 Tagen in der Vorhabenwoche (Ende Januar)
   Präsentation/Prüfung in der 1. Februarwoche
Elternabend im Februar direkt nach dem HJ-Zeugnis

 Verpflichtende Teilnahme für alle Eltern,
   deren Kinder zur Teilnahme am ESA verpflichtet wurden,
   bzw. wenn eine Teilnahme-Empfehlung ausgesprochen wurde.

 Es erfolgen detailliertere Informationen zum Ablauf der
  einzelnen Prüfungsphasen und zur Notenbildung.

 Hinweise zum weiteren möglichen Werdegang und
  Bewerbungsfristen an weiterführenden Schulen beachten.
  Plan B für alle Schulabgänger haben !

 Weiterführende Informationen finden Sie bereits jetzt schon auf
  den folgenden Seiten.
Prognosen im Halbjahreszeugnis                       DAZ-Schüler müssen rechtzeitig
                                                      an die berufsbildenden Schulen
                                                       gehen, weil sie mit 18 Jahren
  Kein Abschluss                      ESA             dort in schulische Zweigen nicht
                                                       mehr aufgenommen werden,
                                                         um ESA/MSA zu machen.
         Verpflichtung zur Prüfung
                                                       Erfolgt ein Wiederholungsjahr
Möglicher Werdegang nach der Teilnahme                     an der HBS, greift im
  an der Prüfung zum Erwerb des ESA                    Wiederholungsjahr der Bonus
                                                      der Herkunftssprachenprüfung
                                                      nicht, weil die S. dann zu lange
 Kein ESA             ESA           ESA+      10*        En hatten und an der En-
(2x5*/eine 6*)   (1x5* /keine 6*)   1x4* D/M/E 3,0*    Prüfung teilnehmen müssen.

                                                           Für Schüler, die eine
  Berufsbildende         Lehrstelle       Jg. 10      Leistungsverweigerung zeigen,
     Schulen                                           keine Motivation in Bezug auf
                                                       die Schule haben – Wechsel
                                                       erwägen zur berufsbildenden
                                     An der            Schule mit mehr Praxisanteil
                                 berufsbildenden
   Wiederholung Jg. 9
                               Schule 2 Jahre Zeit,
   Möglich, aber nicht
                               den MSA zu machen.      Bewerbungsfristen – Plan B
     für alle Schüler
    sinnvoll/möglich
Zentrale Abschlussprüfungen
• S. sollen nachweisen, dass sie das Ziel des Bildungsganges erreicht haben
• für alle S. vergleichbare, faire und angemessene Anforderungen stellen

Die Prüfungen bestehen aus
(1) einer Projektarbeit (in der Regel bereits in Stufe 9 abgelegt)
(2) zentralen schriftlichen Prüfungen in Ma, Deu (135 min) und En (105 min)
   + sprachpraktischer Teil En (30 min)

Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von 2 Lehrkräften korrigiert und
bewertet, um eine eindeutige und objektive Bewertung zu gewährleisten.

(3) mündliche Prüfungen (freiwillig)
   (auf Antrag des S. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote)

Am Ende des Jahres gibt es Vornoten (= Jahresnote). Diese haben ein großes
Gewicht, können durch Prüfungsnoten nur selten verändert werden.
              ! ! ! Also von Anfang an gute Noten sammeln ! ! !
Prüfungstermine ESA 2022       nach den Osterferien
Aufgaben zum eigenständigen Üben auf http://za.lernnetz2.de

Hier findet man die Übungshefte und die Abschlussarbeiten der
vorangegangenen Schuljahre incl. Lösungen.

Do      28.04.2022                   ESA En                    105 Minuten

Mo      02.05.2022                 ESA Deu                     135 Minuten

Fr      06.05.2022                   ESA Ma                    135 Minuten
Mo-Mi   09.-11.05.2022   Sprachpraktische Prüfg. En        Prüfung als 2er Team
                                                                 ca. 30 min.
Di-Mi   14.-15.06.2022   Mündliche Prüfung freiwillig Prüfzeit pro Person
                         auf Antrag (bis 08.06. stellen)  10-15 min.
Di      05.05.2022       Herkunftssprachenprüfung                 135 min
                          keine Teilnahme unserer DAZ-S.

An den Tagen zwischen den Prüfungen findet Unterricht statt!
Nachprüfungstermine:      Deu Mo 16.05.         En Di 17.05.     Ma Do 19.05.
Tag     Datum    Aktion

 Fr     20.05.     Für Lehrkräfte: Ende der Noteneingabe für Stufe 10
                   (direkt nach dem Himmelfahrtswochenende)

 Fr     03.06.     Bekanntgabe Vornoten u. Prüfungsnoten durch KL (vor Pfingsten)
                             Antragsformulare für mdl. Prüfung (2 Tage Zeit)
 Mi     08.06.     Rückgabe der Antragsformulare mit Elternunterschrift, auch wenn
                   man keine mdl. Prüfung machen möchte!
                    Mi 08.06. Sitzung der Prüfungskommission (Ri+KL)
 Do     09.06.     Bestätigung an Prüflinge, dass Antrag genehmigt ist (Mail durch Ri)
 Fr     09.06.     Bekanntgabe Prüftag/Prüfzeit (Mail durch Ri)
Di-Fr   07.06.-    Vorbereitungsgespräche LK/Prüfgruppe (nach Pfingsten)
         10.06     Wahl eines Einstiegsthemas
 Fr     10.06.     Letzter gemeinsamer Schultag
                             für alle S., die von der Schule abgehen
Mo-Fr   13.06.-    Mo/Die Studientag für Prüflinge 9 – Mi/Do mündliche Prüfungen
        17.06.     (Mi/Do kein Unterricht für alle S. der Schule)
 Do     16.06.     Voraussichtlich Zeugniskonferenzen in Stufe 9
                   Zuerkennung der Abschlüsse – Versetzungsmgl. Jg. 10 prüfen
 Do     23.06.     Entlassungsfeier für die Jahrgänge 9 und 10
Teilnahme an der mündlichen Prüfung (freiwillig)

Ziel:   Verbesserung der Endnote – Aufstieg in Jg. 10 schaffen
        Verbesserung des Gesamtnotenbildes beim ESA

(1) Gruppenprüfung
       meist mit 3 Schüler/-innen
       Aufgaben selbständig lösen. (ca. 10/15 min pro S.)

(2) Themenwahl
       aus den Stoffgebieten der Stufe 9
       Schüler bei der Themenwahl beteiligen
       Vorbereitungsgespräch mit LK

(3) Vorbereitungszeit
       am Prüfungstag beträgt 20-30 Minuten.

(4) Prüfungsunterausschuss
       setzt die Note für die mdl. Prüfung fest
       besteht aus 2 Fachlehrern und einem Protokollanten
Festlegung der Endnoten ( nach den mdl. Prüfungen )
   Vornoten sind Ganzjahresnoten - diese Noten sind ab 21.05. bekannt
   Sie spiegeln die erbrachte Leistung eines ganzen Schuljahres wieder
   und haben ein großes Gewicht. (zählen bei der Berechnung doppelt)
(1) Keine mündliche und schriftliche Prüfung         Vornote = Endnote.

(2) mündliche Prüfung,
   bei der Festlegung der Endnote sind Vornote und die Prüfungsnote im
   Verhältnis 2 : 1 zu berücksichtigen.

   Die Endnote lässt sich nur verbessern,
   wenn man in der mdl. Prüfung 2 Noten besser ist.
   1. Bsp.   VN 3 / PN 1    ( 3 + 3 + 1 ) : 3 = 7: 3 = 2,33     EN = 2

   2. Bsp.   VN 3 / PN 2    ( 3 + 3 + 2 ) : 3 = 8: 3 = 2,66     EN = 3 bleibt
   Man kann sich durch die mündliche Prüfung auch verschlechtern:
   3. Bsp.   VN 3 / PN 5     ( 3 + 3 + 5 ) : 3 = 11: 3 = 3,66   EN = 4
(3) mündliche Prüfung, auch in Ma und Deu möglich
    SP + MP werden zu gleichen Teilen berücksichtigt
    bei ….,5 wird zu Gunsten des Schülers gerundet
                 SP2 / MP 1         ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5            1 (Mittelwert runden)
    Bei der Festlegung der Endnote werden wie vorhin Vornote und
    Gesamtprüfungsergebnis im Verhältnis 2 : 1 berücksichtigt.

    VN 3         SP 2 / MP 1          ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1
                                      ( 3 + 3 + 1) = 7 : 3 = 2,33                  EN 2 möglich
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    VN 3         SP 2 / MP 2 ( 2 + 2 ) : 2 = 4 : 2 = 2
                                      ( 3 + 3 + 2) = 8 : 3 = 2,66                  EN 3 bleibt

    VN 3         SP 4 / keine MP nötig                                             EN 3 bleibt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    VN 3         SP 5/ MP 4 ( 5 + 4 ) : 2 = 9 : 2 = 4,5 4
    MP ratsam!!!                     ( 3 + 3 + 4) = 10 : 3 = 3,33                   EN 3 gerettet
     sonst wäre EN 4
Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Versetzung
Keine Teilnahme am ESA: alle Noten mind. M4(4**), eine M5(5**) erlaubt
  (mit dem Aufstieg wird auch der EAS zuerkannt)

Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Prüfungsteilnahme
• max. eine E5(5*)
• keine Zuerkennung des Abschlusses bei E6(6*)
• Berücksichtigt werden: Wahlpflichtunterricht + Projektprüfung aus Klasse 9
          Wiederholung der Prüfung
          Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden, sofern
          die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe nicht bereits zweimal durchlaufen wurde.
          (Projektarbeit neu anfertigen, da Teil der Prüfung)

Berechtigung zum Aufsteigen in die 10. Klasse der HBS nach ESA-Teilnahme:
o alle Fächer mindestens 3*
o max. ein Fach darf 4* sein, kein Fach 5* oder 6*
o neu: D-M-E mind. 3* (Durchschnitt 3,0 in den Hauptfächern)
    eine 4* muss durch eine 2* innerhalb dieser 3 Fächer ausgeglichen werden.

 Kann – Bestimmung: Sind diese Bedingungen nicht erfüllt. kann die Klassenkonferenz im
 Einzelfall die Versetzung beschließen,
 wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der
 kommenden Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann. (Maßnahmen festlegen)
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