Erster allgemeinbildender Schulabschluss
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Erster Erster allgemeinbildender allgemeinbildender Schulabschluss Schulabschluss ESA ESA 2021/22 2018/19 Information für die Eltern der 9. Jahrgangsstufe Informationsabend für die Eltern der 9. Jahrgangsstufe auf der Grundlage der neuen GemVO v. 21.06.2019
Wann erhält man den ESA? Erwerb des ESA Erwerb des ESA durch Teilnahme an der Prüfung ohne Prüfungsteilnahme !!! (Verpflichtende Teilnahme bei durch Versetzung in Jg. 10 ESA-Prognose) (für Schüler mit MSA/AHR Prognose) Zur Prüfung gehören: Man wird versetzt, wenn: o Projektprüfung o Schriftl. Prüfungen Ma/Deu/En max. eine 4* vorhanden ist und (bzw. Herkunftssprache für DAZ-S) der Durchschnitt von 3,0* o Sprachpraktische Prüfung En in Deu – Ma – En erfüllt wird o Mündl. Prüfungen (auf S.-Wunsch) Bei einigen S. war auf dem Zeugnis ESA bestanden wenn: gar keine Prognose angekreuzt. max. eine 5* und keine 6* Hier ist es wichtig, die Noten zu verbessern, um den ESA zu nicht bestanden bei 2 x 5* schaffen!
Werdegang für Förderschüler Abgang mit dem Teilnahme am ESA Förderschulabschluss auf Antrag der Eltern (Regelfall) (Ausnahmefall) Diese Möglichkeit ist nur für FöS geeignet, die im Zeugnis Jg. 8 Weitere Schulbildung an bereits in vielen Fächern berufsbildende Schulen ESA*-Noten erhalten haben. Fördermaßnahmen (Empfehlung durch KL an Eltern) weiterhin gesichert (Bewerbung erforderlich) Rechtzeitige Gespräche mit FöLK Eltern müssen direkt nach dem HJ- Zeugnis einen Antrag stellen. Ablehnung Klassenkonferenz prüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Berufsbildende Schule/ Berufsausbildung kein Befürwortung Fördermaßnahmen ESA Teilnahme am ESA möglich entfallen (Zielgleichheit muss gegeben sein) (Bewerbung erforderlich) ESA
Die Anfertigung der Projektarbeit in Jg. 9 1. Vorbereitungsphase Gruppenbildung – Themenfindung –1. Recherche - wöchentliche Klassenratsstunde/ 14 tägige Beratung durch KL - vertraut machen mit allen Bereichen der Projektarbeit - am Ende stehen Gruppe und Thema 2. Erarbeitungsphase (in der Schule und zu Hause) Intensives inhaltliches Arbeiten zum gewählten Thema -„aktive Phase“ – zwischen Herbst- und Weihnachtsferien, - Gruppentreffen außerhalb der Schule, - Ziele setzen - Fortschritte sollten im 2 Wochen-Rhythmus sichtbar sein - zusätzlich 2 Projekttage in der Schule - Broschüre – Präsentation – praktischen Teil beständig weiterentwickeln - Abgabe der Broschüre vor den Weihnachtsferien beim KL 3. Praxistage (Vorhabenwoche) - Projektprüfung Praktisches Arbeiten an 3 Tagen in der Vorhabenwoche (Ende Januar) Präsentation/Prüfung in der 1. Februarwoche
Elternabend im Februar direkt nach dem HJ-Zeugnis Verpflichtende Teilnahme für alle Eltern, deren Kinder zur Teilnahme am ESA verpflichtet wurden, bzw. wenn eine Teilnahme-Empfehlung ausgesprochen wurde. Es erfolgen detailliertere Informationen zum Ablauf der einzelnen Prüfungsphasen und zur Notenbildung. Hinweise zum weiteren möglichen Werdegang und Bewerbungsfristen an weiterführenden Schulen beachten. Plan B für alle Schulabgänger haben ! Weiterführende Informationen finden Sie bereits jetzt schon auf den folgenden Seiten.
Prognosen im Halbjahreszeugnis DAZ-Schüler müssen rechtzeitig an die berufsbildenden Schulen gehen, weil sie mit 18 Jahren Kein Abschluss ESA dort in schulische Zweigen nicht mehr aufgenommen werden, um ESA/MSA zu machen. Verpflichtung zur Prüfung Erfolgt ein Wiederholungsjahr Möglicher Werdegang nach der Teilnahme an der HBS, greift im an der Prüfung zum Erwerb des ESA Wiederholungsjahr der Bonus der Herkunftssprachenprüfung nicht, weil die S. dann zu lange Kein ESA ESA ESA+ 10* En hatten und an der En- (2x5*/eine 6*) (1x5* /keine 6*) 1x4* D/M/E 3,0* Prüfung teilnehmen müssen. Für Schüler, die eine Berufsbildende Lehrstelle Jg. 10 Leistungsverweigerung zeigen, Schulen keine Motivation in Bezug auf die Schule haben – Wechsel erwägen zur berufsbildenden An der Schule mit mehr Praxisanteil berufsbildenden Wiederholung Jg. 9 Schule 2 Jahre Zeit, Möglich, aber nicht den MSA zu machen. Bewerbungsfristen – Plan B für alle Schüler sinnvoll/möglich
Zentrale Abschlussprüfungen • S. sollen nachweisen, dass sie das Ziel des Bildungsganges erreicht haben • für alle S. vergleichbare, faire und angemessene Anforderungen stellen Die Prüfungen bestehen aus (1) einer Projektarbeit (in der Regel bereits in Stufe 9 abgelegt) (2) zentralen schriftlichen Prüfungen in Ma, Deu (135 min) und En (105 min) + sprachpraktischer Teil En (30 min) Die schriftlichen Abschlussarbeiten werden von 2 Lehrkräften korrigiert und bewertet, um eine eindeutige und objektive Bewertung zu gewährleisten. (3) mündliche Prüfungen (freiwillig) (auf Antrag des S. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote) Am Ende des Jahres gibt es Vornoten (= Jahresnote). Diese haben ein großes Gewicht, können durch Prüfungsnoten nur selten verändert werden. ! ! ! Also von Anfang an gute Noten sammeln ! ! !
Prüfungstermine ESA 2022 nach den Osterferien Aufgaben zum eigenständigen Üben auf http://za.lernnetz2.de Hier findet man die Übungshefte und die Abschlussarbeiten der vorangegangenen Schuljahre incl. Lösungen. Do 28.04.2022 ESA En 105 Minuten Mo 02.05.2022 ESA Deu 135 Minuten Fr 06.05.2022 ESA Ma 135 Minuten Mo-Mi 09.-11.05.2022 Sprachpraktische Prüfg. En Prüfung als 2er Team ca. 30 min. Di-Mi 14.-15.06.2022 Mündliche Prüfung freiwillig Prüfzeit pro Person auf Antrag (bis 08.06. stellen) 10-15 min. Di 05.05.2022 Herkunftssprachenprüfung 135 min keine Teilnahme unserer DAZ-S. An den Tagen zwischen den Prüfungen findet Unterricht statt! Nachprüfungstermine: Deu Mo 16.05. En Di 17.05. Ma Do 19.05.
Tag Datum Aktion Fr 20.05. Für Lehrkräfte: Ende der Noteneingabe für Stufe 10 (direkt nach dem Himmelfahrtswochenende) Fr 03.06. Bekanntgabe Vornoten u. Prüfungsnoten durch KL (vor Pfingsten) Antragsformulare für mdl. Prüfung (2 Tage Zeit) Mi 08.06. Rückgabe der Antragsformulare mit Elternunterschrift, auch wenn man keine mdl. Prüfung machen möchte! Mi 08.06. Sitzung der Prüfungskommission (Ri+KL) Do 09.06. Bestätigung an Prüflinge, dass Antrag genehmigt ist (Mail durch Ri) Fr 09.06. Bekanntgabe Prüftag/Prüfzeit (Mail durch Ri) Di-Fr 07.06.- Vorbereitungsgespräche LK/Prüfgruppe (nach Pfingsten) 10.06 Wahl eines Einstiegsthemas Fr 10.06. Letzter gemeinsamer Schultag für alle S., die von der Schule abgehen Mo-Fr 13.06.- Mo/Die Studientag für Prüflinge 9 – Mi/Do mündliche Prüfungen 17.06. (Mi/Do kein Unterricht für alle S. der Schule) Do 16.06. Voraussichtlich Zeugniskonferenzen in Stufe 9 Zuerkennung der Abschlüsse – Versetzungsmgl. Jg. 10 prüfen Do 23.06. Entlassungsfeier für die Jahrgänge 9 und 10
Teilnahme an der mündlichen Prüfung (freiwillig) Ziel: Verbesserung der Endnote – Aufstieg in Jg. 10 schaffen Verbesserung des Gesamtnotenbildes beim ESA (1) Gruppenprüfung meist mit 3 Schüler/-innen Aufgaben selbständig lösen. (ca. 10/15 min pro S.) (2) Themenwahl aus den Stoffgebieten der Stufe 9 Schüler bei der Themenwahl beteiligen Vorbereitungsgespräch mit LK (3) Vorbereitungszeit am Prüfungstag beträgt 20-30 Minuten. (4) Prüfungsunterausschuss setzt die Note für die mdl. Prüfung fest besteht aus 2 Fachlehrern und einem Protokollanten
Festlegung der Endnoten ( nach den mdl. Prüfungen ) Vornoten sind Ganzjahresnoten - diese Noten sind ab 21.05. bekannt Sie spiegeln die erbrachte Leistung eines ganzen Schuljahres wieder und haben ein großes Gewicht. (zählen bei der Berechnung doppelt) (1) Keine mündliche und schriftliche Prüfung Vornote = Endnote. (2) mündliche Prüfung, bei der Festlegung der Endnote sind Vornote und die Prüfungsnote im Verhältnis 2 : 1 zu berücksichtigen. Die Endnote lässt sich nur verbessern, wenn man in der mdl. Prüfung 2 Noten besser ist. 1. Bsp. VN 3 / PN 1 ( 3 + 3 + 1 ) : 3 = 7: 3 = 2,33 EN = 2 2. Bsp. VN 3 / PN 2 ( 3 + 3 + 2 ) : 3 = 8: 3 = 2,66 EN = 3 bleibt Man kann sich durch die mündliche Prüfung auch verschlechtern: 3. Bsp. VN 3 / PN 5 ( 3 + 3 + 5 ) : 3 = 11: 3 = 3,66 EN = 4
(3) mündliche Prüfung, auch in Ma und Deu möglich SP + MP werden zu gleichen Teilen berücksichtigt bei ….,5 wird zu Gunsten des Schülers gerundet SP2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 (Mittelwert runden) Bei der Festlegung der Endnote werden wie vorhin Vornote und Gesamtprüfungsergebnis im Verhältnis 2 : 1 berücksichtigt. VN 3 SP 2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 ( 3 + 3 + 1) = 7 : 3 = 2,33 EN 2 möglich ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- VN 3 SP 2 / MP 2 ( 2 + 2 ) : 2 = 4 : 2 = 2 ( 3 + 3 + 2) = 8 : 3 = 2,66 EN 3 bleibt VN 3 SP 4 / keine MP nötig EN 3 bleibt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- VN 3 SP 5/ MP 4 ( 5 + 4 ) : 2 = 9 : 2 = 4,5 4 MP ratsam!!! ( 3 + 3 + 4) = 10 : 3 = 3,33 EN 3 gerettet sonst wäre EN 4
Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Versetzung Keine Teilnahme am ESA: alle Noten mind. M4(4**), eine M5(5**) erlaubt (mit dem Aufstieg wird auch der EAS zuerkannt) Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Prüfungsteilnahme • max. eine E5(5*) • keine Zuerkennung des Abschlusses bei E6(6*) • Berücksichtigt werden: Wahlpflichtunterricht + Projektprüfung aus Klasse 9 Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden, sofern die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe nicht bereits zweimal durchlaufen wurde. (Projektarbeit neu anfertigen, da Teil der Prüfung) Berechtigung zum Aufsteigen in die 10. Klasse der HBS nach ESA-Teilnahme: o alle Fächer mindestens 3* o max. ein Fach darf 4* sein, kein Fach 5* oder 6* o neu: D-M-E mind. 3* (Durchschnitt 3,0 in den Hauptfächern) eine 4* muss durch eine 2* innerhalb dieser 3 Fächer ausgeglichen werden. Kann – Bestimmung: Sind diese Bedingungen nicht erfüllt. kann die Klassenkonferenz im Einzelfall die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der kommenden Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann. (Maßnahmen festlegen)
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