Informationsblatt 02/2021 Ausserordentliche Gemeindeversammlung Konsultativabstimmungen - Gampelen
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Informationsblatt 02/2021 Ausserordentliche Gemeindeversammlung Konsultativabstimmungen Gemeinderat Gampelen September 2021
Ausserordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 8. Oktober 2021, 20:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Gampelen Sollte der Bundesrat die Pflicht zur Vorlage eines Impfzertifikats für die Gemeindeversammlung verlangen, wird der Anlass auf Samstag, 9. Oktober 2021, 14.00 Uhr, nach draussen verlegt und auf dem Vor- platz der Mehrzweckhalle abgehalten. TRAKTANDEN Traktandum 1 Raumgestaltung kantonales Naturschutzgebiet Fanel-Seewald aus Sicht des Kantons, Information 4 Traktandum 2 Stossrichtung Gemeinderat Gampelen zur Erhaltung des Natur- schutzgebiets Fanel-Seewald auch als Naherholungsgebiet, Konsultativabstimmung 10 Traktandum 3 Übernahme des Naturschutzgebiets Fanel-Seewald, Konsultativabstimmung 17 Traktandum 4 Verschiedenes 19 An folgenden Daten stehen Mitglieder des Gemeinderates und der Spezialkom- mission für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung (im Dorfzentrum Gampe- len, Insstrasse 9): Montag, 4. Oktober 2021, 20.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch, 6. Oktober 2021, 20.00 bis 21.00 Uhr Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 8. Oktober 2021 das 18. Altersjahr er- reicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindes- tens drei Monaten in der Gemeinde Gampelen angemeldet sind, werden zur Teil- nahme an dieser Versammlung eingeladen. 1
Vorwort der Gemeindepräsidentin Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Trotz des nur leidlich guten Wetters hoffe ich, dass Sie trotzdem sonnige Tage und etwas Erholung während der Sommerzeit geniessen konnten. Dazu verur- sachte die Wetterlage mit Hochwasser und Hagel leider einigen Schaden. Durch die Impfungen wächst zwar die Hoffnung auf das Eindämmen der CO- VID-19-Pandemie, wir werden jedoch weiterhin Geduld aufbringen und allfällige Massnahmen umsetzen müssen. Meine Ratskolleginnen und -kollegen schliessen sich mir an und wir entbieten unsere besten Gedanken allen Betroffenen von Krankheit oder Naturschäden. Wir freuen uns, nach über 1 ½ Jahren eine Gemeindeversammlung durchführen zu können. Da die Thematik dringlich ist, hat der Gemeinderat beschlossen, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchzuführen. Im Zusammenhang mit der geplanten Schliessung des TCS-Campingplatzes und der Renaturierungsmassnahmen ist es für die Gemeinde Gampelen von grossem Interesse, dass dadurch negative Auswirkungen verhindert, bzw. minimiert wer- den. Das Areal des rückgebauten Campingplatzes soll unter der Federführung der Abteilung Naturförderung (ANF)des Kantons Bern schrittweise renaturiert wer- den. Der Kanton plant zudem in naher Zukunft Massnahmen im Fanel-Seewald von Besucherlenkung (weitere Beschränkungen) bis hin zur Ausscheidung eines Waldtotalreservates. Als Begleitgruppe hat der Gemeinderat eine Spezialkommission Raumgestaltung Camping Gampelen / Fanel-Seewald eingesetzt. Die Kommission hat in vielen Stunden und mit grossem Engagement Vorschläge und Grundsätze (Stossrich- tung) zur Erhaltung des Naherholungsgebiets Fanel erarbeitet. Diesem Grundla- genpapier hat der Gemeinderat zugestimmt und will nun mit einer Konsultativa- bstimmung die Bevölkerung anfragen, ob diese Stossrichtung weiterverfolgt wer- den soll. Eine Konsultativabstimmung dient grundsätzlich der Meinungsbildung und ist rechtlich nicht bindend. Ihr Ergebnis ist aber von grosser Bedeutung und soll dem Gemeinderat den zukünftigen Weg aufzeigen. Gerne lade ich Sie ein, sich über diese aktuelle und wichtige Thematik in der vor- liegenden Broschüre umfassend zu informieren. Am 4. und 6. Oktober 2021 ste- hen Ihnen zudem Mitglieder des Gemeinderates und der Begleitgruppe für Ihre Fragen zur Verfügung. 2
Der Gemeinderat zählt auf rege Teilnahme von Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, anlässlich der Gemeindeversammlung am 8. Oktober 2021. Vielen Dank für Ihr Interesse zur Zukunft unserer Gemeinde! Herzlichst Ihre Gemeindepräsidentin Barbara Béguin-Jünger 3
Traktandum 1 Raumgestaltung kantonales Naturschutzgebiet Fanel-See- wald aus Sicht des Kantons __________________________________________________________ Ausgangslage Einleitung In der Gemeinde Gampelen besteht seit 1955 ein Campingplatz, welcher vom Touring Club Schweiz (TCS) betrieben wird und 860 Plätze umfasst. Der Camping- platz beansprucht 57'633 m2 Wiesland und 53'473 m2 Waldareal. Dazu kommen ein 3’350 m2 grosser Kleinbootshafen, ein 7'802 m2 grosser Parkplatz sowie 520 m2 Gewässer. Kernstück des Campingplatzes ist ein entlang des Seeufers verlaufen- des Stück Wiesland von etwa 600 m Länge und 100 m Breite. Die Infrastrukturan- lagen befinden sich zu einem überwiegenden Teil innerhalb des Seewaldes. Eigentümer der beiden Parzellen, auf denen der Campingplatz betrieben wird (Gampelen Gbbl.-Nrn. 23 und 1600), ist der Kanton Bern (Amt für Grundstücke und Gebäude [AGG]). Der Kanton hat mit dem TCS einen Baurechtsvertrag so- wie fünf Miet- bzw. Pachtverträge, abgeschlossen. Für die Nutzung des Bootsha- fens hat er dem TCS eine unbefristete Konzession erteilt. Der Campingplatz wird aufgrund von altrechtlichen Einzelbewilligungen betrie- ben und verfügt über keine Grundlage in der kommunalen Nutzungsplanung. Nachdem Versuche der Gemeinde und des TCS, eine planerische Grundlage zu schaffen, gescheitert waren, wollte der Kanton im Jahr 2016 die Ende 2018 aus- laufenden Verträge mit dem TCS erneuern. Diesen Beschluss haben das BAFU sowie mehrere Umweltverbände gerichtlich angefochten. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerden mit Entscheid vom 8. Dezember 2017 gutgeheissen und den Regierungsratsbeschluss aufgeho- ben. Er hielt dazu in materieller Hinsicht fest, der Kanton müsse – auch bei der Verlängerung der entsprechenden Verträge zur Weiterführung des Camping- platzes – fundiert abklären, ob der Campingplatz Fanel überhaupt rechtmässig betrieben werden könne. Daraufhin hat der Kanton von seinen Absichten, den Campingplatz langfristig weiterbestehen zu lassen, Abschied genommen und mit dem TCS sowie den am Gerichtsverfahren beteiligten Umweltverbänden eine Vereinbarung über eine geregelte Einstellung des Campingplatzes abge- 4
schlossen. Diese Vereinbarung erlaubt dem TCS den Weiterbetrieb des Cam- pingplatzes noch bis Ende 2024. Danach wird der Betrieb eingestellt und die Bauten und Anlagen werden zurückgebaut. Der Campingplatz Fanel ist aus Sicht der Region und der Gemeinde von grosser regionaler und freizeitpolitischer Bedeutung. Aus diesem Grund waren und sind immer wieder verschiedenste Bestrebungen im Gang, den Campingplatz an sei- nen heutigen Standort zu erhalten. So hat die Gemeindeversammlung von Gampelen im Dezember 2019 einen Kredit für entsprechende Bemühungen sei- tens der Gemeinde gesprochen. Parallel dazu wurden Abklärungen in Bezug auf einen Ersatzstandort geführt. Planungs- und naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen Der Campingplatz ist in der Nutzungsplanung der Gemeinde nicht verankert. Er befindet sich ausserhalb der Bauzone und wird aufgrund altrechtlicher Einzelbe- willigungen betrieben, die zu einem wesentlichen Teil in den 1950er Jahren so- wie vereinzelt zwischen 1980er und 2000er Jahren erteilt wurden. Der 1994 erlassene kommunale Uferschutzplan (USP) stellt den Campingplatz in- nerhalb des kantonalen Naturschutzgebiets als Hinweis dar. Er definiert die öf- fentliche Badebucht als Zone für öffentliche Nutzungen/Freifläche gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. C des See- und Flussufergesetzes (SFG; BSG 704.1) und legt den Stand- ort des öffentlichen Badestegs fest. Im regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RSGK II von 2016) des Vereins seeland.biel/bienne ist der Campingplatz Fanel erwähnt, wobei auf die Konflikte mit dem Naturschutz hingewiesen wird. Ebenfalls erwähnt wird, dass die Bestrebungen der Region, die Aufhebung des Campingplatzes zu annullieren, eine Herausforderung darstellen würden. Seit Bestehen des Campingplatzes wurde das Gebiet Fanel auf kantonaler, nati- onaler und internationaler Ebene immer stärker unter Schutz gestellt. Die Schutz- bestimmungen bezwecken den Artenschutz. Verfahrensgeschichte Aufgrund der schon 2002/2003 getätigten Abklärungen hinsichtlich einer mögli- chen Einzonung ist der Regierungsrat im Anschluss an das verwaltungsgerichtli- che Urteil zum Schluss gelangt, dass er das bestehende Baurecht für den Cam- pingplatz, welches im Jahr 2024 auslaufen wird, nicht verlängern werde. Der Re- gierungsrat veranlasste daher keine eingehende Überprüfung des Camping- platzbetriebs auf dessen Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht (insbesondere mit 5
den Schutzzielen der verschiedenen Schutzgebiete), sondern er schloss am 30. August 2018 mit dem TCS und den involvierten Umweltverbänden eine Verein- barung ab. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Verträge zwischen Kanton und TCS im Ein- verständnis mit den Umweltverbänden einmalig bis Ende 2024 verlängert wer- den dürfen. Danach wird der Campingbetrieb eingestellt, die bestehenden Bauten und Anlagen werden abgebaut und das Areal wird renaturiert. Die Anla- gen der öffentlichen Badestelle und vereinzelte, zum Badeplatz gehörige Fahr- nisbauten, sollen erhalten bleiben. Der Kanton hat sich in der Vereinbarung geäussert, zusammen mit dem TCS und im Einvernehmen mit der Gemeinde einen geeigneten Ersatzstandort ausserhalb des Naturschutzgebietes Fanel zu prüfen. Hierzu hat er dem TCS die beiden ihm gehörenden Parzellen Nrn. 2390 und 2308 in Gampelen als mögliche Ersatzflä- chen für einen neuen Campingplatz offeriert. Im Jahr 2019 hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit BHP Raumplan Abklärun- gen für den erwähnten Ersatzstandort an die Hand genommen und im Februar 2020 eine Voranfrage für die planerische Umsetzung des Ersatzstandorts einge- reicht. Der Vorprüfungsbericht des AGR (Amt für Gemeinden und Raumord- nung) datiert vom 29. April 2020. Daraus geht hervor, dass von Seiten mehrerer kantonaler Fachstellen (grundsätzliche) Vorbehalte gegen den ins Auge gefass- ten Ersatzstandort bestehen. Innerhalb der Gemeinde Gampelen formierte sich in den letzten Jahren ver- mehrt Widerstand gegen die Schliessung des Campingplatzes. So wurde die «IG Camping Gampelen Neuenburgersee» gegründet, und einzelne ihrer Mitglieder haben gegen die bereits vom TCS eingereichten Abbruchgesuche Einsprachen eingereicht. Auch auf Kantonsebene gibt es Bemühungen, den Campingplatz Gampelen zu erhalten. So wurden 2020 im Grossen Rat mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche in diese Richtung zielen. Der Regierungsrat stellte sich in seinen Antworten stets hinter die abgeschlossene Vereinbarung und explizit gegen Bestrebungen zum Erhalt des Campingplatzes Fanel. 6
Raumgestaltung kantonales Naturschutzgebiet Fanel-Seewald aus Sicht des Kantons Was den Rückbau und die danach folgende Renaturierung des Campingplat- zes betrifft, so fand am 10. September 2019 eine Besprechung zwischen dem Kanton Bern sowie dem TCS und der Gemeinde statt. Anlässlich dieser Sitzung wurde die Vereinbarung unter dem Kanton, des TCS und den Umweltverbänden erläutert, sowie das Angebot der möglichen Ersatzfläche des Kantons für einen neuen Campingplatz (Parzellen Nr. 2390 und 2308 in Gampelen) und die Klä- rung der raumplanerischen Machbarkeit durch die Gemeinde thematisiert. Die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LA- NAT) hat zwischenzeitlich durch das Büro Hintermann & Weber ein Konzept zur Renaturierung ausarbeiten lassen. Dazu fand am 11. März 2020 eine Bespre- chung zwischen den Fachämtern unter Einbezug der Gemeinde und des TCS statt. In einem weiteren Schritt wurden die Entwürfe für die Renaturierung am 16. Juni 2020 mit den Umweltverbänden diskutiert. Eine Sitzung zur Frage des Rück- falls der Anlagen und die Badestelle fand am 1. Oktober 2020 statt. Die im Vordergrund stehenden Renaturierungsmassnahmen im Grobkonzept ha- ben als Hauptzweck, die Wiedervernässung zu fördern. Die Abteilung Naturförderung des Kantons Bern möchte die Umsetzung der das Naturschutzgebiet Fanel überlagernden Lebensraum- und Landschaftsinventare vorantreiben. Konkret geht es um ökologische Aufwertungen des Grünlandes, das die an den Neuenburgersee angrenzenden Schilfbestände, Flachmoore und Verlandungszonen umschliesst. Das Grünland bildet einen über 35 ha gros- sen und 3 km langen Übergangsbereich zwischen der Kernzone des Fanel zum Wald und zu weiteren Landwirtschaftsflächen. Diese Flächen haben gemäss der Abteilung Naturförderung trotz extensiver landwirtschaftlicher Nutzung ein gros- ses ungenutztes Potenzial zur Sicherung und Aufwertung der Lebensräume im Naturschutzgebietsperimeter. Im Auftrag der ANF wurden im 2018 unter Mitwirkung von Fachexpertinnen Leitli- nien für die kurz- und langfristigen Aufwertungen im Grünflächengürtel des Na- turschutzgebiets Fanel erarbeitet. Die Planung klammerte damals den Cam- pingplatz aus. Die Überlegungen werden nun richtungsweisend sein, wie das 11 ha grosse Areal des rückgebauten Campingplatzes gestaltet werden soll. Folgende Stossrichtungen wurden für das Naturschutzgebiet Fanel insgesamt durch den ANF definiert: - Vernässen: Feuchte Lebensräume für spezialisierte Arten schaffen - Verzahnung der Lebensräume, Grenzlinien verlängern (Röhricht-Grünland, Übergang Grünland-Wald) 7
- Lebensraumvielfalt erhöhen Eine bildliche Darstellung der Stossrichtung für das Naturschutzgebiet Fanel durch den Kanton definiert, befindet sich in Anhang 1 8
Daneben sind zur Umsetzung der Waldbiodiversität und Förderung des Auen- waldcharakters Bauprojekte zur Wiedervernässung, u.a. Entwässerungsgräben im Wald öffnen und Wasser aufzustauen, vorgesehen. Die Waldfläche des Naturschutzgebiets Fanel beträgt 198 ha (Total 211 ha). Län- gerfristig wird ein Waldreservat vom Kanton angestrebt. 9
Traktandum 2 Stossrichtung Gemeinderat Gam- pelen zur Erhaltung des Natur- schutzgebiets Fanel-Seewald auch als Naherholungsgebiet _____________________________________________________________________________________________ Auf einen Blick Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass Tourismus, Landwirtschaft und Lebens- raum in Gampelen im Gleichgewicht stehen müssen. Der Wegfall des Campings und die vorgeschlagenen Renaturierungsmassnahmen werden nach unserer Ansicht das Gleichgewicht zwischen Natur, Tourismus, Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen zerstören. Eine bildliche Darstellung der Stossrichtung durch den Gemeinderat Gampelen zur Raumgestaltung des Camping Gampelen und Fanel-Seewald befindet sich im Faltblatt „Projektplan Naturschutzgebiet Fanel-Seewald“ auf der nächsten Seite. Der Plan fasst die Kernthemen zusammen, die zu einer für die Gemeinde Gam- pelen befriedigende Lösung geführt werden müssen. Es sind im wesentlichen Massnahmen zum Erhalt bzw. Unterhalt bestehender Infrastruktur. Die Fläche des Naturschutzgebietes Fanel in der Gemeinde Gampelen beträgt total 445.9 ha. Davon liegen 187.4 ha im Neuenburgersee und 42.1 ha im Schilfgürtel. Somit beträgt der Teil auf dem festen Boden 216.4 ha. Die Waldflä- che beträgt 198 ha (Total 211 ha). Die Weiden mit extensiver Nutzung (grün bzw. grünschraffierte Fläche) Das Grünland des Naturschutzgebietes Fanel bildet einen über 35 ha grossen und 3 km langen Übergangsbereich zwischen der Kernzone des Fanel zum Wald und zu weiteren Landwirtschaftsflächen. Diese Flächen werden extensiv genutzt und sind wertvolle Lebensräume (Biodiversität). Das Gewässernetz (natürliche und künstliche Gewässer (mit hell- bis dunkel- blauen Linien dargestellt) Der Wasserhaushalt des Naturschutzgebiets Fanel ist durch die sehr flache Topo- graphie und die angrenzenden Gewässer Neuenburgersee und Zihlkanal, sowie den künstlich angelegten Seebodenkanal geprägt. Beim Fanel-Seewald handelt es sich um einen künstlich aufgeforsteten Wald. An- gelegt als Windschutzstreifen im Rahmen der Gesamtmeliorationen zum Schutz der angrenzenden Kulturen. Um bei der Holzernte trockene Verhältnisse anzu- treffen, wurden Entwässerungsgraben angelegt. Zudem wurden zwischen dem Fanelstrand und dem Wald Entwässerungsleitungen eingelegt. Weiters gibt es 10
eine Entwässerungsleitung in die Alte Zihl. Die Gräben entlang dem Waldrand haben heute noch eine Entwässerungsfunktion und grenzen den Fanelwald in Richtung Kulturland ab. Durch die Entwässerungsgräben zwischen Kulturland und dem Fanel Wald wird ein Hochwasserschutz gewährleistet. Die Naherholungslandschaft Fanel Der Seeweg ist schon heute vorhanden, wurde und wird aber wissentlich nicht gepflegt (orange Linie) und hat keinen direkten Bezug zum Wasser. Zu Fuss ent- lang des Seeufers ist selbst für die allermeisten Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde heute nicht möglich. Eine Aufwertung wird erzielt, wenn die Be- völkerung in der Gemeinde vom See als Erholungsort profitieren kann. Die Bevöl- kerung hat das Recht auf einen Seeuferweg (gelbe Linie). Am Seeufer befinden sich mehrere Aussichtspunkte mit attraktiven Ausblicken und Sichtbeziehung auf den Neuenburgersee (rote Kreise 1-6). Im Naturschutz Fanel befinden sich zwei öffentliche Feuerstellen (rote Kreise 7-8) mit potenzieller Erweiterung um eine Feuerstelle (roter Kreis 9). Kulinarisch bieten mehrere Restaurants in der Nähe des Naturschutzgebiets für Gross und Klein alles was das Herz begehrt (rote Kreise 10 bis 13). Die Gemeinde Gampelen bietet nur ein kleines Angebot an Unterkünften für Be- sucher. Der Campingplatz (roter Kreis 14) bietet Unterkünfte und ist inzwischen eine wichtige Einnahmequelle für die Region. Der weiter anhaltende Trend zum Urlaub im Inland bietet für den Urlaub im ländlichen Raum noch erhebliche Chancen. Das Naturschutzgebiet Fanel hat gute Verkehrsanbindung (rote Kreise 16-18). Parkplätze in unmittelbarer Umgebung zum Seezugang sind keine vorhanden. Parkplatz (roter Kreis 15) prüfen. Um das Naturschutzgebiet Fanel liegen auch beliebte Wander- und Radwege, die für die Besucher eine grossartige Möglichkeit bieten, sich mit dem Lebens- raum Wald bekannt zu machen, Vögel beobachten und Pflanzen kennen zu ler- nen. Sie werden von Wanderern und Radfahrern gleichermassen benutzt (orange Linie). Bedarf Wegverbindung nach Cudrefin verbessern – Radfahren- Wandern trennen (Veloroute Familie orange Linie – Veloroute Rennvelo rote Li- nie). 11
Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt: Sind Sie mit der Stossrichtung des Gemeinderats zur Erhaltung des Naturschutz- gebiets Fanel-Seewald als Naherholungsgebiet einverstanden? Ausgangslage Einleitung Der Gemeinderat kann sich mit dem Rückbau- und Renaturierungskonzept des Kantons nicht einverstanden erklären. Der öffentliche Badeplatz soll mit minima- len Infrastrukturen erhalten bleiben. Die bestehende Freifläche gemäss Ufer- schutzplan (SFG) der Gemeinde Gampelen wird so angepasst, dass alle nicht zurückgebauten Gebäude und Infrastrukturanlagen innerhalb dieses Perimeters liegen. Die im Vordergrund stehenden Renaturierungsmassnahmen im Grobkonzept ha- ben als Hauptzweck die Wiedervernässung zu fördern, in einem Gebiet, wo die Entwässerung und Sicherung weiteren Kulturlandes durch den Bau weit ver- zweigter Drainageleitungen weitgehend reguliert werden. Eine einseitige Rena- turierung steht im Wiederspruch zu den Meliorationsmassnahmen (3. Juragewäs- serkorrektion) die gegenwärtig im Gange sind. Der Seewald in seiner jetzigen Form hat in diesem Zusammenhang eine wichtige Schutzfunktion für das Kultur- land. Relevante Punkte, welche mit den vorgeschlagenen Renaturierungsmassnah- men einhergehen und dringend Beachtung finden müssen: Schäden durch Überflutungen und Vernässungen der Randparzellen Tierbestand nicht unter Kontrolle (Wildschweinplage und dadurch entstehende Schäden) Werteinbussen der landwirtschaftlichen Parzellen und Waldgebiete Unverhältnismässiger Aufwand für den Unterhalt und Betrieb der Wege Aus diesem Grund ist es für den Gemeinderat auch folgerichtig, das gesamte Areal um den Campingplatz in die anstehende Ortsplanungsrevision miteinzube- ziehen und (erst) in deren Rahmen konzeptionelle und planerische Festlegungen zu treffen. Dabei wird die Gemeinde auch prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Geometrie der heutigen SFG-Freifläche den dereinstigen Bedürfnissen anzu- passen ist. Für die Gemeinde ist es demgegenüber keine Option, vorgängig Festlegungen zu treffen, welche die Zukunft dieses Areals betreffen und das Areal so dem umfassenden Planungsprozess zu entziehen. 12
Spezialkommission Raumgestaltung Camping Gampelen / Fanel-Seewald Um eine konzeptionelle Planung einer zukunftsgerichteten Nutzung des Gebietes (NaturErlebnis Gampelen/Champion) zu begleiten, hat der Gemeinderat eine Spezialkommission gebildet, die sich wie folgt zusammengesetzt: Eric Dietrich (Gemeinderat, Kommissionspräsident), Marta Kunz (Gemeinderätin), Hans-Ulrich Hauswirth (kennt Geschichte), Oliver Tschilar (Bauunternehmer), Thomas Eggimann, (Landwirtschaft), Maurice Oehler (Wohnmobil-Stellplätze), Nadja Stöckle (Gastronomie) und Daniel Baumann (Naherholung für Alle). Die Spezialkommission hatte folgenden Auftrag: Die Erarbeitung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen, insbesondere zu Fragen betreffend Zukunft des Campingplatzes und umliegendes Gebiet, die Vernetzung sowie die Darlegung der Auswirkungen der Renaturierungsmassnah- men auf Kulturland und Fruchtfolgefläche. Die Spezialkommission hat dem Ge- meinderat einstimmig die folgenden Grundsätze zu Genehmigung und Weiter- bearbeitung zusammen mit der Spezialkommission beantragt: Wir wollen keine Renaturierungen wie künstliche Vernässungen, Wasser aufstauen und Entwässerungsgräben tiefer legen. Wir wollen die Nassgebiete, welche durch natürliche Dynamik entstehen, erhalten und unterhalten. Wir wollen keine Verzahnung von Wald und Weideland. Wir wollen den nach der ersten Juragewässerkorrektion gepflanzten Wald- gürtel als Misch- und Schutzwald erhalten, ebenso das ausgeklügelte Gra- bensystem zur Be- und Entwässerung. Wir wollen den Seeuferweg da erhalten, wo er attraktiv ist, den Mittelweg als Wander- und Radwanderweg erhalten und unterhalten. Wir wollen dem schnellen Zweiradfahrer einen gängigen Weg über die befestigten Flurwege ermöglichen. Wir wollen den Campingplatz Gampelen (ca. 5% des Naturschutzgebiets Fanel-Seewald) am heutigen Standort erhalten, er garantiert der Ge- meinde Gampelen und der Region den Zugang zum Neuenburgersee und eine entsprechende wirtschaftliche Zukunft. Der Gemeinderat ist dieser Empfehlung gefolgt. 13
Entscheid Gemeinderat /Begründung der Stossrichtung Aufgrund folgender Begründungen sind die Spezialkommission und der Gemein- derat zum Entscheid gelangt: Hydrologie / Wasserhaushalt (Grundwasser, Oberflächenabfluss) Gampelen bildet einen Teil und eine Region des Drei-Seen-Landes. Es war früher das grosse Überschwemmungsgebiet der Aare und dementspre- chend sehr sumpfig. Dass der Boden bewirtschaftet werden kann, ist den beiden Juragewässerkorrektionen zu verdanken. Der Wasserhaushalt des Naturschutzgebiets Fanel ist durch die sehr flache Topographie und die angrenzenden Gewässer Neuenburgersee und Zihl- kanal, sowie den künstlich angelegten Seebodenkanal geprägt. Aufgrund der ausgedehnten Sandschichten befindet sich unter dem Fa- nel Wald ein grosser Grundwasserträger. Der Grundwasserspiegel steht in enger Verbindung zum Seespiegel und reagiert mit leichter Verzögerung auf dessen Schwankungen. Somit liegt auch der Grundwasserspiegel des Naturschutzgebiets Fanel üblicherweise bei ca. 429.4 m.Ü.M. Im Bereich des Fanel Waldes erfolgt ein Abfluss des Grundwassers Rich- tung See, wobei es aufgrund des flachen Gefälles schnell zu einer Sätti- gung des Grundwasserträgers kommt. Durch die Entwässerungsgräben zwischen Kulturland und dem Fanel Wald wird ein Hochwasserschutz gewährleistet. Seewald, ein multifunktionaler Wald Angelegt als Windschutzstreifen im Rahmen der Gesamtmeliorationen zum Schutz der angrenzenden Kulturen. Der Seewald ist von den Entwässerungsgräben durchzogen, welche im Rahmen der Juragewässerkorrektionen und der damit verbundenen Kulti- vierung des Landes angelegt wurden. Die Gräben übernehmen wichtige Funktionen bei Grundwasserhochständen. So können sie bei langanhal- tendem oder sehr starkem Regen einen Teil des Wassers aufnehmen und ableiten. Allfällige Massnahmen müssen mit dem Gewässernetz und den Höhenverhältnissen abgestimmt werden, damit es zu keinen längerfristi- gen Schäden im Kulturland kommen kann. Das derzeit vorgesehene Waldreservat würde nach dem Verständnis der Gemeinde eine aktive Bewirtschaftung des «Fanelwalds» ausschliessen. Dies würde dazu führen, dass das gesamte angelegte Ableitsystem Schritt für Schritt seine Funktionalität einbüssen und der gesamte Fanelwald ge- schwemmt würde. Folge davon wäre, dass mittelfristig auch die dahinter- liegenden Landwirtschaftsparzellen bis hin zum ersten Entwässerungskanal überschwemmt würden und das Wasser von dort wieder zurück in den 14
See gepumpt werden müsste. Dies würde zu hohen Kosten und (noch) nicht bezifferbaren Schäden führen und zudem eine zweckmässige land- wirtschaftliche Nutzung des Gebiets hinter dem Seewald geradezu verun- möglichen. Sollte der Kanton an diesem Konzept festhalten, erachtet es der Gemeinderat als Aufgabe des Kantons, die ökologischen und wirt- schaftlichen Folgen eines Waldreservats aufzuzeigen und die daraus fol- genden Kosten zu beziffern und zu kommunizieren. Die Gemeinde Gam- pelen hält vorbeugend und ausdrücklich fest, dass sie nicht bereit ist, die Verantwortung für Massnahmen zu übernehmen, welche nicht in Zusam- menarbeit und im Einvernehmen mit der Gemeinde erarbeitet werden und die sie daher nicht mitträgt und dass sie insbesondere keine Kosten tragen wird, welche aus nicht mit den Betroffenen abgesprochenen (Schutz-)Massnahmen resultieren. Im Falle eines Totalwaldreservats wäre das gesamte Gebiet durch den Kanton abzusperren und bei jedweden Unfällen sowie Folge- und Reflexschäden hätte der Kanton zu haften. Kultur / Fruchtfolgefläche Durch die geplanten Renaturierungsmassnahmen (Aufstau vom Wasser in den Entwässerungsgräben) wird das Wasser ins Kulturland herein drücken. Dies hat viele negative Folgen für die Nahrungsmittelproduktion auf die- sen Flächen: Ertragseinbussen bis zum Totalschaden (je nach Kultur und Zeitpunkt des Ereignisses reichen 12 Std. stehendes Wasser für einen Totalscha- den). Diese Ertragseinbussen durch die Renaturierung müssen entschä- digt werden. Dadurch, dass das Wasser in die bewirtschafteten und entwässerten Flächen vermehrt hereindrückt, muss unser System mehr Wasser weg- transportieren. Folglich sind unsere Kanäle, Drainagen und das Pump- werk an ihrer Kapazitätsgrenze. Folglich müsste dieses System auf Kos- ten des Kantons Bern vergrössert und redimensioniert werden. Wildtierschäden Bereits heute ist die Wildschweinpopulation im Gebiet vom Fanel sehr gross und bietet der landwirtschaftlichen Produktion massive Probleme. Wildschweine haben keine natürlichen Feinde und werden sich mit der Schliessung vom TCS-Camping noch mehr ausbreiten und daher noch grössere Schäden verursachen. Auch für diese Kosten müsste der Kan- ton Bern bei der geplanten Renaturierung aufkommen. Der geplanten Öffnung der Entwässerungsgräben wird zur Folge haben, dass der Biber (durch die natürlichen Pegelschwankungen des Neuen- burger Sees) die Gräben versucht dauerhaft zu stauen. Dies wird er durch Biberdämme machen. Die Biberdämme werden den Wasseraus- lauf in den See verhindern. Folglich wird bei zusätzlichen Regenfällen 15
das Wasser vermehrt in Kulturland strömen. Dies wird wiederum die Problematik, welche unter den ersten zwei Punkten genannt wurden, verstärken. Kosten und Finanzierung Aus einem funktionierendem Ökosystem (das bereits heute besteht und viele seltene Arten bspw. Brandfledermaus beinhaltet) soll mit vielen baulichen und teuren Massnahmen ein Reservat geschaffen werden. Neben den Kosten der Erstellung wird auch die Pflege hohe Kosten mit sich bringen. Zu den Gestehungskosten und den Unterhaltskosten des Reservats müssten weiter die Entschädigungen zum Verlust der Frucht- folgeflächen in Kauf genommen werden. Seeuferweg Für den Gemeinderat steht eine zukunftsgerichtete Nutzung des umlie- genden Gebiets im Vordergrund, welche – unabhängig vom Schicksal des Campingplatzes selbst – weiterhin Naturerlebnisse im und um das Areal Fanel zulässt. Gestützt auf das kantonale See- und Flussufergesetz (SFG; BSG 704.1) ist dabei insbesondere ein Uferweg unmittelbar dem Ufer entlang vorzusehen (Art. 4 Abs. 2 SFG). Der heute bestehende, je- doch seit einigen Jahren zunehmend verwahrloste Weg, welcher den Seewald parallel zum See quert, sollte als Fahrrad und Wanderweg aus- gestaltet werden und unmittelbar hinter dem Wald ein asphaltierter Radweg angelegt werden. Campingplatz Gampelen Der Gemeinderat muss sich für den Erhalt des Campingplatzes einset- zen. Die Gemeindeversammlung Gampelen vom Dezember 2019 hat dem Gemeinderat den klaren Auftrag erteilt, sich für den Erhalt des Campingplatzes Fanel am heutigen Standort einzusetzen. Diesem Auf- trag wird der Gemeinderat nachkommen und sich dementsprechend mit sämtlichen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen die per Ende 2024 vorgesehene Schliessung und für den über das Jahr 2024 hinausgehenden Weiterbetrieb des Campingplatzes engagieren. Der Verlust für die Gemeinde Gampelen bei einer Schliessung des Campingplatzes Ende 2024 wäre immens; dies mit Blick auf die Standor- tattraktivität und die Wertschöpfung für die Gemeinde, aber auch für die Region. 16
Traktandum 3 Übernahme des Naturschutzge- biets Fanel-Seewald _____________________________________________________________________________________________ Auf einen Blick Naturschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinde. Die Gemeinde ist für die Umsetzung von Naturschutzanliegen auf kommunaler Ebene zuständig. Die Gemeinde kann in Sachen Naturschutz mit gutem Beispiel vorangehen. Dazu gehören zum Beispiel: Mit einem naturnahen Waldbau kann eine Gemeinde mit relativ wenig Auf- wand auf einer grossen Fläche Verbesserungen erreichen. Strukturreiche Wald- ränder steigern die Artenvielfalt und verbessern die Vernetzung zur offenen Landschaft. Auch naturnah unterhaltene Gewässer sind wertvolle Lebensräume und wichtige Vernetzungsachsen. Die Abstimmungsfrage lautet wie folgt: Sind Sie einverstanden, dass der Gemeinderat mit dem Grundeigentümer, Kan- ton Bern, vorbehältlich dessen Bereitschaft umgehend Verhandlungen betref- fend einer Übernahme des Naturschutzgebiets Fanel-Seewald aufnimmt? Ausgangslage Argumente für die Übernahme des Naturschutzgebiets Fanel-Seewald Der Campingplatz und der Seewald befinden sich in der Zone C des Na- turschutzgebiets Fanel. Eigentümer ist der Kanton Bern. Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 1967 (heute noch geltend) sollen im Naturschutzgebiet Fanel zwei Ziele nebeneinander erreicht werden: In der Zone A hat als in einem eigentlichen Reservat die Natur, insbesondere die Vogelwelt, das Vorrecht. Daher darf die Zone nur auf den Wegen be- treten werden und sind Bootfahren und Fischen gänzlich untersagt. Die Zone B umfasst das land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebiet der Jus- tizvollzugsanstalt Witzwil. In der Zone C soll das Erholungsbedürfnis des Menschen zu seinem Recht kommen — auf geordnete Weise und auf be- schränktem Gebiet. Dabei wird diesem Erholungsbedürfnis umso besser 17
gedient sein, je besser die Naturlandschaft in ihrer Schönheit und Ruhe er- halten bleibt. Es werden sich somit in der Zone A vorwiegend Ornithologen ihrer Beobachtungen erfreuen, in Zone C aber sollen sich, neben den Be- suchern des Bade- und Campingplatzes, die Spaziergänger erholen kön- nen. Heute entscheiden vorwiegend kantonale Stellen insbesondere AGG (Ei- gentümer) und ANF (LANAT Federführer Renaturierung) über die zukünf- tige Raumgestaltung des Gebiets Fanel-Seewald. Konsequenzen muss die Gemeinde tragen. Der Gemeinderat befasst sich mit der Übernahme des Naturschutzgebiets. Mit einer Übernahme könnte die Gemeinde selbst steuern (bsp. nach den Vorgaben des Naturschutzes ein zu erarbeitendes Naherholungskonzept). Zahlen und Fakten Die Gemeinde Gampelen liegt im Berner Seeland, zwischen Bieler- und Neuenburgersee, im sogenannten "grossen Moos". Bei einer Gesamtflä- che von 1278 Hektaren zählt Gampelen rund 955 (Stand Dezember 2020) Einwohner. Die Fläche des Naturschutzgebietes Fanel in der Gemeinde Gampelen beträgt total 445.9 ha. Davon liegen 187.4 ha im Neuenburgersee und 42.1 ha im Schilfgürtel. Somit beträgt der Teil auf dem festen Boden 216.4 ha. Der Flächenanteil des Naturschutzgebietes Ziegelmoos-Islerendüne auf der Gemeinde Gampelen beträgt 24.6 ha. Die permanenten ökologischen Ausgleichsflächen, welche im Rahmen des Projekts Umfahrungsstrasse T10 ausgeschieden wurden, betragen 33.2 ha. Ferner können auch die Kanalparzellen als Ökoflächen mitgezählt wer- den. Folgende Flächen ergeben sich für Gampelen: Islere-, Rundi- und Seebodekanal 17.3 ha, Zihlkanal 7.6 ha. Das gesamte Gebiet ist als Fruchtfolgefläche klassiert. Die Fruchtfolgeflä- chen und deren Schutz sind im Gesetz verbindlich verankert (Sachplan Fruchtfolgeflächen). Ein Binnenkanalnetz umschliesst Windschutz- und Ökostreifen, Naturschutzgebiete und Gemüsefelder. 18
Traktandum 4 Verschiedenes _____________________________________________________________________________________________ 19
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