INFORMATIONSBLATT ERGÄNZUNG VOM 9. November 2020

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INFORMATIONSBLATT ERGÄNZUNG VOM 9. November 2020
INFORMATIONSBLATT

ERGÄNZUNG VOM 9. November 2020

MITTEILUNG AN DIE POTENZIELLEN MITGLIEDER

Empfänger

Diese Mitteilung richtet sich an alle Personen, die vor dem Inkrafttreten und der
entsprechenden Veröffentlichung der Änderungen vom 1. April 2021 und der Veröffentlichung
des neuen Informationsblattes am 1. April 2021 dem Fonds beitreten möchten.

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Ergänzung zum Informationsblatt

MITTEILUNG AN DIE POTENZIELLEN MITGLIEDER HINSICHTLICH DER ÄNDERUNGEN MIT
AUFGESCHOBENER WIRKSAMKEIT BETREFFEND DAS GELTENDE INFORMATIONSBLATT
(am 9. November 2020 bei der COVIP hinterlegt)

Die vorliegende Mitteilung stellt einen integrierenden Bestandteil des Informationsblattes dar und hat den
Zweck, die potenziellen Mitglieder auf die am 1. April 2021 in Kraft tretenden Änderungen der
Geschäftsordnung von Plurifonds, dem offenen Zusatzrentenfonds von ITAS LEBEN (nachfolgend „Fonds“),
sowie des entsprechenden Informationsblattes hinzuweisen.

Die Mitteilung wird ab Inkrafttreten der genannten Änderungen endgültig Teil des Informationsblattes.
Vor dem Beitritt müssen alle Bedingungen für die Teilnahme am Fonds bekannt sein, die in den folgenden
Unterlagen aufgeführt sind:
- Wesentliche Anlegerinformationen;
- Meine Zusatzrente – Standardisierte Fassung;
- Geschäftsordnung des Fonds;
- Informationsblatt;
- Dokument zu den Vorschüssen;
- Dokument zur Steuerregelung.

Änderungen

Nachfolgend eine zusammenfassende Übersicht über die Änderungen:

ITAS LEBEN AG, die Trägergesellschaft des offenen Zusatzrentenfonds Plurifonds, hat beschlossen, die
derzeit geltenden Bedingungen für die Garantie der Investitionslinie Securitas dem veränderten
wirtschaftlichen Umfeld anzupassen. Aufgrund des in den letzten Jahren nicht nur in der Eurozone
beobachteten deutlichen Rückgangs der Zinssätze für Finanzinstrumente – insbesondere auch jener für
Anleihen und Staatspapiere, die einen erheblichen Teil der Finanzinstrumente ausmachen, in die das
Vermögen der Investitionslinie investiert wird – ist es nämlich zu einem Rückgang der Renditen gekommen.
Dies hat zur Entscheidung geführt, die für die Investitionslinie vorgesehene garantierte Mindestrendite auf
0 % [netto] pro Jahr zu senken.

Die garantierte Mindestrendite stellt trotz Senkung auf 0 % [netto] pro Jahr nach wie vor eine Garantie
dar, da sie das Mitglied vor einer negativen Wertentwicklung im Falle einer negativen Rendite der
Investitionslinie schützt.

Ab dem 1. April 2021 werden die nachstehend aufgeführten Änderungen wirksam.

Die Neuerungen in der Investitionslinie SecurItas

1. Vor der Änderung waren 2 Arten von Garantie vorgesehen:

a) 0 %-Garantie, die die Rückzahlung der eingezahlten Nettobeiträge vorsieht

Definition der 0 %-Garantie: Der garantierte Mindestbetrag entspricht den in die Investitionslinie
eingezahlten Nettobeiträgen – einschließlich der etwaigen Beträge aus der Übertragung von anderen
Investitionslinien oder von anderen Rentenformen sowie der Einzahlungen zur Wiederherstellung
bezogener Vorschüsse, jedoch abzüglich etwaiger Teilablösungen und Vorschüsse.

a) 1 %-Mindestrendite, die die Aufwertung der Beiträge vorsieht

Definition der 1 %-Mindestrendite: Der garantierte Mindestbetrag entspricht den in die Investitionslinie
eingezahlten Nettobeiträgen – einschließlich der etwaigen Beträge aus der Übertragung von anderen
Investitionslinien oder von anderen Rentenformen sowie der Einzahlungen zur Wiederherstellung
bezogener Vorschüsse, jedoch abzüglich etwaiger Teilablösungen und Vorschüsse – erhöht um eine
Mindestrendite von 1 % netto pro Jahr.

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Ergänzung zum Informationsblatt

Für die oben beschriebene garantierte Mindestrendite galt bisher folgende Regelung:

Die 1 %-Mindestrendite war bei Ablösung wegen Todesfall auf jeden Fall gewährleistet, nach mindestens
5 Jahren Verbleib in derselben Investitionslinie auch bei Ablösung wegen Renteneintritt oder wegen
eingetretener Dauerinvalidität mit Beschränkung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel.
Bei weniger als 5 Jahren Verbleib in derselben Investitionslinie war für die Ablösung wegen Renteneintritt
oder wegen eingetretener Dauerinvalidität mit Beschränkung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein
Drittel auf jeden Fall eine 0 %-Garantie vorgesehen.

2. Nach der Änderung ist folgende Garantie vorgesehen:

Für die Investitionslinie gilt:

a) 0 %-Garantie, die die Rückzahlung der eingezahlten Nettobeiträge vorsieht

Definition der 0 %-Garantie: Der garantierte Mindestbetrag entspricht den in die Investitionslinie
eingezahlten Nettobeiträgen – einschließlich der etwaigen Beträge aus der Übertragung von anderen
Investitionslinien oder von anderen Rentenformen sowie der Einzahlungen zur Wiederherstellung
bezogener Vorschüsse, jedoch abzüglich etwaiger Teilablösungen und Vorschüsse.

Unabhängig davon, ob die Investitionslinie 5 Jahre beibehalten wurde oder nicht, gilt die Garantie
weiterhin mit Bezug auf folgende Leistungen:
- Ablösung wegen Renteneintritt;
- Dauerinvalidität mit Beschränkung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel;
- Ablöse wegen Todesfall.

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PLURIFONDS Der offene Zusatzrentenfonds von ITAS Leben

   Eingetragen in dem bei der COVIP geführten Verzeichnis unter der Nr. 40

   Trägergesellschaft des Fonds: ITAS LEBEN AG

   Leitung und Koordinierung durch ITAS VVaG

       Informationsblatt für die potenziellen Mitglieder
                                    (am 01.12.2020 bei der COVIP hinterlegt)

  Das vorliegende Informationsblatt setzt sich aus den folgenden vier Abschnitten
 zusammen:
     Abschnitt I – Wesentliche Anlegerinformationen
     Abschnitt II – Merkmale der Zusatzrentenform
     Abschnitt III − Informationen zur Entwicklung der Vermögensverwaltung
     Abschnitt IV – IN DIE TÄTIGKEIT DER ZUSATZRENTENFORM EINGEBUNDENE
 PERSONEN

  Das vorliegende Informationsblatt wurde von der ITAS Leben AG in Übereinstimmung mit
 der von der COVIP erstellten Vorlage verfasst und unterliegt nicht der vorhergehenden
 Genehmigung seitens der COVIP.

Die ITAS Leben AG haftet für die Vollständigkeit und die Wahrhaftigkeit der im vorliegenden
Informationsblatt enthaltenen Angaben und Mitteilungen.

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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Offener Zusatzrentenfonds PLURIFONDS
                            Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40

                           ABSCHNITT I - Wesentliche Anlegerinformationen
                                               (Stand zum 01.12.2020)

Das vorliegende Dokument soll Ihnen die Hauptmerkmale des Zusatzrentenfonds PLURIFONDS
aufzeigen und den Vergleich des Fonds mit anderen Zusatzrentenformen vereinfachen.

                            Vorstellung des Zusatzrentenfonds PLURIFONDS

PLURIFONDS ist ein offener Zusatzrentenfonds, welcher von der zur ITAS-VERSICHERUNGSGRUPPE
gehörenden ITAS Leben AG verwaltet wird.
Der Zweck des PLURIFONDS liegt in der Auszahlung von zusätzlichen Rentenleistungen neben jenen des
öffentlichen Pflichtrentensystems gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005.
PLURIFONDS ist ein Fonds mit festgelegter Beitragszahlung: Die Höhe der Rentenleistung bestimmt sich
aus den getätigten Beitragszahlungen und den von der Vermögensverwaltung erzielten Erträgen). Die
Verwaltung der Geldmittel erfolgt ausschließlich in Ihrem Interesse und gemäß den Anweisungen, die Sie
selbst erteilen, nachdem Sie Ihre Wahl unter den zur Verfügung stehenden Angeboten getroffen haben.
PLURIFONDS richtet sich an all jene Personen, die sich eine Zusatzvorsorge auf individueller Basis
aufbauen möchten. Auf kollektiver Basis können zudem auch Arbeitnehmer beitreten, für welche
Verträge, Abkommen oder Betriebsordnungen gelten, die den Beitritt vorsehen.
Durch den Beitritt zum PLURIFONDS können Sie in den Genuss einer bevorzugten Besteuerung der
eingezahlten Beiträge, der erzielten Erträge und der erhaltenen Leistungen kommen.

Praktische Informationen

Internetseite des Fonds:                                    www.plurifonds.it
E-Mail-Adresse:                                             plurifonds@gruppoitas.it
Sitz des Fonds:                                             Piazza delle Donne Lavoratrici, 2 – 38122 Trento
Auf der Internetseite des Fonds stehen die Geschäftsordnung sowie das Informationsblatt zur
Verfügung: Diese Unterlagen enthalten nähere Informationen zu den Merkmalen des Fonds. Ferner
werden das Dokument zur Steuerregelung, das Dokument zu den Vorschüssen , das Dokument
zur vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA) sowie alle weiteren für das Mitglied nützlichen
allgemeinen Informationen zur Verfügung gestellt.

                                              Die Beitragszahlung

Die Höhe und den Einzahlungsrhythmus legen Sie selbst beim Beitritt fest, wobei Sie diese nachträglich
ändern können. Im Laufe des Jahres sind zusätzliche Beitragszahlungen möglich.
Die Einzahlungen werden auf der Grundlage des ersten Anteilwerts, der auf den Tag folgt, in dem diese
für die Zuweisung verfügbar sind, in Anteile und Bruchteile von Anteilen umgerechnet. Jede Einzahlung
gibt Anrecht auf die Zuweisung einer gewissen Anzahl von Anteilen. Der Wert des Vermögens einer jeden
Investitionslinie sowie des entsprechenden Anteils wird jeweils am fünfzehnten eines jeden Monats und
am Monatsletzten ermittelt, auch wenn diese auf einen Feiertag fallen.
Falls Sie als Arbeitnehmer auf der Grudlage eines Kollektiv-/Betriebsabkommens dem
PLURIFONDS beitreten, so sind die Höhe der Beitragsleistung, der Beginn der Einzahlungen und der
Einzahlungsrhythmus im Kollektiv-/Betriebsabkommen beziehungsweise in der Geschäftsordnung, welche
den Beitritt vorsieht, festgelegt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, für die Beitragszahlung auch einen
höheren Betrag festzulegen. Der Beitrag des Arbeitgebers steht ausschließlich dann zu, wenn Sie
mindestens den zu Ihren Lasten gehenden Mindestbetrag einzahlen.
Falls Sie als Arbeitnehmer auf individueller Basis dem PLURIFONDS beitreten, können Sie auch die
anreifende Abfertigung einzahlen. In diesem Fall erfolgt die Einzahlung über Ihren Arbeitgeber. Waren Sie
zum 28. April 1993 bereits bei einer Zusatzrentenform eingeschrieben, so können Sie in einigen Fällen
die Einzahlung der Abfertigung auf einen Teil derselben beschränken.

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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Bei beiden oben beschriebenen Beitrittsarten muss sich der Arbeitgeber verpflichten, dreimonatlich
(Januar, Februar, März = 1. Quartal; April, Mai Juni = 2. Quartal usw.) die Beiträge in Ihre
Rentenposition einzuzahlen.
Zur Einzahlung gehören eine Überweisung sowie eine „Aufstellung“ (Begleitschreiben, mit welchem
der Arbeitgeber die Einzahlung mit dem betreffenden Mitarbeiter verbindet).
Der Arbeitgeber kann auf einen ihm vorbehaltenen passwortgeschützten Bereich zugreifen, um die
Position der mit Plurifonds verbundenen Mitarbeiter zu überwachen. Die Anleitung für den Zugriff ist im
Begrüßungsschreiben enthalten, das Ihm zugesandt wird, wenn Sie dem Fonds beitreten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorsorgeposition über den passwortgeschützten Bereich regelmäßig zu
beobachten. Für etwaige Verspätungen, Fehler im Verfahren oder Versäumnisse des Arbeitgebers, welche
zu Verspätungen bei der Investition der Ihnen zustehenden Beiträge führen könnten, kann der Fonds
nicht haftbar gemacht werden.

Der Beitritt zum Fonds gilt ab dem Zeitpunkt, zu welchem Sie das Beitrittsformular unterzeichnet
haben, und wird mit der ersten Beitragszahlung wirksam. Diese muss innerhalb von 6 Monaten ab der
Unterzeichnung erfolgen.
Sollte die Position im Laufe der Geschäftsbeziehung infolge der Einstellung der Beitragszahlungen und der
Belastung der vorgesehenen jährlichen Gebühren keinen Bestand aufweisen (Vermögen gleich null), so
kann der Vertrag gemäß Art. 1456 ZGB kraft Gesetzes aufgehoben werden („ausdrückliche
Aufhebungsklausel“). In diesem Fall wird der Fonds Ihnen schriftlich mitteilen, sich der besagten Klausel
bedienen zu wollen.

Falls Sie eine Altersrente beziehen, können Sie der Zusatzvorsorge nur unter der Bedingung beitreten,
dass Sie keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben.

Falls Sie als eine vorzeitige Rente oder eine Invalidenrente beziehen, können Sie der Zusatzvorsorge
unter der Bedingung beitreten, dass der Beitritt mindestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt erfolgt, zu
welchem Sie aufgrund Ihres Alters Anspruch auf die Altersrente in Ihrem Pflichtrentensystem erhalten.

Bei Erreichen des Renteneintrittsalters können Sie weiterhin die Beiträge in den Zusatzrentenfonds
einzahlen, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Beitragsjahr bei der Zusatzvorsorge geltend
machen können.

                                           Die Zusatzrentenleistung

Nach mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft bei einem Zusatzrentenfonds und nachdem Sie die
Voraussetzungen für den Bezug der Rente aus Ihrem Pflichtrentensystem (NISF, Enasarco, Cassa dei
Ragionieri, Rechtsanwaltskasse, Bauarbeiterkasse usw.) erfüllt haben, können Sie die Vollablösung Ihrer
Vorsorgeposition beantragen.
Für diejenigen, die keine Einkünfte aus Arbeits- oder Unternehmenstätigkeit erzielen (beispielsweise
Hausfrauen, die nicht bei der entsprechenden INPS-Pensionskasse eingeschrieben sind), gilt als
Renteneintrittsalter das für das Pflichtrentensystem geltende Alter beziehungsweise jenes Alter, das
zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende, vom NISF vorgesehene Alter.

Bei Ihrer Pensionierung können Sie die Auszahlung des gesamten Betrages als Kapital nur dann
beantragen, wenn die Zusatzrente (berechnet auf 70 % des zum Zeitpunkt der Pensionierung
angesparten Kapitals) weniger als 50 % des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Sozialgeldes
beträgt. Andernfalls können Sie wählen, ob Sie einen Teil – bis zu höchstens 50 % – des Betrages als
Kapital und die restlichen 50 % als Rente erhalten möchten, oder eine Rente, berechnet auf das
gesamte Kapital und entsprechend Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

Falls Sie bereits vor dem 29. April 1993 bei einer Zusatzrentenform eingeschrieben waren, wenn Sie also
ein sogenanntes „altes Mitglied“ sind, können Sie die Auszahlung der gesamten Summe in Form von
Kapital beantragen.

Beim Beitritt wird Ihnen das Dokument „Meine Zusatzrente – standardisierte Fassung“ ausgehändigt,
welches dazu dient, dass Sie sich ein Bild davon machen können, wie sich die Rente beispielsweise je
nach Änderung der Beitragszahlung, der Anlageentscheidungen oder der Kosten verändern kann.

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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Die Rentenarten, die PLURIFONDS Ihnen bietet, sind in der Anlage Nr. 3 der Geschäftsordnung
angeführt, welche auf der Internetseite des Fonds zur Verfügung steht (www.plurifonds.it).
In einigen Fällen haben Sie auch vor der Pensionierung bereits Anspruch auf eine Rentenleistung.

Über die vorgezogene zeitweilige Zusatzrente (RITA) können Sie nämlich eine finanzielle
Unterstützung erhalten, wenn Sie kurz vor dem Erreichen des Renteneintrttsalters stehen.

Die Leistung wird auf Antrag gewährt und steht Personen zu, welche Einkünfte aus Arbeitstätigkeit
beziehen und ihre Arbeitstätigkeit beendet haben oder für den von den Bestimmungen vorgesehenen
Zeitraum keine Beschäftigung hatten.

Falls Sie die Arbeitstätigkeit vor Erreichen des nach Ihrem Pflichtrentensystem vorgesehenen
Renteneintrittsalter benden, können Sie die Auszahlung des gesamten oder eines Teils des angereiften
Endkapitals in Raten (RITA) beantragen, wobei diese mit dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags
beginnt und bis zum Erreichen des oben genannten Renteneintrittsalters läuft.

Falls Sie nicht die gesamte individuelle Position für die vorzeitige Auszahlung beanspruchen, so können
Sie den restlichen Teil des Ihnen zustehenden Endkapitals, der weiterhin in der Zusatzrentenform
verwaltet wird, für die üblichen Leistungen in Form von Kapital oder in Form einer Rente in Anspruch
nehmen.

Um auch während der Auszahlung der RITA eine aktive Verwaltung der angereiften individuellen Position
zu fördern, wird auch der hiervon betroffene Anteil des Endkapitals weiterhin vom Zusatzrentenfonds
verwaltet, sodass Sie auch in den Genuss der damit erwirtschafteten Erträge kommen. Sofern Sie bei der
Beantragung der RITA nichts Gegenteiliges bestimmen, wird der betroffene Teil des Endkapitals in die
vorsichtigste Investitionslinie umgeschichtet, und zwar in unserem Fall in die Investitionslinie SecurITAS
(garantierte Investitionslinie).

Falls sie die vorzeitige, befristete Zusatzrente für das gesamte Endkapital beantragen (RITA TOTALE),
wird Ihre Vorsorgeposition mit der Auszahlung der letzten Rate endgültig aufgelöst.

Wir teilen Ihnen mit, dass der Fonds die vorgezogene zeitweilige Zusatzrente (RITA) vierteljährlich
auszahlen wird. Alle 3 Monate werden die für die Auszahlung der Rate erforderlichen Anteile
desinvestiert, und innerhalb von 60 Tagen ab der Desinvestition wird die Leistung ausgezahlt.

Sollten Sie während der Auszahlung der RITA TOTALE etwaige Vorschüsse oder sonstige Leistungen in
Anspruch nehmen, so führt dies zum Widerruf der RITA-Leistungen.

 Um die RITA beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 1. 5-jährige Teilnahme an einer Zusatzrentenform sowie entweder:

      •    5-jährige Teilnahme an einer Zusatzrentenform;
      •    Beendigung der Arbeitstätigkeit;
      •    Erreichung des für das jeweilige Pflichtrentensystem vorgesehenen Renteneintrittsalters
           innerhalb der nachfolgenden 5 Jahre;
      •    mindestens insgesamt 20-jährige Beitragszahlung im jeweiligen Pflichtrentensystem;

 2. RITA 10 Jahre

      •     5-jährige Teilnahme an einer Zusatzrentenform;
      •     Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten;
      •     Erreichung des für das jeweilige Pflichtrentensystem vorgesehenen Renteneintrittsalters
            innerhalb der nachfolgenden 10 Jahre.

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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Weiterführende Informationen finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it)
verfügbaren Dokument vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA).

Bei bestimmten Begebenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsleben (z.B. Arbeitslosigkeit) können
Sie außerdem unabhängig von den Jahren, die bis zum Renteneintrittsalter fehlen, die gesamte
angereifte Position oder einen Teil davon ablösen.
Als Teilablösung im Ausmaß von 50 % wegen: Beendigung der Arbeitstätigkeit, die eine Arbeitslosigkeit
von nicht weniger als 12 Monaten und höchstens 48 Monaten zur Folge hat; Eintragung in die
Mobilitätsliste, Inanspruchnahme der ordentlichen oder außerordentlichen Lohnausgleichskasse.

Im Falle einer nachträglich eingetretenen dauerhaften Invalidität oder der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, auf welche ein Zeitraum von mehr als 48 Monaten ohne Beschäftigung folgt, ist die
Gesamtablösung der Position zulässig.

Die Gesamtablösung ist auch bei Wegfall der Voraussetzung der Teilnahme an der Zusatzvorsorge
zulässig.
Der Verlust der Voraussetzungen ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden und
erfordert den „Zustand der Arbeitslosigkeit“, der bis zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben sein
muss. Als Alternative zur Gesamtablösung und solange der Zustand der Arbeitslosigkeit besteht,
können Sie auch 50% oder 80% der angereiften individuellen Position ablösen. Die Teilablösung kann
mit Bezug auf ein und dasselbe Arbeitsverhältnis nur einmal in Anspruch genommen werden.

Während der Ansparphase sind einige Vorschussmöglichkeiten gegeben, und zwar können Sie jederzeit
einen Vorschuss in Höhe von bis zu 75% des angereiften Betrages für außerordentliche Ausgaben im
Gesundheitsbereich beantragen, welche auch Ihren Ehepartner oder die Kinder betreffen können. Einen
Vorschuss in Höhe von bis zu 75% des angereiften Betrages für den Kauf der Erstwohnung für sich selbst
oder Ihre Kinder oder für die Sanierung der Erstwohnung beziehungsweise einen Vorschuss in Höhe von
bis zu 30% des angereiften Betrages für sonstige persönliche Erfordernisse können Sie hingegen erst
nach acht Jahren beantragen.

Auch für ein und denselben Grund kann ein Antrag mehrmals gestellt werden, wobei jedenfalls die von
den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Regeln zu den auszahlbaren Höchstbeträgen zu beachten
sind und auch die bereits zuvor gewährten Vorschüsse Berücksichtigung finden müssen.
Weitere Informationen zu den Vorschüssen auf Ihre individuelle Position finden Sie in dem auf der
Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it) veröffentlichten Dokument zu den Vorschüssen.

Sofern seit Ihrem Beitritt zum PLURIFONDS mindestens zwei Jahre vergangen sind, können Sie die
Übertragung Ihrer individuellen Position auf eine andere Zusatzrentenform beantragen. Vor dieser Frist
ist die Übertragung nur im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen oder bei tief
greifenden Änderungen der Merkmale des Fonds möglich.
Der Antrag auf Übertragung führt zum Widerruf der vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente RITA.

Falls Sie weiterführende Informationen zu allen oben beschriebenen Leistungen wünschen, empfehlen
wir Ihnen, die auf unserer Website (www.plurifonds.it) veröffentlichte Geschäftsordnung des Fonds
sowie alle weiteren Unterlagen aufmerksam durchzulesen, in welchen die Ihnen offenstehenden Optionen
sowie insbesondere die jeweils zur Anwendung kommende steuerliche Behandlung erklärt werden:
Dokument zu den Vorschüssen, Dokument zur Steuerregelung, Dokument zur vorgezogenen zeitweiligen
Zusatzrente (RITA).
Falls Sie sie auf Papierdatenträger benötigen, müssen Sie sie ausdrücklich bei Ihrem Vermittler
beantragen.
Auf der Webseite werden Ihnen im Abschnitt Unterlagen zudem die Vordrucke für die Beantragung der
verschiedenen Leistungen bereitgestellt: Sie können diese ausfüllen und dem Fonds zukommen lassen.
Beachten Sie bitte, dass sämtliche Anträge – einschließlich des Antrags auf Übertragung auf einen
anderen Fonds – innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen, mit welchen die
Erfüllung der Voraussetzungen nachgewiesen werden, bearbeitet und erledigt werden.

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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Achtung:

Denken Sie daran, dass der Zusatzrentenfonds im Gegenzug zum Steuervorteil, den Sie in der
Ansparphase nutzen können (vgl. Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge) zum Zeitpunkt der Erbringung
aller oben beschriebenen Leistungen die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensteuer einbehalten
wird, und zwar je nach Art der beantragten Leistung berechnet mit einem Steuersatz zwischen 15 % und
23 % (auf die ab dem 1. Januar 2007 angesparten Beträge, während für die früher angesparten Beträge
die zuvor geltenden Steuervorschriften zur Anwendung kommen).

Weiterführende Informationen finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it)
verfügbaren Dokument zur Steuerregelung.

Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie zur Beitragszahlung und den
Zusatzrentenleistungen entnehmen Sie dem Informationsblatt und der Geschäftsordnung auf der
Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it).

                                           Veranlagungsvorschläge

PLURIFONDS bietet Ihnen folgende Investitionslinien:

-   SecurITAS (garantierte Investitionslinie)
-   SerenITAS
-   SolidITAS
-   AequITAS (ethische Investitionslinie)
-   ActivITAS

Falls Sie die RITA beantragen und nichts Gegenteiliges bestimmen, wird der betroffene Teil des
Endkapitals in die vorsichtigste Investitionslinie – nämlich die Linie SecurITAS (garantierte
Investitionslinie) – umgeschichtet. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Mindestdauer können Sie sich auch
für eine andere Investitionslinie entscheiden.
Bevor Sie Ihre Wahl treffen, ist es wichtig, dass Sie Ihre berufliche Situation, Ihr Vermögen, Ihren
Anlagehorizont sowie Ihre Erwartungen hinsichtlich der Rente ergründen. Dazu werden Ihnen beim
Beitritt zum Zusatzrentenfonds einige Fragen gestellt.
Es ist wichtig, dass Sie die Merkmale der Anlage kennen, für welche Sie sich entscheiden, da diese mit
einem bestimmten Anlagehorizont und einem bestimmten Risiko-/Ertragsprofil verbunden ist.
Berücksichtigen Sie, dass die Erträge Schwankungen unterliegen und die Wertentwicklung der
Vergangenheit KEINE Garantie für künftige Erträge darstellt. Die Ergebnisse sind daher auf lange Sicht zu
beurteilen.

     Falls Sie sich für eine Aktienanlage entscheiden, können Sie langfristig potenziell hohe Erträge
     erzielen, müssen allerdings auch mit hohen Wertschwankungen im Laufe der Jahre rechnen (was
     bedeutet, dass die Rendite zeitweilig sehr hoch aber auch sehr gering oder negativ ausfallen kann).
     Entscheiden Sie sich hingegen für eine Anlage in Anleihen, so können Sie von kurzfristig geringeren
     Wertschwankungen ausgehen, wobei langfristig allerdings mit geringeren Erträgen zu rechnen ist.
     Beachten Sie jedoch, dass auch die besonders defensiven Investitionslinien keine risikofreie Anlage
     gewährleisten.

Weitere Informationen zu den Merkmalen sowie zur Anlagepolitik der verschiedenen Investitionslinien
finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds veröffentlichten Informationsblatt.

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Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
SecurITAS

                        Anlage-                       Die Vermögensverwaltung zielt auf eine
                        horizont                     Wertsteigerung des investierten Kapitals ab.
 Garantierte            KURZFRST
 Investitions                                             Durch die Ergebnisgarantie wird den
                        G                               Bedürfnissen eines Anlegers mit geringer
    linie
                          (bis zu 5                 Risikobereitschaft, der in Kürze das Rentenalter
                           Jahren)                        erreichen wird, Rechnung getragen.

Merkmale der Garantie: Der Mindestbetrag, dessen Rückzahlung garantiert ist, entspricht den
eingezahlten Beiträgen nach Abzug der direkten Spesen zu Lasten des Mitglieds, der etwaigen Beträge für
die Versicherung der gegebenenfalls gewählten Zusatzleistungen sowie der gegebenenfalls bezogenen
und nicht wieder eingezahlten Teilablösungen und Vorschüsse, erhöht um eine jährliche
Mindestverzinsung im Ausmaß von 1% netto. Gilt ausschließlich bei Ablöse durch die Begünstigten
bei vorzeitigem Ableben des Mitglieds sowie – sofern das Mitglied die Investitionslinie mindestens 5
Jahre lang ununterbrochen beibehalten hat – bei Rentenantritt und im Falle der Ablöse wegen
Dauerinvalidität.
Falls das Mitglied die Investitionslinie weniger als 5 Jahre lang ununterbrochen beibehalten hat, so
wird in den letztgenannten beiden Fällen – also bei Dauerinvalidität oder bei Rentenantritt – trotzdem die
Rückzahlung des garantierten Mindestbetrages gewährleistet. Dieser entspricht den eingezahlten
Beiträgen nach Abzug der direkten Spesen zu Lasten des Mitglieds, der etwaigen Beträge für die
Versicherung der gegebenenfalls gewählten Zusatzleistungen sowie der gegebenenfalls bezogenen und
nicht wieder eingezahlten Teilablösungen und Vorschüsse.

Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie:                     15.06.2001
Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro):                      196.660.937,44 €
2019 erzielter Nettoertrag:                                 5,45%

Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019
8,00%
                                                              Asset Allocation - SecurITAS
7,00%
6,00%
5,00%                                                 9%
                                                                                                   88%
4,00%
3,00%
2,00%
1,00%                                                3%
 0,00%
-1,00% 2017-2019 2015-2019 2010-2019
     SecurITAS Bench (netto imposte) TFR
                                                           Titoli di capitale   Titoli di debito
                                                           Liquidità

Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark
jedoch nicht einfließenden Aufwendungen.

                                                     SerenITAS

                                                                      Die Vermögensverwaltung
                             Anlage-horizont                    berücksichtigt die Bedürfnisse eines
        Gemischte                                                 risikoscheuen Anlegers, welcher
                             KURZFRISTIG
  Investitionslinie                                                Anlagen bevorzugt, die auf die
                                 (bis zu 5 Jahre)                  Stabilität des Kapitals und der
                                                                    Ergebnisse ausgerichtet sind.
Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie:                     15.06.2001
Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro):                      120.072.539,94 €
2019 erzielter Nettoertrag:                                 5,76%

                                                                                                                   8
Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019

      8,00%
      7,00%                                                     Asset Allocation - SerenITAS

      6,00%
                                                       79%                                  14%
      5,00%
                                                                             7%
      4,00%
      3,00%
      2,00%
      1,00%
      0,00%
     -1,00%    2017-2019 2015-2019 2010-2019

         SerenITAS    Bench (netto imposte)
                                                            Titoli di capitale    Titoli di debito
   Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark
   jedoch nicht einfließenden Aufwendungen.

                                                       SolidITAS

                                                                         Die Vermögensverwaltung
                               Anlagehorizont                        berücksichtigt die Bedürfnisse eines
        Ausgewogene                                                    Anlegers, welcher Jahr für Jahr
                               MITTEL
       Investitionslinie                                              konstante Ergebnisse bevorzugt,
                                  (von 5 bis 10 Jahren)              dabei jedoch bereit ist, ein geringes
                                                                             Risiko einzugehen.

   Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie:                     15.06.2001
   Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro):                      211.142.487,43 €
   2019 erzielter Nettoertrag:                                 11,72%

   Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019
    8,00%
    7,00%                                                   Asset Allocation - SolidITAS
    6,00%
    5,00%
                                                      50%
    4,00%
    3,00%
    2,00%
    1,00%                                                                   4%
    0,00%                                                                                            46%
   -1,00%     2017-2019 2015-2019 2010-2019

                                                             Titoli di capitale     Titoli di debito
              SolidITAS    Bench (netto imposte)             Liquidità

Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch
nicht einfließenden Aufwendungen.

                                                                                                                          9
   Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
AequITAS (ethische Investitionslinie)

                                                                        Die Vermögensverwaltung
                                                                      berücksichtigt die Bedürfnisse
                              Zeithorizont                           eines Anlegers, welcher Jahr für
    Ausgewogene
                              MITTEL                                    Jahr konstante Ergebnisse
   Investitionslinie                                                  bevorzugt, dabei jedoch bereit
                              (von 5 bis 10 Jahren)
                                                                          ist, ein geringes Risiko
                                                                                einzugehen.

Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie:                    30.04.2007
Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro):                     120.507.533,41 €
2019 erzielter Nettoertrag:                                7,59%

Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019
 8,00%                                                         Asset Allocation - AequITAS
 7,00%
 6,00%
 5,00%                                                                         6%                       28%
 4,00%
 3,00%
 2,00%
 1,00%
 0,00%
-1,00%   2017-2019 2015-2019 2010-2019
                                                        66%
          AequITAS     Bench (netto imposte)              Titoli di capitale   Titoli di debito   Liquidità

Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark
jedoch nicht einfließenden Aufwendungen.

                                                    ActivITAS

                                                         Die Vermögensverwaltung berücksichtigt
                           Orizzonte                     die Bedürfnisse eines Anlegers, welcher
                           temporale                        langfristig höhere Erträge erzielen
     Comparto                                            möchte und dabei bereit ist, ein höheres
     Azionario             LUNGO
                                                           Risiko einzugehen und eine gewisse
                           (oltre i 15 anni)              Schwankung derJahr für Jahr erzielten
                                                                Ergebnisse zu akzeptieren.

 Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie:                    15.12.1999
 Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro):                     198.742.714,42 €
 2019 erzielter Nettoertrag:                                14,49%

                                                                                                                   10
Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019
    8,00%
                                                                          Asset Allocation - ActivITAS
    7,00%

    6,00%                                                              68%
    5,00%

    4,00%

    3,00%

    2,00%

    1,00%

    0,00%                                                       2%                                       30%
              2017-2019 2015-2019 2010-2019                              Titoli di capitale       Titoli di debito
            ActivITAS   Bench (netto imposte)

Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch nicht
einfließenden Aufwendungen.

                                                                                                                                11
Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Zusatzrentenfonds PLURIFONDS
                             Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40

                                                KOSTENÜBERSICHT
                                               (Stand zum 01.12.2020)

 Die vorliegende Kostenübersicht enthält Angaben zu den Kosten, welche während der Ansparphase direkt
 oder indirekt auf das Mitglied des PLURIFONDS lasten.

 Die anfallenden Kosten bewirken eine Verringerung der individuellen Position und damit der
 Rentenleistung. Bevor Sie dem PLURIFONDS beitreten ist es daher wichtig, dass Sie die Kosten des
 Fonds mit jenen anderer Rentenformen vergleichen.

Kosten während der Ansparphase           (1)

Art der Kosten                                 Betrag und Merkmale

Beitrittskosten (einmalig)                     25,82 Euro   (1)   einmalig beim Beitritt zu entrichten.

Während der Ansparphase (auch während der Auszahlungsphase der vorgezogenen zeitweiligen
Zusatzrente - RITA) anfallende Kosten

Direkt zu Lasten des Mitglieds                 20,49 (2) euro für die Investitionslinie AequITAS
(jährlich einbehalten)                         15,49 euro für alle anderen Investitionslinie

                                               Die Provision wird am 31. Januar eines jeden Jahres von den auf
                                               den individuellen Konten der Mitglieder aufgelaufenen Beträgen
                                               abgezogen. Die erste Provision wird von der ersten Einzahlung
                                               einbehalten. Die Kosten sind auch dann in voller Höhe geschuldet,
                                               wenn die Dauer der Mitgliedschaft beim Fonds weniger als ein Jahr
                                               beträgt.
                                               Für die in der Region Trentino-Südtirol ansässigen Mitglieder
                                               beläuft sich die genannte Provision unter Berücksichtigung des am
                                               7. September 2010 vom Ausschuss der Region Trentino-Südtirol
                                               genehmigten D.P.R.A. 11/L auf 12,75 Euro bei der Investitionslinie
                                               AequITAS und auf 7,75 Euro bei den anderen Investitionslinien.
Indirekt zu Lasten des Mitglieds   (3)         Eine monatlich vom Vermögen einer jeden Investitionslinie
                                               einbehaltene Verwaltungsprovision in Höhe von:
SecurITAS (garantierte                         1,00% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,083% auf
Investitionslinie)                             Monatsbasis)
SerenITAS                                      0,80% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,066% auf
                                               Monatsbasis)
SolidITAS                                      1,15% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,095% auf
                                               Monatsbasis)
AequITAS (ethische Investitionslinie)          1,05% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,087% auf
                                               Monatsbasis)
ActivITAS                                      1,50% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,125% auf
                                               Monatsbasis)

Kosten für die Ausübung von individuell zustehenden Rechten
Vorschuss                           Nicht vorgesehen
RITA – vorgezogene zeitweilige      Nicht vorgesehen
Zusatzrente
Übertragung                         Nicht vorgesehen
Ablöse                              Nicht vorgesehen
Umschichtung der individuellen      Nicht vorgesehen
Position

(1) Bei einem Beitritt auf kollektiver Basis oder im Rahmen von Abkommen mit Selbstständigen- oder

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 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Freiberuflerverbänden fällt die einmalige Zahlung der Beitrittskosten nicht an.

(2) Für die Auszahlung der vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA) sind keine Zusatzkosten
    vorgesehen. Auf den weiterhin investierten Betrag fallen hingegen – auch bei den Arbeitnehmern, die den
    gesamten Betrag in eine vorgezogene zeitweilige Zusatzrente (RITA) umgeschichtet haben und daher
    keine zusätzlichen Beiträge leisten, – weiterhin die für die Ansparphase vorgesehenen Kosten an (die
    direkt oder indirekt das Mitglied zu tragen hat).
(3) Hinsichtlich der direkt vom Mitglied zu tragenden Kosten der Investitionslinie Aequitas in Höhe von
    20,49 Euro ist anzumerken, dass der Fonds für Rechnung des Mitglieds jährlich für jedes Mitglied,
    dessen Rentenposition zum 31. Januar in der Investitionslinie Aequitas investiert ist, 5,00 Euro als
    „Solidaritätsbeitrag“ entnimmt und in den Fondo Aequitas per la Micro finanza einzahlt. Die
    Einzahlung erfolgt innerhalb 31. März eines jeden Jahres. Durch den Fonds Aequitas per la Micro finanza,
    mit dessen Verwaltung Fondazione Finanza Etica beauftragt wird, sollen Mikrofinanz-Geschäfte verbürgt
    werden, welche von der Banca Popolare Etica zur Unterstützung produktiver und unternehmerischer
    Initiativen schwächerer Bevölkerungsschichten sowie wirtschaftlich benachteiligter Gebiete gewährt
    werden.
(4) Neben den angeführten Provisionen gehen ausschließlich folgende Kosten zu Lasten der Investitionslinie,
    sofern sie dieselbe betreffen: Rechts- und Gerichtskosten, Steuern und Abgaben, Transaktionskosten, der
    Überwachungsbeitrag, die Vergütung des Fondsverantwortlichen für den die Investitionslinie betreffenden
    Teil. Im Falle einer Anlage in nicht verbundene OGA können für die Investitionslinien weitere
    Management- und Anreizgebühren (Performance-Gebühren) anfallen, die von den Vermögensverwaltern
    der OGA in Höhe von maximal bis zu 1,5 % berechnet werden.
    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Abschnitt „Merkmale der Zusatzrentenform“.

  Der synthetische Kostenindikator (Indicatore sintetico dei costi - ISC)

  Zwecks zusammenfassender Übersicht über die mit den Investitionslinien des PLURIFONDS verbundenen
  Kosten ist für jede Investitionslinie der synthetische Kostenindikator (Indicatore sintetico dei costi - ISC)
  angeführt. Dieser liefert eine Schätzung der jährlich anfallenden Kosten in Prozenten der aufgelaufenen
  individuellen Position unter Annahme eines Mitglieds, der einen jährlichen Beitrag von 2.500 Euro
  einzahlt, und eines Jahresertrages von 4%.

  Der synthetische Kostenindikator wird von allen Zusatzrentenfonds nach ein und derselben von der
  COVIP festgelegten Berechnungsmethode ermittelt. Die synthetischen Kostenindikatoren der
  Zusatzrentenfonds sind auf der Internetseite der COVIP veröfentlicht.

  Synthetischer Kostenindikator

                                    BEITRITTE AUF INDIVIDUELLER BASIS

                                                                    Dauer
  Investitionslinie
                                  2 Jahre                    5 Jahre          10 Jahre             35 Jahre
  ActivITAS                        2,34%                      1,84%            1,69%                1,59%
  SolidITAS                        1,98%                      1,48%            1,33%                1,23%
  AequITAS                         2,01%                      1,44%            1,26%                1,13%
  SerenITAS                        1,62%                      1,12%            0,96%                0,86%
  SecurITAS                        1,82%                      1,32%            1,17%                1,07%

N.B.: Ist von anderen Bedingungen auszugehen, beziehungsweise treten die vorgenannten Annahmen
nicht ein, so dient diese Kennzahl lediglich zur Orientierung.

Dem für jede Investitionslinie ermittelten synthetischen Kostenindikator ist besondere Aufmerksamkeit zu
widmen. Beträgt der synthetische Kostenindikator 2% anstatt 1%, so kann dies bei einer Mitgliedschaftsdauer
von 35 Jahren eine Verringerung des Endkapitals um ungefähr 18% zur Folge haben (beispielsweise würde
dieses von 100.000 Euro auf 82.000 Euro sinken).
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  Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Damit Sie einen Einblick in die mit den verschiedenen Investitionslinien verbundenen Kosten gewinnen
 können, wird im nachstehenden Diagramm für jede Investitionslinie des PLURIFONDS der synthetische
 Kostenindikator dem Durchschnittswert der synthetischen Kostenindikatoren der von anderen
 Zusatzrentenformen    angebotenen     Investitionslinien derselben  Kategorie  gegenübergestellt.  Die
 Durchschnittswerte der synthetischen Kostenindikatoren werden von der COVIP bezogen auf das Ende eines
 jeden Kalenderjahres ermittelt.

 Die mit dem PLURIFONDS zusammenhängenden Kosten sind durch einen Punkt gekennzeichnet; die Striche
 stehen jeweils für den Durchschnittswert der synthetischen Kostenindikatoren der kollektivvertraglichen
 Zusatzrentenfonds (fondi pensione negoziali – FPN), der offenen Zusatzrentenfonds (fondi pensione aperti –
 FPA) sowie der Individuellen Rentenversicherungen (piani individuali pensionistici di tipo assicurativo – PIP).
 Das Diagamm enthält für jede Anlagekategorie sowohl den höchsten als auch den geringsten synthetischen
 Kostenindikator, unabhängig davon, ob sich dieser auf einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (fondo
 pensione negoziale – FPN), auf einen offenen Zusatzrentenfonds (fondo pensione aperto – FPA) oder auf eine
 Individuelle Rentenversicherung (piano individuale pensionistico di tipo assicurativo – PIP) bezieht.

 Die in der Gegenüberstellung berücksichtigten synthetischen Kostenindikatoren beziehen sich auf eine
 zehnjährige Mitgliedschaft bei der Rentenform.

                      Onerosità di Plurifonds rispetto alle altre forme pensionistiche (10 Jhare)

LEGENDA:
FPN = Fondi pensione negoziali
FPA = Fondi pensione aperti
PIP = Piani individuali pensionistici di tipo assicurativo

    Die synthetischen Kostenindikatoren der kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (fondi pensione
    negoziali – FPN), der offenen Zusatzrentenfonds (fondi pensione aperti – FPA) und der Individuellen
    Rentenversicherungen (piani individuali pensionistici di tipo assicurativo – PIP) sowie die Mittel-,
    Höchst- und Mindestwerte der synthetischen Kostenindikatoren sind auf der Internetseite der COVIP
    (www.covip.it) veröffentlicht.                                                                       14
   Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Offener Zusatzrentenfonds PLURIFONDS
                            Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40

                         ABSCHNITT II - MERKMALE DER ZUSATZRENTENFORM
                                                     (gültig ab 24/04/2020)

                                              Allgemeine Informationen

 Wozu braucht es eine Zusatzrente?
Durch den Aufbau einer Zusatzrente haben Sie heute die Möglichkeit, Ihre künftige Rente aufzubessern. Wie in
vielen anderen Ländern ist das Rentensystem auch in Italien im Umbruch begriffen: Die Lebenserwartung wird
immer höher, das Durchschnittsalter der Bevölkerung sowie die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den
berufstätigen Personen nehmen zu. Wenn Sie möglichst früh damit beginnen, sich eine Zusatzrente
aufzubauen, können Sie ihre gesetzliche Rente ergänzen und dadurch auch im Alter Ihren gewohnten
Lebensstandard beibehalten.
Der Staat fördert eine solche Entscheidung und gewährt Ihnen, wenn Sie einer Zusatzrentenform beitreten,
besondere Steuervergünstigungen auf den dazu bestimmten Teil Ihrer Ersparnisse (siehe Kapitel „Die
Steuerregelung“).

Das Ziel von PLURIFONDS
DAS ZIEL DES ZUSATZRENTENFONDS PLURIFONDS besteht darin, Ihnen den Bezug einer Zusatzrente
(„Rente“) zu ermöglichen, die zu den Leistungen des öffentlichen Pflichtrentensystems hinzukommt. Um dieses
Ziel zu erreichen, werden die eingezahlten Beträge (Beiträge) gesammelt und ausschließlich in Ihrem Interesse
und gemäß den Anweisungen angelegt, die Sie selbst erteilen, nachdem Sie Ihre Wahl unter den vom Fonds
angebotenen Möglichkeiten getroffen haben.

Wie baut man sich eine Zusatzrente auf?
Mit der ersten Einzahlung beginnt der Aufbau Ihrer individuellen Position (d. h. Ihres persönlichen Kapitals),
deren Höhe in erster Linie von den getätigten Einzahlungen und den Ihnen zustehenden Erträgen abhängt.
Während der gesamten sogenannten „Ansparphase“, also der Zeit zwischen der ersten Einzahlung und dem
Rentenantritt, stellt die „individuelle Position“ den von Ihnen nach und nach angesparten Betrag dar. Beim
Rentenantritt bildet die individuelle Position die Berechnungsgrundlage für die Zusatzrente, die Ihnen während
der sogenannten „Auszahlungsphase“, also für den Rest Ihres Lebens, ausgezahlt wird.
Die individuelle Position bildet auch die Berechnungsgrundlage für alle weiteren Leistungen, die Ihnen –
gegebenenfalls auch vor Ihrem Rentenantritt – zustehen (siehe Kapitel „In welchen Fällen kann man vor
dem Rentenantritt über das Kapital verfügen?“).
Anm.: In Teil III der Geschäftsordnung wird aufgezeigt, wie die individuelle Position ermittelt wird.

Der Verantwortliche
ITAS LEBEN AG verwaltet das Vermögen von PLURIFONDS, indem sie es von ihrem restlichen Vermögen und
von jenem der anderen verwalteten Fonds getrennt hält und es ausschließlich für die Verfolgung des
Vorsorgezweckes verwendet.
ITAS LEBEN AG hat Cassa Centrale Banca, eine qualifizierte Vermögensverwaltungsgesellschaft, die anhand
eines strengen Selektionsverfahrens ausgewählt wurde, mit der Verwaltung der Linien ActivItas, SolidItas,
AequITAS und SerenItas beauftragt.
Die Gesellschaft ernennt einen Verantwortlichen. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Person mit
gesetzlich festgelegten Voraussetzungen, deren Aufgabe es ist, zu überwachen, dass bei der Verwaltung der
Tätigkeit des PLURIFONDS das Gesetz und die Geschäftsordnung eingehalten werden, das Interesse der
Mitglieder verfolgt wird und die Grundsätze einer korrekten Verwaltung befolgt werden. Da der PLURIFONDS
auch den Beitritt auf kollektiver Basis ermöglicht, ist weiters ein Überwachungsorgan vorgesehen, das sich
aus unabhängigen, von der Gesellschaft ernannten Personen zusammensetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die
Interessen der Mitglieder zu vertreten. Zu diesem Zweck steht das Überwachungsorgan hinsichtlich der
Verwaltung des Fonds mit dem Verantwortlichen in Verbindung und berichtet den Mitgliedern über seine
Tätigkeit.

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          Informationsblatt – Sezierung II   - Merkmale der Zusatzrentenform
Anm.: Die Bestimmungen, welche die Ernennung und die Zuständigkeiten des Verantwortlichen regeln, sowie
jene, welche die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Überwachungsorgans betreffen, sind in den
Anlagen Nr. 1 und 2 zur Geschäftsordnung angeführt. Aktuelle Informationen zum Verantwortlichen und zum
Überwachungsorgan finden Sie im Abschnitt IV „In die Tätigkeit der Zusatzrentenform eingebundene
Subjekte“.

                                                  Die Finanzierung

Der Zusatzrentenfonds PLURIFONDS wird durch die Einzahlung von Beiträgen finanziert, deren Höhe Sie selbst
festlegen.
Falls Sie ein Arbeitnehmer sind, kann die Finanzierung des Zusatzrentenfonds PLURIFONDS durch die
Zuführung der Abfertigung erfolgen. Waren Sie zum 28. April 1993 bereits in einem Pflichtrentensystem
eingeschrieben und haben Sie nicht vor, die gesamte jährlich anfallende Abfertigung einzuzahlen, können Sie
auch nur einen Teil derselben zuführen. Dieser Teil muss mindestens dem gegebenenfalls im Kollektiv- oder
Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung zur Regelung Ihres Arbeitsverhältnisses festgelegten Anteil
entsprechen oder – in Ermangelung einer entsprechenden Bestimmung – mindestens 50 % der Abfertigung
ausmachen, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Prozentsatz nachträglich zu erhöhen.
Zur Finanzierung des PLURIFONDS können auch die Arbeitgeber beitragen, die sich gegenüber den Mitarbeitern
ausdrücklich dazu verpflichten.
Die Abfertigung
Bei lohnabhängigen Mitarbeitern wird die Abfertigung bekanntlich während der gesamten Dauer des
Dienstverhältnisses zurückgelegt und am Ende desselben ausgezahlt. Der jährlich zurückgelegte Betrag
entspricht 6,91 % Ihrer Bruttoentlohnung. Die Abfertigung wertet sich im Laufe der Zeit in dem gesetzlich
festgelegten Maße, nämlich 75 % der Inflationsrate – erhöht um 1,5 Prozentpunkte – auf (bei einer
Inflationsrate von 2 % im Laufe des Jahres beträgt die Aufwertung der Abfertigung in demselben Jahr 2 % x
75 % + 1,5 % = 3 %).
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Abfertigung für den Aufbau Ihrer Zusatzrente zu verwenden, wird die
künftige Abfertigung nicht mehr zurückgestellt, sondern direkt in den PLURIFONDS eingezahlt. Die Aufwertung
der in den PLURIFONDS eingezahlten Abfertigung wird nicht mehr dem gesetzlich festgelegten Ausmaß
entsprechen, sondern von den Erträgen der Anlagen abhängen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre
Entscheidungen hinsichtlich der Anlagen mit besonderer Sorgfalt treffen (siehe Kapitel „Ihre
Anlageentscheidung“).
Auf jeden Fall ist hervorzuheben, dass die Zuführung der Abfertigung in die Zusatzvorsorge die Möglichkeit der
Inanspruchnahme Ihrer im PLURIFONDS angereiften persönlichen Position für besonders wichtige persönliche
Bedürfnisse (z. B. Ausgaben im Gesundheitsbereich für Therapien und außerordentliche Eingriffe bzw. Kauf der
Erstwohnung) nicht beeinträchtigt (siehe Kapitel „In welchen Fällen kann man vor dem Rentenantritt
über das Kapital verfügen?“).
Die Beiträge
PLURIFONDS ermöglicht es Ihnen, sowohl die Höhe des Beitrages als auch die Periodizität der Einzahlungen
selbst festzulegen.
Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass die Höhe der Einzahlungen große Auswirkungen auf die Höhe der Rente
hat. Wir empfehlen Ihnen daher, den Beitrag unter Berücksichtigung des Einkommens, das Sie während der
Rente erzielen möchten, festzulegen und die Entwicklung Ihres Vorsorgeplans regelmäßig zu überprüfen, um
die Höhe der Einzahlungen anzupassen.
Bei dieser Entscheidung kann die Beurteilung des Dokuments „Meine Zusatzrente“ behilflich sein, das eigens
dazu entwickelt wurde, ein Bild über die mögliche Entwicklung des Vorsorgeplans im Laufe der Zeit zu geben
(siehe Kapitel „Sonstige Informationen“).
Sofern im Kollektiv- oder Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung vorgesehen, haben Sie durch den
Beitritt auf kollektiver Basis zum PLURIFONDS Anspruch auf einen Beitrag seitens des Arbeitgebers, und zwar
in dem entsprechend festgelegten Ausmaß. Falls ein solcher Beitrag vorgesehen ist, müssen Sie
berücksichtigen, dass Ihnen dieser nur dann zusteht, wenn auch Sie in den Fonds einzahlen. Neben der
Abfertigung haben Sie nämlich auch die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen, welche Ihr
Arbeitsverhältnis regeln, einen selbst festgelegten periodischen Betrag einzuzahlen (bei Ihrem Arbeitgeber
erhalten Sie diesbezüglich genauere Informationen). Bei der Entscheidung hinsichtlich der Höhe des Beitrages,
den Sie in den Zusatzrentenfonds PLURIFONDS einzahlen wollen, sollten Sie unbedingt folgende Aspekte

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          Informationsblatt – Sezierung II   - Merkmale der Zusatzrentenform
berücksichtigen:
   Die Einzahlung ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie können sich somit dafür entscheiden, lediglich
    die Abfertigung einzuzahlen. Bedenken Sie aber, dass in diesem Fall auch kein Beitrag seitens des
    Arbeitgebers vorgesehen ist.
   Falls Sie sich dafür entscheiden, einen Beitrag einzuzahlen, darf die Höhe der Einzahlung das im Kollektiv-
    oder Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung angeführte Ausmaß nicht unterschreiten.
   Um eine höhere Rente zu erzielen, können Sie einen höheren Beitrag einzahlen.

Achtung: Die Instrumente, die der PLURIFONDS zur Prüfung der eingegangenen Beiträge verwendet, gründen
auf den ihm zur Verfügung stehenden Informationen. Der RAIFFEISEN OFFENE PENSIONSFONDS ist daher
nicht in der Lage, alle Situationen zu erfassen, welche die Regelmäßigkeit der Beitragszahlungen auf die
einzelnen individuellen Positionen beeinträchtigen könnte. Daher ist es wichtig, dass Sie selbst regelmäßig
überprüfen, dass die laut Ihnen eingezahlten Beiträge tatsächlich auf Ihrer individuellen Position verbucht
wurden. Etwaige Fehler oder Versäumnisse sind rechtzeitig dem Fonds zu melden. Dazu können Sie zu den im
Kapitel „Mitteilungen an die Mitglieder“ angeführten Instrumenten greifen.
Sind Sie als Arbeitnehmer auf individueller Basis beigetreten, überprüfen Sie bitte im Kollektiv- oder
Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung zur Regelung Ihres Arbeitsverhältnisses, ob und
gegebenenfalls zu welchen Bedingungen Sie durch den Beitritt Anspruch auf einen Beitrag von Seiten des
Arbeitgebers haben.

Anm.: Weitere Informationen zur Beitragszahlung sind in Teil III der Geschäftsordnung enthalten.

                       Die Veranlagung und die damit verbundenen Risiken

Wo wird angelegt?
Die eingezahlten Beiträge werden nach Abzug der bei der Einzahlung einbehaltenen Kosten gemäß der für die
jeweilige Investitionslinie des Fonds festgelegten Anlagepolitik in Finanzinstrumente (Aktien, Staatspapiere
und andere Schuldverschreibungen sowie Anteile von Investmentfonds) angelegt. Im Laufe der Zeit
erzielen diese Anlagen eine von der Entwicklung der Märkte und den Entscheidungen der
Vermögensverwaltung abhängige Rendite.
Die finanziellen Mittel des Fonds sind bei einer „Depotbank“ hinterlegt, welche über das Vermögen wacht und
die Regelmäßigkeit der Verwaltungsvorgänge beaufsichtigt.
Die finanziellen Mittel des PLURIFONDS werden unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Grenzen und
gemäß der für jede Investitionslinie festgelegten Investitionspolitik direkt von der Itas Leben AG verwaltet.

Zu beachtende Risiken
Die Veranlagung der Beiträge unterliegt finanziellen Risiken. Der Begriff „Risiko“ drückt in diesem Fall die
Veränderlichkeit der Rendite eines Wertpapiers in einem bestimmten Zeitraum aus. Weist ein Wertpapier ein
geringes Risiko auf (z. B. Staatspapiere mit kurzfristiger Fälligkeit), so bedeutet das, dass sein Ertrag im Laufe
der Zeit voraussichtlich relativ stabil bleibt; ein Wertpapier mit einem hohen Risiko (z. B. Aktien) unterliegt im
Laufe der Zeit auch bedeutenden Ertragsschwankungen (Steigerungen oder Minderungen).
Sie müssen sich dessen bewusst sein, dass das mit der Anlage der Beiträge zusammenhängende Risiko – ob
hoch oder gering – ganz zu Ihren Lasten geht. Das bedeutet, dass der Wert der Anlage steigen oder auch fallen
kann, weshalb die Höhe Ihrer Zusatzrente nicht vorherbestimmt ist.
Bei eventuell vorhandenen Garantien ist das Risiko begrenzt, wobei sich die höheren Kosten im Zusammenhang
mit den Garantien allerdings auf die Rendite auswirken. Der PLURIFONDS bietet bei der Investitionslinie
SecurITAS eine Ergebnisgarantie, deren Merkmale nachfolgend beschriebenen sind.

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          Informationsblatt – Sezierung II   - Merkmale der Zusatzrentenform
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