INFORMATIONSBLATT ERGÄNZUNG VOM 9. November 2020
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INFORMATIONSBLATT ERGÄNZUNG VOM 9. November 2020 MITTEILUNG AN DIE POTENZIELLEN MITGLIEDER Empfänger Diese Mitteilung richtet sich an alle Personen, die vor dem Inkrafttreten und der entsprechenden Veröffentlichung der Änderungen vom 1. April 2021 und der Veröffentlichung des neuen Informationsblattes am 1. April 2021 dem Fonds beitreten möchten. Seite 1 von 3
Ergänzung zum Informationsblatt MITTEILUNG AN DIE POTENZIELLEN MITGLIEDER HINSICHTLICH DER ÄNDERUNGEN MIT AUFGESCHOBENER WIRKSAMKEIT BETREFFEND DAS GELTENDE INFORMATIONSBLATT (am 9. November 2020 bei der COVIP hinterlegt) Die vorliegende Mitteilung stellt einen integrierenden Bestandteil des Informationsblattes dar und hat den Zweck, die potenziellen Mitglieder auf die am 1. April 2021 in Kraft tretenden Änderungen der Geschäftsordnung von Plurifonds, dem offenen Zusatzrentenfonds von ITAS LEBEN (nachfolgend „Fonds“), sowie des entsprechenden Informationsblattes hinzuweisen. Die Mitteilung wird ab Inkrafttreten der genannten Änderungen endgültig Teil des Informationsblattes. Vor dem Beitritt müssen alle Bedingungen für die Teilnahme am Fonds bekannt sein, die in den folgenden Unterlagen aufgeführt sind: - Wesentliche Anlegerinformationen; - Meine Zusatzrente – Standardisierte Fassung; - Geschäftsordnung des Fonds; - Informationsblatt; - Dokument zu den Vorschüssen; - Dokument zur Steuerregelung. Änderungen Nachfolgend eine zusammenfassende Übersicht über die Änderungen: ITAS LEBEN AG, die Trägergesellschaft des offenen Zusatzrentenfonds Plurifonds, hat beschlossen, die derzeit geltenden Bedingungen für die Garantie der Investitionslinie Securitas dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld anzupassen. Aufgrund des in den letzten Jahren nicht nur in der Eurozone beobachteten deutlichen Rückgangs der Zinssätze für Finanzinstrumente – insbesondere auch jener für Anleihen und Staatspapiere, die einen erheblichen Teil der Finanzinstrumente ausmachen, in die das Vermögen der Investitionslinie investiert wird – ist es nämlich zu einem Rückgang der Renditen gekommen. Dies hat zur Entscheidung geführt, die für die Investitionslinie vorgesehene garantierte Mindestrendite auf 0 % [netto] pro Jahr zu senken. Die garantierte Mindestrendite stellt trotz Senkung auf 0 % [netto] pro Jahr nach wie vor eine Garantie dar, da sie das Mitglied vor einer negativen Wertentwicklung im Falle einer negativen Rendite der Investitionslinie schützt. Ab dem 1. April 2021 werden die nachstehend aufgeführten Änderungen wirksam. Die Neuerungen in der Investitionslinie SecurItas 1. Vor der Änderung waren 2 Arten von Garantie vorgesehen: a) 0 %-Garantie, die die Rückzahlung der eingezahlten Nettobeiträge vorsieht Definition der 0 %-Garantie: Der garantierte Mindestbetrag entspricht den in die Investitionslinie eingezahlten Nettobeiträgen – einschließlich der etwaigen Beträge aus der Übertragung von anderen Investitionslinien oder von anderen Rentenformen sowie der Einzahlungen zur Wiederherstellung bezogener Vorschüsse, jedoch abzüglich etwaiger Teilablösungen und Vorschüsse. a) 1 %-Mindestrendite, die die Aufwertung der Beiträge vorsieht Definition der 1 %-Mindestrendite: Der garantierte Mindestbetrag entspricht den in die Investitionslinie eingezahlten Nettobeiträgen – einschließlich der etwaigen Beträge aus der Übertragung von anderen Investitionslinien oder von anderen Rentenformen sowie der Einzahlungen zur Wiederherstellung bezogener Vorschüsse, jedoch abzüglich etwaiger Teilablösungen und Vorschüsse – erhöht um eine Mindestrendite von 1 % netto pro Jahr. Seite 2 von 3
Ergänzung zum Informationsblatt Für die oben beschriebene garantierte Mindestrendite galt bisher folgende Regelung: Die 1 %-Mindestrendite war bei Ablösung wegen Todesfall auf jeden Fall gewährleistet, nach mindestens 5 Jahren Verbleib in derselben Investitionslinie auch bei Ablösung wegen Renteneintritt oder wegen eingetretener Dauerinvalidität mit Beschränkung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel. Bei weniger als 5 Jahren Verbleib in derselben Investitionslinie war für die Ablösung wegen Renteneintritt oder wegen eingetretener Dauerinvalidität mit Beschränkung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel auf jeden Fall eine 0 %-Garantie vorgesehen. 2. Nach der Änderung ist folgende Garantie vorgesehen: Für die Investitionslinie gilt: a) 0 %-Garantie, die die Rückzahlung der eingezahlten Nettobeiträge vorsieht Definition der 0 %-Garantie: Der garantierte Mindestbetrag entspricht den in die Investitionslinie eingezahlten Nettobeiträgen – einschließlich der etwaigen Beträge aus der Übertragung von anderen Investitionslinien oder von anderen Rentenformen sowie der Einzahlungen zur Wiederherstellung bezogener Vorschüsse, jedoch abzüglich etwaiger Teilablösungen und Vorschüsse. Unabhängig davon, ob die Investitionslinie 5 Jahre beibehalten wurde oder nicht, gilt die Garantie weiterhin mit Bezug auf folgende Leistungen: - Ablösung wegen Renteneintritt; - Dauerinvalidität mit Beschränkung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel; - Ablöse wegen Todesfall. Seite 3 von 3
PLURIFONDS Der offene Zusatzrentenfonds von ITAS Leben Eingetragen in dem bei der COVIP geführten Verzeichnis unter der Nr. 40 Trägergesellschaft des Fonds: ITAS LEBEN AG Leitung und Koordinierung durch ITAS VVaG Informationsblatt für die potenziellen Mitglieder (am 01.12.2020 bei der COVIP hinterlegt) Das vorliegende Informationsblatt setzt sich aus den folgenden vier Abschnitten zusammen: Abschnitt I – Wesentliche Anlegerinformationen Abschnitt II – Merkmale der Zusatzrentenform Abschnitt III − Informationen zur Entwicklung der Vermögensverwaltung Abschnitt IV – IN DIE TÄTIGKEIT DER ZUSATZRENTENFORM EINGEBUNDENE PERSONEN Das vorliegende Informationsblatt wurde von der ITAS Leben AG in Übereinstimmung mit der von der COVIP erstellten Vorlage verfasst und unterliegt nicht der vorhergehenden Genehmigung seitens der COVIP. Die ITAS Leben AG haftet für die Vollständigkeit und die Wahrhaftigkeit der im vorliegenden Informationsblatt enthaltenen Angaben und Mitteilungen. 1 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Offener Zusatzrentenfonds PLURIFONDS Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40 ABSCHNITT I - Wesentliche Anlegerinformationen (Stand zum 01.12.2020) Das vorliegende Dokument soll Ihnen die Hauptmerkmale des Zusatzrentenfonds PLURIFONDS aufzeigen und den Vergleich des Fonds mit anderen Zusatzrentenformen vereinfachen. Vorstellung des Zusatzrentenfonds PLURIFONDS PLURIFONDS ist ein offener Zusatzrentenfonds, welcher von der zur ITAS-VERSICHERUNGSGRUPPE gehörenden ITAS Leben AG verwaltet wird. Der Zweck des PLURIFONDS liegt in der Auszahlung von zusätzlichen Rentenleistungen neben jenen des öffentlichen Pflichtrentensystems gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 252 vom 5. Dezember 2005. PLURIFONDS ist ein Fonds mit festgelegter Beitragszahlung: Die Höhe der Rentenleistung bestimmt sich aus den getätigten Beitragszahlungen und den von der Vermögensverwaltung erzielten Erträgen). Die Verwaltung der Geldmittel erfolgt ausschließlich in Ihrem Interesse und gemäß den Anweisungen, die Sie selbst erteilen, nachdem Sie Ihre Wahl unter den zur Verfügung stehenden Angeboten getroffen haben. PLURIFONDS richtet sich an all jene Personen, die sich eine Zusatzvorsorge auf individueller Basis aufbauen möchten. Auf kollektiver Basis können zudem auch Arbeitnehmer beitreten, für welche Verträge, Abkommen oder Betriebsordnungen gelten, die den Beitritt vorsehen. Durch den Beitritt zum PLURIFONDS können Sie in den Genuss einer bevorzugten Besteuerung der eingezahlten Beiträge, der erzielten Erträge und der erhaltenen Leistungen kommen. Praktische Informationen Internetseite des Fonds: www.plurifonds.it E-Mail-Adresse: plurifonds@gruppoitas.it Sitz des Fonds: Piazza delle Donne Lavoratrici, 2 – 38122 Trento Auf der Internetseite des Fonds stehen die Geschäftsordnung sowie das Informationsblatt zur Verfügung: Diese Unterlagen enthalten nähere Informationen zu den Merkmalen des Fonds. Ferner werden das Dokument zur Steuerregelung, das Dokument zu den Vorschüssen , das Dokument zur vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA) sowie alle weiteren für das Mitglied nützlichen allgemeinen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beitragszahlung Die Höhe und den Einzahlungsrhythmus legen Sie selbst beim Beitritt fest, wobei Sie diese nachträglich ändern können. Im Laufe des Jahres sind zusätzliche Beitragszahlungen möglich. Die Einzahlungen werden auf der Grundlage des ersten Anteilwerts, der auf den Tag folgt, in dem diese für die Zuweisung verfügbar sind, in Anteile und Bruchteile von Anteilen umgerechnet. Jede Einzahlung gibt Anrecht auf die Zuweisung einer gewissen Anzahl von Anteilen. Der Wert des Vermögens einer jeden Investitionslinie sowie des entsprechenden Anteils wird jeweils am fünfzehnten eines jeden Monats und am Monatsletzten ermittelt, auch wenn diese auf einen Feiertag fallen. Falls Sie als Arbeitnehmer auf der Grudlage eines Kollektiv-/Betriebsabkommens dem PLURIFONDS beitreten, so sind die Höhe der Beitragsleistung, der Beginn der Einzahlungen und der Einzahlungsrhythmus im Kollektiv-/Betriebsabkommen beziehungsweise in der Geschäftsordnung, welche den Beitritt vorsieht, festgelegt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, für die Beitragszahlung auch einen höheren Betrag festzulegen. Der Beitrag des Arbeitgebers steht ausschließlich dann zu, wenn Sie mindestens den zu Ihren Lasten gehenden Mindestbetrag einzahlen. Falls Sie als Arbeitnehmer auf individueller Basis dem PLURIFONDS beitreten, können Sie auch die anreifende Abfertigung einzahlen. In diesem Fall erfolgt die Einzahlung über Ihren Arbeitgeber. Waren Sie zum 28. April 1993 bereits bei einer Zusatzrentenform eingeschrieben, so können Sie in einigen Fällen die Einzahlung der Abfertigung auf einen Teil derselben beschränken. 3 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Bei beiden oben beschriebenen Beitrittsarten muss sich der Arbeitgeber verpflichten, dreimonatlich (Januar, Februar, März = 1. Quartal; April, Mai Juni = 2. Quartal usw.) die Beiträge in Ihre Rentenposition einzuzahlen. Zur Einzahlung gehören eine Überweisung sowie eine „Aufstellung“ (Begleitschreiben, mit welchem der Arbeitgeber die Einzahlung mit dem betreffenden Mitarbeiter verbindet). Der Arbeitgeber kann auf einen ihm vorbehaltenen passwortgeschützten Bereich zugreifen, um die Position der mit Plurifonds verbundenen Mitarbeiter zu überwachen. Die Anleitung für den Zugriff ist im Begrüßungsschreiben enthalten, das Ihm zugesandt wird, wenn Sie dem Fonds beitreten. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorsorgeposition über den passwortgeschützten Bereich regelmäßig zu beobachten. Für etwaige Verspätungen, Fehler im Verfahren oder Versäumnisse des Arbeitgebers, welche zu Verspätungen bei der Investition der Ihnen zustehenden Beiträge führen könnten, kann der Fonds nicht haftbar gemacht werden. Der Beitritt zum Fonds gilt ab dem Zeitpunkt, zu welchem Sie das Beitrittsformular unterzeichnet haben, und wird mit der ersten Beitragszahlung wirksam. Diese muss innerhalb von 6 Monaten ab der Unterzeichnung erfolgen. Sollte die Position im Laufe der Geschäftsbeziehung infolge der Einstellung der Beitragszahlungen und der Belastung der vorgesehenen jährlichen Gebühren keinen Bestand aufweisen (Vermögen gleich null), so kann der Vertrag gemäß Art. 1456 ZGB kraft Gesetzes aufgehoben werden („ausdrückliche Aufhebungsklausel“). In diesem Fall wird der Fonds Ihnen schriftlich mitteilen, sich der besagten Klausel bedienen zu wollen. Falls Sie eine Altersrente beziehen, können Sie der Zusatzvorsorge nur unter der Bedingung beitreten, dass Sie keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben. Falls Sie als eine vorzeitige Rente oder eine Invalidenrente beziehen, können Sie der Zusatzvorsorge unter der Bedingung beitreten, dass der Beitritt mindestens ein Jahr vor dem Zeitpunkt erfolgt, zu welchem Sie aufgrund Ihres Alters Anspruch auf die Altersrente in Ihrem Pflichtrentensystem erhalten. Bei Erreichen des Renteneintrittsalters können Sie weiterhin die Beiträge in den Zusatzrentenfonds einzahlen, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Beitragsjahr bei der Zusatzvorsorge geltend machen können. Die Zusatzrentenleistung Nach mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft bei einem Zusatzrentenfonds und nachdem Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Rente aus Ihrem Pflichtrentensystem (NISF, Enasarco, Cassa dei Ragionieri, Rechtsanwaltskasse, Bauarbeiterkasse usw.) erfüllt haben, können Sie die Vollablösung Ihrer Vorsorgeposition beantragen. Für diejenigen, die keine Einkünfte aus Arbeits- oder Unternehmenstätigkeit erzielen (beispielsweise Hausfrauen, die nicht bei der entsprechenden INPS-Pensionskasse eingeschrieben sind), gilt als Renteneintrittsalter das für das Pflichtrentensystem geltende Alter beziehungsweise jenes Alter, das zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende, vom NISF vorgesehene Alter. Bei Ihrer Pensionierung können Sie die Auszahlung des gesamten Betrages als Kapital nur dann beantragen, wenn die Zusatzrente (berechnet auf 70 % des zum Zeitpunkt der Pensionierung angesparten Kapitals) weniger als 50 % des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Sozialgeldes beträgt. Andernfalls können Sie wählen, ob Sie einen Teil – bis zu höchstens 50 % – des Betrages als Kapital und die restlichen 50 % als Rente erhalten möchten, oder eine Rente, berechnet auf das gesamte Kapital und entsprechend Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Falls Sie bereits vor dem 29. April 1993 bei einer Zusatzrentenform eingeschrieben waren, wenn Sie also ein sogenanntes „altes Mitglied“ sind, können Sie die Auszahlung der gesamten Summe in Form von Kapital beantragen. Beim Beitritt wird Ihnen das Dokument „Meine Zusatzrente – standardisierte Fassung“ ausgehändigt, welches dazu dient, dass Sie sich ein Bild davon machen können, wie sich die Rente beispielsweise je nach Änderung der Beitragszahlung, der Anlageentscheidungen oder der Kosten verändern kann. 4 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Die Rentenarten, die PLURIFONDS Ihnen bietet, sind in der Anlage Nr. 3 der Geschäftsordnung angeführt, welche auf der Internetseite des Fonds zur Verfügung steht (www.plurifonds.it). In einigen Fällen haben Sie auch vor der Pensionierung bereits Anspruch auf eine Rentenleistung. Über die vorgezogene zeitweilige Zusatzrente (RITA) können Sie nämlich eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie kurz vor dem Erreichen des Renteneintrttsalters stehen. Die Leistung wird auf Antrag gewährt und steht Personen zu, welche Einkünfte aus Arbeitstätigkeit beziehen und ihre Arbeitstätigkeit beendet haben oder für den von den Bestimmungen vorgesehenen Zeitraum keine Beschäftigung hatten. Falls Sie die Arbeitstätigkeit vor Erreichen des nach Ihrem Pflichtrentensystem vorgesehenen Renteneintrittsalter benden, können Sie die Auszahlung des gesamten oder eines Teils des angereiften Endkapitals in Raten (RITA) beantragen, wobei diese mit dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags beginnt und bis zum Erreichen des oben genannten Renteneintrittsalters läuft. Falls Sie nicht die gesamte individuelle Position für die vorzeitige Auszahlung beanspruchen, so können Sie den restlichen Teil des Ihnen zustehenden Endkapitals, der weiterhin in der Zusatzrentenform verwaltet wird, für die üblichen Leistungen in Form von Kapital oder in Form einer Rente in Anspruch nehmen. Um auch während der Auszahlung der RITA eine aktive Verwaltung der angereiften individuellen Position zu fördern, wird auch der hiervon betroffene Anteil des Endkapitals weiterhin vom Zusatzrentenfonds verwaltet, sodass Sie auch in den Genuss der damit erwirtschafteten Erträge kommen. Sofern Sie bei der Beantragung der RITA nichts Gegenteiliges bestimmen, wird der betroffene Teil des Endkapitals in die vorsichtigste Investitionslinie umgeschichtet, und zwar in unserem Fall in die Investitionslinie SecurITAS (garantierte Investitionslinie). Falls sie die vorzeitige, befristete Zusatzrente für das gesamte Endkapital beantragen (RITA TOTALE), wird Ihre Vorsorgeposition mit der Auszahlung der letzten Rate endgültig aufgelöst. Wir teilen Ihnen mit, dass der Fonds die vorgezogene zeitweilige Zusatzrente (RITA) vierteljährlich auszahlen wird. Alle 3 Monate werden die für die Auszahlung der Rate erforderlichen Anteile desinvestiert, und innerhalb von 60 Tagen ab der Desinvestition wird die Leistung ausgezahlt. Sollten Sie während der Auszahlung der RITA TOTALE etwaige Vorschüsse oder sonstige Leistungen in Anspruch nehmen, so führt dies zum Widerruf der RITA-Leistungen. Um die RITA beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. 5-jährige Teilnahme an einer Zusatzrentenform sowie entweder: • 5-jährige Teilnahme an einer Zusatzrentenform; • Beendigung der Arbeitstätigkeit; • Erreichung des für das jeweilige Pflichtrentensystem vorgesehenen Renteneintrittsalters innerhalb der nachfolgenden 5 Jahre; • mindestens insgesamt 20-jährige Beitragszahlung im jeweiligen Pflichtrentensystem; 2. RITA 10 Jahre • 5-jährige Teilnahme an einer Zusatzrentenform; • Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten; • Erreichung des für das jeweilige Pflichtrentensystem vorgesehenen Renteneintrittsalters innerhalb der nachfolgenden 10 Jahre. 5 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Weiterführende Informationen finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it) verfügbaren Dokument vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA). Bei bestimmten Begebenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsleben (z.B. Arbeitslosigkeit) können Sie außerdem unabhängig von den Jahren, die bis zum Renteneintrittsalter fehlen, die gesamte angereifte Position oder einen Teil davon ablösen. Als Teilablösung im Ausmaß von 50 % wegen: Beendigung der Arbeitstätigkeit, die eine Arbeitslosigkeit von nicht weniger als 12 Monaten und höchstens 48 Monaten zur Folge hat; Eintragung in die Mobilitätsliste, Inanspruchnahme der ordentlichen oder außerordentlichen Lohnausgleichskasse. Im Falle einer nachträglich eingetretenen dauerhaften Invalidität oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf welche ein Zeitraum von mehr als 48 Monaten ohne Beschäftigung folgt, ist die Gesamtablösung der Position zulässig. Die Gesamtablösung ist auch bei Wegfall der Voraussetzung der Teilnahme an der Zusatzvorsorge zulässig. Der Verlust der Voraussetzungen ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden und erfordert den „Zustand der Arbeitslosigkeit“, der bis zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben sein muss. Als Alternative zur Gesamtablösung und solange der Zustand der Arbeitslosigkeit besteht, können Sie auch 50% oder 80% der angereiften individuellen Position ablösen. Die Teilablösung kann mit Bezug auf ein und dasselbe Arbeitsverhältnis nur einmal in Anspruch genommen werden. Während der Ansparphase sind einige Vorschussmöglichkeiten gegeben, und zwar können Sie jederzeit einen Vorschuss in Höhe von bis zu 75% des angereiften Betrages für außerordentliche Ausgaben im Gesundheitsbereich beantragen, welche auch Ihren Ehepartner oder die Kinder betreffen können. Einen Vorschuss in Höhe von bis zu 75% des angereiften Betrages für den Kauf der Erstwohnung für sich selbst oder Ihre Kinder oder für die Sanierung der Erstwohnung beziehungsweise einen Vorschuss in Höhe von bis zu 30% des angereiften Betrages für sonstige persönliche Erfordernisse können Sie hingegen erst nach acht Jahren beantragen. Auch für ein und denselben Grund kann ein Antrag mehrmals gestellt werden, wobei jedenfalls die von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Regeln zu den auszahlbaren Höchstbeträgen zu beachten sind und auch die bereits zuvor gewährten Vorschüsse Berücksichtigung finden müssen. Weitere Informationen zu den Vorschüssen auf Ihre individuelle Position finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it) veröffentlichten Dokument zu den Vorschüssen. Sofern seit Ihrem Beitritt zum PLURIFONDS mindestens zwei Jahre vergangen sind, können Sie die Übertragung Ihrer individuellen Position auf eine andere Zusatzrentenform beantragen. Vor dieser Frist ist die Übertragung nur im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen oder bei tief greifenden Änderungen der Merkmale des Fonds möglich. Der Antrag auf Übertragung führt zum Widerruf der vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente RITA. Falls Sie weiterführende Informationen zu allen oben beschriebenen Leistungen wünschen, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Website (www.plurifonds.it) veröffentlichte Geschäftsordnung des Fonds sowie alle weiteren Unterlagen aufmerksam durchzulesen, in welchen die Ihnen offenstehenden Optionen sowie insbesondere die jeweils zur Anwendung kommende steuerliche Behandlung erklärt werden: Dokument zu den Vorschüssen, Dokument zur Steuerregelung, Dokument zur vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA). Falls Sie sie auf Papierdatenträger benötigen, müssen Sie sie ausdrücklich bei Ihrem Vermittler beantragen. Auf der Webseite werden Ihnen im Abschnitt Unterlagen zudem die Vordrucke für die Beantragung der verschiedenen Leistungen bereitgestellt: Sie können diese ausfüllen und dem Fonds zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass sämtliche Anträge – einschließlich des Antrags auf Übertragung auf einen anderen Fonds – innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen, mit welchen die Erfüllung der Voraussetzungen nachgewiesen werden, bearbeitet und erledigt werden. 6 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Achtung: Denken Sie daran, dass der Zusatzrentenfonds im Gegenzug zum Steuervorteil, den Sie in der Ansparphase nutzen können (vgl. Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge) zum Zeitpunkt der Erbringung aller oben beschriebenen Leistungen die gesetzlich vorgeschriebene Einkommensteuer einbehalten wird, und zwar je nach Art der beantragten Leistung berechnet mit einem Steuersatz zwischen 15 % und 23 % (auf die ab dem 1. Januar 2007 angesparten Beträge, während für die früher angesparten Beträge die zuvor geltenden Steuervorschriften zur Anwendung kommen). Weiterführende Informationen finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it) verfügbaren Dokument zur Steuerregelung. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie zur Beitragszahlung und den Zusatzrentenleistungen entnehmen Sie dem Informationsblatt und der Geschäftsordnung auf der Internetseite des Fonds (www.plurifonds.it). Veranlagungsvorschläge PLURIFONDS bietet Ihnen folgende Investitionslinien: - SecurITAS (garantierte Investitionslinie) - SerenITAS - SolidITAS - AequITAS (ethische Investitionslinie) - ActivITAS Falls Sie die RITA beantragen und nichts Gegenteiliges bestimmen, wird der betroffene Teil des Endkapitals in die vorsichtigste Investitionslinie – nämlich die Linie SecurITAS (garantierte Investitionslinie) – umgeschichtet. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Mindestdauer können Sie sich auch für eine andere Investitionslinie entscheiden. Bevor Sie Ihre Wahl treffen, ist es wichtig, dass Sie Ihre berufliche Situation, Ihr Vermögen, Ihren Anlagehorizont sowie Ihre Erwartungen hinsichtlich der Rente ergründen. Dazu werden Ihnen beim Beitritt zum Zusatzrentenfonds einige Fragen gestellt. Es ist wichtig, dass Sie die Merkmale der Anlage kennen, für welche Sie sich entscheiden, da diese mit einem bestimmten Anlagehorizont und einem bestimmten Risiko-/Ertragsprofil verbunden ist. Berücksichtigen Sie, dass die Erträge Schwankungen unterliegen und die Wertentwicklung der Vergangenheit KEINE Garantie für künftige Erträge darstellt. Die Ergebnisse sind daher auf lange Sicht zu beurteilen. Falls Sie sich für eine Aktienanlage entscheiden, können Sie langfristig potenziell hohe Erträge erzielen, müssen allerdings auch mit hohen Wertschwankungen im Laufe der Jahre rechnen (was bedeutet, dass die Rendite zeitweilig sehr hoch aber auch sehr gering oder negativ ausfallen kann). Entscheiden Sie sich hingegen für eine Anlage in Anleihen, so können Sie von kurzfristig geringeren Wertschwankungen ausgehen, wobei langfristig allerdings mit geringeren Erträgen zu rechnen ist. Beachten Sie jedoch, dass auch die besonders defensiven Investitionslinien keine risikofreie Anlage gewährleisten. Weitere Informationen zu den Merkmalen sowie zur Anlagepolitik der verschiedenen Investitionslinien finden Sie in dem auf der Internetseite des Fonds veröffentlichten Informationsblatt. 7 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
SecurITAS Anlage- Die Vermögensverwaltung zielt auf eine horizont Wertsteigerung des investierten Kapitals ab. Garantierte KURZFRST Investitions Durch die Ergebnisgarantie wird den G Bedürfnissen eines Anlegers mit geringer linie (bis zu 5 Risikobereitschaft, der in Kürze das Rentenalter Jahren) erreichen wird, Rechnung getragen. Merkmale der Garantie: Der Mindestbetrag, dessen Rückzahlung garantiert ist, entspricht den eingezahlten Beiträgen nach Abzug der direkten Spesen zu Lasten des Mitglieds, der etwaigen Beträge für die Versicherung der gegebenenfalls gewählten Zusatzleistungen sowie der gegebenenfalls bezogenen und nicht wieder eingezahlten Teilablösungen und Vorschüsse, erhöht um eine jährliche Mindestverzinsung im Ausmaß von 1% netto. Gilt ausschließlich bei Ablöse durch die Begünstigten bei vorzeitigem Ableben des Mitglieds sowie – sofern das Mitglied die Investitionslinie mindestens 5 Jahre lang ununterbrochen beibehalten hat – bei Rentenantritt und im Falle der Ablöse wegen Dauerinvalidität. Falls das Mitglied die Investitionslinie weniger als 5 Jahre lang ununterbrochen beibehalten hat, so wird in den letztgenannten beiden Fällen – also bei Dauerinvalidität oder bei Rentenantritt – trotzdem die Rückzahlung des garantierten Mindestbetrages gewährleistet. Dieser entspricht den eingezahlten Beiträgen nach Abzug der direkten Spesen zu Lasten des Mitglieds, der etwaigen Beträge für die Versicherung der gegebenenfalls gewählten Zusatzleistungen sowie der gegebenenfalls bezogenen und nicht wieder eingezahlten Teilablösungen und Vorschüsse. Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie: 15.06.2001 Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro): 196.660.937,44 € 2019 erzielter Nettoertrag: 5,45% Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019 8,00% Asset Allocation - SecurITAS 7,00% 6,00% 5,00% 9% 88% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 3% 0,00% -1,00% 2017-2019 2015-2019 2010-2019 SecurITAS Bench (netto imposte) TFR Titoli di capitale Titoli di debito Liquidità Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch nicht einfließenden Aufwendungen. SerenITAS Die Vermögensverwaltung Anlage-horizont berücksichtigt die Bedürfnisse eines Gemischte risikoscheuen Anlegers, welcher KURZFRISTIG Investitionslinie Anlagen bevorzugt, die auf die (bis zu 5 Jahre) Stabilität des Kapitals und der Ergebnisse ausgerichtet sind. Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie: 15.06.2001 Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro): 120.072.539,94 € 2019 erzielter Nettoertrag: 5,76% 8 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019 8,00% 7,00% Asset Allocation - SerenITAS 6,00% 79% 14% 5,00% 7% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% -1,00% 2017-2019 2015-2019 2010-2019 SerenITAS Bench (netto imposte) Titoli di capitale Titoli di debito Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch nicht einfließenden Aufwendungen. SolidITAS Die Vermögensverwaltung Anlagehorizont berücksichtigt die Bedürfnisse eines Ausgewogene Anlegers, welcher Jahr für Jahr MITTEL Investitionslinie konstante Ergebnisse bevorzugt, (von 5 bis 10 Jahren) dabei jedoch bereit ist, ein geringes Risiko einzugehen. Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie: 15.06.2001 Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro): 211.142.487,43 € 2019 erzielter Nettoertrag: 11,72% Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019 8,00% 7,00% Asset Allocation - SolidITAS 6,00% 5,00% 50% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 4% 0,00% 46% -1,00% 2017-2019 2015-2019 2010-2019 Titoli di capitale Titoli di debito SolidITAS Bench (netto imposte) Liquidità Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch nicht einfließenden Aufwendungen. 9 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
AequITAS (ethische Investitionslinie) Die Vermögensverwaltung berücksichtigt die Bedürfnisse Zeithorizont eines Anlegers, welcher Jahr für Ausgewogene MITTEL Jahr konstante Ergebnisse Investitionslinie bevorzugt, dabei jedoch bereit (von 5 bis 10 Jahren) ist, ein geringes Risiko einzugehen. Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie: 30.04.2007 Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro): 120.507.533,41 € 2019 erzielter Nettoertrag: 7,59% Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019 8,00% Asset Allocation - AequITAS 7,00% 6,00% 5,00% 6% 28% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% -1,00% 2017-2019 2015-2019 2010-2019 66% AequITAS Bench (netto imposte) Titoli di capitale Titoli di debito Liquidità Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch nicht einfließenden Aufwendungen. ActivITAS Die Vermögensverwaltung berücksichtigt Orizzonte die Bedürfnisse eines Anlegers, welcher temporale langfristig höhere Erträge erzielen Comparto möchte und dabei bereit ist, ein höheres Azionario LUNGO Risiko einzugehen und eine gewisse (oltre i 15 anni) Schwankung derJahr für Jahr erzielten Ergebnisse zu akzeptieren. Tätigkeitsbeginn der Investitionslinie: 15.12.1999 Reinvermögen zum 31.12.2019 (in Euro): 198.742.714,42 € 2019 erzielter Nettoertrag: 14,49% 10 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Durchschnittliche zusammengesetzte Jahresrendite Depotzusammensetzung zum 31.12.2019 8,00% Asset Allocation - ActivITAS 7,00% 6,00% 68% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% 2% 30% 2017-2019 2015-2019 2010-2019 Titoli di capitale Titoli di debito ActivITAS Bench (netto imposte) Die Rendite berücksichtigt die auf dem Vermögen der Investitionslinie lastenden, in die Ermittlung der Benchmark jedoch nicht einfließenden Aufwendungen. 11 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Zusatzrentenfonds PLURIFONDS Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40 KOSTENÜBERSICHT (Stand zum 01.12.2020) Die vorliegende Kostenübersicht enthält Angaben zu den Kosten, welche während der Ansparphase direkt oder indirekt auf das Mitglied des PLURIFONDS lasten. Die anfallenden Kosten bewirken eine Verringerung der individuellen Position und damit der Rentenleistung. Bevor Sie dem PLURIFONDS beitreten ist es daher wichtig, dass Sie die Kosten des Fonds mit jenen anderer Rentenformen vergleichen. Kosten während der Ansparphase (1) Art der Kosten Betrag und Merkmale Beitrittskosten (einmalig) 25,82 Euro (1) einmalig beim Beitritt zu entrichten. Während der Ansparphase (auch während der Auszahlungsphase der vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente - RITA) anfallende Kosten Direkt zu Lasten des Mitglieds 20,49 (2) euro für die Investitionslinie AequITAS (jährlich einbehalten) 15,49 euro für alle anderen Investitionslinie Die Provision wird am 31. Januar eines jeden Jahres von den auf den individuellen Konten der Mitglieder aufgelaufenen Beträgen abgezogen. Die erste Provision wird von der ersten Einzahlung einbehalten. Die Kosten sind auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn die Dauer der Mitgliedschaft beim Fonds weniger als ein Jahr beträgt. Für die in der Region Trentino-Südtirol ansässigen Mitglieder beläuft sich die genannte Provision unter Berücksichtigung des am 7. September 2010 vom Ausschuss der Region Trentino-Südtirol genehmigten D.P.R.A. 11/L auf 12,75 Euro bei der Investitionslinie AequITAS und auf 7,75 Euro bei den anderen Investitionslinien. Indirekt zu Lasten des Mitglieds (3) Eine monatlich vom Vermögen einer jeden Investitionslinie einbehaltene Verwaltungsprovision in Höhe von: SecurITAS (garantierte 1,00% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,083% auf Investitionslinie) Monatsbasis) SerenITAS 0,80% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,066% auf Monatsbasis) SolidITAS 1,15% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,095% auf Monatsbasis) AequITAS (ethische Investitionslinie) 1,05% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,087% auf Monatsbasis) ActivITAS 1,50% des Vermögens auf Jahresbasis (entspricht 0,125% auf Monatsbasis) Kosten für die Ausübung von individuell zustehenden Rechten Vorschuss Nicht vorgesehen RITA – vorgezogene zeitweilige Nicht vorgesehen Zusatzrente Übertragung Nicht vorgesehen Ablöse Nicht vorgesehen Umschichtung der individuellen Nicht vorgesehen Position (1) Bei einem Beitritt auf kollektiver Basis oder im Rahmen von Abkommen mit Selbstständigen- oder 12 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Freiberuflerverbänden fällt die einmalige Zahlung der Beitrittskosten nicht an. (2) Für die Auszahlung der vorgezogenen zeitweiligen Zusatzrente (RITA) sind keine Zusatzkosten vorgesehen. Auf den weiterhin investierten Betrag fallen hingegen – auch bei den Arbeitnehmern, die den gesamten Betrag in eine vorgezogene zeitweilige Zusatzrente (RITA) umgeschichtet haben und daher keine zusätzlichen Beiträge leisten, – weiterhin die für die Ansparphase vorgesehenen Kosten an (die direkt oder indirekt das Mitglied zu tragen hat). (3) Hinsichtlich der direkt vom Mitglied zu tragenden Kosten der Investitionslinie Aequitas in Höhe von 20,49 Euro ist anzumerken, dass der Fonds für Rechnung des Mitglieds jährlich für jedes Mitglied, dessen Rentenposition zum 31. Januar in der Investitionslinie Aequitas investiert ist, 5,00 Euro als „Solidaritätsbeitrag“ entnimmt und in den Fondo Aequitas per la Micro finanza einzahlt. Die Einzahlung erfolgt innerhalb 31. März eines jeden Jahres. Durch den Fonds Aequitas per la Micro finanza, mit dessen Verwaltung Fondazione Finanza Etica beauftragt wird, sollen Mikrofinanz-Geschäfte verbürgt werden, welche von der Banca Popolare Etica zur Unterstützung produktiver und unternehmerischer Initiativen schwächerer Bevölkerungsschichten sowie wirtschaftlich benachteiligter Gebiete gewährt werden. (4) Neben den angeführten Provisionen gehen ausschließlich folgende Kosten zu Lasten der Investitionslinie, sofern sie dieselbe betreffen: Rechts- und Gerichtskosten, Steuern und Abgaben, Transaktionskosten, der Überwachungsbeitrag, die Vergütung des Fondsverantwortlichen für den die Investitionslinie betreffenden Teil. Im Falle einer Anlage in nicht verbundene OGA können für die Investitionslinien weitere Management- und Anreizgebühren (Performance-Gebühren) anfallen, die von den Vermögensverwaltern der OGA in Höhe von maximal bis zu 1,5 % berechnet werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Abschnitt „Merkmale der Zusatzrentenform“. Der synthetische Kostenindikator (Indicatore sintetico dei costi - ISC) Zwecks zusammenfassender Übersicht über die mit den Investitionslinien des PLURIFONDS verbundenen Kosten ist für jede Investitionslinie der synthetische Kostenindikator (Indicatore sintetico dei costi - ISC) angeführt. Dieser liefert eine Schätzung der jährlich anfallenden Kosten in Prozenten der aufgelaufenen individuellen Position unter Annahme eines Mitglieds, der einen jährlichen Beitrag von 2.500 Euro einzahlt, und eines Jahresertrages von 4%. Der synthetische Kostenindikator wird von allen Zusatzrentenfonds nach ein und derselben von der COVIP festgelegten Berechnungsmethode ermittelt. Die synthetischen Kostenindikatoren der Zusatzrentenfonds sind auf der Internetseite der COVIP veröfentlicht. Synthetischer Kostenindikator BEITRITTE AUF INDIVIDUELLER BASIS Dauer Investitionslinie 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 35 Jahre ActivITAS 2,34% 1,84% 1,69% 1,59% SolidITAS 1,98% 1,48% 1,33% 1,23% AequITAS 2,01% 1,44% 1,26% 1,13% SerenITAS 1,62% 1,12% 0,96% 0,86% SecurITAS 1,82% 1,32% 1,17% 1,07% N.B.: Ist von anderen Bedingungen auszugehen, beziehungsweise treten die vorgenannten Annahmen nicht ein, so dient diese Kennzahl lediglich zur Orientierung. Dem für jede Investitionslinie ermittelten synthetischen Kostenindikator ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Beträgt der synthetische Kostenindikator 2% anstatt 1%, so kann dies bei einer Mitgliedschaftsdauer von 35 Jahren eine Verringerung des Endkapitals um ungefähr 18% zur Folge haben (beispielsweise würde dieses von 100.000 Euro auf 82.000 Euro sinken). 13 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Damit Sie einen Einblick in die mit den verschiedenen Investitionslinien verbundenen Kosten gewinnen können, wird im nachstehenden Diagramm für jede Investitionslinie des PLURIFONDS der synthetische Kostenindikator dem Durchschnittswert der synthetischen Kostenindikatoren der von anderen Zusatzrentenformen angebotenen Investitionslinien derselben Kategorie gegenübergestellt. Die Durchschnittswerte der synthetischen Kostenindikatoren werden von der COVIP bezogen auf das Ende eines jeden Kalenderjahres ermittelt. Die mit dem PLURIFONDS zusammenhängenden Kosten sind durch einen Punkt gekennzeichnet; die Striche stehen jeweils für den Durchschnittswert der synthetischen Kostenindikatoren der kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (fondi pensione negoziali – FPN), der offenen Zusatzrentenfonds (fondi pensione aperti – FPA) sowie der Individuellen Rentenversicherungen (piani individuali pensionistici di tipo assicurativo – PIP). Das Diagamm enthält für jede Anlagekategorie sowohl den höchsten als auch den geringsten synthetischen Kostenindikator, unabhängig davon, ob sich dieser auf einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (fondo pensione negoziale – FPN), auf einen offenen Zusatzrentenfonds (fondo pensione aperto – FPA) oder auf eine Individuelle Rentenversicherung (piano individuale pensionistico di tipo assicurativo – PIP) bezieht. Die in der Gegenüberstellung berücksichtigten synthetischen Kostenindikatoren beziehen sich auf eine zehnjährige Mitgliedschaft bei der Rentenform. Onerosità di Plurifonds rispetto alle altre forme pensionistiche (10 Jhare) LEGENDA: FPN = Fondi pensione negoziali FPA = Fondi pensione aperti PIP = Piani individuali pensionistici di tipo assicurativo Die synthetischen Kostenindikatoren der kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds (fondi pensione negoziali – FPN), der offenen Zusatzrentenfonds (fondi pensione aperti – FPA) und der Individuellen Rentenversicherungen (piani individuali pensionistici di tipo assicurativo – PIP) sowie die Mittel-, Höchst- und Mindestwerte der synthetischen Kostenindikatoren sind auf der Internetseite der COVIP (www.covip.it) veröffentlicht. 14 Informationsblatt - Sezierung I - Wesentliche Anlegerinformationen
Offener Zusatzrentenfonds PLURIFONDS Eingetragen im Verzeichnis der COVIP unter der Nr. 40 ABSCHNITT II - MERKMALE DER ZUSATZRENTENFORM (gültig ab 24/04/2020) Allgemeine Informationen Wozu braucht es eine Zusatzrente? Durch den Aufbau einer Zusatzrente haben Sie heute die Möglichkeit, Ihre künftige Rente aufzubessern. Wie in vielen anderen Ländern ist das Rentensystem auch in Italien im Umbruch begriffen: Die Lebenserwartung wird immer höher, das Durchschnittsalter der Bevölkerung sowie die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den berufstätigen Personen nehmen zu. Wenn Sie möglichst früh damit beginnen, sich eine Zusatzrente aufzubauen, können Sie ihre gesetzliche Rente ergänzen und dadurch auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Der Staat fördert eine solche Entscheidung und gewährt Ihnen, wenn Sie einer Zusatzrentenform beitreten, besondere Steuervergünstigungen auf den dazu bestimmten Teil Ihrer Ersparnisse (siehe Kapitel „Die Steuerregelung“). Das Ziel von PLURIFONDS DAS ZIEL DES ZUSATZRENTENFONDS PLURIFONDS besteht darin, Ihnen den Bezug einer Zusatzrente („Rente“) zu ermöglichen, die zu den Leistungen des öffentlichen Pflichtrentensystems hinzukommt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die eingezahlten Beträge (Beiträge) gesammelt und ausschließlich in Ihrem Interesse und gemäß den Anweisungen angelegt, die Sie selbst erteilen, nachdem Sie Ihre Wahl unter den vom Fonds angebotenen Möglichkeiten getroffen haben. Wie baut man sich eine Zusatzrente auf? Mit der ersten Einzahlung beginnt der Aufbau Ihrer individuellen Position (d. h. Ihres persönlichen Kapitals), deren Höhe in erster Linie von den getätigten Einzahlungen und den Ihnen zustehenden Erträgen abhängt. Während der gesamten sogenannten „Ansparphase“, also der Zeit zwischen der ersten Einzahlung und dem Rentenantritt, stellt die „individuelle Position“ den von Ihnen nach und nach angesparten Betrag dar. Beim Rentenantritt bildet die individuelle Position die Berechnungsgrundlage für die Zusatzrente, die Ihnen während der sogenannten „Auszahlungsphase“, also für den Rest Ihres Lebens, ausgezahlt wird. Die individuelle Position bildet auch die Berechnungsgrundlage für alle weiteren Leistungen, die Ihnen – gegebenenfalls auch vor Ihrem Rentenantritt – zustehen (siehe Kapitel „In welchen Fällen kann man vor dem Rentenantritt über das Kapital verfügen?“). Anm.: In Teil III der Geschäftsordnung wird aufgezeigt, wie die individuelle Position ermittelt wird. Der Verantwortliche ITAS LEBEN AG verwaltet das Vermögen von PLURIFONDS, indem sie es von ihrem restlichen Vermögen und von jenem der anderen verwalteten Fonds getrennt hält und es ausschließlich für die Verfolgung des Vorsorgezweckes verwendet. ITAS LEBEN AG hat Cassa Centrale Banca, eine qualifizierte Vermögensverwaltungsgesellschaft, die anhand eines strengen Selektionsverfahrens ausgewählt wurde, mit der Verwaltung der Linien ActivItas, SolidItas, AequITAS und SerenItas beauftragt. Die Gesellschaft ernennt einen Verantwortlichen. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Person mit gesetzlich festgelegten Voraussetzungen, deren Aufgabe es ist, zu überwachen, dass bei der Verwaltung der Tätigkeit des PLURIFONDS das Gesetz und die Geschäftsordnung eingehalten werden, das Interesse der Mitglieder verfolgt wird und die Grundsätze einer korrekten Verwaltung befolgt werden. Da der PLURIFONDS auch den Beitritt auf kollektiver Basis ermöglicht, ist weiters ein Überwachungsorgan vorgesehen, das sich aus unabhängigen, von der Gesellschaft ernannten Personen zusammensetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Zu diesem Zweck steht das Überwachungsorgan hinsichtlich der Verwaltung des Fonds mit dem Verantwortlichen in Verbindung und berichtet den Mitgliedern über seine Tätigkeit. Seite 1 von 15 Informationsblatt – Sezierung II - Merkmale der Zusatzrentenform
Anm.: Die Bestimmungen, welche die Ernennung und die Zuständigkeiten des Verantwortlichen regeln, sowie jene, welche die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Überwachungsorgans betreffen, sind in den Anlagen Nr. 1 und 2 zur Geschäftsordnung angeführt. Aktuelle Informationen zum Verantwortlichen und zum Überwachungsorgan finden Sie im Abschnitt IV „In die Tätigkeit der Zusatzrentenform eingebundene Subjekte“. Die Finanzierung Der Zusatzrentenfonds PLURIFONDS wird durch die Einzahlung von Beiträgen finanziert, deren Höhe Sie selbst festlegen. Falls Sie ein Arbeitnehmer sind, kann die Finanzierung des Zusatzrentenfonds PLURIFONDS durch die Zuführung der Abfertigung erfolgen. Waren Sie zum 28. April 1993 bereits in einem Pflichtrentensystem eingeschrieben und haben Sie nicht vor, die gesamte jährlich anfallende Abfertigung einzuzahlen, können Sie auch nur einen Teil derselben zuführen. Dieser Teil muss mindestens dem gegebenenfalls im Kollektiv- oder Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung zur Regelung Ihres Arbeitsverhältnisses festgelegten Anteil entsprechen oder – in Ermangelung einer entsprechenden Bestimmung – mindestens 50 % der Abfertigung ausmachen, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Prozentsatz nachträglich zu erhöhen. Zur Finanzierung des PLURIFONDS können auch die Arbeitgeber beitragen, die sich gegenüber den Mitarbeitern ausdrücklich dazu verpflichten. Die Abfertigung Bei lohnabhängigen Mitarbeitern wird die Abfertigung bekanntlich während der gesamten Dauer des Dienstverhältnisses zurückgelegt und am Ende desselben ausgezahlt. Der jährlich zurückgelegte Betrag entspricht 6,91 % Ihrer Bruttoentlohnung. Die Abfertigung wertet sich im Laufe der Zeit in dem gesetzlich festgelegten Maße, nämlich 75 % der Inflationsrate – erhöht um 1,5 Prozentpunkte – auf (bei einer Inflationsrate von 2 % im Laufe des Jahres beträgt die Aufwertung der Abfertigung in demselben Jahr 2 % x 75 % + 1,5 % = 3 %). Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Abfertigung für den Aufbau Ihrer Zusatzrente zu verwenden, wird die künftige Abfertigung nicht mehr zurückgestellt, sondern direkt in den PLURIFONDS eingezahlt. Die Aufwertung der in den PLURIFONDS eingezahlten Abfertigung wird nicht mehr dem gesetzlich festgelegten Ausmaß entsprechen, sondern von den Erträgen der Anlagen abhängen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidungen hinsichtlich der Anlagen mit besonderer Sorgfalt treffen (siehe Kapitel „Ihre Anlageentscheidung“). Auf jeden Fall ist hervorzuheben, dass die Zuführung der Abfertigung in die Zusatzvorsorge die Möglichkeit der Inanspruchnahme Ihrer im PLURIFONDS angereiften persönlichen Position für besonders wichtige persönliche Bedürfnisse (z. B. Ausgaben im Gesundheitsbereich für Therapien und außerordentliche Eingriffe bzw. Kauf der Erstwohnung) nicht beeinträchtigt (siehe Kapitel „In welchen Fällen kann man vor dem Rentenantritt über das Kapital verfügen?“). Die Beiträge PLURIFONDS ermöglicht es Ihnen, sowohl die Höhe des Beitrages als auch die Periodizität der Einzahlungen selbst festzulegen. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass die Höhe der Einzahlungen große Auswirkungen auf die Höhe der Rente hat. Wir empfehlen Ihnen daher, den Beitrag unter Berücksichtigung des Einkommens, das Sie während der Rente erzielen möchten, festzulegen und die Entwicklung Ihres Vorsorgeplans regelmäßig zu überprüfen, um die Höhe der Einzahlungen anzupassen. Bei dieser Entscheidung kann die Beurteilung des Dokuments „Meine Zusatzrente“ behilflich sein, das eigens dazu entwickelt wurde, ein Bild über die mögliche Entwicklung des Vorsorgeplans im Laufe der Zeit zu geben (siehe Kapitel „Sonstige Informationen“). Sofern im Kollektiv- oder Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung vorgesehen, haben Sie durch den Beitritt auf kollektiver Basis zum PLURIFONDS Anspruch auf einen Beitrag seitens des Arbeitgebers, und zwar in dem entsprechend festgelegten Ausmaß. Falls ein solcher Beitrag vorgesehen ist, müssen Sie berücksichtigen, dass Ihnen dieser nur dann zusteht, wenn auch Sie in den Fonds einzahlen. Neben der Abfertigung haben Sie nämlich auch die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen, welche Ihr Arbeitsverhältnis regeln, einen selbst festgelegten periodischen Betrag einzuzahlen (bei Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie diesbezüglich genauere Informationen). Bei der Entscheidung hinsichtlich der Höhe des Beitrages, den Sie in den Zusatzrentenfonds PLURIFONDS einzahlen wollen, sollten Sie unbedingt folgende Aspekte Seite 2 von 15 Informationsblatt – Sezierung II - Merkmale der Zusatzrentenform
berücksichtigen: Die Einzahlung ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie können sich somit dafür entscheiden, lediglich die Abfertigung einzuzahlen. Bedenken Sie aber, dass in diesem Fall auch kein Beitrag seitens des Arbeitgebers vorgesehen ist. Falls Sie sich dafür entscheiden, einen Beitrag einzuzahlen, darf die Höhe der Einzahlung das im Kollektiv- oder Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung angeführte Ausmaß nicht unterschreiten. Um eine höhere Rente zu erzielen, können Sie einen höheren Beitrag einzahlen. Achtung: Die Instrumente, die der PLURIFONDS zur Prüfung der eingegangenen Beiträge verwendet, gründen auf den ihm zur Verfügung stehenden Informationen. Der RAIFFEISEN OFFENE PENSIONSFONDS ist daher nicht in der Lage, alle Situationen zu erfassen, welche die Regelmäßigkeit der Beitragszahlungen auf die einzelnen individuellen Positionen beeinträchtigen könnte. Daher ist es wichtig, dass Sie selbst regelmäßig überprüfen, dass die laut Ihnen eingezahlten Beiträge tatsächlich auf Ihrer individuellen Position verbucht wurden. Etwaige Fehler oder Versäumnisse sind rechtzeitig dem Fonds zu melden. Dazu können Sie zu den im Kapitel „Mitteilungen an die Mitglieder“ angeführten Instrumenten greifen. Sind Sie als Arbeitnehmer auf individueller Basis beigetreten, überprüfen Sie bitte im Kollektiv- oder Betriebsabkommen oder in der Geschäftsordnung zur Regelung Ihres Arbeitsverhältnisses, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen Sie durch den Beitritt Anspruch auf einen Beitrag von Seiten des Arbeitgebers haben. Anm.: Weitere Informationen zur Beitragszahlung sind in Teil III der Geschäftsordnung enthalten. Die Veranlagung und die damit verbundenen Risiken Wo wird angelegt? Die eingezahlten Beiträge werden nach Abzug der bei der Einzahlung einbehaltenen Kosten gemäß der für die jeweilige Investitionslinie des Fonds festgelegten Anlagepolitik in Finanzinstrumente (Aktien, Staatspapiere und andere Schuldverschreibungen sowie Anteile von Investmentfonds) angelegt. Im Laufe der Zeit erzielen diese Anlagen eine von der Entwicklung der Märkte und den Entscheidungen der Vermögensverwaltung abhängige Rendite. Die finanziellen Mittel des Fonds sind bei einer „Depotbank“ hinterlegt, welche über das Vermögen wacht und die Regelmäßigkeit der Verwaltungsvorgänge beaufsichtigt. Die finanziellen Mittel des PLURIFONDS werden unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Grenzen und gemäß der für jede Investitionslinie festgelegten Investitionspolitik direkt von der Itas Leben AG verwaltet. Zu beachtende Risiken Die Veranlagung der Beiträge unterliegt finanziellen Risiken. Der Begriff „Risiko“ drückt in diesem Fall die Veränderlichkeit der Rendite eines Wertpapiers in einem bestimmten Zeitraum aus. Weist ein Wertpapier ein geringes Risiko auf (z. B. Staatspapiere mit kurzfristiger Fälligkeit), so bedeutet das, dass sein Ertrag im Laufe der Zeit voraussichtlich relativ stabil bleibt; ein Wertpapier mit einem hohen Risiko (z. B. Aktien) unterliegt im Laufe der Zeit auch bedeutenden Ertragsschwankungen (Steigerungen oder Minderungen). Sie müssen sich dessen bewusst sein, dass das mit der Anlage der Beiträge zusammenhängende Risiko – ob hoch oder gering – ganz zu Ihren Lasten geht. Das bedeutet, dass der Wert der Anlage steigen oder auch fallen kann, weshalb die Höhe Ihrer Zusatzrente nicht vorherbestimmt ist. Bei eventuell vorhandenen Garantien ist das Risiko begrenzt, wobei sich die höheren Kosten im Zusammenhang mit den Garantien allerdings auf die Rendite auswirken. Der PLURIFONDS bietet bei der Investitionslinie SecurITAS eine Ergebnisgarantie, deren Merkmale nachfolgend beschriebenen sind. Seite 3 von 15 Informationsblatt – Sezierung II - Merkmale der Zusatzrentenform
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