Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - spk-burgenlandkreis.de - Sparkasse ...

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Sparkassen-Finanzgruppe

Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren
und weiteren Finanzinstrumenten

      spk-burgenlandkreis.de
Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - spk-burgenlandkreis.de - Sparkasse ...
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.

Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.

© 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.

Lektorat: Michael Müller
Herstellung: Thorsten Egeler
Bilder: Getty images
Druck: mediaprint solutions GmbH, Paderborn
Printed in Germany

7. Auflage 2021
610 017 232
Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - spk-burgenlandkreis.de - Sparkasse ...
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt
worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes
zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung
der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations-
blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun-
gen erreicht werden.

Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde,
geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege-
lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus
dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der
Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte
Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch
mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a.
auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als
professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Burgenlandkreis

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Informationen über das Finanzinstitut
und seine Dienstleistungen

Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten         Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG erteilen        ­Kommunikation
wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere
Wertpapierdienstleistungen.                                     Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
                                                                die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen
                                                                zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und
A. Informationen über das Finanzinstitut                       -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
                                                                licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-
Sparkasse Burgenlandkreis                                       ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis
Anstalt des öffentlichen Rechts                                 zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen
Albrechtstr. 24                                                 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
06712 Zeitz                                                     Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen
Telefon: (0 34 41) 7 27 -0                                      Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
Telefax: (0 34 41) 7 27 -12 12                                  sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,
E-Mail: info@spk-burgenlandkreis.de                             gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen
                                                                Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.

Bankerlaubnis                                                   Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­         Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-
gesetz.                                                         rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den
                                                                Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:                  Hinweise zur Einlagensicherung
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,                    Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz­
60314 Frankfurt am Main                                         gruppe an.
(Internet: www.ecb.europa.eu).
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:          1. Freiwillige Institutssicherung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein­     Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-
dorfer Straße 108, 53117 Bonn,                                  renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende
und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main         oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
(Internet: www.bafin.de).                                       Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und
                                                                die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-
Kommunikationsmittel und -sprache                               schränkung fortgeführt werden.
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder
elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden-        2. Gesetzliche Einlagensicherung
aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch,   Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-
brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte    Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B.      Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte
das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.         entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
                                                                greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-
                                                                spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze
                                                                3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht
                                                                entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die
                                                                im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden
                                                                sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und
                                                                Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.

                                                                Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
                                                                rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen
                                                                der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines
                                                                Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.

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Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

B. Umgang mit Interessenkonflikten                                  D. Information über die Art der Anlageberatung

Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-          Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver-
ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-          pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung
seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern           als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er-
oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch        bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der
Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-           Delegierten Verordnung (EU) 2017/565).
den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken.          Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera-
Details dazu finden Sie ab Seite 16.                                 tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung,
                                                                     sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das
                                                                     bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere
C. Informationen über Dienstleistungen                              Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der
                                                                     Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70
Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-         WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die
ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und         erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes-
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­        serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst-
rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-              leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die
schränkungen vorsehen.                                               Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im
                                                                     Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer
Anlageberatung                                                       Beratungsdienstleistungen.
Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber
eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete
Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine         E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage-
Prüfung Ihrer persönlichen U ­ mstände.                                  beratung
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera-
tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und     Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der
Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen           Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir
wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten-         Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür
ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte              kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern (Unterneh-
Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit          men der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter
inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli-            einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder
ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und            eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter-
solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe-           nehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder
sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange-            potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der
boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt         Investition unserer Kunden haben könnte.
stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro-
spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht         Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin-
wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor-          nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen
mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor-             empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:
mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des         Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro-
Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass          duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben
im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier           oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits­
Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des            aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei
Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch           Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei
uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei     Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich-
einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen.                 tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG-­
                                                                     Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines
Beratungsfreies Geschäft                                             anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem
Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei-       Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert
dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung              wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei
unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen        Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt.
Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies         Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die
umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanz­        Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder
iellen Verhältnissen.                                                mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der
                                                                     Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen
                                                                     (sog. Impact-Produkte).

                                                                                                                                      5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen        J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapital­erträgen
und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind               ohne Liquiditätszufluss
die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer
Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer      Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus
Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.                     einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der
                                                                   Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung
Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken       von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal-
bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un-     lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des
seres Hauses veröffentlicht.                                       Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften
                                                                   Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei
                                                                   ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge
F. Information über gesetzliche Regelungen der                    der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen.
    ­Bankensanierung und -abwicklung                               Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei-
                                                                   nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer-
Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver-           betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver-
schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere                pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen.
Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be-
sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung
dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen    K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für
Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei-             Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier-
nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese                 Sparpläne
Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den
Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts      Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen
nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz­         für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier-
instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de       Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“).                         ­(siehe ab Seite 19).

G. Kosten und Nebenkosten                                         L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische
                                                                       Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum
Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie                Beschwerdemanagement
bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert-
papiergeschäft auf Seite 7. Zum besseren Verständnis finden        Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit,
sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Kostenbe-        sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und
rechnungen für gängige Geschäftsvorfälle.                          Giroverbandes zu wenden.

                                                                   Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus
H. Information über den Zielmarkt des Produkts                    online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen
                                                                   kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Für Wertpapiere und sonstige Finanz­instrumente wird ein Ziel-     unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden.
markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup-
pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen        Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts-
der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater    bedingungen im hinteren Teil der Broschüre.
auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw.
von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders         Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden­
werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri-     beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde­
terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen            management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf
prüfen.                                                            der Website unseres Hauses veröffentlicht.

I. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei-
ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen
Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen
Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül-
lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem
Wertpapierhandelsgesetz).

6
Preise für Wertpapierdienstleistungen

Depotleistungen
Depotentgelt
Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren                                  1,5 ‰ vom Kurswert, mind. 30,00 EUR, max. 100,00 EUR
Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12.
Sonderleistungen im Auftrag des Kunden
–– Je Duplikaterstellung                                                    10,00 EUR
                                                                            (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Depotübertragung                                                            nur fremde Kosten
Depotauflösung                                                              unentgeltlich
Transaktionsleistungen
An- und Verkauf von Wertpapieren                                            Filiale / Berater                    Online
Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine
                                                                            1,00 % vom Kurswert / Mindest­       0,50 % vom Kurswert / Mindest­
                                                                            entgelt pro Transaktion 50,00 EUR;   entgelt pro Transaktion 15,00 EUR;
                                                                            ab Kurswert von 15.000,00            ab Kurswert von 15.000,00
                                                                            EUR 0,75 %                           EUR 0,25 %
Festverzinsliche Wertpapiere, Variabel verzinsliche Wertpapiere             0,50 % vom Nennwert / Mindest­       0,25 % vom Nennwert / Mindest­
                                                                            entgelt pro Transaktion 50,00 EUR    entgelt pro Transaktion 15,00 EUR
Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds
außerbörslich
–– organisationseigene Anbieter1 / organisationsfremde Anbieter2            zum jeweils gültigen Ausgabepreis
                                                                            zum jeweils gültigen Rücknahmepreis
über Börse
–– organisationseigene Anbieter1 / organisationsfremde Anbieter2            1,00 % vom Kurswert /                0,50 % vom Kurswert /
                                                                            Mindestentgelt pro                   Mindestentgelt pro
                                                                            Transaktion 50,00 EUR;               Transaktion 15,00 EUR;
                                                                            ab Kurswert von 15.000,00            ab Kurswert von 15.000,00
                                                                            EUR 0,75 %                           EUR 0,25 %
Wertpapier-Sparplan
–– ETFs / Zertifikate                                                       unentgeltlich
–– in sonstigen Investmentfonds                                             zum jeweils gültigen Ausgabepreis [bei Abruf über die Kapitalverwaltungs-
                                                                            gesellschaft]
1
    z. B. Investmentfonds der DekaBank
2
    auch Kooperationspartner der DekaBank
Abwicklungskosten für in Wertpapierrechnung verwahrte Werte                 lt. dwpbank-Abrechnung
Limit (Erteilung)                                                           5,00 EUR
Änderung                                                                    unentgeltlich
Verlängerung                                                                unentgeltlich
–– Kauf und Verkauf von Bezugsrechten                                       1% vom Kurswert
                                                                            Mindestentgelt pro Transaktion 10,00 EUR
–– Ausübung von Bezugs-/Teilrechten; Umtausch-/Übernahme-/­                 1% vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers,
   Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung                                   Mindestentgelt pro Transaktion 20,00 EUR
Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze             Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder
                                                                            Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere
                                                                            beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs-
                                                                            grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur
                                                                            Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie
                                                                            gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
Umlagegebühr                                                                Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der
                                                                            ­Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist
                                                                             lagerstellenabhängig.

Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.01.2021

                                                                                                                                                        7
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend
einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen
handelt.
Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von
Ihnen gewünschte Transaktion anfallen.

                                                                                 9
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf einer Muster-Aktie
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                        Muster-Aktie
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Anzahl Aktien:                                                                                                                                             100
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                       100,00 EUR
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten2                                                                         15,00 EUR                                   0,15 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
  B
  des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       275,00 EUR                              0,55 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 275,00 EUR                              0,55 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                            0,00 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 275,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie
der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,15 %             0,15 %              0,15 %              0,15 %              0,15 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              1,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   1,15 %              0,15 %              0,15 %              0,15 %             1,15 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.

10
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf einer Muster-Anleihe
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                      Muster-Anleihe
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Nominal:                                                                                                                                      10.000,00 EUR
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                              100 %
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                         50,00 EUR                                   0,50 %
                                                    Produktkosten2                                                                                   0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten3                                                                         15,00 EUR                                   0,15 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                         50,00 EUR                                   0,50 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
  B
  des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.
2
  auf den Nennwert
3
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       175,00 EUR                              0,35 % p.a.
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                            0,00 % p.a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p.a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 175,00 EUR                              0,35 % p.a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                            0,00 % p.a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 175,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön-
nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders
ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             0,50 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.4                                          0,15 %             0,15 %              0,15 %              0,15 %              0,15 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,50 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   0,65 %              0,15 %              0,15 %              0,15 %             0,65 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
4
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.

                                                                                                                                                                                                    11
Exemplarischer Kostenausweis
für den Verkauf einer Muster-
Aktie1 Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                   Muster-Aktie
Art des Geschäfts:                                                                                                                               Verkauf Kommissionsgeschäft
Anzahl Aktien:                                                                                                                                    200,00
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                    50,00 EUR
Kurswert:                                                                                                                               10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen
Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf)
                                                  Dienstleistungskosten1 2                                                                  100,00 EUR                                 1,00 %
                                                  Produktkosten                                                                                0,00 EUR                                0,00 %
                                                  Fremdwährungskosten                                                                          0,00 EUR                                0,00 %
1
    Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen.

III) Kostenzusammenfassung
                                                  Dienstleistungskosten2                                                                    100,00 EUR                            1,00 % p. a.
                                                  Produktkosten                                                                                0,00 EUR                           0,00 % p. a.
                                                  Fremdwährungskosten                                                                          0,00 EUR                           0,00 % p. a.
                                                  Gesamtkosten                                                                              100,00 EUR                            1,00 % p. a.
2
    Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
    des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.

12
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf eines Muster-Fonds
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                       Muster-Fonds
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis):                                                                                                                 3,614 %
Abrechnungsbetrag:                                                                                                                           10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                   Dienstleistungskosten1                                                                        361,40 EUR                                   3,61 %
                                                   davon Zuwendung an die Sparkasse                                                              361,40 EUR                                   3,61 %
                                                   Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                   Dienstleistungskosten1,2                                                                        57,22 EUR                                  0,57 %
                                                   davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                42,22 EUR                                  0,42 %
                                                   Produktkosten                                                                                 125,49 EUR                                   1,25 %
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                   Dienstleistungskosten                                                                            0,00 EUR                                  0,00 %
                                                   Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
  auf den Abrechnungsbetrag
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                   Dienstleistungskosten                                                                         647,50 EUR                              1,30 % p. a.
                                                   Produktkosten                                                                                 627,45 EUR                              1,25 % p. a.
                                                   Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                             0,00 % p. a.
                                                   Gesamtkosten                                                                                1.274,95 EUR                              2,55 % p. a.
                                                   davon Zuwendung an die Sparkasse                                                              572,50 EUR                              1,15 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.274,95 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie
der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr            2. Jahr             3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                   Einstiegskosten                                             3,61 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Dienstleistungskosten                              lfd. Kosten p. a.3                                          0,57 %              0,57 %              0,57 %              0,57 %             0,57 %
                                                   Ausstiegskosten                                             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
                                                   Einstiegskosten                                             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Produktkosten                                      lfd. Kosten p. a.                                           1,25 %              1,25 %              1,25 %              1,25 %             1,25 %
                                                   Ausstiegskosten                                             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                            0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %             0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   5,43 %              1,82 %              1,82 %             1,82 %              1,82 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert
werden kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Etwaige Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht
     berücksichtigt.
Hinweis:
Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds.

                                                                                                                                                                                                    13
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf eines Muster-Zertifikats
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                   Muster-Zertifikat
Art des Geschäfts:                                                                                                                            Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase
Nominal:                                                                                                                                      10.000,00 EUR
Kurs:                                                                                                                                               100,00 %
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                  60,00 EUR                                   0,60 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten2                                                                         15,00 EUR                                   0,15 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                            0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
  auf den Kurswert
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                        130,00 EUR                              0,65 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                  60,00 EUR                             0,30 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 190,00 EUR                              0,95 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             100,00 EUR                              0,50 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 190,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in
Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,15 %             0,15 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,60 %             0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   1,75 %              0,15 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung
     nicht berücksichtigt.
Hinweis:
Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit.

14
15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte

Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer          Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier-
Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten oder anderen Personen,         dienstleistungen stehen,
die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden             Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz­
sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht           analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen
auf die Kundeninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den           über Finanz­instrumente oder deren Emittenten, die direkt
Abschnitten I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter         oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage-
Abschnitt IV. die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffe-        entscheidung enthalten,
nen ­Maßnahmen dar.                                                    Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis-
                                                                       sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf
I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten                einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG
   zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse-              beziehen.
   rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele-
   vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen,       II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen
   die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und              relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder
   anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen              mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit-
   und Wertpapiernebendienstleistungen:                                 tenten von Finanz­instrumenten, z. B. über die Mitwirkung
   Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße-                 in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit-
   rung von Finanz­instrumenten im eigenen Namen für fremde             tenten von Finanz­instrumenten mit unserem Haus (z. B. als
   Rechnung),                                                           Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres
   Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­                Hauses zu Emittenten von Finanz­instrumenten dadurch,
   instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für              dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres
   andere),                                                             Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten
   Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­              von Finanz­instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist.
   instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst-            Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn
   leistung für andere),                                                unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von
   Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von               Finanz­instrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des
   Finanz­instrumenten in fremdem Namen für fremde Rech-                jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten ist, an der
   nung),                                                               Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum
   Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die               jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten beteiligt
   Anschaffung und die Veräußerung von Finanz­instrumenten              ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von
   oder deren Nachweis),                                                Finanz­instrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen
   Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanz­instrumenten                 Emittenten von Finanz­instrumenten Kooperationen einge-
   für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme                gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz­
   gleichwertiger Garantien),                                           instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter-
   Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanz­instrumenten            unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält.
   ohne feste Übernahmeverpflichtung),
   Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder             III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass
   mehrerer in Finanz­instrumenten angelegter Vermögen für               a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse-
   andere mit Entscheidungsspielraum),                                      res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt
   Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen                     eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt
   an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit             sind,
   bestimmten Finanz­instrumenten beziehen, sofern die Emp-              b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz­
   fehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des An-               instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung
   legers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und           oder Auftragsausführung vorliegen.
   nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle              c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen
   oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird),                       oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung
   Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz­                     empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be-
   instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis-                 treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden.
   tungen),
   Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die           IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte
   Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das              ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit
   Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt,               entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen,
   an diesen Geschäften beteiligt ist,                                  Landesbanken und Dienstleistern.
   Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die               Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter
   industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot            sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich-
   von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter-               tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen
   nehmenszusammenschlüssen,                                            und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und

16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte

   professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und         h. Schulung unserer Mitarbeiter.
   Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden.                   i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei
   Unabhängig davon haben wir eine Compliance-­Organisation              Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben.
   eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um-              j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
   fassen kann:                                                          Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset-
   a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge-            zung des Vergütungssystems.
      nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche      k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
      Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses.                Produktüberwachung.
   b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In-
      teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung     V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise
      aller ihrer Geschäfte in Finanz­instrumenten verpflichtet.      nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli-
   c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die              ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden
      Finanz­instrumente, in denen es zu Interessenkonflik-           entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden
      ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in               ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder
      Finanz­instrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben           Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.
      erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in
      Finanz­instrumenten aus der Sperrliste sind untersagt.       VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen
   d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass-        möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.
      bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die
      bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a.
      mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen.
   e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem
      Haus tätigen relevanten Personen.
   f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend
      unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh-
      rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden.
   g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und
      sonstigen Vorteilen.                                         Stand: 01/2018

Allgemeine Informationen für Kunden
über Zuwendungen

Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi-         Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch
nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa-         nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und
tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen       Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es
wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich-      sich dabei um:
tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi-         Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B.
nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele        –– technische Unterstützungsleistungen,
und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer       –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt,
Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über-             –– allgemeine Vertriebsunterstützung.
prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob           Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B.
Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser        –– Schulungsmaßnahmen,
Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und        –– Vorträge, Fachtagungen,
organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses               –– Beratungsleistungen.
Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von               Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B.
Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen-              –– Vertriebsmaterial,
dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen                –– Kundenveranstaltungen und -vorträge,
geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen               –– Give-aways.
in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen        Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu-
und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu-            wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen,
wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als          sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns
einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende           erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben-
Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern            dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern.
als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet.         Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu-

                                                                                                                                17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen

ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru-             Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im
mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere              Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder
    beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen,                  strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange
    beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen,       sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin-
    beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder                       den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder
    bei Zeichnung von Aktienneuemissionen                              strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer-
erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine             den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen
Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine              0,1 und 1,5 % p. a.
größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent-
scheidung schaffen wollen.                                          3. Verzinsliche Wertpapiere
                                                                       Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab-
1. Anteile an Investmentvermögen                                       hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein-
   Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei                malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart-
   der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag,               ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts
   der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als            oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen.
   einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga-
   beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren-       4. Aktienneuemissionen
   tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts              Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in
   des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds            manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü-
   und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des               tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen-
   Nettoinventarwerts des Anteils.                                     dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten
   Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag                 bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel-
   wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds-              cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe-
   vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis-          rater mit.
   tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen.
   Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in       5. Andere Finanzinstrumente
   dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen.           Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz­
   Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag          instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall
   eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus-           gesondert mitteilen.
   fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau-
   fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei
   Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds
   zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds
   zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds
   zwischen 0,1 und 1,7 % p. a.

2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen
   Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von
   Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu-
   wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren
   Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate,
   Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital­
   schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel
   zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal­
   betrags/Nennwerts beträgt.                                       Stand: 11/2020

18
Bedingungen für Wertpapiergeschäfte
Fassung November 2018

Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so-         die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver-
wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann,         gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds
wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend        zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei
„Wertpapiere“).                                                      Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach-
                                                                     fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An-
                                                                     teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1
Geschäfte in Wertpapieren                                            und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren
                                                                     zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages.
1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden               Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang
     auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen                         mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in
1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte                                 Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer-
Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form            tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert-
von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften             papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende,
(1.3) ab.                                                            bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die
1.2 Kommissionsgeschäfte                                            Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel
Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver-         beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a.,
kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie           bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im-
für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer            mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw.
oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge-          Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem
schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen            Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und
anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh-             ver­zinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen
rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen            gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in
Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch              der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver-
gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit-             triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor
telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen-           dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit.
handels dies zulassen.                                               Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse
1.3 Festpreisgeschäfte                                              die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen
Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne         behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü-
Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge-          tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes
schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend          (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen
übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als               der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege-
Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin.   lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB,
Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis,           384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des
bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe-        Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs-
ner Zinsen (Stückzinsen).                                            vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste
1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs­               die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts-
      vergütungen                                                    besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden
Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge-               geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs-
schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver-          vergütungen an den Kunden herausgeben.
mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche
Wertpapiere und andere Finanz­instrumente abschließt, um-            2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für
satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs-           Wertpapiergeschäfte
gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen          Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils
Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an-       geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftrags­ausführung
deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich           aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun-
Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe), die diese an die         gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze
Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs-      der Auftragsausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen
vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige             Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen
und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt.                       Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den
Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An-          Kunden jeweils informieren.
teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten
Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von
dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an

                                                                                                                                  19
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