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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten spk-burgenlandkreis.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Michael Müller Herstellung: Thorsten Egeler Bilder: Getty images Druck: mediaprint solutions GmbH, Paderborn Printed in Germany 7. Auflage 2021 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Sparkasse Burgenlandkreis 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG erteilen Kommunikation wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über das Finanzinstitut -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Sparkasse Burgenlandkreis ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Albrechtstr. 24 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 06712 Zeitz Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (0 34 41) 7 27 -0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (0 34 41) 7 27 -12 12 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: info@spk-burgenlandkreis.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Bankerlaubnis Mitteilungen über getätigte Geschäfte Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- gesetz. rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Hinweise zur Einlagensicherung Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz 60314 Frankfurt am Main gruppe an. (Internet: www.ecb.europa.eu). Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: 1. Freiwillige Institutssicherung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- dorfer Straße 108, 53117 Bonn, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.bafin.de). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Kommunikationsmittel und -sprache schränkung fortgeführt werden. Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- 2. Gesetzliche Einlagensicherung aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten D. Information über die Art der Anlageberatung Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- Details dazu finden Sie ab Seite 16. tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere C. Informationen über Dienstleistungen Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die schränkungen vorsehen. Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer Anlageberatung Beratungsdienstleistungen. Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- Prüfung Ihrer persönlichen U mstände. beratung Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern (Unterneh- Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit men der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter- solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe- nehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange- potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt Investition unserer Kunden haben könnte. stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro- spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin- wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor- nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor- empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein: mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro- Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich- einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG- Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines Beratungsfreies Geschäft anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanz Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder iellen Verhältnissen. mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen (sog. Impact-Produkte). 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind ohne Liquiditätszufluss die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un- lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des seres Hauses veröffentlicht. Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge F. Information über gesetzliche Regelungen der der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Bankensanierung und -abwicklung Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Sparpläne Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). (siehe ab Seite 19). G. Kosten und Nebenkosten L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie Beschwerdemanagement bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert- papiergeschäft auf Seite 7. Zum besseren Verständnis finden Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Kostenbe- sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und rechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Giroverbandes zu wenden. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus H. Information über den Zielmarkt des Produkts online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf prüfen. der Website unseres Hauses veröffentlicht. I. Datenschutzrechtlicher Hinweis Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Wertpapierhandelsgesetz). 6
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Depotentgelt Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren 1,5 ‰ vom Kurswert, mind. 30,00 EUR, max. 100,00 EUR Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden –– Je Duplikaterstellung 10,00 EUR (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Depotübertragung nur fremde Kosten Depotauflösung unentgeltlich Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Filiale / Berater Online Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine 1,00 % vom Kurswert / Mindest 0,50 % vom Kurswert / Mindest entgelt pro Transaktion 50,00 EUR; entgelt pro Transaktion 15,00 EUR; ab Kurswert von 15.000,00 ab Kurswert von 15.000,00 EUR 0,75 % EUR 0,25 % Festverzinsliche Wertpapiere, Variabel verzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Nennwert / Mindest 0,25 % vom Nennwert / Mindest entgelt pro Transaktion 50,00 EUR entgelt pro Transaktion 15,00 EUR Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds außerbörslich –– organisationseigene Anbieter1 / organisationsfremde Anbieter2 zum jeweils gültigen Ausgabepreis zum jeweils gültigen Rücknahmepreis über Börse –– organisationseigene Anbieter1 / organisationsfremde Anbieter2 1,00 % vom Kurswert / 0,50 % vom Kurswert / Mindestentgelt pro Mindestentgelt pro Transaktion 50,00 EUR; Transaktion 15,00 EUR; ab Kurswert von 15.000,00 ab Kurswert von 15.000,00 EUR 0,75 % EUR 0,25 % Wertpapier-Sparplan –– ETFs / Zertifikate unentgeltlich –– in sonstigen Investmentfonds zum jeweils gültigen Ausgabepreis [bei Abruf über die Kapitalverwaltungs- gesellschaft] 1 z. B. Investmentfonds der DekaBank 2 auch Kooperationspartner der DekaBank Abwicklungskosten für in Wertpapierrechnung verwahrte Werte lt. dwpbank-Abrechnung Limit (Erteilung) 5,00 EUR Änderung unentgeltlich Verlängerung unentgeltlich –– Kauf und Verkauf von Bezugsrechten 1% vom Kurswert Mindestentgelt pro Transaktion 10,00 EUR –– Ausübung von Bezugs-/Teilrechten; Umtausch-/Übernahme-/ 1% vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers, Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung Mindestentgelt pro Transaktion 20,00 EUR Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs- grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.01.2021 7
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,00 EUR 0,15 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 275,00 EUR 0,55 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 275,00 EUR 0,55 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 275,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 1,15 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 15,00 EUR 0,15 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Nennwert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 175,00 EUR 0,35 % p.a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p.a. Gesamtkosten 175,00 EUR 0,35 % p.a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p.a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 175,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,50 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,65 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,65 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1 2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p. a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 57,22 EUR 0,57 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 647,50 EUR 1,30 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.274,95 EUR 2,55 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.274,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,57 % 0,57 % 0,57 % 0,57 % 0,57 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,43 % 1,82 % 1,82 % 1,82 % 1,82 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Etwaige Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,00 EUR 0,15 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 130,00 EUR 0,65 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 190,00 EUR 0,95 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 190,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,15 % 0,15 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,75 % 0,15 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
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Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten oder anderen Personen, dienstleistungen stehen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen auf die Kundeninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt Abschnitten I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- Abschnitt IV. die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffe- entscheidung enthalten, nen Maßnahmen dar. Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- beziehen. rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- und Wertpapiernebendienstleistungen: tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Rechnung), Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres andere), Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn leistung für andere), unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der nung), Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von oder deren Nachweis), Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz gleichwertiger Garantien), instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. ohne feste Übernahmeverpflichtung), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- andere mit Entscheidungsspielraum), res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit sind, bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Emp- b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz fehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des An- instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung legers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und oder Auftragsausführung vorliegen. nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird), oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. tungen), Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, an diesen Geschäften beteiligt ist, Landesbanken und Dienstleistern. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen nehmenszusammenschlüssen, und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und h. Schulung unserer Mitarbeiter. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der fassen kann: Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- zung des Vergütungssystems. nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. Produktüberwachung. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen. Stand: 01/2018 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi- Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa- nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich- sich dabei um: tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele –– technische Unterstützungsleistungen, und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt, Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- –– allgemeine Vertriebsunterstützung. prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser –– Schulungsmaßnahmen, Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und –– Vorträge, Fachtagungen, organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses –– Beratungsleistungen. Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- –– Vertriebsmaterial, dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen –– Kundenveranstaltungen und -vorträge, geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen –– Give-aways. in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu- 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru- Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder bei Zeichnung von Aktienneuemissionen strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine 0,1 und 1,5 % p. a. größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- scheidung schaffen wollen. 3. Verzinsliche Wertpapiere Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- 1. Anteile an Investmentvermögen hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- 4. Aktienneuemissionen tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- Nettoinventarwerts des Anteils. dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe- vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- rater mit. tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in 5. Andere Finanzinstrumente dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- gesondert mitteilen. fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. 2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal betrags/Nennwerts beträgt. Stand: 11/2020 18
Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Fassung November 2018 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so- die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver- wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei „Wertpapiere“). Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach- fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An- teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1 Geschäfte in Wertpapieren und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages. 1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in 1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer- Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert- von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, (1.3) ab. bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die 1.2 Kommissionsgeschäfte Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver- beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im- für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge- Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- verzinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver- gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit- triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen- dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. handels dies zulassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse 1.3 Festpreisgeschäfte die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü- Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge- tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege- Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe- Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs- ner Zinsen (Stückzinsen). vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste 1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts- vergütungen besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge- geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs- schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver- vergütungen an den Kunden herausgeben. mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente abschließt, um- 2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs- Wertpapiergeschäfte gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an- geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun- Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe), die diese an die gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs- der Auftragsausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An- Kunden jeweils informieren. teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an 19
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