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Rathaus Umschau Freitag, 29. Januar 2021 Ausgabe 019 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Meldungen 2 ›› Testtermine können jetzt auch tagesaktuell gebucht werden 2 ›› Das leistet (sich) München: Die Leistung der Stadt in Zahlen 2 ›› Mitmach-Aktion „Ausnahmslos barrierelos“ startet 4 ›› Informationsveranstaltungen an Mittelschulen entfallen 5 ›› Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche 7 Baustellen aktuell 8 Antworten auf Stadtratsanfragen 9 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Meldungen Testtermine können jetzt auch tagesaktuell gebucht werden (29.1.2021) Um der Nachfrage nach kurzfristigen Corona-Tests nachzukom- men, hat das Gesundheitsreferat jetzt die Online-Buchung für Testtermine auf der Theresienwiese umgestellt, so dass nun auch bereits für denselben Tag Termine gebucht werden können. Zuvor war eine Buchung nur ab dem Folgetag möglich. Münchner*innen können sich hier nach vorheriger Online-Terminvereinba- rung unter www.corona-testung.de Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags von 8 bis 17 Uhr testen lassen. Die Getesteten können über eine eigens entwickelte Web-Anwendung den Bearbeitungsstatus ihrer Probe mitverfolgen und anschließend auch ihr Er- gebnis dort abrufen. Das leistet (sich) München: Die Leistung der Stadt in Zahlen (29.1.2021) Wie viel Geld gibt die Landeshauptstadt München für ihre Schulen oder Kindertagesstätten aus? Wie viel Euro fließen in die Woh- nungslosenhilfe? Wie viele Grünstreifen gibt es an Münchner Straßen? Wie viel Zuschuss pro Besucher*in zahlt die Landeshauptstadt München bei einem Konzert der Philharmoniker? Wie steht es um die Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage des „Bürgerkonzerns“ München? Diese Fragen und viele weitere beantwortet die neue Broschüre „Das ist München. Wichtige Zahlen aus dem Jahr 2019“, die ab sofort erhältlich ist. Finanzielle Situation des „Bürgerkonzerns“ München Basis für die Finanzierung all dieser Leistungen ist die finanzielle Lage des „Bürgerkonzerns“ München. Einen fundierten Überblick darüber bietet der konsolidierte Jahresabschluss mit verbindlichen Kennzahlen nicht nur der Stadtverwaltung, sondern beispielsweise auch der städtischen Gesell- schaften und Eigenbetriebe. Deshalb gibt die Publikation auch einen Über- blick über diese wichtigen Finanzgrößen. Demnach lag die Bilanzsumme der Landeshauptstadt München und der ihr verbundenen Unternehmen im Jahr 2019 bei rund 39 Milliarden Euro. Die konsolidierte Ergebnisrechnung zeigt besonders eindrucksvoll die Auf- wendungen in Höhe von 19,1 Milliarden Euro, die die Landeshauptstadt und die kommunalen Aufgabenträger erbringen. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von rund 19,2 Milliarden Euro, insbesondere aus öffent- lich-rechtlichen Leistungsentgelten von rund 11,6 Milliarden Euro und aus Steuern und anderen Abgaben in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Die Finanz- lage des „Bürgerkonzern“ ist also insgesamt geordnet. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 2
Eine kommunale „Rundumversorgung“ für die Münchner*innen Die Bilanzkennzahlen werden in der neuen Broschüre um interessante Fakten ergänzt und zum Leben erweckt. Denn die Landeshauptstadt Mün- chen und ihre kommunalen Aufgabenträger bieten täglich jeder Bürgerin und jedem Bürger eine breite Palette an Dienstleistungen. Das beginnt bereits beim Aufstehen: Der Strom des Lichts und des We- ckers werden von der Stadtwerke München GmbH (SWM) zur Verfügung gestellt. Dabei haben die SWM im Jahr 2019 rund 4,33 Milliarden Kilowatt- stunden Ökostrom produziert, gut 60 Prozent des städtischen Bedarfs. Auf dem Weg zur Arbeit benutzt man einen der Elektrobusse oder ein anderes Angebot der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Die Landes- hauptstadt München stellte im Jahr 2019 rund 65 Millionen Euro zur För- derung von Elektromobilität zur Verfügung, das umfangreichste Programm in ganz Deutschland. Die Kinder gehen in einen städtischen Kindergarten oder besuchen eine städtische Schule. Die Landeshauptstadt München bezuschusst hier jeden städtischen Kitaplatz mit rund 4.780 Euro jährlich. Nach getaner Arbeit nutzen dann viele Bürger*innen das umfassende Freizeitprogramm der Landeshauptstadt München und ihrer kommunaler Aufgabenträger. Vielleicht leiht man sich in einer der 20 städtischen Biblio- theken ein Buch aus und profitiert vom Zuschuss pro Ausleihe in Höhe von 3,27 Euro. Oder man besucht den Münchner Tierpark Hellabrunn. Mit 714 verschiedenen Arten auf 40 Hektar ist Hellabrunn einer der größten Tier- parks. Der Zuschuss pro Besucher*in beläuft sich hier auf 2,18 Euro. Der Besuch eines Konzerts der Münchner Philharmoniker wird mit 119 Euro bezuschusst. Viele weitere anschauliche Beispiele aus den Bereichen Bildung und So- ziales, Mobilität, Umwelt, Wohnungsbau, Gesundheit, Kultur, Freizeit, Wirtschaft, Ver- und Entsorgung oder Sicherheit und Friedhöfe sind in der neuen Broschüre zusammengestellt. Stadtkämmerer Christoph Frey: „Gerade in der Corona-Krise hat sich ge- zeigt, wie gut wir uns alle auf die kommunalen Services verlassen können. Die Landeshauptstadt München und ihre Tochtergesellschaften haben auch in dieser außergewöhnlichen Lage ihre Leistungen aufrechterhalten und zum Teil sogar noch weiter ausgebaut. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise ist es eine erhebliche Herausforderung, die Leistungen auf diesem hohen Niveau stabil zu halten. Aber es ist ein gutes Gefühl in einer Stadt zu leben, die jederzeit für alle Bürger*innen und Bürger ein umfas- sendes Angebot zur Daseinsvorsorge bietet.“ Die Broschüre „Das ist München. Wichtige Zahlen aus dem Jahr 2019.“ ist demnächst unter www.muenchen.de/stadtkaemmerei abrufbar. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 3
Mitmach-Aktion „Ausnahmslos barrierelos“ startet (29.1.2021) „Ausnahmslos barrierelos“: Unter diesem Motto startet am Montag, 1. Februar, die neue Kampagne und Mitmach-Aktion des Sozialre- ferats. Noch bis Sonntag, 14. März, haben Bürger*innen die Möglichkeit, an der Aktion teilzunehmen. Gesammelt werden Sprüche zum Thema Bar- rierefreiheit. Welche Barrieren müssen verschwinden, damit alle Bürger*innen an allen Bereichen des Lebens teilhaben können? Was ist notwendig, damit auch Menschen mit Behinderungen ihren Alltag ohne fremde Hilfe gestalten können? Diese und weitere Fragen thematisiert die Kampagne „Aus- nahmslos barrierelos“. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Barrierefreiheit ist in vielen Bereichen leider immer noch nicht ausreichend angekommen. Gleichberechtigte Teilhabe heißt nicht, nur physische und räumliche Barrieren zu überwinden. Es gibt beispielsweise auch Menschen mit einer Lern- oder psychischen Beein- trächtigung – Barrieren, die mit dieser Kampagne weiter in den Fokus und die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt werden sollen, um auch diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Jede und jeder kann uns schreiben, was sie oder ihn im Kontext von Barrierefreiheit be- wegt“. Teilnehmen an der Mitmach-Aktion ist unkompliziert: Interessierte können ihre Antwort auf die Frage „Was bedeutet ein barrierefreies Leben für mich“ einfach an das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behinder- tenrechtskonvention (UN-BRK) schicken. Wie ein eingereichter Spruch aus- sehen könnte und wie man sein Statement per Post oder online verschi- cken kann, erfährt man demnächst unter www.muenchen-wird-inklusiv.de. Wer die elektronische Form bevorzugt, gelangt dort per Klick auch gleich zum entsprechenden Online-Formular. Alle Einsendungen werden im Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN- BRK gesammelt. Im Sommer werden ausgewählte Sprüche öffentlichkeits- wirksam auf Plakaten und Postkarten präsentiert. Mit etwas Glück können die Teilnehmer*innen außerdem etwas gewinnen. Mit der Kampagne will das Sozialreferat auf das Thema Barrieren aufmerk- sam machen und zur Bewusstseinsbildung beitragen. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Barrieren haben viele Formen. Sie tau- chen im Alltag in den unterschiedlichsten Bereichen auf, wie zum Beispiel an Wechselrolltreppen. Achtsamkeit für wartende und betroffene Men- schen ist nur ein Beispiel für ein gleichberechtigtes Miteinander in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir Barrieren erkennen und sie dadurch leichter beseitigen oder Abhilfe schaffen können.“ Unter www.muenchen-wird-inklusiv.de gibt es weitere Infos zur Mit- mach-Aktion. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 4
Informationsveranstaltungen an Mittelschulen entfallen (29.1.2021) Coronabedingt müssen die Informationsveranstaltungen der Münchner Mittelschulen ab Dienstag, 9. Februar, entfallen. Interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte finden die wesentlichen Informationen über das Angebot im Schuljahr 2021/2022 ab dem geplanten Veranstal- tungstag auf der jeweiligen Schulhomepage. Für die Aufnahme in die 5. Klasse an einer Mittelschule ist in der Regel keine Einschreibung erforderlich. Die Kinder werden − sofern sie nicht an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet werden − von der Grundschule automatisch in die Mittelschule übernommen. Für die Aufnahme in die Mittlere-Reife-Klassen an den Mittelschulen mit M-Zug ist jedoch eine Einschreibung erforderlich. Der Haupttermin hierfür ist am Mittwoch, 24. März, von 16 bis 19 Uhr an der jeweiligen Schule. Dieser Anmeldetermin gilt auch für Jugendliche, die voraussichtlich nach Abschluss einer 9. Klasse aus Realschulen, Wirtschaftsschulen oder Gym- nasien in die 10. Klasse einer Mittelschule mit M-Klassen wechseln wollen. Kurzfristige coronabedingte Änderungen zum Anmeldetermin entnehmen Interessierte den aktuellen Informationen auf der Schulhomepage. Aus- führliche Hinweise zu den Aufnahmevoraussetzungen gibt es auch unter www.muenchen.de/schuleinschreibung. Termine: Dienstag, 9. Februar, für M-Klassen und Vorbereitungsklassen : - MS Wittelsbacherstraße: www.hswitte.musin.de - MS Schrobenhausener Straße: www.ms-schrobenhausener.de - MS Eduard Spranger: www.hsspranger.musin.de - MS Schleißheimer Straße: www.hsschleiss.musin.de - MS Torquato-Tasso-Straße: www.totah.musin.de - MS Alfonsstraße: www.hsalf.musin.de - MS Albert-Schweitzer-Straße: www.aschweitzer.musin.de - MS Gerhard-Hauptmann-Ring: www.hsghrm.musin.de - MS Bernaysstraße: www.mittelschule-bernaysstrasse.de - MS Simmernstraße: www.ms-simmern.musin.de - MS Situlistraße: www.mssituli.musin.de - MS Leipziger Straße: www.hmm.musin.de - MS Inzeller Weg: www.inzellerweg.de - MS Gotzinger Platz: www.ms-gotzing.musin.de - MS Zielstattstraße: www.zielstatt.musin.de - MS Ichostraße: www.mittelschule-ichostrasse.de - MS Fromundstraße: www.mittelschule-fromundstrasse.de - MS Guardinistraße: www.msguardini.musin.de - MS Blumenauer Straße: https://mittelschule-blumenau.jimdofree.com - MS Peslmüllerstraße: http://msp.musin.de - MS Wiesentfelser Straße: www.ms-neuaubing.musin.de Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 5
Dienstag, 9. März, für Praxisklassen: - MS Albert-Schweitzer-Straße: www.aschweitzer.musin.de - MS Implerstraße: http://msimpler.de - MS Schleißheimer Straße: www.hsschleiss.musin.de - MS Walliser Straße: www.mswalliser.musin.de Informationsabende zum Ganztagesangebot finden an folgenden Mit- telschulen nach individuellem Angebot der Schulen und Verbünde im März statt. Genaue Daten können bei den Schulen erfragt werden. Verbund Au-Haidhausen-Isarvorstadt: - Mittelschule Wittelsbacherstraße (Jahrgangsstufe 5-9, 7M-10M): www.hswitte.musin.de Verbund Laim-Schwanthalerhöhe: - Mittelschule Fürstenrieder Straße (Jahrgangsstufe 5-9): http://msfuerstenrieder.musin.de Verbund Milbertshofen, Hasenbergl: - Mittelschule Schleißheimer Straße (Jahrgangsstufe 5-7): www.hsschleiss.musin.de - Mittelschule Eduard Spranger (Jahrgangsstufe 5-9): www.hsspranger.musin.de Verbund Neuhausen-Schwabing: - Mittelschule Winthirplatz (Jahrgangsstufe 5-9): www.hswinth.musin.de - Mittelschule Elisabeth-Kohn-Straße (Jahrgangsstufe 5-9): www.kohn.musin.de Verbund Neuperlach: - Mittelschule Führichstraße (Jahrgangsstufe 5-7): https://msfuehrich.musin.de Verbund Nordost: - Mittelschule Bernaysstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.mittelschule-bernaysstrasse.de - Mittelschule Knappertsbuschstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.msknapp.musin.de - Mittelschule Situlistraße (Jahrgangsstufe 5): www.mssituli.musin.de Verbund Nordwest: - Mittelschule Haldenbergerstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.mshaldenberger.musin.de - Mittelschule Leipziger Straße (Jahrgangsstufe 5-9): www.hmm.musin.de - Mittelschule Toni-Pfülf-Straße (Jahrgangsstufe 5-9): www.ms-toni-pfülf.de Verbund Ost: - Mittelschule Feldbergstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.msfeldberg.de - Mittelschule Lehrer-Wirth-Straße (Jahrgangsstufe 5-9): www.lehrerwirth.de Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 6
- Mittelschule Stuntzstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.stuntzschule.de Verbund Sendling: - Mittelschule Implerstraße (Jahrgangsstufe 5-9): http://msimpler.de Verbund Süd: - Mittelschule Walliser Straße (Jahrgangsstufe 5-7): www.mswalliser.musin.de Verbund Südost: - Mittelschule Cincinnatistraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.mscincin.musin.de - Mittelschule Ichostraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.mittelschule-ichostrasse.de - Mittelschule Perlacher Straße (Jahrgangsstufe 5-9): https://perlacher.musin.de Verbund Südwest: - Mittelschule Fernpaßstraße (Jahrgangsstufe 5-6): www.msfernpass.de - Mittelschule Guardinistraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.msguardini.musin.de Verbund West: - Mittelschule Franz-Nißl-Straße (Jahrgangsstufe 5-9): www.ms-allach.musin.de - Mittelschule Peslmüllerstraße (Jahrgangsstufe 5-9): http://msp.musin.de - Mittelschule Reichenaustraße (Jahrgangsstufe 5-9): ww.hsreich.musin.de - Mittelschule Wiesentfelser Straße (Jahrgangsstufe 5-9): www.ms-neuaubing.musin.de Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche Dienstag, 2. Februar 9.30 Uhr Kinder- und Jugendhilfeausschuss – Altes Rathaus, Marienplatz 15 Mittwoch, 3. Februar 9.30 Uhr Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung – Altes Rathaus, Marienplatz 15 14.00 Uhr Bildungsausschuss – Altes Rathaus, Marien- platz 15 Donnerstag, 4. Februar 9.30 Uhr Kommunalausschuss – Großer Sitzungssaal 14.00 Uhr Kulturausschuss – Großer Sitzungssaal Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 7
Baustellen aktuell Baustellen aktuell Freitag, 29. Januar 2021 Thalkirchner Straße (Isarvorstadt) Die Stadtwerke verlegen bis Herbst 2021 eine Fernkälteleitung in meh- reren Bauabschnitten vom Heizkraftwerk Süd in die Innenstadt. Vom 1. Februar bis Anfang Juli ist die Thalkirchner Straße zwischen Rei- fenstuelstraße und Kapuzinerstraße in Fahrtrichtung Nord einbahngere- gelt. Die Durchfahrt von der Reifenstuelstraße und Zenettistraße auf die Thal- kirchner Straße ist für den Autoverkehr nicht möglich. Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter www.muenchen.de/baustellen Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
Antworten auf Stadtratsanfragen Freitag, 29. Januar 2021 Für die Gesundheit unserer Kinder und Lehrer – kein WLAN an Münch- ner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke und Iris Wassill (AfD) vom 17.7.2020 In welchem Ausmaß wird die Zweckentfremdung von Wohnraum ge- nehmigt? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.10.2020 Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 9
Für die Gesundheit unserer Kinder und Lehrer – kein WLAN an Münch- ner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke und Iris Wassill (AfD) vom 17.7.2020 Antwort Referat für Bildung und Sport: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit- glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 17.7.20 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, wes- halb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. In Ihrem Antrag bitten Sie darum, dass: „1. Münchner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen werden nicht mit WLAN ausgerüstet. Die Gerätevernetzung ist stattdessen über Kabel darzustellen. 2. Sollte (1.) keine Zustimmung finden, sind alle Möglichkeiten auszuschöp- fen, um die Strahlenbelastung für Kinder und Lehrer so gering wie möglich zu halten. 3. Unabhängig von (1.) und (2.) prüft München als Alternative die kabellose Datenübertragung mittels VLC („Visible Light Communication“) inner- halb eines Pilotprojekts.“ Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung der Kinder und Schüler*innen hat an den Münchner Kinderbetreuungs- und Bildungsein- richtungen einen sehr hohen Stellenwert. Die Gesundheit der Kinder, Schü- ler*innen und Pädagog*innen ist bei allen Vorhaben prioritär; möglichen Gefährdungspotenzialen begegnen das Referat für Bildung und Sport und die LHM Services GmbH entsprechend sehr aufmerksam. Adäquate Maß- nahmen zum Schutz der Gesundheit werden selbstverständlich umgesetzt. Aus einer Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH konnten folgende Schlussfolgerungen für den WLAN-Betrieb in den Schulen abge- leitet werden: Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 10
Bei Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte sind nach derzeitiger Kennt- nis keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen auf Körpergewebe nach- gewiesen. WLAN-Netze in Gebäuden führen im Durchschnitt und bei flächendecken- dem Einsatz zur geringeren Strahlenexposition als z.B. Mobilfunknetze bei schlechten Empfangsbedingungen. Findet kein Datenverkehr statt, ist die Abstrahlung eines Access-Points oder WLAN-Endgeräts sehr niedrig. Die LHM Services GmbH wird den Fortschritt der VLC-Technologie auf- merksam verfolgen und zukünftig gegebenenfalls als alternative technische Umsetzungsmöglichkeit betrachten. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 11
In welchem Ausmaß wird die Zweckentfremdung von Wohnraum ge- nehmigt? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.10.2020 Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy: In Ihrer Anfrage vom 28.10.2020 führen Sie Folgendes aus: „Fälle wie die Türkenstraße 52/54 zeigen, dass Immobilienspekulanten ver- suchen, mit verschiedenen Tricks die Erstellung von Wohnraum hinauszuzö- gern, um einen möglichst hohen Gewinn über die steigenden Bodenwerte einzustreichen. Gewinne, die auf Kosten der Allgemeinheit eingefahren werden, während Wohnraum vorenthalten oder leer stehen gelassen wird. Solche Fälle sind nicht zu dulden und müssen entschlossen bekämpft wer- den. Um das Ausmaß der Problematik erkennen zu können, benötigt es eine Datengrundlage zur Anwendung der Zweckentfremdungssatzung.“ Zu Ihrer Anfrage vom 28.10.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung: Der Beantwortung der einzelnen Fragen werden zunächst folgende gene- relle Informationen vorangestellt: Für Wohnraum, der dem allgemeinen Wohnungsmarkt durch eine Zwe- ckentfremdung entzogen wird, ist grundsätzlich stets die Leistung entspre- chender Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) kann eine Zweckentfremdungs- genehmigung erteilt werden, wenn dem Interesse an der Erhaltung des Wohnraums entweder - durch Schaffung von Ersatzwohnraum oder - durch die Leistung einer Ausgleichszahlung Rechnung getragen wird (§ 5 Abs. 3 ZeS). Sobald gegenüber dem Sozialreferat glaubhaft nachgewiesen ist, dass ent- sprechende Ausgleichsmaßnahmen für eine Zweckentfremdung geleistet werden und auch die übrigen Voraussetzungen für eine Genehmigung vor- liegen, hat das Sozialreferat keinen rechtlichen Spielraum, um eine solche zu verweigern (sogenannte Ermessensreduzierung auf Null). Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 12
Das Sozialreferat legt dem Stadtrat jährlich eine ausführliche statistische Zusammenfassung zum Vollzug des Zweckentfremdungsrechts vor. Die entsprechenden Sitzungsvorlagen sind im Ratsinformationssystem ab- rufbar. Zuletzt erfolgte eine solche Bekanntgabe mit entsprechenden Angaben für das Jahr 2019 in der Sitzung des Sozialausschusses am 9.7.2020 (Sitzungs- vorlage Nr. 20-26/V 00374). Zudem wird inhaltlich auf den regelmäßig vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung herausgegebenen „Bericht zur Wohnungssituation in München“ verwiesen. Nachfolgend werden Ihre Fragen beantwortet. Frage 1: In wie vielen Fällen wurden nach § 4 der Zweckentfremdungssatzung (ZeS) von der Stadt München jeweils in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) Anträge auf Erteilung von Zweckentfremdung ge- nehmigt? Antwort: Die angefragten Informationen sind in nachfolgender Übersicht dargestellt. Frage 2: Für wie viel Wohnraum (in m²) wurde nach § 4 der ZeS von der Stadt Mün- chen in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) Anträge auf eine Erteilung von Zweckentfremdung genehmigt? Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 13
Antwort: Die angefragten Informationen sind in der unten stehenden Übersicht dar- gestellt. Frage 3: Wie viele Abbruchgenehmigungen wurden Wohnraum in den letzten Jah- ren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) erteilt. Wie viel Wohneinheiten und wie viel Wohnfläche waren dabei jeweils betroffen? Handelt es sich dabei jeweils um Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen? Antwort: Ob es sich bei den jeweils betroffenen Wohneinheiten um Miet- oder Ei- gentumswohnraum handelt, wurde nicht erfasst. Die in der Zweckentfrem- dungssatzung enthaltene Verpflichtung, dass vermieteter Wohnraum nur durch Mietwohnraum zu ersetzen ist, gilt erst seit dem 1.1.2020. Von den Abbrüchen waren ganz überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser betrof- fen. Im Vergleich dazu wurden Mehrfamilienhäuser in einem deutlich unter- geordneten Umfang abgebrochen. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 14
Frage 4: Aus welchen Gründen wurde eine Abbruchgenehmigung in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) erteilt? Wie viele Wohnein- heiten und wie viel Wohnfläche wurden jeweils bei Genehmigungen gegen Erstellung von Ersatzwohnraum neu errichtet? Handelte es sich dabei je- weils um Mietwohnungen oder um Eigentumswohnungen? Antwort: Wie eingangs ausgeführt ist für eine Genehmigung einer Zweckentfrem- dung von Wohnraum (hier: Abbruch) die Leistung von Kompensationsmaß- nahmen notwendig. Den erteilten Abbruchgenehmigungen lag stets eine solche Kompensation zugrunde. Aus welchen Gründen indes Wohnraum abgebrochen werden soll, entzieht sich der Kenntnis des Sozialreferats und ist im Übrigen nicht Teil der Prü- fung im entsprechenden Verwaltungsverfahren. Ob es sich um Miet- oder um Eigentumswohnraum handelte, kann man- gels zweckentfremdungsrechtlicher Relevanz (analog den Ausführungen zu Frage 3) nicht benannt werden. Nachstehende Übersicht stellt dar, wie viele Wohneinheiten mit wie viel Wohnfläche im Rahmen einer Genehmigung gegen die Errichtung von Er- satzwohnraum insgesamt erstellt wurden. Frage 5: Wie hoch waren die jährlichen Ausgleichszahlungen zur Genehmigung von Zweckentfremdung in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen)? Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 15
Antwort: Die Kompensation von zweckentfremdeten Wohnraum durch die Leistung einer Ausgleichszahlung ist grundsätzlich nachrangig zu einer Kompensa- tion durch Schaffung von Ersatzwohnraum. Die Vereinnahmung von Geld- beträgen als Ausgleichsmaßnahme für eine Zweckentfremdung ist nicht Ziel des Sozialreferats. Klar bevorzugt wird der Ausgleich der Wohnraumbilanz durch entsprechen- den Ersatzwohnraum. Die Ausgleichszahlungen teilen sich auf in - einmalige Ausgleichszahlungen (für den dauerhaften Verlust des jeweili- gen Wohnraums) und in - laufende Ausgleichszahlungen (für den vorübergehenden Verlust des Wohnraums, z.B. im Falle einer von vornherein zeitlich befristeten Zweckentfremdung). Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraumes verwendet. Die Angaben in nachstehender Übersicht beziehen sich auf die Gesamt- summen aller jeweils geleisteter Ausgleichszahlungen. Frage 6: Wie teilen sich die Gesamtzahl der Abbruchgenehmigungen der letzten zehn Jahre auf die 25 Stadtbezirke auf? Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 16
Antwort: Entsprechende genaue Angaben hierzu sind für das Sozialreferat nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelbar. Mit der Einführung des gemeinsam vom Sozialreferat und dem IT-Referat entwickelten Fachverfahrens „BeZweck“ zur digitalen Abbildung und Bear- beitung von Fällen Anfang 2020 (E-Akte) wird künftig eine deutlich bessere Auswertung möglich sein. Momentan wird in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt eine neue Statistik entwickelt. Diese Auswertungsmög- lichkeit steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Generell lässt sich jedoch feststellen, dass der Abbruch von Wohnraum vergleichsweise mehr in den zur Innenstadt ferneren Stadtbezirken – mit im Vergleich nicht so dichter Bebauung – vorgenommen wird. Frage 7: In wie vielen Fällen war der Zeitraum zwischen der Abbruchgenehmigung von Wohnraum und der Fertigstellung des Ersatzwohnraumes in den letz- ten zehn Jahren länger als zehn Jahre, wie im Beispiel der Türkenstraße 52/54? Welche Gründe waren dabei in der Regel ausschlaggebend? Antwort: In den Genehmigungsbescheiden des Sozialreferats ist stets eine konkrete angemessene Frist zur zeitnahen Erstellung des jeweiligen Ersatzwohnrau- mes enthalten. Angaben darüber, wie lange jeweils die Erstellung des Ersatzwohnraumes gedauert hat, werden nicht statistisch erfasst. Dementsprechend werden auch die jeweiligen Gründe für eine etwaige Verzögerung nicht erfasst. Das Sozialreferat prüft jedoch in jedem Einzelfall im Rahmen der Auflagen- kontrollen die Einhaltung der Fristen für die Erstellung des Ersatzwohn- raums. Der in der Anfrage geschilderte Fall stellt eine absolute Ausnahme dar. Für Verzögerungen bei der Erstellung von Ersatzwohnraum kann es ver- schiedene Gründe geben, auf die das Sozialreferat keinen Einfluss hat. Anzuführen sind hier beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf die Eigen- tumsverhältnisse, Schwierigkeiten in der Bauphase oder Mieter*innen, die gerichtlich gegen die*den jeweilige*n Eigentümer*in vorgehen. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 17
Frage 8: In wie vielen Fällen wurde eine Genehmigung zur Zweckentfremdung ge- mäß § 9 der ZeS befristet, bedingt oder unter Auflagen in den letzten Jah- ren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) jeweils erteilt? Antwort: Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Jede Zweckentfremdungsgenehmigung wird – je nach den Erfordernissen des individuellen Sachverhalts – mit einer oder mit mehreren Nebenbe- stimmung(en) versehen. Als Nebenbestimmungen kommen eine Bedingung, eine Befristung oder eine Auflage in Betracht. Nebenbestimmungen haben den Zweck, Geneh- migungshindernisse auszuräumen, die Zweckentfremdung so gering wie möglich zu halten oder den im Einzelfall vorliegenden Interessenausgleich rechtlich zu sichern. Ein Beispiel für eine Nebenbestimmung in einer Genehmigung ist die Maßgabe, dass ein konkret definierter Ersatzwohnraum binnen eines kon- kret definierten Zeitraumes errichtet werden muss. Frage 9: In wie vielen Fällen würde nach §13 Absatz 3 der ZeS eine Instandsetzung von Wohnraum in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zah- len) angeordnet? Antwort: Für Wohnraum, der ohne einen sachlichen Grund leer steht und durch die* den Eigentümer*in nicht sobald als möglich wieder einer Wohnnutzung zugeführt wird, kann das Sozialreferat eine Wiederbelegung zu Wohnzwe- cken anordnen. Der*dem Eigentümer*in wird dann aufgegeben, ihr*ihm zumutbare geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die geeignet sind, eine möglichst zeitnahe Aufnahme einer Wohnnutzung herbeizuführen. Derartige Anordnungen werden unabhängig davon getroffen, ob der Wohn- raum zunächst aufgrund seines Zustandes instand gesetzt werden muss oder nicht. Allerdings wird im Rahmen der Fristsetzung berücksichtigt, in welchem Zeitraum die gegebenenfalls notwendige Wiederherstellung der Bewohn- barkeit erfolgen kann. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 18
Die Angaben in nachstehender Übersicht beziehen sich auf die Gesamtzahl der erlassenen Anordnungen zur Wiederbelegung des Wohnraums. Frage 10: In wie vielen Fällen wurden nach §14 der ZeS in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) Ordnungswidrigkeiten bezüglich der Zweckentfremdung von Wohnraum mit Geldbußen geahndet und wie hoch sind die jeweiligen Gesamtsummen? Antwort: Die entsprechenden Angaben sind in nachstehender Übersicht dargestellt. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 19
Frage 11: Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für Anträge auf Erteilung einer Zwe- ckentfremdung im Durchschnitt? Wie oft wurde die Frist von 12 Monaten gemäß § 5 Absatz 5 der ZeS in den letzten Jahren überschritten (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) Antwort: Die in der Frage genannte Vorschrift des § 5 Abs. 5 ZeS bezieht sich auf die sogenannte Genehmigungsfiktion. Wird über einen Antrag nach Vorliegen aller Unterlagen nicht binnen 12 Monaten entschieden, so gilt die Zweckenfremdungsgenehmigung als er- teilt (und zwar automatisch und unabhängig davon, ob der Antrag inhaltlich genehmigungsfähig wäre oder nicht). Im Zeitraum von 2010 bis 2019 kam es zu keinem einzigen solchen Fall. Die genauen Bearbeitungsdauern der jeweiligen Antragsverfahren werden nicht erfasst. Im Sinne einer gebotenen möglichst zügigen Durchführung der Verwal- tungsverfahren ist das Sozialreferat jedoch selbstverständlich bestrebt, die Bearbeitungsdauer jedes einzelnen Verfahrens stets so kurz wie möglich zu gestalten. Allerdings sind viele Faktoren, die sich auf die Dauer der Bearbeitung aus- wirken können, durch das Sozialreferat nicht beeinflussbar. So können beispielsweise fehlende notwendige Unterlagen, noch ausste- hende andere Genehmigungen (wie etwa eine Baugenehmigung) oder aber auch eine verzögerte Mitwirkung der Antragsteller*innen in einem Verfahren eine Entscheidung über einen Genehmigungsantrag zeitlich be- einflussen. Abschließend versichere ich Ihnen, dass die Landeshauptstadt München und ich auch weiterhin unser Möglichstes unternehmen werden, um den Erhalt bezahlbaren Wohnraums in München zu gewährleisten. Rathaus Umschau 29.1.2021, Seite 20
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Freitag, 29. Januar 2021 Gerecht vorankommen: Gender Planning in der Münchner Verkehrswende! Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Terrorprävention, Sicherheit im Öffentlichen Raum Antrag Stadtrats-Mitglieder Jens Luther, Dr. Evelyne Menges und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) Wird der Stadtrat für dumm verkauft? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Alexander Reissl und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) UEFA Fußball-EM 2021 trotz Corona-Pandemie! Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theis (CSU-Fraktion) Mitbestimmung der Mieter*innen stärken Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 29.01.2021 Gerecht vorankommen: Gender Planning in der Münchner Verkehrswende! Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Gender Planning im neuen Mobilitätsreferat in den Fokus zu stellen. Dazu soll baldmöglichst ein Hearing im Mobilitätsausschuss zu Gender Planning stattfinden. Aus dem Hearing sollen konkrete Kriterien abgeleitet und entwickelt werden, die für jede Planung zu berücksichtigen sind. Dabei geht es vorrangig darum, wie die Bedürfnisse aller Mobilitätsteilnehmer*innen berücksichtigt und spezifisch weibliche Bedürfnisse an Mobilität in der Infrastruktur umgesetzt werden können.1 Begründung In der Vergangenheit orientierte sich die Verkehrsplanung oftmals an dem Stereotyp "Mann im Dienstwagen auf dem Weg zur Arbeit". Entsprechend wurden Straßen, Parkplätze und Ampelphasen auf diese Art der Fortbewegung angepasst. Die heutigen Wegestrecken sind jedoch deutlich vielschichtiger. In München sind 66 Prozent (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 9) 2 der Menschen zu Fuß, mit dem Rad und dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs. Gerade Frauen, Kinder und ältere Menschen nutzen diese Mobilitätsarten häufig. Zudem sind in München wie auch in anderen Großstädten junge Erwachsene immer weniger Auto-orientiert als die Generation vor ihnen (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 7). Um diesen Menschen gerecht zu werden, soll der Umweltverbund, also Fuß-, Rad und öffentlicher Personennahverkehr, bei Mobilitätsplanungen verstärkt berücksichtigt werden und im Fokus stehen. Auch in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl. Multimodalität und Intermodalität gewinnen an Bedeutung und werden in digitale Angebote eingebunden. Eine Mobilitätsplanung, die einer lebenswerten und sozialen Stadt gerecht wird, berücksichtigt verstärkt diverse Wegenetze, um von A nach B zu kommen.3 Nur so kann Verkehrswende gelingen. Es ist zentral, dass das neue Mobilitätsreferat diese Grundsätze bereits zu Beginn seiner Arbeit im Blick hat. SPD/Volt-Fraktion Fraktion Die Grünen-Rosa Liste Initiative: Dr. Julia Schmitt-Thiel Paul Bickelbacher Nikolaus Gradl Mona Fuchs Andreas Schuster Sofie Langmeier Simone Burger Gudrun Lux Roland Hefter Florian Schönemann Felix Sproll Christian Smolka Micky Wenngatz Sibylle Stöhr 1 Gemäß der Satzung der Landeshauptstadt München zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es Aufgabe aller Dienststellen und städtischen Beschäftigten, „durch geeignete Maßnahmen (…) Benachteiligungen von Frauen systematisch abzubauen.“ 2 Mobilität in Deutschland, 2019: https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/5499206/datei 3 Siehe hierzu auch https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008290.pdf
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANTRAG An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 29.01.2021 Terrorprävention, Sicherheit im Öffentlichen Raum Dem Stadtrat werden alle Überlegungen und Pläne zu baulichen Sicherheitsvorkehrungen im öffentlichen Raum – versenkbare oder starre Poller, Barrieren, Mauern, weitere bauliche Hindernisse – vorgestellt. Öffentlicher Raum im Sinne des Antrags sind alle Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, auch wenn sie rechtlich Privatflächen sind (z.B. im Olympiapark, Flächen des öffentlichen Nahverkehrs…) Begründung Die Sicherheitslage hat sich über die Jahre stark verändert. Politisch und/ oder religiös motivierter Terrorismus suchen spektakuläre Anschlagsziele. Die abstrakte Gefährdungslage hat sich verschärft. In München gibt es viele Orte und Plätze, die ein potentielles Anschlagsrisiko haben; natürlich die Altstadt mit ihren Plätzen, der Hauptbahnhof, die Allianzarena, das Stadion an der Grünwalder Straße, der Olympiapark, Straßen und Plätze mit hoher Passantenfrequenz. Die Gefährdungslage kann sich auch noch durch spezielle, international beachtete Veranstaltungen ändern. Bauliche Sicherheitseinrichtungen wie Poller, Barrieren, Mauern können Erscheinungsbild und Charakter solcher Orte erheblich verändern. Dadurch ist nicht nur das Sicherheitsbedürfnis, sondern auch das Alltagsleben der Bevölkerung betroffen. Deswegen ist es erforderlich, dass der Stadtrat dieses Thema für die Münchner Bürgerschaft nachvollziehbar bewertet. Alexander Reissl (Initiative) Dr. Evelyne Menges Jens Luther Stadtrat Stadträtin Stadtrat Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANFRAGE An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 29.01.2021 Wird der Stadtrat für dumm verkauft? In seiner Antwort auf den Antrag Biotonnen für sämtliche städtischen Wohnanlagen von GWG und Gewofag (Nr. 20-26 / A 00494 vom 07.10.2020) der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit: „Die GEWOFAG hat bereits flächendeckend in allen geförderten und freifinanzierten Wohnanlagen in Neubaugebieten sowie auch bei Bestandsimmobilien Biotonnen im Einsatz. Nach Mitteilung der GEWOFAG befinden sich in den jeweiligen Müllhäusern Informationsschilder des AWM, die auf die ordnungsgemäße Mülltrennung hinweisen.“ Dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten! Beispielsweise gibt es in den Wohnanlagen St.-Martin-Straße – Watzmann-Straße, Curd- Jürgens-Straße - Therese-Giehse-Allee mit jeweils ca. 80 Wohneinheiten seit Jahren weder Biotonnen noch Hinweisschilder zur Mülltrennung. Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter: 1. Warum werden in einer offiziellen und öffentlichen Antwort auf einen Antrag des Münchner Stadtrates seitens des Referates für Stadtplanung und/oder der GEWOFAG unzutreffend dargestellt? 2. Hat der Geschäftsführer der GEWOFAG die Daten tatsächlich einzeln ermitteln lassen oder gegenüber dem Referat nur eine „pauschale Stellungnahme“ abgegeben? 3. Wann werden dem Stadtrat die zutreffend ermittelten Informationen vorgelegt? 4. Sieht die Stadtverwaltung und die GEWOFAG jetzt doch einen Bedarf, die im Antrag geforderte Vollausstattung der Wohnanlagen mit Biotonnen in die Wege zu leiten? Heike Kainz (Initiative) Alexander Reissl Matthias Stadler Stadträtin Stadtrat Stadtrat Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANFRAGE An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 29.01.2021 UEFA Fußball-EM 2021 trotz Corona-Pandemie! Die UEFA hat am Mittwoch, den 27.1.21 bekanntgegeben, zunächst an der Fußball- Europameisterschaft im Sommer 2021 mit zwölf Austragungsorten festzuhalten – in München sollen also wie geplant 4 Spiele stattfinden. Allerdings bestünde "Notwendigkeit von Flexibilität" in Bezug auf mögliche Entscheidungen, die das Format des Turniers betreffen. Man wolle Anfang April entscheiden, ob Zuschauer in den Stadien zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Oberbürgermeister folgende Fragen: 1. Hat die UEFA bereits Kontakt mit der Landeshauptstadt München aufgenommen, wie sie sich die Austragung unter Coronabedingungen vorstellt? 2. Wie sehen die vertraglichen Bestimmungen aus? Kann die Landeshauptstadt München selbst entscheiden, wie viele Zuschauer sie – je nach Infektionsgeschehen – zulässt? 3. Gibt es Stufenkonzepte, bei welchen Inzidenzen und unter welchen Schutzbedingungen (z.B. Covid-Tests der Besucher) die Spiele vor Zuschauern zugelassen werden könnten? 4. Falls andere Austragungsorte wegen des Pandemiegeschehens wegfallen sollten – wie viele Spiele zusätzlich könnte München austragen? 5. Eine Möglichkeit wäre, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen an die UEFA zu appellieren, die Spiele an einem oder zumindest an wenigen Austragungsorten ohne Zuschauer auszutragen, um die Infektionsrisiken zu minimieren und gleichzeitig den Fernsehzuschauern den Genuss einer Fußball-Europameistershaft in schweren Zeiten zu ermöglichen – würde die Landeshauptstadt München sich für diese Lösung einsetzen und sich gleichzeitig als Austragungsort unter diesen Bedingungen bewerben? Prof. Dr. Hans Theiss Stadtrat Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 29. Januar 2021 Antrag Mitbestimmung der Mieter*innen stärken Der Stadtrat möge beschließen: 1. Bei GEWOFAG und GWG (bzw. bei der zukünftigen Gesellschaft) werden Mieter*innenräte und ein zentraler Unternehmensmieter*innenrat (UMR) als Instrument der Mitbestimmung etabliert. 2. Die Mieter*innenräte werden in den jeweiligen Wohnanlagen gewählt und bilden gemeinsam den UMR der GEWOFAG und GWG. 3. Die Unabhängigkeit der Mieter*innenräte der GEWOFAG und GWG ist mittels einer ausreichenden finanziellen Unterstützung und fachlichen Anleitung durch die Wohnungsbaugesellschaften sicherzustellen. 4. Die Gesellschaften unterstützen die Mieter*innenräte und den UMR bei der Durchführung von Wahlen und bekommen ein Schulungsangebot. 5. Die Mieter*innenräte und der UMR sollen folgende Aufgaben haben: a. Interessenvertretung der Bewohner*innen gegenüber der Hausverwaltung, der Geschäftsführung und der Eigentümerin. b. Einberufung einer Hausversammlung mindestens einmal jährlich. c. Ausführung der Beschlüsse der Mieter*innenversammlung, Aufgreifen von Vorschlägen und Problemen, Erarbeitung von Lösungen gemeinsam mit der Hausverwaltung und/oder den Mieterzentren, die möglichst alle Seiten zufrieden stellen. d. Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen Mieter*innen, Hausverwaltung und anderen Einrichtungen. e. Beteiligung und Vorschlagsrecht bei Sanierungs-, Instandhaltungs- und / oder sonstigen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen z.B. Freiflächen. f. Kontrolle der Abrechnung der Betriebskosten und Verbesserungsvorschläge zur Senkung der Kosten. Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI dielinke-diepartei@muenchen.de Telefon: 089/233-25 235 Rathaus, 80331 München
6. Der UMR bezieht Stellung bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung die die Belange der Mieter*innen betreffen, z.B. bei Mieterhöhungen. 7. Weitere Verfahrensregeln und Aufgaben sind durch Satzung zu regeln und durch den Stadtrat zu erlassen. 8. Bei der Entwicklung der Satzung sind der Mieterbeirat der Landeshauptstadt München und die Mieter*innen bei GEWOFAG und GWG einzubeziehen. Begründung: Bereits existierende Mieter*innenbeiräte, wie zum Beispiel in den städtischen Wohnanlagen der Stadt Wien, die Mieter*innenräte der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt Berlin, der Wohnbau Gießen oder der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH, sichern die wichtige Beteiligung der Mieter*innen seit etlichen Jahren mit großem Erfolg. Neben dem Mieterbeirat der Landeshauptstadt München, der sich um alle Belange der Mieter*innen in den jeweiligen Stadtbezirken kümmert, sind Mitbestimmung und Beteiligungsrechte von Mieter*innen bei unseren städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu etablieren. Wohnungspolitik darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern nur mit ihnen gemeinsam gestaltet werden. Für die Mieterschaft werden die Entscheidungen der Unternehmen nachvollziehbarer. Sie wirken aktiv an den Planungen mit, wodurch diese besser an ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Darüber hinaus kann durch die Möglichkeiten zur Organisation gemeinsamer Interessen eine aktive Beziehungsstruktur unter der Bewohnerschaft bis hin zu nachbarschaftlicher Selbsthilfe entstehen. Initiative: Stadtrat Stefan Jagel Gezeichnet: Stadträtin Marie Burneleit Stadträtin Brigitte Wolf Stadtrat Thomas Lechner Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI dielinke-diepartei@muenchen.de Telefon: 089/233-25 235 Rathaus, 80331 München
Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Freitag, 29. Januar 2021 Umbau U-Bahnhof Sendlinger Tor: Bis 7. März wieder Einschränkungen auf den Linien U1/U2/U8 Pressemitteilung MVG MVV-Auskunft und MVV-App kennen den Weg zu den Impfzentren im Verbundraum Pressemitteilung MVV Förderung des Bundes für das Projekt „Zugängliches Theater“ Pressemitteilung Münchner Kammerspiele Gesellschaften Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
29.1.2021 (teilweise voraus) Umbau U-Bahnhof Sendlinger Tor: Bis 7. März Herausgeber Stadtwerke München GmbH wieder Einschränkungen auf den Linien U1/U2/U8 Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: presse@swm.de www.swm.de Die Modernisierung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor läuft weiter nach Plan. Ab Freitagabend (29. Januar) finden wieder Bauarbeiten auf der unteren Bahnsteigebene statt, die von den Linien U1, U2 und U8 genutzt wird. Montags bis freitags beginnt spätabends der 20-Minuten-Takt früher als gewohnt, nämlich bereits gegen 22.30 Uhr. An den Wochenenden ist die U-Bahnlinie U2 ganztägig am Hauptbahnhof unterbrochen, die U1 kann den Abschnitt Hauptbahnhof – Kolumbusplatz nicht bedienen. Im Detail gestaltet sich der Betrieb an den Wochenenden wie folgt: • Die U1 ist zwischen Hauptbahnhof und Kolumbusplatz unterbrochen. Zwischen Olympia-Einkaufszentrum und Hauptbahnhof fährt sie alle 10 Minuten, zwischen Kolumbusplatz und Mangfallplatz kommt alle 12 Minuten ein Zug. Den Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Ko- lumbusplatz bedient die U2. • Die U2 wird am Hauptbahnhof geteilt, Fahrgäste müssen zur Weiter- fahrt in beiden Richtungen über das Zwischengeschoss auf das je- weils andere Gleis umsteigen. Zwischen Feldmoching und Haupt- bahnhof verkehrt die U2 im 10-Minuten-Takt, zwischen Hauptbahn- hof und Messestadt Ost fährt alle 12 Minuten eine U-Bahn. • Die Verstärkerlinie U8 ist am Samstag nicht in Betrieb. Alternative Fahrtmöglichkeiten bieten die Linien U2, U3 und U5. An den Bahnhöfen Stiglmaierplatz, Hauptbahnhof, Sendlinger Tor und Seite 1 von 2
Fraunhoferstraße fahren die Züge teils in beiden Richtungen vom selben Gleis ab. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bittet ihre Fahrgäste, auf die örtlichen Wegweiser sowie die Zielanzeiger und Durchsagen zu achten. Für Fahrten im Nachtverkehr zwischen ca. 1 Uhr und ca. 4.30 Uhr empfiehlt die MVG ihren Fahrgästen, Verbindungen anhand der elektronischen Fahrplanauskunft auf www.mvg.de oder in der App MVG Fahrinfo München zu überprüfen, da einzel- ne Anschlüsse nicht wie gewohnt erreicht werden können. Die MVG informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen an den Haltestel- len und Tickettexten über die Einschränkungen. Informationen zu Betriebsänderun- gen im Zusammenhang mit der Modernisierung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor gibt es auch im Internet auf www.mvg.de/suse, in der App „MVG Fahrinfo München“, via Twitter sowie an der MVG Hotline unter 0800 344 22 66 00 (gebührenfrei). Seite 2 von 2
München, 29. Januar 2021 MVV-Auskunft und MVV-App kennen den Weg zu den Impfzentren im Verbundraum Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) setzt sich gemeinsam mit den knapp 50 Verkehrsunternehmen im Verbundraum für eine sichere und zuverlässige Beförderung der Fahrgäste auch zu Corona- Zeiten ein. Nun zeigen die MVV-Auskunft unter www.mvv-auskunft.de und die MVV-App für unterwegs den Fahrgästen den direkten Weg zu den Impfzentren im MVV-Raum mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Um die Fahrgäste schnell und unkompliziert zu ihrem jeweiligen Impfzentrum im MVV-Verbundraum zu navigieren, wurden deren Standorte mit den offiziellen Bezeichnungen in die Auskunftssysteme des MVV sowie in alle an DEFAS Bayern (Durchgängiges Elektronisches Fahrtgastinformations- und Anschlusssicherungs-System Bayern) angeschlossenen Portale eingearbeitet. Mit der Start- oder Zieleingabe „Impfzentrum“ kann das jeweils zugewiesene Impfzentrum in der Landeshauptstadt München und den acht Verbundlandkreisen bequem über eine Vorschlagsliste ausgewählt werden. Einfache Navigation zu den Impfzentren im MVV mit MVV-Auskunft und MVV-App. Screenshots: MVV
Neben der reinen ÖPNV-Navigation zu der dem jeweiligen Impfzentrum nächstgelegenen Haltestelle geben die Auskunftssysteme auch die Fußwege auf der „letzten Meile“ bis zu den einzelnen Standorten aus. In Tagesrandlagen werden gegebenenfalls multimodale Wegeketten mit Carsharing- und On-Demand-Angeboten angezeigt. So ist eine passende Verbindungsberechnung zum individuellen Impftermin möglich. ■
Pressemitteilung München, den 28.1.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen verkünden, dass das Projekt ZUGÄNGLICHES THEATER der Münchner Kammerspiele im Rahmen des Förderprogramms "Kulturelle Vermittlung und Integration" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als eines von bundesweit sechs ausgewählten Modellprojekten eine dreijährige Förderung in Höhe von insgesamt mit bis zu 300.000 Euro erhalten wird. Unser Projekt ZUGÄNGLICHES THEATER ist eins von bundesweit sechs ausgewählten Modellprojekten. Wir freuen uns und gratulieren herzlich auch allen anderen Projekten. Im Rahmen des Pilotprojekts gestalten Künstler*innen, Zuschauer*innen und Mitarbeiter*innen mit diversen körperlichen und kognitiven Möglichkeiten die Münchner Kammerspiele aktiv mit und verändern so gängige Sichtweisen und Strukturen: Schauspieler*innen mit Behinderungen treffen in Workshops auf Schauspieler*innen ohne Behinderung und leiten sie an. Eine Regisseurin mit Trisomie 21 entwickelt gemeinsam mit dem Ensemble der Kammerspiele ein neues Stück. Die Kammerspiele entwickeln Anstellungsmodelle, die den spezifischen Anforderungen von Mitarbeiter*innen mit Behinderung gerecht werden. Vermittlungsformate für Zuschauer*innen mit kognitiven oder körperlichen Einschränkungen verhelfen dem Programm der Münchner Kammerspiele zu größerer Zugänglichkeit. Die Münchner Kammerspiele wollen bestehende Strukturen aufbrechen und sich in ein Veränderungsprozess begeben. Wir wollen, dass Künstler*innen mit Behinderungen als Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Kurator*innen die Münchner Kammerspiele mitgestalten. Sie sollen sich nicht den bestehenden Strukturen unterordnen, sondern diese in ihrem Sinne verändern, damit sie ihre künstlerischen Ideen entfalten können. Es ist uns wichtig, dass die Künstler*innen mit Behinderungen nicht nur repräsentativ vorkommen. Sie sollen auf Entscheidungsebenen mit eingebunden werden und die vorhandenen ästhetischen Mittel, Ausdrucksformen, und Arbeitsprozesse erweitern und aktiv mitgestalten. Dabei setzen die Münchner Kammerspiele auf lokale, überregionale und internationale Partnerschaften und arbeiten beispielsweise eng mit der Freien Bühne München, Meine Herren und Damen aus Hamburg, dem Theater Hora in der Schweiz oder dem PerArt Theater in Serbien zusammen. Barbara Mundel, die Intendantin der Münchner Kammerspiele sagt: „Ich freue mich über die Förderung der Staatsministerin für Kultur und Medien. Wir haben diesen Transformationsprozess vor eineinhalb Jahren mit der Regisseurin und Dramaturgin Nele Jahnke angefangen. In Folge dessen ist sie vom Theater Hora in Zürich in das Team der Münchner Kammerspiele gewechselt. Die Öffnung der Institution für verschiedene Lebenswelten ist eine wichtige Säule unserer künstlerischen Arbeit. Diese Förderung ermöglicht es uns, die Ideen größer zu denken und auf unterschiedlichen Ebenen alle Mitarbeiter*innen der Münchner Kammerspiele hierin einzubinden, auf künstlerischer und struktureller Ebene. Durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema „Inklusion“ entwickelt sich die Institution Theater weiter, und bereichert unsere künstlerischen Möglichkeiten.“ Münchner Kammerspiele Falckenbergstr. 2 80539 München
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