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Rathaus                                  Umschau

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                                                                          Ausgabe 019
                                                                          ru.muenchen.de
                                                                          Als Newsletter oder Push-Nachricht
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 Meldungen                                                                                                          2
 ›› Testtermine können jetzt auch tagesaktuell gebucht werden                                                       2
 ›› Das leistet (sich) München: Die Leistung der Stadt in Zahlen                                                    2
 ›› Mitmach-Aktion „Ausnahmslos barrierelos“ startet                                                                4
 ›› Informationsveranstaltungen an Mittelschulen entfallen                                                          5
 ›› Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche                                                             7
 Baustellen aktuell                                                                                                 8
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                    9

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
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Meldungen
Testtermine können jetzt auch tagesaktuell gebucht werden
(29.1.2021) Um der Nachfrage nach kurzfristigen Corona-Tests nachzukom-
men, hat das Gesundheitsreferat jetzt die Online-Buchung für Testtermine
auf der Theresienwiese umgestellt, so dass nun auch bereits für denselben
Tag Termine gebucht werden können. Zuvor war eine Buchung nur ab dem
Folgetag möglich.
Münchner*innen können sich hier nach vorheriger Online-Terminvereinba-
rung unter www.corona-testung.de Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
sowie samstags, sonn- und feiertags von 8 bis 17 Uhr testen lassen. Die
Getesteten können über eine eigens entwickelte Web-Anwendung den
Bearbeitungsstatus ihrer Probe mitverfolgen und anschließend auch ihr Er-
gebnis dort abrufen.

Das leistet (sich) München: Die Leistung der Stadt in Zahlen
(29.1.2021) Wie viel Geld gibt die Landeshauptstadt München für ihre
Schulen oder Kindertagesstätten aus? Wie viel Euro fließen in die Woh-
nungslosenhilfe? Wie viele Grünstreifen gibt es an Münchner Straßen? Wie
viel Zuschuss pro Besucher*in zahlt die Landeshauptstadt München bei
einem Konzert der Philharmoniker? Wie steht es um die Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage des „Bürgerkonzerns“ München? Diese Fragen und
viele weitere beantwortet die neue Broschüre „Das ist München. Wichtige
Zahlen aus dem Jahr 2019“, die ab sofort erhältlich ist.
Finanzielle Situation des „Bürgerkonzerns“ München
Basis für die Finanzierung all dieser Leistungen ist die finanzielle Lage des
„Bürgerkonzerns“ München. Einen fundierten Überblick darüber bietet
der konsolidierte Jahresabschluss mit verbindlichen Kennzahlen nicht nur
der Stadtverwaltung, sondern beispielsweise auch der städtischen Gesell-
schaften und Eigenbetriebe. Deshalb gibt die Publikation auch einen Über-
blick über diese wichtigen Finanzgrößen.
Demnach lag die Bilanzsumme der Landeshauptstadt München und der
ihr verbundenen Unternehmen im Jahr 2019 bei rund 39 Milliarden Euro.
Die konsolidierte Ergebnisrechnung zeigt besonders eindrucksvoll die Auf-
wendungen in Höhe von 19,1 Milliarden Euro, die die Landeshauptstadt
und die kommunalen Aufgabenträger erbringen. Dem gegenüber stehen
Erträge in Höhe von rund 19,2 Milliarden Euro, insbesondere aus öffent-
lich-rechtlichen Leistungsentgelten von rund 11,6 Milliarden Euro und aus
Steuern und anderen Abgaben in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Die Finanz-
lage des „Bürgerkonzern“ ist also insgesamt geordnet.

                                                                  Rathaus Umschau
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Eine kommunale „Rundumversorgung“ für die Münchner*innen
Die Bilanzkennzahlen werden in der neuen Broschüre um interessante
Fakten ergänzt und zum Leben erweckt. Denn die Landeshauptstadt Mün-
chen und ihre kommunalen Aufgabenträger bieten täglich jeder Bürgerin
und jedem Bürger eine breite Palette an Dienstleistungen.
Das beginnt bereits beim Aufstehen: Der Strom des Lichts und des We-
ckers werden von der Stadtwerke München GmbH (SWM) zur Verfügung
gestellt. Dabei haben die SWM im Jahr 2019 rund 4,33 Milliarden Kilowatt-
stunden Ökostrom produziert, gut 60 Prozent des städtischen Bedarfs.
Auf dem Weg zur Arbeit benutzt man einen der Elektrobusse oder ein
anderes Angebot der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Die Landes-
hauptstadt München stellte im Jahr 2019 rund 65 Millionen Euro zur För-
derung von Elektromobilität zur Verfügung, das umfangreichste Programm
in ganz Deutschland. Die Kinder gehen in einen städtischen Kindergarten
oder besuchen eine städtische Schule. Die Landeshauptstadt München
bezuschusst hier jeden städtischen Kitaplatz mit rund 4.780 Euro jährlich.
Nach getaner Arbeit nutzen dann viele Bürger*innen das umfassende
Freizeitprogramm der Landeshauptstadt München und ihrer kommunaler
Aufgabenträger. Vielleicht leiht man sich in einer der 20 städtischen Biblio-
theken ein Buch aus und profitiert vom Zuschuss pro Ausleihe in Höhe von
3,27 Euro. Oder man besucht den Münchner Tierpark Hellabrunn. Mit 714
verschiedenen Arten auf 40 Hektar ist Hellabrunn einer der größten Tier-
parks. Der Zuschuss pro Besucher*in beläuft sich hier auf 2,18 Euro. Der
Besuch eines Konzerts der Münchner Philharmoniker wird mit 119 Euro
bezuschusst.
Viele weitere anschauliche Beispiele aus den Bereichen Bildung und So-
ziales, Mobilität, Umwelt, Wohnungsbau, Gesundheit, Kultur, Freizeit,
Wirtschaft, Ver- und Entsorgung oder Sicherheit und Friedhöfe sind in der
neuen Broschüre zusammengestellt.
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Gerade in der Corona-Krise hat sich ge-
zeigt, wie gut wir uns alle auf die kommunalen Services verlassen können.
Die Landeshauptstadt München und ihre Tochtergesellschaften haben auch
in dieser außergewöhnlichen Lage ihre Leistungen aufrechterhalten und
zum Teil sogar noch weiter ausgebaut. Angesichts der Auswirkungen der
Corona-Krise ist es eine erhebliche Herausforderung, die Leistungen auf
diesem hohen Niveau stabil zu halten. Aber es ist ein gutes Gefühl in einer
Stadt zu leben, die jederzeit für alle Bürger*innen und Bürger ein umfas-
sendes Angebot zur Daseinsvorsorge bietet.“
Die Broschüre „Das ist München. Wichtige Zahlen aus dem Jahr 2019.“ ist
demnächst unter www.muenchen.de/stadtkaemmerei abrufbar.

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Mitmach-Aktion „Ausnahmslos barrierelos“ startet
(29.1.2021) „Ausnahmslos barrierelos“: Unter diesem Motto startet am
Montag, 1. Februar, die neue Kampagne und Mitmach-Aktion des Sozialre-
ferats. Noch bis Sonntag, 14. März, haben Bürger*innen die Möglichkeit,
an der Aktion teilzunehmen. Gesammelt werden Sprüche zum Thema Bar-
rierefreiheit.
Welche Barrieren müssen verschwinden, damit alle Bürger*innen an allen
Bereichen des Lebens teilhaben können? Was ist notwendig, damit auch
Menschen mit Behinderungen ihren Alltag ohne fremde Hilfe gestalten
können? Diese und weitere Fragen thematisiert die Kampagne „Aus-
nahmslos barrierelos“.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Barrierefreiheit ist in vielen Bereichen leider
immer noch nicht ausreichend angekommen. Gleichberechtigte Teilhabe
heißt nicht, nur physische und räumliche Barrieren zu überwinden. Es gibt
beispielsweise auch Menschen mit einer Lern- oder psychischen Beein-
trächtigung – Barrieren, die mit dieser Kampagne weiter in den Fokus und
die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt werden sollen, um auch diesen
Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Jede und jeder
kann uns schreiben, was sie oder ihn im Kontext von Barrierefreiheit be-
wegt“.
Teilnehmen an der Mitmach-Aktion ist unkompliziert: Interessierte können
ihre Antwort auf die Frage „Was bedeutet ein barrierefreies Leben für
mich“ einfach an das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behinder-
tenrechtskonvention (UN-BRK) schicken. Wie ein eingereichter Spruch aus-
sehen könnte und wie man sein Statement per Post oder online verschi-
cken kann, erfährt man demnächst unter www.muenchen-wird-inklusiv.de.
Wer die elektronische Form bevorzugt, gelangt dort per Klick auch gleich
zum entsprechenden Online-Formular.
Alle Einsendungen werden im Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-
BRK gesammelt. Im Sommer werden ausgewählte Sprüche öffentlichkeits-
wirksam auf Plakaten und Postkarten präsentiert. Mit etwas Glück können
die Teilnehmer*innen außerdem etwas gewinnen.
Mit der Kampagne will das Sozialreferat auf das Thema Barrieren aufmerk-
sam machen und zur Bewusstseinsbildung beitragen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Barrieren haben viele Formen. Sie tau-
chen im Alltag in den unterschiedlichsten Bereichen auf, wie zum Beispiel
an Wechselrolltreppen. Achtsamkeit für wartende und betroffene Men-
schen ist nur ein Beispiel für ein gleichberechtigtes Miteinander in unserer
Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir Barrieren erkennen und sie dadurch
leichter beseitigen oder Abhilfe schaffen können.“
Unter www.muenchen-wird-inklusiv.de gibt es weitere Infos zur Mit-
mach-Aktion.

                                                                  Rathaus Umschau
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Informationsveranstaltungen an Mittelschulen entfallen
(29.1.2021) Coronabedingt müssen die Informationsveranstaltungen der
Münchner Mittelschulen ab Dienstag, 9. Februar, entfallen. Interessierte
Eltern und Erziehungsberechtigte finden die wesentlichen Informationen
über das Angebot im Schuljahr 2021/2022 ab dem geplanten Veranstal-
tungstag auf der jeweiligen Schulhomepage.
Für die Aufnahme in die 5. Klasse an einer Mittelschule ist in der Regel
keine Einschreibung erforderlich. Die Kinder werden − sofern sie nicht
an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet werden − von der
Grundschule automatisch in die Mittelschule übernommen.
Für die Aufnahme in die Mittlere-Reife-Klassen an den Mittelschulen mit
M-Zug ist jedoch eine Einschreibung erforderlich. Der Haupttermin hierfür
ist am Mittwoch, 24. März, von 16 bis 19 Uhr an der jeweiligen Schule.
Dieser Anmeldetermin gilt auch für Jugendliche, die voraussichtlich nach
Abschluss einer 9. Klasse aus Realschulen, Wirtschaftsschulen oder Gym-
nasien in die 10. Klasse einer Mittelschule mit M-Klassen wechseln wollen.
Kurzfristige coronabedingte Änderungen zum Anmeldetermin entnehmen
Interessierte den aktuellen Informationen auf der Schulhomepage. Aus-
führliche Hinweise zu den Aufnahmevoraussetzungen gibt es auch unter
www.muenchen.de/schuleinschreibung.
Termine:
Dienstag, 9. Februar, für M-Klassen und Vorbereitungsklassen :
- MS Wittelsbacherstraße: www.hswitte.musin.de
- MS Schrobenhausener Straße: www.ms-schrobenhausener.de
- MS Eduard Spranger: www.hsspranger.musin.de
- MS Schleißheimer Straße: www.hsschleiss.musin.de
- MS Torquato-Tasso-Straße: www.totah.musin.de
- MS Alfonsstraße: www.hsalf.musin.de
- MS Albert-Schweitzer-Straße: www.aschweitzer.musin.de
- MS Gerhard-Hauptmann-Ring: www.hsghrm.musin.de
- MS Bernaysstraße: www.mittelschule-bernaysstrasse.de
- MS Simmernstraße: www.ms-simmern.musin.de
- MS Situlistraße: www.mssituli.musin.de
- MS Leipziger Straße: www.hmm.musin.de
- MS Inzeller Weg: www.inzellerweg.de
- MS Gotzinger Platz: www.ms-gotzing.musin.de
- MS Zielstattstraße: www.zielstatt.musin.de
- MS Ichostraße: www.mittelschule-ichostrasse.de
- MS Fromundstraße: www.mittelschule-fromundstrasse.de
- MS Guardinistraße: www.msguardini.musin.de
- MS Blumenauer Straße: https://mittelschule-blumenau.jimdofree.com
- MS Peslmüllerstraße: http://msp.musin.de
- MS Wiesentfelser Straße: www.ms-neuaubing.musin.de
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Dienstag, 9. März, für Praxisklassen:
- MS Albert-Schweitzer-Straße: www.aschweitzer.musin.de
- MS Implerstraße: http://msimpler.de
- MS Schleißheimer Straße: www.hsschleiss.musin.de
- MS Walliser Straße: www.mswalliser.musin.de
Informationsabende zum Ganztagesangebot finden an folgenden Mit-
telschulen nach individuellem Angebot der Schulen und Verbünde im März
statt. Genaue Daten können bei den Schulen erfragt werden.
Verbund Au-Haidhausen-Isarvorstadt:
- Mittelschule Wittelsbacherstraße (Jahrgangsstufe 5-9, 7M-10M):
   www.hswitte.musin.de
Verbund Laim-Schwanthalerhöhe:
- Mittelschule Fürstenrieder Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
   http://msfuerstenrieder.musin.de
Verbund Milbertshofen, Hasenbergl:
- Mittelschule Schleißheimer Straße (Jahrgangsstufe 5-7):
   www.hsschleiss.musin.de
- Mittelschule Eduard Spranger (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.hsspranger.musin.de
Verbund Neuhausen-Schwabing:
- Mittelschule Winthirplatz (Jahrgangsstufe 5-9): www.hswinth.musin.de
- Mittelschule Elisabeth-Kohn-Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.kohn.musin.de
Verbund Neuperlach:
- Mittelschule Führichstraße (Jahrgangsstufe 5-7):
   https://msfuehrich.musin.de
Verbund Nordost:
- Mittelschule Bernaysstraße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.mittelschule-bernaysstrasse.de
- Mittelschule Knappertsbuschstraße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.msknapp.musin.de
- Mittelschule Situlistraße (Jahrgangsstufe 5): www.mssituli.musin.de
Verbund Nordwest:
- Mittelschule Haldenbergerstraße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.mshaldenberger.musin.de
- Mittelschule Leipziger Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.hmm.musin.de
- Mittelschule Toni-Pfülf-Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.ms-toni-pfülf.de
Verbund Ost:
- Mittelschule Feldbergstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.msfeldberg.de
- Mittelschule Lehrer-Wirth-Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
   www.lehrerwirth.de
                                                            Rathaus Umschau
                                                            29.1.2021, Seite 6
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- Mittelschule Stuntzstraße (Jahrgangsstufe 5-9): www.stuntzschule.de
Verbund Sendling:
- Mittelschule Implerstraße (Jahrgangsstufe 5-9): http://msimpler.de
Verbund Süd:
- Mittelschule Walliser Straße (Jahrgangsstufe 5-7):
  www.mswalliser.musin.de
Verbund Südost:
- Mittelschule Cincinnatistraße (Jahrgangsstufe 5-9):
  www.mscincin.musin.de
- Mittelschule Ichostraße (Jahrgangsstufe 5-9):
  www.mittelschule-ichostrasse.de
- Mittelschule Perlacher Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
  https://perlacher.musin.de
Verbund Südwest:
- Mittelschule Fernpaßstraße (Jahrgangsstufe 5-6): www.msfernpass.de
- Mittelschule Guardinistraße (Jahrgangsstufe 5-9):
  www.msguardini.musin.de
Verbund West:
- Mittelschule Franz-Nißl-Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
  www.ms-allach.musin.de
- Mittelschule Peslmüllerstraße (Jahrgangsstufe 5-9): http://msp.musin.de
- Mittelschule Reichenaustraße (Jahrgangsstufe 5-9):
  ww.hsreich.musin.de
- Mittelschule Wiesentfelser Straße (Jahrgangsstufe 5-9):
  www.ms-neuaubing.musin.de

Öffentliche Stadtrats-Sitzungen der kommenden Woche

Dienstag, 2. Februar
		      9.30 Uhr     Kinder- und Jugendhilfeausschuss – Altes
			                  Rathaus, Marienplatz 15

Mittwoch, 3. Februar
		     9.30 Uhr      Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung –
			                  Altes Rathaus, Marienplatz 15
		 14.00 Uhr         Bildungsausschuss – Altes Rathaus, Marien-
			                  platz 15

Donnerstag, 4. Februar
		     9.30 Uhr     Kommunalausschuss – Großer Sitzungssaal
   		 14.00 Uhr     Kulturausschuss – Großer Sitzungssaal

                                                                Rathaus Umschau
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Baustellen
      aktuell
   Baustellen aktuell
   Freitag, 29. Januar 2021

   Thalkirchner Straße (Isarvorstadt)
   Die Stadtwerke verlegen bis Herbst 2021 eine Fernkälteleitung in meh-
   reren Bauabschnitten vom Heizkraftwerk Süd in die Innenstadt.
   Vom 1. Februar bis Anfang Juli ist die Thalkirchner Straße zwischen Rei-
   fenstuelstraße und Kapuzinerstraße in Fahrtrichtung Nord einbahngere-
   gelt.
   Die Durchfahrt von der Reifenstuelstraße und Zenettistraße auf die Thal-
   kirchner Straße ist für den Autoverkehr nicht möglich.

       Informationen zu laufenden Baumaßnahmen mit Verkehrseinschränkungen finden Sie im Internet unter
       www.muenchen.de/baustellen

       Herausgeberin: Landeshauptstadt München, Baureferat TZ / K, Baustellenkoordinierung
       Telefon: (089) 2 33-6 00 50, telefax: (089) 2 33-6 00 55, E-Mail: baustellen.bau@muenchen.de
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Antworten auf Stadtratsanfragen
Freitag, 29. Januar 2021

Für die Gesundheit unserer Kinder und Lehrer – kein WLAN an Münch-
ner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke und Iris Wassill (AfD) vom
17.7.2020

In welchem Ausmaß wird die Zweckentfremdung von Wohnraum ge-
nehmigt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech-
ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom
28.10.2020

                                                               Rathaus Umschau
                                                               29.1.2021, Seite 9
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Für die Gesundheit unserer Kinder und Lehrer – kein WLAN an Münch-
ner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke und Iris Wassill (AfD) vom
17.7.2020

Antwort Referat für Bildung und Sport:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit-
glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 17.7.20 vorgebrachten
Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die
für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine
erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung
nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, wes-
halb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.

In Ihrem Antrag bitten Sie darum, dass:
„1. Münchner Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen werden nicht
    mit WLAN ausgerüstet. Die Gerätevernetzung ist stattdessen über
    Kabel darzustellen.
2. Sollte (1.) keine Zustimmung finden, sind alle Möglichkeiten auszuschöp-
    fen, um die Strahlenbelastung für Kinder und Lehrer so gering wie
    möglich zu halten.
3. Unabhängig von (1.) und (2.) prüft München als Alternative die kabellose
    Datenübertragung mittels VLC („Visible Light Communication“) inner-
    halb eines Pilotprojekts.“

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung der Kinder und
Schüler*innen hat an den Münchner Kinderbetreuungs- und Bildungsein-
richtungen einen sehr hohen Stellenwert. Die Gesundheit der Kinder, Schü-
ler*innen und Pädagog*innen ist bei allen Vorhaben prioritär; möglichen
Gefährdungspotenzialen begegnen das Referat für Bildung und Sport und
die LHM Services GmbH entsprechend sehr aufmerksam. Adäquate Maß-
nahmen zum Schutz der Gesundheit werden selbstverständlich umgesetzt.

Aus einer Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH konnten
folgende Schlussfolgerungen für den WLAN-Betrieb in den Schulen abge-
leitet werden:

                                                                Rathaus Umschau
                                                                29.1.2021, Seite 10
Bei Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte sind nach derzeitiger Kennt-
nis keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen auf Körpergewebe nach-
gewiesen.  
WLAN-Netze in Gebäuden führen im Durchschnitt und bei flächendecken-
dem Einsatz zur geringeren Strahlenexposition als z.B. Mobilfunknetze bei
schlechten Empfangsbedingungen.
Findet kein Datenverkehr statt, ist die Abstrahlung eines Access-Points
oder WLAN-Endgeräts sehr niedrig.

Die LHM Services GmbH wird den Fortschritt der VLC-Technologie auf-
merksam verfolgen und zukünftig gegebenenfalls als alternative technische
Umsetzungsmöglichkeit betrachten.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               29.1.2021, Seite 11
In welchem Ausmaß wird die Zweckentfremdung von Wohnraum ge-
nehmigt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech-
ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom
28.10.2020

Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

In Ihrer Anfrage vom 28.10.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Fälle wie die Türkenstraße 52/54 zeigen, dass Immobilienspekulanten ver-
suchen, mit verschiedenen Tricks die Erstellung von Wohnraum hinauszuzö-
gern, um einen möglichst hohen Gewinn über die steigenden Bodenwerte
einzustreichen. Gewinne, die auf Kosten der Allgemeinheit eingefahren
werden, während Wohnraum vorenthalten oder leer stehen gelassen wird.
Solche Fälle sind nicht zu dulden und müssen entschlossen bekämpft wer-
den.
Um das Ausmaß der Problematik erkennen zu können, benötigt es eine
Datengrundlage zur Anwendung der Zweckentfremdungssatzung.“

Zu Ihrer Anfrage vom 28.10.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des
Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:

Der Beantwortung der einzelnen Fragen werden zunächst folgende gene-
relle Informationen vorangestellt:

Für Wohnraum, der dem allgemeinen Wohnungsmarkt durch eine Zwe-
ckentfremdung entzogen wird, ist grundsätzlich stets die Leistung entspre-
chender Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Satzung über das Verbot der
Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) kann eine Zweckentfremdungs-
genehmigung erteilt werden, wenn dem Interesse an der Erhaltung des
Wohnraums entweder
- durch Schaffung von Ersatzwohnraum oder
- durch die Leistung einer Ausgleichszahlung
Rechnung getragen wird (§ 5 Abs. 3 ZeS).

Sobald gegenüber dem Sozialreferat glaubhaft nachgewiesen ist, dass ent-
sprechende Ausgleichsmaßnahmen für eine Zweckentfremdung geleistet
werden und auch die übrigen Voraussetzungen für eine Genehmigung vor-
liegen, hat das Sozialreferat keinen rechtlichen Spielraum, um eine solche
zu verweigern (sogenannte Ermessensreduzierung auf Null).

                                                               Rathaus Umschau
                                                               29.1.2021, Seite 12
Das Sozialreferat legt dem Stadtrat jährlich eine ausführliche statistische
Zusammenfassung zum Vollzug des Zweckentfremdungsrechts vor.

Die entsprechenden Sitzungsvorlagen sind im Ratsinformationssystem ab-
rufbar.
Zuletzt erfolgte eine solche Bekanntgabe mit entsprechenden Angaben für
das Jahr 2019 in der Sitzung des Sozialausschusses am 9.7.2020 (Sitzungs-
vorlage Nr. 20-26/V 00374).

Zudem wird inhaltlich auf den regelmäßig vom Referat für Stadtplanung
und Bauordnung herausgegebenen „Bericht zur Wohnungssituation in
München“ verwiesen.

Nachfolgend werden Ihre Fragen beantwortet.

Frage 1:
In wie vielen Fällen wurden nach § 4 der Zweckentfremdungssatzung
(ZeS) von der Stadt München jeweils in den letzten Jahren (2010 bis 2019;
jeweils jährliche Zahlen) Anträge auf Erteilung von Zweckentfremdung ge-
nehmigt?

Antwort:
Die angefragten Informationen sind in nachfolgender Übersicht dargestellt.

Frage 2:
Für wie viel Wohnraum (in m²) wurde nach § 4 der ZeS von der Stadt Mün-
chen in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) Anträge
auf eine Erteilung von Zweckentfremdung genehmigt?

                                                                   Rathaus Umschau
                                                                   29.1.2021, Seite 13
Antwort:
Die angefragten Informationen sind in der unten stehenden Übersicht dar-
gestellt.

Frage 3:
Wie viele Abbruchgenehmigungen wurden Wohnraum in den letzten Jah-
ren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) erteilt. Wie viel Wohneinheiten
und wie viel Wohnfläche waren dabei jeweils betroffen? Handelt es sich
dabei jeweils um Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen?

Antwort:
Ob es sich bei den jeweils betroffenen Wohneinheiten um Miet- oder Ei-
gentumswohnraum handelt, wurde nicht erfasst. Die in der Zweckentfrem-
dungssatzung enthaltene Verpflichtung, dass vermieteter Wohnraum nur
durch Mietwohnraum zu ersetzen ist, gilt erst seit dem 1.1.2020. Von den
Abbrüchen waren ganz überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser betrof-
fen. Im Vergleich dazu wurden Mehrfamilienhäuser in einem deutlich unter-
geordneten Umfang abgebrochen.

                                                                  Rathaus Umschau
                                                                  29.1.2021, Seite 14
Frage 4:
Aus welchen Gründen wurde eine Abbruchgenehmigung in den letzten
Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) erteilt? Wie viele Wohnein-
heiten und wie viel Wohnfläche wurden jeweils bei Genehmigungen gegen
Erstellung von Ersatzwohnraum neu errichtet? Handelte es sich dabei je-
weils um Mietwohnungen oder um Eigentumswohnungen?

Antwort:
Wie eingangs ausgeführt ist für eine Genehmigung einer Zweckentfrem-
dung von Wohnraum (hier: Abbruch) die Leistung von Kompensationsmaß-
nahmen notwendig.
Den erteilten Abbruchgenehmigungen lag stets eine solche Kompensation
zugrunde.
Aus welchen Gründen indes Wohnraum abgebrochen werden soll, entzieht
sich der Kenntnis des Sozialreferats und ist im Übrigen nicht Teil der Prü-
fung im entsprechenden Verwaltungsverfahren.
Ob es sich um Miet- oder um Eigentumswohnraum handelte, kann man-
gels zweckentfremdungsrechtlicher Relevanz (analog den Ausführungen zu
Frage 3) nicht benannt werden.

Nachstehende Übersicht stellt dar, wie viele Wohneinheiten mit wie viel
Wohnfläche im Rahmen einer Genehmigung gegen die Errichtung von Er-
satzwohnraum insgesamt erstellt wurden.

Frage 5:
Wie hoch waren die jährlichen Ausgleichszahlungen zur Genehmigung von
Zweckentfremdung in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche
Zahlen)?

                                                                 Rathaus Umschau
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Antwort:
Die Kompensation von zweckentfremdeten Wohnraum durch die Leistung
einer Ausgleichszahlung ist grundsätzlich nachrangig zu einer Kompensa-
tion durch Schaffung von Ersatzwohnraum. Die Vereinnahmung von Geld-
beträgen als Ausgleichsmaßnahme für eine Zweckentfremdung ist nicht
Ziel des Sozialreferats.
Klar bevorzugt wird der Ausgleich der Wohnraumbilanz durch entsprechen-
den Ersatzwohnraum.

Die Ausgleichszahlungen teilen sich auf in
- einmalige Ausgleichszahlungen (für den dauerhaften Verlust des jeweili-
   gen Wohnraums) und in
- laufende Ausgleichszahlungen (für den vorübergehenden Verlust des
   Wohnraums, z.B. im Falle einer von vornherein zeitlich befristeten
   Zweckentfremdung).

Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für die Schaffung neuen
Wohnraumes verwendet.
Die Angaben in nachstehender Übersicht beziehen sich auf die Gesamt-
summen aller jeweils geleisteter Ausgleichszahlungen.

Frage 6:
Wie teilen sich die Gesamtzahl der Abbruchgenehmigungen der letzten
zehn Jahre auf die 25 Stadtbezirke auf?

                                                               Rathaus Umschau
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Antwort:
Entsprechende genaue Angaben hierzu sind für das Sozialreferat nur mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelbar.

Mit der Einführung des gemeinsam vom Sozialreferat und dem IT-Referat
entwickelten Fachverfahrens „BeZweck“ zur digitalen Abbildung und Bear-
beitung von Fällen Anfang 2020 (E-Akte) wird künftig eine deutlich bessere
Auswertung möglich sein. Momentan wird in Zusammenarbeit mit dem
Statistischen Amt eine neue Statistik entwickelt. Diese Auswertungsmög-
lichkeit steht aktuell noch nicht zur Verfügung.

Generell lässt sich jedoch feststellen, dass der Abbruch von Wohnraum
vergleichsweise mehr in den zur Innenstadt ferneren Stadtbezirken – mit
im Vergleich nicht so dichter Bebauung – vorgenommen wird.

Frage 7:
In wie vielen Fällen war der Zeitraum zwischen der Abbruchgenehmigung
von Wohnraum und der Fertigstellung des Ersatzwohnraumes in den letz-
ten zehn Jahren länger als zehn Jahre, wie im Beispiel der Türkenstraße
52/54? Welche Gründe waren dabei in der Regel ausschlaggebend?

Antwort:
In den Genehmigungsbescheiden des Sozialreferats ist stets eine konkrete
angemessene Frist zur zeitnahen Erstellung des jeweiligen Ersatzwohnrau-
mes enthalten.

Angaben darüber, wie lange jeweils die Erstellung des Ersatzwohnraumes
gedauert hat, werden nicht statistisch erfasst. Dementsprechend werden
auch die jeweiligen Gründe für eine etwaige Verzögerung nicht erfasst.
Das Sozialreferat prüft jedoch in jedem Einzelfall im Rahmen der Auflagen-
kontrollen die Einhaltung der Fristen für die Erstellung des Ersatzwohn-
raums.

Der in der Anfrage geschilderte Fall stellt eine absolute Ausnahme dar.

Für Verzögerungen bei der Erstellung von Ersatzwohnraum kann es ver-
schiedene Gründe geben, auf die das Sozialreferat keinen Einfluss hat.
Anzuführen sind hier beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf die Eigen-
tumsverhältnisse, Schwierigkeiten in der Bauphase oder Mieter*innen, die
gerichtlich gegen die*den jeweilige*n Eigentümer*in vorgehen.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 29.1.2021, Seite 17
Frage 8:
In wie vielen Fällen wurde eine Genehmigung zur Zweckentfremdung ge-
mäß § 9 der ZeS befristet, bedingt oder unter Auflagen in den letzten Jah-
ren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) jeweils erteilt?

Antwort:
Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

Jede Zweckentfremdungsgenehmigung wird – je nach den Erfordernissen
des individuellen Sachverhalts – mit einer oder mit mehreren Nebenbe-
stimmung(en) versehen.

Als Nebenbestimmungen kommen eine Bedingung, eine Befristung oder
eine Auflage in Betracht. Nebenbestimmungen haben den Zweck, Geneh-
migungshindernisse auszuräumen, die Zweckentfremdung so gering wie
möglich zu halten oder den im Einzelfall vorliegenden Interessenausgleich
rechtlich zu sichern.

Ein Beispiel für eine Nebenbestimmung in einer Genehmigung ist die
Maßgabe, dass ein konkret definierter Ersatzwohnraum binnen eines kon-
kret definierten Zeitraumes errichtet werden muss.

Frage 9:
In wie vielen Fällen würde nach §13 Absatz 3 der ZeS eine Instandsetzung
von Wohnraum in den letzten Jahren (2010 bis 2019; jeweils jährliche Zah-
len) angeordnet?

Antwort:
Für Wohnraum, der ohne einen sachlichen Grund leer steht und durch die*
den Eigentümer*in nicht sobald als möglich wieder einer Wohnnutzung
zugeführt wird, kann das Sozialreferat eine Wiederbelegung zu Wohnzwe-
cken anordnen. Der*dem Eigentümer*in wird dann aufgegeben, ihr*ihm
zumutbare geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die geeignet sind,
eine möglichst zeitnahe Aufnahme einer Wohnnutzung herbeizuführen.

Derartige Anordnungen werden unabhängig davon getroffen, ob der Wohn-
raum zunächst aufgrund seines Zustandes instand gesetzt werden muss
oder nicht.

Allerdings wird im Rahmen der Fristsetzung berücksichtigt, in welchem
Zeitraum die gegebenenfalls notwendige Wiederherstellung der Bewohn-
barkeit erfolgen kann.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                29.1.2021, Seite 18
Die Angaben in nachstehender Übersicht beziehen sich auf die Gesamtzahl
der erlassenen Anordnungen zur Wiederbelegung des Wohnraums.

Frage 10:
In wie vielen Fällen wurden nach §14 der ZeS in den letzten Jahren (2010
bis 2019; jeweils jährliche Zahlen) Ordnungswidrigkeiten bezüglich der
Zweckentfremdung von Wohnraum mit Geldbußen geahndet und wie hoch
sind die jeweiligen Gesamtsummen?

Antwort:
Die entsprechenden Angaben sind in nachstehender Übersicht dargestellt.

                                                             Rathaus Umschau
                                                             29.1.2021, Seite 19
Frage 11:
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für Anträge auf Erteilung einer Zwe-
ckentfremdung im Durchschnitt? Wie oft wurde die Frist von 12 Monaten
gemäß § 5 Absatz 5 der ZeS in den letzten Jahren überschritten (2010 bis
2019; jeweils jährliche Zahlen)

Antwort:
Die in der Frage genannte Vorschrift des § 5 Abs. 5 ZeS bezieht sich auf die
sogenannte Genehmigungsfiktion.
Wird über einen Antrag nach Vorliegen aller Unterlagen nicht binnen 12
Monaten entschieden, so gilt die Zweckenfremdungsgenehmigung als er-
teilt (und zwar automatisch und unabhängig davon, ob der Antrag inhaltlich
genehmigungsfähig wäre oder nicht).

Im Zeitraum von 2010 bis 2019 kam es zu keinem einzigen solchen Fall.

Die genauen Bearbeitungsdauern der jeweiligen Antragsverfahren werden
nicht erfasst.

Im Sinne einer gebotenen möglichst zügigen Durchführung der Verwal-
tungsverfahren ist das Sozialreferat jedoch selbstverständlich bestrebt, die
Bearbeitungsdauer jedes einzelnen Verfahrens stets so kurz wie möglich
zu gestalten.
Allerdings sind viele Faktoren, die sich auf die Dauer der Bearbeitung aus-
wirken können, durch das Sozialreferat nicht beeinflussbar.

So können beispielsweise fehlende notwendige Unterlagen, noch ausste-
hende andere Genehmigungen (wie etwa eine Baugenehmigung) oder
aber auch eine verzögerte Mitwirkung der Antragsteller*innen in einem
Verfahren eine Entscheidung über einen Genehmigungsantrag zeitlich be-
einflussen.

Abschließend versichere ich Ihnen, dass die Landeshauptstadt München
und ich auch weiterhin unser Möglichstes unternehmen werden, um den
Erhalt bezahlbaren Wohnraums in München zu gewährleisten.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 29.1.2021, Seite 20
Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Freitag, 29. Januar 2021

Gerecht vorankommen: Gender Planning in der Münchner
Verkehrswende!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland
Hefter, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll, Micky
Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs,
Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka,
Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Terrorprävention, Sicherheit im Öffentlichen Raum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jens Luther, Dr. Evelyne Menges und
Alexander Reissl (CSU-Fraktion)

Wird der Stadtrat für dumm verkauft?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Alexander Reissl und
Matthias Stadler (CSU-Fraktion)

UEFA Fußball-EM 2021 trotz Corona-Pandemie!
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theis (CSU-Fraktion)

Mitbestimmung der Mieter*innen stärken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas
Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion)

                                                                                                   Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus
                                                                                                       München, 29.01.2021

Gerecht vorankommen: Gender Planning in der Münchner Verkehrswende!

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Gender Planning im neuen Mobilitätsreferat in den Fokus
zu stellen. Dazu soll baldmöglichst ein Hearing im Mobilitätsausschuss zu Gender Planning
stattfinden. Aus dem Hearing sollen konkrete Kriterien abgeleitet und entwickelt werden, die für jede
Planung zu berücksichtigen sind. Dabei geht es vorrangig darum, wie die Bedürfnisse aller
Mobilitätsteilnehmer*innen berücksichtigt und spezifisch weibliche Bedürfnisse an Mobilität in der
Infrastruktur umgesetzt werden können.1

Begründung
In der Vergangenheit orientierte sich die Verkehrsplanung oftmals an dem Stereotyp "Mann im
Dienstwagen auf dem Weg zur Arbeit". Entsprechend wurden Straßen, Parkplätze und Ampelphasen
auf diese Art der Fortbewegung angepasst. Die heutigen Wegestrecken sind jedoch deutlich
vielschichtiger.
In München sind 66 Prozent (vgl. Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 9) 2 der Menschen zu Fuß, mit
dem Rad und dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs. Gerade Frauen, Kinder und ältere
Menschen nutzen diese Mobilitätsarten häufig. Zudem sind in München wie auch in anderen
Großstädten junge Erwachsene immer weniger Auto-orientiert als die Generation vor ihnen (vgl.
Mobilität in Deutschland, 2019, Seite 7). Um diesen Menschen gerecht zu werden, soll der
Umweltverbund, also Fuß-, Rad und öffentlicher Personennahverkehr, bei Mobilitätsplanungen
verstärkt berücksichtigt werden und im Fokus stehen. Auch in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl.
Multimodalität und Intermodalität gewinnen an Bedeutung und werden in digitale Angebote
eingebunden. Eine Mobilitätsplanung, die einer lebenswerten und sozialen Stadt gerecht wird,
berücksichtigt verstärkt diverse Wegenetze, um von A nach B zu kommen.3 Nur so kann
Verkehrswende gelingen. Es ist zentral, dass das neue Mobilitätsreferat diese Grundsätze bereits zu
Beginn seiner Arbeit im Blick hat.

SPD/Volt-Fraktion                                         Fraktion Die Grünen-Rosa Liste
Initiative:
Dr. Julia Schmitt-Thiel                                    Paul Bickelbacher
Nikolaus Gradl                                             Mona Fuchs
Andreas Schuster                                           Sofie Langmeier
Simone Burger                                              Gudrun Lux
Roland Hefter                                              Florian Schönemann
Felix Sproll                                               Christian Smolka
Micky Wenngatz                                             Sibylle Stöhr

1 Gemäß der Satzung der Landeshauptstadt München zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es Aufgabe aller Dienststellen und
städtischen Beschäftigten, „durch geeignete Maßnahmen (…) Benachteiligungen von Frauen systematisch abzubauen.“
2 Mobilität in Deutschland, 2019: https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/5499206/datei
3 Siehe hierzu auch https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008290.pdf
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANTRAG
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           29.01.2021

Terrorprävention, Sicherheit im Öffentlichen Raum

Dem Stadtrat werden alle Überlegungen und Pläne zu baulichen Sicherheitsvorkehrungen im
öffentlichen Raum – versenkbare oder starre Poller, Barrieren, Mauern, weitere bauliche
Hindernisse – vorgestellt. Öffentlicher Raum im Sinne des Antrags sind alle Flächen, die von der
Allgemeinheit genutzt werden, auch wenn sie rechtlich Privatflächen sind (z.B. im Olympiapark,
Flächen des öffentlichen Nahverkehrs…)

Begründung

Die Sicherheitslage hat sich über die Jahre stark verändert. Politisch und/ oder religiös
motivierter Terrorismus suchen spektakuläre Anschlagsziele. Die abstrakte Gefährdungslage
hat sich verschärft. In München gibt es viele Orte und Plätze, die ein potentielles Anschlagsrisiko
haben; natürlich die Altstadt mit ihren Plätzen, der Hauptbahnhof, die Allianzarena, das Stadion
an der Grünwalder Straße, der Olympiapark, Straßen und Plätze mit hoher Passantenfrequenz.
Die Gefährdungslage kann sich auch noch durch spezielle, international beachtete
Veranstaltungen ändern.

Bauliche Sicherheitseinrichtungen wie Poller, Barrieren, Mauern können Erscheinungsbild und
Charakter solcher Orte erheblich verändern. Dadurch ist nicht nur das Sicherheitsbedürfnis,
sondern auch das Alltagsleben der Bevölkerung betroffen. Deswegen ist es erforderlich, dass
der Stadtrat dieses Thema für die Münchner Bürgerschaft nachvollziehbar bewertet.

Alexander Reissl (Initiative)                    Dr. Evelyne Menges                      Jens Luther
Stadtrat                                         Stadträtin                              Stadtrat

                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANFRAGE
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           29.01.2021
Wird der Stadtrat für dumm verkauft?

In seiner Antwort auf den Antrag Biotonnen für sämtliche städtischen Wohnanlagen von GWG
und Gewofag (Nr. 20-26 / A 00494 vom 07.10.2020) der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste teilt
das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:

„Die GEWOFAG hat bereits flächendeckend in allen geförderten und freifinanzierten
Wohnanlagen in Neubaugebieten sowie auch bei Bestandsimmobilien Biotonnen im Einsatz.
Nach Mitteilung der GEWOFAG befinden sich in den jeweiligen Müllhäusern
Informationsschilder des AWM, die auf die ordnungsgemäße Mülltrennung hinweisen.“

Dies entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten!

Beispielsweise gibt es in den Wohnanlagen St.-Martin-Straße – Watzmann-Straße, Curd-
Jürgens-Straße - Therese-Giehse-Allee mit jeweils ca. 80 Wohneinheiten seit Jahren weder
Biotonnen noch Hinweisschilder zur Mülltrennung.

Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister Dieter Reiter:

    1. Warum werden in einer offiziellen und öffentlichen Antwort auf einen Antrag des
       Münchner Stadtrates seitens des Referates für Stadtplanung und/oder der GEWOFAG
       unzutreffend dargestellt?

    2. Hat der Geschäftsführer der GEWOFAG die Daten tatsächlich einzeln ermitteln lassen
       oder gegenüber dem Referat nur eine „pauschale Stellungnahme“ abgegeben?

    3. Wann werden dem Stadtrat die zutreffend ermittelten Informationen vorgelegt?

    4. Sieht die Stadtverwaltung und die GEWOFAG jetzt doch einen Bedarf, die im Antrag
         geforderte Vollausstattung der Wohnanlagen mit Biotonnen in die Wege zu leiten?

Heike Kainz (Initiative)                  Alexander Reissl                       Matthias Stadler
Stadträtin                                Stadtrat                               Stadtrat

                           Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de

ANFRAGE
An Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München

                                                                                           29.01.2021

UEFA Fußball-EM 2021 trotz Corona-Pandemie!

Die UEFA hat am Mittwoch, den 27.1.21 bekanntgegeben, zunächst an der Fußball-
Europameisterschaft im Sommer 2021 mit zwölf Austragungsorten festzuhalten – in München
sollen also wie geplant 4 Spiele stattfinden. Allerdings bestünde "Notwendigkeit von Flexibilität"
in Bezug auf mögliche Entscheidungen, die das Format des Turniers betreffen. Man wolle
Anfang April entscheiden, ob Zuschauer in den Stadien zugelassen werden. Vor diesem
Hintergrund stellen wir dem Oberbürgermeister folgende Fragen:

    1. Hat die UEFA bereits Kontakt mit der Landeshauptstadt München aufgenommen, wie
       sie sich die Austragung unter Coronabedingungen vorstellt?

    2. Wie sehen die vertraglichen Bestimmungen aus? Kann die Landeshauptstadt München
       selbst entscheiden, wie viele Zuschauer sie – je nach Infektionsgeschehen – zulässt?

    3. Gibt es Stufenkonzepte, bei welchen Inzidenzen und unter welchen Schutzbedingungen
       (z.B. Covid-Tests der Besucher) die Spiele vor Zuschauern zugelassen werden könnten?

    4. Falls andere Austragungsorte wegen des Pandemiegeschehens wegfallen sollten – wie
       viele Spiele zusätzlich könnte München austragen?

    5. Eine Möglichkeit wäre, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen an die UEFA zu
       appellieren, die Spiele an einem oder zumindest an wenigen Austragungsorten ohne
       Zuschauer auszutragen, um die Infektionsrisiken zu minimieren und gleichzeitig den
       Fernsehzuschauern den Genuss einer Fußball-Europameistershaft in schweren Zeiten zu
       ermöglichen – würde die Landeshauptstadt München sich für diese Lösung einsetzen
       und sich gleichzeitig als Austragungsort unter diesen Bedingungen bewerben?

Prof. Dr. Hans Theiss
Stadtrat

                          Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München

                                                               München, 29. Januar 2021

Antrag

Mitbestimmung der Mieter*innen stärken

Der Stadtrat möge beschließen:

   1. Bei GEWOFAG und GWG (bzw. bei der zukünftigen Gesellschaft) werden
      Mieter*innenräte und ein zentraler Unternehmensmieter*innenrat (UMR) als Instrument
      der Mitbestimmung etabliert.
   2. Die Mieter*innenräte werden in den jeweiligen Wohnanlagen gewählt und bilden
      gemeinsam den UMR der GEWOFAG und GWG.
   3. Die Unabhängigkeit der Mieter*innenräte der GEWOFAG und GWG ist mittels einer
      ausreichenden finanziellen Unterstützung und fachlichen Anleitung durch die
      Wohnungsbaugesellschaften sicherzustellen.
   4. Die Gesellschaften unterstützen die Mieter*innenräte und den UMR bei der
      Durchführung von Wahlen und bekommen ein Schulungsangebot.
   5. Die Mieter*innenräte und der UMR sollen folgende Aufgaben haben:
          a. Interessenvertretung der Bewohner*innen gegenüber der Hausverwaltung, der
             Geschäftsführung und der Eigentümerin.
          b. Einberufung einer Hausversammlung mindestens einmal jährlich.
          c. Ausführung der Beschlüsse der Mieter*innenversammlung, Aufgreifen von
             Vorschlägen und Problemen, Erarbeitung von Lösungen gemeinsam mit der
             Hausverwaltung und/oder den Mieterzentren, die möglichst alle Seiten
             zufrieden stellen.
          d. Informations- und Kommunikationsschnittstelle zwischen Mieter*innen,
             Hausverwaltung und anderen Einrichtungen.
          e. Beteiligung und Vorschlagsrecht bei Sanierungs-, Instandhaltungs- und / oder
             sonstigen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen z.B. Freiflächen.
          f. Kontrolle der Abrechnung der Betriebskosten und Verbesserungsvorschläge
             zur Senkung der Kosten.

                                                                            Stadtratsfraktion
                                                                     DIE LINKE. / Die PARTEI
                                                               dielinke-diepartei@muenchen.de
                                                                      Telefon: 089/233-25 235
                                                                     Rathaus, 80331 München
6. Der UMR bezieht Stellung bei wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsführung die
      die Belange der Mieter*innen betreffen, z.B. bei Mieterhöhungen.
   7. Weitere Verfahrensregeln und Aufgaben sind durch Satzung zu regeln und durch den
      Stadtrat zu erlassen.
   8. Bei der Entwicklung der Satzung sind der Mieterbeirat der Landeshauptstadt München
      und die Mieter*innen bei GEWOFAG und GWG einzubeziehen.

Begründung:

Bereits existierende Mieter*innenbeiräte, wie zum Beispiel in den städtischen Wohnanlagen
der Stadt Wien, die Mieter*innenräte der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt
Berlin, der Wohnbau Gießen oder der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH,
sichern die wichtige Beteiligung der Mieter*innen seit etlichen Jahren mit großem Erfolg.

Neben dem Mieterbeirat der Landeshauptstadt München, der sich um alle Belange der
Mieter*innen in den jeweiligen Stadtbezirken kümmert, sind Mitbestimmung und
Beteiligungsrechte von Mieter*innen bei unseren städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu
etablieren.

Wohnungspolitik darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern nur mit ihnen
gemeinsam gestaltet werden. Für die Mieterschaft werden die Entscheidungen der
Unternehmen nachvollziehbarer. Sie wirken aktiv an den Planungen mit, wodurch diese
besser an ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Darüber hinaus kann durch die
Möglichkeiten zur Organisation gemeinsamer Interessen eine aktive Beziehungsstruktur unter
der Bewohnerschaft bis hin zu nachbarschaftlicher Selbsthilfe entstehen.

Initiative:
Stadtrat Stefan Jagel

Gezeichnet:
Stadträtin Marie Burneleit
Stadträtin Brigitte Wolf
Stadtrat Thomas Lechner

                                                                              Stadtratsfraktion
                                                                       DIE LINKE. / Die PARTEI
                                                                 dielinke-diepartei@muenchen.de
                                                                        Telefon: 089/233-25 235
                                                                       Rathaus, 80331 München
Pressemitteilungen städtischer
Beteiligungsgesellschaften
Freitag, 29. Januar 2021

Umbau U-Bahnhof Sendlinger Tor: Bis 7. März wieder
Einschränkungen auf den Linien U1/U2/U8
Pressemitteilung MVG

MVV-Auskunft und MVV-App kennen den Weg zu den
Impfzentren im Verbundraum
Pressemitteilung MVV

Förderung des Bundes für das Projekt „Zugängliches
Theater“
Pressemitteilung Münchner Kammerspiele

                                                                              Gesellschaften

Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen
liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
29.1.2021

                                                      (teilweise voraus)
Umbau U-Bahnhof Sendlinger Tor: Bis 7. März                                     Herausgeber
                                                                                Stadtwerke München GmbH
wieder Einschränkungen auf den Linien U1/U2/U8                                  Pressestelle
                                                                                Telefon: +49 89 2361-5042
                                                                                E-Mail: presse@swm.de
                                                                                www.swm.de
Die Modernisierung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor läuft weiter nach Plan.
Ab Freitagabend (29. Januar) finden wieder Bauarbeiten auf der unteren
Bahnsteigebene statt, die von den Linien U1, U2 und U8 genutzt wird.

Montags bis freitags beginnt spätabends der 20-Minuten-Takt früher als
gewohnt, nämlich bereits gegen 22.30 Uhr.

An den Wochenenden ist die U-Bahnlinie U2 ganztägig am Hauptbahnhof
unterbrochen, die U1 kann den Abschnitt Hauptbahnhof – Kolumbusplatz
nicht bedienen.

Im Detail gestaltet sich der Betrieb an den Wochenenden wie folgt:

     •    Die U1 ist zwischen Hauptbahnhof und Kolumbusplatz unterbrochen.
          Zwischen Olympia-Einkaufszentrum und Hauptbahnhof fährt sie alle
          10 Minuten, zwischen Kolumbusplatz und Mangfallplatz kommt alle
          12 Minuten ein Zug. Den Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Ko-
          lumbusplatz bedient die U2.
     •    Die U2 wird am Hauptbahnhof geteilt, Fahrgäste müssen zur Weiter-
          fahrt in beiden Richtungen über das Zwischengeschoss auf das je-
          weils andere Gleis umsteigen. Zwischen Feldmoching und Haupt-
          bahnhof verkehrt die U2 im 10-Minuten-Takt, zwischen Hauptbahn-
          hof und Messestadt Ost fährt alle 12 Minuten eine U-Bahn.
     •    Die Verstärkerlinie U8 ist am Samstag nicht in Betrieb. Alternative
          Fahrtmöglichkeiten bieten die Linien U2, U3 und U5.

An den Bahnhöfen Stiglmaierplatz, Hauptbahnhof, Sendlinger Tor und

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Fraunhoferstraße fahren die Züge teils in beiden Richtungen vom selben Gleis ab.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) bittet ihre Fahrgäste, auf die örtlichen
Wegweiser sowie die Zielanzeiger und Durchsagen zu achten.

Für Fahrten im Nachtverkehr zwischen ca. 1 Uhr und ca. 4.30 Uhr empfiehlt die
MVG ihren Fahrgästen, Verbindungen anhand der elektronischen Fahrplanauskunft
auf www.mvg.de oder in der App MVG Fahrinfo München zu überprüfen, da einzel-
ne Anschlüsse nicht wie gewohnt erreicht werden können.

Die MVG informiert ihre Fahrgäste unter anderem mit Aushängen an den Haltestel-
len und Tickettexten über die Einschränkungen. Informationen zu Betriebsänderun-
gen im Zusammenhang mit der Modernisierung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor gibt
es auch im Internet auf www.mvg.de/suse, in der App „MVG Fahrinfo München“, via
Twitter sowie an der MVG Hotline unter 0800 344 22 66 00 (gebührenfrei).

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München, 29. Januar 2021

            MVV-Auskunft und MVV-App kennen den Weg
                  zu den Impfzentren im Verbundraum

Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) setzt sich gemeinsam
mit den knapp 50 Verkehrsunternehmen im Verbundraum für eine
sichere und zuverlässige Beförderung der Fahrgäste auch zu Corona-
Zeiten ein. Nun zeigen die MVV-Auskunft unter www.mvv-auskunft.de
und die MVV-App für unterwegs den Fahrgästen den direkten Weg zu
den Impfzentren im MVV-Raum mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Um die Fahrgäste schnell und unkompliziert zu ihrem jeweiligen Impfzentrum
im MVV-Verbundraum zu navigieren, wurden deren Standorte mit den
offiziellen Bezeichnungen in die Auskunftssysteme des MVV sowie in alle an
DEFAS Bayern (Durchgängiges Elektronisches Fahrtgastinformations- und
Anschlusssicherungs-System            Bayern)       angeschlossenen     Portale
eingearbeitet. Mit der Start- oder Zieleingabe „Impfzentrum“ kann das jeweils
zugewiesene Impfzentrum in der Landeshauptstadt München und den acht
Verbundlandkreisen bequem über eine Vorschlagsliste ausgewählt werden.

Einfache Navigation zu den Impfzentren im MVV mit MVV-Auskunft
und MVV-App. Screenshots: MVV
Neben der reinen ÖPNV-Navigation zu der dem jeweiligen Impfzentrum
nächstgelegenen Haltestelle geben die Auskunftssysteme auch die
Fußwege auf der „letzten Meile“ bis zu den einzelnen Standorten aus. In
Tagesrandlagen werden gegebenenfalls multimodale Wegeketten mit
Carsharing- und On-Demand-Angeboten angezeigt. So ist eine passende
Verbindungsberechnung zum individuellen Impftermin möglich. ■
Pressemitteilung

                                                                       München, den 28.1.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen verkünden, dass das Projekt ZUGÄNGLICHES THEATER der Münchner Kammerspiele
im Rahmen des Förderprogramms "Kulturelle Vermittlung und Integration" der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien als eines von bundesweit sechs ausgewählten
Modellprojekten eine dreijährige Förderung in Höhe von insgesamt mit bis zu 300.000 Euro erhalten
wird. Unser Projekt ZUGÄNGLICHES THEATER ist eins von bundesweit sechs ausgewählten
Modellprojekten. Wir freuen uns und gratulieren herzlich auch allen anderen Projekten.

Im Rahmen des Pilotprojekts gestalten Künstler*innen, Zuschauer*innen und Mitarbeiter*innen mit
diversen körperlichen und kognitiven Möglichkeiten die Münchner Kammerspiele aktiv mit und
verändern so gängige Sichtweisen und Strukturen: Schauspieler*innen mit Behinderungen treffen in
Workshops auf Schauspieler*innen ohne Behinderung und leiten sie an. Eine Regisseurin mit Trisomie
21 entwickelt gemeinsam mit dem Ensemble der Kammerspiele ein neues Stück. Die Kammerspiele
entwickeln Anstellungsmodelle, die den spezifischen Anforderungen von Mitarbeiter*innen mit
Behinderung gerecht werden. Vermittlungsformate für Zuschauer*innen mit kognitiven oder
körperlichen Einschränkungen verhelfen dem Programm der Münchner Kammerspiele zu größerer
Zugänglichkeit.

Die Münchner Kammerspiele wollen bestehende Strukturen aufbrechen und sich in ein
Veränderungsprozess begeben. Wir wollen, dass Künstler*innen mit Behinderungen als
Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Kurator*innen die Münchner Kammerspiele mitgestalten. Sie
sollen sich nicht den bestehenden Strukturen unterordnen, sondern diese in ihrem Sinne verändern,
damit sie ihre künstlerischen Ideen entfalten können.

Es ist uns wichtig, dass die Künstler*innen mit Behinderungen nicht nur repräsentativ vorkommen. Sie
sollen auf Entscheidungsebenen mit eingebunden werden und die vorhandenen ästhetischen Mittel,
Ausdrucksformen, und Arbeitsprozesse erweitern und aktiv mitgestalten.

Dabei setzen die Münchner Kammerspiele auf lokale, überregionale und internationale
Partnerschaften und arbeiten beispielsweise eng mit der Freien Bühne München, Meine Herren und
Damen aus Hamburg, dem Theater Hora in der Schweiz oder dem PerArt Theater in Serbien zusammen.

Barbara Mundel, die Intendantin der Münchner Kammerspiele sagt: „Ich freue mich über die
Förderung der Staatsministerin für Kultur und Medien. Wir haben diesen Transformationsprozess vor
eineinhalb Jahren mit der Regisseurin und Dramaturgin Nele Jahnke angefangen. In Folge dessen ist
sie vom Theater Hora in Zürich in das Team der Münchner Kammerspiele gewechselt. Die Öffnung der
Institution für verschiedene Lebenswelten ist eine wichtige Säule unserer künstlerischen Arbeit. Diese
Förderung ermöglicht es uns, die Ideen größer zu denken und auf unterschiedlichen Ebenen alle
Mitarbeiter*innen der Münchner Kammerspiele hierin einzubinden, auf künstlerischer und
struktureller Ebene. Durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema „Inklusion“ entwickelt sich die
Institution Theater weiter, und bereichert unsere künstlerischen Möglichkeiten.“

Münchner
Kammerspiele
Falckenbergstr. 2
80539 München
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