Inhaltsverzeichnis - Umschau
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Rathaus Umschau Montag, 1. Februar 2021 Ausgabe 020 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Bürgerangelegenheiten 2 Meldungen 2 ›› Spendenaufruf für Ocean Viking: 134.992,38 Euro gesammelt 2 ›› Ratgeber für Senior*innen erschienen 3 ›› Monatliche Finanzinformation der Stadtkämmerei in neuem Layout 4 ›› 3. Quartalsheft „Münchner Statistik“ erschienen 4 ›› Arbeitslosenzahlen im Januar 2021 4 ›› Aktuelles MVHS-Programm erstmals als App abrufbar 5 ›› Münchens Partnerstadt Sapporo: Snow Festival Online 6 ›› Artothek zeigt Neuerwerbungen 6 ›› Bauzentrum München: Online-Vortrag zum Thema Dämmen 7 Kommunalreferat in eigener Sache 8 Antworten auf Stadtratsanfragen 9 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Bürgerangelegenheiten Montag, 8. Februar, 19.30 Uhr, Turnhalle der Grund- und Mittelschule, Guardinistraße 60 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 20 (Hadern). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Minimierung eines Corona-Anste- ckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilnehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besu- cher*innen zur Verfügung. Meldungen Spendenaufruf für Ocean Viking: 134.992,38 Euro gesammelt (1.2.2021) Der Spendenaufruf der Landeshauptstadt München und von SOS Mediterranee zur Unterstützung des Seenotrettungsschiffs Ocean Viking auf dem Mittelmeer hatte eine überwältigende Resonanz: Insge- samt haben die Spender*innen seit dem Aufruf Mitte Dezember 2020 bis 31. Januar über 134.992,38 Euro gespendet. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Ich bedanke mich bei den Münchner*innen und allen Personen, die so großherzig für die Seenotrettungsaktionen der Ocean Viking gespendet haben. Die jüngsten Rettungsaktionen mit 374 ge- retteten Flüchtlingen aus seeuntauglichen Booten vor der libyschen Küste sind dem beispiellosen Einsatz der Ocean Viking zu verdanken. Viele Men- schen sind auf diese Weise vor dem Ertrinken gerettet worden! Als Patin des Schiffes wird sich die Landeshauptstadt München wie angekündigt mit der Verdopplung des Spendenbetrags in Höhe von maximal 100.000 Euro beteiligen, um dieses Engagement von SOS Mediterranee auch in weiterer Zukunft zu ermöglichen.“ Im Juni 2019 Jahr hat sich die Landeshauptstadt München zum „sicheren Hafen“ für Geflüchtete erklärt und im Dezember 2019 offiziell die Paten- schaft für das Seenotrettungsschiff Ocean Viking von SOS Mediterranee übernommen. Mitte Dezember 2020 hat die Stadt München zusammen mit SOS Mediterranee einen Spendenaufruf an die Münchner Bürger*in- nen gestartet, um die Patenschaft mit der Ocean Viking zu unterstützen und Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer vor dem Ertrinken zu retten. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ich bin überwältigt von der Spenden- bereitschaft der Münchner Bevölkerung! Gerade in Zeiten wie diesen, wo uns die Pandemie eine der schwersten Zeiten beschert, halten die Menschen zusammen und setzen sich für das Leben anderer ein. Ein grö- Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 2
ßeres Signal an die Menschlichkeit kann es kaum geben. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die unserem Spendenaufruf gefolgt sind und appelliere zugleich an den Freistaat Bayern und die Bundesregierung, die Aufnahme von weiteren Geflüchteten aus den griechischen Lagern für die Stadt München zu ermöglichen. Die gemeldeten Plätze sind bisher noch nicht ausgeschöpft worden.“ Ratgeber für Senior*innen erschienen (1.2.2021) Der „Ratgeber für alte Menschen für ein sicheres Leben zu Hause – auch bei Hilfe und Pflegebedürftigkeit“ der städtischen Beschwer- destelle für Probleme in der Altenpflege liegt jetzt als gedruckte Broschüre vor. Er kann interessierten Bürger*innen gerne per Post zugeschickt wer- den. Interessierte können einen beziehungsweise auch mehrere Ratgeber tele- fonisch unter 233-96966 zu folgenden Sprechzeiten bestellen: - Montag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr - Dienstag: 9 bis 12 Uhr - Mittwoch:13 bis 19 Uhr - Donnerstag:9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr - Freitag: 9 bis 12 Uhr Im Mittelpunkt des Ratgebers steht der Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können. Der Ratgeber stellt Ideen und Erfahrungswerte zu Fragen rund um die Sicherheit von zu Hause lebenden Senior*innen vor und berücksichtigt dabei auch die Lebenssitu- ation hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen. Er greift die sinnvolle Vorgehensweise bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten auf und enthält Anregungen, die von der persönlichen Vorsorge über die sichere Gestaltung der häuslichen Umgebung bis zum Erhalt der körperli- chen Mobilität reichen. Darüber hinaus beinhaltet er Sicherheitstipps der Münchner Polizei, die sich gezielt an Senior*innen richten. Neu in dem grundlegend überarbeiteten Ratgeber ist das Kapitel „Versor- gung in herausfordenden Zeiten“, das sich mit außergewöhnlichen Situatio- nen, wie der aktuellen Corona-Pandemie, beschäftigt. Gerade im höheren Lebensalter können aber auch andere Situationen auftreten, die schwer- wiegende Einschränkungen mit sich bringen. Beispiele sind lang anhal- tende Krankheiten oder schwierige Wetterlagen, wie Schnee oder Glatteis. Der Ratgeber möchte Betroffene und Angehörige dazu ermutigen, sich mit den Möglichkeiten und Anregungen für die aktive Gestaltung für mehr Si- cherheit im Alter auseinander zu setzen, eigene Überlegungen anzustellen und diese mit Angehörigen und Freunden zu diskutieren. Eine umfangrei- che Adressenbroschüre mit hilfreichen Kontakten und Anlaufstellen liegt jedem Ratgeber bei. Weitere Informationen zum Angebot der Beschwerdestelle finden sich auch unter https://t1p.de/Beschwerdestelle. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 3
Monatliche Finanzinformation der Stadtkämmerei in neuem Layout (1.2.2021) Die Stadtkämmerei München veröffentlicht jeden Monat eine Übersicht über die finanzielle Lage der Landeshauptstadt München. Diese Publikation wurde nun einem kompletten Relaunch unterzogen. Die Finanzinformation informiert knapp, aber gleichzeitig umfassend über die aktuellsten Entwicklungen des Münchner Finanzhaushalts. Neben den Steuerentwicklungen wird in jeder Ausgabe ein aktuelles Schwerpunkt- thema behandelt. Das Schwerpunktthema der Januar-Ausgabe geht auf die Auswirkungen der Coronakrise auf die Steuereinnahmen der Landeshaupt- stadt ein. Achtung Redaktionen: Die Presseinfo steht demnächst unter https://t1p. de/finanzinformation als PDF-Download bereit oder kann per Newsletter bezogen werden. Bei Interesse per E--Mail an presse.stadtkaemmerei@ muenchen.de wenden mit dem Betreff „Anmeldung Newsletter“. 3. Quartalsheft „Münchner Statistik“ erschienen (1.2.2021) Soeben ist das 3. Quartalsheft des Jahrgangs 2020 der Schrif- tenreihe „Münchner Statistik“ mit folgendem Inhalt erschienen: - PKW-Unfälle in München – Analyse der Verkehrsunfälle nach beteiligten Verkehrsmitteln - Hundehaltung in München 2019 - Vornamen der Münchner Bevölkerung Die Druckversion des Heftes (Schutzgebühr 5 Euro) kann über das Statisti- sche Amt, Telefon 233-82700, oder per E-Mail an stat.amt@muenchen.de angefordert werden. Arbeitslosenzahlen im Januar 2021 (1.2.2021) Pünktlich zum Jahresbeginn steigen die Arbeitslosenzahlen: So ist die Zahl derer, die im Agenturbezirk München einen Job suchen, von Dezember auf Januar um 4.987 auf 53.891 gestiegen. Die Arbeitslosen- quote stieg von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent. Dieser jahresübliche Anstieg ist vor allem saisonal bedingt. Zum Vergleich: letztes Jahr stieg die Arbeits- losigkeit in München im gleichen Zeitraum um 4.501 (13,3 Prozent). Im Januar zeigten 1.759 Münchner Betriebe für 20.279 Beschäftigte Kurz- arbeit an. Im Dezember 2020 waren es noch 1.672 Anzeigen für 13.445 Beschäftigte. Die Anzeigen kamen überwiegend aus den vom Lockdown unmittelbar betroffenen Branchen. Die Zahl der Arbeitslosen in Bayern ist zu Jahresbeginn von Dezember auf Januar um 41.724 oder 15,2 Prozent gestiegen. Im Januar waren 316.791 Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt bei 4,2 Pro- zent. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 4
Im gesamten Bundesgebiet ist im Zuge der Winterpause die Arbeitslosig- keit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Die Arbeitslo- senquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote für Westdeutschland stieg zum Vormonat Dezember auf 6,0 Prozent, für Ostdeutschland erhöhte sie sich zum Vormonat auf 7,9 Prozent. Aktuelles MVHS-Programm erstmals als App abrufbar (1.2.2021) Die Münchner Volkshochschule (MVHS) präsentiert ihr Pro- gramm für das Frühjahr und den Sommer 2021 nicht nur wie gewohnt on- line unter mvhs.de, sondern als erste Volkshochschule in Deutschland auch in Form einer eigenen App. Mit der App für Tablets und Smartphones kön- nen Teilnehmerinnen und Teilnehmer das gesamte Kursangebot mit über 9.000 Veranstaltungen bequem und übersichtlich durchsuchen. Sie können individuelle Schwerpunkte setzen, favorisierte Veranstaltungsorte auswäh- len und nicht zuletzt ihre Dozentinnen und Dozenten begleiten. Aktuelle Informationen zu Kursen und Veranstaltungen werden auf Wunsch zuge- schickt. In der App kann man sich auch direkt zu seinen Kursen anmelden, Belege zu Ermäßigungen hochladen sowie umbuchen oder stornieren. Dass die Münchner Volkshochschule zum ersten Mal in ihrer 125-jährigen Geschichte auf ein gedrucktes Gesamtprogramm verzichtet, bleibt aber eine Ausnahme. Während der Pandemie muss die MVHS in einer unsiche- ren Lage flexibel planen. Da ist ein gedrucktes Programm vom Umfang eines dicken Wälzers schnell veraltet. Anstelle des Gesamtprogramms erscheint am 1. Februar das neue MVHS- Magazin. Es enthält Highlights aus dem neuen Programm sowie Links und Anleitungen zur Aktivierung der neuen MVHS-App. Das MVHS-Magazin liegt in der Zeit der Lockdowns in den Haupthäusern (Gasteig, Einstein 28, Stadtbereichszentren) der MVHS kostenlos zur Abholung bereit. Nach Auf- hebung der Schließungen ist es auch in der Stadtinformation, den Stadtbi- bliotheken, Partnerbuchhandlungen und im Zeitschriftenhandel erhältlich. Bei vielen Münchner Zeitschriftenhändlern ist das Magazin gegen eine Schutzgebühr von 99 Cent oder einen Gutschein erhältlich. Der Gutschein lässt sich auf mvhs.de herunterladen. Die Münchner Volkshochschule hat für Frühjahr und Sommer 2021 ein vielseitiges und umfassendes Programm aus den Programmbereichen Mensch, Politik und Gesellschaft – Kultur, Kunst und Kreativität – Umwelt, Natur und Wissenschaft – Gesundheit und Ernährung – Sprachen – Deutsch und Integration – Jugend und Ausbildung – Weiterbildung und Be- ruf – sowie IT und Digitales geplant. Die Teilnehmenden können aus 9.000 Kursen und Veranstaltungen von März bis Ende September wählen. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 5
Natürlich ist die Anmeldung rund um die Uhr in der neuen MVHS-App so- wie auf der Webseite unter mvhs.de möglich. Die telefonische Anmeldung ist montags und dienstags von 9 bis 13 Uhr sowie mittwochs und donners- tags von 14 bis 19 Uhr erreichbar unter 48006-6239. Auch die Fachgebiete informieren und beraten telefonisch zum Kurspro- gramm. Alle Ansprechpartner sind mit Servicezeiten und Telefonnummern unter mvhs.de/auskunft abrufbar. Münchens Partnerstadt Sapporo: Snow Festival Online (1.2.2021) Auch Münchens japanische Partnerstadt Sapporo muss mit Co- rona-Einschränkungen leben. Das bekannte Sapporo Snow Festival, bei dem Künstler aus aller Welt normalerweise vor den Augen interessierter Besucher Skulpturen aus Eis und Schnee erschaffen, kann heuer nicht stattfinden. Stattdessen hat die Stadt nun ein Online-Format des Win- ter-Events auf die Beine gestellt, mit Kurzfilmen und Fotos von den Snow Festivals der vergangenen Jahre, Videos zur Erstellung der Schneeskulptu- ren und einem Fotowettbewerb zum Thema Schnee. Unter dem Link https://online.snowfes.com können so auch die Münch- ner*innen von Donnerstag, 4., bis Sonntag, 28. Februar, das Festival der Partnerstadt miterleben. Es ist auch eine englischsprachige Fassung der Website verfügbar. Sapporo in Japan, Hauptstadt der Präfektur Hokkaido, ist seit 1972 Part- nerstadt Münchens. Als München Austragungsort der Olympischen Sommerspiele war, fanden in Sapporo in diesem Jahr die Olympischen Winterspiele statt. Im gemeinsamen Olympiajahr unterzeichneten Ober- bürgermeister Georg Kronawitter und sein japanischer Kollege Takeshi Itagaki das offizielle Partnerschaftsdokument. Sapporo ist von den sieben Partnerstädten Münchens die am weitesten entfernte. Artothek zeigt Neuerwerbungen (1.2.2021) Die Artothek im Rosental 16 präsentiert unter dem Titel „Leih- weise 2021“ ihre Neuerwerbungen: Ab Mittwoch, 3. Februar, bis Samstag, 20. Februar, werden rund 50 neue Ankäufe von Münchner Künstler*innen digital über Instagram @artothek.muenchen oder den Youtube Kanal „Die Städtischen Kunsträume München“ vorgestellt. Ein analoger Einblick ist über das Schaufenster der Artothek zu jeder Tageszeit möglich. Der rund 2.000 Objekte umfassende Sammlungsbestand des städtischen Kunstver- leihs wird alle zwei Jahre mit Ankäufen erweitert und mit Mitteln der Ma- thias-Pschorr-Stiftung unterstützt. Sobald die Artothek für den Publikums- verkehr wieder geöffnet ist, können die Neuerwerbungen ebenso wie die weiteren Werke aus dem umfangreichen Artothek-Bestand ausgeliehen werden. Informationen unter www.muenchen.de/artothek. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 6
Bauzentrum München: Online-Vortrag zum Thema Dämmen (1.2.2021) Das Bauzentrum München lädt in Kooperation mit der Münchner Volkshochschule (MVHS) und der Verbraucherzentrale Bayern am Don- nerstag, 4. Februar, um 18.30 Uhr zum Online-Vortrag „Dämmen mit nach- wachsenden Rohstoffen: Gutes Wohnklima im Sommer und im Winter“ ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich unter www.mvhs.de/programm/energie-waerme.6986/L324960. Nur ein ausgewogenes Verhältnis von dämmenden und wärmespeichern- den Materialien garantiert sowohl im Winter wie im Sommer einen gerin- gen Energieverbrauch und ein angenehmes, gesundes Raumklima. Nach- wachsende Rohstoffe, also Materialien wie Zellulosefasern, Holzweichfa- sern, Hanf, Stroh und Schafwolle, sind nicht nur sehr gut geeignet dafür, sondern darüber hinaus umweltfreundlich und sogar wiederverwertbar. Der Vortrag der Architektin Gisela Kienzle stellt die Vielzahl möglicher Ma- terialien mit ihren jeweiligen Eigenschaften und Einsatzbereichen vor, um das Haus gut und umweltbewusst dämmen zu können. Anmeldungen sind ausschließlich online möglich. Weitere Infos unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 7
Kommunalreferat in eigener Sache Anlieferung zu Fuß, mit Rad etc. auf Wertstoffhöfen weiterhin erlaubt (1.2.2021) Entgegen der heutigen Berichterstattung der Abendzeitung „Wertstoffhof: Nur für Autofahrer“ können Fußgänger*innen und Radfah- rer*innen selbstverständlich weiterhin auf den Wertstoffhöfen des Abfall- wirtschaftsbetriebs München (AWM) ihren zu entsorgenden Müll anliefern. Am Dienstag, 26. Januar, hat der AWM zur Sensibilisierung der Mitarbei- ter*innen dazu eine Arbeitsanweisung herausgegeben, in der darauf hinge- wiesen wird, dass eine Anlieferung zu Fuß oder per Rad selbstverständlich auch während des Lockdowns möglich ist. Bei besonders großem Andrang sind dafür bestimmte Regelungen erfor- derlich: Wenn es zu größeren Warteschlangen kommt, müssen sich alle Anlieferarten (Pkw, Transporter, Fuß, Rad, etc.) in die Schlange einreihen. Keine Anlieferart kann dann bevorzugt behandelt werden. Hintergrund des missverständlichen, im Bericht der Abendzeitung abgebil- deten Sicherheitshinweises ist, dass Personen aus den wartenden Autos vor dem Wertstoffhof ausgestiegen sind und zu Fuß anliefern wollten, um Wartezeiten zu verkürzen. Das führte zu Unmut bei den anderen Warten- den, einer Überfüllung der Wertstoffhöfe unter Verletzung des Abstands- gebots und wurde deshalb – auch wegen der daraus resultierenden Ver- kehrsproblematik − untersagt. Es ist nicht erlaubt, auf andere Anlieferarten umzusteigen, um so Wartezeiten zu umgehen. Dass es im Einzelfall zu Problemen bei der Anlieferung aufgrund unklarer Formulierungen des AWM gekommen ist, bedauert der AWM. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 8
Antworten auf Stadtratsanfragen Montag, 1. Februar 2021 Trägerübergreifende Werbekampagne für Erzieher*innen und Kinder- pfleger*innen starten Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Os- wald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.11.2019 Bildung geht durch den Magen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzei- ten auch in Kindergärten Bildung geht durch den Magen VII – Frisches Obst und Gemüse an städtischen Kindertageseinrichtungen Bildung geht durch den Magen VIII – Versorgungsberatung für nicht- städtische Kindertageseinrichtungen Anträge Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fioren- tino-Wall, Haimo Liebich, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Frak- tion) vom 14.2.2020 Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 9
Trägerübergreifende Werbekampagne für Erzieher*innen und Kinder- pfleger*innen starten Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Os- wald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.11.2019 Antwort Referat für Bildung und Sport: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit- glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.11.2019 vorgebrach- ten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besor- gung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport gemeinsam mit dem Sozialreferat in Zusammenarbeit mit den freien Trä- gern sowie dem KleinKinderTagesstätten e.V. (KKT e.V.) als Dachverband der Münchner Elterninitiativen eine gemeinsame Werbekampagne zur Ge- winnung von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen für die Bildungsein- richtungen in München konzipieren soll. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Personalsituation in den Münchner Kindertageseinrichtungen, sowohl beim Städtischen Träger als auch bei den freigemeinnützigen und sonsti- gen Trägern, ist dem Referat für Bildung und Sport (RBS) ein sehr wichti- ges Anliegen. Denn nur mit ausreichend Personal wird München die anste- henden Herausforderungen, wie z.B. den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, bewältigen können. Um aktiv gegen den Personalmangel in den Münchner Kindertageseinrich- tungen vorzugehen, hat die Stadt München in den vergangenen Jahren bereits viel investiert, unter anderem wurden mit der Einführung von Op- tiPrax 3- und 4-jährig die Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Fach- akademie für Sozialpädagogik erhöht. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 10
Außerdem zahlt die Landeshauptstadt München ihren Beschäftigten eine Arbeitsmarkt- und eine Münchenzulage sowie einen Fahrtkostenzuschuss und übernimmt diese zusätzlichen Personalkosten auch für das pädagogi- sche Personal der Einrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trä- gerschaft, die an der Münchner Förderformel teilnehmen sowie anteilig für Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage steht darüber hinaus für die gewünschte trägerübergreifende Kampagne kein neues Budget zur Verfügung. Doch sowohl das RBS als auch weite Teile der Trägerlandschaft erachten ein gemeinsames Handeln hier als zielführend. Gemeinsam hat man sich daher darauf verständigt, dass es im Jahr 2021 eine gemeinsame Aktion in Form einer virtuellen Messe geben soll. Neben einem virtuellen Messetag sollen zusätzlich auf Dauer trägerübergreifend Informationen im Internet zu finden sein. Die Details werden nun gemeinsam mit der FachARGE Kindertagesbe- treuung und den beteiligten Akteuren der Stadtverwaltung erarbeitet. Das Sozialreferat wird zeitnah eingebunden, damit auch die städtischen Kinder- und Jugendheime von der gemeinsamen Aktion profitieren können. Die Frauengleichstellungsstelle teilte ergänzend hierzu noch Folgendes mit: Neben der ausreichenden Personalmenge ist ebenfalls eine ausreichend gute pädagogische Qualität des Personals wesentlich, um den Erziehungs- auftrag angemessen zu erfüllen. Auch hier ist ein gemeinsames Handeln von RBS und Trägerlandschaft erforderlich. Wesentlicher Kern pädagogi- schen Handelns ist eine gute Ausbildung zu geschlechter-, teilhabegerech- ten, diskriminierungsfreien und gleichstellungsorientierten Themen. Bei allem Stellenbesetzungsdruck gilt es, insbesondere dieses Fachwissen bei den Bewerber*innen zu prüfen und sie ggf. fortzubilden. Hierzu sollte das Personal- und Organisationsreferat neben dem Pädagogischen Institut mit Fortbildungsangeboten erheblich unterstützen. Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 11
Bildung geht durch den Magen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzei- ten auch in Kindergärten Bildung geht durch den Magen VII – Frisches Obst und Gemüse an städtischen Kindertageseinrichtungen Bildung geht durch den Magen VIII – Versorgungsberatung für nicht- städtische Kindertageseinrichtungen Anträge Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fioren- tino-Wall, Haimo Liebich, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Frak- tion) vom 14.2.2020 Antwort Referat für Bildung und Sport: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit- glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 14.2.2020 vorgebrach- ten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besor- gung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. 1. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06792 Bildung geht durch den Ma- gen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzeiten auch in Kindergärten In diesem Antrag regten Sie an, die Verpflegung in städtischen Kindergär- ten um weitere gemeinsame Mahlzeiten mit jeweils mindestens einer Obst- oder Gemüsekomponente zu erweitern. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In allen städtischen Kindergärten wird den Kindern eine Mittagsverpfle- gung im Verpflegungssystem Tiefkühl-Mischküche angeboten. Hierzu zählt neben einer warmen Speise auch ein Anteil an selbst zubereiteter, frischer Komponente. In der Regel werden Salate, Rohkost sowie Nachtisch, z.B. als frisches Obst, angeboten. Auf Grund dieser Vorgabe sind sowohl der für die Kindertageseinrichtungen vorhandene Wareneinsatz wie auch die Personalberechnung im hauswirtschaftlichen Bereich ausgelegt. Zusätzli- che kleine Mahlzeiten in Form von Obst- und Gemüsesnacks werden, so- weit es möglich ist, als pädagogisches Angebot gereicht. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 12
Die noch aus den 1970er Jahren stammende Kindergartentasche, gefüllt mit selbst mitgebrachter Verpflegung, verliert immer mehr an Bedeutung. Die Tradition, Essen zu Hause vorzubereiten, um dieses dann in die Kinder- tageseinrichtung mitzunehmen, ist u.a. aus Sicht vieler Eltern nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus ist an vielen Kindertageseinrichtungen, die in Gebieten mit hohem sozialen Handlungsbedarf liegen, der Lebensmittelbe- darf zu Beginn der Woche bzw. am Ende der Woche stark erhöht, da nicht in allen Familien am Wochenende für eine kalorisch ausreichende wie er- nährungsphysiologisch hochwertige Verpflegung gesorgt werden kann. Im Rahmen eines durch den Geschäftsbereich KITA des Referats für Bildung und Sport im Jahr 2013 gestarteten Projekts zum „Personellen Versorgungsmanagement“, das u.a. zum Ziel hatte, ein neues Stellenbe- messungstool für den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zu entwickeln, konnten in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich A und dem Personal- und Organisationsreferat auch erste Kostendaten für ein Frühstücks- bzw. Brotzeitangebot in Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder1 ermittelt werden. Hierfür wurde in einer festgelegten vierzehntä- gigen Projektphase an allen teilnehmenden Pilotstandorten (insgesamt 26 Kindertageseinrichtungen) ein Frühstücksangebot umgesetzt. Die Rezep- turen wie Speisepläne wurden für alle Kindertageseinrichtungen standardi- siert. So konnten valide Daten zu Wareneinsatzkosten wie auch Personal- kosten für dieses zusätzliche Angebot erfasst werden. Grundsätzlich wurden alle erhobenen Projektdaten qualitätsgesichert und plausibilisiert. Die Anforderungen an die Methodik der Erhebung und die Systematik sind mit dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt und abgesichert. Der standardisierte Frühstücksplan entspricht den Empfehlungen für die Zwischenverpflegung des Qualitätsstandards für die Mittagsempfehlung (DGE) und den Frühstücksempfehlungen der Optimierten Mischkost (opti- MIX®) des Forschungsinstituts für Kinderernährung. Aus den Daten zu den Wareneinsatzkosten lässt sich ableiten, dass ein Frühstück, das analog des Angebots in den Kinderkrippen und Häusern für Kinder im Altersbereich U3 die Vorgaben der o.g. Fachgesellschaften erfüllt, pro Kind und Tag ca. 1 Euro kostet. Das bedeutet, dass für die zur Zeit ca. 15.000 Kindergartenkinder (in 164 städtischen Kindergärten und 68 Häusern für Kinder im Altersbereich Ü3) pro Tag ein zusätzlicher Warenein- satz von 15.000 Euro bzw. rund 3,3 Mio. Euro pro Jahr notwendig wären. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 13
Das Projekt „Optimierung der hauswirtschaftlichen Versorgung in städti- schen Kindertageseinrichtungen“ wird weitere Daten zu den Warenein- satzkosten, hier für die Mittagsverpflegung, liefern. Sollte hier die Mög- lichkeit bestehen, über geringere Wareneinsatzkosten für vorgefertigte Tiefkühlmenükomponenten finanzielle Ressourcen für den Wareneinsatz in der Frischkost zu generieren, könnte dies möglicherweise auch für ein Frühstücksangebot genutzt werden. Hierzu wird dem Stadtrat über den aktuellen Projektfortschritt bis 2022 erneut berichtet. Die Projektlaufzeit ist auf fünf Jahre angelegt und endet am 31.12.2024. Die zusätzlichen Personalstunden für ein Frühstücksangebot ergeben sich hauptsächlich aus den Zeiten für die Speiseplanung, die Lebensmittelbe- stellung, die Zubereitung und den Spülaufwand. Im Rahmen des Projektes „Personelles Versorgungsmanagement“ erfolgte die Erörterung und Fest- legung der Zeitwerte je Aufgabe als Kalkulationsbasis für das Stellenbe- messungstool. So können für diese einzeln genannten Aufgabenpakete genaue Zeitvorgaben für ein Frühstücksangebot abgelesen werden. Aus dem aktuellen Jahresmittelbetrag für eine*n angelernte*n hauswirt- schaftliche Mitarbeiter*in (Entgeltgruppe E2Ü: 44.770 Euro) ergibt sich ein Mehraufwand von 8.310 Euro pro Jahr. In der Annahme, dass an allen be- stehenden 164 städtischen Kindergärten und 68 Kindergartenkindergrup- pen in Häusern für Kinder im Altersbereich Ü3 die Wochenarbeitszeit der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen für ein Frühstücksangebot erhöht werden müsste, kann ein Gesamtbetrag von ca. 2 Mio. Euro pro Jahr quali- fiziert geschätzt werden. 2. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06793 Bildung geht durch den Ma- gen VII – Frisches Obst und Gemüse an städtischen Kindertagesein- richtungen In diesem Antrag regten Sie an, das Referat für Bildung und Sport damit zu beauftragen, an allen städtischen Kindertageseinrichtungen frisches Obst und Gemüse für die betreuten Kinder zur Verfügung zu stellen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Durch den weiterhin kontinuierlich steigenden Ausbau der Kindertages- einrichtungen und die längeren Verweilzeiten der Kinder nimmt auch ihre ganztägige gesunde Versorgung weiterhin an Bedeutung zu. Das beinhal- tet, dass die betreuten Kinder über alle Altersstufen hinweg nicht nur das Mittagessen in der Kindertageseinrichtung einnehmen, sondern in der Regel auch Zwischenmahlzeiten, wie ein zweites Frühstück und die Nach- mittagsbrotzeit. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 14
In städtischen Kinderkrippen und städtischen Häusern für Kinder mit Kin- dern (HfK) ab der neunten Lebenswoche wird seit 1989 (Kinderkrippen) bzw. 2000 (HfK) eine ganztägige Verpflegung, bestehend aus Frühstück, Mittagessen und Brotzeit angeboten. In städtischen Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder ab dem Kindergartenalter1 wird ausschließlich ein Mittagessen angeboten. Das bedeutet, dass die Kinder in der Regel ein zweites Frühstück sowie ggf. eine Nachmittagsbrotzeit von zuhause mit- bringen, da dieses in der Kindertageseinrichtung nicht angeboten wird. Grundlage hierfür bilden die Vorgaben zum „Essen und Trinken“ in den Basisstandards zur inklusiven Bildung, Erziehung und Betreuung in städti- schen Kindertageseinrichtungen. Hier wird das regelmäßige Angebot an frischem Obst, frischem Salat oder Rohkost unter den Standardvorgaben benannt. In der Praxis bedeutet das, dass allen Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen zum Mittagessen, im Falle einer ganztägigen Verpflegung auch zu Frühstück und Brotzeit, frisches Gemüse und Obst angeboten wird. Dies ist über den Lebensmittelwareneinsatz, der für jedes Kind an jedem Tag zur Verfügung steht, eingerechnet. Für alle weiteren zu- sätzlichen Angebote an Gemüse und Obst können in der Finanzierung der Lebensmittel Förderprogramme wie z.B. das EU-Schulprogramm genutzt werden. Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines ge- sundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Für das Kin- dertageseinrichtungsjahr 2017/2018 sind alle städtischen Kindertagesein- richtungen über die aktuellen Neuerungen im EU-Schulprogramm von der Trägerleitung informiert worden. Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder bis zum Schuleintritt erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert. Die kostenlose Abgabe erfolgt ausschließlich über zugelassene Lieferanten (www.schulprogramm.bayern.de). Der Abschluss eines Liefervertrages mit dem ausgewählten Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferan- ten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich. Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder wird nur einmal für das ge- samte Kindertageseinrichtungsjahr über das offizielle Meldeblatt gemeldet. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 15
Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder, die am Stichtag 1. August 2019 in der Einrichtung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 re- gistriert sind bzw. eine Platzzusage hatten und mindestens drei Jahre alt waren, konnten gemeldet werden. Vorschul-Kinder, die im September 2019 in die Schule wechselten, wurden nicht mitgezählt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinderhorte und -krippen, Netze für Kinder, Mittagsbetreuung, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien sowie nicht regelmäßig besuchte Einrichtungen wie z.B. Schullandheime oder Kranken- hausschulen. Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, genauer das Kompetenzzentrum Förderprogramme, ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungs- technische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig. Von dort wurde bestätigt, dass im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 2.544 Kinder in 44 städtischen Kindertageseinrichtungen am EU-Schulprogramm teilge- nommen haben. 33 Kindertageseinrichtungen erhielten Obst/Gemüse und Milch/Milchprodukte, acht nur Milch/Milchprodukte und sechs nur Obst/Ge- müse. Im laufenden Schuljahr planen ca. 47 Kindertageseinrichtungen mit 2.693 Kindern teilzunehmen. Den städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Möglichkeit bekannt, Wa- ren durch Förderprogramme beziehen zu können. Leider ist der Förderan- trag, der von jeder einzelnen Einrichtung selbstständig unter Berücksichti- gung der Stichtagsvorgaben, recht aufwändig, so dass bisher die Abnahme zurückhaltend erfolgt. Denn Grundsatz der Förderung für Kindertageseinrichtungen ist, dass nur Kinder, die am Stichtag 1. August mindestens drei Jahre alt sind und noch nicht die Schule besuchen, gefördert werden. Das bedeutet, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen u.a. folgende Kinder nicht berück- sichtigt werden: - Kinderkrippenkinder, - Kinder im Kindergarten, die noch nicht 3 Jahre alt sind, - Schulkinder. Für Kinder in Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) über- nimmt die Beantragung der Förderung die jeweilige Schule. Darüber hinaus gilt es in altersgemischten Kindertageseinrichtungen, z.B. den Häusern für Kinder mit Altersbereich U3, genau zu identifizieren, wel- che Kinder die o.g. Kriterien erfüllen und dann über das EU-Schulprogramm förderfähig sind. Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 16
Deshalb arbeitet der Städtische Träger aktuell an einer EDV-gestützten Bestelllösung, um die Beantragung von Gemüse und Obst aus dem EU-Schulprogramm unter Berücksichtigung des Stichtags 1.9. mit wenig Aufwand für die Einrichtungsleitungen umzusetzen. So kann die Teilnahme an diesem Programm intensiviert werden und gleichzeitig allen förderbe- rechtigten Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen dieses gesund- heitsförderliche Angebot zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass in den anderen, nicht teilnehmenden Kin- dertageseinrichtungen kein Obst angeboten würde. Im Rahmen des päd- agogischen Angebots haben grundsätzlich alle Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen derzeit die Möglichkeit, Obst und Gemüse ken- nenzulernen und zu essen. 3. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06794 Bildung geht durch den Ma- gen VIII – Versorgungsberatung für nicht-städtische Kindertagesein- richtungen In diesem Antrag regten Sie an, das Referat für Bildung und Sport damit zu beauftragen, eine Beratung für nicht-städtische Kindertageseinrichtungen an allen städtischen Kindertageseinrichtungen zur Versorgung mit frischem Obst und Gemüse für die betreuten Kinder anzubieten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Was und wie Kinder essen und trinken, spielt eine große Rolle für Gesund- heit und Wohlbefinden. Die Essenssituationen so zu gestalten, dass es diesen Anforderungen entspricht, ist eine Aufgabe, der sich immer mehr Kindertageseinrichtungen stellen. Es gibt in München, Bayern wie auch bundesweit eine Vielzahl an Unter- stützungsmöglichkeiten für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Auf einige dieser Möglichkeiten wird im Folgenden eingegangen: Im Geschäftsbereich KITA bietet die Fachberatung (KITA-FB) bereits jetzt für alle Träger in München zu vielen Themen rund um die Bewirtschaf- tung von Kindertageseinrichtungen Unterstützung an. So wurden in der Vergangenheit fachliche und gesetzlich geforderte Konzepte wie z.B ein Allergenmanagement-Konzept allen Münchner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Über die Fachaufsicht der Abteilung Freie Träger (KI- TA-FT) werden Trägeranfragen zur z.B. veganen Ernährung im Kindesalter von der KITA-Fachberatung beantwortet. Auch sind im Fortbildungspro- gramm des Pädagogischen Instituts hauswirtschaftliche Fortbildungen wie z.B. zur Speiseplangestaltung in der Kindertageseinrichtung aufgeführt, die Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 17
dem hauswirtschaftlichen wie pädagogischen Personal der Kindertagesein- richtungen freier und gemeinnütziger Träger zur Verfügung stehen. Leider musste eine für dieses Jahr von der Fachberatung geplante Fachveranstal- tung mit dem Titel „Bildungsort Esstisch“ auf 2021 verschoben werden. So stehen eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten der KITA-Fachbera- tung allen Münchner Trägern zu Verfügung. Weiterhin vermittelt die KITA- Fachberatung an weitere Beratungs- und Informationsstellen. Darüber hinaus bietet die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern zur Unterstützung das Coaching Kitaverpflegung an. Im kommen- den Kindergartenjahr sollen bayernweit 40 Kindertageseinrichtungen aus- gewählt werden, die von Januar 2021 bis Juli 2021 von der Vernetzungs- stelle Kita- und Schulverpflegung fachlich unterstützt und begleitet werden. Die Teilnahme am Coaching Kitaverpflegung wird vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert und ist somit für alle Kindertageseinrichtungen kostenfrei. Darüber hinaus veranstaltet die Ver- netzungsstelle Kita- und Schulverpflegung regelmäßig Workshops für die Verpflegungsverantwortlichen in Kindertageseinrichtungen. Auch das Angebot des KitaTreffs ermöglicht den Verpflegungsbeauftragten der ehemaligen Coaching-Kitas einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und bietet aktuelle Informationen rund um die Kitaverpflegung. Einmal im Jahr wird von jeder Vernetzungsstelle in Bayern eine Fachtagung angebo- ten. Die für 2020 geplante Veranstaltung mit dem Motto „Genießen mit Verantwortung“ ist nach derzeitigem Stand auf Juli 2021 verschoben wor- den. Bundesweit hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) den Auftrag, bereits vorhandene Maßnahmen zur Qualitäts- entwicklung in deutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen zu bün- deln, zu koordinieren und weiterzuentwickeln, damit die Verantwortlichen vor Ort die passenden Instrumente an die Hand bekommen, um Ernäh- rungsqualität für Kinder zu realisieren. Das NQZ hat hierzu viele hilfreiche Materialien online veröffentlicht. Als Biostadt will München mehr biologisch erzeugte Lebensmittel auf den Teller bringen – allen voran bei Kindern und Jugendlichen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Tollwood-Kulturfestival haben deshalb 2006 das Projekt „Bio für Kinder“ ins Leben gerufen. Viele Münchner Schu- len, Kindergärten, Kinderkrippen, Horte und andere Betreuungseinrichtun- gen konnten seither erfolgreich an dem Projekt teilnehmen. In der Regel ist eine Erhöhung des Bio-Anteils an eine Erhöhung des Gemüse- und Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 18
Obstanteils gekoppelt, denn nur so lässt sich kostengünstig mehr Bio ein- setzen. Hierbei unterstützen erfahrene Bio-Mentorinnen und -Mentoren. Sie sind im gesamten Münchner S-Bahn-Netz zu Workshops und Schulun- gen unterwegs. Aktuell ist ein Leitfaden für alle Küchenfachkräfte, die Bio erfolgreich in Kindertageseinrichtungen und Schulen umsetzen wollen, auf der Tollwood-Homepage kostenfrei abrufbar. Das EU-Schulprogramm steht allen Münchner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung und soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesund- heitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in allen Münchner Kindergärten und Häusern für Kinder (Stich- tagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulpro- gramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert. Ansprechpartnerin hier- für ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme. Durch das vorhandene, breite Unterstützungsangebot haben alle Kinder- tageseinrichtungen in München bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten, ent- sprechende Beratung zur Verpflegung und hauswirtschaftlichen Versorgung anzufragen. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. 1 Kinderbetreuung für Kinder von drei Jahren bis Ende der Grundschulzeit Rathaus Umschau 1.2.2021, Seite 19
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Montag, 1. Februar 2021 Sofortige Verbesserung der schulischen Situation von Kindern und Jugendlichen in Beherbergungsbetrieben Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Frak- tion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Hei- men in der Landeshauptstadt München aufarbeiten Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Diskriminierung von Fußgängerinnen und Fußgängern am Wertstoffhof Dringlichkeitsantrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 01.02.2021 Sofortige Verbesserung der schulischen Situation von Kindern und Jugendlichen in Beherbergungsbetrieben Antrag Das Sozialreferat wird gemeinsam mit dem Referat für Bildung und Sport gebeten, eine Planung zu erstellen, wie die schulische Situation von Kindern in Beherbergungsbetrieben und Unterkünften – insbesondere unter den Bedingungen der Pandemie, aber auch darüber hinaus – umgehend verbessert werden kann. Begründung Durch die beengten Wohnverhältnisse in den Beherbergungsbetrieben kann den Minderjährigen dort insbesondere während der anhaltenden Corona-Pandemie keine angemessene Lernatmosphäre geboten werden. Auch die mangelnde und häufig veraltete technische Ausstattung, prekäre Familienverhältnisse und Sprachprobleme verstärken dies. Eine Notbetreuung kann nicht, wie derzeit üblich, fast allein durch das Erziehungspersonal der Fachstellen dargestellt werden. Viele der Kinder benötigen spezielle Förderung, welche nur durch Schulen und Lehrer*innen erbracht werden kann. Die Kinder und Jugendlichen müssen schnellstmöglich und nachhaltig unterstützt werden, damit sie nicht in eine Abwärtsspirale aus Defiziten, Überforderungen, Druck und Demotivation hineingeraten. gez. Christian Müller Clara Nitsche Anne Hübner Sebastian Weisenburger Christian Köning Marion Lüttig Lena Odell Dr. Hannah Gerstenkorn Barbara Likus Nimet Gökmenoğlu Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 01.02.2021 Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Heimen in der Landeshauptstadt München aufarbeiten Antrag Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt wird gebeten, umgehend eine neue Kommission zur Aufdeckung und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen in den Heimen der und in der Landeshauptstadt München einzusetzen. Hierbei sind insbesondere folgende Fragen – ggfs. erneut – zu untersuchen und dem Stadtrat noch in diesem Jahr zumindest einen Zwischenbericht vorzulegen: Wie viele Kinder und Jugendliche waren in der Zeit vor und nach dem zweiten Weltkrieg im vergangenen Jahrhundert von Übergriffen, Gewalt und sexuellem Missbrauch durch Erwachsene, insbesondere Betreuerinnen und Betreuer betroffen? Wurde allen Opfern in bestmöglichem Maße geholfen? Was lässt sich heute noch über die Täterinnen und Täter feststellen? Gab es (insbesondere auch pädophile) Netzwerke zwischen den Einrichtungen unterschiedlicher Träger? Welche Rolle haben einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LH München dabei gespielt? Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt wird außerdem gebeten, bei dieser Aufarbeitung eine enge Kooperation mit den entsprechenden kirchlichen Einrichtungen und anderen Trägern zu suchen, um eine möglichst lückenlose Darstellung früherer Verfehlungen vorlegen zu können. Begründung Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt hat bereits in früheren Jahren engagiert versucht, die Übergriffe und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Heimen der Landeshauptstadt München zu untersuchen. Nach einem neueren Bericht scheint dies jedoch nicht vollumfänglich gelungen zu sein. Daher ist es nunmehr die Aufgabe, eine möglichst lückenlose Darstellung aller entsprechenden Verfehlungen dem Stadtrat und der Münchner Öffentlichkeit vorzulegen und insbesondere zu versuchen, die Opfer ggfs. noch umfänglicher zu entschädigen. Initiative Christian Müller Marion Lüttig Anne Hübner Sebastian Weisenburger Lena Odell Dr. Hannah Gerstenkorn Barbara Likus Clara Nitsche Nimet Gökmenoglu Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 01.02.2021 Dringlichkeitsantrag für den Kommunalausschuss vom 04.02.2021: Diskriminierung von Fußgängerinnen und Fußgängern am Wertstoffhof Das Kommunalreferat wird gebeten, dem Stadtrat im Kommunalausschuss Antworten zu folgenden Fragen vorzulegen, die sich aufgrund der Corona-Regelungen des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) ergeben, besonders wegen Ziffer 2, die lautet: „Um Fahrzeugwartezeiten zu verkürzen, sind Anlieferungen zu Fuß leider nicht möglich.“1: 1. Wie begründet die Werkleitung des AWM die Privilegierung bzw. Diskriminierung von Kundinnen und Kunden nach der Verkehrsmittelwahl? 2. Als Unternehmen der öffentlichen Hand unterliegt der AWM in seinem Handeln dem Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 118 Abs. 1 Verfassung des Freistaates Bayern, zudem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie begründet die Werkleitung des AWM die Rechtmäßigkeit der Zutrittsdiskriminierung aufgrund der Wahl des Verkehrsmittels, besonders über den langen Zeitraum der Gültigkeitsdauer der Corona-Regelungen? 3. Gilt das Fußgängerverbot zum Besuch von Wertstoffhöfen bereits seit 20.04.2020 durchgehend, oder von wann bis wann gab es Unterbrechungen? 4. Weshalb sind die Corona-Regelungen auf der AWM-Seite so versteckt eingestellt, dass sie im Vorfeld eines Wertstoffhofbesuches kaum aufzufinden sind? 5. Wo wurde die Regelung zum Fußgängerverbot des AWM veröffentlicht, z.B. per Pressemitteilung? Bitte mit Angabe des Veröffentlichungsdatums. 6. Wann und in welcher Form wurde der Münchner Stadtrat ggf. über diese Verwaltungsentscheidung in Kenntnis gesetzt bzw. um Zustimmung gebeten? 7. Wie ist die Zulassung zu den Wertstoffhöfen per Auto, nicht aber zu Fuß, mit den Beschlüssen des Münchner Stadtrates zur Verkehrswende und zum Klimanotstand vereinbar? 8. Auf Grundlage welcher Corona-Regelung des AWM wurden auch Radfahrende an verschiedenen Wertstoffhöfen abgewiesen? Wo ist diese veröffentlicht? 9. Wo soll die Entsorgung von Sperrmüll, Wertstoffen und Gefahrstoffen zu Fuß oder mit dem Rad derzeit nach Ansicht des AWM erfolgen, wenn eine Entsorgung über die Restmülltonne, wie unter anderem bei Elektroschrott, verboten ist? 1 https://www.awm-muenchen.de/fileadmin/PDF- Dokumente/aktuelles/2020_AWM_Wertstoffhof_Wiederero__ffnung_042020.pdf Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW) Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
Seite 2 des Antrages der Fraktion ÖDP/FW: Diskriminierung von Fußgängerinnen und Fußgängern am Wertstoffhof 10. Ab wann ist die Entsorgung von Gegenständen durch Fußgängerinnen und Fußgänger an den Wertstoffhöfen wieder zulässig? 11. Welche Planungen bestehen derzeit beim AWM, um die fußläufigen Entsorgungsmöglichkeiten von Wertstoffen im Münchner Stadtgebiet außerhalb der zwölf großen Wertstoffhöfe zu verbessern, auch für die Zeit nach dem Ende der Corona-Einschränkungen? Begründung: Wie von mehreren Bürgerinnen und Bürgern an die Fraktion ÖDP/FW herangetragen wurde, sind Personen, die Abfälle zu Fuß oder mit dem Fahrrad anliefern wollten, in jüngster Zeit an verschiedenen Wertstoffhöfen mit dem Hinweis abgewiesen worden, eine Anlieferung sei nur mittels Kfz möglich. Auf einem Aushang am Wertstoffhofeingang stehen die aktuellen Corona-Regelungen, nach deren Ziffer 2 Fußgänger keinen Zutritt haben. Auf der Internetseite des AWM ist diese Corona-Regelung jedoch nicht unter der Rubrik Wertstoffhöfe veröffentlicht2 und auch über die Rathaus-Umschau und die Münchner Medien wurde sie, soweit ersichtlich, bisher nicht prominent bekannt gemacht. Lediglich über eine Internet-Suchmaschine ist besagte Regelung in einer pdf-Datei vom 20.04.20203 zu finden. Am 16.04.2020 war in der Rathaus-Umschau noch von einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Rede: "Fußgänger und Radfahrer müssen sich ebenfalls an die Reihenfolge der Wartenden halten und können nicht bevorzugt werden."4 Begründung der Dringlichkeit: Die dringliche Behandlung ist erforderlich, um eine vermutlich rechtswidrige aktuelle Handlungsweise umgehend zu beenden und für die Öffentlichkeit rasch Transparenz herzustellen. Initiative: Nicola Holtmann Kommunal- und umweltpolitische Sprecherin Stadträtin 2 https://www.awm-muenchen.de/index/wertstoffhoefe/wertstoffhoefe.html 3 https://www.awm-muenchen.de/fileadmin/PDF- Dokumente/aktuelles/2020_AWM_Wertstoffhof_Wiederero__ffnung_042020.pdf 4 https://ru.muenchen.de/2020/72/Muenchner-Wertstoffhoefe-oeffnen-mit-Sonderregeln-am-20-April-90826 Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW) Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116-118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 92835 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Montag, 1. Februar 2021 GWG München: eine gute Vermieterin In einer Umfrage von Focus Money über die Fairness von Vermietenden schneidet die GWG München gut ab Pressemitteilung GWG München Gesellschaften Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
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