Inhaltsverzeichnis - Umschau

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Inhaltsverzeichnis - Umschau
Rathaus                                  Umschau

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                                                                          Ausgabe 020
                                                                          ru.muenchen.de
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 Inhaltsverzeichnis
 Bürgerangelegenheiten                                                                                              2
 Meldungen                                                                                                          2
 ›› Spendenaufruf für Ocean Viking: 134.992,38 Euro gesammelt                                                       2
 ›› Ratgeber für Senior*innen erschienen                                                                            3
 ›› Monatliche Finanzinformation der Stadtkämmerei in neuem Layout                                                  4
 ›› 3. Quartalsheft „Münchner Statistik“ erschienen                                                                 4
 ›› Arbeitslosenzahlen im Januar 2021                                                                               4
 ›› Aktuelles MVHS-Programm erstmals als App abrufbar                                                               5
 ›› Münchens Partnerstadt Sapporo: Snow Festival Online                                                             6
 ›› Artothek zeigt Neuerwerbungen                                                                                   6
 ›› Bauzentrum München: Online-Vortrag zum Thema Dämmen                                                             7
 Kommunalreferat in eigener Sache                                                                                   8
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                    9

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
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Bürgerangelegenheiten
Montag, 8. Februar, 19.30 Uhr, Turnhalle der Grund- und Mittelschule,
Guardinistraße 60 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 20 (Hadern). Zu Beginn der Sitzung findet
eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Minimierung eines Corona-Anste-
ckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilnehmer*innen eingehalten
werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besu-
cher*innen zur Verfügung.

Meldungen
Spendenaufruf für Ocean Viking: 134.992,38 Euro gesammelt
(1.2.2021) Der Spendenaufruf der Landeshauptstadt München und von
SOS Mediterranee zur Unterstützung des Seenotrettungsschiffs Ocean
Viking auf dem Mittelmeer hatte eine überwältigende Resonanz: Insge-
samt haben die Spender*innen seit dem Aufruf Mitte Dezember 2020 bis
31. Januar über 134.992,38 Euro gespendet.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Ich bedanke mich bei den Münchner*innen
und allen Personen, die so großherzig für die Seenotrettungsaktionen der
Ocean Viking gespendet haben. Die jüngsten Rettungsaktionen mit 374 ge-
retteten Flüchtlingen aus seeuntauglichen Booten vor der libyschen Küste
sind dem beispiellosen Einsatz der Ocean Viking zu verdanken. Viele Men-
schen sind auf diese Weise vor dem Ertrinken gerettet worden! Als Patin
des Schiffes wird sich die Landeshauptstadt München wie angekündigt mit
der Verdopplung des Spendenbetrags in Höhe von maximal 100.000 Euro
beteiligen, um dieses Engagement von SOS Mediterranee auch in weiterer
Zukunft zu ermöglichen.“
Im Juni 2019 Jahr hat sich die Landeshauptstadt München zum „sicheren
Hafen“ für Geflüchtete erklärt und im Dezember 2019 offiziell die Paten-
schaft für das Seenotrettungsschiff Ocean Viking von SOS Mediterranee
übernommen. Mitte Dezember 2020 hat die Stadt München zusammen
mit SOS Mediterranee einen Spendenaufruf an die Münchner Bürger*in-
nen gestartet, um die Patenschaft mit der Ocean Viking zu unterstützen
und Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer vor dem Ertrinken zu
retten.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ich bin überwältigt von der Spenden-
bereitschaft der Münchner Bevölkerung! Gerade in Zeiten wie diesen,
wo uns die Pandemie eine der schwersten Zeiten beschert, halten die
Menschen zusammen und setzen sich für das Leben anderer ein. Ein grö-
                                                             Rathaus Umschau
                                                             1.2.2021, Seite 2
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ßeres Signal an die Menschlichkeit kann es kaum geben. Ich danke allen
Bürgerinnen und Bürgern, die unserem Spendenaufruf gefolgt sind und
appelliere zugleich an den Freistaat Bayern und die Bundesregierung, die
Aufnahme von weiteren Geflüchteten aus den griechischen Lagern für die
Stadt München zu ermöglichen. Die gemeldeten Plätze sind bisher noch
nicht ausgeschöpft worden.“

Ratgeber für Senior*innen erschienen
(1.2.2021) Der „Ratgeber für alte Menschen für ein sicheres Leben zu
Hause – auch bei Hilfe und Pflegebedürftigkeit“ der städtischen Beschwer-
destelle für Probleme in der Altenpflege liegt jetzt als gedruckte Broschüre
vor. Er kann interessierten Bürger*innen gerne per Post zugeschickt wer-
den.
Interessierte können einen beziehungsweise auch mehrere Ratgeber tele-
fonisch unter 233-96966 zu folgenden Sprechzeiten bestellen:
- Montag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
- Dienstag: 9 bis 12 Uhr
- Mittwoch:13 bis 19 Uhr
- Donnerstag:9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
- Freitag: 9 bis 12 Uhr
Im Mittelpunkt des Ratgebers steht der Wunsch vieler älterer Menschen,
möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können. Der Ratgeber stellt
Ideen und Erfahrungswerte zu Fragen rund um die Sicherheit von zu Hause
lebenden Senior*innen vor und berücksichtigt dabei auch die Lebenssitu-
ation hilfe- und pflegebedürftiger älterer Menschen. Er greift die sinnvolle
Vorgehensweise bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten
auf und enthält Anregungen, die von der persönlichen Vorsorge über die
sichere Gestaltung der häuslichen Umgebung bis zum Erhalt der körperli-
chen Mobilität reichen. Darüber hinaus beinhaltet er Sicherheitstipps der
Münchner Polizei, die sich gezielt an Senior*innen richten.
Neu in dem grundlegend überarbeiteten Ratgeber ist das Kapitel „Versor-
gung in herausfordenden Zeiten“, das sich mit außergewöhnlichen Situatio-
nen, wie der aktuellen Corona-Pandemie, beschäftigt. Gerade im höheren
Lebensalter können aber auch andere Situationen auftreten, die schwer-
wiegende Einschränkungen mit sich bringen. Beispiele sind lang anhal-
tende Krankheiten oder schwierige Wetterlagen, wie Schnee oder Glatteis.
Der Ratgeber möchte Betroffene und Angehörige dazu ermutigen, sich mit
den Möglichkeiten und Anregungen für die aktive Gestaltung für mehr Si-
cherheit im Alter auseinander zu setzen, eigene Überlegungen anzustellen
und diese mit Angehörigen und Freunden zu diskutieren. Eine umfangrei-
che Adressenbroschüre mit hilfreichen Kontakten und Anlaufstellen liegt
jedem Ratgeber bei.
Weitere Informationen zum Angebot der Beschwerdestelle finden sich
auch unter https://t1p.de/Beschwerdestelle.                        Rathaus Umschau
                                                                 1.2.2021, Seite 3
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Monatliche Finanzinformation der Stadtkämmerei in neuem Layout
(1.2.2021) Die Stadtkämmerei München veröffentlicht jeden Monat eine
Übersicht über die finanzielle Lage der Landeshauptstadt München. Diese
Publikation wurde nun einem kompletten Relaunch unterzogen.
Die Finanzinformation informiert knapp, aber gleichzeitig umfassend über
die aktuellsten Entwicklungen des Münchner Finanzhaushalts. Neben den
Steuerentwicklungen wird in jeder Ausgabe ein aktuelles Schwerpunkt-
thema behandelt. Das Schwerpunktthema der Januar-Ausgabe geht auf die
Auswirkungen der Coronakrise auf die Steuereinnahmen der Landeshaupt-
stadt ein.
Achtung Redaktionen: Die Presseinfo steht demnächst unter https://t1p.
de/finanzinformation als PDF-Download bereit oder kann per Newsletter
bezogen werden. Bei Interesse per E--Mail an presse.stadtkaemmerei@
muenchen.de wenden mit dem Betreff „Anmeldung Newsletter“.

3. Quartalsheft „Münchner Statistik“ erschienen
(1.2.2021) Soeben ist das 3. Quartalsheft des Jahrgangs 2020 der Schrif-
tenreihe „Münchner Statistik“ mit folgendem Inhalt erschienen:
- PKW-Unfälle in München – Analyse der Verkehrsunfälle nach beteiligten
    Verkehrsmitteln
- Hundehaltung in München 2019
- Vornamen der Münchner Bevölkerung
Die Druckversion des Heftes (Schutzgebühr 5 Euro) kann über das Statisti-
sche Amt, Telefon 233-82700, oder per E-Mail an stat.amt@muenchen.de
angefordert werden.

Arbeitslosenzahlen im Januar 2021
(1.2.2021) Pünktlich zum Jahresbeginn steigen die Arbeitslosenzahlen: So
ist die Zahl derer, die im Agenturbezirk München einen Job suchen, von
Dezember auf Januar um 4.987 auf 53.891 gestiegen. Die Arbeitslosen-
quote stieg von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent. Dieser jahresübliche Anstieg
ist vor allem saisonal bedingt. Zum Vergleich: letztes Jahr stieg die Arbeits-
losigkeit in München im gleichen Zeitraum um 4.501 (13,3 Prozent).
Im Januar zeigten 1.759 Münchner Betriebe für 20.279 Beschäftigte Kurz-
arbeit an. Im Dezember 2020 waren es noch 1.672 Anzeigen für 13.445
Beschäftigte. Die Anzeigen kamen überwiegend aus den vom Lockdown
unmittelbar betroffenen Branchen.
Die Zahl der Arbeitslosen in Bayern ist zu Jahresbeginn von Dezember auf
Januar um 41.724 oder 15,2 Prozent gestiegen. Im Januar waren 316.791
Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt bei 4,2 Pro-
zent.

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                                                                   1.2.2021, Seite 4
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Im gesamten Bundesgebiet ist im Zuge der Winterpause die Arbeitslosig-
keit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die
Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Die Arbeitslo-
senquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent.
Die Arbeitslosenquote für Westdeutschland stieg zum Vormonat Dezember
auf 6,0 Prozent, für Ostdeutschland erhöhte sie sich zum Vormonat auf 7,9
Prozent.

Aktuelles MVHS-Programm erstmals als App abrufbar
(1.2.2021) Die Münchner Volkshochschule (MVHS) präsentiert ihr Pro-
gramm für das Frühjahr und den Sommer 2021 nicht nur wie gewohnt on-
line unter mvhs.de, sondern als erste Volkshochschule in Deutschland auch
in Form einer eigenen App. Mit der App für Tablets und Smartphones kön-
nen Teilnehmerinnen und Teilnehmer das gesamte Kursangebot mit über
9.000 Veranstaltungen bequem und übersichtlich durchsuchen. Sie können
individuelle Schwerpunkte setzen, favorisierte Veranstaltungsorte auswäh-
len und nicht zuletzt ihre Dozentinnen und Dozenten begleiten. Aktuelle
Informationen zu Kursen und Veranstaltungen werden auf Wunsch zuge-
schickt. In der App kann man sich auch direkt zu seinen Kursen anmelden,
Belege zu Ermäßigungen hochladen sowie umbuchen oder stornieren.
Dass die Münchner Volkshochschule zum ersten Mal in ihrer 125-jährigen
Geschichte auf ein gedrucktes Gesamtprogramm verzichtet, bleibt aber
eine Ausnahme. Während der Pandemie muss die MVHS in einer unsiche-
ren Lage flexibel planen. Da ist ein gedrucktes Programm vom Umfang
eines dicken Wälzers schnell veraltet.
Anstelle des Gesamtprogramms erscheint am 1. Februar das neue MVHS-
Magazin. Es enthält Highlights aus dem neuen Programm sowie Links und
Anleitungen zur Aktivierung der neuen MVHS-App. Das MVHS-Magazin
liegt in der Zeit der Lockdowns in den Haupthäusern (Gasteig, Einstein 28,
Stadtbereichszentren) der MVHS kostenlos zur Abholung bereit. Nach Auf-
hebung der Schließungen ist es auch in der Stadtinformation, den Stadtbi-
bliotheken, Partnerbuchhandlungen und im Zeitschriftenhandel erhältlich.
Bei vielen Münchner Zeitschriftenhändlern ist das Magazin gegen eine
Schutzgebühr von 99 Cent oder einen Gutschein erhältlich. Der Gutschein
lässt sich auf mvhs.de herunterladen.
Die Münchner Volkshochschule hat für Frühjahr und Sommer 2021 ein
vielseitiges und umfassendes Programm aus den Programmbereichen
Mensch, Politik und Gesellschaft – Kultur, Kunst und Kreativität – Umwelt,
Natur und Wissenschaft – Gesundheit und Ernährung – Sprachen –
Deutsch und Integration – Jugend und Ausbildung – Weiterbildung und Be-
ruf – sowie IT und Digitales geplant. Die Teilnehmenden können aus 9.000
Kursen und Veranstaltungen von März bis Ende September wählen.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               1.2.2021, Seite 5
Natürlich ist die Anmeldung rund um die Uhr in der neuen MVHS-App so-
wie auf der Webseite unter mvhs.de möglich. Die telefonische Anmeldung
ist montags und dienstags von 9 bis 13 Uhr sowie mittwochs und donners-
tags von 14 bis 19 Uhr erreichbar unter 48006-6239.
Auch die Fachgebiete informieren und beraten telefonisch zum Kurspro-
gramm. Alle Ansprechpartner sind mit Servicezeiten und Telefonnummern
unter mvhs.de/auskunft abrufbar.

Münchens Partnerstadt Sapporo: Snow Festival Online
(1.2.2021) Auch Münchens japanische Partnerstadt Sapporo muss mit Co-
rona-Einschränkungen leben. Das bekannte Sapporo Snow Festival, bei
dem Künstler aus aller Welt normalerweise vor den Augen interessierter
Besucher Skulpturen aus Eis und Schnee erschaffen, kann heuer nicht
stattfinden. Stattdessen hat die Stadt nun ein Online-Format des Win-
ter-Events auf die Beine gestellt, mit Kurzfilmen und Fotos von den Snow
Festivals der vergangenen Jahre, Videos zur Erstellung der Schneeskulptu-
ren und einem Fotowettbewerb zum Thema Schnee.
Unter dem Link https://online.snowfes.com können so auch die Münch-
ner*innen von Donnerstag, 4., bis Sonntag, 28. Februar, das Festival der
Partnerstadt miterleben. Es ist auch eine englischsprachige Fassung der
Website verfügbar.
Sapporo in Japan, Hauptstadt der Präfektur Hokkaido, ist seit 1972 Part-
nerstadt Münchens. Als München Austragungsort der Olympischen
Sommerspiele war, fanden in Sapporo in diesem Jahr die Olympischen
Winterspiele statt. Im gemeinsamen Olympiajahr unterzeichneten Ober-
bürgermeister Georg Kronawitter und sein japanischer Kollege Takeshi
Itagaki das offizielle Partnerschaftsdokument. Sapporo ist von den sieben
Partnerstädten Münchens die am weitesten entfernte.

Artothek zeigt Neuerwerbungen
(1.2.2021) Die Artothek im Rosental 16 präsentiert unter dem Titel „Leih-
weise 2021“ ihre Neuerwerbungen: Ab Mittwoch, 3. Februar, bis Samstag,
20. Februar, werden rund 50 neue Ankäufe von Münchner Künstler*innen
digital über Instagram @artothek.muenchen oder den Youtube Kanal „Die
Städtischen Kunsträume München“ vorgestellt. Ein analoger Einblick ist
über das Schaufenster der Artothek zu jeder Tageszeit möglich. Der rund
2.000 Objekte umfassende Sammlungsbestand des städtischen Kunstver-
leihs wird alle zwei Jahre mit Ankäufen erweitert und mit Mitteln der Ma-
thias-Pschorr-Stiftung unterstützt. Sobald die Artothek für den Publikums-
verkehr wieder geöffnet ist, können die Neuerwerbungen ebenso wie die
weiteren Werke aus dem umfangreichen Artothek-Bestand ausgeliehen
werden. Informationen unter www.muenchen.de/artothek.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               1.2.2021, Seite 6
Bauzentrum München: Online-Vortrag zum Thema Dämmen
(1.2.2021) Das Bauzentrum München lädt in Kooperation mit der Münchner
Volkshochschule (MVHS) und der Verbraucherzentrale Bayern am Don-
nerstag, 4. Februar, um 18.30 Uhr zum Online-Vortrag „Dämmen mit nach-
wachsenden Rohstoffen: Gutes Wohnklima im Sommer und im Winter“
ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich
unter www.mvhs.de/programm/energie-waerme.6986/L324960.
Nur ein ausgewogenes Verhältnis von dämmenden und wärmespeichern-
den Materialien garantiert sowohl im Winter wie im Sommer einen gerin-
gen Energieverbrauch und ein angenehmes, gesundes Raumklima. Nach-
wachsende Rohstoffe, also Materialien wie Zellulosefasern, Holzweichfa-
sern, Hanf, Stroh und Schafwolle, sind nicht nur sehr gut geeignet dafür,
sondern darüber hinaus umweltfreundlich und sogar wiederverwertbar.
Der Vortrag der Architektin Gisela Kienzle stellt die Vielzahl möglicher Ma-
terialien mit ihren jeweiligen Eigenschaften und Einsatzbereichen vor, um
das Haus gut und umweltbewusst dämmen zu können. Anmeldungen sind
ausschließlich online möglich.
Weitere Infos unter veranstaltungen.muenchen.de/bauzentrum, per E-Mail
an bauzentrum@muenchen.de oder telefonisch unter 546366-0.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 1.2.2021, Seite 7
Kommunalreferat in eigener Sache
Anlieferung zu Fuß, mit Rad etc. auf Wertstoffhöfen weiterhin erlaubt
(1.2.2021) Entgegen der heutigen Berichterstattung der Abendzeitung
„Wertstoffhof: Nur für Autofahrer“ können Fußgänger*innen und Radfah-
rer*innen selbstverständlich weiterhin auf den Wertstoffhöfen des Abfall-
wirtschaftsbetriebs München (AWM) ihren zu entsorgenden Müll anliefern.
Am Dienstag, 26. Januar, hat der AWM zur Sensibilisierung der Mitarbei-
ter*innen dazu eine Arbeitsanweisung herausgegeben, in der darauf hinge-
wiesen wird, dass eine Anlieferung zu Fuß oder per Rad selbstverständlich
auch während des Lockdowns möglich ist.
Bei besonders großem Andrang sind dafür bestimmte Regelungen erfor-
derlich: Wenn es zu größeren Warteschlangen kommt, müssen sich alle
Anlieferarten (Pkw, Transporter, Fuß, Rad, etc.) in die Schlange einreihen.
Keine Anlieferart kann dann bevorzugt behandelt werden.
Hintergrund des missverständlichen, im Bericht der Abendzeitung abgebil-
deten Sicherheitshinweises ist, dass Personen aus den wartenden Autos
vor dem Wertstoffhof ausgestiegen sind und zu Fuß anliefern wollten, um
Wartezeiten zu verkürzen. Das führte zu Unmut bei den anderen Warten-
den, einer Überfüllung der Wertstoffhöfe unter Verletzung des Abstands-
gebots und wurde deshalb – auch wegen der daraus resultierenden Ver-
kehrsproblematik − untersagt. Es ist nicht erlaubt, auf andere Anlieferarten
umzusteigen, um so Wartezeiten zu umgehen.
Dass es im Einzelfall zu Problemen bei der Anlieferung aufgrund unklarer
Formulierungen des AWM gekommen ist, bedauert der AWM.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 1.2.2021, Seite 8
Antworten auf Stadtratsanfragen
Montag, 1. Februar 2021

Trägerübergreifende Werbekampagne für Erzieher*innen und Kinder-
pfleger*innen starten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Os-
wald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)
vom 19.11.2019

Bildung geht durch den Magen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzei-
ten auch in Kindergärten
Bildung geht durch den Magen VII – Frisches Obst und Gemüse an
städtischen Kindertageseinrichtungen
Bildung geht durch den Magen VIII – Versorgungsberatung für nicht-
städtische Kindertageseinrichtungen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fioren-
tino-Wall, Haimo Liebich, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Frak-
tion) vom 14.2.2020

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 1.2.2021, Seite 9
Trägerübergreifende Werbekampagne für Erzieher*innen und Kinder-
pfleger*innen starten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Os-
wald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)
vom 19.11.2019

Antwort Referat für Bildung und Sport:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit-
glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.11.2019 vorgebrach-
ten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit,
die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch
keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besor-
gung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister,
weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.

Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.

In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport
gemeinsam mit dem Sozialreferat in Zusammenarbeit mit den freien Trä-
gern sowie dem KleinKinderTagesstätten e.V. (KKT e.V.) als Dachverband
der Münchner Elterninitiativen eine gemeinsame Werbekampagne zur Ge-
winnung von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen für die Bildungsein-
richtungen in München konzipieren soll.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Personalsituation in den Münchner Kindertageseinrichtungen, sowohl
beim Städtischen Träger als auch bei den freigemeinnützigen und sonsti-
gen Trägern, ist dem Referat für Bildung und Sport (RBS) ein sehr wichti-
ges Anliegen. Denn nur mit ausreichend Personal wird München die anste-
henden Herausforderungen, wie z.B. den bevorstehenden Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, bewältigen können.

Um aktiv gegen den Personalmangel in den Münchner Kindertageseinrich-
tungen vorzugehen, hat die Stadt München in den vergangenen Jahren
bereits viel investiert, unter anderem wurden mit der Einführung von Op-
tiPrax 3- und 4-jährig die Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Fach-
akademie für Sozialpädagogik erhöht.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 1.2.2021, Seite 10
Außerdem zahlt die Landeshauptstadt München ihren Beschäftigten eine
Arbeitsmarkt- und eine Münchenzulage sowie einen Fahrtkostenzuschuss
und übernimmt diese zusätzlichen Personalkosten auch für das pädagogi-
sche Personal der Einrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trä-
gerschaft, die an der Münchner Förderformel teilnehmen sowie anteilig für
Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus.

In Anbetracht der angespannten Haushaltslage steht darüber hinaus für
die gewünschte trägerübergreifende Kampagne kein neues Budget zur
Verfügung. Doch sowohl das RBS als auch weite Teile der Trägerlandschaft
erachten ein gemeinsames Handeln hier als zielführend.

Gemeinsam hat man sich daher darauf verständigt, dass es im Jahr 2021
eine gemeinsame Aktion in Form einer virtuellen Messe geben soll. Neben
einem virtuellen Messetag sollen zusätzlich auf Dauer trägerübergreifend
Informationen im Internet zu finden sein.

Die Details werden nun gemeinsam mit der FachARGE Kindertagesbe-
treuung und den beteiligten Akteuren der Stadtverwaltung erarbeitet. Das
Sozialreferat wird zeitnah eingebunden, damit auch die städtischen Kinder-
und Jugendheime von der gemeinsamen Aktion profitieren können.

Die Frauengleichstellungsstelle teilte ergänzend hierzu noch Folgendes
mit:
Neben der ausreichenden Personalmenge ist ebenfalls eine ausreichend
gute pädagogische Qualität des Personals wesentlich, um den Erziehungs-
auftrag angemessen zu erfüllen. Auch hier ist ein gemeinsames Handeln
von RBS und Trägerlandschaft erforderlich. Wesentlicher Kern pädagogi-
schen Handelns ist eine gute Ausbildung zu geschlechter-, teilhabegerech-
ten, diskriminierungsfreien und gleichstellungsorientierten Themen. Bei
allem Stellenbesetzungsdruck gilt es, insbesondere dieses Fachwissen bei
den Bewerber*innen zu prüfen und sie ggf. fortzubilden. Hierzu sollte das
Personal- und Organisationsreferat neben dem Pädagogischen Institut mit
Fortbildungsangeboten erheblich unterstützen.

Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe
gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                1.2.2021, Seite 11
Bildung geht durch den Magen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzei-
ten auch in Kindergärten
Bildung geht durch den Magen VII – Frisches Obst und Gemüse an
städtischen Kindertageseinrichtungen
Bildung geht durch den Magen VIII – Versorgungsberatung für nicht-
städtische Kindertageseinrichtungen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fioren-
tino-Wall, Haimo Liebich, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Frak-
tion) vom 14.2.2020

Antwort Referat für Bildung und Sport:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit-
glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 14.2.2020 vorgebrach-
ten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit,
die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch
keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besor-
gung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister,
weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.

Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.

1. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06792 Bildung geht durch den Ma-
gen VI – Zusätzliche gemeinsame Mahlzeiten auch in Kindergärten

In diesem Antrag regten Sie an, die Verpflegung in städtischen Kindergär-
ten um weitere gemeinsame Mahlzeiten mit jeweils mindestens einer
Obst- oder Gemüsekomponente zu erweitern.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

In allen städtischen Kindergärten wird den Kindern eine Mittagsverpfle-
gung im Verpflegungssystem Tiefkühl-Mischküche angeboten. Hierzu zählt
neben einer warmen Speise auch ein Anteil an selbst zubereiteter, frischer
Komponente. In der Regel werden Salate, Rohkost sowie Nachtisch, z.B.
als frisches Obst, angeboten. Auf Grund dieser Vorgabe sind sowohl der
für die Kindertageseinrichtungen vorhandene Wareneinsatz wie auch die
Personalberechnung im hauswirtschaftlichen Bereich ausgelegt. Zusätzli-
che kleine Mahlzeiten in Form von Obst- und Gemüsesnacks werden, so-
weit es möglich ist, als pädagogisches Angebot gereicht.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                1.2.2021, Seite 12
Die noch aus den 1970er Jahren stammende Kindergartentasche, gefüllt
mit selbst mitgebrachter Verpflegung, verliert immer mehr an Bedeutung.
Die Tradition, Essen zu Hause vorzubereiten, um dieses dann in die Kinder-
tageseinrichtung mitzunehmen, ist u.a. aus Sicht vieler Eltern nicht mehr
zeitgemäß. Darüber hinaus ist an vielen Kindertageseinrichtungen, die in
Gebieten mit hohem sozialen Handlungsbedarf liegen, der Lebensmittelbe-
darf zu Beginn der Woche bzw. am Ende der Woche stark erhöht, da nicht
in allen Familien am Wochenende für eine kalorisch ausreichende wie er-
nährungsphysiologisch hochwertige Verpflegung gesorgt werden kann.

Im Rahmen eines durch den Geschäftsbereich KITA des Referats für
Bildung und Sport im Jahr 2013 gestarteten Projekts zum „Personellen
Versorgungsmanagement“, das u.a. zum Ziel hatte, ein neues Stellenbe-
messungstool für den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zu
entwickeln, konnten in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich A und
dem Personal- und Organisationsreferat auch erste Kostendaten für ein
Frühstücks- bzw. Brotzeitangebot in Kindergärten, Horten und Häusern für
Kinder1 ermittelt werden. Hierfür wurde in einer festgelegten vierzehntä-
gigen Projektphase an allen teilnehmenden Pilotstandorten (insgesamt 26
Kindertageseinrichtungen) ein Frühstücksangebot umgesetzt. Die Rezep-
turen wie Speisepläne wurden für alle Kindertageseinrichtungen standardi-
siert. So konnten valide Daten zu Wareneinsatzkosten wie auch Personal-
kosten für dieses zusätzliche Angebot erfasst werden.
Grundsätzlich wurden alle erhobenen Projektdaten qualitätsgesichert und
plausibilisiert. Die Anforderungen an die Methodik der Erhebung und die
Systematik sind mit dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt
und abgesichert.

Der standardisierte Frühstücksplan entspricht den Empfehlungen für die
Zwischenverpflegung des Qualitätsstandards für die Mittagsempfehlung
(DGE) und den Frühstücksempfehlungen der Optimierten Mischkost (opti-
MIX®) des Forschungsinstituts für Kinderernährung.

Aus den Daten zu den Wareneinsatzkosten lässt sich ableiten, dass ein
Frühstück, das analog des Angebots in den Kinderkrippen und Häusern
für Kinder im Altersbereich U3 die Vorgaben der o.g. Fachgesellschaften
erfüllt, pro Kind und Tag ca. 1 Euro kostet. Das bedeutet, dass für die zur
Zeit ca. 15.000 Kindergartenkinder (in 164 städtischen Kindergärten und 68
Häusern für Kinder im Altersbereich Ü3) pro Tag ein zusätzlicher Warenein-
satz von 15.000 Euro bzw. rund 3,3 Mio. Euro pro Jahr notwendig wären.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                1.2.2021, Seite 13
Das Projekt „Optimierung der hauswirtschaftlichen Versorgung in städti-
schen Kindertageseinrichtungen“ wird weitere Daten zu den Warenein-
satzkosten, hier für die Mittagsverpflegung, liefern. Sollte hier die Mög-
lichkeit bestehen, über geringere Wareneinsatzkosten für vorgefertigte
Tiefkühlmenükomponenten finanzielle Ressourcen für den Wareneinsatz
in der Frischkost zu generieren, könnte dies möglicherweise auch für ein
Frühstücksangebot genutzt werden. Hierzu wird dem Stadtrat über den
aktuellen Projektfortschritt bis 2022 erneut berichtet. Die Projektlaufzeit ist
auf fünf Jahre angelegt und endet am 31.12.2024.

Die zusätzlichen Personalstunden für ein Frühstücksangebot ergeben sich
hauptsächlich aus den Zeiten für die Speiseplanung, die Lebensmittelbe-
stellung, die Zubereitung und den Spülaufwand. Im Rahmen des Projektes
„Personelles Versorgungsmanagement“ erfolgte die Erörterung und Fest-
legung der Zeitwerte je Aufgabe als Kalkulationsbasis für das Stellenbe-
messungstool. So können für diese einzeln genannten Aufgabenpakete
genaue Zeitvorgaben für ein Frühstücksangebot abgelesen werden.

Aus dem aktuellen Jahresmittelbetrag für eine*n angelernte*n hauswirt-
schaftliche Mitarbei­ter*in (Entgeltgruppe E2Ü: 44.770 Euro) ergibt sich ein
Mehraufwand von 8.310 Euro pro Jahr. In der Annahme, dass an allen be-
stehenden 164 städtischen Kindergärten und 68 Kindergartenkindergrup-
pen in Häusern für Kinder im Altersbereich Ü3 die Wochenarbeitszeit der
hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen für ein Frühstücksangebot erhöht
werden müsste, kann ein Gesamtbetrag von ca. 2 Mio. Euro pro Jahr quali-
fiziert geschätzt werden.

2. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06793 Bildung geht durch den Ma-
gen VII – Frisches Obst und Gemüse an städtischen Kindertagesein-
richtungen

In diesem Antrag regten Sie an, das Referat für Bildung und Sport damit zu
beauftragen, an allen städtischen Kindertageseinrichtungen frisches Obst
und Gemüse für die betreuten Kinder zur Verfügung zu stellen.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Durch den weiterhin kontinuierlich steigenden Ausbau der Kindertages-
einrichtungen und die längeren Verweilzeiten der Kinder nimmt auch ihre
ganztägige gesunde Versorgung weiterhin an Bedeutung zu. Das beinhal-
tet, dass die betreuten Kinder über alle Altersstufen hinweg nicht nur das
Mittagessen in der Kindertageseinrichtung einnehmen, sondern in der
Regel auch Zwischenmahlzeiten, wie ein zweites Frühstück und die Nach-
mittagsbrotzeit.                                                 Rathaus Umschau
                                                                    1.2.2021, Seite 14
In städtischen Kinderkrippen und städtischen Häusern für Kinder mit Kin-
dern (HfK) ab der neunten Lebenswoche wird seit 1989 (Kinderkrippen)
bzw. 2000 (HfK) eine ganztägige Verpflegung, bestehend aus Frühstück,
Mittagessen und Brotzeit angeboten. In städtischen Kindergärten, Horten
und Häusern für Kinder ab dem Kindergartenalter1 wird ausschließlich ein
Mittagessen angeboten. Das bedeutet, dass die Kinder in der Regel ein
zweites Frühstück sowie ggf. eine Nachmittagsbrotzeit von zuhause mit-
bringen, da dieses in der Kindertageseinrichtung nicht angeboten wird.

Grundlage hierfür bilden die Vorgaben zum „Essen und Trinken“ in den
Basisstandards zur inklusiven Bildung, Erziehung und Betreuung in städti-
schen Kindertageseinrichtungen. Hier wird das regelmäßige Angebot an
frischem Obst, frischem Salat oder Rohkost unter den Standardvorgaben
benannt. In der Praxis bedeutet das, dass allen Kindern in städtischen
Kindertageseinrichtungen zum Mittagessen, im Falle einer ganztägigen
Verpflegung auch zu Frühstück und Brotzeit, frisches Gemüse und Obst
angeboten wird. Dies ist über den Lebensmittelwareneinsatz, der für jedes
Kind an jedem Tag zur Verfügung steht, eingerechnet. Für alle weiteren zu-
sätzlichen Angebote an Gemüse und Obst können in der Finanzierung der
Lebensmittel Förderprogramme wie z.B. das EU-Schulprogramm genutzt
werden.

Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch
und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines ge-
sundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Für das Kin-
dertageseinrichtungsjahr 2017/2018 sind alle städtischen Kindertagesein-
richtungen über die aktuellen Neuerungen im EU-Schulprogramm von der
Trägerleitung informiert worden.

Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder bis zum
Schuleintritt erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst,
Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm
wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.

Die kostenlose Abgabe erfolgt ausschließlich über zugelassene Lieferanten
(www.schulprogramm.bayern.de). Der Abschluss eines Liefervertrages mit
dem ausgewählten Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferan-
ten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.

Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder wird nur einmal für das ge-
samte Kindertageseinrichtungsjahr über das offizielle Meldeblatt gemeldet.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                1.2.2021, Seite 15
Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder, die am Stichtag 1. August
2019 in der Einrichtung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 re-
gistriert sind bzw. eine Platzzusage hatten und mindestens drei Jahre alt
waren, konnten gemeldet werden. Vorschul-Kinder, die im September 2019
in die Schule wechselten, wurden nicht mitgezählt.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinderhorte und -krippen, Netze für Kinder,
Mittagsbetreuung, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien sowie nicht
regelmäßig besuchte Einrichtungen wie z.B. Schullandheime oder Kranken-
hausschulen.

Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, genauer das Kompetenzzentrum Förderprogramme, ist für die
Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungs-
technische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig. Von
dort wurde bestätigt, dass im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 2.544 Kinder
in 44 städtischen Kindertageseinrichtungen am EU-Schulprogramm teilge-
nommen haben. 33 Kindertageseinrichtungen erhielten Obst/Gemüse und
Milch/Milchprodukte, acht nur Milch/Milchprodukte und sechs nur Obst/Ge-
müse. Im laufenden Schuljahr planen ca. 47 Kindertageseinrichtungen mit
2.693 Kindern teilzunehmen.

Den städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Möglichkeit bekannt, Wa-
ren durch Förderprogramme beziehen zu können. Leider ist der Förderan-
trag, der von jeder einzelnen Einrichtung selbstständig unter Berücksichti-
gung der Stichtagsvorgaben, recht aufwändig, so dass bisher die Abnahme
zurückhaltend erfolgt.

Denn Grundsatz der Förderung für Kindertageseinrichtungen ist, dass nur
Kinder, die am Stichtag 1. August mindestens drei Jahre alt sind und noch
nicht die Schule besuchen, gefördert werden. Das bedeutet, dass in den
städtischen Kindertageseinrichtungen u.a. folgende Kinder nicht berück-
sichtigt werden:
- Kinderkrippenkinder,
- Kinder im Kindergarten, die noch nicht 3 Jahre alt sind,
- Schulkinder.
Für Kinder in Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) über-
nimmt die Beantragung der Förderung die jeweilige Schule.

Darüber hinaus gilt es in altersgemischten Kindertageseinrichtungen, z.B.
den Häusern für Kinder mit Altersbereich U3, genau zu identifizieren, wel-
che Kinder die o.g. Kriterien erfüllen und dann über das EU-Schulprogramm
förderfähig sind.
                                                                Rathaus Umschau
                                                                1.2.2021, Seite 16
Deshalb arbeitet der Städtische Träger aktuell an einer EDV-gestützten
Bestelllösung, um die Beantragung von Gemüse und Obst aus dem
EU-Schulprogramm unter Berücksichtigung des Stichtags 1.9. mit wenig
Aufwand für die Einrichtungsleitungen umzusetzen. So kann die Teilnahme
an diesem Programm intensiviert werden und gleichzeitig allen förderbe-
rechtigten Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen dieses gesund-
heitsförderliche Angebot zur Verfügung gestellt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass in den anderen, nicht teilnehmenden Kin-
dertageseinrichtungen kein Obst angeboten würde. Im Rahmen des päd-
agogischen Angebots haben grundsätzlich alle Kinder in den städtischen
Kindertageseinrichtungen derzeit die Möglichkeit, Obst und Gemüse ken-
nenzulernen und zu essen.

3. Zu Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 06794 Bildung geht durch den Ma-
gen VIII – Versorgungsberatung für nicht-städtische Kindertagesein-
richtungen

In diesem Antrag regten Sie an, das Referat für Bildung und Sport damit zu
beauftragen, eine Beratung für nicht-städtische Kindertageseinrichtungen
an allen städtischen Kindertageseinrichtungen zur Versorgung mit frischem
Obst und Gemüse für die betreuten Kinder anzubieten.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Was und wie Kinder essen und trinken, spielt eine große Rolle für Gesund-
heit und Wohlbefinden. Die Essenssituationen so zu gestalten, dass es
diesen Anforderungen entspricht, ist eine Aufgabe, der sich immer mehr
Kindertageseinrichtungen stellen.
Es gibt in München, Bayern wie auch bundesweit eine Vielzahl an Unter-
stützungsmöglichkeiten für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Auf
einige dieser Möglichkeiten wird im Folgenden eingegangen:
Im Geschäftsbereich KITA bietet die Fachberatung (KITA-FB) bereits jetzt
für alle Träger in München zu vielen Themen rund um die Bewirtschaf-
tung von Kindertageseinrichtungen Unterstützung an. So wurden in der
Vergangenheit fachliche und gesetzlich geforderte Konzepte wie z.B ein
Allergenmanagement-Konzept allen Münchner Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung gestellt. Über die Fachaufsicht der Abteilung Freie Träger (KI-
TA-FT) werden Trägeranfragen zur z.B. veganen Ernährung im Kindesalter
von der KITA-Fachberatung beantwortet. Auch sind im Fortbildungspro-
gramm des Pädagogischen Instituts hauswirtschaftliche Fortbildungen wie
z.B. zur Speiseplangestaltung in der Kindertageseinrichtung aufgeführt, die

                                                                  Rathaus Umschau
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dem hauswirtschaftlichen wie pädagogischen Personal der Kindertagesein-
richtungen freier und gemeinnütziger Träger zur Verfügung stehen. Leider
musste eine für dieses Jahr von der Fachberatung geplante Fachveranstal-
tung mit dem Titel „Bildungsort Esstisch“ auf 2021 verschoben werden.
So stehen eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten der KITA-Fachbera-
tung allen Münchner Trägern zu Verfügung. Weiterhin vermittelt die KITA-
Fachberatung an weitere Beratungs- und Informationsstellen.

Darüber hinaus bietet die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung
Bayern zur Unterstützung das Coaching Kitaverpflegung an. Im kommen-
den Kindergartenjahr sollen bayernweit 40 Kindertageseinrichtungen aus-
gewählt werden, die von Januar 2021 bis Juli 2021 von der Vernetzungs-
stelle Kita- und Schulverpflegung fachlich unterstützt und begleitet werden.
Die Teilnahme am Coaching Kitaverpflegung wird vom Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert und ist somit für alle
Kindertageseinrichtungen kostenfrei. Darüber hinaus veranstaltet die Ver-
netzungsstelle Kita- und Schulverpflegung regelmäßig Workshops für die
Verpflegungsverantwortlichen in Kindertageseinrichtungen.

Auch das Angebot des KitaTreffs ermöglicht den Verpflegungsbeauftragten
der ehemaligen Coaching-Kitas einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch
und bietet aktuelle Informationen rund um die Kitaverpflegung. Einmal im
Jahr wird von jeder Vernetzungsstelle in Bayern eine Fachtagung angebo-
ten. Die für 2020 geplante Veranstaltung mit dem Motto „Genießen mit
Verantwortung“ ist nach derzeitigem Stand auf Juli 2021 verschoben wor-
den.

Bundesweit hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und
Schule (NQZ) den Auftrag, bereits vorhandene Maßnahmen zur Qualitäts-
entwicklung in deutschen Kindertageseinrichtungen und Schulen zu bün-
deln, zu koordinieren und weiterzuentwickeln, damit die Verantwortlichen
vor Ort die passenden Instrumente an die Hand bekommen, um Ernäh-
rungsqualität für Kinder zu realisieren. Das NQZ hat hierzu viele hilfreiche
Materialien online veröffentlicht.

Als Biostadt will München mehr biologisch erzeugte Lebensmittel auf den
Teller bringen – allen voran bei Kindern und Jugendlichen. Das Referat für
Gesundheit und Umwelt und das Tollwood-Kulturfestival haben deshalb
2006 das Projekt „Bio für Kinder“ ins Leben gerufen. Viele Münchner Schu-
len, Kindergärten, Kinderkrippen, Horte und andere Betreuungseinrichtun-
gen konnten seither erfolgreich an dem Projekt teilnehmen. In der Regel
ist eine Erhöhung des Bio-Anteils an eine Erhöhung des Gemüse- und

                                                                  Rathaus Umschau
                                                                  1.2.2021, Seite 18
Obstanteils gekoppelt, denn nur so lässt sich kostengünstig mehr Bio ein-
setzen. Hierbei unterstützen erfahrene Bio-Mentorinnen und -Mentoren.
Sie sind im gesamten Münchner S-Bahn-Netz zu Workshops und Schulun-
gen unterwegs. Aktuell ist ein Leitfaden für alle Küchenfachkräfte, die Bio
erfolgreich in Kindertageseinrichtungen und Schulen umsetzen wollen, auf
der Tollwood-Homepage kostenfrei abrufbar.
Das EU-Schulprogramm steht allen Münchner Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung und soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und
Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesund-
heitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum
Schuleintritt in allen Münchner Kindergärten und Häusern für Kinder (Stich-
tagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales
Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulpro-
gramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert. Ansprechpartnerin hier-
für ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme.

Durch das vorhandene, breite Unterstützungsangebot haben alle Kinder-
tageseinrichtungen in München bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten, ent-
sprechende Beratung zur Verpflegung und hauswirtschaftlichen Versorgung
anzufragen.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

1 Kinderbetreuung für Kinder von drei Jahren bis Ende der Grundschulzeit

                                                                           Rathaus Umschau
                                                                           1.2.2021, Seite 19
Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Montag, 1. Februar 2021

Sofortige Verbesserung der schulischen Situation von
Kindern und Jugendlichen in Beherbergungsbetrieben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Christian Köning,
Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Frak-
tion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu,
Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger
(Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Hei-
men in der Landeshauptstadt München aufarbeiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Barbara Likus,
Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und
Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Marion
Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion
Die Grünen – Rosa Liste)

Diskriminierung von Fußgängerinnen und Fußgängern
am Wertstoffhof
Dringlichkeitsantrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion
ÖDP/FW)

                                                                                                   Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

                                                                               München, 01.02.2021

Sofortige Verbesserung der schulischen Situation von Kindern und Jugendlichen in
Beherbergungsbetrieben

Antrag
Das Sozialreferat wird gemeinsam mit dem Referat für Bildung und Sport gebeten, eine Planung zu
erstellen, wie die schulische Situation von Kindern in Beherbergungsbetrieben und Unterkünften –
insbesondere unter den Bedingungen der Pandemie, aber auch darüber hinaus – umgehend
verbessert werden kann.

Begründung

Durch die beengten Wohnverhältnisse in den Beherbergungsbetrieben kann den Minderjährigen dort
insbesondere während der anhaltenden Corona-Pandemie keine angemessene Lernatmosphäre
geboten werden. Auch die mangelnde und häufig veraltete technische Ausstattung, prekäre
Familienverhältnisse und Sprachprobleme verstärken dies. Eine Notbetreuung kann nicht, wie derzeit
üblich, fast allein durch das Erziehungspersonal der Fachstellen dargestellt werden. Viele der Kinder
benötigen spezielle Förderung, welche nur durch Schulen und Lehrer*innen erbracht werden kann.
Die Kinder und Jugendlichen müssen schnellstmöglich und nachhaltig unterstützt werden, damit sie
nicht in eine Abwärtsspirale aus Defiziten, Überforderungen, Druck und Demotivation hineingeraten.

gez.

Christian Müller                            Clara Nitsche
Anne Hübner                                 Sebastian Weisenburger
Christian Köning                            Marion Lüttig
Lena Odell                                  Dr. Hannah Gerstenkorn
Barbara Likus                               Nimet Gökmenoğlu

Fraktion SPD/Volt                           Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Herrn
Oberbürgermeister
Dieter Reiter
Rathaus

                                                                                    München, 01.02.2021

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Heimen in der Landeshauptstadt München
aufarbeiten

Antrag

Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt wird gebeten, umgehend eine neue Kommission zur Aufdeckung und
Aufarbeitung von Missbrauchsfällen an Kindern und Jugendlichen in den Heimen der und in der
Landeshauptstadt München einzusetzen. Hierbei sind insbesondere folgende Fragen – ggfs. erneut – zu
untersuchen und dem Stadtrat noch in diesem Jahr zumindest einen Zwischenbericht vorzulegen:

Wie viele Kinder und Jugendliche waren in der Zeit vor und nach dem zweiten Weltkrieg im vergangenen
Jahrhundert von Übergriffen, Gewalt und sexuellem Missbrauch durch Erwachsene, insbesondere
Betreuerinnen und Betreuer betroffen? Wurde allen Opfern in bestmöglichem Maße geholfen?

Was lässt sich heute noch über die Täterinnen und Täter feststellen? Gab es (insbesondere auch
pädophile) Netzwerke zwischen den Einrichtungen unterschiedlicher Träger? Welche Rolle haben einzelne
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LH München dabei gespielt?

Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt wird außerdem gebeten, bei dieser Aufarbeitung eine enge Kooperation
mit den entsprechenden kirchlichen Einrichtungen und anderen Trägern zu suchen, um eine möglichst
lückenlose Darstellung früherer Verfehlungen vorlegen zu können.

Begründung

Das Sozialreferat/ Stadtjugendamt hat bereits in früheren Jahren engagiert versucht, die Übergriffe und
Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Heimen der Landeshauptstadt München zu
untersuchen. Nach einem neueren Bericht scheint dies jedoch nicht vollumfänglich gelungen zu sein.
Daher ist es nunmehr die Aufgabe, eine möglichst lückenlose Darstellung aller entsprechenden
Verfehlungen dem Stadtrat und der Münchner Öffentlichkeit vorzulegen und insbesondere zu versuchen,
die Opfer ggfs. noch umfänglicher zu entschädigen.

Initiative
Christian Müller                           Marion Lüttig
Anne Hübner                                Sebastian Weisenburger
Lena Odell                                 Dr. Hannah Gerstenkorn
Barbara Likus                              Clara Nitsche
                                           Nimet Gökmenoglu

Fraktion SPD/Volt                          Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München

                                                                                      München, 01.02.2021

Dringlichkeitsantrag für den Kommunalausschuss vom 04.02.2021:
Diskriminierung von Fußgängerinnen und Fußgängern am Wertstoffhof
Das Kommunalreferat wird gebeten, dem Stadtrat im Kommunalausschuss Antworten zu
folgenden Fragen vorzulegen, die sich aufgrund der Corona-Regelungen des
Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) ergeben, besonders wegen Ziffer 2, die lautet:
„Um Fahrzeugwartezeiten zu verkürzen, sind Anlieferungen zu Fuß leider nicht möglich.“1:
    1. Wie begründet die Werkleitung des AWM die Privilegierung bzw. Diskriminierung von
       Kundinnen und Kunden nach der Verkehrsmittelwahl?
    2. Als Unternehmen der öffentlichen Hand unterliegt der AWM in seinem Handeln dem
       Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 118 Abs. 1
       Verfassung des Freistaates Bayern, zudem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
       Wie begründet die Werkleitung des AWM die Rechtmäßigkeit der
       Zutrittsdiskriminierung aufgrund der Wahl des Verkehrsmittels, besonders über den
       langen Zeitraum der Gültigkeitsdauer der Corona-Regelungen?
    3. Gilt das Fußgängerverbot zum Besuch von Wertstoffhöfen bereits seit 20.04.2020
       durchgehend, oder von wann bis wann gab es Unterbrechungen?
    4. Weshalb sind die Corona-Regelungen auf der AWM-Seite so versteckt eingestellt,
       dass sie im Vorfeld eines Wertstoffhofbesuches kaum aufzufinden sind?
    5. Wo wurde die Regelung zum Fußgängerverbot des AWM veröffentlicht, z.B. per
       Pressemitteilung? Bitte mit Angabe des Veröffentlichungsdatums.
    6. Wann und in welcher Form wurde der Münchner Stadtrat ggf. über diese
       Verwaltungsentscheidung in Kenntnis gesetzt bzw. um Zustimmung gebeten?
    7. Wie ist die Zulassung zu den Wertstoffhöfen per Auto, nicht aber zu Fuß, mit den
       Beschlüssen des Münchner Stadtrates zur Verkehrswende und zum Klimanotstand
       vereinbar?
    8. Auf Grundlage welcher Corona-Regelung des AWM wurden auch Radfahrende an
       verschiedenen Wertstoffhöfen abgewiesen? Wo ist diese veröffentlicht?
    9. Wo soll die Entsorgung von Sperrmüll, Wertstoffen und Gefahrstoffen zu Fuß oder mit
       dem Rad derzeit nach Ansicht des AWM erfolgen, wenn eine Entsorgung über die
       Restmülltonne, wie unter anderem bei Elektroschrott, verboten ist?

1
 https://www.awm-muenchen.de/fileadmin/PDF-
Dokumente/aktuelles/2020_AWM_Wertstoffhof_Wiederero__ffnung_042020.pdf
                      Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates
                                  der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW)
                              Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München
                           Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
Seite 2 des Antrages der Fraktion ÖDP/FW: Diskriminierung von Fußgängerinnen und Fußgängern am Wertstoffhof

    10. Ab wann ist die Entsorgung von Gegenständen durch Fußgängerinnen und
        Fußgänger an den Wertstoffhöfen wieder zulässig?
    11. Welche Planungen bestehen derzeit beim AWM, um die fußläufigen
        Entsorgungsmöglichkeiten von Wertstoffen im Münchner Stadtgebiet außerhalb der
        zwölf großen Wertstoffhöfe zu verbessern, auch für die Zeit nach dem Ende der
        Corona-Einschränkungen?

Begründung:
Wie von mehreren Bürgerinnen und Bürgern an die Fraktion ÖDP/FW herangetragen wurde,
sind Personen, die Abfälle zu Fuß oder mit dem Fahrrad anliefern wollten, in jüngster Zeit an
verschiedenen Wertstoffhöfen mit dem Hinweis abgewiesen worden, eine Anlieferung sei nur
mittels Kfz möglich. Auf einem Aushang am Wertstoffhofeingang stehen die aktuellen
Corona-Regelungen, nach deren Ziffer 2 Fußgänger keinen Zutritt haben.
Auf der Internetseite des AWM ist diese Corona-Regelung jedoch nicht unter der Rubrik
Wertstoffhöfe veröffentlicht2 und auch über die Rathaus-Umschau und die Münchner Medien
wurde sie, soweit ersichtlich, bisher nicht prominent bekannt gemacht. Lediglich über eine
Internet-Suchmaschine ist besagte Regelung in einer pdf-Datei vom 20.04.20203 zu finden.
Am 16.04.2020 war in der Rathaus-Umschau noch von einer Gleichbehandlung aller
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Rede: "Fußgänger und Radfahrer müssen sich
ebenfalls an die Reihenfolge der Wartenden halten und können nicht bevorzugt werden."4

Begründung der Dringlichkeit:
Die dringliche Behandlung ist erforderlich, um eine vermutlich rechtswidrige aktuelle
Handlungsweise umgehend zu beenden und für die Öffentlichkeit rasch Transparenz
herzustellen.

Initiative:
Nicola Holtmann
Kommunal- und umweltpolitische Sprecherin
Stadträtin

2
  https://www.awm-muenchen.de/index/wertstoffhoefe/wertstoffhoefe.html
3
  https://www.awm-muenchen.de/fileadmin/PDF-
Dokumente/aktuelles/2020_AWM_Wertstoffhof_Wiederero__ffnung_042020.pdf
4
  https://ru.muenchen.de/2020/72/Muenchner-Wertstoffhoefe-oeffnen-mit-Sonderregeln-am-20-April-90826
                        Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates
                                    der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW)
                                 Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116-118 ● 80331 München
                             Telefon: 089 / 233 - 92835 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
Pressemitteilungen städtischer
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Montag, 1. Februar 2021

GWG München: eine gute Vermieterin
In einer Umfrage von Focus Money über die Fairness
von Vermietenden schneidet die GWG München gut ab
Pressemitteilung GWG München

                                                                              Gesellschaften

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