Wegweiser zur Weiterbildung - Waldorfklassenlehrer*innen (mit Wahlfach oder Schwerpunkt inklusiver Pädagogik) Fachlehrer*innen an ...
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Wegweiser zur Weiterbildung • Waldorfklassenlehrer*innen (mit Wahlfach oder Schwerpunkt inklusiver Pädagogik) • Fachlehrer*innen an Waldorfschulen • Oberstufenlehrer*innen an Waldorfschulen an der Akademie für Waldorfpädagogik, Mannheim
„ Nichts erschafft Zukunft besser als ein Traum, heute noch Utopie, morgen schon lebendige Wirklichkeit“ (Victor Hugo) Herzlich willkommen an der Akademie für Waldorfpädagogik! Liebe Weiterbildungsteilnehmer*innen, mit diesem Wegweiser erhalten Sie einen Überblick über die von Ihnen angestrebte Weiterbildung. Zusammen mit den Informationen auf unserer Homepage, dem Modulhandbuch, dem Veranstaltungsverzeichnis und der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung erhalten Sie hier alle grundlegenden Informationen, die eine erfolgreiche Weiterbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik ermöglichen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................... 3 A. INFORMATIONEN RUND UM DIE WEITERBILDUNG .............................................................. 5 1. Abkürzungen..................................................................................................................... 5 2. Zielsetzung der Weiterbildung ......................................................................................... 5 3. Erläuterungen zu Zeiten, Daten, Zeitstruktur................................................................... 7 a) Zeiten und Daten ....................................................................................................... 7 b) Zeitstruktur ................................................................................................................ 7 c) Feriendaten und Vorlesungsfreie Zeit ....................................................................... 7 d) Feiertage .................................................................................................................... 7 4. Modulhandbuch ............................................................................................................... 8 5. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung ............................................................................ 8 6. Barrierefreie Aus- und Weiterbildung 8 7. Prüfungsamt Akademie/Prüfungen ................................................................................ 11 8. Prüfungsleistungen ......................................................................................................... 11 9. Fristen ............................................................................................................................. 11 10. Seminarbuch ................................................................................................................... 12 11. Lehrveranstaltungsverzeichnis ....................................................................................... 12 12. Anwesenheitspflicht ....................................................................................................... 12 13. Pädagogische Praxis ....................................................................................................... 12 a) Praktikumszeiten 2019/2020 ................................................................................... 12 b) Fragen zu den Praktika (Klassen- und Fachlehrer*innen)........................................ 13 c) Praktika Oberstufenlehrer*innen ............................................................................ 14 d) Leitfaden für den Reflexionsbericht......................................................................... 14 e) Praktikumsbericht der Praxisschule ......................................................................... 15 f) Anerkennung von Praktikumsleistungen ................................................................. 15 g) Zuständigkeiten für Praktika .................................................................................... 15 h) Praxisjahr (SiP: Student*in im Praxisjahr) ................................................................ 15 14. Intensivwochen der Oberstufenlehrer*innenausbildung in Kassel ............................... 16 15. Engagement und Selbstverwaltung ................................................................................ 16 16. Exkursion Dornach .......................................................................................................... 16 17. Schriftliche Arbeiten ....................................................................................................... 17 a. Reflexionsbericht (Praktikum) ................................................................................. 17 b. Diplomarbeiten ........................................................................................................ 17 18. Interne Post, aktuelle Informationen und Mitteilungen ................................................ 19 B. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DOZENTEN ........................................................................ 20 Seite 3 von 30
C. ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER VERWALTUNG ...................................................... 22 1. Der Studierendenausweis............................................................................................... 22 2. Das Semesterticket ......................................................................................................... 22 3. Mögliche Zusatzkosten während der Weiterbildung ..................................................... 23 4. Adresswechsel, Änderung der E-Mail-Adresse oder der Bankverbindung .................... 23 5. Informationen zu Beurlaubung, Fachwechsel und Kündigung des Weiterbildungs- vertrages ohne Abschluss ............................................................................................... 24 a) Kündigung ................................................................................................................ 24 b) Wechsel des Wahlfachs ........................................................................................... 24 c) Beurlaubung ............................................................................................................. 24 6. Exmatrikulation bei erfolgreicher Weiterbildung........................................................... 25 7. Ich habe mein Seminarbuch/meinen Studierendenausweis verloren. Was ist zu tun? 25 8. Servicezeiten und Erreichbarkeit der Studierendenverwaltung .................................... 25 9. Service und Erreichbarkeit des Empfangssekretariats ................................................... 26 D. ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER HAUSVERWALTUNG ............................................. 26 1. Bibliothek........................................................................................................................ 26 2. Mensa ............................................................................................................................. 27 3. Fotokopierer ................................................................................................................... 27 4. Benutzungsordnung der PC-Arbeitsplätze und des W-LAN-Zugangs ............................. 27 5. Hausordnung/Haustechnik ............................................................................................. 28 6. Parkplätze ....................................................................................................................... 28 E. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DER VERWALTUNG ............................................................ 29 F. Kontakt ....................................................................................................................... 30 G. Bankverbindung der Akademie: ................................................................................... 30 Seite 4 von 30
A. INFORMATIONEN RUND UM DIE WEITERBILDUNG 1. Abkürzungen AK 1 Waldorfklassenlehrer*in im ersten Weiterbildungsjahr AK 2 Waldorfklassenlehrer*in im zweiten Weiterbildungsjahr FL 1 Waldorffachlehrer*in im ersten Weiterbildungsjahr FL 2 Waldorffachlehrer*in im zweiten Weiterbildungsjahr OL Oberstufenlehrer*in BK Berufsbegleitender Kurs 2. Zielsetzung der Weiterbildung Die Weiterbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik hat zum Ziel, die Weiterbildungsteilnehmer*innen für den Lehrer*innenberuf an Waldorfschulen zu qualifizieren und sie auf die Vielfalt der Aufgaben einer lebendigen, zukunftsorientierten pädagogischen Praxis vorzubereiten. Die Grundlage der Weiterbildung zum Waldorflehrer*in beruht auf einer anthropologisch fundierten Pädagogik. Der Lehrer*innenberuf setzt Fähigkeiten voraus, die im Rahmen der Weiterbildung entdeckt und entwickelt werden sollen. Hierzu gehören die Fähigkeit zu einer differenzierten Wahrnehmung und Beobachtung, zur Reflexion und Selbstreflexion, zu einer bewussten Urteilsbildung, zur Selbstbildung, zum künstlerischen Arbeiten und zur kontinuierlichen Erprobung und Entfaltung des eigenen Könnens in der unterrichtspraktischen Tätigkeit. Der Beruf der Waldorflehrerin / des Waldorflehrers erfordert ein großes Maß an Beziehungsfähigkeit, Disziplin, Selbständigkeit, Zielorientiertheit, Eigenverantwortung und Fleiß. Diese Kompetenzen werden bereits zu Beginn der Weiterbildung vorausgesetzt. Die Akademie bietet folgende Weiterbildungsgänge an: Weiterbildungs- Ausbildungsziel Abschluss dauer Waldorfklassenlehrer*in 2 Jahre Vollzeit Diplom (mit Wahlfach oder Schwerpunkt Inklusive Pädagogik) Fachlehrer*in für Waldorfschulen 2 Jahre Vollzeit Diplom Oberstufenlehrer*in für Waldorfschulen 1 Jahr Vollzeit Diplom Berufsbegleitender Ausbildungsgang: 3 Jahre Teilzeit Diplom Klassenlehrer*in für Waldorfschulen (mit Wahlfach) Zusatzqualifikation Sonder- und Heilpädagogik 1 Jahr Vollzeit Diplom Seite 5 von 30
Nachstehend folgt eine Kurzcharakterisierung der angestrebten Weiterbildungsziele: • Waldorfklassenlehrer*in Vollzeit (mit Wahlfach oder Schwerpunkt Inklusiver Pädagogik): Die/der Klassenlehrer*in führt eine Klasse in der Regel vom 1. bis zum 8. Schuljahr. Sie/er unterrichtet die „Hauptfächer“ (z. B. Deutsch, Geschichte, Biologie, Mathematik) im so genannten Epochenunterricht. Die/der Klassenlehrer*in trägt die pädagogische Hauptverantwortung für die Führung der Klasse, für die Entwicklung der einzelnen Schüler*innen und die Pflege der Beziehung zur Elternschaft und ggf. zu Ämtern etc. Zu- sätzlich zum Unterricht in der eigenen Klasse unterrichtet sie/er auch in anderen Klassen das abgeschlossene Wahlfach (Fremdsprachen, Musik, Handarbeit, Werken, Sport oder Gartenbau). Dieser Unterricht erweitert nicht nur den eigenen pädagogischen Tätigkeitsbereich, sondern ist in den meisten Fällen auch für ein volles Deputat an einer Freien Waldorfschule notwendig. Wer mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik abschließen wird, kann seine spätere Tätigkeit als Klassenlehrer*in mit Aufgaben der Inklusiven Pädagogik ergänzen oder an Inklusiven, Integrativen und Heilpädagogischen Schulen arbeiten. • Fachlehrer*in: Anders als die/der Klassenlehrer*in unterrichtet ein*e Fachlehrer*in ausschließlich ihr/sein Fach, in der Regel über ein ganzes Schuljahr und in verschiedenen Klassenstufen. Ein*e Fachlehrer*in ist bei Weiterbildungsbeginn bereits ausgewiesen beruflich spezialisiert und erwirbt sich im Zuge der Weiterbildung methodisch-didaktische und pädagogische Zusatzqualifikationen. Die Anforderungen an die Voraussetzungen für die Weiterbildung zur/zum Fachlehrer*in an Waldorfschulen sind daher höher als beim Wahlfach für Klassenlehrer*in. Zu Beginn der Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit der/dem Vertreter*in des Faches ein individueller Weiterbildungsplan erstellt. • Ähnlich wie ein*e Fachlehrer*in ist die/der Oberstufenlehrer*in Spezialist*in und unterrichtet in der Regel ein bis zwei Fächer in Epochen und im Fachunterricht in der Oberstufe (9. bis 12./13. Klasse). • Waldorfklassenlehrer*in berufsbegleitend (Kurzcharakterisierung siehe Waldorfklassenlehrer*in Vollzeit) Dauer: 6 Semester Zeiten: Mittwochs 17:00-21:30 Uhr und ein Wochenende pro Monat (Fr.: 17:00-21:30 Uhr, Sa.: 9:00-15:30 Uhr) Wahlfach/Studienschwerpunkt Inklusive Pädagogik: Im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung werden keine Wahlfächer angeboten, allerdings besteht die Möglichkeit in der Vollzeit Weiterbildung ein Wahlfach zu belegen. Die Aufnahme ins Wahlfach regelt der einzelne Fachdozent. Weitere Informationen zur Berufsbegleitenden Weiterbildung zur/zum Waldorflassenlehrer*in finden Sie auf unserer Homepage www.akademie-waldorf.de. Seite 6 von 30
3. Zeiten, Daten, Zeitstruktur a) Zeiten und Daten Beginn des Studienjahres: 1. September 2019 Ende des Studienjahres: 31. August 2020 1. Semester: 1. September 2019 bis 29. Februar 2020 Einführungswoche für Erstsemester 2. bis 6. September 2019 Veranstaltungsbeginn: Montag, 9. September 2019, um 9.30 Uhr 2. Semester: 1. März 2020 bis 31. August 2020 Veranstaltungsende: Freitag, 10. Juli 2020 Prüfungswoche: 3. Juli bis 7. Juli 2020 b) Zeitstruktur Die Lehrveranstaltungen an den Vormittagen finden in drei 90 minütigen Einheiten montags bis freitags statt: 1. Einheit: 08.15 - 09.45 Uhr 2. Einheit: 10.15 - 11.45 Uhr 3. Einheit: 12.00 - 13.30 Uhr Die Lehrveranstaltungen an den Nachmittagen finden in drei 90 minütigen Einheiten montags bis freitags statt: 4. Einheit: 14.30 - 16.00 Uhr 5. Einheit: 16.15 - 17.45 Uhr 6. Einheit: 18.00 - 19.30 Uhr Innerhalb der 90 minütigen Einheiten kann die Dauer der Lehrveranstaltungen variieren. Bitte beachten: Wochenendveranstaltungen haben eine eigene Zeitstruktur. c) Feriendaten und Vorlesungsfreie Zeit Vorlesungsfreie Zeit: Montag, 8. Oktober 2019 bis Freitag, 1. November 2019 Freitag, 20. Dezember 2019 bis Freitag, 3. Januar 2020 Montag, 6. April 2020 bis Freitag, 17. April 2020 d) Feiertage (Nur die Feiertage selbst sind frei/Es gibt keine Brückentage) Tag der deutschen Einheit: Donnerstag, 03.10.2019 Heilige Drei Könige: Montag, 06.01.2020 Karfreitag: Freitag, 10.04.2020 Ostermontag: Montag, 13.04.2020 Seite 7 von 30
Tag der Arbeit: Freitag, 01.05.2020 Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 21.05.2020 Pfingstmontag: Montag, 01.06.2020 Fronleichnam: Donnerstag, 11.06.2020 4. Modulhandbuch Die Weiterbildung im Vollzeitstudium Klassenlehrer*in ist modular aufgebaut. Jedes Modul behandelt ein übergeordnetes Thema, welches in einzelnen Lehrveranstaltungen bearbeitet wird. Die Leistungsanforderungen innerhalb der Lehrveranstaltungen teilt die/der Lehrbeauftragte zu Beginn der Veranstaltung mit. 5. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung regelt alle formalen Fragen der Weiterbildung, u. a. die Eingangsvoraussetzungen, das Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, die Anrechnung von Vorleistungen, den Weiterbildungszeitraum, Fachwechsel, Prüfungsverfahren und Prüfungsleistungen, Ordnungsverstöße, den Nachteilsausgleich für Weiterbildungsteilnehmer mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Die formalen Voraussetzungen der Weiterbildungsteilnehmer werden durch das Studierendensekretariat (Ansprechpartner: Alexander Rogowski) geprüft. 6. Barrieresensible Aus- und Weiterbildung 1) Barrierefreiheit Was verstehen wir unter Barrierefreiheit? Barrierefreiheit bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche, so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Wir möchten diesen Begriff jedoch erweitern, in dem wir nicht nur Menschen mit Handicaps darunter verstehen, sondern auch Menschen, die in besonderen oder schwierigen Lebenslagen stehen, sei es durch Kinderbetreuung oder durch die Pflege Angehöriger. Wir möchten Sorge dafür tragen, möglichst vielen interessierten Menschen den Zugang zu einer Weiterbildung an unserer Akademie zu ermöglichen. 2) Aktuelle Situation Die Veranstaltungen der Akademie für Waldorfpädagogik werden aktuell im Campus I und Campus II durchgeführt. Campus III wurde 2017 erworben und soll 2021 bezugsfertig sein. Campus II und Campus III sind bzw. werden barrierefrei sein. Dabei verstehen wir unter barrierefrei, dass unsere Räumlichkeiten für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Schwieriger gestaltet sich die Situation in unserem Stammhaus Campus I, das in den achtziger Jahren des vergangen Jahrhunderts gebaut wurde – zu einer Zeit als die Bedürfnisse und die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen noch nicht im öffentlichen Bewusstsein waren. Dies hat sich inzwischen geändert, und so fordert das Behindertengleichstellungs- gesetz aus dem Jahre 2002ff die Barrierefreiheit insbesondere in den Bereichen Bau und Verkehr. Für die Träger der Öffentlichen Hand ist diese Forderung sogar verpflichtend. Seite 8 von 30
Die Akademie für Waldorfpädagogik ist bemüht, den Anspruch der Barrierefreiheit auch in Campus I – soweit dies baulich und finanziell möglich ist – umzusetzen. Der Anbau einer Rampe in Planung, sodass die Treppe an der Zielstraße, die zum Eingang ins Foyer führt, für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich wird. Des Weiteren soll das WC im EG-Nord barrierefrei umgebaut werden. Zudem wird die Bibliothek, die sich momentan im 2. Obergeschoss befindet und sich dort über zwei Stockwerke erstreckt, in den Campus III umziehen und dort barrierefrei für alle zugänglich sein. 3) Ansprechpartner*innen im Haus − Arbeitsgruppe Barrierefreie Hochschule (Treffen 1 x monatlich montags abends): Dr. Ulrike Barth Tel.: 0621/484401-239 Email: ulrike.barth@alanus.edu − Angelika Fried (Gleichstellungsbeauftragte) Tel.: 0621-30948-59 Email: angelika.fried@akademie-waldorf.de − Carol Lengenfelder (Prüfungsamt und Gleichstellungsbeauftragte) Tel.: 0621-30948-11 Email: carol.lengenfelder@akademie-waldorf.de − Alexander Rogowski (Studierendensekretariat und AZAV-Beauftragter) Tel.: 0621-30948-41 Email: alexander.rogowski@akademie-waldorf.de 4) Studieren mit Kind Finanzierungshilfen, Kindergärten, Betreuung etc. https://www.stw-ma.de/Studieren+mit+Kind/Kinderbetreuung.html Studierende mit Kind(ern) sind an der Akademie gerne gesehen. Im benachbarten Waldorfkindergarten können Kinder ab 2 Jahren betreut werden. (Achtung: die Plätze sind sehr beliebt und daher schnell vergeben. Die Öffnungszeiten korrelieren nicht mit den Hochschulzeiten). Für Eltern von schulpflichtigen Kindern sind die Waldorfschulen in Mannheim (Freie Interkulturelle Waldorfschule Mannheim/Neckarstadt und Freie Waldorfschule Mannheim/Neckarau) zwar nicht in unmittelbarer Nähe, aber doch gut zu erreichen. Die Schulen bieten auch eine Hortbetreuung an. 5) Nachteilsausgleich Unsere Aus- und Weiterbildungsordnung (§13) sieht einen Nachteilsausgleich für Weiterbildungsteilnehmer*innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung vor. Diese können einen Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsamt stellen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Entbindung von der Prüfungspflicht handelt, sondern um eine zeitliche Verschiebung bzw. Erweiterung der Abgabefristen. Zudem kann das Prüfungsamt eine amtsärztliche Stellungnahme anfordern. Der Nachteilsausgleich gilt selbstverständlich auch für Teilnehmer*innen mit Kind oder für Teilnehmer*innen, die eine andere Betreuungspflicht haben (§14). Diese können gegebenenfalls bei Vorlage eines Attests einen alternativen Prüfungstermin beantragen, falls ihr Kind zum Zeitpunkt der Prüfung erkrankt ist oder die zu betreuende Person zum Zeitpunkt der Prüfung ihrer Hilfe bedarf. Bei näheren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner*innen. Seite 9 von 30
6) Externe Anlaufstellen − Fachbereich Bürgerdienste, rollstuhlzugänglich K 7, 68159 Mannheim Telefon: 115 (Behördentelefonnummer) Telefax: 0621/293-3257 E-Mail: buergerdienste@mannheim.de Ausgabe von Plaketten für Behindertenparkplätze, Liste der vorhandenen Behindertenparkplätze und Anträge für Behindertenausweise etc. − Fachbereich Arbeit und Soziales K 1, 7-13 Sachgebiet: Eingliederungshilfe (Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, etc.) Ansprechpartner: Herr Ruden (Zimmer 215) Telefon: 0621/293-9245 − Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Mannheim rollstuhlzugänglich Rathaus E 5, 68159 Mannheim (Frau Ursula Frenz) Telefon: 293-2005 Telefax: 0621/293-472005 Barrierefreiheit, Teilhabe von Behinderten, Behindertenforum u.a. − Schwerbehindertenbetreuung rollstuhlzugänglich K 1, 7-13, 68159 Mannheim (Frau Jung) Telefon: 0621/293-9109 E-Mail: brigitte.jung@rhein-neckar-kreis.de Hilfe bei Beantragung oder Verlängerung des Schwerbehindertenausweises etc. − Stadt Mannheim – Fachbereich Gesundheit rollstuhlzugänglich Leitung: Dr. Peter Schäfer R 1, 12, 68161 Mannheim Telefon: 0621/293-2230 E-Mail: gesundheitsamt@mannheim.de Amtsärztliche Untersuchungen, Gesundheitsförderung, Beratung − Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) Leitung: Helene Aumüller C 3, 16, 68159 Mannheim Telefon: 0621/397 49-0 kontakt@spdi-mannheim.de Die Leistungsangebote der Arbeitsgemeinschaft SpDi umfassen • Grundversorgung als Kernleistung des Dienstes • Soziotherapie • Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnsitzlose • Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) • Mannheimer Initiative Kinder psychisch kranker Eltern • Betreutes Einzel- und Paarwohnen (BEUP) • Sozialpsychiatrische Tagesstätte • Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen − Sozialmedizinische Beratung Gabriele Thoma www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit/sozialmedizinische-beratung − Selbsthilfegruppen: http://www.gesundheitstreffpunkt-mannheim.de/ Seite 10 von 30
7) Finanzierung − Arbeitsagentur Die Akademie für Waldorfpädagogik ist ein zertifizierter Ausbildungsbetrieb und bietet Aus- und Weiterbildungen im Rahmen der AZAV an. Augenblicklich sind folgende Ausbildungen als Maßnahmen zugelassen: Klassenlehrer*in, Oberstufenlehrer*in, Fachlehrer*in für Handarbeit, Musik und Werken. Herr Rogowski berät Sie gerne. Ansprechpartner im Haus: Alexander Rogowski (Tel.: 0621-3094841 oder per Email unter alexander.rogowski@akademie-waldorf.de) − Reha-Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund Mozartstraße 3, 68161 Mannheim Tel.: 0621-82005-0 (Beratung nur nach Vereinbarung) Ansprechpartner im Haus: Alexander Rogowski (Tel.: 0621-3094841 oder per Email unter alexander.rogowski@akademie-waldorf.de) − Michael Schröder – Geschäftsführer der Akademie für Waldorfpädagogik Informationen über individuelle Finanzierungsmöglichkeiten. Terminvereinbarung bitte über Frau Amberger im Empfangssekretariat. Tel. 0621-30948-0 Email: tanja.amberger@akademie-waldorf.de 7. Prüfungsamt Akademie/Prüfungen Das Prüfungsamt prüft die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung. Alle prüfungsrelevanten Unterlagen werden vom Prüfungsamt verwaltet. Zuständig für das Prüfungsamt der Akademie ist Carol Lengenfelder. 8. Prüfungsleistungen Prüfungen dienen dem zeitnahen Nachweis des erfolgreichen Besuchs von Lehrveranstaltun- gen und des erfolgreichen Erwerbs der in diesen Modulen jeweils angestrebten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Die jeweilige Prüfungsform wird durch die Lehrbeauftragten festgelegt. Folgende Arten von Prüfungsleistungen sind möglich: • Referat • Mündliche Prüfung • Hausarbeit • Schriftliche Klausur • Portfolio • Lehrprobe • Unterrichtspraktische Übung • Reflexionsbericht • Künstlerische Präsentation • Projekt 9. Fristen Für Hausarbeiten, Reflexionsberichte und Portfolios gelten Abgabefristen, die vom jeweiligen Lehrbeauftragten oder Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls bzw. den Lehrveranstal- tungen bekannt gegeben werden. Diese Fristen sind verbindlich. Bitte zur Ergänzung die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung sorgfältig lesen. Seite 11 von 30
10. Seminarbuch Das Seminarbuch wird von den Weiterbildungsteilnehmer*innen selbstständig geführt, es testiert Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung und bildet die Grundlage zur Er- stellung des Diploms. Im Anschluss an die Lehrveranstaltung oder der Modulabschlussprüfung zeichnen die jeweiligen Lehrbeauftragten die erfolgreiche Teilnahme ab. Die Vorlage des Seminarbuchs zur Abzeichnung hat zeitnah zu erfolgen. Das Seminarbuch ist ein Rechtsdokument. Jeder Versuch der Veränderung von Einträgen oder Unterschriften mit der Absicht der Fälschung oder Täuschung kann zum Ausschluss aus der Weiterbildung führen. Das Seminarbuch ist Eigentum der Akademie für Waldorfpädagogik. Bei Verlust haftet die/der Weiterbildungsteilnehmer*in. Das Seminarbuch für das Studienjahr 2019/20 finden Sie zu Studienbeginn in Ihrer Begrüßungsmappe. Das Seminarbuch für das Studienjahr 2020/21 können Sie ab dem 01.09.2020 im Empfangssekretariat abholen. 11. Lehrveranstaltungsverzeichnis Im Lehrveranstaltungsplan finden Sie eine nach Wochen geordnete Übersicht Ihrer Lehrveranstaltungen (Name der Veranstaltungen, Name der Dozierdenden, Daten und Uhrzeiten). Den Lehrveranstaltungsplan bekommen Sie jeweils zu Semesterbeginn per E-Mail zugeschickt. Eine Übersicht der gesamten Jahresplanung des jeweiligen Weiterbildungsjahres (Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Zeiten, Zeiten der Praktika) finden Sie auf unserer Homepage unter www.akademie-waldorf.de/service/leben-am-campus/semestertermine 12. Anwesenheitspflicht Die Weiterbildung ist in Präsenz- und Eigenarbeitszeit gegliedert. Die Präsenzzeiten sind in der Regel identisch mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen. Grundsätzlich gilt Anwesenheitspflicht. Weiterbildungsteilnehmer*innen, die durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden, haben eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Über die Form der Anwesenheitsdokumentation und die Entschuldigungsmodalitäten im Krankheitsfall werden Sie zu Beginn Ihrer Weiterbildung informiert. 13. Pädagogische Praxis Während der zweijährigen Weiterbildung sind vier Praktika an einer Waldorfschule. Es wird empfohlen eines der Praktika an einer heilpädagogischen bzw. Förderschule (Waldorfschule) zu absolvieren. a) Praktikumszeiten 2019/2020 Waldorfklassenlehrer*in (KL) 1. Studienjahr 6. Januar - 7. Februar 2020 20. April - 15. Mai 2020 2. Studienjahr 6. Januar - 7. Februar 2020 23. März – 3. April und 20. April - 15. Mai 2020 Oberstufe (OL): 18. November -29. November 2019 6. Januar - 24. Januar 2020 20. April - 22. Mai 2020 Fachlehrer*in (FL) 6. Januar - 7. Februar 2020 Seite 12 von 30
20. April - 15. Mai 2020 Bitte verwenden Sie die Merkblätter zu den entsprechenden Praktika. Diese finden Sie an der Formularwand im Flur EG Nord. Fragen zu den Praktika (Klassen- und Fachlehrer*in) Warum ist es sinnvoll als zukünftiger Waldorflehrer*in ein Praktikum an einer heilpädagogischen Schule zu absolvieren? Eine zukünftige Lehrerin/ ein zukünftiger Lehrer braucht einen offenen, empathischen Blick für die individuelle Unverwechselbarkeit eines jeden Kindes. Im Umgang mit Kindern an einer heilpädagogischen Schule trifft er in besonderem Maße auf Menschen, deren eigentliches Wesen sehr verborgen sein kann und ein Bemühen herausfordert, hinter der vielleicht unvollkommenen Außenseite das Ich wahrzunehmen, das sich bilden und zur Erscheinung kommen will – eine zentrale pädagogische Aufgabe. Wie finde ich einen Praktikumsplatz? Für das Praktikum suchen Sie sich den Praktikumsplatz selbst. Informationen über Waldorfschulen bzw. heilpädagogischen Waldorfschulen in Deutschland und weltweit finden Sie beim Bund der Freien Waldorfschulen. Für Praktikumsplätze in der Region, bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt mit Frau Patricia Porr aufzunehmen: patricia.porr@akademie-waldorf.de Sie ist als Praktikumsbeauftragte behilflich bei der koordinierten Vergabe der Praktikumsplätze seitens der Akademie. Wie bewerbe ich mich für einen Praktikumsplatz? Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der Praktikumsschule unbedingt einzureichen: • Datenblatt für die Praktikumsbewerbung (Formularwandhalter EG Nord) • Bewerbungsanschreiben • Tabellarischer Lebenslauf • Merkblatt Praktikumsanforderungen (kann auch erst nach Zusage verschickt werden) Richten Sie das Bewerbungsanschreiben an das Schulsekretariat mit der Bitte um Weitervermittlung an die für die Praktika zuständige Person. Bitte verwenden Sie als Deckblatt, dass „Datenblatt zur Praktikumsbewerbung“. In der Regel gibt es an jeder Waldorfschule einen Kollegen, der für die Organisation und Planung von Praktika zuständig ist. Ich habe einen Praktikumsplatz – Was nun? 1. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, melden Sie Ihr Praktikum umgehend durch das Meldeformular (Formularwandhalter EG Nord) an. Geben Sie den Meldezettel bei Carol Lengenfelder/Büro Foyer Nord ab. 2. Anschließend schicken Sie Ihrer Praktikumsschule das Merkblatt zu den Praktikumsanforderungen (falls es noch nicht mit der Bewerbung verschickt wurde), welches rechtzeitig vor Antritt des Praktikums dem Kollegen vor Ort vorliegen sollte. 3. Das Merkblatt zu den Praktikumsanforderungen enthält eine zweite Seite „Praktikumsbescheinigung“. Diese Praktikumsbescheinigung füllt Ihr*e Schulmentor*in aus und unterschreibt sie. Diese Praktikumsbescheinigung geben Sie nach Beendigung des Praktikums zusammen mit Ihrem Reflexionsbericht zum Praktikum bei Frau Seite 13 von 30
Lengenfelder (Büro Foyer Nord) ab. Die Praktikumsbescheinigung ist zusätzlich und kein Ersatz für den Mentorenbericht. Diesen soll der Mentor/die Mentorin bitte weiterhin schreiben. 4. Sowie Sie eine*n konkrete*n Mentor*in an der Schule/Einrichtung haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt auf, um Einzelheiten des Praktikumsantrittes und Möglichkeiten einer Vorbereitung zu klären. 5. Zur Einstimmung, Vorbereitung und Nachbereitung des Praxiseinsatzes finden Praktikumsbesprechungen an der Akademie statt. Wichtig ist, dass Sie Praktikumsstellen, die Sie nicht in Anspruch nehmen, frühzeitig und höflich absagen oder weitervermitteln. Die konstante Teilnahme am Hauptunterricht und an den betreffenden Fachstunden ist selbstverständlich. Die Teilnahme an Elternabenden, pädagogischen Konferenzen und die Beteiligung am allgemeinen Schulleben wird zusätzlich erwartet. b) Praktika Oberstufenlehrer*in Im Curriculum der Weiterbildung zur/zum Oberstufenlehrer*in sind drei Praktika enthalten: Siehe 13 a) Praktikumszeiten 2019/2020 Das erste Praktikum dient vor allem dem Wahrnehmen der Schulverhältnisse und dem Kennenlernen des Unterrichtsgeschehens. Von den Weiterbildungsteilnehmer*innen kann die Übernahme von Unterrichtsteilen verlangt werden. Im zweiten und dritten Praktikum sollen – nach Absprache mit der/dem Mentor*in an der Praktikumsschule – eigene aufeinanderfolgende Unterrichtsstunden durchgeführt werden. Bitte verwenden Sie die Merkblätter zu den entsprechenden Praktika (Formularhalterwand EG Nord). Die Praktikumsplätze werden Ihnen von der Leitung des Oberstufenkurses vorgestellt. Sie wählen unter den Ihnen angebotenen drei Praktikumsplätze aus. In jedem Fach, in dem sie die Weiterbildung machen und später unterrichten wollen, muss mindestens ein Praktikum absolviert werden. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an den Leiter der Oberstufenlehrer*innenausbildung Andre Bartoniczek. Für den Reflexionsbericht orientieren Sie sich bitte an dem Leitfaden „Reflexionsbericht zu den Schulpraktika“. c) Leitfaden für den Reflexionsbericht Schulpraktika In jedem Studienjahr sind jeweils zwei Praktika (die zusammen je einem Modul zugeordnet sind) zu absolvieren. Für jedes Praktikum ist jeweils ein Bericht (entsprechend der jeweiligen Richtlinien) von den Studierenden zu verfassen. Der Umfang des Berichtes soll pro Praktikum 6 Seiten nicht unter- und 10 Seiten nicht überschreiten. Beide Berichte der jeweiligen Studienjahre sind Teil-Modulabschlussprüfungen. Sie sind separat zu verfassen und zu den jeweiligen Abgabeterminen vorzulegen (zwei Wochen nach Ende des Praktikums, d.h. konkret im ersten Studienjahr für Klassen-und Fachlehrer*innen: Montag, 24. Februar 2020 und 2. Juni 2020 und für Oberstufenlehrer*innen: Montag, 16. Dezember 2019, Montag, 24. Februar 2020 und Montag, 8. Juni 2020). Seite 14 von 30
Der Reflexionsbericht muss im Empfangssekretariat (Ansprechpartnerin ist Tanja Amberger) oder bei Carol Lengenfelder (Büro Foyer Nord) in Kopie abgegeben werden, das Original verbleibt in Ihren Unterlagen. Bitte nicht bei den Dozierenden direkt abgeben. Im Reflexionsbericht dokumentieren und reflektieren Sie Ihre Praxiserfahrungen in schriftlicher Form. Dabei sollen Sie nachweisen, dass und wie Sie Ihre Praxiserfahrungen mit der Entwick- lung Ihrer pädagogischen Fähigkeiten/Handlungskompetenzen verknüpfen können. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Aufgabenstellungen innerhalb der Praktika. Für jedes Praktikum gibt es ein Merkblatt. Dieses finden Sie in der Formularhalterwand im EG Nord. Für alle Praktika gilt, dass Sie sowohl in ihrem Hauptfach (Klassenlehrer*in), als auch in Ihrem Wahlfach/Inklusion tätig werden. Lehrproben werden in der Regel in beiden Fächern abge- nommen. d) Praktikumsbericht der Praxisschule Nach Abschluss des Praktikums erhält die Akademie von der Schule/der/dem Praxismentor*in einen Bericht. Dieser Bericht evaluiert und dokumentiert Ihren Praxiseinsatz und bildet die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Praxisfähigkeiten. Sofern er Ihnen persönlich ausgehändigt wird, ist er in Kopie im Empfangssekretariat abzugeben. Sie behalten das Original. e) Anerkennung von Praktikumsleistungen Die Anerkennung pädagogischer Vorerfahrung ist möglich, wenn die bereits absolvierten Leistungen 1. im Rahmen eines Lehramts-Studiums oder einer Unterrichtsassistenz und 2. entsprechend dem Curriculum der Weiterbildung (an der Akademie für Waldorfpädagogik) erbracht wurden. Zur Anerkennung von Unterrichtspraxis aus dem In- und Ausland muss ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden. Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in der Verwaltung bei Carol Lengenfelder ein. f) Zuständigkeiten für Praktika • Praktika der Klassenlehrer*in: Ariane Clemens/Ina Grothe • Praktika der Fachlehrer*in: jeweilige Fachdozierende • Praktika der Oberstufenlehrer*in: Andre Bartoniczek/Jan Deschepper g) Praxisjahr (SiP: Student*in im Praxisjahr) Zwischen erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung und Berufseinstieg als Waldorflehrer*in kann ein Praxisjahr an einer Waldorfschule absolviert werden. Solch ein Jahr ermöglicht einen begleiteten Einstieg in den anspruchsvollen Beruf der Lehrerin/des Lehrers. Interessenten empfehlen wir, sich frühzeitig über diesbezügliche Möglichkeiten beraten zu lassen. In Baden- Württemberg kann das Praxisjahr durch ein Stipendium gefördert werden (Bewerbung bis zum 15. April). Ansprechpartnerinnen sind Angelika Fried und Carol Lengenfelder. Seite 15 von 30
14. Intensivwochen der Oberstufenlehrer*innenausbildung in Kassel Das Seminar für Waldorfpädagogik Kassel bietet als Fachdidaktisches Zentrum beim Bund der Freien Waldorfschulen in den Hauptunterrichtsfächern fachdidaktische Veranstaltungen an. Innerhalb eines Studienjahres werden alle relevanten Themen von zwei Klassenstufen behandelt, so dass eine gezielte Vorbereitung auf die Epochen möglich ist. Die fachdidaktischen Veranstaltungen in Kassel sind Bestandteil der Oberstufenausbildung in Mannheim. D. h. sie werden zweimal zwei Wochen Ihrer Weiterbildung in Kassel absolvieren. Termine 2019/2020: 1. Block: 3. November - 15. November 2019 2. Block: 26. Januar - 7. Februar 2020 Die Anmeldung erfolgt über die Akademie für Waldorfpädagogik, Mannheim. 15. Engagement und Selbstverwaltung Zu den Aufgaben einer Waldorflehrerin / eines Waldorflehrers gehört neben der Unterrichtstätigkeit die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung der Schulen. Das Selbstverwaltungsprinzip wird auch an der Akademie für Waldorfpädagogik verwirklicht. Für die Dauer der Weiterbildung bedeutet das für Sie, sich verbindlich am Akademieleben zu engagieren. Während der Weiterbildung erwarten wir, dass Sie sich in die Selbstverwaltungsaufgaben einbringen (z. B. in die Gestaltung des kulturellen, organisatorischen und sozialen Lebens und die Übernahme von Küchen- und Putzdiensten) und die anstehenden Aufgaben verantwortlich übernehmen. Erste Informationen zu den Möglichkeiten sich aktiv am Akademieleben zu beteiligen, erhalten Sie im Rahmen der Einführungswochen. Besondere Leistungen in diesem Bereich werden eigens im Diplom vermerkt. 16. Exkursion Dornach Exkursion Dornach/Schweiz (im Rahmen der Lehrveranstaltung „Interkultureller/interreligiöser Dialog“) Von Donnerstag, 21. Mai bis Sonntag, 24. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt Wochenende) findet für die Klassenlehrer*in-Studierenden eine gemeinsame Exkursion nach Dornach/Schweiz statt. Die Kosten hierfür müssen von den Teilnehmer*innen selbst getragen werden und betragen ca. 200 €. Ansprechpartnerin ist Angelika Fried. Seite 16 von 30
17. Schriftliche Arbeiten Seminarprotokoll, (Impuls-) Referat und Thesenpapier, Portfolio und wissenschaftliche Hausarbeiten verfassen Sie bitte anhand des Leitfadens für „Wissenschaftliches Arbeiten“. a. Reflexionsbericht (Praktikum) Siehe Abschnitt 12 c. b. Diplomarbeit Vorbereitungen/ Begleitveranstaltung zur Diplomarbeit 10 Einheiten: Die erste Einheit findet vor dem Sommer in AK1 statt, vier Einheiten vor den Herbstferien und vier Einheiten nach den Herbstferien bis Weihnachten und eine Einheit zwischen den Praktika. Der zeitliche Rahmen für die Diplomarbeit umfasst etwa ein Jahr von dem Finden des Themas bis zum abschließenden Gespräch mit der/dem Mentor*in. Bis November findet jede*r Studierende sein Thema und ihren/seinen Mentor*in. Ein Exposé wird bis Weihnachten zusammengestellt: Thema, Inhaltsangabe, Zeitplan, Vorgehen, Literatur und Sonstiges. Umfang etwa zwei Seiten. Die/der Mentor*in begleitet den Arbeitsprozess, nimmt die Arbeit an, schreibt ein Gutachten und führt mit dem Studierenden ein Abschlussgespräch/ Kolloquium über den Inhalt, den Arbeitsprozess, sowie die Zukunftsperspektive des behandelten Motivs für die bevorstehende Tätigkeit als Lehrer*in. Die Diplomarbeit wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ beurteilt. Die Arbeit umfasst 40 Seiten (ca. 13000 Zeichen mit Leerzeichen/Seite) und wird in zweifacher Ausfertigung und digital abgegeben. Die Arbeit kann unterschiedliche Formen haben in der Vertiefung eines Themas, in dem ein menschenkundliches Motiv herausgearbeitet wird: • vertiefende Recherche • künstlerische Annäherung und Ausarbeitung • wissenschaftliche Formen wie Empirische Studie, Pädagogische Praxisforschung usw. • o. a. Am Ende des Jahres stellen alle Studierenden ihre Arbeitsergebnisse in einer 20 minütigen Präsentation dar. Hinweise für den schriftlichen Teil der Diplomarbeit: Aufbau • Deckblatt (Titel der Arbeit, ev. Untertitel, Diplomarbeit, Name Verfasser*in, Matrikelnummer, Mentor*in: Vorname, Name, eingereicht am (Datum), grafische Gestaltung des Deckblattes mit Farbe und/oder einem Bild ist möglich, aber nicht erforderlich.) • Inhaltsverzeichnis • Einführung • Hauptteil • Schluss Seite 17 von 30
• Literaturverzeichnis • ggf. Anhang • Eidesstattliche Erklärung („Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder Prüfungsleistung war.“ Unterschrift, Ort und Datum) Layout • Textgestaltung 1) Schriftgröße Schriftgröße 12 Pt, Zeilenabstand: 1,5, Überschriften sollten hervorgehoben werden 2) Formatierung: Zeilenabstand 1,5 mit Silbentrennung 3) Seitenränder links 2 cm, rechts 3 cm( Korrekturrand), oben und unten je 2,75 cm 4) Im Fließtext ist auf Hervorhebungen durch Fettdruck oder Unterstreichungen zu verzichten und stattdessen Kursivdruck zu verwenden. 5) Die Seitenzahlen sollten unten mittig oder unten rechts stehen. • Fußnoten 1) Fußnoten bieten Raum für Hinweise, Erläuterungen und Anmerkungen. 2) Die Fußnoten sollen kurz und prägnant formuliert sein. Über die Formatvorlage „Fußnote“ wird jede Fußnote automatisch nummeriert. Schriftgröße 9 oder 10 Pt. Zitate • Wie zitiert wird, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden „Wissenschaftliches Arbeiten“. www.akademie- waldorf.de/fileadmin/user_upload/downloads/akademie/Leitfaden_Wissenschaftliches_Arbeit en_FINAL_Akademie_2017_09_17.pdf Hinweis für Diplomarbeit mit wissenschaftlichem Anspruch • Bitte folgen Sie dem Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten unter https://www.institut- waldorf.de/fileadmin/user_upload/downloads/INSTITUT/Leitfaden_f%C3%BCr_wissenschaftl iche_Abschlussarbeiten_FINAL_2017_09_17.pdf Es sind zwei gebundene Abschlussarbeiten (Klebebindung, keine Spiralbindung) abzugeben sowie eine digitale Version. Seite 18 von 30
Klassenlehrer*in Mit der Diplomarbeit dokumentieren Sie Ihre Fähigkeit, ein selbst gewähltes pädagogisches Thema selbständig erarbeiten zu können. Die bearbeitete Thematik muss inhaltlich einen Bezug zur Weiterbildung an der Akademie haben. Besonderheit: Studierenden mit dem Studienschwerpunkt Inklusive Pädagogik wird empfohlen ein Thema aus dem Bereich Inklusion für ihre Diplomarbeit zu wählen. Diplomprojekt (Fachlehrer*in) Als abschließende Prüfung als Fachlehrer*in kann anstelle einer schriftlichen Diplomarbeit ein künstlerisches oder handwerklich-praktisches Projekt stehen. Das Projekt wird vorab mit der/dem Fachdozierenden besprochen und die Rahmenbedingungen festgelegt. Oberstufenlehrer*in Die Weiterbildung zur/zum Oberstufenlehrer*in erfordert mit Ausnahme der sprachlichen Fächer keine Erstellung einer Abschlussarbeit. 18. Interne Post, aktuelle Informationen und Mitteilungen Allgemeine Informationen und Aushänge für die Akademie befinden sich an der Pinnwand im EG Nord. Kurzfristige Mitteilungen finden Sie im Foyer an den Stelltafeln oder als Tafelanschrieb. E-Mails an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gelten als zugestellt. Sie sind verpflichtet, für einen verlässlichen Mailempfang zu sorgen, E-Mails zu beantworten und Ihr Postfach regelmäßig zu besuchen. Am Montagmorgen beginnen wir die neue Woche gemeinsam im großen Saal. Auch hier erfahren Sie aktuelle Informationen für die bevorstehende Woche (z. B. besondere Veranstaltungen, Änderungen etc.). Hausinterne Mitteilungen, Bescheinigungen, Kopien der Praktikumsbescheinigungen an Sie persönlich finden Sie im alphabetischen Regalsystem in der Studierendenküche der Mensa II. Seite 19 von 30
B. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DOZIERENDE Zuständige Kolleg*in Bereich Kontakt Inklusive Pädagogik, Prof. Dr. Ulrike Barth ulrike.barth@akademie-waldorf.de Heilpädagogik Akademieleitung, Andre Geschichte, Grundlagen, andre.bartoniczek@akademie-waldorf.de Bartoniczek Leitung Oberstufenkurs Erziehungswissenschaft Prof. Dr. Jakob Pädagogik jakob.benecke@akademie-waldorf.de Benecke Waldorfpädagogik Institutsleitung, Prof. Dr. Matthias Philosophische und matthias.bunge@akademie-waldorf.de Bunge ästhetische Grundlagen der Waldorfpädagogik Didaktik ariane.clemens@akademie-waldorf.de Ariane Clemens Klassenlehrer*in, Praktika Naturwissenschaften, Jan Deschepper jan.deschepper@akademie-waldorf.de Anthroposophie Prof. Dr. Christiane christiane.drechsler@akademie-waldorf.de Heilpädagogik Drechsler Eurythmie, Nina Engelhard nina.engelhard@akademie-waldorf.de Veranstaltungen/Feste Heilpädagogik, HP- gisela.erdin@akademie-waldorf.de Dr. Gisela Erdin Praktikum, Sozialarbeit Phänomenologie im Prof. Dr. Patricia Feise- patricia.feise-mahnkopp@akademie-waldorf.de bildungswissenschaft- Mahnkopp lichen Kontext Exkursion Dornach, Klassenlehrer*in Angelika Fried angelika.fried@akademie-waldorf.de (Praxisjahr, Praktika, Fortbildung) petra.gebert@akademie-waldorf.de Petra Gebert Fremdsprachen alexandra.goehler@akademie-waldorf.de Alexandra Göhler Handarbeit Didaktik ina.grothe@akademie-waldorf.de Ina Grothe Klassenlehrer*in, Praktika Sprachgestaltung/ Helen Heberer helen.heberer@akademie-waldorf.de Schauspiel Niclas Kohl Sport niclas.kohl@akademie-waldorf.de Akademieleitung Eurythmie, Margarete margarete.kokocinski@akademie-waldorf.de Veranstaltungen Kokocinski Leitung der Dozierenden konferenz Seite 20 von 30
Zuständige Kolleg*in Bereich Kontakt Sprachgestaltung, Kristin Lumme kristin.lumme@akademie-waldorf.de Schauspiel stefanie.kerth@akademie-waldorf.de Stefanie Kerth Gartenbau Inklusive Pädagogik, thomas.maschke@akademie-waldorf.de Dr. Thomas Maschke Konferenzleitung, Schulische Heilpädagogik Sprachlehrerseminar Kyra Michaelis kyra.michaelis@akademie-waldorf.de Englisch/Französisch Iru Mun Musik iru.mun@akademie-waldorf.de Wissenschaftliches Sophie Pannitschka Arbeiten im Studium sophie.pannitschka@akademie-waldorf.de Studienberatung Leitung Patricia Porr patricia.porr@akademie-waldorf.de Berufsbegleitende Kurse Peter Pütz Werken, Plastizieren peter.puetz@akademie-waldorf.de Seminar für Gisela Riegler Sprachlehrer*innen gisela.riegler@akademie-waldorf.de Spanisch Deutsch, Geschichte, Prof. Dr. Albert albert.schmelzer@akademie-waldorf.de Grundlagen, Institut für Schmelzer Interkulturelle Pädagogik Musik Klassenlehrer*in, konstanze.schuberth@akademie-waldorf.de Konstanze Schuberth Veranstaltungen/Feste Bewusstseinsforschung Prof. Dr. Johannes im pädagogisch- johannes.wagemann@akademie-waldorf.de Wagemann anthroposophischen Kontext Erziehungswissenschaft Dr. Angelika Wiehl angelika.wiehl@akademie-waldorf.de Waldorfpädagogik Prof. Dirk dirk.wollenhaupt@akademie-waldorf.de Malen Wollenhaupt Die Akademie-Verantwortlichen-Konferenz: tagt regelmäßig und befasst sich mit inhaltlichen und organisatorischen Gestaltungsfragen. Teilnehmende: Alexandra Göhler, Ina Grothe, Margarete Kokocinski, Kyra Michaelis, Patricia Porr, Valerie Zoth, Andre Bartoniczek, Thomas Maschke. Seite 21 von 30
C. ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER VERWALTUNG Die Verwaltung bietet folgenden Service an: • Allgemeine Beratung • Betreuung des Bewerbungsprozesses • Weiterbildungsverträge • Erstellung von Bescheinigungen: - Ausbildungszeiten, Gebührenquittungen, Finanzamt1 - Beurlaubungen - Kündigung und Exmatrikulation - Annahme von Anträgen auf Beurlaubung, Kündigung, Fachwechsel, - Angebot nach Terminvereinbarung: Allgemeine Weiterbildungsberatung 1. Der Studierendenausweis Der Studierendenausweis berechtigt zum Erwerb des Semestertickets der VRN und zur Ermäßigungen in einer Vielzahl von Einrichtungen wie Museen, Theater, VHS etc. Sie erhalten ihn zu Beginn der Weiterbildung. Zusätzlich können Sie mit dem Studierendenausweis in der Bibliothek ausleihen. Der Ausweis kann im Empfangssekretariat verlängert werden. Bei Verlust erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 20,- für den Ersatzausweis. 2. Das Semesterticket Das VRN-Semesterticket ist ein Angebot für Studierende aller Hochschulen im VRN-Gebiet, die mit dem VRN eine Vereinbarung zum VRN-Semesterticket getroffen haben. Das Ticket kann im gesamten VRN-Gebiet (mit Ausnahme der Westpfalz) in allen Bussen, Straßenbahnen und frei- gegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien genutzt werden. Das VRN-Semesterticket kostet aktuell für 6 Monate etwa 170,- € und ist gegen Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung oder des Studierendenausweises in den Kundenzentren (z. B.: N 1, Stadthaus am Paradeplatz) oder im Internet erhältlich. Seit diesem Jahr ist es möglich, die Semestertickets auch online zu beziehen. Entweder im Online-Ticket-Kauf im VRN Ticket Shop: https://www.vrn-onlineticket.de/index.php/product/311/show/0/0/0/0/buy oder Sie kaufen das Ticket direkt in der App: Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.vrn iOs: https://itunes.apple.com/de/app/vrn-ticket/id1072052878?mt=8 Die Tickets sind an den Immatrikulationsstatus bei Ticketkauf und die Gültigkeit des Studierendenausweises bei der Kontrolle gebunden. Das Semesterticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis gültig. An der Akademie für Waldorfpädagogik besteht keine Verpflichtung, ein Semesterticket zu kaufen, dafür sind jedoch alle Studierenden verpflichtet, pro Semester einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von derzeit 22,80 € zu entrichten, der von der Akademie an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) abgeführt wird. Der Solidaritätsbeitrag wird halbjährlich von uns eingezogen. Das Semesterticket hat auch während eines Urlaubssemesters Gültigkeit, daher muss auch der Solidaritätsbeitrag während dieser Zeit bezahlt werden. 1 Falls Sie die Bescheinigungen nicht gleich mitnehmen können, werden sie in den alphabetischen Postfächern in der Studentenküche in Mensa II hinterlegt. Seite 22 von 30
Weiterführende Informationen zum VRN-Semesterticket finden Sie unter: www.vrn.de 3. Mögliche Zusatzkosten während der Weiterbildung Die für Ihre Aus- und Weiterbildung zu zahlenden Gebühren und zusätzliche Verwaltungsgebühren finden Sie in der Gebührenordnung Ihrer Aus- und Weiterbildungsgänge. Zusätzlich können im Laufe Ihrer Ausbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik noch folgende Kosten entstehen: Alle Weiterbildungen Kosten A Fahrt- und evtl. Unterkunftskosten für die individuell Schulpraktika Eurythmieschuhe ca. 12 € / Paar Bücher und diverse Verbrauchsmaterialien ca. 50 - 100 € / Semester 2 Blockflöten: Choroi-, Pentaton- und Sopranflöten, ca. 50 € & ca. 75 € 4 barocke Griffweise (außer Oberstufe) . Waldorfklassenlehrer*in Ökologisches Praktikum oder andere Exkursionen ca. 200 € A innerhalb des Studium Generale d Exkursion Dornach ca. 200 € r Oberstufenlehrer*in e Blockausbildungen in Kassel: Geographie, Mathe, evtl. Kosten über die Erstattung hinaus s Physik, Chemie, Deutsch, Geschichte usw. (Fahrt- , Unterkunfts- oder s Hier werden folgende Kosten erstattet: Verpflegungskosten) w Fahrtkosten 0,15 € pro km oder Bahnfahrt e (Nur Hin-u. Rückfahrt) c Übernachtung mit 25 € / Nacht h (Maximale Kostenerstattung: 400,- €) s Verbrauchsmaterialien Wahlfächer e Handarbeit l Kleingerät, Verbrauchsmaterial, Wachsmalstifte, , Wachsmalblöcke, ca. 120 € Dickies, Wolle, Karton, Stoff, Ä Nähmaterial, Sticken, etc. ca. 120 € n Musik d div. Chorhefte, Liederhefte, Praxisbücher ca. 200 € / Semester e Zusätzlicher Musikunterricht falls individuell nötig Je nach Bedarf r Werken u Kleingerät, Werkzeuge ca. 300,00 € n Material (Holz, Ton, Stein etc.) ca. 210,00 € g Gartenbau Fahrtkosten zu Unterrichtsorten, je nach Transportmittel und d z.B. Schulgarten Otterberg 1x pro Woche Fahrgemeinschaft individuell e Evtl. Werkzeug, Kleidung, Kopiergeld in der Je nach Bedarf r Waldorfschule Otterberg etc. Sport E Fahrtkosten zu Unterrichtsorten, z.B. Sporthalle je nach Transportmittel und - Mannheim oder Heidelberg 2x pro Woche Fahrgemeinschaft individuell M a Fremdsprachen i Englisch: Sprachtest Cambridge Certificate ca. 200,- € l Teilnahme an Lehrveranstaltungen Pauschale pro Wochenendseminar: - im Rahmen von Wochenendseminaren 25,- € Seite 23 von 30
Adresse oder der Bankverbindung Bitte teilen Sie Adressänderungen zeitnah per E-Mail der Studierendenverwaltung mit, um sicherzustellen, dass wichtige Dokumente und Mitteilungen Sie auch erreichen. Bei ungültiger Adresse können wir nicht sicherstellen, dass Unterlagen oder Bescheide, z. B. aus dem Prüfungsamt, Sie rechtzeitig erreichen! Die Änderung der Bankverbindung muss der Buchhaltung unter birgit.staub@akademie- waldorf.de, Tel.: 0621/309 48-14 mitgeteilt werden. 4. Informationen zu Beurlaubung, Fachwechsel und Kündigung des Weiterbildungs- vertrags ohne Abschluss a) Kündigung Eine Kündigung ist gemäß Weiterbildungsvertrag durch den Weiterbildungsteilnehmer zum Monatsende bis zum 15. des jeweiligen Monats möglich. Von Seiten der Akademie kann der Weiterbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Weiterbildungsvertrag. b) Wechsel des Wahlfachs Bei Vorliegen wichtiger Gründe können Sie mit dem entsprechenden schriftlichen Antrag den Wechsel des Wahlfachs nach Rücksprache mit den betreffenden Dozierenden des Wahlfaches im Studierendensekretariat bei Herrn Rogowski beantragen. Antragsformulare finden Sie zum in den Formularwandhaltern vor dem Büro im EG Nord. c) Beurlaubung Prinzipiell sind Beurlaubungen nach Antragstellung möglich (Anträge finden Sie in den Formularwandhaltern EG Nord). Der Antrag auf Beurlaubung kann nur semesterweise gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sich durch eine Beurlaubung Ihre Studienzeit verlängert. Die Kosten für ein Urlaubssemester entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung auf der Homepage. Seite 24 von 30
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