Wegweiser zur Weiterbildung - Waldorfklassenlehrer*innen (mit Wahlfach oder Schwerpunkt inklusiver Pädagogik) Fachlehrer*innen an ...

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Wegweiser zur Weiterbildung - Waldorfklassenlehrer*innen (mit Wahlfach oder Schwerpunkt inklusiver Pädagogik) Fachlehrer*innen an ...
Wegweiser zur Weiterbildung

• Waldorfklassenlehrer*innen
  (mit Wahlfach oder Schwerpunkt inklusiver Pädagogik)
• Fachlehrer*innen an Waldorfschulen
• Oberstufenlehrer*innen an Waldorfschulen

an der Akademie für Waldorfpädagogik, Mannheim
„ Nichts erschafft Zukunft besser als ein Traum,
        heute noch Utopie, morgen schon lebendige Wirklichkeit“
                                                          (Victor Hugo)

Herzlich willkommen an der Akademie für Waldorfpädagogik!

Liebe Weiterbildungsteilnehmer*innen,

mit diesem Wegweiser erhalten Sie einen Überblick über die von Ihnen angestrebte
Weiterbildung. Zusammen mit den Informationen auf unserer Homepage, dem
Modulhandbuch, dem Veranstaltungsverzeichnis und der Weiterbildungs- und
Prüfungsordnung erhalten Sie hier alle grundlegenden Informationen, die eine erfolgreiche
Weiterbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik ermöglichen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................... 3
A. INFORMATIONEN RUND UM DIE WEITERBILDUNG .............................................................. 5
      1. Abkürzungen..................................................................................................................... 5
      2. Zielsetzung der Weiterbildung ......................................................................................... 5
      3. Erläuterungen zu Zeiten, Daten, Zeitstruktur................................................................... 7
            a) Zeiten und Daten ....................................................................................................... 7
            b) Zeitstruktur ................................................................................................................ 7
            c) Feriendaten und Vorlesungsfreie Zeit ....................................................................... 7
            d) Feiertage .................................................................................................................... 7
      4. Modulhandbuch ............................................................................................................... 8
      5. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung ............................................................................ 8
      6. Barrierefreie Aus- und Weiterbildung                                                                                                  8

      7. Prüfungsamt Akademie/Prüfungen ................................................................................ 11
      8. Prüfungsleistungen ......................................................................................................... 11
      9. Fristen ............................................................................................................................. 11
      10. Seminarbuch ................................................................................................................... 12
      11. Lehrveranstaltungsverzeichnis ....................................................................................... 12
      12. Anwesenheitspflicht ....................................................................................................... 12
      13. Pädagogische Praxis ....................................................................................................... 12
            a) Praktikumszeiten 2019/2020 ................................................................................... 12
            b) Fragen zu den Praktika (Klassen- und Fachlehrer*innen)........................................ 13
            c) Praktika Oberstufenlehrer*innen ............................................................................ 14
            d) Leitfaden für den Reflexionsbericht......................................................................... 14
            e) Praktikumsbericht der Praxisschule ......................................................................... 15
            f)    Anerkennung von Praktikumsleistungen ................................................................. 15
            g) Zuständigkeiten für Praktika .................................................................................... 15
            h) Praxisjahr (SiP: Student*in im Praxisjahr) ................................................................ 15
      14. Intensivwochen der Oberstufenlehrer*innenausbildung in Kassel ............................... 16
      15. Engagement und Selbstverwaltung ................................................................................ 16
      16. Exkursion Dornach .......................................................................................................... 16
      17. Schriftliche Arbeiten ....................................................................................................... 17
            a. Reflexionsbericht (Praktikum) ................................................................................. 17
            b. Diplomarbeiten ........................................................................................................ 17
      18. Interne Post, aktuelle Informationen und Mitteilungen ................................................ 19
B. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DOZENTEN ........................................................................ 20
                                Seite 3 von 30
C. ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER VERWALTUNG ...................................................... 22
     1. Der Studierendenausweis............................................................................................... 22
     2. Das Semesterticket ......................................................................................................... 22
     3. Mögliche Zusatzkosten während der Weiterbildung ..................................................... 23
     4. Adresswechsel, Änderung der E-Mail-Adresse oder der Bankverbindung .................... 23
     5. Informationen zu Beurlaubung, Fachwechsel und Kündigung des Weiterbildungs-
        vertrages ohne Abschluss ............................................................................................... 24
           a) Kündigung ................................................................................................................ 24
           b) Wechsel des Wahlfachs ........................................................................................... 24
           c) Beurlaubung ............................................................................................................. 24
     6. Exmatrikulation bei erfolgreicher Weiterbildung........................................................... 25
     7. Ich habe mein Seminarbuch/meinen Studierendenausweis verloren. Was ist zu tun? 25
     8. Servicezeiten und Erreichbarkeit der Studierendenverwaltung .................................... 25
     9. Service und Erreichbarkeit des Empfangssekretariats ................................................... 26
D. ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER HAUSVERWALTUNG ............................................. 26
     1. Bibliothek........................................................................................................................ 26
     2. Mensa ............................................................................................................................. 27
     3. Fotokopierer ................................................................................................................... 27
     4. Benutzungsordnung der PC-Arbeitsplätze und des W-LAN-Zugangs ............................. 27
     5. Hausordnung/Haustechnik ............................................................................................. 28
     6. Parkplätze ....................................................................................................................... 28
E. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DER VERWALTUNG ............................................................ 29
F.   Kontakt ....................................................................................................................... 30
G. Bankverbindung der Akademie: ................................................................................... 30

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A.         INFORMATIONEN RUND UM DIE WEITERBILDUNG

1. Abkürzungen

AK 1       Waldorfklassenlehrer*in im ersten Weiterbildungsjahr

AK 2       Waldorfklassenlehrer*in im zweiten Weiterbildungsjahr

FL 1       Waldorffachlehrer*in im ersten Weiterbildungsjahr

FL 2       Waldorffachlehrer*in im zweiten Weiterbildungsjahr

OL         Oberstufenlehrer*in

BK         Berufsbegleitender Kurs

2. Zielsetzung der Weiterbildung

Die Weiterbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik hat zum Ziel, die
Weiterbildungsteilnehmer*innen für den Lehrer*innenberuf an Waldorfschulen zu
qualifizieren und sie auf die Vielfalt der Aufgaben einer lebendigen, zukunftsorientierten
pädagogischen Praxis vorzubereiten. Die Grundlage der Weiterbildung zum Waldorflehrer*in
beruht auf einer anthropologisch fundierten Pädagogik. Der Lehrer*innenberuf setzt
Fähigkeiten voraus, die im Rahmen der Weiterbildung entdeckt und entwickelt werden sollen.

Hierzu gehören die Fähigkeit zu einer differenzierten Wahrnehmung und Beobachtung, zur
Reflexion und Selbstreflexion, zu einer bewussten Urteilsbildung, zur Selbstbildung, zum
künstlerischen Arbeiten und zur kontinuierlichen Erprobung und Entfaltung des eigenen
Könnens in der unterrichtspraktischen Tätigkeit.

Der Beruf der Waldorflehrerin / des Waldorflehrers erfordert ein großes Maß an
Beziehungsfähigkeit, Disziplin, Selbständigkeit, Zielorientiertheit, Eigenverantwortung und
Fleiß. Diese Kompetenzen werden bereits zu Beginn der Weiterbildung vorausgesetzt.

Die Akademie bietet folgende Weiterbildungsgänge an:

                                                               Weiterbildungs-
  Ausbildungsziel                                                                 Abschluss
                                                               dauer

  Waldorfklassenlehrer*in                                      2 Jahre Vollzeit   Diplom
  (mit Wahlfach oder Schwerpunkt Inklusive Pädagogik)

  Fachlehrer*in für Waldorfschulen                             2 Jahre Vollzeit   Diplom

  Oberstufenlehrer*in für Waldorfschulen                       1 Jahr Vollzeit    Diplom

  Berufsbegleitender Ausbildungsgang:
                                                               3 Jahre Teilzeit   Diplom
  Klassenlehrer*in für Waldorfschulen (mit Wahlfach)

  Zusatzqualifikation Sonder- und Heilpädagogik                1 Jahr Vollzeit    Diplom

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Nachstehend folgt eine Kurzcharakterisierung der angestrebten Weiterbildungsziele:

•    Waldorfklassenlehrer*in Vollzeit (mit Wahlfach oder Schwerpunkt Inklusiver Pädagogik):
     Die/der Klassenlehrer*in führt eine Klasse in der Regel vom 1. bis zum 8. Schuljahr. Sie/er
     unterrichtet die „Hauptfächer“ (z. B. Deutsch, Geschichte, Biologie, Mathematik) im so
     genannten Epochenunterricht. Die/der Klassenlehrer*in trägt die pädagogische
     Hauptverantwortung für die Führung der Klasse, für die Entwicklung der einzelnen
     Schüler*innen und die Pflege der Beziehung zur Elternschaft und ggf. zu Ämtern etc. Zu-
     sätzlich zum Unterricht in der eigenen Klasse unterrichtet sie/er auch in anderen Klassen das
     abgeschlossene Wahlfach (Fremdsprachen, Musik, Handarbeit, Werken, Sport oder
     Gartenbau). Dieser Unterricht erweitert nicht nur den eigenen pädagogischen
     Tätigkeitsbereich, sondern ist in den meisten Fällen auch für ein volles Deputat an einer
     Freien Waldorfschule notwendig. Wer mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik abschließen
     wird, kann seine spätere Tätigkeit als Klassenlehrer*in mit Aufgaben der Inklusiven
     Pädagogik ergänzen oder an Inklusiven, Integrativen und Heilpädagogischen Schulen
     arbeiten.

•    Fachlehrer*in: Anders als die/der Klassenlehrer*in unterrichtet ein*e Fachlehrer*in
     ausschließlich ihr/sein Fach, in der Regel über ein ganzes Schuljahr und in verschiedenen
     Klassenstufen. Ein*e Fachlehrer*in ist bei Weiterbildungsbeginn bereits ausgewiesen
     beruflich spezialisiert und erwirbt sich im Zuge der Weiterbildung methodisch-didaktische
     und pädagogische Zusatzqualifikationen. Die Anforderungen an die Voraussetzungen für die
     Weiterbildung zur/zum Fachlehrer*in an Waldorfschulen sind daher höher als beim
     Wahlfach für Klassenlehrer*in. Zu Beginn der Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit
     der/dem Vertreter*in des Faches ein individueller Weiterbildungsplan erstellt.

•    Ähnlich wie ein*e Fachlehrer*in ist die/der Oberstufenlehrer*in Spezialist*in und
     unterrichtet in der Regel ein bis zwei Fächer in Epochen und im Fachunterricht in der
     Oberstufe (9. bis 12./13. Klasse).

•    Waldorfklassenlehrer*in berufsbegleitend
     (Kurzcharakterisierung siehe Waldorfklassenlehrer*in Vollzeit)
     Dauer: 6 Semester
     Zeiten:
     Mittwochs 17:00-21:30 Uhr und
     ein Wochenende pro Monat (Fr.: 17:00-21:30 Uhr, Sa.: 9:00-15:30 Uhr)

     Wahlfach/Studienschwerpunkt Inklusive Pädagogik:
     Im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung werden keine Wahlfächer angeboten,
     allerdings besteht die Möglichkeit in der Vollzeit Weiterbildung ein Wahlfach zu belegen.
     Die Aufnahme ins Wahlfach regelt der einzelne Fachdozent.
     Weitere Informationen zur Berufsbegleitenden Weiterbildung zur/zum
     Waldorflassenlehrer*in finden Sie auf unserer Homepage www.akademie-waldorf.de.

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3. Zeiten, Daten, Zeitstruktur

a) Zeiten und Daten
Beginn des Studienjahres:                  1. September 2019

Ende des Studienjahres:                    31. August 2020

1. Semester:                               1. September 2019 bis 29. Februar 2020

Einführungswoche für Erstsemester          2. bis 6. September 2019

Veranstaltungsbeginn:                      Montag, 9. September 2019, um 9.30 Uhr

2. Semester:                               1. März 2020 bis 31. August 2020

Veranstaltungsende:                        Freitag, 10. Juli 2020

Prüfungswoche:                             3. Juli bis 7. Juli 2020

b) Zeitstruktur
Die Lehrveranstaltungen an den Vormittagen finden in drei 90 minütigen Einheiten montags bis
freitags statt:

1. Einheit:       08.15 - 09.45 Uhr
2. Einheit:       10.15 - 11.45 Uhr
3. Einheit:       12.00 - 13.30 Uhr

Die Lehrveranstaltungen an den Nachmittagen finden in drei 90 minütigen Einheiten montags
bis freitags statt:

4. Einheit:       14.30 - 16.00 Uhr
5. Einheit:       16.15 - 17.45 Uhr
6. Einheit:       18.00 - 19.30 Uhr

Innerhalb der 90 minütigen Einheiten kann die Dauer der Lehrveranstaltungen variieren.

Bitte beachten: Wochenendveranstaltungen haben eine eigene Zeitstruktur.

c) Feriendaten und Vorlesungsfreie Zeit
Vorlesungsfreie Zeit: Montag, 8. Oktober 2019 bis Freitag, 1. November 2019

                          Freitag, 20. Dezember 2019 bis Freitag, 3. Januar 2020

                          Montag, 6. April 2020 bis Freitag, 17. April 2020

d) Feiertage
(Nur die Feiertage selbst sind frei/Es gibt keine Brückentage)

Tag der deutschen Einheit:         Donnerstag, 03.10.2019

Heilige Drei Könige:               Montag, 06.01.2020

Karfreitag:                        Freitag, 10.04.2020

Ostermontag:                       Montag, 13.04.2020

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Tag der Arbeit:                 Freitag, 01.05.2020

Christi Himmelfahrt:            Donnerstag, 21.05.2020

Pfingstmontag:                  Montag, 01.06.2020

Fronleichnam:                   Donnerstag, 11.06.2020

4. Modulhandbuch

Die Weiterbildung im Vollzeitstudium Klassenlehrer*in ist modular aufgebaut. Jedes Modul
behandelt ein übergeordnetes Thema, welches in einzelnen Lehrveranstaltungen bearbeitet
wird. Die Leistungsanforderungen innerhalb der Lehrveranstaltungen teilt die/der
Lehrbeauftragte zu Beginn der Veranstaltung mit.

5. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung

Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung regelt alle formalen Fragen der Weiterbildung, u. a.
die Eingangsvoraussetzungen, das Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, die Anrechnung von
Vorleistungen, den Weiterbildungszeitraum, Fachwechsel, Prüfungsverfahren und
Prüfungsleistungen, Ordnungsverstöße, den Nachteilsausgleich für Weiterbildungsteilnehmer
mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Die formalen Voraussetzungen der
Weiterbildungsteilnehmer werden durch das Studierendensekretariat (Ansprechpartner:
Alexander Rogowski) geprüft.

6. Barrieresensible Aus- und Weiterbildung

1) Barrierefreiheit
 Was verstehen wir unter Barrierefreiheit?
 Barrierefreiheit bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte
 Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche, so die Beauftragte der Bundesregierung
 für die Belange von Menschen mit Behinderung. Wir möchten diesen Begriff jedoch
 erweitern, in dem wir nicht nur Menschen mit Handicaps darunter verstehen, sondern auch
 Menschen, die in besonderen oder schwierigen Lebenslagen stehen, sei es durch
 Kinderbetreuung oder durch die Pflege Angehöriger.
 Wir möchten Sorge dafür tragen, möglichst vielen interessierten Menschen den Zugang zu
 einer Weiterbildung an unserer Akademie zu ermöglichen.
2) Aktuelle Situation
 Die Veranstaltungen der Akademie für Waldorfpädagogik werden aktuell im Campus I und
 Campus II durchgeführt. Campus III wurde 2017 erworben und soll 2021 bezugsfertig sein.
 Campus II und Campus III sind bzw. werden barrierefrei sein. Dabei verstehen wir unter
 barrierefrei, dass unsere Räumlichkeiten für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe
 zugänglich und nutzbar sind.
 Schwieriger gestaltet sich die Situation in unserem Stammhaus Campus I, das in den achtziger
 Jahren des vergangen Jahrhunderts gebaut wurde – zu einer Zeit als die Bedürfnisse und die
 Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen noch nicht im öffentlichen Bewusstsein
 waren. Dies hat sich inzwischen geändert, und so fordert das Behindertengleichstellungs-
 gesetz aus dem Jahre 2002ff die Barrierefreiheit insbesondere in den Bereichen Bau und
 Verkehr. Für die Träger der Öffentlichen Hand ist diese Forderung sogar verpflichtend.

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Die Akademie für Waldorfpädagogik ist bemüht, den Anspruch der Barrierefreiheit auch in
 Campus I – soweit dies baulich und finanziell möglich ist – umzusetzen. Der Anbau einer
 Rampe in Planung, sodass die Treppe an der Zielstraße, die zum Eingang ins Foyer führt, für
 Rollstuhlfahrer*innen zugänglich wird. Des Weiteren soll das WC im EG-Nord barrierefrei
 umgebaut werden.
 Zudem wird die Bibliothek, die sich momentan im 2. Obergeschoss befindet und sich dort
 über zwei Stockwerke erstreckt, in den Campus III umziehen und dort barrierefrei für alle
 zugänglich sein.
3) Ansprechpartner*innen im Haus
 − Arbeitsgruppe Barrierefreie Hochschule (Treffen 1 x monatlich montags abends):
    Dr. Ulrike Barth
    Tel.: 0621/484401-239
    Email: ulrike.barth@alanus.edu
  − Angelika Fried (Gleichstellungsbeauftragte)
    Tel.: 0621-30948-59
    Email: angelika.fried@akademie-waldorf.de
 −   Carol Lengenfelder (Prüfungsamt und Gleichstellungsbeauftragte)
     Tel.: 0621-30948-11
     Email: carol.lengenfelder@akademie-waldorf.de
 −   Alexander Rogowski (Studierendensekretariat und AZAV-Beauftragter)
     Tel.: 0621-30948-41
     Email: alexander.rogowski@akademie-waldorf.de
4) Studieren mit Kind
   Finanzierungshilfen, Kindergärten, Betreuung etc.
   https://www.stw-ma.de/Studieren+mit+Kind/Kinderbetreuung.html
   Studierende mit Kind(ern) sind an der Akademie gerne gesehen. Im benachbarten
   Waldorfkindergarten können Kinder ab 2 Jahren betreut werden. (Achtung: die Plätze sind
   sehr beliebt und daher schnell vergeben. Die Öffnungszeiten korrelieren nicht mit den
   Hochschulzeiten).
   Für Eltern von schulpflichtigen Kindern sind die Waldorfschulen in Mannheim (Freie
   Interkulturelle Waldorfschule Mannheim/Neckarstadt und Freie Waldorfschule
   Mannheim/Neckarau) zwar nicht in unmittelbarer Nähe, aber doch gut zu erreichen. Die
   Schulen bieten auch eine Hortbetreuung an.
5) Nachteilsausgleich
   Unsere Aus- und Weiterbildungsordnung (§13) sieht einen Nachteilsausgleich für
   Weiterbildungsteilnehmer*innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung vor. Diese
   können einen Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsamt stellen. Bitte beachten
   Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Entbindung von der Prüfungspflicht handelt,
   sondern um eine zeitliche Verschiebung bzw. Erweiterung der Abgabefristen. Zudem kann
   das Prüfungsamt eine amtsärztliche Stellungnahme anfordern.
   Der Nachteilsausgleich gilt selbstverständlich auch für Teilnehmer*innen mit Kind oder für
   Teilnehmer*innen, die eine andere Betreuungspflicht haben (§14). Diese können
   gegebenenfalls bei Vorlage eines Attests einen alternativen Prüfungstermin beantragen,
   falls ihr Kind zum Zeitpunkt der Prüfung erkrankt ist oder die zu betreuende Person zum
   Zeitpunkt der Prüfung ihrer Hilfe bedarf. Bei näheren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte
   an Ihre Ansprechpartner*innen.

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6) Externe Anlaufstellen
    − Fachbereich Bürgerdienste, rollstuhlzugänglich
        K 7, 68159 Mannheim
        Telefon: 115 (Behördentelefonnummer)
        Telefax: 0621/293-3257
        E-Mail: buergerdienste@mannheim.de
        Ausgabe von Plaketten für Behindertenparkplätze, Liste der vorhandenen
        Behindertenparkplätze und Anträge für Behindertenausweise etc.
    − Fachbereich Arbeit und Soziales
        K 1, 7-13
        Sachgebiet: Eingliederungshilfe (Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, etc.)
        Ansprechpartner: Herr Ruden (Zimmer 215)
        Telefon: 0621/293-9245
    −   Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Mannheim rollstuhlzugänglich
        Rathaus E 5, 68159 Mannheim (Frau Ursula Frenz)
        Telefon: 293-2005
        Telefax: 0621/293-472005
        Barrierefreiheit, Teilhabe von Behinderten, Behindertenforum u.a.
    −   Schwerbehindertenbetreuung rollstuhlzugänglich
        K 1, 7-13, 68159 Mannheim (Frau Jung)
        Telefon: 0621/293-9109
        E-Mail: brigitte.jung@rhein-neckar-kreis.de
        Hilfe bei Beantragung oder Verlängerung des Schwerbehindertenausweises etc.
    −   Stadt Mannheim – Fachbereich Gesundheit rollstuhlzugänglich
        Leitung: Dr. Peter Schäfer
        R 1, 12, 68161 Mannheim
        Telefon: 0621/293-2230
        E-Mail: gesundheitsamt@mannheim.de
        Amtsärztliche Untersuchungen, Gesundheitsförderung, Beratung
    −   Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
        Leitung: Helene Aumüller
        C 3, 16, 68159 Mannheim
        Telefon: 0621/397 49-0
        kontakt@spdi-mannheim.de
         Die Leistungsangebote der Arbeitsgemeinschaft SpDi umfassen
         •       Grundversorgung als Kernleistung des Dienstes
         •       Soziotherapie
         •       Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnsitzlose
         •       Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)
         •       Mannheimer Initiative Kinder psychisch kranker Eltern
         •       Betreutes Einzel- und Paarwohnen (BEUP)
         •       Sozialpsychiatrische Tagesstätte
         •       Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen
    −   Sozialmedizinische Beratung
        Gabriele Thoma
        www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit/sozialmedizinische-beratung
    −   Selbsthilfegruppen:
        http://www.gesundheitstreffpunkt-mannheim.de/

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7) Finanzierung
  − Arbeitsagentur
     Die Akademie für Waldorfpädagogik ist ein zertifizierter Ausbildungsbetrieb und bietet
     Aus- und Weiterbildungen im Rahmen der AZAV an. Augenblicklich sind folgende
     Ausbildungen als Maßnahmen zugelassen: Klassenlehrer*in, Oberstufenlehrer*in,
     Fachlehrer*in für Handarbeit, Musik und Werken. Herr Rogowski berät Sie gerne.
     Ansprechpartner im Haus: Alexander Rogowski (Tel.: 0621-3094841 oder per Email unter
     alexander.rogowski@akademie-waldorf.de)
  − Reha-Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund
     Mozartstraße 3, 68161 Mannheim
     Tel.: 0621-82005-0 (Beratung nur nach Vereinbarung)
     Ansprechpartner im Haus: Alexander Rogowski (Tel.: 0621-3094841 oder per Email unter
     alexander.rogowski@akademie-waldorf.de)
  − Michael Schröder – Geschäftsführer der Akademie für Waldorfpädagogik
     Informationen über individuelle Finanzierungsmöglichkeiten.
     Terminvereinbarung bitte über Frau Amberger im Empfangssekretariat.
     Tel. 0621-30948-0
     Email: tanja.amberger@akademie-waldorf.de

7. Prüfungsamt Akademie/Prüfungen

Das Prüfungsamt prüft die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung. Alle
prüfungsrelevanten Unterlagen werden vom Prüfungsamt verwaltet. Zuständig für das
Prüfungsamt der Akademie ist Carol Lengenfelder.

8. Prüfungsleistungen

Prüfungen dienen dem zeitnahen Nachweis des erfolgreichen Besuchs von Lehrveranstaltun-
gen und des erfolgreichen Erwerbs der in diesen Modulen jeweils angestrebten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Kompetenzen.

Die jeweilige Prüfungsform wird durch die Lehrbeauftragten festgelegt. Folgende Arten von
Prüfungsleistungen sind möglich:

•   Referat
•   Mündliche Prüfung
•   Hausarbeit
•   Schriftliche Klausur
•   Portfolio
•   Lehrprobe
•   Unterrichtspraktische Übung
•   Reflexionsbericht
•   Künstlerische Präsentation
•   Projekt

9. Fristen

Für Hausarbeiten, Reflexionsberichte und Portfolios gelten Abgabefristen, die vom jeweiligen
Lehrbeauftragten oder Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls bzw. den Lehrveranstal-
tungen bekannt gegeben werden. Diese Fristen sind verbindlich. Bitte zur Ergänzung die
Weiterbildungs- und Prüfungsordnung sorgfältig lesen.

                                       Seite 11 von 30
10. Seminarbuch

Das Seminarbuch wird von den Weiterbildungsteilnehmer*innen selbstständig geführt, es
testiert Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung und bildet die Grundlage zur Er-
stellung des Diploms. Im Anschluss an die Lehrveranstaltung oder der Modulabschlussprüfung
zeichnen die jeweiligen Lehrbeauftragten die erfolgreiche Teilnahme ab. Die Vorlage des
Seminarbuchs zur Abzeichnung hat zeitnah zu erfolgen. Das Seminarbuch ist ein
Rechtsdokument. Jeder Versuch der Veränderung von Einträgen oder Unterschriften mit der
Absicht der Fälschung oder Täuschung kann zum Ausschluss aus der Weiterbildung führen. Das
Seminarbuch ist Eigentum der Akademie für Waldorfpädagogik. Bei Verlust haftet die/der
Weiterbildungsteilnehmer*in. Das Seminarbuch für das Studienjahr 2019/20 finden Sie zu
Studienbeginn in Ihrer Begrüßungsmappe. Das Seminarbuch für das Studienjahr 2020/21
können Sie ab dem 01.09.2020 im Empfangssekretariat abholen.

11. Lehrveranstaltungsverzeichnis

Im Lehrveranstaltungsplan finden Sie eine nach Wochen geordnete Übersicht Ihrer
Lehrveranstaltungen (Name der Veranstaltungen, Name der Dozierdenden, Daten und
Uhrzeiten). Den Lehrveranstaltungsplan bekommen Sie jeweils zu Semesterbeginn per E-Mail
zugeschickt.

Eine Übersicht der gesamten Jahresplanung des jeweiligen Weiterbildungsjahres
(Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Zeiten, Zeiten der Praktika) finden Sie auf unserer
Homepage unter www.akademie-waldorf.de/service/leben-am-campus/semestertermine

12. Anwesenheitspflicht

Die Weiterbildung ist in Präsenz- und Eigenarbeitszeit gegliedert. Die Präsenzzeiten sind in der
Regel identisch mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen. Grundsätzlich gilt
Anwesenheitspflicht. Weiterbildungsteilnehmer*innen, die durch einen Bildungsgutschein der
Agentur für Arbeit gefördert werden, haben eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Über die
Form der Anwesenheitsdokumentation und die Entschuldigungsmodalitäten im Krankheitsfall
werden Sie zu Beginn Ihrer Weiterbildung informiert.

13. Pädagogische Praxis

Während der zweijährigen Weiterbildung sind vier Praktika an einer Waldorfschule. Es wird
empfohlen eines der Praktika an einer heilpädagogischen bzw. Förderschule (Waldorfschule) zu
absolvieren.

a) Praktikumszeiten 2019/2020

Waldorfklassenlehrer*in (KL)
1. Studienjahr                           6. Januar - 7. Februar 2020
                                         20. April - 15. Mai 2020
2. Studienjahr                           6. Januar - 7. Februar 2020
                                         23. März – 3. April und 20. April - 15. Mai 2020
Oberstufe (OL):                          18. November -29. November 2019
                                         6. Januar - 24. Januar 2020
                                         20. April - 22. Mai 2020

Fachlehrer*in (FL)                       6. Januar - 7. Februar 2020
                                        Seite 12 von 30
20. April - 15. Mai 2020

Bitte verwenden Sie die Merkblätter zu den entsprechenden Praktika. Diese finden Sie an der
Formularwand im Flur EG Nord.

Fragen zu den Praktika (Klassen- und Fachlehrer*in)

Warum ist es sinnvoll als zukünftiger Waldorflehrer*in ein Praktikum an einer
heilpädagogischen Schule zu absolvieren?
Eine zukünftige Lehrerin/ ein zukünftiger Lehrer braucht einen offenen, empathischen Blick für
die individuelle Unverwechselbarkeit eines jeden Kindes. Im Umgang mit Kindern an einer
heilpädagogischen Schule trifft er in besonderem Maße auf Menschen, deren eigentliches
Wesen sehr verborgen sein kann und ein Bemühen herausfordert, hinter der vielleicht
unvollkommenen Außenseite das Ich wahrzunehmen, das sich bilden und zur Erscheinung
kommen will – eine zentrale pädagogische Aufgabe.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Für das Praktikum suchen Sie sich den Praktikumsplatz selbst. Informationen über
Waldorfschulen bzw. heilpädagogischen Waldorfschulen in Deutschland und weltweit finden
Sie beim Bund der Freien Waldorfschulen.

Für Praktikumsplätze in der Region, bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt mit Frau Patricia Porr
aufzunehmen: patricia.porr@akademie-waldorf.de
Sie ist als Praktikumsbeauftragte behilflich bei der koordinierten Vergabe der Praktikumsplätze
seitens der Akademie.

Wie bewerbe ich mich für einen Praktikumsplatz?
Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der
Praktikumsschule unbedingt einzureichen:
    •   Datenblatt für die Praktikumsbewerbung (Formularwandhalter EG Nord)
    •   Bewerbungsanschreiben
    •   Tabellarischer Lebenslauf
    •   Merkblatt Praktikumsanforderungen (kann auch erst nach Zusage verschickt werden)
Richten Sie das Bewerbungsanschreiben an das Schulsekretariat mit der Bitte um
Weitervermittlung an die für die Praktika zuständige Person. Bitte verwenden Sie als Deckblatt,
dass „Datenblatt zur Praktikumsbewerbung“. In der Regel gibt es an jeder Waldorfschule einen
Kollegen, der für die Organisation und Planung von Praktika zuständig ist.

Ich habe einen Praktikumsplatz – Was nun?
    1. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, melden Sie Ihr Praktikum
        umgehend durch das Meldeformular (Formularwandhalter EG Nord) an. Geben Sie den
        Meldezettel bei Carol Lengenfelder/Büro Foyer Nord ab.
    2. Anschließend schicken Sie Ihrer Praktikumsschule das Merkblatt zu den
        Praktikumsanforderungen (falls es noch nicht mit der Bewerbung verschickt wurde),
        welches rechtzeitig vor Antritt des Praktikums dem Kollegen vor Ort vorliegen sollte.
    3. Das Merkblatt zu den Praktikumsanforderungen enthält eine zweite Seite
        „Praktikumsbescheinigung“. Diese Praktikumsbescheinigung füllt Ihr*e Schulmentor*in
        aus und unterschreibt sie. Diese Praktikumsbescheinigung geben Sie nach Beendigung
        des Praktikums zusammen mit Ihrem Reflexionsbericht zum Praktikum bei Frau
                                        Seite 13 von 30
Lengenfelder (Büro Foyer Nord) ab. Die Praktikumsbescheinigung ist zusätzlich und
      kein Ersatz für den Mentorenbericht. Diesen soll der Mentor/die Mentorin bitte
      weiterhin schreiben.
   4. Sowie Sie eine*n konkrete*n Mentor*in an der Schule/Einrichtung haben, nehmen Sie
      bitte umgehend Kontakt auf, um Einzelheiten des Praktikumsantrittes und
      Möglichkeiten einer Vorbereitung zu klären.
   5. Zur Einstimmung, Vorbereitung und Nachbereitung des Praxiseinsatzes finden
      Praktikumsbesprechungen an der Akademie statt.
   Wichtig ist, dass Sie Praktikumsstellen, die Sie nicht in Anspruch nehmen, frühzeitig und
   höflich absagen oder weitervermitteln.

Die konstante Teilnahme am Hauptunterricht und an den betreffenden Fachstunden ist
selbstverständlich. Die Teilnahme an Elternabenden, pädagogischen Konferenzen und die
Beteiligung am allgemeinen Schulleben wird zusätzlich erwartet.

b) Praktika Oberstufenlehrer*in
Im Curriculum der Weiterbildung zur/zum Oberstufenlehrer*in sind drei Praktika enthalten:
Siehe 13 a) Praktikumszeiten 2019/2020

Das erste Praktikum dient vor allem dem Wahrnehmen der Schulverhältnisse und dem
Kennenlernen des Unterrichtsgeschehens. Von den Weiterbildungsteilnehmer*innen kann die
Übernahme von Unterrichtsteilen verlangt werden. Im zweiten und dritten Praktikum sollen –
nach Absprache mit der/dem Mentor*in an der Praktikumsschule – eigene
aufeinanderfolgende Unterrichtsstunden durchgeführt werden.

Bitte verwenden Sie die Merkblätter zu den entsprechenden Praktika (Formularhalterwand EG
Nord).

Die Praktikumsplätze werden Ihnen von der Leitung des Oberstufenkurses vorgestellt. Sie
wählen unter den Ihnen angebotenen drei Praktikumsplätze aus.

In jedem Fach, in dem sie die Weiterbildung machen und später unterrichten wollen, muss
mindestens ein Praktikum absolviert werden.
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an den Leiter der Oberstufenlehrer*innenausbildung
Andre Bartoniczek. Für den Reflexionsbericht orientieren Sie sich bitte an dem Leitfaden
„Reflexionsbericht zu den Schulpraktika“.

c) Leitfaden für den Reflexionsbericht Schulpraktika
In jedem Studienjahr sind jeweils zwei Praktika (die zusammen je einem Modul zugeordnet
sind) zu absolvieren. Für jedes Praktikum ist jeweils ein Bericht (entsprechend der jeweiligen
Richtlinien) von den Studierenden zu verfassen. Der Umfang des Berichtes soll pro Praktikum 6
Seiten nicht unter- und 10 Seiten nicht überschreiten.
Beide Berichte der jeweiligen Studienjahre sind Teil-Modulabschlussprüfungen. Sie sind
separat zu verfassen und zu den jeweiligen Abgabeterminen vorzulegen (zwei Wochen nach
Ende des Praktikums, d.h. konkret im ersten Studienjahr für Klassen-und Fachlehrer*innen:
Montag, 24. Februar 2020 und 2. Juni 2020 und für Oberstufenlehrer*innen: Montag, 16.
Dezember 2019, Montag, 24. Februar 2020 und Montag, 8. Juni 2020).

                                       Seite 14 von 30
Der Reflexionsbericht muss im Empfangssekretariat (Ansprechpartnerin ist Tanja Amberger)
oder bei Carol Lengenfelder (Büro Foyer Nord) in Kopie abgegeben werden, das Original
verbleibt in Ihren Unterlagen. Bitte nicht bei den Dozierenden direkt abgeben.

Im Reflexionsbericht dokumentieren und reflektieren Sie Ihre Praxiserfahrungen in schriftlicher
Form. Dabei sollen Sie nachweisen, dass und wie Sie Ihre Praxiserfahrungen mit der Entwick-
lung Ihrer pädagogischen Fähigkeiten/Handlungskompetenzen verknüpfen können. Bitte
beachten Sie die unterschiedlichen Aufgabenstellungen innerhalb der Praktika.

Für jedes Praktikum gibt es ein Merkblatt. Dieses finden Sie in der Formularhalterwand im EG
Nord.

Für alle Praktika gilt, dass Sie sowohl in ihrem Hauptfach (Klassenlehrer*in), als auch in Ihrem
Wahlfach/Inklusion tätig werden. Lehrproben werden in der Regel in beiden Fächern abge-
nommen.

d) Praktikumsbericht der Praxisschule
Nach Abschluss des Praktikums erhält die Akademie von der Schule/der/dem Praxismentor*in
einen Bericht. Dieser Bericht evaluiert und dokumentiert Ihren Praxiseinsatz und bildet die
Grundlage für die Beurteilung Ihrer Praxisfähigkeiten. Sofern er Ihnen persönlich ausgehändigt
wird, ist er in Kopie im Empfangssekretariat abzugeben. Sie behalten das Original.

e) Anerkennung von Praktikumsleistungen
Die Anerkennung pädagogischer Vorerfahrung ist möglich, wenn die bereits absolvierten
Leistungen

      1. im Rahmen eines Lehramts-Studiums oder einer Unterrichtsassistenz und
      2. entsprechend dem Curriculum der Weiterbildung
         (an der Akademie für Waldorfpädagogik)

erbracht wurden.

Zur Anerkennung von Unterrichtspraxis aus dem In- und Ausland muss ein schriftlicher
Nachweis vorgelegt werden. Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in der
Verwaltung bei Carol Lengenfelder ein.

f) Zuständigkeiten für Praktika
   • Praktika der Klassenlehrer*in:            Ariane Clemens/Ina Grothe
   • Praktika der Fachlehrer*in:               jeweilige Fachdozierende
   • Praktika der Oberstufenlehrer*in:         Andre Bartoniczek/Jan Deschepper

g) Praxisjahr (SiP: Student*in im Praxisjahr)
Zwischen erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung und Berufseinstieg als Waldorflehrer*in
kann ein Praxisjahr an einer Waldorfschule absolviert werden. Solch ein Jahr ermöglicht einen
begleiteten Einstieg in den anspruchsvollen Beruf der Lehrerin/des Lehrers. Interessenten
empfehlen wir, sich frühzeitig über diesbezügliche Möglichkeiten beraten zu lassen. In Baden-
Württemberg kann das Praxisjahr durch ein Stipendium gefördert werden (Bewerbung bis zum
15. April). Ansprechpartnerinnen sind Angelika Fried und Carol Lengenfelder.

                                         Seite 15 von 30
14. Intensivwochen der Oberstufenlehrer*innenausbildung in Kassel

Das Seminar für Waldorfpädagogik Kassel bietet als Fachdidaktisches Zentrum beim Bund der
Freien Waldorfschulen in den Hauptunterrichtsfächern fachdidaktische Veranstaltungen an.
Innerhalb eines Studienjahres werden alle relevanten Themen von zwei Klassenstufen
behandelt, so dass eine gezielte Vorbereitung auf die Epochen möglich ist.

Die fachdidaktischen Veranstaltungen in Kassel sind Bestandteil der Oberstufenausbildung in
Mannheim. D. h. sie werden zweimal zwei Wochen Ihrer Weiterbildung in Kassel absolvieren.

Termine 2019/2020:
1. Block:      3. November - 15. November 2019
2. Block:      26. Januar - 7. Februar 2020

Die Anmeldung erfolgt über die Akademie für Waldorfpädagogik, Mannheim.

15. Engagement und Selbstverwaltung

Zu den Aufgaben einer Waldorflehrerin / eines Waldorflehrers gehört neben der
Unterrichtstätigkeit die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung der
Schulen. Das Selbstverwaltungsprinzip wird auch an der Akademie für Waldorfpädagogik
verwirklicht. Für die Dauer der Weiterbildung bedeutet das für Sie, sich verbindlich am
Akademieleben zu engagieren. Während der Weiterbildung erwarten wir, dass Sie sich in die
Selbstverwaltungsaufgaben einbringen (z. B. in die Gestaltung des kulturellen,
organisatorischen und sozialen Lebens und die Übernahme von Küchen- und Putzdiensten) und
die anstehenden Aufgaben verantwortlich übernehmen. Erste Informationen zu den
Möglichkeiten sich aktiv am Akademieleben zu beteiligen, erhalten Sie im Rahmen der
Einführungswochen.
Besondere Leistungen in diesem Bereich werden eigens im Diplom vermerkt.

16. Exkursion Dornach

Exkursion Dornach/Schweiz (im Rahmen der Lehrveranstaltung „Interkultureller/interreligiöser
Dialog“)

Von Donnerstag, 21. Mai bis Sonntag, 24. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt Wochenende) findet
für die Klassenlehrer*in-Studierenden eine gemeinsame Exkursion nach Dornach/Schweiz
statt. Die Kosten hierfür müssen von den Teilnehmer*innen selbst getragen werden und
betragen ca. 200 €. Ansprechpartnerin ist Angelika Fried.

                                       Seite 16 von 30
17. Schriftliche Arbeiten

    Seminarprotokoll, (Impuls-) Referat und Thesenpapier, Portfolio und wissenschaftliche
    Hausarbeiten verfassen Sie bitte anhand des Leitfadens für „Wissenschaftliches Arbeiten“.

    a. Reflexionsbericht (Praktikum)
    Siehe Abschnitt 12 c.

    b. Diplomarbeit
    Vorbereitungen/ Begleitveranstaltung zur Diplomarbeit 10 Einheiten:
    Die erste Einheit findet vor dem Sommer in AK1 statt, vier Einheiten vor den Herbstferien und
    vier Einheiten nach den Herbstferien bis Weihnachten und eine Einheit zwischen den Praktika.

    Der zeitliche Rahmen für die Diplomarbeit umfasst etwa ein Jahr von dem Finden des Themas
    bis zum abschließenden Gespräch mit der/dem Mentor*in.

    Bis November findet jede*r Studierende sein Thema und ihren/seinen Mentor*in.

    Ein Exposé wird bis Weihnachten zusammengestellt:
    Thema, Inhaltsangabe, Zeitplan, Vorgehen, Literatur und Sonstiges.
    Umfang etwa zwei Seiten.

    Die/der Mentor*in begleitet den Arbeitsprozess, nimmt die Arbeit an, schreibt ein Gutachten
    und führt mit dem Studierenden ein Abschlussgespräch/ Kolloquium über den Inhalt, den
    Arbeitsprozess, sowie die Zukunftsperspektive des behandelten Motivs für die bevorstehende
    Tätigkeit als Lehrer*in.
    Die Diplomarbeit wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ beurteilt.

    Die Arbeit umfasst 40 Seiten (ca. 13000 Zeichen mit Leerzeichen/Seite) und wird in zweifacher
    Ausfertigung und digital abgegeben.
    Die Arbeit kann unterschiedliche Formen haben in der Vertiefung eines Themas, in dem ein
    menschenkundliches Motiv herausgearbeitet wird:
•     vertiefende Recherche
•     künstlerische Annäherung und Ausarbeitung
•     wissenschaftliche Formen wie Empirische Studie, Pädagogische Praxisforschung usw.
•     o. a.

    Am Ende des Jahres stellen alle Studierenden ihre Arbeitsergebnisse in einer 20 minütigen
    Präsentation dar.

    Hinweise für den schriftlichen Teil der Diplomarbeit:
    Aufbau
•     Deckblatt
      (Titel der Arbeit, ev. Untertitel, Diplomarbeit, Name Verfasser*in, Matrikelnummer,
      Mentor*in: Vorname, Name, eingereicht am (Datum), grafische Gestaltung des Deckblattes
      mit Farbe und/oder einem Bild ist möglich, aber nicht erforderlich.)
•     Inhaltsverzeichnis
•     Einführung
•     Hauptteil
•     Schluss
                                               Seite 17 von 30
•    Literaturverzeichnis
•    ggf. Anhang
•    Eidesstattliche Erklärung
     („Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine
     anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die
     anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und
     die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder
     Prüfungsleistung war.“ Unterschrift, Ort und Datum)

  Layout
• Textgestaltung
1) Schriftgröße
    Schriftgröße 12 Pt, Zeilenabstand: 1,5, Überschriften sollten hervorgehoben werden
2) Formatierung: Zeilenabstand 1,5 mit Silbentrennung
3) Seitenränder links 2 cm, rechts 3 cm( Korrekturrand), oben und unten je 2,75 cm
4) Im Fließtext ist auf Hervorhebungen durch Fettdruck oder Unterstreichungen zu verzichten
    und stattdessen Kursivdruck zu verwenden.
5) Die Seitenzahlen sollten unten mittig oder unten rechts stehen.
• Fußnoten
1) Fußnoten bieten Raum für Hinweise, Erläuterungen und Anmerkungen.
2) Die Fußnoten sollen kurz und prägnant formuliert sein. Über die Formatvorlage „Fußnote“
    wird jede Fußnote automatisch nummeriert. Schriftgröße 9 oder 10 Pt.

 Zitate
• Wie zitiert wird, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden „Wissenschaftliches Arbeiten“.
 www.akademie-
 waldorf.de/fileadmin/user_upload/downloads/akademie/Leitfaden_Wissenschaftliches_Arbeit
 en_FINAL_Akademie_2017_09_17.pdf

 Hinweis für Diplomarbeit mit wissenschaftlichem Anspruch
• Bitte folgen Sie dem Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten unter
   https://www.institut-
   waldorf.de/fileadmin/user_upload/downloads/INSTITUT/Leitfaden_f%C3%BCr_wissenschaftl
   iche_Abschlussarbeiten_FINAL_2017_09_17.pdf

    Es sind zwei gebundene Abschlussarbeiten (Klebebindung, keine Spiralbindung) abzugeben
    sowie eine digitale Version.

                                         Seite 18 von 30
Klassenlehrer*in
Mit der Diplomarbeit dokumentieren Sie Ihre Fähigkeit, ein selbst gewähltes pädagogisches
Thema selbständig erarbeiten zu können. Die bearbeitete Thematik muss inhaltlich einen
Bezug zur Weiterbildung an der Akademie haben.

Besonderheit: Studierenden mit dem Studienschwerpunkt Inklusive Pädagogik wird empfohlen
ein Thema aus dem Bereich Inklusion für ihre Diplomarbeit zu wählen.

Diplomprojekt (Fachlehrer*in)
Als abschließende Prüfung als Fachlehrer*in kann anstelle einer schriftlichen Diplomarbeit ein
künstlerisches oder handwerklich-praktisches Projekt stehen. Das Projekt wird vorab mit
der/dem Fachdozierenden besprochen und die Rahmenbedingungen festgelegt.

Oberstufenlehrer*in
Die Weiterbildung zur/zum Oberstufenlehrer*in erfordert mit Ausnahme der sprachlichen
Fächer keine Erstellung einer Abschlussarbeit.

18. Interne Post, aktuelle Informationen und Mitteilungen

Allgemeine Informationen und Aushänge für die Akademie befinden sich an der Pinnwand im
EG Nord.

Kurzfristige Mitteilungen finden Sie im Foyer an den Stelltafeln oder als Tafelanschrieb.

E-Mails an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gelten als zugestellt. Sie sind verpflichtet,
für einen verlässlichen Mailempfang zu sorgen, E-Mails zu beantworten und Ihr Postfach
regelmäßig zu besuchen. Am Montagmorgen beginnen wir die neue Woche gemeinsam im
großen Saal. Auch hier erfahren Sie aktuelle Informationen für die bevorstehende Woche (z. B.
besondere Veranstaltungen, Änderungen etc.).

Hausinterne Mitteilungen, Bescheinigungen, Kopien der Praktikumsbescheinigungen an Sie
persönlich finden Sie im alphabetischen Regalsystem in der Studierendenküche der Mensa II.

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B.       ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DOZIERENDE

 Zuständige Kolleg*in        Bereich                        Kontakt
                             Inklusive Pädagogik,
 Prof. Dr. Ulrike Barth                                     ulrike.barth@akademie-waldorf.de
                             Heilpädagogik
                             Akademieleitung,
 Andre
                             Geschichte, Grundlagen,        andre.bartoniczek@akademie-waldorf.de
 Bartoniczek
                             Leitung Oberstufenkurs
                             Erziehungswissenschaft
 Prof. Dr. Jakob
                             Pädagogik                      jakob.benecke@akademie-waldorf.de
 Benecke
                             Waldorfpädagogik
                             Institutsleitung,
 Prof. Dr. Matthias          Philosophische und
                                                            matthias.bunge@akademie-waldorf.de
 Bunge                       ästhetische Grundlagen
                             der Waldorfpädagogik
                             Didaktik
                                                            ariane.clemens@akademie-waldorf.de
 Ariane Clemens              Klassenlehrer*in,
                             Praktika
                             Naturwissenschaften,
 Jan Deschepper                                             jan.deschepper@akademie-waldorf.de
                             Anthroposophie
 Prof. Dr. Christiane                                       christiane.drechsler@akademie-waldorf.de
                             Heilpädagogik
 Drechsler
                             Eurythmie,
 Nina Engelhard                                             nina.engelhard@akademie-waldorf.de
                             Veranstaltungen/Feste
                             Heilpädagogik, HP-             gisela.erdin@akademie-waldorf.de
 Dr. Gisela Erdin
                             Praktikum, Sozialarbeit
                             Phänomenologie im
 Prof. Dr. Patricia Feise-                                  patricia.feise-mahnkopp@akademie-waldorf.de
                             bildungswissenschaft-
 Mahnkopp
                             lichen Kontext
                             Exkursion Dornach,
                             Klassenlehrer*in
 Angelika Fried                                             angelika.fried@akademie-waldorf.de
                             (Praxisjahr, Praktika,
                             Fortbildung)
                                                            petra.gebert@akademie-waldorf.de
 Petra Gebert                Fremdsprachen
                                                            alexandra.goehler@akademie-waldorf.de
 Alexandra Göhler            Handarbeit

                             Didaktik
                                                            ina.grothe@akademie-waldorf.de
 Ina Grothe                  Klassenlehrer*in,
                             Praktika
                             Sprachgestaltung/
 Helen Heberer                                              helen.heberer@akademie-waldorf.de
                             Schauspiel
 Niclas Kohl                 Sport                          niclas.kohl@akademie-waldorf.de

                             Akademieleitung
                             Eurythmie,
 Margarete                                                  margarete.kokocinski@akademie-waldorf.de
                             Veranstaltungen
 Kokocinski
                             Leitung der Dozierenden
                             konferenz
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Zuständige Kolleg*in      Bereich                       Kontakt
                           Sprachgestaltung,
 Kristin Lumme                                           kristin.lumme@akademie-waldorf.de
                           Schauspiel
                                                         stefanie.kerth@akademie-waldorf.de
 Stefanie Kerth            Gartenbau

                           Inklusive Pädagogik,
                                                         thomas.maschke@akademie-waldorf.de
 Dr. Thomas Maschke        Konferenzleitung,
                           Schulische Heilpädagogik
                           Sprachlehrerseminar
 Kyra Michaelis                                          kyra.michaelis@akademie-waldorf.de
                           Englisch/Französisch
 Iru Mun                   Musik                         iru.mun@akademie-waldorf.de

                           Wissenschaftliches
 Sophie Pannitschka        Arbeiten im Studium           sophie.pannitschka@akademie-waldorf.de
                           Studienberatung
                           Leitung
 Patricia Porr                                           patricia.porr@akademie-waldorf.de
                           Berufsbegleitende Kurse
 Peter Pütz                Werken, Plastizieren          peter.puetz@akademie-waldorf.de

                           Seminar für
 Gisela Riegler            Sprachlehrer*innen            gisela.riegler@akademie-waldorf.de
                           Spanisch
                           Deutsch, Geschichte,
 Prof. Dr. Albert                                        albert.schmelzer@akademie-waldorf.de
                           Grundlagen, Institut für
 Schmelzer
                           Interkulturelle Pädagogik
                           Musik Klassenlehrer*in,       konstanze.schuberth@akademie-waldorf.de
 Konstanze Schuberth
                           Veranstaltungen/Feste
                           Bewusstseinsforschung
 Prof. Dr. Johannes        im pädagogisch-
                                                         johannes.wagemann@akademie-waldorf.de
 Wagemann                  anthroposophischen
                           Kontext
                           Erziehungswissenschaft
 Dr. Angelika Wiehl                                      angelika.wiehl@akademie-waldorf.de
                           Waldorfpädagogik
 Prof. Dirk                                              dirk.wollenhaupt@akademie-waldorf.de
                           Malen
 Wollenhaupt

Die Akademie-Verantwortlichen-Konferenz: tagt regelmäßig und befasst sich mit inhaltlichen
und organisatorischen Gestaltungsfragen. Teilnehmende: Alexandra Göhler, Ina Grothe,
Margarete Kokocinski, Kyra Michaelis, Patricia Porr, Valerie Zoth, Andre Bartoniczek, Thomas
Maschke.

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C.         ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER VERWALTUNG

 Die Verwaltung bietet folgenden Service an:
 • Allgemeine Beratung
 • Betreuung des Bewerbungsprozesses
 • Weiterbildungsverträge
 • Erstellung von Bescheinigungen:
        - Ausbildungszeiten, Gebührenquittungen, Finanzamt1
        - Beurlaubungen
        - Kündigung und Exmatrikulation
        - Annahme von Anträgen auf Beurlaubung, Kündigung, Fachwechsel,
        - Angebot nach Terminvereinbarung: Allgemeine Weiterbildungsberatung

1. Der Studierendenausweis

 Der Studierendenausweis berechtigt zum Erwerb des Semestertickets der VRN und zur
 Ermäßigungen in einer Vielzahl von Einrichtungen wie Museen, Theater, VHS etc. Sie erhalten
 ihn zu Beginn der Weiterbildung. Zusätzlich können Sie mit dem Studierendenausweis in der
 Bibliothek ausleihen. Der Ausweis kann im Empfangssekretariat verlängert werden. Bei Verlust
 erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 20,- für den Ersatzausweis.

 2. Das Semesterticket

 Das VRN-Semesterticket ist ein Angebot für Studierende aller Hochschulen im VRN-Gebiet, die
 mit dem VRN eine Vereinbarung zum VRN-Semesterticket getroffen haben. Das Ticket kann im
 gesamten VRN-Gebiet (mit Ausnahme der Westpfalz) in allen Bussen, Straßenbahnen und frei-
 gegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien
 genutzt werden. Das VRN-Semesterticket kostet aktuell für 6 Monate etwa 170,- € und ist
 gegen Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung oder des Studierendenausweises in den
 Kundenzentren (z. B.: N 1, Stadthaus am Paradeplatz) oder im Internet erhältlich.
 Seit diesem Jahr ist es möglich, die Semestertickets auch online zu beziehen.
 Entweder im Online-Ticket-Kauf im VRN Ticket Shop:
 https://www.vrn-onlineticket.de/index.php/product/311/show/0/0/0/0/buy
 oder
 Sie kaufen das Ticket direkt in der App:
 Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.vrn
 iOs: https://itunes.apple.com/de/app/vrn-ticket/id1072052878?mt=8
 Die Tickets sind an den Immatrikulationsstatus bei Ticketkauf und die Gültigkeit des
 Studierendenausweises bei der Kontrolle gebunden.
 Das Semesterticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis
 gültig.

 An der Akademie für Waldorfpädagogik besteht keine Verpflichtung, ein Semesterticket zu
 kaufen, dafür sind jedoch alle Studierenden verpflichtet, pro Semester einen Solidaritätsbeitrag
 in Höhe von derzeit 22,80 € zu entrichten, der von der Akademie an den Verkehrsverbund
 Rhein-Neckar (VRN) abgeführt wird. Der Solidaritätsbeitrag wird halbjährlich von uns
 eingezogen. Das Semesterticket hat auch während eines Urlaubssemesters Gültigkeit, daher
 muss auch der Solidaritätsbeitrag während dieser Zeit bezahlt werden.

 1    Falls Sie die Bescheinigungen nicht gleich mitnehmen können, werden sie in den alphabetischen Postfächern in
      der Studentenküche in Mensa II hinterlegt.
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Weiterführende Informationen zum VRN-Semesterticket finden Sie unter: www.vrn.de

3. Mögliche Zusatzkosten während der Weiterbildung

Die für Ihre Aus- und Weiterbildung zu zahlenden Gebühren und zusätzliche
Verwaltungsgebühren finden Sie in der Gebührenordnung Ihrer Aus- und Weiterbildungsgänge.
Zusätzlich können im Laufe Ihrer Ausbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik noch
folgende Kosten entstehen:

  Alle Weiterbildungen                                   Kosten
A Fahrt- und evtl. Unterkunftskosten für die             individuell
  Schulpraktika
  Eurythmieschuhe                                        ca. 12 € / Paar
  Bücher und diverse Verbrauchsmaterialien               ca. 50 - 100 € / Semester
  2 Blockflöten: Choroi-, Pentaton- und Sopranflöten,    ca. 50 € & ca. 75 €
4 barocke Griffweise (außer Oberstufe)
. Waldorfklassenlehrer*in
  Ökologisches Praktikum oder andere Exkursionen         ca. 200 €
A innerhalb des Studium Generale
d Exkursion Dornach                                      ca. 200 €
r Oberstufenlehrer*in
e Blockausbildungen in Kassel: Geographie, Mathe,        evtl. Kosten über die Erstattung hinaus
s Physik, Chemie, Deutsch, Geschichte usw.               (Fahrt- , Unterkunfts- oder
s Hier werden folgende Kosten erstattet:                 Verpflegungskosten)
w Fahrtkosten 0,15 € pro km oder Bahnfahrt
e (Nur Hin-u. Rückfahrt)
c Übernachtung mit 25 € / Nacht
h (Maximale Kostenerstattung: 400,- €)
s Verbrauchsmaterialien Wahlfächer
e Handarbeit
l Kleingerät, Verbrauchsmaterial, Wachsmalstifte,
, Wachsmalblöcke,                                        ca. 120 €
  Dickies, Wolle, Karton, Stoff,
Ä Nähmaterial, Sticken, etc.                             ca. 120 €
n Musik
d div. Chorhefte, Liederhefte, Praxisbücher              ca. 200 € / Semester
e Zusätzlicher Musikunterricht falls individuell nötig   Je nach Bedarf
r Werken
u Kleingerät, Werkzeuge                                  ca. 300,00 €
n Material (Holz, Ton, Stein etc.)                       ca. 210,00 €
g Gartenbau
  Fahrtkosten zu Unterrichtsorten,                       je nach Transportmittel und
d z.B. Schulgarten Otterberg 1x pro Woche                Fahrgemeinschaft individuell
e Evtl. Werkzeug, Kleidung, Kopiergeld in der            Je nach Bedarf
r Waldorfschule Otterberg etc.
  Sport
E Fahrtkosten zu Unterrichtsorten, z.B. Sporthalle       je nach Transportmittel und
- Mannheim oder Heidelberg 2x pro Woche                  Fahrgemeinschaft individuell
M
a Fremdsprachen
i Englisch: Sprachtest Cambridge Certificate             ca. 200,- €
l Teilnahme an Lehrveranstaltungen                       Pauschale pro Wochenendseminar:
- im Rahmen von Wochenendseminaren                       25,- €

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Adresse oder der Bankverbindung

Bitte teilen Sie Adressänderungen zeitnah per E-Mail der Studierendenverwaltung mit, um
sicherzustellen, dass wichtige Dokumente und Mitteilungen Sie auch erreichen.

Bei ungültiger Adresse können wir nicht sicherstellen, dass Unterlagen oder Bescheide, z. B.
aus dem Prüfungsamt, Sie rechtzeitig erreichen!

Die Änderung der Bankverbindung muss der Buchhaltung unter birgit.staub@akademie-
waldorf.de, Tel.: 0621/309 48-14 mitgeteilt werden.

4. Informationen zu Beurlaubung, Fachwechsel und Kündigung des Weiterbildungs-
   vertrags ohne Abschluss

a) Kündigung
Eine Kündigung ist gemäß Weiterbildungsvertrag durch den Weiterbildungsteilnehmer zum
Monatsende bis zum 15. des jeweiligen Monats möglich. Von Seiten der Akademie kann der
Weiterbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Weiterbildungsvertrag.

b) Wechsel des Wahlfachs
 Bei Vorliegen wichtiger Gründe können Sie mit dem entsprechenden schriftlichen Antrag den
Wechsel des Wahlfachs nach Rücksprache mit den betreffenden Dozierenden des Wahlfaches
im Studierendensekretariat bei Herrn Rogowski beantragen. Antragsformulare finden Sie zum
in den Formularwandhaltern vor dem Büro im EG Nord.

c) Beurlaubung
Prinzipiell sind Beurlaubungen nach Antragstellung möglich (Anträge finden Sie in den
Formularwandhaltern EG Nord). Der Antrag auf Beurlaubung kann nur semesterweise gestellt
werden. Bitte beachten Sie, dass sich durch eine Beurlaubung Ihre Studienzeit verlängert. Die
Kosten für ein Urlaubssemester entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung auf der Homepage.

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