Inhaltsverzeichnis - Umschau
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Rathaus Umschau Dienstag, 22. Juni 2021 Ausgabe 116 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Bürgerangelegenheiten 3 Meldungen 4 › OB Reiter zur Entwicklung der Corona-Inzidenz: Maskenpflicht am Platz für Grundschulkinder aufheben 4 › Stadtrats-Vollversammlung im Livestream 5 › Startschuss für das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal 5 › PlanTreff öffnet am 26. Juni zu den Architektouren 6 › Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 vorübergehend geschlossen 6 › Forschungs- und Innovationsbericht 2021 erschienen 7 › Jüdisches Museum: „Wer wir sind“ – Lesung mit Lena Gorelik 7 › Konzerte zur Ausstellung „Bis ans Ende der Welt“abgesagt 8 Antworten auf Stadtratsanfragen 9 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Terminhinweise für Medien Donnerstag, 24. Juni, 9 Uhr, Altes Rathaus Bürgermeisterin Verena Dietl unterzeichnet zusammen mit den Münchner Trägern der Behindertenhilfe eine Selbstverpflichtung zur Gewaltpräven- tion. 23 Organisationen nehmen darin eine klare Haltung zu Gewalt und zur Bedeutung von Gewaltprävention ein. In der Selbstverpflichtung bekennen sie sich zu vorbeugenden Maßnahmen, zu fachlichen Weiterbildungen, zur Einrichtung von Beschwerdestellen für Opfer von Gewalt und zur Interven- tion in kritischen Situationen. Achtung Redaktionen: Die Verwendung einer FFP2-Maske ist erforder- lich. Um Beachtung der geltenden Hygieneschutz-Regeln wird gebeten. Freitag, 25. Juni, 10.30 Uhr, PlanTreff, Blumenstraße 31 Oberbürgermeister Dieter Reiter und Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk stellen im Rahmen einer Pressekonferenz den Stadtentwicklungsplan München 2040 vor. Der Plan zeigt, in welche Rich- tung sich München in Zukunft entwickeln soll. Er integriert die drei großen Handlungsfelder Freiraum, Mobilität und Siedlungsentwicklung und ergänzt sie um die Herausforderungen des Klimawandels und der Klimaanpassung sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Region. Der Entwurf wird am 7. Juli im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadt- rats diskutiert. Achtung Redaktionen: Eine Akkreditierung bis Donnerstag, 24. Juni, 19 Uhr, ist zwingend erforderlich per E-Mail an plantreff@muenchen.de. Zutritt nur mit FFP2-Maske und unter Beachtung der geltenden Hygiene- schutz-Regeln. Freitag, 25. Juni, 19 Uhr, Veranstaltungszelt auf der Wiese an der Wein- schenkstraße (Höhe Haberstraße) Bürgermeisterin Katrin Habenschaden eröffnet die Stadtteilwoche Al- lach-Menzing-Pasing und spricht ein Grußwort. Montag, 28. Juni, 10.30 Uhr, Bewertungsamt, Marsstraße 22, Raum 601 (6. Stock) Kommunalreferentin Kristina Frank und Albert Fittkau, Vorsitzender des Gutachterausschusses München, stellen den Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses München für das Jahr 2020 vor. Der Bericht do- kumentiert das Marktgeschehen, analysiert die Immobiliengeschäfte und zeigt erkennbare Markttendenzen auf dem Münchner Immobilienmarkt auf. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 2
Achtung Redaktionen: Um vorherige Anmeldung bis Freitag, 25. Juni, per E-Mail an bdr.kom@muenchen.de wird gebeten. Für eine Teilnahme an der Pressekonferenz benötigen Medienvertreter*innen einen negativen Coron- atest oder einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Be- wertungsamt bietet auch zwischen 10 und 10.15 Uhr die Möglichkeit zu ei- nem Selbsttest vor Ort. Beim Betreten des Gebäudes ist die Verwendung einer FFP2-Maske erforderlich, die im Sitzungssaal am Platz abgenommen werden kann. Bürgerangelegenheiten Dienstag, 29. Juni, 19 Uhr, Rathaus, Großer Sitzungssaal, Marienplatz 8 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 1 (Altstadt-Lehel). Weil zur Minimierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilneh- mer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur we- nige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Dienstag, 29. Juni, 19.30 Uhr, Mensa des Erasmus-Grasser-Gymnasi- ums, Fürstenrieder Straße 159 (nicht rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 7 (Sendling-Westpark). Weil zur Minimie- rung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teil- nehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Dienstag, 29. Juni, 19.30 Uhr, Oskar-von-Miller-Gymnasium, Cafeteria, Ungererstraße 191 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 12 (Schwabing-Freimann). Weil zur Mini- mierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teil- nehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Dienstag, 29. Juni, 20 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Wasserburger Landstraße 32 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 14 (Berg am Laim). Weil zur Minimierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilneh- mer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Der Bezirksausschuss streamt seine Sitzungen auch auf www.ba14.de. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 3
Meldungen OB Reiter zur Entwicklung der Corona-Inzidenz: Maskenpflicht am Platz für Grundschulkinder aufheben (22.6.2021) Die Corona-Inzidenz ist in München heute seit mehr als zehn Monaten erstmals wieder einstellig. In seinem Statement zur aktuell posi- tiven Entwicklung fordert Oberbürgermeister Dieter Reiter die Bayerische Staatsregierung auf, die Maskenpflicht am Platz für Grundschulkinder auf- zuheben: „Ich bin sehr erleichtert, dass sich die positive Entwicklung der Corona-Inzidenz in München seit mehreren Wochen fortgesetzt hat und die Inzidenz heute erstmals seit vielen Monaten wieder einstellig ist. Dies ist insbesondere durch die erfreulicherweise immer noch hohe Disziplin der allermeisten Münchnerinnen und Münchner erreicht worden – dafür danke ich herzlich! Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, aber wir sind auf einem guten Weg. Die Impfungen kommen voran, wenn auch wegen fehlendem Impf- stoff immer noch zu langsam. Mehr als eine Million Impfungen sind mitt- lerweile in München erfolgt. Auch hier geht mein Dank an die Münchnerin- nen und Münchner, die trotz der Verzögerungen beim Impfstoffnachschub mit Geduld auf ihre Termine warten und hoffentlich bald alle ein Impfan- gebot haben werden. Ich danke auch allen Helferinnen und Helfern, ob im Impfzentrum oder bei der Stadt – ebenso den zahlreichen Hausärztinnen und Hausärzten. Wir alle zusammen haben es in München geschafft, die Corona-Krise zumindest in den Griff zu bekommen. Und deshalb wiederhole ich meine dringende Bitte, die auch in hunderten von Nachrichten an mich artikuliert wurde und wird: In Anbetracht dieser insgesamt doch erfreulichen derzeitigen Entwicklung ersuche ich die Bay- erische Staatsregierung, doch SOFORT die Maskenpflicht für die Grund- schulkinder – zumindest am Platz – aufzuheben. Ich halte es in Abwägung der Belastung der Kinder durch die Maskenpflicht mit dem Ansteckungsri- siko bei der niedrigen Inzidenz und der regelmäßigen Testpflicht für absolut vertretbar, die aktuelle Regelung sofort zu ändern und die Maskenpflicht aufzuheben. Natürlich müssen wir wegen der Ungewissheit in Sachen Delta-Variante des Virus auch weiterhin vorsichtig sein. Aber wenn Gastronomie in ge- schlossenen Räumen ohne Maskenpflicht am Platz möglich ist, muss auch an die Kleinsten gedacht werden. Eine Erleichterung auch hier ist dringend angezeigt! Abschließend bitte ich alle Münchnerinnen und Münchner, auch in den kommenden Wochen und Monaten die bekannten Vorsichts- und Rück- Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 4
sichtsmaßnahmen zu beherzigen. Damit wir vielleicht im Spätherbst wie- der ein weitgehend normales Leben führen können!“ Stadtrats-Vollversammlung im Livestream (22.6.2021) Am Mittwoch, 23. Juni, findet ab 9 Uhr im Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz die Vollversammlung des Münchner Stadtrats statt. Die Sit- zung ist öffentlich, allerdings wird Interessierten geraten, die Sitzung unter www.muenchen.de/stadtrat-live über den Stadtrats-Livestream mitzuver- folgen. Um die coronabedingten Abstandsregeln einhalten zu können, ist vor Ort nur ein begrenztes Platzangebot für Besucherinnen und Besucher vorhan- den. Im Haus gilt Maskenpflicht, am Sitzplatz kann die Maske abgenom- men werden. Auf der Tagesordnung stehen diesmal unter anderem die Resolution der Stadt zur Bekundung der Solidarität zur LGBTI Community in Ungarn anlässlich des EM-Spiels Deutschland gegen Ungarn, der erste Stadtrats- bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Umgang Münchens mit dem EuGH-Urteil zur Luftverschmutzung in großen Städten Deutschlands. Die komplette Tagesordnung sowie die Sitzungsvorlagen können im städ- tischen Rats-Informations-System (https://t1p.de/xflv) abgerufen werden. Der Sitzungsverlauf mit dem jeweils aktuellen Diskussionsthema lässt sich auf Twitter (#Stadtrat_live) mitverfolgen. Kurz nach Ende der aktuellen Sitzung steht eine Aufzeichnung im Internet unter www.muenchen.de/stadtrat-live zur Verfügung. Der Mitschnitt der Vollversammlung vom 9. Juni ist ebenfalls unter www.muenchen.de/ stadtrat-live eingestellt. Dort können auch die Wortprotokolle vergangener Vollversammlungen abgerufen werden. Achtung Redaktionen: Für Pressevertreter*innen sind begrenzt Plätze auf dem Balkon des Festsaals reserviert. Platzkarten werden vor Ort ausgege- ben. Startschuss für das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal (22.6.2021) Am kommenden Dienstag, 29. Juni, um 18 Uhr startet das Bürgergutachten zum PaketPost-Areal mit einer Informations- und Auftakt- veranstaltung. Alle Münchner*innen sind zur aktiven Teilnahme an der digi- talen Veranstaltung unter Leitung von Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk eingeladen, in der über den Beteiligungsprozess, die Schritte zur Erstellung eines Bebauungsplans sowie den aktuellen Mas- terplan informiert wird. Die Teilnehmer*innen haben die Gelegenheit, über Chat und andere Online-Tools Ideen und Anregungen zu Themen einzubrin- gen, die im Bürgergutachten besprochen werden sollen. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 5
Die Veranstaltung findet als Videokonferenz via Zoom statt. Für die aktive Teilnahme ist eine Registrierung unter tinyurl.com/PPA-Auftakt erforderlich. Der Livestream kann ohne Registrierung im Internet unter muenchen-mitdenken.de/dialoge/paketpost-areal mitverfolgt werden. Die Moderation der Veranstaltung sowie das gesamte Bürgergutach- ten wird im Auftrag der Stadt von einem neutralen Büro, nexus Institut, durchgeführt. Etwa 100 durch ein Zufallsverfahren ausgewählte Münch- ner*innen werden in sogenannten Planungszellen Vorschläge zur weiteren Entwicklung des PaketPost-Areals erarbeiten und in einem Gutachten festhalten. Dieses wird als wesentlicher Baustein in die weitere Planung einfließen. Das Verfahren des Bürgergutachtens soll sicherstellen, dass möglichst viele unterschiedliche Aspekte und Perspektiven berücksichtigt werden. Die Einladungen werden voraussichtlich im Juli verschickt, die Pla- nungszellen sollen im Herbst durchgeführt werden. Grundlage für das Bürgergutachten ist der aktuelle Masterplan des Archi- tekturbüros Herzog & de Meuron, der auf dem heutigen Gewerbeareal ein urbanes Stadtquartier mit mehreren Wohn- und Geschäftshäusern sowie zwei Hochhäusern vorsieht. Die denkmalgeschützte Paketposthalle soll zu einem zentralen, überdachten Platz werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich im Internet unter muenchen-mitdenken.de/dialoge/paketpost-areal. PlanTreff öffnet am 26. Juni zu den Architektouren (22.6.2021) Der PlanTreff, die Plattform zur Stadtentwicklung in der Blu- menstraße 31, ist am 24. und 25. Juni wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dafür öffnet der multifunktionale Raum für Ausstellungen, Veranstaltungen und Workshops zur Münchner Stadtentwicklung am Samstag, 26. Juni, zu den diesjährigen Architektouren der Bayerischen Architektenkammer seine Pforten. Von 13 bis 19 Uhr kann die Ausstellung „Hoch hinaus?“ zum Thema Hochhäuser in München kostenfrei besichtigt werden. Bestandteil ist auch das städtebauliche Modell zu den Planungen im PaketPost-Areal. Es gelten die AHA-Regeln, das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Mehr Informationen unter muenchen.de/hochhinaus. Der PlanTreff wurde vergangenen Herbst nach umfangreichem Umbau wiedereröffnet. Nun begrüßt er die Besucher*innen in größeren Räumen samt Videowall, mit einem frischen Design und einem neuen Konzept. Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 vorübergehend geschlossen (22.6.2021 – teilweise voraus) Das städtische Gebrauchtwarenkaufhaus Halle 2 des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) muss von Dienstag, 22., bis Samstag, 26. Juni, schließen. Grund dafür ist ein positiver Coro- Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 6
na-Fall in der Belegschaft. Die übrigen Mitarbeiter*innen befinden sich in Quarantäne. Gut erhaltene Gegenstände können in der Zwischenzeit auf den zwölf Münchner Wertstoffhöfen zu den regulären Öffnungszeiten ab- gegeben werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.halle2-muenchen.de, auf Instagram (@halle2_muenchen) und Face- book (@GebrauchtwarenkaufhausHalle2) oder telefonisch im Infocenter unter der Nummer 233-96200. Forschungs- und Innovationsbericht 2021 erschienen (22.6.2021) Die Stadtverwaltung und die Tochterunternehmen der Landes- hauptstadt München leisten einen wichtigen Beitrag zur Innovationsfähig- keit des Wirtschaftsraums München. Zur Dokumentation wird jährlich ein „Forschungs- und Innovationsbericht der Landeshauptstadt München“ herausgegeben. Dieser ist nun erschienen. Die Ausgabe 2021 stellt erneut eine Gesamtschau bedeutender Innovatio- nen oder neuer Technologien für städtische Produkte, Dienstleistungen und Verfahren dar, die im vergangenen Jahr in der Stadtverwaltung, in Eigen- betrieben und Beteiligungsgesellschaften initiiert und umgesetzt wurden. Im diesjährigen Bericht werden Forschungs- und Innovationsvorhaben aus den Bereichen Munich Urban Colab, Digitalisierung, Smart City, Stadtge- sellschaft und Stadtviertel, Mobilität, Nachhaltigkeit und Umwelt sowie Ge- sundheit vorgestellt. Sie sind nicht nur für die Stadtverwaltung selbst von Nutzen, sondern vor allem auch für die Bürger*innen und die in München ansässigen Unternehmen. Der Bericht steht zum Download bereit unter https://t1p.de/report-forschung-innovationen. Jüdisches Museum: „Wer wir sind“ – Lesung mit Lena Gorelik (22.6.2021) Am Donnerstag, 24. Juni, ist Lena Gorelik im Jüdischen Mu- seum München zu Gast und stellt ihren neuen Roman „Wer wir sind“ vor. Die Lesung findet um 19 Uhr digital via Zoom statt. St. Petersburg/Ludwigsburg 1992. Ein Mädchen reist mit den Eltern, der Großmutter und ihrem Bruder nach Deutschland aus, in die Freiheit. Was sie dafür zurücklässt, sind ihre geliebte Hündin Asta, die Märchen-Telefon- nummer und fast alles, was sie mit Djeduschka, Opa, verbindet – letztlich ihre Kindheit. Im Westen merkt die Elfjährige, dass sie jetzt eine andere und „die Fremde“ ist. Ein Flüchtlingskind im selbstgeschneiderten Parka, das die Wörter so komisch ausspricht, dass andere lachen. Auch für die El- tern ist es schwer, im Sehnsuchtswesten wächst ihre russische Nostalgie; und die stolze Großmutter, die mal einen Betrieb leitete, ist hier einfach eine alte Frau ohne Sprache. Das erst fremde Deutsch kann dem Mädchen helfen – beim Erwachsenwerden, bei der Eroberung jenes erhofften Le- bens. Aber die Vorstellungen, was Freiheit ist, was sie erlaubt, unterschei- Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 7
den sich zwischen Eltern und Tochter immer mehr. Vor allem, als sie selbst eine Familie gründet und Entscheidungen treffen muss. Ein autobiografi- scher Roman, der zeigt, dass die Identität gerade im Zwiespalt zwischen Stolz und Scham, Eigensinn und Anpassung, Fremdsein und allem Dazwi- schen stark wird. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich online unter https://eveeno.com/gorelik_beth_shalom_2021. Weitere Informationen un- ter https://t1p.de/wer-wir-sind. Lena Gorelik, 1981 in St. Petersburg geboren, kam 1992 mit ihren Eltern nach Deutschland. Mit ihrem Debütroman „Meine weißen Nächte“ (2004) wurde sie als Entdeckung gefeiert, mit „Hochzeit in Jerusalem“ (2007) war sie für den Deutschen Buchpreis nominiert. Ihr Roman „Die Listensammle- rin“ (2013) wurde mit dem Buchpreis der Stiftung Ravensburger Verlag aus- gezeichnet. 2015 erschien „Null bis unendlich“, der Roman „Mehr Schwarz als Lila“ (2017) war für den Deutschen Jugendbuchpreis nominiert. Lena Gorelik lebt mit ihrer Familie in München. Konzerte zur Ausstellung „Bis ans Ende der Welt“abgesagt (22.6.2021) Leider ist die Ausstellung „Bis ans Ende der Welt und über den Rand – mit Adolf Wölfli“ aufgrund technischer Probleme derzeit ge- schlossen. Deshalb hat sich das Museum Villa Stuck entschieden, auch die beiden Gartenkonzerte mit Meret Matter und Lucas Niggli (geplant für 24. und 25. Juni) abzusagen. Sobald Ersatztermine feststehen, werden diese auf der Website des Museums Villa Stuck unter www.villastuck.de veröf- fentlicht. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 8
Antworten auf Stadtratsanfragen Dienstag, 22. Juni 2021 Zahl was es Dir Wert ist – Konzept zur Erhöhung der Besucher in städ- tischen Museen Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 2.11.2016 Arbeit inklusive! 1 – Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt Arbeit inklusive! 2 – Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber Antrag Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 6.11.2020 Anfrage Mietsituation Kreativquartier Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.3.2021 Mülltrennung darf nicht vor der Haustür enden Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion)vom 9.4.2021 Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 5.5.2021: Rechtliche Prüfung von verpflichtenden Zwangstests an Schülern und ggf. sofor- tiges Einstellen Antrag zur dringlichen Behandlung für die Vollversammlung am 23.6.2021 – Sofortiger Stopp der Test- und Maskenpflicht an Münchner Schulen Dringlichkeitsantrag und Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 3.5.2021 und 15.6.2021 Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 9
Zahl was es Dir Wert ist – Konzept zur Erhöhung der Besucher in städ- tischen Museen Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 2.11.2016 Antwort Kulturreferent Anton Biebl: Mit Antrag Nr. 14-20/A 02606 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte Transpa- renz und Bürgerbeteiligung vom 2.11.2016 wurde angeregt, die Besucher- zahlen der Museen u.a. durch freien Eintritt für einen befristeten Zeitraum unter dem Motto „Zahl, was es Dir Wert ist“ zu ermöglichen. Am 21.3.2017 wurde seitens des Kulturreferats als Zwischennachricht mitgeteilt, dass dieses Anliegen im Rahmen der Satzungsänderung behandelt wird, die den Rahmen für die Gebührenerhebung vorgibt, innerhalb dessen eine ge- wisse Flexibilität für die Museen besteht. Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Zu Ihrem Antrag vom 2.11.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Rechtsabteilung des Direktoriums hat nach entsprechender Prüfung festgestellt, dass der Bestimmtheitsgrundsatz von Satzungsregelungen die Festlegung des Eintrittspreises durch die Besucherin bzw. den Besu- cher nach eigenem Ermessen oder in Form einer Spende für verschiedene Zeiträume grundsätzlich nicht zulässt. Möglich sei es aber, eine anlassbe- zogene Preisvariabilität z.B. durch Aktionstage oder einen Aktionsmonat herzustellen und hier anlassbezogen besonders günstige Angebote zu schaffen; diese Möglichkeiten werden in neuen Satzungen aufgenommen und so eine deutliche Ausweitung der Ermäßigungstatbestände erreicht. Der Intention des Antrags wird somit entsprochen. Ferner kann durch die Neufassung auch auf Sondersituationen der Häuser (wie z.B. eine Beeinträchtigung des Museumsbesuchs durch Baumaßnah- men) reagiert werden. Auch Kurzbesuche werden so ermöglicht. Ursprünglich bestand die Absicht, diese Informationen im Rahmen eines Vorschlags zur Satzungsänderung für die städtischen Museen vorzulegen. Da die Neufassung der Satzung aber auch andere für die Stadt wesentliche Fragen im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch Dritte berührt und hierzu seit 2017 ein Verfahren vor verschiedenen Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 10
Gerichten anhängig ist, konnte diese Satzungsänderung bisher leider nicht zur Entscheidung vorgelegt werden. Die durch die Pandemie entstandene, schwierige Haushaltslage zwingt uns zudem, alle Einnahmequellen auszuschöpfen, denn es gilt, die Ein- nahmen der Landeshauptstadt München zu steigern, um einen genehmi- gungsfähigen Haushalt sicherzustellen. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle- digt gelten darf. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 11
Arbeit inklusive! 1 – Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt Arbeit inklusive! 2 – Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber Anträge Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 6.11.2020 Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: Da es sich bei dem Antrag („Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt“) um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, deren Besorgung dem Oberbürgermeister obliegt, ist eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadt- rat rechtlich nicht möglich. Die Beantwortung dieses Antrags erfolgt daher auf diesem Weg. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, auch Ihren Antrag („Bera- tungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“) als Brief zu beantwor- ten. In Ihren o.g. Anträgen vom 6.11.2020 führen Sie aus, dass die Stadtver- waltung einen Runden Tisch für Arbeitgeber*innen etablieren solle, um Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) in der Arbeitswelt zu unterstützen sowie dass eine Beratungsstelle für Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, einzurichten sei. Die Unter- stützung und Information von Arbeitgeber*innen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist erklärtes Ziel verschiedener Akteur*innen in München und Aufgabe der Stadtverwaltung. Zum Antrag („Runder Tisch: Autismus in der Arbeitswelt“): Wie uns die in München etablierten Einrichtungen und Kompetenzzentren für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung darlegen, handelt es sich um einen sehr heterogenen Personenkreis, deren Belastungsspektrum von kognitiven Einschränkungen (aktuelle Prävalenz ca. 50%) bis hin zu normal- und hoch- begabten Menschen reichen kann. Die individuellen Neigungen und Möglichkeiten sind für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben hinreichend zu berücksichtigen. Die Fachleute erklären, dass in erster Linie die jeweilige Person mit ihren Kompetenzen im Mittelpunkt stehen sollte. Das heißt, man vermittelt nicht Personen mit Autismus-Spektrum-Störung sondern Personen mit ihren eigenen Fähigkei- ten und Kompetenzen. Für dieses mitunter auch sehr langfristig angelegte Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 12
Matching stehen in München gemeinnützige Organisationen, Förder- und Werkstätten sowie verschiedene Fachstellen zur Verfügung. Hinsichtlich der Teilhabe am Arbeitsleben bietet München Arbeitgeber*in- nen und Arbeitnehmer*innen eine gut entwickelte und ausgebaute Unter- stützungs- und Beratungsstruktur. Dazu zählen unter anderem autismus- freundliche Berufsbildungswerke wie MAut und Kirchseeon sowie das Autismuskompetenzzentrum Oberbayern (autkom). Die Beratungsstelle autkom führt an, dass ihrer Einschätzung nach Unterstützungs- und Bera- tungsangebote in umfassendem Maße vorhanden seien. Arbeitgeber*in- nen finden Beratung und Serviceleistungen auch durch das Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit München, das Jobcenter München, die wiederum in gutem Austausch mit Netzwerken für Menschen mit Behinderung stehen. Weiterhin gibt es Organisationen wie die IHK München und Oberbayern sowie Selbsthilfegruppen, die in eigenen Einrichtungen beraten, informie- ren und Veranstaltungen für Arbeitgeber*innen anbieten. Die Netzwerke und Beratungszentren tragen mit ihrer Expertise auch zu wissenschaftlichen Empfehlungen zur Teilhabe von Menschen mit Autis- mus am Arbeitsleben bei, die unter anderem in eine Autismusstrategie für Bayern münden. Auf der Grundlage von Projektergebnissen wird die Baye- rische Staatsregierung eine Autismusstrategie für Bayern entwickeln, um die Lebensbedingungen für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung in Bayern weiter zu verbessern. Im Sommer 2022 wird diese Strategie dem Landtag vorgelegt. Das Personal- und Organisationsreferat der LHM veranstaltet Ausbilder*in- nen-Events rund um das Thema Inklusion. Hier gibt es beispielsweise eine Kooperation mit dem Integrationszentrum für Menschen mit Autismus MAut. Zudem vertritt das POR die LHM als Mitglied im „Netzwerk Inklu- sive Arbeitgeber“ der Agentur für Arbeit. Es nutzt diesen Kreis für den Wissenstransfer und die Vernetzung mit Münchner Firmen, auch für die Belange von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung. In Anbetracht der Vielzahl der Akteur*innen und ihrer Leistungen liegt es nahe, bestehende Angebote zu nutzen, zu stärken und keine Doppelstruk- turen aufzubauen. Auch die Stellungnahmen der einschlägigen Fachstellen gehen in diese Richtung. Zum Antrag („Beratungsstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“): Wie oben ausgeführt steht Münchner Arbeitgeber*innen eine ausgebaute und untereinander gut vernetzte Struktur von Beratungseinrichtungen zur Ver- Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 13
fügung. Arbeitgeber*innen finden Beratung und Unterstützung durch das Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit München, das Jobcenter München, die in stetem Austausch mit Netzwerken für Menschen mit Behinderung stehen, und Organisationen wie die IHK München und Oberbayern sowie Selbsthilfegruppen, die in eigenen Einrichtungen beraten, informieren und Veranstaltungen anbieten. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft engagiert sich u.a. im „Facharbeits- kreis Arbeit“ des Behindertenbeirats und im Arbeitskreis „Arbeit und Be- schäftigung“ des zweiten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behinder- tenrechtskonvention, um stetig die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung zu verbessern, und es wird prüfen, ob gleichstellungs- spezifische Aspekte zu beleuchten sind. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird in den Arbeitskreis „Arbeit und Beschäftigung“ die Anregungen aus den eingeholten Stellungnahmen mit dem Ziel einbringen, gemeinsam Handlungsansätze zu prüfen, um Verbes- serungen für die Situation von Erwerbspersonen mit Autismus- Spektrum-Störung voranzubringen. Die gezielte Ansprache von Arbeitge- ber*innen ist bereits Bestandteil der Arbeit des Arbeitskreises und eng an die vorhandenen Angebote angebunden. Gemeinsam mit den Partner*innen wird geprüft, welche zusätzlichen In- formationen zu Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen als Arbeit- nehmer*innen im Rahmen von Job- und Ausbildungsmessen, die u.a. auch vom Referat für Arbeit und Wirtschaft regelmäßig veranstaltet werden, auf- genommen werden können, um so Informationslücken zu schließen. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 14
Anfrage Mietsituation Kreativquartier Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech- ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.3.2021 Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: In Ihrer Anfrage vom 8.3.2021 führten Sie als Begründung aus: „Wurden die Neu-Mietverträge im Kreativquartier rechtssicher abgeschlos- sen? Bei der Übernahme der Fläche des Kreativquartiers durch die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH, kurz MGH, wur- den mit langjährigen Bestandsmietern im Kreativquartier die bisherigen Mietverträge vom Kommunalreferat neu über die MGH abgeschlossen. Die MGH hat direkt nach der Übernahme die Nutzflächen gemäß Ge- werbstandards neu berechnet. Dadurch hat sich die Mietfläche auf dem Papier signifikant erhöht, ohne dass sich an der eigentlichen Mietfläche, der Ausstattung oder der Energieeffizienz für die langjährigen Mieter*in- nen irgendetwas geändert hätte. Durch die allgemeine Mietpreiserhöhung, die die MGH in den Neuverträ- gen eingeführt hat, ergab sich bei einzelnen Mieter*Innen eine Mietsteigerung um bis zu 100% pro Quadratmeter. Zusätzlich kam dazu die Neuberechnung der Mietfläche mit dem erhöhten Mietpreis nach Ge- werbstandards. Damit ist die neue Miete mal schnell um das 2,5 fache höher. Die Nebenkosten sind hier laut Auskünften einzelner Mieter*Innen sogar noch nicht eingerechnet.“ Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet wer- den: Das Kreativlabor ist im Stadtratsbeschluss Nr. 14-20/V 16466 vom 27.11.2019 sowie im Regelwerk Labor von TELEINTERNETCAFE von der Stadt klar benannt als ein Gebiet, das es in der bestehenden Struktur langfristig zu erhalten gilt. Der Nutzungsschwerpunkt liegt laut diesem Be- schluss in der Kunst, Kultur, Kultur- und Kreativwirtschaft. Zusammen mit Wohnnutzung, gewerblichen und sozialen Nutzungen soll dort ein urbanes, kreatives Umfeld geschaffen werden. Die Mietpreisgestaltung orientiert sich bei den Bestandsmieter*innen aktuell an den Verträgen, die das Kommunalreferat mit den Mieter*innen geschlossen hat, sowie an der Bewertung durch das städtische Bewer- tungsamt. Auch langfristig sollen die Konditionen für die Vermietung in den Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 15
Bestandsflächen so gestaltet werden, dass dauerhaft eine Vermietung an Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende möglich ist. Frage 1: Ist nach Meinung des Oberbürgermeisters eine solche Mietsteigerung in München durch eine städtische Tochtergesellschaft gewünscht und wird diese als gerecht empfunden? Antwort: Bei den Bestandsmieter*innen auf dem Gelände des Kreativlabors hat die MGH die Miethöhe so übernommen, wie sie in den Mietverträgen zwi- schen Kommunalreferat und Mieter*innen vereinbart waren. Es wurden keine Mieten erhöht. Kurz vor der Übergabe des Kreativlabors an die MGH gab es im Herbst 2019 eine Mieterhöhung bei Neuabschlüssen von Mietverträgen auf dem Gelände. Da ein Teil der vorherigen, befristeten Verträge zum 31.12.2019 endete, wurden diese durch das Kommunalreferat weitgehend in unbefris- tete Verträge umgewandelt. Bei diesen neuen Verträgen wurde die Miete vom Kommunalreferat aufgrund einer pauschalen Neubewertung durch das städtische Bewertungsamt auf 8,25 Euro/m² erhöht. Bei allen anderen Be- standsmieter*innen gab es weder durch das Kommunalreferat noch durch die MGH eine Mieterhöhung. Bei Neuvermietungen in den neu geschaffenen Flächen der Containern wurde allerdings eine neue Mietpreisstruktur mit 10 bzw 12 Euro/m² ange- wandt. Hier waren aber keine Bestandsmieter*innen betroffen. Für das IMAL ist ein neuer Mietvertrag in Vorbereitung. Dieser Mietvertrag wird eine höhere Mietberechnung nach der BGF enthalten. Allerdings ist das IMAL nicht wirtschaftlich davon betroffen, da die Miete vollständig durch die Stadt übernommen wird. Die neue Mietgestaltung ist mit dem Sozialreferat besprochen und auch so vereinbart. Es ist richtig, dass der Wert der Nutzfläche (NF) ca. 10 – 15% geringer ist als der der Bruttogeschossfläche (BGF). Die schrittweise Umstellung der Flächenberechnung in den Mietverträgen von Nutzfläche (NF) auf Brutto- geschossfläche (BGF) hat lediglich den Grund, dass die BGF als Mietgrund- lage im Gewerbemietrecht üblich ist. Für alle Neubauten auch auf dem Ge- lände des Kreativquartiers wird daher die BGF als Berechnungsgrundlage vorliegen. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 16
Bei einer künftigen Verteilung der nicht verbrauchsabhängigen Nebenkos- ten (z.B. Hausmeister, Hausreinigung, Winterdienst, Strom für Außenbe- leuchtungen) ist es zwingend erforderlich, dass eine einheitliche Berech- nungsbasis für alle Mieter*innen existiert. Deswegen müssen auch die Altverträge nach und nach auf BGF umgestellt werden. Der jeweilige Kos- tenanteil der einzelnen Mieter*innen bleibt dabei gleich: Wenn die Umlage auf einer gleichen Basis berechnet wird, ändert sich dadurch der prozentu- ale Anteil für den jeweiligen Mieter*in nicht. In Bezug auf die Miete ändert sich für die Bestandsmieter*innen durch eine Umstellung auf die BGF als Maßstab auch nichts. Wenn bisher für die Fläche auf der Basis der Nutzfläche (NF) z.B. 400 Euro Miete bezahlt wur- den, wird auch künftig für die gleiche Fläche auf Basis der BGF 400 Euro bezahlt. Die Miete pro m² reduziert sich einfach entsprechend. Bei den Bestandsmieter*innen wurden noch keine Verträge umgestellt, bei Neuvermietungen wurde die BGF als Berechnungsgrundlage verwendet. Nach der Übernahme der Fläche im letzten Jahr hat die MGH bei den Mieter*innen, die nicht in dem von der Stadt wieder zurückgemieteten Flä- chenkontingent angesiedelt sind, nachgefragt, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Falls nicht, wurde eine Klausel bezüglich des Vorsteuerschadens i.H.v. 19% in den Mietvertrag aufgenommen. Bei den Bestandsmietverträgen wurde ein Vorsteuerschaden noch nicht aufgenommen, nur bei neuen Verträgen. Frage 2: Setzt die MGH hier die Zielsetzungen des Stadtrates um? D.h. spiegelt die Mietpreisgestaltung den Zweck „Bestand erhalten und vorsichtig entwi- ckeln“? Antwort: Der Stadtratsbeschluss zur Übertragung des Geländes an die MGH vom 27.11.2019 legt fest, dass die MGH den Auftrag erhält, den Gebäudebe- stand zu sanieren, ohne dass dafür städtische Zuschüsse ausgereicht wer- den. Aktuell werden auf dem Gelände ca. 1.450.000 Euro Miete eingenom- men. Im Jahr 2020 wurden auf dem Gelände für Sanierungsmaßnahmen, Instandhaltung und die Neubauten ca. 7,5 Mio. Euro ausgegeben. Ein Teil der Kosten wird durch das Kommunalreferat getragen, aus einem Budget für Projekte, die vom Kommunalreferat noch geplant waren, für die auch städtische Haushaltsmittelmittel zur Verfügung standen, die aber im Jahr Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 17
2019 durch das Kommunalreferat nicht mehr durchgeführt werden konn- ten. Für die Jahre 2021 und 2022 sind auf dem Gelände Sanierungsmaßnah- men geplant, deren Kosten sich voraussichtlich zwischen 3 und 3,5 Mio. Euro bewegen werden. In den folgenden Jahren ist mit ähnlichen Sanie- rungskosten zu rechnen. Da keine städtischen Zuschüsse zur Verfügung stehen, soll die Differenz zwischen den aktuellen Mieteinnahmen und den Sanierungskosten durch die Mieteinnahmen der geplanten Neubauten gedeckt werden. Der erste Neubau wird aber voraussichtlich frühestens in 6 Jahren fertiggestellt, die weiteren folgen dann im Abstand mehrerer Jahre. Da die MGH verpflichtet ist, bei ihrem Handeln auch betriebswirtschaft- liche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wurde versucht, die Einnahme- situation bei Neuvermietung im Bereich der ehemaligen Stadtentwässe- rungsfläche und der Container zumindest in einem gewissen Umfang zu verbessern. Die Mietpreise von 12 bzw. 10 Euro/m² für die Container bei- spielsweise sind trotzdem moderat. Die Bestandsmieter*innen sind davon nicht betroffen. Frage 3: Wurde bei den Verhandlungen zur Übernahme der Fläche durch die MGH bereits im Vorfeld zwischen der LHM und der MGH eine Regelung zur Handhabung neuer Mietverträge durch Bestandsnutzer getroffen? Wenn ja, wie sieht diese aus? Antwort: Es wurde ein Handlungsrahmen vereinbart, der festlegt, dass bei einer Neuvermietung die Mieterauswahl durch die Landeshauptstadt München/ Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft erfolgt. Frage 4: Wurde, falls vorhanden, in einer Übernahmeregelung eine Maximalmiete pro m² getroffen? Wurde durch die beteiligten Referate eine Einschätzung über die Wertigkeit und die dadurch resultierenden Mieten der Flächen ge- troffen? Antwort: Nein. Eine Einschätzung der Wertigkeit der Flächen erfolgte wie in Antwort 1 Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 18
dargestellt pauschal durch das Bewertungsamt der Stadt München. In den bestehenden Gebäuden sind erst nach erfolgter Sanierung mode- rate Erhöhungen geplant, die auch weiterhin eine Vermietung an Künst- ler*innen, Kultur- und Kreativschaffende ermöglichen. Für die noch zu realisierenden Neubauten am Rand des Kreativlabors wird sich die MGH wie in Antwort 2 dargestellt an marktüblichen Preisen orien- tieren. Frage 5: Wie glaubt der Oberbürgermeister sollen langjährige Mieter, die die Kre- ativ-, Bürgerschafts- und Kulturszene Münchens formen und bereichern, plötzlich und während der Corona Pandemie diese deutlich erhöhten Mie- ten aufbringen? Antwort: Es ist unstrittig, dass die Künstler*innen und Kulturschaffenden insbeson- dere in der Corona-Pandemie in einer äußerst schwierigen Situation sind. Wie bei Antwort 1 dargestellt gab es für Bestandsmieter*innen keine Mie- terhöhungen. Gleichzeitig muss aber die MGH entsprechend des Stadtratsauftrags auch vor dem Hintergrund der hohen Sanierungskosten, die im Kreativlabor an- fallen, auf lange Sicht die Finanzierung erwirtschaften. Frage 6: Gibt es Unterstützungs-Konzepte für langjährige Mieter*innen im Kreativ- quartier, die diese erhöhte Miete nicht aufbringen können? Antwort: Die MGH bietet eine Stundung von bis zu 80% der Miete an. Darüber hinaus gibt es Corona-Hilfsprogramme von Bund und Land, die genau für betriebliche Fixkosten wie Ateliermiete greifen: Überbrückungs- hilfe, Neustarthilfe, November- und Dezemberhilfe. Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft hat von Anfang der Pandemie an regelmäßig zu diesen Angeboten informiert: über Newsletter, eine Hotline, Grup- pensprechstunden und Beratungen. Frage 7: Wie viele langjährige Mieter*innen des Kreativquartiers sind von den in der Einleitung genannten Neuberechnungen und Mietsteigerungen betroffen? Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 19
Antwort: Keine – Siehe Antwort 1. Frage 8: Wurde im Rahmen einer guten, zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der MGH und den Mieter*innen der Neuberechnung der Mietfläche vorab von allen Mieter*innen zugestimmt? Antwort: Nein, da sich bei einer Umstellung von NF auf BGF für die Bestandsmie- ter*innen nichts ändert. Frage 9: Gab es Einwände gegen die Neuberechnung der Mietfläche und wurde danach durch die MGH eine andere Berechnungsmethode angewandt oder die Mietfläche nachverhandelt? Antwort: Es gab vereinzelt Einwände, da die Auswirkungen für die Mieter*innen zunächst nicht klar waren. Nach Gesprächen mit MGH, Stadt und den Beteiligten konnten diese Einwände geklärt werden, da sich durch die Um- stellung an den Bestandsmieten nichts ändert. Frage 10: In wie weit ist diese Mietsteigerung mit dem zu Grunde liegendem Kon- zept zur Gestaltung der Fläche des Kreativquartiers vereinbar? Antwort: Siehe Antwort 5. Frage 11: Wird mit der Verwaltung des Kreativquartiers durch eine Gesellschaft, die sonst andwerksbetriebe und Gewerbeeinheiten betreut, die Beschlüsse des Stadtrates umgesetzt? Antwort: Die MGH hat eine langjährige ausgewiesene Erfahrung in der Entwicklung, Sanierung und Verwaltung von kleinteiligen Immobilien und leistet damit einen wichtigen Beitrag bei der Überführung des Kreativlabors von einer Zwischennutzung hin zu einem langfristigen Kreativquartier auf der Immo- bilienseite. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 20
Dabei betreut die MGH das Kreativlabor nicht allein, sondern in engem Zusammenwirken mit der Stadt und den beteiligten Referaten: Kulturre- ferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft und fallbezogen auch Sozialreferat. Insbesondere bei der Mieter*innenauswahl und damit der künftigen Zu- sammensetzung der Nutzer*innen im Labor liegt die Entscheidung bei der Stadt. Allerdings obliegt die wirtschaftliche Beurteilung weitgehend bei der MGH. Wie bereits dargestellt, ist sie verpflichtet, die Finanzierung des Sanierungsaufwandes aus eigenen Einkünften zu erwirtschaften. Erst die Sanierung der Gebäude sichert die Zukunft und den Bestand des Geländes und damit auch die Zukunft der dort tätigen Künstler*innen und Kultur- schaffenden. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 21
Mülltrennung darf nicht vor der Haustür enden Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.4.2021 Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank: In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit, dass während des nun schon einjäh- rigen Lockdowns aufgrund Homeoffice und Homeschooling immer mehr Menschen ihre Zeit zuhause verbringen. Dabei fiele wesentlich mehr Müll in den Haushalten an, insbesondere rund um Feiertage wie dem Osterfest. Einigen Bürgern fiele auf, dass in verschiedenen Stadtbezirken die Inhalte der Restmüll- und der Papiertonne im selben Fahrzeug entleert würden. Nachdem die Mülltrennung in der Landeshauptstadt in schwarzer, brauner und blauer Tonne erfolge, würde ein solches Verfahren den Trennungs- prozess in der eigenen Wohnung hinfällig machen. Außerdem bemerkten einige Bürger Unregelmäßigkeiten bei den durch den AWM angekündigten Abholterminen. Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken. Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Wie häufig kommt es vor, dass Rest- und Papiermüll bei der Abholung in dasselbe Fahrzeug geladen werden? Wenn es vorkommt: Gibt es hierfür Gründe? Antwort: Der AWM bietet das 3-Tonnen-System an. Eine gleichzeitige Entsorgung von Papier- bzw. Bioabfällen und Restmüll in denselben Abfallsammel- fahrzeugen ist äußerst unüblich. Dem AWM ist die getrennte Abfuhr der einzelnen Müllfraktionen sehr wichtig, denn nur so können diese einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Deshalb werden nur in seltenen Ausnahmefällen stark verunreinigte und mit Fremdstoffen be- füllte Altpapiertonnen bzw. Biomülltonnen in den Restmüll entleert. Die im Einsatz befindlichen Partien werden diesbezüglich auch nochmals sensibili- siert. Ab und zu ergibt sich die Besonderheit, dass Restmüll und Papier in sehr kurzen Abständen nacheinander abgeholt werden. D.h. beide Fraktionen werden vom Haushalt, der Hausverwaltung oder von unserem Personal Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 22
gemeinsam bereitgestellt, aber durch zwei Fahrzeuge oder zeitversetzt mit demselben Fahrzeug geleert. Frage 2: Wie viele Personen sind pro Abholtag für einen reibungslosen Ablauf zu- ständig? Reichen diese Kapazitäten aktuell aus? Antwort: Täglich sind durchschnittlich 860 unserer Mitarbeiter*innen zur Leerung der Tonnen unterwegs. Für das aktuelle Müllvolumen bestätigt sich diese Ka- pazität in Kombination mit den Wertstoffhöfen als ausreichend. Frage 3: Werden Umweltstandards während der Abholung gewahrt? Antwort: Wir sind zertifiziert nach EfbV, Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 KrWG und somit zur Führung des Prüfzeichens TÜV SÜD EfbV berech- tigt. Der AWM verfügt über einen Fuhrpark mit lärmarmen LKW, Abgasfiltern nach Stand der neuesten Technik, Fahrzeuge mit Durchschnittsalter um die 5 Jahre und damit die beste verfügbare Euro-Norm für Motoren. Des Weiteren sind mehrere Erdgasfahrzeuge und einzelne Prototypen für alter- native Energieträger im Einsatz. Frage 4: Wie häufig fanden sich in den vergangenen vier Monaten Kunststoff, Me- tall oder Verbundmaterialien im Rest- bzw. Papiermüll? Antwort: Die Qualität des Restmülls wird von uns standardmäßig nicht analysiert. Die Qualität des Altpapiers wird dem AWM von seinen Vertragspartnern regelmäßig als Mischpapier in der Qualität 1.12 bestätigt. Nur in Ausnah- mefällen wird eine sortenreine Entsorgung durch zu erhebliche Fehlwürfe verhindert. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 23
Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung am 5.5.2021: Rechtliche Prüfung von verpflichtenden Zwangstests an Schülern und ggf. sofor- tiges Einstellen Antrag zur dringlichen Behandlung für die Vollversammlung am 23.6.2021 – Sofortiger Stopp der Test- und Maskenpflicht an Münchner Schulen Dringlichkeitsantrag und Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 3.5.2021 und 15.6.2021 Antwort Referat für Bildung und Sport: Auf Ihre beiden Anträge vom 3.5.2021 und 15.6.2021 nehme ich Bezug. Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit- glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Am 15.6.2021 beantragten Sie: „Der Stadtrat möge beschließen: Mit sofortiger Wirkung werden aufgehoben: - Die Testpflicht an Münchner Schulen, ebenso in allen Horten und sonsti- gen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen derzeit getestet wird. - Die Maskenpflicht an Münchner Schulen und Kinderbetreuungseinrich- tungen, unabhängig ob im Freien1 oder in Innenräumen bzw. am eige- nen Platz. Sollte es aufgrund landes- oder bundesweiten Bestimmungen nicht mög- lich sein, die genannten Punkte vollumfänglich umzusetzen, wird der Ober- bürgermeister gebeten, diese Lockerungen im Rahmen seiner Möglichkei- ten bei den jeweils zuständigen Entscheidungsträgern einzufordern.“ Sowohl die Testpflicht als auch die Maskenpflicht an Münchner Schulen (und den weiteren genannten Einrichtungen) finden ihre Rechtsgrundlage in der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) und dem Rahmenhygieneplan Schulen. Für den Erlass der Verordnung bzw. des Rahmenhygieneplans ist der Freistaat Bayern bzw. dessen Behörden und nicht die LHM zuständig. Die zum Schutz vor Ansteckung mit Covid-19-Viren an den Schulen zu treffenden Maßnahmen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, in enger Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege getroffen und sind verpflichtend in allen Schulen des Freistaats Bayern umzusetzen. Die Landeshauptstadt München hat als kommunaler Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 24
Schulträger ebenfalls diese Vorgaben in den städtischen Schulen umzuset- zen. Die vom Freistaat Bayern ergriffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämp- fung unterliegen einer engmaschigen gerichtlichen Kontrolle und werden zudem vom Freistaat Bayern laufend angepasst, sofern das Infektionsge- schehen dies zulässt. Am 3.5.2021 beantragten Sie: „Der Stadtrat möge beschließen: Die Rechtsabteilung wird gebeten zu prüfen, ob 1.) die städtischen Schulen berechtigt sind, von Schülern das Vorlegen eines PCR- oder POC-Anti- gen-Schnelltests zu verlangen; 2.) zu prüfen, ob überhaupt echte Freiwillig- keit besteht; 3.) zu prüfen, ob es zulässig ist, bei unterlassenen Tests den- noch anwesenden Schülern einen Schulverweis zu erteilen; 4.) zu prüfen, ob der Datenschutz der Schüler gewahrt wird; 5.) zu prüfen, ob Schulleiter und Lehrer ausreichend qualifiziert und berechtigt sind Tests durchzufüh- ren; 6.) zu prüfen, ob das Personal sich persönlich haftbar macht bei Verlet- zungen der Schüler während der Tests; 7.) zu prüfen, ob eine Gesundheits- gefahr von den Teststäbchen ausgeht. Falls die Abteilung zu negativen Ergebnissen kommt, wird der OB auf- gefordert, die monierten widerrechtlichen Maßnahmen einzustellen. Bei einem die Zulässigkeit der Maßnahmen bejahenden Ergebnis wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept für Schüler anzubieten, die sich Zwangstests nicht unterwerfen aber dennoch am Präsenzunterricht teil- nehmen wollen. Ziel ist es, normalen Präsenzunterricht für alle Schüler in München herzu- stellen und keine Schüler mehr im Homeschooling zu verlieren.“ Auf obige Ausführungen wird verwiesen. Ergänzen möchte ich lediglich zur Frage der Haftung: Für fehlerhafte Produkte bzw. Testkomponenten haftet der Hersteller bzw. Händler nach den zivilrechtlichen Grundsätzen der Pro- dukthaftung. Sollte sich ein Kind z.B. mit dem Wattestäbchen verletzen, tritt die Schüler*innenunfallversicherung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttests ist dies aber sehr unwahrscheinlich. Das Personal selbst führt keine Tests an den Schüler*innen durch. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheiten damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 22.6.2021, Seite 25
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Dienstag, 22. Juni 2021 Mehr Freibad Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Simone Burger, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Felix Sproll, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) Lebenswertes München für alle – nächtliches Feiern und Anwohner* innen-Interessen in Einklang bringen Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Lars Mentrup, Christian Müller, Lena Odell, Andreas Schuster, Christian Vorländer (SPD/ Volt-Fraktion) und Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Gudrun Lux, Clara Nitsche, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Bernd Schreyer, Sibylle Stöhr und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Open-Air Veranstaltungen mit stehendem und tanzendem Publikum möglich machen Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Gudrun Lux, Clara Nitsche, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Bernd Schreyer, Sibylle Stöhr und David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Pflicht zum Gendersternchen an den Münchner Schulen? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) Keine verpflichtende Vorgabe des Gendersternchens in Stadtratsvor- lagen, städtischen Broschüren etc. Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) Stadtrat Pflicht zum Gendersternchen in den Münchner Tochtergesellschaften und bei den Münchner Zuschussnehmern? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Mangelnde Schwimmfähigkeit bei Schulkindern aufholen Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
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