Inklusion und Sport Handbuch für inklusive Sportveranstaltungen - Hilfestellung zur Organisation und Durchführung von

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Inklusion und Sport Handbuch für inklusive Sportveranstaltungen - Hilfestellung zur Organisation und Durchführung von
Inklusion und Sport

  Handbuch für inklusive
  Sportveranstaltungen
   Hilfestellung zur Organisation und Durchführung von
        inklusiven Sportveranstaltungen in Hamburg
Impressum:

Herausgeber:
Hamburger Sportbund e.V.
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg
www.hamburger-sportbund.de
hsb@hamburger-sportbund.de

Redaktion und Layout:
Katrin Gauler
Inken Pfeiffer
Heike Thal
Andrea Marunde
Tonie Lenz
Steffi Klein

Kontakt:
Hamburger Sportbund e.V.
Katrin Gauler
Tel.: 040 / 4 19 08 - 225
k.gauler@hamburger-sportbund.de

Titelbild:
Witters

Hamburg, November 2020

Druck:
Colour Connection GmbH

1. Auflage, 100 Exemplare, 2020

               Der Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport wird gefördert durch:
Inhaltsverzeichnis

   Einleitung								                             4

   Maßnahmen							                               5

   Barrierefreiheit							                        6

   Beschilderungen 							                        8

   Informationsstand 							                      9

   Möblierung 								                            10

   Parkplätze 								                            12

   Sanitäre Anlagen 							                       13

   Schriftliche Kommunikation					                15

   Sprachliche Kommunikation					                 17

   Weitere Informationen und Hilfestellungen			   19

   Finanzen 								                              21

   Fördermöglichkeiten 						                     23

   Netzwerkarbeit 							                         24

   Öffentlichkeitsarbeit						                    25
Einleitung
Für wen ist dieses Handbuch gedacht?

      Sportveranstaltungen bringen Menschen zusammen. Spaß, Spiel, Bewegung und
      Austausch sollen zweifellos im Vordergrund stehen. Inklusive Sportveranstaltun-
      gen bringen noch mehr Menschen zusammen und sind ein Zeichen für noch mehr
      Miteinander.

      Das Thema Barrierefreiheit spielt dabei eine große Rolle. Ja, es ist eine Herausfor-
      derung – und die lohnt sich! Nicht nur für Menschen mit Behinderungen sondern
      auch für ältere Menschen, für Familien mit Kinderwagen, für die ganz Kleinen, für
      Nicht-Muttersprachler. Unterschiedliche Bedürfnisse treffen aufeinander und wer-
      den erfüllt. Barrierefreiheit denkt an Alle.

      Dieses Handbuch soll als Hilfestellung zur Organisation und Durchführung von
      inklusiven Sportveranstaltungen dienen. Wir haben Maßnahmen zur Planung und
      Umsetzung zusammengetragen und diese mit nützlichen Hinweisen sowie Kontakt-
      adressen und Links zu Webseiten ergänzt.
      Die einzelnen Themen sind als Checkliste aufgearbeitet. Bereits umgesetzte Aspek-
      te können einfach und übersichtlich abgehakt werden. So behalten Sie den Über-
      blick und können Schritt für Schritt vorgehen.

      Wir wünschen Ihnen viel Freude und eine stressfreie Vorbereitung sowie eine ge-
      lungene Veranstaltung!

      Dieses Handbuch wurde im Rahmen des „Hamburger Aktionsplans Inklusion und
      Sport“ mit freundlicher Unterstützung des Landessportbund Hessen erstellt.

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Maßnahmen

  Auf den folgenden Seiten werden konkrete Maßnahmen aufgelistet, die Ihnen
  helfen werden, eine Veranstaltung inklusiv zu gestalten.

  Lassen Sie sich von der Vielzahl der Punkte bitte nicht abschrecken! Es müssen
  selbstverständlich nicht immer alle Aspekte berücksichtigt werden. Vielmehr soll
  hier die Fülle an Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für inklusive Veranstal-
  tungen abgebildet werden. Es ist klar, dass nicht jeder Veranstalter zum Beispiel
  gleich seine sanitären Anlagen oder behindertengerechte Parkplätze (um)bauen
  lassen wird. Aber unser aller Ziel sollte sein, eine höchstmögliche Barrierefreiheit
  für alle herzustellen.

  Sie sollten sich im Vorfeld der Veranstaltung Gedanken machen, welche Zielgruppe
  Sie ansprechen wollen und entsprechend vorgehen. Hilfreich ist es, bereits bei der
  Anmeldung eine Abfrage zu allgemeinen und individuellen Bedürfnissen vorzuneh-
  men, um entsprechend auf diese zu reagieren.

  Grundsätzlich gilt: Je früher Sie einzelne Aspekte bei der Planung berücksichtigen,
  desto einfacher und wirtschaftlicher ist die Umsetzung.

  Die einzelnen Punkte können auf der Checkliste von Ihnen bequem abgehakt
  werden.

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Barrierefreiheit
Sie möchten, dass sich alle frei bewegen können und Zugang zu allen Bereichen
haben - was müssen Sie dafür tun?

          Weggestaltung für Menschen mit Behinderung (Rollstuhl, Rollator,
          Prothese, Seh- oder Hörschwäche, und viele mehr) beachten (taktil,
          optisch und akustisch!).

          Flucht- und Rettungswege müssen barrierefrei sein. Zusätzlich
          akustische und optische Lichtsignalanlagen (Blitzlampe) für
          Menschen mit Hörschädigung.

          Durchgängig ebenerdiger und gut berollbarer Hauptzugang zur
          Veranstaltung.

          Entsprechende barrierefreie Nebeneingänge deutlich ausschildern.

          Breite Türen, mindestens 90 cm - Höhe der Türschwellen maximal 2 cm (siehe
          DIN 18040-1).

          Glastüren und -wände durch Markierungen gut erkennbar machen.

          Aufzüge mit Mindestmaß 1,10 m Breite und 1,40 m Länge.

          Alle Wege sollten leicht und erschütterungsarm begehbar sein (rutschfreier
          Bodenbelag).

          Offene Kabel, Leitungen, etc. mit Matten oder Kabeltunneln abdecken. Nicht
          vermeidbare Hindernisse sind kontrastreich hervorzuheben.

          Mobile Rampen oder Hublifte bereitstellen (ggf. mieten).

          Eine durchgängige Wegbreite von mindestens 1,20 m gewährleisten
          (keine Engstellen). Rampen sollten eine maximale Steigung von 6%
          aufweisen sowie leicht und erschütterungsarm befahrbar sein.

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Kontakte und Links

  Mobile Rampen oder transportable Hublifte können bei verschiedenen Anbietern
  gemietet werden:
  https://bit.ly/36QhuaJ
  https://bit.ly/2Kjpn0G

  DIN 18040-1:
  https://bit.ly/3lyLWLT

  Das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg steht Vereinen beratend
  zur Seite:
  http://kompetent-barrierefrei.de/

  Bezüglich der Förderung der Barrierefreiheit wenden Sie sich an die Ergänzende
  unabhängige Teilhabeberatungsstellen:
  www.teilhabeberatung.de

  Eine umfangreiche Übersicht über Behinderungsarten sowie deren Ursachen und
  Symptomen bietet die Seite der Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH:
  https://bit.ly/3pEWPPn

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Beschilderungen
Sie möchten allen die Chance geben, sich auf Ihrem Gelände problemlos zu
orientieren - was müssen Sie dafür tun?

      Grundsätzlich sollte neben der Schriftsprache auch mit Symbolen gear-
      beitet werden.

         Rettungswege, Ein- und Ausgänge sowie Toiletten mit Bildern bzw.
         Piktogrammen kennzeichnen.

         Bei der Erstellung der Schilder ist auf die Zusammenstellung von
         Untergrund-, Text- und/oder Zeichenfarbe ein besonderes Augen-
         merk zu legen. Das Kontrastverhältnis der Farben muss groß genug
         sein (das gilt auch für sonstige Publikation wie Flyer und den Inter-
         netauftritt).

         Gut lesbare Schrift in ausreichender Größe wählen, damit sie auch aus größerer
         Entfernung oder von Menschen mit Sehbehinderung gut zu erkennen ist.

         Bei Wegweisern neben der Schrift auch Symbole verwenden.

         Bei Beschilderung, die langfristig installiert wird, sollte Braille (Blindenschrift)
         berücksichtigt werden.

          Schilder nicht zu hoch anbringen, damit sie problemlos aus dem Rollstuhl
          und von kleinwüchsigen Menschen zu erkennen sind.
          Beschilderungen sollten eine Mindestgröße von 15x15 cm haben.

      Kontakte und Links

      Leserlich:
      www.leserlich.info

      Deutscher Olympischer Sportbund e.V.:
      https://sportdeutschland.dosb.de/piktogramme/

      Online-Bilddatenbank Pixabay:
      https://pixabay.com/de/
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Informationsstand
Sie möchten, dass sich alle ausführlich vor Ort informieren können - was müssen Sie dafür tun?

          Gut erreichbares Informationsmaterial und offener Informations-
          stand.

          Tresen und Theken sollten an mindestens einer Stelle abgesenkt
          sein.

          Besonderheiten für Menschen im Rollstuhl beachten: Auslagen in
          Griffhöhe, Erreichbarkeit bestimmter Objekte oder Materialien
          garantieren.

          Informationen in Leichter Sprache formulieren (siehe schriftliche
          Kommunikation).

          „Sprach-Buzzer“ verwenden.

          Gebärdensprache einsetzen.

          Sprachausgabegeräte („Sprach-Buzzer“) können selbstständig mit wichtigen
          Informationen besprochen (Audiodatei/mp3) und als Informationsquelle
          eingesetzt werden. Es ist besonders auf die Aufnahmekapazität zu achten.
          Diese sollte bei bis zu 30 Sekunden liegen.

      Kontakte und Links

      „Sprach-Buzzer“ können bei verschiedenen Anbietern im Internet
      bestellt werden:
      https://bit.ly/38XTUeD
      https://amzn.to/33cBGTd

      Fachkräfte für Gebärdensprache in Hamburg finden Sie beim Gehörlosenverband
      Hamburg e.V.:
      https://www.glvhh.de/dolmetschen/

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Möblierung
Sie möchten die Einrichtung in Ihren Räumlichkeiten so gestalten, dass alle einen gut
erreichbaren Platz finden - was müssen Sie dafür tun?

          Genug Platz für Rollstühle bei Saalbestuhlung und allgemeinen
          Bewegungsflächen, zum Beispiel am Büffet einplanen.

          Sitzplätze für Begleitpersonen in unmittelbarer Nähe reservieren.

          Unterfahrbare Tische, sofern vorgesehen, ohne Querstreben und
          mit einer Kniefreiheit von 30 cm Tiefe und 67 cm Höhe.

          Nach Möglichkeit keine Stehtische benutzen.

          Bei einem Podium gegebenenfalls eine Rampe/Hublift zur Verfügung stellen.

          Höhenverstellbares Rednerpult bereitstellen.

          Mikrofone benutzen:
             • Headsets oder Ansteckmikrofon für Redner*innen bereithalten, die ein
               Mikrofon nicht halten können.
             • Auch für Fragen oder Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium.

          Für eine ausreichende Beleuchtung sorgen, vor allem, wenn der Raum
          verdunkelt werden muss.

          Im Pausen- und Ruhebereich genügend Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

          Kontrolle und Erreichbarkeit der Notfallausrüstung/Erste-Hilfe-Ausrüstung.

          Gangbreite mindestens 1,20 m und Bewegungsflächen mit mindestens
          1,50 m x 1,50 m.

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Kontakte und Links

  Die DIN 18040-1 beschäftigt sich mit den Planungsgrundlagen barrierefreien Bau-
  ens in öffentlich zugänglichen Gebäuden:
  https://nullbarriere.de/din18040-1.htm

  Für Sportstätten bestehen „Standardanforderungen für barrierefreie Sporthallen“:
  https://bit.ly/3kDCQwR

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Parkplätze
Sie möchten auf Ihrem Parkplatz behindertengerechte Stellplätze errichten, um allen eine un-
komplizierte Anreise zu ermöglichen - was müssen Sie dafür tun?

          Behindertengerechte Parkplätze sollten in ausreichender Anzahl
          vorhanden sein, beziehungsweise sollten noch zusätzliche einge-
          richtet werden; bzgl. genauer Maßangaben für die Parkplätze siehe
          DIN 18040-3., Kap. 5.5.

          Gute Ausschilderung und leicht erkennbare
          Bilder/Piktogramme verwenden (siehe Beschilderung).

          Parkplätze sollten sich in unmittelbarer Nähe des Veran-
          staltungsortes beziehungsweise des rollstuhlgerechten
          Einganges befinden.

          Durchgängig ebenerdiger und gut berollbarer Zugang zur
          Veranstaltung. Harter und rutschfester Untergrund.

          Bei der Auswahl des Veranstaltungsortes ist an eine barrierefreie Anbindung
          an öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn) zu achten. Gegebenenfalls sollte
          eine Wegbegleitung vom Bahnhof oder ein Shuttleservice eingerichtet werden.

          Für den Seitenausstieg aus Fahrzeugen wird mindestens 3,50 m in der
          Breite und 5,00 m in der Länge benötigt.

      Kontakte und Links

      Behindertenfahrdienste können unter anderem beim Deutschen
      ­Roten Kreuz oder den Johannitern angefordert werden:
       https://www.hamburg.de/behindertenfahrten/
       https://bit.ly/3fajYEs

      Bauliche Anforderungen an Behindertenparkplätze stehen in der DIN 18040-3:
      https://nullbarriere.de/din18040-3.htm

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Sanitäre Anlagen
Sie möchten sanitäre Anlagen vor Ort zur Verfügung stellen, die allen gerecht
werden - was müssen Sie dafür tun?

          Behindertengerechte sanitäre Anlagen bereitstellen.

          Maße und Besonderheiten (Türen, Griffe, Waschtische, Sonder-
          ausstattung WC, Positionierung der Ausstattung, kontrastreiche
          Gestaltung, Beleuchtung, Notruf, etc.) beachten;
          siehe DIN 18040-2.

          Behindertengerechte Toiletten mieten, sofern keine
          entsprechenden Sanitäranlagen vor Ort sind.

          Wickelmöglichkeiten für Erwachsene zur Verfügung stellen (zum Beispiel ein
          separater Raum mit einer Liege) oder eine erweiterte Anlage kaufen
          beziehungsweise mieten.

          Euro-WC-Schlüssel bereitstellen.

          Der Euro-WC-Schlüssel ist ein europaweit einheitliches Schließsystem, das
          es körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheits-
          schlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu allen behindertengerechten
          sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten.

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Kontakte und Links

  Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens für Sanitäranlagen gibt die DIN
  18040-2:
  https://nullbarriere.de/din18040-2.htm

  Gängige behindertengerechte Toiletten können bei Dienstleistern wie Toi Toi & Dixi
  gemietet werden:
  www.toitoidixi.de

  Erweiterte Anlagen mit Wickelmöglichkeit können bei Toiletten für Alle gekauft
  bzw. gemietet werden:
  https://bit.ly/2IL3Kpl

  Gemeinnützige Vereine können den Euro-WC-Schlüssel auf Rechnung erhalten.
  Dieser kann beim CBF Darmstadt e.V. bestellt werden:
  https://bit.ly/3pCCWbD

  Sollte ein Schließzylinder benötigt werden, kann dieser von der Firma Euroschlüs-
  sel eK bezogen werden:
  https://bit.ly/36QjX4Z

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Schriftliche Kommunikation
Sie möchten die verschriftlichten Informationen für alle leicht lesbar und verständlich
machen – was müssen Sie dafür tun?

          Ausschreibungen und Flyer in einfacher Sprache herausgeben.
          Das heißt:
             • Kurze und einfache Sätze verwenden (ungefähr 10 Wörter pro
               Satz; 15 Wörter, wenn ein Nebensatz vorhanden ist).
             • Möglichst ohne Nebensätze schreiben (nur, wenn sich dadurch
               das Textverständnis verbessert).
             • Geschriebenen Text ggf. mit Piktogrammen ergänzen.
             • Fremdwörter vermeiden oder notfalls erklären.
             • Eine Information pro Satz ist ausreichend.
             • Gut lesbare Schrift in ausreichender Größe.
             • Kontrastreiche Gestaltung.
             • Mattpapier verwenden (spiegelt nicht).

          Ankündigung der Veranstaltung in leichter Sprache (erfordert eine
          professionelle Übersetzung).

          Verwendung von Braille (Blindenschrift).

          Barrierefreie Internetversion.

          Beschilderung durch Piktogramme, Bilder, Fotos (siehe Beschilderung).

           Leichte und einfache Sprache sind ähnliche Konzepte der Vermittlung, wo-
           bei sich die einfache Sprache näher an der Standardsprache orientiert. Sie
           vermeidet komplizierte Sprachelemente, macht aber einen normalsprachli-
           chen Eindruck. Die leichte Sprache ist ein standardisiertes System, welches
           bestimmten Richtlinien folgt. Sie weist gewisse Eigenheiten auf, zum Bei-
           spiel Trennstriche in zusammengesetzten Wörtern.

           Für einen Braille-Druck in bereits bedruckten Visitenkarten, Flyern etc. ist
           eine Mindestpapierstärke von 160 g/m² notwendig.

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Kontakte und Links

  Beratung zur Umsetzung von barrierefreien Internetseiten gibt das Kompetenzzen-
  trum für ein barrierefreies Hamburg:
  http://kompetent-barrierefrei.de/

  Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0):
  https://bit.ly/3kM6NdT

  Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Landesverband Hamburg e.V:
  https://ls.lhhh.de/

  Blinden- und Sehbehindertenverein in Hamburg:
  https://www.bsvh.org/

  Visitenkarten, Flyer und andere Dokumente können über die Deutsche Blindenstu-
  dienanstalt e.V. (BLISTA) in Marburg in Braille gestanzt werden:
  https://www.blista.de/

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Sprachliche Kommunikation
Sie möchten auf Ihrem Gelände alle verbal erreichen, um so die Kommunikation
sicherzustellen - was müssen Sie dafür tun?

         Die Informationen sollten durch mindestens zwei Sinne (Hören,
         Sehen, Fühlen) wahrnehmbar sein (2-Kanal-Regel; Mehr-Sinne-
         Prinzip).

         Gebärdensprache einsetzen.

         Schriftdolmetschen ggf. mit zusätzlichem Aufgabenbereich wie Live-
         Mitschrift und/oder Protokollierung der Veranstaltung.

         FM-Anlage oder induktive Höranlage bereitstellen beziehungsweise mieten.

         „Sprach-Buzzer“ mit Beschreibung der vorliegenden Stationen benutzen (siehe
         auch Checkliste Informationsstand).

         Akustische Signale, Durchsagen oder Warnhinweise in Notsituationen über
         Lautsprecher verwenden.

          Es ist eine Doppelbesetzung von Gebärdensprachdolmetschenden
          notwendig, wenn die Veranstaltung länger als eine Zeitstunde dauert.

          Induktive Höranlagen übertragen Sprache und Musik über ein elektro-
          magnetisches Feld. Sprachsignale aus dem Mikrofon werden in ein Kabel
          übertragen und können mittels einer Induktionsspule im Hörgerät abgehört
          werden.

          Als FM-Anlage werden drahtlose Tonübertragungsanlagen für hörgeschä-
          digte Menschen bezeichnet, die Signale mit frequenzmodulierten
          Funksignalen (FM) übertragen.

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Kontakte und Links

  Eine Übersicht der Fachkraft für Gebärdensprache in Hamburg gibt der Gehörlo-
  senverband Hamburg e.V., er hilft bei Vermittlung:
  https://bit.ly/3lObmWM

  Zertifiziertes Schriftdolmetschen bietet:
  https://bit.ly/36QzUb6

  In Hamburg kann eine induktive Höranlage beim „Der Hörladen“ gemietet werden:
  https://bit.ly/3kIWGH1

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Weitere Informationen und Hilfestellungen
Sie möchten sich noch ausführlicher informieren - wo finden Sie weiterführende Hilfen?

      Das Referat Sportentwicklung des Hamburger Sportbund e.V. hat auf seiner Inter-
      netseite nützliche Informationen zum Thema Inklusion im Sport sowie Hilfestellun-
      gen für Vereine und Interessierte bereitgestellt:
      https://www.hamburger-sportbund.de/themen/inklusion

      Das Referat Sportinfrastruktur des Hamburger Sportbundes e.V. berät Vereine und
      Verbände zum Thema barrierefreie Sportanlagen und stellt einige Orientierungs-
      hilfen für Planung, Modernisierung und den Bau von inklusiven Sportanlagen zur
      Verfügung:
      https://bit.ly/2HVNZM9

      Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. begleitet und
      unterstützt inklusive sportliche Vorhaben und stellt Informationen zu Breiten- und
      Leistungssportarten sowie für den Rehabilitationssport für Menschen mit Behinde-
      rung zur Verfügung:
      https://www.brs-hamburg.de/

      Das Landessportamt Hamburg unterstützt und fördert die inklusive Arbeit in den
      Hamburger Sportvereinen und Fachverbänden über Fördermittel, die beim Ham-
      burger Sportbund beantragt werden können:
      https://bit.ly/3nUF9NM

      Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. gibt zahlreiche Informationen und Hil-
      festellungen, zum Beispiel zu Förderanträgen und Projekten rund um das Thema
      Inklusion:
      https://inklusion.dosb.de/

      Im öffentlich geförderten Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg arbei-
      ten Architekt*innen, Ingenieur*innen und Spezialisten für barrierefreie Informati-
      on und Kommunikation fachübergreifend zusammen und beraten zur Umsetzung
      von Barrierefreiheit – für Vereine und Verbände kostenlos. Das Team sensibilisiert,
      zeigt Handlungsbedarf auf und empfiehlt Lösungen. Dabei hat es die erfahrungsba-
      sierte Perspektive von Menschen mit Behinderungen immer im Blick:
      http://kompetent-barrierefrei.de/

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Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat eine sehr umfangreiche Handreichung
und Checkliste zur Planung und Durchführung barrierefreier Veranstaltungen zu-
sammengestellt:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinde-
rung bietet Unterstützung der Durchführung von inklusiven Sport- und Spielfesten:
https://www.behindertenbeauftragter.de/

Die DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 1“ informiert
über öffentlich zugängliche Gebäude. Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit
baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG - Behindertengleichstellungsgesetz):
https://nullbarriere.de/din18040-1.htm

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Finanzen
Sie möchten Spenden- oder Sponsorengelder für Ihre Veranstaltung akquirieren - was gibt es zu
beachten und wie gehen Sie das am besten an?

      Grundsätzlich gilt es zunächst zwischen Spenden und Sponsoring zu
      unterscheiden:
      Spenden gibt es in Form von Geldleistungen, Sachmitteln und
      Personaleinsatz.
       • Für eine Spende darf der Geförderte keine Gegenleistung erbringen.
       • Geld- und Sachspenden sind steuerbegünstigte Einnahmen (sofern
         es sich um einen gemeinnützigen Zweck handelt).
         Beispiele: Geld- oder Sachleistungen bei Veranstaltungen (zum
         Beispiel Tombola), Zuschüsse zur Finanzierung von Projekten,
         kostenlose oder verbilligte Bereitstellung von Sachleistungen (zum
         Beispiel Computer), Übernahme von Sachleistungen (zum Beispiel Druck von
         Broschüren), Übernahme von Dienstleistungen (zum Beispiel Erstellung der
         Homepage), Freistellung von Mitarbeiter*innen zur Unterstützung.

      Sponsoring gibt es ebenfalls in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen.
       • Die vom Sponsor erhaltenen Leistungen (auch Sachleistungen!) müssen als
         Einnahmen versteuert werden. Bei diesen Einnahmen sind eventuell zu
         zahlende Steuern zu berücksichtigen (in Abhängigkeit von der Verwendung).
       • Die Leistungen des Sponsors sowie die Gegenleistungen des Vereins werden in
         einem Sponsoringvertrag geregelt.
       • Eine Sponsorenpräsentation oder -mappe dient dazu, dem potentiellen
         Sponsor einen ersten, kompakten Überblick über ein Sponsoringprojekt zu
         geben. Darin sollten wichtige Informationen kurz, optisch ansprechend und
         überzeugend zusammengefasst werden.
       • Das dazugehörige Akquise-Anschreiben dient dazu, sich vorzustellen und das
         Anliegen kurz vorzutragen. Es sollte maximal eine Seite lang sein.
       • Grundsätzlich sollte man ein Sponsorenanschreiben erst verschicken, wenn
         man vorher persönlichen und telefonischen Kontakt hatte. Ungeeignet sind
         unpersönliche Massenmailings bei der Akquise.
         Beispiele: Unternehmen aus der unmittelbaren Umgebung, wie Handwerks-
         unternehmen, Getränkelieferanten, Autohäuser, Banken, Krankenkassen, etc..

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Die falsche Verwendung von Spenden oder Sponsorengeldern kann ernste
    steuerrechtliche Konsequenzen haben; und zwar für beide Seiten.
    Im Gegensatz zur Spende wird beim Sponsoring immer eine klare
    Gegenleistung erwartet.

Kontakte und Links

Auf der Seite des Deutschen Fußball Bundes e.V. (DFB) wird ausführlich zum
Thema Sponsoring berichtet:
https://bit.ly/3kTm4da

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Fördermöglichkeiten
Sie möchten die Möglichkeit einer Förderung in Anspruch nehmen – welche Anlaufstellen
bieten sich Ihnen hierfür?

      Die Stadt Hamburg (Behörde für Inneres und Sport) stellt dem
      Hamburger Sportbund zweckgebundene Mittel zur Umsetzung von
      Maßnahmen im Rahmen des Hamburger Aktionsplans „Inklusion und
      Sport“ bereit:

        • Dauerhafte, bereits verstetigte inklusive Sportgruppen
         (bis max. 650€ pro Gruppe).
        • Maßnahmen zum Aufbau neuer inklusiver Sportgruppen
          (bis max. 1.000€ pro Gruppe).
        • Maßnahmen zur sportartspezifischen und sportartübergreifenden
          Qualifizierung.
        • Inklusive Sportveranstaltung (mit bis zu 1.000€ pro Veranstaltungstag).

      Aktion Mensch:
      Mit bis zu 5.000€ werden kleine lokale Angebote, die einen konkreten Beitrag zur
      Realisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft leisten, gefördert.

      Kontakte und Links

      Hamburger Sportbund e.V. - Sportentwicklung - Sport und Inklusion:
      https://bit.ly/2UXclYE

      Förderanträge der Aktion Mensch können online gestellt werden:
      https://bit.ly/35W1a90

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Netzwerkarbeit
Sie möchten gut vernetzt sein, um die Organisation und Bewerbung von Veranstaltungen leichter
zu gestalten - was müssen Sie dafür tun?

      Bereits bestehende Netzwerke, auch anderer Institutionen, nutzen:

        • Kommunale Netzwerke aus dem Bereich Ältere und Gesundheit,
          zum Beispiel über die Bezirke, Sozialraummanagement u.a.

        • Inklusionslandkarte der Bundesregierung:
          https://bit.ly/2UE7GLi

        • Einrichtungen der Behindertenhilfe:
             • LAG Werkstätten für Menschen mit Behinderung:

               https://bit.ly/3pAQxAp
             • Evangelische Stiftung Alsterdorf: https://www.alsterdorf.de/start.html

             • Leben mit Behinderung: https://www.lmbhh.de/selbsthilfe/

             • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung:

               https://bit.ly/38SZdfn

        • Senatskoordinator für die Gleichstellung für die Menschen mit Behinderung/
          Inklusionsbüro: https://www.hamburg.de/skbm/

        • LAG Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V.:
          https://bit.ly/2UV5zTh

        • Schulen und Kindergärten

        • Treffpunkte im Stadtteil, wie z.B. Bürgerhäuser, Familienberatungsstelle etc.

        • Bildungszentren wie z.B. Berufsförderungswerk Hamburg etc.

      Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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Öffentlichkeitsarbeit
Sie möchten Ihre Veranstaltung breit bewerben, um viele Interessent*innen zu erreichen - was
müssen Sie dafür tun?

        • Regionale oder überregionale Medien schriftlich beziehungsweise
          persönlich einladen.
             • Ist die Presse vor Ort, ist es ratsam, möglichst viele

               Informationen bereitzustellen (zum Beispiel Namen,
               Tagesablauf, vorläufige Redebeiträge, erwähnenswerte
               Informationen über Kooperationen, Förderungen oder
               ähnlichem).
             • Sofern keine Presse vor Ort sein kann, selbst einen Text

               verfassen und diesen zeitnah einreichen
               (Vor- und/oder Nachberichterstattung).

        • Fotos verwenden.
             • Am besten eignen sich Aktionsbilder, also solche, die eine gewisse

               Handlung oder Aktion (z.B. ein Foto von einer Tanzvorführung) zeigen.
             • Bei der Benutzung von Bildern ist auf die druckfähige Qualität zu achten.

               Von Bildern, die kleiner als 500 KB (Dateigröße) sind, ist abzuraten. Eine
               Dateigröße von mindestens 1 MB ist empfehlenswert. Die Bilder sollten
               als .jpg- oder .png-Datei (und nicht in einer Word-Datei eingebunden)
               versendet werden.

        • Beiträge aus den Medien auf der eigenen Homepage veröffentlichen.
             • Diese nicht komplett übernehmen. Aussagekräftige Ausschnitte

               verwenden und den Originalbeitrag verlinken.
             • Urheberrechte beachten. Vorab klären, ob diese benutzt werden dürfen.

               Auch bei verlinkten Ausschnitten muss das Urheberrecht geklärt sein.

        • Termine und Ankündigungen auf der eigenen Homepage pflegen und aktuell
          halten.

        • Termine und Ankündigungen in sozialen Medien wie Facebook, Twitter, etc.
          publizieren.

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• Bei großen Veranstaltungen kann beim Hamburger Sportbund nachgefragt
  werden, ob hierfür ein erwähnender Artikel in der „Szene“ Sinn macht.

• Setzen Sie Ihre inklusive Sportveranstaltung auf den Hamburger Weg
  Inklusionskalender: https://bit.ly/3nVRLo9;
  Dazu bitte eine Mail mit den nötigen Angaben an
  i.pfeiffer@hamburger-sportbund.de senden.

• Sobald der Termin steht, auch Personen aus der Politik z.B. aus der Hamburger
  Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen, ggf. Bundestagsabgeordnete
  sowie Bezirkssportreferent*innen einladen.

• Stets eine barrierefreie Version veröffentlichen, sofern die Möglichkeit besteht
  (siehe schriftliche Kommunikation).

• Bei der Nutzung von Musik (zum Beispiel auf der Veranstaltung im Hintergrund
  laufend oder zur Produktion eines Videos der Veranstaltungen) ist die
  Anmeldung bei der GEMA und die entsprechende Tarifvergütung zu beachten.

• Beachten Sie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  Immer an das Urheberrecht denken! Die Erlaubnis zur Verwendung von
  Texten und Bildern ist vorher (!) abzuklären. Bei Bildern gilt: Das Urheber-
  recht liegt bei der Person, die das Bild geschossen hat.

  Unbedingt auch das Recht am Bild beachten. Bildnisse von Personen dürfen
  nur mit vorheriger (!) Einwilligung veröffentlicht und verbreitet werden.

  Der Hamburger Sportbund e.V. hat für seine Mitgliedsvereine und -verbän-
  de eine Zusatzvereinbarung mit der GEMA abgeschlossen, die einige Son-
  derregelungen enthält. Mehr Informationen gibt es im Mitgliederportal.
  https://bit.ly/3nUF9NM

  Es gibt auch GEMA-freie Musik zu kaufen.

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Kontakte und Links

  Das Thema Inklusion im Hamburger Sportbund:
  https://bit.ly/375NgQP.

  Mögliche Anlaufstellen sind unter anderem: regionale bzw. überregionale Presse,
  zum Teil auch Anzeigeblätter mit redaktionellem Teil, Radiosender, etc.

  Eine gute Übersicht zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt das Bayeri-
  sche Landesamt für Datenaufsicht (BayLDA). Dort finden Sie auch Hinweise was
  ein Verein im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von Bildern
  beachten muss.
  https://bit.ly/3fvaUtO

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