Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...

 
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Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
40. Jahrgang                Mittwoch, den 23. Dezember 2020   Nr. 52/53/2020

        Frohe Weihnachten
               und einen guten Start
                   ins neue Jahr

                   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                  trotz der schwierigen und turbulenten
               Zeiten wünsche ich Ihnen, auch im Namen des
               Verbandsgemeinderates, ein besinnliches und
                erholsames Weihnachtsfest. Kommen Sie gut
                               ins neue Jahr.

                           Ihr Bürgermeister
                           Hermann Bohrer
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                        - 2 -                  Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020

            Frohe Weihnachten
         und ein gutes neues Jahr
                        Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 in dem zu Ende gehenden Jahr 2020 haben The-             Lassen Sie mich
 men wie die US-Präsidentschaftswahl, der Brexit,         einen       kurzen
 die Black-Lives-Matter-Bewegung und natürlich            Jahresrückblick
 die Corona-Pandemie die Menschen weltweit                starten, um zu
 bewegt. In den neuen digitalen Medien ist laut           zeigen, dass wir
 Auswertung des Kurznachrichtendienstes Twitter           trotz COVID19 im zurückliegenden Jahr einiges
 #corona der meistverwendete Hashtag deutscher            geschafft und erreicht haben und auch weiterhin in
 Nutzer.                                                  2021 schaffen werden.
 Fakt ist, ein schwieriges und anstrengendes Jahr,        Im Rahmen des EU-Projektes PAWENA fand am
 geprägt von der COVID19-Pandemie, liegt hin-             6. März 2020 am alten Wasserwerk Steinfeld der
 ter uns und bestimmt seit März auch den Alltag           Spatenstich für das neue Wasserwerk statt. Der
 in unserer Verbandsgemeinde. Gerne würde ich             Neubau hat ein Investitionsvolumen von rund 4,6
 Ihnen sagen, dass das nächste Jahr ein besseres          Millionen Euro. Bauherr sind die Verbandsgemein-
 wird. Die Wahrheit ist: ich weiß es nicht. Was bleibt,   dewerke Bad Bergzabern, die mit der Anlage einen
 ist die Hoffnung. Der Anfang des nächsten Jahres         wichtigen Teil des gemeinsamen Trinkwasserpro-
 wird gewiss so wenig leicht und unbeschwert sein,        jekts realisieren. Das neue Wasserwerk in Steinfeld
 wie es das Ende dieses Jahres ist. Wir haben viele,      ist das Herzstück einer nachhaltigen Trinkwas-
 viele Monate der Entbehrung, in mancher Hin-             serversorgung und Grundwasserbewirtschaftung
 sicht sehr schmerzlicher Entbehrung, hinter uns          zwischen der Südpfalz und dem Nordelsass. Die
 gebracht und vor uns liegen weitere, Kräfte zeh-         Wasserversorgung beiderseits der Lauter muss
 rende Etappen, für Familien, für Eltern und mehr         noch intensiver gesichert und gleichzeitig die
 noch für Alleinerziehende, für Alleinstehende, für       außerordentliche Naturlandschaft im Bienwald
 die älteren und vor allem für die pflegebedürfti-        geschützt werden. Mit dem Interreg-Projekt sind
 gen Menschen in unserer Verbandsgemeinde und             wir auf einem guten Weg dahin.
 auf der ganzen Welt. Unsere Ärzte und Ärztinnen,
 unsere Pflegefachkräfte und all unsere ehren-
 amtlich engagierten Mitbürger*innen leisten im
 Moment Herausragendes. Auch alle Beschäftig-
 ten im Einzelhandel möchte ich hier nicht verges-
 sen. So manch einer musste die Nerven bewahren
 und auch erhitzte Gemüter beruhigen. Ich möchte
 Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich danken, dass
 Sie jeden Morgen zur Arbeit erschienen sind und
 damit dafür gesorgt haben, dass es niemandem an
 irgendetwas mangelt.
 Sicher ist, es werden weitere Hürden kommen, die
 wir uns bislang nicht ausmalen können. Möglich
 ist, dass die jüngst getroffenen Maßnahmen die
 Gesellschaft überlasten.
 Sie fragen, was unser Ziel ist? ich kann Ihre Frage
 mit einem Wort beantworten: die Zuversicht nicht         Die Leitungsverlegung kann beginnen! v.l.n.r: Prof.
 zu verlieren. Das Vertrauen darauf zu wahren, dass       Dr. Hannes Kopf, Evelyne Isinger, Hermann Boh-
 es eine Zeit nach der Pandemie geben wird, die           rer, Sandra Fischer-Junck, Charles Graf, Stéphanie
 erstrebenswert und gut ist.                              Kochert und Martin Engelhard.
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Bad Bergzabern, den 23.12.2020                      - 3 -                   Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020

 Der „Spatenstich“ zur Erneuerung der Trinkwas-
 serverbindungsleitung vom elsässischen Riedseltz
 zum nahegelegenen Schafbusch oberhalb von
 Wissembourg erfolgte am 2. September 2020 an
 der Gemeindehalle in Riedseltz. Der französische
 Zweckverband Syndicat Mixte stellt die Wasser-
 versorgung von rd. 88.000 Einwohnern im Nordel-
 sass sicher.

 Die Erneuerung der Hauptleitung ist nach meiner
 Meinung ein wichtiges Projekt zur Gewährleistung       v. l. n. r.: Werkleiter Martin Engelhard, Abwasser-
 der Trinkwasserversorgung in Zeiten des Klima-         meister Sebastian Haag, 2. stellvertretender Werk-
 wandels. Wasser kann damit in Notzeiten künf-          leiter Jaroslaw Misiak, Dipl.-Ing. Vera Heckeroth,
 tig auch von Neuhäusel am Rhein bis nach Bad           Geschäftsführerin des DWA-Landesverbands Hes-
 Bergzabern geleitet werden.                            sen/ Rheinland-Pfalz/Saarland, 1. stellvertretender
                                                        Werkleiter Simon Sium und Bürgermeister Her-
                                                        mann Bohrer

                                                        Im Mai traf ich mich gemeinsam mit Stadtbürger-
                                                        meister Hermann Augspurger mit Vertretern der
                                                        Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland Pfalz,
                                                        Ärzten aus der Region sowie politischen Vertretern
                                                        des Landes und des Landkreises in der Schloss-
                                                        halle, um die aktuelle Lage der vertragsärztlichen
                                                        Versorgung hier bei uns in der Region zu erörtern.
                                                        Ziel soll es sein, auch in Zukunft Ärzte für unsere
                                                        Region und vor allem unsere Verbandsgemeinde
                                                        zu gewinnen.

                                                        Einen wichtigen Anstoß für die Zusammenkunft
 Bürgermeister Hermann Bohrer begrüßte zum              hat Helmut Ehrhart, der Vorsitzende des Senioren-
 Spatenstich im alten Wasserwerk der Verbands-          beirates der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
 gemeinde in Steinfeld zahlreiche Repräsentanten,       gegeben. Dafür möchte ich ihm sehr danken,
 darunter Staatssekretärin Daniela Schmitt aus dem      ebenso allen weiteren Mitgliedern des Senioren-
 Wirtschaftsministerium, Evelyne Isinger (Conseil-      beirates, dass sie diese wichtige Aufgabe inner-
 lière Régionale), Stéfanie Kochert (Conseillère        halb der Verbandsgemeinde übernommen haben.
 Départementale), MdL Alexander Schweitzer so-          Im November 2019 fragte die Verbandsgemeinde-
 wie Maire Christian Gliech aus Wissembourg.            verwaltung beim Alfred-Grosser-Schulzentrum an,
                                                        ob Interesse bestehe, im Rahmen eines Projektes
                                                        Kunst am Bau für die zu sanierende VG-Sporthalle
 Auch in punkto Abwasserentsorgung berichte ich         zu entwerfen. Anfang Dezember begannen ins-
 Ihnen gerne über ein positives Ereignis: Am 14. Juli   gesamt 29 Schüler*innen für ausgewählte Stand-
 2020 wurden die Verbandsgemeindewerke Bad              orte innerhalb der Sporthalle Ideen zu entwickeln.
 Bergzabern von der Deutschen Vereinigung für           Die Wand im Foyer des Sportlereingangs wird
 Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)      nach einem Entwurf der Schülerin Lisa Aspenlei-
 mit dem Qualitätssiegel Technisches Sicherheits-       ter gestaltet. Für das Treppenhaus im Bereich des
 management (TSM) in der Sparte Abwasser aus-           Besuchereingangs hat sich der Verbandsgemein-
 gezeichnet.                                            derat im Mai für die Idee von Silas Bast, „Der Nati-
                                                        oneneinheitskreis des Sports“, entschieden. Eine
 Die TSM-Bestätigung bescheinigt unseren Abwas-         Skulptur, die vor der Halle platziert werden soll,
 serwerken die sichere, wirtschaftliche, nachhaltige    wird derzeit nach dem Entwurf der Schülerin Lara
 und umweltfreundliche Abwasserentsorgung.              Kunz gefertigt.
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                                                      An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit und
                                                      danke unseren Feuerwehrfrauen und -männern
                                                      ganz herzlich für ihre Einsatzbereitschaft. Es ist
                                                      keine selbstverständliche Aufgabe, die sie über-
                                                      nehmen. Jeder Einsatz ist mit einem Risiko ver-
                                                      bunden, mal höher, mal weniger hoch. Es ist
                                                      jedoch bemerkenswert, dass diese Institution der
                                                      Feuerwehr in unserem ländlichen Bereich, wo es
                                                      keine Berufswehren gibt, ganz und gar auf der
                                                      Grundlage der Freiwilligkeit fußt und dennoch so
                                                      gut funktioniert. Dass die Übungseinheiten durch
                                                      Corona entfallen mussten, macht eine Organi-
                                                      sation der digitalen Weiterbildung für alle Feuer-
                                                      wehrleute zu einem beachtlichen Unterfangen. Die
                                                      Gesamtstärke liegt derzeit bei 438 aktiven ehren-
                                                      amtlichen Wehrleuten mit 46 Einsatzfahrzeugen.
                                                      Unsere Jugendfeuerwehr hat 137 Mitglieder und
                                                      die ganz Kleinen sind mit 17 Mitgliedern bei der
 Bürgermeister Hermann Bohrer besuchte die            Bambinifeuerwehr vertreten.
 Schülerinnen und Schüler sowie Kunsterzieherin       Stellvertretend für die Wehrleute darf ich unserem
 Elke Pfaffmann, die zusammen mit der Firma Wind      langjährigen Wehrleiter Udo Mertz danken, der aus
 aus Knörringen, die Wandmalereien umsetzen.          Altersgründen ausscheidet und Dirk Nerding zur
                                                      Wahl dieses Ehrenamts beglückwünschen.
                                                      Dass der Freibadbetrieb mit einem stimmigen und
                                                      gut ausgearbeiteten Konzept auch in Corona-Zei-
                                                      ten funktionieren kann, haben die Mitarbeiter*innen
                                                      der Verbandsgemeindeverwaltung und mehr noch
                                                      die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer auf
                                                      ehrenamtlicher Basis bewiesen. In Steinfeld wurde
                                                      sogar eigens der Förderverein „Waldschwimm-
                                                      bad“ gegründet. Darüber habe ich mich besonders
                                                      gefreut, unterstützt der Verein doch den Erhalt des
                                                      Freibades zusätzlich. Im Rebmeerbad steht für das
                                                      kommende Jahr die Erneuerung verschiedener
                                                      Versorgungsleitungen zwischen dem Technikge-
                                                      bäude und den einzelnen Außenbecken an.
                                                      Der Tourismusverein SÜW Bad Bergzaberner Land
                                                      stand im Sommer vor der Herausforderung, den
                                                      vielen Besuchern mit Wohnmobil möglichst umge-
 Offizielle Ernennung von Tim Westermann durch        hend Stellplätze bieten zu können. Der Verein hat
 den Ersten Beigeordneten und Dezernenten für         daher bei den Gemeinden im Bad Bergzaberner
 Brandschutz Martin Engelhard gemeinsam mit           Land angefragt, ob zusätzlich Flächen für unsere
 Wehrleiter Udo Mertz.                                Feriengäste zur Verfügung gestellt werden können.
                                                      Der Initiative des Tourismusvereins folgend haben
 Bereits im letzten Jahr wurde Tim Westermann von     sich die Ortsgemeinden in Böllenborn, Kapellen-
 den Jugendwarten der jeweiligen Jugendfeuer-         Drusweiler, Klingenmünster, Schweigen-Rech-
 wehren zum neuen „Chef“ der Jugendfeuerwehren        tenbach, Steinfeld und Vorderweidenthal beraten
 der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gewählt.         und kurzfristig 50 temporäre Parkmöglichkeiten für
 Am 25. Mai 2020 erfolgte die offizielle Ernennung.   Wohnmobile geschaffen.
 Für den elementar wichtigen Brand- und Katas-        Ein wirklich wichtiges Anliegen ist mir der Dank
 trophenschutz wird die Verbandsgemeinde den          gegenüber allen Bürgermeister*innen, allen Bei-
 Fuhrpark ihrer Feuerwehren weiter modernisieren.     geordneten sowie auch allen Ratsmitgliedern, die
 Ein Tanklöschfahrzeug wird aktuell für die Wehr in   sich täglich und in vielen Arbeitsstunden ehren-
 Bad Bergzabern angeschafft und für ein Mittleres     amtlich für die verschiedenen Belange in unserer
 Löschfahrzeug für die Einheit in Klingenmünster      südpfälzischen Heimat einsetzen und engagiert
 erfolgte aktuell die Auftragsvergabe.                zusammenarbeiten.
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                     - 5 -                   Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020

                                                       Verbandsgemeinde weiter ausgebaut. Ab dem
                                                       01.07.2021 soll der Beschäftigungsumfang der
                                                       Fachkraft des Pflegestützpunktes Annweiler und
                                                       Bad Bergzabern auf 100 % erhöht werden. So kön-
 Einige Veränderungen gab es auch innerhalb der        nen noch mehr Bürgerinnen und Bürger im hohen
 Verwaltung. Seit 01.07.2020 hat Volker Geiger die     Alter Hilfe im Alltag erhalten, ohne ihre Selbststän-
 Leitung der Kasse übernommen und löste damit          digkeit und Selbstbestimmtheit einbüßen zu müs-
 Peter Damm nach 12 Dienstjahren auf dieser            sen. Damit dieses erfolgreiche Projekt fortgeführt
 verantwortungsvollen Stelle ab. Zum 1. Septem-        werden kann, beteiligt sich die Verbandsgemeinde
 ber wurde Frau Christine Ettel zur neuen Voll-        an den Kosten.
 streckungsbeamtin der Verbandsgemeinde Bad            Im Schulwesen steht ein Schulentwicklungsplan
 Bergzabern ernannt. Und nach über 30 Jahren           für die Grundschulen Bad Bergzabern, Dörren-
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Verbands-   bach, Gleiszellen-Gleishorbach, Steinfeld und
 gemeinde Bad Bergzabern verabschiedete sich           Klingenmünster auf der Agenda. Ziel dieses Pro-
 Hans-Peter Koob in Altersteilzeit. Im August hat      gramms ist es, ein ausgewogenes Bildungsange-
 Karina Huonker diese Stelle von ihm übernommen.       bot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen in
 Den eben genannten und allen weiteren Mitar-          erreichbarer Nähe zu erhalten und selbstverständ-
 beiterinnen und Mitarbeitern in der Verbandsge-       lich noch weiter zu entwickeln.
 meindeverwaltung, den -werken und in unserem          An dieser Stelle möchte ich nicht weiter auf die im
 Bauhof sowie im Schulbereich spreche ich meine        Einzelnen geplanten Vorhaben für 2021 eingehen.
 Anerkennung für ihre Arbeit in den vergangenen        Auf all die genannten Aktivitäten in unserer Ver-
 Monaten aus. Seit dem Frühjahr waren sie sehr         bandsgemeinde Bad Bergzabern können wir
 stark, teilweise bis an die Belastungsgrenze und      jedoch, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 darüber hinaus gefordert. Stellvertretend danke ich   gemeinsam stolz sein. Diese haben die Verbands-
 auch unserem Ersten Beigeordneten Martin Engel-       gemeinde wieder ein Stück nach vorne gebracht
 hard und den Beigeordneten Sonja Schmid und           und dafür gesorgt, dass die Lebensqualität in
 Hans-Peter Geiger für die gute Zusammenarbeit,        unser Heimat erhalten bleibt und sogar noch ein
 ihren Sachverstand und ihr Engagement in allen        Stück verbessert wurde.
 Belangen. Weiterhin bedanke ich mich sehr herz-       Freuen wir uns auf ein hoffentlich gutes neues Jahr
 lich bei Thomas Cornet, der als Büroleiter immer      2021, in dem wir weiter wachsen, an unseren Auf-
 wieder neue Lösungswege in dieser schwierigen         gaben und den Herausforderungen.
 Pandemie-Zeit mitangestoßen hat.                      Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nutzen Sie
 Auch im neuen Jahr 2021 haben wir uns für unsere      die Feiertage und den Jahreswechsel als Zeit der
 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wieder eini-          Freude und Besinnung. Und bitte besinnen Sie
 ges vorgenommen und werden an einer positiven         sich auch ein wenig darauf, dass die Lockerun-
 Entwicklung mit vereinten Kräften arbeiten. Bei-      gen über Weihnachten nicht zu sehr strapaziert
 spielhaft greife ich hier drei Dinge heraus: Zum      werden. Friedrich Dürrenmatt sagte einmal: „Das
 Ersten die Digitalisierung unserer Schulen sowie      Rationale am Menschen sind seine Einsichten; das
 unserer Verwaltung. Für die Beschaffung von           Irrationale, dass er nicht danach handelt.“ Es wäre
 Laptops, iPads, interaktiven Displays und Smart-      schön, wir könnten alle gemeinsam Dürrenmatt
 boards, sowie für die Infrastrukturvernetzung sind    widerlegen.
 im Schulhaushalt bei Investitionen und Unterhalts-
 auszahlungen insgesamt ca. 245.000 Euro veran-
 schlagt. Einen Großteil der Mittel wollen wir aus
                                                            Ich wünsche Ihnen von Herzen
 dem Digitalpakt abrufen. Zur technisch unterstütz-
 ten Informationsverarbeitung der Verwaltung und
                                                              fröhliche Weihnachten und
 die Ausweitung von Office-Lizenzen werden im               einen guten Start ins neue Jahr!
 Haushalt rund 110.000 Euro vorgehalten. Neben
 der Digitalisierung, spielt die Ausstattung unserer
                                                                               Ihr
 Gebäude und Liegenschaften mit Photovoltaik-
 Anlagen künftig eine wichtige Rolle. Im kommen-
 den Jahr wird auf dem Dach der Feuerwehrwache
 in Bad Bergzabern und in der Kläranlage Winden
 jeweils eine Anlage errichtet werden.
 Mit dem Modellprojekt „Gemeindeschwester                               Hermann Bohrer
 plus“ wird das präventive, gesundheitsfördernde                         Bürgermeister
 Beratungs- und Vernetzungsangebot in unserer                der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                                                                          - 6 -                            Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020

                Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                            Samstag, 02.01.2021 bis Mittwoch, 06.01.2021
                                                                                                            Informationen standen bei Redaktionsschluss noch nicht zur Verfü-
                                                                                                            gung.
   Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 6. Januar 2021.
                  Redaktionsschluss ist spätestens                                                          ❙❙ Krankenhäuser
                  Montag, 4. Januar 2021, 9:00 Uhr.                                                         Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
       Redaktion: Karina Huonker, i. V. Susanne Lunkenheimer                                                Standort Bad Bergzabern
          Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                    Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0
                  Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                         Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
         Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                                  Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0
            Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage
                 und einen guten Start ins neue Jahr!                                                            Technische
               „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                          Bereitschaftsdienste
       Notfallrufnummern                                                                                    ❙❙ Verbandsgemeindewerke
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110   (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112                 Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222             (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117                   Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797
Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240             ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
                                                                                                            (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und
       Ärztliche                                                                                            beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
                                                                                                            Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502
       Bereitschaftspraxen
                                                                                                            ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                           bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
Stelle geleitet!)
                                                                                                            ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                     Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen-
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                             münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten-
Telefon 116117                                                                                              bach
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00                                           Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um
07.00 Uhr
                                                                                                            ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
                                                                                                            Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                     Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Stein-
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel,                                           feld
Telefon 116117                                                                                              Tel. 0800 0837111
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr
❙❙ Zahnarzt
                                                                                                                 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
24./25. Dezember 2020                                                                                       ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Herr ZA Islam Elsyed, Woodbachweg 15, 76887 Bad Bergzabern, Tel.                                            ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss
06343 938360                                                                                                Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
26./27. Dezember 2020                                                                                       Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
Herr ZA Alexander Zitzer, Im Stift 12, 76889 Klingenmünster, Tel.                                           E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
06349 1074                                                                                                  Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
31. Dezember 2020 / 01. Januar 2021                                                                         - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr,
Frau Dr. Anne-Christine Rothöhler-Estelmann, Weinstraße 75, 76857                                           Do 14.00 bis 18.00 Uhr
Albersweiler, Tel. 06345 8595
02./03. Januar 2021                                                                                         ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
Herr ZA Bruno Maximilian Wessel, Hauptstraße 50, 76865 Rohrbach,                                            Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3
Tel. 06349 7787                                                                                             beachten.

❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                    ❙❙ Rentenstelle und Archiv
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                            nach telefonischer Vereinbarung
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                        ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
www.lak-rlp.de                                                                                              Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Mittwoch, 23.12.2020
Steinbühl-Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Tel.                                          ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
06342 7040                                                                                                  Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
Donnerstag, 24.12.2020                                                                                      IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Pelikan-Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstr. 20, Tel. 06349 8166                                       VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
Freitag, 25.12.2020                                                                                         27308
farma-plus-Apotheke, Landau, Dammühlstraße 11, Tel. 06341 556430                                            IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Samstag, 26.12.2020
Viehstrich-Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088                                         ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
                                                                                                            Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel.
Sonntag, 27.12.2020
                                                                                                            06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de
Löwen-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798
                                                                                                            November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr
Montag, 28.12.2020
                                                                                                            April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag,
Kur-Apotheke, Annweiler, Hauptstr. 62, Tel. 06346 8946
                                                                                                            10:00-13:00 Uhr
Dienstag, 29.12.2020
Apotheke im MED-ZEN, Landau, Max-Planck-Str. 1, Tel. 06341 14660                                            ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Mittwoch, 30.12.2020                                                                                        Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun-
Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550                                              ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Donnerstag, 31.12.2020                                                                                      Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Klingbach-Apotheke, Rohrbach, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370                                                 Schichtplan erstellt:
Freitag, 01.01.2021                                                                                         Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß,
Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677                                                 (06343 9395951 und 0175 9160804)
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                                                - 7 -                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020
Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß,   ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“
(06343 9395951 und 0175 9160804)                                                  Königstraße 38
Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������� Taxi Pfalzgraf,       Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr
(06343 6100148)                                                                   Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,
Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf,        Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä-
(06343 6100148)                                                                   sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������� Taxi Leischner,       entgegen genommen.
(06343 4763)                                                                      Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite
Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
                                                                                  ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die
                                                                                  Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer
bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die                ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern
Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.                  (für den Stadtbereich)
Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs-               Tel. 06343 2266 und 9512615
pflicht.
                                                                                  ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor-
                                                                                     bach und Klingenmünster
     Soziale Einrichtungen /                                                      Tel. 06349 9630966
     Beratungsdienste                                                             ❙❙ Ökumenische Sozialstation
❙❙ AIDS-Beratung                                                                  Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0
Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech-                   ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-                Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-
604                                                                               Essstoerung@pfalzklinikum.de
                                                                                  Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,
                                                                                  06349 900-2555
   Landau/SÜW                                                                     Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel.
Tel. 06341 942946                                                                 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern                                    Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811                    treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel.
                                                                                  06349 900-2120.
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                              Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im
Tel. 07275 5691                                                                   Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)                                                ❙❙ Pflegestützpunkt
Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,                  Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-
Tel. 06341 9273-10 und -14                                                        schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851

❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V                                           ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
- Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schwei-              Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
gen-Rechtenbach und Schweighofen                                                  der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
Tel. 06343 4794                                                                   ❙❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versor-
❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft                                           gung
Tel. 0173/665218 und 06345 7457                                                   Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz
                                                                                  Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel.
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                               06341 3807-40.
Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern
Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon-                    ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
fliktberatung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)                 Tel. 06340 8697
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern                                          ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr                                      Tel. 06343 9516050
Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070.
                                                                                  ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.                                             Tel. 06349 990215
Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),
info@drk-bza.de, www.drk-bza.de                                                   ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial-                Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
zentrum LD, Tel. 06341 92910.
                                                                                  ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau                          Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und                    ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel                    Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke,
06341-7039935                                                                     Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                                deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do
Tel. 06343 7811                                                                   14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621

❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte                                                  ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827                                              Bergzabern
                                                                                  jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626
❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau,                 ❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V.
Tel. 06341 940-120                                                                Tel. 06343 610696
(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in                   ❙❙ Telefonseelsorge
die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von                   Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
                                                                                  ❙❙ VdK Kreisverband Landau
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                            Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250
                                                                                  ❙❙ Weißer Ring
❙❙ Gesundheitsamt                                                                 Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006
Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
                                                                                  ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie
❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“                                             Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-
www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016                                            12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                                        - 8 -                         Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020
                                                                          haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die
     Öffnungszeiten                                                       Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug-
                                                                          nisse befreit.
❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120                                  - aus fremden Erzeugnissen -
Das Rebmeerbad ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres          Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren
geschlossen.                                                              Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der
                                                                          Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb
❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH                          oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise
Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10                     gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden
Die Südpfalz Therme ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Wei-         der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmos-
teres geschlossen.                                                        tes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines,
Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhält-         sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse.
lich.                                                                     In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und
                                                                          abzugeben.
❙❙ Stadtmuseum                                                            Die Meldevordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen          Bergzabern, Bürgerbüro 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61, mon-
Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
                                                                          tags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags von
❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21                     14 bis 17:30 Uhr sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Land-
Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen     wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.
Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.                              de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung)
Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!               erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininformations-
Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15             portal (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen bis zum 15. Januar
Personen möglich.                                                         2021 eingegangen sein.
Mehr Informationen unter                                                  Sollten Sie eine Abgabe bei der Verbandsgemeinde Bad Bergz-
www.otterbachabschnitt.de.              abern beabsichtigen, bitten wir Sie aufgrund der derzeitigen
                                                                          Coronasituation die oben genannten Öffnungszeiten der Verwal-
❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am                    tung zu beachten. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen,
   Marktplatz                                                             vereinbaren sie bitte telefonisch einen Abgabetermin mit den
Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,                Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Sie erreichen diese unter der
samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.                                           Telefonnummer 06343 7010. Dann können Sie Ihre Zweitausferti-
Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172                         gung der Meldung nach dem Anbringen des Eingangsstempels
❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100                           sofort wieder mit nach Hause nehmen.
Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund               Sie können aber auch das komplette Meldeformular in den Brief-
der aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres                kasten der Verbandsgemeindeverwaltung am Seiteneingang
geschlossen, ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt.            (Ostflügel / großer Parkplatz) einwerfen. Nach dem Abstempeln
                                                                          der Unterlagen erhalten Sie die Ausfertigung für den Meldepflich-
❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                      tigen umgehend wieder per Post zurück.
Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691                   Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen
Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr       mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein-
Kapsweyer              Mi.      16.00 - 18.00 Uhr                         gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.
Klingenmünster         Mi.      16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen                Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
                                                                          rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im
                                17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe
                                                                          Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht ter-
                       Fr.      16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe                mingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnah-
Oberotterbach          Fr.      15.30 - 17.30 Uhr                         men (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr.
                                                                          1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen
❙❙ Kath. öffentliche Bücherei                                             bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen
im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772                               Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufül-
Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr             len und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen
                                                                          die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den
                                                                          zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.
           Amtlicher Teil                                                 (Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz /
                                                                          Verbandsgemeinde Bad Bergzabern)

                                                                               Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
       Verbandsgemeinde
                                                                               der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
                 Ratsinformationssystem                                                vom 16. Dezember 2020
Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen:                   Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der
• Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in            Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung
    dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla-       zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der
    gen hinterlegt sind.                                                  Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunaler
• Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden            Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungs-
    Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der     verordnung die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
    vergangenen Sitzungen.                                                vom 27. Juni 2019 in der Fassung der Satzung zur Änderung der
• Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel-        Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 10. Juli
    nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern.                      2020 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
                                                                                                        Artikel 1
   Bekanntmachung- Traubenernte- und                                      Der § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergz-
                                                                          abern vom 27. Juni 2019 in der Fassung der Satzung zur Änderung
 Weinerzeugungsmeldung und Meldung der                                    der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 10.
 Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020                                   Juli 2020 erhält folgende Neufassung:
                Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021                                                     § 10
- aus eigenen Erzeugnissen -                                                             Ehrenamtliche Schulpatinnen/-paten,
Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht                 ehrenamtliche Sporthallenbetreuer/-innen,
die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte                     ehrenamtliche Betreuer/-innen der Jugendpflege,
Erzeugergemeinschaft abliefern.                                                    ehrenamtliche Betreuer/-innen von Flüchtlingen,
Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften                              Ehrenamtlich Tätige in den Bädern,
müssen eine Traubenernte­Meldung für die Erzeugnisse abgeben, die                                Behindertenbeauftragter
sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern über-       (7) Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt einen Behinder-
nehmen.                                                                   tenbeauftragten.
Ausnahme:                                                                 Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen
Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe     persönlichen Aufwendungen erhält der Behindertenbeauftragte eine
einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt           monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 Euro.
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                                      - 9 -                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020
Neben der Aufwandsentschädigung erhält der Behindertenbeauf-                                             §3
tragte für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmun-                                 Ermittlungsgebiete
gen des Landesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.     (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemein-
                                  Artikel 2                             degebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermitt-
Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.                           lungsgebiet (Abrechnungseinheit).
Bad Bergzabern, 16. Dezember 2020                                       Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen
Hermann Bohrer, Bürgermeister                                           Einrichtungen ist dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt.
Hinweis                                                                 (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird          bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwen-
nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz         dungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt.
auf Folgendes hingewiesen:                                                                               §4
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-                        Gegenstand der Beitragspflicht
schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen,            Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell
so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig   oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und
zustande gekommen.                                                      tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in
Dies gilt nicht, wenn                                                   der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-                                      §5
      migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung                                 Gemeindeanteil
      verletzt worden sind, oder                                        Der Gemeindeanteil beträgt 25 %
2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts-                                        §6
      behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung                                Beitragsmaßstab
      der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-     (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollge-
      gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern          schosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v.H.
      unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-   Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne
      den soll, schriftlich geltend gemacht hat.                        der Landesbauordnung.
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend
                                                                        (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.                        1.   In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist
                                                                             das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante
Bad Bergzabern, den 17.12.2020                                               Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuord-
Verbandsgemeindeverwaltung                                                   nen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks;
Im Auftrag                                                                   Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden.
Kummler                                                                 2. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebau-
                                                                             ten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
       Birkenhördt                                                           a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
                                                                             Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m.
                                                                             b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angren-
 Satzung der Ortsgemeinde Birkenhördt zur                                    zen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen
 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen                                      Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von
                                                                             der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu
    für den Ausbau von Verkehrsanlagen                                       einer Tiefe von 50 m.
        (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)                      c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbin-
                          vom 09.10.2020                                     dung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstück-
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung                stiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgaben-              d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbe-
gesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt             grenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge-
gemacht wird:                                                                bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig
                                 §1                                          nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis
                  Erhebung von Ausbaubeiträgen                               zu einer Tiefe von 100 m zugrunde gelegt.
(1) Die Ortsgemeinde Birkenhördt erhebt wiederkehrende Beiträge              Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb-
für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den              ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche,
Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.                                     industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbe-
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen,             grenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige
die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesse-            Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefen-
rung dienen, erhoben.                                                        begrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
1.   „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz          Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöh-
     oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften              ten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich,
     Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen-             industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbe-
     den Zustand,                                                            grenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig-      3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als
     gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,             Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der                oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich
     Verkehrsanlage,                                                         des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grund-
4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,               stücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb
     der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des            eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tat-
     Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähig-          sächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks – gege-
     keit einer Anlage.                                                      benenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten
                                                                             Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung
                                                                        (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
beitragsfähig ist.                                                      1.   Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festge-
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostener-           setzte zulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt.
stattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind.                 2.   Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn            Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt
die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwar-            die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch
tenden Beitragsaufkommen stehen.                                             eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der
                                   §2                                        baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die
                   Beitragsfähige Verkehrsanlagen                            durch 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege         beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe.
und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie            Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als
für selbstständige Fuß- und Radwege.                                         Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der
(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels         seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu mes-
und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme                sen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.                        3.   Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                                       - 10 -                        Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020
     a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung            (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf
     überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück            werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat
     bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollge-   nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
     schosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die         (2) Der Beitragsbescheid enthält:
     tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.        1.    die Bezeichnung des Beitrages,
     b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl      2.    den Namen des Beitragsschuldners,
     von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohn-        3.    die Bezeichnung des Grundstückes,
     zwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer          4.    den zu zahlenden Betrag,
     freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
                                                                          5.    die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der
4. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststell-            beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech-
     bar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6         nungsgrundlagen nach dieser Satzung,
     anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzu-
     runden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite      6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
     der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der       7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem
     Gebäudemitte zu messen.                                                    Grundstück ruht, und
5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nut-          8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
     zung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplan-           (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge kön-
     gebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und       nen durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt
     Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener           werden.
     Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in                                        § 13
     jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss.                                     Übergangs- bzw. Verschonungsregelung
6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze               (1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke,
     errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse    vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der
     oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl    Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und bei-
     der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein         tragspflichtig werden, nach
     Vollgeschoss.                                                        a)    16 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage,
7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach            b)    12 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn,
     § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflä-     c)    8 Jahren bei Herstellung des Gehweges,
     chen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen
                                                                          d)    4 Jahren bei durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb,
     für
                                                                                Straßenoberflächenentwässerungskosten oder anderer Teilanla-
     a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung               gen.
     Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
                                                                          Bei Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen erfolgt keine Verscho-
     b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim-           nung.
     mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.                       Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d)
8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrech-           gilt auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der
     nung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die       Verbesserung von Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maß-
     Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.             nahmen mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Addition der unter
9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschied-             den Buchstaben b) bis d) aufgeführten Verschonungsfristen nicht
     licher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die     statt; es gilt dann die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer.
     bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.                      Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird         sachlichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem
die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete            BauGB bzw. für die Ausbauträge nach dem KAG entstanden sind.
Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für aus-      (2) Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage aufgrund von Verträ-
schließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte      gen (insbes. Erschließungsverträge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz
Grundstücke in sonstigen Baugebieten.                                     1 KAG die Verschonungsdauer auf 16 Jahre festgesetzt. Die Über-
Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten   gangsregelung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem Prüfung der Abrech-
Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Bauge-          nung der vertraglichen Leistung und die Widmung der Verkehrsanlage
bieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H.                          erfolgt sind.
                                    §7                                    (3) Bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungs-
          Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke                    gebiet zu Ausgleichsbeträgen herangezogen werden bzw. worden
(1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung            sind, wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG die Verschonungsdauer
verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer            anhand des Umfangs der einmaligen Belastung wie folgt festgelegt:
oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit           0,01 bis 2,00 € pro qm Grundstücksfläche – zwei Jahre Verschonung
erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grund-            2,01 bis 4,00 € pro qm Grundstücksfläche – vier Jahre Verschonung
stücksfläche angesetzt.                                                   4,01 bis 6,00 € pro qm Grundstücksfläche – sechs Jahre Verschonung
(2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die       6,01 bis 8,00 € pro qm Grundstücksfläche – acht Jahre Verschonung
Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt       8,01 bis 10,00 € pro qm Grundstücksfläche – zehn Jahre Verschonung
die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grund-          10,01 bis 12,00 € pro qm Grundstücksfläche – zwölf Jahre Verscho-
stücksteile.                                                              nung
                                    §8                                    12,01 bis 14,00 € pro qm Grundstücksfläche – 14 Jahre Verschonung
                 Entstehung des Beitragsanspruches                        Mehr als 14,00 € pro qm Grundstücksfläche – 16 Jahre Verschonung
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das         Die Verschonung beginnt zu dem Zeitpunkt des Entstehens der sach-
abgelaufene Jahr.                                                         lichen Ausgleichsbetragspflichten.
                                    §9                                                                        § 14
                           Vorausleistungen                                                           Öffentliche Last
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsge-              Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last
meinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben wer-          auf dem Grundstück.
den.                                                                                                          § 15
(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitrags-                                   In-Kraft-Treten
höhe für das laufende Jahr bemessen.                                      Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
                                   § 10                                   Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen entstan-
                    Ablösung des Ausbaubeitrages                          den sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten insoweit für
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeit-      diese die bisherigen Regelungen weiter.
raum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter      Birkenhördt, den 09.10.2020
Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abge-           Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister
zinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.                   Anlage 1
                                   § 11                                   Für das Gebiet der Ortsgemeinde Birkenhördt wird eine Abrechnungs-
                           Beitragsschuldner                              einheit gebildet.
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-      Begründung nach § 3 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 10 a Abs. 1 KAG
tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des         1) Die Ortsgemeinde Birkenhördt hat insgesamt rd. 650 Einwohner.
Grundstückes ist.                                                         2) Alle Verkehrsanlagen sind räumlich zusammenhängend und nicht
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.                       voneinander abgrenzbar.
                                   § 12                                   3) Es liegen keine Zäsuren vor, welche die Aufteilung in zwei oder
                       Veranlagung und Fälligkeit                         mehrere Abrechnungseinheiten rechtfertigen würde.
Bad Bergzabern, den 23.12.2020                                       - 11 -                                        Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020
   Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des          22.12.2015 (GVBl. S. 477) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunal-
             Gemeinderates Birkenhördt am 08.10.2020                      abgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geän-
4. Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Aus-             dert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), hat der Rat der
bau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkeh-                 Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler in seiner Sitzung am 22.10.2020
rende Beiträge)                                                           die folgende Satzung beschlossen.
Der Vorsitzende erklärt die Gründe der Einführung der wiederkeh-          Inhaltsverzeichnis
renden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsge-
                                                                          §1       Erhebungszweck, -gebiet und –jahr��������������������������������������� 2
meinde. Er hält dies für die richtige Entscheidung, da viele Stellen in
diversen Straßen erneuert werden müssen und so die Finanzierung           §2       Beitragspflichtige ��������������������������������������������������������������������2
auch solcher Ausbesserungen langfristig gesichert wird. Der Rat war       §3       Beitragsmaßstab�������������������������������������������������������������������� 2
hierüber bereits in einer früheren Sitzung unterrichtet worden.           § 3a     Sonder-Maßstab wegen Corona-Krise����������������������������������� 3
Mit Gesetz vom 05.05.2020 hat das Land die grundsätzliche flächen-        §4       Beitragssatz ����������������������������������������������������������������������������3
deckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitra-              §5       Beginn der Beitragspflicht und Entstehung der Beitragsschuld
ges beschlossen. Demnach werden die Gemeinden und Städte, die                      ������������������������������������������������������������������������������������������������4
derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erheben, grundsätz-          §6       Festsetzung und Fälligkeit������������������������������������������������������ 4
lich ab spätestens 01.01.2024 auf das System der wiederkehrenden
                                                                          §7       Anzeige- und Auskunftspflicht, Ermittlungsverfahren������������ 4
Beiträge (wkB) umstellen müssen. Der Umstieg auf den wkB erfolgt
durch entsprechenden Satzungserlass. Für die Ortsgemeinde Birken-         §8       Ordnungswidrigkeiten ������������������������������������������������������������5
hördt sind die Vorbereitungen zur Umstellung auf den wkB bereits so       §9       Datenerhebung und -verarbeitung����������������������������������������� 5
weit vorangeschritten, dass dieser bereits zum 01.01.2021 eingeführt      § 10 Inkrafttreten���������������������������������������������������������������������������� 6
werden kann. Beim wkB wird der Gemeindeanteil in der Satzung fest-                                                                  §1
geschrieben, und nicht wie beim Einmalbeitrag je einzelne Maßnahme                                      Erhebungszweck, -gebiet und -jahr
bzw. Verkehrsanlage beschlossen. Der Gemeindeanteil deckt damit           (1) Die Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler erhebt jährlich für die Tou-
sämtliche Verkehrsanlagen innerhalb der jeweiligen Abrechnungsein-        rismuswerbung einen Tourismusbeitrag.
heit ab. Bei der Festlegung des Gemeindeanteils gilt sämtlicher inner-    (2) Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Ortsge-
örtlicher Verkehr als Anliegerverkehr. Im beitragsrechtlichen Sinne ist   meinde Kapellen-Drusweiler.
dies sämtlicher Ziel- und Quellverkehr, der von den beitragspflichtigen   (3) Erhebungsjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kosten für die in
Grundstücken ausgeht. Verkehr auf klassifizierten Straßen (Bundes-,       Abs. 1 bestimmten Zwecke anfallen und auf die Beitragspflichtigen
Landes- und Kreisstraßen) bleibt bei dieser Beurteilung außen vor, da
                                                                          umgelegt werden.
diese nicht in die Baulast der Gemeinde fallen.
                                                                                                                            §2
Im Ergebnis führt diese Betrachtungsweise in der Mehrheit der Fälle
zu einem Gemeindeanteil von nicht mehr als 25 %. In der Ortsge-                                                Beitragspflichtige
meinde Birkenhördt trifft vorstehende Verkehrssituation zu, weshalb       (1) Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen
der Gemeindeanteil auf 25 % festgesetzt wird. Der Beitragsmaßstab         sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf-
wird vom bisherigen Geschossflächenmaßstab auf den Vollgeschoss-          grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar
maßstab (Zuschläge für Vollgeschosse) umgestellt. Dieser Wechsel          besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
bringt Erleichterungen in der Kalkulation mit sich, welcher sich nun im   (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus werden
Rahmen der Umstellung des Beitragsmodelles anbietet.                      den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhe-
Der Gemeinderat beschließt, das System von einmaligen Straßen-            bungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche
ausbaubeiträgen auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Die              Leistungen anbieten. Die Vorteile sind unmittelbar, wenn das Leis-
vorliegende Fassung der Satzung wird mit Wirkung ab 01.01.2021            tungsangebot geeignet ist, den Bedarf von Touristen zu decken; sie
beschlossen.                                                              sind mittelbar, wenn das Leistungsangebot geeignet ist, den betrieb-
Beschluss: einstimmig                                                     lichen Bedarf derjenigen zu decken, denen unmittelbare Vorteile
Für die Richtigkeit des Auszuges:                                         geboten werden. Dem Leistungsangebot im Sinne der Sätze 1 und 2
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern                                 gleichgestellt sind bereits bestehende Leistungspflichten gegenüber
Im Auftrag:                                                               Touristen oder unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen.
Bad Bergzabern, den 13. November 2020                                     (3) Im Erhebungsgebiet geboten werden die Vorteile auch ohne dor-
                                                                          tigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des
                                                                          Abs. 2 in einer Betriebsstätte (§ 12 Abgabenordnung - AO), mittels
       Gleiszellen-Gleishorbach                                           ständiger Vertretung (§ 13 AO) oder mittels sonstiger regelmäßig wie-
                                                                          derkehrend geschäftlich genutzter Örtlichkeit ausgeübt und werblich
          Amtliche Mitteilungen aus der                                   bekannt gemacht wird.
                                                                                                                            §3
       16. Sitzung des Gemeinderates von                                                                        Beitragsmaßstab
             Gleiszellen-Gleishorbach                                     (1) Der besondere wirtschaftliche Vorteil aus dem Tourismus besteht in
Der Gemeinderat beriet über die Anpassung der Tourismusbeitrags-          der objektiven Möglichkeit, aus der beitragspflichtigen Tätigkeit Ver-
satzung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach aufgrund der            dienst zu erzielen und bemisst sich nach einem Messbetrag beste-
Corona-Pandemie. Der Vorsitzende erläuterte dazu zusammenfas-             hend aus folgenden Komponenten: Dem Umsatz (Abs. 2) multipliziert
send, dass bei den Maßstabskomponenten Umsatz, Vorteilsatz und            mit einem Vomhundertsatz für den aus dem Tourismus resultierenden
Gewinnsatz zur Ermittlung für die Jahre 2020-22 als Basis nicht mehr      Umsatzanteil (Vorteilssatz, Abs. 3) sowie mit einem Vomhundertsatz
das Vorjahr genommen, sondern das Jahr im darauffolgenden Jahr            für den niedrigsten Gewinnanteil der Betriebsart (Gewinnsatz, Abs. 4).
nachläufig verrechnet werden soll. Der Rat beschloss die vorliegende      (2) Unter Umsatz i.S.d. Abs. 1 ist die Summe aller Entgelte (im Sinne
Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsge-         des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) des dem Erhebungsjahr
meinde Gleiszellen-Gleishorbach (Tourismusbeitragssatzung).               (§ 1 Abs. 3) vorangegangenen Jahres zu verstehen, die im Rahmen
Dem Bauantrag zur Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Gaube und         der beitragspflichtigen Tätigkeit gem. § 2 erzielt wurden. Für diejeni-
Ausbau des Dachgeschosses in der Schlemmergasse wurde das Ein-            gen, die nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden oder bei denen
vernehmen erteilt. Der Rat empfahl zusätzlich, dass rote Dachziegel       aus anderen Gründen ein Jahresumsatz nicht vorhanden ist, ist ein
entsprechend der Umgebungsbebauung zur Anpassung an das Orts-
                                                                          den Entgelten im Sinne des Satzes 1 entsprechender Einnahmenbe-
bild verwendet werden sollen. Die Empfehlung, bei neuen Fenstern/
                                                                          trag maßgeblich. Im Erhebungsgebiet erzielt ist der Umsatz
Türen solche mit Echtholzrahmen zu verwenden, fand keine Mehrheit.
(VG-Verwaltung)                                                           auch, soweit aus dem innerörtlichen Leistungsangebot resultierende
                                                                          Pflichten außerhalb des Erhebungsgebietes erfüllt werden.
                                                                          Abweichend von Satz 1 ist maßgebend:
       Kapellen-Drusweiler                                                a) im Falle des Beginns oder der Beendigung einer beitragspflichtigen
                                                                          Tätigkeit im Erhebungsjahr: Der Umsatz des Erhebungsjahres.
          Satzung über die Erhebung                                       b) im Falle des Beginns einer beitragspflichtigen Tätigkeit erst im ver-
                                                                          gangenen Jahr: Der Umsatz des Erhebungsjahres.
       eines Tourismusbeitrages in der                                    Als Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzuse-
      Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler-                                   hen, wenn diese wiederkehrend saisonal ausgeübt wird.
                                                                          (3) Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitrags-
     Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom                                   pflichtigen Tätigkeit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des
                  09.12.2020                                              Umsatzes. Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitrags-
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung               pflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartenta-
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom          belle) in Spalte 2 bestimmt.
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