Ins neue Jahr - Verbandsgemeinde Bad ...
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40. Jahrgang Mittwoch, den 23. Dezember 2020 Nr. 52/53/2020 Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, trotz der schwierigen und turbulenten Zeiten wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Verbandsgemeinderates, ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest. Kommen Sie gut ins neue Jahr. Ihr Bürgermeister Hermann Bohrer
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in dem zu Ende gehenden Jahr 2020 haben The- Lassen Sie mich men wie die US-Präsidentschaftswahl, der Brexit, einen kurzen die Black-Lives-Matter-Bewegung und natürlich Jahresrückblick die Corona-Pandemie die Menschen weltweit starten, um zu bewegt. In den neuen digitalen Medien ist laut zeigen, dass wir Auswertung des Kurznachrichtendienstes Twitter trotz COVID19 im zurückliegenden Jahr einiges #corona der meistverwendete Hashtag deutscher geschafft und erreicht haben und auch weiterhin in Nutzer. 2021 schaffen werden. Fakt ist, ein schwieriges und anstrengendes Jahr, Im Rahmen des EU-Projektes PAWENA fand am geprägt von der COVID19-Pandemie, liegt hin- 6. März 2020 am alten Wasserwerk Steinfeld der ter uns und bestimmt seit März auch den Alltag Spatenstich für das neue Wasserwerk statt. Der in unserer Verbandsgemeinde. Gerne würde ich Neubau hat ein Investitionsvolumen von rund 4,6 Ihnen sagen, dass das nächste Jahr ein besseres Millionen Euro. Bauherr sind die Verbandsgemein- wird. Die Wahrheit ist: ich weiß es nicht. Was bleibt, dewerke Bad Bergzabern, die mit der Anlage einen ist die Hoffnung. Der Anfang des nächsten Jahres wichtigen Teil des gemeinsamen Trinkwasserpro- wird gewiss so wenig leicht und unbeschwert sein, jekts realisieren. Das neue Wasserwerk in Steinfeld wie es das Ende dieses Jahres ist. Wir haben viele, ist das Herzstück einer nachhaltigen Trinkwas- viele Monate der Entbehrung, in mancher Hin- serversorgung und Grundwasserbewirtschaftung sicht sehr schmerzlicher Entbehrung, hinter uns zwischen der Südpfalz und dem Nordelsass. Die gebracht und vor uns liegen weitere, Kräfte zeh- Wasserversorgung beiderseits der Lauter muss rende Etappen, für Familien, für Eltern und mehr noch intensiver gesichert und gleichzeitig die noch für Alleinerziehende, für Alleinstehende, für außerordentliche Naturlandschaft im Bienwald die älteren und vor allem für die pflegebedürfti- geschützt werden. Mit dem Interreg-Projekt sind gen Menschen in unserer Verbandsgemeinde und wir auf einem guten Weg dahin. auf der ganzen Welt. Unsere Ärzte und Ärztinnen, unsere Pflegefachkräfte und all unsere ehren- amtlich engagierten Mitbürger*innen leisten im Moment Herausragendes. Auch alle Beschäftig- ten im Einzelhandel möchte ich hier nicht verges- sen. So manch einer musste die Nerven bewahren und auch erhitzte Gemüter beruhigen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich danken, dass Sie jeden Morgen zur Arbeit erschienen sind und damit dafür gesorgt haben, dass es niemandem an irgendetwas mangelt. Sicher ist, es werden weitere Hürden kommen, die wir uns bislang nicht ausmalen können. Möglich ist, dass die jüngst getroffenen Maßnahmen die Gesellschaft überlasten. Sie fragen, was unser Ziel ist? ich kann Ihre Frage mit einem Wort beantworten: die Zuversicht nicht Die Leitungsverlegung kann beginnen! v.l.n.r: Prof. zu verlieren. Das Vertrauen darauf zu wahren, dass Dr. Hannes Kopf, Evelyne Isinger, Hermann Boh- es eine Zeit nach der Pandemie geben wird, die rer, Sandra Fischer-Junck, Charles Graf, Stéphanie erstrebenswert und gut ist. Kochert und Martin Engelhard.
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Der „Spatenstich“ zur Erneuerung der Trinkwas- serverbindungsleitung vom elsässischen Riedseltz zum nahegelegenen Schafbusch oberhalb von Wissembourg erfolgte am 2. September 2020 an der Gemeindehalle in Riedseltz. Der französische Zweckverband Syndicat Mixte stellt die Wasser- versorgung von rd. 88.000 Einwohnern im Nordel- sass sicher. Die Erneuerung der Hauptleitung ist nach meiner Meinung ein wichtiges Projekt zur Gewährleistung v. l. n. r.: Werkleiter Martin Engelhard, Abwasser- der Trinkwasserversorgung in Zeiten des Klima- meister Sebastian Haag, 2. stellvertretender Werk- wandels. Wasser kann damit in Notzeiten künf- leiter Jaroslaw Misiak, Dipl.-Ing. Vera Heckeroth, tig auch von Neuhäusel am Rhein bis nach Bad Geschäftsführerin des DWA-Landesverbands Hes- Bergzabern geleitet werden. sen/ Rheinland-Pfalz/Saarland, 1. stellvertretender Werkleiter Simon Sium und Bürgermeister Her- mann Bohrer Im Mai traf ich mich gemeinsam mit Stadtbürger- meister Hermann Augspurger mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland Pfalz, Ärzten aus der Region sowie politischen Vertretern des Landes und des Landkreises in der Schloss- halle, um die aktuelle Lage der vertragsärztlichen Versorgung hier bei uns in der Region zu erörtern. Ziel soll es sein, auch in Zukunft Ärzte für unsere Region und vor allem unsere Verbandsgemeinde zu gewinnen. Einen wichtigen Anstoß für die Zusammenkunft Bürgermeister Hermann Bohrer begrüßte zum hat Helmut Ehrhart, der Vorsitzende des Senioren- Spatenstich im alten Wasserwerk der Verbands- beirates der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gemeinde in Steinfeld zahlreiche Repräsentanten, gegeben. Dafür möchte ich ihm sehr danken, darunter Staatssekretärin Daniela Schmitt aus dem ebenso allen weiteren Mitgliedern des Senioren- Wirtschaftsministerium, Evelyne Isinger (Conseil- beirates, dass sie diese wichtige Aufgabe inner- lière Régionale), Stéfanie Kochert (Conseillère halb der Verbandsgemeinde übernommen haben. Départementale), MdL Alexander Schweitzer so- Im November 2019 fragte die Verbandsgemeinde- wie Maire Christian Gliech aus Wissembourg. verwaltung beim Alfred-Grosser-Schulzentrum an, ob Interesse bestehe, im Rahmen eines Projektes Kunst am Bau für die zu sanierende VG-Sporthalle Auch in punkto Abwasserentsorgung berichte ich zu entwerfen. Anfang Dezember begannen ins- Ihnen gerne über ein positives Ereignis: Am 14. Juli gesamt 29 Schüler*innen für ausgewählte Stand- 2020 wurden die Verbandsgemeindewerke Bad orte innerhalb der Sporthalle Ideen zu entwickeln. Bergzabern von der Deutschen Vereinigung für Die Wand im Foyer des Sportlereingangs wird Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) nach einem Entwurf der Schülerin Lisa Aspenlei- mit dem Qualitätssiegel Technisches Sicherheits- ter gestaltet. Für das Treppenhaus im Bereich des management (TSM) in der Sparte Abwasser aus- Besuchereingangs hat sich der Verbandsgemein- gezeichnet. derat im Mai für die Idee von Silas Bast, „Der Nati- oneneinheitskreis des Sports“, entschieden. Eine Die TSM-Bestätigung bescheinigt unseren Abwas- Skulptur, die vor der Halle platziert werden soll, serwerken die sichere, wirtschaftliche, nachhaltige wird derzeit nach dem Entwurf der Schülerin Lara und umweltfreundliche Abwasserentsorgung. Kunz gefertigt.
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit und danke unseren Feuerwehrfrauen und -männern ganz herzlich für ihre Einsatzbereitschaft. Es ist keine selbstverständliche Aufgabe, die sie über- nehmen. Jeder Einsatz ist mit einem Risiko ver- bunden, mal höher, mal weniger hoch. Es ist jedoch bemerkenswert, dass diese Institution der Feuerwehr in unserem ländlichen Bereich, wo es keine Berufswehren gibt, ganz und gar auf der Grundlage der Freiwilligkeit fußt und dennoch so gut funktioniert. Dass die Übungseinheiten durch Corona entfallen mussten, macht eine Organi- sation der digitalen Weiterbildung für alle Feuer- wehrleute zu einem beachtlichen Unterfangen. Die Gesamtstärke liegt derzeit bei 438 aktiven ehren- amtlichen Wehrleuten mit 46 Einsatzfahrzeugen. Unsere Jugendfeuerwehr hat 137 Mitglieder und die ganz Kleinen sind mit 17 Mitgliedern bei der Bürgermeister Hermann Bohrer besuchte die Bambinifeuerwehr vertreten. Schülerinnen und Schüler sowie Kunsterzieherin Stellvertretend für die Wehrleute darf ich unserem Elke Pfaffmann, die zusammen mit der Firma Wind langjährigen Wehrleiter Udo Mertz danken, der aus aus Knörringen, die Wandmalereien umsetzen. Altersgründen ausscheidet und Dirk Nerding zur Wahl dieses Ehrenamts beglückwünschen. Dass der Freibadbetrieb mit einem stimmigen und gut ausgearbeiteten Konzept auch in Corona-Zei- ten funktionieren kann, haben die Mitarbeiter*innen der Verbandsgemeindeverwaltung und mehr noch die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer auf ehrenamtlicher Basis bewiesen. In Steinfeld wurde sogar eigens der Förderverein „Waldschwimm- bad“ gegründet. Darüber habe ich mich besonders gefreut, unterstützt der Verein doch den Erhalt des Freibades zusätzlich. Im Rebmeerbad steht für das kommende Jahr die Erneuerung verschiedener Versorgungsleitungen zwischen dem Technikge- bäude und den einzelnen Außenbecken an. Der Tourismusverein SÜW Bad Bergzaberner Land stand im Sommer vor der Herausforderung, den vielen Besuchern mit Wohnmobil möglichst umge- Offizielle Ernennung von Tim Westermann durch hend Stellplätze bieten zu können. Der Verein hat den Ersten Beigeordneten und Dezernenten für daher bei den Gemeinden im Bad Bergzaberner Brandschutz Martin Engelhard gemeinsam mit Land angefragt, ob zusätzlich Flächen für unsere Wehrleiter Udo Mertz. Feriengäste zur Verfügung gestellt werden können. Der Initiative des Tourismusvereins folgend haben Bereits im letzten Jahr wurde Tim Westermann von sich die Ortsgemeinden in Böllenborn, Kapellen- den Jugendwarten der jeweiligen Jugendfeuer- Drusweiler, Klingenmünster, Schweigen-Rech- wehren zum neuen „Chef“ der Jugendfeuerwehren tenbach, Steinfeld und Vorderweidenthal beraten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gewählt. und kurzfristig 50 temporäre Parkmöglichkeiten für Am 25. Mai 2020 erfolgte die offizielle Ernennung. Wohnmobile geschaffen. Für den elementar wichtigen Brand- und Katas- Ein wirklich wichtiges Anliegen ist mir der Dank trophenschutz wird die Verbandsgemeinde den gegenüber allen Bürgermeister*innen, allen Bei- Fuhrpark ihrer Feuerwehren weiter modernisieren. geordneten sowie auch allen Ratsmitgliedern, die Ein Tanklöschfahrzeug wird aktuell für die Wehr in sich täglich und in vielen Arbeitsstunden ehren- Bad Bergzabern angeschafft und für ein Mittleres amtlich für die verschiedenen Belange in unserer Löschfahrzeug für die Einheit in Klingenmünster südpfälzischen Heimat einsetzen und engagiert erfolgte aktuell die Auftragsvergabe. zusammenarbeiten.
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Verbandsgemeinde weiter ausgebaut. Ab dem 01.07.2021 soll der Beschäftigungsumfang der Fachkraft des Pflegestützpunktes Annweiler und Bad Bergzabern auf 100 % erhöht werden. So kön- Einige Veränderungen gab es auch innerhalb der nen noch mehr Bürgerinnen und Bürger im hohen Verwaltung. Seit 01.07.2020 hat Volker Geiger die Alter Hilfe im Alltag erhalten, ohne ihre Selbststän- Leitung der Kasse übernommen und löste damit digkeit und Selbstbestimmtheit einbüßen zu müs- Peter Damm nach 12 Dienstjahren auf dieser sen. Damit dieses erfolgreiche Projekt fortgeführt verantwortungsvollen Stelle ab. Zum 1. Septem- werden kann, beteiligt sich die Verbandsgemeinde ber wurde Frau Christine Ettel zur neuen Voll- an den Kosten. streckungsbeamtin der Verbandsgemeinde Bad Im Schulwesen steht ein Schulentwicklungsplan Bergzabern ernannt. Und nach über 30 Jahren für die Grundschulen Bad Bergzabern, Dörren- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Verbands- bach, Gleiszellen-Gleishorbach, Steinfeld und gemeinde Bad Bergzabern verabschiedete sich Klingenmünster auf der Agenda. Ziel dieses Pro- Hans-Peter Koob in Altersteilzeit. Im August hat gramms ist es, ein ausgewogenes Bildungsange- Karina Huonker diese Stelle von ihm übernommen. bot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen in Den eben genannten und allen weiteren Mitar- erreichbarer Nähe zu erhalten und selbstverständ- beiterinnen und Mitarbeitern in der Verbandsge- lich noch weiter zu entwickeln. meindeverwaltung, den -werken und in unserem An dieser Stelle möchte ich nicht weiter auf die im Bauhof sowie im Schulbereich spreche ich meine Einzelnen geplanten Vorhaben für 2021 eingehen. Anerkennung für ihre Arbeit in den vergangenen Auf all die genannten Aktivitäten in unserer Ver- Monaten aus. Seit dem Frühjahr waren sie sehr bandsgemeinde Bad Bergzabern können wir stark, teilweise bis an die Belastungsgrenze und jedoch, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, darüber hinaus gefordert. Stellvertretend danke ich gemeinsam stolz sein. Diese haben die Verbands- auch unserem Ersten Beigeordneten Martin Engel- gemeinde wieder ein Stück nach vorne gebracht hard und den Beigeordneten Sonja Schmid und und dafür gesorgt, dass die Lebensqualität in Hans-Peter Geiger für die gute Zusammenarbeit, unser Heimat erhalten bleibt und sogar noch ein ihren Sachverstand und ihr Engagement in allen Stück verbessert wurde. Belangen. Weiterhin bedanke ich mich sehr herz- Freuen wir uns auf ein hoffentlich gutes neues Jahr lich bei Thomas Cornet, der als Büroleiter immer 2021, in dem wir weiter wachsen, an unseren Auf- wieder neue Lösungswege in dieser schwierigen gaben und den Herausforderungen. Pandemie-Zeit mitangestoßen hat. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nutzen Sie Auch im neuen Jahr 2021 haben wir uns für unsere die Feiertage und den Jahreswechsel als Zeit der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wieder eini- Freude und Besinnung. Und bitte besinnen Sie ges vorgenommen und werden an einer positiven sich auch ein wenig darauf, dass die Lockerun- Entwicklung mit vereinten Kräften arbeiten. Bei- gen über Weihnachten nicht zu sehr strapaziert spielhaft greife ich hier drei Dinge heraus: Zum werden. Friedrich Dürrenmatt sagte einmal: „Das Ersten die Digitalisierung unserer Schulen sowie Rationale am Menschen sind seine Einsichten; das unserer Verwaltung. Für die Beschaffung von Irrationale, dass er nicht danach handelt.“ Es wäre Laptops, iPads, interaktiven Displays und Smart- schön, wir könnten alle gemeinsam Dürrenmatt boards, sowie für die Infrastrukturvernetzung sind widerlegen. im Schulhaushalt bei Investitionen und Unterhalts- auszahlungen insgesamt ca. 245.000 Euro veran- schlagt. Einen Großteil der Mittel wollen wir aus Ich wünsche Ihnen von Herzen dem Digitalpakt abrufen. Zur technisch unterstütz- ten Informationsverarbeitung der Verwaltung und fröhliche Weihnachten und die Ausweitung von Office-Lizenzen werden im einen guten Start ins neue Jahr! Haushalt rund 110.000 Euro vorgehalten. Neben der Digitalisierung, spielt die Ausstattung unserer Ihr Gebäude und Liegenschaften mit Photovoltaik- Anlagen künftig eine wichtige Rolle. Im kommen- den Jahr wird auf dem Dach der Feuerwehrwache in Bad Bergzabern und in der Kläranlage Winden jeweils eine Anlage errichtet werden. Mit dem Modellprojekt „Gemeindeschwester Hermann Bohrer plus“ wird das präventive, gesundheitsfördernde Bürgermeister Beratungs- und Vernetzungsangebot in unserer der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier Samstag, 02.01.2021 bis Mittwoch, 06.01.2021 Informationen standen bei Redaktionsschluss noch nicht zur Verfü- gung. Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 6. Januar 2021. Redaktionsschluss ist spätestens ❙❙ Krankenhäuser Montag, 4. Januar 2021, 9:00 Uhr. Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Redaktion: Karina Huonker, i. V. Susanne Lunkenheimer Standort Bad Bergzabern Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0 Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr! Technische „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Bereitschaftsdienste Notfallrufnummern ❙❙ Verbandsgemeindewerke Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������110 (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������112 Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 Krankentransport ������������������������������������������������������������������������19222 (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������116117 Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 Gift-Notruf �����������������������������������������������������������������������06131 19240 ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und Ärztliche beim Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Bereitschaftspraxen ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Stelle geleitet!) ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingen- Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, münster, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechten- Telefon 116117 bach Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 Uhr; Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Stein- Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, feld Telefon 116117 Tel. 0800 0837111 Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr ❙❙ Zahnarzt Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 24./25. Dezember 2020 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Herr ZA Islam Elsyed, Woodbachweg 15, 76887 Bad Bergzabern, Tel. ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss 06343 938360 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern 26./27. Dezember 2020 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 Herr ZA Alexander Zitzer, Im Stift 12, 76889 Klingenmünster, Tel. E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de 06349 1074 Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 31. Dezember 2020 / 01. Januar 2021 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Frau Dr. Anne-Christine Rothöhler-Estelmann, Weinstraße 75, 76857 Do 14.00 bis 18.00 Uhr Albersweiler, Tel. 06345 8595 02./03. Januar 2021 ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro Herr ZA Bruno Maximilian Wessel, Hauptstraße 50, 76865 Rohrbach, Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 Tel. 06349 7787 beachten. ❙❙ Apothekenbereitschaft ❙❙ Rentenstelle und Archiv 01805 258825 + PLZ des Standorts nach telefonischer Vereinbarung (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde www.lak-rlp.de Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 Mittwoch, 23.12.2020 Steinbühl-Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Tel. ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse 06342 7040 Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 Donnerstag, 24.12.2020 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Pelikan-Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstr. 20, Tel. 06349 8166 VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. Freitag, 25.12.2020 27308 farma-plus-Apotheke, Landau, Dammühlstraße 11, Tel. 06341 556430 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Samstag, 26.12.2020 Viehstrich-Apotheke, Steinfeld, Obere Hauptstr. 79, Tel. 06340 1088 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. Sonntag, 27.12.2020 06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de Löwen-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 4, Tel. 06343 4798 November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr Montag, 28.12.2020 April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, Kur-Apotheke, Annweiler, Hauptstr. 62, Tel. 06346 8946 10:00-13:00 Uhr Dienstag, 29.12.2020 Apotheke im MED-ZEN, Landau, Max-Planck-Str. 1, Tel. 06341 14660 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Mittwoch, 30.12.2020 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiun- Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550 ternehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Donnerstag, 31.12.2020 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Klingbach-Apotheke, Rohrbach, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370 Schichtplan erstellt: Freitag, 01.01.2021 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß, Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677 (06343 9395951 und 0175 9160804)
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������� Taxi Drieß, ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ (06343 9395951 und 0175 9160804) Königstraße 38 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr��������������� Taxi Pfalzgraf, Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr (06343 6100148) Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr������������ Taxi Pfalzgraf, Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwä- (06343 6100148) sche, Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������� Taxi Leischner, entgegen genommen. (06343 4763) Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 Telefonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekanntgegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern Möglichkeit hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. (für den Stadtbereich) Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebs- Tel. 06343 2266 und 9512615 pflicht. ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishor- bach und Klingenmünster Soziale Einrichtungen / Tel. 06349 9630966 Beratungsdienste ❙❙ Ökumenische Sozialstation ❙❙ AIDS-Beratung Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprech- ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie zeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940- Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP- 604 Essstoerung@pfalzklinikum.de Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, 06349 900-2555 Landau/SÜW Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. Tel. 06341 942946 06349 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120. ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Tel. 07275 5691 Monat, ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) ❙❙ Pflegestützpunkt Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Tel. 06341 9273-10 und -14 schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 ❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern - Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schwei- Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in gen-Rechtenbach und Schweighofen der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 Tel. 06343 4794 ❙❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versor- ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft gung Tel. 0173/665218 und 06345 7457 Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel. ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern 06341 3807-40. Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskon- ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz fliktberatung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Tel. 06340 8697 Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr Tel. 06343 9516050 Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070. ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau ❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V. Tel. 06349 990215 Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB), info@drk-bza.de, www.drk-bza.de ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe Kurse und Hausnotruf DRK Sozial- Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 zentrum LD, Tel. 06341 92910. ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer ❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, 06341-7039935 Suchtkranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst deren Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do Tel. 06343 7811 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Bergzabern jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, ❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V. Tel. 06341 940-120 Tel. 06343 610696 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in ❙❙ Telefonseelsorge die Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) ❙❙ VdK Kreisverband Landau ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 ❙❙ Weißer Ring ❙❙ Gesundheitsamt Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006 Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00- www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Öffnungszeiten Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug- nisse befreit. ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120 - aus fremden Erzeugnissen - Das Rebmeerbad ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren geschlossen. Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10 gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden Die Südpfalz Therme ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Wei- der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmos- teres geschlossen. tes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines, Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhält- sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. lich. In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben. ❙❙ Stadtmuseum Die Meldevordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Bergzabern, Bürgerbüro 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61, mon- Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. tags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags von ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 14 bis 17:30 Uhr sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Land- Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp. Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininformations- Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 portal (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen bis zum 15. Januar Personen möglich. 2021 eingegangen sein. Mehr Informationen unter Sollten Sie eine Abgabe bei der Verbandsgemeinde Bad Bergz- www.otterbachabschnitt.de. abern beabsichtigen, bitten wir Sie aufgrund der derzeitigen Coronasituation die oben genannten Öffnungszeiten der Verwal- ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am tung zu beachten. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen, Marktplatz vereinbaren sie bitte telefonisch einen Abgabetermin mit den Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Sie erreichen diese unter der samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. Telefonnummer 06343 7010. Dann können Sie Ihre Zweitausferti- Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 gung der Meldung nach dem Anbringen des Eingangsstempels ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 sofort wieder mit nach Hause nehmen. Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund Sie können aber auch das komplette Meldeformular in den Brief- der aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres kasten der Verbandsgemeindeverwaltung am Seiteneingang geschlossen, ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt. (Ostflügel / großer Parkplatz) einwerfen. Nach dem Abstempeln der Unterlagen erhalten Sie die Ausfertigung für den Meldepflich- ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern tigen umgehend wieder per Post zurück. Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein- Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Klingenmünster Mi. 16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im 17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht ter- Fr. 16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe mingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnah- Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr men (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufül- Montag 16.00 - 18.00 Uhr len und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Amtlicher Teil (Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz / Verbandsgemeinde Bad Bergzabern) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Verbandsgemeinde der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Ratsinformationssystem vom 16. Dezember 2020 Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen: Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der • Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unterla- zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der gen hinterlegt sind. Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunaler • Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungs- Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der verordnung die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vergangenen Sitzungen. vom 27. Juni 2019 in der Fassung der Satzung zur Änderung der • Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel- Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 10. Juli nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern. 2020 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel 1 Bekanntmachung- Traubenernte- und Der § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergz- abern vom 27. Juni 2019 in der Fassung der Satzung zur Änderung Weinerzeugungsmeldung und Meldung der der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 10. Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020 Juli 2020 erhält folgende Neufassung: Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021 § 10 - aus eigenen Erzeugnissen - Ehrenamtliche Schulpatinnen/-paten, Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht ehrenamtliche Sporthallenbetreuer/-innen, die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte ehrenamtliche Betreuer/-innen der Jugendpflege, Erzeugergemeinschaft abliefern. ehrenamtliche Betreuer/-innen von Flüchtlingen, Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften Ehrenamtlich Tätige in den Bädern, müssen eine TraubenernteMeldung für die Erzeugnisse abgeben, die Behindertenbeauftragter sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern über- (7) Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bestellt einen Behinder- nehmen. tenbeauftragten. Ausnahme: Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe persönlichen Aufwendungen erhält der Behindertenbeauftragte eine einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 Euro.
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Neben der Aufwandsentschädigung erhält der Behindertenbeauf- §3 tragte für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmun- Ermittlungsgebiete gen des Landesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemein- Artikel 2 degebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermitt- Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. lungsgebiet (Abrechnungseinheit). Bad Bergzabern, 16. Dezember 2020 Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Hermann Bohrer, Bürgermeister Einrichtungen ist dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt. Hinweis (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwen- nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz dungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt. auf Folgendes hingewiesen: §4 (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Gegenstand der Beitragspflicht schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und zustande gekommen. tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in Dies gilt nicht, wenn der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- §5 migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Gemeindeanteil verletzt worden sind, oder Der Gemeindeanteil beträgt 25 % 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts- §6 behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung Beitragsmaßstab der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands- (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollge- gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern schosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v.H. unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün- Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne den soll, schriftlich geltend gemacht hat. der Landesbauordnung. (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Bad Bergzabern, den 17.12.2020 Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuord- Verbandsgemeindeverwaltung nen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Im Auftrag Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. Kummler 2. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebau- ten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: Birkenhördt a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angren- Satzung der Ortsgemeinde Birkenhördt zur zen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu für den Ausbau von Verkehrsanlagen einer Tiefe von 50 m. (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbin- vom 09.10.2020 dung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstück- Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung stiefe nach a) und b) unberücksichtigt. (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgaben- d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbe- gesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt grenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge- gemacht wird: bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig §1 nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis Erhebung von Ausbaubeiträgen zu einer Tiefe von 100 m zugrunde gelegt. (1) Die Ortsgemeinde Birkenhördt erhebt wiederkehrende Beiträge Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb- für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbe- (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, grenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesse- Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefen- rung dienen, erhoben. begrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöh- oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften ten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen- industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbe- den Zustand, grenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig- 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich Verkehrsanlage, des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grund- 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, stücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tat- Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähig- sächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks – gege- keit einer Anlage. benenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festge- (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostener- setzte zulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt. stattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwar- die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch tenden Beitragsaufkommen stehen. eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der §2 baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die Beitragsfähige Verkehrsanlagen durch 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als für selbstständige Fuß- und Radwege. Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu mes- und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme sen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. 3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollge- nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. schosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die (2) Der Beitragsbescheid enthält: tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. 1. die Bezeichnung des Beitrages, b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl 2. den Namen des Beitragsschuldners, von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohn- 3. die Bezeichnung des Grundstückes, zwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer 4. den zu zahlenden Betrag, freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der 4. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststell- beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berech- bar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 nungsgrundlagen nach dieser Satzung, anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzu- runden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Gebäudemitte zu messen. Grundstück ruht, und 5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nut- 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. zung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplan- (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge kön- gebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und nen durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener werden. Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in § 13 jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. Übergangs- bzw. Verschonungsregelung 6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze (1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und bei- der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein tragspflichtig werden, nach Vollgeschoss. a) 16 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage, 7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach b) 12 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn, § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflä- c) 8 Jahren bei Herstellung des Gehweges, chen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen d) 4 Jahren bei durchgeführten Veranlagungen für Grunderwerb, für Straßenoberflächenentwässerungskosten oder anderer Teilanla- a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung gen. Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, Bei Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen erfolgt keine Verscho- b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim- nung. mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d) 8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrech- gilt auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der nung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Verbesserung von Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maß- Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. nahmen mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Addition der unter 9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschied- den Buchstaben b) bis d) aufgeführten Verschonungsfristen nicht licher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die statt; es gilt dann die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer. bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird sachlichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete BauGB bzw. für die Ausbauträge nach dem KAG entstanden sind. Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für aus- (2) Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage aufgrund von Verträ- schließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte gen (insbes. Erschließungsverträge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz Grundstücke in sonstigen Baugebieten. 1 KAG die Verschonungsdauer auf 16 Jahre festgesetzt. Die Über- Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten gangsregelung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem Prüfung der Abrech- Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Bauge- nung der vertraglichen Leistung und die Widmung der Verkehrsanlage bieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H. erfolgt sind. §7 (3) Bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungs- Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke gebiet zu Ausgleichsbeträgen herangezogen werden bzw. worden (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung sind, wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG die Verschonungsdauer verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer anhand des Umfangs der einmaligen Belastung wie folgt festgelegt: oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit 0,01 bis 2,00 € pro qm Grundstücksfläche – zwei Jahre Verschonung erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grund- 2,01 bis 4,00 € pro qm Grundstücksfläche – vier Jahre Verschonung stücksfläche angesetzt. 4,01 bis 6,00 € pro qm Grundstücksfläche – sechs Jahre Verschonung (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die 6,01 bis 8,00 € pro qm Grundstücksfläche – acht Jahre Verschonung Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt 8,01 bis 10,00 € pro qm Grundstücksfläche – zehn Jahre Verschonung die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grund- 10,01 bis 12,00 € pro qm Grundstücksfläche – zwölf Jahre Verscho- stücksteile. nung §8 12,01 bis 14,00 € pro qm Grundstücksfläche – 14 Jahre Verschonung Entstehung des Beitragsanspruches Mehr als 14,00 € pro qm Grundstücksfläche – 16 Jahre Verschonung Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das Die Verschonung beginnt zu dem Zeitpunkt des Entstehens der sach- abgelaufene Jahr. lichen Ausgleichsbetragspflichten. §9 § 14 Vorausleistungen Öffentliche Last (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsge- Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last meinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben wer- auf dem Grundstück. den. § 15 (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitrags- In-Kraft-Treten höhe für das laufende Jahr bemessen. Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. § 10 Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen entstan- Ablösung des Ausbaubeitrages den sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten insoweit für Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeit- diese die bisherigen Regelungen weiter. raum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Birkenhördt, den 09.10.2020 Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abge- Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister zinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. Anlage 1 § 11 Für das Gebiet der Ortsgemeinde Birkenhördt wird eine Abrechnungs- Beitragsschuldner einheit gebildet. (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- Begründung nach § 3 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 10 a Abs. 1 KAG tragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des 1) Die Ortsgemeinde Birkenhördt hat insgesamt rd. 650 Einwohner. Grundstückes ist. 2) Alle Verkehrsanlagen sind räumlich zusammenhängend und nicht (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. voneinander abgrenzbar. § 12 3) Es liegen keine Zäsuren vor, welche die Aufteilung in zwei oder Veranlagung und Fälligkeit mehrere Abrechnungseinheiten rechtfertigen würde.
Bad Bergzabern, den 23.12.2020 - 11 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 52/53/2020 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des 22.12.2015 (GVBl. S. 477) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunal- Gemeinderates Birkenhördt am 08.10.2020 abgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geän- 4. Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Aus- dert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), hat der Rat der bau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkeh- Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler in seiner Sitzung am 22.10.2020 rende Beiträge) die folgende Satzung beschlossen. Der Vorsitzende erklärt die Gründe der Einführung der wiederkeh- Inhaltsverzeichnis renden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsge- §1 Erhebungszweck, -gebiet und –jahr��������������������������������������� 2 meinde. Er hält dies für die richtige Entscheidung, da viele Stellen in diversen Straßen erneuert werden müssen und so die Finanzierung §2 Beitragspflichtige ��������������������������������������������������������������������2 auch solcher Ausbesserungen langfristig gesichert wird. Der Rat war §3 Beitragsmaßstab�������������������������������������������������������������������� 2 hierüber bereits in einer früheren Sitzung unterrichtet worden. § 3a Sonder-Maßstab wegen Corona-Krise����������������������������������� 3 Mit Gesetz vom 05.05.2020 hat das Land die grundsätzliche flächen- §4 Beitragssatz ����������������������������������������������������������������������������3 deckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitra- §5 Beginn der Beitragspflicht und Entstehung der Beitragsschuld ges beschlossen. Demnach werden die Gemeinden und Städte, die ������������������������������������������������������������������������������������������������4 derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge erheben, grundsätz- §6 Festsetzung und Fälligkeit������������������������������������������������������ 4 lich ab spätestens 01.01.2024 auf das System der wiederkehrenden §7 Anzeige- und Auskunftspflicht, Ermittlungsverfahren������������ 4 Beiträge (wkB) umstellen müssen. Der Umstieg auf den wkB erfolgt durch entsprechenden Satzungserlass. Für die Ortsgemeinde Birken- §8 Ordnungswidrigkeiten ������������������������������������������������������������5 hördt sind die Vorbereitungen zur Umstellung auf den wkB bereits so §9 Datenerhebung und -verarbeitung����������������������������������������� 5 weit vorangeschritten, dass dieser bereits zum 01.01.2021 eingeführt § 10 Inkrafttreten���������������������������������������������������������������������������� 6 werden kann. Beim wkB wird der Gemeindeanteil in der Satzung fest- §1 geschrieben, und nicht wie beim Einmalbeitrag je einzelne Maßnahme Erhebungszweck, -gebiet und -jahr bzw. Verkehrsanlage beschlossen. Der Gemeindeanteil deckt damit (1) Die Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler erhebt jährlich für die Tou- sämtliche Verkehrsanlagen innerhalb der jeweiligen Abrechnungsein- rismuswerbung einen Tourismusbeitrag. heit ab. Bei der Festlegung des Gemeindeanteils gilt sämtlicher inner- (2) Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Ortsge- örtlicher Verkehr als Anliegerverkehr. Im beitragsrechtlichen Sinne ist meinde Kapellen-Drusweiler. dies sämtlicher Ziel- und Quellverkehr, der von den beitragspflichtigen (3) Erhebungsjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kosten für die in Grundstücken ausgeht. Verkehr auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Abs. 1 bestimmten Zwecke anfallen und auf die Beitragspflichtigen Landes- und Kreisstraßen) bleibt bei dieser Beurteilung außen vor, da umgelegt werden. diese nicht in die Baulast der Gemeinde fallen. §2 Im Ergebnis führt diese Betrachtungsweise in der Mehrheit der Fälle zu einem Gemeindeanteil von nicht mehr als 25 %. In der Ortsge- Beitragspflichtige meinde Birkenhördt trifft vorstehende Verkehrssituation zu, weshalb (1) Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen der Gemeindeanteil auf 25 % festgesetzt wird. Der Beitragsmaßstab sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf- wird vom bisherigen Geschossflächenmaßstab auf den Vollgeschoss- grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar maßstab (Zuschläge für Vollgeschosse) umgestellt. Dieser Wechsel besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. bringt Erleichterungen in der Kalkulation mit sich, welcher sich nun im (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus werden Rahmen der Umstellung des Beitragsmodelles anbietet. den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhe- Der Gemeinderat beschließt, das System von einmaligen Straßen- bungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche ausbaubeiträgen auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Die Leistungen anbieten. Die Vorteile sind unmittelbar, wenn das Leis- vorliegende Fassung der Satzung wird mit Wirkung ab 01.01.2021 tungsangebot geeignet ist, den Bedarf von Touristen zu decken; sie beschlossen. sind mittelbar, wenn das Leistungsangebot geeignet ist, den betrieb- Beschluss: einstimmig lichen Bedarf derjenigen zu decken, denen unmittelbare Vorteile Für die Richtigkeit des Auszuges: geboten werden. Dem Leistungsangebot im Sinne der Sätze 1 und 2 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern gleichgestellt sind bereits bestehende Leistungspflichten gegenüber Im Auftrag: Touristen oder unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen. Bad Bergzabern, den 13. November 2020 (3) Im Erhebungsgebiet geboten werden die Vorteile auch ohne dor- tigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des Abs. 2 in einer Betriebsstätte (§ 12 Abgabenordnung - AO), mittels Gleiszellen-Gleishorbach ständiger Vertretung (§ 13 AO) oder mittels sonstiger regelmäßig wie- derkehrend geschäftlich genutzter Örtlichkeit ausgeübt und werblich Amtliche Mitteilungen aus der bekannt gemacht wird. §3 16. Sitzung des Gemeinderates von Beitragsmaßstab Gleiszellen-Gleishorbach (1) Der besondere wirtschaftliche Vorteil aus dem Tourismus besteht in Der Gemeinderat beriet über die Anpassung der Tourismusbeitrags- der objektiven Möglichkeit, aus der beitragspflichtigen Tätigkeit Ver- satzung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach aufgrund der dienst zu erzielen und bemisst sich nach einem Messbetrag beste- Corona-Pandemie. Der Vorsitzende erläuterte dazu zusammenfas- hend aus folgenden Komponenten: Dem Umsatz (Abs. 2) multipliziert send, dass bei den Maßstabskomponenten Umsatz, Vorteilsatz und mit einem Vomhundertsatz für den aus dem Tourismus resultierenden Gewinnsatz zur Ermittlung für die Jahre 2020-22 als Basis nicht mehr Umsatzanteil (Vorteilssatz, Abs. 3) sowie mit einem Vomhundertsatz das Vorjahr genommen, sondern das Jahr im darauffolgenden Jahr für den niedrigsten Gewinnanteil der Betriebsart (Gewinnsatz, Abs. 4). nachläufig verrechnet werden soll. Der Rat beschloss die vorliegende (2) Unter Umsatz i.S.d. Abs. 1 ist die Summe aller Entgelte (im Sinne Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsge- des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) des dem Erhebungsjahr meinde Gleiszellen-Gleishorbach (Tourismusbeitragssatzung). (§ 1 Abs. 3) vorangegangenen Jahres zu verstehen, die im Rahmen Dem Bauantrag zur Errichtung eines neuen Dachstuhls mit Gaube und der beitragspflichtigen Tätigkeit gem. § 2 erzielt wurden. Für diejeni- Ausbau des Dachgeschosses in der Schlemmergasse wurde das Ein- gen, die nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden oder bei denen vernehmen erteilt. Der Rat empfahl zusätzlich, dass rote Dachziegel aus anderen Gründen ein Jahresumsatz nicht vorhanden ist, ist ein entsprechend der Umgebungsbebauung zur Anpassung an das Orts- den Entgelten im Sinne des Satzes 1 entsprechender Einnahmenbe- bild verwendet werden sollen. Die Empfehlung, bei neuen Fenstern/ trag maßgeblich. Im Erhebungsgebiet erzielt ist der Umsatz Türen solche mit Echtholzrahmen zu verwenden, fand keine Mehrheit. (VG-Verwaltung) auch, soweit aus dem innerörtlichen Leistungsangebot resultierende Pflichten außerhalb des Erhebungsgebietes erfüllt werden. Abweichend von Satz 1 ist maßgebend: Kapellen-Drusweiler a) im Falle des Beginns oder der Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit im Erhebungsjahr: Der Umsatz des Erhebungsjahres. Satzung über die Erhebung b) im Falle des Beginns einer beitragspflichtigen Tätigkeit erst im ver- gangenen Jahr: Der Umsatz des Erhebungsjahres. eines Tourismusbeitrages in der Als Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzuse- Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler- hen, wenn diese wiederkehrend saisonal ausgeübt wird. (3) Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitrags- Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom pflichtigen Tätigkeit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des 09.12.2020 Umsatzes. Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitrags- Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung pflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartenta- vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom belle) in Spalte 2 bestimmt.
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