Integritätsrichtlinie - Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.

 
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Integritätsrichtlinie - Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
Integritätsrichtlinie
Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
Integritätsrichtlinie - Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
Vorwort
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Schutz des Deutschen Roten Kreuzes vor Rufschädigungen,
der Schutz von vertraulichen Informationen und ein respektvoller
Umgang untereinander spielen eine große Rolle. Als DRK Lan­
desverband Sachsen­Anhalt e. V. arbeiten wir vertrauensvoll und
verantwortungsbewusst im Sinne der Menschlichkeit für Men­
schen in Not in vielfältigen Arbeitsfeldern. Mit mehr als 13.000
haupt­ und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bil­
det das DRK in Sachsen­Anhalt eine unverzichtbare Hilfs­ und
Wohlfahrtsorganisation.

Unser Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Redlichkeit
unseres Verhaltens in Frage stellen können. Aus diesem
Grund haben wir eine Integritätsrichtlinie verfasst, die die we­
sentlichen Grundsätze und Regeln als Mindeststandards für
ein rechtmäßiges sowie ein verantwortungsvolles Verhalten
definiert. Sie soll Ihnen eine Orientierung in Ihrer täglichen Ar­
beit geben.

Wir sind alle für die Pflege und den Schutz des guten Rufes
des Deutschen Roten Kreuzes verantwortlich. Das Einhalten
dieser Grundsätze und Regeln ist somit Aufgabe jedes Einzel­
nen von uns, Geschäftsführung und Führungskräfte einge­
schlossen. Geschäftsleitung und Führungskräfte haben eine
Vorbildfunktion und tragen somit eine besondere Verantwor­
tung für die Regeltreue und die Redlichkeit.

Mein Ziel ist es außerdem, Freiräume für eigenverantwortliches
Handeln im Sinne der gesetzlichen Vorgaben aller Mitarbeite­
rinnen und Mitarbeiter entstehen zu lassen. Die wichtigste Vor­
aussetzung dafür ist ein verbindliches und vertrauensvolles
Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carlhans Uhle
Landesgeschäftsführer

Magdeburg, den 12. Oktober 2020

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Integritätsrichtlinie - Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.
Präambel
           Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der In­     Mitarbeiter und den Schutz des DRK
           ternationalen Rotkreuz­ und Rothalb­         vor Reputationsschäden und Haftungs­
           mond­Bewegung, die Opfern von be­            risiken. Basierend auf den Grundsätzen
           waffneten Konflikten und Katastrophen        der Rotkreuz­ und Rothalbmond­Bewe­
           sowie anderen hilfsbedürftigen Men­          gung sowie den Beschlüssen und Posi­
           schen in gesundheitlichen oder sozialen      tionspapieren der Bewegung themati­
           Notlagen umfassend Hilfe leistet, allein     siert die Integritätsrichtlinie des DRK
           nach dem Maß der Not. Darüber hinaus         Landesverbandes Sachsen­Anhalt e. V.
           nimmt das DRK als „freiwillige Hilfsge­      und seiner Gliederungen besonders
           sellschaft der deutschen Behörden im         wichtige gesetzliche Bestimmungen
           humanitären Bereich“ eine sowohl auf         und interne Vorgaben, die unser Ver­
           den Genfer Abkommen als auch auf             halten im Umgang mit Amtsträgern,
           dem DRK­Gesetz basierende Sonder­            Geschäfts­ und Kooperationspartnern,
           stellung ein, durch die es sich von allen    Spendern, mit anderen Mitarbeiterin­
           anderen nationalen Hilfsorganisationen       nen und Mitarbeiten im Haupt­ und
           unterscheidet. Als Gesellschaften des        Ehrenamt sowie mit der Gesellschaft
           Roten Kreuzes und anerkannte Verbän­         regeln. Die Integritätsrichtlinie soll al­
           de der Freien Wohlfahrtspflege beken­        len Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
           nen sich der DRK Landesverband Sach­         eine Orientierung bei den von ihnen
           sen­Anhalt e. V. und seine Gliederungen      im Rahmen ihrer Arbeit für das DRK
           zu den sieben Grundsätzen der Interna­       zu treffenden Entscheidungen bieten.
           tionalen Rotkreuz­ und Rothalbmond­
           Bewegung: Menschlichkeit, Unpartei­          Die Integritätsrichtlinie des DRK Lan­
           lichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit,       desverbandes Sachsen­Anhalt e. V.
           Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.   und seiner Gliederungen gilt aus­
           Die Bindung an diese Grundsätze ist          nahmslos für alle hauptamtlichen Mitar­
           auch im DRK­Gesetz festgehalten.             beiterinnen und Mitarbeiter. Naturge­
                                                        mäß kann sie nicht alle relevanten
           Unsere Mission ist es, wirksam Hilfe zu      Situationen erfassen, mit denen wir im
           leisten und dabei konsequent die             Rahmen unserer dienstlichen Arbeit in
           Grundsätze der Rotkreuz­ und Rothalb­        der Praxis konfrontiert werden könnten.
           mond­Bewegung umzusetzen. Die                Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­
           Grundsätze stellen für uns alle eine         tern des DRK wird erwartet, dass sie
           besondere Verpflichtung dar und prä­         die für ihre dienstliche Arbeit relevanten
           gen auch ganz wesentlich unsere Or­          gesetzlichen und internen Vorgaben
           ganisationskultur. Zugleich bilden sie       beachten und ihre Entscheidungen im
           die Grundlage für die sehr hohe Identi­      Lichte der in dieser Integritätsrichtlinie
           fikation der ehren­ und hauptamtlichen       dargestellten Prinzipien treffen. Hierbei
           Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit         werden sie von ihren Führungskräften
           dem Deutschen Roten Kreuz.                   sowie durch entsprechende Complian­
                                                        ce­Schulungen unterstützt. In Zweifels­
           Unter Compliance verstehen wir die           fällen sollten sie auf ihre Vorgesetzten
           Einhaltung von gesetzlichen und inter­       zugehen und diese möglichst frühzeitig
           nen Vorgaben. Dabei geht es uns              in ihre Entscheidungsfindung einbezie­
           auch um den Schutz der einzelnen             hen.

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Unsere Leitlinien

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Unser Compliance­Management                     Ein respektvoller Umgang und
 zielt auf die Entwicklung einer                     eine wertschätzende
  starken Compliance­Kultur.                     Kommunikation sind für uns
                                                      selbstverständlich.

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  Der verantwortungsvolle Um­                   Unser internes Kontrollsystem
gang mit Spenden, sonstigen Zu­                 zielt auf die Entwicklung einer
 wendungen und Vermögensge­                        positiven Fehlerkultutur.
genständen des DRK ist für uns
       selbstverständlich.

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Durch vorausschauendes Verhal­                 Wir handeln integer und erwarten
ten vermeiden wir das Entstehen                dies auch von unseren Geschäfts­
    von Interessenkonflikten.                     und Kooperationspartnern.

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 Wir halten uns an rechtliche                   Der Schutz von vertraulichen In­
Bestimmungen und an interne                    formationen, Datenschutz und IT­
          Vorgaben.                             Sicherheit sind für uns wichtig.

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                     Wir gehen sachgerecht mit begründeten
                      Hinweisen auf mögliche Compliance­
                                  Verstöße um.
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Unser Compliance­Management         Die Einrichtung eines Compliance Ma­ Fast immer lassen sich Compliance­
zielt auf die Entwicklung einer     nagement Systems zielt darauf, die Ent­ Verstöße vermeiden, wenn frühzeitig
starken Compliance­Kultur           wicklung einer starken Compliance­Kul­ Rat eingeholt wird. Für Fragen zu beste­
                                    tur in unseren Rotkreuzgemeinschaften henden Compliance­Anforderungen, zu
                                    zu fördern. Kennzeichnend für eine Präventionsmaßnahmen sowie zum ge­
                                    starke Compliance­Kultur ist eine interne rade auch in kritischen Situationen von
                                    Kommunikation, die auf einer gemein­ den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
                                    samen Auffassung bezüglich der des DRK erwarteten Verhalten stehen
                                    großen Bedeutung der Einhaltung von die jeweiligen Führungskräfte als An­
                                    Compliance­Anforderungen und auf sprechpartner zur Verfügung.
                                    dem Vertrauen in die Effizienz präventi­
                                    ver Maßnahmen gründet.

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Ein respektvoller Umgang und eine   Als Mitarbeiter des DRK Landesver­  kommt hierbei eine besondere Vor­
wertschätzende Kommunikation        bandes Sachsen­Anhalt e. V. und     bildfunktion zu. Mit ihrem Verhalten
sind für uns selbstverständlich     seiner Gliederungen verhalten wir   entscheiden sie maßgeblich darüber,
                                    uns im kollegialen Umgang fair und  inwieweit die für das DRK definierten
                                    respektvoll. Benachteiligungen aus  Führungsgrundsätze umgesetzt und
                                    Gründen der ethnischen Herkunft,    mit Leben erfüllt werden. Von beson­
                                    des Geschlechts, der Religion oder  derer Bedeutung sind die Fürsorge­
                                    Weltanschauung, einer Behinde­      pflicht der Führungskräfte für die ih­
                                    rung, des Alters, der sexuellen     nen zugeordneten Mitarbeiterinnen
                                    Identität oder sonstiger gesetzlich und Mitarbeiter sowie der kollegiale
                                    geschützter Merkmale dulden wir und vertrauensvolle Umgang der
                                    nicht. Ebenso dulden wir keine Führungskräfte miteinander. Die
                                    Handlungen oder Verhaltensweisen Führungskräfte tragen besondere
                                    untereinander, die zum Machtmiss­ Sorge dafür, dass mit auftretenden
                                    brauch genutzt werden könnten.      Konflikten im DRK deeskalierend
                                                                        und lösungsorientiert umgegangen
                                    Gegenseitige Achtung ist eine wird.
                                    wichtige Voraussetzung für die
                                    Entwicklung eines positiven Ar­ Im DRK gelten klar definierte Zustän­
                                    beitsklimas und einer starken Ver­ digkeiten für die Öffentlichkeitskom­
                                    trauenskultur. Wir alle bemühen munikation. Alle Mitarbeiterinnen und
                                    uns um eine proaktive Weitergabe Mitarbeiter des DRK sind sich jeder­
                                    von relevanten Informationen so­ zeit ihrer besonderen Verantwortung
                                    wie um eine wertschätzende Kom­ für den Schutz der Reputation des
                                    munikation. Allen Führungskräften Deutschen Roten Kreuz bewusst.

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Der verantwortungsvolle Umgang    Wir gehen verantwortungsvoll         mit    strikt eingehalten. Mit Blick auf eine
mit Spenden, sonstigen Zuwen­     den uns anvertrauten Spenden        und     stärkere Wirkungsorientierung setzen
dungen und Vermögensgegen­        sonstigen Zuwendungen sowie          mit    wir uns proaktiv für Verbesserungen
ständen des DRK ist für uns       den Vermögensgegenständen           des     von Inhalten und Strukturen von För­
selbstverständlich                DRK um. Vorgaben der Spender        und     derprogrammen ein.
                                  Zuwendungsgeber werden von          uns

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Unser internes Kontrollsystem     Wir streben die Entwicklung einer positi­   von unvereinbaren Funktionen/Rollen/
zielt auf die Entwicklung einer   ven Fehlerkultur im DRK Landesverband       Aufgaben, Dokumentation).
positiven Fehlerkultur            Sachsen­Anhalt e. V. und seinen Gliede­
                                  rungen an. Unter einer positiven Fehler­   Die Interne Revision hat den Auftrag, im
                                  kultur verstehen wir eine interne Kommu­   Rahmen eines risikoorientierten Prüfungs­
                                  nikation, die auf der gemeinsamen          ansatzes die wesentlichen Prozesse sowie
                                  Auffassung beruht, dass erkannte Fehler    die Wirksamkeit des internen Kontrollsys­
                                  primär als Lernchancen zu verstehen        tems zu überprüfen, um Empfehlungen zur
                                  sind. Hierzu gehört es, dass wir erkannte  Verbesserung unserer internen Prozesse
                                  Fehler auf kollegiale Weise direkt anspre­ zu identifizieren. Durch die Art und Weise
                                  chen und auch selbst bereit sind, uns auf ihrer Arbeit kann die Interne Revision einen
                                  mögliche Fehler ansprechen zu lassen. wichtigen Beitrag für die Entwicklung einer
                                  Gleichzeitig gilt, dass solche Fehler aber positiven Fehlerkultur leisten.
                                  auch im Einzelfall sanktioniert werden
                                  können und müssen.                         Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
                                                                              des DRK wird erwartet, dass sie sich über
                                  Grundlegend für den Schutz von zuge­        die Funktionsweise des internen Kontroll­
                                  wendeten Mitteln und Vermögensge­           systems informieren und die sich daraus
                                  genständen des DRK ist die Einhaltung       ableitenden Anforderungen an unsere inter­
                                  der in unseren internen Prozessen im­       nen Prozesse beachten. Für Fragen stehen
                                  plementierten Kontrollprinzipien (ins­      ihnen die jeweiligen Führungskräfte jeder­
                                  besondere 4­Augen­Prinzip, Trennung         zeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Durch vorausschauendes            Von den Mitarbeiterinnen und Mitar­          terlassen alle Verhaltensweisen, die
Verhalten vermeiden wir das       beitern des DRK wird erwartet, dass          dem Ansehen des DRK schaden könn­
Entstehen von Interessen­         sie dienstliche und private Interessen       ten. Durch vorausschauendes Verhal­
konflikten                        strikt voneinander trennen. Alle Mitar­      ten sollten sie Situationen vermeiden,
                                  beiterinnen und Mitarbeiter handeln          in denen ihre persönlichen Interessen
                                  im besten Interesse des DRK und un­          in Widerspruch zu den Interessen des

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DRK treten oder ein solcher Eindruck          des DRK, sondern an persönlichen
                                   bei einem Dritten entstehen könnte.           Interessen ausgerichtet sind, muss
                                   Sollte dennoch eine Situation eintre­         unverzüglich die Führungskraft infor­
                                   ten, in der ein Dritter den Eindruck          miert werden, um eine Lösung zur
                                   gewinnen könnte, dass Entscheidun­            Vermeidung bzw. zur Minimierung
                                   gen nicht primär an den Interessen            des Interessenkonflikts zu suchen.

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Wir handeln integer und erwarten   Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so­   gen, Geschenken und sonstigen Zuwen­
dies auch von unseren Ge­          wie Personen, die im Auftrag des DRK Lan­     dungen sind die bestehenden Dienstan­
schäfts­ und Kooperationspart­     desverbandes Sachsen­Anhalt e. V. und         weisungen konsequent zu beachten.
nern                               seiner Gliederungen geschäftlich handeln,
                                   ist jede Form von Bestechung untersagt.       Wir erwarten auch von unseren Geschäfts­
                                   Niemals dürfen von Mitarbeiterinnen und       und Kooperationspartnern ein integres
                                   Mitarbeitern Vorteile (z. B. Geschenke oder   Verhalten. Um dieses soweit wie möglich
                                   sonstige Zuwendungen, sei es persönlich       sicherzustellen, muss unverzüglich die je­
                                   oder zugunsten des DRK) gefordert oder        weilige Führungskraft informiert werden,
                                   angenommen werden, durch die auch nur         wenn Geschäftspartner einen persönlichen
                                   der Anschein einer (versuchten) Beeinflus­    Vorteil anbieten oder fordern. Das gilt auch,
                                   sung unserer Entscheidungen entstehen         wenn jemand Kenntnis von begründeten
                                   kann. Gleichermaßen dürfen Amtsträgern        Hinweisen auf (mögliche) Praktiken unse­
                                   oder Beschäftigten anderer Organisationen     rer Geschäfts­ und Kooperationspartner
                                   niemals Vorteile in der Absicht versprochen   erlangt hat, die den Verhaltensgrundsätzen
                                   oder gewährt werden, dem DRK Vorteile zu      unserer Rotkreuzgemeinschaft zuwider­
                                   verschaffen. Beim Umgang mit Einladun­        laufen.

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Wir halten uns an rechtliche       Gesetzestreues Verhalten, die Ein­            wusst sind. Durch ein vorausschau­
Bestimmungen und an interne        haltung von internen Vorgaben und             endes Verhalten sollte bereits der
Vorgaben                           unsere persönliche Integrität bestim­         bloße Anschein eines möglichen Ver­
                                   men unser Handeln im DRK. Bei un­             stoßes gegen gesetzliche Vorgaben
                                   serer Arbeit beachten wir alle gelten­        vermieden werden. Von allen Mitar­
                                   den Gesetze und die maßgeblichen              beiterinnen und Mitarbeitern wird er­
                                   internen Vorgaben. Unsere Füh­                wartet, dass sie in Zweifelsfällen
                                   rungskräfte tragen eine besondere             Rücksprache mit ihren Vorgesetzen
                                   Verantwortung für die Vermittlung und         nehmen und die für die Sicherstel­
                                   Umsetzung unserer Verhaltensgrund­            lung und den Nachweis der Integrität
                                   sätze. Es wird erwartet, dass die Füh­        des Handelns erforderliche Transpa­
                                   rungskräfte sich ihrer Vorbildrolle be­       renz herstellen.

                                                                                                                           7
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Der Schutz von vertraulichen     Im DRK werden vertrauliche Informa­          se Verpflichtung ist für alle Mitarbeite­
Informationen, Datenschutz       tionen geschützt. Bei der Weitergabe         rinnen und Mitarbeiter auch nach Be­
und IT­Sicherheit sind für uns   von Informationen an Dritte beachten         endigung ihrer Arbeit bindend. Bei Be­
wichtig                          alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter        ratungsbedarf stehen die jeweiligen
                                 konsequent die entsprechenden in­            Datenschutzbeauftragten allen Mitar­
                                 ternen und externen Vorgaben.                beiterinnen und Mitarbeitern als An­
                                                                              sprechpartner zur Verfügung.
                                 Die Erhebung, Verarbeitung und Nut­
                                 zung personenbezogener Daten ist             Der Zugang zum Internet und zum
                                 nur im Rahmen der geltenden gesetz­          elektronischen Informationsaustausch
                                 lichen Regelungen und internen Vor­          für dienstliche Zwecke ist eine ent­
                                 gaben gestattet. Alle personenbezo­          scheidende Voraussetzung für die Ef­
                                 genen Daten, auf die berechtigt im           fektivität unserer Tätigkeit. Die Vorteile
                                 Rahmen des Dienstbetriebes zuge­             elektronischer Kommunikation sind
                                 griffen werden darf, sind vertraulich zu     verbunden mit Risiken für den Persön­
                                 behandeln und dürfen sowohl intern           lichkeitsschutz und die Sicherheit der
                                 als auch extern nur im Rahmen der je­        Daten. Zur wirksamen Vorsorge gegen
                                 weiligen Zweckbindung weitergege­            diese Risiken dienen unsere internen
                                 ben werden. Vor jeder Weitergabe von         Vorgaben zur IT­Sicherheit.
                                 personenbezogenen Daten an nicht
                                 mit der Aufgabenstellung betraute            Von allen Mitarbeiterinnen und Mitar­
                                 Dritte ist deren Berechtigung zum Zu­        beitern des DRK wird erwartet, dass
                                 gang zu den Daten zu prüfen. Die             sie die für sie relevanten Vorgaben
                                 Durchführung der Prüfung und deren           zum Datenschutz und zur IT­Sicherheit
                                 Ergebnis sind zu dokumentieren. Die­         kennen und konsequent einhalten.

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Wir gehen sachgerecht mit        Sofern Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter      beiter richten, die in gutem Glauben
begründeten Hinweisen auf        Kenntnis erlangen von begründeten             Hinweise auf mögliche Compliance­
mögliche Compliance­Verstöße     Hinweisen auf mögliche gravierende            Verstöße gemeldet haben.
um                               Compliance­Verstöße durch Mitarbeite­
                                 rinnen und Mitarbeiter des DRK oder           Hinweise auf Compliance­Verstöße
                                 durch Geschäfts­ bzw. Kooperations­           werden im rechtlich zulässigen Rah­
                                 partner, sollten unverzüglich die jeweili­    men überprüft. Mitarbeiterinnen und
                                 ge Führungskraft oder andere hierfür          Mitarbeiter müssen im Falle eines
                                 durch den Verband benannte Stellen            festgestellten Verstoßes gegen ge­
                                 informiert werden. Alle Hinweise wer­         setzliche Vorgaben bzw. eines Ver­
                                 den strikt vertraulich behandelt und          stoßes gegen interne Richtlinien mit
                                 können auch anonym erfolgen. Es wer­          angemessenen Konsequenzen bis
                                 den keine Handlungen geduldet, die            hin zu disziplinarischen und arbeits­
                                 sich gegen Mitarbeiterinnen und Mitar­        rechtlichen Maßnahmen rechnen.

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Änderungen der Integritäts­        Der Landesgeschäftsführer des DRK              stellen, ob Überarbeitungen erfor­
richtlinie                         Landesverbandes Sachsen­Anhalt e. V.           derlich sind. Der Landesgeschäfts­
                                   ist für die Genehmigung und Veröffentli­       führer des DRK Landesverbandes
                                   chung der Integritätsrichtlinie verant­        Sachsen­Anhalt e. V. ist für die Ge­
                                   wortlich. Die Integritätsrichtlinie wird re­   nehmigung jeder Änderung der In­
                                   gelmäßig von der Rechtsabteilung des           tegritätsrichtlinie verantwortlich.
                                   Landesverbandes geprüft, um festzu­

                                        Redaktion

      Katja Fischer                                          Ulrike Bergmann
      stellv. Landesgeschäftsführerin                        Referentin Verbands­ und Arbeitsrecht

      Deutsches Rotes Kreuz                                  Deutsches Rotes Kreuz
      Landesverband Sachsen­Anhalt e.V.                      Landesverband Sachsen­Anhalt e.V.
      Lüneburger Straße 2, 39106 Magdeburg                   Lüneburger Straße 2, 39106 Magdeburg

      Tel.: 0391 610 689­17                                  Tel.: 0391 610 689­23
      Fax: 0391 610 689­19                                   Fax: 0391 610 689­59
      E­Mail: katja.fischer@sachsen­anhalt.drk.de            E­Mail: ulrike.bergmann@sachsen­anhalt.drk.de
      www.sachsen­anhalt.drk.de                              www.sachsen­anhalt.drk.de

                                                                                                                     9
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