Internationale Dienstreisen Business Travel Compliance - A1 - DER ...
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Internationale Dienstreisen Business Travel Compliance A1 Global Bescheinigung EU Meldung Visa Immigration Legalisation Mobility
Themen 1. Die DVKG und ÖVKG in & nach Corona Zeiten 2. Aktuelle Reiseregularien 3. Ziel der Melde- und Registrierungspflichten 4. Umfang der Meldung und Sanktionen 5. Operative Lösung für die administrative Durchführung der EU-Meldung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
DVKG und ÖVKG: Kundenbedürfnissen zuhören und innovativ umsetzen Über 90 Über 35 Jahre umgesetzte kumulierte Innovationen Erfahrung Geschäfts- Zuhören führender 23 Gesellschafter engagierte Entwickeln mit Leidenschaft Mitarbeiter DE & AT Umsetzen Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Aus der Praxis: 1 Antragsprozess -> 6 Ergebnisse: 1) A1, 2) EU-Meldung, 3) Visum, 4) Legalisation, 5) Immigration, 6) Global Mobility 1. Vorbereitung 2. Antragsprozess Einmaliges Ausfüllen bis zu 3. Ergebnis PNR/ HR 98% OBE ! Plausibilitätsprüfung ! Automatisierte Beantragung Eigene Info's EU-Meldung A1 Bescheinigung Kunden und Nutzer individuelle Voreinstellungen Kein Eingriff in die Elektronische Einbindung von Visum Immigration Legalisation bestehende System- Experten für den Ausfüllprozess architektur Nutzung per PC / Tablett / Smartphone Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Themen 1. Die DVKG und ÖVKG in & nach Corona Zeiten 2. Aktuelle Reiseregularien 3. Ziel der Melde- und Registrierungspflichten 4. Umfang der Meldung und Sanktionen 5. Operative Lösung für die administrative Durchführung der EU-Meldung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Allgemein 1. Die Darlegung der Dringlichkeit der Reise 2. Die Erläuterung, wieso just die Person reisen muss, d.h. welche Qualifikation befähigt ihn für diese Reise (Entsendungsschreiben) 3. Nachweis, dass der Reisende nicht mit Covid-19 infiziert ist bzw. war (G-Regelung)
Visum China Ø PU-Einladung Ø Visumantrag Ø Reisepass Ø Biometrisches Passbild Ø Firmeneinladung + Dringlichkeit aus China Ø Entsendungsschreiben Ø Covid-19 Impfnachweis (+14 Tage) Ø Chines. Impfnachweis ->keine PU Einladung nötig Ø Neg. PCR-Test und neg. IgM Antigen-Test- müssen verifiziert werden Empfehlung: Ø Planen Sie den Abflug an den Tagen Mittwoch bis Samstag, so dass Sie die Zeit haben Montag / Dienstag die PCR-Test und Antigen-Test zu machen. Zeit der Beantragung Konsulararbeitstage 21 Tage vor Abreise 7 Tage
Visum Russland Ø Visumantrag Ø Reisepass Ø Biometr. Passfoto Ø Einladungsschreiben (Bei Jahresvisa Einladung im Original) Ø Bei Arbeit/Montage Telex oder ministerielle Einladung Ø Entsendungsschreiben Ø Auslandskrankenversicherung Ø Personen mit noch gültigen Visa können wieder einreisen Zeit der Beantragung Konsulararbeitstage 21 Tage vor Abreise 1 (Blitz) 10 – 12 Tage
Visum Indien Ø Visumantrag - Unterschrift identisch mit der im Reisepass Ø Reisepass Ø Scan der Passangabenseite des Reisepasses Ø 2 Passfotos 5x5 cm Ø Foto muss beim Online Visaantrag hochgeladen werden Ø Einladung Ø Entsendungsschreiben Ø Länderliste Ø Kopie des zuletzt erteilten Visums Ø Registrierungsbescheinigung (Handelsregisterauszug) des indischen Unternehmens Ø Beantragung von e-Visa für die Kategorien Geschäftsvisum, Konferenz, Medical und Medical Attendant Ø Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich Zeit der Beantragung Konsulararbeitstage 21 Tage vor Abreise 4 Tage (eVisa) 4 Wochen
Visum USA - National Interest Exception (NIE) Ø Einladung Ø Entsendungsschreiben Ø Kurzer, technischer Lebenslauf Ø Reisepass Ø Scan der Passangabenseite des Reisepasses Ø Kopie des Visums Ø Dauer des Aufenthalts wird über das Visum geregelt Ø Das NIE ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig Ø Für ganz Europa können wir NIE beantragen Begleitung von US non-immigrant Visa: • B1 / B2 • E-Visa • H-Visa Zeit der Beantragung Konsulararbeitstage • L-Visa 21 Tage vor Abreise 1– 2 Wochen Weitere Informationen unter: https://dvkg.de/de/usa_visa_information
Süd Korea Geschäftsvisum Ø Korean Electronic Travel Authorization" (=K-ETA) Arbeits-/Montagevisum Ø Visumantrag Ø Reisepass Ø Biometrisches Passfoto Ø Kopie Passangabenseite des Reisepasses Ø Einladung (Kopie) Ø Entsendungsschreiben Ø Health Condition Report Ø Quarantine Exemption Agreement Ø Isolationsbefreiungszertifikat + Flugbestätigung Ø Handelsregisterauszug des koreanischen Unternehmens Ø Purchase Order - Auftragsbestätigung zwischen koreanischem und deutschen Unternehmen Zeit der Beantragung Konsulararbeitstage 21 Tage vor Abreise 5 - 8 Tage
Visum Saudi Arabien Ø Visumantrag Ø Reisepass Ø Biometrisches Passfoto Ø Einladungsschreiben Ø Entsendungsschreiben – beglaubigt von der IHK Ø Handelsregisterauszüge der Unternehmen aus Saudi-Arabien und Deutschland Ø Vor Ort muss bei VFS Tasheel eine Krankenversicherung abgeschlossen werden Ø Persönliches Interview in Frankfurt oder Berlin Zeit der Beantragung Konsulararbeitstage 21 Tage vor Abreise 7 Tage
Legalisation Ø Ziel der Legalisation ist es, die Rechtsgültigkeit und Echtheit von ausländischen Dokumenten zu bestätigen. Ø Die Legalisation findet durch die konsularische Vertretung eines Landes statt. Ø Für manche Visakategorien ist eine Legalisation unerlässlich. Ø Für den internationalen Warenverkehr ist eine Legalisation von Handelsdokumenten oft zwingend notwendig. Ø Für eine Legalisation müssen häufig Originaldokumente vorgelegt werden. Ø In manchen Fällen ist eine Vorbeglaubigung durch eine Behörde (Landgericht, BVA, Ghorfa) notwendig. Ø Bsp.: Führungszeugnisse, Heirats- und Geburtsurkunden, Patente, Handelsrechnungen, Bildungszertifikate
Fazit Ø Frühzeitig 3 Wochen vor Einreise Ø “Viel hilft viel“ – laden Sie die Dokumente im Auftrag hoch
EU-Entsenderichtlinie Ziel der Entsenderichtlinie: Vermeidung von Sozial- (A1 Bescheinigung) und Lohndumping (EU-Meldung) Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
EU-Entsenderichtlinie – die A1 Bescheinigung A1 Bescheinigung EU-Meldung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
A1 Bescheinigung: Verordnung 883/2004 – Artikel 76 Die A1 Bescheinigung dokumentiert, dass die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates weiterhin Gültigkeit haben und folglich keine Doppelverbeitragung erfolgt. Wann notwendig – immer wenn - der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsendet - innerhalb der EU & EFTA Staaten - in Drittstaaten mit Sozialversicherungsabkommen Aussteller der A1 Bescheinigung - Krankenkassen - Rentenanstalt / Rentenversicherungsträger - Versorgungswerk Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
A1 Bescheinigung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
A1 Bescheinigung - Beantragungsprozesse Beantragungsprozesse: 1) Insourcing: Lohnbuchhaltung – Herausforderungen: i. Kommunikationsprozess zwischen Lohnbuchhaltung und Reisenden ii. Kurzfristigkeit der Beantragung iii. Fehlende Auftragsbestätigung iv. Ressourcenaufwand v. Zwei Personen sind mit der A1 im Unternehmen beschäftigt 2) Outsourcing: Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft i. Reisende im Selfservice ii. Voreinstellung von Informationen iii. Flexibilität ohne personengebundene Abhängigkeiten iv. Kombination mit EU-Meldung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
EU-Entsenderichtlinie – die EU-Meldung EU-Meldung A1 Bescheinigung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund von 1996 Die zentrale Bestimmung: arbeitsrechtliche Gleichstellung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Ziellandes für entsandte Arbeitskräfte*: a) Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten; b) bezahlter Mindestjahresurlaub; c) Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze; d) Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, e) Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz; f) Schutzmaßnahmen im Rahmen von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen; g) Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund Durchsetzungsrichtlinie 2014 => Umsetzung 2016 Gleiche Arbeit - Gleicher Ort - Mindestlohn Das Maßnahmenpaket soll zur besseren und einheitlicheren Durchführung, Anwendung und Durchsetzung, insb. zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes führen. Mindest- lohn Im Mai 2014 wird die Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG eingeführt. Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund Entsenderichtlinie von 2018 => Umsetzung 2020 Gleiche Arbeit – Gleicher Ort – Gleicher Lohn (Equal Pay) Alle Regeln des Gastmitgliedstaates für die Entlohnung, die gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen festgelegt sind, gelten auch für entsandte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss für Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufkommen. Gleicher Lohn Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 (+6) Monate festgelegt. Leiharbeitsunternehmen müssen ihren entsandten Arbeitnehmern die gleichen Bedingungen garantieren. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug wird verstärkt. Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund Entsenderichtlinie von 1996 Entsenderichtlinie von 2014 => Entsenderichtlinie von 2018 => Die zentrale Bestimmung: 2016 2020 arbeitsrechtliche Gleichstellung Gleiche Arbeit - Gleicher Ort Gleiche Arbeit - Gleicher Ort hinsichtlich der Arbeits- Mindestlohn Gleicher Lohn bedingungen des Ziellandes für entsandte Arbeitskräfte*: • Alle Regeln des Gastmitgliedstaates für Durchsetzungsrichtlinie 2014: a) Höchstarbeitszeiten und die Entlohnung, die gesetzlich oder in Mindestruhezeiten; bestimmten Tarifverträgen festgelegt • Im Mai 2014 wird die Richtlinie b) bezahlter Mindestjahresurlaub; sind, gelten auch für entsandte 2014/67/EU zur Durchsetzung der Arbeitnehmer. c) Mindestlohnsätze einschließlich der Richtlinie 96/71/EG eingeführt. Überstundensätze • Der Arbeitgeber muss für Reise-, d) Bedingungen für die Überlassung Verpflegungs- und Unterbringungs- • Das Maßnahmenpaket soll zur kosten aufkommen von Arbeitskräften, besseren und einheitlicheren e) Sicherheit, Gesundheitsschutz und • Die maximale Entsendungsdauer wurde Durchführung, Anwendung und Hygiene am Arbeitsplatz; Durchsetzung, insb. zur auf 12 (+6) Monate festgelegt f) Schutzmaßnahmen im Rahmenvon • Leiharbeitsunternehmen müssen ihren Verbesserung des Arbeits- und Beschäftigungs- Arbeitnehmerschutzes führen. entsandten Arbeitnehmern die gleichen bedingungen Bedingungen garantieren g) Gleichbehandlung von Männernund • Die Zusammenarbeit bei der Frauen Bekämpfung von Betrug wird verstärkt. *Vertraulich Entsendung = Dienstreise Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – mögliche Konsequenzen bei Verstoß 1. Verweigerung der Einreise und / oder des Zutritts zum Einsatzort im Gastland. 2. Geldbußen (z.B. Frankreich: bis zu 500.000 Euro) bei Missachtung. Eine Sanktionierung kann sowohl gegenüber dem entsendenden als auch dem empfangenden Unternehmen ausgesprochen werden. 3. Persönliches Haftungsrisiko für vertretungsberechtigte Personen und Leitende Mitarbeiter. 4. Prüfung durch Behörden im Einsatzland. Elektronischer Datenaustausch zwischen den Behörden begünstigt einfache und schnelle Stichproben. 5. Einbußen der Reputation und möglicher Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
EU-Entsenderichtlinie Ziel der Entsenderichtlinie: Vermeidung von Sozial- (A1 Bescheinigung) und Lohndumping (EU-Meldung) Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Complience gerechtes Handeln im Rahmen der Geschäftsreise Für wen gilt die EU-Entsenderichtlinie? Alle Unternehmen / Organisationen / Selbstständige mit internationalen Dienstreisen. Wie viel verschiedene EU-Meldeanträge sind zu berücksichtigen? " 27 EU Staaten (ex. UK) und 4 EWR Staaten " Spanien mit 17 Provinzen hält 17 unterschiedliche Meldeprozesse " Insgesamt 47 unterschiedliche Meldeanträge innerhalb der EU / EWR Staaten Welche Prüfschritte sind zu beachten? U.a.: " Pflicht der Meldung der bevorstehenden Dienstreise (EU-Meldung) ➢ Tätigkeit vor Ort ➢ Dauer des Aufenthaltes ➢ Zeitpunkt der Meldung ➢ Notwendigkeit der Repräsentanz " Registrierung für die Meldung (u.a. Spanien, Polen, Norwegen) " Sozialversicherungsnachweis (A1 Bescheinigung) " Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis " Steuerliche Arbeitgeberverpflichten, z.B. Lohnsteuer im Gastland Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Complience gerechtes Handeln im Rahmen der Geschäftsreise Kann eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden? " Fokus v.a. Frankreich, Schweiz, Österreich, Belgien und Italien " Kontrollen finden EU-weit statt Wie erhalte ich einen einfachen Überblick der EU-Melde Regularien? " https://dvkg.de/de/eu_meldung_orientierungshilfe Einschränkung der Haftung im Arbeitsverhältnis? => Global Mobility Risiko der versteckten Betriebsstättenbildung? => Global Mobility Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Operative Lösung für die administrative Durchführung der EU-Meldung Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Vorbereitende Schritte vor Antritt der Dienstreise EU- iii) Meldung ii) EU- A1 Meldepfl Sozialver Visum & Beschein icht sicherun Arbeitser Konsularisch e igung i) Automatische sche g A1 laubnis ahmen ri sula tung Maßn REISE DIENST Erfassung via Schnittstellen / PNR/ i)Visum on K wer OBE / Reiseantrag & Immigrat Be 3. ion 2. Maßnahmen Compliance Bewertung Rechts- 1. Erfassung vi) & der Betriebss Steuerbe Betriebss ratung* Dienstreise iv) tätte tätte & Reisesich Dokume erheit v)Lohn- ntation und Einkomm ensteuer ii) Keine Erfassung, Wegen fehlender Dokumentation (Dienstwagen) *Kooperation mit EbnerStolz Vertraulich Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Ihre Ansprechpartner der DVKG und der ÖVKG DVKG DEUTSCHE VISA UND KONSULAR DR. JULIUS HEINTZ ALEXANDER SCHULZ GESELLSCHAFT Geschäftsführender Gesellschafter Geschäftskunden Berater Julius.Heintz@dvkg.de Alexander.Schulz@dvkg.de Die Deutsche Visa und Konsular Tel. + 49 30 2576 4862 Tel. + 49 30 2576 4861 Gesellschaft (DVKG) und die Österreichischen Visa und Konsular Tätigkeitsschwerpunkte Tätigkeitsschwerpunkte Gesellschaft (ÖVKG) haben die Konsularische Dienstleistung der Bereiche: Konsularische Dienstleistung der Beantragungsprozesse im Sinne ihrer Bereiche: Kunden durch technologisch moderne • EU-Meldewesen • EU-Meldewesen Lösungen qualitativ verbessert und • A1 Bescheinigung kosteneffizienter gestaltet. • A1 Bescheinigung • Visum Beantragung Die DVKG und die ÖVKG sind Experte in • Legalisationen • Visum Beantragung der Übernahme von administrativen • Legalisationen Prozesse im Bereich der konsularischen • Immigration Dienstleistung. Vertriebliche Betreuung von Betreuung von internationalen Kunden und Geschäftskunden Kooperation
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