Internationale Dienstreisen Business Travel Compliance - A1 - DER ...

 
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Internationale Dienstreisen Business Travel Compliance - A1 - DER ...
Internationale Dienstreisen
                       Business Travel Compliance

     A1                                                             Global
Bescheinigung
                EU Meldung    Visa     Immigration   Legalisation   Mobility
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Themen

         1.     Die DVKG und ÖVKG in & nach Corona Zeiten

         2.     Aktuelle Reiseregularien

         3.     Ziel der Melde- und Registrierungspflichten

         4.     Umfang der Meldung und Sanktionen

         5.     Operative Lösung für die administrative Durchführung der EU-Meldung

  Vertraulich                                                                   Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
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DVKG und ÖVKG: Kundenbedürfnissen zuhören und innovativ umsetzen

                        Über 90                      Über 35
                         Jahre                     umgesetzte
                       kumulierte                 Innovationen
                       Erfahrung

           Geschäfts-                                             Zuhören
           führender                    23
         Gesellschafter             engagierte
                                                                 Entwickeln
        mit Leidenschaft            Mitarbeiter
                                     DE & AT                     Umsetzen

 Vertraulich                                                                  Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
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Aus der Praxis: 1 Antragsprozess -> 6 Ergebnisse: 1) A1, 2) EU-Meldung, 3)
Visum, 4) Legalisation, 5) Immigration, 6) Global Mobility

    1.       Vorbereitung

                                    2.   Antragsprozess
                                    Einmaliges Ausfüllen bis zu       3.   Ergebnis
                 PNR/        HR     98%
                  OBE                                                 ! Plausibilitätsprüfung
                                                                      ! Automatisierte Beantragung
                        Eigene
                         Info's                                       EU-Meldung               A1 Bescheinigung

    Kunden und Nutzer
    individuelle Voreinstellungen
    Kein Eingriff in die            Elektronische Einbindung von      Visum        Immigration              Legalisation
    bestehende System-              Experten für den Ausfüllprozess
    architektur                     Nutzung per PC / Tablett /
                                    Smartphone
   Vertraulich                                                                        Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
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Themen

         1.     Die DVKG und ÖVKG in & nach Corona Zeiten

         2.     Aktuelle Reiseregularien

         3.     Ziel der Melde- und Registrierungspflichten

         4.     Umfang der Meldung und Sanktionen

         5.     Operative Lösung für die administrative Durchführung der EU-Meldung

  Vertraulich                                                                   Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
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Bürokratischer Aufwand

 Quelle: VDR
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Kostensteigerungen

  Quelle: VDR
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Allgemein

     1. Die Darlegung der Dringlichkeit der Reise

     2. Die Erläuterung, wieso just die Person reisen muss, d.h. welche
        Qualifikation befähigt ihn für diese Reise (Entsendungsschreiben)

     3. Nachweis, dass der Reisende nicht mit Covid-19 infiziert ist bzw. war
        (G-Regelung)
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Visum China
 Ø   PU-Einladung
 Ø   Visumantrag
 Ø   Reisepass
 Ø   Biometrisches Passbild
 Ø   Firmeneinladung + Dringlichkeit aus China
 Ø   Entsendungsschreiben
 Ø   Covid-19 Impfnachweis (+14 Tage)
 Ø   Chines. Impfnachweis ->keine PU Einladung nötig
 Ø   Neg. PCR-Test und neg. IgM Antigen-Test- müssen verifiziert werden

 Empfehlung:
 Ø Planen Sie den Abflug an den Tagen Mittwoch bis Samstag, so dass
   Sie die Zeit haben Montag / Dienstag die PCR-Test und Antigen-Test
   zu machen.

 Zeit der Beantragung   Konsulararbeitstage
 21 Tage vor Abreise    7 Tage
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Visum Russland
 Ø   Visumantrag
 Ø   Reisepass
 Ø   Biometr. Passfoto
 Ø   Einladungsschreiben (Bei Jahresvisa Einladung im Original)
 Ø   Bei Arbeit/Montage Telex oder ministerielle Einladung
 Ø   Entsendungsschreiben
 Ø   Auslandskrankenversicherung
 Ø   Personen mit noch gültigen Visa können wieder einreisen

 Zeit der Beantragung   Konsulararbeitstage
 21 Tage vor Abreise    1 (Blitz)
                        10 – 12 Tage
Visum Indien
 Ø Visumantrag - Unterschrift identisch mit der im Reisepass
 Ø Reisepass
 Ø Scan der Passangabenseite des Reisepasses
 Ø 2 Passfotos 5x5 cm
 Ø Foto muss beim Online Visaantrag hochgeladen werden
 Ø Einladung
 Ø Entsendungsschreiben
 Ø Länderliste
 Ø Kopie des zuletzt erteilten Visums
 Ø Registrierungsbescheinigung (Handelsregisterauszug) des indischen
   Unternehmens
 Ø Beantragung von e-Visa für die Kategorien Geschäftsvisum, Konferenz,
   Medical und Medical Attendant
 Ø Touristische Reisen sind weiterhin nicht möglich

 Zeit der Beantragung   Konsulararbeitstage
 21 Tage vor Abreise    4 Tage (eVisa)
                        4 Wochen
Visum USA - National Interest Exception (NIE)
 Ø   Einladung
 Ø   Entsendungsschreiben
 Ø   Kurzer, technischer Lebenslauf
 Ø   Reisepass
 Ø   Scan der Passangabenseite des Reisepasses
 Ø   Kopie des Visums
 Ø   Dauer des Aufenthalts wird über das Visum geregelt
 Ø   Das NIE ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig
 Ø   Für ganz Europa können wir NIE beantragen

                                                          Begleitung von US non-immigrant Visa:
                                                               • B1 / B2
                                                               • E-Visa
                                                               • H-Visa
 Zeit der Beantragung   Konsulararbeitstage                    • L-Visa
 21 Tage vor Abreise    1– 2 Wochen                       Weitere Informationen unter:
                                                          https://dvkg.de/de/usa_visa_information
Süd Korea
 Geschäftsvisum
 Ø Korean Electronic Travel Authorization" (=K-ETA)

 Arbeits-/Montagevisum
 Ø Visumantrag
 Ø Reisepass
 Ø Biometrisches Passfoto
 Ø Kopie Passangabenseite des Reisepasses
 Ø Einladung (Kopie)
 Ø Entsendungsschreiben
 Ø Health Condition Report
 Ø Quarantine Exemption Agreement
 Ø Isolationsbefreiungszertifikat + Flugbestätigung
 Ø Handelsregisterauszug des koreanischen Unternehmens
 Ø Purchase Order - Auftragsbestätigung zwischen koreanischem und
    deutschen Unternehmen

 Zeit der Beantragung   Konsulararbeitstage
 21 Tage vor Abreise    5 - 8 Tage
Visum Saudi Arabien
 Ø Visumantrag
 Ø Reisepass
 Ø Biometrisches Passfoto
 Ø Einladungsschreiben
 Ø Entsendungsschreiben – beglaubigt von der IHK
 Ø Handelsregisterauszüge der Unternehmen aus Saudi-Arabien
   und Deutschland
 Ø Vor Ort muss bei VFS Tasheel eine Krankenversicherung
   abgeschlossen werden
 Ø Persönliches Interview in Frankfurt oder Berlin

 Zeit der Beantragung   Konsulararbeitstage
 21 Tage vor Abreise    7 Tage
Legalisation
  Ø Ziel der Legalisation ist es, die Rechtsgültigkeit und Echtheit
    von ausländischen Dokumenten zu bestätigen.
  Ø Die Legalisation findet durch die konsularische Vertretung
    eines Landes statt.
  Ø Für manche Visakategorien ist eine Legalisation unerlässlich.
  Ø Für den internationalen Warenverkehr ist eine Legalisation
    von Handelsdokumenten oft zwingend notwendig.
  Ø Für eine Legalisation müssen häufig Originaldokumente
    vorgelegt werden.
  Ø In manchen Fällen ist eine Vorbeglaubigung durch eine
    Behörde (Landgericht, BVA, Ghorfa) notwendig.
  Ø Bsp.: Führungszeugnisse, Heirats- und Geburtsurkunden,
    Patente, Handelsrechnungen, Bildungszertifikate
Fazit

  Ø Frühzeitig 3 Wochen vor Einreise

  Ø “Viel hilft viel“ – laden Sie die Dokumente im Auftrag hoch
EU-Entsenderichtlinie

                                    Ziel der Entsenderichtlinie: Vermeidung von

                        Sozial- (A1 Bescheinigung)   und    Lohndumping (EU-Meldung)

   Vertraulich                                                   Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
EU-Entsenderichtlinie – die A1 Bescheinigung

                                 A1 Bescheinigung
                                                    EU-Meldung

   Vertraulich                                         Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
A1 Bescheinigung: Verordnung 883/2004 – Artikel 76

                          Die A1 Bescheinigung dokumentiert, dass die Rechtsvorschriften des
                          Beschäftigungsstaates weiterhin Gültigkeit haben und folglich keine
                          Doppelverbeitragung erfolgt.

                          Wann notwendig – immer wenn
                          - der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsendet
                          - innerhalb der EU & EFTA Staaten
                          - in Drittstaaten mit Sozialversicherungsabkommen

                          Aussteller der A1 Bescheinigung
                          - Krankenkassen
                          - Rentenanstalt / Rentenversicherungsträger
                          - Versorgungswerk

  Vertraulich                                                           Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
A1 Bescheinigung

   Vertraulich     Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
A1 Bescheinigung - Beantragungsprozesse
   Beantragungsprozesse:
   1) Insourcing: Lohnbuchhaltung – Herausforderungen:
       i.   Kommunikationsprozess zwischen Lohnbuchhaltung und Reisenden
       ii. Kurzfristigkeit der Beantragung
       iii. Fehlende Auftragsbestätigung
       iv. Ressourcenaufwand
       v. Zwei Personen sind mit der A1 im Unternehmen beschäftigt

   2)       Outsourcing: Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft
            i.   Reisende im Selfservice
            ii. Voreinstellung von Informationen
            iii. Flexibilität ohne personengebundene Abhängigkeiten
            iv. Kombination mit EU-Meldung

  Vertraulich                                                         Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
EU-Entsenderichtlinie – die EU-Meldung

                                                    EU-Meldung
                                 A1 Bescheinigung

  Vertraulich                                           Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund von 1996

 Die zentrale Bestimmung: arbeitsrechtliche Gleichstellung hinsichtlich
 der Arbeitsbedingungen des Ziellandes für entsandte Arbeitskräfte*:
                a) Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten;

                    b) bezahlter Mindestjahresurlaub;

                      c) Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze;

                       d) Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften,

                      e) Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz;

                    f) Schutzmaßnahmen im Rahmen von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen;

                g) Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
  Vertraulich                                                                         Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund

   Durchsetzungsrichtlinie 2014 => Umsetzung 2016
   Gleiche Arbeit - Gleicher Ort - Mindestlohn

        Das Maßnahmenpaket soll zur besseren und
         einheitlicheren Durchführung, Anwendung
         und Durchsetzung, insb. zur Verbesserung
                  des Arbeitnehmerschutzes führen.
                                                                        Mindest-
                                                                         lohn

         Im Mai 2014 wird die Richtlinie 2014/67/EU
           zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG
                                          eingeführt.

   Vertraulich                                          Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund

 Entsenderichtlinie von 2018 => Umsetzung 2020
 Gleiche Arbeit – Gleicher Ort – Gleicher Lohn (Equal Pay)

                     Alle Regeln des Gastmitgliedstaates für die Entlohnung, die gesetzlich oder in
                     bestimmten Tarifverträgen festgelegt sind, gelten auch für entsandte Arbeitnehmer.

                         Der Arbeitgeber muss für Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten
                         aufkommen.

     Gleicher
      Lohn                 Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 (+6) Monate festgelegt.

                         Leiharbeitsunternehmen müssen ihren entsandten Arbeitnehmern die gleichen
                         Bedingungen garantieren.

                     Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug wird verstärkt.

                                                                                Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – Hintergrund
  Entsenderichtlinie von 1996             Entsenderichtlinie von 2014 =>       Entsenderichtlinie von 2018 =>
 Die zentrale Bestimmung:                 2016                                 2020
 arbeitsrechtliche Gleichstellung         Gleiche Arbeit - Gleicher Ort        Gleiche Arbeit - Gleicher Ort
 hinsichtlich der Arbeits-                Mindestlohn                          Gleicher Lohn
 bedingungen des Ziellandes für
 entsandte Arbeitskräfte*:                                                    • Alle Regeln des Gastmitgliedstaates für
                                          Durchsetzungsrichtlinie 2014:
 a) Höchstarbeitszeiten und                                                     die Entlohnung, die gesetzlich oder in
    Mindestruhezeiten;                                                          bestimmten Tarifverträgen festgelegt
                                          • Im Mai 2014 wird die Richtlinie
 b) bezahlter Mindestjahresurlaub;                                              sind, gelten auch für entsandte
                                            2014/67/EU zur Durchsetzung der     Arbeitnehmer.
 c) Mindestlohnsätze einschließlich der     Richtlinie 96/71/EG eingeführt.
    Überstundensätze                                                          • Der Arbeitgeber muss für Reise-,
 d) Bedingungen für die Überlassung                                             Verpflegungs- und Unterbringungs-
                                          • Das Maßnahmenpaket soll zur         kosten aufkommen
    von Arbeitskräften,                     besseren und einheitlicheren
 e) Sicherheit, Gesundheitsschutz und                                         • Die maximale Entsendungsdauer wurde
                                            Durchführung, Anwendung und
    Hygiene am Arbeitsplatz;                Durchsetzung, insb. zur             auf 12 (+6) Monate festgelegt
 f) Schutzmaßnahmen im Rahmenvon                                              • Leiharbeitsunternehmen müssen ihren
                                            Verbesserung des
    Arbeits- und Beschäftigungs-            Arbeitnehmerschutzes führen.        entsandten Arbeitnehmern die gleichen
    bedingungen                                                                 Bedingungen garantieren
 g) Gleichbehandlung von Männernund                                           • Die Zusammenarbeit bei der
    Frauen                                                                      Bekämpfung von Betrug wird verstärkt.
  *Vertraulich
    Entsendung = Dienstreise                                                            Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Die EU-Entsenderichtlinie – mögliche Konsequenzen bei Verstoß

          1.     Verweigerung der Einreise und / oder des Zutritts zum Einsatzort im Gastland.

          2.     Geldbußen (z.B. Frankreich: bis zu 500.000 Euro) bei Missachtung.
                     Eine Sanktionierung kann sowohl gegenüber dem entsendenden als auch dem
                     empfangenden Unternehmen ausgesprochen werden.

          3.     Persönliches Haftungsrisiko für vertretungsberechtigte Personen und Leitende
                 Mitarbeiter.

          4.     Prüfung durch Behörden im Einsatzland. Elektronischer Datenaustausch zwischen
                 den Behörden begünstigt einfache und schnelle Stichproben.

          5.     Einbußen der Reputation und möglicher Ausschluss von öffentlichen
                 Ausschreibungen.

   Vertraulich                                                                       Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
EU-Entsenderichtlinie

                                    Ziel der Entsenderichtlinie: Vermeidung von

                        Sozial- (A1 Bescheinigung)   und    Lohndumping (EU-Meldung)

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Complience gerechtes Handeln im Rahmen der Geschäftsreise

                 Für wen gilt die EU-Entsenderichtlinie?
                Alle Unternehmen / Organisationen / Selbstständige mit internationalen Dienstreisen.

                 Wie viel verschiedene EU-Meldeanträge sind zu berücksichtigen?
                " 27 EU Staaten (ex. UK) und 4 EWR Staaten
                " Spanien mit 17 Provinzen hält 17 unterschiedliche Meldeprozesse
                " Insgesamt 47 unterschiedliche Meldeanträge innerhalb der EU / EWR Staaten

                 Welche Prüfschritte sind zu beachten? U.a.:
                " Pflicht der Meldung der bevorstehenden Dienstreise (EU-Meldung)
                   ➢ Tätigkeit vor Ort
                   ➢ Dauer des Aufenthaltes
                   ➢ Zeitpunkt der Meldung
                   ➢ Notwendigkeit der Repräsentanz
                " Registrierung für die Meldung (u.a. Spanien, Polen, Norwegen)
                " Sozialversicherungsnachweis (A1 Bescheinigung)
                " Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
                " Steuerliche Arbeitgeberverpflichten, z.B. Lohnsteuer im Gastland
  Vertraulich                                                                          Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Complience gerechtes Handeln im Rahmen der Geschäftsreise

                 Kann eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden?
                " Fokus v.a. Frankreich, Schweiz, Österreich, Belgien und Italien
                " Kontrollen finden EU-weit statt

                 Wie erhalte ich einen einfachen Überblick der EU-Melde Regularien?
                " https://dvkg.de/de/eu_meldung_orientierungshilfe

                 Einschränkung der Haftung im Arbeitsverhältnis? => Global Mobility

                 Risiko der versteckten Betriebsstättenbildung? => Global Mobility

  Vertraulich                                                                       Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Operative Lösung für die administrative Durchführung der EU-Meldung

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Vorbereitende Schritte vor Antritt der Dienstreise

                                                                                                       EU-
                                                                     iii)                             Meldung
                                                 ii) EU-                                                                  A1
                                                Meldepfl          Sozialver                Visum &                     Beschein
                                                   icht           sicherun                Arbeitser Konsularisch
                                                                                                                e       igung
       i) Automatische
                                                       sche         g A1                  laubnis         ahmen
                                                     ri
                                                 sula tung                                        Maßn                            REISE
                                                                                                                            DIENST
         Erfassung via
     Schnittstellen / PNR/         i)Visum     on
                                              K wer
      OBE / Reiseantrag                &
                                  Immigrat
                                                Be                                                       3.
                                      ion
                                                              2.                                     Maßnahmen
                                                           Compliance
                                                           Bewertung                                                        Rechts-
           1. Erfassung                                                          vi)                                           &
                der                                                           Betriebss                                    Steuerbe
                                                                                                       Betriebss            ratung*
           Dienstreise                          iv)                             tätte                   tätte &
                                             Reisesich                                                 Dokume
                                              erheit           v)Lohn-                                  ntation
                                                                 und
                                                              Einkomm
                                                              ensteuer

           ii) Keine Erfassung,
            Wegen fehlender
            Dokumentation
            (Dienstwagen)
                                                                                                                    *Kooperation mit EbnerStolz
   Vertraulich                                                                                                      Deutsche Visa und Konsular GesellschaftmbH
Ihre Ansprechpartner der DVKG und der ÖVKG
                                                                                 DVKG DEUTSCHE VISA UND KONSULAR
 DR. JULIUS HEINTZ                            ALEXANDER SCHULZ
                                                                                 GESELLSCHAFT

 Geschäftsführender Gesellschafter            Geschäftskunden Berater
 Julius.Heintz@dvkg.de                        Alexander.Schulz@dvkg.de
                                                                                  Die Deutsche Visa und Konsular
 Tel. + 49 30 2576 4862                       Tel. + 49 30 2576 4861              Gesellschaft (DVKG) und die
                                                                                  Österreichischen Visa und Konsular
 Tätigkeitsschwerpunkte                       Tätigkeitsschwerpunkte
                                                                                  Gesellschaft (ÖVKG) haben die
 Konsularische Dienstleistung der Bereiche:   Konsularische Dienstleistung der    Beantragungsprozesse im Sinne ihrer
                                              Bereiche:                           Kunden durch technologisch moderne
 • EU-Meldewesen
                                              • EU-Meldewesen                     Lösungen qualitativ verbessert und
 • A1 Bescheinigung                                                               kosteneffizienter gestaltet.
                                              • A1 Bescheinigung
 • Visum Beantragung                                                              Die DVKG und die ÖVKG sind Experte in
 • Legalisationen                             • Visum Beantragung                 der Übernahme von administrativen
                                              • Legalisationen                    Prozesse im Bereich der konsularischen
 • Immigration                                                                    Dienstleistung.
                                              Vertriebliche Betreuung von
 Betreuung von internationalen Kunden und
                                              Geschäftskunden
 Kooperation
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