Internet-Spiele Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 1. April 2019 - EuroMillions
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Internet-Spiele Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 1. April 2019
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel T 0848 877 855, F 0848 877 856, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch
Bedingungen für die Teilnahme über die Internet-Spiel-Plattform Gültig ab dem 1. April 2019 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Anwendungsbereich B. Registrierung Art. 2 Grundsätzliches Art. 3 Zugang zu kostenpflichtigen Teilnahmen Art. 4 Überprüfung der gemachten Angaben Art. 5 Änderung der registrierten Daten C. Wallet Art. 6 Eröffnung Art. 7 Kauf von Spielguthaben Art. 8 Gutschriften Art. 9 Rückkauf von Spielguthaben Art. 10 Verfall von Spielguthaben D. Sperrung des Zugangs Art. 11 Sperrung durch den Teilnehmer Art. 12 Freischaltung Art. 13 Sperrung durch die Swisslos 1
E. Kündigung der Zugangsberechtigung Art. 14 Durch den Teilnehmer Art. 15 Durch die Swisslos F. Teilnahme Art. 16 Abschluss des Spielvertrags Art. 17 Abgabe der Teilnahmedaten Art. 18 Speicherung der ausgefüllten Internet-Spielscheine G. Spieleinsatz und Limiten Art. 19 Leistung des Spieleinsatzes Art. 20 Erfassung und Speicherung der Daten Art. 21 Spielbestätigungsquittung Art. 22 Inhalt Art. 23 Gültigkeit Art. 24 Beanstandungen H. Gewinne Art. 25 Gewinne bis maximal CHF 1’000.– Art. 26 Gewinne über CHF 1’000.– Art. 27 Auszahlung Art. 28 Replay-Gewinne (Swiss Lotto) und Gewinne aus virtuellen Los-(Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkten Art. 29 Einsprachen I. Promotionen Art. 30 Im Allgemeinen Art. 31 Benefits 2
J. Unlauteres Spielverhalten Art. 32 Unlauteres Spielverhalten K. Haftung Art. 33 Haftung L. Schlussbestimmungen Art. 34 Kontakt (Kundendienstcenter) Art. 35 Spielerschutz Art. 36 Datenschutz Art. 37 Marketing Art. 38 Änderung der Software und der Dokumentation Art. 39 Geltung 3
A. Allgemeine Bestimmungen B. Registrierung Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Grundsätzliches 1.1 2.1 Die Swisslos bietet die Möglichkeit, über Zugang zu den Produkten über die ISP via eine von ihr zur Verfügung gestellte Inter- Internet erhält, wer sich über Internet auf net-Spiel-Plattform (die «ISP») an bestimm- der ISP registriert (via SMS ist eine Regis ten Produkten (Swiss Lotto, Joker, EuroMil- tration nicht möglich). Zur Registrierung lions mit 2. Chance, Super-Star, Sporttip, sind nur natürliche Personen zugelassen, virtuellen Los-Produkten (Clix), virtuellen die mindestens 18 Jahre alt sind und Bingo-Produkten (im Folgenden «Bingo- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Produkte» genannt) und Jass-Produkten Vertragsgebiet der Swisslos haben. Zudem teilzunehmen. Die vorliegenden Bestim- dürfen gegen die Person keine Sperren ge- mungen regeln die im Swisslos-Vertragsge- mäss Art. 80 Geldspielgesetz oder Art. 42 biet1 erfolgende Teilnahme an diesen Pro- Geldspielverordnung vorliegen. dukten. Jede Person darf sich nur einmal auf der ISP registrieren. 1.2 Die vorliegenden Bedingungen für die Teil- nahme über Internet/Mobile (nachstehend Art. 3 Zugang zu kostenpflichtigen die «Internet-Spiele Teilnahmebedingun- Teilnahmen gen») ergänzen die Teilnahmebedingungen 3.1 der einzelnen Produkte. Im Fall von Wider- sprüchen zu diesen gehen die nachfolgen- Die Registrierung ermöglicht den Zugang den Bestimmungen als Spezialregelung via Internet/Mobile zu allen über die ISP vor. angebotenen Produkten von Swisslos. 3.2 Eintragungspflichtige Daten 3.2 des Teilnehmers Bei der Registrierung werden folgende Daten der Teilnehmer erfasst: Anrede, Na- me, Vorname, Strasse und Hausnummer, PLZ, Wohnort, Kanton, Geburtsdatum, E- Mail-Adresse, sowie Benutzername und Passwort. Die Swisslos behält sich vor, diese Daten laufend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und einen Teilnehmer zu sper- 1 ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG, TI, FL 4
ren, wenn er die Voraussetzungen der Re- Art. 5 Änderung der registrierten gistrierung nicht (mehr) erfüllt. Daten Der Teilnehmer muss auf der dafür einge- 5.1 richteten Registrationsseite (Zugriff via Der Teilnehmer kann seinen Namen in sei- www.swisslos.ch) seine korrekte Adresse nem Profil ändern. Im Anschluss an die Er- im Swisslos-Gebiet erfassen. Danach sind fassung des geänderten Namens muss er noch folgende zusätzlichen Daten zu er- zur Verifizierung eine Kopie des Familien- fassen: büchleins einschicken oder hochladen. • Geburtsdatum; Nach Erhalt der Kopie des Familienbüch- • E-Mail-Adresse. Diese wird über das leins entscheidet Swisslos, ob die Ände- sogenannte Double-Opt-In-Verfahren rung den Anforderungen entspricht. geprüft und von der ISP zur eindeutigen Identifikation der Registrierung verwen- 5.2 det. Über diese E-Mail-Adresse werden Der Teilnehmer kann seine Adresse in sei- auch Freischaltungen; Gewinnmitteilun- nem Profil ändern. Im Anschluss an die Er- gen etc. kommuniziert; fassung der geänderten Adresse entschei- • Benutzername/Passwort. det Swisslos, ob die Änderung den An forderungen entspricht. Ist dies der Fall, wird sie angenommen, ansonsten wird ein Adressnachweis verlangt. Art. 4 Überprüfung der gemachten Angaben 5.3 4.1 Der Teilnehmer kann seine E-Mail-Adresse Alle Registrierungen werden gegen Adress- ändern. Die Überprüfung der neuen E-Mail- Datenbanken geprüft. Wird der Teilnehmer Adresse erfolgt über das sogenannte Dou- dort gefunden und sind die Voraussetzun- ble-Opt-In-Verfahren. gen für die Registrierung erfüllt, wird der Teilnehmer registriert. 5.4 Kann der Teilnehmer anhand seiner Per- Der Teilnehmer kann seine Mobiltelefon- sonendaten in den Adress-Datenbanken nummer in seinem Profil erfassen, ändern nicht eindeutig identifiziert werden, wird von oder löschen. Dabei können nur in der ihm ein Alters- und/oder Adressnachweis Schweiz und dem Fürstentum Liechten- verlangt. stein gültige Mobiltelefonnummern erfasst Ergibt die Überprüfung der gemachten An- werden. Im Anschluss an die Erfassung gaben seitens der Swisslos, dass die Vor- oder Änderung der Mobiltelefonnummer aussetzungen für die Registrierung erfüllt erhält der Teilnehmer ein SMS auf die neu sind, wird der Teilnehmer registriert. erfasste Mobiltelefonnummer, die er mit dem Text «REG» an die Nummer 4545 quit- 5
tieren muss. Nach erfolgreich zurückgesen- Art. 7 Kauf von Spielguthaben detem SMS an die vorgenannte Nummer ist die erfasste oder geänderte Mobiltelefon- 7.1 nummer des Teilnehmers verifiziert und es Der Teilnehmer kann via diverser (über ei- können Gewinnmitteilungen, Jackpots etc. nen Link aufrufbaren) Online-Zahlungsmög- auf diese Mobiltelefonnummer abonniert lichkeiten sowie durch Einzahlung (mittels werden. orangem oder rotem Einzahlungsschein) Spielguthaben kaufen, welche seinem bei 5.5 der Registrierung eröffneten Wallet als Für die abonnierten Dienste gelten die von Spielguthaben gutgeschrieben werden. Via Swisslos auf www.swisslos.ch publizierten, SMS können keine Spielguthaben für das aktuell gültigen Bedingungen bzw. Tarife, Wallet gekauft werden. die direkt der Mobiltelefonrechnung belas- tet werden. 7.2 Innerhalb von jeweils 30 Tagen kann ein 5.6 Teilnehmer Spielguthaben im Wert von Swisslos behält sich vor eine Mobiltelefon- maximal CHF 10’000.– kaufen, wobei die nummer aus dem Spielerprofil zu löschen, genannte Periode sich immer vom Datum wenn sie nicht mehr gültig ist. des jeweils letzten Zukaufs aus gerechnet rückwärts berechnet. 7.3 C. Wallet Der Teilnehmer kann nur dann und solange Spielguthaben kaufen, als die geäufneten Spielguthaben auf seinem Wallet den Ge- genwert von CHF 9’999.– nicht überstei- Art. 6 Eröffnung gen. Unabhängig vom Erreichen dieser Li- Nach erfolgter Registrierung des Teilneh- mite können aber jederzeit allfällige Gewin- mers wird für ihn ein sogenanntes Wallet ne oder Rückzahlungen als Spielguthaben eröffnet, auf dem Spielguthaben für die auf das Wallet gutgeschrieben werden; Teilnahme an den über die ISP angebote- dasselbe gilt für im Zusammenhang mit nen Produkte geäufnet werden kann. Promotionen erhaltene Spielguthaben. Massgebend ist das auf dem Server ge- speicherte Guthaben des Wallets. 7.4 Mit Gewinnen, Rückzahlungen oder Einzah- lungen geäufnete Spielguthaben können im Rahmen der Limiten dieser Bestimmungen 6
nach Belieben des Teilnehmers für die Teil- Spielguthaben können innerhalb von 365 nahme an den über die ISP angebotenen Tagen zwei Mal gratis auf ein Schweizer Produkte eingesetzt werden. Bezüglich oder Liechtensteiner Bank- oder Postkon- Spielguthaben, die aus Promotionen geäuf- to ausbezahlt werden. Ab dem dritten Mal net werden, gelten die im Zusammenhang behält sich Swisslos vor, eine Kommission mit der jeweiligen Promotion stipulierten von 3% zu belasten. Einschränkungen. Die eingesetzten Spiel- Gesperrte sowie mit einem Spielverbot guthaben werden vom Wallet gelöscht bzw. belegte Teilnehmer haben keinen An- abgebucht. Spielguthaben sind persönlich spruch auf Rückerstattung ihrer Spielgut- und nicht übertragbar. haben, Gewinne und Rückzahlungen. Bei der Kontosaldierung sowie bei nicht aufgrund von Gewinnen und Rückzahlun- Art. 8 Gutschriften gen erfolgenden Auszahlungen ab CHF Die Äufnung von Spielguthaben auf dem 5’000.– in einer oder mehreren Transaktio- Wallet erfolgt sodann über nen innerhalb von 30 Tagen auf die Zah- • Gutschriften allfälliger Gewinne (Art. 25 lungsverkehrsverbindung des Teilnehmers und 26); muss Swisslos zusätzlich zu Name, Vorna- me, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse • Rückzahlungen; auch die Staatsangehörigkeit feststellen • Gutschriften aus Promotionen (Art. 30). und erfassen sowie bestätigen lassen, dass der Teilnehmer die am Gewinn wirt- schaftlich berechtigte Person ist. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, nachdem Art. 9 Rückkauf von Spielguthaben diese Voraussetzungen erfüllt sind. Spielguthaben oder Teile davon können Die Überweisung einer rechtsgültig bean- zurückgekauft werden. Der entsprechende tragten Auszahlung erfolgt innert 5 bis 10 Betrag wird dem Teilnehmer auf ein auf Arbeitstagen. seinen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Art. 10 Verfall von Spielguthaben Eine Auszahlung von Spielguthaben, die aufgrund von Promotionen (Gratisspielgut- Spielguthaben auf dem Wallet haben haben) geäufnet wurden, ist nicht möglich. grundsätzlich kein Verfalldatum. Wallets, auf denen mehr als 2 Jahre keine Bewe- Auf das Wallet gutgeschriebene Gewinne gungen mehr stattgefunden haben, werden und Rückzahlungen können innert 180 durch die Swisslos saldiert und der ent- Tagen auf ein Schweizer oder Liechten- sprechende Betrag dem Teilnehmer auf ein steiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt auf seinen Namen lautendes Schweizer werden. oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Ist dies nicht möglich, verfällt 7
der Betrag ohne Ersatzanspruch nach 2 Art. 13 Sperrung durch die Swisslos weiteren Jahren zugunsten des Zweckes Die Swisslos ist berechtigt, den Zugang des der Swisslos. Teilnehmers zu den über die ISP angebote- nen Produkten jederzeit ohne Angaben von D. Sperrung des Zugangs Gründen zu sperren, wenn ihr dies nach ei- genem Ermessen aus sachlichen Gründen angezeigt erscheint. Eine Sperrung erfolgt Art. 11 Sperrung durch den in jedem Fall immer dann, wenn die Voraus- Teilnehmer setzungen für die Spielsperre gemäss Art. 80 BGS gegeben oder für die Registrierung Die Sperrung des persönlichen Zugangs zu nicht mehr erfüllt sind. den über die ISP angebotenen Produkten kann während den Geschäftszeiten direkt beim Kundendienstcenter (Art. 34) veran- lasst werden. Während der Betriebsbereit- schaft der ISP kann der Teilnehmer seinen E. Kündigung der persönlichen Zugang auch selbst im Be- Zugangsberechtigung reich «Limiten & Sperre» sperren. In beiden Fällen kann dies differenziert nach Produk- ten für 1 bis 180 Tage erfolgen. Art. 14 Durch den Teilnehmer Diese freiwilligen Spielsperren können nicht vor Ablauf der gesetzten Frist aufgehoben 14.1 werden. Der Teilnehmer kann seine Zugangsbe- rechtigung zur ISP jederzeit durch Deakti- vierung der Registrierung und damit ver- Art. 12 Freischaltung des Passworts bundener Schliessung des Wallets kündi- gen. Die Kündigung der Registrierung er- Nach dreimaliger Falscheingabe des Pass- folgt durch Eingabe des Befehls «Konto worts wird der Zugang gesperrt. Der Teil- aufheben» (unter Menü «Profil»). Die Kün- nehmer kann die Freischaltung mittels Be- digung ist nur möglich, wenn seit 48 Stun- nutzername oder E-Mail-Adresse verlan- den folgende Voraussetzungen gelten: gen. In diesem Fall wird ihm an die letzte erfasste E-Mail-Adresse ein Link übermit- • Das Wallet weist kein Spielguthaben telt, mit welchem er ein neues Passwort und noch nicht eingelöste Gutscheine setzen kann. Dieses E-Mail kann auf mehr auf. Weist das Wallet noch Spiel- Wunsch auch vom Kundendienstcenter guthaben auf, erfolgt der Rückkauf ausgelöst werden. nach Massgabe von Art. 9. Etwaige Promotionsguthaben verfallen. 8
• Es sind keine Quittungen für Tipps vor- Kraft, sobald folgende Voraussetzungen handen, welche noch an einer oder seit 48 Stunden erfüllt sind: mehreren Ziehungen bzw. Wetten teil- • Es sind keine Quittungen für Tipps vor- nehmen. handen, welche noch an einer oder • Es ist kein gekauftes, noch nicht ge- mehreren Ziehungen bzw. Wetten teil- spieltes virtuelles Los (Clix) mehr vor- nehmen. handen, keine Bingo-Produkteteilnah- • Es ist kein gekauftes, noch nicht ge- me mehr offen und keine Partie in ei- spieltes virtuelles Los (Clix) mehr vor- nem Jass-Produkt mehr am Laufen. handen, keine Bingo-Produkteteilnah- • Es sind keine Quittungen mit noch nicht me mehr offen und keine Partie in ei- ausbezahlten Gewinnen oder eingelös- nem Jass-Produkt mehr am Laufen. ten Replay-Gewinnen vorhanden. Swisslos behält sich vor, gekaufte noch nicht fertig gespielte Lose automatisch • Allfällige Abos Nonstop werden mit der auszuwerten. Kündigung der Zugangsberechtigung automatisch gekündigt. • Es sind keine Quittungen mit noch nicht ausbezahlten Gewinnen oder ein- 14.2 gelösten Replay-Gewinnen vorhanden. Swisslos behält sich vor, Replay-Ge- Der Teilnehmer kann auch bloss die Mög- winne automatisch einzulösen. lichkeit via SMS Gewinnmitteilungen, Jackpots etc. zu erhalten, kündigen. Dies • Allfällige Abos Nonstop werden mit der erfolgt durch Abwählen der entsprechen- Kündigung der Zugangsberechtigung den Benachrichtigungen im Profil des Teil- automatisch gekündigt. nehmers. Während den Geschäftszeiten Falls zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der kann beim Kundendienstcenter (Art. 34) durch die Swisslos erfolgten Kündigung auch die Löschung der Mobiltelefonnum- das Wallet noch Guthaben aufweist, sal- mer veranlasst werden. Die Löschung der diert die Swisslos das Wallet und zahlt Mobiltelefonnummer aus dem Profil des dem Teilnehmer den Saldo aus (siehe Art. Teilnehmers kann nicht durch diesen 9). Allfällige noch nicht eingelöste Gut- selbst vorgenommen werden. scheine verfallen. Ein Abo Nonstop, das länger als 180 Tage suspendiert war, wird von der Swisslos Art. 15 Durch die Swisslos über das System automatisch gekündigt. Eine Kündigung der Zugangsberechtigung Ein Abo Nonstop, das länger als 180 Tage zur ISP kann durch die Swisslos jederzeit gekündigt war, wird gelöscht, d. h. aus der ohne Angabe von Gründen durch Lö- Übersicht über den Status der Abos ent- schung der Registrierung und Schliessung fernt. des Wallets erfolgen. Die Kündigung tritt in 9
F. Teilnahme kungen betreffend die zu spielenden Be- gegnungen) zu machen. Art. 16 Abschluss des Spielvertrags 16.2 Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Abo 16.1 Nonstop wird für den Teilnehmer zusätzlich Zur Teilnahme an den über die ISP angebo- zur Spielbestätigungsquittung eine Abo- tenen Produkten ist berechtigt, wer mit der Quittung generiert und in dessen Quit- Swisslos einen entsprechenden Spielver- tungsarchiv unter «Jackpot-Abos» abge- trag abgeschlossen hat. Ein solcher kommt legt. Die Abo-Quittung beinhaltet insbeson- zustande, wenn dere folgende Angaben: • der Teilnehmer registriert ist und er die • den Abo-Typ (nur bei Abo Nonstop); Annahme der für das betreffende Pro- • den Status des Abos; dukt geltenden Teilnahmebedingungen und der Internet-Spiele Teilnahmebedin- • den Link zu den einzelnen Spielbestäti- gungen bestätigt hat, gungsquittungen; sowie • der Teilnehmer die datenschutzrechtli- • einen eindeutigen Identifikations-Code che Einwilligungserklärung abgegeben (= Abo-Nummer). hat (gilt zur Zeit nur für Spieler aus dem Fürstentum Liechtenstein), 16.3 • der Spieleinsatz bezüglich der jeweiligen Die Vorschrift von Art. 20 bleibt vorbehalten. Transaktion bzw. des Spielauftrags ge- tätigt worden ist, 16.4 • die Daten der Teilnahmetransaktion via Mit dem Abschluss eines Spielvertrages mit Webschnittstelle an die Swisslos über- der Swisslos anerkennt der Teilnehmer vor- mittelt, das Produkt gekauft und die behaltlos die vorliegenden Teilnahmebedin- Teilnahme auf dem Host der Swisslos gungen sowie sämtliche weiteren mass- nach den reglementarischen Vorschrif- geblichen Bestimmungen für die Teilnahme ten abgespeichert worden ist und an den in Art. 1 aufgeführten Produkten. • eine entsprechende Spielbestätigungs- quittung auf der ISP generiert wurde. Die Swisslos behält sich im Rahmen der Sportwetten vor, den Abschluss eines Spielvertrags ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder bestimmte Auflagen für den Abschluss eines Spielvertrags (z. B. Beschränkung der Einsatzhöhe, Einschrän- 10
Art. 17 Abgabe der Teilnahmedaten 17.4 Der Teilnehmer muss jedes gekaufte virtuel- 17.1 le Los (Clix), gemäss dem auf das Los an- Der Teilnehmer gibt seine Teilnahmedaten wendbare Spielreglement, fertig spielen. Ein innerhalb der gesetzten Fristen via Internet virtuelles Los (Clix) ist dann fertig gespielt, ab. wenn das Ergebnis (Gewinn oder Niete) festgestellt wird. Wenn ein Teilnehmer ein Die Eintragungen auf den Internet-Spiel- virtuelles Los (Clix) kauft, dieses aber nicht scheinen werden von der ISP über den Dia- fertig spielt, wird das entsprechende virtuel- log gesteuert. Die Markierungen haben le Los (Clix) beim nächsten Aufruf des ent- über die Benutzeroberflächen zu erfolgen. sprechenden virtuellen Loses (Clix) auf der Mangelhaft ausgefüllte Internet-Spielschei- ISP mit dem Stand angezeigt, der beim ne können nicht gespielt werden. vorzeitigen Verlassen angezeigt wurde. Im Falle einer Abo-Teilnahme ist die ent- Falls das letzte gekaufte virtuelle Los (Clix) sprechende Spielbestätigungsquittung auf nicht fertig gespielt wurde, wird es spätes- der ISP massgebend, nicht die bezüglich tens nach 90 Tagen vom ISP Spielsystem des erfolgreich abgeschlossenen Abos automatisch ausgewertet (vgl. «Teilnahme- ausgestellte Abo-Quittung. bedingungen für virtuelle Lose» (Clix)). 17.2 17.5 Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für Das korrekte Spielen der virtuellen Los- das korrekte Abgeben der Teilnahmedaten. (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkte wird von Bei mangelhaften Angaben (z. B. fehlende der ISP über den Dialog gesteuert. Kreuze) können Korrekturen nötig sein. 17.6 17.3 Die Swisslos behält sich vor, die bestehen- Für die Beteiligung an virtuellen Los- (Clix), den Teilnahmearten bzw. Anweisungen Bingo- oder Jass-Produkten via Internet durch Erlass entsprechender Bestimmun- sind nur die virtuellen Los- (Clix), Bingo- gen abzuändern oder zu streichen und/ bzw. Jass-Produkte auf der Website von oder neue einzuführen. Swisslos www.swisslos.ch gültig, die von der Swisslos gemäss den «Teilnahmebe- dingungen für virtuelle Lose» (Clix), den «Teilnahmebedingungen für nachgezogene virtuelle Bingo-Lotterieprodukte» und den «Jass-Teilnahmebedingungen» ausgege- ben bzw. zugeteilt werden. 11
Art. 18 Speicherung der ausgefüllten 19.2 Internet-Spielscheine Ist ein zu geringes Guthaben für die kom- plette abgesetzte Transaktion bzw. den 18.1 Lotterien kompletten abgesetzten Spielauftrag auf Die Internet-Spielscheine für Einzeltipps dem Wallet, können der oder die entspre- und für die Systemteilnahme können ge- chenden Spielscheine nicht gespielt wer- speichert und erneut verwendet werden. den und es findet keine Belastung des Ein gespeicherter Spielschein beweist aber Wallet statt. in keiner Art und Weise die Teilnahme an Im Falle der Abo-Teilnahme mittels Abo einer Ziehung. Nonstop bedeutet dies, dass bei einem zu 18.2 Sportwetten geringen Guthaben für den jeweils nächs- ten Spielauftrag auf dem Wallet das Abo Die Internet-Spielscheine für die Sporttip- einstweilen suspendiert wird. Soweit er dies Wetten können nicht gespeichert und er- nicht vorgängig bei dem Kundendienstcen- neut verwendet werden. ter (Art. 34 ) abbestellt hat, erhält der Teil- nehmer per E-Mail ein sog. Saldo-Mail mit G. Spieleinsatz und Limiten einer Einladung, gemäss den Bestimmun- gen von Art. 7.1 bis Art. 7.3 Spielguthaben Art. 19 Leistung des Spieleinsatzes zu kaufen und damit die Teilnahme auf- grund des Abos Nonstop fortzusetzen. 19.1 Dieses Saldo-Mail wird für jedes Abo in ei- nem Fall mit mangelnder Deckung bis zur Der Gesamtspieleinsatz pro Transaktion erfolgten Einzahlung nur einmal versandt. bzw. Spielauftrag wird bei der Teilnahme Verpasst der Teilnehmer mangels Deckung via Internet beim Senden der Daten via ent- mehr als eine Ziehung hintereinander, muss sprechender Schnittstelle an die Swisslos das entsprechende Abo wieder manuell dem Wallet des Teilnehmers auf der ISP aktiviert werden. Leistet der Teilnehmer die- belastet. Bei der Abo-Teilnahme mittels ser Einladung Folge und kauft Spielgutha- Abo Nonstop gilt die Teilnahme pro Zie- ben, wird ihm per E-Mail mitgeteilt, wenn er hung des Swiss Lotto und des Jokers, des Abos Nonstop hat, welche nicht mehr aktiv EuroMillions mit 2. Chance und des Super- sind. Er wird auf das Menü «Jackpot-Abos» Star als Spielauftrag. Entsprechend wird verwiesen, wo er die Übersicht über den jeder Spieleinsatz nur für die jeweils nächs- Status seiner Abos Nonstop sieht und diese te Ziehung dem Wallet belastet. wieder reaktivieren kann. Abos können nur Die Höhe des Preises je virtuellem Los- reaktiviert werden, wenn der Saldo des (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkt wird für Wallets für mindestens eine Teilnahme jedes Produkt separat definiert und im je- reicht. Der Teilnehmer kann ein suspendier- weiligen Spielreglement festgehalten. tes Abo Nonstop immer auch dann über das Menü «Jackpot-Abos» wieder reaktivie- ren, wenn sein Wallet auf andere Weise als 12
durch Einzahlungen geäufnet wurde, z. B. 19.5 durch Gewinne, Rückzahlungen oder Gut- Gemäss Art. 19.4 vom Teilnehmer gesetzte scheine. Limiten können durch diesen jederzeit ver- ändert werden, wobei Veränderungen nach 19.3 unten, d.h. Reduzierungen einzelner Limi- Der maximale Gesamtspieleinsatz pro ten, sofort, Erhöhungen jedoch erst nach Transaktion bzw. Spielauftrag beträgt CHF Ablauf von 72 Stunden wirksam werden. 7’500.–. Im Rahmen dieses maximalen Ge- samtspieleinsatzes kann der Teilnehmer 19.6 Spielguthaben, die er aus Einzahlungen, Swisslos zeigt im Rahmen des Spieler- Gewinnen oder Rückzahlungen geäufnet schutzes bei Erreichen gewisser Limiten hat, nach Belieben im Rahmen einer Zie- den Spielenden Informationen über ihr hung bzw. Wette einsetzen. Bezüglich Spielverhalten an. Spielguthaben, die aus Promotionen geäuf- net wurden, gelten die im Zusammenhang 19.7 mit der jeweiligen Promotion stipulierten Einschränkungen. Die eingesetzten Spiel- Jedes SMS von Swisslos wird dem Teilneh- guthaben werden vom Wallet gelöscht bzw. mer zu den aktuell gültigen Gebühren pro abgebucht. Spielguthaben sind persönlich. SMS im MT (Mobile Terminated)-Verfahren belastet. Die aktuell gültigen Gebühren pro 19.4 SMS für die verschiedenen Abonnements- dienste sind auf www.swisslos.ch ersicht- Ein Teilnehmer wird vor dem Bezug des lich. Swisslos behält sich vor, die Gebühren ersten virtuellen Los- (Clix), Bingo- bzw. jederzeit unter entsprechender Publikation Jass-Produktes gefragt, wie viel Geld er pro zu ändern. Tag, pro 7 Tage und pro 30 Tage maximal verspielen möchte. Gewinne, Rückzahlun- gen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Li- Art. 20 Erfassung und Speicherung miten. Es gelten gemeinsame Limiten für der Daten virtuelle Los- (Clix) und Bingo-Produkte und Die Erfassung der Daten und die Teilnahme spezielle Limiten für Jass-Produkte. Die an Swiss Lotto, Joker, EuroMillions mit 2. gewählten Limiten werden unter dem Menü Chance, Super-Star und Sporttip oder der «Limiten & Sperre» hinterlegt. Der Teilneh- Kauf eines virtuellen Los- (Clix), Bingo- bzw. mer kann diese Beträge (Limiten) – inner- Jass-Produkts erfolgt durch den Teilneh- halb der von Swisslos vorgegebenen Ober- mer. Der Kaufvorgang der virtuellen Los- limiten – selber bestimmen. (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkte wird von der ISP über den Dialog gesteuert. Die vom System vorgenerierten virtuellen Lose (Clix) und die Bingo- oder Jass-Karten werden 13
von der Swisslos nach dem Zufallsprinzip stimmungen abgespeichert wurden, ist der den Teilnehmern zugeteilt. Im Hinblick auf Teilnehmer im Interesse der Gewährleis- ihre Auswertung werden sie im Rechenzen- tung der sicheren und voraussehbaren trum der Swisslos aufgezeichnet, gespei- Durchführung der Lotterien und Sportwet- chert und abgesichert. Nur die auf dem ten und zum Schutz der Gesamtheit der Host der Swisslos ordnungsgemäss nach Teilnehmer von der Teilnahme ausge- den reglementarischen Vorschriften abge- schlossen. speicherten Voraussagen oder gespielten Partien (Jass), für welche der Spieleinsatz gemäss den vorliegenden Bestimmungen Art. 22 Inhalt geleistet wurde, nehmen an den für das je- weilige Produkt geltenden Auswertungen 22.1 Swiss Lotto, Joker, oder Spielen (Jass) teil und bilden die Basis EuroMillions mit 2. Chance für die Geltendmachung eines allfälligen und Super-Star Gewinnes. Die Quick-Tips, die Replay-Zah- len, die Joker-Nummern sowie die Super- Die Spielbestätigungsquittung für die Teil- Star-Kombinationen werden im Rechen- nahme an Swiss Lotto, Joker, EuroMillions zentrum der Swisslos generiert. mit 2. Chance und Super-Star beinhaltet insbesondere folgende Angaben: Art. 21 Spielbestätigungsquittung • die Teilnahmedaten; 21.1 • Datum und Uhrzeit des Eingangs der Daten bei der Swisslos; Nach dem Senden des Internet-Spiel- scheins via Internet an die Swisslos oder • die Ziehungsdaten; unmittelbar nach Zuteilung des virtuellen • einen eindeutigen Identifikations-Code; Loses (Clix) oder der Bingo- bzw. Jass- Karten bzw. Karten-Sets durch das ISP • im Falle von Extra EuroMillions-Ziehun- Spielsystem der Swisslos sowie nach auto- gen eine eindeutige neunstellige Buch- matischem Abbuchen des entsprechenden staben-Zahlen-Kombination (Extra Euro Spielguthabens vom Wallet des Teilneh- Millions-Kombination) pro Voraussage mers auf der ISP wird für den Teilnehmer respektive einen entsprechenden Be- eine Spielbestätigungsquittung generiert reich an Buchstaben-Zahlen-Kombina und in dessen Quittungsarchiv unter «Spiel- tionen. konto» abgelegt. 22.2 Sporttip 21.2 Die Spielbestätigungsquittung beinhaltet Im Falle, dass die auf der Spielbestäti- insbesondere folgende Angaben: gungsquittung bzw. Ersatzquittung aufge- • die Teilnahmedaten; druckten Teilnahmedaten nicht bei der Swisslos nach den reglementarischen Be- 14
• Datum und Uhrzeit des Eingangs der • einen eindeutigen Identifikations-Code Daten bei der Swisslos; bzw. die Nummer des Bingo-Spielauf- trags; • die Spieltage; • der Status der Quittung. • einen eindeutigen Identifikations-Code; • die der Wette zugrundeliegende Quote; 22.5 Jass-Produkte • der bei richtiger Voraussage fällige Ge- Die Spielbestätigungsquittung für die Teil- winnbetrag. nahme an Jass-Produkten beinhaltet insbe- sondere folgende Angaben: 22.3 Virtuelle Losprodukte (Clix) • Name des Jass-Produktes; Die Spielbestätigungsquittung für die Teil- • der geleistete Spieleinsatzbetrag; nahme an virtuellen Losprodukten (Clix) beinhaltet insbesondere folgende Angaben: • Datum bzw. Erstelldatum der Spielbe- stätigungsquittung; • Name des Losprodukts (= Name des gespielten virtuellen Loses (Clix)); • einen eindeutigen Identifikations-Code bzw. die Nummer des Jass-Spielauf- • der geleistete Spieleinsatzbetrag; trags; • Datum bzw. Erstelldatum der Spielbe- • der Status der Quittung. stätigungsquittung; • einen eindeutigen Identifikations-Code; Art. 23 Gültigkeit • Datum des letzten Verkaufstags; Für alle Produkte gilt, dass nur Spielbestäti- gungsquittungen, auf denen der Identifika- • Verfallsdatum; tions-Code einwandfrei zu identifizieren ist, • der Status der Quittung (Los gekauft, zum Nachweis der Teilnahme sowie eines Los gespielt); allfälligen Gewinnanspruches dienen. • Gewinn (erst, nachdem das virtuelle Los (Clix) fertig gespielt wurde). Art. 24 Beanstandungen 22.4 Bingo-Produkte Soweit der Teilnehmer Fehler oder Unstim- Die Spielbestätigungsquittung für die Teil- migkeiten auf der Spielbestätigungsquit- nahme an Bingo-Produkten beinhaltet ins- tung entdeckt, hat er dies sofort beim Kun- besondere folgende Angaben: dendienstcenter (Art. 34) zu melden. Bei Fehlen oder Unstimmigkeiten bei der Aus- • Name des Bingo-Produktes; stellung der Spielbestätigungsquittung hat • der geleistete Spieleinsatzbetrag; der Teilnehmer innert 10 Tagen vom Datum des Verkaufs an Einsprache zu erheben. • Datum bzw. Erstelldatum der Spielbe- Eine Teilnahme an in der Zwischenzeit ab- stätigungsquittung; geschlossenen Ausspielungen oder Sport 15
ereignissen bleibt aber in jedem Fall ausge- dieser den Newsletter «Gewinnbenachrich- schlossen. Später erfolgende Reklamatio- tigung» abonniert hat. Bei den virtuellen nen können nicht mehr berücksichtigt wer- Los- (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkten den. Spielbestätigungsquittungen, die im werden die Gewinne dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Einlösung von Re- eingeloggten Zustand sofort angezeigt. play-Gewinnen (Swiss Lotto) ausgestellt Falls der Teilnehmer der Swisslos bereits wurden, können nicht korrigiert werden. Im ein auf seinen Namen lautendes Schweizer Übrigen gilt Art. 29. oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto als Zahlungsverbindung bekannt gegeben hat, wird der Gewinn nach drei Arbeitstagen direkt und ohne dass der Teilnehmer ihn geltend machen muss, an diese Zahlungs- H. Gewinne verbindung ausbezahlt. Hat der Teilnehmer noch kein auf seinen Namen lautendes Art. 25 Gewinne bis maximal Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder CHF 1’000.– Postkonto als Zahlungsverbindung bekannt gegeben, wird dem Teilnehmer, wenn er Gewinne bis max. CHF 1’000.– pro Spiel- sich via Internet über das Login mit seinem bestätigungsquittung werden automatisch Benutzernamen und Passwort das nächste und direkt als Spielguthaben auf dem Wallet Mal auf der ISP anmeldet, mitgeteilt, seine des Gewinners gutgeschrieben, ohne dass Schweizer oder Liechtensteiner Bank- bzw. der Teilnehmer sie geltend machen oder die Postverbindung bekannt zu geben, da- Spielbestätigungsquittung vorweisen muss. mit der Gewinn ausbezahlt werden kann. Im Falle von Dauerteilnahmen bezieht sich Hat der Teilnehmer den Newsletter «Ge- die genannte Limite auf sämtliche Gewin- winnbenachrichtigung» abonniert, wird er ne pro Spielbestätigungsquittung, die an überdies von der Swisslos per E-Mail um demselben Ziehungsdatum erzielt wurden. die Bekanntgabe seiner Bank- bzw. Post- Sofern der Teilnehmer den Newsletter «Ge- verbindung bei seinem nächsten Login auf winnbenachrichtigung» abonniert hat, wird der ISP gebeten. Sobald der Teilnehmer die der Gewinn dem Teilnehmer überdies per nötigen Informationen geliefert hat, erfolgt E-Mail oder falls gewünscht per SMS avi- die Gewinnauszahlung auf das angegebene siert. Bei den virtuellen Los- (Clix), Bingo- Konto. bzw. Jass-Produkten werden die Gewinne dem Teilnehmer im eingeloggten Zustand Bei der Auszahlung von Spielgewinnen ab sofort angezeigt. CHF 25’000.– in einer oder mehreren Transaktionen innerhalb von 30 Tagen auf Art. 26 Gewinne über CHF 1’000.– die Zahlungsverbindung des Teilnehmers, sofern der Teilnehmer in den letzten 30 Ta- Grossgewinne von mehr als CHF 1’000.– gen höchstens die Hälfte seiner Einsätze pro Spielbestätigungsquittung werden dem auf Sporttip und/oder Jass (kumuliert) getä- Teilnehmer automatisch per E-Mail oder tigt hat oder bei der Auszahlung von Spiel- falls gewünscht per SMS avisiert, sofern 16
gewinnen ab CHF 10’000.– in einer oder Art. 27 Auszahlung mehreren Transaktionen innerhalb von 30 Tagen auf die Zahlungsverbindung des Teil- 27.1 nehmers, sofern der Teilnehmer in den Auszahlungen sind immer nur an die Adres- letzten 30 Tagen mehr als die Hälfte seiner se bzw. zugunsten des registrierten Teil- Einsätze auf Sporttip und/oder Jass (kumu- nehmers möglich. Grossgewinne über CHF liert) getätigt hat, muss Swisslos zusätzlich 1‘000.– (Art. 26) werden innerhalb von 3 zu Name, Vorname, Geburtsdatum und Arbeitstagen direkt und ohne Geltendma- Wohnsitzadresse auch die Staatsangehö- chung auf das Schweizer oder Liechten- rigkeit feststellen und erfassen sowie bestä- steiner Bank- oder Postkonto des Teilneh- tigen lassen, dass der Teilnehmer die am mers überwiesen, falls der Swisslos eine Gewinn wirtschaftlich berechtigte Person entsprechende Zahlungsverbindung bereits ist. Eine Auszahlung kann erst erfolgen, bekannt ist. Gibt der Teilnehmer sein nachdem diese Voraussetzungen erfüllt Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder sind. Postkonto erst aufgrund einer entsprechen- Bei Gewinnen über CHF 1’000’000.– ist der den Aufforderung gemäss Art. 26 hin be- Gewinnanteil über CHF 1’000’000.– ver- kannt, erfolgt die Auszahlung innert 3 Ar- rechnungs- und einkommenssteuerpflich- beitstagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs tig. der betreffenden Information. Falls der Teil- nehmer dieser Aufforderung nicht nach- kommt, verfällt der Gewinn 26 Wochen Beispiele: nach der Gewinnauswertung (Zeitpunkt der Auszahlfreigabe) zugunsten des Zweckes • Gewinn von CHF 1’000’000.: Verrech- der Swisslos. nungs- und einkommenssteuerfrei; Gesperrte sowie mit einem Spielverbot be- • Gewinn von CHF 1’050’000.–: legte Teilnehmer haben keinen Anspruch • davon CHF 1’000’000.– verrech- auf die Auszahlung von Spielgewinnen. nungs- und einkommenssteuerfrei; 27.2 • davon CHF 50’000.– verrechnungs- und einkommenssteuerpflichtig. Eine der Swisslos bekannt gegebene Zah- lungsverbindung wird automatisch auch für Bei der Auszahlung von Gewinnbeträgen die Auszahlung allfälliger zukünftig von der über CHF 1’000’000.– wird die entspre- Swisslos auszuzahlender Gewinne oder ei- chende Verrechnungssteuer von 35% vom nes allfälligen Saldos des Wallets sowie für verrechnungssteuerpflichtigen Teil abgezo- die Auszahlung von Rückzahlungen ver- gen. Für den verrechnungssteuerpflichtigen wendet. Soweit der Teilnehmer die Zah- Anteil eines Gewinns erhält der Teilnehmer lungsverbindung ändern möchte, kann er einen Verrechnungssteuerausweis. dies zu jeder Zeit im Profil tun oder indem er mit dem Kundendienstcenter (Art. 34) Kon- takt aufnimmt und dies meldet. 17
27.3 Quittungsarchiv unter «Spielkonto» abge- legt. Falls sich der Kunde seine Gewinne und Rückzahlungen, die direkt dem Wallet des Nach dem Spielen des virtuellen Los- (Clix), Teilnehmers gutgeschrieben wurden (Art. Bingo- bzw. Jass-Produktes wird dem Teil- 25) nicht innerhalb von 26 Wochen auf ein nehmer das Ergebnis angezeigt. Mit der Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Gewinnanzeige wird die Gewinnverarbei- Postkonto ausbezahlen lässt (Art. 8) verfal- tung ausgelöst. Falls der Teilnehmer nach len sie zu Spielguthaben. dem Spielen des virtuellen Loses (Clix) nicht bis zur Gewinnanzeige navigiert, erfolgt Gewinne und Rückzahlungen können innert nach der vom System festgesetzten Zeit- der Auszahlungsfrist immer nur bis zu dem dauer automatisch eine Gewinnverarbei- Guthabenbetrag ausbezahlt werden, der tung. noch auf dem Wallet vorhanden ist. Art. 28 Replay-Gewinne (Swiss Lotto) und Gewinne aus virtuellen Art. 29 Einsprachen Los- (Clix), Bingo- bzw. Teilnehmer, deren vermeintliche Gewinne Jass-Produkten nicht gemäss den vorliegenden Bestim- Im Falle von Replay-Gewinnen wird auto- mungen angezeigt bzw. ausbezahlt wur- matisch durch das Online-System der den, haben innert 10 Tagen vom Datum der Swisslos die gewonnene Anzahl Replay- Kenntnisnahme der nicht erfolgten Auszah- Quick-Tips mit Teilnahmeberechtigung an lung an gerechnet, spätestens aber vor der darauffolgenden Swiss Lotto-Ziehung Ablauf der Verfallfrist der jeweiligen Lotterie vergeben, sobald der Teilnehmer den Re- Einsprache zu erheben. Andernfalls verfällt play-Gewinn einlöst, spätestens aber inner- der Gewinnanspruch zugunsten des halb der Frist von 26 Wochen. Dem Teilneh- Zwecks der Swisslos. mer wird bezüglich der vergebenen Replay- Die Einsprache muss mit eingeschriebenem Quick-Tips eine Spielbestätigungsquittung Brief bei der Swisslos erfolgen und muss generiert und in dessen Quittungsarchiv spätestens am letzten Tag der Frist der unter «Spielkonto» abgelegt. Schweizer Post übergeben werden. Die Löst der Teilnehmer den Gewinn innerhalb Einsprache hat Name und Adresse des von 26 Wochen nicht ein, wird der Replay- Teilnehmers, die Bezeichnung des Lotterie- Gewinn automatisch durch die ISP für den Produkts oder der Sportwette, das Kaufda- Teilnehmer gespielt, d.h. die gewonnene tum und den Grund der Einsprache zu ent- Anzahl Replay-Quick-Tips mit Teilnahme- halten. Ausserdem sind die den Anspruch berechtigung an der darauffolgenden Swiss begründete Spielbestätigungsquittung oder Lotto-Ziehung wird automatisch durch das andere den Anspruch begründende Unter- Online-System der Swisslos vergeben. lagen beizulegen. Einsprachen, die zu spät Dem Teilnehmer wird bezüglich der verge- eintreffen oder die notwendigen Angaben benen Replay-Quick-Tips eine Spielbestäti- nicht vollständig enthalten, können nicht gungsquittung generiert und in dessen berücksichtigt werden. Für die Beurteilung 18
der Gewinnberechtigung gemäss diesen Art. 31 Benefits Teilnahmebedingungen gelten ausschliess- Im Rahmen der Teilnahme an den von der lich die bei der Swisslos nach den regle- Swisslos vertriebenen Produkten stehen mentarischen Vorschriften abgespeicherten insbesondere die folgenden Benefits zur Voraussagen. Verfügung: • Gratisspielteilnahme: Der Teilnehmer er- hält entsprechend der Promotion eine Gratis-Quick-Tip-Teilnahme an einer I. Promotionen Swiss Lotto- oder EuroMillions mit 2. Chance-Ziehung. Der Gratis-Quick-Tip Art. 30 Im Allgemeinen wird automatisch – und ohne dass der Teilnehmer diesbezüglich Anweisungen 30.1 geben muss oder kann – durch das Sys- tem mit der die Zuteilung des Benefits Die Swisslos behält sich vor, im Rahmen von auslösenden Teilnahme für die nächste Promotionen bzw. Werbeveranstaltungen Swiss Lotto- bzw. EuroMillions mit 2. (nachfolgend gemeinsam «Promotionen») Chance-Ziehung generiert. Der Gratis- Benefits an Teilnehmer, welche die von der Quick-Tip kann vom Teilnehmer nicht Swisslos für die jeweilige Promotion festge- verändert werden. Für den Teilnehmer legten Kriterien erfüllen, abzugeben. Die wird eine separate Spielbestätigungs- Swisslos bestimmt die Art der Promo tion, quittung generiert und in dessen Quit- die entsprechende Gültigkeitsdauer der Pro- tungsarchiv unter «Spielkonto» abgelegt. motion und der abgegebenen Benefits so- Auf der Spielbestätigungsquittung ist wie die Kriterien zur Teilnahme. Es besteht bezüglich des Spieleinsatzes die Bemer- kein Anspruch nicht berücksichtigter Teil- kung «gratis» ersichtlich. nehmer auf Teilnahme an einer Promotion. • Spielguthaben: Der Teilnehmer erhält ent- 30.2 sprechend der Promotion einen Gut- schein für Spielguthaben zwecks Äufnung Die dem Teilnehmer zugeteilten Benefits seines Wallets auf der ISP. Dabei wird können von diesem nicht abgelehnt wer- zwischen Spielguthaben unterschieden, den. Zugeteilte Benefits können weder um- welche für alle auf der ISP spielbaren Pro- getauscht noch in bar ausbezahlt werden. dukte oder nur für ausgewählte Produkte Sie sind nicht übertragbar und dürfen nicht verwendbar sind. Nach Einlösen des ent- verkauft bzw. versteigert oder verschenkt sprechenden Gutscheins für Spielgutha- werden. Benefits können nur im Rahmen ben wird das Guthaben dem Wallet des ihrer zeitlichen sowie produktbezogenen Teilnehmers gutgeschrieben, wobei die- Gültigkeit eingesetzt werden. ses separat aufgelistet und beim ersten Spielauftrag nach der Gutschrift zuerst abgebucht wird. Bei mehreren Gutschei- 19
nen aus Promotionen wird jener zuerst • die Verwendung jeglicher Art von Soft- abgebucht, der zuerst verfällt. ware-Programmen, die einem Teilneh- mer zu einem Vorteil gegenüber dem • Sachpreise: Der Teilnehmer erhält ent- Mitspieler verhelfen; sprechend der Promotion einen im Vor- aus von der Swisslos bestimmten Sach- • das Herbeiführen von Fehlfunktionen preis. Dieser sowie entsprechende Infor- und Störungen, um den Verlauf des mationen werden an die im Profil des Spiels zu beeinflussen; Teilnehmers hinterlegte Adresse gesen- • das Bedrängen von Teilnehmern zu ei- det. ner bestimmten Handlungsweise. J. Unlauteres Spielverhalten 32.3 Art. 32 Unlauteres Spielverhalten Wird ein unlauteres Spielverhalten eines Teilnehmers durch die Swisslos festgestellt, 32.1 so wird dieser gesperrt und der Gewinn Unlauteres Spielverhalten auf der ISP durch verfällt sowie sein Walletguthaben gemäss einen oder mehrere Teilnehmer ist unter- Art. 7 ff wird als Konventionalstrafe einge- sagt. zogen. Darüber hinaus behält sich die Swisslos das Recht vor, gegen den Fehlba- 32.2 ren Schadenersatzansprüche geltend zu machen und Strafanzeige zu erstatten. Den Teilnehmer, welche bei den Jass-Produk- damit verbundenen Aufwand hat der Teil- ten in unlauterer Art und Weise auf ein nehmer der Swisslos zu ersetzen. Spiel, Mitspieler oder Spielergebnis einwir- ken, werden sanktioniert. Unlauteres Spiel- 32.4 verhalten liegt vor, wenn nicht ausschliess- lich die spielerische Geschicklichkeit des Swisslos behält sich das Recht vor, Mass- Teilnehmers den Ausgang des Geschick- nahmen zu ergreifen, um unlauteres Spiel- lichkeitsspiels beeinflusst. Das heisst, jegli- verhalten aufzudecken bzw. zu verhindern che anderweitige Einflussnahme auf den und zu verfolgen; insbesondere zur Identifi- Ablauf und den Ausgang des Geschicklich- zierung bzw. Lokalisierung von Teilnehmern keitsspiels ist untersagt. im Zusammenhang mit dem unlauteren Spielverhalten. Als unlauteres Spielverhalten gilt insbeson- dere und nicht abschliessend: Die Swisslos hat das Recht, bis zur Klärung der Situation ob ein unlauteres Spielverhal- • Die erfolgte oder versuchte Beeinflus- ten vorliegt den Teilnehmer zu sperren, das sung des Spielresultats durch Abspra- Walletguthaben gemäss Art. 7 ff sowie Ge- chen (z.B. durch Kooperationen mehre- winne zurückzubehalten. rer Spieler an einem Tisch oder Turnier), Programmeingriffe und sonstige regel- widrige Mittel; 20
K. Haftung 33.3 Der Teilnehmer ist sich überdies der Risiken Art. 33 Haftung bewusst, die sich daraus ergeben, dass die Dienstleistung über die ISP über offene, al- 33.1 len zur Verfügung stehende Einrichtungen Die Swisslos bzw. die SMS-Provider und (u.a. öffentliche und private Datenübermitt- das Mobil-Portal übernehmen keine Ge- lungsnetze, Mobilfunknetze, Internetserver, währleistung für Übermittlungsfehler, tech- Access Provider) erfolgt. Es ist Sache des nische Mängel, Störungen und Betriebs- Teilnehmers, die erforderlichen Sicherheits- ausfälle oder rechtswidrige Eingriffe auf die vorkehrungen zu treffen, welche ihn insbe- ISP, in EDV-Systeme und in die Übermitt- sondere vor dem Zugriff unberechtigter lungssysteme. Dritter und vor Viren schützen. Die Swisslos hat diesbezüglich keine Verantwortung. 33.2 33.4 Die Risiken, die im Zusammenhang mit der Teilnahme über die ISP stehen, trägt aus- Ein ununterbrochener Betrieb der ISP wird schliesslich der Teilnehmer. Dies gilt insbe- nicht gewährleistet. Betriebsstörungen oder sondere auch für jene Risiken, welche sich -ausfälle sind insbesondere als Folge von aus Manipulationen am EDV-System bzw. Störungen bei den ISP- sowie den Übertra- am Mobiltelefon des Teilnehmers durch Un- gungs- und Umsystemen möglich. Be- befugte oder aus missbräuchlicher Verwen- triebsunterbrüche zu Wartungszwecken dung des Passwortes oder des Mobiltele- bleiben vorbehalten. fons ergeben. Der Teilnehmer ist verpflich- tet, sämtliche Legitimationsmerkmale (ins- 33.5 besondere das Passwort) geheim zu halten Können die für die Spielteilnahme relevan- und gegen missbräuchliche Verwendung ten Daten aus irgend einem Grund nicht so durch Unbefugte zu schützen. Besteht an die Swisslos weitergeleitet bzw. bei die- Grund zur Annahme, dass eine andere Per- ser abgespeichert werden, dass der Inha- son vom Passwort Kenntnis erhalten hat, ber der Spielbestätigungsquittung gemäss muss der Teilnehmer diese Legitimations- diesen Teilnahmebedingungen eine Ge- merkmale unverzüglich ändern oder löschen winnberechtigung geltend machen kann, und seinen Zugang zur ISP sperren lassen so beschränkt sich die Haftung der Swiss- (Art. 11). Der Teilnehmer trägt sämtliche los auf die Rückerstattung des vom Teil- Kosten und sonstigen Folgen, die sich aus nehmer geleisteten Spieleinsatzes bzw. die der rechtswidrigen Verwendung seiner Legi- Gewährung eines Ersatz-Replay-Quick- timationsmerkmale, seines EDV-Systems Tips, unter Ausschluss jeglicher anderen und/oder seines Mobiltelefons ergeben. Ge- durch die Swisslos, deren Vertreter oder gebenenfalls macht er sich auch strafbar. Hilfspersonen zu leistenden Entschädigung. 21
Der Spieleinsatz wird unter der Bedingung L. Schlussbestimmungen zurückerstattet bzw. der Ersatz-Replay- Quick-Tip unter der Bedingung gewährt, Art. 34 Kontakt (Kundendienstcenter) dass der Teilnehmer den Nachweis der ordnungsgemässen Eingabe des entspre- Die Swisslos hat für Fragen seitens der Teil- chenden Spielscheins bzw. Quick-Tips via nehmer im Zusammenhang mit dem Zu- Internet sowie der Leistung des Spieleinsat gang zur ISP und der Teilnahme an den zes erbringt. Es erfolgt keine Rückerstat- über die ISP vertriebenen Lotterien und tung, wenn an einer Spielbestätigungsquit- Sportwetten eine zentrale Stelle («Kunden- tung irgendwelche Manipulationen vorge- dienstcenter») eingerichtet, die während nommen wurden. Geschäftszeiten in Betrieb ist. Die Telefon- nummer des Kundendienstcenters wie 33.6 auch das elektronische Kontaktformular finden sich auf der Website von Swisslos Die Swisslos übernimmt keine Haftung für (www.swisslos.ch). mögliche oder tatsächliche Schäden, die dem Benutzer durch die Teilnahme via In- Art. 35 Spielerschutz ternet entstehen. Insbesondere besteht kei- ne Haftung für vermeintlich oder tatsächlich Die Swisslos behält sich vor, Spieler mit entgangene Gewinne, die durch die Nicht- auffälligem Spielverhalten aus Spieler- verfügbarkeit des Systems oder Übermitt- schutzgründen per Telefon, E-Mail oder lungspannen entstehen sowie für Schäden, Post zu kontaktieren und gegebenenfalls an die durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht eine zuständige Beratungsstelle zu verwei- des Benutzers entstehen, insbesondere sen. Sind die Voraussetzungen gemäss Art. durch missbräuchliche Verwendung von 80 Geldspielgesetz erfüllt, ist die Swisslos Passwörtern und anderen Legitimations- verpflichtet, den Spieler zu sperren. merkmalen sowie des Mobiltelefons durch den Teilnehmer selbst oder durch Dritte. Art. 36 Datenschutz 33.7 Warum und zu welchen Zwecken Swisslos Jeweils nach der öffentlichen Bekanntma- personenbezogene Daten erfasst, ist in der chung der Ziehungsergebnisse publiziert Datenschutzerklärung festgehalten. die Swisslos über die elektronischen Infor- mationskanäle (ISP, Online-Terminal) und mit einer Medienmitteilung die geschätzte Erstranggewinnsumme der folgenden Zie- hung. Die geschätzte Erstranggewinnsum- me wird als Jackpot bezeichnet und ist un- verbindlich. Die Angabe erfolgt ohne Ge- währ. Eine Haftung für die fehlerhafte Publi- kation des Jackpots wird ausgeschlossen. 22
Art. 37 Marketing 39.2 Weicht die französische, die italienische 37.1 oder die englische Fassung der vorliegen- Der Teilnehmer erklärt sich mittels da- den Teilnahmebedingungen von der deut- tenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung schen Fassung ab, ist allein die deutsche einverstanden, dass ihn betreffende Daten Ausgabe massgebend. von der Swisslos zu eigenen Marketingzwe- cken verwendet werden. An Dritte erfolgt 39.3 keine Weitergabe von Daten. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen werden auf www.swisslos.ch veröffentlicht. 37.2 Der Teilnehmer erhält nur jene Newsletter und/oder Informationen per E-Mail, App- Pushes und SMS, die er im Menü «Newslet- ter & SMS» bzw. in der App aktiv bestellt hat. Er kann alle und/oder einzelne News- letter und Informationen jederzeit abbestel- len. Art. 38 Änderung der Software und der Dokumentation Aktualisierungen sowie Änderungen der Software und der Dokumentation können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung erfolgen und bedürfen keiner Zustimmung der Teilnehmer. Art. 39 Geltung 39.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln ausschliesslich die Teilnahme an den über die ISP vertriebenen Produkten von Swisslos. Sie gelten ab dem 1. April 2019. Auf diesen Zeitpunkt hin verlieren sämtliche früher erlassenen und die Teilnahme über die ISP betreffenden Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Swisslos behält sich Ände- rungen der vorliegenden Internet-Spiele Teilnahmebedingungen vor. TB ISP D / 4.2019 23
24
Sie können auch lesen