Internet-Spiele Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 1. April 2019 - EuroMillions

 
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Internet-Spiele
Teilnahmebedingungen
Gültig ab dem 1. April 2019
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
T 0848 877 855, F 0848 877 856, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch
Bedingungen für die Teilnahme
über die Internet-Spiel-Plattform
Gültig ab dem 1. April 2019

Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Bestimmungen
   Art. 1   Anwendungsbereich

B. Registrierung
   Art. 2   Grundsätzliches

   Art. 3   Zugang zu kostenpflichtigen Teilnahmen

   Art. 4   Überprüfung der gemachten Angaben

   Art. 5   Änderung der registrierten Daten

C. Wallet
   Art. 6   Eröffnung

   Art. 7   Kauf von Spielguthaben

   Art. 8   Gutschriften

   Art. 9   Rückkauf von Spielguthaben

   Art. 10 Verfall von Spielguthaben

D. Sperrung des Zugangs
   Art. 11 Sperrung durch den Teilnehmer

   Art. 12 Freischaltung

   Art. 13 Sperrung durch die Swisslos

                                                     1
E. Kündigung der Zugangsberechtigung
    Art. 14 Durch den Teilnehmer

    Art. 15 Durch die Swisslos

F. Teilnahme
    Art. 16 Abschluss des Spielvertrags

    Art. 17 Abgabe der Teilnahmedaten

    Art. 18 Speicherung der ausgefüllten Internet-Spielscheine

G. Spieleinsatz und Limiten
    Art. 19 Leistung des Spieleinsatzes

    Art. 20 Erfassung und Speicherung der Daten

    Art. 21 Spielbestätigungsquittung

    Art. 22 Inhalt

    Art. 23 Gültigkeit

    Art. 24 Beanstandungen

H. Gewinne
    Art. 25 Gewinne bis maximal CHF 1’000.–

    Art. 26 Gewinne über CHF 1’000.–

    Art. 27 Auszahlung

    Art. 28 Replay-Gewinne (Swiss Lotto) und Gewinne aus virtuellen Los-(Clix),
            Bingo- bzw. Jass-Produkten

    Art. 29 Einsprachen

I. Promotionen
    Art. 30 Im Allgemeinen

    Art. 31 Benefits

2
J. Unlauteres Spielverhalten
  Art. 32 Unlauteres Spielverhalten

K. Haftung
  Art. 33 Haftung

L. Schlussbestimmungen
  Art. 34 Kontakt (Kundendienstcenter)

  Art. 35 Spielerschutz

  Art. 36 Datenschutz

  Art. 37 Marketing

  Art. 38 Änderung der Software und der Dokumentation

  Art. 39 Geltung

                                                        3
A. Allgemeine Bestimmungen                                      B. Registrierung

Art. 1       Anwendungsbereich                                  Art. 2     Grundsätzliches

1.1                                                             2.1
Die Swisslos bietet die Möglichkeit, über                       Zugang zu den Produkten über die ISP via
eine von ihr zur Verfügung gestellte Inter-                     Internet erhält, wer sich über Internet auf
net-Spiel-Plattform (die «ISP») an bestimm-                     der ISP registriert (via SMS ist eine Regis­
ten Produkten (Swiss Lotto, Joker, EuroMil-                     tration nicht möglich). Zur Registrierung
lions mit 2. Chance, Super-Star, Sporttip,                      sind nur natürliche Personen zugelassen,
virtuellen Los-Produkten (Clix), virtuellen                     die mindestens 18 Jahre alt sind und
Bingo-Produkten (im Folgenden «Bingo-                           Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Produkte» genannt) und Jass-Produkten                           Vertragsgebiet der Swisslos haben. Zudem
teilzunehmen. Die vorliegenden Bestim-                          dürfen gegen die Person keine Sperren ge-
mungen regeln die im Swisslos-Vertragsge-                       mäss Art. 80 Geldspielgesetz oder Art. 42
biet1 erfolgende Teilnahme an diesen Pro-                       Geldspielverordnung vorliegen.
dukten.
                                                                Jede Person darf sich nur einmal auf der
                                                                ISP registrieren.
1.2
Die vorliegenden Bedingungen für die Teil-
nahme über Internet/Mobile (nachstehend                         Art. 3     Zugang zu kostenpflichtigen
die «Internet-Spiele Teilnahmebedingun-                                    Teilnahmen
gen») ergänzen die Teilnahmebedingungen
                                                                3.1
der einzelnen Produkte. Im Fall von Wider-
sprüchen zu diesen gehen die nachfolgen-                        Die Registrierung ermöglicht den Zugang
den Bestimmungen als Spezialregelung                            via Internet/Mobile zu allen über die ISP
vor.                                                            angebotenen Produkten von Swisslos.

                                                                3.2 Eintragungspflichtige Daten
                                                                3.2 des Teilnehmers
                                                                Bei der Registrierung werden folgende
                                                                Daten der Teilnehmer erfasst: Anrede, Na-
                                                                me, Vorname, Strasse und Hausnummer,
                                                                PLZ, Wohnort, Kanton, Geburtsdatum, E-
                                                                Mail-Adresse, sowie Benutzername und
                                                                Passwort. Die Swisslos behält sich vor,
                                                                diese Daten laufend auf ihre Richtigkeit zu
                                                                überprüfen und einen Teilnehmer zu sper-

         1   ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG, TI, FL

 4
ren, wenn er die Voraussetzungen der Re-         Art. 5   Änderung der registrierten
gistrierung nicht (mehr) erfüllt.                         Daten
Der Teilnehmer muss auf der dafür einge-         5.1
richteten Registrationsseite (Zugriff via
                                                 Der Teilnehmer kann seinen Namen in sei-
www.swisslos.ch) seine korrekte Adresse
                                                 nem Profil ändern. Im Anschluss an die Er-
im Swisslos-Gebiet erfassen. Danach sind
                                                 fassung des geänderten Namens muss er
noch folgende zusätzlichen Daten zu er-
                                                 zur Verifizierung eine Kopie des Familien-
fassen:
                                                 büchleins einschicken oder hochladen.
• Geburtsdatum;                                  Nach Erhalt der Kopie des Familienbüch-
• E-Mail-Adresse. Diese wird über das            leins entscheidet Swisslos, ob die Ände-
  sogenannte      Double-Opt-In-Verfahren        rung den Anforderungen entspricht.
  geprüft und von der ISP zur eindeutigen
  Identifikation der Registrierung verwen-       5.2
  det. Über diese E-Mail-Adresse werden          Der Teilnehmer kann seine Adresse in sei-
  auch Freischaltungen; Gewinnmitteilun-         nem Profil ändern. Im Anschluss an die Er-
  gen etc. kommuniziert;                         fassung der geänderten Adresse entschei-
• Benutzername/Passwort.                         det Swisslos, ob die Änderung den An­
                                                 forderungen entspricht. Ist dies der Fall,
                                                 wird sie angenommen, ansonsten wird ein
                                                 Adressnachweis verlangt.
Art. 4   Überprüfung der gemachten
         Angaben
                                                 5.3
4.1
                                                 Der Teilnehmer kann seine E-Mail-Adresse
Alle Registrierungen werden gegen Adress-        ändern. Die Überprüfung der neuen E-Mail-
Datenbanken geprüft. Wird der Teilnehmer         Adresse erfolgt über das sogenannte Dou-
dort gefunden und sind die Voraussetzun-         ble-Opt-In-Verfahren.
gen für die Registrierung erfüllt, wird der
Teilnehmer registriert.                          5.4
Kann der Teilnehmer anhand seiner Per-           Der Teilnehmer kann seine Mobiltelefon-
sonendaten in den Adress-Datenbanken             nummer in seinem Profil erfassen, ändern
nicht eindeutig identifiziert werden, wird von   oder löschen. Dabei können nur in der
ihm ein Alters- und/oder Adressnachweis          Schweiz und dem Fürstentum Liechten-
verlangt.                                        stein gültige Mobiltelefonnummern erfasst
Ergibt die Überprüfung der gemachten An-         werden. Im Anschluss an die Erfassung
gaben seitens der Swisslos, dass die Vor-        oder Änderung der Mobiltelefonnummer
aussetzungen für die Registrierung erfüllt       erhält der Teilnehmer ein SMS auf die neu
sind, wird der Teilnehmer registriert.           erfasste Mobiltelefonnummer, die er mit
                                                 dem Text «REG» an die Nummer 4545 quit-

                                                                                        5
tieren muss. Nach erfolgreich zurückgesen-    Art. 7   Kauf von Spielguthaben
detem SMS an die vorgenannte Nummer ist
die erfasste oder geänderte Mobiltelefon-     7.1
nummer des Teilnehmers verifiziert und es
                                              Der Teilnehmer kann via diverser (über ei-
können Gewinnmitteilungen, Jackpots etc.
                                              nen Link aufrufbaren) Online-Zahlungsmög-
auf diese Mobiltelefonnummer abonniert
                                              lichkeiten sowie durch Einzahlung (mittels
werden.
                                              orangem oder rotem Einzahlungsschein)
                                              Spielguthaben kaufen, welche seinem bei
5.5
                                              der Registrierung eröffneten Wallet als
Für die abonnierten Dienste gelten die von    Spielguthaben gutgeschrieben werden. Via
Swisslos auf www.swisslos.ch publizierten,    SMS können keine Spielguthaben für das
aktuell gültigen Bedingungen bzw. Tarife,     Wallet gekauft werden.
die direkt der Mobiltelefonrechnung belas-
tet werden.                                   7.2
                                              Innerhalb von jeweils 30 Tagen kann ein
5.6
                                              Teilnehmer Spielguthaben im Wert von
Swisslos behält sich vor eine Mobiltelefon-   maxi­mal CHF 10’000.– kaufen, wobei die
nummer aus dem Spielerprofil zu löschen,      genannte Periode sich immer vom Datum
wenn sie nicht mehr gültig ist.               des jeweils letzten Zukaufs aus gerechnet
                                              rückwärts berechnet.

                                              7.3

C. Wallet                                     Der Teilnehmer kann nur dann und solange
                                              Spielguthaben kaufen, als die geäufneten
                                              Spielguthaben auf seinem Wallet den Ge-
                                              genwert von CHF 9’999.– nicht überstei-
Art. 6   Eröffnung
                                              gen. Unabhängig vom Erreichen dieser Li-
Nach erfolgter Registrierung des Teilneh-     mite können aber jederzeit allfällige Gewin-
mers wird für ihn ein sogenanntes Wallet      ne oder Rückzahlungen als Spielguthaben
eröffnet, auf dem Spielguthaben für die       auf das Wallet gutgeschrieben werden;
Teilnahme an den über die ISP angebote-       dasselbe gilt für im Zusammenhang mit
nen Produkte geäufnet werden kann.            Promotionen erhaltene Spielguthaben.
                                              Massgebend ist das auf dem Server ge-
                                              speicherte Guthaben des Wallets.

                                              7.4
                                              Mit Gewinnen, Rückzahlungen oder Einzah-
                                              lungen geäufnete Spielguthaben können im
                                              Rahmen der Limiten dieser Bestimmungen

 6
nach Belieben des Teilnehmers für die Teil-   Spielguthaben können innerhalb von 365
nahme an den über die ISP angebotenen         Tagen zwei Mal gratis auf ein Schweizer
Produkte eingesetzt werden. Bezüglich         oder Liechtensteiner Bank- oder Postkon-
Spielguthaben, die aus Promotionen geäuf-     to ausbezahlt werden. Ab dem dritten Mal
net werden, gelten die im Zusammenhang        behält sich Swisslos vor, eine Kommission
mit der jeweiligen Promotion stipulierten     von 3% zu belasten.
Einschränkungen. Die eingesetzten Spiel-
                                              Gesperrte sowie mit einem Spielverbot
guthaben werden vom Wallet gelöscht bzw.
                                              belegte Teilnehmer haben keinen An-
abgebucht. Spielguthaben sind persönlich
                                              spruch auf Rückerstattung ihrer Spielgut-
und nicht übertragbar.
                                              haben, Gewinne und Rückzahlungen.
                                              Bei der Kontosaldierung sowie bei nicht
                                              aufgrund von Gewinnen und Rückzahlun-
Art. 8   Gutschriften
                                              gen erfolgenden Auszahlungen ab CHF
Die Äufnung von Spielguthaben auf dem         5’000.– in einer oder mehreren Transaktio-
Wallet erfolgt sodann über                    nen innerhalb von 30 Tagen auf die Zah-
• Gutschriften allfälliger Gewinne (Art. 25   lungsverkehrsverbindung des Teilnehmers
  und 26);                                    muss Swisslos zusätzlich zu Name, Vorna-
                                              me, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse
• Rückzahlungen;
                                              auch die Staatsangehörigkeit feststellen
• Gutschriften aus Promotionen (Art. 30).     und erfassen sowie bestätigen lassen,
                                              dass der Teilnehmer die am Gewinn wirt-
                                              schaftlich berechtigte Person ist. Eine
                                              Auszahlung kann erst erfolgen, nachdem
Art. 9   Rückkauf von Spielguthaben
                                              diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Spielguthaben oder Teile davon können
                                              Die Überweisung einer rechtsgültig bean-
zurückgekauft werden. Der entsprechende
                                              tragten Auszahlung erfolgt innert 5 bis 10
Betrag wird dem Teilnehmer auf ein auf
                                              Arbeitstagen.
seinen Namen lautendes Schweizer oder
Liechtensteiner Bank- oder Postkonto
überwiesen.
                                              Art. 10 Verfall von Spielguthaben
Eine Auszahlung von Spielguthaben, die
aufgrund von Promotionen (Gratisspielgut-     Spielguthaben auf dem Wallet haben
haben) geäufnet wurden, ist nicht möglich.    grundsätzlich kein Verfalldatum. Wallets,
                                              auf denen mehr als 2 Jahre keine Bewe-
Auf das Wallet gutgeschriebene Gewinne
                                              gungen mehr stattgefunden haben, werden
und Rückzahlungen können innert 180
                                              durch die Swisslos saldiert und der ent-
Tagen auf ein Schweizer oder Liechten-
                                              sprechende Betrag dem Teilnehmer auf ein
steiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt
                                              auf seinen Namen lautendes Schweizer
werden.
                                              oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto
                                              überwiesen. Ist dies nicht möglich, verfällt

                                                                                       7
der Betrag ohne Ersatzanspruch nach 2          Art. 13 Sperrung durch die Swisslos
weiteren Jahren zugunsten des Zweckes
                                               Die Swisslos ist berechtigt, den Zugang des
der Swisslos.
                                               Teilnehmers zu den über die ISP angebote-
                                               nen Produkten jederzeit ohne Angaben von
D. Sperrung des Zugangs                        Gründen zu sperren, wenn ihr dies nach ei-
                                               genem Ermessen aus sachlichen Gründen
                                               angezeigt erscheint. Eine Sperrung erfolgt
Art. 11 Sperrung durch den                     in jedem Fall immer dann, wenn die Voraus-
        Teilnehmer                             setzungen für die Spielsperre gemäss Art.
                                               80 BGS gegeben oder für die Registrierung
Die Sperrung des persönlichen Zugangs zu
                                               nicht mehr erfüllt sind.
den über die ISP angebotenen Produkten
kann während den Geschäftszeiten direkt
beim Kundendienstcenter (Art. 34) veran-
lasst werden. Während der Betriebsbereit-
schaft der ISP kann der Teilnehmer seinen      E. Kündigung der
persönlichen Zugang auch selbst im Be-            ­Zugangs­berechtigung
reich «Limiten & Sperre» sperren. In beiden
Fällen kann dies differenziert nach Produk-
ten für 1 bis 180 Tage erfolgen.
                                               Art. 14 Durch den Teilnehmer
Diese freiwilligen Spielsperren können nicht
vor Ablauf der gesetzten Frist aufgehoben      14.1
werden.
                                               Der Teilnehmer kann seine Zugangsbe-
                                               rechtigung zur ISP jederzeit durch Deakti-
                                               vierung der Registrierung und damit ver-
Art. 12 Freischaltung des Passworts            bundener Schliessung des Wallets kündi-
                                               gen. Die Kündigung der Registrierung er-
Nach dreimaliger Falscheingabe des Pass-
                                               folgt durch Eingabe des Befehls «Konto
worts wird der Zugang gesperrt. Der Teil-
                                               aufheben» (unter Menü «Profil»). Die Kün-
nehmer kann die Freischaltung mittels Be-
                                               digung ist nur möglich, wenn seit 48 Stun-
nutzername oder E-Mail-Adresse verlan-
                                               den folgende Voraussetzungen gelten:
gen. In diesem Fall wird ihm an die letzte
erfasste E-Mail-Adresse ein Link übermit-      •	
                                                 Das Wallet weist kein Spielguthaben
telt, mit welchem er ein neues Passwort          und noch nicht eingelöste Gutscheine
setzen kann. Dieses E-Mail kann auf              mehr auf. Weist das Wallet noch Spiel-
Wunsch auch vom Kundendienstcenter               guthaben auf, erfolgt der Rückkauf
ausgelöst werden.                                nach Massgabe von Art. 9. Etwaige
                                                 Promotionsguthaben verfallen.

 8
•	Es sind keine Quittungen für Tipps vor-     Kraft, sobald folgende Voraussetzungen
   handen, welche noch an einer oder           seit 48 Stunden erfüllt sind:
   mehreren Ziehungen bzw. Wetten teil-
                                               •	Es sind keine Quittungen für Tipps vor-
   nehmen.
                                                  handen, welche noch an einer oder
•	
  Es ist kein gekauftes, noch nicht ge-           mehreren Ziehungen bzw. Wetten teil-
  spieltes virtuelles Los (Clix) mehr vor-        nehmen.
  handen, keine Bingo-Produkteteilnah-
                                               •	
                                                 Es ist kein gekauftes, noch nicht ge-
  me mehr offen und keine Partie in ei-
                                                 spieltes virtuelles Los (Clix) mehr vor-
  nem Jass-Produkt mehr am Laufen.
                                                 handen, keine Bingo-Produkteteilnah-
•	Es sind keine Quittungen mit noch nicht       me mehr offen und keine Partie in ei-
   ausbezahlten Gewinnen oder eingelös-          nem Jass-Produkt mehr am Laufen.
   ten Replay-Gewinnen vorhanden.                Swisslos behält sich vor, gekaufte noch
                                                 nicht fertig gespielte Lose automatisch
•	Allfällige Abos Nonstop werden mit der
                                                 auszuwerten.
   Kündigung der Zugangsberechtigung
   automatisch gekündigt.                      •	
                                                 Es sind keine Quittungen mit noch
                                                 nicht ausbezahlten Gewinnen oder ein-
14.2                                             gelösten Replay-Gewinnen vorhanden.
                                                 Swiss­los behält sich vor, Replay-Ge-
Der Teilnehmer kann auch bloss die Mög-
                                                 winne automatisch einzulösen.
lichkeit via SMS Gewinnmitteilungen,
Jackpots etc. zu erhalten, kündigen. Dies      •	Allfällige Abos Nonstop werden mit der
erfolgt durch Abwählen der entsprechen-           Kündigung der Zugangsberechtigung
den Benachrichtigungen im Profil des Teil-        automatisch gekündigt.
nehmers. Während den Geschäftszeiten
                                               Falls zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
kann beim Kundendienstcenter (Art. 34)
                                               durch die Swisslos erfolgten Kündigung
auch die Löschung der Mobiltelefonnum-
                                               das Wallet noch Guthaben aufweist, sal-
mer veranlasst werden. Die Löschung der
                                               diert die Swisslos das Wallet und zahlt
Mobiltelefonnummer aus dem Profil des
                                               dem Teilnehmer den Saldo aus (siehe Art.
Teilnehmers kann nicht durch diesen
                                               9). Allfällige noch nicht eingelöste Gut-
selbst vorgenommen werden.
                                               scheine verfallen.
                                               Ein Abo Nonstop, das länger als 180 Tage
                                               suspendiert war, wird von der Swisslos
Art. 15 Durch die Swisslos
                                               über das System automatisch gekündigt.
Eine Kündigung der Zugangsberechtigung         Ein Abo Nonstop, das länger als 180 Tage
zur ISP kann durch die Swisslos jederzeit      gekündigt war, wird gelöscht, d. h. aus der
ohne Angabe von Gründen durch Lö-              Übersicht über den Status der Abos ent-
schung der Registrierung und Schliessung       fernt.
des Wallets erfolgen. Die Kündigung tritt in

                                                                                       9
F. Teilnahme                                   kungen betreffend die zu spielenden Be-
                                               gegnungen) zu machen.

Art. 16 Abschluss des Spielvertrags            16.2
                                               Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Abo
16.1
                                               Nonstop wird für den Teilnehmer zusätzlich
Zur Teilnahme an den über die ISP angebo-      zur Spielbestätigungsquittung eine Abo-
tenen Produkten ist berechtigt, wer mit der    Quittung generiert und in dessen Quit-
Swisslos einen entsprechenden Spielver-        tungsarchiv unter «Jackpot-Abos» abge-
trag abgeschlossen hat. Ein solcher kommt      legt. Die Abo-Quittung beinhaltet insbeson-
zustande, wenn                                 dere folgende Angaben:
•	der Teilnehmer registriert ist und er die   • den Abo-Typ (nur bei Abo Nonstop);
   Annahme der für das betreffende Pro-
                                               • den Status des Abos;
   dukt geltenden Teilnahmebedingungen
   und der Internet-Spiele Teilnahmebedin-     •	den Link zu den einzelnen Spielbestäti-
   gungen bestätigt hat,                          gungsquittungen; sowie
•	
  der Teilnehmer die datenschutzrechtli-       •	
                                                 einen eindeutigen Identifikations-Code
  che Einwilligungserklärung abgegeben           (= Abo-Nummer).
  hat (gilt zur Zeit nur für Spieler aus dem
  Fürstentum Liechtenstein),                   16.3
•	der Spieleinsatz bezüglich der jeweiligen   Die Vorschrift von Art. 20 bleibt vorbehalten.
   Transaktion bzw. des Spielauftrags ge-
   tätigt worden ist,                          16.4
•	die Daten der Teilnahmetransaktion via      Mit dem Abschluss eines Spielvertrages mit
   Webschnittstelle an die Swisslos über-      der Swisslos anerkennt der Teilnehmer vor-
   mittelt, das Produkt gekauft und die        behaltlos die vorliegenden Teilnahmebedin-
   Teilnahme auf dem Host der Swisslos         gungen sowie sämtliche weiteren mass-
   nach den reglementarischen Vorschrif-       geblichen Bestimmungen für die Teilnahme
   ten abgespeichert worden ist und            an den in Art. 1 aufgeführten Produkten.
•	
  eine entsprechende Spielbestätigungs-
  quittung auf der ISP generiert wurde.
Die Swisslos behält sich im Rahmen der
Sportwetten vor, den Abschluss eines
Spielvertrags ohne Angabe von Gründen zu
verweigern oder bestimmte Auflagen für
den Abschluss eines Spielvertrags (z. B.
Beschränkung der Einsatzhöhe, Einschrän-

10
Art. 17 Abgabe der Teilnahmedaten                17.4
                                                 Der Teilnehmer muss jedes gekaufte virtuel-
17.1
                                                 le Los (Clix), gemäss dem auf das Los an-
Der Teilnehmer gibt seine Teilnahmedaten         wendbare Spielreglement, fertig spielen. Ein
innerhalb der gesetzten Fristen via Internet     virtuelles Los (Clix) ist dann fertig gespielt,
ab.                                              wenn das Ergebnis (Gewinn oder Niete)
                                                 festgestellt wird. Wenn ein Teilnehmer ein
Die Eintragungen auf den Internet-Spiel-
                                                 virtuelles Los (Clix) kauft, dieses aber nicht
scheinen werden von der ISP über den Dia-
                                                 fertig spielt, wird das entsprechende virtuel-
log gesteuert. Die Markierungen haben
                                                 le Los (Clix) beim nächsten Aufruf des ent-
über die Benutzeroberflächen zu erfolgen.
                                                 sprechenden virtuellen Loses (Clix) auf der
Mangelhaft ausgefüllte Internet-Spielschei-
                                                 ISP mit dem Stand angezeigt, der beim
ne können nicht gespielt werden.
                                                 vorzeitigen Verlassen angezeigt wurde.
Im Falle einer Abo-Teilnahme ist die ent-        Falls das letzte gekaufte virtuelle Los (Clix)
sprechende Spielbestätigungsquittung auf         nicht fertig gespielt wurde, wird es spätes-
der ISP massgebend, nicht die bezüglich          tens nach 90 Tagen vom ISP Spielsystem
des erfolgreich abgeschlossenen Abos             automatisch ausgewertet (vgl. «Teilnahme-
ausgestellte Abo-Quittung.                       bedingungen für virtuelle Lose» (Clix)).

17.2                                             17.5
Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für    Das korrekte Spielen der virtuellen Los-
das korrekte Abgeben der Teilnahmedaten.         (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkte wird von
Bei mangelhaften Angaben (z. B. fehlende         der ISP über den Dialog gesteuert.
Kreuze) können Korrekturen nötig sein.
                                                 17.6
17.3
                                                 Die Swisslos behält sich vor, die bestehen-
Für die Beteiligung an virtuellen Los- (Clix),   den Teilnahmearten bzw. Anweisungen
Bingo- oder Jass-Produkten via Internet          durch Erlass entsprechender Bestimmun-
sind nur die virtuellen Los- (Clix), Bingo-      gen abzuändern oder zu streichen und/
bzw. Jass-Produkte auf der Website von           oder neue einzuführen.
Swisslos www.swisslos.ch gültig, die von
der Swisslos gemäss den «Teilnahmebe-
dingungen für virtuelle Lose» (Clix), den
«Teilnahmebedingungen für nachgezogene
virtuelle Bingo-Lotterieprodukte» und den
«Jass-Teilnahmebedingungen» ausgege-
ben bzw. zugeteilt werden.

                                                                                            11
Art. 18 Speicherung der ausgefüllten            19.2
        Internet-Spielscheine
                                                Ist ein zu geringes Guthaben für die kom-
                                                plette abgesetzte Transaktion bzw. den
18.1 Lotterien
                                                kompletten abgesetzten Spielauftrag auf
Die Internet-Spielscheine für Einzeltipps       dem Wallet, können der oder die entspre-
und für die Systemteilnahme können ge-          chenden Spielscheine nicht gespielt wer-
speichert und erneut verwendet werden.          den und es findet keine Belastung des
Ein gespeicherter Spielschein beweist aber      Wallet statt.
in keiner Art und Weise die Teilnahme an
                                                Im Falle der Abo-Teilnahme mittels Abo
einer Ziehung.
                                                Nonstop bedeutet dies, dass bei einem zu
18.2 Sportwetten                                geringen Guthaben für den jeweils nächs-
                                                ten Spielauftrag auf dem Wallet das Abo
Die Internet-Spielscheine für die Sporttip-
                                                einstweilen suspendiert wird. Soweit er dies
Wetten können nicht gespeichert und er-
                                                nicht vorgängig bei dem Kundendienstcen-
neut verwendet werden.
                                                ter (Art. 34 ) abbestellt hat, erhält der Teil-
                                                nehmer per E-Mail ein sog. Saldo-Mail mit
G. Spieleinsatz und Limiten                     einer Einladung, gemäss den Bestimmun-
                                                gen von Art. 7.1 bis Art. 7.3 Spielguthaben
Art. 19 Leistung des Spieleinsatzes             zu kaufen und damit die Teilnahme auf-
                                                grund des Abos Nonstop fortzusetzen.
19.1                                            Dieses Saldo-Mail wird für jedes Abo in ei-
                                                nem Fall mit mangelnder Deckung bis zur
Der Gesamtspieleinsatz pro Transaktion
                                                erfolgten Einzahlung nur einmal versandt.
bzw. Spielauftrag wird bei der Teilnahme
                                                Verpasst der Teilnehmer mangels Deckung
via Internet beim Senden der Daten via ent-
                                                mehr als eine Ziehung hintereinander, muss
sprechender Schnittstelle an die Swisslos
                                                das entsprechende Abo wieder manuell
dem Wallet des Teilnehmers auf der ISP
                                                aktiviert werden. Leistet der Teilnehmer die-
belastet. Bei der Abo-Teilnahme mittels
                                                ser Einladung Folge und kauft Spielgutha-
Abo Nonstop gilt die Teilnahme pro Zie-
                                                ben, wird ihm per E-Mail mitgeteilt, wenn er
hung des Swiss Lotto und des Jokers, des
                                                Abos Nonstop hat, welche nicht mehr aktiv
EuroMillions mit 2. Chance und des Super-
                                                sind. Er wird auf das Menü «Jackpot-Abos»
Star als Spielauftrag. Entsprechend wird
                                                verwiesen, wo er die Übersicht über den
jeder Spieleinsatz nur für die jeweils nächs-
                                                Status seiner Abos Nonstop sieht und diese
te Ziehung dem Wallet belastet.
                                                wieder reaktivieren kann. Abos können nur
Die Höhe des Preises je virtuellem Los-         reaktiviert werden, wenn der Saldo des
(Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkt wird für       Wallets für mindestens eine Teilnahme
jedes Produkt separat definiert und im je-      reicht. Der Teilnehmer kann ein suspendier-
weiligen Spielreglement festgehalten.           tes Abo Nonstop immer auch dann über
                                                das Menü «Jackpot-Abos» wieder reaktivie-
                                                ren, wenn sein Wallet auf andere Weise als

12
durch Einzahlungen geäufnet wurde, z. B.       19.5
durch Gewinne, Rückzahlungen oder Gut-
                                               Gemäss Art. 19.4 vom Teilnehmer gesetzte
scheine.
                                               Limiten können durch diesen jederzeit ver-
                                               ändert werden, wobei Veränderungen nach
19.3
                                               unten, d.h. Reduzierungen einzelner Limi-
Der maximale Gesamtspieleinsatz pro            ten, sofort, Erhöhungen jedoch erst nach
Transaktion bzw. Spielauftrag beträgt CHF      Ablauf von 72 Stunden wirksam werden.
7’500.–. Im Rahmen dieses maximalen Ge-
samtspieleinsatzes kann der Teilnehmer         19.6
Spielguthaben, die er aus Einzahlungen,
                                               Swisslos zeigt im Rahmen des Spieler-
Gewinnen oder Rückzahlungen geäufnet
                                               schutzes bei Erreichen gewisser Limiten
hat, nach Belieben im Rahmen einer Zie-
                                               den Spielenden Informationen über ihr
hung bzw. Wette einsetzen. Bezüglich
                                               Spielverhalten an.
Spielguthaben, die aus Promotionen geäuf-
net wurden, gelten die im Zusammenhang
                                               19.7
mit der jeweiligen Promotion stipulierten
Einschränkungen. Die eingesetzten Spiel-       Jedes SMS von Swisslos wird dem Teilneh-
guthaben werden vom Wallet gelöscht bzw.       mer zu den aktuell gültigen Gebühren pro
abgebucht. Spielguthaben sind persönlich.      SMS im MT (Mobile Terminated)-Verfahren
                                               belastet. Die aktuell gültigen Gebühren pro
19.4                                           SMS für die verschiedenen Abonnements-
                                               dienste sind auf www.swisslos.ch ersicht-
Ein Teilnehmer wird vor dem Bezug des
                                               lich. Swisslos behält sich vor, die Gebühren
ersten virtuellen Los- (Clix), Bingo- bzw.
                                               jederzeit unter entsprechender Publikation
Jass-Produktes gefragt, wie viel Geld er pro
                                               zu ändern.
Tag, pro 7 Tage und pro 30 Tage maximal
verspielen möchte. Gewinne, Rückzahlun-
gen und Promotionsguthaben, die aufs
Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Li-      Art. 20 Erfassung und Speicherung
miten. Es gelten gemeinsame Limiten für                der Daten
virtuelle Los- (Clix) und Bingo-Produkte und
                                               Die Erfassung der Daten und die Teilnahme
spezielle Limiten für Jass-Produkte. Die
                                               an Swiss Lotto, Joker, EuroMillions mit 2.
gewählten Limiten werden unter dem Menü
                                               Chance, Super-Star und Sporttip oder der
«Limiten & Sperre» hinterlegt. Der Teilneh-
                                               Kauf eines virtuellen Los- (Clix), Bingo- bzw.
mer kann diese Beträge (Limiten) – inner-
                                               Jass-Produkts erfolgt durch den Teilneh-
halb der von Swisslos vorgegebenen Ober-
                                               mer. Der Kaufvorgang der virtuellen Los-
limiten – selber bestimmen.
                                               (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkte wird von
                                               der ISP über den Dialog gesteuert. Die vom
                                               System vorgenerierten virtuellen Lose (Clix)
                                               und die Bingo- oder Jass-Karten werden

                                                                                         13
von der Swisslos nach dem Zufallsprinzip        stimmungen abgespeichert wurden, ist der
den Teilnehmern zugeteilt. Im Hinblick auf      Teilnehmer im Interesse der Gewährleis-
ihre Auswertung werden sie im Rechenzen-        tung der sicheren und voraussehbaren
trum der Swisslos aufgezeichnet, gespei-        Durchführung der Lotterien und Sportwet-
chert und abgesichert. Nur die auf dem          ten und zum Schutz der Gesamtheit der
Host der Swisslos ordnungsgemäss nach           Teilnehmer von der Teilnahme ausge-
den reglementarischen Vorschriften abge-        schlossen.
speicherten Voraussagen oder gespielten
Partien (Jass), für welche der Spieleinsatz
gemäss den vorliegenden Bestimmungen
                                                Art. 22 Inhalt
geleistet wurde, nehmen an den für das je-
weilige Produkt geltenden Auswertungen
                                                22.1    Swiss Lotto, Joker,
oder Spielen (Jass) teil und bilden die Basis
                                                        ­EuroMillions mit 2. Chance
für die Geltendmachung eines allfälligen
                                                        und Super-Star
Gewinnes. Die Quick-Tips, die Replay-Zah-
len, die Joker-Nummern sowie die Super-         Die Spielbestätigungsquittung für die Teil-
Star-Kombinationen werden im Rechen-            nahme an Swiss Lotto, Joker, EuroMillions
zentrum der Swisslos generiert.                 mit 2. Chance und Super-Star beinhaltet
                                                insbesondere folgende Angaben:
Art. 21 Spielbestätigungsquittung
                                                •	die Teilnahmedaten;
21.1                                            •	
                                                  Datum und Uhrzeit des Eingangs der
                                                  Daten bei der Swisslos;
Nach dem Senden des Internet-Spiel-
scheins via Internet an die Swisslos oder       •	die Ziehungsdaten;
unmittelbar nach Zuteilung des virtuellen
                                                •	einen eindeutigen Identifikations-Code;
Loses (Clix) oder der Bingo- bzw. Jass-
Karten bzw. Karten-Sets durch das ISP           •	im Falle von Extra EuroMillions-Ziehun-
Spielsystem der Swisslos sowie nach auto-          gen eine eindeutige neunstellige Buch-
matischem Abbuchen des entsprechenden              staben-Zahlen-Kombination (Extra Euro
Spielguthabens vom Wallet des Teilneh-             Millions-Kombination) pro Voraussage
mers auf der ISP wird für den Teilnehmer           respektive einen entsprechenden Be-
eine Spielbestätigungsquittung generiert           reich an Buchstaben-Zahlen-Kombina­
und in dessen Quittungsarchiv unter «Spiel-        tionen.
konto» abgelegt.
                                                22.2 Sporttip
21.2
                                                Die Spielbestätigungsquittung beinhaltet
Im Falle, dass die auf der Spielbestäti-        insbesondere folgende Angaben:
gungsquittung bzw. Ersatzquittung aufge-
                                                •	die Teilnahmedaten;
druckten Teilnahmedaten nicht bei der
Swisslos nach den reglementarischen Be-

14
•	
  Datum und Uhrzeit des Eingangs der          •	
                                                einen eindeutigen Identifikations-Code
  Daten bei der Swisslos;                       bzw. die Nummer des Bingo-Spielauf-
                                                trags;
• die Spieltage;
                                              • der Status der Quittung.
• einen eindeutigen Identifikations-Code;
• die der Wette zugrundeliegende Quote;       22.5 Jass-Produkte
•	der bei richtiger Voraussage fällige Ge-   Die Spielbestätigungsquittung für die Teil-
   winnbetrag.                                nahme an Jass-Produkten beinhaltet insbe-
                                              sondere folgende Angaben:
22.3 Virtuelle Losprodukte (Clix)
                                              • Name des Jass-Produktes;
Die Spielbestätigungsquittung für die Teil-
                                              • der geleistete Spieleinsatzbetrag;
nahme an virtuellen Losprodukten (Clix)
beinhaltet insbesondere folgende Angaben:     •	
                                                Datum bzw. Erstelldatum der Spielbe-
                                                stätigungsquittung;
•	
  Name des Losprodukts (= Name des
  gespielten virtuellen Loses (Clix));        •	
                                                einen eindeutigen Identifikations-Code
                                                bzw. die Nummer des Jass-Spielauf-
•	der geleistete Spieleinsatzbetrag;
                                                trags;
•	
  Datum bzw. Erstelldatum der Spielbe-
                                              • der Status der Quittung.
  stätigungsquittung;
• einen eindeutigen Identifikations-Code;     Art. 23 Gültigkeit
• Datum des letzten Verkaufstags;             Für alle Produkte gilt, dass nur Spielbestäti-
                                              gungsquittungen, auf denen der Identifika-
• Verfallsdatum;
                                              tions-Code einwandfrei zu identifizieren ist,
•	
  der Status der Quittung (Los gekauft,       zum Nachweis der Teilnahme sowie eines
  Los gespielt);                              allfälligen Gewinnanspruches dienen.
•	Gewinn (erst, nachdem das virtuelle Los
   (Clix) fertig gespielt wurde).
                                              Art. 24 Beanstandungen
22.4 Bingo-Produkte
                                              Soweit der Teilnehmer Fehler oder Unstim-
Die Spielbestätigungsquittung für die Teil-   migkeiten auf der Spielbestätigungsquit-
nahme an Bingo-Produkten beinhaltet ins-      tung entdeckt, hat er dies sofort beim Kun-
besondere folgende Angaben:                   dendienstcenter (Art. 34) zu melden. Bei
                                              Fehlen oder Unstimmigkeiten bei der Aus-
• Name des Bingo-Produktes;
                                              stellung der Spielbestätigungsquittung hat
• der geleistete Spieleinsatzbetrag;          der Teilnehmer innert 10 Tagen vom Datum
                                              des Verkaufs an Einsprache zu erheben.
•	
  Datum bzw. Erstelldatum der Spielbe-
                                              Eine Teilnahme an in der Zwischenzeit ab-
  stätigungsquittung;
                                              geschlossenen Ausspielungen oder Sport­

                                                                                        15
ereignissen bleibt aber in jedem Fall ausge-    dieser den Newsletter «Gewinnbenachrich-
schlossen. Später erfolgende Reklamatio-        tigung» abonniert hat. Bei den virtuellen
nen können nicht mehr berücksichtigt wer-       Los- (Clix), Bingo- bzw. Jass-Produkten
den. Spielbestätigungsquittungen, die im        werden die Gewinne dem Teilnehmer im
Zusammenhang mit der Einlösung von Re-          eingeloggten Zustand sofort angezeigt.
play-Gewinnen (Swiss Lotto) ausgestellt         Falls der Teilnehmer der Swisslos bereits
wurden, können nicht korrigiert werden. Im      ein auf seinen Namen lautendes Schweizer
Übrigen gilt Art. 29.                           oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto
                                                als Zahlungsverbindung bekannt gegeben
                                                hat, wird der Gewinn nach drei Arbeitstagen
                                                direkt und ohne dass der Teilnehmer ihn
                                                geltend machen muss, an diese Zahlungs-
H. Gewinne                                      verbindung ausbezahlt. Hat der Teilnehmer
                                                noch kein auf seinen Namen lautendes
Art. 25 Gewinne bis maximal                     Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder
        CHF 1’000.–                             Postkonto als Zahlungsverbindung bekannt
                                                gegeben, wird dem Teilnehmer, wenn er
Gewinne bis max. CHF 1’000.– pro Spiel-
                                                sich via Internet über das Login mit seinem
bestätigungsquittung werden automatisch
                                                Benutzernamen und Passwort das nächste
und direkt als Spielguthaben auf dem Wallet
                                                Mal auf der ISP anmeldet, mitgeteilt, seine
des Gewinners gutgeschrieben, ohne dass
                                                Schweizer oder Liechtensteiner Bank- bzw.
der Teilnehmer sie geltend machen oder die
                                                Postverbindung bekannt zu geben, da-
Spielbestätigungsquittung vorweisen muss.
                                                mit der Gewinn ausbezahlt werden kann.
Im Falle von Dauerteilnahmen bezieht sich
                                                Hat der Teilnehmer den Newsletter «Ge-
die genannte Limite auf sämtliche Gewin-
                                                winnbenachrichtigung» abonniert, wird er
ne pro Spielbestätigungsquittung, die an
                                                überdies von der Swisslos per E-Mail um
demselben Ziehungsdatum erzielt wurden.
                                                die Bekanntgabe seiner Bank- bzw. Post-
Sofern der Teilnehmer den Newsletter «Ge-
                                                verbindung bei seinem nächsten Login auf
winnbenachrichtigung» abonniert hat, wird
                                                der ISP gebeten. Sobald der Teilnehmer die
der Gewinn dem Teilnehmer überdies per
                                                nötigen Informationen geliefert hat, erfolgt
E-Mail oder falls gewünscht per SMS avi-
                                                die Gewinnauszahlung auf das angegebene
siert. Bei den virtuellen Los- (Clix), Bingo-
                                                Konto.
bzw. Jass-Produkten werden die Gewinne
dem Teilnehmer im eingeloggten Zustand          Bei der Auszahlung von Spielgewinnen ab
sofort angezeigt.                               CHF 25’000.– in einer oder mehreren
                                                Transaktionen innerhalb von 30 Tagen auf
Art. 26 Gewinne über CHF 1’000.–                die Zahlungsverbindung des Teilnehmers,
                                                sofern der Teilnehmer in den letzten 30 Ta-
Grossgewinne von mehr als CHF 1’000.–
                                                gen höchstens die Hälfte seiner Einsätze
pro Spielbestätigungsquittung werden dem
                                                auf Sporttip und/oder Jass (kumuliert) getä-
Teilnehmer automatisch per E-Mail oder
                                                tigt hat oder bei der Auszahlung von Spiel-
falls gewünscht per SMS avisiert, sofern

16
gewinnen ab CHF 10’000.– in einer oder          Art. 27 Auszahlung
mehreren Transaktionen innerhalb von 30
Tagen auf die Zahlungsverbindung des Teil-      27.1
nehmers, sofern der Teilnehmer in den
                                                Auszahlungen sind immer nur an die Adres-
letzten 30 Tagen mehr als die Hälfte seiner
                                                se bzw. zugunsten des registrierten Teil-
Einsätze auf Sporttip und/oder Jass (kumu-
                                                nehmers möglich. Grossgewinne über CHF
liert) getätigt hat, muss Swisslos zusätzlich
                                                1‘000.– (Art. 26) werden innerhalb von 3
zu Name, Vorname, Geburtsdatum und
                                                Arbeitstagen direkt und ohne Geltendma-
Wohnsitzadresse auch die Staatsangehö-
                                                chung auf das Schweizer oder Liechten-
rigkeit feststellen und erfassen sowie bestä-
                                                steiner Bank- oder Postkonto des Teilneh-
tigen lassen, dass der Teilnehmer die am
                                                mers überwiesen, falls der Swisslos eine
Gewinn wirtschaftlich berechtigte Person
                                                entsprechende Zahlungsverbindung bereits
ist. Eine Auszahlung kann erst erfolgen,
                                                bekannt ist. Gibt der Teilnehmer sein
nachdem diese Voraussetzungen erfüllt
                                                Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder
sind.
                                                Postkonto erst aufgrund einer entsprechen-
Bei Gewinnen über CHF 1’000’000.– ist der       den Aufforderung gemäss Art. 26 hin be-
Gewinnanteil über CHF 1’000’000.– ver-          kannt, erfolgt die Auszahlung innert 3 Ar-
rechnungs- und einkommenssteuerpflich-          beitstagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs
tig.                                            der betreffenden Information. Falls der Teil-
                                                nehmer dieser Aufforderung nicht nach-
                                                kommt, verfällt der Gewinn 26 Wochen
Beispiele:                                      nach der Gewinnauswertung (Zeitpunkt der
                                                Auszahlfreigabe) zugunsten des Zweckes
•	Gewinn von CHF 1’000’000.: Verrech-
                                                der Swisslos.
   nungs- und einkommenssteuerfrei;
                                                Gesperrte sowie mit einem Spielverbot be-
•	Gewinn von CHF 1’050’000.–:
                                                legte Teilnehmer haben keinen Anspruch
   •	
     davon CHF 1’000’000.– verrech-             auf die Auszahlung von Spielgewinnen.
     nungs- und einkommenssteuerfrei;
                                                27.2
   •	davon CHF 50’000.– verrechnungs-
      und einkommenssteuerpflichtig.            Eine der Swisslos bekannt gegebene Zah-
                                                lungsverbindung wird automatisch auch für
Bei der Auszahlung von Gewinnbeträgen
                                                die Auszahlung allfälliger zukünftig von der
über CHF 1’000’000.– wird die entspre-
                                                Swisslos auszuzahlender Gewinne oder ei-
chende Verrechnungssteuer von 35% vom
                                                nes allfälligen Saldos des Wallets sowie für
verrechnungssteuerpflichtigen Teil abgezo-
                                                die Auszahlung von Rückzahlungen ver-
gen. Für den verrechnungssteuerpflichtigen
                                                wendet. Soweit der Teilnehmer die Zah-
Anteil eines Gewinns erhält der Teilnehmer
                                                lungsverbindung ändern möchte, kann er
einen Verrechnungssteuerausweis.
                                                dies zu jeder Zeit im Profil tun oder indem er
                                                mit dem Kundendienstcenter (Art. 34) Kon-
                                                takt aufnimmt und dies meldet.

                                                                                          17
27.3                                           Quittungsarchiv unter «Spielkonto» abge-
                                               legt.
Falls sich der Kunde seine Gewinne und
Rückzahlungen, die direkt dem Wallet des       Nach dem Spielen des virtuellen Los- (Clix),
Teilnehmers gutgeschrieben wurden (Art.        Bingo- bzw. Jass-Produktes wird dem Teil-
25) nicht innerhalb von 26 Wochen auf ein      nehmer das Ergebnis angezeigt. Mit der
Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder      Gewinnanzeige wird die Gewinnverarbei-
Postkonto ausbezahlen lässt (Art. 8) verfal-   tung ausgelöst. Falls der Teilnehmer nach
len sie zu Spielguthaben.                      dem Spielen des virtuellen Loses (Clix) nicht
                                               bis zur Gewinnanzeige navigiert, erfolgt
Gewinne und Rückzahlungen können innert
                                               nach der vom System festgesetzten Zeit-
der Auszahlungsfrist immer nur bis zu dem
                                               dauer automatisch eine Gewinnverarbei-
Guthabenbetrag ausbezahlt werden, der
                                               tung.
noch auf dem Wallet vorhanden ist.

Art. 28 Replay-Gewinne (Swiss Lotto)
        und Gewinne aus virtuellen             Art. 29 Einsprachen
        Los- (Clix), Bingo- bzw.
                                               Teilnehmer, deren vermeintliche Gewinne
        Jass-Produkten
                                               nicht gemäss den vorliegenden Bestim-
Im Falle von Replay-Gewinnen wird auto-        mungen angezeigt bzw. ausbezahlt wur-
matisch durch das Online-System der            den, haben innert 10 Tagen vom Datum der
Swisslos die gewonnene Anzahl Replay-          Kenntnisnahme der nicht erfolgten Auszah-
Quick-Tips mit Teilnahmeberechtigung an        lung an gerechnet, spätestens aber vor
der darauffolgenden Swiss Lotto-Ziehung        Ablauf der Verfallfrist der jeweiligen Lotterie
vergeben, sobald der Teilnehmer den Re-        Einsprache zu erheben. Andernfalls verfällt
play-Gewinn einlöst, spätestens aber inner-    der Gewinnanspruch zugunsten des
halb der Frist von 26 Wochen. Dem Teilneh-     Zwecks der Swisslos.
mer wird bezüglich der vergebenen Replay-
                                               Die Einsprache muss mit eingeschriebenem
Quick-Tips eine Spielbestätigungsquittung
                                               Brief bei der Swisslos erfolgen und muss
generiert und in dessen Quittungsarchiv
                                               spätestens am letzten Tag der Frist der
unter «Spielkonto» abgelegt.
                                               Schweizer Post übergeben werden. Die
Löst der Teilnehmer den Gewinn innerhalb       Einsprache hat Name und Adresse des
von 26 Wochen nicht ein, wird der Replay-      Teilnehmers, die Bezeichnung des Lotterie-
Gewinn automatisch durch die ISP für den       Produkts oder der Sportwette, das Kaufda-
Teilnehmer gespielt, d.h. die gewonnene        tum und den Grund der Einsprache zu ent-
Anzahl Replay-Quick-Tips mit Teilnahme-        halten. Ausserdem sind die den Anspruch
berechtigung an der darauffolgenden Swiss      begründete Spielbestätigungsquittung oder
Lotto-Ziehung wird automatisch durch das       andere den Anspruch begründende Unter-
Online-System der Swisslos vergeben.           lagen beizulegen. Einsprachen, die zu spät
Dem Teilnehmer wird bezüglich der verge-       eintreffen oder die notwendigen Angaben
benen Replay-Quick-Tips eine Spielbestäti-     nicht vollständig enthalten, können nicht
gungsquittung generiert und in dessen          berücksichtigt werden. Für die Beurteilung

18
der Gewinnberechtigung gemäss diesen            Art. 31 Benefits
Teilnahmebedingungen gelten ausschliess-
                                                Im Rahmen der Teilnahme an den von der
lich die bei der Swisslos nach den regle-
                                                Swisslos vertriebenen Produkten stehen
mentarischen Vorschriften abgespeicherten
                                                insbesondere die folgenden Benefits zur
Voraussagen.
                                                Verfügung:
                                                •	Gratisspielteilnahme: Der Teilnehmer er-
                                                   hält entsprechend der Promotion eine
                                                   Gratis-Quick-Tip-Teilnahme an einer
I. Promotionen                                     Swiss Lotto- oder EuroMillions mit 2.
                                                   Chance-Ziehung. Der Gratis-Quick-Tip
Art. 30 Im Allgemeinen                             wird automatisch – und ohne dass der
                                                   Teilnehmer diesbezüglich Anweisungen
30.1                                               geben muss oder kann – durch das Sys-
                                                   tem mit der die Zuteilung des Benefits
Die Swisslos behält sich vor, im Rahmen von
                                                   auslösenden Teilnahme für die nächste
Promotionen bzw. Werbeveranstaltungen
                                                   Swiss Lotto- bzw. EuroMillions mit 2.
(nachfolgend gemeinsam «Promotionen»)
                                                   Chance-Ziehung generiert. Der Gratis-
Benefits an Teilnehmer, welche die von der
                                                   Quick-Tip kann vom Teilnehmer nicht
Swisslos für die jeweilige Promotion festge-
                                                   verändert werden. Für den Teilnehmer
legten Kriterien erfüllen, abzugeben. Die
                                                   wird eine separate Spielbestätigungs-
Swisslos bestimmt die Art der Promo­    tion,
                                                   quittung generiert und in dessen Quit-
die entsprechende Gültigkeitsdauer der Pro-
                                                   tungsarchiv unter «Spielkonto» abgelegt.
motion und der abgegebenen Benefits so-
                                                   Auf der Spielbestätigungsquittung ist
wie die Kriterien zur Teilnahme. Es besteht
                                                   bezüglich des Spieleinsatzes die Bemer-
kein Anspruch nicht berücksichtigter Teil-
                                                   kung «gratis» ersichtlich.
nehmer auf Teilnahme an einer Promotion.
                                                •	Spielguthaben: Der Teilnehmer erhält ent-
30.2                                               sprechend der Promotion einen Gut-
                                                   schein für Spielguthaben zwecks Äufnung
Die dem Teilnehmer zugeteilten Benefits
                                                   seines Wallets auf der ISP. Dabei wird
können von diesem nicht abgelehnt wer-
                                                   zwischen Spielguthaben unterschieden,
den. Zugeteilte Benefits können weder um-
                                                   welche für alle auf der ISP spielbaren Pro-
getauscht noch in bar ausbezahlt werden.
                                                   dukte oder nur für ausgewählte Produkte
Sie sind nicht übertragbar und dürfen nicht
                                                   verwendbar sind. Nach Einlösen des ent-
verkauft bzw. versteigert oder verschenkt
                                                   sprechenden Gutscheins für Spielgutha-
werden. Benefits können nur im Rahmen
                                                   ben wird das Guthaben dem Wallet des
ihrer zeitlichen sowie produktbezogenen
                                                   Teilnehmers gutgeschrieben, wobei die-
Gültigkeit eingesetzt werden.
                                                   ses separat aufgelistet und beim ersten
                                                   Spielauftrag nach der Gutschrift zuerst
                                                   abgebucht wird. Bei mehreren Gutschei-

                                                                                          19
nen aus Promotionen wird jener zuerst          •	die Verwendung jeglicher Art von Soft-
   abgebucht, der zuerst verfällt.                   ware-Programmen, die einem Teilneh-
                                                     mer zu einem Vorteil gegenüber dem
•	Sachpreise: Der Teilnehmer erhält ent-
                                                     Mitspieler verhelfen;
   sprechend der Promotion einen im Vor-
   aus von der Swisslos bestimmten Sach-          •	
                                                    das Herbeiführen von Fehlfunktionen
   preis. Dieser sowie entsprechende Infor-         und Störungen, um den Verlauf des
   mationen werden an die im Profil des             Spiels zu beeinflussen;
   Teilnehmers hinterlegte Adresse gesen-
                                                  •	das Bedrängen von Teilnehmern zu ei-
   det.
                                                     ner bestimmten Handlungsweise.

J. Unlauteres Spielverhalten                      32.3
Art. 32 Unlauteres Spielverhalten                 Wird ein unlauteres Spielverhalten eines
                                                  Teilnehmers durch die Swisslos festgestellt,
32.1
                                                  so wird dieser gesperrt und der Gewinn
Unlauteres Spielverhalten auf der ISP durch       verfällt sowie sein Walletguthaben gemäss
einen oder mehrere Teilnehmer ist unter-          Art. 7 ff wird als Konventionalstrafe einge-
sagt.                                             zogen. Darüber hinaus behält sich die
                                                  Swisslos das Recht vor, gegen den Fehlba-
32.2                                              ren Schadenersatzansprüche geltend zu
                                                  machen und Strafanzeige zu erstatten. Den
Teilnehmer, welche bei den Jass-Produk-
                                                  damit verbundenen Aufwand hat der Teil-
ten in unlauterer Art und Weise auf ein
                                                  nehmer der Swisslos zu ersetzen.
Spiel, Mitspieler oder Spielergebnis einwir-
ken, werden sanktioniert. Unlauteres Spiel-
                                                  32.4
verhalten liegt vor, wenn nicht ausschliess-
lich die spielerische Geschicklichkeit des        Swisslos behält sich das Recht vor, Mass-
Teilnehmers den Ausgang des Geschick-             nahmen zu ergreifen, um unlauteres Spiel-
lichkeitsspiels beeinflusst. Das heisst, jegli-   verhalten aufzudecken bzw. zu verhindern
che anderweitige Einflussnahme auf den            und zu verfolgen; insbesondere zur Identifi-
Ablauf und den Ausgang des Geschicklich-          zierung bzw. Lokalisierung von Teilnehmern
keitsspiels ist untersagt.                        im Zusammenhang mit dem unlauteren
                                                  Spielverhalten.
Als unlauteres Spielverhalten gilt insbeson-
dere und nicht abschliessend:                     Die Swisslos hat das Recht, bis zur Klärung
                                                  der Situation ob ein unlauteres Spielverhal-
•	
  Die erfolgte oder versuchte Beeinflus-
                                                  ten vorliegt den Teilnehmer zu sperren, das
  sung des Spielresultats durch Abspra-
                                                  Walletguthaben gemäss Art. 7 ff sowie Ge-
  chen (z.B. durch Kooperationen mehre-
                                                  winne zurückzubehalten.
  rer Spieler an einem Tisch oder Turnier),
  Programmeingriffe und sonstige regel-
  widrige Mittel;

20
K. Haftung                                      33.3
                                                Der Teilnehmer ist sich überdies der Risiken
Art. 33 Haftung                                 bewusst, die sich daraus ergeben, dass die
                                                Dienstleistung über die ISP über offene, al-
33.1                                            len zur Verfügung stehende Einrichtungen
Die Swisslos bzw. die SMS-Provider und          (u.a. öffentliche und private Datenübermitt-
das Mobil-Portal übernehmen keine Ge-           lungsnetze, Mobilfunknetze, Internetserver,
währleistung für Übermittlungsfehler, tech-     Access Provider) erfolgt. Es ist Sache des
nische Mängel, Störungen und Betriebs-          Teilnehmers, die erforderlichen Sicherheits-
ausfälle oder rechtswidrige Eingriffe auf die   vorkehrungen zu treffen, welche ihn insbe-
ISP, in EDV-Systeme und in die Übermitt-        sondere vor dem Zugriff unberechtigter
lungssysteme.                                   Dritter und vor Viren schützen. Die Swisslos
                                                hat diesbezüglich keine Verantwortung.
33.2
                                                33.4
Die Risiken, die im Zusammenhang mit der
Teilnahme über die ISP stehen, trägt aus-       Ein ununterbrochener Betrieb der ISP wird
schliesslich der Teilnehmer. Dies gilt insbe-   nicht gewährleistet. Betriebsstörungen oder
sondere auch für jene Risiken, welche sich      -ausfälle sind insbesondere als Folge von
aus Manipulationen am EDV-System bzw.           Störungen bei den ISP- sowie den Übertra-
am Mobiltelefon des Teilnehmers durch Un-       gungs- und Umsystemen möglich. Be-
befugte oder aus missbräuchlicher Verwen-       triebsunterbrüche zu Wartungszwecken
dung des Passwortes oder des Mobiltele-         bleiben vorbehalten.
fons ergeben. Der Teilnehmer ist verpflich-
tet, sämtliche Legitimationsmerkmale (ins-      33.5
besondere das Passwort) geheim zu halten        Können die für die Spielteilnahme relevan-
und gegen missbräuchliche Verwendung            ten Daten aus irgend einem Grund nicht so
durch Unbefugte zu schützen. Besteht            an die Swisslos weitergeleitet bzw. bei die-
Grund zur Annahme, dass eine andere Per-        ser abgespeichert werden, dass der Inha-
son vom Passwort Kenntnis erhalten hat,         ber der Spielbestätigungsquittung gemäss
muss der Teilnehmer diese Legitimations-        diesen Teilnahmebedingungen eine Ge-
merkmale unverzüglich ändern oder löschen       winnberechtigung geltend machen kann,
und seinen Zugang zur ISP sperren lassen        so beschränkt sich die Haftung der Swiss-
(Art. 11). Der Teilnehmer trägt sämtliche       los auf die Rückerstattung des vom Teil-
Kosten und sonstigen Folgen, die sich aus       nehmer geleisteten Spieleinsatzes bzw. die
der rechtswidrigen Verwendung seiner Legi-      Gewährung eines Ersatz-Replay-Quick-
timationsmerkmale, seines EDV-Systems           Tips, unter Ausschluss jeglicher anderen
und/oder seines Mobiltelefons ergeben. Ge-      durch die Swisslos, deren Vertreter oder
gebenenfalls macht er sich auch strafbar.       Hilfspersonen zu leistenden Entschädigung.

                                                                                        21
Der Spieleinsatz wird unter der Bedingung       L. Schlussbestimmungen
zurückerstattet bzw. der Ersatz-Replay-
Quick-Tip unter der Bedingung gewährt,          Art. 34 Kontakt (Kundendienstcenter)
dass der Teilnehmer den Nachweis der
ordnungsgemässen Eingabe des entspre-           Die Swisslos hat für Fragen seitens der Teil-
chenden Spielscheins bzw. Quick-Tips via        nehmer im Zusammenhang mit dem Zu-
Internet sowie der Leistung des Spieleinsat­    gang zur ISP und der Teilnahme an den
zes erbringt. Es erfolgt keine Rückerstat-      über die ISP vertriebenen Lotterien und
tung, wenn an einer Spielbestätigungsquit-      Sportwetten eine zentrale Stelle («Kunden-
tung irgendwelche Manipulationen vorge-         dienstcenter») eingerichtet, die während
nommen wurden.                                  Geschäftszeiten in Betrieb ist. Die Telefon-
                                                nummer des Kundendienstcenters wie
33.6                                            auch das elektronische Kontaktformular
                                                finden sich auf der Website von Swisslos
Die Swisslos übernimmt keine Haftung für        (www.swisslos.ch).
mögliche oder tatsächliche Schäden, die
dem Benutzer durch die Teilnahme via In-        Art. 35 Spielerschutz
ternet entstehen. Insbesondere besteht kei-
ne Haftung für vermeintlich oder tatsächlich    Die Swisslos behält sich vor, Spieler mit
entgangene Gewinne, die durch die Nicht-        auffälligem Spielverhalten aus Spieler-
verfügbarkeit des Systems oder Übermitt-        schutzgründen per Telefon, E-Mail oder
lungspannen entstehen sowie für Schäden,        Post zu kontaktieren und gegebenenfalls an
die durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht   eine zuständige Beratungsstelle zu verwei-
des Benutzers entstehen, insbesondere           sen. Sind die Voraussetzungen gemäss Art.
durch missbräuchliche Verwendung von            80 Geldspielgesetz erfüllt, ist die Swisslos
Passwörtern und anderen Legitimations-          verpflichtet, den Spieler zu sperren.
merkmalen sowie des Mobiltelefons durch
den Teilnehmer selbst oder durch Dritte.
                                                Art. 36 Datenschutz
33.7
                                                Warum und zu welchen Zwecken Swisslos
Jeweils nach der öffentlichen Bekanntma-        personenbezogene Daten erfasst, ist in der
chung der Ziehungsergebnisse publiziert         Datenschutzerklärung festgehalten.
die Swisslos über die elektronischen Infor-
mationskanäle (ISP, Online-Terminal) und
mit einer Medienmitteilung die geschätzte
Erstranggewinnsumme der folgenden Zie-
hung. Die geschätzte Erstranggewinnsum-
me wird als Jackpot bezeichnet und ist un-
verbindlich. Die Angabe erfolgt ohne Ge-
währ. Eine Haftung für die fehlerhafte Publi-
kation des Jackpots wird ausgeschlossen.

22
Art. 37 Marketing                              39.2
                                               Weicht die französische, die italienische
37.1
                                               oder die englische Fassung der vorliegen-
Der Teilnehmer erklärt sich mittels da-        den Teilnahmebedingungen von der deut-
tenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung    schen Fassung ab, ist allein die deutsche
ein­verstanden, dass ihn betreffende Daten     Ausgabe massgebend.
von der Swisslos zu eigenen Marketingzwe-
cken verwendet werden. An Dritte erfolgt       39.3
keine Weitergabe von Daten.
                                               Die vorliegenden Teilnahmebedingungen
                                               werden auf www.swisslos.ch veröffentlicht.
37.2
Der Teilnehmer erhält nur jene Newsletter
und/oder Informationen per E-Mail, App-
Pushes und SMS, die er im Menü «Newslet-
ter & SMS» bzw. in der App aktiv bestellt
hat. Er kann alle und/oder einzelne News-
letter und Informationen jederzeit abbestel-
len.

Art. 38 Änderung der Software und
        der Dokumentation
Aktualisierungen sowie Änderungen der
Software und der Dokumentation können
jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
erfolgen und bedürfen keiner Zustimmung
der Teilnehmer.

Art. 39 Geltung
39.1
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen
regeln ausschliesslich die Teilnahme an den
über die ISP vertriebenen Produkten von
Swisslos. Sie gelten ab dem 1. April 2019.
Auf diesen Zeitpunkt hin verlieren sämtliche
früher erlassenen und die Teilnahme über
die ISP betreffenden Bestimmungen ihre
Gültigkeit. Die Swisslos behält sich Ände-
rungen der vorliegenden Internet-Spiele
Teilnahmebedingungen vor.

TB ISP D / 4.2019

                                                                                     23
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