Jahreswechsel 2020 / 2021 - TEAM-Fibu EURO-Finanz

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Jahreswechsel 2020 / 2021 - TEAM-Fibu EURO-Finanz
Jahreswechsel
  2020 / 2021
  TEAM-Fibu
 EURO-Finanz   ©
Jahreswechsel 2020 / 2021 - TEAM-Fibu EURO-Finanz
TEAM Finanzbuchhaltung                                                                    Seite - 01 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                                       REL.:31.00
Bitte vor der Installation des neuen Programmstandes lesen !!!.
Zu Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2021 steht für die TEAM- Finanzbuchhaltung ein neuer Programmstand
zur Verfügung ( Release 31.00 ). Alle anderen Stände werden dadurch ungültig, sie werden nicht mehr gepflegt.

Die Installation des neuen Programmstandes sollte zu Beginn einer neuen Buchungsperiode,
spätestens jedoch vor dem Jahreswechsel erfolgen.

Voraussetzung ist, dass die Kontenschreibung für die letzte Buchungsperiode erfolgt ist.
Sind mehrere Firmen im Einsatz, müssen für alle Firmen die Jahresabschlussarbeiten erledigt sein.

Vor der Installation des Programmstandes 31.00 sollte zwingend sowohl eine „externe“ als
auch eine „interne“ Datensicherung für alle Firmen durchgeführt worden sein.

Übersicht über die Maßnahmen zum Jahreswechsel,
sowie über Änderungen, Programmverbesserungen und Erweiterungen 2021
————————————————————————————————————————————
1.  Allgemeines
    •   Installation des neuen Programmstandes              (S.02)
    •   System Voraussetzungen                              (S.02)
    •   Programm-Auswahl, Prüfung der Programm-Version      (S.03)
    •   Prüfung der aktuellen Windows + HAI-Run-Time, sowie
        der DLL-SEPA-Version                                (S.03)
    •   Veraltete Microsoft-Produkte und Team-Anwendungen   (S.06)

2.      Voraussetzungen für den Jahreswechsel
        •   Synchronisation und Datensicherung                                           (S.06)
        •   Abschluss, Abstimmung und Nachtrag                                           (S.07)

3.      Programmablauf zum Jahreswechsel
        •   Durchführung des Programmes: Jahreswechsel“                                  (S.09)
        •   Nacharbeiten (Prüfungen und Kontrollen)                                      (S.17)

4.      Programmänderungen / Verbesserungen / Erweiterungen
        •   Prüfung aktuellen Programmstand                                              (S.22)
        •   Zugangsfreigabe                                                              (S.22)
        •   Buchen, Prüfung Jahr bei Belegdatum                                          (S.23)
        •   Sortierte „Jahres-Konten-Ausgabe“ ( PDF-Druck)                               (S.26)
        •   Übernahme UBM®Lohn-Daten (Umsatzsteuer-Sachbezüge)                           (S.26)
        •   Digitale Betriebsprüfung (verbesserte Prüfer-Unterstützung)                  (S.27)
        •   eUSt.-Anmeldung und Übermittlung in 2021                                     (S.27)

5.      Beseitigung von in 2020 aufgetretenen Programmfehlern
        •   OP-Buchhaltung (alle relevanten Programme mit Beispielen)                    (S.29)
        •   Programm Kontenschreibung (Vordrucktyp+Formularausgabe)                      (S.30)
        •   OP-Buchhaltung Kreditoren Zahlungsverkehr (SEPA)                             (S.31)

6.      Programm-Verbesserungen und Erweiterungen in 2019-2020
        •   PDF-Druck (alle Programme) / Ablösung PDF-Modul 1.0                          (S.31)
        •   Alle Fibu-Programme (Ladezeit/Laufzeitverhalten + Bildschirm)                (S.32)
        •   Kontenschreibung im alten Wirtschaftsjahr                                    (S.32)
        •   Jahreswechsel – Mehrfachanwahl                                               (S.33)
        •   Digitale Betriebsprüfung (Anwahl aus Vorjahr(en))                            (S.34)
        •   Archiv-Kontenschreibung+Archiv-Journaldruck
            (Druckwiederholung) im Vorjahres-Bereich                                     (S.34)

(Das Dokument umfasst 1 Deckblatt und 34 Seiten – Le. Bearbeitungsstand: 02.01.2021/17:32/Leo.)
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1.1     Allgemeines

1.1.1    Installation des neuen Programmstandes
         Die Installation des neuen Programmstandes sollte spätestens vor dem
         Jahreswechsel erfolgen, bei abweichendem Geschäftsjahr zu Beginn einer
         neuen Buchungsperiode.

         Dies bedeutet, dass Sie alle Abschluss-Arbeiten des alten Wirtschaftsjahres sowie die
         beschriebenen Vorbereitungen auf den eigentlichen Jahreswechsel 2020/2021 noch mit
         dem letzten Programmstand 2020 dem Rel. 30.02 vorher erledigen können (Bsp.
         Abschluss Dezember, UStVA-Anmeldung(en) für 2020), jedoch nicht müssen. Der neue
         Programmstand 31.00 kann auch schon für die Abschlussarbeiten im alten
         Wirtschaftsjahr 2020 benutzt werden, was jedoch nur beim vom Kalenderjahr
         abweichenden Wirtschaftsjahr zwingend notwendig sein kann. Das Schaffen der
         Voraussetzungen für den Jahreswechsel würden wir daher auch durchaus mit dem
         letzten Programmstand des alten Jahres 2020 vornehmen.

         Bitte beachten Sie aber, dass mit dem alten Programmstand des Jahres 2020 natürlich
         auch nur Beleg mit Datum bis 31.12.2020 verarbeitet = gebucht werden dürfen! Immer
         dann also wenn Sie mit einem System-Datum nach dem 31.12.2020 das Programm
         „Buchen im Dialog“ aufrufen, werden Sie mit dem o.a. Hinweis „begrüßt“! Dies ist
         selbstverständlich kein Fehler, sie müssen die Meldung lediglich „quittieren“.

         In dieser Dokumentation haben wir jedoch durchweg mit dem aktuellen Programmstand
         des Jahres 2021 gearbeitet und dokumentiert! Mit der 2021er Version erscheint diese
         Meldung dann logischerweise (bis einschl. 31.12.2021) nicht mehr!

         Sie erhalten den neuen Programmstand durch Herunterladen von unserer
         Internetseite: www.team-software.org im Kundendienstportal.

1.1.2    Reguläre (aktuelle) System-und Zugangs-Voraussetzungen

         Microsoft Windows 10 Professional® + die System-Version HAI 8.30 (oder größer)
         müssen installiert sein.

         Für die Ordnungsmäßigkeit der Team-Finanzbuchhaltung ist die Installation von
         Perfida®-Standalone als Programmbestandteil zur Abwicklung der digitalen
         Betriebsprüfung verpflichtende Voraussetzung!
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1.1.3     Prüfung des installierten Programmstandes
          Nach erfolgter Installation des neuen Programmstandes starten Sie die
          Finanzbuchhaltung und überprüfen die Programmversion.
          Diese wird in der ersten (obersten) Bildschirmzeile rechts angezeigt.
          REL.:31.00 wobei: 3=EURO 1=2021 0=2020 .00 fortlaufende Version: 00=Basis-
          Programmstand 01-99=Pflege+Wartungs-Rel. im lfd. Kalender-Jahr

          Erscheint die maßgebliche Programmversion nicht auf Ihrem Bildschirm,
          so setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Software- oder
          Beratungspartner in Verbindung.

          Sichern Sie sich bitte den neuen Programmstand auf einem Datenträger!!!

1.1.3.1   Prüfung der aktuellen SEPA-DLL-Version
          Bei Eingabe des Mandantenkurzzeichens prüft das Programm die mindestens
          erforderliche DLL-SEPA-Version. (DLL=Dynamic Link Library = dynamische
          Bibliothek)Die DLL-Bibliothek enthält unter anderem die von der Bundesbank/der
          EZB aktuell veröffentlichten Routingdaten und den dazu gehörenden BIC-Swift-
          Codes aller Banken im Zahlungsraum. In diesem Falle ist das mindestens der
          Stand 1.10.26, für Nutzer der OP-Buchhaltung mit Zahlungsverkehr der neue
          Stand 1.10.27 vom 07.09.2020 der mehrere zeitlich „überlappende“
          Routingdateien der Deutschen Bundesbank/der EZB enthält. Ab dieser Version
          sind die Bankleitzahlendateien mit folgenden Gültigkeiten enthalten: 09.09.2019,
          09.12.2019, 09.03.2020, 08.06.2020 und 07.09.2020. In Abhängigkeit vom
          Systemdatum wird automatisch die korrekte Bankleitzahlendatei verwendet.
          Sollten Sie den Zahlungsverkehr der Team-Fibu aktiv nutzen, so setzen Sie sich
          bitte nach dem Jahreswechsel und spätestens bis 28.2.2021 mit Ihrem
          zuständigen TEAM-Software Betreuer in Verbindung um die Version 1.10.27 zu
          erhalten!

1.1.3.2   Prüfung der erforderlichen HAI®-Daten-Bank-Version
          Bei Eingabe des Mandantenkurzzeichens prüft das Programm die aktuelle
          Version der Datenbank-Umgebung. So ist nur noch Windows 10® und
          mindestens der aktuelle HAI©Release 8.30 (oder grösser) bzw. HAI©NET
          erforderlich.

1.1.3.3   Prüfung des auf dem System vorhandenen System-Umfeldes

          Für 2021 findet standardmäßig auf den lokalen Arbeitsplätzen nur noch
          eine Unterstützung des Betriebssystems Windows©10 Professional statt.
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1.1.3.3   Prüfung der auf dem System vorhandenen System - Umfeldes (Fortsetzung)

          Sind die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, lässt das Programm die
          Eingabe des Firmenkurzzeichens nicht zu, es erfolgt ein Warnhinweis bzw.
          eine Fehlermeldung, die von Ihnen zu bestätigen ist.
          In diesem Fall ist es erforderlich, den zuständigen Softwarepartner
          anzurufen.
          Bsp.:
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          Bsp. Meldungen zu den System-Umfeld-Voraussetzungen
          Zur optischen Kontrolle wird die installierte Version im Startprogramm der
          Buchhaltung in einem gesonderten Fenster angezeigt.

1.1.3.4   Einstellung des Supports durch Microsoft®
          Da Microsoft die Pflege und den Support für die veralteten Betriebssysteme
          Windows© 7+8 zum 14.01.2020 nunmehr endgültig und die für die veralteten
          Server-Betriebssysteme wie Windows Server 2008/2010/2012 © inkl.
          Essential/Foundation-Versionen eingestellt hat werden diese Konfigurationen
          nicht mehr unterstützt.
          Für Server-Systeme gilt dazu passend Windows 2016 Server und höher
          bzw. Windows Essential oder Foundation Server ab 2016 und höher. Alle
          älteren Betriebssysteme dürfen in 2021 nun „offiziell“ nicht mehr
          weitergenutzt werden
          Die Einstellung der Unterstützung der veralteten und „unsicheren“
          Betriebssysteme ist eine von Team Software und anderen Software-
          Anbietern völlig unabhängige Entscheidung des Herstellers Microsoft®

          Die Weiternutzung der abgekündigten Server-Systeme ist bis auf Weiteres
          in 2021 noch möglich, jedoch erlischt jegliche Haftung und Gewährleistung
          seitens TEAM SOFTWARE wenn das Programm ab dem 1.1.2021 unter
          Windows-Server 2008/2010/2011/2012 weiterbetrieben wird. Die Folge-
          Versionen der Buchhaltung für das Jahr 2021 müssen im Sinne der
          Finanzverwaltung (GoBD-Neufassung) und des Datenschutzes (DSGVO)
          eine Nutzung unter einem vor Fremdzugriff nicht mehr sicheren
          Betriebssystem wirksam verhindern.

          Dissclaimer:
          Neben diesen (TEAM-Software unabhängigen) Fakten weisen wir aus gegebenem Anlass darauf
          hin das ein technisch aktuelles System-Umfeld und dessen ordentliche Administration zu den
          vertraglichen Obliegenheiten und unabdingbaren Sorgfalts-Pflichten des Anwenders zählt. Wir
          bitten in Ihrem ureigenstem Interesse um Beachtung damit Daten- Sicherheit, - Schutz vor
          unbefugtem Zugriff, -Schutz vor digitalen Schädlingen -Integrität Ihrer wertvollen Unternehmens-
          und personen-bezogenen Daten auch in Zukunft gewährleistet sind. Auch jegliche Verletzungen
          der Anwender-Obliegenheiten bezüglich der gesetzl. Regelungen in den G.o.B.D. als auch der
          DSGVO bezüglich der Aktualität und Sicherheit der Umgebung führt automatisch zum Haftungs-
          und Gewährleistungs-Ausschluss von Team Software.
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1.1.3.5   Veraltete Microsoft®Office-Software-Produkte und Team-Anwendungen
          Insoweit sind auch bestimmte Office®-Pakete von Microsoft betroffen, für
          die genau wie für die betroffenen Betriebssystem-Versionen zum Teil
          schon seit einiger Zeit kein Support mehr und somit keine sog.
          Sicherheits-Update´s und Patches mehr zur Verfügung gestellt werden.
          Dies ist insoweit von Belang, da die Team-Anwendungen (auch die Team-
          Fibu mit diesen Paketen „korrespondieren“ und Teile davon (wie den
          Druckprozessor beim PDF-Druck etc.) mitbenutzen.

          Sowie in 2020 die Produkte MSOFFICE 2010® und alle Microsoft®-Server
          Varianten unter Windows-Server 2016®

          Zusammenfassung/Fazit:
          Als Anwender hatte man im Vorjahr die Pflicht die notwendigen und für
          einen sicheren Betrieb aller Unternehmens-Anwendungen (nicht nur
          TEAM SOFTWARE!) und der Integrität der wertvollen Datenbestände
          unabdingbaren Systemumfeld-Rahmenbedingungen für 2021
          sicherzustellen.

          Geschah bzw. geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, so erfolgt ein
          Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens Team Software.

          Etwaige Daten-Verluste und System-Fehlermeldungen sowie mögliche
          Programm-Abstürze können durch Unterlassung von System-Umfeld-
          Aktualisierungen entstehen und sind daher vom Anwender selbst zu
          verantworten.

          Nach dem 1.1.2021 von uns ausgelieferte Programm-Versionen (Rel.
          31.01 aufwärts) der TEAM-Finanzbuchhaltung werden aus gesetzl.
          Gründen eine Nutzung unter unsicheren -von den Herstellern
          aufgekündigten- Betriebssystem-Umgebungen (sowohl lokale als
          auch/und/oder Server-Systeme)- nicht mehr zulassen. In diesen Fällen
          wird das Programm nach der Anwahl des Mandanten automatisch
          nach einem entsprechen „Outdate“-Hinweis ohne eine Möglichkeit des
          Fortfahrens beendet! (Dies gilt insbesondere auch für sog. virtualisierte
          Alt-Systeme, da diese auch von der HAI8©+Datenbank nicht mehr
          unterstützt werden!)
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2.       Voraussetzung zum Jahreswechsel

2.1      Die sogenannten Nachtragsbuchungen im alten Wirtschaftsjahr (in diesem
         Falle ist das (noch) das Jahr 2019!) sollten ausnahmslos erledigt sein und
         es sollte nach den letzten Aktivitäten eine Synchronisation im aktuellen
         Wirtschaftsjahr stattgefunden haben. Diese Synchronisation kann beliebig
         oft wiederholt werden, es daher “unschädlich“ dieses Programm bei
         etwaigen Unsicherheiten einfach noch einmal durchzuführen. Wird dies
         vergessen so führt das a.) zu einem unvollständigen Datenbestand in den
         Archivdateien und somit zu einer nicht konformen digitalen Datenausgabe
         im Falle der Betriebsprüfung für das betroffene Wirtschaftsjahr b.) haben
         die Nachtragsbuchungen in den Umsatz/Verkehrszahlen-Feldern des
         Vorjahres im aktuellen Kontenstamm keinen „Niederschlag“ gefunden und
         alle Auswertungen mit Vorjahres-Vergleichen „hinken“. Rufen Sie daher im
         Datenbereich des “aktuellen Wirtschaftsjahres“ das Programm 4.8. auf:
         Bsp:

         Wichtiger Hinweis: Der Datenpfad ist in diesem Beispiel für ein Netzwerk-Laufwerk
         (Server) gewählt, in der lokalen Installation ist dies anstelle des Buchstabens T: in der
         Regel C: oder E: (in der Mehrzahl der Fälle können Sie den Datenpfad-Vorschlag wie
         angeboten übernehmen/bestätigen!). Sollten Fehlermeldungen erscheinen, so sind die
         Datenpfade nach Rücksprache mit Ihrem Beratungspartner manuell neu vorzugeben).

         Auch sollte sicherheitshalber der Datenbestand aus dem Vorjahr
         (2019) noch einmal aktuell aus dem Team-Fibu-Programm heraus (im
         Menue Punkt 8.1.1) auf externe(n) Datenträger wie USB-Stick etc.
         gesichert werden, da das Jahreswechsel-Programm diesen
         Datenbereich nun für das (noch) aktuelle bzw. dann neue Vorjahr
         (2020) benötigt und alle diese Daten überschrieben bzw. gelöscht
         werden!

2.2      Möglichst viele der Buchungen des alten Wirtschaftjahres sollen getätigt
         und durch Kontenschreibung dokumentiert sein.

         Möglichst alle Saldenbereinigungen im Personenkontenbereich im alten
         Wirtschaftsjahr buchen, damit nicht mehr benötigte Konten im neuen
         Wirtschaftsjahr gelöscht werden können.
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2.3         Abstimmung der Salden Grundbuchhaltung / OP-Buchhaltung
            Soll mit dem Jahreswechsel gleichzeitig die Übernahme der offenen
            Posten erfolgen (Regelfall), sollten Sie vor dem Jahreswechsel
            unbedingt eine Saldenabstimmung der Grundbuchhaltung mit der OP-
            Buchhaltung vornehmen.
            Dies tun Sie am besten mit dem Programm „OP-Verwaltung+Ausgleich“
            (Programm 5.1). In den „Vorlaufdaten“ sollten Sie auch unbedingt den
            Drucker aktivieren (Drucker J/N ? = J).
            Differenzen werden dann auf dem Drucker protokolliert.
            Sollten sich Differenzen ergeben, sind diese vor dem Jahreswechsel zu
            bereinigen. (Hierzu steht Ihnen in der OP-Buchhaltung der Bereich „OP-
            Auskunft+Pflege“ über die OP-Verrechnung hinaus die spezielle Funktion
            „OP-Reko.“ zur Verfügung. Hierfür gilt der akt. SALDO DER GRUNDBUCHHALTUNG IST IMMER
            DER EINZIG MASSGEBLICHE ! Ist dieser Saldo=NULL dann kann in der OP-Buchhaltung sozusagen“ Alles mit
            jedem verrechnet werden!“.(Bsp.:6 OP´s: 3 Rechnungen 3 Zahlungen die ohne direkte Zuordnung gelaufen
            sind. Dann gilt: Verrechne lfd.Nr. 1 mit lfd.Nr.2 bis lfdNr.6) In seltenen Fällen sind auch Neueinbuchungen mit
            späterem Storno nach der anschließenden „OP-Kosmetik“ erforderlich: Etwa um OP´s-neu zu erzeugen und
            weiterzubearbeiten wenn die Grundbuchhaltung einen Saldo aufweist und keine OP´s mehr zu Verfügung
            stehen. Im Zweifelsfalle nehmen Sie die Unterstützung Ihres TEAM SOFTWARE Beratungspartners in
            Anspruch!

2.4         Wird innerhalb der Buchhaltung auch eine Kostenstellenverarbeitung
            durchgeführt, so ist vor dem Jahreswechsel der Kostenstellenzugang
            Programm 6.2, die Kostenstellenauswertung Programm 6.3, und die
            Kontenschreibung Programm 4.1 zwingend durchzuführen.
             Der Jahreswechsel bei den Kostenstellen erfolgt gleichzeitig mit dem
              normalen Jahreswechsel. Die Funktion "Jahreswechsel" innerhalb der
              Kostenstellenauswertung wird normalerweise nicht mehr benötigt.

2.5         Da es eine systemseitige Unterstützung der „Nachtragsbuchungen“ für
            das Vorjahr gibt, bei der es möglich ist, sowohl die Datenbestände des
            laufenden, als auch die des Vorjahres im „Zugriff“ zu haben, erfolgt beim
            Jahreswechsel eine automatische Übertragung in den „Vorjahresbereich“

                Voraussetzung: Einrichten der entsprechenden Arbeitsbereiche,
                               z. B.:HADATA02
                            - Einrichten einer Menue-Auswahl z. B.:
                               1 = TEAM-Finanzbuchhaltung lfd Jahr
                               2 = TEAM-Finanzbuchhaltung Vorjahr
                            - Modifizierung und Anpassung der internen und
                               externen Datensicherung
                            - Einrichten eines internen Sicherungsverzeichnisses,
                               z. B.:HASICHVJ
                            - Eintragung Kennzeichen „J“ im Firmenstammsatz-2
                               Spalte „Grundbuchhaltung“ im Feld 1, Stelle 12.

      Die Einrichtung ist nur durch den zuständigen Softwarepartner möglich.
Jahreswechsel 2020 / 2021 - TEAM-Fibu EURO-Finanz
TEAM Finanzbuchhaltung                                           Seite - 09 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                             REL.:31.00

3.       Programmablauf zum Jahreswechsel

3.1      Die Datenbestände des alten Wirtschaftsjahres sind zu sichern.
         Der Jahreswechsel kann nicht wiederholt werden. Aus diesem Grund ist
           eine Datensicherung vor Beginn des Jahreswechsels unbedingt
           durchzuführen. Erfolgt keine Übertragung in einen „Vorjahresbereich“,
           hat wegen der evtl. erforderlichen Nachtragsbuchungen die
           Datensicherung unbedingt auf einem geeigneten Datenträger zu
           erfolgen.

3.2      Programmstand Release 31.00 installieren (siehe 1.1.1)
         Es wird vom Jahreswechselprogramm abgeprüft, ob der maßgebliche
         Programmstand für einen Wechsel in das Jahr 2021 bereits installiert ist.
         Bsp. Anwahl mit einem älteren Programmstand von 2020:

3.3.     Programm 7 Jahreswechsel durchführen
         Sind noch Buchungen zu journalisieren, eine Kontenschreibung
         durchzuführen oder Kostenstellenbuchungen „abzusammeln“, wird nach
         einer entsprechenden Meldung das Programm verlassen. Nach Aus-
         führung der noch „offenen“ Arbeiten ist wieder ein neuer Einstieg unter
         Punkt 3.3. möglich.
TEAM Finanzbuchhaltung                                       Seite - 10 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                          REL.:31.00

3.3.     Programm 7 Jahreswechsel durchführen (Fortsetzung)

3.3.1    Werden durch Programmunterstützung die Daten des laufenden Jahres in
         einen „Vorjahresbereich“ übertragen, erfolgt nach Programmaufruf und vor
         Beginn des Programmstarts bzw. auch vor Beginn der Eingabe von
         „Vorlaufdaten“, ein entsprechender Hinweis auf dem Bildschirm.

         Die OP-Buchhaltung wird dabei nicht ausgeschaltet. Wird eine
         Übertragung zum Vorjahr trotz Einstellung im Firmenstammsatz nicht
         gewünscht, drücken Sie die ESC-Taste um das Programm fortzusetzen.
         (weiter 3.3.3)

3.3.2    Übertragung der Daten in einen „Vorjahresbereich“
         Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erfolgt vor dem
         eigentlichen Jahreswechsel die automatische Übertragung in den
         „Vorjahres“ - Bereich.
         Nach Beendigung der Übertragung setzt das Programm die Arbeit mit der
         Eingabe von „Vorlaufdaten“ fort.
TEAM Finanzbuchhaltung                                                Seite - 11 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                  REL.:31.00

3.3.3 „Vorlaufdaten“

Die angebotenen „Vorlaufdaten“ sind in aller Regel nur noch mit der Taste
„RETURN“ zu bestätigen.

Eingabefelder:
Die Eingaben sind mit der Taste „RETURN“ zu bestätigen.
Alle Eingabefelder unterstützen den Bediener durch eine entsprechende Hilfetaste F1.

           • Neues Wirtschaftsjahr:
           Das neue Wirtschaftsjahr wird vom Programm bereits „voreingestellt“
           Es ergibt sich aus dem im Firmenstamm-2 gespeicherten Wert + 1.
           Eine Eingabe ist deshalb in aller Regel nicht erforderlich.

           • Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr ?:
           In der Regel ist das Kalenderjahr identisch mit dem Wirtschaftsjahr.
           Aus diesem Grund ist vom System bereits ein „J“(a) „voreingestellt“.
           Bei Buchhaltungen mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. Okt. - Sept.),
           ist durch den Bediener ein „N“(ein) einzugeben.
           Gleichzeitig wird der Bediener aufgefordert, den ersten Monat des neuen
           Wirtschaftsjahres einzugeben.

           • Erster Monat des neuen Wirtschaftsjahres
           Bei Buchhaltungen mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z.B. Okt. - Sept.),
           ist durch den Bediener der erste Monat des neuen Wirtschaftsjahres
           einzugeben. Als Eingabe sind die Monate 02-12 zugelassen.
TEAM Finanzbuchhaltung                                             Seite - 12 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                REL.:31.00

... 3.3.3   Eröffnungsbilanzkonto Debitoren/Kreditoren (Kunden/Lieferanten)
            Das System generiert automatisch Eröffnungsbilanz-Buchungen für
            Kunden und Lieferanten.
            Gegenkonto dieser Buchungen ist das jeweilige Eröffnungsbilanzkonto.
            Es ist ratsam, für Kunden und Lieferanten jeweils ein separates E-Bilanz-
            Konto zu führen.
            Vom System werden bereits Konten vorgeschlagen, die aber vom
            Bediener überwählt werden können.
            Das Programm prüft bei der Eingabe, ob das Konto vorhanden ist.
            Es prüft anhand der Funktionsziffer im Kontenstamm, ob es sich um ein
            Eröffnungsbilanzkonto handelt. Es erfolgt ggf. eine Fehlermeldung.

            • Druckausgabe ?
            Der Ausdruck des neuen Kontenplans und deren maschinell
            übernommene Salden sind als Standardwert voreingestellt.
            Das heißt, der Parameter für die Druckausgabe ist auf „J“(a) gesetzt.
            Wird eine Druckausgabe nicht gewünscht, z.B. Drucker defekt oder nicht
            vorhanden, können Sie die Druckausgabe durch Eingabe von „N“(ein)
            unterdrücken.

            Nachdem alle Felder mit „RETURN“ bestätigt, bzw. die Felder durch
            Eingaben auf die individuellen Bedürfnisse der Anwendung bestätigt
            wurden, sind die „Vorlaufdaten“ mit der Taste F8 zu bestätigen.
            Wahlweise besteht die Möglichkeit, die einzelnen Felder zu ändern.
            Mit der Taste Pfeil_ ab bzw. Pfeil_ auf positionieren Sie den Cursor auf die
            gewünschte Zeile. Diese ist dann mit der Taste „RETURN“ zu bestätigen.

3.3.4       Personenkonten-Salden Übernehmen ?
            Eine Übernahme der Salden von Sachkonten (Gruppe 0) erfolgt nicht, hier
            ist auch keine andere Option zulässig! Für die Übernahme der Salden aller
            Personenkontengruppen ist ein „J“(a) als die wahrscheinlichste Funktion
            voreingestellt.

            Wenn das so gewünscht ist (=der Regelfall) dann bitte weiter mit Punkt
            3.3.6.
TEAM Finanzbuchhaltung                                          Seite - 13 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                             REL.:31.00

         Personenkonten-Salden Übernehmen (Fortsetzung)
3.3.4    Die vom System voreingestellten Werte können vom Bediener ganz oder
         teilweise verändert werden. Das unterdrücken der Saldenübernahme
         einzelner Personenkontengruppen bewirken Sie durch die Eingabe
         „N“(ein) bei der entsprechenden Gruppe (1. Stelle der Kontonummer).

3.3.5    Alle nicht maschinell übernommenen Salden sind im Anschluss an den
         erfolgten Jahreswechsel einzeln einzubuchen, und zwar mit der Funktion
         6=Eröffnungsbilanz des Buchungsprogramms „Buchen im Dialog“.

3.3.6    Die zu Beginn automatisch angezeigten „Vorlaufdaten“ wie Wirtschaftsjahr, E-
         Bilanzkonten, Druckausgabe, Druckerparameter, etc. können auch zu einem
         späteren Zeitpunkt (bei Bestätigung der Saldenübernahme) mit der Taste F10
         nochmals aufgerufen werden.

3.3.7    Ist die OP-Buchhaltung nicht im Einsatz, dann haben Sie freie Wahl, ob
         die Salden übernommen werden sollen oder nicht.

3.3.8    Ist die OP-Buchhaltung im Einsatz, sind in aller Regel die Salden der
         Personenkonten zu übernehmen.

3.3.9    Soll mit der OP-Buchhaltung neu begonnen werden, sind keine Salden zu
         übernehmen, sie sind mit der Funktion 6= Eröffnungsbilanz innerhalb des
         Programms Buchen im Dialog - Programm 3.1 neu einzubuchen.
TEAM Finanzbuchhaltung                                          Seite - 14 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                              REL.:31.00

3.3.10    Ansonsten geht es durch die Betätigung der Taste „F-8“ = Akzeptieren und der
          Bestätigung aller bisherigen Vorgaben weiter !

          Nun beginnt das Programm mit der Be- und Verarbeitung wie folgt:

3.3.11    Wird nur der reine Kontenplan übernommen (Salden übernehmen = N)
          Das Programm liest die Kontenstammsätze der Kontenstammdatei
          sequentiell durch. Es löscht sämtliche Umsatzfelder des Jahres sowie die
          Felder Eröffnungsbilanz, Aktueller Saldo, Abrechnungs-Periode und
          Kontenblatt-Seite, außerdem weitere interne Felder. Das Programm
          verändert im Firmenstammsatz die Eintragung Wirtschaftsjahr und
          Abrechnungs-Periode, wie im Bildschirm angezeigt. Das Programm druckt
          ein Protokoll, und je Konto eine Zeile mit den Informationen:
          Konto-Nummer, Konto-Bezeichnung, Funktionsziffer, BWA- Nummer.

3.3.12    Werden Konten und Salden übernommen (Salden übernehmen = J)
          Die Programmfunktion Konten- und Saldenübernahme führt alle in 3.3.11
          beschriebenen Funktionen aus. Darüber hinaus ermittelt es je Konto in
          einer Personenkontengruppe, für die Salden zu übernehmen waren, den
          Jahressaldo gemäß letzter Kontenschreibung.
          Es erzeugt automatische Eröffnungsbilanz-Buchungen für Konten mit
          einem „Endsaldo“. Als Gegenkonto dient das in den „Vorlaufdaten“
          eingegebene E-Bilanzkonto, in Abhängigkeit des Kontos(Kunde/Lieferant).
          Nach der Erzeugung aller Buchungen erfolgt eine automatische
          Verbuchung. Es verbucht den in den einzelnen Buchungssätzen
          eingestellten Wert in das Feld „aktueller Saldo“ des Kontenstammsatzes
          und protokolliert neben den in 3.3.11 beschriebenen Informationen auch
          den vorgetragenen Saldo, getrennt und jeweils gesondert summiert nach
          SOLL- und HABEN- Salden.
          Je Kontengruppe wird die Summe aller SOLL- und HABEN- Salden
          addiert und gedruckt.
TEAM Finanzbuchhaltung                                                   Seite - 15 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                       REL.:31.00

3.3.13    Das Programm speichert zusätzlich die Werte als Vergleichswerte zum
          Vorjahr innerhalb des Kontenstammsatzes in der Team-Fibu-Standard-
          Währung “EUR“ grundsätzlich nach Buchungsperioden.
          Periode + Jahr bildet die Grundlage für die Speicherung nach Perioden.

3.3.14    Archiv-Dateien Journal + Kontenauszüge
          Die in den Dateien gespeicherten Journale + Kontenblätter des laufenden
          Jahres werden durch das Jahreswechselprogramm in Archiv-Dateien
          gespeichert. Dadurch ist eine unbeschränkte Auskunft der Daten der
          vergangenen Buchungsjahre auf Bildschirm und Drucker möglich.
          Diese Dateien bilden die Grundlage zur Aufbereitung der digitalen BP.

             Original-Datei                                Archiv-Datei

          Konten            Journale               Konten                 Journale   .
          MDTFK.HIX         MDTFJ.HIX              YJJMDTFK.HIX           YJJMDTFJ.HIX

          MDT = Mandant, z.B. „XYZ“                Y = Kennung Archivdatei
            F= Finanzbuchhaltung                   JJ = Kalenderjahr z.B . 20=2020
                                                                           19=2019
              K= Kontenzeilen
              J= Journalzeilen

          So wird z.B. aus der Konten-Datei: xyzfk.hix die Datei y20xyzfk.hix
                 und aus der Journal-Datei: xyzfj.hix die Datei y20xyzfj.hix

          Wichtiger Hinweis: nach erfolgreichem Durchlauf des Jahreswechsel-Programmes ist zu
          prüfen (ggfs. mit Hilfe Ihres Administrators und/oder System-Betreuers), ob die
          Archivdateien Y20MDTFK.HIX und Y20MDTFJ.HIX im Verzeichnis \HADATA korrekt
          erstellt worden sind. Darüber hinaus müssen die Dateien MDTFK.HIX und MDTFJ.HIX
          als leere Dateien für das kommende neue Wirtschaftsjahr 2021 vom System bereitgestellt
          worden sein.

         Sicherung der Archiv-Dateien
          Eine automatische Sicherung der Archiv-Dateien (Y-Dateien) erfolgt nicht
          innerhalb der TEAM - Finanzbuchhaltung. Sie sind innerhalb eines
          Archivierungsprogramms (z.B. Komplett -Sicherung) oder vom
          systemkundigen Administrator gezielt zu sichern. Zum Bsp.: der Suchpfad
          ist immer der Datenbereich des aktuellen Wirtschaftsjahres:
          C:\HA\HADATA\Y??XYZF?.HIX wobei C:=ihr Laufwerksbuchstabe XYZ=
          das Mandantenkennzeichen ist.
          Bei einem Systemwechsel ist darauf zu achten, dass diese Dateien aus
          der Archivsicherung wieder in Ihr System installiert werden, da sich diese
          Daten nicht innerhalb Ihrer „normalen“ Datensicherung befinden.
TEAM Finanzbuchhaltung                                            Seite - 16 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                             REL.:31.00

3.3.15 Neuaufbau Suchbegriffsdatei Kontenstamm
       Das Jahreswechselprogramm führt zum Abschluss des Programms eine
       Reorganisation der bestehenden Suchbegriffsdatei durch. Diese Maßnahme
       garantiert zum einen ein besseres Zeitverhalten bei der Suche nach einem
       Konto, zum anderen bietet es die Gewähr dafür, dass die Datei von
       sachfremden Informationen befreit wird, die evtl. beim Datenaustausch - z.B.
       Faktura / Finanzbuchhaltung -, oder ähnliche Anwendungen evtl.
       fälschlicherweise dort hineingelangt sind.

3.3.16 Nach Beendigung des Jahreswechselprogramms erfolgt der Aufruf des
       Buchungsprogramms. Das System löscht die Buchungsdatei, ggf. auch die
       OP-Datei (wenn Sie die Personenkontensalden nicht übernommen haben)
       und die ggf. die Kostenstellendatei.

3.3.17 Das Jahreswechselprogramm speichert die im Firmenstamm gespeicherten
       Sammelkonten, die USt-%-Sätze und die USt-Anmeldewerte als Archivdaten.

       Diese Maßnahme ist erforderlich, da die Auswertung der digitalen Betriebs-
       prüfung in ihrem Umfang erweitert wurde.

3.3.18 Erzeugung automatischer E-Bilanz-Buchungen
       Für die digitale Betriebsprüfung genügt es nicht, Salden der Personenkonten,
       ohne eine entsprechende Buchung, als „E-Bilanz-Wert“ zu übernehmen bzw.
       vorzutragen.
       Aus diesem Grund erzeugt das System automatisch Eröffnungsbilanz-
       Buchungen für diejenigen Kunden und Lieferanten, die beim Jahreswechsel
       noch einen „Endsaldo“ aufweisen.
       Gegenkonto dieser Buchungen ist das für den Kunden- bzw.
       Lieferantenbereich eingestellte Eröffnungsbilanzkonto.
       Die „Gegenbuchung“ wird aber nicht als „Sammelbuchung“ sondern als
       „Einzelgegenbuchung“ durchgeführt. Es ist ratsam, für Kunden und
       Lieferanten jeweils ein separates E-Bilanz-Konto zu führen.

        Die Salden der maschinell übernommenen Personenkonten sind nicht
       
        als E-Bilanz-Buchung auf dem Forderungs-,Verbindlichkeits-Sammelkonto
        ( z.B.: 1400 bzw. 1600) zu buchen.

          Diese vom Jahreswechselprogramm selbst automatisch erzeugten und bereits in
          der Buchungsdatei „geparkten“ Bewegungen werden durch das Journalprogramm
          verbucht. Es genügt also ein Starten des Journalprogrammes. Wird dies
          vergessen, so werden diese Bewegungen automatisch mit dem nächsten
          „regulären“ Journal-Lauf mitausgedruckt bzw. verbucht!

       Alle nicht maschinell übernommenen Salden von Personenkonten, sind im
       Anschluss an den erfolgten Jahreswechsel einzeln einzubuchen, und zwar
       mit der Funktion 6= Eröffnungsbilanz des Buchungsprogramms
       „Buchen im Dialog“.
TEAM Finanzbuchhaltung                                                   Seite -17 –

Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                       REL.:31.00

3.3.19    Wird eine Kostenstellenverarbeitung innerhalb der Buchhaltung
          durchgeführt, sind im Anschluss an den Jahreswechsel folgende
          zusätzliche Eingaben vorzunehmen:

                            %-Satz ME-Vorjahr (bisheriges Wirtschaftsjahr -1)
                            %-Satz EUR- Vorjahr (bisheriges Wirtschaftsjahr -1)
                            %-Satz ME- lfd. Jahr (bisheriges Wirtschaftsjahr)
                            %-Satz EUR- lfd. Jahr (bisheriges Wirtschaftsjahr)

          Die Werte des abgelaufenen Wirtschaftjahres können als Vergleichswerte
          zum Vorjahr gestellt werden:
          Hierzu ist im Feld „lfd. Jahr“ sowohl ein %-Satz für Menge als auch ein %-
          Satz für Betrag ( EUR) möglich.
          Die Eingabe von 100 bewirkt, dass die Werte unverändert zum Vergleich
          als „Vorjahreswerte“ gestellt werden. Die Eingabe Null bzw. keine
          Vorgabe bewirkt das die Werte gelöscht werden.
          Bsp:

          Sollen als Vergleichswerte die Werte des Vorjahres übernommen werden, geben Sie bitte
          die Werte im Feld %-Satz Vorjahr ein. Sie müssen allerdings vorgeben/festlegen, ob die
          Werte des Vorjahres oder die Werte des lfd. Jahres als Rechnungs-Basis für die neuen
          „Budget/Etat-Vorgaben“ herangezogen werden soll. Es wird vom Programm überprüft ob
          Sie sich für lediglich ein „Basis-Jahr“ korrekt entschieden haben:
TEAM Finanzbuchhaltung                                                     Seite - 18 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                         REL.:31.00

3.3.20     Mit dem Programm Kostenstellenpflege - Programm 6.4, können die
           maschinell übernommenen Werte je Kostenstelle und Kostenart individuell
           angepasst bzw. verändert werden.

3.3.21     Mögliche Fehlermeldungen
           • Vor Jahreswechsel erfasste Buchungen journalisieren !.
           • Vor Jahreswechsel erst Kontenschreibung durchführen !.
           • Vor Jahreswechsel Kostenstellen absammeln !.
           • Posten der Zahlungsauswahl erst überweisen oder
             Zahlungsauswahl löschen !.
           • Vor Jahreswechsel erst Buchungen übernehmen !.

              Bsp.:

          Das Jahreswechselprogramm stellt auch sicher, dass der Jahreswechsel
             nicht zweimal durchgeführt wird.

3.4.       Datensicherungen für das neue Wirtschaftsjahr einrichten,
           Die Team-Fibu-Daten des nun aktuellen Wirtschaftsjahres mit Programm-Unterstützung
           d.h. innerhalb der Fibu separat sichern. Erfolgt eine maschinelle Übertragung der Daten
           als „Vorjahres“- Daten, ist auch das „Vorjahr“ separat zu sichern, da die nun neu
           belegten Vorjahresdaten durch das Jahreswechselprogramm ein entsprechendes
           Vorjahres-Kennzeichen erhalten haben!
           Erfolgt die Datensicherung außerhalb des Buchungsprogramms, prüfen
           Sie bitte, ob eine Sicherung der „Vorjahresdaten“ aus dem entsprechend
           eingerichteten Bereich (in der Regel: \ha\hadata02) gewährleistet ist.

         Der Sicherungsstand per 31.12. des lfd. Jahres (vor Jahreswechsel) ist
            u.U. nicht geeignet, diese Daten in einen „Vorjahresbereich“ zurück zu
            sichern. (da hier das Vorjahres-Kennzeichen (noch) nicht eingebracht
            ist))
TEAM Finanzbuchhaltung                                       Seite - 19 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                         REL.:31.00

3.5.     Programm 3.1 Buchen im Dialog starten
         Mit der Funktion 6 = Eröffnungsbilanzwert die Salden der Sachkonten
         einbuchen, und zwar mindestens:
            - alle Geldkonten,
            - sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

          Die Salden der maschinell übernommenen Personenkonten sind nicht
           als manuelle Buchung auf dem Forderungs-, Verbindlichkeits-
           Sammelkonto ( z.B.: 1400 bzw. 1600) zu buchen.
           Dies geschieht automatisch durch das Journalprogramm.

         Bei allen Eröffnungsbilanzbuchungen gilt:
         Soll - Buchungen = Buchungsschlüssel 8 oder ES oder        ( 0=S)
         Haben- Buchungen = Buchungsschlüssel 9 oder EH oder        ( 1=H)

         Gegenkonto ist immer das Eröffnungsbilanzkonto, z.B. 9000. Alle EB-
         Buchungen sind Einzelbuchungen auf dem angesprochenen Konto. Sie
         brauchen nicht für jede einzelne Buchung eine explizite Gegenbuchung
         auf dem Konto 9000 vorzunehmen, sondern können alle anfallenden EB-
         Buchungen nacheinander einbuchen.
         Die Einzel-Gegenbuchung auf dem Eröffnungsbilanzkonto wird durch
         das Programm selbsttätig durchgeführt.

3.6.     Spätere Änderung des gebuchten oder des maschinell übertragenen
         Saldovortrags
         Spätere Änderungen können durch die üblichen Jahresabschluss-Arbeiten
         durch den Steuerberater oder bei Personenkonten, durch abschließende
         Kontenbereinigung notwendig werden.
         Hier ist in jedem Fall zu jedem bereits vorgetragenen, gleichgültig, ob
         maschinell übertragen oder einzeln eingebuchten Saldo der
         Veränderungsbetrag einzeln nachzubuchen. Setzt sich solch ein
         Saldovortrag durch entsprechende Änderung bzw. Nachbuchung aus
         mehreren Buchungen zusammen, so werden diese zwar in der
         Kontenschreibung und Kontenauskunft als einzelne Buchungen
         dargestellt, sie rechnen jedoch alle ausschließlich in das Feld EBILANZ
         und gelten nicht als Verkehrszahlen.
         Da hier keine Soll-/Haben- Addition getrennt erfolgt (wie z. B. bei den
         Verkehrszahlen), ist auch kein Storno in der Form der Totalumkehr
         erforderlich und auch nicht im Programm vorgesehen, sondern
         Korrekturen und ggf. nachträgliche Veränderungen erfolgen durch sog.
         kompensatorische Buchungen.
TEAM Finanzbuchhaltung                                          Seite - 20 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                           REL.:31.00

3.6.1  Daten wurden durch Jahreswechsel in einen „Vorjahres“-Bereich
        übertragen
        Wurden durch den Jahreswechsel die Datenbestände in einen Vorjahres-
        bereich übertragen, sind bei erforderlichen Nachtragsbuchungen diese
        nicht mehr durch Datenrücksicherung in den aktuellen Arbeitsbereich zu
        übertragen.

         Die Auswahl, ob Buchungen des laufenden (=aktuellen) Wirtschaftsjahres
         oder des Vorjahres einzubuchen sind, erfolgt im Programmverteiler
         Firmenauswahl.
         Zum Bsp.:

         Die Programmauswahl der Buchhaltungsprogramme für das aktuelle oder
         des Vorjahres sind identisch. Das System unterstützt Sie aber durch An -
         zeige des aktuellen Wirtschaftsjahres und der gebuchten Periode.

         Die TEAM- Dienstprogramme „Interne“ Datensicherung und Sicherung auf
         Datenträger berücksichtigen bei der Sicherung oder auch Rücksicherung,
         die entsprechenden Verzeichnisse. Das heißt, der Bediener muss nicht
         auswählen, ob er das laufende oder das Vorjahr sichern will, sondern
         gesichert wird automatisch der aktuell angewählte Arbeitsbereich und
         somit das jeweils bearbeitete Wirtschaftsjahr!

        Eine sog. Externe Datensicherung bzw. Rücksicherung sollte auch
           außerhalb der Anwendung möglich sein. Ist diese nicht eingerichtet,
           fragen Sie bitte hierzu Ihren zuständigen Software- oder
           Beratungspartner oder wenden Sie sich an Ihrem zuständigen System-
           Administrator.
            Werden die Daten außerhalb der Anwendung gesichert und es befindet
           sich kein expliziter Hinweis darauf, ob es sich um eine Sicherung des
           lfd. oder des Vorjahres handelt, handelt es sich in der Regel um die
           Daten des laufenden Jahres (z.B. Datensicherung Fibu XYZ).
TEAM Finanzbuchhaltung                                           Seite - 21 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                              REL.:31.00

3.6.2      Daten wurden nicht in einen „Vorjahres“- Bereich übertragen
           Sieht die Installation die standardmäßige Einstellung der Führung von
           zwei Wirtschaftsjahren nicht vor, so sind die Datenbestände in diesem Fall
           durch Rücksicherung, die vor dem Jahreswechsel erstellt wurden,
           vorzunehmen. Hierzu zählt ggf. auch die mit diesen „alten“
           Datenbeständen korrespondierende Team-Fibu-Version, also das
           Programm.
           Zuvor ist aber eine Datensicherung des lfd. Wirtschaftsjahres
           vorzunehmen.
           Nach der Bearbeitung der Datenbestände sind die Daten wieder zu
           sichern, der aktuelle Datenbestand des laufenden Jahres wieder durch
           Rücksicherung ins System zu übertragen.

3.7        Nachtragsbuchungen im Vorjahr
           Für alle Nachtragsbuchungen im Vorjahr gilt das diese sog.
           Veränderungsbuchungen im Vortrag des aktuellen Wirtschaftsjahres
           erfordern. D.h. das sich durch diese Korrekturen im alten Jahr der bereits
           maschinell übernommene Vortrag des akt. Jahres sozusagen „im
           Nachhinein“ als falsch erweist.
           Alle Personenkontenbuchungen die nach dem Jahreswechsel im alten
           Wirtschaftsjahr vorgenommen werden, sind im neuen Wirtschaftsjahr mit
           der Funktion 6 =Eröffnungsbilanz gleichermaßen einzubuchen.

           Hinweis:
           Sollen aus Gründen der sofortigen Auskunftsbereitschaft der Buchhaltung
           im Personenkontenbereich die Endsalden des alten Jahres ungeprüft als
           Anfangssalden des neuen Jahres vorgetragen werden, so empfiehlt es
           sich, diese maschinell vorzutragen.
           (Eingabe = J bei allen Personenkontengruppen).

           Später erforderlich werdende Korrekturen können jederzeit als
           Einzelbuchungen mit der Funktion 6 = EBILANZ nachgetragen werden.

          In der Summen- und Saldenliste erfolgt die gesonderte Darstellung der
           maschinell übernommenen, oder wahlweise der eingebuchten
           Eröffnungsbilanzwerte bereits nach durchgeführtem Jahreswechsel, bzw.
           nach    der Buchungserfassung.       (vormals erst     nach    erfolgter
           Kontenschreibung)
TEAM Finanzbuchhaltung                                             Seite - 22 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                              REL.:31.00

3.7.1 Anzeige automatisch erzeugter E-Bilanz- Buchungen zum Jahreswechsel

Maschinell erzeugte E-Bilanz-Buchungen beim Jahreswechsel von Personenkonten.
Gegenkonto ist das in den „Vorlaufdaten“ eingegebene Eröffnungsbilanzkonto.
Als Buchungsdatum wird stets der erste Tag des neuen Wirtschaftsjahres eingestellt.
Als Buchungstext stellt das Programm „Autom. EBIL JW YYYY“ ein.
(Automatische E-Bilanz Jahreswechsel. YYYY= Kalenderjahr)

3.7.2 Anzeige der Periode, des Journal_Seiten-Zählers sowie des
      Buchungs(=Ident.)-Nr. Zählers nach dem Jahreswechsel

Nach dem Jahreswechsel beginnt das neue Wirtschaftsjahr mit der Periode 00
d.h. im ersten Monat ist ein Buchen der Vorperiode nicht zulässig, da diese in das
Vorjahr zurückgehen würde.

Prüfen Sie durch Aufruf des Journalprogrammes ob die Zähler (für Seiten/Blatt-Nr.
und lfd.Bu.Nr./Ident-Nr.) vor dem Start des ersten Journal-Laufes ordnungsgemäß
auf Null gesetzt wurden:
TEAM Finanzbuchhaltung                                                  Seite - 23 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                     REL.:31.00

4.        Programmänderungen / Verbesserungen / Erweiterungen
4.1.1     Prüfung aktuellen Programmstand
          Von den Betriebsprüfern wird verstärkt überprüft, ob die installierte
          Programmversion mit dem von TEAM-Software im "KTZ- WIKI" ®
          (internes Informationssystem der Prüfer) hinterlegten Version überein-
          stimmt. So ist es z.B. nicht erlaubt und auch nicht möglich, das Wirtschaftsjahr
          2021 mit dem Programmstand kleiner als 31.00 zu buchen.

          Es erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung:

4.1.2   Zugangs-Freigabe
        Unabhängig davon ob Sie den Zahlungsverkehr innerhalb der Team-
        Finanzbuchhaltung nutzen oder nicht müssen für eine ordnungsgemäße
        Buchhaltung die korrekten und aktuellen SEPA-Bibliotheken vorhanden sein. Diese
        enthalten unter anderem die sog. Routingdaten der EZB/der deutschen
        Bundesbank und dienen neben der SEPA-Konvertierung vor allem der Prüfung der
        Bankverbindungsdaten im Kontenstamm.
        Es erfolgt eine Prüfung, welche Version mindestens installiert sein muß.
        Diese ist für den Jahreswechsel mindestens der Stand 1.10.26 und für das neue
        Wirtschaftsjahr 2021 (mit aktivem Zahlungsverkehr) der spätere Stand: 1.10.27.
        Sofern Sie nicht über den aktuellen Stand verfügen, kann im Rahmen der Fern-
        Wartung ggf. eine kostenfreie Installation der jeweils aktuellsten Version durch
        Ihren zuständigen Software- oder Beratungspartner erfolgen.
TEAM Finanzbuchhaltung                                           Seite - 24 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                              REL.:31.00

4.2     Tägliche Buchhaltung
4.2.1   Buchen im Dialog, aktuelle Plausibilitätsprüfung Belegdatum
        Es erfolgt nunmehr bei der Eingabe des Beleg-Datums eine "abgestufte"
        Plausibilitätsprüfung des Kalenderjahres.

4.2.1.1 Ist das Kalenderjahr maximal 1 Jahr kleiner als das aktuelle Wirtschaftsjahr
        erfolgt kein Warnhinweis. Die Eingabe ist erlaubt.

4.2.1.2 Ist das Kalenderjahr 2-4 Jahre kleiner, erfolgt ein Warnhinweis mit der Bitte
        um Prüfung.
        Der Bediener hat die Möglichkeit, durch nochmalige Eingabe seine Eingabe
        zu bestätigen, oder ggf. zu korrigieren.
        Das aktuelle Wirtschaftsjahr ist 2021.
        Als Eingabe ist minimal das Kalenderjahr 17 (2017) erlaubt.
        Kalenderjahre die mehr als 2 Jahre zurückgehen verlangen eine explizite
        Bestätigung.

4.2.1.3 Ist das Kalenderjahr 5 und mehr Jahre kleiner, erfolgt eine Fehlermeldung.
        Eine Eingabe ist nicht zulässig.
        In diesem Beispiel wurde als Kalenderjahr das Jahr 16 (2016) eingegeben.
        Das aktuelle Wirtschaftsjahr ist 2021.
        Als Eingabe ist minimal das Kalenderjahr 17 (2017) erlaubt.
TEAM Finanzbuchhaltung                                                       Seite - 25 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                          REL.:31.00

4.2.1.4 Die Eingabe größer als das aktuelle Tagesdatum ist wie bisher grundsätzlich
        nicht erlaubt. (Hinweis: unter dem aktuellen Tagesdatum ist das Datum des
        Betriebssystemes zu verstehen!)
        Bsp: am 04.01.2021 der 06.01.2021 als Belegdatum.

4.3       Auswertungen

4.3.1     Kontendruckwiederholung, PDF-Druck (sortierte Jahreskonten-Ausgabe)
          Das Programm bietet Ihnen seit einiger Zeit die Möglichkeit, den Ausdruck
          der Konten des abgelaufenen Wirtschaftsjahres zum Beispiel zur
          Überlassung an den Steuerberater in einem PDF-Format auszugeben.
          Voraussetzung: In der Drucker-Auswahl muss ein sog. PDF-Drucker von Ihrem
          zuständigen Team-Software-Beratungspartner eingerichtet sein.

          Dazu rufen Sie im aktuellen Wirtschaftsjahr das Programm „Kontenschreibung“ auf und
          wählen die Funktion 2 Druckwiederholung.

          Mit dieser Funktion sind Druck-/Ausgabe-Wiederholungen von 2002 – Dato möglich, da
          hier ein Zugriff auf die sog. „Archiv-Dateien“ erfolgt. Wird als Periode "00" eingegeben,
          erfolgt der Ausdruck nicht getrennt nach Perioden, sondern sortiert nach Kontonummern
          und innerhalb der Konto-Nummern aufsteigend nach Perioden.Sie erhalten sozusagen
          eine zusammenhängende chronologische „Jahres-Konten-Ausgabe.
TEAM Finanzbuchhaltung                                                                      Seite - 26 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                                         REL.:31.00

4.3.1    Kontendruckwiederholung, PDF-Druck (sortierte Jahreskonten-Ausgabe)
         Die erzeugten Dateien sind auf Ihrem System in der Regel in dem
         Ordner: X:\HA\PDF\JJ\ gespeichert (X: = ihr zugeordneter TEAM-
         Laufwerksbuchstabe wie C: oder E: oder im Netzwerk T: etc., JJ=Firma
         01-09 bzw. Wirtschaftsjahr)
         Der Dateiname incl. der Ergänzung wird vom System vergeben.
         Zur besseren Kennung und Archivierung sollten Sie den vom System
         vergebenen Namen ändern. Zum Bsp.: in „Mandanten-Name_JJJJ.pdf“
         oder „MDT_Konten_JJJJ.pdf“ wie „LUXGmbH-Konten-2020.pdf“ bzw.
         LUX_Konten_2020.pdf
         Die Namensergänzung „PDF“ dürfen Sie nicht ändern.

4.3.2    Übernahme Lohn (UBM)- Buchungen (Umsatzsteuer bei Sachbezügen)
         Im Rahmen der in 2020 von uns begleiteten digitalen Betriebsprüfungen
         hat sich wiedermal die korrekte „Verumsatzsteuerung von Sachbezügen“
         wie „geldwerter Vorteil private Kfz-Nutzung etc.“ als „Diskussions-Punkt“
         herausgestellt. Wir weisen Sie darauf hin, dass durch die Übernahme der
         Buchungsbeleg-Bewegungen aus dem UBM®Lohn in der Regel keine
         automatische „Umsatzsteuer-Er-Rechnung“ im Rahmen des Journales
         erfolgt! In diesem Punkt bitten wir nochmals um Beachtung des Punktes
         4.3.2 aus der Vorjahres-Dokumentation 2019, damit ggf. eine
         Automatisierung der USt-Rechnung sichergestellt werden kann. Es wird je
         nach Umfang nicht (mehr) in allen Fällen vom Prüfer akzeptiert, wenn Sie
         die Umsatz-Steuer-Zahllast aus den gewährten Sachbezügen erst am
         Jahresende errechnen und sozusagen „kumuliert“ im Dezember des
         abgelaufenen Wirtschaftsjahres buchen. Klassische Vorgehensweise war
         bisher: Storno des aufgelaufenen Jahresbetrages mit dem von UBM
         erzeugten/übergebenem Steuer-Schlüssel Null, danach „Neueinbuchen“
         mit dem entsprechenden Team-Fibu Umsatzsteuer-Schlüssel für den
         aktuellen Steuersatz. Im Zweifelsfalle stimmen Sie die Vorgehensweise
         bitte mit dem steuerlichen Berater ab.

       Eine weitere Dokumentation erhalten Sie mit nachfolgendem Link:
          Team Software Infobrief Sonderthema Sachbezüge und Umsatzsteuer

4.3.3    Digitale Betriebsprüfung
         Aufgrund der Praxis-Erfahrungen im Rahmen der in 2020 durchgeführten
         digitalen BP´s bei Team-Software-Anwendern wurde das Einlesen der
         TEAM-Fibu-BP-Daten (im aktuellen „Überlassungsstandard nach GoB“) in
         die Prüfungs-Software „WIN-IDEA®“ erleichtert. Im internen Informations-
         System der Betriebsprüfer „KTZ-Wiki“ wurden zu diesem Zwecke für 2021
         nochmals verbesserte „Makros“ und eine fortgeschriebene Dokumentation
         hinterlegt. Hierauf kann nur der Prüfer zugreifen, daher ist bei Beginn einer digitalen BP vom
         Anwender/Steuerpflichtigen darauf hinzuweisen, da diese neue Software-Unterstützung nicht allen Prüfern
         bekannt ist. Diese Makro´s wurden von der zentralen IT-Fachabteilung der „Großbetriebsprüfungsstelle
         Bergisch Land“ speziell für die Team-Fibu entwickelt.
TEAM Finanzbuchhaltung                                                                               Seite - 27 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                                                  REL.:31.00

4.3.3    Digitale Betriebsprüfung (Fortsetzung)
         Unabhängig davon empfehlen wir gleich bei Eintreffen/Vorliegen einer
         Prüfungsanordnung schnellstmöglich Kontakt zum Team-Software-Betreuer
         aufzunehmen um ggf. eine sinnvolle und sich in jedem Falle „auszahlende“ fachlich-
         technische Begleitung der „DIGI-BP“ in Auftrag zu geben. Diese kostenpflichtige
         Begleitung umfasst neben der techn. Erstellung der diversen Datenträger auch die
         fachliche Unterstützung Ihres zugeteilten Betriebsprüfers und Ihres Steuerberaters.

4.3.4    eUSt.-Anmeldung und Übermittlung in 2021
         Die elektronischen USt.-Anmeldewerte für 2021 werden den gültigen
         Rechtsvorschriften angepasst und für das Programm „Perfidia“ zur
         elektronischen Übertragung unter Zwischenschaltung einer sog.
         Datenweiterleitungsstelle an die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
         Zur erfolgreichen Übermittlung der 2021er Anträge + Meldungen an die
         Server der OFD / Finanzverwaltung unter Zwischenschaltung des Perfidia-
         Rechenzentrum als sog. Weiterleitungsstelle (seit dem 1.1.2019) sollten
         Sie mindestens über eine Perfidia Stand Alone Programm-Version:
         4.00.166 und höher verfügen.
         Sie können den neuen Perfidia®-Stand sofort einsetzen und diesen auch
         für die Meldungen des alten Jahres 2020 verwenden!
         Die 2021er Perfidia® Programmstände unterstützen allerdings keine
         Meldetatbestände aus 2019 mehr !

         Das Team-Fibu-Programm bietet Ihnen die im Journal des gewählten Zeitraums
         gespeicherten Werte zur Eingabe an.
         Eine Korrektur (Überschreiben der vorgeschlagenen Datenfelder) ist jederzeit möglich.

4.3.5    eUSt.-Anmeldung 2021 und Anträge 2021
        hier erhalten Sie das USt-Formular für 2021
          http://www.team-software.org/download/tfibu/dokumentation/USt2021Formular.pdf

         hier erhalten Sie das Formular „Antrag DFV / Anmeldung Sondervorauszahlung 2021“
                http://www.team-software.org/download/tfibu/dokumentation/USt2021AntragDFV.pdf

               sowie die dazu passende Ausfüllanleitung für die o.a. Meldungen + Anträge
               http://www.team-software.org/download/tfibu/dokumentation/USt2021Anleitung.pdf

         Bitte beachten Sie: Wie bereits gewohnt hat das BMF in den letzten Tagen des alten Jahres noch einmal in
         Bezug auf den § 17 Abs. 1 ff. „nachgekartet“ und das Formular um 2 Felder für die separate Erfassung von
         sog.uneinbringlichen Forderungen sprich ausgebuchten Erlösen (Bemessungswert) und der entsprechend
         darauf entfallenen „korrigierten“ Steuerbeträge erweitert und somit auch die Formular-Struktur gegenüber 2020
         verändert! Diese Werte werden vom Programm nicht automatisch errechnet, verwaltet und zur Eingabe
         „angeboten“. Sie müssen also die ausgebuchten Rechnungen entsprechend in Zeile 73 (Kz50) für die Erlöse
         bzw. Zeile 74 (Kz37) für die Ausfuhren separat erfassen. Ob eine Erfassung durch den steuerlichen Berater mit
         der UStJahresmeldung anstelle dessen „ausreicht“ ist durchaus strittig, da die Finanzverwaltung offenbar eine
         direkte zeitliche Zuordnung zu den Voranmelde-Zeiträumen (=Sofort-Korrektur) beabsichtigt/verfolgt.

         Lesen Sie dazu vorsichtshalber das begleitende BMF-Schreiben vom 22.12.2021!
         http://www.team-software.org/download/tfibu/dokumentation/USt2021BMFSchreiben.pdf

         Wenn Sie alles darüber wissen wollen (oder müssen) dann ist der jeweils aktuellste USt.-Anwendungserlass
         eine sehr schöne „Bettlektüre“:
         http://www.team-software.org/download/tfibu/dokumentation/UStAnwendungserlassAktuellStand2020.pdf
TEAM Finanzbuchhaltung                                                                             Seite - 28 –
Dokumentation zum Jahreswechsel 2020 / 2021                                                              REL.:31.00

4.3.6 eUSt.-Anmeldewerte 2021 (Änderungen im Formular/ Hinweise für die Eingabe)
      Änderungen gab es bereits in 2019 für Leistungen, die dem Reverse-Charge-
      Verfahren unterliegen (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b
      UStG): Lesen Sie ggfs. dazu mehr in den damaligen Info-Rund-Schreiben: die Handhabung für die Reverse-
      Charge Problematik für die Erlös-Seite sowie die Handhabung der Reverse-Charge Geschäftsfälle im Bereich des
      Wareneinkaufes/der Kostenarten

      Die Sache ist also für Sie relevant, wenn Sie Vorsteuer-/Umsatzsteuer-schlüssel mit der
      Rechenvorschrift „RC“ benutzen. Bei Konten mit der Kennung „5“ für (5= Wareneinkauf Inland 13b UStG
      bei Einkaufs-/Kostenarten-Konten in der 3.Stelle der Funktionsziffer) sind Sie der Leistungsempfänger
      (Steuerschlüssel mit „RC“ in Verbindung mit einem Vorsteuer-%Satz wie 7% oder 19% etc.). Bei
      Erlöskonten die Sie mit einem Steuerschlüssel „RC“ in Verbindung mit dem %-Satz „0,00“ benutzen, sind
      Sie der leistende Unternehmer für den der Leistungsempfänger die Steuer schuldet! Beim
      korrespondierenden Erlöskonto (wie Schrotterlöse etc.) ist in der 3.Stelle der Funktionsziffer die
      „normale“ Kennung „2“ für die Umsatzsteuer-Behandlung hinterlegt.

      Das BMF weist darauf hin, dass bisher (bis zum 31.12.2018) in den Fällen der Steuerschuldnerschaft
      des Leistungsempfängers nach § 13b UStG die darunter fallenden Umsätze im Vordruckmuster USt 1
      A bislang (bis 31.12.2018) vom leistenden Unternehmer je nach Tatbestand in den Zeilen 39 (KZ68)
      oder 40 (KZ60) und vom Leistungsempfänger in den Zeilen 48 (KZ46/47),49(KZ52/53), 50(KZ73/74),
      51(78/79) und 52 (KZ84 und 85) gesondert anzugeben waren.

      Ab dem 1.1.2019 und in 2021 weiterhin sind daher steuerpflichtige Umsätze,
      (für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet),
       vom leistenden Unternehmer im Vordruckmuster USt 1 A
               insgesamt (also in einer Summe statt wie bisher getrennt) in der Zeile 39 (Kennziffer 60) anzugeben.

      Der Leistungsempfänger, der die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet,
      hat im Vordruckmuster USt 1 A:
               steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
               (§ 13b Abs. 1 UStG) in der Zeile 48 (Kennziffer 46 und 47)

               Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) in der Zeile 49
               (Kennziffer 73 und 74)

               und andere Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) in der Zeile 50
               (Kennziffer 84 und 85)

      hingegen getrennt einzutragen.

      In der Praxis ändert sich beim Ausfüllen also nicht viel da wir in 2018-2019 die Kennziffer 68 in Zeile 39 sowie die
      Kennziffern 78 und 79 in Zeile 51 (Stichwort: Lieferung von Mobilfunkgeräten etc.) ohnehin nícht unterstützt hatten
      und daher auf der 2.Seite der UStVA-Formular-Eingabemaske nur die Kennziffern 52 und 53 entfallen sind. Die
      Eingabewerte dafür sind nun auch in 2020 ggf. in der Zeile 50 bei den Kennziffern 84 und 85 mit zu berücksichtigen.
      Zu beachten ist aber in jedem Falle, dass auch in 2021 die Eingabe in Zeile 39 Kennziffer 60 nun die alten Werte des
      2018er Formulars aus Zeile 39 Kennziffer 68 und Zeile 40 Kennziffer 60 in einer Summe zusammenfasst!
      (Näheres unter folgendem Link/Quelle: BMF, Schreiben v. 8.10.2018, III C 3 - S 7344/18/10001)

      Neu in 2021 ist jedoch, daß nun auch Telekommunikations-Dienstleistungen mit die
      Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b einbezogen werden! Diese
      Umsätze sind im UStVA-Formular vom leistenden Unternehmer in der Zeile 49
      (Kennzahl - Kz - 60) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 42 (Kz
      84/85) gesondert anzugeben
      Auch dazu lesen Sie besser das entsprechende BMF-Schreiben vom 22.12.2020
      http://www.team-software.org/download/tfibu/dokumentation/USt2021BMFSchreiben.pdf

4.3.7 eUSt.-Anmeldewerte 2021 (techn.Änderungen in der UA-Dateien)
      Diesen o.g. Sachverhalten musste technisch wie folgt entsprochen werden:
      • USTA-VERSION (0011-0016) erweitert um 202101 (Version des Datensatzes)
      • JAHR (0162-0165) erweitert um 2021
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