Jährlicher Tätigkeitsbericht 2021 (Art. 33. Abs.4 - HO 2017)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schola Europaea / Büro des Generalsekretärs Ref.: 2022-02-D-2-de-3 Orig.: EN Jährlicher Tätigkeitsbericht 2021 (Art. 33. Abs.4 HO 2017) Vom Obersten Rat der Europäischen Schulen auf seiner Sitzung in Dubrovnik (Kroatien) vom 6. bis 8. April 2022 genehmigt Der vorliegende Bericht enthält Verweise auf die nachstehenden Dokumente: - Angaben zum Schuljahresbeginn 2021-2022 an den Europäischen Schulen (AZ. 2021-10-D-12-de-2) - Bericht über Schulversagen und Wiederholungsquoten an den Europäischen Schulen – 2021 (2021-09-D- 20-de-2) - Statistischer Bericht zur pädagogischen Unterstützung und zum inklusiven Unterricht an den Europäischen Schulen im Schuljahr 2020-2021 (2021-11-D-31-de-5) - IKT-Bericht 2021 (AZ. 2022-01-D-83-en-3) + Anhang: Bericht der Arbeitsgruppe „IT-PEDA“ (AZ. 2022-02-D- 3) - Bericht über das Europäische Abitur 2021 (AZ. 2021-07-D-1-de-5) - Jährlicher Tätigkeitsbericht des Büros des Generalsekretärs - (AZ. 2022-02-D-1-de-3) - Jährlicher Tätigkeitsbericht der 13 Schulen, über die Schulen erhältlich - Daten Anerkannte Europäische Schulen (AZ. 2021-09-D-74-de-1) - Mehrjahresplan 2019-2021 des Büros des Generalsekretärs (AZ. 2021-02-D-39-de-2) - Jahresplan 2021 des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen (AZ. 2021-02-D-38-de-3) Alle Dokumente sind auf der Website des Büros des Generalsekretärs der Europäischen Schulen abrufbar (www.eursc.eu). 1 / 88 2022-02-D-2-de-3
Inhalt JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT 2021 (ART. 33 ABS. 4 HO 2017)…………………………………………………………………………….3 1. LEITBILD DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN ……………………………………………………………………………………….3 2. EINLEITUNG ........................................................................................................................................................... 3 ÜBER DIESES DOKUMENT ...................................................................................................................................................... 3 HERAUSFORDERUNGEN IM JAHR 2021 .................................................................................................................................... 3 3. UMSETZUNG DER ZIELE DES MEHRJAHRESPLANS 2019-2021 ............................................................................. 5 A. NEUE KOSTENTEILUNGSVEREINBARUNG DEFINIEREN UND UMSETZEN .................................................................................... 5 B. STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT DES SYSTEMS DER EUROPÄISCHEN SCHULEN........................................................................ 5 C. ERFOLGREICHE EINFÜHRUNG DES NEUEN BENOTUNGSSYSTEMS ........................................................................................... 6 D. UMSETZUNG DES KONZEPTS ZUR PÄDAGOGISCHEN UNTERSTÜTZUNG UND BEREITSTELLUNG EINER INTEGRATIVEN, HOCHWERTIGEN BILDUNG ........................................................................................................................................................................... 7 E. EFFECTIVES UND VERLÄSSLICHES INTERNES KONTROLLSUSTEM AN ALLEN EUROPÄISCHEN SCHULEN UND BEIM BGS ....................... 8 F. EINFÜHRUNG EINES NEUVEN FÜHRUNGSMODELLS…………………………………………………………………………………………………………9 G. ANERKANNTE EUROPÄISCHE SCHULEN (AES) – VERBESSERUNG DER QUALITÄT VON AUDITVERFAHREN ...................................... 9 4. UMSETZUNG DES JAHRESPLAN 2021 ............................................................................................................... 10 4.1 ZUSAMMENFASSUNG DER UMSETZUNG DER GEMEINSAMEN JAHRESZIELE UND PRIORITÄTEN 2021………………………………………………10 A. PÄDAGOGISCHE PRIORITÄTEN ..................................................................................................................................... 10 B. FINANZ- UND VERWALTUNGSZIELE ............................................................................................................................... 13 4.2. QUALITÄTSSICHERUNG IM FINANZ- UND VERWALTUNGSBEREICH .................................................................. 19 A. AUFBAU DES FINANZMANAGEMENTSYSTEMS ................................................................................................................. 19 B. ÜBERBLICK ÜBER DIE SCHLUSSFOLGERUNGEN DER BEWERTUNG DER UMSETZUNG DES SYSTEMS DER INTERNEN KONTROLLE .......... 20 C. AUSNAHMENVERZEICHNIS .......................................................................................................................................... 24 D. RISIKOMANAGEMENT ................................................................................................................................................ 27 E. TÄTIGKEITEN DES INTERNEN AUDITDIENSTES (IAS) .......................................................................................................... 32 F. TÄTIGKEITEN DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS (EURH)…………………………………………………………………………………………34 G. TÄTIGKEIT DER EXTERNEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DELOITTE ........................................................................ 35 H. VALIDIERUNG DES BUCHHALTUNGSSYSTEMS (ART. 35 HO) - FORTSCHRITTE IM JAHR 2021) ……………………………………………….36 I. EX-POST-KONTROLLEN DURCH DAS REFERAT INTERNE KONTROLLFÄHIGKEIT IM JAHR…………………………………………………………..38 5. FINANZIERUNG DES SYSTEMS: VERTEILUNG DER KOSTEN DES ABGEORDNETEN PERSONALS AUF DIE MITGLIEDSTAATEN (KOSTENTEILUNG)……………………………………………………………………………………………………………………41 6. ÖFFNUNG DES SYSTEMS - ANERKANNTE EUROPÄISCHE SCHULEN ………………………………………………………………………..48 ANHANG 1: ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG ………………………………………………………………………………………………………….52 ANHANG 2: EX-POST-PUBLIZITÄT FÜR AUßERGEWÖHNLICHE VERHANDLUNGSVERFAHREN OHNE VORHERIGE VERÖFFENTLICHUNG…………………………………………………………………………………………………………………………..67 ANHANG 3: ANGABEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG………………………………………………………………………………………………..69 2 / 88 2022-02-D-2-de-3
1. Leitbild des Systems der Europäischen Schulen Die Europäischen Schulen sind Bildungseinrichtungen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen wurden. „Ziel der Schulen ist es, die Kinder der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gemeinsam zu unterrichten“ Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen Es ist Aufgabe der Europäischen Schulen, allen Schülern eine breit gefächerte, mehrsprachige und hochwertige Ausbildung von der frühkindlichen Bildung bis zur Sekundarschule zu bieten und Schüler der Sekundarstufe II auf das Erwachsenenleben vorzubereiten und eine Grundlage für weitere Lernprozesse zu schaffen. Beschluss des Obersten Rates 2. Einleitung Über dieses Dokument Gemäß Artikel 33.4 der Haushaltsordnung (Dokument 2017-12-D-21-de-3, HO) gilt: „Der Anweisungsbefugte der Europäischen Schulen fasst die Jahrestätigkeitsberichte der einzelnen Schulen und des Büros zusammen und erstellt einen globalen Jahrestätigkeitsbericht für das System der Europäischen Schulen, der bis Ende Februar des folgenden Jahres dem Obersten Rat unterbreitet wird. Er soll eine Einschätzung geben, inwiefern die Zielstellungen erreicht wurden und eine solide Haushaltsführung umgesetzt wurde.“ Mit der Vorlage dieses Jahrestätigkeitsberichts soll dieser Bestimmung entsprochen werden. Darüber hinaus lief der Mehrjahresplan 2019-2021 des Systems der ES aus und daher zieht dieser Bericht auch eine Bilanz der Umsetzung der für diesen Zeitraum festgelegten mehrjährigen Ziele, die vom Obersten Rat (OR) im April 2019 genehmigt worden waren (Dokument Ref. 2019-03-D-19- de-2). Herausforderungen im Jahr 2021 Das Jahr 2021 wird als weiteres Corona-Jahr in die Annalen eingehen. Ähnlich wie 2020 wirkte sich die Pandemie erheblich auf das Schulleben aus, stellte die Schulen und das Büro des Generalsekretärs (BGS) vor neue Herausforderungen und verlangte allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität ab. Insgesamt gab es für die Schulen keine längeren Lockdown-Phasen. Realität an allen Schulen waren jedoch Rotationssysteme, Online-Unterricht, Präventionsmaßnahmen wie das Tragen von Masken und regelmäßige Coronatests in einigen Schulen sowie der Umgang mit Coronafällen. 3 / 88 2022-02-D-2-de-3
Dennoch lässt sich unterm Strich feststellen, dass die Europäischen Schulen in ihrem Kerngeschäft − Schüler*innen Unterricht und Bildung zukommen zu lassen − erneut erfolgreich für Kontinuität gesorgt haben, diejenigen unterstützt haben, die zusätzliche Hilfe benötigten, und die Lage genutzt haben, um für die Zukunft gewinnbringend daraus zu lernen. Für das Lehren und Lernen kamen auf breiter Front IKT-Tools zum Einsatz. Für zentrale Akteure wurden Online-Gemeinschaften geschaffen, um Kommunikation und Austausch zu erleichtern. MS Teams wurde für wichtige Sitzungen der Verwaltungsorgane, etwa die pädagogischen Sitzungen und die Sitzungen des Haushaltsausschusses, wie auch im Unterricht noch differenzierter genutzt und zwei der drei Sitzungen des OR fanden mit hybrider Sitzungslösung statt. Das Europäische Abitur wurde erfolgreich für 2370 Kandidaten von 13 Europäischen Schulen und 10 Anerkannten Schulen organisiert. Es wurden 2359 Abschlusszeugnisse überreicht: Die Erfolgsquote betrug folglich 99,54 % (2020: 98,81 %) und die durchschnittliche Endnote war 78,19 (2020: 79,99). Aufgrund der Pandemie und auf Beschluss der Vorsitzenden für das Europäische Abitur bestand die Abiturprüfung nur aus den fünf schriftlichen Prüfungen. Die drei mündlichen Prüfungen entfielen. Infolge dieses Beschlusses galt für die Endnote des Europäischen Abiturs 2021 die A-Note anstelle der O-Note (Noten 50 %C = (20 %A+30 %B) + 35 %W+15 %O, wobei O eine Replikation der A-Note war). Beim Abitur 2021 trat eine weitere wichtige Änderung in Kraft: Zum ersten Mal fand das neue Benotungssystem Anwendung. In S7 wurden demnach Dezimalnoten verwendet. Der Gesamtdurchschnitt der Vornote in S7 wurde mit ganzen Zahlen und einer Dezimalstelle ausgedrückt, die Gesamt-Endnote in S7 mit ganzen Zahlen und zwei Dezimalstellen. Die Bestehensnote wurde von 6 auf 5 geändert. Diese Änderungen erforderten eine Anpassung der Notenberechnung sowie eine Anpassung der Prüfungsunterlagen an die neue Methodik. Diese gut vorbereitete Änderung vollzog sich reibungslos. Des Weiteren gab es in den Europäischen Schulen einen Wechsel in der Führungsebene des Systems: Der Generalsekretär Herr Marcheggiano trat nach knapp fünfjähriger Amtszeit mit Wirkung zum 30.8.2021 zurück und ist nun als Direktor der Schule in Alicante tätig. Der OR ernannte seinen Stellvertreter, Herrn Beckmann, zum Nachfolger, der bis Ende des Jahres beide Funktionen − Generalsekretär und Stellvertretender Generalsekretär − übernahm. 4 / 88 2022-02-D-2-de-3
3. Umsetzung der Ziele des Mehrjahresplans 2019 - 2021 Der Mehrjahresplan 2019-2021 wurde vom Obersten Rat in seiner Sitzung im April 2019 genehmigt und enthält 7 Mehrjahresziele. A. Neue Kostenteilungsvereinbarung definieren und umsetzen Die im April 2019 genehmigte Kostenteilungsvereinbarung, die auf eine Erhöhung des Prozentsatzes und der Gesamtzahl der abgeordneten Lehrkräfte abzielte, hat ihr Ziel nicht erreicht. Der Trend, dass die Zahl der abgeordneten Lehrkräfte weiter sinkt, konnte nicht umgekehrt werden. Sobald dies offensichtlich wurde, wurde die Arbeitsgruppe des Erweiterten Ratsvorsitzes beauftragt, eine Analyse der Gründe durchzuführen und einen neuen Vorschlag für eine Kostenteilungsvereinbarung auszuarbeiten. B. Steigerung der Attraktivität des Systems der Europäischen Schulen Im April 2019 genehmigte der Oberste Rat mehrere Maßnahmen, um die Attraktivität der Europäischen Schulen für die verschiedenen Personalkategorien zu erhöhen. Die meisten dieser Maßnahmen sind im September 2019 in Kraft getreten. Die Analyse der Leistungsindikatoren zeigt, dass die Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung hatten. Während aus der obigen Tabelle hervorgeht, dass die Gesamtzahl der Abordnungen zurückgegangen ist und weit unter dem Zielwert liegt, ist die Zahl der unbesetzten Stellen, die EN, FR oder DE auf C1/C2-Niveau erfordern, für Englisch zurückgegangen, für Französisch konstant geblieben und für Deutsch gestiegen. Ein Blick auf die Zahlen der - abgeordneten und lokal eingestellten - Lehrkräfte, die das System der ES vorzeitig verlassen, zeigt, dass sich die Situation im Vergleich zu vor drei Jahren verschlechtert hat. Auch die Zahl der Einstellungsverfahren, für die ein Einstellungsverfahren nicht ausreichte, hat sich verschlechtert, anstatt sich zu verbessern. Im Dezember 2021 prüfte der Oberste Rat neue vorläufige Vorschläge, um die Attraktivität der Europäischen Schulen für die verschiedenen Personalkategorien zu erhöhen. Die endgültigen Vorschläge und ihre Auswirkungen auf den Haushalt werden dem Obersten Rat im April 2022 vorgelegt. 5 / 88 2022-02-D-2-de-3
C. Erfolgreiche Einführung des neuen Benotungssystems Im Schuljahr 2020-2021 haben die COVID-19-Pandemie, die anschließende Annullierung der mündlichen EB-Prüfungen und die alternative Berechnung der Endnote die Ergebnisse beeinflusst. Die Pandemie hat auch dazu geführt, dass der Unterricht vor Ort zeitweise ausfiel und die Abwesenheitsquote hoch war. 6 / 88 2022-02-D-2-de-3
D. Umsetzung des Konzepts zur pädagogischen Unterstützung und Bereitstellung einer integrativen, hochwertigen Bildung Trotz der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störungen verläuft die Umsetzung des Aktionsplans für Pädagogische Unterstützung und Integrative Bildung im Allgemeinen nach dem ursprünglichen Plan. 1- 24 von 29 (83 %) der kurz- und mittelfristigen, sehr wichtigen und wichtigen Maßnahmen wurden vollständig umgesetzt: - Alle kurzfristigen Maßnahmen wurden umgesetzt. - Zwei sehr wichtige mittelfristige Maßnahmen sind noch nicht vollständig umgesetzt worden: o Maßnahme 7.3 Es werden systemweit harmonisierte Instrumente zur frühzeitigen Erkennung/pädagogischen Diagnostik eingeführt, und o Maßnahme 7.1 Die Festlegung einer Höchstzahl von Schülern in Klassen mit Schülern, die intensive Unterstützung A oder dauerhaft eine Unterstützungslehrkraft im Klassenzimmer erhalten, beginnt im Januar 2022. - Drei wichtige, mittelfristig angelegte Maßnahmen sind noch nicht vollständig umgesetzt worden: o Maßnahme 6.2 Unterrichtsmaterial: Die Ermittlung gemeinsamer Bereiche zur Anschaffung von zugänglichem Unterrichtsmaterial und Assistenzmaterial wird derzeit diskutiert. o Maßnahme 8.1 Die Ermittlung bestehender Schwierigkeiten beim Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich und die Formulierung von Vorschlägen, wie ein erfolgreicher Übergang gewährleistet werden kann, werden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von pädagogischer Unterstützung und integrativer Bildung behandelt. Das Verfahrensdokument soll dem Gemischten Pädagogischen Ausschuss im Februar 2022 vorgelegt werden. o Maßnahme 8.2 Die Förderung des Konzepts multiprofessioneller, „bereichsübergreifender“ Betreuungsteams und die Festlegung einer bestimmten Anzahl von freien Stunden/Perioden in dem Dokument über „Interne Strukturen“ wird derzeit auf Systemebene diskutiert. 2. Schließlich wurden drei sehr wichtige und langfristige Maßnahmen bereits abgeschlossen. - Anzahl der abgelehnten Einschreibungen - eine im Primarbereich und zwei im Sekundarbereich. - Anzahl der Schüler, die auf Beschluss der Schule in andere Systeme umgeleitet wurden - 0 Fälle. 7 / 88 2022-02-D-2-de-3
- Ordnungsgemäße Konsultation des Inspektors bei jeder Ablehnung und/oder Umleitung - die beiden Fälle abgelehnter Einschreibungen für den Sekundarbereich wurden nicht gemäß dem Verfahren untersucht: Die Inspektoren wurden nicht konsultiert. Neben der Umsetzung des Aktionsplans wurde auch das Konzept zur Bereitstellung von pädagogischer Unterstützung und integrativer Bildung überarbeitet. E. Effektives und verlässliches Internes Kontrollsystem an allen Europäischen Schulen und beim BGS Verbesserungen wurden im Hinblick auf die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) und des Internen Auditdienstes (IAS) erzielt. Der Rechnungshof hat jedoch bei seiner Überprüfung der internen Kontrollsysteme des BGS und der Schulen, der Einzelabschlüsse und der konsolidierten Abschlüsse erhebliche Schwachstellen festgestellt und kann daher noch nicht bestätigen, dass die Finanzverwaltung der Schulen im Jahr 2020 in vollem Umfang mit der Haushaltsordnung und dem Statut für das Personal in Einklang stand. In Bezug auf den IAS wurden 14 Empfehlungen umgesetzt oder als überprüfungsreif eingestuft. 5 Empfehlungen stehen noch aus, darunter eine kritische Empfehlung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Elternvereinigungen. Eine Anti-Betrugs-Strategie wurde entwickelt und stehe kurz vor der Veröffentlichung. 8 / 88 2022-02-D-2-de-3
F. Einführung eines neuen Führungsmodells Das neue Führungsmodell, das die Verantwortlichkeiten auf zentraler Ebene in den Funktionen des Anweisungsbefugten der Europäischen Schulen (= Generalsekretär, AO ES) und des Rechnungsführers zentralisiert, wurde vollständig umgesetzt. Der AO ES stellte seinen ersten globalen jährlichen Tätigkeitsbericht für das Haushaltsjahr 2020 vor. G. Anerkannte Europäische Schulen (AES) - Verbesserung der Qualität von Auditverfahren Es gibt zwei Hauptfaktoren, die zum Erreichen der in Ziel 1 genannten Leistungen beigetragen haben. Erstens die Einführung der obligatorischen Vorlage für Konformitätsdossiers. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass alle wesentlichen Informationen enthalten sind und dass die enthaltenen Informationen nicht unnötig durch zusätzliches Material verkompliziert werden. Zweitens prüft und kommentiert das AES-Team im BGS jetzt alle Konformitätsdossiers, bevor diese an den GPA geschickt werden. Diese ausgezeichnete Kommunikation zwischen den Schulen/Delegationen und dem BGS gewährleistet, dass die meisten möglichen Probleme vor der Einreichung der Dokumente gelöst werden. In einem Fall (Oktober 2020) wurde ein Problem absichtlich nicht berücksichtigt, da der Oberste Rat als qualifizierter angesehen wurde, um eine geeignete Lösung zu finden. In Bezug auf Ziel 2 ist die Verwendung des Audit-Toolkits obligatorisch. Dies wurde vom Obersten Rat im Dezember 2019 genehmigt und soll erstmals bei den Audits im Herbst 2020 praktiziert werden. Es wurden genügend Sachverständige und Inspektoren zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass alle Audits wie geplant unter Verwendung des Toolkits für die Bewertung durchgeführt werden konnten. 9 / 88 2022-02-D-2-de-3
4. Umsetzung des Jahreplan 2021 4.1 Zusammenfassung der Umsetzung der gemeinsamen Jahresziele und Prioritäten 2021 A. Pädagogische Prioritäten Für das Schuljahr 2020-2021 wurden drei gemeinsame Prioritäten aufgestellt: Priorität 1 Einführung des neuen Benotungssystems (NMS) Stufe Sekundarstufe ✓ Teilen Sie dem BGS die Ergebnisse Ihrer Bewertung der Wichtigste Schritte Umsetzung im Schuljahr 2019-20 mit (Zieldatum: 30. Oktober 2020 ✓ Gewährleistung, dass alle betroffenen Lehrkräfte über fundierte Kenntnisse des neuen Benotungsschemas verfügen: Verwendung der aktualisierten Leitfäden und der FAQ sowie des Inputs aus den Schulungen für Stellvertreter im Juni 2019, ✓ Sicherstellung eines Angebots geeigneter Schulungsmaßnahmen für Lehrer (pädagogische Tage usw.); ✓ Beobachtung und Bewertung des Unterrichts und des Einsatzes der NMS (kompetenzbasierte Beurteilung ) gemäß dem Dokument Benotungsschema der Europäischen Schulen: Leitfaden für die Anwendung" ✓ Austausch von BAC- Bewertungen auf Papier mit Bewertungsschema unter Lehrern zur Vorbereitung von BAC- Vorschlägen für die BACC 2021; 10 / 88 2022-02-D-2-de-3
✓ Weitere Überwachung und Analyse der Noten der Schüler (SMS) und Durchführung von Maßnahmen, wenn ein erheblicher Harmonisierungsmangel festgestellt wird; ✓ Sicherstellung detaillierter Informationen für Schüler und Eltern; ✓ Erstellung einer Analyse der S5- und S6-Ergebnisse und Weitergabe an BGS (Zieldatum 30. Juni 2021). ✓ Austausch von BAC-Arbeitsbeispielen auf Papier mit Erreichte Ziele Bewertungsschema unter Lehrern zur Vorbereitung von BAC- Vorschlägen für die BACC 2021; ✓ Der Unterricht und die kompetenzbasierte Beurteilung mit den NMS gemäß den Richtlinien wurden global überwacht und bewertet ✓ Alle S5- und S6-Tests wurden anhand einer gemeinsamen Kompetenzmatrix erstellt und korrigiert, die auf der in den NMS beschriebenen kompetenzbasierten Bewertung basiert. ✓ BAC-Arbeitsbeispiele auf Papier wurden zwischen Lehrern geteilt, um BAC-Vorschläge für 2021 vorzubereiten ✓ Die Noten der Schülerinnen und Schüler wurden per SMS überwacht und ausgewertet. Im Falle größerer Unstimmigkeiten wurden Maßnahmen zur Problemlösung ergriffen ✓ Die Analyse der S5- und S6-Ergebnisse wurde dem BGS vor dem 30.06. mitgeteilt. ✓ Fortführung der Überwachung der Ergebnisse Weitere Maßnahmen ✓ Weitere Unterstützung neuer und weniger erfahrener Lehrkräfte bei NMS. Priorität 2 Umsetzung der Empfehlungen des Beurteilungsberichts für pädagogische Unterstützungsmaßnahmen und Umsetzung des Aktionsplans für pädagogische Unterstützung und integrative Bildung Stufe Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe Wichtigste Aus dem Bericht zur Bewertung der pädagogischen Unterstützung: Schritte - Begleitung der Umsetzung der festgelegten Prioritäten auf der Grundlage des Berichts über die Bewertung der pädagogischen Unterstützung (Umsetzungsplan); - Erstellung eines Haushaltsentwurfs für 2022, der die Umsetzung der Empfehlungen berücksichtigt; - Fortführung der Umsetzung der Empfehlungen - Erstellung eines Selbstevaluierungsbericht über die erzielten Fortschritte. Aus dem Aktionsplan für pädagogische Unterstützung und integrative Bildung: ✓ Sicherstellung des Vorhandenseins und des leichten Zugangs zu umfassenden, schulspezifischen Leitlinien in Übereinstimmung mit der Strategie; 11 / 88 2022-02-D-2-de-3
✓ Verfügbarkeit klarer Verfahren und Nachweise für die Entscheidung über die Einschreibung/Nicht-Einschreibung eines Kindes, einschließlich externer Sachverständiger und unter Berücksichtigung des besten Interesses des betreffenden Kindes. Erreichte Ziele Aus dem Bericht zur Bewertung der pädagogischen Unterstützung: ✓ Die Umsetzung der festgelegten Prioritäten auf der Grundlage des Umsetzungsplans wurde in allen Schulen fortgesetzt, ebenso wie die Umsetzung der Empfehlungen ✓ Erstellung des Haushaltsplans für 2022, der die Umsetzung der Empfehlungen widerspiegelt. ✓ Einige Schulen haben den Selbstbeurteilungsbericht bereits erstellt, andere sind noch dabei, den Selbstbeurteilungsbericht zu konkretisieren Aus dem Aktionsplan Bildungsförderung und integrative Bildung: ✓ Sicherstellung schulspezifischer Leitlinien, die der politischen Stoßrichtung entsprechen. Sie sind auf den Websites der Schulen abrufbar ✓ In den meisten Schulen wurden klare Verfahren entwickelt, die sich auf dokumentarische Nachweise für die Einschreibung/Nicht- Einschreibung stützen; einige wenige Schulen müssen die Verfahren noch ausarbeiten ✓ Formulieren des Selbstbeurteilungsberichts Weitere Maßnahmen ✓ Fortführung der Umsetzung der Empfehlungen ✓ Abschluss aller Verfahren im Zusammenhang mit der Einschreibung/Nicht-Einschreibung Priorität 3 Gewährleistung einer hohen Lehr-und Lernqualität bei (teilweiser) Aufhebung des Lehrbetriebes vor Ort. Stufe Vorschule, Grundschule und Sekundarstufe - Erarbeitung der Qualitätssicherungsstrategie der Task Force und Wichtigste Schritte einer aktualisierten Politik für den Fernunterricht und das Fernstudium und Festlegung diesbezüglicher Mindeststandards. - Anpassung der individuellen und Gruppen-Lernpläne (GLP/ILP) für die Situation des Fernunterrichts. - Bestimmung auf jeder Stufe von Gleichaltrigen, die insbesondere neue Mitschüler beim Fernunterricht unterstützen. - Erarbeitung einer Fortbildungspolitik in Bezug auf den Fernunterricht. - Unterstützung neu ankommender Schüler bei der Gewöhnung an den Fernunterricht. 12 / 88 2022-02-D-2-de-3
- In allen Schulen wurden Leitlinien für den Fernunterricht Erreichte Ziele entwickelt. Die meisten Lehrer waren sich der Erfordernisse dafür bewusst. - Für den Fernunterricht wurden sowohl GLP als auch ILP weiterentwickelt. Die Lehrkräfte haben sich an die sich ständig ändernden Regeln/Szenarien gewöhnt: Kurse vor Ort, Online- Kurse, Rotationsmodell. - In allen Schulen wurden Schulungen für Lehrer zum Thema Fernunterricht organisiert. - Neue Schüler haben eine elementare individuelle Unterstützung für den Fernunterricht erhalten. - Fortführung der regelmäßigen Schulungen zur Auffrischung der Weitere Maßnahmen Kenntnisse des Lehrpersonals für den Fernunterricht im Falle eines künftigen Lockdowns B. Finanz- und Verwaltungsziele Für das Haushaltsjahr 2021 waren fünf gemeinsame Ziele in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen, interne Kontrolle, Sicherheit und allgemeiner Datenschutz vorgesehen. Spezifische Gewährleistung der Aktualisierung des materiellen Anlagenregisters gemäß den Zielsetzung 1 Vorschriften der HO Gemäß Art. 82 der Haushaltsordnung (neu ab 1. Januar 2021) wird für alle beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände ein Anlagenregister nach einem vom Rechnungsführer erstellten Modell geführt. Alle drei Jahre wird eine Kontrolle der sachlichen Richtigkeit der Eintragungen in das Anlagenregister nach einem vom Rechnungsführer erstellten Modell durchgeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schule diese Bestimmung einhält. Zuständigkeit? Leiter des Rechnungswesens, alle Abteilungsleiter und Schulen Wichtigste - Bereitstellung eines Modells für das Anlagenregister (BGS) Schritte - Durchführung einer materiellen Kontrolle, falls erforderlich - Aktualisierung der Inventareinträge in der Buchhaltungssoftware SAP - Versand einer Kopie der Kontrolle und Aktualisierung an das Büro des Generalsekretärs Ergebnisse ✓ Das Modell für das Anlagenregister und die Leitlinien wurden den Schulen zur Verfügung gestellt. ✓ Fünf Schulen haben im Jahr 2021 eine materielle Kontrolle durchgeführt ✓ Drei Schulen, die die materielle Überprüfung im Jahr 2021 durchgeführt haben, haben die Inventareinträge in der Buchhaltungssoftware SAP aktualisiert. ✓ Drei Schulen, die im Jahr 2021 eine materielle Bestandsprüfung durchgeführt haben, haben dem BGS eine Kopie der Prüfungsergebnisse und eine Aktualisierung übermittelt. ✓ Darüber hinaus hat eine Schule, die Ende 2020 eine materielle Kontrolle durchgeführt hat, auch die Einträge in der Buchhaltungssoftware SAP aktualisiert und Anfang 2021 eine Kopie der Überprüfung an das BGS geschickt. Weitere ✓ Zwei Schulen müssen noch die Einträge in SAP aktualisieren, den Kontrollbericht Maßnahmen fertigstellen und eine Kopie an das BGS senden. ✓ Drei Schulen und das BGS planen eine erneute materielle Überprüfung im Jahr 2022. 13 / 88 2022-02-D-2-de-3
Spezifische Umsetzung des Zeitplans gemäß Memorandum über die Durchführung der Zielsetzungen 2 außerbudgetären Aktivitäten (> 1 Jahr) - Fortführung seit 2020 Leiter des Rechnungswesens, Zuständigkeit? Schulen Zentraler Rechnungsführer, Leiter Interne Kontrolle - Unterstützung der Schulen bei der - Verwenden Sie die SAP-Profitcenter; Wichtigste Schritte Umsetzung des Memorandums (z. B. - Rechnungsstellung an die Eltern per durch Anleitung, Schulung und SMS für alle Aktivitäten der Gruppe 1 Vorlagen); - Ausstellung von Rechnungen an alle - Verabschiedung der Vertragspartner über SAP; Haushaltsordnung, um - Durchführung einer Ausschreibung für sicherzustellen, dass Schulausflüge Klassenfahrten im Schuljahr 2021-2022 als haushaltswirksame Tätigkeiten (gemeinsam mit dem BGS); behandelt werden können; - Information an AB über die Abwicklung - Start der Ausschreibung für der Aktivitäten der Gruppen 2 und 3. Klassenfahrten (Abschluss im Frühjahr 2022) - Verabschiedung des Memorandums über außerbudgetäre Posten (Ausschluss von Klassenfahrten) ✓ Eine interne Arbeitsgruppe hat ✓ Alle Schritte wurden umgesetzt, Ergebnisse Leitlinien für die Aufnahme von wenn auch aufgrund der Pandemie Klassenfahrten in den Haushalt Covid 19 in einem reduzierten erarbeitet. Diese wurden vom Umfang Obersten Rat im Dezember 2021 ✓ Die Vorbereitungen für die genehmigt (2021-10-D-35-de-2). Ausschreibung von Klassenfahrten ✓ Die vorgeschlagenen Änderungen der sind im Gange (siehe linke Spalte). Haushaltsordnung, die hauptsächlich die Artikel 6, 10, 14 und 19 betreffen, wurden an der Sitzung des Obersten Rates im Dezember 2021 angenommen (Dok: 2021-10-D-36- de-4). ✓ Die Vorbereitungen für die Ausschreibung haben begonnen (offenes Verfahren betreffend Klassenfahrten für etwa 5-6 Mio. EUR pro Jahr, Bestimmung von 6 Losen, Auswahlkriterien hinsichtlich Sprache, bisherige Erfahrung, Umsatz). ✓ Durchführung von Ausschreibungen ✓ Eine Schule muss noch die Weitere Maßnahmen für Klassenfahrten Rechnungsstellung an Dritte über SAP ✓ Das derzeit geltende Memorandum fertigstellen. über die Verwaltung bleibt 2022 in Kraft. Das aktualisierte, zu erstellende Memorandum soll 2023 in Kraft treten. 14 / 88 2022-02-D-2-de-3
Spezifische Begrenzung des Haushaltsüberschusses für das Jahr 2021 auf maximal 1,0 % des Zielsetzungen 3 Haushalts der Schule und des BGS ( definitiv verabschiedeter Haushalt). Zuständigkeit? Leiter der Buchhaltung BGS und Schulen - Erstellung einer angemessenen Analyse der Hochrechnungen für den Wichtigste Schritte Budgetverbrauch im Juli 2021. - Präsentation einer realistischen Einschätzung des Haushaltsbedarfs für den Nachtragshaushalt im September 2021 - Genaue Überwachung des Budgetverbrauchs bis Ende 2021, einschließlich des Übertrags auf 2022. ✓ Der vorläufige Mittelbedarf für das ✓ Trotz kontinuierlicher Verbesserungen Ergebnisse Jahr 2021 beläuft sich auf 98,3 % des konnten vier Schulen das angestrebte angenommenen Haushaltsplans. Der Ziel nicht erreichen geschätzte Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2021 beläuft sich auf etwa 200 000 EUR, das sind 1,3 % des BGS-Haushalts für 2021. ✓ Weitere genaue Überwachung des ✓ Weitere genaue Überwachung des Weitere Maßnahmen Budgetverbrauchs, um die Nutzung Budgetverbrauchs, um die Nutzung der der verfügbaren Ressourcen zu verfügbaren Ressourcen zu maximieren. maximieren. Spezifische Allgemeiner Datenschutz: Zielsetzungen 4 Einhaltung der DSGVO − Umsetzung der Datenschutzverordnung (Datenschutz- Grundverordnung 2018, DSGVO) Zuständigkeit? Datenschutzbeauftragter Schulen - Erneuter Vorstoß zur Fertigstellung - Eintragung der wichtigsten und Wichtigste Schritte des Verzeichnisses von sensibelsten Verarbeitungstätigkeiten für die Datenverarbeitungstätigkeiten der Schule Schulen, wo dies noch aussteht, in das Register der sowie für die Abteilungen des BGS. Datenverarbeitungstätigkeiten (abrufbar Aktualisierung der Anleitung für das über das Portal des DSB) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. - Fortbildungen für die Datenschutzbeauftragten der Schulen zum Thema der Verwendung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. - Überprüfung und Veröffentlichung der Datenverarbeitungstätigkeiten, die die Datenschutzbeauftragten der Schulen hochgeladen haben. - Ansetzen halbjährlicher Sitzungen (wenn möglich, dreimal im Jahr) mit dem Netzwerk der Datenschutzbeauftragten (DPO). 15 / 88 2022-02-D-2-de-3
- In Zusammenarbeit mit dem Netz der behördlichen Datenschutzbeauftragten den Datenschutz auf der Tagesordnung halten (Quiz, Newsletter, Kurznachrichten). - Neustart der AG Gesundheitsdaten. - Zusammenarbeit mit dem IKT-Team in Bezug auf SMS-Zugriffsrechte - Entwurf einer Änderung des MySchool-Vertrags bezüglich der Beauftragung von Unterauftragsnehmern. - Weiterführung der Sensibilisierungsschulungen für die Mitarbeiter des BGS - Entwurf von Standardklauseln und Vorlagen von Datenschutzvereinbarungen für das Beschaffungswesen - Unterstützung der Abteilung ZZ/IKT bei der Einrichtung eines Online- Einschreibungsformulars für die Brüsseler Schulen, Bereitstellung von Bewertungen und Empfehlungen ✓ Besprechung des Netzwerks der ✓ Die meisten Schulen haben die Ergebnisse Datenschutzbeauftragten im Februar wichtigsten und sensibelsten Daten 2021: Erinnerung der in das Register der Datenschutzbeauftragten der Datenverarbeitungstätigkeiten im Schulen, wie wichtig das Verzeichnis Portal des DSB aufgenommen. von Verarbeitungstätigkeiten ist ✓ In 4 Schulen ist der Prozess der (DSGVO-Vorschrift). Aufzeichnung noch im Gange. ✓ Gespräche mit den Mitarbeitern der Abteilung Personalwesen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021. Entsprechende Unterlagen für die HR-Verarbeitungstätigkeiten wurden in das Register hochgeladen. ✓ Aktualisierung des Leitfadens für die Nutzung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie des Excel-Dokuments mit der Auflistung der wichtigsten Datenverarbeitungstätigkeiten, das den Schulen zugestellt wird, sowie Organisation einer Schulung zur Nutzung des Verzeichnisses im März 2021. ✓ Überprüfung und Veröffentlichung (DSB-Portal − SharePoint) der Datenverarbeitungstätigkeiten, die die Datenschutzbeauftragten der Schulen hochgeladen haben. Diese 16 / 88 2022-02-D-2-de-3
Überprüfung läuft noch (Austausch mit den Datenschutzbeauftragten der Schulen für weitere Klärung und Änderungen erforderlich). ✓ Zwei Sitzungen des Netzwerks der Datenschutzbeauftragten (Februar und Juni 2021). ✓ Versand von Neuigkeiten und Quizspielen am Datenschutztag an das Personal des BGS. Diese Praxis wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt. ✓ Organisation der AG Gesundheitsdaten im Mai und Juni 2021. ✓ Zugriffsrechte SMS: Laufende Zusammenarbeit mit der IKT- Abteilung zur Erarbeitung einer gemeinsamen Abmachung über die Nutzung von SMS durch das BGS und die Schulen. ✓ Änderung des MySchool-Vertrags nicht mehr nötig. ✓ Fortbildungen zum Thema konnten 2021 nicht fortgesetzt werden. ✓ Entwurf von Standardklauseln und Vorlagen für Datenschutzvereinbarungen an das Beschaffungswesen übermittelt. ✓ Einschreibungsportal für die Schulen in Brüssel: (i) Allgemeine Ratschläge an die Abteilung ACI/IKT für die Einrichtung eines solchen Einschreibungsportals, (ii) Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam mit der Abteilung Zulassungsstelle/IKT durchgeführt und dem Generalsekretär zur endgültigen Entscheidung vorgelegt, sowie (ii) Datenschutzerklärungen zur Veröffentlichung im Portal erarbeitet. ✓ Fortsetzung der Arbeit an der ✓ Fortsetzung der Arbeiten am Verzeichnis Weitere Maßnahmen Erfassung aller der Verarbeitungstätigkeiten. Verarbeitungstätigkeiten der BGS- Abteilungen im Hinblick auf deren Eintragung in das Verzeichnis. ✓ Weiterführung der Fortbildungen zum Thema für BGS-Mitarbeiter im Jahr 2022. ✓ Durchführung einer Datenschutz- Folgenabschätzung für andere laufende Projekte (z. B. HCM- Projekt). 17 / 88 2022-02-D-2-de-3
Spezifische Verabschiedung, Veröffentlichung und Beginn der Umsetzung der Vereinbarung Zielsetzungen 5 über die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen (>1 Jahr) Zuständigkeit? Leitender Koordinator, Beauftragter für Sicherheit und Gefahrenabwehr BGS und Schulen - Überprüfung, Genehmigung und Veröffentlichung der Verfahren, die das Wichtigste Schritte Memorandum über die Anwendung von Sicherheitsverfahren enthält: - Zugriffbedingungen, - Lieferbedingungen, - Videoüberwachung und - Verfahren im Falle von Schulschließungen - (Leitender Koordinator BGS, Sicherheitsbeauftragte BGS in Zusammenarbeit mit den Schulen); - Festlegung eines Zeitplans für die Umsetzung; (leitender Koordinator BGS, Sicherheitsbeauftragter BGS in Zusammenarbeit mit den Schulen) - Gegebenenfalls Berechnung der für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Mittel (Direktor und stellvertretender Direktor für Finanzen und Verwaltung (DFV)); - Erforderlichenfalls Festlegung von Verfahren zur Einhaltung der Gesetze des Gastlandes sowie der Besonderheiten der Schule (Direktor, DFV, örtlicher Sicherheitsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter); - Beginn der Umsetzung der Maßnahmen nach dem festgelegten Zeitplan (Direktor, EDA, örtlicher Sicherheitsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter). ✓ Ausarbeitung, Überprüfung und ✓ Die Zugangspolitik wurde erarbeitet und Ergebnisse Genehmigung der Zugangsregelung besprochen. Sie wird 2022 an jeder für die Europäischen Schulen und Schule umgesetzt. das BGS - Leitlinien ✓ Umsetzung der Zugangsrichtlinie in ✓ Entwicklung und Umsetzung der Weitere Maßnahmen den Schulen. Zugangsrichtlinie ✓ Entwicklung und Umsetzung weiterer ✓ Die Entwicklungen und Diskussionen oben genannter Leitlinien. über die anderen Politiken werden im Laufe des Jahres 2022 mit Unterstützung des zentralen Sicherheitsbeauftragten fortgesetzt ✓ Für drei weitere Schulen: Entwicklung spezifischer Verfahren zu den Themen Brandschutz, Anti-Mobbing und Covid- 19-Management. 18 / 88 2022-02-D-2-de-3
4.2 Qualitätssicherung im Finanz- und Verwaltungsbereich A. Aufbau des Finanzmanagementsystems • Abgrenzung der Aufgaben Das vom Generalsekretär im Jahr 2018 herausgegebene Memorandum wurde mit wenigen Ausnahmen (9), die sehr kleine Buchhaltungsteams an den Schulen in Bergen, Frankfurt, Karlsruhe, Mamer, München und Varese betrafen, weiterhin in allen Schulen und am BGS angewendet. Alle Änderungen an den Tabellen zur Aufgabenabgrenzung wurden der Abteilung "Interne Kontrolle" übermittelt. Diese genehmigte die Änderungen, bevor sie in SAP als produktiv gesetzt wurden. • SAP-Buchhaltungssystem Die SAP-Buchhaltungssoftware wurde im Jahr 2021 weiter verbessert. Die wichtigsten Veränderungen sind folgende: ✓ Umsetzung der IAS-Empfehlung "Sperrung von Konten für manuelle Buchungen". ✓ Entwicklung des SAP HCM-Moduls für die Verwaltung der Gehälter des abgeordneten Personals; die Einführung ist für den 15/03/2022 geplant. ✓ Start der Ausarbeitung des neuen Handbuchs für die MIRO-Transaktion (Eingangsrechnungen bei Beschaffungen). Es wurden Schulungen für neue beigeordnete Direktoren für Finanzen und Verwaltung durchgeführt. • Genehmigung von Zahlungen in SAP und dem Online-Banking-System Das SAP-Buchhaltungssystem ist mit dem Online-Banking-System ISABEL verbunden, das von allen Schulen und dem BGS genutzt wird. Alle Zahlungen werden in SAP ausgelöst und automatisch an das Online-Banking-System weitergeleitet, wo sie von zwei zeichnungsberechtigten Mitarbeitern freigegeben werden (Unterschrift 1: Örtlicher Rechnungsführer Korrespondent in den Schulen/BGS/Vertretung, Unterschrift 2: Der zentrale Rechnungsführer oder sein Team im Falle einer Delegierung). Im Jahr 2021 mussten die Schulen in Brüssel I und III, München und Varese eine begrenzte Anzahl (insgesamt 10) von Zahlungen außerhalb des SAP-Systems vornehmen und diese in das Ausnahmenregister eintragen. Vereinfachtes Modell Das SAP-System bietet die Möglichkeit einer Delegierung vom Anweisungsbefugniissen an den Überprüfer (vereinfachtes Modell der Aufgabenabgrenzung). Der Arbeitsprozess endet mit der Überprüfung (Vier-Augen-Prinzip statt des üblichen Sechs-Augen-Prinzips). Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Modells ist eine Risikobewertung und ein Delegationsbeschluss. Im 19 / 88 2022-02-D-2-de-3
Jahr 2021 haben die Schulen von Alicante, Brüssel I und II sowie Karlsruhe ein vereinfachtes Modell (4-Augen- statt 6-Augen-Modell) für weniger risikobehaftete Transaktionen angewendet. • Zentrale Genehmigung des Jahresabschlusses für 2020 Der zentrale Rechnungsführer unterzeichnete die Einzelabschlüsse 2020 aller Schulen und des BGS und leitete sie an die jeweiligen Gremien weiter. Er unterzeichnete auch den konsolidierten Jahresabschluss für das gesamte System der Europäischen Schulen, bevor er ihn dem Obersten Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Patentamt und dem Europäischen Rechnungshof übermittelte, wie in Artikel 73 der Haushaltsordnung vorgesehen. • Halbjahresbericht Ein Halbjahresbericht über den Stand des Haushaltverzehrs und Schlussfolgerungen zum internen Kontrollsystem wurde dem Obersten Rat im Juli 2021 übermittelt (Art. 103.7 HO). B. Überblick über die Schlussfolgerungen der Bewertung der Umsetzung des Systems der internen Kontrolle Aus der folgenden Tabelle gehen die wichtigsten, im Haushaltsjahr 2021 ergriffenen Maßnahmen hervor. Sie sind in Form von sechs Bausteinen dargestellt, die die tragenden Säulen des internen Kontrollsystems bilden. Baustein (Bereich) Ergriffene Maßnahmen 1. Auftrag und Werte - Wohlbefinden bei der Arbeit: o Ernennung eines internen Präventionsberaters im BGS. o Abstimmung, für alle ES in Belgien und das BGS, mit einem gemeinsamen externen Dienst für Prävention und Schutz vor psychosozialen Risiken bei der Arbeit. o Entwicklung von „Empfohlenen Fortbildungskursen für eine einheitliche Form des Umgangs mit Belästigungen“ im ES-System. o Koordinierung von Corona-Impfungen für die Mitarbeiter der ES in Belgien und des BGS durch den Medizinischen Dienst der EK. 2. Personalwesen - Herausgabe „neuer Richtlinien für das Auswahlverfahren von vor Ort eingestellten SDFVs“ im September 2021 zur Verbesserung des Einstellungsprozesses. - Fertigstellung eines Memorandums zur Fortbildungsstrategie, anwendbar für VDP in den Europäischen Schulen und beim BGS ab dem 01.01.2022, zur Klärung der Rollen und Zuständigkeiten sowie organisatorischer und haushaltsbezogener Aspekte des Fortbildungsmanagements. - Herausgabe der Durchführungsrichtlinien für die Bewertung der Leistung von Referenten beigeordneter Direktoren der Europäischen Schulen im Dezember 2021. 20 / 88 2022-02-D-2-de-3
- Bildung einer Unterarbeitsgruppe „Personalwesen“ im Rahmen der Arbeitsgruppe „Vereinfachung“, für den Austausch über und die Analyse unterschiedlicher Fragen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen. 3. Planung und - Anhaltende Unterstützung im Bereich Risikomanagement durch Risikomanagement ständige Weiterentwicklung der Register der Spitzenrisiken an den Schulen und im BGS in den Bereichen Pädagogik, Verwaltung und Finanzen und Personalwesen. - Fertigstellung und Herausgabe des generischen Risikoregisters für Sicherheit und Sicherheitsrisiken in den Europäischen Schulen. - Fortgesetzte Umsetzung des strategischen Mehrjahresplans für den Zeitraum 2019-2021, Festlegung gemeinsamer Ziele für die Schulen im Bereich Pädagogik für das Schuljahr 2021-2022 und in den Bereichen Verwaltung und Finanzen für das Geschäftsjahr 2022. - Beginn der Erstellung eines mehrjährigen Geschäftsplans 2022- 2024 für die Europäischen Schulen zur abschließenden Genehmigung durch den Obersten Rat im April 2022. - Weiterverfolgung der Umsetzung der gemeinsamen Ziele 2019- 2021 bei den Sitzungen des Obersten Rates. 4. Abläufe und - Abschluss der laufenden Überarbeitung der Haushaltsordnung, Kontrolltätigkeiten die ab dem 01.01.2022 auf den Haushalt der Europäischen Schulen anwendbar ist. - Herausgabe von Richtlinien zum Prozess der Prüfung der physischen Bestände (Vorgehensweise und Vorlage). - Fortgesetzte Arbeit am neuen Memorandum über Zahlungsverfahren (Herausgabe für 2022 geplant). - Entwicklung eines Ansatzes der EURSC zur Sperrung von Hauptbuchkonten im SAP-System. - Fertigstellung der Beschaffung von Übersetzungsleistungen. - Entwicklung eines neuen SAP HCM-Moduls für die Abwicklung der Gehälter abgeordneter Lehrkräfte (Go-Live für März 2022 vorgesehen). - Laufende Überarbeitung und Genehmigung der Tabellen zur Aufgabentrennung, die die Schulen und das BGS erstellt haben. - Ex-Post-Kontrollen im BGS und stichprobenartig in Schulen in den Bereichen Personalwesen, Beschaffung, interne Kontrollen und Aufgabentrennung (siehe entsprechendes Kapitel). 5. Informationen und - Erweiterte und verbesserte Darstellung der einzelnen Finanzberichterstattung Jahresabschlüsse der Schulen und des BGS. Abzeichnung der einzelnen Jahresabschlüsse 2020 der Schulen und des BGS durch den zentralen Rechnungsführer. - Abzeichnung der konsolidierten Jahresabschlüsse 2020 der Schulen durch den zentralen Rechnungsführer (Art. 73 HO). 21 / 88 2022-02-D-2-de-3
- Fortsetzung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Validierung des Buchhaltungssystems (siehe entsprechendes Kapitel). - Aktualisierung der Leitlinien zu Abrechnungsverbindlichkeiten - Herausgabe von Leitlinien für das Clearing offener Lieferantenposten - Umsetzung einer Berichterstattung über außerhalb von SAP erfolgte Zahlungen - Genehmigung der jährlichen Tätigkeitsberichte 2020 der Schulen und Vorbereitung des jährlichen Tätigkeitsberichts 2020 des BGS. - Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts 2020 des Systems der Europäischen Schulen und Vorlage beim Obersten Rat. 6. Prüfung und Einhaltung - Prüfung des Rechnungsabschlusses 2020 von 7 Schulen durch der Normen der die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte (ES internen Kontrolle Alicante, EEB I, EEB II, EEB III, EEB IV, ES Karlsruhe und München). - Abschlussbericht der IAS-Prüfung der Kontrollen in Bezug auf das Europäische Abitur und Entwicklung eines Aktionsplans. - Weiterverfolgung noch nicht umgesetzter Empfehlungen aus Prüfungen, die als „zur Überprüfung bereit“ eingestuft worden sind. Jede Schule und das BGS haben die Umsetzung des internen Kontrollsystems zum Ende des Berichtsjahres selbst bewertet. In der folgenden Tabelle sind die Normen der internen Kontrolle in Verbindung mit den sechs Bausteinen sowie die Zahl der Schulen/das BGS dargestellt, die die Normen vollständig (grün)/teilweise (gelb)/noch nicht (rot) umgesetzt haben. Die Tabelle zeigt auch die Verbesserungen zum Vorjahr. Das Ergebnis lautet wie folgt: 1) Die Normen der internen Kontrolle in Bezug auf den Auftrag und die Werte sind von den Schulen als wirksam umgesetzt beurteilt worden und funktionieren weitgehend reibungslos. Im Vergleich zu 2020 ist die Situation unverändert (1 teilweise umgesetzter Fall in „Auftrag“ und 3 teilweise umgesetzte Fälle in „Werte in Bezug auf Ethik und Organisation“). 2) Die Normen in Verbindung mit dem Personalwesen sind von den Schulen/dem BGS als wirksam umgesetzt beurteilt worden und funktionieren reibungslos. Gleichwohl gibt es nach wie vor Schwachstellen in beiden Feldern: sowohl bei der Personaleinstellung und -bindung wie auch bei der Personalleistung und -entwicklung (-1 pro Norm vollständig umgesetzt im Vergleich zu 2020). Diese ergeben sich hauptsächlich aus der Schwierigkeit, qualifiziertes Personal zu finden, aus erheblichen Verzögerungen bei den Prozessen der Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter und schließlich aus der hohen Anzahl nicht besetzter Stellen für abgeordnete Mitarbeiter, die weit hinter den Erwartungen und der Vereinbarung liegt. 3) Die ES haben die Normen der internen Kontrolle in den Bereichen „Planung und Risikomanagement“ in zufriedenstellender Form umgesetzt. Dies war einerseits möglich, 22 / 88 2022-02-D-2-de-3
weil die Schulen weiterhin gemeinsame Vorlagen für die jährlichen (pädagogischen und finanziellen/verwaltungstechnischen) Schulpläne verwenden und auf jährlicher Basis an der Erreichung gemeinsamer Ziele arbeiten. Jedoch hat sich in Bezug auf das „Systematische Risikomanagement“ die Situation in zwei Schulen aufgrund mangelnder Effizienz der Sicherheit und Sicherheitsprotokolle leicht verschlechtert. Diese Situation wird zum Teil durch Verbesserungen im Bereich „Definition der Ziele und Leistungsindikatoren“ kompensiert (+2 vollständig umgesetzt im Vergleich zu 2020). 4) In Bezug auf die Säule „Abläufe und Kontrolltätigkeiten“ ist im Vergleich zu 2020 insgesamt ein Rückschritt festzustellen. Die Normen in Bezug auf die „Betriebskontinuität“ wiesen in 2 Fällen eine rote Bewertung auf. Zusätzlich weisen die Normen „Betriebskontinuität“ und „Verfahren“ im Vergleich zum Vorjahr in der Kategorie „vollständig umgesetzt“ einen Fall weniger aus. In der Norm „Post- und Dokumentenmanagement“ hat das BGS seine Bewertung herabgesetzt (nicht umgesetzt). Eine Verbesserung war im Bereich „Ausnahmen“ zu verzeichnen. Dieser wurde als im ES-System vollständig umgesetzt bewertet. Schließlich lassen sich die größten Schwachstellen in dieser Säule teilweise durch Folgendes erklären: • In den Bereichen Rechnungsführung, Personaleinstellung und IT sollten die Verfahren verbessert werden. Darüber hinaus haben die Corona-Pandemie wie auch die begrenzten Mittel der Schulen weitere Verbesserungen ausgebremst. • In Bezug auf die Norm „Betriebskontinuität“ haben die meisten Schulen/das BGS keinen Notfallplan, der sich auf mögliche Großereignisse bezieht, und auch keinen Krisenplan für den Fall größerer Ausfälle umgesetzt. Um diese Schwachstelle 2021 zum Teil zu beheben, wurde ein IT-Notfallplan zur Wiederherstellung des Betriebs auf den Weg gebracht. 5) Im Fall der Normen der internen Kontrolle in der Säule „Informationen und Finanzberichterstattung“ hat die Hälfte der Schulen die Normen vollständig umgesetzt, in den übrigen dauert der Vorgang noch an. Ein zentrales Projekt zur Stärkung digitaler Backup- Lösungen beginnt im April 2022. Darüber hinaus analysiert die Arbeitsgruppe „Vereinfachung“ auch Verbesserungsinitiativen im Dokumentenmanagement. Im Fall der Normen der internen Kontrolle in der Säule „Informationen und Finanzberichterstattung“ hat sich die Situation im Vergleich zu 2020 verbessert (+3 vollständig implementiert in „Rechnungsführung und Finanzberichterstattung“). Die Norm „Management‐Informationen und Kommunikation“ ist vom Ergebnis her unverändert zum Vorjahr. Es gibt jedoch weiterhin Spielraum für Verbesserungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Berichtsfunktionen. 6) Die letzte Säule, „Prüfung und Einhaltung der internen Kontrollnormen“, wurde allgemein als vollständig umgesetzt bewertet und funktioniert reibungslos. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ergebnisse leicht rückläufig, vor allem aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung der Prüfempfehlungen (-1 vollständig umgesetzt in „Prüfungen“ und keine Veränderung bei den Ergebnissen in „Bewertung der Einhaltung der Internen Kontrollnormen“). Gestützt auf die Selbstbewertung der internen Kontrollsysteme an den Schulen/im BGS kann insgesamt festgestellt werden, dass trotz einzelner Fortschritte weitere erhebliche 23 / 88 2022-02-D-2-de-3
Sie können auch lesen