Januar 2022 1 - Gemeinde Ergersheim
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‐2‐ Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachstehende Informationen möchte ich an Sie weitergeben: 1. Gemeinderatssitzung am 06. Dezember 2021 1.1 Allgemeiner Bericht Kostenbeteiligung Gemeinde an Lüftungsanlagen Schulen in Bad Windsheim Die Gemeinde Ergersheim ist im Schulverband Bad Windsheim und im Schulverband Uffenheim an Unterhaltskosten und an Kosten für Bau- maßnahmen beteiligt. Aktuell liegen vom Schulverband Bad Windsheim zwei Kostenrechnun- gen für den Einbau von Lüftungsanlagen in der Mittelschule und in der Hermann-Delp-Schule vor. Die Kostenbeteiligungen für die Gemeinde Ergersheim belaufen sich für den Lüftereinbau in der Mittelschule auf 3.100,-- € und für den Lüfterein- bau in der Hermann-Delp-Schule auf 1.900, -- €. Zusammenarbeit Komm. Allianz mit Aischgrund & Steigerwald TV Kommunale Allianz; Imagefilm zur Tourismusförderung – Der Gemeinde wird aktuell die Möglichkeit angeboten, im Rahmen der Kommunalen Al- lianz A7 Franken West, eine Zusammenarbeit mit „Aischgrund & Stei- gerwald TV“ durchzuführen und einen eigenen Imagefilm ausstrahlen zu lassen. Dafür gibt es die Möglichkeit, in allen Folgen von "Aischgrund & Steiger- wald TV" für verschiedene Veranstaltungen, Freizeitattraktionen, Mu- seen, kommunale Einrichtungen, den Wirtschaftsstandort, Werbung von Unternehmen usw. mit einem eigenen TV-Spot zu werben. Dafür sollen zunächst die Unternehmen des Marktes abgefragt werden, ob Interesse besteht, entsprechende Werbungen zu schalten. (Beispiele unter: www.aischgrund.tv) Der Teilnahme der Gemeinde Ergersheim an dem Projekt wurde vom Bürgermeister bereits zugestimmt.
‐3‐ 1.2 Bauleitplanung der Stadt Burgbernheim; - Bebauungsplan Nr. 32 Gewerbegebiet „Schwebheim Ost“ - 4. Änderung Beteiligung der Behörden und Träger öffentli- cher Belange § 4 Abs. 1 BauGB des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren Die Stadt Burgbernheim möchte auf Grund eines Brandereignisses die Restrukturierung und Erweiterung einer gewerblichen Fläche im Osten des Gewerbegebiets Schwebheim ermöglichen. Aufgrund der ange- strebten Nutzungen soll auf dem etwa 4,5 ha großen Grundstück ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden. Mit der Planung soll eine effi- ziente Erschließung erfolgen. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 Ge- werbegebiet „Schwebheim Ost“ und die 4. Änderung des Flächennut- zungsplans im Parallelverfahren zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Ergersheim werden nicht berührt. Einwendun- gen bzw. Anmerkungen werden nicht erhoben. 1.3 29. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (RP8); - Beteiligungsverfahren Teilkapitel 6.2.2 Windenergie Die 29. Änderung ist eine Teilfortschreibung des Regionalplans der Re- gion Westmittelfranken (RP8). Sie dient der inhaltlichen Aktualisierung des Regionalplans im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 16.08.2021 in Kraft getretene 27. Änderung des Regionalplans Abschnitte 6.2.2.2 („Vor- ranggebiete Windkraft“) und 6.2.2.3 („Vorbehaltsgebiete Windkraft“) überarbeitet. In enger Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern soll im Rahmen der 29. Änderung ein bestehendes Vorbehaltsgebiet in Teilen zum Vorranggebiet aufgestuft (WK 67), ein bestehendes Vorranggebiet in seinem Gebietsumgriff erweitert (WK 56a) sowie drei Vorrang- (WK 69, WK 70, WK 71) und ein Vorbehaltsgebiet (WK 70a) in den Regional- plan neu aufgenommen werden. Der Gemeinderat nimmt die 29. Änderung des Regionalplans der Re- gion Westmittelfranken (RP8) Teilkapitel 6.2.2 Windenergie zur Kennt- nis.
‐4‐ 1.4 Bauantrag zum Einbau einer Schleppdachgaube auf bestehen- des Hofhaus, FlNr. 93, Gemarkung Ermetzhofen Beim Bauvorhaben geht es um den Einbau einer Schleppdachgaube in das Dach des bestehenden Hofhauses. Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis und erhebt keine Einwände. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 1.5 Barrierefreies Rathaus; - Grundsatzentscheidung Umsetzung Vorhaben „Bayern bar- rierefrei im öffentlichen Raum bis 2023“ umzusetzen Ministerpräsident Seehofer hat in seiner Regierungserklärung im No- vember 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern bis 2023 im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu gestalten. Um dies umzusetzen, wurden zwischenzeitlich Angebote eingeholt: Variante 1 Treppenlift Variante 2 Treppenlift Variante 3 Rollstuhlschräglift Der Gemeinderat beschießt die Umsetzung eines barrierefreien Zu- gangs zu den Amtsräumen im Gemeindezentrum und entscheidet sich nach Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten für eine der drei Varianten. 1.6 Kostentragung Sanierung der durch Starkregen geschädigter Wege Damit Synergien genutzt werden, wurde in Absprache mit den vier Ortssprechern entschieden, dass die durch den Starkregen geschädig- ten Wege in einer gemeinsam koordinierten Aktion in allen 4 Ortsteilen saniert werden. Hintergrund: Wenige Tage nach dem Hochwasserereignis, wurde vom Landratsamt eine Abfrage über die geschätzte Höhe der Schäden durch das Hoch- wasser durchgeführt. Seitens der Gemeinde Ergersheim wurden u.a. Schäden an der Infra- struktur sprich an Wirtschaftswegen in Höhe von ca. 30.000,-- € gemel- det. Nun kam ein Anruf vom Landratsamt, dass für die entstandene bzw. gemeldete Schadenshöhe es eine Förderung geben wird. Frau Hornig stellt mit den Rechnungen der Wegesanierung und den Bildnachweisen
‐5‐ nun einen Förderantrag. Wie hoch die Förderung sein wird, wird sich noch herausstellen. Auf jeden Fall wird es eine Förderung geben. Nach eingehender Beratung stimmt der Gemeinderat den Kosten für die Sanierungsarbeiten der durch Hochwasser geschädigten Wege zu. 1.7 Verein Heiterkeit Neuherberg e. V., 91465 Ergersheim; - Zuschussantrag für Anschaffungen DGH Neuherberg Mit Schreiben vom 09.11.2021 stellt der Verein „Heiterkeit“, Neuherberg, einen Zuschussantrag für folgende notwendige Anschaffungen: drei Lautsprecher 447,-- € Stuhltransportwagen 343,91 € Gesamtkosten: 790,91 € Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von € 567,41 zu gewähren. 1.8 Sirenenumrüstung auf digitale Alarmierung Im Zuge der Hochwasserkatastrophe wurde deutlich, dass die Warnung der Bevölkerung in Deutschland über Sirenen nach wie vor ein wichtiger Bestandteil des Katastrophenschutzes ist. Aus diesem Grund stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbe- wältigungspaketes 2020 bis 2022 Mittel für die Förderung der Sire- neninfrastruktur und die Einbindung in das modulare Warnsystem (MoWaS) Mittel zur Verfügung. Die Errichtung einer Sirene auf einem bestehenden Mast ist förderfähig, wenn sie den Förderbedingungen entspricht. Die Errichtung kann mit bis zu 10.850,-- € gefördert werden. In den Ortsteilen befinden sich zurzeit insgesamt 5 Sirenen. Für die Sirenenumstellung wäre demnach ein För- derbetrag in Höhe von 50.000,-- € zu erwarten. Der zu erwartende Ei- genanteil an den Kosten liegt gemäß Nachfrage pro Sirene bei ca. 3.000,-- €. Die Durchführung des Förderprogramms für alle teilnehmenden VG-Ge- meinden übernimmt die Verwaltung in Uffenheim. Der Gemeinderat beschließt die Sirenenumrüstung und die Übernahme der Kosten für den Eigenanteil der 5 Sirenen in den Ortsteilen der Ge- meinde Ergersheim.
‐6‐ 1.9 Ausstattung nördl. Rossmühlweg mit Straßenlampen Auf Antrag von Anwohnern besteht der Wunsch im nördlichen Roßmühl- weg, Ortsteil Ergersheim, diesen mit Straßenlampen auszustatten. Seitens der Verwaltung wird nun geprüft, ob für die Ausstattung des We- ges mit Straßenbeleuchtung umlagepflichtig ist. 1.10 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) Am 11.11.2021 wurde die Jahresrechnung 2020 örtlich geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es erga- ben sich keine Beanstandungen. Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Ergersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2020. Im nichtöffentlichen Teil waren 5 Tagesordnungspunkte zu beraten u. a. - Beschädigung Straßenbaum durch ein Auto Ortsteil Ergersheim - Sanierung Weg zur Bauschuttdeponie gemäß Angebot - Gemeinderat stimmt dem Erwerb des Anwesens Herbolzheimer zu - Beauftragung Planung Wärmeversorgung Baugebiet „Pfaffengrund“ und Umsetzung Wärmekonzept Gemeindezentrum 2. Bürgertests ab sofort möglich! Öffnungszeiten für Bürgertests im Gemeindezentrum Ergersheim sind: MO - FR jeweils von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr Mit einem negativen Ergebnis und dem Testnachweis haben Sie für 24 Stunden überall Zugang, wo 3 G vorgeschrieben ist. (Altenheime, Krankenhäuser etc.) gez. Bürgermeister Springmann
‐7‐ 3. Gemeinderatssitzungen 2022 Voraussichtliche Sitzungstermine - Sitzungstag ist immer der Montag! 10. Januar 07. Februar 07. März 04. April 02. Mai 13. Juni 04. Juli 01. August 05. September 10. Oktober 07. November 05. Dezember 2022 4. Bürgerversammlungen 2022 Die Bürgerversammlungen 2022 finden voraussichtlich statt am: Montag, dem 21.11.2022, 20.00 Uhr, Seenheim Gemeindehaus Dienstag, dem 22.11.2022, 20.00 Uhr, Neuherberg DGH Freitag, dem 25.11.2022, 20.00 Uhr, Ermetzhofen DaS Dienstag, dem 29.11.2022, 20.00 Uhr, Ergersheim GZ 5. Sprechtage 2022 der Deutschen Rentenversicherung Die Sprechtage 2022 finden jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.30 Uhr im Rathaus Uffenheim statt. Eine vorherige Terminverein- barung ist notwendig unter der Tel. 09842/207-16. Termine für Sprechtage in Uffenheim: 03.02. 03.03. 07.04. 05.05. 02.06. 07.07. 04.08. 01.09. 06.10. 01.12. 6. Informationen aus der Kirchengemeinde Ergersheim Familien-Gottesdienst am 6. Januar Am 6. Januar wird um 10 Uhr in der Kirche Buchheim ein Familien-Gottes- dienst für die ganze Pfarrei gefeiert. Unter dem Thema „Mit den Sterndeu- tern unterwegs“ spüren wir dem Weg nach, den die Sterndeuter damals zurückgelegt haben, um das Jesuskind im Stall von Bethlehem zu finden. Das Kamel „Habakuk“ wird davon erzählen, was einer seiner Vorfahren auf diesem Weg erlebt hat. Seniorennachmittag am 20. Januar Wenn es coronabedingt möglich ist, findet am Donnerstag, 20. Januar ab 14 Uhr im Gemeindehaus Alte Schule ein Seniorennachmittag statt. Dieser Nachmittag mit Pfarrerin Mechthild Bauer steht unter dem Thema „Heimat haben – Heimat finden“. gez. Pfarrehepaar Bauer
‐8‐ 7. Jahreshauptversammlung der BKE Am Mittwoch, dem 12.01.2022, um 20.00 Uhr, findet im Kulturraum des Gemeindezentrums die diesjährige Jahreshauptversammlung der Blas- kapelle statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Dirigenten/Ausbilders 5. Neuwahlen der Vorstandschaft 6. Wünsche, Anträge und Sonstiges Wir laden hiermit alle passiven und aktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich ein und freuen uns über eine rege Beteiligung. gez. Hermann Kiesenbauer, 1. Vorst. BKE 8. Informationsabend zum Übertritt Am Dienstag, dem 25.01.2022, findet eine Informationsveranstaltung zum Thema „Übertritt ins Gymnasium in einen veränderten Format statt. Da eine Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, streamen wir ab 18:30 Uhr unsere Veranstaltung live aus der Schule ins Internet. Den zugehö- rigen Link finden sie an diesem Tag auf der Homepage des Georg-Wil- helm-Steller Gymnasiums (https://www.gwsg.net). Eltern von Schülerinnen und Schülern aus dem vierten Grundschuljahr und eventuell der fünften Klasse der Mittelschule, die erwägen, ihre Kin- der ab Herbst 2022 in das Gymnasium zu schicken, erhalten an diesem Abend Informationen rund um den Übertritt und Einblicke in das Schul- leben des Georg-Wilhelm-Steller Gymnasiums. Die Veranstaltung dau- ert ca. eine Stunde. Sollten sich die Covid-19-Infektionszahlen im Frühjahr positiv entwi- ckeln, so planen wir im März/April einen „Tag der offenen Tür“ an einem Freitagnachmittag. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Presse und der Homepage des Georg-Wilhelm-Steller Gymnasi- ums. Die Neuanmeldungen finden vom 09. bis 13. Mai 2022 (Montag bis Don- nerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr) im Sekretariat der Schule statt. gez.
‐9‐ 9. Brenn- und Nutzholzversteigerung Die gemeindliche Holzversteigerung im Ergersheimer Rechtlerwald fin- det am Samstag, dem 29.01.2022, statt. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Anfang des diesjährigen Holzschlages (zwischen Diebacher-Grund- Weg und Steinsprungweg). Es sind die dann gültigen Pandemie-Rege- lungen einzuhalten. gez. Jörg Rabenstein 10. Regionalbudget Über die „Kommunale Allianz A7/Franken West“ ist es Gruppen oder Vereinen wieder möglich, für kleinere Projekte ab 500,-- € - 20.000,-- € eine Förderung zu erhalten. Es können u.a. Projekte eingereicht werden, die das bürgerschaftliche Engagement unterstützen, attraktive und lebendige Ortskerne fördern, zur Verbesserung der Grundversorgung beitragen oder auch Natur-, Umwelt- und Klimaschutz im Blick haben. Die Vorhaben müssen aber bis zum 01.10.22 fertiggestellt sein. Förderanträge sind bis 18.02.22 an das Allianzmanagement zu stellen. Nähere Informationen unter www.franken-west.de unter „Projekte“ oder bei unserer Allianzmanagerin Frau Nadine Höhne, Telefon 09842/207-25. 11. Erhebungsbeauftragte (m/w/d) für Zensus 2022 gesucht! Die Erhebungsstelle des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Winds- heim sucht für die Durchführung des Zensus 2022 noch ca. 150 inte- ressierte Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Erhebungsbeauf- tragte. Wie viele Einwohner hat Deutschland? Wie leben und arbeiten die Men- schen? Wo werden neue Schulen gebraucht? Der Zensus 2022 gibt Ant- worten darauf. Im Jahr 2022 wird durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit dem Zensus die größte Bevölkerungsumfrage Deutschlands durchgeführt. Dabei werden Strukturdaten zu Bevölkerung, zur Erwerbs- tätigkeit, zum Wohnungsbestand und zur Wohnsituation von Haushalten erhoben. Hierfür werden für den Zeitraum von Mai bis August 2022 im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim rund 220 zuverlässige Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht.
‐ 10 ‐ Sie werden im Rahmen der bundesweiten Volkszählung eingesetzt und führen in der Regel rund 130 Befragungen mit Auskunftspflichtigen vor Ort durch. Ihre Aufgaben: • Besuch einer Schulung, • Begehungen von Anschriften vor Ort, • Terminankündigungen, • Persönliche Befragung zum angekündigten Termin, • Übergabe von Zugangsdaten zur Online-Selbstauskunft an die auskunftspflichtigen Personen, • Dokumentation der vor Ort festgestellten Ergebnisse, • Übermittlung der Ergebnisse/Unterlagen an die Erhebungsstelle in Neustadt/Aisch Unsere Anforderungen: • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022), • telefonische und schriftliche Erreichbarkeit (E-Mail), • gute Deutschkenntnisse und ggf. weitere Fremdsprachenkennt- nisse, • Verschwiegenheit, • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, • gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen, • sympathisches und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Kom- munikationsfähigkeit, • zeitliche Flexibilität, Mobilität und gute Arbeitsorganisation. Wir bieten: • Flexible Zeiteinteilung innerhalb des Befragungszeitraums (Mai bis August 2022), • Steuerfreie Aufwandsentschädigung von voraussichtlich 700 bis 800 EUR (abhängig von der Zahl der befragten Personen) Wenn Sie Interesse haben, dann lassen Sie sich bereits jetzt Ihre Kon- taktdaten vormerken: Erhebungsstelle Zensus 2022 Martin Hundertschuh, Leiter der Erhebungsstelle Ansbacher Str. 20c 91413 Neustadt a. d. Aisch Tel.: 09161 92-2150 oder 09161 92-2151 oder 09161 92-2152 zensus@kreis-nea.de Nähere Informationen finden Sie auch unter www.kreis-nea.de.
‐ 11 ‐ 12. Klimaschutzfonds des Landkreises für 2022 Zuschuss von Solarthermie-Anlagen durch den Klimafonds, Förder- schwerpunkt 2022 - der Kreisentwicklungsausschuss hat das Förderpro- jekt Solarthermie „Mit der Sonne wird das Wasser klimafreundlich warm“ aus dem Klimafonds des Landkreises 2022 einstimmig beschlossen. ,,Mit der Sonne wird das Wasser klimafreundlich warm" Der Klimafonds des Landkreises wurde im Jahr 2019 eingerichtet. 2021 hat sich das dafür zuständige Gremium, das Forum für Klimaschutz des Landkreises, dazu entschlossen, die Kommunen bei Klimaschutzprojek- ten zu unterstützen. Die Mitglieder des Forums möchten für 2022 die Möglichkeit anbieten, Projekte einzureichen, die die Solarthermie auf Dächern unterstützen, nach dem Motto „Mit der Sonne wird das Wasser klimafreundlich warm". Das Forum für Klimaschutz möchte Sie hiermit aufrufen, unterstützungs- würdige Projekte anzumelden. Die Mitglieder werden dann über die Ver- teilung der für 2022 bereitstehenden 50.000,- Euro möglichst gerecht entscheiden. Bitte melden Sie Ihre Projekte bis 01. Juli 2022 unter renate.ka- pune@kreis-nea.de an. Entschieden wird dann bis Ende Juli 2022, ob die Anträge förderwürdig sind und wie viel Zuschuss jede Kommune, die einen Antrag gestellt hat, bekommt. Bitte erläutern Sie in Ihrem Antrag kurz das geplante Projekt und seinen Nutzen, geben Sie die voraussicht- lich anfallenden Kosten und einen Zeitplan an. Planen Sie so, dass die Rechnung zu Ihrem Projekt im ersten Quartal 2023 vorliegt, damit die Auszahlung rechtzeitig gelingt. 13. Solaratlas Nutzen Sie den Solaratlas unter https://www.solaratlas.kreis-nea.de Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim bietet im Internet einen Solaratlas an. Ein großes Potential an freien Dachflächen könnte zur Stromgewinnung genutzt werden und die Energiewende wieder ein Stück weiterbringen. Nach Eingabe der Adresse wird die Eignung der gesuchten Dachfläche für eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermie sichtbar. In wenigen Schritten lässt sich nun die Wirtschaftlichkeit berechnen. Speicher und Elektroauto können mit einbezogen werden. Dazu muss das gesuchte Gebäude angeklickt, die Objektinformation aufgerufen und eine oder mehrere Teildachflächen ausgewählt werden. Letztlich kann man sich den Steckbrief mit allen Daten speichern bzw. ausdrucken.
‐ 12 ‐ 14. Es könnte Neues in Ergersheim geben! Neugierig? Nun als ehemalige Führungskraft der Kriminalpolizei und des SEK-Nordbayern bin ich seit einigen Jahren eng mit Ergersheim verbun- den, da ich u.a. bei MEKRA als externer Referent tätig bin. Als ich kurz vor dem ersten CORONA Lock Down mein Buch PROTECT YOU & ME (ISBN 978-3-96155-131-6 Verlagshaus Zitzmann /Nürnberg) veröffentlicht hatte, zeigten auch Bürger aus Ergersheim Interesse am aktiven Trainingsprogramm und fragten, um was es dabei geht. Hier die Antwort! PROTECT YOU & ME ist ein Selbstschutz-Programm, dass ich entwi- ckelt habe, um auch Untrainierten (Schülern, Lehrkräften, Eltern) die Chance zu bieten, sich gegen die zunehmende Gewalt in unserer Ge- sellschaft zu schützen und dabei aus meinem reichen Erfahrungsschatz zu profitieren. PROTECT YOU & ME ist kein Selbstverteidigungs-Programm, wie Sie es vielleicht kennen. Es ist ein Programm, um bereits vor einer körperli- chen Auseinandersetzung Verhaltensmuster zu nutzen, die vor Scha- den und Gewalt schützen können. Es bietet den Kursteilnehmern eine Verbesserung der körperlichen Fit- ness, der Aufmerksamkeit, des Selbstbewusstseins und – falls es nötig wird – die Fähigkeit, sich effektiv zu wehren und gefährliche Situationen im Alltag zu meistern. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie sollten allerdings bereit sein, sich mit dem Thema Gewalt, mit Opfer- und Täterverhalten und neuen körperlichen Bewegungsabläufen zu be- schäftigen und eine gewisse Zeit zu trainieren. Für detaillierte Informationen, besuchen, Sie doch meine Homepage – www.Franz-Horst-Wimmer.de - oder rufen mich unter 0171/2046867 an. gez. F.H. Wimmer 15. Streu- und Räumpflicht auf Straßen und Gehwegen Es wird darauf hingewiesen und darum gebeten, dass jeder Grund- stückseigentümer entlang seines Grundstückes den Gehweg bzw. einen ca. 1 m breiten Streifen zur Straße zur Sicherheit der Fußgänger von Schnee und Eis befreit. Für Ihre Mühe und Arbeit sei im Voraus herzlich gedankt. gez. 1. Bürgermeister Springmann
‐ 13 ‐ 16. Winterzeit – Eisfreizeit Eingefrorener Biomüll muss nicht sein! Legen Sie Ihre Biotonne mit einem Stapel Zeitungspapier aus. Wickeln Sie Ihre Bioabfälle dick in Zeitungspapier ein. Keine flüssigen Speisereste, weder Sommers noch Winters. Legen Sie immer wieder Zeitungspapier als Zwischenlagen ein. Zeitungspapier saugt die Feuchtigkeit auf und nichts kann anfrie- ren. Der Frust nach der Leerung bleibt aus. 17. Geschlossen….. …..wird die Gemeindeverwaltung vom 23.12.2021 mit 09.01.2022 sein. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an die VG-Uffenheim, die in dieser Zeit an den Arbeitstagen vormittags geöffnet hat. Der Bür- germeister ist unter der Nummer 09847/96800 ebenfalls erreichbar. gez. Springmann, 1. Bürgermeister
‐ 14 ‐ 18. Spruch des Monats: Ein neues Jahr beginnt. Zeit für neue Träume, neue Ziele, mehr Liebe, neue Abenteuer, mehr Reisen. Neuanfänge! Auf in ein neues Jahr! Ihr Dieter Springmann 1. Bürgermeister Krisendienst Mittelfranken Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen Mo.-Do. 18 bis 24 Uhr Fr. 16 bis 24 Uhr Sa. So. 10 bis 24 Uhr Telefon: 0911 / 42 48 55 – 0 täglich von 8.00 bis 24.00 Uhr erreichbar
‐ 15 ‐ 19. Wichtige Nummern innerhalb der Gemeinde 1. Bürgermeister Springmann 09847/96800 0151/59039106 2. Bürgermeister Förster 09847/95932 0171/6501331 Ortssprecher: Ergersheim: Jörg Rabenstein 09847/242 0151/64020172 Ermetzhofen: Walter Bilke 09847/95929 Neuherberg: Dieter Förster 09847/95932 0171/6501331 Seenheim: Markus Hain 09847/249 0160/99459820 Feuerwehrkommandanten: Ergersheim: 1. Kdt. Edgar Weyhknecht 09847/985609 0160/96343558 2. Kdt. Klaus Geer 09847/458 0151/59481240 Ermetzhofen: 1. Kdt. Johannes Hartmann 09847/9299924 0175/8777209 2. Kdt. Markus Hegwein 09847/9849432 0171/8170060 Neuherberg: 1. Kdt. Bernd Markert 09847/1810 0177/6006019 2. Kdt. Michael Hornung 09847/361 0171/8152938 Seenheim: 1. Kdt. Werner Lang 09847/558 0151/21684923 2. Kdt. Udo Wiederer 09847/984848 0171/3508033 Hausmeister Frau Erika Zeller, Mühlleite 12 09847/534 Kläranlage Herr Christian Weinmann 09847/1822 0171/4958962 Wasserwart Herr Günther Scharf, Mühlleite 4 09847/506 0151/10359350 Schuttplatz Herr Günther Scharf, Mühlleite 4 09847/506 0151/10359350 Herr Werner Reuter 09847/445 0151/51263552
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