ARBEIT UND INKLUSION SEMINARE 2021 - AKTUALISIERTE VERSION MIT WEB-GRUNDSEMINAR - SOZIALVERBAND VDK ...
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Inhalt Inhalt Begrüßung Michael Pausder Seite 4 Seminare Seite 5 Rechtsgrundlage Seite 6 Seminarkosten Seite 7 Anmeldung Seite 8 Aufbauseminar A/01 Seite 9 Web-Grundseminar G/01 Seite 10 Aufbauseminar A/02 Seite 11 Aufbauseminar A/03 Seite 12 Der Sozialverband Seite 14 Schwerbehindertenrecht Seite 15 Anreise Seite 18 3
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Im außergewöhnlichen „Corona-Jahr“ haben auch wir beim Sozialverband VdK Bayern kurzfristig und mit digitalen Methoden auf die für uns alle neue Situation reagiert. Nachdem größere Veranstaltungen weitgehend nicht möglich waren, haben wir eines unse- rer Seminare kurzerhand als Web-Seminar angeboten und so den Teilnehmerin- nen und Teilnehmern zumindest digital die Möglichkeit der Weiterbildung und des Austauschs gegeben. Dies zeigt, dass digitale Formate eine gute Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen sein können. Die Corona-Pandemie stellt vor allem für Menschen mit Behinderung eine große Herausforderung dar: für Risikopatienten wäre eine Ansteckung besonders gefährlich, die voranschreitende Digitalisierung geschieht nicht immer barrierefrei, und Menschen mit Behinderungen haben es auf dem Arbeitsmarkt noch schwerer, wenn die Konjunktur schwächelt. Vor diesem Hintergrund sind unsere Schulungen für Schwerbehindertenvertretungen (SBV), für Inklu- sionsbeauftragte sowie für Personal- und Betriebsräte enorm wichtig, damit die Rechte von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz gestärkt und durchgesetzt werden können. Wir statten Sie mit den rechtlichen und sozialen Kompetenzen aus, damit Sie sich in Ihrem Unternehmen, Ihrer Institution oder Ihrer Behörde für diese Zielgruppe einsetzen können. Wir freuen uns sehr, Ihnen das Jahresprogramm 2021 präsentieren zu dürfen. In den Seminaren erhalten Sie wichtige Grundlagen der Arbeit als Vertreter/in von Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel in Fragen des Schwerbehindertenrechts, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder zur bevorste- henden SBV-Wahl 2022. Wie sich die Corona-Pandemie entwickelt, ist nicht absehbar. Ob und in welchem Rahmen unsere Seminare durchgeführt werden, entscheidet sich voraussichtlich eher kurzfristig. Über unsere Planungen informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig. Die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs „Arbeit und Inklusion“ freuen sich in jedem Fall auf Ihre Anmeldungen und stehen Ihnen wie gewohnt gern für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Für das Jahr 2021 wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen Michael Pausder Landesgeschäftsführer, Sozialverband VdK Bayern 4
Seminare Seminare für Schwerbehindertenvertreter/-innen, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte Unsere Seminare richten sich an alle Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBV), ihre Vertreterin- nen und Vertreter, Inklusionsbeauftragte sowie Personal- und Betriebsräte, die sich mit dem Themen- bereich Arbeit und Inklusion befassen möchten. Eingeladen sind Personen aus Unternehmen, Betrie- ben, Institutionen und Behörden sowohl der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Bereichs. Im Grundseminar vermitteln wir rechtliche Grundlagen des SGB IX, die für Ihre Arbeit als Schwerbe- hindertenvertretung und zur Unterstützung Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung wichtig sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um die gesetzlichen Tätigkeitsfelder der Schwer- behindertenvertretung, das Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen. In den Aufbauseminaren bilden unsere Referentinnen und Referenten Sie in Themen weiter, auf die Sie in Ihrer täglichen Arbeit regelmäßig stoßen. Dazu zählen beispielsweise die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, die spezielle Unterstützung für psychisch erkrankte Mitarbeitern/-innen oder der Umgang mit Mobbingerfahrungen. Auch Vorträge zu den verschiedenen Rehabilitationsträgern wie der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder dem Inklusionsamt stehen auf der Tagesordnung. Ziel unserer Seminare ist, dass Sie sich entsprechend Ihrer bisherigen Vorkenntnisse und Arbeitserfah- rungen weiterbilden und Ihr Wissen durch den Austausch mit Referentinnen und Referenten sowie mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnah und aktuell auffrischen. Die Gesundheit unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat oberste Priorität. Daher kann es pandemiebe- dingt zu Verschiebungen, Ausfällen oder der Durchführung als Online-Veranstaltung kommen. Über unsere Planungen informieren wir Sie rechtzeitig und bitten um Ihr Verständnis. 5
Rechtsgrundlage Die Vertrauenspersonen und deren mit der höchsten Stimmenzahl gewählte bzw. gem. § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX dauerhaft herangezogene weitere Stellvertreter werden ge- mäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezü- ge von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der anderen genannten Interessensvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch den Sozialverband VdK Bayern getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 179 Abs. 8 Satz 2 SGB IX sowie § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG. Inklusionsbeauftragte gem. § 181 SGB IX und andere (z. B. in Kliniken und Krankenhäu- sern) tätige Sozialdienstmitarbeiter klären mit der Geschäftsleitung die Freistellung vom Dienst und die Kostenübernahme. Es wirken Fachreferenten mit aus den fol- • Kliniken genden Bereichen: • Mobbingberatung • Zentrum Bayern Familie und Soziales • Kommunikationstrainer (ZBFS) • Berufliches Trainingszentrum BTZ-VdK • ZBFS-Inklusionsamt (Integrationsamt) Rehawerk Straubing • Rentenversicherung • sowie Sozialverband VdK Bayern Kreis der Teilnehmer/-innen: Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte sowie in der Behindertenarbeit tätige Personen. Personen, die bislang noch nicht an einem Seminar des Sozialverbands VdK Bayern teilgenommen haben, haben Vorrang. Methodik der Seminare: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Ort: Alle Seminare finden im Hotel St. Wolfgang in Bad Griesbach i. Rottal statt (siehe Seite 18) 6
Seminarkosten Seminarkosten VdK-Wochenseminar Bad Griesbach 590,- € In der Summe sind die Kosten für die Schulung, Übernachtung mit Vollpension und ein Soft- getränk zum Mittagessen enthalten. Leider gibt es im Umfeld keine Möglichkeit, den PKW kostenfrei abzustellen. Garage pro Tag 5,- € in Bad Griesbach Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe Ihres Namens, des gewählten Seminars und der Rechnungsnummer vor Beginn der Maßnahme an die: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE83 7002 0500 0007 8404 00 Sozialverband VdK Bayern e.V. BIC: BFSWDE33MUE Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich! Alle Teilnehmer/-innen erhalten Einzelzimmer. Der Schulungsort ist barrierefrei. 7
Anmeldung Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung beantragen Sie bei Ihrer Geschäftsleitung die Frei- stellung vom Dienst sowie die Kostenübernahme (siehe Rechtsgrundlage, Seite 6). Bitte melden Sie sich online für das gewünschte Seminar an unter www.vdk.de/bayern/sbv-seminare Mit Ihrer Anmeldung werden Sie zunächst in unsere Warteliste aufgenommen. Sie erhalten rechtzeitig eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Anmeldung für das gewünschte Seminar erfolgreich war. Die weiteren Unterlagen werden zeitnah zum Seminar zugestellt. Sollte Ihr gewähltes Seminar bereits ausgebucht sein, benachrichtigen wir Sie unverzüglich und bieten bei Möglichkeit Ersatz an. Rücktritt Ein Rücktritt ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur in schriftlicher Form möglich! Letzter kostenfreier Rücktrittstermin ist zwei Kalenderwochen vor Kursbeginn. Bei einem verspäteten Rücktritt bzw. Ausfall werden die jeweiligen Seminarkosten in voller Höhe entsprechend in Rechnung gestellt. Vorbehalt Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen inhaltlicher Schwerpunkte vorzunehmen, wenn diese aus sachlichen Gründen notwendig sind. Datenschutz Die Teilnehmer/-innen der Tagung erklären sich damit einverstanden, dass Name, Organi- sation und E-Mail-Adresse in den Tagungsunterlagen aufgeführt werden dürfen. Im Falle des (schriftlichen) Widerspruchs gegen diese Nutzung hat dies keine Auswirkungen auf die Tagungsteilnahme. Haftung Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminar- zeiten sind Sie als Teilnehmer/-innen über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In den seminarfreien Zeiten unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen und die Hinweise auf Seite 6. Weitere Informationen bei: Susanne Zunhammer, Assistenz Telefon: 089 / 2117-257 Telefax: 089 / 2117-309 eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de 8
Seminare Aufbauseminar A/01 Neuer Termin: 13. bis 16. September 2021 Inhalte: Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten Deeskalation und Konfliktmanagement – professionelle Rollengestaltung in eskalati- onsgeneigten Gesprächssituationen • Aggression in Beratungsgesprächen: Einfluss- und Hintergrundfaktoren • Vermittlung von Grundlagen der gewaltfreien Kommunikation und Gesprächsführung • bessere persönliche Abgrenzungsfähigkeit durch professionelle Rollengestaltung • präventives Konfliktmanagement • Umgang mit Krisen und Nachsorge nach belastenden Ereignissen Mobbing und Konfliktbewältigung im Betrieb • Was ist Mobbing, welche Folgen hat es? • Wie kann man Mobbing erkennen? • Welche innerbetrieblichen Handhabungsmöglichkeiten hat die Arbeitnehmervertretung? Psychische Erkrankungen, Auswirkungen am Arbeitsplatz • die Rolle als Arbeitnehmer (Erwartungen, Anforderungen, Herausforderungen, Hürden) • Auseinandersetzung mit Case-Studies zur Reflexion und Sensibilisierung • Toolbox: Ableiten von Handlungsempfehlungen für die eigene Beratungspraxis Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 31. Juli 2021 Anreise: Montag, den 13. September 2021 Beginn: 13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr, Zimmervergabe nach dem ersten Seminartag Abreise: Donnerstag, den 16. September 2021, 15.00 Uhr 9
Seminare Web-Grundseminar G/01 12. bis 15. Juli 2021 Inhalte: Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung • Etablieren, Organisieren, Beratung, Mitwirken bei Personalentscheidungen Grundlagen SGB IX • Gesetzliche Grundlagen des Schwerbehindertenrechts • Behinderungsbegriff, Merkzeichen und Grad der Behinderung • Rechte und Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung Psychische Erkrankungen, Auswirkungen am Arbeitsplatz • Die Rolle der Arbeitnehmer (Erwartungen, Anforderungen, Herausforderungen, Hürden) • Auseinandersetzung mit Case-Studies zur Reflexion und Sensibilisierung • Toolbox: Ableiten von Handlungsempfehlungen für die eigene Beratungspraxis Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 30. Juni 2021 Dauer: Montag, 12. Juli 2021 bis Donnerstag, 15. Juli 2021 Mo - Mi: 9.00 bis 12.15 Uhr Do: 9.00 bis 13.00 Uhr per Zoom, mit ausreichend Pausen Kosten: 75,- € 10
Aufbauseminar A/02 11. bis 14. Oktober 2021 Inhalte: Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten Epilepsie • Anfallsformen und deren Auswirkungen im Berufs - und im Privatbereich • Grundlagen zur Gesprächsführung • Möglichkeiten und Grenzen von Hilfen am Arbeitsplatz • Gestaltung von Arbeitsplätzen • Zuschüsse und Zuständigkeiten der Leistungsträger Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022 • Wann und wie wird gewählt? • Wer ist wahlberechtigt und wer darf gewählt werden? • Bestellung des Wahlvorstands, Wahlvorbereitungen • Wahlversammlung Präventionsverfahren und besonderer Kündigungsschutz • Ziele und Inhalte des Verfahrens • Kündigungsarten und -gründe Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 31. August 2021 Anreise: Montag, den 11. Oktober 2021 Beginn: 13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr, Zimmervergabe nach dem ersten Seminartag Abreise: Donnerstag, 14. Oktober 2021, 15.00 Uhr 11
Aufbauseminar A/03 22. bis 25. November 2021 Inhalte: Einführung in die Wochenthemen und Sammlung von Problempunkten Inklusionsvereinbarung • Präambel und Ist-Situation • Zielvereinbarungen und deren Umsetzung • Berichtspflicht Betriebliches Eingliederungsmanagement • Qualitätsanforderungen an ein BEM • wesentliche Schritte im Einzelfall • systematische Aufbau des BEM im Betrieb/in der Dienststelle Rente im SGB VI • Erwerbsminderungsrente • Berufsunfähigkeit Unterstützungsmöglichkeiten durch den Sozialverband VdK Bayern in der SBV-Arbeit Anmeldeschluss: 10. Oktober 2021 Anreise: Montag, den 22. November 2021 Beginn: 13.00 Uhr, Empfangsimbiss ab 12.00 Uhr, Zimmervergabe nach dem ersten Seminartag Abreise: Donnerstag, 25. November 2021, 15.00 Uhr 12
Recht schaffen. Recht schaffen. DerVdK Der VdK bietet bietet kompetente kompetente Sozialberatung bei Rechtsfragen Sozialberatung bei Rechtsfragen zu Rente,Behinderung zu Rente, Behinderung und undPflege. Pflege. Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung. Profitieren Sie von mehr als 70 Jahren Erfahrung. Allein in Bayern vertrauen über 740.000 670.000 660.000 Menschen Menschen dem VdK. dem VdK. Allein in Bayern vertrauen 660.000 Menschen dem VdK. Stand 02/2017 Jetzt Mitglied werden. Stand 02/2017 Jetzt www.Mitglied werden. vdk-bayern.de www. vdk-bayern.de 13
Der Sozialverband Der Sozialverband VdK Bayern setzt sich für Menschen mit Behinderung in vielfältiger Weise ein: Rechtsberatung und Rechtsbeistand: • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) • Arbeitsförderungsrecht (SGB III) • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) • Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) • Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) • Soziales Entschädigungsrecht (BVG, SVG, OEG) Fortbildungsmaßnahmen: • für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte und in der Behindertenarbeit tätige Personen • im Sozialrecht, SGB IX, Betriebsverfassungsgesetz 14
Wir informieren Schwerbehindertenrecht Vom Antrag bis zur Feststellung Wer sollte eine Feststellung beantragen? Wer seine Rechte als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch beanspruchen möchte, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen. Bei einer längerfristigen gesundheitlichen Einschränkung (über sechs Monate) sollte ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Wo ist der Antrag zu stellen? Die Anträge auf Feststellung nach dem SGB IX müssen bei der zuständigen Region des „Zentrums Bayern Familie und Soziales“ gestellt werden. Die Bewertung und Einstufung der einzelnen Gesundheitsstörungen erfolgt nach den Grundsätzen und Kriterien der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung ausgedrückt (GdB). Der GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze geben für zahlreiche Gesundheitsstörungen Richtwer- te vor, aus denen dann bei Vorliegen mehrerer Behinderungen der Gesamt-Grad der Behinderung gebildet wird. Dabei werden die Einzelgrade nicht zusammengezählt. Maßgebend sind die Auswirkun- gen der einzelnen Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der einzelnen Gesundheitsstörungen zueinander. Wird ein GdB von mindestens 50 erreicht, liegt eine Schwerbehin- derung vor und es wird ein entsprechender Ausweis erteilt. Welche Leistungen werden gewährt? Es gibt keine direkten Geldleistungen, sondern zahlreiche Nachteilsausgleiche. Ab einem GdB von 50 stehen den Berechtigten beispielsweise zu: • Besonderer Kündigungsschutz • Zusatzurlaub • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (unter bestimmten Voraussetzungen) • Steuerliche Vorteile Weitere Nachteilsausgleiche gibt es unter anderem bei folgenden Merkzeichen: • „G“ für erhebliche Gehbehinderung • „H“ für Hilflosigkeit • „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung • „Gl“ für Gehörlosigkeit • „B“ für Begleitperson • „Bl“ für Blindheit • „RF“ für Ermäßigung des Rundfunkbeitrags • „TBl“ für Taubblindheit Der Sozialverband VdK Bayern berät und vertritt seine Mitglieder in Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Neben der rechtlichen Beratung übernehmen wir für unsere Mitglieder die Antragsstellung und füh- ren gegebenenfalls ein Widerspruchs- oder Klageverfahren durch. 15
kostenlos unabhängig bayernweit Beratungstelefon Beratungstelefon Pflege und Wohnen Leben mit Behinderung Telefon 089 / 2117-112 Telefon 089 / 2117-113 Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr Donnerstag von 15 bis 18 Uhr Donnerstag von 15 bis 18 Uhr Themen Tipps und Ratschläge zu Teilhabe auf allen Ebenen • Organisation der Pflege zu Hause • Inklusion an Schulen, Hochschulen und am Arbeitsplatz oder in einer Pflegeeinrichtung • Wohnlösungen für Menschen mit Behinderung • Rehabilitation im Alter • Übergänge zur Volljährigkeit und beim Eintritt • Leistungen der Pflegeversicherung, ins Rentenalter Pflegeeinstufungsverfahren • Unterstützung bei der Umsetzung inklusiver • Pflegerische Fachfragen Schulstunden und Freizeitgestaltung • Leistungen bei Schwerbehinderung • Barrierefreies Wohnen • Barrierefreiheit • Wohnungsumbau und dessen Finanzierung • Informationen und Kontakt zu weiterführenden Hilfen • Alternative Wohnformen im Alter und Netzwerken • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung eMail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de eMail: lebenimalter.bayern@vdk.de www.vdk-bayern.de Stand: 10/2019 16
Ihr professioneller Dienstleister in Straubing Als einer der größten Inklusionsbetriebe im ostbayerischen Raum agieren wir mit ca. 80 Mitarbeitern an mehreren Standorten in der Region. Seit über 20 Jahren sind wir erfolgreich als kompetenter und professioneller Dienstleister mit breit auf gestelltem Leistungsangebot tätig. Unsere Dienstleistungen überregional · Layout – Druck – Mailing · Werbe und Geschenkartikel Unsere Dienstleistungen regional · Malerbetrieb · Gartengestaltung · Wäscherei · SecondHandShop´s · Schneiderei Dimetria-VdK gGmbH Rennbahnstr. 48 · 94315 Straubing Tel. 09421 / 9290100 Fax 09421 / 9290109 info@dimetria.de · www.dimetria.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr – 16.00 Uhr und Freitag 07.00 Uhr – 15.00 Uhr 17
Anreise Hotel St. Wolfgang Mit dem Pkw Das St. Wolfgang ist über die A3 Nürnberg – Regensburg – Passau, Ausfahrt Pocking, am schnellsten zu erreichen.Von München kommend führt die B12 zur B388 über Eggenfelden nach Bad Griesbach-Therme. Dort angekommen, fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in den gegenüberliegenden Maximiliantunnel hinunter, bis zum Parkdeck 1, 2 oder 3 (VdK) auf der rechten Seite. Hinweis für Navigationseingabe: Bitte geben Sie als Ort „94086 Bad Griesbach- Ther- me“ in Ihr Navigationssystem ein. Als Straße bitten wir Sie, nicht die „Ludwigpromenade 6“ einzugeben, sondern die „Kurallee“. Folgen Sie der Route jedoch nicht bis zur Kurallee, sondern fahren Sie in den Kreisverkehr ein und in den gegenüberliegenden Maximiliantun- nel hinunter. Mit der Bahn Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft über die für Sie beste Anbindung und unseren Shuttle-Service (gebührenpflichtig) zum Hotel. Entfernungen: Deutschland: Berlin 630 km, Frankfurt 460 km, Stuttgart 375 km, Nürnberg 250 km, München 200 km, Regensburg 150 km, Passau 30 km Österreich: Wien 285 km, Linz 120 km, Salzburg 80 km Klinik und Hotel St. Wolfgang Ludwigpromenade 6 94086 Bad Griesbach i. Rottal/ Therme Telefon: 08532 / 980-0 Telefax: 08532 / 980-635 eMail: BadGriesbach@ asklepios.com Internet: www.stwolfgang.de 18
Berufliches Trainingszentrum Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie! Tel. 0 94 21 / 9 96 70 Inklusion gelingt Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir unter dem über berufliche Neuorientierung bis hin zur Rückkehr in Dach des Sozialverbands VdK Bayern e.V. Menschen den erlernten Beruf bzw. bestehenden Arbeitsplatz. Be- mit psychischen Erkrankungen und Behinderung bei standteil aller Reha-Maßnahmen ist die Steigerung der der beruflichen Eingliederung. Der Erfolg unserer Arbeit Belastbarkeit und die Stabilisierung für eine Arbeitstätig- und die jahrelange Zusammenarbeit mit regionalen und keit. So beginnen alle Rehabilitanden mit einem Training überregionalen Firmen zeigen, dass Inklusion gelingt, von vier Stunden, welches dann schrittweise angehoben wenn sich viele Akteure beteiligen. In verschiedenen wird. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit im BTZ Maßnahmen werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, bildet die Psychoedukation. Diese beinhaltet Krankheits- den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden. erklärung, -akzeptanz, -bewältigung und -prophylaxe Die Maßnahmen reichen von der Berufsvorbereitung vor allem im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit. Berufliche Perspektiven schaffen! Unsere Trainingsbereiche Wir sind eine kleine Einrichtung mit 55 Trainingsplätzen. Wirtschaft und Verwaltung So können wir die Rehabilitanden besonders individu- Handel und Logistik ell begleiten und unterstützen. Als anerkannter Ausbil- Küche und Cafeteria dungsbetrieb haben wir in den letzten fünf Jahren 46 Wäscherei und Hotelbetrieb junge Menschen erfolgreich in kaufmännischen Beru- fen, IT-Berufen, Dienstleitungsberufen und handwerk- Informations- und Telekommunikationstechnik lichen Berufen ausgebildet. Die enge Zusammenarbeit Handwerk mit IHK und HWK sowie Betrieben und Berufsschulen ermöglicht den jungen Menschen den beruflichen Start, BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH der wiederum die Grundlage für Teilhabe am Leben in Rennbahnstraße 44 / 46 · 94315 Straubing · Tel.: 0 94 21 / 9 96 70 der Gesellschaft bildet. www.btz-straubing.de · post@btz-straubing.de
Beitrittserklärung zum Sozialverband VdK Bayern Bitte geben Sie diese Beitrittserklärung vollständig aus- gefüllt bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Geschäftsstelle ab oder senden diese in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an den Sozialverband VdK Bayern e.V., Schellingstraße 31, 80799 München. Oder einfach online: www.vdk.de/mitgliedschaft-bayern Hiermit trete ich unter Anerkennung der Satzung bei. Mitgliedsbeitrag 6,- €/Monat. Der Austritt bedarf der Schrift- form. Er kann frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitgliedschaft erklärt werden und ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres, unter Wahrung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist, möglich. (Bitte in Blockschrift ausfüllen) Geschlecht: männlich weiblich divers Familienname Vorname geboren am Tel.-Nr. Beruf (Angabe freiwillig) Straße, Hausnr. E-Mail PLZ, Wohnort Orts-/Kreisverband Ort, Datum ×Unterschrift des Beitretenden Bitte senden Sie mir Informationen über das VdK-Angebot für ehrenamtliche Mitarbeit zu. Hinweis zum Datenschutz: Die Mitgliederdaten unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich für Zwecke der Mitgliederdaten- verwaltung und Mitgliederbetreuung genutzt. Der Sozialverband VdK Bayern e.V. gibt keine personenbezogenen Daten seiner Mitglieder an andere Unternehmen für Werbemaßnahmen weiter. Geworben durch: Familienname,Vorname Mitgliedsnummer Ich bitte um widerruflichen jährlichen 1/2-jährl. 1/4-jährl. Einzug von meinem Konto Einzugsbeginn (ist der Beginn der Mitgliedschaft) Familienname,Vorname des Kontoinhabers (wenn nicht Beitretender) Straße, Hausnr. (wenn nicht Beitretender) PLZ, Wohnort (wenn nicht Beitretender) Gläubiger-Identifikationsnummer DE23VDK00000126528, Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Ich ermächtige den Sozialverband Bayern e.V., Zahlungen im Rahmen meiner Verbandsmitgliedschaft von meinem Konto mit- tels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sozialverband VdK Bayern e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es wird eine Frist für die Vorabankündigung von SEPA-Lastschriften von 2 Tagen vereinbart. IBAN: Kreditinstitut (Name und BIC) Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis- Stand: 01/2021 Lastschrift wird mich der Sozialverband ×Ort, Datum und Unterschrift VdK Bayern e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
Zukunft braucht Menschlichkeit. Sozialverband VdK Bayern e.V. Arbeit und Inklusion Schellingstraße 31 80799 München Telefon: 089 / 2117-257 Telefax: 089 / 2117-309 eMail: arbeit.inklusion.bayern@vdk.de Verantwortlich Jan Gerspach Telefon: 089 / 2117-103
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