Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien - KJM
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Jugendmedienschutz Informationen für Pädagogen und Erziehende – für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien
„Ein sinnvoller Umgang mit den Medien will Inhalt gelernt sein. Deshalb möchten wir Pädagogen und Erziehende über die Chancen und Risiken der Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Mediennutzung informieren.“ Einführung Jugendmedienschutz . . . . . . . . . . . .5 Dr. Wolfgang Kreißig Reality-Shows . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Zweifelhafte Vorbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Werbung und Merchandising . . . . . . . . . . . . . 10 Persönlichkeitsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kommunikation im Internet . . . . . . . . . . . . . . 14 Versteckte Kosten bei Onlinediensten . . . . . . . . 16 Onlinespiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Handynutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gesetzlicher Jugendmedienschutz . . . . . . . . . . 22 Die KJM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Rechtsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Weiterführende Informationen . . . . . . . . . . . . 28
Vorwort Einführung Jugendmedienschutz Chancen nutzen, Risiken erkennen Dr. Wolfgang Kreißig Vorsitzender der KJM Jugendmedienschutz: Was für Erziehende und Pädagogen wichtig ist Internet, Smartphones, Online-Spiele, sozi- mehr überall sein können, ist Ihre (Mit-)Ver- Medien können Kindern helfen, Kompeten- schutz treffen also pädagogische Ansprüche auf ale Plattformen … Medien sind ein nicht weg- antwortung verstärkt gefragt. Um Sie dabei zu zen zu entwickeln: Sie können Wissen vermit- rechtliche und technische Rahmenbedingun- zudenkender Teil des Lebens von Kindern und unterstützen, Ihre Erziehungsaufgaben wahr- teln, Sprachkenntnisse fördern oder Schreib- gen. Wie viel Medienkonsum ist für Kinder sinn- Jugendlichen. Die KIM-Studie 2018 zeigt, dass zunehmen, ohne Kinder und Jugendliche dabei und Lesefähigkeiten verbessern. Gleichzeitig voll und gut? Was ist erlaubt? Was überschrei- gut jedes dritte Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren unnötig einzuschränken, hat die KJM die vor- wächst jedoch auch die Gefahr, dass Kinder tet die Grenzen des guten Geschmacks? An wen bereits über ein Handy mit Internetzugang ver- liegende Broschüre herausgegeben. Jahrelange negative Erfahrungen mit Medien machen. kann ich mich wenden, wenn ich mich über fügt. Auch das Fernsehen ist nach wie vor ein Erfahrungen aus dem Jugendmedienschutz Denn nicht alle Angebote sind für Kinderaugen eine Internetseite oder eine Fernsehsendung in dieser Altersgruppe beliebtes Medium. Für sind darin zusammengeflossen und sollen dazu und -ohren geeignet. Kinder und Jugendliche, beschweren will? Auf diese und weitere Fragen Kinder steht dabei der Spaß im Vordergrund, dienen, Familien und Pädagogen anschaulich die in ihrer Entwicklung noch nicht gefestigt gibt diese Broschüre Antwort – und Ihnen da für Erziehungsberechtigte und Lehrer stellt sich über Problemfelder in den Medien aufzuklären sind, brauchen den besonderen Schutz in rüber hinaus konkrete Tipps und Maßnahmen allerdings auch die Frage, auf welche Risiken sie und ihnen Tipps im Umgang mit Medieninhal- unserer Mediengesellschaft. Medien stellen für den Erziehungsalltag und den Unterricht an dabei stoßen können. ten zu geben. Denn: Nur wer die Risiken kennt, für Erziehende und Pädagogen eine Herausfor- die Hand. Sie zeigt Ihnen anhand von Erfahr Die öffentliche Hand tut viel dafür, proble- kann auch von den Chancen profitieren. derung dar: Sie müssen herausfinden, wie sie ungen aus der KJM-Prüfpraxis, welche Probleme matische Medieninhalte so weit wie möglich das positive Potenzial von Fernseher, Computer und Gefährdungen auftauchen, wie Sie Kinder von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. und Handy sinnvoll nutzen können. Auf der und Jugendliche vor Schaden bewahren und Gesetze wie der Jugendmedienschutz-Staats- anderen Seite stehen sie vor der Aufgabe, ihren ihnen einen kompetenten und verantwortungs- vertrag (JMStV) regeln, was in den Medien Aufsichtspflichten nachzukommen, also Min- vollen Umgang mit den elektronischen Medien erlaubt ist. Die Einhaltung dieser Regeln über- derjährige von negativen Inhalten fernzuhalten aufzeigen können. wacht die Kommission für Jugendmedienschutz und Kinder und Jugendliche an eine aktive, (KJM). Da Medienwächter jedoch angesichts selbstbestimmte, reflektierte Medienrezeption der großen Vielfalt an Inhalten heute nicht heranzuführen. Beim Thema Jugendmedien- 4 5
Reality-Shows Reality-Shows: Kommerzhölle statt Künstlerhimmel? Egal, ob „Deutschland sucht den Superstar“, Die KJM stellte bei Reality-Shows wieder- „Germany’s next Topmodel“, „Bauer sucht Frau“, holt Verstöße gegen die Jugendschutzbestim- „Big Brother“ oder „Erwachsen auf Probe“: mungen fest. Bei verschiedenen Folgen von lightbulbon Wohin man auch zappt, findet man Menschen, „Deutschland sucht den Superstar“ beispiels- die sich vor der Kamera präsentieren und sich weise kam sie zu dem Urteil, dass Kinder unter Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen von einer mehr oder weniger kompetenten zwölf Jahren das Gesehene nicht einordnen Jury bewerten lassen. Das sogenannte Reali können und ihre Entwicklung beeinträchtigt –– Fragen Sie Kinder und Jugendliche: Wie weit würden sie für (kurzzeitige) tätsfernsehen liefert den TV-Sendern hohe werden kann. Die KJM kritisierte vor allem das Popularität gehen? Wo sehen sie Grenzen der TV-Vermarktung? Kennen sie Einschaltquoten, vermittelt den Zuschauern herabwertende Verhalten der Jury und die Inszenierungstechniken und redaktionelle Gestaltung, die lächerlich machen? vermeintliche Wirklichkeit und bringt den redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte. Was halten sie von beleidigenden Äußerungen und antisozialem Verhalten im Teilnehmern kurzzeitig Popularität. Gezeigt Der TV-Sender machte damit die Kandidaten Fernsehen? werden Unterhaltungssendungen, in deren gezielt lächerlich und setzte sie dem Spott eines –– Schauen Sie sich eine Reality-Show an und diskutieren Sie: Welche Folgen Zentrum das Anstößige, Provokante und Sen- Millionenpublikums aus. Beleidigende Äuße- können derlei öffentliche Inszenierungen für die Protagonisten haben? sationelle steht. Dabei greifen sie aber direkt in rungen und antisoziales Verhalten wurden als die Alltagswirklichkeit der Menschen ein. Denn Normalität dargestellt. So wurden Verhaltens- die Kandidaten werden unter kommerziellen modelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Gesichtspunkten für die Zwecke des TV-Senders Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine Experten beobachtet und kontrolliert, erhiel- Programmveranstaltern an deren Verantwor- instrumentalisiert. desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben. ten jedoch keine echte und umfassende Hilfe, tungsbewusstsein zu appellieren. Langfristiges beispielsweise von Vertrauenspersonen aus Ziel ist, dass die TV-Macher im Rahmen des Aber auch wenn Fernsehsendungen nicht ihrem familiären Umfeld. Nach Einschätzung Systems der „regulierten Selbstregulierung“ Realitätsfernsehen täuscht gegen geltendes Recht verstoßen, wird klar: der KJM war das Reality-TV-Format „Erwachsen ihre Eigenverantwortung stärker wahrnehmen. Wirklichkeit nur vor Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein ist auf Probe“ weder pädagogisch wertvoll noch Statt auf Exhibitionismus und Voyeurismus bei den Fernsehmachern gefragt. Die KJM hat pädagogisch begründet. zu setzen, sollten sie sich auf moral-ethische Realitätsfernsehen emotionalisiert, drama- deutliche Kritik an Anlage und Produktionsbe- Standards einigen und diese einhalten. tisiert und inszeniert. Privates wird in Reali- dingungen des Formats „Erwachsen auf Probe“ ty-Shows öffentlich gemacht. Vor allem geht Medienstars – Medienopfer? geübt, bei dem vier jugendliche Paare einen Tabubrüche, wie sie im Fernsehen gezeigt es um das individuelle Verhalten der Figuren Testlauf als junge Eltern absolvieren und angeb- Bei Casting-Shows und Reality-Soaps und von den Zuschauern empfunden werden, und um Beziehungsstress in einer künstlichen lich erleben sollen, was es bedeutet, für Kinder besteht die Gefahr, dass nicht nur gesetzliche stellen eine Belastungsprobe für das Zusam- Situation, die von der Außenwelt isoliert ist. in unterschiedlichen Altersstufen vom Baby Grenzen, sondern auch moralische Grenzen menleben in unserer Gesellschaft dar. Pro- Aber nur scheinbar handelt es sich um das bis zum Teenager zu sorgen. Säuglinge wurden überschritten werden. Von den Medienprofis grammmacher vernachlässigen bisweilen die „reale Leben“: Jede Sendung folgt den Regeln für dramaturgische Effekte eingesetzt und die gelenkte Medienlaien können kaum abschät- moralisch-ethische Dimension – oder fordern der Inszenierung. Realitätsfernsehen täuscht jugendlichen Teilnehmer – mit Berufung auf zen, worauf sie sich einlassen und welche bewusst die Reaktion der Öffentlichkeit heraus. Wirklichkeit nur vor; Manipulationen macht es ein oberflächliches und vermeintlich pädago Folgen ihre TV-Präsenz mit sich bringen kann. Dagegen braucht es vor allem auch die gesell- nicht sichtbar. gisches Ziel – einem Realitätsschock ausgesetzt. Die KJM versucht neben Sanktionen wie Sen- schaftliche Auseinandersetzung um Werte. Sie wurden von Erziehern und sogenannten dezeitbeschränkungen, in Gesprächen mit den 6 7
Zweifelhafte Vorbilder Wer ist Dein Held? lightbulbon Zweifelhafte Vorbilder im Fernsehen Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen –– Fragen Sie nach den Lieblingssendungen und -charakteren: Welche Helden Kinder entwickeln früh Vorlieben – auch Belustigung. Ein ernsthafter oder gar kritischer gefallen den Kindern und Jugendlichen in einer Fernsehsendung? Warum ist beim Fernsehen: Kinder im Vorschulalter Hinweis auf die Risiken erfolgte nicht. das so? Wie verhalten sich die TV-Helden? Was ist an ihnen besonders? faszinieren Zeichentrickserien, Tierfilme, Quiz- So wurden die gefährlichen Aktionen als lustige und Showsendungen; im Jugendalter haben Mutproben verharmlost. Die KJM problemati- –– Diskutieren Sie die Bedeutung der Figuren, sprechen Sie über das gezeigte Ver- Mädchen und Jungen kaum noch gemeinsame sierte diese Darstellung gefährlicher Mutpro- halten und arbeiten Sie heraus, dass diese Protagonisten nur bedingt Vorbilder Medieninteressen. Jungen sehen in dem Alter ben von zwei Darstellern, mit denen sich viele für die Realität sind. gerne Spannungsreiches: Action, Krimi, Science Jugendliche identifizieren können. Sie sah die –– Vermeiden Sie Wertungen zu den geäußerten TV-Helden und Lieblingsfiguren. Fiction. Mädchen achten auf beziehungs- und Gefahr, dass insbesondere männliche Jugend- Es geht vielmehr darum, zwischen Realität und Fiktion zu trennen und das kom- gefühlsbetonte Angebote, etwa Daily Soaps. liche in der Pubertät, die den Drang verspüren, merzielle Interesse deutlich zu machen. Sagen Sie dann deutlich Ihre Meinung, Warum lieben Kinder und Jugendliche diese sich zu beweisen und gegenüber Gleichaltrigen wenn eine Sendung wichtige Werte wie Toleranz, gegenseitige Achtung und Sendungen? Sie suchen in Medien vor allem Respekt zu erlangen, sich durch die Sendung Ehrlichkeit in Frage stellt. Antworten auf Fragen, die mit ihrer zukünftigen möglicherweise zu Mutproben mit ungewissem Rolle als Mann oder Frau zu tun haben. Indem Ausgang anregen lassen. sich Kinder in ihre Fernsehhelden hineinver- setzen, probieren sie Rollenvorbilder aus und suchen Orientierung für ihr Leben. Medien- helden dienen so als Identifikationsfiguren. Fernsehregeln für Kinder info Fernsehen spielt in der Welt der Kinder Kindern Regeln vereinbaren, wann, wie lange Bitte nicht nachmachen! Information und eine große Rolle. Hier finden sie ihre Helden und was sie anschauen dürfen. Ein Fernseher und das Angebot ist groß und verlockend. gehört nicht ins Kinderzimmer, denn dann ist Im Fernsehen werden jedoch mitunter auch Beratung Umso wichtiger ist es, Kinder mit der not- die Kontrolle dieser Vereinbarungen kaum noch bedenkliche Verhaltensweisen dargestellt, die wendigen Medienkompetenz auszustatten. möglich. Wer sich über die TV-Angebote und nicht als Rollenvorbild taugen, beispielsweise Jugend und Fernsehen allgemein: Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig einen Vorlieben der Kinder informiert, erfährt viel wenn es um Mutproben geht. Die KJM prüfte in –– www.flimmo.tv bewussten und verantwortungsvollen Umgang über ihre Alltagserfahrungen, Probleme und der Vergangenheit viele solcher Angebote: –– www.jugendfernsehen.de mit dem Fernseher erlernen. Dazu gehören Lösungsstrategien. Und durch das Erzählen und In der Unterhaltungsshow „Joko gegen –– www.bmfsfj.de feste Fernsehzeiten genauso wie die Wahl ge- Analysieren verarbeiten Kinder ihre Fernseher- Klaas“ beispielsweise stellten sich die beiden –– www.jugendschutz.de eigneter Sendungen. Da die Verlockung, schnell lebnisse. Damit Helden auch Helden bleiben, jugendaffinen Protagonisten gegenseitig Beschwerdestellen: mal in benachbarte Programme zu zappen, sehr sollten Kinder und Jugendliche Anregungen Aufgaben. Dabei handelte es sich nicht um –– www.kjm-online.de groß ist, sollten Kinder wissen, dass sie dabei bekommen, ihre Fernsehvorlieben und Bedürf- gewöhnliche Aufgaben, die mit Geschick oder –– www.programmbeschwerde.de auf Inhalte stoßen können, die für sie nicht nisse zu reflektieren. Denn Helden sind nur gut, Wissen zu lösen sind, sondern um Herausforde- –– www.fsf.de geeignet sind. Gefragt ist hier vor allem das wenn Kinder verstehen, dass sie Fiktion und rungen, bei denen es um die Überwindung der –– www.ard.de Engagement der Eltern. Sie sollten mit Ihren nicht Realität sind. persönlichen Grenze geht. Die dabei erlittenen Schmerzen und Ängste wurden ironisierend –– www.zdf.de kommentiert und dienten dem Publikum zur 8 9
Werbung und Merchandising Ade Taschengeld: Werbung und Merchandising Werbung sehen die meisten Kinder gern. Die KJM hat schon des Öfteren Verstöße Fernsehsendungen für Kinder dürfen nicht –– alkoholische Getränke anpreisen, wenn Denn: Werbespots sind kurz, und ihre Spra- gegen die Werbebestimmungen in ihren Fokus durch Werbung unterbrochen werden. Und sie sich an Kinder oder Jugendliche richtet che ist einfach und verständlich. Für die gerückt. Ein Werbespot für einen Handy-Klin- Werbung darf nach den Jugendmedienschutz- oder durch ihre Darstellungsart Kinder und Werbebranche sind Kinder eine wichtige und gelton beispielsweise richtete sich nach Auffas- bestimmungen nicht: Jugendliche besonders anspricht oder diese kaufkräftige Zielgruppe. Sie sind dankbare sung der KJM mit einem direkten Kaufappell an –– direkte Kaufappelle an Kinder und Jugend- beim Alkoholgenuss darstellt. Bei Werbung Geschenke-Nehmer an Feiertagen und Ge Kinder und Jugendliche, nutzte deren Unerfah- liche enthalten, die deren Unerfahrenheit für Tabak im Internet oder im Teletext gilt burtstagen, verfügen über ein nicht unbe- renheit aus und hielt sie dazu an, Kaufverträge und Leichtgläubigkeit ausnutzen, dies entsprechend. trächtliches Taschengeld und sind die (Mit-) für Dienstleistungen abzuschließen. Die Aus- –– Kinder und Jugendliche unmittelbar auffor- Hätten Sie gedacht, dass Kinder zwischen sechs Entscheider, wenn es ums Einkaufen geht. D ie strahlung des Werbespots wurde beanstandet: dern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der und 13 Jahren durchschnittlich täglich 88 Minu- Werbung zeigt meist eine heile Welt: Wohlha- Er kann unter Zwölfjährige in ihrer Entwicklung beworbenen Waren oder Dienstleistungen ten vor dem Fernseher verbringen (KIM-Studie bende, glückliche Familien, behütete Kinder in beeinträchtigen und darf erst nach 20 Uhr zu bewegen, 2016)? Werbung inklusive. Aber: Die Verlo- topgestylter Umgebung. Konflikte gibt es nicht ausgestrahlt werden. ckungen und Verführungen der Werbung sind – oder sie werden im Handumdrehen gelöst. –– das besondere Vertrauen ausnutzen, das groß, und Kinder sind leicht für deren Bot- Alles ist wunderbar – hat aber meist wenig mit Minderjährige zu Eltern, Lehrern oder schaften manipulierbar. Die Entwicklung ihres der Wirklichkeit zu tun. info anderen Vertrauenspersonen haben, Selbstwertgefühls kann langfristig von diesen –– Kinder oder Minderjährige ohne berech- Scheinwelten beeinflusst werden, wenn sie Die Verlockungen und Verfüh- Information und tigten Grund in gefährlichen Situationen nicht lernen, als mündige Verbraucher kritisch rungen der Werbung sind groß Beratung zeigen, mit Werbung umzugehen. –– www.kjm-online.de Werbekompetenz ist entwicklungsab –– www.werberat.de lightbulbon hängig. Vorschulkinder beispielsweise können Programm und Werbung nur unzureichend unterscheiden. Erst ältere Kinder und Jugend- Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen liche können durchschauen, wie Werbung –– Fragen Sie, wo die Kinder und Jugendlichen welchen Verlockungen im Fernsehen Bedürfnisse und Wünsche weckt. Über das Kinder und Werbung: und im Internet begegnen. Fernsehen hinaus werden gerade die jungen Was erlaubt ist –– Verschaffen Sie sich einen Überblick über Sendungen, die Kinder und Jugend- Konsumenten durch Werbung und Merchan liche gerne sehen, und diskutieren Sie Werbebotschaften im Fernsehen: Wie kann dising angezogen. Ihre Helden finden sich wie- Werbung und Programm müssen erkenn- zwischen Werbung und Programm unterschieden werden? Warum wird Werbung der auf Kleidung und Bettwäsche, als Spielzeug bar getrennt sein, im Radio und Fernsehen gezeigt? und auf Schulsachen. Und im Internet locken beispielsweise muss Werbung gekennzeichnet Gratisspiele und Downloads die jungen Kunden. sein. Der Nutzer sollte immer in der Lage sein, –– Machen Sie den Kindern und Jugendlichen klar, dass es im Leben nicht nur darum Kaufen wird Kindern in unserer Gesellschaft als zwischen den werblichen und redaktionellen geht, Bedürfnisse und Wünsche aus der Werbung zu befriedigen. erstrebenswert vorgeführt, um glücklich und Teilen unterscheiden zu können. anerkannt zu sein. 10 11
Persönlichkeitsrechte Mein Bild, dein Bild, unser Bild? lightbulbon lightbulbon Persönlichkeitsrechte im Web Tipps für Gespräche mit Kindern und Das Internet bietet zahlreiche attraktive Für „fremde Inhalte“ ist besonders das Herabwürdigungen in den Medien. Grund- Angebote – gerade für Kinder und Jugendliche. Urheberrecht zu beachten. Digitalisierte Texte, sätzlich gelten bei allen Internetdiensten die Jugendlichen Ob E-Mail, Forum, Blog, Twitter, Chat, Messen- Bilder und andere Materialien dürfen nur mit gleichen Beschränkungen des Straf-, Jugend- –– Fragen Sie, wofür sich die Kinder ger oder soziales Netzwerk: Die kompetente Erlaubnis der Urheber in den eigenen Internet- schutz- und Medienrechts wie im „wirkli- und Jugendlichen im Internet Online-Kommunikation will gelernt sein. Die seiten verwendet werden. Der Urheber muss chen“ Leben. Unzulässig sind beleidigende interessieren: Welche Angebote Nutzer sollten sich der Risiken und Folgen be- mit der Veröffentlichung einverstanden sein Äußerungen, verboten ist das Verbreiten nutzen sie (soziale Netzwerke, wusst sein, wenn sie Internetangebote nutzen (bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtig- von rechtsextremistischen und sonstigen Chatrooms, Instant Messenger, – oder selbst Inhalte ins Netz stellen. ter) und sein Name muss genannt werden, unzulässigen Inhalten, beispielsweise von Foren, Blogs)? Welche per- wenn er es wünscht. volksverhetzenden Texten, mit denen der sönlichen Details legen sie im Soziale Netzwerke leben von der Selbstdar- persönliche oder soziale Geltungsanspruch Internet offen? Was gehört für stellung ihrer Mitglieder. Ihre Nutzer erstellen Jeder hat das Recht, dass sein Privatleben, anderer herabgewürdigt wird. sie zur Privatsphäre? ein Profil, in dem sie über Hobbys, Interessen, seine Würde und seine persönliche Ehre geach- Wer das Internet nutzt, hinterlässt dort Spuren. Lebenssituationen u. a. berichten. Beliebt ist tet werden – auch bei Veröffentlichungen im –– Vermitteln Sie, dass es auch im Nicht selten werden in der virtuellen Welt auch das Hochladen von Fotos, Musik und Internet. Internet Regeln gibt und ein res- sensible Daten öffentlich gemacht. Werden Videos. Probleme tauchen auf, wenn junge pektvoller Umgang mit anderen Grenzen überschritten und Persönlichkeitsrech- Internetanwender diese persönlichen Daten wichtig ist. Nutzerrechte kurz gefasst te verletzt, kann die betroffene Person beispiels- zwar als „privat“ wahrnehmen, aber dennoch weise den Seitenanbieter kontaktieren und die –– Grundsätzlich gilt: Keine Infor- freizügig für alle sicht- und verwendbar im –– Das Recht am eigenen Bild schützt den Entfernung oder Abänderung dieser Inhalte mationen über andere Men- Internet veröffentlichen. Dabei missbrauchen Einzelnen davor, dass Fotos und Filmauf- fordern. Darüber hinaus kann der Betroffene schen veröffentlichen, z. B. Eltern, sie bisweilen Persönlichkeitsrechte anderer nahmen von ihm ohne seine Zustimmung Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Geschwister oder Freunde, ehe oder werden durch die Herausgabe persönlicher verbreitet werden. Ohne seine Einwilligung Ansprüche gegen den Verantwortlichen geltend diese sich damit einverstanden Daten selbst zum „gläsernen Menschen“. dürfen nur machen. Er kann Folgendes verlangen: erklären. Zeigen Sie, worauf zu –– ausnahmsweise, z. B. wenn er an einer –– die Gegendarstellung in gleicher Weise, achten ist, wenn Bilder ins Netz Veröffentlichte Daten sind im öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, Bilder gestellt werden. –– die Berichtigung, d. h. die Veröffentlichung von ihm veröffentlicht werden. Internet nur schwer kontrollierbar einer Widerrufserklärung des Inhalteanbie- –– Veröffentlichte Daten lassen –– Da auch das Recht am gesprochenen Wort ters, sich im Internet nur schwer kon- Die Netiquette ist ein gutes Beispiel für gilt, bestimmt der Einzelne, welche seiner trollieren oder löschen. Deshalb: die Selbstregulierung innerhalb eines Inter- –– die Unterlassung einer Wiederholung der Äußerungen aufgezeichnet und abgespielt Zurückhaltend bei der Veröffent- net- Kommunikationssystems. Halten sich die Aussageverbreitung und/oder werden dürfen. Seine Aussagen im privaten lichung persönlicher Daten und Teilnehmer daran, pflegen sie (freiwillig) gute Umfeld oder für Rundfunksendungen dürfen –– Schadensersatz. Fotos sein! Umgangsformen. Per Gesetz gibt es Grenzen: nicht entstellt und sinnentfremdet werden. Der Einzelne kann grundsätzlich selbst ent- scheiden, wie er sich Dritten oder der Öffent- –– Das Recht der persönlichen Ehre schützt lichkeit gegenüber darstellen will. jeden Einzelnen vor Verleumdungen und 12 13
Kommunikation im Internet Risiken im Netz: sind. Sie sollen problematische Angebote ausfiltern, aber so wenig wie möglich Inhalte kontrolleinrichtung förmlich anerkannt werden. Die Entwicklung und Verbreitung von Jugend- Schützen und kompetent kommunizieren blocken, die aus Jugendschutzsicht unproble- schutzprogrammen ist der KJM ein wichtiges matisch sind. Jugendschutzprogramme müssen Anliegen, vor allem auf mobilen Plattformen. einen nach Altersstufen differenzierten Zugang Auch wenn technische Schutzmaßnahmen Chatten ist eine der Lieblingsbeschäfti- Verboten sind beispielsweise das Übermitteln zu Online-Angeboten ermöglichen und eine kein Rundum-Sorglos-Paket sind, können sie gungen von Kindern und Jugendlichen im unzulässiger Bilder und Texte und der Versuch dem Stand der Technik entsprechende Erken- für Eltern und Pädagogen eine Hilfe bei der Internet. Innerhalb einer Community, einer der sexuellen Annäherung an Minderjährige, nungsleistung aufweisen. Ein entsprechend Medienerziehung sein. Gemeinschaft von Chattern, trifft man sich Bloßstellungen, Belästigungen oder falsche geeignetes Programm, das diese Kriterien mit Freunden und lernt Leute kennen. Chat- Behauptungen. So faszinierend die Kommuni- erfüllt, kann von einer Freiwilligen Selbst ter treten nicht mit ihrem eigenen Namen kation im Internet ist und so rege Kinder und auf, sondern verwenden einen Nickname. So Jugendliche sie nutzen – soziale Netzwerke bleiben sie anonym, manchmal leider auch mit wie Facebook bergen auch gewisse Gefahren. dem Hintergedanken, die Gutgläubigkeit von Es ist den jungen „Netzwerkern“ nämlich nur lightbulbon lightbulbon Kindern auszunutzen. Oft mangelt es Kindern selten klar, wie riskant es ist, persönliche Daten und Jugendlichen an einem gesunden Miss- weiterzugeben, Bilder von dritten einzustellen Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen trauen gegenüber Chat-Partnern und sie haben (Verletzung des Persönlichkeitsrechts) oder noch kein Gefühl dafür, wie persönliche Daten z. B. über einen Download „fremde Werke“ zu Chats missbraucht werden können. klauen (Urheberrecht). –– Fragen Sie nach: Welche Kommunikationsformen nutzen die Kinder und Jugend- lichen im Internet? Welche Vor- und Nachteile haben Mail, Chat, Messenger, Blog, Forum? Für das Chatten gilt: info –– Denken Sie sich gemeinsam Fantasie-E-Mail- und Benutzernamen aus und Sei misstrauisch! Information und zeigen Sie, dass Nutzer damit anonym bleiben und sich hinter einem Nickname verstecken können. Was die Gestaltung, Größe und Sicherheit Beratung –– Vermitteln Sie folgende Verhaltensregeln: von Chats angeht, gibt es große Unterschiede. –– Gib niemals persönliche Daten (Adresse, Telefonnummer) preis. Mögliche Gefährdungen können sein: verbale –– www.chatten-ohne-risiko.net –– Triff dich mit einem Chatter immer in Begleitung eines Erwachsenen. Attacken/Mobbing; sexuelle Belästigungen –– www.seitenstark.de –– Brich Dialoge ab, die unangenehm werden oder dir peinlich sind. und Anbahnung eines sexuellen Missbrauchs. –– www.klicksafe.de –– Nutze besser empfohlene Chats (z. B. von jugendschutz.net), die mit entspre- Pädokriminelle erfragen persönliche Daten und –– www.jugendschutz.net chenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sind. versuchen, Kinder im Chat von einem persön- lichen Treffen zu überzeugen. Manche Erwach- Soziale Netzwerke sene nehmen falsche Identitäten an und geben –– Informieren Sie sich bei der Anmeldung in einer Community über die AGBs. sich als Gleichaltrige aus. Sexueller Missbrauch –– Kontrollieren Sie mit Ihrem Kind regelmäßig die Privatsphäre-Einstellungen. kann die Folge eines solchen Treffens sein. Jugendschutzprogramme –– Vereinbaren Sie klare Regeln, was veröffentlicht werden darf und was nicht. –– Erklären Sie Ihrem Kind, dass fremde Werke nicht „geklaut“ werden dürfen. Um Kinder und Jugendliche vor schädlichen –– Sensibilisieren Sie Ihr Kind dafür, mit privaten Fotos oder Videos vorsichtig Soziale Netzwerke Inhalten im Internet zu schützen, können Eltern umzugehen – diese dürfen nur mit Einverständnis der abgebildeten Personen und Pädagogen Jugendschutzprogramme auf Für die Mediennutzung virtueller Räume, veröffentlicht werden. dem PC installieren, die dem Alter und Entwick- wie sie soziale Netzwerke bieten, gelten Regeln. lungsstand des Kindes individuell angepasst 14 15
Versteckte Kosten Drin sein kann teuer werden: Versteckte Kosten bei Onlinediensten Kinder erforschen, was die digitale Welt speichern und verwerten. Pop-Ups und Banner ihnen bietet. Die freie Nutzung des Internets leiten auf das jeweilige Angebot weiter. Soziale ist dabei Normalität. Und Seiten, die großartige Netzwerke finanzieren sich in der Regel über Preise, Gratis-SMS oder -Downloads verspre- Werbung, z. B. in Form von Bannern, und chen, sind oft allzu verlockend. Gewinnspiele, sind daher meist kostenlos für den Benutzer. Umfragen oder Wissenstests liegen voll im Manche Funktionen können allerdings an ein lightbulbon lightbulbon Trend. Sie sind kaum als Lockmittel erkennbar Premium-Benutzerkonto, für das man zahlen Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen und lenken durch Fragen die Aufmerksamkeit muss, gebunden sein. Darüber hinaus stehen –– Sprechen Sie über Kostenfallen und mögliche Konsequenzen mit den Kindern. Das auf bestimmte Produkte. Name und Adresse in den App-Stores zahlreiche Spiele-Apps zur Wissen über Lockangebote und den Umgang mit persönlichen Daten schützt vor sind schnell eingetippt, dann noch das Häkchen Verfügung, die zunächst kostenlos installiert Abzocke. zur Akzeptanz der AGBs – und die Kostenfalle werden können. Erst im Spielverlauf werden –– Testen Sie gemeinsam typische Internetseiten oder Apps und besprechen Sie die ein- hat zugeschnappt. Nicht selten kommen neben den Nutzern kostenpflichtige Extras angeboten, zelnen Angebote. Das ist für Kinder besonders anschaulich und einprägsam. Werbung auch ominöse Rechnungen in den die den Spielspaß steigern. –– Sichern Sie die Geräte, mit denen die Kinder das Internet nutzen: In-App-Käufe können Briefkasten gefl attert, weil Abonnement- und gesperrt und Jugendschutz-Apps installiert werden. Preishinweise übersehen wurden. info –– Kinder sollten diese Regeln kennen: • Zustimmen per Mausklick ist grundsätzlich tabu. Kostenfalle „Gratis“-Angebote Information und • Das Kleingedruckte ist wichtig! Also immer erst die Vertragskonditionen bzw. Eine verbreitete Kostenfalle besteht in Beratung Geschäftsbedingungen genau durchlesen, auch wenn diese sehr lang sind. • Nie persönliche Daten unüberlegt preisgeben und Formulare erst nach g enauer vermeintlichen Gratis-Angeboten. Die Werbe- –– www.klicksafe.de Prüfung ausfüllen. texte geben vor, die Offerten seien unverbind- –– www.internet-abc.de • Immer bis an den unteren Bildschirmrand scrollen und auf versteckte Kosten lich und kostenlos. Der Nutzer wird gebeten, –– www.vzbv.de hinweise achten. seine Adresse einzugeben, etwa um an einem • Das Impressum des Anbieters auf eine Postanschrift in Deutschland prüfen. Gewinnspiel teilzunehmen. Tatsächlich willigt er beim Ausfüllen aber unbeabsichtigt in ein kostspieliges Abonnement ein oder akzeptiert überteuerte Dienstleistungen. Die Angaben Geschäfte machen im Netz – zu den Konditionen und Kosten sind oft in den ten Geschäfte abschließen. Stimmen die Eltern nicht eingewilligt haben, bleibt der Vertrag Rechtliche Grundlagen AGBs versteckt, meist am Seitenende in kleiner dem Vertrag nicht zu – auch im Nachhinein – mit Minderjährigen zunächst „schwebend“ Schrift oder einen Klick entfernt. Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht ist er unwirksam. unwirksam und wird bei Verweigerung der Ein- vollendet haben, sind geschäftsunfähig und Der sogenannte Taschengeldparagraf willigung endgültig unwirksam. Ein Kauf über Eigens für die junge Zielgruppe haben können damit keine wirksamen Rechtsge- setzt voraus, dass Eltern generell in kleinere das Internet kann in der Regel vom Verbraucher Unternehmen Websites angelegt, in denen schäfte tätigen. Minderjährige von sieben bis Rechtsgeschäfte ihrer Kinder einwilligen. Er innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. sie kostenlose Spiele anbieten, nebenbei aber siebzehn Jahren können grundsätzlich nur mit greift aber nicht bei kostspieligeren Geschäf- Der Kunde muss ordnungsgemäß über sein ihre neuesten Produkte vorstellen oder Daten Zustimmung ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtig- ten und Abonnements. Solange die Eltern hier Widerrufsrecht informiert worden sein. 16 17
Onlinespiele Völlig von der Rolle: Online-Rollenspiele und virtuelle Welten Immer mehr Kinder und Jugendlichebe- geistern sich für Computerspiele. Eltern und Erzieher stehen der Faszination des Nach- info wuchses oft ratlos gegenüber und können diese Spielleidenschaft nicht nachvollziehen. Information und Das Thema Computerspiele wirft viele Fragen lightbulbon lightbulbon Beratung auf, weil vielen Erwachsenen die persönlichen Erfahrungen mit dem Medium fehlen: Welche Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen Jugendmedienschutz: Computerspiele sind geeignet? Sind Spiele –– Sammeln Sie selbst Spielerfahrungen: Lassen Sie sich von Kindern und Jugend –– www.kjm-online.de förderlich oder schädlich? Machen sie aggressiv lichen Spiele zeigen und spielen Sie mit. –– www.bundespruefstelle.de oder abhängig? Spiele und Spielebewertungen: –– Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen: Spielen sie nur offline oder auch Bei Computerspielen kann man zwischen –– www.usk.de online? Sind sie beim Spielen schon mal auf unangenehme Inhalte gestoßen? Offline- und Online-Games unterscheiden. Das –– www.pegi.info Wissen sie, dass nicht nur der Spieler etwas mit dem Spiel, sondern auch das Problempotenzial hat sich grundlegend ver- –– www.internet-abc.de Spiel etwas mit den Spielern macht? ändert, seit immer mehr Onlinespiele auf den –– www.blinde-kuh.de/spiele Markt kommen: Während über den Gewaltaspekt –– www.spielbar.de verschiedener Spielgenres schon seit Jahren diskutiert wird, ist die Abhängigkeitsproblematik erst in letzter Zeit in den Vordergrund gerückt. On- line-Rollenspiele, die meist gleichzeitig mit vielen MMOGs und ihre Risiken anderen Nutzern gespielt und Massively Multi- player Online Games (MMOG) genannt werden, Dass gerade das gemeinsame Spielen im Computerspiele dürfen nur dann Kindern sich neben der USK-Kennzeichnung auch das weisen tendenziell ein höheres Abhängigkeitspo- Multiplayer-Modus Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden, wenn sie für PEGI-Zeichen. Es ist eine europaweit gültige tenzial auf als Spiele, die allein vor dem Bildschirm fasziniert, ist verständlich. Gleichzeitig sind mit die entsprechende Altersstufe eine Freigabe unverbindliche Empfehlung, die auf einer gespielt werden. Denn die virtuellen Welten MMOGs Risiken für Kinder und Jugendliche erhalten haben. Die Alterskennzeichnung für Selbstbewertung durch die Hersteller basiert. stehen nicht still – auch wenn man gerade nicht verbunden: Offline-Spiele nehmen die obersten Landes- online ist. Anreize zum Weitermachen geben die –– Abhängigkeitsfaktor: Der Reiz, jederzeit im behörden durch die Unterhaltungssoftware Die KJM ist für die Aufsicht über Onlinespie- permanente Spielbarkeit und die Möglichkeit, sei- Spiel zu bleiben, ist stark. Selbstkontrolle (USK) vor. Das Jugendschutz- le zuständig. Onlinespiele benötigen zwar keine ne virtuelle Spielfigur, den eigenen Avatar, ständig –– Kommunikations-Features des Web 2.0: gesetz sieht fünf Altersstufen für die Kenn- Alterskennzeichnung, Spieleanbieter müssen weiterzuentwickeln. Die Sozialität im Spiel, die Integrierte Chats bergen Gefahren. zeichnung vor: freigegeben ohne Altersbe- aber das Gefährdungspotenzial ihrer Games auch chatähnliche Kommunikations- Features mit –– Kosten: Das Item Selling, d. h. der Verkauf schränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren. Bei der bewerten und dafür sorgen, dass Kinder und sich bringen, aber auch die verlockende Alter- von Vorteilen und virtuellen Gegenständen Einstufung ordnet die USK Spiele bestimmten Jugendliche auf Inhalte nicht zugreifen können, native zum realen Leben können bei anfälligen im Spiel, ist aus Jugendschutzperspektive Genres zu. Dies kann Eltern als Orientierung bei die für ihr Alter nicht geeignet sind. Menschen eine Abhängigkeit entstehen lassen. kritisch zu hinterfragen. der Auswahl von Spielen helfen. Meist findet 18 19
Handynutzung Hauptsache Handy? Verantwortungsvoll mit mobilen Medien umgehen Für immer mehr und immer jüngere Kinder Was die Kenntnis der technischen Möglich- jährigen verbreitet und zugänglich macht. –– volksverhetzende Inhalte öffentlich zugäng- s ind Handys fester Bestandteil ihrer Lebens- keiten angeht, sind Kinder und Jugendliche Darunter versteht man aus dem Internet lich macht oder an Minderjährige gelangen welt. Beinahe jeder Jugendliche in Deutschland ihren Eltern und Lehrern häufig überlegen. Die heruntergeladene oder auch selbst mit der lässt. besitzt bereits ein eigenes Handy. Das liegt vor ethischen und rechtlichen Grenzen dessen, was Kamera aufgenommene Videos oder Bilder, Bestimmte Grenzen dürfen auch von Kindern allem auch daran, dass sich die Geräte zu klei- erlaubt ist, können sie dagegen selten richtig die Gewalt beinhalten, z. B. Schlägereien, und Jugendlichen bei der Handynutzung nicht nen multimedialen Alleskönnern entwickelt ha- einschätzen. Mit entsprechender Technik ausge- Kriegsszenen, Vergewaltigungen, gewalt überschritten werden. Die aufgezählten Straf- ben. Mit den neuen Smartphones ist (fast) alles stattete Handys machen es möglich, aus dem beherrschte Actionsequenzen, taten nicht einfach nur „Kavaliersdelikte“. Wer machbar: Fotografieren, Filmen, Musik hören, Internet Porno- und Gewaltvideos herunterzu- –– pornografische Bilder und Videos öffentlich bei einem begründeten Verdacht wegschaut, Spielen, Surfen im Internet, die Nutzung und laden („Snuff- Videos“), selbst Schlägereien und anbietet, überlässt, zugänglich macht oder verhält sich den Kindern und der Gesellschaft das Teilen von Inhalten über soziale Netzwerke, Gewaltszenen zu filmen („Happy Slapping“), verbreitet, gegenüber unverantwortlich. Simsen und nicht zuletzt Telefonieren. Das Han- heimliche Filme zu drehen oder beleidigen- dy ist ein aktuelles Beispiel, wie verschiedene de Inhalte via Nachrichtendienste bzw. über Medien miteinander verschmelzen. soziale Netzwerke zu versenden („Cybermob- bing“). Bekannte Gefährdungen aus dem Netz info verlagern sich so aufs Handy. Die Daten können lightbulbon lightbulbon gespeichert, auf andere Geräte übertragen und Information und ausgetauscht werden. Tipps für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen Beratung –– Informieren Sie sich über die aktuellen technischen Entwicklungen zum Rechtliche Grenzen Thema Handy. Lernen Sie die Funktionen der Handys der Kinder und Handys und Jugendschutz: der Handynutzung Jugendlichen kennen. –– www.handysektor.de –– Sprechen Sie mit den Kindern und Jugendlichen über deren Handynutzung. Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch –– www.klicksafe.de Fragen Sie, welche Funktionen attraktiv und angesagt sind. Sprechen Sie erlaubt. Strafbar macht sich, wer z. B. –– www.fsm.de aber auch gezielt Problemlagen an und tauschen Sie sich darüber aus, wer –– Äußerungen z. B. von Schülern oder Lehrern im Unterricht, also „nicht öffentlich gespro- ähnliche Erfahrungen bereits gemacht oder davon gehört hat. Kosten und Sicherheit: –– www.verbraucherzentrale.info chenes Wort“, heimlich mitschneidet oder –– Klären Sie über die konkreten Gefahren und rechtlichen Bestimmungen auf. –– www.bundesnetzagentur.de verbreitet, Das Thema eignet sich gut, um den Kindern und Jugendlichen ethisch-mo- –– www.bsi-fuer-buerger.de ralische Grundsätze näherzubringen, auf denen die gesetzlichen Regelungen –– eine Person heimlich oder gegen ihren Willen in einer Wohnung oder einem ver- aufbauen. Oft fehlt noch ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein. gleichbar geschützten Raum aufnimmt und dadurch ihre Intimsphäre verletzt, –– gewaltverherrlichende Bilder oder Filme mit dem Handy aufnimmt, unter Minder- 20 21
Gesetzlicher Jugendmedienschutz Gesetzlicher Jugendmedienschutz: Schutz der Rechte und Chancen von Kindern Der Schutz von Kindern und Jugendliche sie nur Erwachsenen, nicht aber Kindern und Ju- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Werden Computerspiele auf Datenträgern und der Schutz der Menschenwürde sind gendlichen zugänglich sind. Für die Indizierungs- sind selbst für die Wahrung der Jugendschutz- Minderjährigen zugänglich gemacht, benötigen Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Der gesetz verfahren ist die Bundesprüfstelle für jugendge- belange zuständig. sie eine Alterseinstufung der Obersten Landes liche Jugendmedienschutz hat das Ziel, Ein fährdende Medien (BPjM) verantwortlich. –– www.ard.de jugendbehörden durch die Unterhaltungs flüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwick- Der Staatsvertrag über den Schutz der Men- –– www.zdf.de software Selbstkontrolle (USK). lungsstand von Kindern und Jugendlichen noch schenwürde und den Jugendschutz in Rund- –– www.usk.de Internet nicht entsprechen, von ihnen fernzuhalten funk und Telemedien (kurz: Jugendmedien- Die KJM ist die zentrale Internetaufsicht und Printmedien und Tonträger und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung schutz-Staatsvertrag, JMStV) fasst den privaten entscheidet bei Verstößen über Sanktionen. Alterskennzeichnungen gibt es weder für zu unterstützen. Im Einzelnen geht es darum, Rundfunk und Telemedien, vor allem das Inter- Vollzogen werden diese von der zuständigen Musik- und andere Tonaufnahmen noch für Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu net und den Teletext im Fernsehen, unter einer Landesmedienanstalt, in dessen Bundesland Printmedien. Das Selbstkontrollorgan der lassen (struktureller Jugendschutz), Aufsicht zusammen. Dadurch wird verhindert, der Anbieter seinen Firmensitz hat. Printmedien, der Presserat, prüft anhand des –– über Gefährdungen aufzuklären und zur dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien –– www.kjm-online.de Pressekodexes und wirkt auf die Beseitigung Bewältigung anzuleiten (erzieherischer unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Für –– www.die-medienanstalten.de von Missständen hin. Über Beschwerden be Jugendschutz) und die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV züglich Werbung entscheidet der Deutsche –– den Umgang mit Gefährdungen zu regeln ist als zentrales Aufsichtsorgan die Kommission Die Ländereinrichtung jugendschutz.net unter- Werberat als Selbstkontrollorgan der Werbe- (gesetzlicher Jugendschutz). für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig. stützt die KJM bei der Wahrung des Jugendme- wirtschaft. dienschutzes im Internet. Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen –– www.presserat.de –– www.jugendschutz.net Medieninhalte auf ihr Gefährdungspotenzial Wer, wie, was? –– www.werberat.de hin, d. h. ob sie jugendgefährdend oder entwick- Mitglieder von Selbstkontrolleinrichtungen Medien und Zuständigkeiten Filme lungsbeeinträchtigend sind. Ihre Bewertungen können ihre Angebote im Vorfeld auf deren Filme, die öffentlich vorgeführt werden oder und Entscheidungen haben zur Folge, dass Gefährdungspotenzial bewerten lassen. Rundfunk öffentlich zugänglich sind, müssen eine alters- bestimmte Medien Kindern und Jugendlichen –– www.fsm.de Für Radio und Fernsehen gelten die Bestim- gemäße Freigabe der obersten Landesjugend- nicht zugänglich gemacht oder nur in bestimm- –– www.usk.de mungen des JMStV. Über den Privatrundfunk behörden durch die Freiwillige Selbstkontrolle ten Altersgruppen verbreitet bzw. zu einer –– www.fsk-online.de wacht die KJM. Ihre Beschlüsse werden von der der Filmwirtschaft (FSK) erhalten. bestimmten Sendezeit ausgestrahlt werden Landesmedienanstalt umgesetzt, die für den Computerspiele –– www.fsk.de dürfen. Rundfunkanbieter zuständig ist. Für die Kontrolle von Telemedien, worunter Indizierungen –– www.kjm-online.de auch Online- bzw. Browserspiele fallen, ist die Grundlagen des gesetzlichen Jugendmedien Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende –– www.die-medienanstalten.de KJM zuständig. schutzes sind v. a. zwei Regelwerke: Das JuSchG Medien (BPjM) indiziert Träger- und Telemedien, –– www.kjm-online.de regelt den Jugendschutz für Medieninhalte Mitglieder von Selbstkontrolleinrichtungen wenn sie jugendgefährdend sind. Damit unter- auf Trägermedien, etwa Filme, Videos, CDs und können Sendungen der TV-Anbieter im Vorfeld liegen sie Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbe- DVDs. Jugendgefährdende Medien können der Ausstrahlung prüfen lassen. beschränkungen und dürfen nur Erwachsenen indiziert werden. Das bedeutet, sie unterliegen –– www.fsf.de zugänglich gemacht werden. bestimmten Vertriebsbeschränkungen, damit –– www.usk.de –– www.bundespruefstelle.de 22 23
Die KJM Die Kommission für Jugendmedienschutz: Auftrag, Aufgaben, Ziele Die Aufsicht über private Rundfunk- und Der JMStV folgt dem Prinzip der regulierten Telemedienangebote ist mit In-Kraft-Treten des Selbstregulierung mit dem Ziel, die Eigenver- Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) antwortung der Privatrundfunk- und Internet am 1. April 2003 der KJM übertragen worden. anbieter zu stärken und die Vorabkontrolle zu Die KJM prüft, ob Verstöße gegen den JMStV verbessern. Den anerkannten Selbstkontrollein- vorliegen. Sie beschließt bei Verstößen entspre- richtungen wird ein gesetzlich festgeschriebe- chende Maßnahmen, die von den Landesme- ner Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die dienanstalten umgesetzt werden. KJM nur begrenzt überprüfen darf. Auf Antrag Aufgaben der KJM sind neben der Beobach- prüft die KJM, ob die Altersbewertung einer tung von Rundfunksendungen und Internet anerkannten Selbstkontrolleinrichtung von den angeboten die Festlegung von Sendezeiten obersten Landesjugendbehörden zu über- und von Kriterien für die Eignungsprüfung von nehmen ist. Die KJM hat bisher die Freiwillige Jugendschutzprogrammen sowie die Prüfung Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die Freiwillige und Genehmigung von Verschlüsselungs- und Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbie- Vorsperrungstechnik. Außerdem stellt die KJM ter(FSM) die Freiwillige Selbstkontrolle der Indizierungsanträge für Angebote im Internet Filmwirtschaft (FSK) online und die Unterhal- und nimmt zu Indizierungsanträgen der Bun- tungssoftware Selbstkontrolle (USK) online desprüfstelle für jugendgefährdende Medien anerkannt. (BPjM) Stellung. Kommission für Jugendmedienschutz Oberste Bundesbehörde Landesmedienanstalten Oberste Landesbehörden für den Jugendschutz 6 Direktoren für den Jugendschutz 2 Mitglieder 4 Mitglieder Entsendung Entsendung Entsendung Organisatorische KJM Zusammenarbeit 12 Mitglieder Anbindung Anerkennung jugendschutz.net FSM, FSF, FSK.online, BPjM USK.online
Rechtsgrundlagen info Beurteilungskriterien für Entwicklungsbeeinträchtigung Gesetzliche Grundlagen im Gewaltdarstellungen –– genretypische Darstellung von Gewalthandlungen Überblick –– Realitätsnähe des Genres –– Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) –– die Menschenwürdeverletzen, z. B. durch –– Grundstimmung des Angebots Verunglimpfung und Diskriminierung von –– Ausprägung der Gewaltaktionen –– Jugendschutzgesetz (JuSchG) Minderheiten, Degradierung einer Person –– Spannungspotenzial –– Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder Personengruppe zum Objekt oder –– Kontext der Gewaltausübung: Darstellung einer Person in einem Zustand, Identifikationsangebote durch Gewalt ausübende Figuren –– Telemediengesetz (TMG) in dem sie ihre Handlungen nicht mehr –– filmtechnische Gestaltung –– Jugendschutzrichtlinien und -satzung der steuern kann. Sexualdarstellungen Landesmedienanstalten (JuSchRiL, JSS) Entwicklungsbeeinträchtigend laut § 5 JMStV –– Sexualdarstellungen, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern –– Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) sind Angebote, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entsprechen oder Jugendlichen zu einer eigenverantwort –– stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern –– Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit –– Verknüpfung von Sexualität und Gewalt, besonders wenn Kinder oder beeinträchtigen. Die Anbieter müssen dafür Jugendliche betroffen sind Rechtliche Rahmenbedingungen Sorge tragen, „dass Kinder oder Jugendliche der –– Verharmlosung oder Idealisierung von Prostitution und Promiskuität betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht Der JMStV unterscheidet zwischen unzuläs- Quelle: Kriterienkatalog der KJM für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien wahr nehmen“, d. h. den Zugang für Kinder und sigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Jugendliche beschränken. Angeboten. Unzulässig gemäß § 4 JMStV sind Medien Regeln zum Jugendschutz in der Werbung ent- inhalte, die: hält § 6 JMStV. Demnach darf Werbung nicht: –– zum Rassenhass aufstacheln, –– direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugend- –– Handlungen verharmlosen, die unter liche enthalten, die deren Unerfahrenheit der Herrschaft des Nationalsozialismus oder Leichtgläubigkeit ausnutzen, begangen wurden, –– den Interessen von Kindern oder Jugend –– Pornografie zeigen, lichen schaden oder deren Unerfahrenheit ausnutzen, –– Krieg verherrlichen, –– Kinder und Jugendliche unmittelbar auf- –– Kinder oder Jugendliche in unnatürlich ge- fordern, ihre Eltern zum Kauf beworbener schlechtsbetonter Körperhaltung darstellen, Waren oder Dienstleistungen zu bewegen. 26 27
Lehrer- und Elternsprechstunde: Hilfe, Bildung, Information Diese Internetseiten und Projekte verschiedener Institutionen und Organisationen bieten Wissen, Fortbildungsangebote, Hilfe und Tipps sowie Projektbeispiele und Anregungen für die Arbeit mit Medien: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Elterntalk JFF – Institut für Medienpädagogik in Mediaculture online Jugendschutz (BAJ) Erfahrungsaustausch über Erziehungsfragen in Forschung und Praxis Anleitungen und Literatur für Pädagogen, Eltern Zusammenschluss von freien Trägern der der Familie. Im Mittelpunkt stehen die Themen Erziehungs-, Bildungs- und Kulturarbeit mit und Studierende für die eigene Medienproduk- Jugendhilfe, Fachorganisationen und Landes- Medien, Konsum und Sucht. Kindern und Jugendlichen, Forschung und tion, -analyse und -nutzung. stellen für Kinder- und Jugendschutz. –– www.elterntalk.net Projekte zur Medienpädagogik. –– www.mediaculture-online.de –– www.bag-jugendschutz.de –– www.jff.de Deutscher Bildungsserver FLIMMO – Programmberatung für Eltern jugendschutz.net Medienführerschein Bayern Datenbank zum nationalen und internationa- und Fachportal für Erziehende Unterstützung der KJM bei der Internet- Auf- Unterrichtsmaterial für die 3. und 4., 6. und 7. len Bildungswesen mit Konzepten zur Medien Medienerziehung mit Bausteinen zu Basis sicht und Hilfe für Eltern und Pädagogen zum Jahrgangsstufe, medienpädagogische Projekte bildung in den Bundesländern. wissen, Medienarbeit mit Kindern und Jugendschutz im Internet. und Infothek. –– www.bildungsserver.de medienpädagogischer Elternarbeit. –– www.jugendschutz.net –– www.medienfuehrerschein.bayern.de –– www.flimmo.de Bundesministerium für Familie, Senioren, klicksafe Medienpädagogischer Forschungsverbund Frauen und Jugend (BMFSFJ) fragFINN Initiative der Europäischen Kommission mit Südwest (mpfs) Offizielle Homepage des Ministeriums mit Geschützter Surfraum für Kinder, Schutz umfangreichen Unterrichtsmaterialien, Fort Datenmaterial zur Mediennutzung von Kindern Veranstaltungshinweisen und Informations- software, Informationen und Schulmaterialien bildungen und Infos u. a. für Lehrer. und Jugendlichen. material. für Pädagogen. –– www.klicksafe.de –– www.mpfs.de –– www.bmfsfj.de –– www.fragfinn.de Konferenz der Landesfilmdienste (KLF) Stiftung Medienpädagogik Bayern –– www.familien-wegweiser.de Multimediales Bildungsportal. Medienkompetenzprojekte, u. a. fachliche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Gesellschaft für Medienpädagogik und –– www.landesfilmdienste.de Koordinierung des Medienführerscheins an Medien (BPjM) Kommunikationskultur (GMK) Schulen in Bayern. Lehrer online Tipps zur Mediennutzung durch Kinder und Plattform für Diskussionen, Kooperationen und –– www.stiftung-medienpaedagogik-bayern.de Service- und Informationsplattform für Lehrer Jugendliche und Wissenswertes zu Chancen Initiativen zur Medienpädagogik mit Informationen rund um den Einsatz digita- und Risiken von Medien. –– www.gmk-net.de ler Medien im Unterricht. –– www.bundespruefstelle.de –– www.lehrer-online.de Fortbildung Eltern-Medien-Trainer Internet-ABC Fortbildungsangebot der Landesstelle Jugend Portal sowohl für Kinder als auch für Eltern und schutz Niedersachsen für pädagogische Pädagogen, u. a. mit Anregungen und Material Fachkräfte. ien für die schulische Praxis. –– www.eltern-medien-trainer.de –– www.internet-abc.de/eltern 28 29
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