Kinderschutz - LAG Kinder- und Jugendkultur eV

Die Seite wird erstellt Dörte Meier
 
WEITER LESEN
Kinderschutz - LAG Kinder- und Jugendkultur eV
Materialien zum Thema

Kinderschutz

            1
Materialien zum Thema

                                                  Kinderschutz

               Impressum

                Herausgeber
     LAG Kinder- und Jugendkultur e.V.
    Ehrenbergstraße 51, 22767 Hamburg
        Telefon: 040 - 524 78 97 10
      www.kinderundjugendkultur.info

          Redaktion: Dörte Nimz
         Grafik: Meike Gerstenberg

      2., überarbeitete Auflage 2021

Gefördert von der Behörde für Kultur und Medien
      der Freien und Hansestadt Hamburg            www.kinderundjugendkultur.info
                     2                                          3
INHALTSVERZEICHNIS

Grußwort von Dr. Melanie Leonhard – Hamburger Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales,          ANHANG 4: Musterformular Einverständnis zur Dokumentation            54
Familie und Integration                                                                     06     ANHANG 5: Musterformular Erklärung Benachrichtigung Strafverfahren   55
Grußwort von Dr. Carsten Brosda – Hamburger Senator für Kultur und Medien                   08     ANHANG 6: Musterformular Dokumentation Einsichtnahme                 56
Vorwort von Heike Roegler, Vorstandsvorsitzende der LAG                                     10
                                                                                                 Fachberatungsstellen                                                   58
ABSCHNITT 1: Vorlagen zum Kinderschutzkonzept                                                    Quellen und weiterführende Literatur                                   60
  Hinweise zum Zweck und zur Verwendung                                                     12
  Einleitungstext                                                                           13
  ANHANG 1: Risikoeinschätzung                                                              16
  ANHANG 2: Verhaltensampel                                                                 26
  ANHANG 3: Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber Kolleg*innen                            28
  ANHANG 4: Verfahrensablauf bei Verdacht auf externen Missbrauch von Kindern
  und Jugendlichen                                                                          32
  ANHANG 5: Sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen untereinander                  34
  ANHANG 6: Verhaltensregeln zum Umgang mit verletzten Kindern und Jugendlichen             35
  ANHANG 7: Vorlage Bestätigung der Kenntnisnahme                                           37
  ANHANG 8: Aushang Notfallnummern                                                          38

ABSCHNITT 2: Das erweiterte Führungszeugnis
  Die notwendigen Schritte im Kontext des erweiterten Führungszeugnisses                    40
  Was steht in dem (erweiterten) Führungszeugnis?                                           41
  Was folgt aus einem erweiterten Führungszeugnis?                                          43
  Ablauf Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses                                   45
  ANHANG 1: Entscheidungshilfe: Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?                48
  ANHANG 2: Musterformular Bestätigung der Notwendigkeit                                    52
  ANHANG 3: Musterformular Bestätigung der Notwendigkeit mit Gebührenbefreiung
  für Ehrenamtliche                                                                         53

                                                 4                                                                                               5
GRUSSWORT zur 1. Auflage 2017

            Liebe Leserin, lieber Leser,

            Sie fragen sich vielleicht, was         Daher ist Kinderschutz als Verant-   Damit können Mitarbeiterinnen
            Kinder- und Jugendkultur mit            wortung und Verpflichtung auch       und Mitarbeiter der entsprechen-
            Kinderschutz zu tun hat? Eine           von Mitarbeiterinnen und Mitar-      den Einrichtungen und Angebote
            ganze Menge.                            beitern aus Angeboten der            einen wesentlichen Beitrag dazu
                                                    Kinder- und Jugendkultur in der      leisten, den Kinderschutz neben
            Kulturelle    Bildung     findet        täglichen Arbeit immer mit zu        dem Bildungsauftrag als gelebte
            überall dort statt, wo Kinder           berücksichtigen.                     Praxis in der Kinder- und Jugend-
            und     Jugendliche   sich     in                                            kulturarbeit zu verankern.
            Bildungsangeboten aufhalten             Diese Broschüre bietet Akteuren
            und ihren Alltag gestalten. Die         im Bereich der Kinder- und           Im Namen der Kinder und
            Förderung     von    Kreativität,       Jugendkultur wichtige Informatio-    Jugendlichen, die tagtäglich die
            kognitiven Fähigkeiten, emotio-         nen und Anregungen, um in            Kulturangebote nutzen, möchte
            nalen und sozialen Kompeten-            den fachlichen Austausch zum         ich mich dafür ganz herzlich
            zen sowie von Selbstvertrauen           Thema Kinderschutz zu treten         bedanken.
            und Selbstbewusstsein – unter           und eventuelle Risiken vor Ort
            anderem      durch    kulturelle        zu erkennen. Darüber hinaus
            Bildung – kann jedoch nur               werden verbindliche Verhaltens-
            gelingen, wenn die jungen               regeln sowie klare Verfahrensab-
            Menschen sicher und geschützt           läufe beschrieben, die geeignet
            vor Gefahren, Leid und Ent-             sind, die Handlungssicherheit zu              Melanie Leonhard
            wicklungsbeeinträchtigungen             erhöhen.                              Senatorin für Arbeit, Gesundheit,
            aufwachsen.                                                                   Soziales, Familie und Integration

                                                6                                                                             7
GRUSSWORT

       Liebe Leserin, lieber Leser,

        Kulturelle Bildung eröffnet Kindern       Sie setzen sich für das Wohl der       einigen Jahren diese, nun aktuali-         festen Bestandteil der Organisati-
        und      Jugendlichen      wichtige       Kinder ein, mit dem Ziel ihre          sierte, Broschüre für Beschäftigte         onskultur     betrachten.   Hierzu
        Chancen für die Persönlichkeits-  -       Persönlichkeit zu stärken sowie ihre   in der Kulturellen Bildung erstellt.       bedarf es einer Kultur der
        entwicklung. Die Entfaltung der           individuelle Entwicklung zu fördern.   Die umfangreichen Materialien              Achtsamkeit, die das Wohl des
        eigenen Kreativität in offenen            Die Voraussetzung dafür ist, dass      bieten hilfreiche Handlungsemp-            Kindes in den Mittelpunkt stellt
        Strukturen wirkt sich positiv auf         die Kinder und Jugendlichen eine       fehlungen, um Grenzüberschrei-             und im Miteinander der Akteure
        das Selbstbewusstsein und die             sichere Umgebung vorfinden, in         tungen jeglicher Art zu verhindern,        einen verlässlichen und schützen-
        soziale Kompetenz aus. Umso               der sie vor Grenzverletzungen und      um ins Gespräch zu kommen und              den Handlungsrahmen schafft.
        wichtiger ist es, dass diese              insbesondere allen Formen der          frühzeitig Gegenstrategien zu              Qualifizierter Kinderschutz setzt
        Erfahrungen auch positiv bleiben          Gewalt zuverlässig geschützt sind.     entwickeln. Wenn wir uns proaktiv          Handlungssicherheit bei allen
        und nicht durch unzulässige                                                      mit dem Thema beschäftigen,                Akteuren      voraus.    Deswegen
        Grenzüberschreitungen ins Negati-         Wir alle sind gefordert – der Staat,   können wir besser für die Sicher-          möchte ich Sie ermutigen, diese
        ve gewendet werden. Die Träger            die Gesellschaft und auch die          heit sorgen, die Kinder brauchen.          wertvollen Materialien der LAG zu
        der kulturellen Bildung tragen            Akteure in der Kulturellen Bildung                                                nutzen und bedanke mich im
        daher eine besondere Verantwor-           – ganz genau und sehr aufmerk-         Dabei sind die Perspektiven aller an       Namen der Kinder und Jugendli-
        tung für Kinder und Jugendliche.          sam hinzuschauen. Neben der            dem Prozess beteiligten Akteure            chen für Ihr Engagement.
                                                  gesetzlichen Verpflichtung zur         aufzunehmen und in einen Dialog
        Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-        Vorlage des erweiterten Führungs-      zu bringen und das Leitbild des
        ter haben stets das Wohl der              zeugnisses braucht es dazu auch        Kinderschutzes muss auf allen
        Kinder und Jugendlichen im Blick –        das persönliche Verantwortungs-        Ebenen der Einrichtung gelebt
        das ist die Grundlage der Arbeit in       gefühl. Die LAG Kinder- und            werden. Diese Aufgabe sollten die                Dr. Carsten Brosda ,
        kulturellen Bildungseinrichtungen.        Jugendkultur hat bereits vor           Führungskräfte der Einrichtung als          Senator für Kultur und Medien

                                              8                                                                                 9
KINDERSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN!

         Liebe Leser*innen,

         die UN-Kinderrechtskonvention              gehört werden und frei entschei-     mes Hinschauen und Zuhören,               Musik in der Jugend, das Esche
         garantiert Kindern und Jugendli-           den können, ob sie etwas tun         dass es ermöglicht wahrzuneh-             Jugendkunsthaus und insbesondere
         chen seit 1989 entscheidende               wollen oder nicht.                   men, wenn Gewalt an anderen               den Paritätischen Gesamtverband,
         Rechte. Neben dem Recht auf                                                     Orten stattfindet.                        die die großzügige Verwendung der
         Bildung, dem Recht auf Berück-             Kinder, die unsere Angebote                                                    Materialien erlaubt haben.
         sichtigung des Willens und dem             besuchen, sind uns schutzbefoh-      Die vorliegende Handreichung
         Recht auf freien Zugang zum                len. Daher müssen wir uns selbst     stellt Material bereit, das helfen
         kulturellen und künstlerischen             reflektieren und offen sein, die     soll zu sensibilisieren und ins
         Leben selbstverständlich auch das          Situation der Kinder wahrzuneh-      Handeln zu kommen. Wir freuen
         Recht auf Schutz vor Gewalt. Für           men. Es ist unsere Aufgabe, in       uns sehr über die hohe Nachfrage,
         uns und unsere Einrichtungen               unserem Arbeitsfeld der kulturel-    die es uns ermöglicht, jetzt eine
         entstehen daraus auf der anderen           len Bildung einen vertrauensvollen   zweite, überarbeitete Auflage zu
         Seite gleich mehrere Pflichten,            und geschützten Rahmen zu            diesem wichtigen Thema heraus-
         die weit über die Öffnung und              geben. Das beinhaltet einerseits     geben zu können.
         Bereitstellung von Angeboten für           den Schutz vor Gewalt jeglicher
         möglichst alle hinausgehen: Es             Art. Neben sexualisierter Gewalt     Gerne möchten wir uns bei allen
         liegt in unserer Verantwortung,            müssen dabei selbstverständlich      bedanken, die geholfen haben,
         dass Kinder und Jugendliche nicht          auch körperliche und psychische      diese Broschüre zu erstellen.
         nur den Weg zu uns finden, son-            Übergriffe, auch der Schutz vor      Unser Dank geht dabei an die
         dern auch, dass sie sich bei uns           Diskriminierung oder Mobbing         Sozialbehörde, die Behörde für
         sicher fühlen, sich frei und glück-        mitgedacht werden. Andererseits      Kultur und Medien, die uns unter-
         lich entwickeln können, dass sie           beinhaltet es auch ein aufmerksa-    stützt, sowie den Arbeitskreis               Heike Roegler, Vorsitzende
                                               10                                                                             11
ABSCHNITT 1 //
VORLAGEN ZUM KINDERSCHUTZKONZEPT                                                             KINDERSCHUTZKONZEPT
Hinweise zum Zweck und zur Verwendung                                                        Gemäß der Rahmenvereinbarung zum
                                                                                             Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe              Frei- und Schutzraum für junge
                                                      zes bedürfen und wodurch sie                                                                  Menschen sein. Kinderschutz und
           Die Landesarbeitsgemeinschaft              gefährdet sind: zu Hause, in der                     Dieser Text kann von jeder Einrich-      ein am Wohl der anvertrauten
           Kinder- und Jugendkultur e.V.              Schule, durch andere Kinder oder                     tung mit dem eigenen Logo und            Kinder und Jugendlichen orientier-
           (LAG) hat auf ihrer Mitgliederver-         Jugendliche, in unseren Einrichtun-                  Namen versehen und verwendet             tes Denken und Handeln ist ein
           sammlung vom 07. Juni 2016                 gen oder sonst irgendwo. Wir                         werden. Es sollte in jedem Fall eine     zentraler Wert in der Arbeit aller
           beschlossen, das Thema Kinder-             möchten alle Mitglieder nach-                        inhaltliche Anpassung an die eigene      Mitglieder der LAG. In den kulturel-
           schutz stärker ins Bewusstsein             drücklich ermuntern, sich mit dem                    Institution erfolgen.                    len Angeboten sollen persönliche
           der Akteure*innen im Bereich der           Thema auseinanderzusetzen. Dazu                                                               Nähe, Lebensfreude sowie ganz-
           Kinder- und Jugendkultur zu                haben wir Material erstellt, das von                 Die Mitglieder der LAG Kinder-           heitliches Lernen und Handeln
           heben. Kinderschutz geht alle an,          allen Interessierten genutzt werden                  u nd Jugendkultur e.V., ihre             Raum finden. Werte wie Respekt,
           und bei allen Aktivitäten unserer          kann. Alle Texte und Formulare                       Mitarbeitenden und Honorar-              Wertschätzung und Vertrauen
           Mitglieder steht das Wohl des              stehen auf unserer Website                           kräfte streben an, Kindern und           prägen die Arbeit der Mitglieder.
           Kindes über allen anderen Interes-         www.kinderundjugendkultur.info                       Jugendlichen Anregung und För-           Durch einen altersgemäßen Um-
           sen und Aufträgen. Der §8a des             unter „Themen“ als Word-Doku-                        derung, Wertschätzung, Bindung           gang werden Kinder und Jugendli-
           SGB besagt, dass sich strafbar             mente zur Verfügung, damit sie für                   und Beziehung in der Gruppe              che in ihrer kulturellen Teilhabe
           macht, wer eine Kindeswohlge-              die eigenen Bedürfnisse angepasst                    sowie Wohlergehen zu bieten,             und der Entwicklung sozialer
           fährdung mitbekommt und nicht              werden können.                                       vermittelt durch ihre kulturellen        Kompetenzen unterstützt. LAG-
           aktiv wird. Ähnlich wie bei der                                                                 Angebote. In diesen können Kin-          Mitglieder achten die Persönlich-
           unterlassenen Hilfeleistung ist es                                                              der und Jugendliche ohne Erwar-          keit und die Würde der anvertrau-
           das Mindeste, im Ernstfall eine                                                                 tungsdruck und wertschätzend             ten jungen Menschen.
           Fachkraft hinzuzuziehen. Wir alle                                                               ihre Stärken und Fähigkeiten ent-
           haben einen Schutzauftrag für von                                                               decken, ausprobieren und verfei-
           uns begleitete Kinder und Jugend-                                                               nern. Die Angebote der Mitglie-
           liche – egal, wo sie unseres Schut-                                                             der der LAG sollen ein kreativer

                                                 12
                                                 10                                                                                            13
                                                                                                                                               11
Dazu gehört auch, dass Kinder und           Inwieweit in unserer Einrichtung       Ablauf, wie auf solches Verhalten       zwischen dem Kulturanbieter,
Jugendliche ein Recht auf Achtung           ein Risiko besteht, dass mögliche      reagiert werden sollte, haben wir       gegebenenfalls den Schulen oder
ihrer persönlichen Grenzen und              Übergriffe von Mitarbeitenden          in Anhang 3 festgeschrieben.            Kitas als Kooperationspartner
Anspruch auf Unterstützung und              und Honorarkräfte selbst vorfallen                                             sowie der Familie und der Jugend-
Hilfe bei sexuellen und / oder              und unbemerkt bleiben könnten,         Eine Kindeswohlgefährdung stellt        hilfe an. Oberste Priorität im Falle
anderen gewalttätigen Übergriffen           haben wir in einer Risikoanalyse-      unter bestimmten Voraussetzun-          eines Verdachtes hat der Schutz
haben. Das Kinderschutzkonzept              eingeschätzt. Wir gehen davon          gen eine Straftat dar. Sobald eine      des Kindes beziehungsweise des
soll    Handlungssicherheit      bei        aus, dass das Risiko bei uns (sehr     Anzeige gestellt wurde, sind die        Jugendlichen. Andeutungen oder
präventven Maßnahmen bieten                 gering / eher gering / durchaus        betreffenden Behörden / Institu-        Äußerungen, die einen vorgefalle-
und dabei helfen, im Falle einer            vorhanden / möglicherweise             tionen verpflichtet zu ermitteln. Es    nen      Missbrauch     nahelegen,
notwendigen Intervention die                erhöht) ist (siehe Anhang 1).          sollte also nicht unüberlegt und        sollten in jedem Fall ernst genom-
erforderlichen Schritte einzuleiten.        Welches Verhalten unsere Einrich-      vorschnell      geurteilt werden.       men werden, es sollte in jedem
Dadurch werden nicht nur die                tung für wünschenswert, für            Informationen müssen diskret            Fall Hilfe angeboten werden. Den
Kinder und Jugendlichen geschützt,          tolerabel und für inakzeptabel         behandelt werden und dürfen             genau einzuhaltenden Ablauf im
sondern auch die beteiligten                definiert, haben wir in einem          nicht an Dritte (z.B. Medien)           Falle eines Verdachts oder eines
Beschäftigten und Honorarkräfte,            gesonderten Dokument festgehal-        weitergegeben werden. Es ist            konkreten Vorkommnisses haben
indem das Kinderschutzkonzept               ten (siehe Anhang 2). Sollte           wichtig, jeden Vorgang mit einem        wir in einem gesonderten Doku-
den transparenten und offenen               jemandem von uns entsprechend          entsprechenden Protokoll intern         ment (siehe Anhang 4) geregelt.
Austausch mit dem Thema Gewalt              dieser Maßstäbe unangemessenes         schriftlich zu dokumentieren.           Bei jedem Verdacht sollte die
fördert. Mitgedacht werden sollten          Verhalten       von     Kolleg*innen                                           Leitung informiert werden.
dabei alle Aspekte des Schutzes,            auffallen, gilt es, dies unbedingt –   Sollte Beschäftigten auffallen,
also neben dem vor sexualisierter           gegebenenfalls unter Hinzuzie-         dass bei einem Kind etwas nicht in      Erarbeitet von der LAG Kinder-
Gewalt auch der vor körperlicher            hung eines Dritten (Sechs-Au-          Ordnung ist, das Kindeswohl             und Jugendkultur e.V. Hamburg im
und psychischer Gewalt sowie vor            gen-Prinzip) – behutsam und            gefährdet sein könnte, kommt es         Sommer 2016, aktualisiert im
Diskriminierung und Ausschluss.             offen anzusprechen. Den genauen        auf eine gute Zusammenarbeit            Frühjahr 2021

                                       14                                                                             15
ABSCHNITT 1 // ANHANG 1 //                                                                      1.3 Übernachtungen, Beförderungs-, Wohnsituationen

RISIKOEINSCHÄTZUNG                                                                               Finden Übernachtungen / Fahrten / Reisen mit zu Betreuenden statt?       Ja    Nein

Wir empfehlen, den folgenden Fragebogen gemeinsam mit dem Team durchzuarbeiten, um sich über     Geschieht dies in der Einzelbetreuung?        Ja      Nein
mögliche Risiken bewusst zu werden beziehungsweise einordnen zu können, ob und wenn ja welche
Risiken vorhanden sind.                                                                          Gibt es hierfür Regeln, die überprüfbar sind? Welche?

  Name der Einrichtung                                                                           Welche Risiken könnten daraus entstehen?

  Diese Einschätzung wurde vorgenommen am:                                                       Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

  von:

1. ZIELGRUPPE                                                                                   1.4 Räumliche Gegebenheiten: Innenräume

1.1 Altersstruktur:                                                                              Gibt es abgelegene, uneinsehbare Bereiche (auch Keller und Dachböden)?        Ja      Nein

  von                       bis                                                                  Welche?

1.2 Umgang mit Nähe und Distanz:                                                                 Gibt es bewusste Rückzugsräume?          Ja        Nein

  Gibt es klare Regeln für eine professionelle Beziehungsgestaltung?                             Welche?

  Welche?                                                                                        Wie werden diese genutzt?

  Welche Risiken könnten daraus entstehen?                                                       Welche Risiken könnten daraus entstehen?

  Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:                                                            Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

                                               16                                                                                               17
1.5 Räumliche Gegebenheiten: Außenbereich                                                         2. PERSONALENTWICKLUNG

 Gibt es Bereiche auf dem Grundstück, die sehr schwer einsehbar sind? Welche?                      Liegt das erweiterte Führungszeugnis für alle Mitarbeitenden vor?           Ja   Nein
                                                                                                   (Keines älter als 5 Jahre, bei Neueinstellungen nicht älter als 3 Monate)
 Ist das Grundstück von außen einsehbar? Wie?
                                                                                                   In welchen zeitlichen Abständen wird es wieder neu angefordert?
 Ist das Grundstück unproblematisch betretbar? Wie?
                                                                                                   Welche Risiken könnten daraus entstehen?
 Welche Risiken könnten daraus entstehen?
                                                                                                   Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:
 Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

 Wer hat (regelmäßigen) Zutritt zur Einrichtung und kann sich unbeaufsichtigt aufhalten?          2.1 Stellenausschreibungen
 Mögliche Personengruppen (z. B. Handwerker*innen, externe Hausmeister*innen, Reinigungskräfte,
 Nachbar*innen, externe Pädagog*innen und Fachkräfte)                                              Stellen die Stellenausschreibungen den Kinderschutzaspekt besonders heraus?        Ja   Nein

                                                                                                   Wie kommunizieren Sie es?
 Wer kann sich in der Einrichtung unbeaufsichtigt aufhalten?
                                                                                                   Welche Risiken könnten daraus entstehen?
 Sind die Personen in der Einrichtung persönlich bekannt?      Ja   Nein
                                                                                                   Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:
 Sind es regelmäßige Aufenthalte?        Ja      Nein

 Werden die Gäste namentlich erfasst, Aufenthaltszeiträume dokumentiert?            Ja     Nein

 Welche Risiken könnten daraus entstehen?

 Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

                                                18                                                                                                19
2.2 Bewerbungsgespräche                                                                               Welche Risiken könnten daraus entstehen?

 Weisen Sie ausdrücklich auf das Schutzkonzept / den Kinderschutzgedanken hin?                        Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:
   Ja    Nein
                                                                                                      Erteilen Bewerbende ihr Einverständnis, dass Sie vorherige Arbeitgeber zur Thematik des
 Welche Risiken könnten daraus entstehen?                                                             Machtmissbrauchs kontaktieren dürfen?            Ja     Nein

 Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:
                                                                                                     2.5 Fachwissen in allen Bereichen der Organisation

2.3 Arbeitsverträge                                                                                   Sind Beschäftigte aus allen Bereichen zu folgenden Themen geschult?

 Sind in die Arbeitsverträge Zusatzvereinbarungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf-           Kinderschutz           Ja    Nein
 genommen?          Ja     Nein
                                                                                                      Machtmissbrauch        Ja    Nein
 Welche Risiken könnten daraus entstehen?
                                                                                                      Gewalt                 Ja    Nein
 Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:
                                                                                                      Sexualpädagogik        Ja    Nein

2.4 Einstellungssituation, Personalgespräche
                                                                                                      Stehen in der Einrichtung / allen Bereichen entsprechendes Informationsmaterial und Fachliteratur
 Gibt es einen Einarbeitungsplan?     Ja     Nein                                                     zur Verfügung?          Ja      Nein

 Werden regelmäßige Probezeitgespräche durchgeführt?         Ja     Nein                              Welche Risiken könnten daraus entstehen?

 Finden regelmäßige Personalgespräche (auch nach der Probezeit) statt?               Ja       Nein    Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

                                                20                                                                                                   21
2.6 Zuständigkeiten und informelle Strukturen                                                   Welche?

 Sind Zuständigkeiten klar geregelt?    Ja    Nein                                              Gibt es Kommunikationsgrundsätze, die es ermöglichen, auf und zwischen allen hierarchischen
                                                                                                Ebenen der Einrichtung Kritik zu üben (Fehlerkultur)?  Ja    Nein
 Welche?
                                                                                                Welche?
 Gibt es informelle Strukturen?

 Welche?                                                                                       2.8 Feedbackkultur, Möglichkeiten der Reflexion, der Supervision etc.,
                                                                                                   Möglichkeiten der Mitbestimmung
 Welche Risiken könnten daraus entstehen?
                                                                                                Kann in regelhaft etablierten Runden über Belastungen bei der Arbeit und über unterschiedliche
 Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:                                                            Haltungen in wertschätzender Form gesprochen werden?          Ja     Nein

 Sind nicht-pädagogische Mitarbeitende oder Aushilfen (z. B. Nachtdienste) über bestehende      Welche Risiken könnten daraus entstehen?
 Regeln informiert / beteiligt?  Ja    Nein
                                                                                                Gibt es die Möglichkeit der kollegialen Beratung?    Ja     Nein
 Welche Risiken könnten daraus entstehen?
                                                                                                Welche Risiken könnten daraus entstehen?
 Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:
                                                                                                Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

2.7 Kommunikations- und Wertekultur

 Gibt es eine mit allen Beschäftigten gemeinsam entwickelte Wertekultur (Menschenbild / Bild
 vom Kind, pädagogische Grundsätze, Leitgedanken etc.)       Ja     Nein

                                               22                                                                                               23
3. BETEILIGUNGS- UND BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN ALLER RELEVANTEN                                        3.1 Zugänglichkeit der Informationen
   BEZUGSGRUPPEN
                                                                                                      Haben alle Beteiligten (Beschäftigte, Teilnehmende, Sorgeberechtigte) Zugang zu
Eltern / Sorgeberechtigte werden über folgende Maßnahmen / Gesichtspunkte zum Kinderschutz            Informationen (Regelwerk, Beschwerdemöglichkeiten etc.)?         Ja     Nein
informiert:
                                                                                                      Sind diese Informationen auch für alle verständlich?

Kinder / Jugendliche werden an folgenden Maßnahmen des Kinderschutzes beteiligt:                      Welche Risiken könnten daraus entstehen?

Ist eine Beschwerdemöglichkeit für alle relevanten Beteiligten vorhanden?    Ja     Nein              Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

Welche?
                                                                                                     4. HANDLUNGSPLAN
Welche Rahmenbedingungen sind vorhanden, damit alle relevanten Beteiligten ungute Gefühle,
Übergriffe und belastende Situationen ansprechen können? (Kinderschutzbeauftragte, -fach-             Gibt es einen Handlungsplan (Notfallplan, Handlungskette), in dem für einen Verdachtsfall die
kräfte, Fachberatungsstellen, etc.)                                                                   Aufgaben und das Handeln konkret geklärt sind?      Ja       Nein

Daraus leiten sich folgende Risiken ab:                                                               Welche Risiken könnten daraus entstehen?

Aus diesen Risiken ergeben sich folgende zukünftige Maßnahmen:                                        Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

                                                                                                     5. ANDERE RISIKEN
Gibt es vertraute, unabhängige, interne bzw. externe Ansprechpartner*innen, die im altersgerechten
Umgang geübt sind?        Ja     Nein
                                                                                                      In unserer Einrichtung / von meinem Blickfeld aus sehe ich Risiken in weiteren Bereichen

Sind diese Personen allen Beteiligten bekannt?        Ja   Nein
                                                                                                      Unterschriften:

                                                 24                                                                                                   25
ABSCHNITT 1 // ANHANG 2   //
                                                                                                    Dieses Verhalten ist                                             Manches wird von Kindern
VERHALTENSAMPEL FÜR UNSERE EINRICHTUNG                                                              pädagogisch richtig:                                             möglicherweise nicht gern
                                                                                                                                                                     gesehen, ist aber trotzdem
Dieses Verhalten                Vertrauen brechen                Verabredungen nicht einhalten      Positive Grundhaltung            Transparenz                     wichtig - beispielsweise
geht nicht:                     Bewusste Aufsichtspflicht-       Stigmatisieren                     Ressourcenorientiert arbeiten    Echtheit                        wenn eingefordert wird, dass
                                 verletzung                      Ständiges Loben und Belohnen       Verlässliche Strukturen          Unvoreingenommenheit            bestimmte Regeln eingehalten
Intim anfassen                  Mangelnde Einsicht               (Bewusstes) Wegschauen             Positives Menschenbild           Fairness                        werden oder Konflikte friedlich
Intimsphäre missachten          konstantes Fehlverhalten         Keine Regeln festlegen             Den Gefühlen der Kinder          Gerechtigkeit                   gelöst werden.
Zwingen                         Küssen                           Anschnauzen                         Raum geben                      Empathie verbalisieren, mit
Schlagen                        Filme mit grenzverletzenden      Laute körperliche Anspannung       Trauer zulassen                   Körpersprache, Herzlichkeit    In schwierigen, verfahrenen
Strafen                          Inhalten / Fotos von Kindern     mit Aggression                    Flexibilität (Themen spontan     Ausgeglichenheit                Situationen kann es klug sein,
Angst machen                     ins Internet stellen            Regeln werden von                   aufgreifen, Fröhlichkeit,       Freundlichkeit                  einen Neustart / Reset zu initi-
Sozialer Ausschluss                                               Erwachsenen nicht eingehalten      Vermittler / Schlichter)        Partnerschaftliches Verhalten   ieren.
Vorführen                      Dieses Verhalten ist               (regelloses Haus)                 Regelkonform verhalten           Hilfe zur Selbsthilfe
Nicht beachten                 pädagogisch kritisch und          Unsicheres Handeln                 Konsequent sein                  Verlässlichkeit
Diskriminieren                 für die Entwicklung nicht                                            Verständnisvoll sein             Begeisterungsfähigkeit
Bloßstellen                    förderlich:               Diese aufgezählten Verhaltens-             Distanz und Nähe (Wärme)         Selbstreflexion                 Dieses Dokument ist zentraler
Lächerlich machen                                               weisen können im Alltag pas-        Kinder und Eltern wertschätzen   Nichts persönlich nehmen        Bestandteil des Schutzkonzepts
Kneifen                        Sozialer Ausschluss (vor die Tür sieren, müssen jedoch reflektiert   Aufmerksames Zuhören             Auf Augenhöhe mit den           für die Einrichtung. Gemeinsam
Verletzen (fest anpacken, am    begleiten)                      werden. Insbesondere folgen-        Jedes Thema wertschätzen          Kindern sein                   im Team sollte man sich verstän-
 Arm ziehen)                   Auslachen (Schadenfreude)        de grundlegende Aspekte erfor-      Angemessenes Lob aussprechen     Impulse geben                   digen, welches Verhalten in der
Misshandeln                    Spöttische, ironisch gemeinte    dern Selbstreflektion: Welches       können                                                          Einrichtung untersagt, welches
Herabsetzend über Kinder und    Sprüche                         Verhalten bringt mich auf die       Vorbildliche Sprache                                             kritisch und welches erwünscht
 Eltern sprechen               Regeln ändern                    Palme? Wo sind meine eigenen        Integrität des Kindes achten                                     ist. Diese Verhaltensampel ist
Schubsen                       Überforderung / Unterforderung Grenzen? Hierbei unterstützt die       und die eigene, gewaltfreie                                     anschließend für alle gültig, jede*r
Isolieren / fesseln /          Übermäßig autoritäres Verhalten Methode der kollegialen Bera-         Kommunikation                                                   sollte sie unterschreiben (siehe
 einsperren                     Erwachsener                     tung bzw. das Ansprechen einer      Ehrlichkeit                                                      Anhang 7).
Schütteln                      Nicht ausreden lassen            Vertrauensperson.                   Authentisch sein

                                             26                                                                                                   27
Auftreten von grenzüberschreitendem Verhalten
ABSCHNITT 1 // ANHANG 3 //
                                                                                                      1. Verpflichtende Info an Leitung bzw. Träger (wenn Leitung betroffen ist)
VERFAHRENSABLAUF BEI VERDACHT GEGENÜBER KOLLEG*INNEN
                                                                                                      2. Bewertung der Information durch Leitung und Träger
Die Verfahrensabläufe (Anhänge 3-5) sollten allen Beschäftigten bei einer Einführung in das Kinder-
schutzkonzept gezeigt und erläutert werden. Es reicht anschließend, wenn jede*r um ihre Existenz      Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich?          JA       Maßnahmen ergreifen,
weiß und sie gut zugänglich und gut auffindbar in der Einrichtung aufbewahrt werden.                                                                                Krisenkommunikation (Anm.1)
                                                                                                                   NEIN

                                                                                                      Weitere Klärung erforderlich?     JA        Externe Expertise einholen

                                                                                                                   NEIN

                                                                                                      Verdacht begründet?        NEIN        Info an Beteiligte, ggf. Rehabilitation

                                                                                                                    JA

                                                                                                      3. Gemeinsame Risikoeinschätzung (Anm. 2)

                                                                                                      4. Gespräch mit dem*der betroffenen Beschäftigten

                                                                                                      Weiterführung des Verfahrens?          NEIN       Verdacht besteht noch          NEIN   Rehabilitation (Anm.3)

                                                                                                                     JA                                           JA

                                                                                                      Fortführung des Verfahrens:                   Maßnahmen abwägen:
                                                                                                      Freistellung / Hausverbot                     Sanktionen
                                                                                                      Hilfe für Betroffene                          dienstrechtliche Optionen
                                                                                                      Transparenz                                   Transparenz im Team
                                                                                                      Ggf. Strafanzeige                             Bewährungsauflage
                                                  28                                                                                                     29
                                                                                                                                                         27
ANMERKUNGEN

       Anm.1:                                      keitsrechte aller Betroffenen sind   re Gespräche nur durch die Kri-        (Auszüge aus: Der Paritätische:
       Krisenkommunikation                         zu beachten. Die Offenlegung         minalpolizei erfolgen dürfen,          Arbeitshilfe Kinder- und Jugend-
       Zur Krisenkommunikation gehört              von Täterwissen muss unbedingt       nächste Schritte abstimmen).           schutz in Einrichtungen)
       vor allem auch die Information              vermieden und der Opferschutz
       der Elternvertreter*innen, anderer          sichergestellt sein. Die Informa-    Anm. 3:
       Eltern, aller Eltern. Der Informati-        tion darf keinen Anlass zu übler     Rehabilitationsverfahren
       onspflicht gegenüber den Eltern             Nachrede bieten.                     Der Nachsorge ist ein hoher
       sollte man unbedingt zügig, aber                                                 Stellenwert einzuräumen, und sie
       nicht übereilt nachkommen. Dies                                                  bedarf in der Regel einer qua-
       ist wichtig, da Sie dadurch mögli-          Anm. 2:                              lifizierten externen Begleitung.
       cherweise über weitere Vorfälle in          Wenn gewichtige Anhalts-             Gleichzeitig muss die Leitung
       Kenntnis gesetzt werden. Bezie-             punkte die Vermutung                 umfassend und ausführlich
       hen Sie Ihre externe Beratung mit           bestätigen:                          über das Verfahren informie-
       in die Planung und Durchführung             Gespräch mit dem*der betrof-         ren. Dies bedeutet eine inten-
       von Elterngesprächen und Eltern-            fenen Mitarbeitenden (Informa -      sive Nachbereitung im Team,
       abenden ein. Eltern sind verständ-          tionen einholen, Anhörung,           aber auch gegenüber Eltern
       licherweise sehr emotional. Ein             dabei von der Unschuldsvermu-        und Elternvertreter*innen. Die
       bedachtsamer, ehrlicher Umgang              tung ausgehen, keine sugge-          Öffentlichkeit im eigenen Sozi-
       damit ist wichtig.                          stiven, sondern offene Fragen        alraum muss sensibel und aus-
                                                   stellen), Gespräch mit den Sor-      reichend informiert werden.
                                                   geberechtigten (über Sachstand       Die Rehabilitation muss mit der
       Bitte beachten: Die Information             informieren, bisherige Schritte      gleichen Intensität und Kor-
       der Eltern sollte nach dem Grund-           darstellen, Beratung und Unter-      rektheit durchgeführt werden
       satz erfolgen: so viel wie nötig, so        stützung anbieten, verdeutli-        wie die Aufklärung eines Ver-
       wenig wie möglich. Die Persönlich-          chen, dass gerichtsverwertba-        dachtes.

                                              30                                                                          31
ABSCHNITT 1 // ANHANG 4 //

VERFAHRENSABLAUF BEI VERDACHT AUF EXTERNEN MISSBRAUCH
VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
                                                                                                     Fallen Ihnen in Ihrer Gruppe                Die Einbeziehung der Eltern erfolgt
 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung                                                                   oder Ihrer Funktion – einmalig              – falls dadurch der Kindesschutz
                                                                                                     oder wiederholt – gewichtige                nicht gefährdet wird – nach der
 1. Erkennen und Dokumentieren von Anhaltspunkten                                                    Anhaltspunkte bei einem Kind                Hinzuziehung einer insoweit erfah-
                                                                                                     oder Jugendlichen auf, die eine             renen Fachkraft. Gerade bei Fällen
 2. Info an Leitung und Team                                                                         Kindeswohlgefährdung möglich                sexueller Gewalt sind manchmal
                                                                                                     oder      sogar    wahrscheinlich           durch eine zu frühe Einbeziehung
 Ist professionelle Hilfe nötig?   NEIN       Weitere Beobachtung                                    erscheinen lassen, informieren Sie          der Eltern ohne hinreichende vor-
                                                                                                     Ihre Leitung und überprüfen Sie Ihre        herige fachliche Reflexion schwere
              JA                                                                                     persönlichen Wahrnehmungen im               Fehler gemacht worden.
                                                                                                     Team. Dazu empfehlen wir Ihnen,
 3. Einschaltung einer erfahrenen Fachkraft                                                          Ihre Beobachtungen und Eindrücke            (Auszüge aus: Der Paritätische:
Ab hier sollte die professionelle Hilfe anleiten und entscheiden!                                    frühzeitig zu dokumentieren.                Arbeitshilfe Kinder- und Jugend -
                                                                                                                                                 schutz in Einrichtungen)
 4. Gemeinsame Risikoeinschätzung (Anm. 2)                                                           Verdichtet sich die Sorge in Bezug
                                                                                                     auf eine Kindeswohlgefährdung
 Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich?          JA        Sofort Allgemeinen Sozialen Dienst   durch den Austausch im Team,
                                                                einschalten und informieren          muss die Leitung nach § 8 a Abs.
             NEIN                                                                                    4 SGB VIII eine insoweit erfahre-
                                                                                                     ne Fachkraft hinzuziehen. Fachlich
 5. Gespräch mit den Eltern führen                                                                   ist dies sehr geboten. Die fachliche
                                                                                                     und persönliche beziehungsweise
                                                                                                     emotionale Distanz sowie die wich-
                                                                                                     tige Außenperspektive sind in dieser
                                                                                                     Situation außerordentlich hilfreich.

                                                   32                                                                                       33
ABSCHNITT 1 // ANHANG 5 //                                                                 ABSCHNITT 1 // ANHANG 6 //

SEXUELLE ÜBERGRIFFE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN                                           VERFAHRENSREGELN ZUM UMGANG MIT VERLETZTEN KINDERN
UNTEREINANDER                                                                              UND JUGENDLICHEN
            Bei der Thematik sexuell über-             (Text aus: Der Paritätische:                                                              ausgehängt, sodass sie jederzeit
            griffiger Kinder und Jugendli-             Arbeitshilfe Kinder- und Jugend -               Auch in der Einrichtung selbst kann       sichtbar sind. Wir wollen nicht
            cher würde ein reiner Verfah-              schutz in Einrichtungen – dort                  es jederzeit zu Unfällen kommen.          nur gesetzliche Anforderungen
            rensablauf zu kurz greifen. Bei            weitere Hinweise ab Seite 24)                   Diese Regeln schaffen Klarheit, wie       umfassend umsetzen und damit
            sexuell übergriffigen Kindern und                                                          man sich in diesem Fall zu verhalten      haftungsrechtliche      Risiken
            Jugendlichen muss über pädago-                                                             hat. Die zweite Seite ist als Aushang     minimieren, sondern vor allem
            gische Interventionen gespro-                                                              gedacht und sollte in jedem Raum          eine kompetente Betreuung
            chen werden auf der Grundlage                                                              gut sichtbar angebracht werden.           sicherstellen.
            einer differenzierten Betrachtung
            von Grenzverletzungen, Übergrif-                                                           Kinder und Jugendliche in unserer         Über die im Folgenden aufge-
            fen und sexuellem Missbrauch.                                                              Einrichtung vor Unfällen und              listeten Abläufe hinaus gelten
            Gerade bei übergriffigen Kindern                                                           Gesundheitsgefahren zu schützen           folgende Standards:
            sind das pädagogische Umgehen                                                              ist eine gemeinsame Aufgabe
            mit diesem Verhalten, Schutz der                                                           aller Team-Mitglieder. Will man             Alle festangestellten Mitarbei-
            betroffenen Kinder und wirksa-                                                             jungen Menschen Erfahrungs-               ter*innen absolvieren im zwei-
            me Formen der Einflussnahme auf                                                            und Entwicklungsräume anbieten,           jährigen Turnus einen Erste-Hil-
            übergriffige Kinder gefragt. Dazu                                                          in denen sie sich erproben                fe-Auffrischungskurs
            ist es in der Regel notwendig, sich                                                        können und auch sollen, lassen
            von einschlägigen Beratungsstel-                                                           sich Unfälle und Verletzungen               Alle Honorarkräfte sichten bei
            len beraten und gegebenenfalls                                                             jedoch nie ausschließen. Diese            Neuanstellung die geltenden
            begleiten zu lassen.                                                                       Verfahrensregeln haben daher den          Verfahrensregelungen inklusive
                                                                                                       Zweck, Leitlinien für angemessenes        Gegenzeichnung und werden
                                                                                                       und situationsgerechtes Verhalten         darauf aufmerksam gemacht,
                                                                                                       im Notfall aufzuzeigen. Sie               wo die Erste-Hilfe-Ausstattung
                                                                                                       werden in allen unseren Räumen            aufbewahrt wird.

                                                  34                                                                                        35
ABSCHNITT 1 // ANHANG 7 //

VERFAHRENSREGELN ZUM UMGANG MIT VERLETZTEN KINDERN                                                 VORLAGE FÜR EINE BESTÄTIGUNG, DIE VON ALLEN BESCHÄFTIGTEN
UND JUGENDLICHEN                                                                                   ZU UNTERZEICHNEN IST
Generell gilt: Im Zweifelsfall immer den Notruf wählen!
                                                                                                   Diese Vorlage sollte jede Einrichtung anpassen und verwenden, um sich von allen Beschäftigten
    leichte Verletzung               mittlere Verletzung              schwere Verletzung           bestätigen zu lassen, dass sie mit dem Kinderschutzkonzept, der Verhaltensampel und dem Verhalten
                                                                                                   in medizinischen Notfällen vertraut sind. Diese Bestätigungen sollten gesammelt abgeheftet werden.

  Pädagogische Unterstützung          Erste Hilfe notwendig          Erste Hilfe, lebensrettende
                                                                       Maßnahmen notwendig
  Trösten / Beruhigen               Mitteilung an Leitung            Notfallnummer 112 anrufen       Bestätigung
  Kühlkissen / Pflaster             Benachrichtigung der             Mitteilung an Leitung
  Kind beobachten                    Sorgeberechtigten               Benachrichtigung der            Hiermit bestätige ich eine Einführung in das Kinderschutzkonzept der Einrichtung, eine Kopie der Ver-
  Mitteilung an Leitung                Sorgeberechtigte sind          Sorgeberechtigten              haltensampel sowie eine Einführung in die Verhaltensregeln zum Umgang mit verletzten Kindern und
  Mitteilung an Sorge-               erreichbar und erscheinen          Sorgeberechtigte sind        Jugendlichen erhalten zu haben.
   berechtigte (bei Abholung,        in Kürze                         erreichbar und erscheinen
   sonst telefonisch)                  Sorgeberechtigte sind          in Kürze                       Name
                                     nicht erreichbar oder              Sorgeberechtigte
                                     können nicht kommen:             kommen direkt ins
                                                                      Krankenhaus:                   Hamburg,
                                     Notfallnummer 112 anrufen
                                                                                                                      Datum                          Unterschrift
                                    Betreuen des Kindes bis zum       Begleitung des Kindes ins
                                    Eintreffen der Sorgeberech-       Krankenhaus und Betreu-
                                    tigten                            ung bis zum Eintreffen der
                                                                      Sorgeberechtigten

Generell gilt: Mitarbeitende und Honorarkräfte dürfen ohne Genehmigung der Sorgeberechtigten
keinerlei Medikamente verabreichen!

                                               36                                                                                                    37
ABSCHNITT 1 // ANHANG 8 //                                                                             ABSCHNITT 2 //
NOTFALLNUMMERN                                                                                         DAS ERWEITERTE FÜHRUNGSZEUGNIS
Vorlage für einen Aushang, gut sichtbar neben dem Telefon anzubringen. Bitte beachten:                         Da es zu Präventionszwecken im            2. Angemessene Information der
                                                                                                               Bereich der Kinder- und Jugend-           Mitarbeiterschaft über die Neure-
Ggf. darauf hinweisen, falls am Festnetz eine Null vorgewählt werden muss                                      arbeit sinnvoll oder erforderlich         gelungen und die Darstellung und
                                                                                                               sein kann, sich von Beschäftig-           Thematisierung der Hintergründe.
Polizei: 110                                             Leitung der Einrichtung: vor Ort oder unter           ten erweiterte Führungszeug-
Nächstgelegenes Polizeikommissariat:                     (Handynummer ergänzen)                                nisse vorlegen zu lassen, haben           3. Denjenigen Mitarbeitenden,
Nr. ergänzen                                                                                                   wir alle wichtigen Fragen und             die ein (erweitertes) Führungs-
Bürgernaher Beamter: Nr. ergänzen                                                                              Schritte sowie Formularvorlagen           zeugnis vorlegen sollen, muss
Jugendschutz: Nr. ergänzen                                                                                     im zweiten Abschnitt dieser Publi-        sodann ein Bestätigungsschrei-
                                                                                                               kation gesammelt. Auch hier ste-          ben über das Vorliegen der Vor-
Feuerwehr: 112                                                                                                 hen alle Anhänge auf unserer              aussetzungen nach § 30a BZRG
Feuer- und Rettungswache: Nr. ergänzen                                                                         Website                                   ausgehändigt werden (Muster in
                                                                                                               www.kinderundjugendkultur.info            Anhang 2) und – bei ehrenamt-
Giftinformationszentrum-Nord                                                                                   unter „Themen“ als Word-Doku-             lich Tätigen – eine Bescheinigung
0551 - 192 40                                                     -                                            ment zur Verfügung, damit sie für         über die ehrenamtliche Mitarbeit
                                                                   WO IST ES PASSIERT?                         die eigene Einrichtung angepasst          (Anhang 3) beziehungsweise dem
Kinder- und Jugendnotdienst                                                                                    werden können.                            Wunsch danach.
040 - 428 153 200                                                     WAS IST PASSIERT?
                                                                                                               Die notwendigen Schritte                  4. Das (erweiterte) Führungszeug-
Kinder- und Jugendpsychiatrischer                         WIE VIELE VERLETZTE BETROFFENE?                      im Kontext des erweiterten                nis muss persönlich beim Einwoh-
Dienst: Nr. ergänzen                                                                                           Führungszeugnisses                        nermeldeamt beantragt werden
In akuten psychischen Krisensituationen von Kin-           WELCHE ART VON VERLETZUNG?                                                                    und – sobald es überstellt ist –
dern und Jugendlichen ist hier kurzfristige Hilfe                                                              1. Wird ein erweitertes Führungs-         dem Träger beziehungsweise Ver-
und Unterstützung zu erhalten.                                 WARTE AUF RÜCKFRAGEN!                           zeugnis benötigt? (siehe Ent-             band zur Einsichtnahme vorgelegt
                                                                                                               scheidungshilfe in Anhang 1)              werden. Hierbei sind der Daten-

                                                    38                                                                                              39
ABSCHNITT 2 //
DAS ERWEITERTE FÜHRUNGSZEUGNIS
        Da es zu Präventionszwecken im        2. Angemessene Information der      schutz und die Regelungen des §       gemeldet werden, soll die Vorlage
        Bereich der Kinder- und Jugend-       Mitarbeiterschaft über die Neure-   72a Abs. 5 SGB VIII zu beachten       des Führungszeugnisses regel-
        arbeit sinnvoll oder erforderlich     gelungen und die Darstellung und    (Muster in Anhang 4).                 mäßig wiederholt werden (zum
        sein kann, sich von Beschäftig-       Thematisierung der Hintergründe.                                          Beispiel alle fünf Jahre). Es ist auch
        ten erweiterte Führungszeug-                                              5. Die Einsichtnahme muss seitens     möglich, sich eine Erklärung
        nisse vorlegen zu lassen, haben       3. Denjenigen Mitarbeitenden,       der Einrichtung dokumentiert wer-     der*des Mitarbeitenden (haupt-
        wir alle wichtigen Fragen und         die ein (erweitertes) Führungs-     den (Muster in Anhang 6).             beruflich      oder    ehrenamtlich)
        Schritte sowie Formularvorlagen       zeugnis vorlegen sollen, muss                                             unterzeichnen zu lassen, dass
        im zweiten Abschnitt dieser Publi-    sodann ein Bestätigungsschrei-      6. Enthält das (erweiterte) Füh-      gegen sie*ihn kein relevantes Ver-
        kation gesammelt. Auch hier ste-      ben über das Vorliegen der Vor-     rungszeugnis Einträge in Überein-     fahren anhängig ist beziehungs-
        hen alle Anhänge auf unserer          aussetzungen nach § 30a BZRG        stimmung mit den Paragrafen des       weise er*sie den Arbeitgeber/Trä-
        Website                               ausgehändigt werden (Muster in      Strafgesetzbuches, die im § 72a       ger zu informieren hat, falls ein
        www.kinderundjugendkultur.info        Anhang 2) und – bei ehrenamt-       SGB VIII genannt sind, verbietet      relevantes Verfahren anhängig
        unter „Themen“ als Word-Doku-         lich Tätigen – eine Bescheinigung   sich eine Einstellung oder ehren-     werden sollte (siehe Muster in
        ment zur Verfügung, damit sie für     über die ehrenamtliche Mitarbeit    amtliche Beschäftigung.               Anhang 5).
        die eigene Einrichtung angepasst      (Anhang 3) beziehungsweise dem
        werden können.                        Wunsch danach.                      7. Enthält das (erweiterte) Füh-
                                                                                                                        Was steht in dem (erweiter-
                                                                                  rungszeugnis nicht-einschlägige
        Die notwendigen Schritte                                                                                        ten) Führungszeugnis?
                                              4. Das (erweiterte) Führungszeug-   Einträge, muss die Relevanz im
        im Kontext des erweiterten            nis muss persönlich beim Einwoh-    Einzelfall geprüft und müssen wei-
        Führungszeugnisses                    nermeldeamt beantragt werden        tere Gespräche mit der betroffe-      Das (erweiterte) Führungszeugnis
                                              und – sobald es überstellt ist –    nen Person geführt werden.            ist ein Auszug aus dem Strafregis-
        1. Wird ein erweitertes Führungs-     dem Träger beziehungsweise Ver-                                           ter. Beim „normalen“ oder „einfa-
        zeugnis benötigt? (siehe Ent-         band zur Einsichtnahme vorgelegt    8. Da zwischenzeitlich begange-       chen“ Führungszeugnis sind Verur-
        scheidungshilfe in Anhang 1)          werden. Hierbei sind der Daten-     ne Straftaten nicht automatisch       teilungen erst ab einer Geldstrafe

                                             40                                                                    41
von mehr als 90 Tagessätzen              und Vergewaltigung)               zum Zweck der Ausbeutung der       gen, die nicht in Verfahren mün-
oder einer Freiheitsstrafe von           § 178 StGB (sexuelle Nötigung     Arbeitskraft)                      deten, eingestellte Verfahren, lau-
mehr als drei Monaten vermerkt.          und Vergewaltigung mit Todes-     § 233a StGB (Förderung des         fende Ermittlungs- und Strafver-
Die Erweiterung des Führungs-            folge)                            Menschenhandels)                   fahren, Verfahren, die mit Frei-
zeugnisses bedeutet, dass zusätz-        § 179 StGB (sexueller Miss-       § 234 StGB (Menschenraub)          sprüchen geendet haben, werden
lich Straftaten im minderschwe-          brauch widerstandsunfähiger       § 235 StGB (Entziehung Min-        im (erweiterten) Führungszeug-
ren Bereich zu sehen sind. Dies          Personen)                         derjähriger)                       nis nicht ausgewiesen. Insofern
gilt aber nur für Straftatbestän-        § 180a StGB (Förderung sexu-      § 236 StGB (Kinderhandel)          hat die wiederholte Vorlage von
de, die im § 72a SGB VIII aufge-         eller Handlungen Minder-                                             (erweiterten) Führungszeugnis-
zählt sind:                              jähriger)                        Die Erweiterung des Führungs-       sen eine Abschreckungswirkung,
                                         § 181a StGB (Zuhälterei)         zeugnisses umfasst auch Jugend-     reicht aber als einzige Maßnah-
 § 171 StGB (Verletzung der              § 182 StGB (sexueller Miss-      strafen von mehr als einem Jahr     men zur Sicherstellung des Schut-
 Fürsorge- oder Erziehungs-              brauch von Jugendlichen)         wegen schwerer Sexualstraftaten.    zes von Kindern und Jugendlichen
 pflicht)                                § 183 StGB (exhibitionistische   Die genannten Verurteilungen        nicht aus.
 § 174 StGB (sexueller Miss-             Handlungen)                      sowie einschlägige Jugendstrafen
 brauch von Schutzbefohlenen)            § 184 StGB (Verbreitung por-     werden zehn Jahre im Zentral-       Was folgt aus einem erwei-
 § 174b StGB (sexueller Miss-            nographischer Schriften) bis     register archiviert. Mit anderen    terten Führungszeugnis?
 brauch unter Ausnutzung einer           184f StGB (Jugendgefährdende     Worten: Sowohl das Führungs-
 Amtsstellung)                           Prostitution)                    zeugnis wie auch das (erweiter-     Enthält das (erweiterte) Führungs-
 § 174c StGB (sexueller Miss-            § 225 StGB (Misshandlung von     te) Führungszeugnis können nur      zeugnis Einträge nach den §§ 171
 brauch unter Ausnutzung eines           Schutzbefohlenen)                Auskunft über tatsächlich rechts-   bis 236 StGB, verbietet sich die
 Beratungsverhältnisses)                 § 232 StGB (Menschenhandel       kräftige und einschlägige Verur-    Einstellung von hauptberuflichen
 § 176 StGB (sexueller Miss-             zum Zweck der sexuellen Aus-     teilungen geben. So viel, aber      beziehungsweise die Beschäf-
 brauch von Kindern)                     beutung)                         auch so wenig sagt ein (erweiter-   tigung von ehren- und neben-
 § 177 StGB (sexuelle Nötigung           § 233 StGB (Menschenhandel       tes) Führungszeugnis aus. Anzei-    amtlichen Personen, sofern sie

                                    42                                                                   43
in einem Bereich tätig sind, der     liegt. Die (auch wiederholte) Vor-    bungenvkönnen diese Kosten            meldeamt oder
gemäß der Vereinbarung mit dem       lage des Führungszeugnisses soll-     auch dem*der Bewerbenden an-           Mit elektronischem Identitäts-
Jugendamt eine Vorlagepflicht        te dokumentiert werden (siehe         gelastet werden. Auch ist es           nachweis beim Bundeszentral-
fordert. Bei bereits bestehenden     Musterformular im Anhang 6).          möglich, ein aktuelles (erweiter -     register
Arbeitsverträgen begründen rele-     Da sich gerade im ehrenamtlichen      tes) Führungszeugnis gleichvmit
vante Einträge im (erweiterten)      Bereich immer wieder Tätigkei-        den anderen üblichen Bewer--          Was wird benötigt?
Führungszeugnis die Beendigung       ten spontan und kurzfristig erge-     bungsunterlagen zu verlangen.
des Arbeitsverhältnisses bezie-      ben, wird empfohlen, sich bis                                                Eine Aufforderung der entspre-
hungsweise die Kündigung.            zum Erhalt des (erweiterten) Füh-     Ablauf Beantragung eines               chenden Einrichtung, ein erwei-
                                     rungszeugnisses eine Verpflich-       erweiterten Führungszeug-              tertes Führungszeugnis vorzule-
Von bereits tätigen Beschäftig-      tungserklärung unterzeichnen zu       nisses                                 gen (siehe Anhang 2 und 3)
ten sollte eine erneute Vorlage      lassen. Mit dieser bestätigt die                                             Gültiger Personalausweis oder
eines (erweiterten) Führungszeug-    betroffene Person, dass sie nicht     Wer beantragt?                         Reisepass
nisses in regelmäßigen Abständen     bereits wegen einer Straftat ent-                                            13 Euro (wenn keine Bescheini-
erfolgen, denn das Führungszeug-     sprechend des Kataloges des §          Das erweiterte Führungszeugnis        gung      über      ehrenamtliche
nis wird nicht automatisch aktua-    72a Abs. 1 SGB VIII rechtskräf-        kann nur von der Person bean-         Tätigkeit vorliegt)
lisiert. Der Gesetzgeber hat hier    tig verurteilt wurde und auch,         tragt werden, über die es Aus-
keine konkreten Vorgaben hin-        dass aktuell kein entsprechen-         kunft gibt (bzw. von dem*der         Wer wird von den Gebühren
sichtlich der Zeiträume gemacht.     des Verfahren anhängig ist (siehe      gesetzlichen Vertreter*in). Die      befreit?
In der Praxis scheint sich jedoch    Anhang 5).                             Ausstellung einer Vollmacht ist
ein Fünf-Jahres-Rhythmus durch-                                             nicht möglich.                        Ehrenamtlich für eine gemein-
zusetzen. Empfohlen wird, nur        Besteht bereits ein Arbeitsvertrag,                                          nützige oder vergleichbare Ein-
solche Führungszeugnisse anzu-       sind die Kosten für das (erweiter-    Wo wird beantragt?                     richtung tätig Personen (nach
erkennen, deren Ausstellungsda-      te) Führungszeugnis vom Arbeit-                                              entsprechender Vorlage, Anhang
tum maximal drei Monate zurück-      geber zu übernehmen. Bei Bewer-        Persönlich beim Einwohner-            3), auch wenn es bereits für

                                    44                                                                      45
die Ausbildung beziehungs-           Kinder- und Jugendarbeit und in
 weise Schulung für die ehren-        der Arbeit des Kinderschutzbun-
 amtliche Tätigkeit benötigt wird     des. Eine Arbeitshilfe.- Dezember
 Freiwillige im Rahmen eines          2013
 Freiwilligen Sozialen Jahres oder
 eines Bundesfreiwilligendienstes     Die Sachverhalte, Abläufe und
 Empfänger von ALG II, Sozialhilfe    Kosten sind aktuell. Weitere
 oder eines Kinderzuschlags nach      Infos unter
 § 6a des Bundeskindergeldge-         www.bundesjustizamt.de/-
 setzes                               DE/Themen/Buergerdienste/
 Andere mittellose Personen           BZR/FZ_node.html
 bei entsprechendem Nachweis

Wie erhalte ich das Füh-
rungszeugnis?

 Es wird per Post an die
 Meldeadresse geschickt

Quelle für diesen Abschnitt:
Paritätisches Jugendwerk NRW
und Deutscher Kinderschutz-
bund LV NRW: (Erweitertes)
Führungszeugnis in der offenen

                                     46                                   47
ABSCHNITT 2 // ANHANG 1 //
ENTSCHEIDUNGSHILFE: WER BRAUCHT EIN ERWEITERTES
FÜHRUNGSZEUGNIS?

Die im Gesetz (§72a SGB VIII)                     1. Checkliste anhand der Tätigkeit
für die Notwendigkeit eines
erweiterten Führungszeugnisses                    Die Tätigkeit...                                            Schwache Gefährdung (0 Pkt.)      Mögliche Gefährdung (1Pkt.)         Starke Gefährdung (2 Pkt.)
genannten Entscheidungskriteri-
en sind Art, Dauer und Intensi-                   …findet mit regelmäßig wechselnden Kindern /                Ja                                Teilweise                           Nein

                                     DAUER
tät der Tätigkeit. Für die vorlie-                 Jugendlichen statt
gende Entscheidungshilfe wurden                   …hat folgende Häufigkeit:                                   Ein bis zwei Mal                  Mehrfach (z.B. auch mehr als drei   Regelmäßig
diese abstrakten Begriffe als kon-                                                                                                              Tage hintereinander)
krete Fragen formuliert, um die                   …hat folgenden zeitlichen Umfang:                           Stundenweise                      Mehrere Stunden tagsüber            Über Tag und Nacht
Entscheidungsfindung zu unter-                    …ermöglicht den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses        Nein                              Vielleicht                          Gut möglich
stützen.                                          …beinhaltet eine Hierarchie, ein Machtverhältns             Nein                              Nicht auszuschließen                Ja
                                     ART

Das Schema kann als Orientie-                     …Der Altersunterschied von Betreuenden zu                   Gering (weniger als drei Jahre)   Mittel (drei bis fünf Jahre)        Hoch (mehr als fünf Jahre)
rung dienen. Ab einer Gesamt-                       Betreuten ist:
zahl von zehn Punkten sollte für                  …hat folgende Zielgruppe:                                   Über 15 Jahre                     12-15 Jahre                         Unter 12 Jahren
die Tätigkeit das erweiterte Füh-                 …berührt die persönliche Sphäre des Kindes / Jugendlichen   Nie                               Nicht auszuschließen                Immer
rungszeugnis eingesehen werden                     (sensible Themen, Körperkontakte o.ä.)
– die letzte Entscheidung obliegt                 …wird gemeinsam mit anderen wahrgenommen                    Ja                                Nicht immer                         Nein
                                     INTENSITÄT

jedoch dem Verein. Bei Tätig-                     …findet in der Öffentlichkeit statt                         Ja                                Nicht immer                         Nein
keiten, die eine Übernachtung                     …findet mit Gruppen statt                                   Ja                                Hin und wieder auch mit             Nein
gemeinsam in einem Haus oder                                                                                                                    Einzelnen
Zelt beinhalten, wird grundsätz-                  …beinhaltet Übernachtungen gemeinsam in einem               Nein                                                                  Ja
lich die Vorlage eines erweiterten                 Haus / Zelt
Führungszeugnisses empfohlen.

                                                   48                                                                                                           49
2. Checkliste anhand des Arbeitsverhältnisses
                                                                                               Teilnehmende                   -        Teilnehmende müssen keine Führungszeugnisse
                               + ja                                                                                                    vorlegen.
 Personenkreis                   *      Begründung
                               – nein                                                          Eltern                                  Übernehmen sie Gruppenleitenden-Aufgaben
                                                                                                                                       wie alleinige Beaufsichtigung und Betreuung,
 Gruppenleiter*in                +      Grundsätzlich müssen alle Beteiligten, die bei der                                             benötigen sie ein erw. FZ.
 (Übungsleiter*in,Teamer*in,            Durchführung einer Maßnahme Betreuungs- oder                                                   Transfer zu Veranstaltungen: Klären die Eltern die
 Betreuer*in, Honorarkräfte,            Beaufsichtigungsaufgaben oder in anderer Weise                                                 An- und Abreise untereinander, so ist dies eine
 Gruppenhelfer*in u.ä.)                 die Möglichkeit haben, alleine mit den Kindern und                                             private Absprache und es ist kein erw. FZ fällig.
                                        Jugendlichen in Kontakt zu treten, ein erweitertes
                                        Führungszeugnis (erw. FZ) vorlegen.                    Küchenpersonal                          Wer nur kocht, benötigt kein erw. FZ. Wenn nicht-
                                                                                                                                       pädagogisches Personal in Projekten (z. B. Kochkurs)
 Referent*in                            Externe Referent*innen, die punktuell in bestehende                                            die alleinige Betreuung und Beaufsichtigung der
                                        Gruppen kommen, übernehmen i. d. R. keine                                                      Kinder ohne Anwesenheit von Gruppenleitenden
                                        Betreuungs- oder Beaufsichtigungsaufgaben und                                                  übernehmen, benötigen sie ein erw. FZ.
                                        benötigen daher kein erw. FZ. Übernehmen exter-
                                        ne Referent*innen längere Seminareinheiten, z. B.      Fahrer*in von Fahrzeugen                Ist die Person nur für den Transfer zuständig, benö-
                                        ein oder mehrere Tage in alleiniger Verantwortung                                              tigt sie kein erw. FZ. Zudem sollten in Bussen immer
                                        ohne Anwesenheit von Gruppenleitenden des                                                      Gruppenleitende anwesend sein. Wer jedoch
                                        Vereins/Verbands, müssen sie ein erw. FZ vorlegen.                                             vom Verein / Verband neben der Fahrtätigkeit die
                                                                                                                                       alleinige Betreuung / Beaufsichtigung der Kinder
 Hospitant*in,                          Sie benötigen kein erw. FZ, wenn sie unter Anlei-                                              ohne Anwesenheit von Gruppenleitenden übernimmt,
 Praktikant*in,                         tung / Betreuung tätig sind und als Teilnehmen-                                                benötigt ein erw. FZ.
 FSJler*in                              de geführt werden. Werden sie als Gruppenleitende
                                        eingesetzt und übernehmen alleine Betreuungs-         Quellen für diesen Anhang:
                                        und Beaufsichtigungsaufgaben, muss ein erw. FZ          Entscheidungshilfe zum erweiterten Führungszeugnis. Stadtjugendring Heidelberg
                                        vorgelegt werden.                                       Checkliste zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis. Gemeinsame AG „Erweitertes
                                                                                              Führungszeugnis“ des Jugendamts und des Sportamts der Universitätsstadt Gießen sowie des
                                                                   *abhängig von Tätigkeit    Stadtjugendrings Gießen. Stand 10/2013
                                          50                                                                                              51
ABSCHNITT 2 // ANHANG 2 //                                                                             ABSCHNITT 2 // ANHANG 3 //

MUSTERFORMULAR BESTÄTIGUNG DER NOTWENDIGKEIT                                                           MUSTERFORMULAR BESTÄTIGUNG DER NOTWENDIGKEIT MIT
                                                                                                       GEBÜHRENBEFREIUNG FÜR EHRENAMTLICHE
 Name und Anschrift der Einrichtung bzw. Briefkopf
                                                                                                        Name und Anschrift der Einrichtung bzw. Briefkopf

 Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines                               Bestätigung
 erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregister-
 gesetz (BZRG)                                                                                          Name

 Hiermit wird bestätigt, dass die o. g. Einrichtung entsprechend § 72a SGB VIII sicherzustellen hat,    wohnhaft in:
 dass keine Person beschäftigt oder vermittelt wird, die einschlägig vorbestraft ist, was durch
 die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu überprüfen ist.                                    ist für den Träger
                                                                                                        ehrenamtlich tätig (oder wird ab dem                    eine ehrenamtliche Tätigkeit
 Name                                                                                                   aufnehmen) und benötigt dafür ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a Abs. 2b BZRG.
                                                                                                        Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt.
 geboren am:                                   in:

 ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG zum Zwecke der
 Beschäftigung hier vorzulegen. Wir bitten um umgehende Übermittlung an den*die Antragstel-             Ort und Datum
 ler*in, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Überprüfung möglich ist.

 Ort und Datum

 Unterschrift / Stempel der Einrichtung / des Trägers                                                   Unterschrift / Stempel der Einrichtung / des Trägers

                                               52                                                                                                   53
ABSCHNITT 2 // ANHANG 4 //                                                                       ABSCHNITT 2 // ANHANG 5 //

MUSTERFORMULAR EINVERSTÄNDNIS ZUR DOKUMENTATION                                                  MUSTERFORMULAR ERKLÄRUNG BENACHRICHTIGUNG STRAFVER-
                                                                                                 FAHREN
 Einverständniserklärung zum Datenschutz
                                                                                                  Erklärung
 Name, Vorname
                                                                                                  Erklärung der*des Mitarbeitenden
 Anschrift:
                                                                                                  geb. am
 Geburtsdatum, Geburtsort

 Für den Träger                                                                                   Gegen mich ist kein Verfahren wegen einer Straftat nach den §§171, 174 bis 174c, 176 bis 181a,
                                                                                                  182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches anhängig.

 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der oben aufgeführte Träger im Rahmen der Überprü-    Ich verpflichte mich hiermit, meinen Arbeitgeber/Träger
 fung einschlägiger Vorstrafen von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitenden in der        sofort zu informieren, wenn ein Verfahren wegen Verstoßes nach den o. g. Paragrafen gegen
 Kinder- und Jugendhilfe das Datum des von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnisses         mich eröffnet werden sollte.
 und das Datum der Einsichtnahme sowie die Tatsache der fehlenden Einträge im Sinne des § 72a
 Abs. 5 SGB VIII schriftlich dokumentieren darf.

 Ort und Datum

 Unterschrift der*des ehrenamtlichen/nebenamtlichen Mitarbeitenden                                Ort und Datum, Unterschrift

                                             54                                                                                               55
Sie können auch lesen