Kinderschutz - LAG Kinder- und Jugendkultur eV
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Materialien zum Thema Kinderschutz Impressum Herausgeber LAG Kinder- und Jugendkultur e.V. Ehrenbergstraße 51, 22767 Hamburg Telefon: 040 - 524 78 97 10 www.kinderundjugendkultur.info Redaktion: Dörte Nimz Grafik: Meike Gerstenberg 2., überarbeitete Auflage 2021 Gefördert von der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg www.kinderundjugendkultur.info 2 3
INHALTSVERZEICHNIS Grußwort von Dr. Melanie Leonhard – Hamburger Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, ANHANG 4: Musterformular Einverständnis zur Dokumentation 54 Familie und Integration 06 ANHANG 5: Musterformular Erklärung Benachrichtigung Strafverfahren 55 Grußwort von Dr. Carsten Brosda – Hamburger Senator für Kultur und Medien 08 ANHANG 6: Musterformular Dokumentation Einsichtnahme 56 Vorwort von Heike Roegler, Vorstandsvorsitzende der LAG 10 Fachberatungsstellen 58 ABSCHNITT 1: Vorlagen zum Kinderschutzkonzept Quellen und weiterführende Literatur 60 Hinweise zum Zweck und zur Verwendung 12 Einleitungstext 13 ANHANG 1: Risikoeinschätzung 16 ANHANG 2: Verhaltensampel 26 ANHANG 3: Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber Kolleg*innen 28 ANHANG 4: Verfahrensablauf bei Verdacht auf externen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen 32 ANHANG 5: Sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen untereinander 34 ANHANG 6: Verhaltensregeln zum Umgang mit verletzten Kindern und Jugendlichen 35 ANHANG 7: Vorlage Bestätigung der Kenntnisnahme 37 ANHANG 8: Aushang Notfallnummern 38 ABSCHNITT 2: Das erweiterte Führungszeugnis Die notwendigen Schritte im Kontext des erweiterten Führungszeugnisses 40 Was steht in dem (erweiterten) Führungszeugnis? 41 Was folgt aus einem erweiterten Führungszeugnis? 43 Ablauf Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses 45 ANHANG 1: Entscheidungshilfe: Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis? 48 ANHANG 2: Musterformular Bestätigung der Notwendigkeit 52 ANHANG 3: Musterformular Bestätigung der Notwendigkeit mit Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche 53 4 5
GRUSSWORT zur 1. Auflage 2017 Liebe Leserin, lieber Leser, Sie fragen sich vielleicht, was Daher ist Kinderschutz als Verant- Damit können Mitarbeiterinnen Kinder- und Jugendkultur mit wortung und Verpflichtung auch und Mitarbeiter der entsprechen- Kinderschutz zu tun hat? Eine von Mitarbeiterinnen und Mitar- den Einrichtungen und Angebote ganze Menge. beitern aus Angeboten der einen wesentlichen Beitrag dazu Kinder- und Jugendkultur in der leisten, den Kinderschutz neben Kulturelle Bildung findet täglichen Arbeit immer mit zu dem Bildungsauftrag als gelebte überall dort statt, wo Kinder berücksichtigen. Praxis in der Kinder- und Jugend- und Jugendliche sich in kulturarbeit zu verankern. Bildungsangeboten aufhalten Diese Broschüre bietet Akteuren und ihren Alltag gestalten. Die im Bereich der Kinder- und Im Namen der Kinder und Förderung von Kreativität, Jugendkultur wichtige Informatio- Jugendlichen, die tagtäglich die kognitiven Fähigkeiten, emotio- nen und Anregungen, um in Kulturangebote nutzen, möchte nalen und sozialen Kompeten- den fachlichen Austausch zum ich mich dafür ganz herzlich zen sowie von Selbstvertrauen Thema Kinderschutz zu treten bedanken. und Selbstbewusstsein – unter und eventuelle Risiken vor Ort anderem durch kulturelle zu erkennen. Darüber hinaus Bildung – kann jedoch nur werden verbindliche Verhaltens- gelingen, wenn die jungen regeln sowie klare Verfahrensab- Menschen sicher und geschützt läufe beschrieben, die geeignet vor Gefahren, Leid und Ent- sind, die Handlungssicherheit zu Melanie Leonhard wicklungsbeeinträchtigungen erhöhen. Senatorin für Arbeit, Gesundheit, aufwachsen. Soziales, Familie und Integration 6 7
GRUSSWORT Liebe Leserin, lieber Leser, Kulturelle Bildung eröffnet Kindern Sie setzen sich für das Wohl der einigen Jahren diese, nun aktuali- festen Bestandteil der Organisati- und Jugendlichen wichtige Kinder ein, mit dem Ziel ihre sierte, Broschüre für Beschäftigte onskultur betrachten. Hierzu Chancen für die Persönlichkeits- - Persönlichkeit zu stärken sowie ihre in der Kulturellen Bildung erstellt. bedarf es einer Kultur der entwicklung. Die Entfaltung der individuelle Entwicklung zu fördern. Die umfangreichen Materialien Achtsamkeit, die das Wohl des eigenen Kreativität in offenen Die Voraussetzung dafür ist, dass bieten hilfreiche Handlungsemp- Kindes in den Mittelpunkt stellt Strukturen wirkt sich positiv auf die Kinder und Jugendlichen eine fehlungen, um Grenzüberschrei- und im Miteinander der Akteure das Selbstbewusstsein und die sichere Umgebung vorfinden, in tungen jeglicher Art zu verhindern, einen verlässlichen und schützen- soziale Kompetenz aus. Umso der sie vor Grenzverletzungen und um ins Gespräch zu kommen und den Handlungsrahmen schafft. wichtiger ist es, dass diese insbesondere allen Formen der frühzeitig Gegenstrategien zu Qualifizierter Kinderschutz setzt Erfahrungen auch positiv bleiben Gewalt zuverlässig geschützt sind. entwickeln. Wenn wir uns proaktiv Handlungssicherheit bei allen und nicht durch unzulässige mit dem Thema beschäftigen, Akteuren voraus. Deswegen Grenzüberschreitungen ins Negati- Wir alle sind gefordert – der Staat, können wir besser für die Sicher- möchte ich Sie ermutigen, diese ve gewendet werden. Die Träger die Gesellschaft und auch die heit sorgen, die Kinder brauchen. wertvollen Materialien der LAG zu der kulturellen Bildung tragen Akteure in der Kulturellen Bildung nutzen und bedanke mich im daher eine besondere Verantwor- – ganz genau und sehr aufmerk- Dabei sind die Perspektiven aller an Namen der Kinder und Jugendli- tung für Kinder und Jugendliche. sam hinzuschauen. Neben der dem Prozess beteiligten Akteure chen für Ihr Engagement. gesetzlichen Verpflichtung zur aufzunehmen und in einen Dialog Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Vorlage des erweiterten Führungs- zu bringen und das Leitbild des ter haben stets das Wohl der zeugnisses braucht es dazu auch Kinderschutzes muss auf allen Kinder und Jugendlichen im Blick – das persönliche Verantwortungs- Ebenen der Einrichtung gelebt das ist die Grundlage der Arbeit in gefühl. Die LAG Kinder- und werden. Diese Aufgabe sollten die Dr. Carsten Brosda , kulturellen Bildungseinrichtungen. Jugendkultur hat bereits vor Führungskräfte der Einrichtung als Senator für Kultur und Medien 8 9
KINDERSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN! Liebe Leser*innen, die UN-Kinderrechtskonvention gehört werden und frei entschei- mes Hinschauen und Zuhören, Musik in der Jugend, das Esche garantiert Kindern und Jugendli- den können, ob sie etwas tun dass es ermöglicht wahrzuneh- Jugendkunsthaus und insbesondere chen seit 1989 entscheidende wollen oder nicht. men, wenn Gewalt an anderen den Paritätischen Gesamtverband, Rechte. Neben dem Recht auf Orten stattfindet. die die großzügige Verwendung der Bildung, dem Recht auf Berück- Kinder, die unsere Angebote Materialien erlaubt haben. sichtigung des Willens und dem besuchen, sind uns schutzbefoh- Die vorliegende Handreichung Recht auf freien Zugang zum len. Daher müssen wir uns selbst stellt Material bereit, das helfen kulturellen und künstlerischen reflektieren und offen sein, die soll zu sensibilisieren und ins Leben selbstverständlich auch das Situation der Kinder wahrzuneh- Handeln zu kommen. Wir freuen Recht auf Schutz vor Gewalt. Für men. Es ist unsere Aufgabe, in uns sehr über die hohe Nachfrage, uns und unsere Einrichtungen unserem Arbeitsfeld der kulturel- die es uns ermöglicht, jetzt eine entstehen daraus auf der anderen len Bildung einen vertrauensvollen zweite, überarbeitete Auflage zu Seite gleich mehrere Pflichten, und geschützten Rahmen zu diesem wichtigen Thema heraus- die weit über die Öffnung und geben. Das beinhaltet einerseits geben zu können. Bereitstellung von Angeboten für den Schutz vor Gewalt jeglicher möglichst alle hinausgehen: Es Art. Neben sexualisierter Gewalt Gerne möchten wir uns bei allen liegt in unserer Verantwortung, müssen dabei selbstverständlich bedanken, die geholfen haben, dass Kinder und Jugendliche nicht auch körperliche und psychische diese Broschüre zu erstellen. nur den Weg zu uns finden, son- Übergriffe, auch der Schutz vor Unser Dank geht dabei an die dern auch, dass sie sich bei uns Diskriminierung oder Mobbing Sozialbehörde, die Behörde für sicher fühlen, sich frei und glück- mitgedacht werden. Andererseits Kultur und Medien, die uns unter- lich entwickeln können, dass sie beinhaltet es auch ein aufmerksa- stützt, sowie den Arbeitskreis Heike Roegler, Vorsitzende 10 11
ABSCHNITT 1 // VORLAGEN ZUM KINDERSCHUTZKONZEPT KINDERSCHUTZKONZEPT Hinweise zum Zweck und zur Verwendung Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe Frei- und Schutzraum für junge zes bedürfen und wodurch sie Menschen sein. Kinderschutz und Die Landesarbeitsgemeinschaft gefährdet sind: zu Hause, in der Dieser Text kann von jeder Einrich- ein am Wohl der anvertrauten Kinder- und Jugendkultur e.V. Schule, durch andere Kinder oder tung mit dem eigenen Logo und Kinder und Jugendlichen orientier- (LAG) hat auf ihrer Mitgliederver- Jugendliche, in unseren Einrichtun- Namen versehen und verwendet tes Denken und Handeln ist ein sammlung vom 07. Juni 2016 gen oder sonst irgendwo. Wir werden. Es sollte in jedem Fall eine zentraler Wert in der Arbeit aller beschlossen, das Thema Kinder- möchten alle Mitglieder nach- inhaltliche Anpassung an die eigene Mitglieder der LAG. In den kulturel- schutz stärker ins Bewusstsein drücklich ermuntern, sich mit dem Institution erfolgen. len Angeboten sollen persönliche der Akteure*innen im Bereich der Thema auseinanderzusetzen. Dazu Nähe, Lebensfreude sowie ganz- Kinder- und Jugendkultur zu haben wir Material erstellt, das von Die Mitglieder der LAG Kinder- heitliches Lernen und Handeln heben. Kinderschutz geht alle an, allen Interessierten genutzt werden u nd Jugendkultur e.V., ihre Raum finden. Werte wie Respekt, und bei allen Aktivitäten unserer kann. Alle Texte und Formulare Mitarbeitenden und Honorar- Wertschätzung und Vertrauen Mitglieder steht das Wohl des stehen auf unserer Website kräfte streben an, Kindern und prägen die Arbeit der Mitglieder. Kindes über allen anderen Interes- www.kinderundjugendkultur.info Jugendlichen Anregung und För- Durch einen altersgemäßen Um- sen und Aufträgen. Der §8a des unter „Themen“ als Word-Doku- derung, Wertschätzung, Bindung gang werden Kinder und Jugendli- SGB besagt, dass sich strafbar mente zur Verfügung, damit sie für und Beziehung in der Gruppe che in ihrer kulturellen Teilhabe macht, wer eine Kindeswohlge- die eigenen Bedürfnisse angepasst sowie Wohlergehen zu bieten, und der Entwicklung sozialer fährdung mitbekommt und nicht werden können. vermittelt durch ihre kulturellen Kompetenzen unterstützt. LAG- aktiv wird. Ähnlich wie bei der Angebote. In diesen können Kin- Mitglieder achten die Persönlich- unterlassenen Hilfeleistung ist es der und Jugendliche ohne Erwar- keit und die Würde der anvertrau- das Mindeste, im Ernstfall eine tungsdruck und wertschätzend ten jungen Menschen. Fachkraft hinzuzuziehen. Wir alle ihre Stärken und Fähigkeiten ent- haben einen Schutzauftrag für von decken, ausprobieren und verfei- uns begleitete Kinder und Jugend- nern. Die Angebote der Mitglie- liche – egal, wo sie unseres Schut- der der LAG sollen ein kreativer 12 10 13 11
Dazu gehört auch, dass Kinder und Inwieweit in unserer Einrichtung Ablauf, wie auf solches Verhalten zwischen dem Kulturanbieter, Jugendliche ein Recht auf Achtung ein Risiko besteht, dass mögliche reagiert werden sollte, haben wir gegebenenfalls den Schulen oder ihrer persönlichen Grenzen und Übergriffe von Mitarbeitenden in Anhang 3 festgeschrieben. Kitas als Kooperationspartner Anspruch auf Unterstützung und und Honorarkräfte selbst vorfallen sowie der Familie und der Jugend- Hilfe bei sexuellen und / oder und unbemerkt bleiben könnten, Eine Kindeswohlgefährdung stellt hilfe an. Oberste Priorität im Falle anderen gewalttätigen Übergriffen haben wir in einer Risikoanalyse- unter bestimmten Voraussetzun- eines Verdachtes hat der Schutz haben. Das Kinderschutzkonzept eingeschätzt. Wir gehen davon gen eine Straftat dar. Sobald eine des Kindes beziehungsweise des soll Handlungssicherheit bei aus, dass das Risiko bei uns (sehr Anzeige gestellt wurde, sind die Jugendlichen. Andeutungen oder präventven Maßnahmen bieten gering / eher gering / durchaus betreffenden Behörden / Institu- Äußerungen, die einen vorgefalle- und dabei helfen, im Falle einer vorhanden / möglicherweise tionen verpflichtet zu ermitteln. Es nen Missbrauch nahelegen, notwendigen Intervention die erhöht) ist (siehe Anhang 1). sollte also nicht unüberlegt und sollten in jedem Fall ernst genom- erforderlichen Schritte einzuleiten. Welches Verhalten unsere Einrich- vorschnell geurteilt werden. men werden, es sollte in jedem Dadurch werden nicht nur die tung für wünschenswert, für Informationen müssen diskret Fall Hilfe angeboten werden. Den Kinder und Jugendlichen geschützt, tolerabel und für inakzeptabel behandelt werden und dürfen genau einzuhaltenden Ablauf im sondern auch die beteiligten definiert, haben wir in einem nicht an Dritte (z.B. Medien) Falle eines Verdachts oder eines Beschäftigten und Honorarkräfte, gesonderten Dokument festgehal- weitergegeben werden. Es ist konkreten Vorkommnisses haben indem das Kinderschutzkonzept ten (siehe Anhang 2). Sollte wichtig, jeden Vorgang mit einem wir in einem gesonderten Doku- den transparenten und offenen jemandem von uns entsprechend entsprechenden Protokoll intern ment (siehe Anhang 4) geregelt. Austausch mit dem Thema Gewalt dieser Maßstäbe unangemessenes schriftlich zu dokumentieren. Bei jedem Verdacht sollte die fördert. Mitgedacht werden sollten Verhalten von Kolleg*innen Leitung informiert werden. dabei alle Aspekte des Schutzes, auffallen, gilt es, dies unbedingt – Sollte Beschäftigten auffallen, also neben dem vor sexualisierter gegebenenfalls unter Hinzuzie- dass bei einem Kind etwas nicht in Erarbeitet von der LAG Kinder- Gewalt auch der vor körperlicher hung eines Dritten (Sechs-Au- Ordnung ist, das Kindeswohl und Jugendkultur e.V. Hamburg im und psychischer Gewalt sowie vor gen-Prinzip) – behutsam und gefährdet sein könnte, kommt es Sommer 2016, aktualisiert im Diskriminierung und Ausschluss. offen anzusprechen. Den genauen auf eine gute Zusammenarbeit Frühjahr 2021 14 15
ABSCHNITT 1 // ANHANG 1 // 1.3 Übernachtungen, Beförderungs-, Wohnsituationen RISIKOEINSCHÄTZUNG Finden Übernachtungen / Fahrten / Reisen mit zu Betreuenden statt? Ja Nein Wir empfehlen, den folgenden Fragebogen gemeinsam mit dem Team durchzuarbeiten, um sich über Geschieht dies in der Einzelbetreuung? Ja Nein mögliche Risiken bewusst zu werden beziehungsweise einordnen zu können, ob und wenn ja welche Risiken vorhanden sind. Gibt es hierfür Regeln, die überprüfbar sind? Welche? Name der Einrichtung Welche Risiken könnten daraus entstehen? Diese Einschätzung wurde vorgenommen am: Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: von: 1. ZIELGRUPPE 1.4 Räumliche Gegebenheiten: Innenräume 1.1 Altersstruktur: Gibt es abgelegene, uneinsehbare Bereiche (auch Keller und Dachböden)? Ja Nein von bis Welche? 1.2 Umgang mit Nähe und Distanz: Gibt es bewusste Rückzugsräume? Ja Nein Gibt es klare Regeln für eine professionelle Beziehungsgestaltung? Welche? Welche? Wie werden diese genutzt? Welche Risiken könnten daraus entstehen? Welche Risiken könnten daraus entstehen? Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: 16 17
1.5 Räumliche Gegebenheiten: Außenbereich 2. PERSONALENTWICKLUNG Gibt es Bereiche auf dem Grundstück, die sehr schwer einsehbar sind? Welche? Liegt das erweiterte Führungszeugnis für alle Mitarbeitenden vor? Ja Nein (Keines älter als 5 Jahre, bei Neueinstellungen nicht älter als 3 Monate) Ist das Grundstück von außen einsehbar? Wie? In welchen zeitlichen Abständen wird es wieder neu angefordert? Ist das Grundstück unproblematisch betretbar? Wie? Welche Risiken könnten daraus entstehen? Welche Risiken könnten daraus entstehen? Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Wer hat (regelmäßigen) Zutritt zur Einrichtung und kann sich unbeaufsichtigt aufhalten? 2.1 Stellenausschreibungen Mögliche Personengruppen (z. B. Handwerker*innen, externe Hausmeister*innen, Reinigungskräfte, Nachbar*innen, externe Pädagog*innen und Fachkräfte) Stellen die Stellenausschreibungen den Kinderschutzaspekt besonders heraus? Ja Nein Wie kommunizieren Sie es? Wer kann sich in der Einrichtung unbeaufsichtigt aufhalten? Welche Risiken könnten daraus entstehen? Sind die Personen in der Einrichtung persönlich bekannt? Ja Nein Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Sind es regelmäßige Aufenthalte? Ja Nein Werden die Gäste namentlich erfasst, Aufenthaltszeiträume dokumentiert? Ja Nein Welche Risiken könnten daraus entstehen? Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: 18 19
2.2 Bewerbungsgespräche Welche Risiken könnten daraus entstehen? Weisen Sie ausdrücklich auf das Schutzkonzept / den Kinderschutzgedanken hin? Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Ja Nein Erteilen Bewerbende ihr Einverständnis, dass Sie vorherige Arbeitgeber zur Thematik des Welche Risiken könnten daraus entstehen? Machtmissbrauchs kontaktieren dürfen? Ja Nein Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: 2.5 Fachwissen in allen Bereichen der Organisation 2.3 Arbeitsverträge Sind Beschäftigte aus allen Bereichen zu folgenden Themen geschult? Sind in die Arbeitsverträge Zusatzvereinbarungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf- Kinderschutz Ja Nein genommen? Ja Nein Machtmissbrauch Ja Nein Welche Risiken könnten daraus entstehen? Gewalt Ja Nein Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Sexualpädagogik Ja Nein 2.4 Einstellungssituation, Personalgespräche Stehen in der Einrichtung / allen Bereichen entsprechendes Informationsmaterial und Fachliteratur Gibt es einen Einarbeitungsplan? Ja Nein zur Verfügung? Ja Nein Werden regelmäßige Probezeitgespräche durchgeführt? Ja Nein Welche Risiken könnten daraus entstehen? Finden regelmäßige Personalgespräche (auch nach der Probezeit) statt? Ja Nein Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: 20 21
2.6 Zuständigkeiten und informelle Strukturen Welche? Sind Zuständigkeiten klar geregelt? Ja Nein Gibt es Kommunikationsgrundsätze, die es ermöglichen, auf und zwischen allen hierarchischen Ebenen der Einrichtung Kritik zu üben (Fehlerkultur)? Ja Nein Welche? Welche? Gibt es informelle Strukturen? Welche? 2.8 Feedbackkultur, Möglichkeiten der Reflexion, der Supervision etc., Möglichkeiten der Mitbestimmung Welche Risiken könnten daraus entstehen? Kann in regelhaft etablierten Runden über Belastungen bei der Arbeit und über unterschiedliche Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Haltungen in wertschätzender Form gesprochen werden? Ja Nein Sind nicht-pädagogische Mitarbeitende oder Aushilfen (z. B. Nachtdienste) über bestehende Welche Risiken könnten daraus entstehen? Regeln informiert / beteiligt? Ja Nein Gibt es die Möglichkeit der kollegialen Beratung? Ja Nein Welche Risiken könnten daraus entstehen? Welche Risiken könnten daraus entstehen? Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: 2.7 Kommunikations- und Wertekultur Gibt es eine mit allen Beschäftigten gemeinsam entwickelte Wertekultur (Menschenbild / Bild vom Kind, pädagogische Grundsätze, Leitgedanken etc.) Ja Nein 22 23
3. BETEILIGUNGS- UND BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN ALLER RELEVANTEN 3.1 Zugänglichkeit der Informationen BEZUGSGRUPPEN Haben alle Beteiligten (Beschäftigte, Teilnehmende, Sorgeberechtigte) Zugang zu Eltern / Sorgeberechtigte werden über folgende Maßnahmen / Gesichtspunkte zum Kinderschutz Informationen (Regelwerk, Beschwerdemöglichkeiten etc.)? Ja Nein informiert: Sind diese Informationen auch für alle verständlich? Kinder / Jugendliche werden an folgenden Maßnahmen des Kinderschutzes beteiligt: Welche Risiken könnten daraus entstehen? Ist eine Beschwerdemöglichkeit für alle relevanten Beteiligten vorhanden? Ja Nein Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: Welche? 4. HANDLUNGSPLAN Welche Rahmenbedingungen sind vorhanden, damit alle relevanten Beteiligten ungute Gefühle, Übergriffe und belastende Situationen ansprechen können? (Kinderschutzbeauftragte, -fach- Gibt es einen Handlungsplan (Notfallplan, Handlungskette), in dem für einen Verdachtsfall die kräfte, Fachberatungsstellen, etc.) Aufgaben und das Handeln konkret geklärt sind? Ja Nein Daraus leiten sich folgende Risiken ab: Welche Risiken könnten daraus entstehen? Aus diesen Risiken ergeben sich folgende zukünftige Maßnahmen: Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: 5. ANDERE RISIKEN Gibt es vertraute, unabhängige, interne bzw. externe Ansprechpartner*innen, die im altersgerechten Umgang geübt sind? Ja Nein In unserer Einrichtung / von meinem Blickfeld aus sehe ich Risiken in weiteren Bereichen Sind diese Personen allen Beteiligten bekannt? Ja Nein Unterschriften: 24 25
ABSCHNITT 1 // ANHANG 2 // Dieses Verhalten ist Manches wird von Kindern VERHALTENSAMPEL FÜR UNSERE EINRICHTUNG pädagogisch richtig: möglicherweise nicht gern gesehen, ist aber trotzdem Dieses Verhalten Vertrauen brechen Verabredungen nicht einhalten Positive Grundhaltung Transparenz wichtig - beispielsweise geht nicht: Bewusste Aufsichtspflicht- Stigmatisieren Ressourcenorientiert arbeiten Echtheit wenn eingefordert wird, dass verletzung Ständiges Loben und Belohnen Verlässliche Strukturen Unvoreingenommenheit bestimmte Regeln eingehalten Intim anfassen Mangelnde Einsicht (Bewusstes) Wegschauen Positives Menschenbild Fairness werden oder Konflikte friedlich Intimsphäre missachten konstantes Fehlverhalten Keine Regeln festlegen Den Gefühlen der Kinder Gerechtigkeit gelöst werden. Zwingen Küssen Anschnauzen Raum geben Empathie verbalisieren, mit Schlagen Filme mit grenzverletzenden Laute körperliche Anspannung Trauer zulassen Körpersprache, Herzlichkeit In schwierigen, verfahrenen Strafen Inhalten / Fotos von Kindern mit Aggression Flexibilität (Themen spontan Ausgeglichenheit Situationen kann es klug sein, Angst machen ins Internet stellen Regeln werden von aufgreifen, Fröhlichkeit, Freundlichkeit einen Neustart / Reset zu initi- Sozialer Ausschluss Erwachsenen nicht eingehalten Vermittler / Schlichter) Partnerschaftliches Verhalten ieren. Vorführen Dieses Verhalten ist (regelloses Haus) Regelkonform verhalten Hilfe zur Selbsthilfe Nicht beachten pädagogisch kritisch und Unsicheres Handeln Konsequent sein Verlässlichkeit Diskriminieren für die Entwicklung nicht Verständnisvoll sein Begeisterungsfähigkeit Bloßstellen förderlich: Diese aufgezählten Verhaltens- Distanz und Nähe (Wärme) Selbstreflexion Dieses Dokument ist zentraler Lächerlich machen weisen können im Alltag pas- Kinder und Eltern wertschätzen Nichts persönlich nehmen Bestandteil des Schutzkonzepts Kneifen Sozialer Ausschluss (vor die Tür sieren, müssen jedoch reflektiert Aufmerksames Zuhören Auf Augenhöhe mit den für die Einrichtung. Gemeinsam Verletzen (fest anpacken, am begleiten) werden. Insbesondere folgen- Jedes Thema wertschätzen Kindern sein im Team sollte man sich verstän- Arm ziehen) Auslachen (Schadenfreude) de grundlegende Aspekte erfor- Angemessenes Lob aussprechen Impulse geben digen, welches Verhalten in der Misshandeln Spöttische, ironisch gemeinte dern Selbstreflektion: Welches können Einrichtung untersagt, welches Herabsetzend über Kinder und Sprüche Verhalten bringt mich auf die Vorbildliche Sprache kritisch und welches erwünscht Eltern sprechen Regeln ändern Palme? Wo sind meine eigenen Integrität des Kindes achten ist. Diese Verhaltensampel ist Schubsen Überforderung / Unterforderung Grenzen? Hierbei unterstützt die und die eigene, gewaltfreie anschließend für alle gültig, jede*r Isolieren / fesseln / Übermäßig autoritäres Verhalten Methode der kollegialen Bera- Kommunikation sollte sie unterschreiben (siehe einsperren Erwachsener tung bzw. das Ansprechen einer Ehrlichkeit Anhang 7). Schütteln Nicht ausreden lassen Vertrauensperson. Authentisch sein 26 27
Auftreten von grenzüberschreitendem Verhalten ABSCHNITT 1 // ANHANG 3 // 1. Verpflichtende Info an Leitung bzw. Träger (wenn Leitung betroffen ist) VERFAHRENSABLAUF BEI VERDACHT GEGENÜBER KOLLEG*INNEN 2. Bewertung der Information durch Leitung und Träger Die Verfahrensabläufe (Anhänge 3-5) sollten allen Beschäftigten bei einer Einführung in das Kinder- schutzkonzept gezeigt und erläutert werden. Es reicht anschließend, wenn jede*r um ihre Existenz Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich? JA Maßnahmen ergreifen, weiß und sie gut zugänglich und gut auffindbar in der Einrichtung aufbewahrt werden. Krisenkommunikation (Anm.1) NEIN Weitere Klärung erforderlich? JA Externe Expertise einholen NEIN Verdacht begründet? NEIN Info an Beteiligte, ggf. Rehabilitation JA 3. Gemeinsame Risikoeinschätzung (Anm. 2) 4. Gespräch mit dem*der betroffenen Beschäftigten Weiterführung des Verfahrens? NEIN Verdacht besteht noch NEIN Rehabilitation (Anm.3) JA JA Fortführung des Verfahrens: Maßnahmen abwägen: Freistellung / Hausverbot Sanktionen Hilfe für Betroffene dienstrechtliche Optionen Transparenz Transparenz im Team Ggf. Strafanzeige Bewährungsauflage 28 29 27
ANMERKUNGEN Anm.1: keitsrechte aller Betroffenen sind re Gespräche nur durch die Kri- (Auszüge aus: Der Paritätische: Krisenkommunikation zu beachten. Die Offenlegung minalpolizei erfolgen dürfen, Arbeitshilfe Kinder- und Jugend- Zur Krisenkommunikation gehört von Täterwissen muss unbedingt nächste Schritte abstimmen). schutz in Einrichtungen) vor allem auch die Information vermieden und der Opferschutz der Elternvertreter*innen, anderer sichergestellt sein. Die Informa- Anm. 3: Eltern, aller Eltern. Der Informati- tion darf keinen Anlass zu übler Rehabilitationsverfahren onspflicht gegenüber den Eltern Nachrede bieten. Der Nachsorge ist ein hoher sollte man unbedingt zügig, aber Stellenwert einzuräumen, und sie nicht übereilt nachkommen. Dies bedarf in der Regel einer qua- ist wichtig, da Sie dadurch mögli- Anm. 2: lifizierten externen Begleitung. cherweise über weitere Vorfälle in Wenn gewichtige Anhalts- Gleichzeitig muss die Leitung Kenntnis gesetzt werden. Bezie- punkte die Vermutung umfassend und ausführlich hen Sie Ihre externe Beratung mit bestätigen: über das Verfahren informie- in die Planung und Durchführung Gespräch mit dem*der betrof- ren. Dies bedeutet eine inten- von Elterngesprächen und Eltern- fenen Mitarbeitenden (Informa - sive Nachbereitung im Team, abenden ein. Eltern sind verständ- tionen einholen, Anhörung, aber auch gegenüber Eltern licherweise sehr emotional. Ein dabei von der Unschuldsvermu- und Elternvertreter*innen. Die bedachtsamer, ehrlicher Umgang tung ausgehen, keine sugge- Öffentlichkeit im eigenen Sozi- damit ist wichtig. stiven, sondern offene Fragen alraum muss sensibel und aus- stellen), Gespräch mit den Sor- reichend informiert werden. geberechtigten (über Sachstand Die Rehabilitation muss mit der Bitte beachten: Die Information informieren, bisherige Schritte gleichen Intensität und Kor- der Eltern sollte nach dem Grund- darstellen, Beratung und Unter- rektheit durchgeführt werden satz erfolgen: so viel wie nötig, so stützung anbieten, verdeutli- wie die Aufklärung eines Ver- wenig wie möglich. Die Persönlich- chen, dass gerichtsverwertba- dachtes. 30 31
ABSCHNITT 1 // ANHANG 4 // VERFAHRENSABLAUF BEI VERDACHT AUF EXTERNEN MISSBRAUCH VON KINDERN UND JUGENDLICHEN Fallen Ihnen in Ihrer Gruppe Die Einbeziehung der Eltern erfolgt Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder Ihrer Funktion – einmalig – falls dadurch der Kindesschutz oder wiederholt – gewichtige nicht gefährdet wird – nach der 1. Erkennen und Dokumentieren von Anhaltspunkten Anhaltspunkte bei einem Kind Hinzuziehung einer insoweit erfah- oder Jugendlichen auf, die eine renen Fachkraft. Gerade bei Fällen 2. Info an Leitung und Team Kindeswohlgefährdung möglich sexueller Gewalt sind manchmal oder sogar wahrscheinlich durch eine zu frühe Einbeziehung Ist professionelle Hilfe nötig? NEIN Weitere Beobachtung erscheinen lassen, informieren Sie der Eltern ohne hinreichende vor- Ihre Leitung und überprüfen Sie Ihre herige fachliche Reflexion schwere JA persönlichen Wahrnehmungen im Fehler gemacht worden. Team. Dazu empfehlen wir Ihnen, 3. Einschaltung einer erfahrenen Fachkraft Ihre Beobachtungen und Eindrücke (Auszüge aus: Der Paritätische: Ab hier sollte die professionelle Hilfe anleiten und entscheiden! frühzeitig zu dokumentieren. Arbeitshilfe Kinder- und Jugend - schutz in Einrichtungen) 4. Gemeinsame Risikoeinschätzung (Anm. 2) Verdichtet sich die Sorge in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich? JA Sofort Allgemeinen Sozialen Dienst durch den Austausch im Team, einschalten und informieren muss die Leitung nach § 8 a Abs. NEIN 4 SGB VIII eine insoweit erfahre- ne Fachkraft hinzuziehen. Fachlich 5. Gespräch mit den Eltern führen ist dies sehr geboten. Die fachliche und persönliche beziehungsweise emotionale Distanz sowie die wich- tige Außenperspektive sind in dieser Situation außerordentlich hilfreich. 32 33
ABSCHNITT 1 // ANHANG 5 // ABSCHNITT 1 // ANHANG 6 // SEXUELLE ÜBERGRIFFE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN VERFAHRENSREGELN ZUM UMGANG MIT VERLETZTEN KINDERN UNTEREINANDER UND JUGENDLICHEN Bei der Thematik sexuell über- (Text aus: Der Paritätische: ausgehängt, sodass sie jederzeit griffiger Kinder und Jugendli- Arbeitshilfe Kinder- und Jugend - Auch in der Einrichtung selbst kann sichtbar sind. Wir wollen nicht cher würde ein reiner Verfah- schutz in Einrichtungen – dort es jederzeit zu Unfällen kommen. nur gesetzliche Anforderungen rensablauf zu kurz greifen. Bei weitere Hinweise ab Seite 24) Diese Regeln schaffen Klarheit, wie umfassend umsetzen und damit sexuell übergriffigen Kindern und man sich in diesem Fall zu verhalten haftungsrechtliche Risiken Jugendlichen muss über pädago- hat. Die zweite Seite ist als Aushang minimieren, sondern vor allem gische Interventionen gespro- gedacht und sollte in jedem Raum eine kompetente Betreuung chen werden auf der Grundlage gut sichtbar angebracht werden. sicherstellen. einer differenzierten Betrachtung von Grenzverletzungen, Übergrif- Kinder und Jugendliche in unserer Über die im Folgenden aufge- fen und sexuellem Missbrauch. Einrichtung vor Unfällen und listeten Abläufe hinaus gelten Gerade bei übergriffigen Kindern Gesundheitsgefahren zu schützen folgende Standards: sind das pädagogische Umgehen ist eine gemeinsame Aufgabe mit diesem Verhalten, Schutz der aller Team-Mitglieder. Will man Alle festangestellten Mitarbei- betroffenen Kinder und wirksa- jungen Menschen Erfahrungs- ter*innen absolvieren im zwei- me Formen der Einflussnahme auf und Entwicklungsräume anbieten, jährigen Turnus einen Erste-Hil- übergriffige Kinder gefragt. Dazu in denen sie sich erproben fe-Auffrischungskurs ist es in der Regel notwendig, sich können und auch sollen, lassen von einschlägigen Beratungsstel- sich Unfälle und Verletzungen Alle Honorarkräfte sichten bei len beraten und gegebenenfalls jedoch nie ausschließen. Diese Neuanstellung die geltenden begleiten zu lassen. Verfahrensregeln haben daher den Verfahrensregelungen inklusive Zweck, Leitlinien für angemessenes Gegenzeichnung und werden und situationsgerechtes Verhalten darauf aufmerksam gemacht, im Notfall aufzuzeigen. Sie wo die Erste-Hilfe-Ausstattung werden in allen unseren Räumen aufbewahrt wird. 34 35
ABSCHNITT 1 // ANHANG 7 // VERFAHRENSREGELN ZUM UMGANG MIT VERLETZTEN KINDERN VORLAGE FÜR EINE BESTÄTIGUNG, DIE VON ALLEN BESCHÄFTIGTEN UND JUGENDLICHEN ZU UNTERZEICHNEN IST Generell gilt: Im Zweifelsfall immer den Notruf wählen! Diese Vorlage sollte jede Einrichtung anpassen und verwenden, um sich von allen Beschäftigten leichte Verletzung mittlere Verletzung schwere Verletzung bestätigen zu lassen, dass sie mit dem Kinderschutzkonzept, der Verhaltensampel und dem Verhalten in medizinischen Notfällen vertraut sind. Diese Bestätigungen sollten gesammelt abgeheftet werden. Pädagogische Unterstützung Erste Hilfe notwendig Erste Hilfe, lebensrettende Maßnahmen notwendig Trösten / Beruhigen Mitteilung an Leitung Notfallnummer 112 anrufen Bestätigung Kühlkissen / Pflaster Benachrichtigung der Mitteilung an Leitung Kind beobachten Sorgeberechtigten Benachrichtigung der Hiermit bestätige ich eine Einführung in das Kinderschutzkonzept der Einrichtung, eine Kopie der Ver- Mitteilung an Leitung Sorgeberechtigte sind Sorgeberechtigten haltensampel sowie eine Einführung in die Verhaltensregeln zum Umgang mit verletzten Kindern und Mitteilung an Sorge- erreichbar und erscheinen Sorgeberechtigte sind Jugendlichen erhalten zu haben. berechtigte (bei Abholung, in Kürze erreichbar und erscheinen sonst telefonisch) Sorgeberechtigte sind in Kürze Name nicht erreichbar oder Sorgeberechtigte können nicht kommen: kommen direkt ins Krankenhaus: Hamburg, Notfallnummer 112 anrufen Datum Unterschrift Betreuen des Kindes bis zum Begleitung des Kindes ins Eintreffen der Sorgeberech- Krankenhaus und Betreu- tigten ung bis zum Eintreffen der Sorgeberechtigten Generell gilt: Mitarbeitende und Honorarkräfte dürfen ohne Genehmigung der Sorgeberechtigten keinerlei Medikamente verabreichen! 36 37
ABSCHNITT 1 // ANHANG 8 // ABSCHNITT 2 // NOTFALLNUMMERN DAS ERWEITERTE FÜHRUNGSZEUGNIS Vorlage für einen Aushang, gut sichtbar neben dem Telefon anzubringen. Bitte beachten: Da es zu Präventionszwecken im 2. Angemessene Information der Bereich der Kinder- und Jugend- Mitarbeiterschaft über die Neure- Ggf. darauf hinweisen, falls am Festnetz eine Null vorgewählt werden muss arbeit sinnvoll oder erforderlich gelungen und die Darstellung und sein kann, sich von Beschäftig- Thematisierung der Hintergründe. Polizei: 110 Leitung der Einrichtung: vor Ort oder unter ten erweiterte Führungszeug- Nächstgelegenes Polizeikommissariat: (Handynummer ergänzen) nisse vorlegen zu lassen, haben 3. Denjenigen Mitarbeitenden, Nr. ergänzen wir alle wichtigen Fragen und die ein (erweitertes) Führungs- Bürgernaher Beamter: Nr. ergänzen Schritte sowie Formularvorlagen zeugnis vorlegen sollen, muss Jugendschutz: Nr. ergänzen im zweiten Abschnitt dieser Publi- sodann ein Bestätigungsschrei- kation gesammelt. Auch hier ste- ben über das Vorliegen der Vor- Feuerwehr: 112 hen alle Anhänge auf unserer aussetzungen nach § 30a BZRG Feuer- und Rettungswache: Nr. ergänzen Website ausgehändigt werden (Muster in www.kinderundjugendkultur.info Anhang 2) und – bei ehrenamt- Giftinformationszentrum-Nord unter „Themen“ als Word-Doku- lich Tätigen – eine Bescheinigung 0551 - 192 40 - ment zur Verfügung, damit sie für über die ehrenamtliche Mitarbeit WO IST ES PASSIERT? die eigene Einrichtung angepasst (Anhang 3) beziehungsweise dem Kinder- und Jugendnotdienst werden können. Wunsch danach. 040 - 428 153 200 WAS IST PASSIERT? Die notwendigen Schritte 4. Das (erweiterte) Führungszeug- Kinder- und Jugendpsychiatrischer WIE VIELE VERLETZTE BETROFFENE? im Kontext des erweiterten nis muss persönlich beim Einwoh- Dienst: Nr. ergänzen Führungszeugnisses nermeldeamt beantragt werden In akuten psychischen Krisensituationen von Kin- WELCHE ART VON VERLETZUNG? und – sobald es überstellt ist – dern und Jugendlichen ist hier kurzfristige Hilfe 1. Wird ein erweitertes Führungs- dem Träger beziehungsweise Ver- und Unterstützung zu erhalten. WARTE AUF RÜCKFRAGEN! zeugnis benötigt? (siehe Ent- band zur Einsichtnahme vorgelegt scheidungshilfe in Anhang 1) werden. Hierbei sind der Daten- 38 39
ABSCHNITT 2 // DAS ERWEITERTE FÜHRUNGSZEUGNIS Da es zu Präventionszwecken im 2. Angemessene Information der schutz und die Regelungen des § gemeldet werden, soll die Vorlage Bereich der Kinder- und Jugend- Mitarbeiterschaft über die Neure- 72a Abs. 5 SGB VIII zu beachten des Führungszeugnisses regel- arbeit sinnvoll oder erforderlich gelungen und die Darstellung und (Muster in Anhang 4). mäßig wiederholt werden (zum sein kann, sich von Beschäftig- Thematisierung der Hintergründe. Beispiel alle fünf Jahre). Es ist auch ten erweiterte Führungszeug- 5. Die Einsichtnahme muss seitens möglich, sich eine Erklärung nisse vorlegen zu lassen, haben 3. Denjenigen Mitarbeitenden, der Einrichtung dokumentiert wer- der*des Mitarbeitenden (haupt- wir alle wichtigen Fragen und die ein (erweitertes) Führungs- den (Muster in Anhang 6). beruflich oder ehrenamtlich) Schritte sowie Formularvorlagen zeugnis vorlegen sollen, muss unterzeichnen zu lassen, dass im zweiten Abschnitt dieser Publi- sodann ein Bestätigungsschrei- 6. Enthält das (erweiterte) Füh- gegen sie*ihn kein relevantes Ver- kation gesammelt. Auch hier ste- ben über das Vorliegen der Vor- rungszeugnis Einträge in Überein- fahren anhängig ist beziehungs- hen alle Anhänge auf unserer aussetzungen nach § 30a BZRG stimmung mit den Paragrafen des weise er*sie den Arbeitgeber/Trä- Website ausgehändigt werden (Muster in Strafgesetzbuches, die im § 72a ger zu informieren hat, falls ein www.kinderundjugendkultur.info Anhang 2) und – bei ehrenamt- SGB VIII genannt sind, verbietet relevantes Verfahren anhängig unter „Themen“ als Word-Doku- lich Tätigen – eine Bescheinigung sich eine Einstellung oder ehren- werden sollte (siehe Muster in ment zur Verfügung, damit sie für über die ehrenamtliche Mitarbeit amtliche Beschäftigung. Anhang 5). die eigene Einrichtung angepasst (Anhang 3) beziehungsweise dem werden können. Wunsch danach. 7. Enthält das (erweiterte) Füh- Was steht in dem (erweiter- rungszeugnis nicht-einschlägige Die notwendigen Schritte ten) Führungszeugnis? 4. Das (erweiterte) Führungszeug- Einträge, muss die Relevanz im im Kontext des erweiterten nis muss persönlich beim Einwoh- Einzelfall geprüft und müssen wei- Führungszeugnisses nermeldeamt beantragt werden tere Gespräche mit der betroffe- Das (erweiterte) Führungszeugnis und – sobald es überstellt ist – nen Person geführt werden. ist ein Auszug aus dem Strafregis- 1. Wird ein erweitertes Führungs- dem Träger beziehungsweise Ver- ter. Beim „normalen“ oder „einfa- zeugnis benötigt? (siehe Ent- band zur Einsichtnahme vorgelegt 8. Da zwischenzeitlich begange- chen“ Führungszeugnis sind Verur- scheidungshilfe in Anhang 1) werden. Hierbei sind der Daten- ne Straftaten nicht automatisch teilungen erst ab einer Geldstrafe 40 41
von mehr als 90 Tagessätzen und Vergewaltigung) zum Zweck der Ausbeutung der gen, die nicht in Verfahren mün- oder einer Freiheitsstrafe von § 178 StGB (sexuelle Nötigung Arbeitskraft) deten, eingestellte Verfahren, lau- mehr als drei Monaten vermerkt. und Vergewaltigung mit Todes- § 233a StGB (Förderung des fende Ermittlungs- und Strafver- Die Erweiterung des Führungs- folge) Menschenhandels) fahren, Verfahren, die mit Frei- zeugnisses bedeutet, dass zusätz- § 179 StGB (sexueller Miss- § 234 StGB (Menschenraub) sprüchen geendet haben, werden lich Straftaten im minderschwe- brauch widerstandsunfähiger § 235 StGB (Entziehung Min- im (erweiterten) Führungszeug- ren Bereich zu sehen sind. Dies Personen) derjähriger) nis nicht ausgewiesen. Insofern gilt aber nur für Straftatbestän- § 180a StGB (Förderung sexu- § 236 StGB (Kinderhandel) hat die wiederholte Vorlage von de, die im § 72a SGB VIII aufge- eller Handlungen Minder- (erweiterten) Führungszeugnis- zählt sind: jähriger) Die Erweiterung des Führungs- sen eine Abschreckungswirkung, § 181a StGB (Zuhälterei) zeugnisses umfasst auch Jugend- reicht aber als einzige Maßnah- § 171 StGB (Verletzung der § 182 StGB (sexueller Miss- strafen von mehr als einem Jahr men zur Sicherstellung des Schut- Fürsorge- oder Erziehungs- brauch von Jugendlichen) wegen schwerer Sexualstraftaten. zes von Kindern und Jugendlichen pflicht) § 183 StGB (exhibitionistische Die genannten Verurteilungen nicht aus. § 174 StGB (sexueller Miss- Handlungen) sowie einschlägige Jugendstrafen brauch von Schutzbefohlenen) § 184 StGB (Verbreitung por- werden zehn Jahre im Zentral- Was folgt aus einem erwei- § 174b StGB (sexueller Miss- nographischer Schriften) bis register archiviert. Mit anderen terten Führungszeugnis? brauch unter Ausnutzung einer 184f StGB (Jugendgefährdende Worten: Sowohl das Führungs- Amtsstellung) Prostitution) zeugnis wie auch das (erweiter- Enthält das (erweiterte) Führungs- § 174c StGB (sexueller Miss- § 225 StGB (Misshandlung von te) Führungszeugnis können nur zeugnis Einträge nach den §§ 171 brauch unter Ausnutzung eines Schutzbefohlenen) Auskunft über tatsächlich rechts- bis 236 StGB, verbietet sich die Beratungsverhältnisses) § 232 StGB (Menschenhandel kräftige und einschlägige Verur- Einstellung von hauptberuflichen § 176 StGB (sexueller Miss- zum Zweck der sexuellen Aus- teilungen geben. So viel, aber beziehungsweise die Beschäf- brauch von Kindern) beutung) auch so wenig sagt ein (erweiter- tigung von ehren- und neben- § 177 StGB (sexuelle Nötigung § 233 StGB (Menschenhandel tes) Führungszeugnis aus. Anzei- amtlichen Personen, sofern sie 42 43
in einem Bereich tätig sind, der liegt. Die (auch wiederholte) Vor- bungenvkönnen diese Kosten meldeamt oder gemäß der Vereinbarung mit dem lage des Führungszeugnisses soll- auch dem*der Bewerbenden an- Mit elektronischem Identitäts- Jugendamt eine Vorlagepflicht te dokumentiert werden (siehe gelastet werden. Auch ist es nachweis beim Bundeszentral- fordert. Bei bereits bestehenden Musterformular im Anhang 6). möglich, ein aktuelles (erweiter - register Arbeitsverträgen begründen rele- Da sich gerade im ehrenamtlichen tes) Führungszeugnis gleichvmit vante Einträge im (erweiterten) Bereich immer wieder Tätigkei- den anderen üblichen Bewer-- Was wird benötigt? Führungszeugnis die Beendigung ten spontan und kurzfristig erge- bungsunterlagen zu verlangen. des Arbeitsverhältnisses bezie- ben, wird empfohlen, sich bis Eine Aufforderung der entspre- hungsweise die Kündigung. zum Erhalt des (erweiterten) Füh- Ablauf Beantragung eines chenden Einrichtung, ein erwei- rungszeugnisses eine Verpflich- erweiterten Führungszeug- tertes Führungszeugnis vorzule- Von bereits tätigen Beschäftig- tungserklärung unterzeichnen zu nisses gen (siehe Anhang 2 und 3) ten sollte eine erneute Vorlage lassen. Mit dieser bestätigt die Gültiger Personalausweis oder eines (erweiterten) Führungszeug- betroffene Person, dass sie nicht Wer beantragt? Reisepass nisses in regelmäßigen Abständen bereits wegen einer Straftat ent- 13 Euro (wenn keine Bescheini- erfolgen, denn das Führungszeug- sprechend des Kataloges des § Das erweiterte Führungszeugnis gung über ehrenamtliche nis wird nicht automatisch aktua- 72a Abs. 1 SGB VIII rechtskräf- kann nur von der Person bean- Tätigkeit vorliegt) lisiert. Der Gesetzgeber hat hier tig verurteilt wurde und auch, tragt werden, über die es Aus- keine konkreten Vorgaben hin- dass aktuell kein entsprechen- kunft gibt (bzw. von dem*der Wer wird von den Gebühren sichtlich der Zeiträume gemacht. des Verfahren anhängig ist (siehe gesetzlichen Vertreter*in). Die befreit? In der Praxis scheint sich jedoch Anhang 5). Ausstellung einer Vollmacht ist ein Fünf-Jahres-Rhythmus durch- nicht möglich. Ehrenamtlich für eine gemein- zusetzen. Empfohlen wird, nur Besteht bereits ein Arbeitsvertrag, nützige oder vergleichbare Ein- solche Führungszeugnisse anzu- sind die Kosten für das (erweiter- Wo wird beantragt? richtung tätig Personen (nach erkennen, deren Ausstellungsda- te) Führungszeugnis vom Arbeit- entsprechender Vorlage, Anhang tum maximal drei Monate zurück- geber zu übernehmen. Bei Bewer- Persönlich beim Einwohner- 3), auch wenn es bereits für 44 45
die Ausbildung beziehungs- Kinder- und Jugendarbeit und in weise Schulung für die ehren- der Arbeit des Kinderschutzbun- amtliche Tätigkeit benötigt wird des. Eine Arbeitshilfe.- Dezember Freiwillige im Rahmen eines 2013 Freiwilligen Sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes Die Sachverhalte, Abläufe und Empfänger von ALG II, Sozialhilfe Kosten sind aktuell. Weitere oder eines Kinderzuschlags nach Infos unter § 6a des Bundeskindergeldge- www.bundesjustizamt.de/- setzes DE/Themen/Buergerdienste/ Andere mittellose Personen BZR/FZ_node.html bei entsprechendem Nachweis Wie erhalte ich das Füh- rungszeugnis? Es wird per Post an die Meldeadresse geschickt Quelle für diesen Abschnitt: Paritätisches Jugendwerk NRW und Deutscher Kinderschutz- bund LV NRW: (Erweitertes) Führungszeugnis in der offenen 46 47
ABSCHNITT 2 // ANHANG 1 // ENTSCHEIDUNGSHILFE: WER BRAUCHT EIN ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS? Die im Gesetz (§72a SGB VIII) 1. Checkliste anhand der Tätigkeit für die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses Die Tätigkeit... Schwache Gefährdung (0 Pkt.) Mögliche Gefährdung (1Pkt.) Starke Gefährdung (2 Pkt.) genannten Entscheidungskriteri- en sind Art, Dauer und Intensi- …findet mit regelmäßig wechselnden Kindern / Ja Teilweise Nein DAUER tät der Tätigkeit. Für die vorlie- Jugendlichen statt gende Entscheidungshilfe wurden …hat folgende Häufigkeit: Ein bis zwei Mal Mehrfach (z.B. auch mehr als drei Regelmäßig diese abstrakten Begriffe als kon- Tage hintereinander) krete Fragen formuliert, um die …hat folgenden zeitlichen Umfang: Stundenweise Mehrere Stunden tagsüber Über Tag und Nacht Entscheidungsfindung zu unter- …ermöglicht den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses Nein Vielleicht Gut möglich stützen. …beinhaltet eine Hierarchie, ein Machtverhältns Nein Nicht auszuschließen Ja ART Das Schema kann als Orientie- …Der Altersunterschied von Betreuenden zu Gering (weniger als drei Jahre) Mittel (drei bis fünf Jahre) Hoch (mehr als fünf Jahre) rung dienen. Ab einer Gesamt- Betreuten ist: zahl von zehn Punkten sollte für …hat folgende Zielgruppe: Über 15 Jahre 12-15 Jahre Unter 12 Jahren die Tätigkeit das erweiterte Füh- …berührt die persönliche Sphäre des Kindes / Jugendlichen Nie Nicht auszuschließen Immer rungszeugnis eingesehen werden (sensible Themen, Körperkontakte o.ä.) – die letzte Entscheidung obliegt …wird gemeinsam mit anderen wahrgenommen Ja Nicht immer Nein INTENSITÄT jedoch dem Verein. Bei Tätig- …findet in der Öffentlichkeit statt Ja Nicht immer Nein keiten, die eine Übernachtung …findet mit Gruppen statt Ja Hin und wieder auch mit Nein gemeinsam in einem Haus oder Einzelnen Zelt beinhalten, wird grundsätz- …beinhaltet Übernachtungen gemeinsam in einem Nein Ja lich die Vorlage eines erweiterten Haus / Zelt Führungszeugnisses empfohlen. 48 49
2. Checkliste anhand des Arbeitsverhältnisses Teilnehmende - Teilnehmende müssen keine Führungszeugnisse + ja vorlegen. Personenkreis * Begründung – nein Eltern Übernehmen sie Gruppenleitenden-Aufgaben wie alleinige Beaufsichtigung und Betreuung, Gruppenleiter*in + Grundsätzlich müssen alle Beteiligten, die bei der benötigen sie ein erw. FZ. (Übungsleiter*in,Teamer*in, Durchführung einer Maßnahme Betreuungs- oder Transfer zu Veranstaltungen: Klären die Eltern die Betreuer*in, Honorarkräfte, Beaufsichtigungsaufgaben oder in anderer Weise An- und Abreise untereinander, so ist dies eine Gruppenhelfer*in u.ä.) die Möglichkeit haben, alleine mit den Kindern und private Absprache und es ist kein erw. FZ fällig. Jugendlichen in Kontakt zu treten, ein erweitertes Führungszeugnis (erw. FZ) vorlegen. Küchenpersonal Wer nur kocht, benötigt kein erw. FZ. Wenn nicht- pädagogisches Personal in Projekten (z. B. Kochkurs) Referent*in Externe Referent*innen, die punktuell in bestehende die alleinige Betreuung und Beaufsichtigung der Gruppen kommen, übernehmen i. d. R. keine Kinder ohne Anwesenheit von Gruppenleitenden Betreuungs- oder Beaufsichtigungsaufgaben und übernehmen, benötigen sie ein erw. FZ. benötigen daher kein erw. FZ. Übernehmen exter- ne Referent*innen längere Seminareinheiten, z. B. Fahrer*in von Fahrzeugen Ist die Person nur für den Transfer zuständig, benö- ein oder mehrere Tage in alleiniger Verantwortung tigt sie kein erw. FZ. Zudem sollten in Bussen immer ohne Anwesenheit von Gruppenleitenden des Gruppenleitende anwesend sein. Wer jedoch Vereins/Verbands, müssen sie ein erw. FZ vorlegen. vom Verein / Verband neben der Fahrtätigkeit die alleinige Betreuung / Beaufsichtigung der Kinder Hospitant*in, Sie benötigen kein erw. FZ, wenn sie unter Anlei- ohne Anwesenheit von Gruppenleitenden übernimmt, Praktikant*in, tung / Betreuung tätig sind und als Teilnehmen- benötigt ein erw. FZ. FSJler*in de geführt werden. Werden sie als Gruppenleitende eingesetzt und übernehmen alleine Betreuungs- Quellen für diesen Anhang: und Beaufsichtigungsaufgaben, muss ein erw. FZ Entscheidungshilfe zum erweiterten Führungszeugnis. Stadtjugendring Heidelberg vorgelegt werden. Checkliste zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis. Gemeinsame AG „Erweitertes Führungszeugnis“ des Jugendamts und des Sportamts der Universitätsstadt Gießen sowie des *abhängig von Tätigkeit Stadtjugendrings Gießen. Stand 10/2013 50 51
ABSCHNITT 2 // ANHANG 2 // ABSCHNITT 2 // ANHANG 3 // MUSTERFORMULAR BESTÄTIGUNG DER NOTWENDIGKEIT MUSTERFORMULAR BESTÄTIGUNG DER NOTWENDIGKEIT MIT GEBÜHRENBEFREIUNG FÜR EHRENAMTLICHE Name und Anschrift der Einrichtung bzw. Briefkopf Name und Anschrift der Einrichtung bzw. Briefkopf Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines Bestätigung erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregister- gesetz (BZRG) Name Hiermit wird bestätigt, dass die o. g. Einrichtung entsprechend § 72a SGB VIII sicherzustellen hat, wohnhaft in: dass keine Person beschäftigt oder vermittelt wird, die einschlägig vorbestraft ist, was durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu überprüfen ist. ist für den Träger ehrenamtlich tätig (oder wird ab dem eine ehrenamtliche Tätigkeit Name aufnehmen) und benötigt dafür ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a Abs. 2b BZRG. Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung beantragt. geboren am: in: ist hiermit aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG zum Zwecke der Beschäftigung hier vorzulegen. Wir bitten um umgehende Übermittlung an den*die Antragstel- Ort und Datum ler*in, da eine Beschäftigung erst nach erfolgter Überprüfung möglich ist. Ort und Datum Unterschrift / Stempel der Einrichtung / des Trägers Unterschrift / Stempel der Einrichtung / des Trägers 52 53
ABSCHNITT 2 // ANHANG 4 // ABSCHNITT 2 // ANHANG 5 // MUSTERFORMULAR EINVERSTÄNDNIS ZUR DOKUMENTATION MUSTERFORMULAR ERKLÄRUNG BENACHRICHTIGUNG STRAFVER- FAHREN Einverständniserklärung zum Datenschutz Erklärung Name, Vorname Erklärung der*des Mitarbeitenden Anschrift: geb. am Geburtsdatum, Geburtsort Für den Träger Gegen mich ist kein Verfahren wegen einer Straftat nach den §§171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 des Strafgesetzbuches anhängig. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der oben aufgeführte Träger im Rahmen der Überprü- Ich verpflichte mich hiermit, meinen Arbeitgeber/Träger fung einschlägiger Vorstrafen von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitenden in der sofort zu informieren, wenn ein Verfahren wegen Verstoßes nach den o. g. Paragrafen gegen Kinder- und Jugendhilfe das Datum des von mir vorgelegten erweiterten Führungszeugnisses mich eröffnet werden sollte. und das Datum der Einsichtnahme sowie die Tatsache der fehlenden Einträge im Sinne des § 72a Abs. 5 SGB VIII schriftlich dokumentieren darf. Ort und Datum Unterschrift der*des ehrenamtlichen/nebenamtlichen Mitarbeitenden Ort und Datum, Unterschrift 54 55
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