Juni 2021 1 - Gemeinde Ergersheim
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‐2‐ Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachstehende Informationen möchte ich an Sie weitergeben: 1. Gemeinderatssitzung am 03.05.2021 1.1 Allgemeiner Bericht Vorstellung Energiekonzept Zeitgeist Die Vorstellung wird coronabedingt verschoben. Fototermin Gemeinderat Der Termin ist für den 07.06.2021 vor der Sitzung anberaumt. Auf or- dentliche Kleidung wird hingewiesen. Pumpleitungen Die Fa. LorenzBau steht mit Ihren Arbeiten kurz vor dem Abschluss. Die Pumpleitungen müssen noch einer Druckprüfung standhalten sowie die Grenzsteine entlang der Trasse geprüft werden. 1.2 Beschluss zur nachhaltigen finanz. Tragbarkeit des LEADER- Kooperationsprojekts; - „Erlebniswandern durch Wald, Wein und Natur Bad Winds- heim/Ergersheim“ Projektkurzbeschreibung: Da zwischen der Stadt Bad Windsheim und der Gemeinde Ergersheim bisher noch keine markierten Wanderwege bestehen, planen die beiden Kommunen einen Rundwanderweg einzurichten, der ihre beiden Orte verbindet. Ziel ist, die artenreiche, ursprüngliche Natur, die abwechslungsreiche, hügelige Landschaft und die durch extensiven Weinbau und Mittelwald- Bewirtschaftung geprägte Kulturlandschaft in Wert zu setzen. Mehrere Informations-/Erlebnis- und Spielstationen sollen zur Attraktivität des Rundwanderwegs beitragen. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 258.738,40 Euro netto. Da es sich um ein Kooperationsprojekt handelt, ist hierfür eine LEADER- Förderung in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Die Kofinanzierung teilen sich die beiden Kooperationspartner Stadt Bad Windsheim und Gemeinde Ergersheim zu gleichen Teilen, ebenso wie die Unterhaltskosten.
‐3‐ Zum LEADER-Förderantrag „Erlebniswandern durch Wald, Wein und Natur zwischen Bad Windsheim und Ergersheim“ erklärt die Ge- meinde Ergersheim, dass während der Zweckbindungsfrist und darüber hinaus (12 Jahre ab letzter Auszahlung) Nutzung bzw. Unterhalt und Betrieb des Projekts sichergestellt sind. Nähere Details des Unterhalts sind in einem separaten Unterhaltsver- trag geregelt. Der Gemeinderat Ergersheim beschließt die Durchführung der Maßnah- men und hierfür eine 70 %-ige LEADER-Förderung zu beantragen. Die Stadt Bad Windsheim/Gemeinde Ergersheim stellt die zur Finanzie- rung erforderlichen Eigenmittel bereit. 1.3 Anschaffung Bierzeltgarnituren zum Verleih an die Vereine der Großgemeinde Aus der Bürgerschaft wurde ein Antrag zur Anschaffung von Bierzeltgar- nituren zur Nutzung bzw. zum Verleih der Garnituren an die Vereine der Großgemeinde zur Ausrichtung von Gemeindefesten gestellt. Bisher liehen die Vereine bei Veranstaltungen die benötigten Bierzelt- garnituren zu einem Preis von 5,-- € pro Garnitur bei den Brauereien aus. Durch die Anschaffung eigener Garnituren bliebe mehr Geld in den Kassen. Es liegt ein Angebot neuwertiger Bierzeltgarnituren zu einem Preis von von € 7.000,-- vor. In Bezug auf Lagerung und Verleihung der Garnituren erklärt sich Herr Robert Förster bereit, dies in die Hand zu nehmen und für die Großge- meinde zu verwalten. Nach eingehender Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag, auf Kostenübernahme zu. 1.4 Anfrage BayWa, Ermetzhofen 164, zum Bau einer Halle; - Befreiung Baugrenzüberschreitung Am 07.04.2021 ging die Anfrage der BayWa zum Bau und der Positio- nierung einer Unterstellhalle entlang der Grundstücksgrenze auf dem Firmengelände der BayWa bei der Gemeinde ein. Damit die Wenderadien zur Nutzung der Unterstellhalle eingehalten wer- den können, müsste die Unterstellhalle auf die Grundstücksgrenze ge- baut werden.
‐4‐ Durch diese Maßnahme könnte dann die Baugrenze, die im Bebauungs- plan vorgegeben sind, nicht eingehalten werden. Um den Bau zu ermög- lichen, müsste der Gemeinderat einer Überschreitung der Baugrenzen zustimmen. Nach eingehender Beratung stimmt der Gemeinderat dem Antrag der BayWa für den Bau einer Unterstellhalle mit einer Überschreitung der Baugrenze zu. 1.5 Festlegung einer Bauverpflichtung bei Verkauf gemeindlicher Baugrundstücke Auf Grund der Vorgabe des Flächensparens und des sorgsamen Um- gangs mit Bauland und der Verpflichtung der Gemeinde zur Innenent- wicklung, sieht die Gemeinde Handlungsbedarf beim Verkauf von ge- meindlichen Baugrundstücken außerhalb eines Bebaugebiets, die Re- gelung einer Bauverpflichtung auf 5 Jahre festzulegen. Dies gilt für Privatpersonen wie auch für das Gewerbe. 1.6 Sanierungsarbeiten Aussegnungshalle Ortsteil Neuherberg Kommunen sind im Rahmen der Daseinsvorsoge für das Bestattungs- wesen und den Unterhalt der Friedhofsanlagen zuständig. Zurzeit wird im Ortsteil Neuherberg die Kirche saniert. Im Umgriff der Kirche liegt der Friedhof mit der Aussegnungshalle. In Absprache mit dem für die Kirchensanierung zuständigen Planungs- büro und den Verantwortlichen vor Ort, befindet sich die Aussegnungs- halle und deren Eingangsbereich in einem schlechten Zustand. Um Synergieeffekte mit den sich vor Ort befindlichen Handwerkern zu nutzen, erging an die Gemeinde die Anfrage zur Kostenübernahme für Ausbesserungsarbeiten zur Instandsetzung der Aussegnungshalle. Zudem wird die Aussegnungshalle mit einem Stromanschluss versehen. Der Gemeinderat Ergersheim beschließt die Kostenübernahme der Aus- besserungsarbeiten an der Aussegnungshalle. 1.7 Eröffnung eines Testzentrums im Gemeindezentrum Ergers- heim Nach Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, in dem unter ande- rem vorgeschrieben wird, dass in Betrieben, in Schulen und beim Ein- kauf oder beim Friseurbesuch ein negativer Corona-Test vorgelegt
‐5‐ werden muss, kam der Gedanke, dass die Gemeinde in Ergersheim ein leerstehendes Gemeindezentrum hat und den Bürgern und der Firma MEKRA eine Testmöglichkeit anbieten könnte. Eine Anfrage beim Landratsamt ergab, dass es unter Federführung ei- nes niedergelassenen Arztes oder Apothekers möglich ist, in der Halle der Gemeinde ein Testzentrum zu eröffnen. Im Laufe dieser Woche werde mit den Verantwortlichen über die Vo- raussetzungen die Gemeindehalle als Testzentrum zu nutzen Gesprä- che geführt. Der Gemeinderat stimmt der Nutzung der Halle des Gemeindezentrums als Testzentrum zu. Im nichtöffentlichen Teil waren 10 Tagesordnungspunkte zu beraten. Weiterbeauftragung oder Neuplanung zur Erstellung des Bebauungs- plans „Im Pfaffengrund“ Jagdpachtverlängerung Eigenjagdrevier der Gemeinde Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Gemeinde Ergers- heim zur Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Stallgebäudes Neubeschaffung schadhafter Spielgeräte am Generationenspielplatz Ergersheim Rissesanierung Ortsstraßen im Gemeindegebiet
‐6‐ 2. Foliensammlung – trotz Corona Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in- formiert über die Durchführung der Foliensammlungen: Dienstag, Uffenheim Festplatz 09.00 -13.00 Uhr 08.06.2021 Mittwoch, Uffenheim Festplatz 09.00 -13.00 Uhr 09.06.2021 Weitere Sammeltermine sind vorgesehen in Bad Windsheim (15.06.2021, Festplatz, jeweils 9.00-13.00 Uhr) WICHTIG: Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch hier oberste Priorität haben. Neben der Einhaltung der Ab- stands- und Hygieneregeln sind die Kundinnen und Kunden bei der Abgabe der Folien dazu verpflichtet, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen. Es kann zu Wartezeiten kommen, da immer nur einzelne Anlieferer bedient werden können, wo- für schon vorab um Verständnis und die erforderliche Geduld gebeten wird. Die landwirtschaftliche Foliensammlung kann in diesem Jahr aufgrund der Preiseinbrü- che am Kunststoffmarkt nicht kostenfrei durchgeführt werden. Für die angenommenen Fraktionen wird unabhängig von deren Zusammensetzung ein Entgelt von 40,-- € je m3 erhoben. Folgende Fraktionen werden angenommen: Agrarfolie Agrarfolie, Silofolie, Abdeckfolien, schwarz, weiß, UV-beständig, besenrein Folie Folie aus Verpackungen größer als DIN-A- 4-Format, z. B. Folienverpackungen von Ziegeln oder Steinen Wickelstretch Wickelfolie, Stretchfolie, Sehrumpffolie von Silageballen Säcke Kunststoffsäcke für Futtermittel, Dünger, Torfsäcke, Säcke von Blumenerde oder ähnliche , restentleert! Netze und Schnüre, Bänder Netze und Schnüre von Rundbal- len, Bänder (nur Kunststoff) Nicht enthalten sein dürfen: Steine, Holzstücke, Metalle, Fremdkunst- stoffe Bitte bringen Sie die Kunststoffe sortiert nach Agrarfolie - Folie - Wickelstretch - Säcke - Netze, Schnüre , Bänder zur Sammlung. Nur so können wir das Material einer Verwertung zuführen und die Kosten möglichst gering halten. Die Folien müssen gereinigt, besenrein, gebündelt, vorgepresst und trocken sein. Sie sind am Abholtag zu der vorgegebenen Zeit am genannten Ort abzugeben. Sie dürfen nicht vorher dort abgelagert werden ! Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft (Tel. 09161/92-3435)!
‐7‐ 3. Amtsdiener gesucht! Die Gemeinde Ergersheim sucht zum 01.01.2022 einen Amtsdiener für den Ortsteil Ergersheim. Ihr Aufgabengebiet umfasst das Austragen der Gemeindepost. Von der Hundesteuer, Kanalgebühren, Unterlagen und Ladungen für die Ge- meinderäte bis hin zu den Wahlkarten, Briefwahlunterlagen oder Einla- dungen zu den Bürgerversammlungen an alle Haushalte. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden. Die Beschäftigung er- folgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes. Wenn Sie Interesse an diesem Arbeitsplatz haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.09.2021 an die Gemeinde Ergersheim, Neuherberger Str. 6, 91465 Ergersheim. 4. Terminänderung der Deutschen Rentenversicherung Bitte vormerken: Der anberaumte Termin/Sprechtag am 05.08.2021 wurde auf den 12.08.2021 verschoben. 5. Ferienprogramm der Gemeinde entfällt Das gewohnte und beliebte Ferienprogramm fällt in diesem Jahr wieder dem Virus zum Opfer. 6. Ferienangebote des Landkreises entfallen Leider entfällt auch dieses Jahr coronabedingt der Ferienpass sowie das Spielmobil. 7. Energieberatung des Landkreises Die unabhängige und kostenlose Energieberatung des Landkreises bie- tet derzeit ausschließlich per Telefon oder Videokonferenz kostenlose Einzelberatungen an. Alle Themen rund ums Bauen, Sanieren, Energie sparen und erneuer- bare Energien werden abgedeckt. Anmeldung bitte per Mail an re- nate.kapune@kreis-nea.de oder 09161 - 921430.
‐8‐ 8. Förderung von Biodiversitäts-Maßnahmen Hecken, Feldgehölze oder Wasserstellen bieten Insekten und kleinen Tieren Unterschlupf und Lebensraum. Sie fördern die Biodiversität. Wer solche Struktur- und Landschaftselemente anlegt kann - auch außerhalb von Flurneuordnungen - gefördert werden. In der Märzsitzung der ILE A7 Franken West stellte Johannes Haßler vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken das Förderprogramm „FlurNatur“ vor. „Ziel ist, für mehr Ressourcenschutz und biologische Vielfalt im ländlichen Raum zu sorgen“, erläuterte er. Wo keine Boden- ordnung erforderlich ist, können engagierte Privatpersonen, Vereine als auch weitere juristische Personen des Privatrechts, Kommunen und Personengesellschaften mit den Fördermöglichkeiten unterstützt wer- den. Zur Stärkung der biologischen Vielfalt können unter anderem gefördert werden: die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen die Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen die Renaturierung von Gewässern die Schaffung von Trockenlebensräumen der Aufbau von Waldrändern. Zur Verbesserung des Wasser- und Bodenrückhalts können beispiels- weise gefördert werden: die Schaffung von begrünten Abflussmulden die Schaffung von Geländestufen und Ranken Die Förderhöhe beträgt bis zu 85 %. Verpflichtende Ausgleichsmaßnah- men (Eingriffsregelung nach BNatSchG) sind nicht förderfähig. Bei Interesse oder Rückfragen können Sie sich an ILE-Managerin Na- dine Höhne (Telefon: 09842 207 25, E-Mail info@franken-west.de) oder Programmbetreuer am ALE Johannes Haßler (Telefon: 0981 591 425, E-Mail johannes.hassler@ale-mfr.bayern.de) wenden. Weitere Informationen finden Sie online unter https://www.stmelf.bay- ern.de/agrarpolitik/foerderung/223116/index.php.
‐9‐ 9. Spruch des Monats: Wenn es nicht Deins ist, nimm es nicht. Wenn es nicht richtig ist, tu es nicht. Wenn es nicht wahr ist, sag es nicht. Wenn Du es nicht weißt, sei still. (japanisches Sprichwort) Ihr Dieter Springmann 1. Bürgermeister Krisendienst Mittelfranken Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen Mo.-Do. 18 bis 24 Uhr Fr. 16 bis 24 Uhr Sa. So. 10 bis 24 Uhr Telefon: 0911 / 42 48 55 – 0 täglich von 8.00 bis 24.00 Uhr erreichbar
‐ 10 ‐ 10. Wichtige Nummern innerhalb der Gemeinde 1. Bürgermeister Springmann 09847/96800 0151/59039106 2. Bürgermeister Förster 09847/95932 0171/6501331 Ortssprecher: Ergersheim: Jörg Rabenstein 09847/242 0151/64020172 Ermetzhofen: Walter Bilke 09847/95929 Neuherberg: Dieter Förster 09847/95932 0171/6501331 Seenheim: Markus Hain 09847/249 0160/99459820 Feuerwehrkommandanten: Ergersheim: 1. Kdt. Edgar Weyhknecht 09847/985609 0160/96343558 2. Kdt. Klaus Geer 09847/458 0151/59481240 Ermetzhofen: 1. Kdt. Johannes Hartmann 09847/9299924 0175/8777209 2. Kdt. Markus Hegwein 09847/9849432 0171/8170060 Neuherberg: 1. Kdt. Bernd Markert 09847/1810 0177/6006019 2. Kdt. Michael Hornung 09847/361 0171/8152938 Seenheim: 1. Kdt. Werner Lang 09847/558 0151/21684923 2. Kdt. Udo Wiederer 09847/984848 0171/3508033 Hausmeister Frau Erika Zeller, Mühlleite 12 09847/534 Kläranlage Herr Christian Weinmann 09847/1822 0171/4958962 Wasserwart Herr Günther Scharf, Mühlleite 4 09847/506 0151/10359350 Schuttplatz Herr Günther Scharf, Mühlleite 4 09847/506 0151/10359350 Herr Werner Reuter 09847/445 0151/51263552
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