Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung

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Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
Katastrophenschutz in
Nordrhein-Westfalen –
Vorschläge für eine Weiterentwicklung
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
Inhalt

1.       Vorwort                                                             3

2.       Einführung                                                          5

3.       Rahmenbedingungen
3.1. Landesebene                                                             6
3.2. Kreisebene                                                              8
3.3. Weiterer Änderungsbedarf im Landesrecht                                 9

4.       Ehrenamt                                                          10

5.       PSU/PSNV                                                          11

6.       Warnung
6.1. Warntaktik                                                            12
6.2. Warntechnik                                                           13

7.       Landeskonzepte                                                    14

8.       Stabsarbeit                                                       15

9.       Technik
9.1. BOS-Digitalfunk und Kommunikationstechnik                             16
9.2. Fahrzeugtechnik                                                       17

10. Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge                             18

Titelbild: Feuerwehr Bonn                        Bearbeitungsstand: Oktober 2021

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Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
1. Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,                              altbekannter, teils neu erkannter Handlungsbedarfe für
                                                            geboten halten. Die diesjährige Katastrophenlage hat
mit dem vorliegenden Strategiepapier „Katastrophen-         uns vor Augen geführt, dass dringende Vorschläge nicht
schutz in Nordrhein-Westfalen“ legen der Verband der        auf die lange Bank geschoben werden können.
Feuerwehren in NRW (VdF NRW), die Arbeitsgemein-
schaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF        Wir danken allen, die an diesem Papier mitgewirkt haben.
NRW) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter hauptamt-       Allen Feuerwehren und Feuerwehrangehörigen, die
licher Feuerwachen in NRW (AGHF NRW) eine kompri-           unserem Aufruf zu Vorschlägen für die Weiterentwick-
mierte Zusammenfassung erkannter Handlungsbedarfe           lung des Katastrophenschutzes gefolgt sind, gebührt
im Katastrophenschutz vor. In dieses Aufgabenheft sind      unser Dank – sie haben die zeitnahe Erstellung eines
zahlreiche Erfahrungen eingeflossen, die insbesondere       solchen Strategiepapiers erst ermöglicht. Den Mitglie-
in der Hochwasserlage 2021 gewonnen wurden. Ebenso          dern der erstellenden Kommission – namentlich Dirk
sind bekannte Hinweise auf notwendige Weiterentwick-        Engstenberg, Torsten Flemm, Arvid Graeger, Andreas Klos
lungen enthalten, die zwar nicht neu sind, sich jedoch in   und Rolf-Erich Rehm sowie Thomas Lembeck und Bernd
der diesjährigen Hochwasserlage vollumfänglich bestä-       Schneider – danken wir für die Mitarbeit bei der Erstel-
tigt haben.                                                 lung dieses Ergebnisses. Ebenso danken wir Stephan
                                                            Kleine Niesse, Dr. h. c. Klaus Schneider und Christoph
Dieses Strategiepapier ist gedacht als Impulsgeber und      Schöneborn für die redaktionelle Zuarbeit.
Kompendium für Entscheidungsträger in Landtag und
Landesregierung, in Bezirksregierungen, in Kreisen,         Mögen unsere umfangreichen Vorschläge einen guten
Städten und Gemeinden, in mit Katastrophenschutz-           Beitrag leisten für eine zielgerichtete Weiterentwicklung
fragen befassten Verbänden und Organisationen sowie         des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen. Wir
für Journalisten. Gleichermaßen dient es als Aufschlag      stehen bereit, uns an den notwendigen Beratungen aktiv
für gute und konstruktive Beratungen zur Weiterentwick-     zu beteiligen.
lung des Katastrophenschutzes, denen wir mit Achtung
und Respekt, aber auch erwartungsvoll entgegenblicken.
Die aufgezeigten Aufgaben sind dermaßen klar sichtbar,      In diesem Sinne sind wir
dass wir nunmehr eine zeitnahe Abarbeitung teils            Ihre

Bernd Schneider                               Thomas Lembeck                           Marcus Scheele
Stellv. Vorsitzender des VdF NRW              Vorsitzender der AGBF NRW                Vorsitzender der AGHF NRW

                                                                                                                3
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
2. Einführung
                 Zunächst ist zu betonen, dass die Aufgaben der Feuer-     Der auswertenden Arbeitsgruppe gehörten an:
                 wehren in den §§ 1 – 3 BHKG geregelt sind. Insofern       l	
                                                                             Dipl.-Ing. Dirk Engstenberg
                 besteht keine Allzuständigkeit der Feuerwehren für          Kreisbrandmeister des Rhein-Sieg Kreises
                 die gesamte Gefahrenabwehr. Die Zuständigkeiten für       l	
                                                                             Dipl.- Ing. Arvid Graeger
                 Gefahrenabwehr und Lagebewertungen der jeweiligen         	stellv. Leiter der Feuerwehr Düsseldorf, Vorsitzender
                 Fachbehörden sind zu beachten.                              des AK Zivil- und Katastrophenschutz der AGBF NRW
                                                                           l	
                                                                             Dipl.-Ing. Andreas Klos
                 Im Rahmen der Einsätze in der Hochwasserlage 2021           Leiter der Feuerwehr Krefeld
                 haben die beteiligten Einsatzkräfte zahlreiche Erfah-     l	
                                                                             Dipl.-Ing. Thomas Lembeck
                 rungen gewonnen. Im Lichte der Beteiligung von Einsatz-   	Leiter der Feuerwehr Essen, Vorsitzender der AGBF
                 kräften aus dem gesamten Land Nordrhein-Westfalen           NRW
                 und darüber hinaus haben wir alle Feuerwehrangehö-        l	
                                                                             Dipl.-Ing. Rolf-Erich Rehm
                 rigen in Nordrhein-Westfalen um Stellungnahmen und        	Kreisbrandmeister und Abteilungsleiter Bevölke-
                 Hinweise gebeten. AGBF NRW, AGHF NRW und VdF NRW            rungsschutz des Ennepe-Ruhr-Kreises, Vorsitzender
                 haben vereinbart, alle Feuerwehren in NRW an einem          des Fachausschusses Zivil- und Katastrophenschutz
                 Meinungsbildungsverfahren zum Katastrophenschutz            des VdF NRW
                 zu beteiligen. Alle Einsendungen wurden durch eine        l	
                                                                             Torsten Flemm
                 gemeinsame Arbeitsgruppe von AGBF NRW, AGHF NRW           	Leiter der Feuerwehr Bergheim, stellv. Vorsitzender
                 und VdF NRW ausgewertet und anschließend in diesem          der AGHF NRW
                 gemeinsamen Papier als Position der Feuerwehren in        l	
                                                                             Bernd Schneider
                 Nordrhein-Westfalen zusammengefasst.                      	Kreisbrandmeister des Kreises Siegen-Wittgenstein,
                                                                             stellv. Vorsitzender VdF NRW

                                                                           Die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Katastrophen-
                                                                           schutzes in Nordrhein-Westfalen sind in den folgenden
                                                                           Kapiteln zusammengefasst.

Foto: Mirko Braunheim                                                                                                         5
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
Foto: Feuerwehr Bocholt, Kreis Borken

3. Rahmenbedingungen
3.1. Landesebene                                            Die Einsatzlage Hochwasser 2021 hat verdeutlicht, dass
                                                            ein Kernproblem des Katastrophenschutzes in einem
Die Koordinierung jeglicher Ressourcen des Katastro-        nicht in ausreichendem Maße vorhandenen Lagebild
phenschutzes einschließlich der Beschaffung von Landes-     auf Landesebene liegt. Mit dem Projekt ViDaL zur Schaf-
vorhaltungen, Einrichtung von Landeskonzepten und           fung einer Schnittstelle für die Vernetzung vorhandener
Bereitschaften, etc. bedarf in politischer Verantwortung    Leitstellen-Informationen auf Ebene der Leitstellen der
befindlicher Fokussierung. Ohne die bisherigen, im BHKG     Kreise und kreisfreien Städte soll zukünftig eine deut-
niedergelegten Zuständigkeiten der Kreise und kreisfreien   liche Verbesserung dieses Defizites auf den Weg gebracht
Städte in Frage zu stellen, bedarf es daher auf Landes-     werden; dies ist sinnvoll, jedoch nur eine Teillösung.
ebene eines Landes-Katastrophenschutzbedarfsplans,          Zur bestmöglichen Optimierung der Vernetzung des
der in jeder Legislaturperiode des Landtags aktualisiert    Lagebildes und der Informationslage zwischen Kreisen,
werden muss. Mit Hilfe dieses Instrumentes können die       kreisfreien Städten, Bezirksregierungen und Landesre-
auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vorgehaltenen   gierung schlagen wir dringend vor, eine landeseinheit-
Ressourcen und Kompetenzen auf Landesebene um über-         liche Leitstellen- und Stabssoftwarelösung seitens des
örtliche Ergänzungsmodule erweitert werden.                 Landes unter vernetzter Anbindung der Kreise, Städte
                                                            und Gemeinden vorzuhalten. Damit könnten zugleich
Darüber hinaus ist eine Stärkung der Koordinierungs-        bisher analog erfolgende Prozesse gemäß Meldeer-
funktionen im Katastrophenschutz durch das Land erfor-      lass automatisiert und vereinheitlicht werden. Ebenso
derlich. Bei sich über mehrere Gebietskörperschaften        würden alle beteiligen Ebenen von einem jederzeit und
erstreckenden Schadenslagen ist eine Aktivierung des        sofort verfügbaren landesweiten Lagebild profitieren.
Krisenstabes der Landesregierung unverzichtbar. Die
Geschäftsordnung des Krisenstabes der Landesregierung       Die durch Landes- und Bundesbehörden sowie auf
sowie die in § 5 Abs. 2 BHKG normierte Verortung des        europäischer Ebene verfügbaren katastrophenschutzre-
Krisenstabes der Landesregierung bei dem für Inneres        levanten Informationen bedürfen einer ressortunabhän-
zuständigen Ministerium sollten dahingehend über-           gigen Vernetzung und einer für die Einsatzleitungen aller
prüft werden, dass eine ressortübergreifende Akzeptanz      Ebenen geeigneten Bewertung (z. B. meteorologische,
dieses Führungsinstrumentes nicht in Frage gestellt         hydrologische oder geologische Daten – betont nicht
wird. Spätestens beim Einsatz von Einheiten, die einen      abschließende Aufzählung).
landesweiten Koordinierungsbedarf mit sich bringen, ist
daneben die Installation einer Einsatzleitung auf Landes-   Die vom Land vorgehaltenen technischen Ressourcen des
ebene unabdingbar. Diese Einsatzleitung ist analog zu       Katastrophenschutzes (u. a. für Logistik, Betreuung, medi-
den Regelungen in Kreisen und kreisfreien Städten           zinische Versorgung und den Betrieb von Bereitstellungs-
unabhängig vom Krisenstab der Landesregierung zu            räumen) bedürfen einer Evaluation, bedarfsweisen Ergän-
unterhalten.                                                zung und eines landesweiten Ressourcenmanagements.

Ferner schlagen wir vor, im Lagezentrum der Landesre-       Die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Landes im
gierung eine lagebeurteilende und zugleich die Landes-      Katastrophenschutz bedürfen der organisatorischen
regierung beratende Stelle einzurichten, die rund um        Bündelung in einer Kompetenz-Zentrale, die im Ministe-
die Uhr zusätzlich mit einsatzerfahrenen Beamten des        rium des Innern oder in dessen Geschäftsbereich ange-
feuerwehrtechnischen Dienstes besetzt werden soll.          siedelt sein muss.

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Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
Die erforderlichen Aufgaben des Landes im Bereich der        schutzbehörden für deren sicheren und schnellen Einsatz
                 Warnung der Bevölkerung (siehe Kapitel 6) bedürfen           unverzichtbar.
                 einer Regelung in § 5 BHKG.
                                                                              Die Hochwasserlage 2021 hat es zudem erstmalig seit
                 Die Arbeit der Dezernate 22 der Bezirksregierungen           Bestehen der Landeskonzepte erforderlich gemacht,
                 hat sich in der Hochwasserlage 2021 als personell in         sämtliche Bereitschaften der vorgeplanten überörtlichen
                 extremster Weise unterbesetzt erwiesen. Wir regen an,        Hilfe im Landesinnern zu aktivieren. Obwohl dies zuvor
                 lagebedingt die personellen Ressourcen der Bezirksregie-     unvorstellbar erschien, reichten diese Ressourcen in der
                 rungen in einem MoFüSt-ähnlichen und zu beübenden            „heißen Einsatzphase“ jedoch nicht aus. Weil in vielen
                 System um von kommunaler Ebene entsandte einsatzer-          Kreisen und kreisfreien Städten eine über die bisher
                 fahrene Führungskräfte zu ergänzen. Zudem ist es in der      vorhandenen Bereitschaften der vorgeplanten überört-
                 Lagebewältigung unerlässlich, dass auch die Bezirks-         lichen Hilfe hinausgehende Leistungsfähigkeit gegeben
                 regierungen frühzeitig räumlich in einer Stabstruktur        ist, wird vorgeschlagen, die Zahl der vorgeplanten Bereit-
                 zusammenkommen.                                              schaften zu erhöhen; dies ist zum Beispiel möglich, indem
                                                                              in jedem Kreis und vielen kreisfreien Städten zusätzliche
                 Der Einsatz von Virtual Operation Support Teams (VOST)       Bereitschaften gebildet werden.
                 ist in Katastrophenlagen unerlässlich. Es sollten perspek-
                 tivisch mehrere unabhängig voneinander arbeitsfähige         Die Benelux-Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr
                 VOST in Nordrhein-Westfalen etabliert werden, zum            sollte ausgebaut und vor allem operativ weiter verein-
                 Beispiel auf Ebene der Regierungsbezirke. Beim Aufbau        facht werden. Die Einbindung technischer Ressourcen
                 solcher VOST kann auf die Expertise bestehender VOST-        aus Belgien und den Niederlanden (z. B. Hochleistungs-
                 Einheiten zurückgegriffen werden (z. B. THW Bund, Land       pumpen, weitere Hubschrauber) sollte auch in einem
                 Baden-Württemberg).                                          frühen Einsatzstadium ohne bürokratische Hürden oder
                                                                              ministerielle Genehmigungsvorbehalte möglich sein.
                 Die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren bei landes-        Kostenregelungen sollten klar vereinbart und bekannt sein.
                 weiten Flächenlagen bedarf der Intensivierung. Unab-
                 hängig von kommunalen Zuständigkeiten sollte hier            Das Verständnis für Entscheidungen von Einsatzlei-
                 eine landesweiteinheitliche, einsatzbezogene Presse-         tungen über Einsatzaufträge aus Bereitstellungsräumen
                 und Öffentlichkeitsarbeit vorgeplant und eingerichtet        ist in Katastrophenlagen – so auch in der Hochwasserlage
                 werden.                                                      2021 – häufig in Frage gestellt worden. Dies liegt zum Teil
                                                                              am Fehlen strukturellen Basiswissens über Einsatzgrund-
                 Eine Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und des Gefahren-     sätze im Katastrophenschutz. Dieses muss insbesondre
                 bewusstseins der Bevölkerung ist dringend erforderlich.      Helfern ohne Führungsausbildung vermittelt werden.
                 Hierzu sollte das Land seine eigene Öffentlichkeitsarbeit    Daher schlagen wir vor, dass das Ministerium des Innern
                 in diesem Bereich stark intensivieren und den unteren        das Medienzentrum des IdF NRW beauftragt, allen im
                 Katastrophenschutzbehörden landesweit einheitliche           Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden und Orga-
                 Hilfsmittel zur Verfügung stellen.                           nisationen kurzfristig entsprechende Lehr- und Lernmög-
                                                                              lichkeiten zur Verfügung zu stellen.
                 Die Landeskonzepte des Katastrophenschutzes, die
                 sich nachhaltig und auch in der Hochwasserlage 2021          Das Land sollte auf Basis der §§ 10 ff des FwKatsEG eine
                 grundsätzlich bewährt haben, bedürfen des weiteren           Einsatzmedaille zur Würdigung der in der Hochwasser-
                 Ausbaus hinsichtlich spezieller Fähigkeiten (z. B. PSU/      katastrophe 2021 eingesetzten Einsatzkräfte verleihen.
                 PSNV, IuK, Logistik) – siehe Details in Kapitel 7. Darüber   Über die bisher im FwKatsEG normierten Vorausset-
                 hinaus ist eine regelmäßige und verpflichtende Beübung       zungen hinaus ist es sinnvoll, dabei auch registrierte
                 aller Landeskonzepte und auf Ebene aller Katastrophen-       Spontanhelfer zu bedenken.

Foto: Land NRW / Marcel Kusch

                                                                                                                                    7
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
3.2. Kreisebene

Die in den §§ 3 Abs. 7, 4 Abs. 2 BHKG normierten Zustän-   und kreisfreien Städte, sowie die Beübung der lageab-
digkeiten der Kreise und kreisfreien Städte als untere     hängig erforderlichen interkommunalen Zusammen-
Katastrophenschutzbehörden haben sich bewährt. Nur         arbeit von Krisenstäben, Stäben für außergewöhnliche
dort sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen          Ereignisse und Einsatzleitungen ist unabdingbar in den
hinsichtlich örtlicher Gefahrenschwerpunkte, struk-        Katastrophenschutzbedarfsplänen vorzusehen und als
tureller Besonderheiten, Ausstattungen und Kompe-          fester Bestandteil der kommunalen Finanzplanung zu
tenzen der im Katastrophenschutz beteiligten Akteure       etablieren. Gleiches gilt für die notwendige Beübung von
vorhanden. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, die        Bereitschaften.
Belange des Katastrophenschutzes aus der derzeitigen
öffentlichen Unsichtbarkeit reinen Verwaltungshandelns     Die Stärkung von Selbsthilfefähigkeit und Gefahrenbe-
zu befreien und in ein flächendeckendes Bewusstsein        wusstsein der Bevölkerung (siehe auch 3.1) muss auch
sowohl der Öffentlichkeit als auch der in der Kommu-       durch die unteren Katastrophenschutzbehörden sicher-
nalpolitik handelnden Verantwortlichen zu befördern.       gestellt werden. Hierzu empfiehlt sich eine Einbindung
Nachdem sich seit 1998 gezeigt hat, dass das Instrument    von Schulen und anderen Institutionen. Die entspre-
der Bedarfsplanung im Brandschutz zur Schaffung genau      chenden Maßnahmen müssen im Katastrophenschutz-
dieses öffentlichen Bewusstseins geeignet ist, schlagen    bedarfsplan dargestellt und deren Finanzierung auf
wir vor, Bedarfsplanung auch für den Katastrophen-         Dauer sichergestellt werden.
schutz in Kreisen und kreisfreien Städten – in Kreisen
unter Berücksichtigung der gemeindlichen Brandschutz-      Die Gewinnung, Erfassung, Versorgung und Einsatzmög-
bedarfspläne – verbindlich einzuführen.                    lichkeiten von Spontanhelfern im Bereich der Gefahren-
                                                           abwehr müssen in die Katastrophenschutzbedarfspla-
Eine regelmäßige und verpflichtende Beübung der            nung integriert werden.
Krisenstäbe und Einsatzleitungen auf Ebene der Kreise

  8
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
3.3. Weiterer Änderungsbedarf im Landesrecht

                 Die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 BHKG gibt den kreis-   Die in § 50 Abs. 2 BHKG normierte Kostentragungsrege-
                 angehörigen Städten und Gemeinden die Möglichkeit,         lung zulasten der Gemeinden bedarf der klarstellenden
                 Stäbe für außerordentliche Ereignisse (SAE) zu bilden.     Konkretisierung insbesondere für Einsätze im Rahmen
                 Nicht nur die Hochwasserlage 2021 hat gezeigt, dass        der landesweiten Hilfe (z. B. bezüglich Schäden an
                 die Vorhaltung von SAE in kreisangehörigen Städten und     Einsatzfahrzeugen). Diesbezüglich ist ein klarstellender
                 Gemeinden völlig unverzichtbar ist. Daher regen wir an,    Erlass des Ministeriums des Innern wünschenswert.
                 dass das Ministerium des Innern und die kommunalen
                 Spitzenverbände Lösungen erarbeiten, die die verbind-      Die Sicherung der Energieversorgung kritischer Infra-
                 liche Vorhaltung von SAE konnexitätskonform verpflich-     strukturen muss unabhängig von Einsatzmitteln des
                 tend machen.                                               Katastrophenschutzes rechtsverbindlich sichergestellt
                                                                            werden, zum Beispiel über das Baurecht.
                 Die in § 38 Abs. 2 BHKG normierte Auskunftsstelle des
                 Landes sollte bei behördenübergreifenden Lagen durch       Die Logistik von Sandsäcken sollte landesweit einschließ-
                 die Landesebene auch ohne Anforderung eingesetzt           lich der dafür erforderlichen Ausstattung und der
                 werden können.                                             möglichst wetterunabhängigen Abfüllmöglichkeiten in
                                                                            den Katastrophenschutzbedarfsplanungen der Kreise
                 Die Spontanhelfer gewinnen im Bereich des Kata-            und kreisfreien Städte berücksichtigt werden.
                 strophenschutzes zunehmend an Bedeutung und
                 Würdigung, so auch in der Hochwasserlage 2021. Die         Wir regen an zu prüfen, ob die derzeitigen Rechtsgrund-
                 Rechtsverhältnisse der Spontanhelfer (z. B. Erfassung,     lagen für Räumungs- und Evakuierungsanordnungen
                 Versorgung, Schadensersatzansprüche, Haftung) sollte       und deren effektive Durchsetzung ausreichen.
                 daher im Landesrecht geregelt werden.

Foto: Land NRW / Ralph Sondermann                                                                                               9
Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen - Vorschläge für eine Weiterentwicklung
4. Ehrenamt
Eine lageunabhängige und ständige Würdigung der Leis-
tungen ehrenamtlicher Helfer im Katastrophenschutz
ist für eine dauerhafte Sicherung der Einsatzbereit-
schaft im Ehrenamt auf allen administrativen Ebenen
dringend notwendig. Dabei ist auch die Erhaltung der
Freistellungsbereitschaft von privaten Arbeitgebern zu
berücksichtigen und die erforderliche Vorbildfunktion
öffentlicher Arbeitgeber sicherzustellen. Die öffent-
lichen Arbeitgeber müssen entsprechend sensibilisiert
werden.

 10
5. PSU/PSNV
Die Berücksichtigung mentaler und emotionaler Schutz-
bedürfnisse sowohl der Einsatzkräfte als auch der
Bevölkerung haben sich in der Hochwasserlage 2021 als
notwendige Ressource der Gefahrenabwehr erwiesen.
Die Vorplanung des koordinierten Einsatzes sowohl im
Bereich PSU als auch im Bereich PSNV ist dringend erfor-
derlich. Die Zuständigkeiten und Führungsaufgaben im
Bereich PSU/PSNV bedürfen der landesweit einheitlichen
Regelung.

                                                           11
6. Warnung
6.1. Warntaktik

Eine effiziente und zielorientierte Warnung der Bevöl-        werden. Hierzu ist ein Mix verschiedener Maßnahmen
kerung muss allen Gefahrenabwehrbehörden jederzeit            (z. B. dezentrale Hinweistafel, Social-Media-Informati-
möglich sein. Dazu ist es erforderlich, dass jede Katastro-   onen, Berücksichtigung im Bereich BE/BA, usw.) von den
phenschutzbehörde ein Warnkonzept als Bestandteil der         unteren Katastrophenschutzbehörden in den Katastro-
Katastrophenschutzbedarfsplanung erstellt. Die gemäß          phenschutzbedarfsplänen vorzusehen.
§ 4 Abs. 1 Satz 4 BHKG für die Warnung der Bevölkerung
gemeinsam mit den Kreisen zuständigen kreisangehö-            Jegliche Art der Bevölkerungswarnung sollte stärker als
rigen Städte und Gemeinden sollten ihre Maßnahmen             bisher auf die Übermittlung konkreter Verhaltenshin-
zur Warnung der Bevölkerung in ihren Brandschutzbe-           weisen für die Bevölkerung ausgerichtet sein. Auch die
darfsplänen vorsehen.                                         öffentlich zugänglichen Medien sollten dabei stärker als
                                                              bisher einbezogen und in die Pflicht genommen werden.
Die Hochwasserlage 2021 hat gezeigt, dass über                Die Beachtungsintensität von Bevölkerungswarnung
die kommunalen Zuständigkeiten zur Warnung der                wird durch zu häufige allgemeine Warnhinweise infrage
Bevölkerung hinaus auch Zuarbeiten von Landes- und            gestellt. Daher regen wir an, jegliche Warnmittel, insbe-
Bundesbehörden im Bereich der Warnung der Bevölke-            sondere die Warnapp NINA, ausschließlich für warnrele-
rung unabdingbar sind. Es ist dringend erforderlich, die      vante Ereignisse einzusetzen.
diesbezüglichen Zuständigkeiten des Landes in § 5 BHKG
gesetzlich zu regeln. In dem gesamten Prozess ist eine        Mit dem Ziel der Akzeptanzsteigerung von Sirenen-
enge Kommunikation zwischen Landesbehörden und                Warnsignalen in der Bevölkerung regen wir an, zukünftig
den betroffenen unteren Katstrophenschutzbehörden             einheitlich auf Alarmierungen der Feuerwehren mittels
unerlässlich. Zu den notwendigen Beiträgen von Landes-        Sirenen – außer bei Ausfall anderer Alarmierungsmittel
und Bundesbehörden gehören folgende einheitliche              – zu verzichten.
Warnhinweise (betont nicht abschließende Aufzählung):
l	meteorologische Warnhinweise, einschließlich
   Angaben zu den Auswirkungen
l	Pegelstandsprognosen auch für kleinere Flüsse,
   einschließlich Hinweisen zu den Auswirkungen

Die oben bereits angeregte Einrichtung eines landes-
weiten Kompetenzzentrums für den Katastrophenschutz
sollte eine zentrale Schnittstellenfunktion in der Kommu-
nikation zwischen diversen Fachbehörden von Land und
Bund einerseits und den unteren Katastrophenschutzbe-
hörden andererseits einnehmen.

Die erforderlichen Grundkenntnisse der Bevölkerung
über Warnsignale, Starkregenstufen, etc. müssen deut-
lich stärker als bisher über verschiedene Wege vermittelt

 12                                                                                                  Foto: Michael Wolters
6.2. Warntechnik

Ein effektives Konzept zur Warnung der Bevölkerung setzt    Die schnellstmögliche Einführung von Warnmöglich-
in der heutigen vielschichtigen Gesellschaft mehr denn      keiten via Cell Broadcast wird den Warnmix um eine
je einen umfangreichen Warnmix aus diversen Warnmit-        effektive Warnmöglichkeit erweitern. Bei der Einführung
teln und Warnmedien voraus. Eine Akzeptanz der Bevöl-       von Cell Broadcast ist eine so weit wie möglich ausfallre-
kerungswarnung setzt ebenso einen Grundkonsens über         siliente Ausführung dringend erforderlich.
einheitliche Warnmethoden voraus. Bei den Warnmedien
sollten alle vor Ort verfügbaren etablierten Medien (z.B.   Die Zusammenstellung des Warnmixes bedarf der
Social Media, mobile Endgeräte via Cell Broadcast, Anzei-   regelmäßigen, mindestens alle drei Jahre erforderli-
getafeln in Innenstädten und ÖPNV, etc.) eingebunden        chen Überprüfung und Anpassung an die technischen
werden.                                                     und gesellschaftlichen Entwicklungen. Möglicherweise
                                                            können schon bald beispielsweise KFZ-Vernetzungen
Ein flächendeckendes Sirenensystem bedarf der einheit-      stärker eingebunden werden.
lichen und ausschließlichen Ausstattung mit Endgeräten
mit Sprachausgabe. So könnten auch Sirenen – wie alle
anderen Warnmedien auch – neben einer Weckfunktion
auch die entscheidende Vermittlung von Warninhalten
abdecken.

 Foto: IM NRW

                                                                                                                13
7. Landeskonzepte
Die Landeskonzepte des Katastrophenschutzes in Nord-        l	
                                                              Regelung der Versorgung (z.B. Unterbringung, Verpfle-
rhein-Westfalen haben sich auch in der Hochwasser-            gung, Hygiene, Betriebsstoffe, etc.) unter Berücksich-
lage 2021 grundsätzlich bewährt und sollten auf dieser        tigung von Einsatzdauer und Entfernung zum entsen-
guten Grundlage weiterentwickelt werden. Unabhängig           denden Standort
davon regen wir an, alle Landeskonzepte auf Grund der       l	
                                                              O ptimierung der Logistikausstattung der Bereit-
umfangreichen Erfahrungen durch die Hochwasserlage            schaften (Verbesserungsbedarfe z.B. bei der Mitfüh-
2021 zeitnah zu evaluieren. Dabei sollten unter anderem       rung von PSA, Wechselkleidung, Schlafsäcken, etc.)
folgende Aspekte zur Konkretisierung von Einsatzgrund-      l	
                                                              Informationsaustausch und Kommunikation zwischen
sätzen und Ausstattungen der Bereitschaften berücksich-       Aufsichtsbehörden und Einsatzleitungen
tigt werden:                                                l	
                                                              Kommunikation bezüglich des unerwarteten Nicht-
l	geschlossener Einsatz der Bereitschaft vs. Aufteilung      Einsatzes voralarmierter Einheiten
   in einzelne Züge                                         l	
                                                              Schaffung einer einheitlichen, digitalen Möglichkeit
l	Personalaustausch vs. Fahrzeugtausch                       (z.B. via App) zur erleichterten Erfassung bei der
l	Personaltausch innerhalb von Bereitschaften kann           Zusammenstellung von Bereitschaften und deren
   die Verlegungen von Großfahrzeugen und Einheiten           Anmeldung im Bereitstellungsraum und Schadens-
   reduzieren                                                 gebiet
l	Personaltauschverfahren (Einsatzdauer, Personal­         l	
                                                              Ausstattung und Betrieb von Ruheeinrichtungen für
   trans­­port mit MTF vs. Bus)                               Einsatzkräfte
l	Übergabe von Einsatzstellen vor Ort vs. im Bereitstel-   l	
                                                              Einbindung von Drohnen in die Landeskonzepte des
   lungsraum                                                  Katastrophenschutzes
l	S tandardisierung von Vorabinformationen zum
   Einsatz an alarmierte Bereitschaften                     Darüber hinaus bedarf es der Prüfung, welche weiteren
l	Alarmierungs- und Ablösemanagement von Bereit-           Landeskonzepte zur Katastrophenbewältigung erfor-
   schaften unter Berücksichtigung von Vorlauf- und         derlich sind (z.B. IuK, PSU/PSNV, VOST, Versorgung inkl.
   Verlegezeiten                                            Bereitstellungsräume).
l	Ausstattung, Betrieb und Kommunikation innerhalb
   von Bereitstellungsräumen
l	Effiziente Einsatzdauer unter Berücksichtigung von
   Anfahrzeiten und Arbeitgeberinteressen

 14                                                                                                                    Foto: Nils Vollmar
8. Stabsarbeit
Die Arbeit in Stäben erfordert weiterhin eine regelmäßige
Beübung. Die bisherige Übungsmenge ist vielerorts nicht
ausreichend.

Es muss sichergestellt werden, dass die Führungsstruk-
turen für alle Führungsebenen erkennbar sind.

Die Zuständigkeiten innerhalb eines Stabes müssen
konsequent eingehalten werden.

Beim Austausch von Stabspersonal muss die Verhinde-
rung von Wissensverlust optimiert werden. Dabei sollte
in der Regel kein gleichzeitiger Austausch ganzer Stäbe
erfolgen.

                                                            15
Fotos: Frank Muhmann

9. Technik
Im Rahmen der Hochwasserlage 2021 führten einige           betrieben werden können, also eine eigene mobile
Erkenntnisse und Erfahrungen zu Anregungen zur Ver­-       Stromversorgung mitführen.
besserung der technischen Ausstattung für den Katast-
rophenschutz.                                              Da die Mobilfunkversorgung noch stressanfälliger ist als
                                                           der BOS-Digitalfunk und der Ausfall jeglicher Standard-
                                                           kommunikation eine Lageübersicht und Führung und
9.1. BOS-Digitalfunk und Kommunikationstechnik             Leitung der Gefahrenabwehrmaßnahmen erschweren
                                                           und teils unmöglich machen, ist die Vorhaltung von
Der BOS-Digitalfunk hat sich als viel zu wenig resilient   Satellitentelefonen und Satelliteninternetverbindungen
gegen Netzausfälle erwiesen. Ausfälle der Stromversor-     für den Katastrophenschutz sinnvoll. Dies sollte sowohl
gung oder von Verbindungsleitungen der Basisstationen      auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden als
sowie die Zerstörung einzelner Basisstationen führten zu   auch als zentrale Reserve in Landesvorhaltung geschehen.
großflächigen Ausfällen des Funksystems. Ebenso haben      Bedarfsweise sollte dies durch Vorhaltungen von kreisan-
sich die verfügbare Bandbreite und die Antennenleistung    gehörigen Städten und Gemeinden ergänzt werden.
als für Katastrophenlagen nicht ausreichend gezeigt.
                                                           In vielen Kreisen, Städten und Gemeinden existieren IuK-
Wir regen an zu prüfen, die Notstromversorgung der         Einheiten. Die Ausstattungen und Leistungsfähigkeiten
Basisstationen für eine längere Netzunabhängigkeit als     dieser Einheiten sind jedoch sehr unterschiedlich struk-
bisher auszulegen. Ebenso regen wir an, eine geeignete     turiert. Daher regen wir an, auf Landesebene eine Über-
Anzahl mobiler Ersatz-Basisstationen vorzuhalten, um       sicht über Ausstattungen und Leistungsfähigkeiten der
ausgefallene Basisstationen kurzfristig übergangsweise     IuK-Einheiten zu erstellen und zu pflegen und diese allen
ersetzen zu können; diese sollten netzunabhängig           Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung zu stellen.

 16
9.2. Fahrzeugtechnik

                  Die Landes- und Bundesfahrzeuge des Zivil- und Katas-     Kradmelder haben sich auch in der Hochwasserlage 2021
                  trophenschutzes müssen mehr als bisher auf technisch      als sehr wertvoll für mobile Erkundungen erwiesen. Eine
                  aktuellem Stand gehalten werden. Beladungsanpas-          geeignete Zahl verfügbarer Kradmelder sollte auf Ebene
                  sungen und Ersatzbeschaffungen müssen so rechtzeitig      der unteren Katastrophenschutzbehörden vorgehalten
                  geplant und realisiert werden, dass es nicht mehr zu      und ggf. angepasst werden. Diese Ressourcen müssen bei
                  Einschränkungen bei der Einsatzbereitschaft kommt.        der Katastrophenschutzbedarfsplanung berücksichtigt
                                                                            werden.
                  In überörtlichen Bereitschaften und sonstigen Katastro-
                  phenschutzeinheiten sollten, soweit möglich, nur solche   Für den Einsatz auch im Katastrophenschutz vorgese-
                  Einsatzfahrzeuge verwendet werden, die einer gängigen     hene Hubschrauber (Rettungshubschrauber, Landes- und
                  Norm für Einsatzfahrzeuge entsprechen und daher über      Bundespolizeien, Bundeswehr) sollten sämtlich mit zur
                  eine gleiche und damit kalkulierbare Mindestausstat-      Menschenrettung geeigneten Winden ausgestattet
                  tung verfügen.                                            werden. Die Zahl solcher Hubschrauber muss die zeit-
                                                                            nahe Rettung von hochwasserbetroffenen Menschen,
                  Fahrzeuge, die grundsätzlich für die Beteiligung im       die nicht anders gerettet werden können, ermöglichen.
                  Katastrophenschutz vorgesehen sind, sollten mit LKW-
                  Navigationsgeräten ausgestattet werden. Die Zahl der      Die Zahl der im Katastrophenschutz vorgehaltenen Hoch-
                  watfähigen und der geländegängigen Einsatzfahrzeuge       leistungspumpen und Trinkwasseraufbereitungsanlagen
                  war in der Hochwasserlage 2021 deutlich zu niedrig, so    sollte überprüft werden; möglicherweise ist eine Kapazi-
                  dass zukünftig mehr Einsatzfahrzeuge watfähig bzw.        tätserweiterung sinnvoll.
                  geländegängig beschafft werden sollten.

Foto: Jörg Prochnow & Kreis Unna

                                                                                                                              17
10. Zusammenfassung
    der wichtigsten Vorschläge
l	
  Einführung   wiederkehrender Katastrophenschutz-        l	
                                                            Qualitativer und quantitativer Ausbau der Landeskon-
  bedarfsplanungen in Land, Kreisen und kreisfreien         zepte im Katastrophenschutz und Bildung weiterer
  Städten als zentrales Steuerungselement für einen         Bereitschaften
  modernen zukunftsfähigen Katastrophenschutz             l	
                                                            Verbindliche Bildung von Stäben für außergewöhn-
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  Schaffung einer Kompetenz-Zentrale Katastrophen-          liche Ereignisse (SAE) in allen kreisangehörigen
  schutz beim Land                                          Städten und Gemeinden
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  Bedarfsweise Bildung einer Landeseinsatzleitung         l	
                                                            Verbindliche Einführung regelmäßiger Übungen aller
  unabhängig vom Krisenstab der Landesregierung             Akteure im Katastrophenschutz
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  Vernetzung zahlreicher Behörden, ressortunabhän-        l	
                                                            Erweiterung der technischen Ausstattung für den
  gige Bereitstellung von relevanten Informationen,         Katastrophenschutz
  aufbereitet für Entscheidungsträger in Krisenstäben     l	
                                                            Landesweit koordinierte lagebezogene Presse- und
  und Einsatzleitungen                                      Öffentlichkeitsarbeit in Flächenlagen sowie Bildung
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  Landesbeschaffung einheitlicher Stabs- und Leitstel-      mehrerer Virtual Operation Support Teams (VOST)
  lensoftware für eine optimale Vernetzung aller Ebenen   l	
                                                            Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung und
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  Erweiterung der Möglichkeiten zur Warnung der             der Einbindung von Spontanhelfern durch Bund, Land
  Bevölkerung (sog. Warnmix) um Cell Broadcast und          und Kommunen
  weitere Elemente

                                                                                        Foto: Alexander von den Steinen

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Foto:Thomas Dreifke / Feuerwehr Bocholt   19
Verband der Feuerwehren in NRW e. V.
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