Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.
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Über uns Mit ökumenischer, inter- religiöser und interkultureller Offenheit arbeiten wir hinter Mauern. Die Grundlage für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten ist der Artikel 4 des Grundgeset- zes, der die uneingeschränkte Religionsausübung gewähr- leistet. Wir arbeiten in Justizvollzugs- anstalten, (JVA) Justizvollzugs- krankenhäusern (JVK), Jugend (straf)- und -Arrestanstalten (JA, JAA, JSA) der Sicherungsver- wahrung (SV) und im Ab- schiebegewahrsam der Länder. Zu den verschiedenen Vollzugs- formen gibt es Arbeitsgemein- schaften und Projektgruppen (Jugend, Frauen, SV, Ethik, Förderverein, Ausbildung und Studientagungen).
Verein Die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. ist ein bundes- weiter und überdiözesaner Zusammenschluss. Er organisiert sich als gemeinnütziger und kirchlicher Verein von hauptberuflichen Seel- sorgerInnen und anderen interessierten Personen. Die MitarbeiterInnen vor Ort arbeiten im Gestellungsvertrag des Landes mit dem Bistum, im Angestelltenverhältnis oder mit Verbeamtung des Landes in den staatlichen Einrichtungen. Die Geschäftsstelle ist der Jugendbildungsstätte "Marstall Clemens- werth" im niedersächsischen Sögel angegliedert.
Spiritualität Jeder hat in Deutschland ein Recht auf freie Religionsausübung. Auch im Gefängnis. Die SeelsorgerInnen christlicher Kirchen sind für alle Menschen unabhängig von Religionszugehörigkeit und Kulturen da. Neben Bekenntnisfreien sind Jesiden, Orthodoxe, Muslime, Juden und anderen Weltanschauungen präsent. Als SeelsorgerInnen im Justizvoll- zug stehen wir im interreligiösen und humanistischen Dialog. Wir unterstützen keine Spaltungen oder angebliche Gruppenzugehörig- keiten, die im Vollzug eine manipulierende und ausnutzende Funktion einnehmen können. Wir distanzieren uns von vereinnahmenden und einem missionarisch geprägten Charakter der Begegnungen.
Projekte Neben unserem Langzeitprojekt “Ethik im Justizvollzug” arbeiten wir in projektbezogenen und öku- menischen Arbeitsgruppen. In den Justizvollzugsanstalten vor Ort werden regelmäßig Projekte von der Gefängnisseelsorge in Ko- operation geplant und durchgeführt (Ausstellungen, Gesprächsrunden, Theater, Fortbildung für Bedienste- te und Musikveranstaltungen). Dialog Als GefängnisseelsorgerInnen, die für die Gefangenen, aber auch für Bedienstete zur Verfügung stehen, ist die Arbeit wesentlich geprägt durch das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis sowie das Zeugnisverweige- rungsrecht (§ 53 StGB / § 139 StGB). Dies ermöglicht einen Freiraum des Vertrauens, der „ungeschminkten“ Aussprache, des ehrlichen Dialogs, der gerade hinter Gittern besonders wichtig ist, wo Gewissensnot, Schulderfahrung, Druck und existentielle Bedrängnis herrscht. Wir wollen Menschen von „draußen“ für die Prob- lematik straffällig gewordener Menschen sensibilisieren. Wir beteiligen uns am gesellschaftlichen Diskurs über den Strafvollzug.
Publikationen Neben Handreichungen, Stel- lungnahmen und Eingaben zu Gesetzesentwürfen publizieren wir 2x jährlich die Fachzeit- schrift AndersOrt. Mit unterschiedlichen AutorIn- nen veröffentlichen wir Beiträge auf unserer Website. AndersOrt – griechisch Heterotopie – ist im Gegensatz zur Utopie ein realer Ort in der Gesellschaft, der aber ein Widerlager darstellt, wie in einem Gefängnis. Die Ausgaben werden auf der Website veröffentlicht. Daneben gibt es Veröffentlichungen in an- deren Medien (u.a. Forum Straf- vollzug, Deutscher Präventions- tag, internationale Publikationen, evangelische Mitgliederzeitung “Aufschluss” oder Rundfunk- und Fernsehbeiträge). Der Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht des Vorstandes wird im AndersOrt veröffentlicht.
International Die Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation ICCPPC ist gut entwickelt. Wir nehmen an der CCEE (Consilium Conferentiarum Episcopus Europae) teil. Die Kontakt nach Lettland, Luxemburg, Liech- tenstein und den Niederlande sowie zu anderen KollegInnen im internationalen Austausch bestehen. Jährlich treffen sich auf der internationalen Alpenländer-Tagung Ge- fängnisseelsorgerInnen aus Bayern, Österreich und der Schweiz. Sie tauschen sich zu verschiedenen Themen aus, um den Blick über den Tellerrand zu wagen
Treffen GefängnisseelsorgerInnen beider Kirchen treffen sich auf Ebene der Bistümer, Länder und bundesweit. Neben den jährlichen Studienta- gungen gibt es Arbeitsgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Be- sinnungstage von Gefängnisseel- sorgerInnen zu verschiedenen Themenbereichen. VertreterIn- nen der Evangelischen Gefäng- nisseelsorge nehmen an den Treffen teil. Jugendvollzug Frauenvollzug Das Jugendstrafrecht geht davon Zwar können die Kinder ihre aus, dass junge Menschen nicht Mütter im Gefängnis besuchen – in gleichem Maße Verantwortung aber die Besuche finden in einem für ihr Handeln übernehmen kön- Besucherraum unter Aufsicht nen wie Erwachsene, da ihre Ent- statt. Der Frauenvollzug erfordert wicklung und Reifung noch nicht eine gendergerechte Versorgung. abgeschlossen ist. Die Arbeitsgemeinschaft Frauen- Die Arbeitsgemeinschaft Jugend- vollzug tagt einmal jährlich im vollzug trifft sich einmal jährlich Vorfeld der Studientagung am an verschiedenen Orten. selben Ort.
SV Maßregel Ethik Nach Paragraf 66 Strafgesetz- Im Justizvollzug gibt es Rechtsnor- buch muss die Sicherungsver- men, an denen sich das voll- wahrung für Wiederholungstäter zugliche Handeln auszurichten hat. angeordnet werden. Des weiteren In Zusammenarbeit mit der Profes- kann Sicherungsverwahrung im sur für christliche Sozialethik (Prof. Urteil aufgrund der Schwere der Dr. Michelle Becka) an der Univer- Schuld angeordnet werden. sität Würzburg besteht die Aufgabe darin, spezifische Kompetenzen in Die ökumenische Arbeitsgemein- Behandlung ethischer Fragestellun- schaft SV trifft sich einmal jähr- gen zu erwerben. lich an wechselnden Orten.
Tatkräftig Aktiv Sie können inhaftierte Menschen Sie können als hauptberufliche ehrenamtlich besuchen und sich in SeelsorgerIn im Justizvollzug, als Gottesdiensten einbringen. Aus- ehemalige MitarbeiterIn oder als künfte erteilen die Gefängnisseel- anders Interessierte Mitglied im sorger vor Ort. Voraussetzung für Verein werden. Die Mitglieder- das ehrenamtliche Engagement ist, versammlung findet ein Mal jähr- dass Interessierte die Sicherheits- lich im Rahmen der Studienta- bestimmungen akzeptieren und gung an verschiedenen Orten in einer Anfrage beim Bundesamt für Deutschland statt. Daneben bieten Justiz mit Auszug aus dem Bun- wir eine Aus– und Weiterbildung deszentralregister zustimmen. für die Gefängnisseelsorge an.
Mithelfen Sie sind interessiert an der seelsor- gerlichen Arbeit im Gefängnis? Wollen Sie einen Beitrag leisten und mithelfen, dass die Gefängnisseel- sorge ihrem wichtigen gesellschaft- lichen Auftrag nachkommen kann? Unterstützen Sie uns mit Ihren Mög- lichkeiten und Begabungen. Ideell Finanziell Unterstützen Sie uns in Ihrem Gebet Sie können mit Ihrer finanziellen für die schwierige und grenzerfah- Spende die Katholische Gefäng- rende Arbeit in den Justizvollzugs- nisseelsorge in Deutschland e.V. anstalten. Wir wollen Geschädigte unterstützen. Der gemeinnützige und Opfer von Straftaten nicht aus Verein stellt gerne eine Spenden- dem Blick nehmen. Täterarbeit be- bescheinigung aus. Die Gelder deutet Opferschutz. Inhaftierte Men- werden für die inhaltliche Arbeit schen mit ihren Geschichten werden auf Bundesebene, das Projekt unweigerlich wieder unsere Nach- "Ethik" und andere Initiativen ein- barn sein. gesetzt. Fragen Sie unseren Schatzmeister.
https://gefaengnisseelsorge.net Vorstand Heinz-Bernd Wolters +49 (0) 5935 / 707 154 vorsitzender@gefaengnisseelsorge.net Geschäftsstelle Bankverbindung c/o Jugendbildungsstätte IBAN DE26 4726 0307 0021 7200 00 Marstall Clemenswerth BIC GENO DE M1 BKC Clemenswerth 1 Bank für Kirche und Caritas Paderborn D 49751 Sögel Schatzmeister Mitarbeiterin Lothar Dzialdowski Berna Terborg kassierer@gefaengnisseelsorge.net +49 (0)5952 / 207 - 201 Redaktion +49 (0)5952 / 207 - 207 (Fax) Michael King AndersOrt + Website terborg@jva-seelsorge.de king@jva-seelsorge.de
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