Präsentation in der Gemeinderatsitzung 21.3.2016 - Prof. Jo Jerg - Stadt ...

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Präsentation in der Gemeinderatsitzung 21.3.2016 - Prof. Jo Jerg - Stadt ...
Präsentation in der
Gemeinderatsitzung
    21.3.2016
    Prof. Jo Jerg
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                A Entwicklungsprozess 2014 ‐2016

    • In Deutschland ist die UN‐Behindertenrechtskonvention (UN‐BRK) seit März
      2009 geltendes Recht. Die UN‐BRK ist auf allen Ebenen eines Staates zu
      realisieren (vgl. Art.4).

    • Inklusion ist v.a. vor Ort, in Kommunen wirksam.

    • Inklusion bedeutet v.a. die gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe
      aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen und sozialen Leben in
      der Gemeinschaft/Gemeinde/Gesellschaft.

    • Ziel für Rastatt: „Alle Bürgerinnen und Bürger in Rastatt sollen ihr Leben
      gleichberechtigt gestalten, an allen Angeboten teilhaben und einen
      Lebensstil entwickeln können, der ihren Wünschen und Interessen
      entspricht. Ziel ist es, eine Kultur der Vielfalt in Rastatt inklusiv zu
      gestalten.“
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
               A Entwicklungsprozess 2014 ‐2016

    Grundgedanken
    • Inklusion beginnt in den Köpfen
    • Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe
    • Inklusion ist ein dauerhafter Entwicklungsprozess

    Was ist der Aktionsplan?
    • Der Aktionsplan ist ein Ergebnis eines transparenten und
      beteiligungsorientierten Arbeitsprozesses.
    • Der Aktionsplan ist als ein fortlaufender Prozess zu verstehen.
    • Aufgabe und Rolle der kommunalen Verwaltung ist es, den
      Prozess zu steuern, zu moderieren und Verantwortungsträger
      miteinander zu verschränken.
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                  A Entwicklungsprozess 2014 ‐2016

    Bisherige Schritte
    • Schritt 1: Die Einsetzung einer Expert_innengruppe „Runder Tisch Inklusion“
    • Schritt 2: Rundgänge in Rastatt mit Diskussionsrunden: (5. April 2014)
    • Schritt 3: Ergebnisdarstellung und Diskussion des Entwurfs eines Aktionsplans in der
      Reithalle (28. Juni 2014)
    • Schritt 4: Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse auf der Klausurtagung des
      Gemeinderats in St. Wendel (25. Okt.2014)
    • Schritt 5: Beschluss des Gemeinderats zur Erstellung eines Aktionsplans
      (24. Nov. 2014)
    • Schritt 6: Erstellung des Aktionsplans (Januar – Dezember 2015)
       • Einrichtung der Arbeitsgruppe Verwaltung (Anfang 2015)
       • Einrichtung der 50% Servicestelle Inklusion
       • Weitere Beratung im Expert_innenkreis „Projektgruppe Inklusion“
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                   B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

   Die folgenden 12 Handlungsfelder des Aktionsplans sind für die erste Zeitperiode
   mit Maßnahmen unterlegt:

        1. „Offen für alle“ – Öffentliche Gebäude / Kulturorte
        2. „Kultur ist für alle da! – Jede/r muss teilhaben können“ – Kultur und Freizeit
        3. „All inklusiv in Rastatt“ – Geschäfte / Privater Dienstleistungssektor
        4. „Im Kern inklusiv“ – Straßen / Straßenquerung / Lichtsignalanlagen und Beschilderung
        5. „Rastatt in Fahrt“ – Verkehrsmittel: Bahn und Busse – Busbahnhof und Bahnhof
        6. „Rastatt bewegt“ – Sportanlagen / Sporthallen und Sport- u. Bewegungsangebote der Sportvereine

        7. „Barrierefrei ins Grüne“ – Grünanlagen und Erholung in Rastatt
        8. „Ohne Not durch Rastatt“ – Barrierefreie Toiletten in Rastatt
        9. Besuch von Friedhöfen
        10. „Rastatt inklusive“ – Barrierefreie Informationen
        11. Barrierefreiheit für politische Teilhabe
        12. „Willkommen in (der Stadt) Rastatt“ - Inklusive Stadtverwaltung
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                     B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

„Offen für alle“ - Öffentliche Gebäude /Kulturorte
      • Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Orten kultureller
        Veranstaltungen einschließlich des barrierefreien Informationszugangs

      • Langfristiges Ziel: Öffentliche Gebäude sind uneingeschränkt nutzbar.

      • In Planungsprozessen wird ein Ablaufverfahren eingebunden, dass die
        Expertise von Expert*innen in eigener Sache mit einbezieht.

      • Beim barrierefreien Umbau gilt es insbesondere den Blick darauf zu
        richten, dass nicht die Frage des „ob“ sondern die Frage des „wie“ in
        den Mittelpunkt gestellt wird.

       28 Maßnahmen: u.a. Leitsysteme, barrierefreier Eingang,
       behindertengerechtes WC oder auch Aufzug
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„Kultur ist für alle da! – Jede/r muss teilhaben können“ - Kultur und Freizeit

       • Der barrierefreie Zugang zu Informationen
       • Gleichberechtige Teilhabe an Aktivitäten
       • Einleitung von Maßnahmen, um Menschen mit
         Behinderungen zu ermutigen an Angeboten teilzunehmen.
        8 Maßnahmen: von barrierefreien Stadtführungen über
        passgenaue Freizeitgeräte für unterschiedliche Altersgruppen
        bis Berücksichtigung von Armutslagen bei Eintrittspreisen
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„All inklusiv in Rastatt“ - Geschäfte / Privater Dienstleistungssektor

        • Die Stadt Rastatt unterstützt Dienstleister, die inklusive und
          barrierefreie Angebote realisieren.

        • Idee einer nachhaltigen und langfristigen Strategie: Die Stadt
          verpachtet bzw. verkauft ihre Immobilien oder Grundstücke
          bevorzugt an Interessenten, die ihr die Einhaltung/
          Nachrüstung der gewünschten Barrierefreiheit garantieren.

         1 Maßnahme: Qualifizierungsmaßnahmen zum barrierefreien
         Einkaufen
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„Im Kern inklusiv“ - Straßen / Straßenquerung / Ampelanlagen und Beschilderung

       • Start mit dem barrierefreien Ausbau der Verkehrswege durch
         die Gestaltung der zentralen Dienstleistungs‐ und
         Einkaufsstraßen im Innenstadtbereich

        13 Maßnahmen: Im Fokus sind: Wege – Lichtsignale ‐ Schilder
        – Behindertenparkplätze
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„Rastatt in Fahrt“ - Verkehrsmittel: Bahn und Busse – Busbahnhof und Bahnhof

       • Die mobile Gesellschaft ist heutzutage auf ein
         funktionierendes Verkehrsnetzwerk angewiesen.
       • Bus: Die Stadt Rastatt hat im April 2014 ein Konzept zum
         Ausbau des barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs
         vorgelegt.
       • Bahn: Die Stadt steht mit der Bahn im Austausch wegen der
         Planungen zur Herstellung der Barrierefreiheit

        12 Maßnahmen: überwiegend im Bereich Ausbau von
        Bushaltestellen
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„Rastatt bewegt“ - Sportanlagen / Sporthallen und Sport-und Bewegungsangebote der Sportvereine

       • Die Sportanlagen und Sporthallen sollen eine
         gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
         an den Sportangeboten ermöglichen.
       • Erstellung eines inklusiven Sportverbundkonzepts
       • Finanzielle Förderung der Vereine bei Breitensportangebote
         für Menschen mit Behinderungen
        12 Maßnahmen: u.a. Barrierefreier Ausbau von Sporthallen,
        Erreichbarkeit von Sportstätten, Informationen zu
        barrierefreien Angebote, Berücksichtigung von
        Schwimmbäder
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                     B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

„Barrierefrei ins Grüne“ – Grünanlagen in Rastatt

       • Die barrierefreie Gestaltung von Naherholungsgebieten ist
         besonders für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt
         und auf den nahen Erholungsraum angewiesen sind, wie z.B.
         alte Menschen, Familien mit Kleinkindern oder Menschen mit
         Behinderungen, besonders bedeutsam und bedeutet
         Lebensqualität.
        9 Maßnahmen: u.a. Erneuerung der Gehwege in
        Grünanlagen, Schaffung von ausreichend Sitzgelegenheiten
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                     B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

„Ohne Not durch Rastatt“ - Barrierefreie Toiletten in Rastatt
       • Der Aufenthalt in der Stadt erfordert bei allen Aktivitäten die
         Möglichkeit, eine Toilette aufsuchen zu können (24 Stunden‐
         Zugang).
       5 Maßnahmen: u.a. die Installation von zusätzlichen
        behindertengerechten Toiletten nach DIN‐Norm 8 im
        Stadtzentrum.
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                   B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

Besuch von Friedhöfen

      • Der barrierefreie Ausbau der Rastatter Friedhöfe soll den
        Besuch für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
       4 Maßnahmen: Elektronische Öffnung der Eingangstüren,
       Hinweisschild für Behinderten‐Parkplätze, Straßenbeläge auf
       den Friedhöfen, Behinderten‐Toilette.
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
     B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans (1. Periode: 2015 ‐ 2018)

„Rastatt inklusive“ - Barrierefreie Informationen

       • Die Stadt Rastatt entwickelt ein Informationsportal „Rastatt
         inklusive“.
       • Das Portal ist interaktiv angelegt.
       • Lob‐ und Beschwerdemanagement
        13 Maßnahmen: u.a. barrierefreier Auftritt im Internet,
        barrierefreie Informationen zu Veranstaltungen, interaktives
        Portal zur Beteiligung von Bürger*innen
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                   B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

Barrierefreiheit für politische Teilhabe

      • Barrierefreie Teilhabe an politischen Wahlen bis hin zur
        Mitgestaltung politischer Entscheidungsprozesse in Gremien
      • Mitwirkung im „Expertenkreis Inklusion“ als Gelegenheit an
        der politischen Willensbildung teilzuhaben und die Kontrolle
        der Maßnahmen des Aktionsplans zur inklusiven Gestaltung zu
        begleiten.
       2 Maßnahmen: u.a. barrierefreier Wahllokale, Fahrdienste
       zum Expertenkreis
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
                  B Handlungsfelder des Rastatter Aktionsplans

„Willkommen in (der Stadt) Rastatt“ - Inklusive Stadtverwaltung

      • Kultur der Wertschätzung, Respekt, Partizipation, Teilhabe
        sollten sich im alltäglichen Leben einer Verwaltung auch
        finden lassen.
      • Kompetenzförderung der Mitarbeiter*innen, Beteiligung von
        Expert*innen, barrierefreie Kommunikation
       9 Maßnahmen: u.a. Qualifizierungsmaßnahmen für leichte
       Sprache, betriebliches Eingliederungs‐und
       Gesundheitsmanagement
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
        C Umsetzungsprozess ‐ Steuerung des Prozesses

    • Strukturelle Verankerung von personellen Ressourcen: 50%
      Servicestelle Inklusion im Fachbereich Jugend, Familie und Senioren

    • Status in der Verwaltung: Die Umsetzung des Aktionsplans wird
      gekoppelt mit der Einrichtung eines A‐Projekts.

    • Verantwortungszuständigkeiten für Prozesse in der Verwaltung: In allen
      Fachbereichen wurde eine Ansprechpartner_in für Inklusion benannt.

    • Verankerung der Beteiligungsstrukturen für Expert_innen für einen
      gelingenden Umsetzungs‐ und Kontrollprozess

    • Erweiterung des Expert_innen‐Kreises ‐ um Vertreter_innen des
      Gemeinderats, um den/die Inhaber/in der Servicestelle Inklusion, um
      eine/n Vertreter_in der Senioren sowie durch die Einbeziehung der
      Stabsstelle Chancengleichheit und Integration.
Kommunaler Aktionsplan Inklusion 2016 – 2018 / Stadt Rastatt
  C Umsetzungsprozess – Monitoring/Kontrolle des Prozesses

    • Der/die Inhaber/in der Servicestelle Inklusion erstellt
      regelmäßig einen Bericht über die Umsetzung des
      Aktionsplans und berichtet dem Gemeinderat.

    • Es erfolgen turnusmäßig öffentliche Ergebnisdarstellungen
      (Zeitung, Newsletter, Internet o.ä.). Damit wird auch eine
      Transparenz der Entwicklungen und Beteiligungsmöglichkeiten
      für Bürger_innen geschaffen.

    • Zu Beginn des Jahres 2018 wird im Gemeinderat über die
      inhaltlichen Schwerpunkte und Ausrichtung der Fortführung
      des Aktionsplans entschieden.
„Zusammenkommen ist ein Beginn,
Zusammenbleiben ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ein Erfolg“
                             Henry Ford

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
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