Keine Schlepperei, Lampedusa richtig: 4 juristische Fakten über die Freilassung von Carola Rackete
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Keine Schlepperei, Lampedusa richtig: 4 juristische Fakten über die Freilassung von Carola Rackete Hausarrest aufgehoben Die Kapitänin der „Sea Watch 3“, Carola Rackete, wurde am Wochenende in Italien verhaftet. Sie hatte 53 Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. Als lediglich 13 aus medizinischen Gründen aufgenommen worden waren und sie in Lampedusa eine Hafensperre erhalten hatte, widersetzte sie sich und fuhr dennoch ein. Bei Landung wurde sie verhaftet und unter Hausarrest gestellt. Inzwischen wurde sie jedoch wieder frei gelassen. Wir erklären, warum Staatsanwalt und Richterin den Hausarrest aufhoben. 1.) Keine „Schlepperei“! Am 2. Juli wurde der Hausarrest gegen Rackete aufgehoben. Laut zuständigem Staatsanwalt gäbe es keine Anhaltspunkte für die Zusammenarbeit mit Schleppern. Abgesehen davon sei die Anzahl der Anlandungen durch Rackete und andere NGOs zahlenmäßig zu
unbedeutend, als dass sie ins Gewicht fallen würden. So seien im gleichen Zeitraum 200 weitere Geflüchtete in Lampedusa angekommen (Quelle). Salvini hat hastig kurz zuvor als Innenminister ein „Sicherheitsdekret“ erlassen, das Geldstrafen für Hilfsorganisationen vorsieht, wenn diese unerlaubt italienische Häfen anfahren, mit dem Vorwurf, dass es sich dabei um Schmuggeln von Menschen handeln würde. Doch die zuständige Richterin erklärte, dass diese Verordnung „nicht auf Rettungseinsätze anwendbar“ sei. Strittig ist, ob das Gesetz nicht verfassungswidrig ist, da es sich de facto über internationales Recht hinwegsetzt (Quelle). Dennoch muss Rackete sich am 9. Juli noch einer Anhörung zum Tatbestand der Erleichterung der illegalen Einwanderung stellen (Quelle). 2.) Lampedusa war der einzig anfahrbare Hafen Entgegen der falschen Unterstellungen, Rackete hätte die Geretteten an einen anderen Hafen als „Place of Safety“ bringen können, hat die Richterin betont , dass ihre Entscheidung, Lampedusa anzufahren, notwendig gewesen war. Häfen in Tunesien und Libyen könnten nicht als sichere Häfen angesehen werden. Rackete wurde der Hafen in Tripolis zugewiesen, der darüber hinaus auch näher war als Lampedusa. Einige schlussfolgern hieraus, dass sie die Menschen doch auch nach Libyen hätte bringen können. Das ist aber falsch. Trotz der Zuweisung der MRCC ist es Rackete völkerrechtlich untersagt gewesen, die Geretteten nach Libyen zu bringen (Mehr dazu). Libyen ist ein failed state, in welchem systematisch Menschenrechtsverletzungen und Folter betrieben werden. Es ist verboten, Geflüchtete dorthin zu bringen. Deutschland hat ebenfalls eine Reisewarnung für Libyen ausgegeben. Erst gestern wurde ein Flüchtlingslager bei Tripolis angegriffen, was zu Dutzenden Toten führte. Dorthin hätten die Geretteten
gebracht werden sollen. Rackete hätte also die Geretteten nicht nach Libyen bringen können. Für Tunesien ist die Situation ähnlich, dort hätte darüber hinaus ebenfalls eine Verhaftung gedroht. 3.) Sie war zur Rettung verpflichtet Rackete hatte also die Geretteten nur nach Lampedusa bringen können, erst recht nachdem Frankreich und Malta eine Aufnahme (ebenfalls) ablehnten und alles andere viel weiter weg gewesen wäre. Doch musste sie die Schiffbrüchigen überhaupt an Bord nehmen? Nach Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen gilt: „Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes (…) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten [und] so schnell wie möglich Personen in Seenot zu Hilfe zu eilen.“ Darüber hinaus gilt das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und das Internationale Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung. Sie musste die Schiffbrüchigen also aufnehmen. 4.) Keine „Gewalt gegen Kriegsschiffe Nach Informationen von Sea Watch verwarf die Richterin den Vorwurf an Rackete, „Gewalt gegen Kriegsschiffe“ angewendet zu haben. Sie vertrat die Auffassung, dass der Widerstand gegen Beamte „in Erfüllung einer Pflicht“ – hier, die Leben auf See zu retten – gerechtfertigt gewesen sei. Bei der erzwungenen Einfahrt in den Hafen machte Rackete ein riskantes Anlegemanöver, als ein Schnellboot der „Guardia di Finanza“ versucht hatte, die „Sea Watch 3“ zu blockieren. Fazit: Rackete hatte mehr recht auf ihrer
seite Halten wir fest: Carola Rackete ist frei gekommen, weil sie das Recht größtenteils auf ihrer Seite hatte. Sie war verpflichtet, die Schiffbrüchigen aufzunehmen. Sie hatte rechtlich und humanitär keine andere Wahl, als Lampedusa als nächsten sicheren Hafen anzusteuern, da Landungen in Tunesien oder Libyen verboten waren und eine Menschenrechtsverletzung bedeutet hätten. Ob sie eine Einfahrt erzwingen hätte dürfen ist allerdings eine rechtliche Lücke. Ihr Hausarrest wurde aufgehoben, da das Recht auf Rettung das rechtlich dubiose Einfahrverbot übertrumpfte, jedoch gibt es keine Pflicht für die Aufnahme an Land, wie es für die Schiffe auf See gilt. Dort gibt es eine Lücke im Seerecht, wie auch Experten erklären. Es ist klar, dass die Menschen nicht ewig auf See bleiben konnten und in Lampedusa an Land gehen hätten müssen. Ob man die Einfahrt in den Hafen jedoch erzwingen kann, ist fraglich. Rackete wurde also vor die unmögliche Wahl gestellt, bei widersprüchlichen Gesetzen und juristischen Lücken eine Lösung zu finden. Das Gericht entließ Cpt. #CarolaRackete aus einer Reihe von Gründen: 1. Die Richterin verwarf den Vorwurf 'Gewalt gegen Kriegsschiffe' & vertrat die Auffassung, dass der Widerstand gegen Beamte "in Erfüllung einer Pflicht"–der Pflicht, Leben auf See zu retten–gerechtfertigt war. pic.twitter.com/eSWHg44Ixu — Sea-Watch (@seawatchcrew) July 2, 2019 Artikelbild: Sea Watch Da du diesen Artikel zu Ende gelesen hast: Möchtest du mehr Recherchen und Analysen zu den Hintergründen von politischen
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