KESB-Fälle aus den Obersee Nachrichten - DA-CH für unsere Rechte
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Obersee Nachrichten, Rapperswil KESB-Fälle aus den Obersee Nachrichten 8640 Rapperswil, www.obersee-nachrichten.ch, bruno.hug@obersee-nachrichten.ch September 2016 Fall Olga und Dr. Walter Hauser Walter Hauser ist ein hoch geschätzter Glarner. Er ist Dr. iur., Präsident der Anna Göldi Stiftung, war früher Richter am Glarner Kantonsgericht und Präsident der Vormundschaftsbehörde Näfels. Seine Frau Olga Hauser kam mit ihrem 9-jährigen Kind aus erster Ehe in die Mangel der KESB. Die Vorwürfe von Dr. Hauser an die KESB sind heftig. Er sagt im Interview mit den Obersee Nachrichten: «Ich bin schockiert. Die KESB hat unser ganzes Leben durcheinandergebracht. Meine Frau ist fassungslos und entrüstet, dass sowas in der Schweiz geschehen kann.» Anfang 2016 wandte sich der Ex-Mann von Olga Hauser und Vater des gemeinsamen 9-jährigen Sohnes an die KESB Linth. Er verlangte von der KESB eine erweiterte Besuchsregelung für sein Kind, das bei der Mutter, seiner Exfrau, heute Olga Hauser, wohnt. Ein KESB-Vertreter besucht die Familie Hauser Anfang 2016 in ihrem Heim in Weesen. Schon nach wenigen Minuten spricht der Beamte von der Erweiterung des Besuchsrechts und bringt den Vorschlag eines geteilten Wohnsitzes für das Kind zwischen Weesen und dem Glarnerland ins Spiel, wo der Vater des Kindes wohnt. Die Mutter wehrt sich. Am 25. Februar 2016 wird sie von KESB-Vizepräsidentin Natascha Moser zur KESB nach Rapperswil vorgeladen. Der sie begleitende Ehemann wird zum zweistündigen Gespräch nicht zugelassen und muss im Sitzungszimmer warten. Die KESB willl nun, dass Frau Hauser der faktischen Wohnsitzteilung für das Kind zustimmt. Doch Frau Hauser unterschreibt nicht, trotz Drängen durch die KESB-Vizepräsidentin, wenn sie nicht unterschreibe, werde das Verfahren nur noch teurer. Am 7. April verordnet die KESB via Mail an die Mutter dem geistig und körperlich gesunden 9-jährigen Kind von Frau Hauser eine Psychotherapie. Am 25. April 2016 fällt sie dazu den entsprechenden Beschluss. Im Nachhinein stellen Olga Hauser und ihr Mann, Dr. Walter Hauser, fest, dass diese Therapie in Absprache zwischen KESB und dem Ex-Mann, dem Vater des Buben, schon seit März läuft und ohne Wissen der Mutter realisiert wird. Dies bei einer Therapeutin ohne Krankenkassenzulassung, für die ein anderer Arzt die Rechnungen schreibt. Olga Hauser weiss im September 2016 offiziell nicht, ob der Junge immer noch in psychotherapeutischer Behandlung ist. Fall Peider Vital Der 73-jährige Peider Vital muss ins Spital. Dieses weist ihn nach der einwöchigen Behandlung direkt in die Psychiatrie nach Pfäfers sein. Nach 38 Tagen darf er nach Hause, wo ihm der KESB-Beistand gleich bei der Ankunft alle seine Treuhand- Kundendossiers entwendet. Peider Vital ist 73 Jahre alt. Trotzdem betreut er noch ein Dutzend Treuhandkunden. Am 11. April 2016 muss er mit Verdacht auf Magentumor ins Spital. Nach der einwöchigen Behandlung weisen ihn Spital und KESB wegen «innerer Unruhe, leicht eingeschränkter zeitlicher Orientierung, misstrauischer Grundhaltung und Anzeichen von Demenz» in die geschlossene Abteilung der Psychiatrischen Klinik Pfäfers ein. Für 38 Tage, bis 27. Mai. Am 3. Mai 2016 entmündigt Dr. Grob von der KESB Linth Peider Vital in Abwesenheit und verfügt über ihn eine umfassende Beistandschaft inklusive der Verwaltung seiner Finanzen.
Vital kommt erst wieder frei, nachdem er am 26. Mai ein vom neu ernannten Beistand erstelltes Papier unterschreibt, mit dem sich die KESB das Recht herausnimmt, «Listen über seine Kunden» zu erstellen und sich «um Vitals Treuhandmandate zu kümmern und die Geschäftskunden in geeigneter Art zu informieren». (Beschluss KESB Linth) Am 27. Mai 2016 holt der neue Beistand Peider Vital von der Klinik in Pfäfers ab. Zuhause angekommen nimmt er ihm aus dessen privater Wohnung in Schmerikon alle seine Kundendossiers mit – und schliesst damit faktisch sein Geschäft. (Ob Vital seine Kunden richtig oder falsch bedient hat, geht die KESB nichts an. Oder will diese Behörde gleich auch noch die Wirtschaft kontrollieren? Siehe dazu auch Fall Gipsermeister Vontobel in diesem Bericht.) Fall Bub Samuel Die KESB Linth lässt ein achtjähriges Kind mit der Polizei aus der Schule holen und versteckt es im Toggenburg. Seit über zweieinhalb Jahren muss das heute bald 11- jährige Kind bei einer Pflegefamilie leben. Es hat Heimweh nach der Mutter, darf sie aber nur einmal monatlich für wenige Stunden sehen. Zwei unverheiratete Partner bekommen 2000 den Buben Samuel. Ein Jahr später trennen sie sich. Die Mutter zieht aus dem Solothurnischen nach Rapperswil. Die Gemeinde regelt das 14-tägliche Besuchsrecht und die Unterhaltszahlung des Vaters. Dr. Bernd Lagemann, Amtsarzt von Rapperswil-Jona, stellt beim Kind nach den Vaterbesuchen gesundheitliche Probleme fest. Er macht dazu über Jahre Akten-Einträge und verfasst Anzeigen. Als der Junge 6 Jahre alt ist, verweigert er beim Vorschuluntersuch die Untersuchung gewisser Körperbereiche. Der Arzt erstattet erneut Anzeige. Ein eingeleitetes Untersuchungs-Verfahren gegen den Vater wird eingestellt. Die KESB schlägt sich auf des Vaters Seite und wirft der Mutter «Phantasien» vor. Sie befiehlt ihr, ihr Kind ab Dezember 2013 wieder alle 14 Tage dem Vater am Wochenende zu übergeben. Jedoch: Die für den Jungen zuständige Frau Dr. med. Wiedmer-Wenk aus Uster warnt vor den Vaterkontakten. Und der Amtsarzt Dr. Bernd Lagemann schreibt am 17. und am 24. Januar 2014 zwei Warn- Atteste. Samuel habe ihm gesagt, er wolle «auf keinen Fall zum Papa». Die KESB setzt sich am 6. Februar 2014 über alle Warnungen hinweg und befiehlt der Polizei, das Kind aus dem Schulunterricht zu holen. Sie argumentiert: Die Mutter gefährde mit ihrer Angst das Kind. Der Achtjährige wird ohne Not seiner Mutter entrissen und an einen geheimen Ort ins Toggenburg gebracht. Danach darf die Mutter ihr Kind drei Monate nicht mehr sehen. Der Vater darf es alle 14 Tage an Wochenenden zu sich nehmen. Ab Juni 2014 wird Samuel der Mutter einige Male im «Schlupfhaus» oder in St. Gallen beim Psychologen zugeführt, jedoch nur stundenweise. Nach Hause darf er nicht mehr. Im Herbst 2014 werden diese Treffen durch die Behörden wieder untersagt. Der Mutter wird vorgeworfen, sie beeinflusse ihr Kind. Sie darf es nun über ein Jahr lang nicht sehen! Ab Dezember 2015 wird der Mutter erlaubt, ihr Kind monatlich ein Mal am Sonntag von 10 Uhr bis 15 Uhr zu treffen. Das ist bis heute so. Zu den Treffen muss sie nach Wattwil an den Bahnhof fahren, wo der KESB-Mann mit Samuel auf sie wartet. Dann machen die drei jeweils einen Ausflug – im Auto des KESB- Begleiters. Dieser lässt Mutter und Kind nie allein und nimmt Samuel, wenn er austreten muss, gar mit sich aufs WC. Die KESB drohte der Mutter zudem, falls sie ihr Kind beeinflusse, könne sie diese Treffen sofort beenden.
Der zehnjährige Samuel sagte über lange Zeit immer wieder, er wolle zurück zum Mami. An einer Befragung vor der St. Galler Verwaltungsrekurskommission sagte er im April 2015 auf die Frage, welche drei Wünsche er habe (wörtliche Zitate aus dem Einvernahme-Protokoll): 1. Er wolle zurück zum Mami 2. Er wolle seine Mami wieder besuchen. 3. Den dritten Wunsch bewahre er sich auf. Vom Vater sagt der Junge kein Wort. Auch der Vater sagte im Dezember 2015 vor dem St. Galler Gericht aus, Samuel sage ihm immer wieder, er wolle «zum Mami». (Die entsprechenden Akten liegen den ON vor.) Der Anwalt der Mutter, Daniel Walder, Zürich, sagt am 24. April 2016 in einem Interview mit den Obersee Nachrichten, die Kindesentnahme komme einer «Entführung» gleich, sei rechtlich «unhaltbar und illegal». Eine Kindesentnahme müsse immer Ultima Ratio sein, was hier bei weitem nicht der Fall gewesen sei. Der Arzt Dr. Lagemann sagt bis heute, das Kind sei vaterseits gefährdet gewesen. Samuel wohnt immer noch auf einem Bauernhof im Toggenburg. Er muss dort arbeiten, Yoghurt abfüllen und melken. Die Pflegefamilie kassiert für ihn jährlich 25‘000 Franken. Die Mutter ist ob des Falls mittellos geworden. Sie hat für Verfahren und Gutachten schon gegen 70‘000 Franken aufgewendet. Wo steht der Fall Samuel im September 2016? Der Präsident des St. Galler Kantonsgerichts gab Ende 2015 ein psychologisches Gutachten zum familiären Umfeld in Auftrag. Zu den Einvernahmen für das Gutachten lädt das Gericht acht der KESB und der Seite des Vaters wohlgesinnte Personen ein. Die Mutter behandelt es nebensächlich. Von ihrer Seite bietet es ohne Namensnennung, «allfällige Ärzte, Therapeuten, Bezugspersonen der Mutter» auf. Die ON schreiben dazu: «Für den Staat geht es hier um sehr viel.» Darum wohl habe der heute zehnjährige Samuel schlechte Karten. Fall Familie Langenegger Benken Ein seit 1995 verheiratetes Paar hat 13‘000 Franken Schulden. Es glaubt, die KESB helfe. Doch diese setzt die Kleinfamilie auf ein unerträgliches Einkommensminimum. Drei Monate später trennt die KESB das Paar und liefert die Frau in die Psychiatrie Pfäfers ein. Maria (73) und Urs Langenegger (67) wohnten in Benken SG. Er pensionierter Projektleiter und Tetraplegiker, sie ehemalige Krankenschwester, gebürtige Philippinin. Die beiden sind seit 1995 verheiratet. Urs Langenengger hat die Finanzen zu wenig im Griff und ist mit 13‘000 Franken verschuldet. Die Wohnung ist gekündigt. Die Pro Senectute vermittelt das Paar im Oktober 2015 an die KESB Linth, die über Urs Langenegger eine Beistandschaft verfügt. Er nimmt das entgegen, glaubt, die KESB helfe ihm. Daraus wird nichts. Die KESB überlässt der Familie nach Abzug aller Zahlungen und einer monatlichen Schuldentilgung von den monatlichen Renten von Urs Langenegger von rund 5‘000 Franken nur 1‘350 Franken pro Monat – obwohl 2‘050 Franken möglich wären. Die rigide und unnötig eingeführte Geldknappheit führt nun bei den Langeneggers zu Streit und Dauerproblemen. Und Maria Langenegger wehrt sich gegen die KESB. Schon nach gut zwei Monaten, Anfang 2016, stellt die Beiständin bei der KESB den Antrag, bei den Langeneggers einzugreifen, «allenfalls unter Zuhilfenahme der Polizei» (Zitat aus Brief Beistädin an KESB).
Am 23. Februar fallen unangemeldet KESB-Vizepräsidentin Natascha Moser, die Beiständin, Polizisten, ein Arzt, ein Dolmetscher für Frau Langenegger und Amublanzhelfer, also insgesamt acht Personen, in Langeneggers Wohnung in Benken ein. Der Mann wird gegen seinen Willen in ein Altersheim nach Gommiswald gebracht, seine Frau in Handschellen in die Psychiatrische Klinik nach Pfäfers eingeliefert. Mitte März wird die Wohnung der Langeneggers geräumt. Der Mann konnte sie nie mehr sehen, seine Frau konnte einmal mit der Beiständin kurz in die Wohnung. Bis Mitte Mai 2016 wird Maria Langengegger (total 86 Tage) gegen ihren Willen in der Klinik Pfäfers in der geschlossenen Abteilung eingesperrt. Obwohl ihr die Ärzte bescheinigen, sie sei geistig gesund und habe allenfalls leichte narzisstische Störungen. Zugleich aber liess die Klinik Frau Langenegger umgekehrt wieder alleine auf eine mehrstündige Zugfahrt inklusive mehrmaligem Umsteigen, um ihren Mann zu besuchen. Der Klinik-Aufenthalt kostet rund 60‘000 Franken. Am 19. Mai wird Maria Langenegger aus der Klinik Pfäfers entlassen und darf mit Erlaubnis der KESB direkt aus der Schweiz auf die Philippinen fliegen. Ihren Mann sieht sie noch rund zwei Stunden während der Fahrt und am Flughafen. Sie lebt heute auf den Philippinen bei ihren Kindern und kommt nicht mehr in die Schweiz. Ihr Mann Urs wohnt im Altersheim in Gommiswald. Fall A. S. soll in die Psychiatrische Klinik nach Wil Die KESB wollte die geistig gesunde 61-jährige Frau A. S. in die Psychiatrie einliefern und hat ihr die Selbstbestimmung weggenommen. Die Obersee Nachrichten konnten die Einlieferung in die Psychiatrische Klinik und die Wegnahme ihrer Wohnung verhindern. Frau A. S. lebt in einer gekündigten Wohnung in Schänis. Dies, weil es ein Durcheinander mit den Zahlungen gegeben hat. Am 12. Februar 2016 morgens um 8 Uhr dringen die KESB und zwei Polizisten in ihre Wohnung ein, machen auch Fotoaufnahmen. Sie wollen A.S. zur KESB nach Rapperswil bringen. Die Frau verlangt, zum Arzt gebracht zu werden. Nach langen Diskussionen wird sie von der Polizei in Hausschuhen, Trainerhose und Windjacke zu ihrem Hausarzt nach Gommiswald gefahren. Mitnehmen darf A. S. nichts. KESB-Vizepräsidentin Natascha Moser sitzt mit A. S. auf dem Rücksitz des Polizeiautos. Der Arzt lässt seine Patientin per sofort ins Spital einliefern. Auf dem Weg ins Spital bearbeitet die KESB-Vizepräsidentin die kranke Frau. Sie müsse die KESB-Befehle befolgen, sonst liefere man sie in die Psychiatrische Klinik nach Wil ein. Frau Moser wählt dann eine Nummer und sagt ins Handy, neben A. S. sitzend: «Haben Sie noch ein Zimmer frei, ich habe einen Notfall?» A. S. zittert vor Angst und steht unter Schock. A. S. bittet, vor dem Spitalaufenthalt kurz nach Schänis gefahren zu werden, damit sie persönliche Sachen holen kann. Die KESB-Vizepräsidentin verweigert das. Im Spital begibt sich die KESB-Beauftragte Moser mit A. S. in die Notaufnahme. Sie bleibt auch, als A. S. vom Arzt untersucht wird. Frau Moser möchte, dass A. S. ein Protokoll zur Abgabe ihrer Selbsbestimmungsrechte unterschreibt. A. S. verweigert das. Vier Tage später nehmen Frau Moser und ihr Chef, Dr. Walter Grob, A. S. trotzdem alle Rechte weg. Sie darf nicht mehr zurück in ihre Wohnung und hat keinen Zugriff mehr auf ihre Bankkonten. Nach drei Tagen Spitalaufenthalt ruft A. S. die Redaktion der Obersee Nachrichten an. Redaktor Bruno Hug besucht A. S. am selben Abend, organisiert und finanziert für sie einen Anwalt.
Das Spital bestätigt anderntags Redakor Hug auf Anfrage, dass es der fixe Plan der KESB war, A. S. in die Psychiatrie nach Wil einzuliefern. Zugleich sollte einige Tage später die vom Vermieter gekündigte Wohnung durch die Gemeinde geräumt werden. Frau A. S. ist vollkommen klar im Kopf. Der Anwalt erreicht, dass sie wieder zurück in die Wohnung kann. Der Wohnungsvermieter erneuert A. S. auf Intervention von Redaktor Hug den Mietvertrag für die bisherige Wohnung. Vier Wochen später muss die KESB die Frau dank der Intervention des Anwalts wieder aus ihren Fängen entlassen. Heute lebt Frau A. S. in ihrer Wohnung, wie schon die letzten 18 Jahre. Hätten die ON nicht eingegriffen, wäre ihre Wohnung geräumt worden, währenddem sie zwangsweise in der Psychiatrie eingesessen hätte. Sie wäre danach wohl für immer in Heimen verschwunden. Fall Marco H. auf dem Jugendschiff Marco H. hat ein Fuss-Gebrechen und ADS, weshalb er mit sieben eine Sonderschule besuchen muss. Bis er zwölf Jahre alt ist, läuft alles normal. Dann gibt es einen sexuellen Übergriff, Marco bekommt Probleme und wird von der Schule verwiesen. Nach kurzen Schulversuchen beordert die KESB den 14-Jährigen innerhalb von fünf Tagen auf ein Schiff. Nach knapp zwei Jahren kommt er ohne Schulabschluss zurück. Er muss nun als 16-Jähriger in der Schweiz noch eineinhalb Jahre bis Herbst 2017 beschult werden. Marco H. aus Schmerikon SG (geb. 2000) muss nach der 1. Klasse wegen ADS in ein Schulheim im Toggenburg. Das verlangt die Schule Schmerikon. Weil Marco H. auswärts beschult wird und seine Mutter alleinerziehend ist, verordnet die Gemeinde für den Jungen eine Beiständin. Bis zur 6. Klasse hat Marco Schulnoten zwischen 4.5 und 6. Dann kommt es zu einem Zwischenfall. Marco wird Opfer eines Übergriffs durch Schulkameraden und gerät danach in psychische Probleme. Daraufhin wird er von der Schule verwiesen. Die Schule Schmerikon nimmt ihn nicht mehr auf. Der damals 12-Jährige wird zuhause stundenweise unterrichtet. Die Beiständin hat den Jungen und die Mutter zuhause noch nie besucht. Die beiden verstehen sich nicht. Die Mutter verlangt deshalb, dass sie eine neue Beiständin erhält. Dem Wunsch wird von der KESB nicht stattgegeben. Stattdessen stellt die Beiständin bei der KESB am 22. April 2014 «Antrag auf Obhutsentzug von Marco H. mit Platzierung auf dem Jugendschiff, welches ihm den nötigen schulischen und pädagogischen Rahmen bietet.» Marcos Mutter wird am 20. Mai 2014 durch die Beiständin via Mail informiert, sie müsse ihr Kind am 25. Mai 2014 am Flughafen Zürich einem Jugendschiff-Mitarbeiter übergeben. Ansonsten werde der Bub polizeilich abgeholt. Die Mutter hat nie etwas verbrochen. Der Junge wird ihr weggenommen, weil er nicht einfach zu beschulen war. Marco muss 21 Monate auf dem Schiff verbringen und kreuzt auf dem Weltmeer herum. Die Mutter darf mit ihm nur sonntags telefonieren. Sie sieht ihr Kind erst eineinhalb Jahre später an einem Besuchstag in einem Ostdeutschen Hafen wieder – für wenige Stunden. Das erste halbe Jahr erhält Marco nach seiner Aussage pro Monat zwei Wochen Schule, danach noch rund eine Woche, danach gibt es praktisch keine Schule mehr. Im Februar 2016 kommt der 16-Jährige ohne Schulabschluss nach Hause.
Der Verleger der Obersee Nachrichten stellt dem Jungen nach seiner Rückkehr einen Anwalt zur Seite. Marco H. muss aufgrund eines Befehls der KESB zuerst bis Mitte 2016 in den Platenenhof Uzwil, eine Institution für «zivil- und strafrechtlich eingewiesene Jugendliche». Ab Herbst 2016 besucht der Junge das 9. Schuljahr an einer Privatschule der Region, was die Gemeinde Schmerikon nochmals rund 57 000 Franken kostet. Nur so kommt er nun wenigstens zu einem Schulabschluss. Die ON belegen, dass die Massnahmen für Marco H. seit Start der Schiffstherapie im Mai 2014 bis Herbst 2017 rund 400‘000 Franken an Kosten verursacht haben. Der Leiter der KESB Linth, Dr. Walter Grob, hat den Jungen bis zu seiner Rückkehr im Februar 2016 nie gesehen, aber immer über ihn entschieden. Fall Rentner FB Weil der 84-jährige Rentner F. B. für seine Frau monatlich 10‘000 Franken Klinik- Kosten bezahlt, verkauft er einen Teil seiner Immobilien. Seine Kinder machen gegen ihn eine Gefährdungsmeldung bei der KESB Linth. Nun wird F. B. die KESB nicht mehr los. Der 84-jährige Rentner F. B. aus Rapperswil bezahlt monatlich 10 000 Franken an ein Demenzheim, in dem seine Frau leben muss. Dazu verkauft er eine Liegenschaft. Er und seine Frau haben einen Ehevertrag und eine gegenseitige Vollmacht unterschrieben, die jedem Ehepartner das Recht gibt, für den andern zu entscheiden. Ende 2013 bekommt F. B. Post von der KESB Linth, muss dort vorsprechen und danach belegen, dass er geistig gesund ist. Dies, weil seine Tochter gegen ihn eine Gefährdungsmeldung gemacht hat. F. B. legt zu seiner geistigen Gesundheit Zeugnisse von seinem Arzt, seinem Treuhänder und seiner Häushälterin vor. Das genügt der KESB nicht. F. B. muss sich im Auftrag der KESB Linth von Psychiatern begutachten lassen. Das Gutachten fällt positiv aus, ihm wird bescheinigt, er sei geistig und körperlich gesund. Gutachten und Gebühren der KESB kosten ihn über 2‘500 Franken. Trotzdem lässt ihn die KESB bis Herbst 2016, nicht mehr los. KESB-Chef Dr. Grob unterschreibt heute sogar seine Rahmenverträge mit der Bank. Die KESB hat dem Mann im hohen Alter die Selbstbestimmung über sein Lebenswerk genommen. Ausgehend von diesem Artikel haben die ON eine Abhandlung über den Vorsorgeauftrag publiziert. Fall R., Gommiswald Die KESB Linth will einer Mutter ihr achtjähriges Mädchen wegnehmen. Die Mutter hat Glück, ein Schwyzer Gericht spricht ihr das Kind zu. Die KESB will der Mutter nach dem Vorfall keine neue Beiständin zuteilen. Sie wartet wohl auf neue Konflikte. Eine Mutter aus Gommiswald hat Probleme mit ihrem Ex-Mann. Dieser will ihr die achtjährige Tochter wegnehmen. Die KESB wird eingeschaltet, um das Besuchsrecht des Vaters zu regeln. Das gibt Probleme. Nun droht die KESB der Frau immer wieder, ihr das Mädchen wegzunehmen. Die Frau informiert die Obersee Nachrichten, die über den Fall berichten. Die betroffene Frau entkommt der KESB Linth mit Glück. Dies, weil ihr ein Gericht in Schwyz die Betreuung des Kindes zuspricht. Die KESB gibt auf, wohl auch, weil sie Angst vor weiterer negativer Publizität hat.
Die Frau wollte, dass die KESB Linth ihr nach diesen Vorfällen eine neue Beiständin zuteilt. Doch die KESB weigert sich bis Herbst 2016, das Verhältnis zwischen der Beiständin und der Mutter durch eine neue Zuteilung der Beiständin zu entspannen. So, als ob die KESB an weiteren Konflikten interessiert wäre – oder einfach, weil sie ihre Macht zeigen will. Fall Gipser Vontobel Die KESB Linth steigt in einen Firmenkonflikt ein. Der KESB-Chef lässt sich von einem ärztlichen Ferngutachten à la Wahrsager narren. Er schreibt Mail um Mail in der Sache und verbeisst sich darin. Nach einem Monat muss er aufgeben. Im Herbst 2015 stieg KESB-Chef Dr. Walter Grob mit hohem Einsatz in einen Firmenstreit ein. Der Anwalt des Baumultis HRS machte zu seinem Kontrahenten, dem Gipsermeister Ansgar Vontobel aus Benken, bei der KESB Linth eine Gefährdungsmeldung. Dies, weil der Bauriese mit dem Gisper in einem Geschäftsclinch lag. Dr. Grob leitet ein Verfahren ein und bietet den Gipser zur KESB Linth auf, unter der Androhung, er könne ihn durch die Polizei abholen oder in die Psychiatrie einliefern (Diese Aussage stammt von Ansgar Vontobel und einem Zeugen des Gesprächs, der Vontobels Aussage gegenüber den ON bestätigt hat.) Grob lässt sich in den Geschäftsstreit einspannen. Tageweise schreibt Mails an Vontobel und dessen Anwalt. Pikant: Dr. Grob verfolgte den Gipsermeister vor allem aufgrund eines ärztlichen Gutachtens, das der Baumulti HRS in Auftrag gegeben und an die KESB eingereicht hatte. Das Gutachten hat der Arzt in einer Ferndiagnose aufgrund von Mails gemacht, die ihm der Bauriese vorgelegt hat. Der Arzt hatte den Gipser nie persönlich gesehen. Dr. Grob von der KESB Linth fiel auf diesen ganzen Zauber wochenlang herein. Nach gut einem Monat muss Dr. Grob den peinlichen Fall fallenlassen – und wird danach vom Gipsermeister eingeklagt. Fall Landolt Josef Landolt, der seine schwer kranke Frau pflegen muss, begibt sich 2010 in freiwillige Beistandschaft bei der Vormundschaftsbehörde. Dann stirbt seine Frau und er erbt von seiner Mutter eine Million Franken. Nun will er wieder selbständig leben. Die KESB lässt ihn jedoch nicht mehr los, verweigert ihm sein Geld und legt es rechtswidrig an. Am 21. April 2015 begeht Landolt nach einem Besuch im Beratungszentrum Selbstmord. Der Fall wird nie untersucht. Der Uzner Josef Landolt stand nicht auf der Sonnenseite des Lebens. Seine pflegebedürftige Frau wurde immer kränker. 2010 meldete er sich bei der Sozialbehörde. Dann starb seine Frau. Etwas später erbt Landolt rund eine Million Franken. Er kommt gesundheitlich und finanziell wieder auf die Beine und will sich von der KESB Linth befreien. Diese aber lässt ihn nicht los, macht sich an sein Erbe und verschiebt sein Geld auf verschiedene Banken. Zwischen dem 17. und dem 21. April 2015 geht J. Landolt zweimal zum Bankomaten, um, wie seine Tochter vermutet, den Kontostand zu überprüfen. Am 20. April trifft er sich zu einem Gespräch mit seiner Beiständin im Beratungszentrum Uznach, welches die Direktiven der KESB Linth ausführt. Die Beiständin sagt Landolt, dass er ein «Invalider» sei und in der geschützten Werkstatt in Uznach arbeiten solle. Landolt klagt danach: «Ich bin doch nicht behindert!» Einen Tag später nimmt er sich das Leben.
Das Protokoll der letzten Besprechung gehört mit zu den verschlossenen Akten um Josef Landolt selig. KESB-Chef Dr. Walter Grob hat sich danach geweigert, den Kindern von Landolt die Akten zu öffnen. Nach Intervention erklärte er sich für eine Teilöffnung bereit. Durch Recherchen der Familie Landolt bei der IV, beim Arzt und bei Banken sowie der Obersee Nachrichen sind folgende Rechtsbrüche und moralischen Verstösse aufgedeckt und in den ON beschrieben worden: Der Fall Landolt wurde nicht vom alten ins neue (KESB-)Recht überführt. Die vorgeschriebene Überführung wurde gar durch einen Einzelentscheid (was zudem noch unzulässig war) auf der KESB verhindert. Die KESB hat ohne rechtsgültigen Beschluss von Landolts Geld 885 000 Franken bei Banken angelegt. Das Geld war für Landolt blockiert, ohne dass er rechtlich einwandfrei bevormundet war. Das Geld war nicht mündelsicher angelegt, was eine zwingende Vorschrift wäre. (Beträge von über 100 000 Franken dürfen nur bei Kantonalbanken angelegt werden.) Für das angelegte Landolt-Geld gab es für KESB-Beamte Einzelunterschriften, welche in den Fall Landolt nicht direkt involviert waren. Auch das war gegen die Vorschriften. Als ein Grossteil des Geldes von Landolt schon seit zwei Monaten gesetzeswidrig zu Banken verschoben war, fällte Dr. Grob von der KESB Linth am 17. März 2015 einen Entscheid im Nachhinein und versuchte die Gesetzesbrüche mit einem weiteren Gesetzesbruch zu legitimieren. Er bestimmte eine junge Frau zu Landolts neuer Beiständin, die auch für «die Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens von J. Landolt» verantwortlich gewesen wäre. Landolt erhielt von der KESB ein wöchentliches Sackgeld von 335 Franken und wurde damit erniedrigt. Umgekehrt überweist die KESB Landolt auf sein «Sackgeldkonto» 90 000 Franken, was belegt, dass die KESB ihn als mündig eingestuft hat. Die KESB versuchte Landolt via IV als arbeitsunfähig zu stempeln und ihm das Autofahren zu verwehren, obwohl sich Landolt und sein Arzt dagegen wehrten. Untersucht wurde der Fall Landolt bis jetzt durch eine die KESB überwachende Behörde nie, obwohl die ON detailliert über die Misswirtschaft rund um diesen Fall und den Selbstmord des Betroffenen berichtet haben. Im Gegenteil: Die Regierung des Kantons St. Gallen versandte Ende August 2016 eine Medienmitteilung, in sie mitteilte, bei der KESB laufe (fast alles) gut. Die Untersuchung wurde durch eine vom Kanton beauftragte Firma aus dem Sozialbereich getätigt. Im Begleitgremium der Untersuchung sassen durchwegs KESB- und Gemeindevertreter (!). Zum Fall Landolt äusserte sich noch nie eine Regierungs- oder KESB-Stelle. Fall „KESB zwingt zum Abstillen“ Die KESB Linth befiehlt einer jungen Mutter, ihr Baby schon mit neun Monaten dem Vater besuchsweise zu übergeben. Sie zwingt die Mutter damit zum Abstillen. Die KESB Linth befiehlt einer Mutter, ihr neun Monate altes Baby jeden Sonntag von 10 bis 19 Uhr ihrem Ex-Partner abzugeben. Sie kann das Kind somit nicht mehr stillen. Doch damit nicht genug: Drei Monate später muss die Mutter das einjährige Baby jeweils schon am Samstagabend abgeben und bekommt es erst am Sonntagabend wieder zurück. Die KESB schreibt in ihre Verfügung: «Das Stillen in der Nacht wird von der Mütterberatungsstelle ab zirka sechs Monaten, spätestens wenn das Kind Zähne hat, nicht mehr empfohlen.»
Brisant: Die KESB Linth fällt ihren Entscheid gegen einen extra verfassten Psychologen- Bericht der eigenen Beratungsstelle. Fall Ronnie S. Wegen Drogenabhängigkeit kann eine Mutter ihren Sohn nicht mehr betreuen. Obwohl der unbescholtene Vater seit Jahren will, dass der heute 15-jährige Junge zu ihm kommen kann, verhindert die KESB Hinwil dies. Die Mutter des betroffenen Jungen ist drogenabhängig. Ihr wurde der Sohn weggenommen und in Heime und zu Pflegeeltern gegeben. Der Vater ist nicht vorbestraft und lebt in geregelten Verhältnissen. Er will den heute 15- jährigen Jungen seit 2009 zu sich nach Jona nehmen. Seit Oktober 2014 darf der Junge KESB-bewilligt jedes Wochenende und während den Ferien beim Vater sein. Zum Vater ziehen lässt die KESB den Buben aber nicht, obwohl der Junge das unbedingt will. Auch die Schule in Jona erklärte sich bereit, den Jungen aufzunehmen, den Eintrittstest und den Psychologie-Test hat er bestanden. Auch die Kindes-Anwältin spricht sich für den Wechsel zum Vater aus. Trotzdem verhindert die KESB Hinwil den Wechsel des Jungen aus dem Heim zum Vater und verlangte einen über 10‘000 Franken teuren Test beim Forensischen Institut in Frauenfeld. Dieses hilft seinem Auftraggeber und verneint mit fragwürdigen, schwachen, willkürlich anmutenden Gründen das Zusammengehen von Vater und Sohn. Im Gutachten wird der Junge übrigens nie gefragt, wo er wohnen will. Die KESB Hinwil hat den Obersee Nachrichten die Berichterstattung über den Fall mit Namen der Betroffenen per Beschluss verboten und dem Vater schriftlich angedroht, wenn er mit der Zeitung nochmals rede, werde sein Besuchsrecht eingeschränkt oder gar verboten. Im September 2016 sagt der Vater zu den Obersee Nachrichten: «Ich gebe auf.» Wenn der KESB-Beschluss definitiv komme, dass der Junge nicht zu ihm ziehen könne, werde er den Jungen nach Besuchsrecht nur noch 14-täglich zu sich nehmen. Der Staat könne dann auch für Lehrstelle des Jungen und dergleichen sorgen. Er sei am Boden zerstört und könne seinen Sohn nur noch loslassen, ansonsten er daran kaputt gehe. Die Wahl von Dr. Walter Grob zum Präsidenten KESB Linth Die Obersee Nachrichten zweifeln die Qualifikation von KESB-Linth-Präsident Dr. Walter Grob an. Er wurde durch den Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona faktisch konkurrenzlos ins Amt gehievt. Grobs beruflicher Werdegang und seine Amtsführung sprechen gegen seine Ernennung. Dr. Walter Grob wird im Herbst 2012 als Gemeindepräsident von Au-Heerbrugg abgewählt. Die Abwahl kann deutlicher nicht sein: Das Stimmvolk wählt mit 913 Stimmen einen Treuhand-Sachbearbeiter zum Gemeindepräsidenten, Grob, als seit sechs Jahren amtierender, erhält nur 476 Stimmen. Ihm wurde mangelnde Sozial- und Kommunikations-Kompetenz vorgeworfen (St. Galler Tagblatt, 3. Juli 2012). Grob hatte seit seiner Abwahl als Gemeindepräsident rund eineinhalb Jahre lang keine feste Anstellung mehr. Vor seinem Amt als Gemeindepräsident war er Industrieanwalt. Im Sozialwesen war er nie tätig. Die fragwürdige Ausübung seines Amtes ist von den ON zigfach beschrieben worden. Rapperswil-Jonas Stadtpräsident Erich Zoller und Walter Grob sassen gemeinsam in Gremien, als beide im Rheintal Gemeindepräsidenten waren. Zoller hat den für die KESB-
Leitung kaum geeigneten Berufsweg von Anwalt Grob gekannt. Trotzdem wurde Grob innerhalb der Rekordzeit von gut drei Wochen ab Eingang der Bewerbungsdossiers ins Amt gehievt. Wobei in dieser Zeit auch noch die neun anderen KESB-Gemeinden des Linthgebiets ihr Einverständnis zur Wahl Grobs geben mussten. Die Obersee Nachrichten belegten Mitte Mai 2016 ausserdem, dass Dr. Grob ein guter Freund des Sozialvorstehers der Stadt, Pablo Blöchlinger (SP), ist. Dieser ist Götti seines ältesten KIndes. Um Zweifel an der Wahl und der Fähigkeit Grobs zu zerstreuen, gibt die Stadtverwaltung unter Erich Zoller in einer Medienmitteilung zu Grobs Wahl bekannt, dieser sei aus einer «grossen Anzahl gut qualifizierter Bewerber» gewählt worden. Die ON können aufgrund von Aussagen des Stadtrats Pablo Blöchlinger (SP), von zwei städtischen Medienmitteilungen und aus einem unter dem Deckel gehaltenen GPK-Bericht jedoch rekonstruieren, wie fahrlässig die Besetzung der sozialen Spitzenposition vonstatten ging. Es geschah Folgendes: Für den Posten des KESB-Chefs gingen 21 Bewerbungen ein. 12 Bewerber erfüllten gemäss Erich Zollers Aussage gegenüber einer Zeitung «die Anforderungen zum KESB-Chef». Zu einem Gespräch aber wurden nur fünf Bewerber geladen, sieben fähige Bewerber wurden also nicht einmal angesehen. Einer der fünf geladenen Bewerber zog sich zurück, einer war ein unwählbarer Ausländer. Somit standen neben Dr. Grob nur zwei Kandidaten zur Auswahl. Zum einzigen Zweitgespräch, das mit Kandidaten geführt wurde, wurden nur Dr. Grob und der unwählbare Ausländer eingeladen. Der Ausländer fiel dann sofort weg. Somit blieb nur Dr. Walter Grob übrig und wurde auf den 1. Juli 2014 ins Amt gehievt. Bei der Einer-Auswahl sass neben Stadtpräsident Erich Zoller und Dr. Walter Grob auch Stadtrat Pablo Blöchlinger am Tisch; er ist der Pate von Grobs Sohn. Nun stellt sich folgende Frage: Was war nun «die grosse Anzahl gut qualifizierter Bewerber», wie die Stadt 2014 in ihrer Medienmitteilung schrieb?
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