Kinderbetreuung in Tettnang Bedarfsplanung 2020/2021 Fortschreibung - Stadt Tettnang
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Kinderbetreuung in Tettnang Bedarfsplanung 2020/2021 Fortschreibung Fachbereich Familie Bildung & Betreuung Iris Baader, Patricia Hawel, Ursula Käppeler, Anette Hospach Stand: 12.03.2020
Bedarfsplanung 2020/2021 2 Inhaltsangabe 1. Gesetze und Vorschriften......................................................................................................... 6 2. Regelungen und Gemeinderatsbeschlüsse in Tettnang ................................................ 7 3. Vorstellung der Kindertagesstätten ....................................................................................... 9 3.1 Allgemeine Informationen ............................................................................................... 9 3.2 Kindertagesstätten in Tettnang ..................................................................................... 9 3.2.1 Kirchliche Einrichtungen ................................................................................................. 11 3.2.1.1 Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt Tettnang ...................... 11 3.2.1.2 Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt Tettnang ........................... 12 3.2.1.3 Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther in der Kernstadt Tettnang .................. 13 3.2.1.4 Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler ............................................ 14 3.2.1.5 Kath. Kindertagesstätte St. Margaretha in Obereisenbach ........................ 15 3.2.1.6 Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach ............................................. 16 3.2.1.7 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau .................................................. 17 3.2.2 Freier Träger VAUDE Kinderhaus................................................................................... 18 3.2.3 Städtische Einrichtungen ............................................................................................... 19 3.2.3.1 Kindertagesstätte Kernstadt: Kinderhaus .......................................................... 19 3.2.3.2 Kindertagesstätte Kernstadt: Oberhof ............................................................... 20 3.2.3.3 Kindertagesstätte Kernstadt: Ramsbach........................................................... 21 3.2.3.4 Kindertagesstätte in Bürgermoos ......................................................................... 22 3.2.3.5 Kindertagesstätte in Kau ........................................................................................ 23 3.2.3.6 Kindertagesstätte im Wald: Natur- und Bewegungs-Kiga ............................ 24 4. Bestandsaufnahme Kindertagesstätten 2019/2020 ....................................................... 25 4.1 Kirchlichen Einrichtungen................................................................................................... 25 4.1.1 Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt ................................................ 25 4.1.2 Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt ..................................................... 26 4.1.3 Ev. Kindertagesstätte Martin – Luther in der Kernstadt .......................................... 27 4.1.4 Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler .................................................... 28 4.1.5 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Obereisenbach ............................................ 29 Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 3 4.1.6 Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach ..................................................... 30 4.1.7 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau .......................................................... 31 4.2 VAUDE-Kinderhaus ............................................................................................................... 32 4.3 Städtische Einrichtungen ................................................................................................... 33 4.3.1 Kindertagesstätte Kinderhaus ....................................................................................... 33 4.3.2 Kindertagesstätte Oberhof............................................................................................ 34 4.3.3 Kindertagesstätte Ramsbach ....................................................................................... 35 4.3.4 Kindertagesstätte Bürgermoos ..................................................................................... 36 4.3.5 Kindertagesstätte Kau .................................................................................................... 37 4.3.6 Natur – und Bewegungskindergarten ........................................................................ 38 4.4 Gesamtübersicht .................................................................................................................. 39 4.4.1 Kindertagesstätten Gruppen ........................................................................................ 39 4.4.2 Kindertagesstätten vorhandene und belegte Plätze ............................................ 40 4.5 Bestand-Statistiken nach Geburten- bzw. Kinderzahlen ........................................... 42 4.5.1 Bestand-Statistische Erhebung Kernstadt .................................................................. 42 4.5.2 Bestands-Statistische Erhebung Kau/Bürgermoos .................................................. 44 4.5.3 Bestand-Statistische Erhebung Langnau (Laimnau/Hiltensweiler) ..................... 46 4.5.4 Bestand-Statistische Erhebung Tannau (Krumbach/Obereisenbach) ............. 48 4.6 Tagesbetreuung und sonstige Angebotsformen ........................................................ 50 5. Bedarfsermittlung ............................................................................................................. 51 5.1 Geplante Belegung 2020/2021 in den kirchlichen Einrichtungen .......................... 51 5.1.1 Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt ................................................ 52 5.1.2 Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt ..................................................... 53 5.1.3 Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther in der Kernstadt............................................. 53 5.1.4 Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler .................................................... 54 5.1.5 Kath. Kindertagesstätte in Laimnau ............................................................................ 54 5.1.6 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Obereisenbach ............................................ 55 Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 4 5.1.7 Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach ..................................................... 55 5.2 Geplante Belegung 2020/2021des VAUDE Kinderhaus ............................................ 56 5.3 Geplante Belegung 2020/2021 in den städtischen Einrichtungen ........................ 56 5.3.1 Kindertagesstätte Kinderhaus ....................................................................................... 56 5.3.2 Kindertagesstätte Oberhof ............................................................................................ 56 5.3.3 Kindertagesstätte Ramsbach ....................................................................................... 57 5.3.4 Kindertagesstätte Bürgermoos ..................................................................................... 57 5.3.5 Kindertagesstätte Kau .................................................................................................... 57 5.3.6 Kindertagesstätte Natur- und Bewegungskindergarten ....................................... 58 5.4 Gesamtübersicht über geplante Platzvergabe Ü3 für 2020/2021 .......................... 59 5.5 Statistische Erhebung laut vorliegender Geburten- bzw. Kinderzahlen ............... 60 5.5.1 Aktuelle Zahlen in der Kernstadt .................................................................................. 60 5.5.2 Aktuelle Zahlen in Kau / Bürgermoos .......................................................................... 61 5.5.3 Aktuelle Zahlen in Langnau (Laimnau/Hiltensweiler) ............................................. 62 5.5.4 Aktuelle Zahlen in Tannau (Krumbach/ Obereisenbach) .................................... 63 5.5.5 Gesamtübersicht der Geburten- und Kinderzahlen .............................................. 64 5.6 Zusätzliche Faktoren zur Berücksichtigung von Kitaplätzen ..................................... 65 5.6.1 Inklusion ............................................................................................................................... 65 5.6.2 Vorausrechnung Bevölkerung und Infrastrukturnachfrage 2035........................ 66 5.6.3 Stichtagsregelung ............................................................................................................ 68 5.6.4 Personen mit Fluchthintergrund ................................................................................... 68 5.6.5 Zu- und Abwanderungen in Tettnang ...................................................................... 69 5.6.6 Kinder aus dem Kirchengemeindebezirk .................................................................. 69 5.7 Zusammenfassung Bedarfsermittlung für Kita-Plätze 2020/2021 ............................. 69 5.7.1 Gesamtübersicht für Ü3 .................................................................................................. 70 5.7.2 Gesamtübersicht U3 ........................................................................................................ 71 6. Fazit ...................................................................................................................................... 72 Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 5 6.1 Vorgeschlagene Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für das Kita-Jahr 2020/21 ...................................................................................................................... 73 6.2 Änderungen und Erweiterungen der Betriebsformen Kita Jahr 2020/2021 ......... 78 7. Ausblick ............................................................................................................................... 79 8. Anhang ............................................................................................................................... 82 8.1 Bausteine und Kosten ........................................................................................................ 82 8.2 Aufnahmekriterien zur Platzvergabe .............................................................................. 84 Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 6 1. Gesetze und Vorschriften Die Kommunen sind nach §3 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung durchzuführen, um auf die im SGB VIII normierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots hin- zuwirken. Die Kommune beteiligt die freien Träger an der Bedarfsplanung. Diese ist dem örtlichen Träger der freien Jugendhilfe, dem Kreisjugendamt anzuzeigen. Des Weiteren sind alle Träger verpflichtet den Schutzauftrag nach §8a SBG VIII zu berücksichtigen, was gerade für eine qualitative Bedarfsplanung ausschlagge- bend ist. Außerdem gibt es mehrere Gesetze und Vorschriften, die in einer Bedarfsplanung für frühkindliche Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Die Kindertages- stättenverordnung (KiTaVO) bietet, ebenso wie das Finanzausgleichsgesetz (FAG), das „Gute-Kita-Gesetz“ und der „Pakt für gute Bildung“ weitere Rahmenbedin- gungen. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen gilt zudem als Grundlage für frühkindliche Bildungseinrichtungen. Hilfen für die Bedarfsplanung können beim Kommunalverband für Jugend und So- ziales Baden-Württemberg (KVJS), bei den einzelnen Landesverbänden oder in den Kommunen erfragt werden. Die Bedarfsplanung besteht aus einer Bestands- aufnahme und einer Bedarfsermittlung. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 7 2. Regelungen und Gemeinderatsbeschlüsse in Tettnang Der Stadt Tettnang ist die Qualität in den Kitas ein großes Anliegen. Daher gibt es zusätzliche Gemeinderatsbeschlüsse, die für den Kitabetrieb eine qualitative Verbesserung bringen. Diese wirken wiederum auf die Bedarfsplanung in finanzi- eller, personeller und qualitativer Richtung. Schon seit 2010 wurde die Leitungsfreistellung in Kitas in den Gremien diskutiert und mehrmals an die Gegebenheiten angepasst. So besteht für jede Kitaleitung eine Freistellung für Leitungsaufgaben. Bisher war die Regelung, dass 10% pro Gruppe für die ein- bis dreigruppigen Einrichtungen gerechnet werden. Durch das „Gute Kita Gesetz“ ist bei den ein- bis zweigruppigen Einrichtungen ab Ja- nuar 2020 nach zu justieren. Alle weiteren Einrichtungsleitungen verfügen über mehr Freistellung, als gesetzlich vorgesehen. Gesetzliche Freistel- Leitungsfreistellung Gruppengröße lung seit 01.01.2020 der Stadt Tettnang Eine Gruppe 15% 15% (bisher 10%) Zwei Gruppen 21% 21% (bisher 20%) Drei Gruppen 26% 30% Vier Gruppen 31% 50% Fünf Gruppen 36% 75% Sechs Gruppen 41% 100% In großen Einrichtungen ab fünf Gruppen ist eine ständige stellvertretende päd. Fachkraft für die Kita-Leitung eingerichtet. Die o.g. Freistellung wird in Absprache zwischen Leitung und Stellvertretung aufgeteilt. Grundsätzlich werden alle päd. Fachkräfte einheitlich nach dem Tarifrecht in der Entgeltgruppe S 8a bezahlt, da nicht mehr nach Gruppenleitung und Zweitkraft unterschieden wird. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 8 Ab dem ersten Krankheitstag einer päd. Fachkraft kann eine Krankheitsvertre- tung bestellt werden. Aus diesem Grund wurden für unsere 21 städtischen Grup- pen zwei Stellen als ständige Krankheitsvertretung ausgewiesen. Die Betriebserlaubnis in den meisten Kitas beinhaltet die Möglichkeit der Inklusion von Kindern mit Behinderung oder von Kindern mit drohender Behinderung. Für „Inklusionskinder“ werden nach den Richtwerten des KVJS mind. zwei Plätze be- legt und eine zusätzliche Kraft über die Integrationshilfe des Landratsamtes ge- währt. Daneben erhält jede Gruppe, die ein „Inklusionskind“ betreut, zusätzlich 10% Personal. Ebenso beschloss der Gemeinderat am 18.04.2012 im Zuge des „Bauch- Gutachtens“ eine Erhöhung des Personals im U3 Krippenbereich. Hier kommt es auf die jeweilig beantragte Betreuungsform an. Um die Kitas als Bildungsstätten attraktiv zu gestalten werden PIA Auszubildende mit nur 10 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. Auszubildende für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers erhalten während der Praxisphase eine freiwillige Vergütung in Höhe von 200 € pro Monat. Zudem unterstützen Hauswirtschaftskräfte die päd. Fachkräfte während der Mitt- tagessenszeit. Bis 10 Essen täglich ist es möglich, eine Hauswirtschaftskraft für 1,5 h zu beschäftigen. Pro weitere 5 Essen steigt die Stundenzahl um jeweils 0,5 h an. Im Oktober 2007 rief die Stadt Tettnang den heilpädagogischen Fachdienst ins Leben. Dieser entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem trägerübergreifenden Fachdienst, den alle Kitas in Tettnang auf Anfrage in Anspruch nehmen können. Auf einem dafür selbständig entwickelten Konzept arbeiten heilpädagogische Fachkräfte in den verschiedensten Einrichtungen. Laut Beschlusslage wird pro Kindergartengruppe 0,05 Stellen (ca. 2 Std./Woche) und für Krippengruppen 0,025 Stellen (ca. 1 Std./Woche) genehmigt. In den Kita-Jahren 2018/2019 bis 2020/2021 finden zudem vielseitige Module für die städtischen Kitas im Rahmen des Projekts „Gesunde Kitas in Tettnang“, das von der Technikerkrankenkasse finanziert wird, statt. Unter anderen nahmen aus fast allen Kitas päd. Fachkräfte an der „EMIL Fortbildungen“ teil. Die EMIL- Qualifizierung bietet Hintergrundwissen usw. um die sozial-emotionale Kompetenz von Kindern zu stärken und Gefühle zu regulieren. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 9 3. Vorstellung der Kindertagesstätten 3.1 Allgemeine Informationen Grundsätzlich gibt es für die Bestandsaufnahme mehrere Themenfelder. Die Geburten- und Kinderzahlen werden jährlich erfasst. Die FAG Mittel für die Kindertagesstätten werden aufgrund der Kinder- und Jugendhilfestatistik verteilt. Diese Daten werden jährlich in den Kindertagesstätten über das „Kita-Data- Webhouse“ erhoben. Stichtag ist hierfür jeweils der 1. März. Die Bestandserhebung zur Bedarfsplanung stützt sich zunächst auf die Angaben der Kita-Leitungen. Hierfür erfolgt eine Abfrage in allen Kitas anhand einer von der Stadtverwaltung erstellten Liste. Es werden alle vorhandenen und belegten Plätze in der Erhebung dargestellt. Um eine bedarfsgerechte Darstellung zu erhalten, wird das ganze laufende Kita-Jahr aufgezeigt. Die Platzvergabe für die Kindergartenplätze erfolgte bisher im Dezember des vor- herigen Jahres. Auf Wunsch aller Kitaleitungen wird überlegt, die Platzvergabe in Zukunft ab März durchzuführen, um die Rückstellungen von Kitakindern mit einzu- planen zu können. Die Platzvergabe für die Kinder unter drei Jahren (U3 – Krippe) erfolgt jeweils 6 Monate vor Wunschaufnahmetermin. In die Bedarfsplanung fallen alle unter Punkt 3.2 aufgeführten Kitas. Zwischen den freien Trägern und der Stadt Tettnang bestehen Verträ- ge/Vereinbarungen über den Betrieb und die Förderung der Kindertagesstätten. Für die kath. Einrichtungen gilt, dass Kinder, die nicht in Tettnang wohnen jedoch zum jeweiligen Kirchengemeindebezirk gehören, wie Tettnanger Kinder bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. 3.2 Kindertagesstätten in Tettnang Eine Kindertagesstätte gilt als Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter bis zum Schuleintritt. Dabei werden zwei Grundformen unterschieden. Die Krippe und der Kindergarten. Tettnang bietet die Möglichkeit, in der Krippe Kinder im Alter ab einem Jahr bis zum dritten Lebensjahr zu betreuen. In Notfällen (siehe Aufnahmekriterien zur Platzvergabe) besteht die Möglichkeit, in der St. Gallus – Kita, im Oberhof sowie im Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 10 Kinderhaus Kinder unter einem Jahr in die Krippe aufzunehmen. In Ausnahmefällen kann das VAUDE Kinderhaus Kinder ab 6 Monaten betreuen. Im Kindergarten gibt es zudem zwei Varianten der Alterszusammensetzung. In der Regel nimmt jede Einrichtung Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt auf. Eine weitere Möglichkeit bieten die sogenannten altersgemischten Gruppen (AM). Hier handelt es sich um Kindergartengruppen, die Kinder ab zwei Jahren aufnehmen können. Die Anzahl ist begrenzt auf unter die Hälfte der Mindestgruppengröße. Jedoch kann das AM –Gruppen- Angebot im Moment kaum angeboten werden, da die Plätze von Kindern ab drei Jahren vorzugsweise belegt werden. Zu beach- ten ist hierbei auch, dass ein AM-Kind unter 3 Jahren zwei Plätze beansprucht. Jede Kita benötigt eine Betriebserlaubnis, die beim KVJS beantragt und von die- sem unter bestimmten Bedingungen bzw. Voraussetzungen genehmigt wird. Unter Angabe der Betreuungsbausteine, der Öffnungszeiten, der personellen Besetzung usw. sowie der Konzeption erteilt der KVJS die Zulassung für den Kitabetrieb. Die Konzeption erstellt die Kita-Leitung sowie das päd. Personal in Zusammenarbeit mit dem Träger. Alle Konzeptionen basieren auf einem pädagogischen Konzept. Grundsätzlich bilden, erziehen und betreuen päd. Fachkräfte in allen Einrichtun- gen Kinder entweder in einzelnen zugeordneten Gruppen (geschlossenes Kon- zept), ohne zugeordnete Gruppen (offenes Konzept) oder in Stammgruppen, die sich zu bestimmten Zeiten treffen (teiloffenes Konzept). Wiederum finden sich diese einzelnen Definitionen in der jeweiligen Kita-Konzeption wieder. Um ein bedarfsgerechtes Angebot zu bieten, gibt es vielseitige Betreuungsbau- steine, Mischformen sowie unterschiedliche Öffnungszeiten (siehe Anhang). In Tettnang sind Bausteine von Ganztagesbetreuung mit 50 bzw. 46 Stunden (GT 50/ GT 46), über verlängerte Öffnungszeiten mit 34 Stunden (VÖ 34) oder 30 Stunden (VÖ 30) bis zur Regelbetreuung mit Vor- und Nachmittagsbetreuung (RG) wählbar. In den GT Formen sowie bei VÖ 34 wird ein Mittagessen in den Einrichtungen an- geboten. Bei VÖ 30 gibt es teilweise ebenfalls das Essensangebot. Im Bereich der Krippen wird dies vom KVJS sogar empfohlen. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 11 3.2.1 Kirchliche Einrichtungen 3.2.1.1 Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt Tettnang Entstehungsgeschichte: 1938 wurde in der Bahnhofstraße 14 der NSV- Kinder- garten durch die Nationalsozialistische Volkspartei er- öffnet. 1945, nach Kriegsende kam der Kindergarten in die Obhut der katholischen Kirchengemeinde unter dem Namen „ St. Gallus“. 1960 baute die Kirchenge- meinde St. Gallus hinter dem Backsteinhaus einen zweigruppigen Kindergarten. Ab 1975 war dann auch dieser Kindergarten zu klein – auf der Wartliste standen jährlich mindestens 25 Kinder - und die Kirchengemeinde baute in Kooperation mit der Stadt neben dem Pfarrhaus einen neuen Kindergarten. Der viergruppige Kindergarten St. Gallus in der Wilhelm- straße 13 wurde dann am 02. November 1983 eröffnet. 2010/ 2011 wurde angebaut und der Kindergarten St. Gallus um zwei zusätzliche Gruppen zu einer Kindertagesstätte erweitert. Leitung: Frau Dimmler Öffnungszeiten: RG: Mo – Fr. 07.45 – 12.30 Uhr, Mi + Do. 13.45 – 17.00 Uhr VÖ 30 h Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr VÖ 34h: Mo – Do. 07.00 – 14.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.30 Uhr GT 46h: Mo – Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 2 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt RG 1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt VÖ 30 1 Gr. für Ki. Von 3 – Schuleintritt VÖ 34,5 1 AM Gr. für Ki. von 2 Jahren bis Schuleintritt GT 46 1 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren VÖ 30; VÖ 34; GT 46 Konzept: Im Ü 3 Bereich wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Die U 3 Gruppe sowie die altersgemischte Gruppe werden nach dem geschlossenen Konzept geleitet. Besonderheiten: Die Kita beteiligte sich fünf Jahre lang am Projekt „Frühe Chancen“ und qualifizierte sich zudem seit 2015 als Sprach-Kita. Außerdem zertifizierte sich die Einrichtung zum „Haus der kleinen Forscher“. Zudem entwickelte die Tageseinrichtung ein eigenstän- diges religionspädagogisches Konzept als Grundlage ihrer Auftragserfüllung zur Bil- dung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 12 3.2.1.2 Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt Tettnang Entstehungsgeschichte: Die Loreto Kindertagesstätte hat eine sehr lange Tradition. Den Grundstock für den ersten Kindergarten in ganz Tettnang wurde Mitte des 19. Jahrhunderts von Königin Pauline von Württemberg gelegt; sie stiftete um 1850 1.900 Mark für den Bau eines Kindergartens. Dieser wurde 1879 im ausgebauten St.-Loreto-Mesnerhaus mit 52 Kin- dern (in einer Gruppe) eingerichtet und von Ordensschwestern des Klosters Reute geleitet. 1960 wurde der Kindergarten erweitert und stand dann Kindern beider Konfessionen zur Verfügung. 1990 wurde der Kindergarten saniert. Im Januar 2020 zogen die Kinder der Kita Loreto übergangsweise in die neu errichtete Einrichtung „Schäferhof“. Die bisherige Kita Loreto wird noch in diesem Jahr ab- gerissen und auf dem Platz entsteht eine neue fünf- gruppige Einrichtung. Bis ca. im Jahr 2022 soll der Bau der Loreto-Kita fertig gestellt sein und wieder von den „Loreto-Kindern“ bezogen werden. Seinen Namen erhielt der Kindergarten von der angrenzenden Loretokapelle, die wiederum nach einem kleinen Ort in der italienischen Provinz Ancona benannt ist. In diesem Loreto steht eine Wallfahrtskirche (1468), die Vorbild für die hiesige Kapelle war. Leitung: Frau Gawenda Öffnungszeiten ab 2020 im Gebäude Schäferhof RG: Mo – Fr. 07.45 – 12.45 Uhr VÖ 30 Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr VÖ 34 Mo – Do. 07.40 – 14.40 Uhr; oder 07.00 – 14.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.30 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.30 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 3 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt RG/VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46,5 2 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46,5 Konzept In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Die katholische Tageseinrichtung entwickelte ein eigenständiges religionspädagogi- sches Konzept als Grundlage ihrer Auftragserfüllung zur Bildung, Erziehung und Be- treuung von Kindern. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 13 3.2.1.3 Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther in der Kernstadt Tettnang Entstehungsgeschichte: Am 04. Juli 1961 beschloss der Kirchengemeinderat den Neubau eines evangeli- schen Kindergartens. Nachdem die Stadt Tettnang die Baugenehmigung erteilt hat- te, begann der Bau allerdings erst im August 1965. Der zunächst eingruppige Kinder- garten konnte im Februar 1967 bezogen werden. Der darauf folgende Bau im Oktober 1990 einer zwei- ten Gruppe konnte im Februar mit einem gebühren- den Fest eingeweiht werden. Ein neues Großprojekt begann im April 2011. Der Kir- chengemeinderat und die Stadt Tettnang beschlos- sen den Bau einer Kinderkrippe, die im November 2011 die ersten Kinder begrüßen konnte. Nun ist der Martin Luther Kindergarten eine dreigruppige Einrichtung mit vielen ver- schiedenen Betreuungsbausteinen. Leitung: Frau Vogler Öffnungszeiten: RG Mo – Do. 07.30 – 12.30 Uhr; Fr. 7.30 – 12.15 Uhr VÖ 30 Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr VÖ 34 Mo – Do. 07.00 – 14.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr oder Mo – Do. 07.30 – 14.30 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt RG/VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46 1 Gr. für Ki. von 2 Jahren bis Schuleintritt RG/ VÖ 30 1 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren RG/VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46 Konzept In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Zertifiziert nach dem ev. Gütesiegel BETA – Qualitätsmanagement Be-Ki-Zertifizierung (Bewusste Kinderernährung) Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 14 3.2.1.4 Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler Entstehungsgeschichte: Der kath. Kindergarten Hiltensweiler war ab 1938 in der Dorfstraße 19 angesiedelt. 1995 übernahm eine Erzieherin die Kindergartenleitung von den Franziskanerinnen und im Nachbarhaus entstand eine zweite Gruppe, die nach einem Umbau 2006 beide wieder unter einem Dach untergebracht wurden. 2013 entstand in der Grundschule Hiltensweiler in der Ritter-Arnold-Straße 15 eine Krippengruppe und 2016 zog der gesamte Kiga in das ehemalige Schulgebäude, dessen Grundschüler 2016 in die Laimnauer Argentalschule umzo- gen. 2018 wurde eine weitere Krippengruppe eingerichtet. Leitung: Frau Wölfle Öffnungszeiten: RG Mo – Fr. 07.45 – 12.45 Uhr; Di. u. Do 14.00 – 16.30 Uhr VÖ 30 Mo – Fr. 07.15 – 13.15 Uhr GT an 2 Tagen Mo, Mi. Fr. 07.15 Uhr – 13.15 Uhr; Di u. Do 07.15 – 16.30 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 2 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt RG/VÖ 30/ / GT 2 Tage 2 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren VÖ 30/ GT 2 Tage Konzept In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Zertifiziert für Qualitätsstandards für Freiwilligendienste QM – Qualifikation der Kita-Leitung Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 15 3.2.1.5 Kath. Kindertagesstätte St. Margaretha in Obereisenbach Entstehungsgeschichte: Im Jahr 1968 wurde der Kindergarten eingeweiht, dennoch bezog diesen zunächst eine Schulklasse, da in der Grundschule zur damaligen Zeit zu we- nig Klassenzimmer zur Verfügung standen. 1969 begann der Betrieb mit einer Kindergarten- gruppe. Im Jahr 1999 wurde an den Kindergarten angebaut und eine weitere Gruppe entstand. Im Jahr 2014 wurde aus der zweiten Kindergarten- gruppe eine Krippengruppe. Leitung: Frau Johler Öffnungszeiten: VÖ 30 Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt VÖ 30 1 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren VÖ 30 Konzept In der Kita wird nach dem geschlossenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Die „kleine“ Kita kann in ihrer familiären Atmosphäre ihre pädagogische Arbeit durch die enge Kooperation zwischen U3 und Ü3 vernetzen. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 16 3.2.1.6 Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach Entstehungsgeschichte: 1931 wurde der Kindergarten St. Georg im Haus der Schwesternstation ins Leben ge- rufen. 1934 wurde im Zuge des neuen Schwes- ternhauses der Kindergarten neu gebaut. Die Ein- weihung fand im Oktober 1934 statt. Kinder ab dem vierten Lebensjahr besuchten damals die Einrichtung. Im Jahre 1965 erfolgte die Renovie- rung und der Umbau und Platz entstand für ca. 30 Kinder. Aus Platzgründen zog dann der Kiga 1970 in das leerstehende Schulgebäude am Ortsrand von Krumbach. Schwester Hedwig betreute dort 40 Kinder. 1985 zogen sich die Schwestern aus dem Gebäu- de zurück und päd. Fachkräfte übernahmen den Kindergarten. 1995 erfolgte die Erweiterung der Einrichtung mit einer zweiten Kindergartengruppe in den bestehenden Räumlichkeiten. In den letzten Jahren erfolgten kleine Renovierungsarbeiten. Im Jahre 2020 soll nun die WC Anlage bedarfsgerecht erneuert werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, in der Kita AM Gruppen einzurichten. Leitung: Frau Hagelstein Öffnungszeiten: RG Mo. – Fr. 07.30 – 12.20; Di u. Do. 14.00 – 17.00 Uhr VÖ 30 Mo, Mi, Fr. 07.00 – 13.00 Uhr Di u. Do. 7.30 – 12.20 Uhr und Di oder Do. 14.00 – 17.00 Uhr GT Di u. Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr Mo, Fr. siehe RG oder VÖ Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt RG 1 AM für Ki von 2 Jahren – Schuleintritt GT 2 Tage/ VÖ/ RG (diese Gruppe kann im Moment bis der Umbau vollzogen wurde nicht mit Kinder un- ter drei Jahren belegt werden. Das Gesundheitsamt schreibt hier klare Regelungen zur Anzahl von Toiletten sowie zu Wickelbereichen vor). Konzept In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Qualitätsmanagement der kath. Einrichtungen Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 17 3.2.1.7 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau Entstehungsgeschichte: Der zweigruppige Kindergarten St. Maria befindet sich nach umfangreicher Renovierung seit 1996 im denkmalgeschützten ehemaligen Schwesternhaus. Das tatsächliche Baujahr dieses Hauses ist unbe- kannt – vermutet wird aber, dass sein Ursprung bis ins Spätmittelalter zurückreicht. 1919 wurden im Haus eine Schwesternstation und eine Kinderschule einge- richtet und 1959 wurde nebenan ein eigener Kin- dergarten fertig gestellt. Leitung: Frau Schubert Öffnungszeiten: RG Mo. – Fr. 07.30 – 12.30; Di u. Do. 14.00 – 16.30 Uhr VÖ 30 Mo, Fr. 07.30 – 12.30 Uhr Di, Mi, Do. 7.00 – 13.00 Uhr Di oder Do. 14.30 – 16.30 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt RG 1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt VÖ. Konzept: In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Qualitätsmanagement der kath. Einrichtungen sowie zertifiziert zum „Haus der kleinen Forscher“. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 18 3.2.2 Freier Träger VAUDE Kinderhaus Entstehungsgeschichte: Das 2001 eröffnete Kinderhaus der Firma VAUDE in Obereisenbach bietet Platz für Kinder der VAUDE Mitarbeitenden sowie für die Kinder aus der umliegenden Umgebung. Bis zur Einführung der Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule vor Ort wurde auch dieser Baustein vom Kinderhaus für die Schulkinder aus Oberei- senbach übernommen. Die Finanzierung erfolgte bis zum Vertragsab- schluss durch einen Personalkostenzuschuss der Stadt Tettnang, den Rest trug VAUDE. Im Oktober 2006 wurde das Kinderhaus um eine zusätzliche Krippengruppe erweitert. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Tettnang wurde 2014 in einem gemeinsamen Ver- trag gefestigt, dadurch ergab sich auch ein neues Finanzierungsmodell. Nach einem Brand mit Wasserschaden wurde das Kinderhaus 2015 neu aufgebaut, seit 2015 wird das Mittagessen von der firmeneigenen Biokantine geliefert. Leitung: Frau Roth Öffnungszeiten: RG Mo. – Do. 07.00 – 12.30; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr VÖ 30 Mo - Fr. 07.00 – 13.00 Uhr GT Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 AM Gr. für Ki. von 1 – 10 Jahren RG/ VÖ 30/ GT 1 U 3 GR. für Ki. von 6 Monaten – 3 Jahren VÖ30 Konzept Es bestehen zwei unterschiedliche Raumaufteilungen. Ein Gruppenraum grenzt an Funktionsräume. Daher kann diese Form zum teiloffenen Konzept gezählt werden. Die zweite U3 Gruppe arbeitet nach dem geschlossenen Konzept. Besonderheiten: Die Einrichtung zertifizierte sich durch die Hertie Stiftung „Beruf und Familie 2001“. Sie setzt ihren Schwerpunkt auf Natur und Bewegung. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 19 3.2.3 Städtische Einrichtungen 3.2.3.1 Kindertagesstätte Kernstadt: Kinderhaus Entstehungsgeschichte: Das Josefine Kramer Haus wurde 2014 von der Kin- dertagesstätte bezogen. Es beherbergt zudem das Familienzentrum Spatzennest e. V., den Familientreff, verschiedene Gruppen und die Tagespflegestelle. Außerdem befindet sich in den Räumen ein „Kon- taktkaffee“ für alle Menschen in Tettnang, um sich zu treffen, auszutauschen und Zeit zu genießen. Den Namen verdankt die Einrichtung Frau Josefine Kramer (1926 – 1994), die in Tettnang als Psychologin und Heilpädagogin tätig war. Leitung: Frau Bentele Öffnungszeiten: RG Mo. – Do. 07.45 – 12.30; Fr. 07.30 – 12.30 Uhr; Di u. Do. 14.00 – 17.00 Uhr VÖ 30 Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr VÖ 34 Mo. – Do. 07.00 –14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr GT 50 Mo. – Do. 07.00 – 17.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt RG/ VÖ 30/ VÖ 34/ GT 50 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt RG/ VÖ 30/ VÖ 34/ GT 46 1 U 3 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren VÖ30/ VÖ 34/ GT 50 1 U 3 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren VÖ30/ VÖ 34/ GT 46 1 U 3 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren VÖ30 Konzept In den altersgemischten Gruppen wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Jedoch können aus Platzmangel in der Kernstadt für Ü3 Kinder nur selten Kinder ab 2 Jahren in die Gruppen aufgenommen werden. Die U3 Gruppe werden nach dem geschlossenen Konzept geleitet. Besonderheiten: In dieser Einrichtung verbinden sich unterschiedliche Angebote für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie bietet eine zentrale Anlaufstelle für Personen- sorgeberechtigte. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 20 3.2.3.2 Kindertagesstätte Kernstadt: Oberhof Entstehungsgeschichte: Der Kindergarten wurde 1974 als dreigruppiger Regelkindergarten eröffnet. Auf Grund rückläu- figer Kinderzahlen wurde 2003 eine Gruppe ge- schlossen. Diese wurde 2007 umgebaut und zu einer Krippengruppe umgestaltet, so dass im Jahre 2007 die erste Krippengruppe in Tettnang eröffnete. Danach baute die Stadt Tettnang 2013 angren- zend zum bestehenden Kindergarten eine sechsgruppige zweistöckige Einrichtung. Es ent- standen drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren und drei Gruppen für Kinder über drei Jahren. In diesem Zuge änderte sich ebenfalls das Betreuungsangebot und die ersten Ganztagesplätze für Kindergartenkinder wurden geschaffen. Das „alte“ Ge- bäude des Kindergartens wurde teilweise abgerissen sowie in einen Schuppen für Gartengeräte und Gartenspielgeräte umgestaltet. Leitung: Frau Lehmann Öffnungszeiten: RG Mo. – Do. 07.30 – 12.30; Di. 14.00 – 16.00 Uhr; Do. 14.00 – 17.00 Uhr VÖ 30 Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr VÖ 34 Mo. – Do. 07.00 –14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt RG/ VÖ 30 1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt RG/ VÖ 30/ VÖ 34/ GT 46 1 AM GR. für Ki. von 2 – Schuleintritt RG/ VÖ30/ VÖ 34/ GT 46 1 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren GT 46 1 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren VÖ 34 1 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren VÖ30 Konzept In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Fortbildung zu „EMIL“. Im Moment Zertifizierung zu „Haus der kleinen Forscher“. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 21 3.2.3.3 Kindertagesstätte Kernstadt: Ramsbach Entstehungsgeschichte: Der Ramsbach-Kindergarten wurde 1994 als dreizü- gige frühpädagogische Einrichtung erbaut. Im Hin- blick auf den Rechtsanspruch im Jahre 1998 reagier- te die Stadt Tettnang und änderte die Betriebser- laubnis. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Kita als al- tersgemischte Einrichtung geführt. Der Kindergarten besticht durch seine überschauba- re und heimelige Atmosphäre. Die zentrale Lage ermöglicht -abhängig vom Thema- den pädagogischen Fachkräften und Kindern unterschiedlichste Exkursionen im Umfeld. Leitung: Frau Karaca Öffnungszeiten: RG Mo. – Do. 07.30 – 12.15; Di. Und Do. 14.00 – 17.00 Uhr; Fr. 07.30 – 12.30 Uhr VÖ 30 Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr VÖ 34 Mo. – Do.07.00 – 14.00 Uhr;oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr.07.00 Uhr – 13.00 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt RG 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt VÖ 30/ VÖ 34 1 AM GR. für Ki. von 2 – Schuleintritt GT 46 Konzept In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Fortbildung zu „EMIL“ sowie zertifiziert zum „Haus der kleinen Forscher“. Zudem im Pro- jekt „Gartenland in Kinderhand“ bei der IHK. Alle pädagogischen Fachkräfte sind Mentoren zur Ausbildung für päd. Fachkräfte. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 22 3.2.3.4 Kindertagesstätte in Bürgermoos Entstehungsgeschichte: 1993 wurde der Kindergarten Bürgermoos mit zwei Kinder- gartengruppen eröffnet. 2010 erfolgte eine Erweiterung an das bestehende Gebäude um weitere zwei Gruppen. Seither stehen drei Kindergartengruppen und eine Krippen- gruppe zur Verfügung. Mit der Erweiterung 2010 wurde auch das Betreuungsangebot im Kindergarten auf GT50 und in der Krippe auf GT46 erweitert und bietet den Fami- lien somit viel Flexibilität. Leitung: Frau Sprenger Öffnungszeiten: RG Mo. – Do. 07.45 – 12.30; Di. Und Do. 14.00 – 17.00 Uhr; VÖ 30 Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr VÖ 34 Mo. – Do. 07.00- 14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr GT 50 Mo – Fr. 07.00 – 17.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt RG/ VÖ 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt GT 50 1 AM GR. für Ki. von 2 – Schuleintritt GT 46/ VÖ / RG 1 U3 Gr. für Ki von 1 – 3 Jahren GT 46 Konzept In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Fortbildung zu „EMIL“ aller pädagogischen Fachkräfte im Kindergartenbereich. Wei- terbildung (BFQ) für Kinder unter drei Jahren. Außerdem arbeiten Europa- Erzieherin- nen in der Einrichtung. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 23 3.2.3.5 Kindertagesstätte in Kau Entstehungsgeschichte: Der zweigruppige Kindergarten wurde 1973 eröffnet. Als hinterm „Ranken“ ein neues Baugebiet mit Einfa- milienhäusern entstand, reichten die Plätze im Kin- dergarten Kau nicht mehr aus. Bei der Planung der Erweiterung wurden verschiede- ne Variationen überlegt und die Idee des damaligen Ortsvorstehers Konrad Wolf umgesetzt. So wurde der Kindergarten 2001 in Holzständerbauweise um eine Gruppe erweitert. Seit dem Umbau wird das Betreuungsangebot bis zum heutigen Tage stetig erweitert, so dass der ehemalige zweigruppige Regelkindergarten heute als dreigruppige Ganztageskindertagesstätte den Eltern zur Verfügung steht Leitung: Frau Agbon Öffnungszeiten: RG Mo. – Do. 07.45 – 12.30; Di. Und Do. 14.00 – 17.00 Uhr; Fr. 07.30 – 12.30 Uhr VÖ 30 Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr VÖ 34 Mo. – Do. 07.00- 14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr GT 46 Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 2 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt RG/ VÖ 1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt GT 46 /RG Konzept In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Besonderheiten: Fortbildungen der päd. Fachkräfte im Bereich Kinderturnen und „Bildung von Anfang an“ für U3 Kinder. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 24 3.2.3.6 Kindertagesstätte im Wald: Natur- und Bewegungs-Kiga Entstehungsgeschichte: Ehemalige Eltern aus dem Spatzennest wünschten sich 1995 für ihre Kinder eine weitere Art der Kin- derbetreuung in Tettnang. Sie hatten davon ge- hört, dass es in Schweden Waldkindergärten gibt und machten sich auf den Weg, mehr darüber zu erfahren. In Wilhelmsdorf gab es zu dieser Zeit bereits einen Waldkindergarten, mit diesem nahmen sie darauf- hin Kontakt auf. Alles, was sie dort erfuhren, bestä- tigte sie in ihrem Wunsch nach der Gründung eines eigenen Waldkindergartens. Da- raufhin gründeten die engagierten und interessierten Eltern einen Verein und wand- ten sich an die Stadt Tettnang. Mit Unterstützung der Stadt Tettnang wurde 1997 der Natur- und Bewegungskindergarten Tettnang e.V. gegründet. Der Kindergarten wurde im Januar 2020 in die Trägerschaft der Stadt Tettnang über- geben. Diese führt ihn als eingruppige Einrichtung weiter. Leitung: Frau Hoppe Öffnungszeiten: VÖ 30 Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS 1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt VÖ 30 Konzept Der Natur- und Bewegungskindergarten arbeitet auf den Grundlagen der Waldpä- dagogik. Besonderheiten: Ein Teil der päd .Fachkräfte besitzt das Zertifikat zur Wildnispädagogin. Außerdem sind die päd. Fachkräfte zum Thema gewaltfreie Kommunikation weitergebildet. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 25 4. Bestandsaufnahme Kindertagesstätten 2019/2020 4.1 Kirchlichen Einrichtungen 4.1.1 Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt Gesamtsumme Gesamtsumme Ü 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Ü3 Plätze Ü3 Plätze RG 25 (27) 27 RG 25 (27) 27 VÖ 22 (25) 24 VÖ 22 (25) 24 94 (104) 102 Ü3 /U3 Plätze laut Vorhandene belegte Betriebserlaubnis: Plätze Plätze AM GT 46 20 20 20 20 Gesamtsumme Gesamtsumme U 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze Zeitgemischt 10 10 10 10 In dieser Kita warten 2 Kinder, die bereits in der Kita aufgenommen sind, auf einen GT 46 Platz. In den Regel- sowie verlängerten Öffnungszeitengruppen sind die Notplätze belegt. Es werden Überlegungen vorgenommen, die Betriebserlaubnis auf zeitgemischte Gruppen umzustellen. In Kooperation mit dem KVJS finden hier bereits genauere Pla- nungen statt. Der Werkraum im Untergeschoss konnte seit September 2019 ebenfalls in Betrieb ge- nommen werden, da die Brandschutz- sowie Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 26 4.1.2 Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt Von September 2019 – Januar 2020 Gesamtsumme Ü 3 Plätze laut Vorhandene Gesamtsumme belegte Plätze vorhandener Betriebserlaubnis: Plätze belegte Ü3 Plätze Ü3 Plätze VÖ 21 (24) 21 VÖ 21 (24) 21 RG 25 (28) 25 67 (76) 67 Von Februar 2020 – August 2020 Gesamtsumme vorhan- Gesamtsumme be- Ü 3 Plätze laut Vorhandene belegte dener legter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Ü3 Plätze Ü3 Plätze Zeitgemischt 22 (25) 25 GT 46 /VÖ/ RG Zeitgemischt 22 (25) 25 GT 46 /VÖ/ RG Zeitgemischt 22 (25) 25 GT 46 /VÖ/ RG 66 (75) 75 Gesamtsumme vorhan- Gesamtsumme be- U 3 Plätze laut Vorhandene belegte dener legter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze GT 10 9 VÖ 10 9 20 18 Die Loreto-Kita zog im Januar 2020 in den Neubau Schäferhof und wird dort ca. zwei Jahre bleiben. Die geplante Erweiterung zu GT 46 und U3 Plätzen konnte schon um- gesetzt werden. Es sind alle Notplätze belegt. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 27 4.1.3 Ev. Kindertagesstätte Martin – Luther in der Kernstadt Gesamtsumme Gesamtsumme Ü 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Ü3 Plätze Ü3 Plätze Zeitgemischt 20 20 20 20 GT 46/VÖ / RG Ü3 /U3 Plätze laut Be- Vorhandene belegte triebserlaubnis: Plätze Plätze AM VÖ /RG (AM wird im Moment 22 (25) 25 25 25 nicht ausgeführt) Gesamtsumme Gesamtsumme U 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze Zeitgemischt 10 10 10 10 Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 28 4.1.4 Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler Gesamtsumme Gesamtsumme Ü 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Ü3 Plätze Ü3 Plätze Zeitgemischt 22 (25) 27 22 (25) 27 VÖ/ RG Ü3 /U3 Plätze laut Vorhandene belegte Betriebserlaubnis: Plätze Plätze AM Zeitgemischt 20 20 20 20 GT/ VÖ / RG Gesamtsumme Gesamtsumme U 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze VÖ 10 10 VÖ / GT 10 10 20 20 Die Kita Hiltensweiler erhielt eine Sondergenehmigung durch den KVJS zur Überbele- gung von zwei Plätzen bis zum Ende des Kita-Jahres 2019/2020. Diese Überbelegung entstand, da die Betreuungsform von VÖ auf GT erweitert wurde und sich die Platz- zahl dadurch um zwei reduzierte. Die Zusagen für die Plätze wurden jedoch vor der Änderung an die Personensorgeberechtigten erteilt. Bisher bietet die Kita als Ganztagesangebot die Tage Dienstag und Donnerstag an. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 29 4.1.5 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Obereisenbach Ü3 /U3 Plätze laut Be- Vorhandene belegte triebserlaubnis: Plätze Plätze AM VÖ 30 22 22 22 22 Gesamtsumme Gesamtsumme U 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze Zeitgemischt 10 10 10 10 wird nach VÖ geführt In der Kita Obereisenbach wird 2020 der Fußbodenbelag im U3 Bereich wärmege- dämmt und in diesem Zuge erneuert. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 30 4.1.6 Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach Gesamtsumme Gesamtsumme Ü 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Ü3 Plätze Ü3 Plätze RG 25 (28) 17 25 (28) 17 Ü3 /U3 Plätze laut Vorhandene belegte Betriebserlaubnis: Plätze Plätze AM Zeitgemischt 20 20 20 20 GT/ VÖ /RG In der Kita Krumbach werden 2 Tage GT am Dienstag und Donnerstag angebo- ten. Im Moment können keine Kinder unter drei Jahren in der Kita aufgenommen werden, da die Sanitäranlagen hierfür noch angepasst werden müssen. Es soll zudem überprüft werden, ob das derzeit leerstehende Untergeschoss für Räumlichkeiten im Kitabereich genutzt werden kann. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 31 4.1.7 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau Gesamtsumme Gesamtsumme Ü 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Ü3 Plätze Ü3 Plätze VÖ 22 (25) 17 RG 25 (28) 17 47 (53) 34 Wie schon in den letzten Jahren aufgezeigt, sind Plätze in der Kita Laimnau frei, obwohl laut vorliegenden Kinderzahlen der Ortschaft Langnau diese voll belegt sein müssten. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 32 4.2 VAUDE-Kinderhaus Ü3 /U3 Plätze laut Vorhandene belegte Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Sonderform AM Zeitgemischt 18 18 18 18 GT / VÖ /RG Gesamtsumme Gesamtsumme U 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze Zeitgemischt 10 10 10 10 wird nach VÖ geführt Im VAUDE-Kinderhaus sind ebenfalls Kinder von Mitarbeitenden untergebracht, die nicht zwingend in der Ortschaft Tannau wohnhaft sind. Es stehen der Stadt Tettnang lediglich 75% der Plätze für die Platzvergabe zur Verfügung. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021 33 4.3 Städtische Einrichtungen 4.3.1 Kindertagesstätte Kinderhaus Ü3 /U3 Plätze laut Vorhandene belegte Betriebserlaubnis: Plätze Plätze Sonderform AM GT 50 20 20 AM GT 46 20 20 40 40 Gesamtsumme Gesamtsumme U 3 Plätze laut Vorhandene belegte vorhandener belegter Betriebserlaubnis: Plätze Plätze U3 Plätze U3 Plätze GT 50 10 10 GT 46 10 10 VÖ 10 10 30 30 Die Bausteine in den AM-Gruppen werden ebenfalls mit VÖ und RG belegt. Vor al- lem der Baustein VÖ 34 wird stark nachgefragt. Es kommt verstärkt vor, dass bei Wechsel in den Kindergarten (Ü 3) kein Verbleib in der Einrichtung möglich ist. Da die Kinder im Kindergarten bis zu 4 Jahren bleiben und in der Krippe bis zu 2 Jahren, ist die Platzkapazität in den Ü 3 Gruppen be- schränkt. Stadtverwaltung Tettnang Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
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