Kinderbetreuung in Tettnang Bedarfsplanung 2020/2021 Fortschreibung - Stadt Tettnang

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Kinderbetreuung in Tettnang Bedarfsplanung 2020/2021 Fortschreibung - Stadt Tettnang
Kinderbetreuung in Tettnang
 Bedarfsplanung 2020/2021
            Fortschreibung

            Fachbereich Familie Bildung & Betreuung

   Iris Baader, Patricia Hawel, Ursula Käppeler, Anette Hospach

                                                             Stand: 12.03.2020
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Bedarfsplanung 2020/2021                        2

Inhaltsangabe
1.      Gesetze und Vorschriften......................................................................................................... 6

2.      Regelungen und Gemeinderatsbeschlüsse in Tettnang ................................................ 7

3.      Vorstellung der Kindertagesstätten ....................................................................................... 9

     3.1      Allgemeine Informationen ............................................................................................... 9

     3.2      Kindertagesstätten in Tettnang ..................................................................................... 9

     3.2.1 Kirchliche Einrichtungen ................................................................................................. 11

     3.2.1.1         Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt Tettnang ...................... 11

     3.2.1.2         Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt Tettnang ........................... 12

     3.2.1.3         Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther in der Kernstadt Tettnang .................. 13

     3.2.1.4         Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler ............................................ 14

     3.2.1.5         Kath. Kindertagesstätte St. Margaretha in Obereisenbach ........................ 15

     3.2.1.6         Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach ............................................. 16

     3.2.1.7         Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau .................................................. 17

     3.2.2 Freier Träger VAUDE Kinderhaus................................................................................... 18

     3.2.3 Städtische Einrichtungen ............................................................................................... 19

     3.2.3.1         Kindertagesstätte Kernstadt: Kinderhaus .......................................................... 19

     3.2.3.2         Kindertagesstätte Kernstadt: Oberhof ............................................................... 20

     3.2.3.3         Kindertagesstätte Kernstadt: Ramsbach........................................................... 21

     3.2.3.4         Kindertagesstätte in Bürgermoos ......................................................................... 22

     3.2.3.5         Kindertagesstätte in Kau ........................................................................................ 23

     3.2.3.6         Kindertagesstätte im Wald: Natur- und Bewegungs-Kiga ............................ 24

4.      Bestandsaufnahme Kindertagesstätten 2019/2020 ....................................................... 25

4.1        Kirchlichen Einrichtungen................................................................................................... 25

4.1.1         Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt ................................................ 25

4.1.2         Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt ..................................................... 26

4.1.3         Ev. Kindertagesstätte Martin – Luther in der Kernstadt .......................................... 27

4.1.4         Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler .................................................... 28

4.1.5         Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Obereisenbach ............................................ 29

Stadtverwaltung Tettnang                                                                 Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
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Bedarfsplanung 2020/2021                          3

4.1.6      Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach ..................................................... 30

4.1.7      Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau .......................................................... 31

4.2     VAUDE-Kinderhaus ............................................................................................................... 32

4.3     Städtische Einrichtungen ................................................................................................... 33

4.3.1      Kindertagesstätte Kinderhaus ....................................................................................... 33

4.3.2      Kindertagesstätte Oberhof............................................................................................ 34

4.3.3      Kindertagesstätte Ramsbach ....................................................................................... 35

4.3.4      Kindertagesstätte Bürgermoos ..................................................................................... 36

4.3.5      Kindertagesstätte Kau .................................................................................................... 37

4.3.6      Natur – und Bewegungskindergarten ........................................................................ 38

4.4     Gesamtübersicht .................................................................................................................. 39

4.4.1      Kindertagesstätten Gruppen ........................................................................................ 39

4.4.2      Kindertagesstätten vorhandene und belegte Plätze ............................................ 40

4.5     Bestand-Statistiken nach Geburten- bzw. Kinderzahlen ........................................... 42

4.5.1      Bestand-Statistische Erhebung Kernstadt .................................................................. 42

4.5.2      Bestands-Statistische Erhebung Kau/Bürgermoos .................................................. 44

4.5.3      Bestand-Statistische Erhebung Langnau (Laimnau/Hiltensweiler) ..................... 46

4.5.4      Bestand-Statistische Erhebung Tannau (Krumbach/Obereisenbach) ............. 48

4.6     Tagesbetreuung und sonstige Angebotsformen ........................................................ 50

  5.       Bedarfsermittlung ............................................................................................................. 51

5.1     Geplante Belegung 2020/2021 in den kirchlichen Einrichtungen .......................... 51

5.1.1      Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt ................................................ 52

5.1.2      Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt ..................................................... 53

5.1.3      Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther in der Kernstadt............................................. 53

5.1.4      Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler .................................................... 54

5.1.5      Kath. Kindertagesstätte in Laimnau ............................................................................ 54

5.1.6      Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Obereisenbach ............................................ 55

Stadtverwaltung Tettnang                                                                 Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
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5.1.7     Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach ..................................................... 55

5.2     Geplante Belegung 2020/2021des VAUDE Kinderhaus ............................................ 56

5.3     Geplante Belegung 2020/2021 in den städtischen Einrichtungen ........................ 56

5.3.1     Kindertagesstätte Kinderhaus ....................................................................................... 56

5.3.2     Kindertagesstätte Oberhof ............................................................................................ 56

5.3.3     Kindertagesstätte Ramsbach ....................................................................................... 57

5.3.4     Kindertagesstätte Bürgermoos ..................................................................................... 57

5.3.5     Kindertagesstätte Kau .................................................................................................... 57

5.3.6     Kindertagesstätte Natur- und Bewegungskindergarten ....................................... 58

5.4     Gesamtübersicht über geplante Platzvergabe Ü3 für 2020/2021 .......................... 59

5.5     Statistische Erhebung laut vorliegender Geburten- bzw. Kinderzahlen ............... 60

5.5.1     Aktuelle Zahlen in der Kernstadt .................................................................................. 60

5.5.2     Aktuelle Zahlen in Kau / Bürgermoos .......................................................................... 61

5.5.3     Aktuelle Zahlen in Langnau (Laimnau/Hiltensweiler) ............................................. 62

5.5.4     Aktuelle Zahlen in Tannau (Krumbach/ Obereisenbach) .................................... 63

5.5.5     Gesamtübersicht der Geburten- und Kinderzahlen .............................................. 64

5.6     Zusätzliche Faktoren zur Berücksichtigung von Kitaplätzen ..................................... 65

5.6.1     Inklusion ............................................................................................................................... 65

5.6.2     Vorausrechnung Bevölkerung und Infrastrukturnachfrage 2035........................ 66

5.6.3     Stichtagsregelung ............................................................................................................ 68

5.6.4     Personen mit Fluchthintergrund ................................................................................... 68

5.6.5     Zu- und Abwanderungen in Tettnang ...................................................................... 69

5.6.6     Kinder aus dem Kirchengemeindebezirk .................................................................. 69

5.7     Zusammenfassung Bedarfsermittlung für Kita-Plätze 2020/2021 ............................. 69

5.7.1     Gesamtübersicht für Ü3 .................................................................................................. 70

5.7.2     Gesamtübersicht U3 ........................................................................................................ 71

  6.      Fazit ...................................................................................................................................... 72

Stadtverwaltung Tettnang                                                                        Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
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6.1   Vorgeschlagene Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für
das Kita-Jahr 2020/21 ...................................................................................................................... 73

6.2       Änderungen und Erweiterungen der Betriebsformen Kita Jahr 2020/2021 ......... 78

   7.        Ausblick ............................................................................................................................... 79

   8.        Anhang ............................................................................................................................... 82

8.1        Bausteine und Kosten ........................................................................................................ 82

8.2       Aufnahmekriterien zur Platzvergabe .............................................................................. 84

Stadtverwaltung Tettnang                                                                         Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
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    1. Gesetze und Vorschriften
   Die Kommunen sind nach §3 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von
   Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
   (KiTaG) verpflichtet, eine Bedarfsplanung durchzuführen, um auf die im SGB VIII
   normierten Ziele der Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots hin-
   zuwirken. Die Kommune beteiligt die freien Träger an der Bedarfsplanung. Diese ist
   dem örtlichen Träger der freien Jugendhilfe, dem Kreisjugendamt anzuzeigen.

   Des Weiteren sind alle Träger verpflichtet den Schutzauftrag nach §8a SBG VIII zu
   berücksichtigen, was gerade für eine qualitative Bedarfsplanung ausschlagge-
   bend ist.

   Außerdem gibt es mehrere Gesetze und Vorschriften, die in einer Bedarfsplanung
   für frühkindliche Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Die Kindertages-
   stättenverordnung (KiTaVO) bietet, ebenso wie das Finanzausgleichsgesetz (FAG),
   das „Gute-Kita-Gesetz“ und der „Pakt für gute Bildung“ weitere Rahmenbedin-
   gungen.

   Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen
   Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen gilt zudem als Grundlage für
   frühkindliche Bildungseinrichtungen.

   Hilfen für die Bedarfsplanung können beim Kommunalverband für Jugend und So-
   ziales Baden-Württemberg (KVJS), bei den einzelnen Landesverbänden oder in
   den Kommunen erfragt werden. Die Bedarfsplanung besteht aus einer Bestands-
   aufnahme und einer Bedarfsermittlung.

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    2. Regelungen und Gemeinderatsbeschlüsse in Tettnang
     Der Stadt Tettnang ist die Qualität in den Kitas ein großes Anliegen. Daher gibt es
     zusätzliche Gemeinderatsbeschlüsse, die für den Kitabetrieb eine qualitative
     Verbesserung bringen. Diese wirken wiederum auf die Bedarfsplanung in finanzi-
     eller, personeller und qualitativer Richtung.

     Schon seit 2010 wurde die Leitungsfreistellung in Kitas in den Gremien diskutiert
     und mehrmals an die Gegebenheiten angepasst. So besteht für jede Kitaleitung
     eine Freistellung für Leitungsaufgaben. Bisher war die Regelung, dass 10% pro
     Gruppe für die ein- bis dreigruppigen Einrichtungen gerechnet werden. Durch
     das „Gute Kita Gesetz“ ist bei den ein- bis zweigruppigen Einrichtungen ab Ja-
     nuar 2020 nach zu justieren. Alle weiteren Einrichtungsleitungen verfügen über
     mehr Freistellung, als gesetzlich vorgesehen.

                                    Gesetzliche Freistel-      Leitungsfreistellung
             Gruppengröße
                                    lung seit 01.01.2020       der Stadt Tettnang

               Eine Gruppe                  15%                  15% (bisher 10%)

              Zwei Gruppen                  21%                  21% (bisher 20%)

              Drei Gruppen                  26%                          30%

              Vier Gruppen                  31%                          50%

              Fünf Gruppen                  36%                          75%

             Sechs Gruppen                  41%                         100%

     In großen Einrichtungen ab fünf Gruppen ist eine ständige stellvertretende päd.
     Fachkraft für die Kita-Leitung eingerichtet. Die o.g. Freistellung wird in Absprache
     zwischen Leitung und Stellvertretung aufgeteilt.

     Grundsätzlich werden alle päd. Fachkräfte einheitlich nach dem Tarifrecht in der
     Entgeltgruppe S 8a bezahlt, da nicht mehr nach Gruppenleitung und Zweitkraft
     unterschieden wird.

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     Ab dem ersten Krankheitstag einer päd. Fachkraft kann eine Krankheitsvertre-
     tung bestellt werden. Aus diesem Grund wurden für unsere 21 städtischen Grup-
     pen zwei Stellen als ständige Krankheitsvertretung ausgewiesen.

     Die Betriebserlaubnis in den meisten Kitas beinhaltet die Möglichkeit der Inklusion
     von Kindern mit Behinderung oder von Kindern mit drohender Behinderung. Für
     „Inklusionskinder“ werden nach den Richtwerten des KVJS mind. zwei Plätze be-
     legt und eine zusätzliche Kraft über die Integrationshilfe des Landratsamtes ge-
     währt. Daneben erhält jede Gruppe, die ein „Inklusionskind“ betreut, zusätzlich
     10% Personal.

     Ebenso beschloss der Gemeinderat am 18.04.2012 im Zuge des „Bauch-
     Gutachtens“ eine Erhöhung des Personals im U3 Krippenbereich. Hier kommt es
     auf die jeweilig beantragte Betreuungsform an.

     Um die Kitas als Bildungsstätten attraktiv zu gestalten werden PIA Auszubildende
     mit nur 10 % auf den Stellenschlüssel angerechnet. Auszubildende für den Beruf
     der Erzieherin/des Erziehers erhalten während der Praxisphase eine freiwillige
     Vergütung in Höhe von 200 € pro Monat.

     Zudem unterstützen Hauswirtschaftskräfte die päd. Fachkräfte während der Mitt-
     tagessenszeit. Bis 10 Essen täglich ist es möglich, eine Hauswirtschaftskraft für 1,5 h
     zu beschäftigen. Pro weitere 5 Essen steigt die Stundenzahl um jeweils 0,5 h an.

     Im Oktober 2007 rief die Stadt Tettnang den heilpädagogischen Fachdienst ins
     Leben. Dieser entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem trägerübergreifenden
     Fachdienst, den alle Kitas in Tettnang auf Anfrage in Anspruch nehmen können.
     Auf einem dafür selbständig entwickelten Konzept arbeiten heilpädagogische
     Fachkräfte in den verschiedensten Einrichtungen. Laut Beschlusslage wird pro
     Kindergartengruppe 0,05 Stellen (ca. 2 Std./Woche) und für Krippengruppen
     0,025 Stellen (ca. 1 Std./Woche) genehmigt.

     In den Kita-Jahren 2018/2019 bis 2020/2021 finden zudem vielseitige Module für
     die städtischen Kitas im Rahmen des Projekts „Gesunde Kitas in Tettnang“, das
     von der Technikerkrankenkasse finanziert wird, statt. Unter anderen nahmen aus
     fast allen Kitas päd. Fachkräfte an der „EMIL Fortbildungen“ teil. Die EMIL-
     Qualifizierung bietet Hintergrundwissen usw. um die sozial-emotionale Kompetenz
     von Kindern zu stärken und Gefühle zu regulieren.

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    3. Vorstellung der Kindertagesstätten

    3.1 Allgemeine Informationen

   Grundsätzlich gibt es für die Bestandsaufnahme mehrere Themenfelder.

   Die Geburten- und Kinderzahlen werden jährlich erfasst. Die FAG Mittel für die
   Kindertagesstätten werden aufgrund der Kinder- und Jugendhilfestatistik verteilt.
   Diese Daten werden jährlich in den Kindertagesstätten über das „Kita-Data-
   Webhouse“ erhoben. Stichtag ist hierfür jeweils der 1. März.

   Die Bestandserhebung zur Bedarfsplanung stützt sich zunächst auf die Angaben
   der Kita-Leitungen. Hierfür erfolgt eine Abfrage in allen Kitas anhand einer von der
   Stadtverwaltung erstellten Liste. Es werden alle vorhandenen und belegten Plätze
   in der Erhebung dargestellt. Um eine bedarfsgerechte Darstellung zu erhalten,
   wird das ganze laufende Kita-Jahr aufgezeigt.

   Die Platzvergabe für die Kindergartenplätze erfolgte bisher im Dezember des vor-
   herigen Jahres. Auf Wunsch aller Kitaleitungen wird überlegt, die Platzvergabe in
   Zukunft ab März durchzuführen, um die Rückstellungen von Kitakindern mit einzu-
   planen zu können. Die Platzvergabe für die Kinder unter drei Jahren (U3 – Krippe)
   erfolgt jeweils 6 Monate vor Wunschaufnahmetermin.

   In die Bedarfsplanung fallen alle unter Punkt 3.2 aufgeführten Kitas.

   Zwischen den freien Trägern und der Stadt Tettnang bestehen Verträ-
   ge/Vereinbarungen über den Betrieb und die Förderung der Kindertagesstätten.
   Für die kath. Einrichtungen gilt, dass Kinder, die nicht in Tettnang wohnen jedoch
   zum jeweiligen Kirchengemeindebezirk gehören, wie Tettnanger Kinder bei der
   Platzvergabe berücksichtigt werden.

    3.2 Kindertagesstätten in Tettnang
   Eine Kindertagesstätte gilt als Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter bis
   zum Schuleintritt. Dabei werden zwei Grundformen unterschieden. Die Krippe und
   der Kindergarten.

   Tettnang bietet die Möglichkeit, in der Krippe Kinder im Alter ab einem Jahr bis
   zum dritten Lebensjahr zu betreuen. In Notfällen (siehe Aufnahmekriterien zur
   Platzvergabe) besteht die Möglichkeit, in der St. Gallus – Kita, im Oberhof sowie im
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   Kinderhaus Kinder unter einem Jahr in die Krippe aufzunehmen. In Ausnahmefällen
   kann das VAUDE Kinderhaus Kinder ab 6 Monaten betreuen.

   Im Kindergarten gibt es zudem zwei Varianten der Alterszusammensetzung. In der
   Regel nimmt jede Einrichtung Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt auf. Eine
   weitere Möglichkeit bieten die sogenannten altersgemischten Gruppen (AM). Hier
   handelt es sich um Kindergartengruppen, die Kinder ab zwei Jahren aufnehmen
   können. Die Anzahl ist begrenzt auf unter die Hälfte der Mindestgruppengröße.

   Jedoch kann das AM –Gruppen- Angebot im Moment kaum angeboten werden,
   da die Plätze von Kindern ab drei Jahren vorzugsweise belegt werden. Zu beach-
   ten ist hierbei auch, dass ein AM-Kind unter 3 Jahren zwei Plätze beansprucht.

   Jede Kita benötigt eine Betriebserlaubnis, die beim KVJS beantragt und von die-
   sem unter bestimmten Bedingungen bzw. Voraussetzungen genehmigt wird. Unter
   Angabe der Betreuungsbausteine, der Öffnungszeiten, der personellen Besetzung
   usw. sowie der Konzeption erteilt der KVJS die Zulassung für den Kitabetrieb.

   Die Konzeption erstellt die Kita-Leitung sowie das päd. Personal in Zusammenarbeit
   mit dem Träger. Alle Konzeptionen basieren auf einem pädagogischen Konzept.

   Grundsätzlich bilden, erziehen und betreuen päd. Fachkräfte in allen Einrichtun-
   gen Kinder entweder in einzelnen zugeordneten Gruppen (geschlossenes Kon-
   zept), ohne zugeordnete Gruppen (offenes Konzept) oder in Stammgruppen, die
   sich zu bestimmten Zeiten treffen (teiloffenes Konzept). Wiederum finden sich diese
   einzelnen Definitionen in der jeweiligen Kita-Konzeption wieder.

   Um ein bedarfsgerechtes Angebot zu bieten, gibt es vielseitige Betreuungsbau-
   steine, Mischformen sowie unterschiedliche Öffnungszeiten (siehe Anhang). In
   Tettnang sind Bausteine von Ganztagesbetreuung mit 50 bzw. 46 Stunden (GT 50/
   GT 46), über verlängerte Öffnungszeiten mit 34 Stunden (VÖ 34) oder 30 Stunden
   (VÖ 30) bis zur Regelbetreuung mit Vor- und Nachmittagsbetreuung (RG) wählbar.

   In den GT Formen sowie bei VÖ 34 wird ein Mittagessen in den Einrichtungen an-
   geboten. Bei VÖ 30 gibt es teilweise ebenfalls das Essensangebot. Im Bereich der
   Krippen wird dies vom KVJS sogar empfohlen.

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3.2.1 Kirchliche Einrichtungen

3.2.1.1 Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt Tettnang

Entstehungsgeschichte:

1938 wurde in der Bahnhofstraße 14 der NSV- Kinder-
garten durch die Nationalsozialistische Volkspartei er-
öffnet. 1945, nach Kriegsende kam der Kindergarten
in die Obhut der katholischen Kirchengemeinde unter
dem Namen „ St. Gallus“. 1960 baute die Kirchenge-
meinde St. Gallus hinter dem Backsteinhaus einen
zweigruppigen Kindergarten.
Ab 1975 war dann auch dieser Kindergarten zu klein –
auf der Wartliste standen jährlich mindestens 25 Kinder
- und die Kirchengemeinde baute in Kooperation mit der Stadt neben dem Pfarrhaus
einen neuen Kindergarten. Der viergruppige Kindergarten St. Gallus in der Wilhelm-
straße 13 wurde dann am 02. November 1983 eröffnet.
2010/ 2011 wurde angebaut und der Kindergarten St. Gallus um zwei zusätzliche
Gruppen zu einer Kindertagesstätte erweitert.

Leitung: Frau Dimmler

Öffnungszeiten:

RG:                 Mo – Fr. 07.45 – 12.30 Uhr, Mi + Do. 13.45 – 17.00 Uhr
VÖ 30 h             Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
VÖ 34h:             Mo – Do. 07.00 – 14.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.30 Uhr
GT 46h:             Mo – Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
2 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                        RG
1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                        VÖ 30
1 Gr. für Ki. Von 3 – Schuleintritt                        VÖ 34,5
1 AM Gr. für Ki. von 2 Jahren bis Schuleintritt            GT 46
1 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren                VÖ 30; VÖ 34; GT 46

Konzept:

Im Ü 3 Bereich wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet. Die U 3 Gruppe sowie
die altersgemischte Gruppe werden nach dem geschlossenen Konzept geleitet.

Besonderheiten:

Die Kita beteiligte sich fünf Jahre lang am Projekt „Frühe Chancen“ und qualifizierte
sich zudem seit 2015 als Sprach-Kita. Außerdem zertifizierte sich die Einrichtung zum
„Haus der kleinen Forscher“. Zudem entwickelte die Tageseinrichtung ein eigenstän-
diges religionspädagogisches Konzept als Grundlage ihrer Auftragserfüllung zur Bil-
dung, Erziehung und Betreuung von Kindern.

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3.2.1.2 Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt Tettnang

Entstehungsgeschichte:

Die Loreto Kindertagesstätte hat eine sehr lange Tradition. Den Grundstock für den
ersten Kindergarten in ganz Tettnang wurde Mitte des 19. Jahrhunderts von Königin
Pauline von Württemberg gelegt; sie stiftete um 1850 1.900 Mark für den Bau eines
Kindergartens. Dieser wurde 1879 im ausgebauten St.-Loreto-Mesnerhaus mit 52 Kin-
dern (in einer Gruppe) eingerichtet und von Ordensschwestern des Klosters Reute
geleitet.
1960 wurde der Kindergarten erweitert und stand dann Kindern beider Konfessionen
zur Verfügung. 1990 wurde der Kindergarten saniert. Im Januar 2020 zogen die Kinder
der Kita Loreto übergangsweise in die neu errichtete Einrichtung „Schäferhof“.

Die bisherige Kita Loreto wird noch in diesem Jahr ab-
gerissen und auf dem Platz entsteht eine neue fünf-
gruppige Einrichtung. Bis ca. im Jahr 2022 soll der Bau
der Loreto-Kita fertig gestellt sein und wieder von den
„Loreto-Kindern“ bezogen werden.

Seinen Namen erhielt der Kindergarten von der angrenzenden Loretokapelle, die
wiederum nach einem kleinen Ort in der italienischen Provinz Ancona benannt ist. In
diesem Loreto steht eine Wallfahrtskirche (1468), die Vorbild für die hiesige Kapelle
war.

Leitung: Frau Gawenda

Öffnungszeiten ab 2020 im Gebäude Schäferhof

RG:                 Mo – Fr. 07.45 – 12.45 Uhr
VÖ 30               Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
VÖ 34               Mo – Do. 07.40 – 14.40 Uhr; oder 07.00 – 14.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.30 Uhr
GT 46               Mo – Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.30 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
3 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                        RG/VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46,5
2 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren                VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46,5

Konzept

In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Die katholische Tageseinrichtung entwickelte ein eigenständiges religionspädagogi-
sches Konzept als Grundlage ihrer Auftragserfüllung zur Bildung, Erziehung und Be-
treuung von Kindern.

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3.2.1.3 Ev. Kindertagesstätte Martin-Luther in der Kernstadt Tettnang

Entstehungsgeschichte:

Am 04. Juli 1961 beschloss der Kirchengemeinderat den Neubau eines evangeli-
schen Kindergartens. Nachdem die Stadt Tettnang die Baugenehmigung erteilt hat-
te, begann der Bau allerdings erst im August 1965. Der zunächst eingruppige Kinder-
garten konnte im Februar 1967 bezogen werden.

Der darauf folgende Bau im Oktober 1990 einer zwei-
ten Gruppe konnte im Februar mit einem gebühren-
den Fest eingeweiht werden.

Ein neues Großprojekt begann im April 2011. Der Kir-
chengemeinderat und die Stadt Tettnang beschlos-
sen den Bau einer Kinderkrippe, die im November
2011 die ersten Kinder begrüßen konnte.

Nun ist der Martin Luther Kindergarten eine dreigruppige Einrichtung mit vielen ver-
schiedenen Betreuungsbausteinen.

Leitung: Frau Vogler

Öffnungszeiten:

RG                  Mo – Do. 07.30 – 12.30 Uhr; Fr. 7.30 – 12.15 Uhr
VÖ 30               Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
VÖ 34               Mo – Do. 07.00 – 14.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr oder
                    Mo – Do. 07.30 – 14.30 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
GT 46               Mo – Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                       RG/VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46
1 Gr. für Ki. von 2 Jahren bis Schuleintritt              RG/ VÖ 30
1 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren               RG/VÖ 30/ VÖ 34,5/ GT 46

Konzept

In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Zertifiziert nach dem ev. Gütesiegel BETA – Qualitätsmanagement
Be-Ki-Zertifizierung (Bewusste Kinderernährung)

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3.2.1.4 Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler

Entstehungsgeschichte:

Der kath. Kindergarten Hiltensweiler war ab 1938
in der Dorfstraße 19 angesiedelt. 1995 übernahm
eine Erzieherin die Kindergartenleitung von den
Franziskanerinnen und im Nachbarhaus entstand
eine zweite Gruppe, die nach einem Umbau 2006
beide wieder unter einem Dach untergebracht
wurden.

2013 entstand in der Grundschule Hiltensweiler in
der Ritter-Arnold-Straße 15 eine Krippengruppe
und 2016 zog der gesamte Kiga in das ehemalige
Schulgebäude, dessen Grundschüler 2016 in die Laimnauer Argentalschule umzo-
gen.

2018 wurde eine weitere Krippengruppe eingerichtet.

Leitung: Frau Wölfle

Öffnungszeiten:

RG            Mo – Fr. 07.45 – 12.45 Uhr; Di. u. Do 14.00 – 16.30 Uhr
VÖ 30         Mo – Fr. 07.15 – 13.15 Uhr
GT an 2 Tagen Mo, Mi. Fr. 07.15 Uhr – 13.15 Uhr; Di u. Do 07.15 – 16.30 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
2 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                       RG/VÖ 30/ / GT 2 Tage
2 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren               VÖ 30/ GT 2 Tage

Konzept

In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Zertifiziert für Qualitätsstandards für Freiwilligendienste
QM – Qualifikation der Kita-Leitung

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3.2.1.5 Kath. Kindertagesstätte St. Margaretha in Obereisenbach

Entstehungsgeschichte:

Im Jahr 1968 wurde der Kindergarten eingeweiht,
dennoch bezog diesen zunächst eine Schulklasse,
da in der Grundschule zur damaligen Zeit zu we-
nig Klassenzimmer zur Verfügung standen.

1969 begann der Betrieb mit einer Kindergarten-
gruppe. Im Jahr 1999 wurde an den Kindergarten
angebaut und eine weitere Gruppe entstand. Im
Jahr 2014 wurde aus der zweiten Kindergarten-
gruppe eine Krippengruppe.

Leitung: Frau Johler

Öffnungszeiten:

VÖ 30               Mo – Fr. 07.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                 VÖ 30
1 U3 Gr. für Ki. von 1 Jahr bis zu 3 Jahren         VÖ 30

Konzept

In der Kita wird nach dem geschlossenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Die „kleine“ Kita kann in ihrer familiären Atmosphäre ihre pädagogische Arbeit durch
die enge Kooperation zwischen U3 und Ü3 vernetzen.

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3.2.1.6 Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach

Entstehungsgeschichte:

1931 wurde der Kindergarten St. Georg im Haus der Schwesternstation ins Leben ge-
rufen. 1934 wurde im Zuge des neuen Schwes-
ternhauses der Kindergarten neu gebaut. Die Ein-
weihung fand im Oktober 1934 statt. Kinder ab
dem vierten Lebensjahr besuchten damals die
Einrichtung. Im Jahre 1965 erfolgte die Renovie-
rung und der Umbau und Platz entstand für ca. 30
Kinder.
Aus Platzgründen zog dann der Kiga 1970 in das
leerstehende Schulgebäude am Ortsrand von
Krumbach. Schwester Hedwig betreute dort 40
Kinder.
1985 zogen sich die Schwestern aus dem Gebäu-
de zurück und päd. Fachkräfte übernahmen den Kindergarten.
1995 erfolgte die Erweiterung der Einrichtung mit einer zweiten Kindergartengruppe
in den bestehenden Räumlichkeiten.
In den letzten Jahren erfolgten kleine Renovierungsarbeiten. Im Jahre 2020 soll nun
die WC Anlage bedarfsgerecht erneuert werden. Dadurch besteht die Möglichkeit,
in der Kita AM Gruppen einzurichten.

Leitung: Frau Hagelstein

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Fr. 07.30 – 12.20; Di u. Do. 14.00 – 17.00 Uhr
VÖ 30           Mo, Mi, Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
                Di u. Do. 7.30 – 12.20 Uhr und
                Di oder Do. 14.00 – 17.00 Uhr
GT              Di u. Do. 07.00 Uhr – 17.00 Uhr
                Mo, Fr. siehe RG oder VÖ

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt           RG
1 AM für Ki von 2 Jahren – Schuleintritt             GT 2 Tage/ VÖ/ RG
(diese Gruppe kann im Moment bis der Umbau vollzogen wurde nicht mit Kinder un-
ter drei Jahren belegt werden. Das Gesundheitsamt schreibt hier klare Regelungen
zur Anzahl von Toiletten sowie zu Wickelbereichen vor).

Konzept

In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Qualitätsmanagement der kath. Einrichtungen

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3.2.1.7 Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau

Entstehungsgeschichte:

Der zweigruppige Kindergarten St. Maria befindet
sich nach umfangreicher Renovierung seit 1996 im
denkmalgeschützten ehemaligen Schwesternhaus.
Das tatsächliche Baujahr dieses Hauses ist unbe-
kannt – vermutet wird aber, dass sein Ursprung bis ins
Spätmittelalter zurückreicht. 1919 wurden im Haus
eine Schwesternstation und eine Kinderschule einge-
richtet und 1959 wurde nebenan ein eigener Kin-
dergarten fertig gestellt.

Leitung: Frau Schubert

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Fr. 07.30 – 12.30; Di u. Do. 14.00 – 16.30 Uhr
VÖ 30           Mo, Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
                Di, Mi, Do. 7.00 – 13.00 Uhr
                Di oder Do. 14.30 – 16.30 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt                 RG
1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt                 VÖ.

Konzept:

In der Kita wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Qualitätsmanagement der kath. Einrichtungen sowie zertifiziert zum „Haus der kleinen
Forscher“.

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3.2.2 Freier Träger VAUDE Kinderhaus
Entstehungsgeschichte:

Das 2001 eröffnete Kinderhaus der Firma VAUDE
in Obereisenbach bietet Platz für Kinder der
VAUDE Mitarbeitenden sowie für die Kinder aus
der umliegenden Umgebung. Bis zur Einführung
der Betreuung im Rahmen der verlässlichen
Grundschule vor Ort wurde auch dieser Baustein
vom Kinderhaus für die Schulkinder aus Oberei-
senbach übernommen.

Die Finanzierung erfolgte bis zum Vertragsab-
schluss durch einen Personalkostenzuschuss der
Stadt Tettnang, den Rest trug VAUDE. Im Oktober 2006 wurde das Kinderhaus um
eine zusätzliche Krippengruppe erweitert.

Die Zusammenarbeit mit der Stadt Tettnang wurde 2014 in einem gemeinsamen Ver-
trag gefestigt, dadurch ergab sich auch ein neues Finanzierungsmodell. Nach einem
Brand mit Wasserschaden wurde das Kinderhaus 2015 neu aufgebaut, seit 2015 wird
das Mittagessen von der firmeneigenen Biokantine geliefert.

Leitung: Frau Roth

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Do. 07.00 – 12.30; Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
VÖ 30           Mo - Fr. 07.00 – 13.00 Uhr
GT              Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 AM Gr. für Ki. von 1 – 10 Jahren                        RG/ VÖ 30/ GT
1 U 3 GR. für Ki. von 6 Monaten – 3 Jahren                VÖ30

Konzept

Es bestehen zwei unterschiedliche Raumaufteilungen. Ein Gruppenraum grenzt an
Funktionsräume. Daher kann diese Form zum teiloffenen Konzept gezählt werden.
Die zweite U3 Gruppe arbeitet nach dem geschlossenen Konzept.

Besonderheiten:

Die Einrichtung zertifizierte sich durch die Hertie Stiftung „Beruf und Familie 2001“. Sie
setzt ihren Schwerpunkt auf Natur und Bewegung.

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3.2.3 Städtische Einrichtungen

3.2.3.1 Kindertagesstätte Kernstadt: Kinderhaus

Entstehungsgeschichte:

Das Josefine Kramer Haus wurde 2014 von der Kin-
dertagesstätte bezogen. Es beherbergt zudem das
Familienzentrum Spatzennest e. V., den Familientreff,
verschiedene Gruppen und die Tagespflegestelle.
Außerdem befindet sich in den Räumen ein „Kon-
taktkaffee“ für alle Menschen in Tettnang, um sich zu
treffen, auszutauschen und Zeit zu genießen.

Den Namen verdankt die Einrichtung Frau Josefine
Kramer (1926 – 1994), die in Tettnang als Psychologin
und Heilpädagogin tätig war.

Leitung: Frau Bentele

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Do. 07.45 – 12.30; Fr. 07.30 – 12.30 Uhr;
                Di u. Do. 14.00 – 17.00 Uhr
VÖ 30           Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr
VÖ 34           Mo. – Do. 07.00 –14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr;
                Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr
GT 46           Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr
GT 50           Mo. – Do. 07.00 – 17.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                  RG/ VÖ 30/ VÖ 34/ GT 50
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                  RG/ VÖ 30/ VÖ 34/ GT 46
1 U 3 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren                      VÖ30/ VÖ 34/ GT 50
1 U 3 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren                      VÖ30/ VÖ 34/ GT 46
1 U 3 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren                      VÖ30

Konzept
In den altersgemischten Gruppen wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.
Jedoch können aus Platzmangel in der Kernstadt für Ü3 Kinder nur selten Kinder ab 2
Jahren in die Gruppen aufgenommen werden. Die U3 Gruppe werden nach dem
geschlossenen Konzept geleitet.

Besonderheiten:
In dieser Einrichtung verbinden sich unterschiedliche Angebote für die frühkindliche
Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie bietet eine zentrale Anlaufstelle für Personen-
sorgeberechtigte.

Stadtverwaltung Tettnang                                  Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021                20

3.2.3.2 Kindertagesstätte Kernstadt: Oberhof

Entstehungsgeschichte:

Der Kindergarten wurde 1974 als dreigruppiger
Regelkindergarten eröffnet. Auf Grund rückläu-
figer Kinderzahlen wurde 2003 eine Gruppe ge-
schlossen. Diese wurde 2007 umgebaut und zu
einer Krippengruppe umgestaltet, so dass im
Jahre 2007 die erste Krippengruppe in Tettnang
eröffnete.
Danach baute die Stadt Tettnang 2013 angren-
zend zum bestehenden Kindergarten eine
sechsgruppige zweistöckige Einrichtung. Es ent-
standen drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren und drei Gruppen für Kinder über
drei Jahren. In diesem Zuge änderte sich ebenfalls das Betreuungsangebot und die
ersten Ganztagesplätze für Kindergartenkinder wurden geschaffen. Das „alte“ Ge-
bäude des Kindergartens wurde teilweise abgerissen sowie in einen Schuppen für
Gartengeräte und Gartenspielgeräte umgestaltet.

Leitung: Frau Lehmann

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Do. 07.30 – 12.30; Di. 14.00 – 16.00 Uhr; Do. 14.00 – 17.00 Uhr
VÖ 30           Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr
VÖ 34           Mo. – Do. 07.00 –14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr;
                Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr
GT 46           Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                RG/ VÖ 30
1 Gr. für Ki. von 3 – Schuleintritt                RG/ VÖ 30/ VÖ 34/ GT 46
1 AM GR. für Ki. von 2 – Schuleintritt             RG/ VÖ30/ VÖ 34/ GT 46
1 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren                     GT 46
1 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren                     VÖ 34
1 GR. für Ki. von 1 – 3 Jahren                     VÖ30

Konzept

In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Fortbildung zu „EMIL“. Im Moment Zertifizierung zu „Haus der kleinen Forscher“.

Stadtverwaltung Tettnang                                    Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021                21

3.2.3.3 Kindertagesstätte Kernstadt: Ramsbach

Entstehungsgeschichte:

Der Ramsbach-Kindergarten wurde 1994 als dreizü-
gige frühpädagogische Einrichtung erbaut. Im Hin-
blick auf den Rechtsanspruch im Jahre 1998 reagier-
te die Stadt Tettnang und änderte die Betriebser-
laubnis. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Kita als al-
tersgemischte Einrichtung geführt.

Der Kindergarten besticht durch seine überschauba-
re und heimelige Atmosphäre. Die zentrale Lage
ermöglicht -abhängig vom Thema- den pädagogischen Fachkräften und Kindern
unterschiedlichste Exkursionen im Umfeld.

Leitung: Frau Karaca

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Do. 07.30 – 12.15; Di. Und Do. 14.00 – 17.00 Uhr; Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
VÖ 30           Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr
VÖ 34           Mo. – Do.07.00 – 14.00 Uhr;oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr.07.00 Uhr – 13.00 Uhr
GT 46           Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    RG
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    VÖ 30/ VÖ 34
1 AM GR. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    GT 46

Konzept

In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Fortbildung zu „EMIL“ sowie zertifiziert zum „Haus der kleinen Forscher“. Zudem im Pro-
jekt „Gartenland in Kinderhand“ bei der IHK. Alle pädagogischen Fachkräfte sind
Mentoren zur Ausbildung für päd. Fachkräfte.

Stadtverwaltung Tettnang                                    Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021                22

3.2.3.4 Kindertagesstätte in Bürgermoos

Entstehungsgeschichte:

1993 wurde der Kindergarten Bürgermoos mit zwei Kinder-
gartengruppen eröffnet. 2010 erfolgte eine Erweiterung an
das bestehende Gebäude um weitere zwei Gruppen.
Seither stehen drei Kindergartengruppen und eine Krippen-
gruppe zur Verfügung. Mit der Erweiterung 2010 wurde
auch das Betreuungsangebot im Kindergarten auf GT50
und in der Krippe auf GT46 erweitert und bietet den Fami-
lien somit viel Flexibilität.

Leitung: Frau Sprenger

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Do. 07.45 – 12.30; Di. Und Do. 14.00 – 17.00 Uhr;
VÖ 30           Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr
VÖ 34           Mo. – Do. 07.00- 14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr
GT 46           Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr
GT 50           Mo – Fr. 07.00 – 17.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    RG/ VÖ
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    GT 50
1 AM GR. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    GT 46/ VÖ / RG
1 U3 Gr. für Ki von 1 – 3 Jahren                          GT 46

Konzept

In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Fortbildung zu „EMIL“ aller pädagogischen Fachkräfte im Kindergartenbereich. Wei-
terbildung (BFQ) für Kinder unter drei Jahren. Außerdem arbeiten Europa- Erzieherin-
nen in der Einrichtung.

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3.2.3.5 Kindertagesstätte in Kau

Entstehungsgeschichte:

Der zweigruppige Kindergarten wurde 1973 eröffnet.

Als hinterm „Ranken“ ein neues Baugebiet mit Einfa-
milienhäusern entstand, reichten die Plätze im Kin-
dergarten Kau nicht mehr aus.

Bei der Planung der Erweiterung wurden verschiede-
ne Variationen überlegt und die Idee des damaligen
Ortsvorstehers Konrad Wolf umgesetzt. So wurde der
Kindergarten 2001 in Holzständerbauweise um eine
Gruppe erweitert.

Seit dem Umbau wird das Betreuungsangebot bis zum heutigen Tage stetig erweitert,
so dass der ehemalige zweigruppige Regelkindergarten heute als dreigruppige
Ganztageskindertagesstätte den Eltern zur Verfügung steht

Leitung: Frau Agbon

Öffnungszeiten:

RG              Mo. – Do. 07.45 – 12.30; Di. Und Do. 14.00 – 17.00 Uhr; Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
VÖ 30           Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr
VÖ 34           Mo. – Do. 07.00- 14.00 Uhr oder 07.30 –14.30 Uhr; Fr. 07.00 Uhr – 13.00 Uhr
GT 46           Mo – Do. 07.00 – 17.00 Uhr; Fr. 7.00 – 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
2 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    RG/ VÖ
1 AM Gr. für Ki. von 2 – Schuleintritt                    GT 46 /RG

Konzept

In dieser Einrichtung wird nach dem teiloffenen Konzept gearbeitet.

Besonderheiten:

Fortbildungen der päd. Fachkräfte im Bereich Kinderturnen und „Bildung von Anfang
an“ für U3 Kinder.

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3.2.3.6 Kindertagesstätte im Wald: Natur- und Bewegungs-Kiga

Entstehungsgeschichte:

Ehemalige Eltern aus dem Spatzennest wünschten
sich 1995 für ihre Kinder eine weitere Art der Kin-
derbetreuung in Tettnang. Sie hatten davon ge-
hört, dass es in Schweden Waldkindergärten gibt
und machten sich auf den Weg, mehr darüber zu
erfahren.

In Wilhelmsdorf gab es zu dieser Zeit bereits einen
Waldkindergarten, mit diesem nahmen sie darauf-
hin Kontakt auf. Alles, was sie dort erfuhren, bestä-
tigte sie in ihrem Wunsch nach der Gründung eines eigenen Waldkindergartens. Da-
raufhin gründeten die engagierten und interessierten Eltern einen Verein und wand-
ten sich an die Stadt Tettnang. Mit Unterstützung der Stadt Tettnang wurde 1997 der
Natur- und Bewegungskindergarten Tettnang e.V. gegründet.

Der Kindergarten wurde im Januar 2020 in die Trägerschaft der Stadt Tettnang über-
geben. Diese führt ihn als eingruppige Einrichtung weiter.

Leitung: Frau Hoppe

Öffnungszeiten:

VÖ 30           Mo. – Fr. 07.00 - 13.00 Uhr

Gruppen nach der Betriebserlaubnis des KVJS
1 Gr. für Ki. von 3 Jahren – Schuleintritt            VÖ 30

Konzept

Der Natur- und Bewegungskindergarten arbeitet auf den Grundlagen der Waldpä-
dagogik.

Besonderheiten:

Ein Teil der päd .Fachkräfte besitzt das Zertifikat zur Wildnispädagogin. Außerdem
sind die päd. Fachkräfte zum Thema gewaltfreie Kommunikation weitergebildet.

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    4. Bestandsaufnahme Kindertagesstätten 2019/2020

    4.1 Kirchlichen Einrichtungen

    4.1.1   Kath. Kindertagesstätte St. Gallus in der Kernstadt

                                                     Gesamtsumme            Gesamtsumme
   Ü 3 Plätze laut         Vorhandene    belegte
                                                      vorhandener             belegter
  Betriebserlaubnis:          Plätze      Plätze
                                                        Ü3 Plätze             Ü3 Plätze

             RG               25 (27)        27

             RG               25 (27)        27

             VÖ               22 (25)        24

             VÖ               22 (25)        24

                                                          94 (104)                    102

 Ü3 /U3 Plätze laut        Vorhandene    belegte
 Betriebserlaubnis:           Plätze      Plätze

         AM GT 46               20           20               20                       20

                                                     Gesamtsumme            Gesamtsumme
   U 3 Plätze laut         Vorhandene    belegte
                                                      vorhandener             belegter
  Betriebserlaubnis:          Plätze      Plätze
                                                        U3 Plätze             U3 Plätze

       Zeitgemischt             10           10               10                       10

In dieser Kita warten 2 Kinder, die bereits in der Kita aufgenommen sind, auf einen GT
46 Platz. In den Regel- sowie verlängerten Öffnungszeitengruppen sind die Notplätze
belegt.

Es werden Überlegungen vorgenommen, die Betriebserlaubnis auf zeitgemischte
Gruppen umzustellen. In Kooperation mit dem KVJS finden hier bereits genauere Pla-
nungen statt.

Der Werkraum im Untergeschoss konnte seit September 2019 ebenfalls in Betrieb ge-
nommen werden, da die Brandschutz- sowie Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

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     4.1.2   Kath. Kindertagesstätte Loreto in der Kernstadt

Von September 2019 – Januar 2020

                                             Gesamtsumme
Ü 3 Plätze laut    Vorhandene                            Gesamtsumme
                              belegte Plätze vorhandener
Betriebserlaubnis: Plätze                                belegte Ü3 Plätze
                                             Ü3 Plätze

VÖ                    21 (24)    21

VÖ                    21 (24)    21

RG                    25 (28)    25

                                                67 (76)         67

Von Februar 2020 – August 2020

                                              Gesamtsumme vorhan-        Gesamtsumme be-
Ü 3 Plätze laut    Vorhandene belegte
                                              dener                      legter
Betriebserlaubnis: Plätze     Plätze
                                              Ü3 Plätze                   Ü3 Plätze

Zeitgemischt
                      22 (25)    25
GT 46 /VÖ/ RG

Zeitgemischt
                      22 (25)    25
GT 46 /VÖ/ RG

Zeitgemischt
                      22 (25)    25
GT 46 /VÖ/ RG

                                              66 (75)                    75

                                              Gesamtsumme vorhan-        Gesamtsumme be-
U 3 Plätze laut    Vorhandene belegte
                                              dener                      legter
Betriebserlaubnis: Plätze     Plätze
                                              U3 Plätze                  U3 Plätze

GT                    10         9

VÖ                    10         9

                                              20                         18

Die Loreto-Kita zog im Januar 2020 in den Neubau Schäferhof und wird dort ca. zwei
Jahre bleiben. Die geplante Erweiterung zu GT 46 und U3 Plätzen konnte schon um-
gesetzt werden. Es sind alle Notplätze belegt.

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    4.1.3    Ev. Kindertagesstätte Martin – Luther in der Kernstadt

                                                       Gesamtsumme           Gesamtsumme
     Ü 3 Plätze laut         Vorhandene      belegte
                                                        vorhandener            belegter
    Betriebserlaubnis:          Plätze        Plätze
                                                          Ü3 Plätze            Ü3 Plätze

         Zeitgemischt
                                    20           20             20                      20
        GT 46/VÖ / RG

 Ü3 /U3 Plätze laut Be-      Vorhandene      belegte
    triebserlaubnis:            Plätze        Plätze

         AM VÖ /RG
    (AM wird im Moment            22 (25)        25             25                      25
      nicht ausgeführt)

                                                       Gesamtsumme           Gesamtsumme
     U 3 Plätze laut         Vorhandene      belegte
                                                        vorhandener            belegter
    Betriebserlaubnis:          Plätze        Plätze
                                                          U3 Plätze            U3 Plätze

         Zeitgemischt               10           10             10                      10

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Bedarfsplanung 2020/2021             28

    4.1.4    Kath. Kindertagesstätte St. Josef in Hiltensweiler

                                                       Gesamtsumme             Gesamtsumme
   Ü 3 Plätze laut          Vorhandene      belegte
                                                        vorhandener              belegter
  Betriebserlaubnis:           Plätze        Plätze
                                                          Ü3 Plätze              Ü3 Plätze

        Zeitgemischt
                                22 (25)         27             22 (25)                   27
          VÖ/ RG

  Ü3 /U3 Plätze laut        Vorhandene      belegte
  Betriebserlaubnis:           Plätze        Plätze

     AM Zeitgemischt
                                   20           20        20                             20
      GT/ VÖ / RG

                                                       Gesamtsumme             Gesamtsumme
   U 3 Plätze laut          Vorhandene      belegte
                                                        vorhandener              belegter
  Betriebserlaubnis:           Plätze        Plätze
                                                          U3 Plätze              U3 Plätze

              VÖ                   10           10

            VÖ / GT                10           10

                                                                   20                    20

Die Kita Hiltensweiler erhielt eine Sondergenehmigung durch den KVJS zur Überbele-
gung von zwei Plätzen bis zum Ende des Kita-Jahres 2019/2020. Diese Überbelegung
entstand, da die Betreuungsform von VÖ auf GT erweitert wurde und sich die Platz-
zahl dadurch um zwei reduzierte. Die Zusagen für die Plätze wurden jedoch vor der
Änderung an die Personensorgeberechtigten erteilt.

Bisher bietet die Kita als Ganztagesangebot die Tage Dienstag und Donnerstag an.

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Bedarfsplanung 2020/2021                29

    4.1.5   Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Obereisenbach

  Ü3 /U3 Plätze laut Be-    Vorhandene     belegte
     triebserlaubnis:          Plätze       Plätze

            AM VÖ 30               22          22             22                     22

                                                     Gesamtsumme          Gesamtsumme
     U 3 Plätze laut        Vorhandene     belegte
                                                      vorhandener           belegter
    Betriebserlaubnis:         Plätze       Plätze
                                                        U3 Plätze           U3 Plätze

         Zeitgemischt
                                   10          10             10                     10
    wird nach VÖ geführt

In der Kita Obereisenbach wird 2020 der Fußbodenbelag im U3 Bereich wärmege-
dämmt und in diesem Zuge erneuert.

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Bedarfsplanung 2020/2021              30

    4.1.6   Kath. Kindertagesstätte St. Georg in Krumbach

                                                   Gesamtsumme            Gesamtsumme
   Ü 3 Plätze laut         Vorhandene   belegte
                                                    vorhandener             belegter
  Betriebserlaubnis:          Plätze     Plätze
                                                      Ü3 Plätze             Ü3 Plätze

              RG              25 (28)       17              25 (28)                 17

  Ü3 /U3 Plätze laut       Vorhandene   belegte
  Betriebserlaubnis:          Plätze     Plätze

     AM Zeitgemischt
                                20          20                20                    20
      GT/ VÖ /RG

   In der Kita Krumbach werden 2 Tage GT am Dienstag und Donnerstag angebo-
   ten. Im Moment können keine Kinder unter drei Jahren in der Kita aufgenommen
   werden, da die Sanitäranlagen hierfür noch angepasst werden müssen.

   Es soll zudem überprüft werden, ob das derzeit leerstehende Untergeschoss für
   Räumlichkeiten im Kitabereich genutzt werden kann.

Stadtverwaltung Tettnang                               Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021                31

    4.1.7   Kath. Kindertagesstätte St. Maria in Laimnau

                                                  Gesamtsumme                Gesamtsumme
 Ü 3 Plätze laut   Vorhandene        belegte
                                                   vorhandener                 belegter
Betriebserlaubnis:    Plätze          Plätze
                                                     Ü3 Plätze                 Ü3 Plätze

            VÖ             22 (25)       17

            RG             25 (28)       17

                                                           47 (53)                     34

   Wie schon in den letzten Jahren aufgezeigt, sind Plätze in der Kita Laimnau frei,
   obwohl laut vorliegenden Kinderzahlen der Ortschaft Langnau diese voll belegt
   sein müssten.

Stadtverwaltung Tettnang                                   Fachbereich Familie, Bildung & Betreuung
Bedarfsplanung 2020/2021                32

    4.2 VAUDE-Kinderhaus

    Ü3 /U3 Plätze laut
                           Vorhandene     belegte
    Betriebserlaubnis:
                              Plätze       Plätze
       Sonderform

       AM Zeitgemischt
                                  18          18              18                     18
        GT / VÖ /RG

                                                    Gesamtsumme           Gesamtsumme
     U 3 Plätze laut       Vorhandene     belegte
                                                     vorhandener            belegter
    Betriebserlaubnis:        Plätze       Plätze
                                                       U3 Plätze            U3 Plätze

         Zeitgemischt
                                  10          10              10                     10
    wird nach VÖ geführt

   Im VAUDE-Kinderhaus sind ebenfalls Kinder von Mitarbeitenden untergebracht,
   die nicht zwingend in der Ortschaft Tannau wohnhaft sind. Es stehen der Stadt
   Tettnang lediglich 75% der Plätze für die Platzvergabe zur Verfügung.

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Bedarfsplanung 2020/2021                33

    4.3 Städtische Einrichtungen

    4.3.1   Kindertagesstätte Kinderhaus

 Ü3 /U3 Plätze laut
                           Vorhandene   belegte
 Betriebserlaubnis:
                              Plätze     Plätze
    Sonderform

         AM GT 50               20          20

         AM GT 46               20          20

                                                            40                       40

                                                    Gesamtsumme           Gesamtsumme
   U 3 Plätze laut         Vorhandene   belegte
                                                     vorhandener            belegter
  Betriebserlaubnis:          Plätze     Plätze
                                                       U3 Plätze            U3 Plätze

            GT 50               10          10

            GT 46               10          10

             VÖ                 10          10

                                                            30                       30

   Die Bausteine in den AM-Gruppen werden ebenfalls mit VÖ und RG belegt. Vor al-
   lem der Baustein VÖ 34 wird stark nachgefragt.

   Es kommt verstärkt vor, dass bei Wechsel in den Kindergarten (Ü 3) kein Verbleib in
   der Einrichtung möglich ist. Da die Kinder im Kindergarten bis zu 4 Jahren bleiben
   und in der Krippe bis zu 2 Jahren, ist die Platzkapazität in den Ü 3 Gruppen be-
   schränkt.

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