2019 Kindergartenbedarfsplanung - Gemeinde Schlier

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2019 Kindergartenbedarfsplanung - Gemeinde Schlier
2019
Kindergartenbedarfsplanung

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                    Stand: 25.02.2019
2019 Kindergartenbedarfsplanung - Gemeinde Schlier
Inhaltsverzeichnis

   1. Vorbemerkungen                                    2
   2. Bestandsaufnahme
   2.1.     Katholischer Kindergarten Schlier           3
   2.2.     Katholischer Kindergarten Unterankenreute   4
   2.3.     Waldkindergarten Starental                  5
   2.4.     Kindertagespflege                           6
   2.5.     Schulkindbetreuung                          6
   3. Bedarfsermittlung
   3.1.     Bevölkerungsentwicklung                     7
   3.2.     Auslastung der Einrichtungen                9
   3.3.     Statistik der in Schlier wohnender Kinder   9
   3.4.     Auswärtige Kinder                           9
   3.5.     Bedarf an Kindergartenplätzen 2019/2020     10
   3.6.     Bedarf an Krippenplätzen 2019/2020          11
   4. Planung
   4.1      Qualitativer Bedarf                         12
   4.2      Quantitativer Bedarf                        12
   4.3      Fazit                                       13
   5. Elternbeiträge                                    13
   6. Anlagen
   1)       Angebotsformen                              14
   2)       Rahmenbedingungen lt. Landesjugendamt       15
   3)       Einzugsbereich der Kindergärten             17

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2019 Kindergartenbedarfsplanung - Gemeinde Schlier
1. Vorbemerkungen

Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert
eine sorgfältige, kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Sie ist sowohl Grundlage für die
Förderung der freien Träger als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen
und damit eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnis-
sen und Versorgungsstrukturen noch besser gerecht werden zu können. § 3 Kindertages-
betreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine Kindergartenbe-
darfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot
für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Die Erstellung einer örtlichen Bedarfs-
planung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeinde-
ordnung (GemO).

Die Gemeinde Schlier legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kin-
dern orientiertes Betreuungsangebot, denn ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen zur
Tagesbetreuung ist eine sehr wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Deshalb soll auch regelmäßig (alle 2 Jahre) eine Kindergartenbedarfsumfrage
durchgeführt werden. Mit der katholischen Kirchengemeinden Schlier und Unterankenreu-
te, sowie der Johanniter Unfallhilfe bieten drei verschiedene Träger in Schlier unterschied-
liche Formen der Kinderbetreuung an. Durch die für eine Kommune dieser Größenordnung
hohe Trägervielfalt kann das Wunsch und Wahlrecht der Eltern hinreichend gewahrt (§ 5
SGB VIII) und das Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) konsequent angewandt werden.

Das KiTaG geht von dem Grundsatz der integrativen Erziehung behinderter mit nicht
behinderten Kindern aus. Dies ist gemäß § 2 Abs. 2 KiTaG „angemessen zu
berücksichtigen“. Bisher wurde bezogen auf den Einzelfall geprüft, ob Kinder wegen ihrer
Behinderung spezielle Förderung in einer Spezialeinrichtung benötigen oder ob sie zu-
sammen mit Kindern ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut werden können. Diese
bewährte Verfahrensweise wird auch künftig so fortgeführt werden.

Der vorliegende Kindergartenbedarfsplan beschreibt zunächst das vorhandene
Betreuungsangebot in Schlier und stellt anschließend den Betreuungsbedarf fest, um ab-
schließend die Notwendigkeit einer etwaigen Ausweitung des Angebots zu untersuchen.

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2. Bestandsaufnahme

2.1.   Katholischer Kindergarten Schlier

Träger:      Katholische Kirchengemeinde Schlier

Kindergarten                                  Kinderkrippe
4 Kindergartengruppen für Kinder im Alter     2 Krippengruppen mit je 10 Plätzen für
von 3-6 Jahren mit max. insgesamt 95 Kin-     Kinder von 1-3 Jahren
dern, davon 1 Waldgruppe

GT/VÖ/RG Gruppen mit unterschiedlichen
Randzeiten für je 22-25 Kinder, bei max. 10
GT-Kindern, sonst Reduktion der Gruppen-
größe auf 20 Kinder

Modul 3: Regelgruppe (RG)                     Modul 1: (25 St.)

Montag-Freitag : 7.30 – 12.30 Uhr + Diens-    Montag- Freitag: 7.30-12.30 Uhr
tag und Mittwoch von 14.00-16.30 Uhr
Modul 4: Regelgruppe + Ganztag (GT)           Modul 2: (35 St.)

Montag, Donnerstag, Freitag: 7.30-12.30 Uhr   Montag-Freitag: 7.00-14.00 Uhr
+ Dienstag /Mittwoch: 7.00-16.30 Uhr
Modul 5: Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)

Montag- Freitag: 7.00-14.00 Uhr
Modul 6: VÖ + GT

Montag, Donnerstag, Freitag: 7.00-14.00 Uhr
+ Dienstag /Mittwoch: 7.00-16.30 Uhr
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2.2   Katholischer Kindergarten Unterankenreute

Träger:      Katholische Kirchengemeinde Unterankenreute

Kindergarten                                  Kinderkrippe
3 Kindergartengruppen für Kinder im Alter     1 Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kin-
von 3-6 Jahren mit max. insgesamt 95 Kin-     der von 1-3 Jahren
dern, davon 1 Waldgruppe

GT/VÖ/RG Gruppen mit unterschiedlichen
Randzeiten für je 22-25 Kinder, bei max. 10
GT-Kindern, sonst Reduktion der Gruppen-
größe auf 20 Kinder

Modul 3: Regelgruppe (RG)                     Modul 1: (25 St.)

Montag-Freitag : 7.30 – 12.30 Uhr + Mon-      Montag- Freitag: 7.30-12.30 Uhr
tag-Donnerstag von 14.00-16.30 Uhr
Modul 4: Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)        Modul 2: (35 St.)

Montag- Freitag: 7.00-14.00 Uhr               Montag-Freitag: 7.00-14.00 Uhr

Modul 5: Ganztagesgruppe

Montag -Donnerstag: 7.00-16.30 Uhr +
Freitag: 7.00-14.00 Uhr

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2.3.   Waldkindergarten Starental

Träger:      Johanniter Unfallhilfe e.V.

Kindergarten                               Spielgruppe

1 Kindergartengruppe mit 20 Plätzen für    1 Spielgruppe mit 10 Plätzen für Kinder
Kinder im Alter von 3-6 Jahren             von 2-3 Jahren

Öffnungszeiten Regelgruppe:                Öffnungszeiten an 3 Tagen /Woche

Montag-Freitag: 7.30-13.30 Uhr             Jeweils von 8.15-13.00 Uhr (14,25 St.)

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2.4.   Kindertagespflege

§ 1 Abs. 7 KiTaG definiert Kindertagespflege als „[…] die Betreuung und Förderung von
Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen […]“. Sie ergänzt das Betreuungsangebot
von Kindertageseinrichtungen. Insbesondere Betreuungszeiten, die in
Kindertageseinrichtungen nicht oder nicht wirtschaftlich angeboten werden können, sollen
in Tagespflegestellen angeboten werden.

In Schlier werden aktuell (Stichtag 01.03.2019) 5 Kinder (0-3 J: 3; 3-6 J:1; 7-14 J: 1) in der
Kindertagespflege von 3 Tagespflegepersonen betreut.

Finanziert wird die Kindertagespflege primär durch das Jugendamt. Teilweise ist von den
Eltern ein Eigenbetrag zu leisten. Dieser hängt insbesondere von den finanziellen Verhält-
nissen der Familie ab, genauere Angaben sind daher an dieser Stelle nicht möglich.

2.5.   Schulkindbetreuung

Obwohl es keinen subjektiven Rechtsanspruch für das einzelne Kind auf einen Platz in der
Schulkindbetreuung gibt und das KiTaG keine ausdrückliche Beauftragung der Kommunen
zur Schaffung von Betreuungsplätzen enthält, wird die Schulkindbetreuung an dieser Stelle
nachrichtlich aufgeführt, da es zweckmäßig ist, dass die Gemeinde auch Betreuungsmög-
lichkeiten für Schulkinder anbietet.

Die Gemeinde Schlier als Schulträger bietet folgende Betreuungsformen für schulpflichtige
Kinder an den Grundschulen in Schlier und Unterankenreute an:

a) Verlässliche Grundschule
b) Flexible Nachmittagsbetreuung
c) Betreuung während der Einnahme eines Mittagessens
d) Betreuung in den Ferien.

In den Grundschulen wird an Schultagen von 7:00 – 8:30 Uhr und von 12:00 – 13:00 /
14:15 Uhr Betreuung in Form der „Verlässlichen Grundschule“ angeboten. Aktuell (Stand
27.02.2019) sind 45 Kinder in Unterankenreute und 41 Kinder in Schlier angemeldet.

Die flexible Nachmittagsbetreuung findet an Schultagen Montag, Mittwoch und Donnerstag
von 12:00 – 16:30 Uhr statt. An Schultagen (Montag - Donnerstag) wird ein Mittagessen
angeboten.

Eine Ferienbetreuung findet während der Oster- und Herbstferien von 7:30 Uhr bis 13:00
Uhr statt.

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2019 Kindergartenbedarfsplanung - Gemeinde Schlier
3. Bedarfsermittlung

3.1.   Bevölkerungsentwicklung

Die Einwohnerzahlen der Gemeinde Schlier haben sich, nach Angaben des statistischen
Landesamtes wie folgt entwickelt:

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In den vergangenen Jahren ist ein Bevölkerungszugang zu verzeichnen. Die Bevölke-
rungsvorausrechnung des statistischen Landesamtes geht auch in den kommenden 15
Jahren von leicht steigenden Bevölkerungszahlen aus, so dass auch mittelfristig von relativ
gleichbleibenden Geburtenzahlen und somit auch von einem gleichbleibenden Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen ausgegangen werden kann. Nicht berücksichtigt ist hier die Aus-
weisung neuer Baugebiete und der Zuzug vieler junger Familien. Hier wurde berechnet,
dass in den nächsten 4-5 Jahren nach statistischen Werten ungefähr insgesamt mit zu-
sätzlichen 19 Kinder U3 und 23 Kinder Ü3 gerechnet werden muss.

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3.2.   Auslastung der Einrichtungen

Die Kindertagesstätten in Schlier haben ausnahmslos hohe Belegungszahlen. Die Betreu-
ungsplätze sind nahezu vollständig belegt, mit Ausnahme des erst im September 2018 in
Betrieb gegangenen Waldkindergartens. Über den Stand der Anmeldungen für das Kin-
dergartenjahr 2019/2020 wird in der GR-Sitzung berichtet.

3.3.   Statistik der in Schlier wohnenden Kinder

Die folgenden Erhebungen wurden aus der Einwohnerstatistik entnommen:

Kinder                      Zahl                               Zahl
01.10.2013 - 30.09.2014       -                                 58
01.10.2014 - 30.09.2015       -                                 44
01.10.2015 - 30.09.2016       -                                 47
01.10.2016- 30.09.2017       42
01.10.2017 - 30.09.2018      46                                 -
01.10.2018 - 30.09.2019      46              geschätzt          -
Summe                       134                                149

3.4.   Auswärtige Kinder

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme auswärtiger Kinder. Auch wenn die
Rechtsprechung nicht zwischen einheimischen und auswärtigen Kindern unterscheidet,
darf die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu keinen unverhältnismäßig hohen Kos-
ten führen (so z.B. das BVerwG, Urteil vom 25.11.2004). Daher berücksichtigt dieser Be-
darfsplan primär die mit Hauptwohnsitz in Schlier gemeldeten Kinder. Es werden aber auch
die Belange auswärtiger Kinder geprüft. Wird einem auswärtigen Kind ein Betreuungsplatz
zur Verfügung gestellt, erfolgt der interkommunale Kostenausgleich gemäß § 8a KiTaG.

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Ravensburg haben zur Vermeidung eines mit
einer „Spitzabrechnung“ entstehenden Verwaltungsaufwandes einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich unterzeichnet. Die unterzeichneten Kom-
munen machen im gegenseitigen Interesse von der ihnen gesetzlich eingeräumten Mög-
lichkeit der „Pauschalabrechnung“ Gebrauch. Die Höhe der Ausgleichsbeträge entspricht
der in den „Gemeinsamen Empfehlungen des Gemeinde- und Städtetages zum interkom-
munalen Kostenausgleich in der Kindergarten- und Krippenbetreuung mit Pauschalbeträ-
gen gem. § 8a KiTaG“ geregelten Beträgen. Derzeit betragen die pauschalen Aus-
gleichsbeträge für ein Kind pro Jahr im RG-Kindergarten (Ü3) 1.641 Euro, im VÖ-
Kindergarten (Ü3) 2.507 Euro, im GT-Kindergarten (Ü3) zwischen 2.293 und 3.672 Euro je
nach Anzahl der Betreuungsstunden.

Für Auswärtige betragen die Ausgleichsbeträge für Kinder unter 3 Jahren in einer Regel-
bzw. VÖ-Gruppe (U3) für ein Kind pro Jahr 633 Euro und in einer GT- Gruppe
Zwischen 724 Euro und 905 Euro.

Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Schlier rund 22.100 Euro an Gemeinden im Rahmen des
interkommunalen Kostenausgleichs bezahlt und knapp 7.500 Euro für die Betreuung aus-
wärtiger Kinder in Schlierer Kindergärten von Gemeinden erhalten.

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3.5.      Bedarf an Kindergartenplätzen i.S. § 1 Abs. 2-5 KiTaG im Jahr 2019/2020

Mit Stand 30.01.2019 leben in Schlier 191 Kinder, die im Kindergartenjahr 2018/19 generell
einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten. Allerdings zeigt die Praxis, dass nicht
jedes Kind einen Platz in Anspruch nimmt. Tatsächlich konnte anhand der Anmeldungen
für das kommende Jahr in der Vergangenheit festgestellt werden, dass inzwischen mit 3,8
Jahrgängen gerechnet werden muss. Die Kindertagesstätten in Schlier bieten derzeit ins-
gesamt 190 genehmigte Plätze in verschiedenen Betreuungsformen für Kinder über 3 Jah-
ren an.

Übersicht über die Zahl vorhandener und benötigter Kinderbetreuungsplätze in Schlier (Gesamt)
Zieldatum: September 2019 - Kigajahr 2019/2020)

Einrichtung / Plätze           U3              Art der U3-Plätze          Ü3               Aufteilung der Ü3-Plätze
Schlier                                                                                           GT/RG (25)
3 Gruppen GT/RG/VÖ                                                         75
integrierte Waldgruppe                                                     20
Krippe                         20
Unterankenreute
3 Gruppen GT/RG/VÖ                                                         75
Krippe                         10
Waldkita Starental             10         Spielgruppe 2-3 Jahre, 15 St.    20                   VÖGruppe Wald
Summe                          40                                         190

Kinder                        Zahl                                        Zahl
01.10.2013 - 30.09.2014         -                                          58                         A
01.10.2014 - 30.09.2015         -                                          44                         B
01.10.2015 - 30.09.2016         -                                          47                         C
01.10.2016- 30.09.2017         42                                                                     D
01.10.2017 - 30.09.2018        46                                          -                          E
01.10.2018 - 30.09.2019        46                  geschätzt               -                          F
Summe                         134                                         149

Zahl der Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt                       Zahl                    aus Zeile
Kindergartenjahr 2019 / 2020             3,8 Jahrgänge * 100 %            183               A+B+C+(D/80%) * 100%
Kindergartenjahr 2020/2021               3,8 Jahrgänge * 100 %            170               B+C+D+(E/80%) * 100%
Kindergartenjahr 2021/2022               3,8 Jahrgänge * 100 %            172               C+ D+E+( F/80%) *100%

Zahl der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren
2019/2020                                                                  89                   D (20%)+E+F

Für das Kindergartenjahr 2019/20 kann deshalb voraussichtlich allen angemeldeten Kin-
dern über 3 Jahren ein Platz zugeteilt werden. Für die Gesamtgemeinde Schlier werden
alle Kindergartenplätze als Einheit gesehen. Der Bedarf im Kindergartenjahr 2019/2020 ist
damit abgedeckt.

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3.6. Bedarf an Krippenplätzen i.S. § 1 Abs. 6 KiTaG im Jahr 2019/2020

Seit dem Kindergartenjahr 2013/14 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, für
Kinder unter 3 Jahren. Berücksichtigt man die Tatsache, dass der Rechtsanspruch auf Be-
treuung in einer Krippengruppe ab der Vollendung des ersten Lebensjahres gilt und ver-
hältnismäßig wenig Kinder unter einem Jahr in Kindertagesstätten betreut werden, ist das
Verhältnis von Kindern und Betreuungsplätzen im Alter von 1 bis unter 3 Jahren von Be-
deutung.

Mit Stand 30.01.2019 rechnet man in Schlier mit 89 Kinder im Alter zwischen 1 und unter 3
Jahren, die einen Krippenplatz in Anspruch nehmen könnten. Dem gegenüber stehen 40
Krippen-/Kindergartenplätze, das entspricht einer Versorgungsquote im Bereich 1 bis unter
3-Jährige von 44%. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass tatsächlich nur 30 Plätze für
Kinder von 1-3 Jahren in Krippen zur Verfügung stehen (33,7 %), 10 Plätze werden in der
Waldspielgruppe für 2-3 Jährige mit einer Öffnungszeit von nur 14.9 Stunden bereitgehal-
ten.

Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz war man in Baden-
Württemberg von einem Orientierungswert von 34% Betreuungsquote ausgegangen. Tat-
sächlich musste aber schon immer der konkrete örtliche Bedarf abgedeckt werden, da je-
des einzelne Kind tatsächlich einen Rechtsanspruch hat. In den vergangenen Jahren konn-
te allen Kindern in Schlier ein Krippenplatz zugeteilt werden, obwohl es im vergangenen
Jahr in Unterankenreute bereits zu Engpässen kam. Die Anmeldungen für das Kindergar-
tenjahr 2019/20 werden gerade ausgewertet. Dann wird sich zeigen, ob allen Anmeldun-
gen entsprochen werden kann.

Die Erfahrung in Schlier und in der Umgebung zeigt, dass zukünftig immer mehr Kinder
unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Deshalb ist im Hinblick auf die
neuen Baugebiet in Unterankenreute ein Ausbau an Betreuungsplätzen zu planen.

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4. Planung

4.1.   Qualitativer Bedarf

Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 4. Juni 2008 (Az. 12 S 2559/06) um-
fasst die Planungspflicht nicht nur den quantitativen Bedarf, also die Frage nach der An-
zahl der Betreuungsplätze, sondern auch den qualitativen Bedarf und die Frage nach der
Betreuungsform. Der qualitative Bedarf hat sich insbesondere an den Erfordernissen der
§§ 3-5 SGB VIII auszurichten. Zu beachten ist also die Vielzahl von Wertorientierungen (§
3 SGB VIII), der Vorrang der freien Jungendhilfe (§ 4 SGB VIII) sowie das Wunsch- und
Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII).

Da in der Schlier die Trägervielfalt ein wichtiges Element ist und somit den elterlichen
Erziehungsvorstellungen, allein schon durch die Trägerauswahl, weitgehend entsprochen
werden kann, wurde auch der Bedarf in qualitativer Hinsicht berücksichtigt. Neben der Trä-
gervielfalt sind die verschiedenen Betreuungsformen ein weiteres wichtiges Qualitäts-
merkmal. Zu beobachten ist, dass die Nachfrage nach „verlängerten Öffnungszeiten“ und
„Ganztagsbetreuung“ sowohl im Kindergarten- als auch im Kinderkrippenbereich stetig zu-
nimmt und der Bedarf an Regelgruppen abnimmt.

Die beiden kirchlichen Kindergärten bieten im Ü3-Bereich seit mehreren Jahren Misch-
gruppen (RG/VÖ/GT) an. Hier können ohne Reduzierung der Gruppenstärke jeweils bis zu
10 Kinder ganztags betreut werden. Die Voraussetzungen für einen Ganztagesbetrieb lie-
gen allerdings teilweise nicht ganz vor, so dass dringend die erforderlichen Rahmenbedin-
gungen (genügend Schlaf- und Essensmöglichkeiten) geschaffen werden müssen.

Die Betreuungsform „Kindertagespflege“ nimmt in Schlier keinen hohen Stellenwert ein.

Der Bedarf in qualitativer Hinsicht kann so gedeckt werden.

4.2.   Quantitativer Bedarf

Der quantitative Bedarf an Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätzen wird Faktoren beein-
flusst, die schwer prognostizierbar sind. Zum einen die freie Entscheidung der Eltern für
einen auswärtigen Kindergarten und zum anderen wie lange die Elternzeit in Anspruch ge-
nommen wird. Die durchweg hohe Geburtenzahl, die stetige Anzahl von Zuzügen und die
nicht kalkulierbaren Zuwanderungsraten machen eine Prognose sehr schwierig. Sollten die
Anmeldezahlen im Krippenbereich auf dem Niveau des Kindergartenjahres 2018/19 blei-
ben, kann der Bedarf 2019/2020 in der Gesamtgemeinde abgedeckt werden. Die Erfah-
rung in Schlier und in der Umgebung zeigt, dass zukünftig immer mehr Kinder unter 3 Jah-
ren in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Deshalb ist im Hinblick auf die neuen
Baugebiete in Unterankenreute ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jah-
ren im Bereich Unterankenreute zu planen.

Sollte es zu Verschiebungen oder veränderten Bedarfen bei den Betreuungsformen
kommen, könnten die bestehenden Kindergartengruppen jeweils bis zu 10 Kinder ganz-
tags, in der Summe bis zu 60 Kinder, betreuen. Eine Reduktion der Gesamtgruppenstärke
ist demnach mittelfristig nicht zu erwarten.

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4.3.   Fazit

Die Gemeinde Schlier verfügt derzeit noch über ausreichend Kindergartenplätze. Aufgrund
der hohen Auslastung der Kindergärten und dem tatsächlich schwer zu kalkulierenden Be-
treuungsbedarf innerhalb der Gesamtgemeinde kann es vereinzelt bzw. unterjährig insbe-
sondere außerhalb der Regelbetreuung trotzdem zu Engpässen kommen. Dem Wunsch
nach Krippenplätzen konnte in den vergangenen 2 Jahren nicht immer entsprochen wer-
den.

Die Höchstzahl der verfügbaren Kindergartenplätze kann sich aufgrund von Angebotsfor-
men bzw. erhöhtem Bedarf an Ganztagesplätzen (anstatt bis zu 25 Plätze pro Gruppe nur
noch 20) reduzieren (Steuerung durch Kindergartenbedarfsplanung).

Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszugangs und der geplanten Baugebiete ist
deshalb dringender Handlungsbedarf gegeben. Seitens der Verwaltung gehen wir von ei-
nem erweiterten Bedarf von je 1 Krippen- und 1 Kindergartengruppe aus. Somit der könnte
der Gesamtbedarf innerhalb der Gemeinde abgedeckt werden.

Dem steigenden Bedarf an Ganztagesplätzen sollte Rechnung getragen werden. Hierzu
sind allerdings entsprechende Schlafräume und Essplätze notwendig bzw. müssen neu
geschaffen werden.

Durch die regelmäßige Abfrage des Betreuungsbedarfs (Kindergartenbedarfsumfrage)
kann sowohl der qualitativer als auch der quantitative Bedarf einigermaßen abgeschätzt
und darauf angemessen reagiert werden.

5. Elternbeiträge

Die Elternbeiträge werden entsprechend den Empfehlungen des Gemeindetags, Städte-
tags (KLV) und der vier Kirchen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-
Württemberg (4KK) regelmäßig fortgeschrieben bzw. angepasst.

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5. Angebotsformen
Betriebserlaubnispflichtig sind alle Angebote der Kindertagesbetreuung, die über einer wöchentlichen
Öffnungszeit von zehn Stunden liegen. Vom Erlaubnisvor- behalt ausgenommen sind die nach § 45 Abs. 1
S. 2 SGB VIII genannten Einrichtungen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen).

Es wird zwischen folgenden betriebserlaubnispflichtigen Angebotsformen unterschieden:

       Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten nach § 1 Abs. 4 Kinderta-
       gesstättenverordnung (KiTaVO) sowie Mindestraumgröße pro Kind im Gruppenberei-
       ch

            Gruppenart nach KiTaVO                          Höchstgruppenstärke m² pro Kind
            Halbtagsgruppe HT                               25 bis 28 Kinder    2,2 m²
            für 3-Jährige bis Schuleintritt
            (Vor- oder Nachmittagsbetreuung mind. 3 Std.)
            Regelgruppe RG                                  25 bis 28 Kinder          2,2 m²
            für 3-Jährige bis Schuleintritt
            (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unter-
            brechung am Mittag)
            Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ         22 bis 25 Kinder          2,4 m²
            für 3-Jährige bis Schuleintritt
            (durchgängige Öffnungszeit von mind. 6 Std.)
            Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ         22 bis 25 Kinder          2,4 m²
            und/oder RG/HT
            für 3-Jährige bis Schuleintritt
            Ganztagsgruppe GT                               20 Kinder                 3,0 m²
            für 3-Jährige bis Schuleintritt
            (mehr als 7 Std. durchgängige Öffnungszeit)
            Ganztagsgruppe GT zeitgemischt mit VÖ           22 bis 25 Kinder          2,4 m²
            und/oder RG/ HT                                 bei mehr als 10 Kindern
            für 3-Jährige bis Schuleintritt                 in GT: 20                 3,0 m²
            Altersgemischte Gruppe AM                       25 bei HT/RG o. HT/       2,4 m²
            für 3-Jährige bis unter 14 Jahre                RG/VÖ
            (mit überwiegender Anzahl von Kindern im        20 bei GT                 3,0 m²
            Kindergartenalter)                              25 bei HT/RG/VÖ/GT        2,4 m²
                                                            bei mehr als 10 Kindern
                                                            in GT: 20                 3,0 m²
            Altersgemischte Gruppe AM                       Absenkung der Grup-
            für 2-Jährige bis unter 14 Jahre                penstärke um einen
            (mit überwiegender Anzahl von Kindern im        Platz je aufgenomme-
            Kindergartenalter)                              nem 2-jährigen Kind,
                                                            ausgehend von:
                                                            25 bei HT/RG              2,4 m²
                                                            22 bei VÖ o. HT/RG/VÖ     2,4 m²
                                                            20 bei GT                 3,0 m²

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Einzugsbereich der Kindergärten

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