2019 Kindergartenbedarfsplanung - Gemeinde Schlier
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Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 2 2. Bestandsaufnahme 2.1. Katholischer Kindergarten Schlier 3 2.2. Katholischer Kindergarten Unterankenreute 4 2.3. Waldkindergarten Starental 5 2.4. Kindertagespflege 6 2.5. Schulkindbetreuung 6 3. Bedarfsermittlung 3.1. Bevölkerungsentwicklung 7 3.2. Auslastung der Einrichtungen 9 3.3. Statistik der in Schlier wohnender Kinder 9 3.4. Auswärtige Kinder 9 3.5. Bedarf an Kindergartenplätzen 2019/2020 10 3.6. Bedarf an Krippenplätzen 2019/2020 11 4. Planung 4.1 Qualitativer Bedarf 12 4.2 Quantitativer Bedarf 12 4.3 Fazit 13 5. Elternbeiträge 13 6. Anlagen 1) Angebotsformen 14 2) Rahmenbedingungen lt. Landesjugendamt 15 3) Einzugsbereich der Kindergärten 17 1
1. Vorbemerkungen Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige, kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Sie ist sowohl Grundlage für die Förderung der freien Träger als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen und damit eine wesentliche Voraussetzung, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnis- sen und Versorgungsstrukturen noch besser gerecht werden zu können. § 3 Kindertages- betreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine Kindergartenbe- darfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Die Erstellung einer örtlichen Bedarfs- planung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeinde- ordnung (GemO). Die Gemeinde Schlier legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kin- dern orientiertes Betreuungsangebot, denn ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen zur Tagesbetreuung ist eine sehr wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb soll auch regelmäßig (alle 2 Jahre) eine Kindergartenbedarfsumfrage durchgeführt werden. Mit der katholischen Kirchengemeinden Schlier und Unterankenreu- te, sowie der Johanniter Unfallhilfe bieten drei verschiedene Träger in Schlier unterschied- liche Formen der Kinderbetreuung an. Durch die für eine Kommune dieser Größenordnung hohe Trägervielfalt kann das Wunsch und Wahlrecht der Eltern hinreichend gewahrt (§ 5 SGB VIII) und das Subsidiaritätsprinzip (§ 4 SGB VIII) konsequent angewandt werden. Das KiTaG geht von dem Grundsatz der integrativen Erziehung behinderter mit nicht behinderten Kindern aus. Dies ist gemäß § 2 Abs. 2 KiTaG „angemessen zu berücksichtigen“. Bisher wurde bezogen auf den Einzelfall geprüft, ob Kinder wegen ihrer Behinderung spezielle Förderung in einer Spezialeinrichtung benötigen oder ob sie zu- sammen mit Kindern ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut werden können. Diese bewährte Verfahrensweise wird auch künftig so fortgeführt werden. Der vorliegende Kindergartenbedarfsplan beschreibt zunächst das vorhandene Betreuungsangebot in Schlier und stellt anschließend den Betreuungsbedarf fest, um ab- schließend die Notwendigkeit einer etwaigen Ausweitung des Angebots zu untersuchen. 2
2. Bestandsaufnahme 2.1. Katholischer Kindergarten Schlier Träger: Katholische Kirchengemeinde Schlier Kindergarten Kinderkrippe 4 Kindergartengruppen für Kinder im Alter 2 Krippengruppen mit je 10 Plätzen für von 3-6 Jahren mit max. insgesamt 95 Kin- Kinder von 1-3 Jahren dern, davon 1 Waldgruppe GT/VÖ/RG Gruppen mit unterschiedlichen Randzeiten für je 22-25 Kinder, bei max. 10 GT-Kindern, sonst Reduktion der Gruppen- größe auf 20 Kinder Modul 3: Regelgruppe (RG) Modul 1: (25 St.) Montag-Freitag : 7.30 – 12.30 Uhr + Diens- Montag- Freitag: 7.30-12.30 Uhr tag und Mittwoch von 14.00-16.30 Uhr Modul 4: Regelgruppe + Ganztag (GT) Modul 2: (35 St.) Montag, Donnerstag, Freitag: 7.30-12.30 Uhr Montag-Freitag: 7.00-14.00 Uhr + Dienstag /Mittwoch: 7.00-16.30 Uhr Modul 5: Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Montag- Freitag: 7.00-14.00 Uhr Modul 6: VÖ + GT Montag, Donnerstag, Freitag: 7.00-14.00 Uhr + Dienstag /Mittwoch: 7.00-16.30 Uhr 3
2.2 Katholischer Kindergarten Unterankenreute Träger: Katholische Kirchengemeinde Unterankenreute Kindergarten Kinderkrippe 3 Kindergartengruppen für Kinder im Alter 1 Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kin- von 3-6 Jahren mit max. insgesamt 95 Kin- der von 1-3 Jahren dern, davon 1 Waldgruppe GT/VÖ/RG Gruppen mit unterschiedlichen Randzeiten für je 22-25 Kinder, bei max. 10 GT-Kindern, sonst Reduktion der Gruppen- größe auf 20 Kinder Modul 3: Regelgruppe (RG) Modul 1: (25 St.) Montag-Freitag : 7.30 – 12.30 Uhr + Mon- Montag- Freitag: 7.30-12.30 Uhr tag-Donnerstag von 14.00-16.30 Uhr Modul 4: Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Modul 2: (35 St.) Montag- Freitag: 7.00-14.00 Uhr Montag-Freitag: 7.00-14.00 Uhr Modul 5: Ganztagesgruppe Montag -Donnerstag: 7.00-16.30 Uhr + Freitag: 7.00-14.00 Uhr 4
2.3. Waldkindergarten Starental Träger: Johanniter Unfallhilfe e.V. Kindergarten Spielgruppe 1 Kindergartengruppe mit 20 Plätzen für 1 Spielgruppe mit 10 Plätzen für Kinder Kinder im Alter von 3-6 Jahren von 2-3 Jahren Öffnungszeiten Regelgruppe: Öffnungszeiten an 3 Tagen /Woche Montag-Freitag: 7.30-13.30 Uhr Jeweils von 8.15-13.00 Uhr (14,25 St.) 5
2.4. Kindertagespflege § 1 Abs. 7 KiTaG definiert Kindertagespflege als „[…] die Betreuung und Förderung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen […]“. Sie ergänzt das Betreuungsangebot von Kindertageseinrichtungen. Insbesondere Betreuungszeiten, die in Kindertageseinrichtungen nicht oder nicht wirtschaftlich angeboten werden können, sollen in Tagespflegestellen angeboten werden. In Schlier werden aktuell (Stichtag 01.03.2019) 5 Kinder (0-3 J: 3; 3-6 J:1; 7-14 J: 1) in der Kindertagespflege von 3 Tagespflegepersonen betreut. Finanziert wird die Kindertagespflege primär durch das Jugendamt. Teilweise ist von den Eltern ein Eigenbetrag zu leisten. Dieser hängt insbesondere von den finanziellen Verhält- nissen der Familie ab, genauere Angaben sind daher an dieser Stelle nicht möglich. 2.5. Schulkindbetreuung Obwohl es keinen subjektiven Rechtsanspruch für das einzelne Kind auf einen Platz in der Schulkindbetreuung gibt und das KiTaG keine ausdrückliche Beauftragung der Kommunen zur Schaffung von Betreuungsplätzen enthält, wird die Schulkindbetreuung an dieser Stelle nachrichtlich aufgeführt, da es zweckmäßig ist, dass die Gemeinde auch Betreuungsmög- lichkeiten für Schulkinder anbietet. Die Gemeinde Schlier als Schulträger bietet folgende Betreuungsformen für schulpflichtige Kinder an den Grundschulen in Schlier und Unterankenreute an: a) Verlässliche Grundschule b) Flexible Nachmittagsbetreuung c) Betreuung während der Einnahme eines Mittagessens d) Betreuung in den Ferien. In den Grundschulen wird an Schultagen von 7:00 – 8:30 Uhr und von 12:00 – 13:00 / 14:15 Uhr Betreuung in Form der „Verlässlichen Grundschule“ angeboten. Aktuell (Stand 27.02.2019) sind 45 Kinder in Unterankenreute und 41 Kinder in Schlier angemeldet. Die flexible Nachmittagsbetreuung findet an Schultagen Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12:00 – 16:30 Uhr statt. An Schultagen (Montag - Donnerstag) wird ein Mittagessen angeboten. Eine Ferienbetreuung findet während der Oster- und Herbstferien von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr statt. 6
3. Bedarfsermittlung 3.1. Bevölkerungsentwicklung Die Einwohnerzahlen der Gemeinde Schlier haben sich, nach Angaben des statistischen Landesamtes wie folgt entwickelt: 7
In den vergangenen Jahren ist ein Bevölkerungszugang zu verzeichnen. Die Bevölke- rungsvorausrechnung des statistischen Landesamtes geht auch in den kommenden 15 Jahren von leicht steigenden Bevölkerungszahlen aus, so dass auch mittelfristig von relativ gleichbleibenden Geburtenzahlen und somit auch von einem gleichbleibenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ausgegangen werden kann. Nicht berücksichtigt ist hier die Aus- weisung neuer Baugebiete und der Zuzug vieler junger Familien. Hier wurde berechnet, dass in den nächsten 4-5 Jahren nach statistischen Werten ungefähr insgesamt mit zu- sätzlichen 19 Kinder U3 und 23 Kinder Ü3 gerechnet werden muss. 8
3.2. Auslastung der Einrichtungen Die Kindertagesstätten in Schlier haben ausnahmslos hohe Belegungszahlen. Die Betreu- ungsplätze sind nahezu vollständig belegt, mit Ausnahme des erst im September 2018 in Betrieb gegangenen Waldkindergartens. Über den Stand der Anmeldungen für das Kin- dergartenjahr 2019/2020 wird in der GR-Sitzung berichtet. 3.3. Statistik der in Schlier wohnenden Kinder Die folgenden Erhebungen wurden aus der Einwohnerstatistik entnommen: Kinder Zahl Zahl 01.10.2013 - 30.09.2014 - 58 01.10.2014 - 30.09.2015 - 44 01.10.2015 - 30.09.2016 - 47 01.10.2016- 30.09.2017 42 01.10.2017 - 30.09.2018 46 - 01.10.2018 - 30.09.2019 46 geschätzt - Summe 134 149 3.4. Auswärtige Kinder Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme auswärtiger Kinder. Auch wenn die Rechtsprechung nicht zwischen einheimischen und auswärtigen Kindern unterscheidet, darf die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu keinen unverhältnismäßig hohen Kos- ten führen (so z.B. das BVerwG, Urteil vom 25.11.2004). Daher berücksichtigt dieser Be- darfsplan primär die mit Hauptwohnsitz in Schlier gemeldeten Kinder. Es werden aber auch die Belange auswärtiger Kinder geprüft. Wird einem auswärtigen Kind ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt, erfolgt der interkommunale Kostenausgleich gemäß § 8a KiTaG. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Ravensburg haben zur Vermeidung eines mit einer „Spitzabrechnung“ entstehenden Verwaltungsaufwandes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich unterzeichnet. Die unterzeichneten Kom- munen machen im gegenseitigen Interesse von der ihnen gesetzlich eingeräumten Mög- lichkeit der „Pauschalabrechnung“ Gebrauch. Die Höhe der Ausgleichsbeträge entspricht der in den „Gemeinsamen Empfehlungen des Gemeinde- und Städtetages zum interkom- munalen Kostenausgleich in der Kindergarten- und Krippenbetreuung mit Pauschalbeträ- gen gem. § 8a KiTaG“ geregelten Beträgen. Derzeit betragen die pauschalen Aus- gleichsbeträge für ein Kind pro Jahr im RG-Kindergarten (Ü3) 1.641 Euro, im VÖ- Kindergarten (Ü3) 2.507 Euro, im GT-Kindergarten (Ü3) zwischen 2.293 und 3.672 Euro je nach Anzahl der Betreuungsstunden. Für Auswärtige betragen die Ausgleichsbeträge für Kinder unter 3 Jahren in einer Regel- bzw. VÖ-Gruppe (U3) für ein Kind pro Jahr 633 Euro und in einer GT- Gruppe Zwischen 724 Euro und 905 Euro. Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Schlier rund 22.100 Euro an Gemeinden im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs bezahlt und knapp 7.500 Euro für die Betreuung aus- wärtiger Kinder in Schlierer Kindergärten von Gemeinden erhalten. 9
3.5. Bedarf an Kindergartenplätzen i.S. § 1 Abs. 2-5 KiTaG im Jahr 2019/2020 Mit Stand 30.01.2019 leben in Schlier 191 Kinder, die im Kindergartenjahr 2018/19 generell einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten. Allerdings zeigt die Praxis, dass nicht jedes Kind einen Platz in Anspruch nimmt. Tatsächlich konnte anhand der Anmeldungen für das kommende Jahr in der Vergangenheit festgestellt werden, dass inzwischen mit 3,8 Jahrgängen gerechnet werden muss. Die Kindertagesstätten in Schlier bieten derzeit ins- gesamt 190 genehmigte Plätze in verschiedenen Betreuungsformen für Kinder über 3 Jah- ren an. Übersicht über die Zahl vorhandener und benötigter Kinderbetreuungsplätze in Schlier (Gesamt) Zieldatum: September 2019 - Kigajahr 2019/2020) Einrichtung / Plätze U3 Art der U3-Plätze Ü3 Aufteilung der Ü3-Plätze Schlier GT/RG (25) 3 Gruppen GT/RG/VÖ 75 integrierte Waldgruppe 20 Krippe 20 Unterankenreute 3 Gruppen GT/RG/VÖ 75 Krippe 10 Waldkita Starental 10 Spielgruppe 2-3 Jahre, 15 St. 20 VÖGruppe Wald Summe 40 190 Kinder Zahl Zahl 01.10.2013 - 30.09.2014 - 58 A 01.10.2014 - 30.09.2015 - 44 B 01.10.2015 - 30.09.2016 - 47 C 01.10.2016- 30.09.2017 42 D 01.10.2017 - 30.09.2018 46 - E 01.10.2018 - 30.09.2019 46 geschätzt - F Summe 134 149 Zahl der Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt Zahl aus Zeile Kindergartenjahr 2019 / 2020 3,8 Jahrgänge * 100 % 183 A+B+C+(D/80%) * 100% Kindergartenjahr 2020/2021 3,8 Jahrgänge * 100 % 170 B+C+D+(E/80%) * 100% Kindergartenjahr 2021/2022 3,8 Jahrgänge * 100 % 172 C+ D+E+( F/80%) *100% Zahl der Kinder zwischen 1 und 3 Jahren 2019/2020 89 D (20%)+E+F Für das Kindergartenjahr 2019/20 kann deshalb voraussichtlich allen angemeldeten Kin- dern über 3 Jahren ein Platz zugeteilt werden. Für die Gesamtgemeinde Schlier werden alle Kindergartenplätze als Einheit gesehen. Der Bedarf im Kindergartenjahr 2019/2020 ist damit abgedeckt. 10
3.6. Bedarf an Krippenplätzen i.S. § 1 Abs. 6 KiTaG im Jahr 2019/2020 Seit dem Kindergartenjahr 2013/14 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, für Kinder unter 3 Jahren. Berücksichtigt man die Tatsache, dass der Rechtsanspruch auf Be- treuung in einer Krippengruppe ab der Vollendung des ersten Lebensjahres gilt und ver- hältnismäßig wenig Kinder unter einem Jahr in Kindertagesstätten betreut werden, ist das Verhältnis von Kindern und Betreuungsplätzen im Alter von 1 bis unter 3 Jahren von Be- deutung. Mit Stand 30.01.2019 rechnet man in Schlier mit 89 Kinder im Alter zwischen 1 und unter 3 Jahren, die einen Krippenplatz in Anspruch nehmen könnten. Dem gegenüber stehen 40 Krippen-/Kindergartenplätze, das entspricht einer Versorgungsquote im Bereich 1 bis unter 3-Jährige von 44%. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass tatsächlich nur 30 Plätze für Kinder von 1-3 Jahren in Krippen zur Verfügung stehen (33,7 %), 10 Plätze werden in der Waldspielgruppe für 2-3 Jährige mit einer Öffnungszeit von nur 14.9 Stunden bereitgehal- ten. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz war man in Baden- Württemberg von einem Orientierungswert von 34% Betreuungsquote ausgegangen. Tat- sächlich musste aber schon immer der konkrete örtliche Bedarf abgedeckt werden, da je- des einzelne Kind tatsächlich einen Rechtsanspruch hat. In den vergangenen Jahren konn- te allen Kindern in Schlier ein Krippenplatz zugeteilt werden, obwohl es im vergangenen Jahr in Unterankenreute bereits zu Engpässen kam. Die Anmeldungen für das Kindergar- tenjahr 2019/20 werden gerade ausgewertet. Dann wird sich zeigen, ob allen Anmeldun- gen entsprochen werden kann. Die Erfahrung in Schlier und in der Umgebung zeigt, dass zukünftig immer mehr Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Deshalb ist im Hinblick auf die neuen Baugebiet in Unterankenreute ein Ausbau an Betreuungsplätzen zu planen. 11
4. Planung 4.1. Qualitativer Bedarf Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 4. Juni 2008 (Az. 12 S 2559/06) um- fasst die Planungspflicht nicht nur den quantitativen Bedarf, also die Frage nach der An- zahl der Betreuungsplätze, sondern auch den qualitativen Bedarf und die Frage nach der Betreuungsform. Der qualitative Bedarf hat sich insbesondere an den Erfordernissen der §§ 3-5 SGB VIII auszurichten. Zu beachten ist also die Vielzahl von Wertorientierungen (§ 3 SGB VIII), der Vorrang der freien Jungendhilfe (§ 4 SGB VIII) sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII). Da in der Schlier die Trägervielfalt ein wichtiges Element ist und somit den elterlichen Erziehungsvorstellungen, allein schon durch die Trägerauswahl, weitgehend entsprochen werden kann, wurde auch der Bedarf in qualitativer Hinsicht berücksichtigt. Neben der Trä- gervielfalt sind die verschiedenen Betreuungsformen ein weiteres wichtiges Qualitäts- merkmal. Zu beobachten ist, dass die Nachfrage nach „verlängerten Öffnungszeiten“ und „Ganztagsbetreuung“ sowohl im Kindergarten- als auch im Kinderkrippenbereich stetig zu- nimmt und der Bedarf an Regelgruppen abnimmt. Die beiden kirchlichen Kindergärten bieten im Ü3-Bereich seit mehreren Jahren Misch- gruppen (RG/VÖ/GT) an. Hier können ohne Reduzierung der Gruppenstärke jeweils bis zu 10 Kinder ganztags betreut werden. Die Voraussetzungen für einen Ganztagesbetrieb lie- gen allerdings teilweise nicht ganz vor, so dass dringend die erforderlichen Rahmenbedin- gungen (genügend Schlaf- und Essensmöglichkeiten) geschaffen werden müssen. Die Betreuungsform „Kindertagespflege“ nimmt in Schlier keinen hohen Stellenwert ein. Der Bedarf in qualitativer Hinsicht kann so gedeckt werden. 4.2. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf an Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätzen wird Faktoren beein- flusst, die schwer prognostizierbar sind. Zum einen die freie Entscheidung der Eltern für einen auswärtigen Kindergarten und zum anderen wie lange die Elternzeit in Anspruch ge- nommen wird. Die durchweg hohe Geburtenzahl, die stetige Anzahl von Zuzügen und die nicht kalkulierbaren Zuwanderungsraten machen eine Prognose sehr schwierig. Sollten die Anmeldezahlen im Krippenbereich auf dem Niveau des Kindergartenjahres 2018/19 blei- ben, kann der Bedarf 2019/2020 in der Gesamtgemeinde abgedeckt werden. Die Erfah- rung in Schlier und in der Umgebung zeigt, dass zukünftig immer mehr Kinder unter 3 Jah- ren in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Deshalb ist im Hinblick auf die neuen Baugebiete in Unterankenreute ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jah- ren im Bereich Unterankenreute zu planen. Sollte es zu Verschiebungen oder veränderten Bedarfen bei den Betreuungsformen kommen, könnten die bestehenden Kindergartengruppen jeweils bis zu 10 Kinder ganz- tags, in der Summe bis zu 60 Kinder, betreuen. Eine Reduktion der Gesamtgruppenstärke ist demnach mittelfristig nicht zu erwarten. 12
4.3. Fazit Die Gemeinde Schlier verfügt derzeit noch über ausreichend Kindergartenplätze. Aufgrund der hohen Auslastung der Kindergärten und dem tatsächlich schwer zu kalkulierenden Be- treuungsbedarf innerhalb der Gesamtgemeinde kann es vereinzelt bzw. unterjährig insbe- sondere außerhalb der Regelbetreuung trotzdem zu Engpässen kommen. Dem Wunsch nach Krippenplätzen konnte in den vergangenen 2 Jahren nicht immer entsprochen wer- den. Die Höchstzahl der verfügbaren Kindergartenplätze kann sich aufgrund von Angebotsfor- men bzw. erhöhtem Bedarf an Ganztagesplätzen (anstatt bis zu 25 Plätze pro Gruppe nur noch 20) reduzieren (Steuerung durch Kindergartenbedarfsplanung). Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszugangs und der geplanten Baugebiete ist deshalb dringender Handlungsbedarf gegeben. Seitens der Verwaltung gehen wir von ei- nem erweiterten Bedarf von je 1 Krippen- und 1 Kindergartengruppe aus. Somit der könnte der Gesamtbedarf innerhalb der Gemeinde abgedeckt werden. Dem steigenden Bedarf an Ganztagesplätzen sollte Rechnung getragen werden. Hierzu sind allerdings entsprechende Schlafräume und Essplätze notwendig bzw. müssen neu geschaffen werden. Durch die regelmäßige Abfrage des Betreuungsbedarfs (Kindergartenbedarfsumfrage) kann sowohl der qualitativer als auch der quantitative Bedarf einigermaßen abgeschätzt und darauf angemessen reagiert werden. 5. Elternbeiträge Die Elternbeiträge werden entsprechend den Empfehlungen des Gemeindetags, Städte- tags (KLV) und der vier Kirchen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden- Württemberg (4KK) regelmäßig fortgeschrieben bzw. angepasst. 13
5. Angebotsformen Betriebserlaubnispflichtig sind alle Angebote der Kindertagesbetreuung, die über einer wöchentlichen Öffnungszeit von zehn Stunden liegen. Vom Erlaubnisvor- behalt ausgenommen sind die nach § 45 Abs. 1 S. 2 SGB VIII genannten Einrichtungen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen). Es wird zwischen folgenden betriebserlaubnispflichtigen Angebotsformen unterschieden: Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten nach § 1 Abs. 4 Kinderta- gesstättenverordnung (KiTaVO) sowie Mindestraumgröße pro Kind im Gruppenberei- ch Gruppenart nach KiTaVO Höchstgruppenstärke m² pro Kind Halbtagsgruppe HT 25 bis 28 Kinder 2,2 m² für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- oder Nachmittagsbetreuung mind. 3 Std.) Regelgruppe RG 25 bis 28 Kinder 2,2 m² für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unter- brechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ 22 bis 25 Kinder 2,4 m² für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mind. 6 Std.) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ 22 bis 25 Kinder 2,4 m² und/oder RG/HT für 3-Jährige bis Schuleintritt Ganztagsgruppe GT 20 Kinder 3,0 m² für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Std. durchgängige Öffnungszeit) Ganztagsgruppe GT zeitgemischt mit VÖ 22 bis 25 Kinder 2,4 m² und/oder RG/ HT bei mehr als 10 Kindern für 3-Jährige bis Schuleintritt in GT: 20 3,0 m² Altersgemischte Gruppe AM 25 bei HT/RG o. HT/ 2,4 m² für 3-Jährige bis unter 14 Jahre RG/VÖ (mit überwiegender Anzahl von Kindern im 20 bei GT 3,0 m² Kindergartenalter) 25 bei HT/RG/VÖ/GT 2,4 m² bei mehr als 10 Kindern in GT: 20 3,0 m² Altersgemischte Gruppe AM Absenkung der Grup- für 2-Jährige bis unter 14 Jahre penstärke um einen (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Platz je aufgenomme- Kindergartenalter) nem 2-jährigen Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 2,4 m² 22 bei VÖ o. HT/RG/VÖ 2,4 m² 20 bei GT 3,0 m² 14
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Einzugsbereich der Kindergärten 17
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