Kirmes in Nauendorf und Rittersdorf - am 9.-11.November2018 - VG Kranichfeld
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3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Seite 1 Der Geltungsbereich umfasst die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld und die Mitgliedsgemeinden Kranichfeld mit den Ortsteilen Barchfeld und Stedten, Rittersdorf, Tonndorf, Hohenfelden, Nauendorf und Klettbach mit dem Ortsteil Schellroda 17. Jahrgang Samstag, den 3. November 2018 Nr. 11/2018 Kirmes in Nauendorf und Rittersdorf am 9. – 11. November 2018 Die Dezember-Ausgabe erscheint am 1. Dezember 2018. Redaktionsschluss: Dienstag, den 20. November 2018, um 11:00 Uhr
Seite 2 3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Telefonverzeichnis Allgemeines Gemeinschaftsvorsitzender Herr Menge 036450 345-20 Hauptamt Frau Junghanns 036450 345-21 Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Hauptamt Frau Sonntag 036450 345-22 Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld Hauptamt 036450 345-23 Telefon 036450 345-0 Website www.vg-kranichfeld.de Hauptamt Frau Meißner 036450 345-24 Telefax 036450 345-15 E-Mail info@vg-kranichfeld.de Kämmerei Frau Schneider 036450 345-31 Öffnungszeiten des Bürgerbüros Kämmerei Frau Knöfel 036450 345-34 Montag 09:00 - 12:00 Uhr Kasse Frau Hoffmann 036450 345-32 Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Kasse Herr Rieger 036450 345-33 Mittwoch geschlossen Bürgerbüro Frau Lichtenecker 036450 345-41 Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Bürgerbüro Herr Ohnesorge 036450 345-42 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Ordnungsamt Herr Merten 036450 345-52 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr Feuerwehr Frau Lichtenecker 036450 345-51 Dienstzeiten der Verwaltung Standesamt Frau Jahn 036450 345-54 Montag 09:00 - 12:00 Uhr Bauamt Herr Kästner 036450 345-61 Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Bauamt Frau Brinkmann 036450 345-62 Mittwoch geschlossen Bauamt Herr Neuenfeldt 036450 345-63 Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Bauamt 036450 345-64 Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Polizei Herr Kabbe 036450 437-12 Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Mitgliedsgemeinde Bürgermeister Sprechstunde Telefon / E-Mail / Internet Stadt Kranichfeld Enno Dörnfeld Dienstag 16:30 - 18:30 Uhr 036450 345-11 buergermeister@kranichfeld.de, www.kranichfeld.de Donnerstag 16:30 - 18:30 Uhr Gemeinde Rittersdorf Johannes Rokosch Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr 036450 42167 gemeinde@rittersdorf.info, www.rittersdorf.info Gemeinde Tonndorf Karsten Mentzel Montag 16:00 - 19:00 Uhr 036450 42419 buergermeister@gemeinde-tonndorf.de, www.gemeinde-tonndorf.de Gemeinde HohenfeldenThomas Morche Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr 036450 42351 thomas.morche@web.de, www.hohenfelden.de Gemeinde Nauendorf Marek Heusinger Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr 036209 349 buergermeister@gemeinde-nauendorf.de, www.gemeinde-nauendorf.de Gemeinde Klettbach Ralph Triebel Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr 036209 346 info@klettbach.de, www.klettbach.de Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr 18:00 - 19:00 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters Forstämter Finanzamt Jena Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode, Revier Kranichfeld, Baum- bachplatz 1, Sprechzeit dienstags von 15:00 - 18:00 Uhr, Leutragraben 8, 07743 Jena, Telefon 03641 378-0 Telefon 0172 3480106 Thüringer Forstamt Bad Berka, Ilmstraße 1, 99438 Bad Berka Touristinformation Kranichfeld Telefon 036458 582-3 Baumbachplatz 1, 99448 Kranichfeld NOTRUF Frau Fröbel 036450 345-43 Polizei 110 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 17:00 Uhr Feuerwehr 112 Giftinformationszentrum 0361 730730 Polizeistation Bad Berka 036458 5830 Schiedsstelle Polizeiinspektion Weimar 03643 8820 Bei uns können Sie nur gewinnen. Hochwasseransagedienst 0180 5003006 Das Schiedswesen besteht seit über 170 Jahren, Störungsnummer Strom 0361 73907390 und ist eine vorgerichtliche, bürgernahe Störungsnummer Gas 0800 6861177 sowie unparteiische Schlichtungsorganisation. Störungsnummer Wasser 03643 7444444 Störungsnummer Abwasser 0172 6960003 Geschlichtet werden können: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Ärztlicher Bereitschaftsdienst Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie Wer schlichtet? den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In akuten Fällen wenden Sie sich an Schiedsfrau Elke Pirrhs den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Schiedsmann Dirk Gantner Personalausweis weg? Sperrnummer 116 116 Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld zuständiges Tierheim Telefon 036450 345-41 und -42 (Bürgerbüro) Tierheim Pflanzwirbach, Marktleite, 07407 Pflanzwirbach, Telefon 03672 422410
3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Seite 3 - schnelle Auffassungsgabe und Entscheidungsfreude Amtlicher Teil - gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, fundierte EDV-Kenntnisse (Office, GIS) - Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (z.B. Teilnah- VG Kranichfeld me an Sitzungen außerhalb der regulären Dienstzeit) - Bereitschaft zur Fortbildung und dem Erwerb zusätzlicher Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Qualifikationen - Führerschein Klasse B Teil der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Kranichfeld vom 24.09.2018 Wir bieten: - eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle berufliche 118-20/2018 Aufgabenstellung in einer Führungsposition Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung der Gemein- - flexible Arbeitszeit im Rahmen von Gleitzeitregelungen schaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld vom - eine leistungsgerechte Bezahlung nach Ihrer Qualifikation 25.06.2018 wird bestätigt. und den bisherigen Tätigkeiten entsprechend dem Tarifver- trag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit allen üblichen 119-20/2018 sozialen Leistungen im öffentlichen Dienst Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kra- nichfeld beschließt die Benutzerordnung für die Benutzung ihrer Kin- Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vor- dertageseinrichtungen im Entwurf vom 07.09.2018. rangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vorstellungsge- spräches können nicht übernommen werden. 120-20/2018 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Kranichfeld beschließt die Auskünfte – Bewerbung: Beschaffung von einem Trocknungsschrank für Atemschutzmasken Senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen als pdf-Datei an für die Wehren der VG Kranichfeld und die Einplanung von Mitteln in menge@vg-kranichfeld.de oder auf dem Postweg bis zum 30.11.2018 an: Höhe von ca. 3.500,00 € in den Haushalt 2019. Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Stellenausschreibung Bauamtsleiter VG Kranichfeld Herrn Menge Alexanderstraße 7 Die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld (Landkreis Weimarer Land) 99448 Kranichfeld mit ca. 6.300 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Voll- bzw. auch Teilzeit (40 bzw. 30 h/ Woche) und unbefristet eine/n Stichwort: Ausschreibung Bauamtsleiter VG Kranichfeld Bauamtsleiter/in. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestäti- Aufgabenschwerpunkte: gung. - verantwortliche Führung und Leitung des Bauamtes Baupla- nungsrecht, Straßen und Wegerecht, Verkehrsrecht, Vergabe- Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese recht, HOAI nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. - Bauantragsprüfung Ihre Unterlagen werden danach datenschutzrechtlich vernichtet. Durch - Bauordnungsrecht die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. - Bauberatung der Bürger - kommunaler Hoch-,Tief- und Ingenieurbau (Auftragsverga- Datenerfassung ben, Betreuung und Steuerung der Baumaßnahmen, Bauun- Mit Ihrer Bewerbung werden durch uns folgende personenbezogene terhaltung, Verwendungsnachweise) Daten erfasst: - Städtebauförderungsmaßnahmen/ISEK – Planung/Erschlie- ßungs- und Beitragsrecht Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Privatadresse, private - Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, Architekten- Telefonnummer/E-Mail. verträge, GIS – Pflege - Vorbereitung komplexer Themen und Vorgänge für die kom- Aus Ihren Bewerbungsunterlagen erfassen wir das Bewerbungsschrei- munalen Gremien ben, den Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, ggf. den Nachweis - Sitzungsdienst in den kommunalen Gremien und bei Bürger- über eine Schwerbehinderung etc. Ihre Daten werden ausschließlich veranstaltungen für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb des Unterneh- mens verwendet und nur durch die hierzu befugten Personen an die Wir erwarten: für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen - Abschluss eines/r Verwaltungsfachangestellte/r mit Fachprü- Stellen weitergeleitet. Gegebenenfalls sind Ihre Daten von uns im Fall fung II (Verwaltungsfachwirt/in), Verwaltungsbetriebswirt/ einer Konkurrentenklage offenzulegen. Abweichend davon ist eine in (FH/VWA) oder abgeschlossenes Studium (z.B. als Ar- Verwendung der Bewerbungsunterlagen für andere Zwecke als die Be- chitekt/in Fachrichtung Hoch-, Tief- oder Ing.-bau) bzw. ein setzung der ausgeschriebenen Stelle nur möglich, wenn Sie uns hierfür vergleichbarer Abschluss ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilen. Sollten Sie hiervon Gebrauch - fundiertes Fachwissen in den o.a. Bereichen machen wollen, benötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklä- - Führungskompetenz und Teamfähigkeit rung. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Bewer- - Verwaltung mit Leitungsverantwortung bungsverfahrens werden Ihre persönlichen Daten grundsätzlich auto- - einen freundlichen und kommunikativen Umgang mit Bür- matisch gelöscht, es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen einer gern Löschung entgegenstehen bzw. die weitere Speicherung zum Zwecke - ein hohes Maß an Selbständigkeit, Eigenverantwortung und der Beweisführung erforderlich ist. Abweichend davon ist eine längere Engagement Speicherung nur möglich, wenn Sie hierfür ausdrücklich Ihre Einwil- - selbstbewusstes Auftreten mit ausgeprägtem Verantwor- ligung erteilt haben. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, be- tungsbewusstsein und Verhandlungsgeschick nötigen wir eine schriftliche Einwilligungserklärung.
Seite 4 3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Datensicherheit beschließt die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, zur Um die von Ihnen erhobenen Daten vor Manipulationen und unberech- Erweiterung der vorhandenen Verkehrsbeschilderung an der „Wald- tigten Zugriffen zu schützen, haben wir diverse technische (wie Daten- straße“ mit dem Verkehrszeichen 283 „Absolutes Haltverbot“ und dem verschlüsselung, Programmschutz) und organisatorische Maßnahmen Zusatzzeichen 1060-31 „Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen“. (wie Regelungen zur Zugangs-, Zugriffs- und Zutrittsberechtigung) getroffen. 272-34/2018 Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld Auskunftsrecht und Widerruf beschließt die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, zur Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Erweiterung der vorhandenen Verkehrsbeschilderung am „Am Stau- personenbezogenen Daten haben oder Informationen zur Berichtigung see“ mit dem Zusatzzeichen 1060-31 „Haltverbot auch auf dem Sei- oder Löschung von Daten benötigen, wenden Sie sich bitte an unse- tenstreifen“. ren Datenschutzbeauftragten Herrn Ohnesorge. Den Widerruf erteilter Einwilligungen können Sie in Textform per E-Mail an ohnesorge@vg- 273-34/2018 kranichfeld.de oder schriftlich an Verwaltungsgemeinschaft Kranich- Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld er- feld, Alexanderstraße 7, 99448 Kranichfeld richten. teilt gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 68 ThürBO zur Bauvoranfrage „Errich- tung eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück: Gemarkung Kra- Fred Menge nichfeld; Flur 11, Flurstück Nr. 747/5 das gemeindliche Einvernehmen. Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem nicht öf- fentlichen Teil der Sitzung des Bau-, Grundstücks- Amtlicher Teil und Umweltausschusses der Stadt Kranichfeld vom 27.08.2018, für welche die Öffentlichkeit des jeweiligen Beschlusses hergestellt wurde Stadt Kranichfeld 275-34/2018 Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Der Bau,- Grundstücks und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses lehnt den Verkauf einer Teilfläche von ca.255 m² des Flurstücks Nr. 554/11, zum Preis von 4,00 €/m², an den Antragsteller vom 18.06.2018 der Stadt Kranichfeld vom 09.08.2018 (Posteingang 19.06.2018), ab 100-38/2018 277-34/2018 Die Niederschrift der öffentlichen Teile zur Sitzung des Haupt- und Fi- Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld nanzausschusses der Stadt Kranichfeld vom 08.03.2018 wird bestätigt. beschließt die Vergabe von Pflegemaß-nahmen am Krummbach an den Baumdienst Frank Brandenburg, Bahnhofstraße 14, 99438 Bad Berka 101-38/2018 gemäß VOL/A. Das Bruttoauftragsvolumen beträgt 2.853,62 EUR. Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Haupt- und Fi- nanzausschusses der Stadt Kranichfeld vom 27.03.2018 wird bestätigt. 278-34/2018 Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranich- 102-38/2018 feld beschließt die Vergabe von Baumpflegemaßnahmen in der Stadt Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kranichfeld beschließt und Kranichfeld an den Baumdienst Brandenburg, Bahnhofstraße 14, empfiehlt dem Stadtrat die Satzung über Sondernutzungen an öffent- 99438 Bad Berka gemäß VOL/A. Das Bruttoauftragsvolumen beträgt lichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungssat- 8.175,30 EUR. Vorbehaltlich der verfügbaren Mittel der Haushaltsstel- zung) im Entwurf vom 14. Juni 2018. le wird der Auftrag erweitert um Pflegemaßnahmen an den zwei Lin- den am Kriegerdenkmal im Ortsteil Barchfeld. 103-38/2018 Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kranichfeld beschließt und 279-34/2018 empfiehlt dem Stadtrat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranich- beschließt die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für die Instand- feld (Sondernutzungsgebührensatzung) im Entwurf vom 14. Juni 2018. setzung des oberen Teilbereiches der Treppenanlage Auenweg an die Firma EBM Bau GmbH & Co KG Heinrich Heine Straße 3 in 99448 Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Kranichfeld mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.713,22 €. Teil der Sitzung des Bau-, Grundstücks- und Umwelt- ausschusses der Stadt Kranichfeld vom 27.08.2018 280-34/2018 Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld 269-34/2018 beschließt die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für den Neu- Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Bau-, Grund- bau des Wasserzählerschachtes für den Friedhof Stedten an die Firma stücks- und Umweltausschusses der Stadt Kranichfeld vom 12.06.2018 weihelpro, Am Ludwigsgarten 1, in 99438 Tonndorf, mit einem Brut- wird bestätigt. toangebotspreis von 3.104,71€. 270-34/2018 281-34/2018 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau-, Grundstücks- und Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld Umweltausschusses der Stadt Kranichfeld vom 27.06.2018 wird bestätigt. beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für den grundhaften Ausbau der Baumbachstraße entsprechend HOAI; LP 1- 9 in stufenwei- 271-34/2018 ser Beauftragung mit einer vorläufigen Honorarsumme von 24.216,79 Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss der Stadt Kranichfeld € (brutto) an das Ingenieurbüro Peuker und Nebel in 99427 Weimar.
3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Seite 5 282-34/2018 §1 Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss beschließt die Auf- Geltungsbereich tragserweiterung der Maßnahme Erneuerung der Straßenbeleuchtungs- (1) Gegenstand dieser Satzung sind Sondernutzungen an den Gemein- anlage Auenweg, Schützenstraße und Obergasse um den Bereich Am destraßen, -wegen und -plätzen der Stadt Kranichfeld innerhalb Schönblick entsprechend den Leistungspositionen des beauftragten und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem an der Orts- Leistungsverzeichnisses der Firma Vieselbacher Elektroservice. durchfahrt der Bundes-, Landes- und Kreisstraße. (2) Straßen im Sinne dieser Satzung sind gemäß § 2 Abs. 1 ThürStrG Bekanntmachung des Beschlusses aus dem öffentli- diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Ver- kehr gewidmet sind. Bezüglich der Bestandteile einer Straße gilt § chen Teil der Sitzung des Stadtrates Kranichfeld vom 2 Abs. 2 ThürStrG entsprechend. 11.09.2018 (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für Nutzungen aufgrund anderer Satzungen der Stadt Kranichfeld. 357-44/2018 (4) Diese Satzung findet keine Anwendung für sonstige Straßen im Der Stadtrat der Stadt Kranichfeld beschließt folgenden Masterplan Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 ThürStrG, sowie für Wege, welche „Sport für Kranichfeld 2022“ für das Areal am Sportplatz Kranichfeld: ausschließlich der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaft- 2020/2021 Umbau des Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz, licher Grundstücke dienen (Wirtschaftswege). 2021/2022 Sanierung oder nach wirtschaftlicher Prüfung Neubau der (5) Sondernutzung ist die Benutzung der Straßen, Wege und Plätze Kegelbahn am bestehenden Standort. über den Gemeingebrauch hinaus. Es gilt als Vorbehalt die Aufnahme der Maßnahme in das Förderpro- gramm „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in §2 den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bei Haushaltsnotlage mit ei- Erlaubnisbedürftige Sondernutzung ner Förderquote von 90 %. (1) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf die Sondernutzung (siehe § 1 Abs. 5) der Erlaubnis der Stadt Kranich- Bekanntmachung des Beschlusses aus dem öffentli- feld. Dies gilt auch dann, wenn durch die Benutzung der Gemein- chen Teil der Sitzung des Stadtrates Kranichfeld vom gebrauch an der Straße nicht beeinträchtigt wird. 27.09.2018 (2) Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, nachdem die Erlaubnis erteilt ist, es sei denn es handelt sich um einen nach § 5 358-45/2018 Abs. 1 dieser Satzung geregelten Fall. Der Stadtrat der Stadt Kranichfeld beschließt, den Entwurf des Pacht- (3) Sondernutzungen im Sinne dieser Bestimmungen sind insbeson- vertrages für die Nutzung der kommunalen Sportstätte in Kranichfeld dere: vom 17.09.2018, mit den Änderungen aus der Sitzung am 27.09.2018, 1. Aufgrabungen, der Spielvereinigung Kranichfeld 1861 e.V. als Diskussionsgrundlage 2. Verlegung privater Leitungen, zu übergeben. 3. Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwagen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen, 4. Lagerung von Maschinen und Materialien aller Art, Satzung 5. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen, Verkaufsbu- über Sondernutzungen an öffentlichen den, -ständen, -tischen und -wagen, Vitrinen, Schaukästen, Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld Warenständern, Warenautomaten, Werbeausstellungen und (Sondernutzungssatzung) vom 13.09.2018 Werbewagen, 6. Freitreppen, ausgenommen die in § 5 Abs. 1 Ziff. 10 genann- Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ten Fälle, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 7. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April soweit sie mehr als 50 cm tief in den Gehweg hineinragen, 2018 (GVBl. S. 74), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes 8. Werbeanlagen aller Art, z. B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Plakatsäulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die inner- Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46), und halb einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden angebracht des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der sind und mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert 9. Überspannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, durch Artikel 17 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. l S. 3122), Girlanden u. a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem hat der Stadtrat der Stadt Kranichfeld in seiner Sitzung am 23.08.2018 Erdboden. die folgende Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungssatzung) (4) Erlaubnispflichtig ist auch die Erweiterung und Änderung der beschlossen: Sondernutzung. (5) Werden die in § 1 bezeichneten Straßen, Wege und Plätze durch Inhaltsverzeichnis: mehrere Anlagen, Einrichtungen oder sonst in mehrfacher Weise §1 Geltungsbereich benutzt, so ist jede Benutzungsart erlaubnispflichtig. §2 Erlaubnisbedürftige Sondernutzung (6) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein §3 Erteilung, Widerruf und Erlöschen der Erlaubnis Rechtsanspruch. §4 Verfahren (7) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis auf einen Dritten §5 Erlaubnisfreie Sondernutzungen ist unzulässig. §6 Beseitigung von Sondernutzungseinrichtungen §7 Sorgfaltspflichten §3 §8 Schadenshaftung Erteilung, Widerruf und Erlöschen der Erlaubnis §9 Gebühren und Kosten § 10 Sicherheitsleistung (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann mit § 11 Ausnahmen Bedingungen und Auflagen verbunden werden. § 12 Ordnungswidrigkeiten (2) Macht die Stadt Kranichfeld von dem ihr vorbehaltenen Wider- § 13 Inkrafttreten/Außerkrafttreten rufsrecht Gebrauch, hat der Erlaubnisnehmer gegen die Stadt Kra-
Seite 6 3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 nichfeld keinen Ersatz- oder Entschädigungsanspruch. Das glei- Mülltonnen, die auf Anordnung der Stadt auf Gehwegen an- che gilt bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße. gebracht werden; (3) Die Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen, Erlaubnis- 9. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf den Geh- sen usw., die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, wegen, sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinaus- bleibt unberührt. geht; 10. historische Kellereingänge und Treppenanlagen §4 (2) Die vorstehenden erlaubnisfreien Sondernutzungen können ganz Verfahren oder teilweise eingeschränkt werden, wenn Belange des Verkehrs oder des Straßenbaues dies vorübergehend oder auf Dauer erfor- (1) Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist rechtzeitig vor Beginn dern. der Ausübung der Sondernutzung schriftlich bei der Stadt Kra- (3) Nach anderen Vorschriften bestehende Erlaubnis- oder Genehmi- nichfeld zu beantragen. gungspflichten werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. (2) Der Antrag soll mindestens enthalten: 1. den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstel- §6 lers Beseitigung von Sondernutzungseinrichtungen 2. Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe und Umfang, voraussichtliche Dauer, (1) Nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf die 3. einen Lageplan oder eine Lageskizze mit Maßangaben, wenn Sondernutzung oder nach Erlöschen der Sondernutzungserlaub- dies für die Bearbeitung des Antrags erforderlich erscheint. nis hat der Erlaubnisnehmer unaufgefordert und unverzüglich den (3) Auf Anforderung sind fehlende Angaben zu ergänzen oder unrich- früheren Zustand der Straße bzw. des Gehweges oder des Platzes tige Angaben oder Anlagen zu berichtigen. wieder herzustellen. Er hat auch für die Reinigung der in Anspruch (4) Die Sondernutzungserlaubnis wird vorbehaltlich anderweitiger genommenen Verkehrsfläche zu sorgen. gesetzlicher Regelungen durch schriftlichen Bescheid erteilt. So- (2) Sondernutzungseinrichtungen sind vom Erlaubnisnehmer oder weit die Stadt Kranichfeld nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf vom Eigentümer oder Besitzer der Einrichtung unverzüglich zu sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde er- beseitigen, wenn infolge ihres mangelhaften Zustandes oder ihrer teilen. schlechten Beschaffenheit Gefahr für die Teilnehmer am öffent- (5) Ändern sich die dem Antrag oder die der Sondernutzungserlaubnis lichen Straßenverkehr besteht oder durch sie das Ortsbild beein- zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, so trächtigt wird. hat dies der Antragsteller oder Erlaubnisnehmer unverzüglich der Stadt Kranichfeld mitzuteilen. §7 Sorgfaltspflichten §5 Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt Kranichfeld dem Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem (1) Bei Ortsdurchfahrten und bei Gemeindestraßen bedürfen einer Er- durch die Sondernutzung entstehen. laubnis nach dieser Satzung nicht: (2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung 1. Im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschrie- verbundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften und den bene Überbauungen (z. B. Arkaden, Vordächer) sowie bau- anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu erhalten. Er aufsichtlich genehmigte Gebäudesockel, Gesimse, Fens- hat sein Verhalten und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, terbänke, Balkone, Erker, Sonnenschutzdächer (Markisen), dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Um- Vordächer; ständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 2. Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr (3) Dem Erlaubnisnehmer obliegt die Pflicht, die von ihm erstellten als 50 cm in den Gehweg hineinragen Anlagen/ Einrichtungen sowie die ihm überlassene Fläche in ord- 3. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Warenautomaten, die an nungsgemäßem und sauberem Zustand erhalten. Im Übrigen gilt § einer an die Straße grenzenden baulichen Anlage angebracht 17 ThürStrG. sind und die innerhalb einer Höhe von bis zu 2,50 m nicht (4) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter mehr als 5 % der Gehwegbreite einnehmen, jedoch nicht Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten Einrichtungen mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen und eine nutzbare möglich ist. Soweit bei dem Aufstellen, Anbringen und Entfernen Mindestbreite des Gehweges von 1,50 m gewährleistet bleibt von Gegenständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, 4. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Ver- muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass jeder nachhaltige anstaltungen (Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und Weih- Schaden am Straßenkörper und an den dort eingebauten Einrich- nachtsverkäufe und dergl.) an der Stätte der Leistung, sofern tungen (insbesondere an den Versorgungs- und Entsorgungslei- sie in einer Höhe von über 2,50 m angebracht sind und einen tungen sowie den Wasserabzugsrinnen) und eine Änderung ihrer seitlichen Abstand von mindestens 75 cm zur Fahrbahn haben Lage vermieden wird. sowie Werbeanlagen in der Oster- und Weihnachtszeit (Lich- (5) Die Stadt Kranichfeld ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten terketten, Girlanden, Masten, Märchenbilder und -figuren), schriftlich zu benachrichtigen. Die Verpflichtung, andere beteilig- sofern sie den Verkehr nicht beeinträchtigen; te Behörden oder Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung 5. das Aufstellen und Anbringen von Fahnenmasten, Transpa- einzuholen, bleibt unberührt. renten, Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altä- ren und dergl. im Gehwegbereich aus Anlass von Volksfesten, §8 Umzügen, Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen, so- Schadenshaftung fern der Gehweg nicht beschädigt wird; 6. Wahlplakate während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in (1) Die Stadt Kranichfeld haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schä- die Fahrbahnen oder in deren Luftraum hineinragen; den, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebau- 7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Ver- ten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die kauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Geh- von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der Son- wegen; dernutzung übernimmt die Stadt Kranichfeld keinerlei Haftung, 8. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und insbesondere auch nicht für die Sicherheit der von den Benutzern
3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Seite 7 eingebrachten Sachen. nach § 2 dieser Satzung. (2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Stadt Kranichfeld für (3) Die Stadt Kranichfeld kann weitere Ausnahmen zulassen. alle von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefug- § 12 te, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn Ordnungswidrigkeiten trifft auch die Haftung gegenüber der Stadt Kranichfeld für alle (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur 1. entgegen § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis Beaufsichtigung der von ihm beauftragten Personen ergeben. Er benutzt; hat die Stadt Kranichfeld von allen Ansprüchen freizustellen, die 2. den nach § 3 erteilten Auflagen und Bedingungen nicht nach von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Stadt Kra- kommt; nichfeld erhoben werden. 3. entgegen § 6 den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß (3) Die Stadt Kranichfeld kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer wiederherstellt; zur Deckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnah- 4. die Sorgfaltspflichten i. S. d. § 7 nicht erfüllt, insbesondere me der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflicht- die Anlagen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und versicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der den anerkannten Regeln der Technik errichtet oder erhält. Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen sind Versicherungs- (2) Gemäß § 50 ThürStrG und § 23 FStrG sowie § 19 Abs. 2 ThürKO schein und Prämienquittungen vorzulegen. i. V. m. den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrig- (4) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. keiten in der jeweils gültigen Fassung kann jeder Fall der Zuwi- (5) Der Erlaubnisnehmer hat bei Widerruf der Erlaubnis, bei Ände- derhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet rung der rechtlichen Eigenschaften oder der tatsächlichen Be- werden. schaffenheit der öffentlichen Grundfläche, insbesondere bei Sper- rung, Änderung, Umstufung oder Einziehung einer öffentlichen § 13 Straße, keinen Ersatz- oder Entschädigungsanspruch gegen die Inkrafttreten/Außerkrafttreten Stadt Kranichfeld. (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- §9 chung in Kraft. Gebühren und Kosten (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Sondernutzungen an öffentli- chen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungs- (1) Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren satzung) vom 07.05.1996 außer Kraft. entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Kra- nichfeld in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Stadt Kranichfeld (2) Das Recht zur Erhebung von Verwaltungskosten nach der Verwal- Kranichfeld, den 15.10.2018 tungskostensatzung der Stadt Kranichfeld in der jeweils gültigen Fassung bleibt unberührt. gez. Enno Dörnfeld (Siegel) (3) Neben den Gebühren sind alle Kosten zu ersetzen, die der Stadt Bürgermeister Kranichfeld als Träger der Straßenbaulast zusätzlich entsteht. Beschluss- und Verfahrensvermerk: § 10 1. Der Stadtrat der Stadt Kranichfeld hat am 23.08.2018, Beschluss- Sicherheitsleistung Nr. 348-43/2018, die Satzung über Sondernutzungen an öffentli- chen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungs- (1) Die Stadt Kranichfeld kann von dem Erlaubnisnehmer eine Si- satzung) beschlossen. cherheitsleistung verlangen, wenn 2. Die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im 1. Beschädigungen an der Straße oder Straßeneinrichtungen Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungssatzung) wur- durch die Sondernutzung zu befürchten sind, de der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land, 2. Begründete Zweifel bestehen, dass der Erlaubnisnehmer sei als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 Satz nen Verpflichtungen nach dieser Satzung nachkommt. 1 ThürKO, vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schrei- (2) Die Höhe der Sicherheitsleistung wird nach den Umständen des ben vom 12.09.2018, eingegangen bei der Stadt Kranichfeld am Einzelfalles bemessen. 13.09.2018, Az.: I/2/Hau-092.01-04a.1046.002/18, den Eingang (3) Entstehen der Stadt Kranichfeld durch die Sondernutzung Kosten der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im zur Instandsetzung der Straße oder der Straßeneinrichtungen, so Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungssatzung) bestätigt. können diese von der Sicherheitsleistung beglichen werden. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder (4) Werden nach Beendigung der Sondernutzung keine auf die Son- Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten dernutzung zurückzuführenden Beschädigungen an der Straße oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie oder den Straßeneinrichtungen festgestellt, wird die Sicherheits- nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegen- leistung ohne Abzug zurückgezahlt. über der Stadt Kranichfeld unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. § 11 Ausnahmen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Son- (1) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Satzung bleiben dernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der 1. Nutzungen nach Bürgerlichem Recht gemäß § 23 ThürStrG Stadt Kranichfeld (Sondernutzungsgebührensatzung) und § 8 Abs. 10 FStrG, vom 13.09.2018 2. Nutzungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung durch Ver- trag vereinbart worden sind. Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) (2) Ist für die Benutzung einer öffentlichen Straße die Erlaubnis durch in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. die Straßenverkehrsbehörde nach den §§ 29, 35 Abs. 2 der Stra- S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April ßenverkehrs-ordnung erteilt worden, so bedarf es keiner Erlaubnis 2018 (GVBl. S. 74), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes
Seite 8 3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 (ThürStrG) vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch dem Beginn der Zeiteinheit, im Falle des § 3 Abs. 4 mit jedem Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46), und Tag der Sondernutzung in Höhe des entsprechenden Anteils der des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Be- Sondernutzungsgebühr. kanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert (2) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid erhoben. Sie sind durch Artikel 17 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. l S. 3122), zu entrichten bei: hat der Stadtrat der Stadt Kranichfeld in seiner Sitzung am 23.08.2019 a) auf Zeit genehmigten Sondernutzungen für deren Dauer bei die folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernut- Erteilung der Erlaubnis, zungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Son- b) auf Widerruf genehmigten Sondernutzungen erstmalig bei dernutzungsgebührensatzung) beschlossen: Erteilung der Erlaubnis für das laufende Jahr, für nachfolgende Jahre jeweils bis zum 31. Dezember Inhaltsverzeichnis: des vorhergehenden Jahres, §1 Erhebung von Gebühren c) Sondernutzungen, für die keine Erlaubnis erteilt wurde, seit §2 Gebührenpflichtige Beginn der Sondernutzung. §3 Gebührenberechnung (3) Die fälligen Gebühren werden bei Nichteinhaltung des Fällig- §4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren keitstermins im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Bei §5 Gebührenerstattung Erfolglosigkeit der Betreibungsmaßnahmen kann die Sondernut- §6 Billigkeitsmaßnahmen zungserlaubnis widerrufen werden. §7 Erstattung sonstiger Kosten §8 Datenschutzbestimmungen §5 §9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Gebührenerstattung (1) Wird eine auf Zeit genehmigte Sondernutzung durch den Erlaub- §1 nisnehmer vorzeitig aufgegeben, so besteht kein Anspruch auf Er- Erhebung von Gebühren stattung der entrichteten Gebühren. (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen an den öffentlichen Stra- (2) Im Voraus entrichtete oder kapitalisierte Sondernutzungsgebüh- ßen im Sinne von § 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffent- ren werden anteilmäßig erstattet, wenn die Stadt eine Sondernut- lichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld vom 13.09.2018 zungserlaubnis aus Gründen widerruft, die nicht von dem Gebüh- werden Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten renschuldner zu vertreten sind. Beträge unter 10,00 € werden nicht Gebührenverzeichnisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung erstattet. ist. (2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine §6 erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis aus- Billigkeitsmaßnahmen geübt wird. (3) Das Recht, Gebühren nach anderen Vorschriften zu erheben, bleibt Für Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Niederschlagung, Erlass) gelten unberührt. die §§ 222, 227 Abs. 1, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abgaben- (4) Für die Erhebung der Sondernutzungsgebühren gelten die Vor- ordnung entsprechend (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 a, b und Nr. 6 b ThürKAG). schriften des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils geltenden Fassung ergänzend. §7 Erstattung sonstiger Kosten §2 Gebührenpflichtige Neben der Sondernutzungsgebühr hat der Erlaubnisnehmer alle Kosten (1) Gebührenpflichtige sind: zu tragen, die der Stadt durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen. a) der Antragsteller oder b) der Erlaubnisinhaber oder §8 c) derjenige, der eine Sondernutzung ausübt. Datenschutzbestimmungen (2) Sind mehrere Personen Gebührenpflichtige, so haften sie als Ge- samtschuldner. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Da- ten gelten die Bestimmungen des Thüringer Datenschutzgesetzes und §3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS- Gebührenberechnung GVO). (1) Soweit das Gebührenverzeichnis einen Gebührenrahmen vorsieht, ist die Gebühr im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung §9 auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach dem wirt- Inkrafttreten/Außerkrafttreten schaftlichen Interesse des Gebührenschuldners an der Sondernut- zung zu bemessen. (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- (2) Errechnet sich die Gebühr nach Flächen- oder laufenden Meter- chung in Kraft. maßen, so wird die in Anspruch genommene Fläche/Länge bei der (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren Berechnung auf die volle Quadratmeter- oder laufende Meterzahl zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt aufgerundet. Kranichfeld (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 29.10.1996 (3) Die in dem Gebührenverzeichnis nach Tagen oder Wochen be- außer Kraft. messenen Gebühren werden für jede angefangene Zeiteinheit voll berechnet. Stadt Kranichfeld (4) Die Berechnung der Gebührenanteile wird für verkürzte Nutzung Kranichfeld, den 15.10.2018 bei Monats- oder Jahresgebühren anteilig vorgenommen. gez. Enno Dörnfeld (Siegel) §4 Bürgermeister Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Sondernutzungsgebühr entsteht im Falle des § 3 Abs. 3 mit
3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Seite 9 Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 13.09.2018 NR. BEZEICHNUNG GEBÜHR ZEITRAUM 1.00 Bauliche Angelegenheiten 1.10 Ober- und unterirdische Leitungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, einschließlich 20,00 EUR pro Jahr der erforderlichen Masten je angefangene 100 m 1.20 Schilder und Pfosten, Hinweisschilder (außer Werbeschilder) 1.21 unbefristet 25,00 EUR pro Jahr 1.22 befristet 5,00 EUR pro Woche 1.30 Fahrradständer 20,00 EUR pro Jahr 1.40 Gerüste 1.41 bis zu 10 m Frontlänge für die 1. und 2. Woche 5,00 EUR pro Woche ab 3. Woche 10,00 EUR pro Woche 1.42 über 10 m Frontlänge für die 1. und 2. Woche 10,00 EUR pro Woche ab 3. Woche 15,00 EUR pro Woche 1.50 Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahrenstellen 1.51 bis zu 50 laufende Meter 20,00 EUR pro Monat 1.52 ab 50 bis zu 100 laufende Meter 40,00 EUR pro Monat 1.53 ab 100 laufende Meter 50,00 EUR pro Monat 1.54 bei gleichzeitiger Nutzung der Bauzäune zu Werbezwecken doppelte Ge- bühr 1.60 Vorübergehende, befristete Aufstellung von Werkzeug oder Bauhütten, Wohnwagen, 10,00 EUR je pro Woche Toilettenhütten oder -wagen Aufstellung 1.70 Lagerung von Material, vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Containern, Fahrzeugen, einschließlich Hilfseinrichtungen soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend 1.71 bis zu 30 m² 10,00 EUR pro Woche 1.72 über 30 m² bis 50 m² 15,00 EUR pro Woche 1.73 über 50 m² bis 100 m² 30,00 EUR pro Woche 1.74 für jede weiteren 100 m² 50,00 EUR pro Woche Ausnahme: Container sind bis 24 Stunden gebührenfrei. Die Aufstellung ist jedoch anzeige- pflichtig. 1.80 Aufgrabungen aller Art (ausgenommen Nutzungen nach Bürgerlichen Recht gemäß § 23 ThürStrG) 1.81 bei einer Baugrubenbreite bis 1 m 2,50 EUR pro Tag 1.82 bei einer Baugrubenbreite über 1 m 5,00 EUR pro Tag 2.00 BAULICHE ANLAGEN 2.10 Werbeanlagen aller Art und Warenautomaten die mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen 2.11 auf Dauer 25,00 EUR pro Jahr 2.12 vorübergehend 2,50 EUR pro Woche 3.00 Gewerbliche Veranstaltungen 3.10 Ausstellungswagen 25,00 EUR pro Tag 50,00 EUR pro Woche 3.20 Verkaufs- und Imbissstände 15,00 EUR pro Tag 50,00 EUR pro Monat 3.30 Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Bewirtschaftung im Freien pro m² genutzte Fläche 1,50 EUR pro Monat 3.40 Ausstellungsstände und –gegenstände vor Geschäften pauschal 10,00 EUR pro Jahr 4.00 Übermäßige Straßennutzung im Sinne der StVO 4.10 Aufstellung von Plakatträgern, je Stück 0,50 EUR pro Woche (Aufstellungen durch Vereine aus Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld 20 Stück frei) 4.20 Informationsstände je Stand 25,00 EUR pro Tag für kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, die im überwiegenden Interesse der Stadt sind, wird keine Gebühr erhoben. 4.30 Fahnenmasten, Transparente u. a. für kommerzielle Zwecke 10,00 EUR pro Woche 4.40 Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen 25,00 EUR pro Tag 4.50 Motorsportliche Veranstaltungen gemäß § 29 Abs. 2 StVO oder Versuchsfahrten, wenn Verkehrs- beschränkungen erforderlich werden je Veranstaltung 4.51 für Motorräder 100,00 EUR pro Tag 4.52 für Automobile 250,00 EUR pro Tag 4.6 Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie nicht betriebsbereiten Fahr- 100,00 EUR pro Woche zeugen oder Anhängern länger als 24 Stunden 5.00 sonstige Sondernutzungen 5.10 Aufstellen von Sammelcontainern für Glas und Pappe/Papier und Altkleider je Sammeleinrich- 50,00 EUR pro Jahr tung Stadt Kranichfeld Kranichfeld, den 15.10.2018 gez. Enno Dörnfeld (Siegel) Bürgermeister
Seite 10 3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Beschluss- und Verfahrensvermerk: der Stadt Kranichfeld. Die Stadt 1. Der Stadtrat der Stadt Kranichfeld hat am 23.08.2018, Beschluss- Kranichfeld ist nicht verpflichtet, Nr. 349-43/2018, die Satzung über die Erhebung von Gebühren an einen bestimmten Bieter bzw. für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt an den Höchstbietenden oder Kranichfeld (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen. überhaupt zu verkaufen. Nicht 2. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzun- berücksichtigte Bieter werden gen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kranichfeld (Son- nicht gesondert informiert. dernutzungsgebührensatzung) wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land, als zuständige Rechtsaufsichtsbe- Ansprechpartner: hörde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, vorgelegt. Die Kom- VG Kranichfeld munalaufsicht hat mit Schreiben vom 12.09.2018, eingegangen Vorsitzende Herr Menge bei der Stadt Kranichfeld am 13.09.2018, Az.: I/2/Hau-092.01- Alexanderstraße 7 04b.1046.002/18, den Eingang der Satzung über die Erhebung 99448 Kranichfeld von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Telefon: 036450/34520 Gebiet der Stadt Kranichfeld (Sondernutzungsgebührensatzung) bestätigt. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegen- Gemeinde Tonndorf über der Stadt Kranichfeld unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Tonndorf vom Die Stadt Kranichfeld als Eigentümerin verkauft 06.09.2018 nachfolgendes unbebautes Grundstück in der Gemar- kung Kranichfeld: 155-28/2018 Die Niederschrift aus dem öffentlichen Teil zur Sitzung des Gemeinde- Angaben zum Objekt rates Tonndorf vom 26.07.2018 wird bestätigt. Lage: Erfurter Straße/Weimarische Straße Derzeitige Nutzung: Gartenland 156-28/2018 Katasterangaben Die Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt, bei der Regio- Gemarkung: Kranichfeld nalen LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land – Mittelthüringen e.V. Flur 11, Flurstück Nr. 1022/15 mit 2626 m² für den Ausbau des Gemeindezentrums einen entsprechenden Förder- Objektbeschreibung mittelantrag für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zu stellen und die benö- Das Grundstücke liegt innerhalb der bebauten Ortslage, in einem Ge- tigten Eigenmittel in Höhe von 70 % der Gesamtkosten in die jeweili- biet ohne Bebauungsplan. gen Haushalt einzustellen. Der Charakter der umgebenden Bebauung entspricht einem Mischge- biet nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). 157-28/2018 Auflagen Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf lehnt die Beantragung ei- Auf dem Flurstück Nr. 1022/15 wird entlang der gemeinsamen Grenze ner verkehrsrechtlichen Anordnung, zur Erweiterung der vorhandenen mit dem benachbarten Grundstück (Haubach), Flurstück Nr. 1032/2 ein Verkehrsbeschilderung am „Palmanger“ mit den Verkehrszeichen 286 Geh- und Fahrrecht von 5,00 m Breite zu Gunsten der Stadt Kranich- „Eingeschränktes Haltverbot“, Zusatzzeichen 1060-31 „auch auf dem feld eingetragen, welches zur Instandhaltung des benachbarten Grund- Seitenstreifen“ und Zusatzzeichen 1053-33 „7,5 t“, ab. stücks, Flurstück Nr. 1032/2 dient. Diese Grunddienstbarkeit wird auch grundbuchlich gesichert. 158-28/2018 Gebot Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt, der Interessen- Die Ausschreibung erfolgt zum Höchstgebot. Das Mindestgebot rich- gemeinschaft „Talvolk“ das Aufstellen von Mitfahrbänken an den Ort- tet sich nach dem aktuellen Bodenrichtwert entsprechend des Gutach- sein- und Ortsausfahrten auf den gemeindeeigenen Grundstücken, mit terausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises den Flurstücksnummern 185, 183/16 und 303/1, zu gestatten. Sömmerda, des Landkreises Weimarer Land und der kreisfreien Stadt Weimar mit Stichtag 31.12.2016 (der aktuelle Bodenrichtwert liegt bei 159-28/2018 30,-€). Für die Fläche des Geh- und Fahrrechts (ca. 500 m²) richtet sich Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt die 1. Änderung ein verminderter Preis entsprechend der Nutzung als Gartenland. des Finanzplanes der Gemeinde Tonndorf für die Jahre 2017 bis 2021. Die Angebote sind ausschließlich in schriftlicher Form bis zum 160-28/2018 30.11.2018 um 12.00 Uhr an die Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt die 1. Nachtrags- Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld haushaltssatzung 2018 mit den dazugehörigen Anlagen. handelnd für die Stadt Kranichfeld Alexanderstraße 7 Bekanntmachung des Beschlusses aus dem nicht öf- 99448 Kranichfeld Kennwort: Grundstücksverkauf fentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Tonn- zu senden. dorf vom 06.09.2018, für welchen die Öffentlichkeit Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes: hergestellt wurde - Kaufpreisgebot - Darlegung der zukünftigen Nutzung 162-28/2018 Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe Der Gemeinderat der Gemeinde Tonndorf beschließt, den beiliegenden von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat Mietvertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG), Gartenstra-
3. November 2018 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld Nr. 11/2018 Seite 11 ße 217 in 48147 Münster mit einer Jahresmiete in Höhe von 2.000 € für einen ca. 200 m² großen Teil des Flurstück 886, Flur 6 in der Ge- Gemeinde Nauendorf markung Tonndorf abzuschließen und weiterhin der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die DFMG Deutsche Funk- Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen turm GmbH in das Grundbuch der Gemeinde Tonndorf zuzustimmen. Teil der Sitzung des Gemeinderates Nauendorf vom 21.06.2018 Einladung zur Einwohnerversammlung 206-44/2018 Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Gemeinderates Eine Einwohnerversammlung der Gemeinde Tonndorf findet am 16. Nauendorf vom 19.04.2018 wird bestätigt. November 2018, ab 18:30 Uhr, im Deutschen Kaiser statt. Es soll über geplante Baumaßnahmen in der Gemeinde Tonndorf informiert werden. 207-44/2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Nauendorf erklärt gegenüber dem Vorha- Karsten Mentzel, Bürgermeister Tonndorf bensträger, dass keine Einwände zum Entwurf des Bebauungsplanes „Am Ruhmberg“ bestehen und keine eigenen Planungen vorliegen, die den Ent- wurf des Bebauungsplanes berühren oder diesem entgegenstehen. Gemeinde Hohenfelden weitere Bekanntmachungen Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates Hohenfelden vom Wasserversorgungszweckverband Weimar 20.09.2018 Wasserzähler-Ablesung 139-23/2018 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Die Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung des Gemeinderates in Vorbereitung der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2018 Hohenfelden vom 11.06.2018 wird bestätigt. lässt der Wasserversorgungszweckverband Weimar vom 19.11.2018 bis 01.12.2018 die Wasserzähler in Kranichfeld, Barchfeld, Stedten 140-23/2018 a. d. Ilm, Rittersdorf, Tonndorf, Hohenfelden und Nauendorf durch Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden lehnt die Erteilung des Mitarbeiter der MSG-Metering Service Gesellschaft mbH ablesen. In gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 68 Thür- diesem Zusammenhang erfolgt keine Kassierung von Geldbeiträgen. BO zum Bauantrag ‚Errichtung eines Bootssteges von 9 m²‘ in der Ge- markung Hohenfelden, Flur 2; Flurstück 100/55, ab. Wir bitten darum, die Zugänglichkeit der Wasserzähleranlagen zu gewährleisten und den mit der Ablesung Beauftragten Zutritt 141-23/2018 zu gestatten. Sofern Sie nicht erreichbar sein sollten, wird eine Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden lehnt die Erteilung des Selbstablesekarte hinterlassen. Diese müsste dann ausgefüllt dem gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 68 Thür- Wasserversorgungszweckverband Weimar zeitnah zugesandt werden. BO zum Bauantrag ‚Errichtung eines Bootssteges von 16,8 m²‘ in der Ansonsten wäre es für uns unumgänglich, den Verbrauch auf Gemarkung Hohenfelden, Flur 2; Flurstück 100/55, ab. Grundlage des Vorjahresverbrauches zu schätzen. Selbst abgelesene Zählerstände können online unter Verwendung der über die Homepage 142-23/2018 des WZV Weimar, https://www.wasserversorgung-weimar.de, unter Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden lehnt die Erteilung des „Zählerstand“ aufrufbaren Eingabemaske, aber auch per Telefax gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 68 Thür- (03643/74 44 - 333), per E-Mail info@wasserversorgung-weimar.de, BO zum Bauantrag ‚Errichtung eines Bootssteges von 15,6 m²‘ in der fernmündlich (03643/74 44 - 111) oder auf dem Postweg vor Beginn Gemarkung Hohenfelden, Flur 2; Flurstück 100/55, ab. der Ablesung übermittelt werden. Im Falle von Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Gruppe Verkauf des WZV Weimar 143-23/2018 (an Arbeitstagen von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr [dienstags bis 18:00 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden lehnt die Erteilung des Uhr]) unter Telefon 03643/74 44 - 0 oder unter 03643/74 44 - 111. gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 68 Thür- Wir hoffen, Sie auch zukünftig zu Ihrer Zufriedenheit mit Trinkwasser BO zum Bauantrag ‚Errichtung eines Bootssteges von 12,6 m²‘ in der - einem Qualitätsprodukt aus unserer Region - versorgen zu können. Gemarkung Hohenfelden, Flur 2; Flurstück 100/55, ab. Wasserversorgungszweckverband Weimar 144-23/2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden lehnt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 68 Thür- Amt für Landentwicklung und BO zum Bauantrag ‚Errichtung eines Bootssteges von 12,6 m²‘ in der Flurneuordnung Gotha Gemarkung Hohenfelden, Flur 2; Flurstück 100/55, ab. Az.: 1 - 8 - 0658 - Gotha, den 18.10.2018 145-23/2018 Schlussfeststellung Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden beschließt die Umbenen- nung der Straßenbezeichnung „Campingplatz“ in die Straßenbezeich- 1. Gemäß § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes nung „Am Stausee“. (LwAnpG vom 03.07.1991, BGBl. I S. 1418, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001, BGBl. I S. 1149) i.V.m. § 149 146-23/2018 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG vom 16. 03.1976, BGBl. I Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfelden beschließt, der Interes- S. 546, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom sengemeinschaft „Talvolk“ das Aufstellen einer Mitfahrbank auf ge- 19.12.2008, BGBl. I S. 2835) wird das Bodenordnungsverfahren meindeeigenem Grundstück zu gestatten. Der genaue Standort ist noch „Bergeraum/Kuhstall Barchfeld“, Landkreis Weimarer Land, mit festzulegen. den folgenden Feststellungen abgeschlossen:
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