Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention

Die Seite wird erstellt Felix-Stefan Wegner
 
WEITER LESEN
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter
                 Geographische
                 Schriften Heft 28
                 Institut für Geographie und Regionalforschung
                 der Universität Klagenfurt 2012

Hans Peter JESCHKE und Peter MANDL (Hrsg.)

Eine Zukunft für die Landschaften Europas
und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Titelblatt: „Unsere Umwelt beginnt in der Wohnung und endet in der Weite der Landschaft“
Aus: IVWSR (1973): Wiener Empfehlungen. Luxemburg. In: Jeschke, Hans Peter (Hrsg.)
    (1982): Problem Umweltgestaltung. Ausgewählte Bestandsaufnahme, Probleme, Thesen
    und Vorschläge zu Raumordnung, Orts- und Stadtgestaltung, Ortsbild- und
    Denkmalschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz. Verlag Stocker, Graz.
    (= Schriftenreihe für Agrarpolitik und Agrarsoziologie, Sonderband 1)

Medieninhaber (Herausgeber und Verleger):
Institut für Geographie und Regionalforschung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt

Herausgeber der Reihe:       Ass.-Prof. Mag. Dr. Peter MANDL
                             Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Schriftleitung:              Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Redaktionelle Betreuung:     Dipl.-Ing. Stefan JÖBSTL, Bakk.
Webdesign und –handling:     Natalie SCHÖTTL, Dipl.-Geogr. Philipp AUFENVENNE

ISBN 978-3-901259-10-4

Webadresse: http://geo.aau.at/kgs28
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Hans Peter Jeschke, Peter Mandl (Hrsg.) (2012): Eine Zukunft für die Landschaften Europas und
die Europäische Landschaftskonvention. Institut für Geographie und Regionalforschung an der
Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Klagenfurter Geographische Schriften, Heft 28.

                  DIE EU-AGRARFÖRDERUNG - REGIONALISIERTE UND
                          KULTURLANDSCHAFTLICHE TRANSPARENZ

                   Sebastian BEIGLBÖCK, Tobias PANWINKLER (KARTOGRAPHIE)
                               Österreichisches Institut für Raumplanung

1.       Einleitung
Vor einem Jahr wurden die aktuellen österreichischen Agrarförderungen jedermann im
Internet zugänglich gemacht. Die Veröffentlichung dieser Daten erlaubt erstmals eine Analyse
der regionalen Verteilung dieser Förderungen, die über die Schärfe der Bundesländer
hinausgeht. Der RAUM, die österreichische Zeitschrift für Raumplanung und Regionalpolitik,
veröffentlichte in der Ausgabe 76/2009 erstmals in Österreich kartographische Darstellungen
auf Gemeindeebene.
Seit Herbst 2008 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, EU-
finanzierte und EU-kofinanzierte Agrar- und Fischereiförderungen zu veröffentlichten.1 Im
Gegensatz zur früheren Politik, die eher auf Verschwiegenheit ausgerichtet war (Aggregation
nur auf Bundesländerebene2), war Österreich unter den ersten Mitgliedstaaten, die noch vor
diesem Termin Daten online stellte, die sogar die Identifikation jedes einzelnen Empfängers
erlauben3 - wobei Staaten mit einer größeren Tradition bei der Budgettransparenz wie
Schweden oder Großbritannien schon früher regelmäßig ähnliche Daten verfügbar machten.
Die Veröffentlichung der Förderungen der Jahre 2007 und 2008 lösten auch jeweils ein
massives Medienecho aus.

2. Die Darstellung auf Gemeindeebene EU-Agrarförderung

1
     Verordnung (EG) Nr. 259/2008 vom 18. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.
     1290/2005 des Rates
2
     z.B. im Grünen Bericht, www.gruenerbericht.at
3
     www.transparenzdatenbank.at

                                                      416
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
DIE EU-AGRARFÖRDERUNG - REGIONALISIERTE UND KULTURLANDSCHAFTLICHE
TRANSPARENZ                                                              417
___________________________________________________________________________
Karte 1 zeigt die absoluten Fördersummen je Gemeinde, die aus EU-Mitteln finanziert oder kofinanziert werden
(1. Säule aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft inkl. Exportförderungen und
Marktordnungszahlungen, 2. Säule aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes). Das Verhältnis der 1. zur 2. Säule beträgt rund 70: 30, wobei die zweite Säule in weiterer
Folge noch beträchtlich durch Bundes- und Landesmittel (nicht enthalten) aufgestockt wird. Zu sehen ist eine
relativ breit gestreute Verteilung der Förderungen, wobei Wien und die Landeshauptstädte als Sitz verschiedener
institutioneller und industrieller Förderempfänger besonders hervorstechen. Aber auch mehrere ländliche
Gemeinden, vor allem in Niederösterreich, gehören zu den Spitzenreitern. Gesondert ausgewiesen sind
Gemeinden, in denen mindestens ein Betrieb Förderungen von über einer Million Euro im Jahr geltend machen
konnte.

Die Aussagekraft der Karte ist insofern beschränkt, als dass Vergleichsgrößen wie
Gemeindegröße und Agrarstruktur nicht berücksichtigt sind. Da die letzte statistische
Agrarstrukturerhebung auf Gemeindeebene 1999 stattfand, wäre hier ein Abgleich von
mäßigem Nutzen.

Alternativ dazu wurden in Karte 2 die durchschnittlichen Direktzahlungen der 1. Säule (v.a. einheitliche
Betriebsprämien – Exportförderungen und Marktordnungszahlungen nicht berücksichtigt) je Betrieb im
dargestellt. Hier zeigt sich ein homogeneres Bild: nach wie vor sind Betriebe in den Gunstlagen des Wiener
Beckens, der Weinviertels und östlichen Waldviertels, des Burgenlandes und des Donautals deutlich höher
gefördert. Erklärbar ist dies durch das historische, auf Produktionsvolumen abgestellte Fördermodell, das sich
durch die Berechnungsmodi heute noch in den Betriebsprämien widerspiegelt.
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
418                                                    SEBASTIAN BEIGLBÖCK, TOBIAS PANWINKLER

___________________________________________________________________________

Karte 3 schließlich zeigt gesondert die Zahlungen der Säule 2 (Umweltprogramm - ÖPUL, Ausgleichszulage für
benachteiligte Gebiete, Investitions- und Regionaloffensive). Da diese den Anspruch erhebt, zur integrierten
Entwicklung des ländlichen Raumes beizutragen, wurden die Förderungen pro Einwohner dargestellt. Die
Schwerpunkte liegen hier deutlicher in strukturschwachen Gebieten, wie dem Wald- und Mühlviertel, dem
nördlichen Alpenvorland, dem Zentralalpenraum und dem Bregenzer Wald.

Die nächste Vollerhebung der Agrarstruktur wird von der Statistik Austria 2010 durchgeführt
werden. Diesen Daten werden in Verbindung mit der neu gelebten Transparenz in Zukunft
also weitere spannende Auswertungen möglich machen.

    3. EU -Agrarförderungen nach Kulturlandschaftseinheiten Österreichs
Um Aussagen über die Förderintensität in unterschiedlichen Landschaftsräumen treffen zu
können, wurden diese Gemeindedaten für die vorliegende Publikation nunmehr nach der
Kulturlandschaftsgliederung Österreich® (MAURER, 2001) im Kulturlandschaftsinventar
Österreich KLIÖ® aggregiert. Berechnet wurde die gesamte EU-Agrarförderung pro Hektar
Gesamtfläche.
Ähnlich wie bei den Karten auf Gemeindeebene zeigt sich, dass, abgesehen von Wien als
Sonderfall (Sitz zahlreicher Förderempfänger), die höchste Förderintensität mit 100-400 Euro
je Hektar in den Gunstlagen im Rheintal, im Donau- und Inntal und im ostösterreichischen
Flach- und Hügelland zu finden sind. Im alpinen Bergland ist diese durch den geringeren
Anteil an bewirtschafteten Flächen und dem hohen Anteil an nicht förderfähigem Ödland
deutlich    geringer,     wobei     hier   bemerkenswerte      Unterschiede      nach    den
Kulturlandschaftseinheiten festgestellt werden können. So sind die Förderungen pro Hektar
im Bregenzerwald, im östlichen Teil Tirols, in Salzburg und in Kärnten mit bis zu 100 Euro
deutlich höher als im westlichen Teil Tirols, Oberösterreichs, der Steiermark und
Niederösterreich mit meist unter 50 Euro / ha. Ein Vergleich mit den Gemeindekarten im
RAUM zeigt, dass dies vor allem auf die stärkere Förderung von Maßnahmen der ländlichen
Entwicklung zurückzuführen ist (2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik).
In den sonstigen Kulturlandschaften, v.a. im steirischen und Kärntner Gebiet, ist die
Förderintensität eher gering.
DIE EU-AGRARFÖRDERUNG - REGIONALISIERTE UND KULTURLANDSCHAFTLICHE
TRANSPARENZ                                                              419
___________________________________________________________________________

Karte 4: Förderintensität (€ gesamte EU-Agrarförderungen je ha) in den Kulturlandschaftseinheiten
der Kulturlandschaftsgliederung Österreich KLIÖ®
420                                                     SEBASTIAN BEIGLBÖCK, TOBIAS PANWINKLER

___________________________________________________________________________
Tabelle 1:       Förderintensität (€ gesamte EU-Agrarförderungen je ha) in den Kulturlandschaftseinheiten der
Kulturlandschaftsgliederung Österreich ® im KLIÖ ®
Burgenland                                             Salzburg
B 01 Leithagebirge-Neusiedlersee               € 163 S 01 Nördlicher Flachgau                       € 306

B 02 Haidböden-Parndorfer Platte               € 374 S 02 Salzburger Becken                         € 312

B 03 Neusiedlersee-Seewinkel                   € 341 S 03 Südlicher Flachgau                         € 80

B 04 Ödenburger Pforte                         € 227 S 04 Unteres Salzachtal                         € 89

B 05 Mittelburgenland                          € 200 S 05 Lammertal                                 € 107

B 06 Pinkafeld                                 € 181 S 06 Pongauer Salzachtal                       € 111

B 07 Südburgenland                             € 173 S 07 Fritzbach- und Ennstal                     € 68

Kärnten                                                S 08 Arl- und Gasteinertal                    € 70

K 01 Gailtal                                    € 56 S 09 Lungau                                     € 70

K 02 Oberdrautal                                € 80 S 10 Unter- und Mittelpinzgau                   € 95

K 03 Mölltal                                    € 59 S 11 Östlicher Oberpinzgau                      € 81

K 04 Maltatal                                   € 61 S 12 Westlicher Oberpinzgau                     € 80

K 05 Nockberge                                  € 88 Steiermark

K 06 Unteres Drautal                            € 95 ST 01 Ausseer Land                              € 26

K 07 Villacher Rosental                         € 72 ST 02 Schladminger Ennstal                      € 40

K 08 Ferlacher Rosental                         € 52 ST 03 Gröbminger Ennstal                        € 40

K 09 Wörthersee-Sattnitz                       € 100 ST 04 Liezener Ennstal                          € 89

K 10 Glantal-Ossiachersee                      € 222 ST 05 Gesäuse, Eisenerz                         € 13

K 11 Zollfeld-Unteres Gurktal                  € 180 ST 06 Mariazeller Land                           €8

K 12 Krappfeld-Görtschitztal                   € 134 ST 07 Wölzer Tauern                             € 84

K 13 Oberes Gurk- und Mettnitztal               € 90 ST 08 Murauer Murtal                            € 39

K 14 Jauntal                                    € 83 ST 09 Neumarkter Sattel                        € 104

K 15 Lavanttal                                 € 132 ST 10 Judenburger Murtal                        € 81

Niederösterreich                                       ST 11 Rottenmanner Sattel                     € 34

N 01 Marchfeld                                 € 160 ST 12 Knittelfelder Murtal und                  € 75
                                                     Seckauer Alpen

N 02 Östliches Weinviertel                     € 150 ST 13 Palten-Liesingtal                         € 39

N 03 Klippenzone                               € 128 ST 14 Leobener Becken                           € 39
DIE EU-AGRARFÖRDERUNG - REGIONALISIERTE UND KULTURLANDSCHAFTLICHE
TRANSPARENZ                                                              421
___________________________________________________________________________
N 04 Westliches Weinviertel          € 158 ST 15 Aflenz- Tragöß                       € 23

N 05 Manhartsberg-Unteres Kamptal    € 130 ST 16 Unteres Mürztal                      € 37

N 06 Südöstliches Waldviertel         € 74 ST 17 Oberes Mürztal                       € 17

N 07 Nördliches Waldviertel          € 110 ST 18 Grazer Bergland                      € 57

N 08 Nordwald                         € 56 ST 19 Fischbacher          Alpen    und    € 91
                                           Joglland

N 09 Weinsbergerwald-Ostrong/         € 64 ST 20 Nordöstliches steirisches           € 104
Südwestliches Waldviertel

N 10 Nibelungengau                   € 100 ST 21 Südöstliches steirisches             € 64

N 11 Wachau-Dunkelsteinerwald         € 55 ST 22 Murfelder                           € 177

N 12 Westliches Mostviertel           € 92 ST 23 Weststeirisches Hügelland            € 61

N 13 Mittleres Mostviertel           € 104 ST 24 Köflach-Voitsberger Becken           € 43

N 14 Östliches Mostviertel           € 154 ST 25 Pack- und Koralpe                    € 45

N 15 Tullnerfeld                      € 99 Tirol

N 16 Nördlicher Wienerwald            € 57 T 02 Oberes Achen- und Brixental          € 166

N 17 Südlicher Wienerwald             € 26 T 03 Kufsteiner Inntal                    € 143

N 18 Traisental                       € 28 T 04 Brixlegger Inntal                    € 157

N 19 Erlauf- und Pielachtal           € 48 T 05 Schwarzer Inntal und Achensee        € 154

N 20 Ybbstal                          € 43 T 06 Zillertal                             € 67

N 21 Nordwestliches Wiener Becken    € 172 T 07 Haller Inntal                         € 95

N 22 Nordöstliches Wiener Becken     € 125 T 08 Innsbrucker           Inntal   und    € 80
                                           Seefelder

N 23 Steinfeld                        € 78 T 09 Kalkkögel, Seilrain                   € 97

N 24 Hohe Wand                        € 33 T 10 Wipp- und Stubaital                   € 37

N 25 Piesting- und Triestingtal       € 16 T 11 Telfser Inntal                        € 43

N 26 Schwarzatal Hügelland            € 12 T 12 Ötztal                                € 21

N 27 Bucklige Welt                    € 61 T 13 Imster Inn-Gurgl- und Pitztal         € 28

Oberösterreich                              T 14 Landecker Inntal                     € 31

O 01 Obermühlviertler Hochland      € 104   T 15 Oberinn- und Kaunertal               € 45

O 02 Obermühlviertler Randland      € 136   T 16 Stanzer- und Paznauertal             € 13

O 03 Untermühlviertler Hochland     € 83    T 17 Unteres Außenfern                    € 29
422                                                    SEBASTIAN BEIGLBÖCK, TOBIAS PANWINKLER

___________________________________________________________________________
O 04 Untermühlviertler Randland             € 112     T 18 Oberes Außenfern                        € 19

O 05 Innviertler Sauwald                    € 128     T 19 Unteres Osttirol                        € 95

O 06 Hausruckviertler Sauwald               € 97      T 20 Oberes Osttirol                         € 32

O 07 Innviertler Hügelland                  € 178     T 21 Tiroler Gailtal                         € 60

O 08 Oberinnviertel                         € 117     Vorarlberg
O 09 Hausruck und Kobernaußenwald           € 90      V 01 Unteres            Rheintal    und     € 248
                                                      Rheindelta

O 10 Hausruckviertler Hügelland und € 114             V 02 Oberes Rheintal                            €
Eferdinger Becken                                                                                 1.140

O 11 Donau- Traun-Ager-Niederung            € 139     V 03 Feldkirchner Oberland                  € 220

O 12 Unteres Traunviertel                   € 99      V 04 Vorderer Bregenzerwald                 € 404

O 13 Unterer Attergau Sattel                € 115     V 05 Hinterer Bregenzerwald                 € 140

O 14 Oberer Attergau und Mondseeland        € 42      V 06 Großer Walsertal                       € 212

O 15 Äußeres Salzkammergut                  € 15      V 07 Walgau-Rhätikon                        € 130

O 16 Inneres Salzkammergut                  € 10      V 08 Montafon                                € 73

O 17 Krems- und Steyrtal                    € 42      V 09 Klostertal, Arlberg                     € 45

O 18 Windischgarstener Becken               € 25      Wien
O 19 Mittleres Ennstal                      € 70      W 01-06 Wien                                € 564

4.      Literatur
BEIGLBÖCK, S.(2009): Regionalisierte Transparenz.In: ÖIR (Hrsg.2009): RAUM. Österreichische Zeitschrift für
   Raumplanung und Regionalpolitik. Ausgabe 76. Wien .S. 40ff.
JESCHKE, H. P. (2001): Cultural Landscape Inventory Austria, LETS-CARE-METHOD – Landscape
   Environment Assesement and Cultural Heritage Restoration, Interreg IIV Cadses, Regione Veneto, Venice.
JESCHKE, H. P. (2004): „Kulturlandschaftsinventar Österreich ®“ – KLIÖ. In: Jeschke, H. P. (2004): Neue
   Strategien für die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des baukulturellen Erbes in der Kulturlandschaft,
   Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Wien. S. 329-355.
JESCHKE, H. P. (2010) Das kulturelle Erbe in der SUP - Auftrag, Thesen, Vision. In: Bund, Heimat und Umwelt
   (Hrsg. 2010): Kulturlandschaft in der Anwendung. Bonn. S. 127-171.
Sie können auch lesen