Klimapolitik - via Paris nach Bern - Patrick Hofstetter, WWF Schweiz Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände Bern, 4.4.2019 - KGTV
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Klimapolitik – via Paris nach Bern Patrick Hofstetter, WWF Schweiz Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände Bern, 4.4.2019 1
Wir haben die Wahl Quelle: http://www.informationisbeautiful.net/visualizations/how-many-gigatons-of-co2/, Feb 2016 Globale Erwärmung 1.5°C 2°C 3-4°C 5-6°C Meeresspiegel- anstieg bis 2100 Korallensterben / Versauerung der Ozeane Wachstums- stop Auflösung Tod 150% saurer Weizen- und ? Maisernten Zerstörungskraft von Hurrikanen Vom Aussterben bedrohte Arten ?
Paris ist unsere Chance Paris Agreement, Art. 2, Abs. 1: - a) deutlich unter 2 Grad möglichst 1.5 Grad - b) Nahrungsmittelerzeugung schützen - c) Finanzmittelflüsse korrigieren Art. 4: Netto Null Emissionen weltweit Art. 9: Klimafinanzierung Die Vorlage des Bundesrats ignoriert diese völkerrechtlich verbindlichen Zielsetzungen Art. 1 und Art. 3 CO2-G anpassen 3
Paris: Netto-Nullemission von Treibhausgasen Island ab 2040 Schweden ab 2045 (beschlossen inkl. Massnahmen) Finnland ab 2045 Frankreich ab 2050 EU ab 2050 (im parl. Prozess) ETH 4
Klimapolitik kann sehr einfach sein “We have no room to build anything that emits CO2 emissions.” Fathi Birol, IEA Quelle: IEA, The Guardian
Paris umsetzen heisst für die Schweiz: in rund 20 Jahren aus den fossilen Energien aussteigen Emissionsbudget “deutlich unter zwei Grad” 50 (in Mrd. t CO2eq) 45 40 Inlandemissionen in Mio.tCO2 Quelle: Ernst Basler + Partner AG 2017 CH ab 1990 CH ab 2016 35 global ab 1,59 (1‰) 0,45 1990 30 1 411 25 CH 1990 - 2015 20 1,14 15 10 5 0 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035
Ziellücke des Bundesrat-Planes zum Paris-kompatiblen Klimaschutzpfad der Schweiz 50 45 40 Inlandemissionen in Mio.tCO2 35 Minus 20% bis 2020 Plan Bundesrat 30 Minus 30% bis 2030 25 Ziellücke 20 15 Netto-Null vor 2040 10 Minus 67% bis 2030 5 0 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 Verbleibendes CO2-Budget für die Schweiz (
Jährliche Reduktion Verdoppeln statt halbieren! -4% pro Jahr -2% pro Jahr -1% pro Jahr Schweiz EU/(USA) Paris-kompatibel (Schweiz heute) (-3,5% = Vorschlag EU- Ab 2020, eigene Treibhausgas-Reduktion pro Jahr Parlament)
Andere Länder, Paris-kompatiblere Ziele Schottland: -66% Inlandreduktion 1990-2032 UK: -57% Inlandreduktion 1990-2032 Schweden: -55% Inlandreduktion 1990-2030 Deutschland: -55% Inlandreduktion 1990-2030 Niederlande: -49% Inlandreduktion 1990-2030 EU: -40% Inlandreduktion 1990-2030 (in Diskussion -45% bis -55%) Schweiz: -30% Inlandreduktion 1990-2030 Disclaimer: Aufgrund verschiedener politischer Systeme und Regelwerke und den laufenden Anpassungen im Rahmen der jeweiligen Gesetzgebungsprozesse ist dies eine Momentaufnahme und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. 9
Ab sofort nur noch richtige Investitionsentscheidungen! 20 CO2-Emissionen im Gebäudesektor: historische Entwicklung und Paris-Ziel 18 16 14 12 Quelle: Ernst Basler + Partner AG 2017 CO2-Reduktion pro Jahr Mio.tCO2 10 8 Erforderlich rund 4% 6 Neue Öl-/Gasheizung in Betrieb bis 2039 4 Ersatz Öl durch Öl 0.5% 2 Ersatz Öl durch Gas 1.3% 0 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038
Und was passiert im Markt? 1% 66% 85% aller Bauteil-Flächen aller alten Ölheizungen aller alten Gasheizungen werden pro Jahr werden ersetzt werden ersetzt energetisch saniert durch eine Ölheizung durch eine Gasheizung 11
Substitutionsplan für Öl- und Gasheizungen in der Schweiz überfällig Dänemark: Verbot Öl- und Gasheizungen seit 2016 Norwegen: Ölheizungsverbot ab 2020 Schweden: Anteil fossil
Wo werden Rahmenbedingungen gesetzt? Klimapolitik Energiepolitik national kantonal SIA/ISO Verkehrspolitik Raumplanung Agrarpolitik Finanzplatzregulierung .... 13
Gebäude: Heutiger Politikmix/ Weiterentwicklung - Kantonale Gebäudegesetzgebung/Umsetzung MuKEn (MuKEn 2014 noch fast nicht umgesetzt) Endlich umsetzen und nächste Revision nicht erst per 2025 - Höhere steuerliche Abzüge für umfassende Sanierungen und Ersatzneubauten gemäss Energiestrategie 2050 (in Umsetzung) - CO2-Abgabe von 96 Fr/t CO2 Schrittweise auf 210 Fr/t CO2 erhöhen (Art.31) - Technologieneutraler Emissionsstandard so bald wie möglich einführen (in kg CO2 pro m2 beheizte Fläche pro Jahr) (Art.9) - Gebäudesanierungsprogramm (Betrag erhöht und unbefristet gemäss Energiestrategie 2050) BR will bis 2025 befristen, NR bis 2030; als flankierende Massnahme ausgestalten (Art. 39) 14
Klimaschutz-Hebel der Schweiz Finanzplatz Schweiz (verbunden mit 1’100 Mio.t CO2eq/a) Direktinvestitionen Portfolioinvestitionen (verbunden mit (verbunden mit Import graue 270 Mio.t CO2eq/a) 230 Mio.t CO2eq/a) Treibhausgasemissionen Inkl. Dreckstrom (+110 Mio.t CO2eq/a) Mitbestimmung Export graue Richtlinien/Abkommen von Treibhausgasemissionen Entwicklungsbanken, (-55 Mio.t CO2eq/a) Inlandemissionen, Exportrisikogarantie, UNFCCC, ICAO, IMO, geregelt durch CO2- WTO, BIZ etc. Klimawirkung Exportprodukte Gesetz, MuKEn, etc. (?? Mio.t CO2eq/a) Im Ausland (?? Mio.t CO2eq/a (50 Mio.t CO2eq/a) Maschinenindustrie 12 Mio.t CO2/a) Internationale Luftfahrt ab Schweiz Internationale Klimafinanzierung (+10 Mio.tCO2eq/a-Wirkung) (Anpassungsprojekte, Mitigationsprojekte (-100 Mio.tCO2eq/a?) 15 Klima-Allianz: Klima-Masterplan
Danke, dass Sie unsere Lebensgrundlage bewahren wollen © Paul / Fotolia 16
Technologieneutrale Standards Variante BR Art. 8 Grundsatz Art. 9 Ziele 1 Die Kantone sorgen dafür, dass die CO2-Emissionen aus Abs.1 Per Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen fossilen Brennstoffen, die von der Gesamtheit der Gebäude in a. bestehende Bauten, deren Wärmeerzeugungsanlage für der Schweiz ausgestossen werden, im Durchschnitt der Jahre Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr 2026 und 2027 um 50 Prozent gegenüber 1990 vermindert höchstens zwanzig Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen werden. Sie erlassen dafür Gebäudestandards für Neubauten pro m2 Energiebezugsfläche verursachen. Der Wert ist in und für bestehende Bauten. Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm zu senken. b. Neubauten durch ihre Wärmeerzeugungsanlagen für 2 Die Kantone erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Heizung und Warmwasser grundsätzlich keine getroffenen Massnahmen. CO2‐Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Art. 9 Folgen bei Zielverfehlung Abs. 2 1 Stellt der Bundesrat fest, dass das Durchschnittsziel nach 2 Als Energiebezugsfläche gilt die Summe aller beheizten ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der Artikel 8 Absatz 1 verfehlt wurde, so dürfen: thermischen Gebäudehülle liegen, einschliesslich der Mauer- a. bestehende Wohn- und Dienstleistungsbauten, deren und Wandquerschnitte (Bruttogeschossfläche). Wärmeerzeugungsanlage für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr höchstens sechs Kilogramm CO2 aus Abs. 2bis [neu] fossilen Brennstoffen pro m2 Energiebezugsfläche verursachen; Der Bundesrat legt die Berechnungsweise der Anforderungen nach Absatz 1 fest und berücksichtigt dabei das b. bestehende Gewerbebauten, deren Wärmeerzeugungsanlage Standortklima. für Heizung und Warmwasser ersetzt wird, in einem Jahr höchstens vier Kilogramm CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Abs. 3 m2 Energiebezugsfläche verursachen; Der Bundesrat kann reduzierte Anforderungen nach Absatz 1 c. Neubauten durch ihre Wärmeerzeugungsanlage für Heizung vorsehen: -aus technischen Gründen; und Warmwasser grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus -aus wirtschaftlichen Gründen; fossilen Brennstoffen verursachen. -für Bauten und Anlagen, für die mit dem Bund gemäss Art. 2 Als Energiebezugsfläche gilt die Summe aller beheizten ober- 33 eine Verminderungsverpflichtung besteht; und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der aufgrund des Schutzes überwiegender öffentlicher Interessen thermischen Gebäudehülle liegen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte (Bruttogeschossfläche). 3 Bauten nach Absatz 1 müssen die Anforderungen nicht einhalten, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund des Schutzes überwiegender öffentlicher Interessen angezeigt ist. 18
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