Der landesweite Biotopverbund in Sachsen

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Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen

Dr. Rolf1Tenholtern und Andre Hilbrich, Referat 61, LfULG
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
von der naturwissenschaftlichen
Erkenntnis des Biotopverbundes

                                  Verinselung von
                                  Biotopen und Habitaten
                                  wirkt negativ

                                    M.L. Cain, W.D. Bowmann, and S.D. Hacker
                                    (2014): Ecology, Sinauer, Sunderland, 596 S.
   2                                (nach MacArthur and Wilson 1967)
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
von der naturwissenschaftlichen
Erkenntnis des Biotopverbundes

                                     Kernflächen
                                (stabile Dauerlebensräume)

                                      alle Elemente sind
                                    gleichermaßen wichtig

        Verbindungsflächen                                        umgebende
       Verbindungselemente                                        Landschaft
         (Trittsteine, Korridore)                           (möglichst durchgängig)

                                                  vergleiche E. Jedicke (2015): Biotopverbund zwischen
                                                  Soll und Haben, Naturschutz und Landschaftsplanung
   3                                              47 (8/9)
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
zur rechtlichen Sicherung des
Biotopverbundes

 § 20 und 21 BNatSchG

 Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das
 mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll.

 Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind

 durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft
 durch planungsrechtliche Festlegungen,
 durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen

 rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

 Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Teile von
 Landschaftsschutzgebieten und Naturparke, Naturdenkmale, geschützter
 Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG sind,
 soweit sie geeignet sind, Bestandteile des Biotopverbunds.

   4
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes

   Fachliche / Methodische Grundlagen

   ❙       Fachliche Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund im
           Freistaat Sachsen (LfULG, veröffentlicht 2007)

   ❙       Empfehlungen des Arbeitskreises der Bund-/Länderfachbehörden zur
           Umsetzung des Biotopverbunds (Burkhardt et al. 2004)
   ❙       Zweizügiges Vorgehen
              ❙   Auswahl von Lebensräumen ( Teil Biotopkomplexe)
              ❙   Auswahl von Zielarten ( Teil Habitatflächen)

       http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8511.htm
       5
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes

   Teil Biotopkomplexe

   ❙ Fokus
        ❙ FFH- und Naturschutzgebiete, große Waldkomplexe sowie
          ausgewählte Sonderstandorte

   ❙ Kriterien
        ❙ hoher Flächenanteil von Biotopen bzw. LRT (i.d.R. > 50 %)
        ❙ Ausprägung, Vollständigkeit, Unzerschnittenheit
        ❙ Lage im Raum

    6
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes

   Teil Biotopkomplexe
   ca. 70.000 ha

    7
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes

   Teil Habitatflächen - Zielartenansatz
        Grundlagen
           ❙   Burkhardt et al. (2010)
           ❙   Liste mit bundesweit bedeutsamen Zielarten für den Biotopverbund

        Auswahlkriterien
           ❙   Ausreichende Kenntnisse zu Vorkommen und Ökologie,
           ❙   Biotopverbundrelevanz, Handlungsbedarf,
           ❙   Repräsentanz wichtiger naturnaher Landschaftsbereiche

        Berücksichtigte Tiergruppen
        Vögel, Fische, Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Wirbellose, Pflanzen

    8
Der landesweite Biotopverbund in Sachsen
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes

   Teil Habitatflächen
   Ergebnis Zielartenauswahl
        ❙   Zielarten im engeren Sinne (Teil A)
            ❙   109 Zielarten (93 Tier- und 16 Pflanzenarten)

        ❙   International bedeutsame Durchzugs- Überwinterungs- und
            Brutkonzentrationen (Teil B)
            ❙   16 Vogelarten und 1 Fledermausart

   Abgrenzung Habitatflächen
            ❙   Analyse Vorkommensdaten, Definition artspezifischer Schwellenwerte
            ❙   Gutachterliche Abgrenzung Habitatflächen

    9
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes

 Teil Habitatflächen
 Auswahl Kernflächen

 Alle Habitatflächen mit Relevanz für
    ❙   mindestens 3 Arten oder
    ❙   2 Arten aus 2 verschiedenen
        Artengruppen
 Ca. 267.000 ha

   10
Kernflächen des landesweiten
Biotopverbundes - Fachvorschlag

  Kernflächen (Biotope + Habitate)
  ca. 284.000 ha

  ca. 15,4 % der Landesfläche

   11
Kernflächen des Biotopverbundes
Schutzstatus

 12
Rechtliche und planerische Sicherung
des Biotopverbundes
gemäß § 20 und 21 BNatSchG

Der größte Teil der Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes ist
ordnungsrechtlich gesichert.

Die nicht ordnungsrechtlich gesicherten Bereiche sollen durch die Regionalplanung
planerisch gesichert werden.

„In den Regionalplänen sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz
festzulegen und ein großräumig übergreifender Biotopverbund zu sichern und als solcher
zu kennzeichnen.“ (Z 4.1.1.16 des LEP 2013)

„Die landesweite Biotopverbundplanung ist im Zuge der Landschaftsrahmenplanung … zu
konkretisieren. Auf der Basis der Gebietskulisse (Karte 7 LEP 2013) und den vom LfULG
ermittelten Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Biotopverbund sind … für den
Biotopverbund erforderliche Flächen zu identifizieren und kartografisch darzustellen.“ (FZ
21 im Anhang des LEP 2013)

13
Gebietskulisse für den Biotopverbund in
Karte 7 LEP 2013
ergänzt um Kernflächen des
Biotopverbundes (Fachvorschlag LfULG)

                                       ca. 85

 14 | 31.03.2014 | Referat 61, LfULG
Funktionale Sicherung des
Biotopverbundes

 Die rechtliche bzw. planerische Sicherung des landesweiten Biotopverbundes
 ist gegeben bzw. auf dem Weg.

 Die funktionale Sicherung ist eine Daueraufgabe

     ❙   Die „funktionelle Sicherung“ des Biotopverbundes ist ein
         „prioritäres Handlungsfeld“ für den Naturschutz im Freistaat Sachsen

     ❙   Sie soll insbesondere auch durch die „fortlaufende Umsetzung von
         Einzelmaßnahmen durch Förderprogramme“ realisiert werden

     (Biologische Vielfalt Sachsen 2020 - Programm, Maßnahmenplan und -bericht des
     Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom Januar 2013)

15
Förderkulisse Grünland
Berücksichtigung der Habitatflächen für Zielarten des Biotopverbundes

     Vögel                                         Tagfalter                Heuschrecken
     Braunkehlchen [Saxicola                       Heller Wiesenknopf-      Warzenbeißer
     rubetra]                                      Ameisenbläuling          [Decticus verrucivorus]
                                                   [Phengaris teleius]
     Wachtelkönig                                                           Kleiner Heidegrashüpfer
     [Crex crex]                                                            [Stenobothrus stigmaticus]

     Bekassine
     [Gallinago gallinago]

      Fotos: Archiv Naturschutz LfULG: R. Kaminski, J. Settele, M. Keller
                                                                                  Quelle: A. Koch (2014)
Förderkulisse Teiche
Berücksichtigung der Habitatflächen für Zielarten des Biotopverbundes

Säugetiere                         Amphibien                          Libellen                   Farn- und
                                                                                                 Samenpflanzen
Fischotter                         Rotbauchunke                       Östliche Moosjungfer       Scheidenblütgras
[Lutra lutra]                      [Bombina bombina]                  [Leucorrhinia albifrons]   [Coleanthus subtilis]

Biber                              Laubfrosch                         Große Moosjungfer         Froschkraut
[Castor fiber]                     [Hyla arborea]                     [Leucorrhinia pectoralis] [Luronium natans]

                                   Knoblauchkröte                     Kleine Binsenjungfer       Zwerg-Igelkolben
                                   [Pelobates fuscus]                 [Lestes virens]            [Sparganium natans]
                                   Moorfrosch
                                   [Rana arvalis]

                                   Kammmolch
                                   [Triturus cristatus]
 Fotos: Archiv Naturschutz LfULG: R. Kaminski, W. Fiedler, R. Pudwill, H. John
                                                                                                 Quelle: A. Koch (2014)
Vorhabenauswahlkriterien RL NE/2014
Beispiel Biotopgestaltung
            Auswahlkriterium                          Indikator                 Punkte
  Bedeutung für Biotop- und Artenschutz                              Stufe 1      85
                                                                     Stufe 2      65
                                                                     Stufe 3      40
                                                                     Stufe 4      20
                                                                     Stufe 5       0
  Lage in Schutzgebiet/                       streng geschützt, Natura 2000
  Biotopverbundgebiet                                                  oder       8
                                                 Kernbereich Biotopverbund

                                            weniger restriktiv geschützt oder
                                                                                  4
                                          Verbindungsbereich Biotopverbund

                                                                  außerhalb       0
  Umsetzung konkreter fachlicher
  Planung                                                                  ja     7

                                                                     nein         0
                                                          Gesamtpunkzahl         Ʃ
                                                            Schwellenwert        20
                                                                            Quelle: A. Koch (2014)
Vorhabenauswahlkriterien RL NE/2014
Beispiel Naturschutzfachplanungen
   Auswahlkriterium                            Indikator                                Punkte
  Bedeutung der                         streng geschützte Gebiete, Natura 2000 oder
  Planung                          Biotopverbundplanungen für Landeszielarten oder
                                                                                         100
                             in Kernbereichen des landesweiten Biotopverbunds oder
                                                     Arten, LRT, Biotope der Stufe 1
                                           weniger restriktiv geschützte Gebiete oder
                                 Biotopverbundplanungen für regionale Zielarten oder
                                                                                          70
                      in Verbindungsbereichen des landesweiten Biotopverbunds oder
                                                     Arten, LRT, Biotope der Stufe 2
                             Planungen zur Biotopvernetzung in sonst. Gebieten oder
                                                                                          40
                                                     Arten, LRT, Biotope der Stufe 3
                                                  Planungen für sonst. Gebieten oder
                                                                                          0
                                                        Sonstige Arten, LRT, Biotope
                                                                              nein         0
                                                                  Gesamtpunktzahl         Ʃ
                                                                     Schwellenwert        40

                                                                           Quelle: A. Koch (2014)
Funktionale Sicherung des
Biotopverbundes

Im Hinblick auf die funktionale Sicherung des landesweiten
Biotopverbundes stellen sich folgende Fragen:

❙ In welchem Umfang wurden bisher entsprechende Maßnahmen umgesetzt?

❙ Wie sind die entsprechenden Voraussetzungen für die gegenwärtige bzw.
  künftige Umsetzung von Maßnahmen zu bewerten?

❙ Welche Handlungserfordernisse können daraus abgeleitet werden?

 20
Funktionale Sicherung des
 Biotopverbundes

Ableitung wesentlicher Handlungsbedarfe (Antragsjahr 2015)
(Beispielhafte Auswertung einer Auswahl potenziell pflegebedürftiger Feuchtgrünland-
Biotope innerhalb der Kernflächen für den landesweiten Biotopverbund in Sachsen)

                   Ja   Umsetzung relevanter Maßnahmen im          Nein
                        Rahmen der Flächenförderung 2015?
                                                            Nein   Förderkulisse    Ja
                                                                    vorhanden?
                                     Kein (förderfähiger)
                                     Feldblock beantragt
      Ca. 37 %
     (2013: 43%)                          Ca. 22 %                                 Ca. 41 %

Kein (vordringlicher)   Detailprüfung: Ist regelmäßige Nutzung/Pflege      Nutzungsumstellung
Handlungsbedarf         im Rahmen der Flächenförderung im konkreten        befördern
Dennoch:                Fall zielführend und notwendig?                    (z.B. Naturschutz-
Weiterhin im Blick      Wenn Ja: Nutzer finden bzw. Beantragung           qualifizierung-)
behalten!               eines förderfähigen Feldblocks initiieren!
21
Vielen Dank!

Dr. Rolf Tenholtern und Andre Hilbrich, Referat 61, LfULG
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