Klimaschutz in der Bauleitplanung und kommunale Wärmeplanung - Buchholz, 05.05.2021 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover GmbH ...
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Klimaschutz in der Bauleitplanung und kommunale Wärmeplanung Buchholz, 05.05.2021 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover GmbH 04.05.2021 1
Das Klimaschutzprogramm 2030 Grundlage für Klimaschutzpolitik Ziele für Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft Einnahmen aus Klimaschutzprogramm Energie- und Klimafonds Ankündigung: bis 2030 + 3stelliger Milliardenbetrag 1. Förderung 2. Regulierung 04.05.2021 6
Das Klimapaket 2030 • Steuerliche Förderung und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen • Bündelung der Förderprogramme zur Gebäudeeffizienz „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ Förderung um 10 % erhöhen, Steuerliche Förderung von 20 % über 3 Jahre steuerlich absetzbar • Bundesförderung Ölheizungen: Austauschprämie von 40 % • Förderung der seriellen Sanierung • Energieberatung bei Eigentümerwechsel obligatorisch • Vorbildfunktion der Bundesgebäude Effizienzhausstandard 40 und jährliche Sanierungsquote • Weiterentwicklung energetischer Standards • Ausbau erneuerbarer Energien (Mieterstrom vereinfachen) • Weiterentwicklung Städtebauförderung, städtische Nachverdichtung • Coronabedingt + 10 % bei KRL für 20/21 04.05.2021 7
Kommunale Handlungsfelder – Rolle der Kommunen im Klimaschutz 1. Verbraucher 2. Planer und 3. Versorger und 4. Promotor und und Vorbild Regulierer Anbieter Förderer Gebäudeunterhaltung Satzungsrecht, Abwasserreinigung Förderprogramme und energetische Bauleitplanung Wasserversorgung Solar-Check Gebäudesanierung Windparks/ Energieversorgung Heizungscheck Energiemanagement Festsetzung von PV-Anlagen Öffentliche Energieberatung regenerative Infrastruktur Energieversorgung Energetische Qualitätssicherung (Straßenbeleuchtung, Standards über EnEV Beratung und Beschaffung ÖPNV, Wärmenetze) Nahwärmenetze/ Öffentlichkeitsarbeit Infrastruktur Kommunale WBG: Wärmeplanung Vernetzung energetische Neubaustandards über Quartierskonzepte Standards etc. EnEV Bürgerbeteiligung etc. etc. etc. 04.05.2021 8
Klimaschutz in der Bauleitplanung – Politische Grundsätze der Kommune • Natur und Landschaft, Biodiversität • Schutz unbesiedelter klimawirksamer Freiräume • Vorrang der Innenentwicklung und Nachverdichtung vorhandener Siedlungsflächen sowie Flächenrecycling • klimaresistente Pflanzen • Vermeidung von motorisiertem Verkehr • durch kompakte Siedlungsstruktur, wohnortnahe Versorgung und Infrastruktur, Förderung Radverkehr, kurze Wege • Anpassung an Klimawandel • Gewässerbewirtschaftung, Regenwasserversickerung, 04.05.2021 9
Rechtsgrundlage BauGB Klimaschutz als Ziel der Stadtplanung • Das BauGB (2011) benennt den Klimaschutz als Ziel der Stadtplanung z.B. § 1 Abs. 5 BauGB – Bauleitpläne sollen Klimaschutz und Klimaanpassung fördern • Klimaschutz muss als wichtiger Belang in der Abwägung der Belange berücksichtigt werden - B-Plan trifft (nur) bodenrechtliche Regelungen • BauGB nur eines von vielen Gesetzen die Standards setzen 04.05.2021 11
Regionales Raumordnungs- programm RROP 04.05.2021 12
Abstandsregeln für Niedersachsen werden überarbeitet weniger als 1.000 m Windrad 1.000 m Kohlekraftwerk 700 m Mülldeponie 500 m Düngemittelherstellungsanlage 500 m Kottrocknungsanlage 500 m Steinbruch 300 m 04.05.2021 13
Der Flächennutzungsplan 04.05.2021 14
Klimaschutz im Flächennutzungsplan • Flächen für die Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien • Kaltluftschneisen, Freihaltung von Überschwemmungsgebieten • Freihalten von Natur- und Landschaft von Bebauung und Versiegelung • Kommunale Wärmeplanung Wärmequellen und Wärmesenken, Wie sieht die Wärmeversorgung ohne Öl und Gas in 30 Jahren aus? 04.05.2021 15
Der Bebauungsplan 04.05.2021 16
Was kann der B-Plan im Klimaschutz Energiesparende Bauweise • Kompakte mehrgeschossige Gebäude durch Maß der Nutzung (§ 9 Abs.1) • Angemessene Begrenzung der zulässigen Grundfläche • Flächen für technische Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (Privilegierung gegenüber anderen Nutzungen) • Stellung der Gebäude zur Sonne und Dachneigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2) bes. Begründung mit Ausnahme für Flachdächer • Abstandsregelungen (Verschattung) 04.05.2021 17
Bedeutung von Kompaktheit für Energieeffizienz Quelle: Präsentation von Klaus Michael vom 07.2020 04.05.2021 18
Festsetzungen zur Wärmeversorgung Anschluss und Benutzungszwang - gesonderte Satzung - kann nachrichtlich übernommen werden Verwendungsverbot für bestimmte Heizbrennstoffe Vermeidung von CO2- Emissionen 04.05.2021 19
Photovoltaik - Technische Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien 1. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b – Gebiete festsetzen zur verpflichtenden Montage von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie möglich (Begründung erforderlich) 2. Festsetzung Ausrichtung der Dachflächen 3. Grundstückskaufvertrag 4. Städtebaulicher Vertrag 5. Beratung der Bauleute 6. Grad der Nutzung EE im Neubau ist im EEWärmeG geregelt 04.05.2021 20
Städtebaulicher Vertrag oder Grundstückskaufvertrag Passivhaussiedlung als Wohnform der Zukunft Beispiel Passivhaussiedlung Devese in Hemmingen Hausgruppen und Doppelhäuser Heizenergiebedarf 15 kWh/m² Einsparung 30 – 50 t CO2/a 04.05.2021 21
Ausweisung von Windparks Beispiel Gemeinde Saterland › 24 WKA mit MW Leistung › Investitionsvolumen 120 Millionen Euro › 659 Kommanditisten aus der Bevölkerung zeichnen Anteile in Höhe von 16 Millionen Euro › Gemeinde profitiert durch Gewerbesteuer und Rendite aus Kommanditanteil 04.05.2021 22
Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050 Image by Free-Photos from Pixabay 04.05.2021 23
Kommunale Wärmeplanung - erste Schritte • Ziel: Entwicklung der zukünftigen Wärmeversorgung mit der erforderlichen lokalen und ortsfesten Infrastruktur (Strom, Wärme,..) • Neue kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge • andere Infrastrukturen und Gebäude – extrem langfristige Investitionen und Planungen • Planungs- und Investitionssicherheit für Wärmenetzbetreiber, EVU, Gebäudeeigentümer 04.05.2021 24
Energie- effizienz- standards für Gebäude setzen 04.05.2021 25
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Restwärmebedarf effizienter Gebäude und Sektorenkopplung • Strombasierte Wärmeversorgung • Wärmepumpe (Geothermie, Luft-Wärme Pumpe,…) • Flächenheizung • Kalte Nahwärme • Heizen über die Lüftungsanlage (Wärmerückgewinnung) • Abwärmenutzung • Neuentwicklungen und Fördermöglichkeiten beachten 04.05.2021 28
Karte Nutzungsbedingungen – Erdwärmesonden Artesisches GW Bergbau/KW- Potenzielle Lgst. Sulfatgesteins -verbreitung TWS- Gebiet TWS-Zone I+II Vorranggeb. LROP GW-Stockwerksbau Quelle: NIBIS® Kartenserver http://nibis.lbeg.de/cardomap3 04.05.2021 29
Standortbedingungen beachten − Neubaugebiete mit hoher Anlagendichte haben gegenseitige Beeinflussung − Baugrundgutachten geothermische Nutzung (Erkundungsbohrung, geothermisches Gutachten) − LBEG berät kostenfrei zu geothermischen Potentiale, Nutzungsmöglichkeiten, Genehmigungsprozess Ansprechpartner beim LBEG: Frau Pester / Herr Jensen Mail: Geothermie@lbeg.niedersachsen.de Quelle: NIBIS® Kartenserver; Gerasterte Topografien mit freundlicher Genehmigung des Landesamtes für Geobasisinformation und Landesvermessung Niedersachsen LGLN 04.05.2021 30
Nahwärmeversorgung Beispiel: Ostercappeln - Ortschaft Venne Abwärmenutzung aus der Waffelfabrik Meyer zu Venne Abwärme 10 Mio. kWh/a Anschluss von 350 Haushalten Investition von 3,9 Mio. Euro Kalte Nahwärme Hüttengelände – Neustadt a Rbge. Kaltes Nahwärmenetz für alle Haushalte mit oberflächennaher Geothermie https://www.stadtwerke- neustadt.de/sw/leistungen/kaltenahwaerme/ 04.05.2021 31
Leitfaden Kommunale Wärmeplanung 04.05.2021 32
MEHR KLIMASCHUTZ WAS GEHT NOCH? 04.05.2021 33
Mobilität › Stellplätze: wieviel und wo › Mehr Platz für klimafreundliche Verkehrssysteme: Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV › ÖPNV-Angebot attraktiv gestalten (Taktzeiten, Anbindung, Fahrzeiten, Preisgestaltung, Einfachheit, Bsp. LK Vechta) › Kurze Wege für Fußgänger und Radfahrer › Fördermöglichkeiten ausschöpfen Quelle: Planungsbüro VIA Köln 04.05.2021 34
Verwendung energieeffizienter Baustoffe 1. Holz statt Zement als Baumaterial 2. für eigene Gebäude und in B-Plan als Baustoff ausdrücklich zulassen 3. Holz ist energieeffizient, Herstellung energiesparend 4. Energieaufwand Zementherstellung Pro Tonne erzeugtem Zement fallen ca. 870 kg CO2-Äq an. https://nachhaltiges- bauen.de/baustoffe/Zement 5. Recyclinghaus Gundlach Hannover Kronsberg 6. Rohstoff Sand wird knapp 04.05.2021 35
Die Kommune als Vorbild • Nutzung Erneuerbarer Energien – Photovoltaik, Solarthermie und Erdwärme • Ausweisung von Flächen für Solarenergie - Freiflächenanlagen • Energieeffiziente Wärmeversorgung 04.05.2021 36
Maßnahmen zu Klimaanpassung und Artenschutz • § 9 Abs.1 Nr. 25 – Begrünung, hitzeresistente Gehölze, .. • Standortgerechte Gehölze, begrünte Dachflächen, …. • Biodiversität • Regenwasserversickerung, Regenwasserrückhaltung 04.05.2021 37
Steingärten Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012 §9 Nicht überbaute Flächen (2) Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. (4) 1Stellplätze, deren Zu- und Abfahrten und Fahrgassen sowie die Zu- und Abfahrten von Garagen dürfen, wenn die Versickerung des Niederschlagswassers nicht auf andere Weise ermöglicht wird, nur eine Befestigung haben, durch die das Niederschlagswasser mindestens zum überwiegenden Teil versickern kann…. 04.05.2021 38
Kommunales Förderprogramm Beispiel Gemeinde Cremlingen › Verpflichtung zur Einhaltung von KfW Effizienzstandard 55 › Bei Nichteinhaltung 15.000 € Konventionalstrafe › Prämie von 1.500 € bei Einhaltung KfW 40 Standard › Prämie von 3.000 Euro bei Einhaltung von KfW 40 + Standard › energetische Sanierungsberatung für Hauseigentümer › Bauberatung 04.05.2021 39
Fazit: Klimaschutz in der Bauleitplanung › Bauleitplanung insbes. RROP und F-Plan sind Leitbilder für die zukünftige kommunale Entwicklung – Klimawandel und Klimaschutzaspekte müssen berücksichtigt werden – Raum für Erneuerbare Energien, insbesondere Wind und Solar – Neue Aufgaben wie Kommunale Wärmeplanung mitdenken – Effizienzstandards für Gebäude privatrechtlich einfordern – Rechtliche Möglichkeiten der B-Planung ausschöpfen – Verkehrsplanung an Verkehrswende neu ausrichten – Innenentwicklung vor Außenentwicklung – Naturschutz und Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen – Fördermöglichkeiten nutzen 04.05.2021 Kommunaler Klimaschutz 40
Energetische Stadtsanierung - ein Baustein der Energiewende? 04.05.2021 Kommunaler Klimaschutz 41
Energetische Stadtsanierung Was finanziert das kfw 432-Programm? Erstellung integrierter Quartierskonzepte Sanierungsmanager*in zur Umsetzung − Zuschuss: 75% der förderfähigen − Zuschuss: 75 % der förderfähigen Kosten (bis 30.06.2022) Kosten (bis 30.06.2022) − + 10.000 € max. 20 % (30 %) über die − Sach- und Personalkosten für 3 + 2 Nbank Jahre (max. 350.000 Euro) − Weiterleitung des Zuschusses an Dritte − Weiterleitung des Zuschusses an möglich Dritte möglich − Zeitraum Planung: 1 Jahr 04.05.2021 Kommunaler Klimaschutz 42
Sanierungsfahrplan und Neubauberatung für kommunale Nichtwohngebäude Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom 01.01.2021 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller 04.05.2021 43
Gegenstand der Förderung - Nichtwohngebäude Sanierungsfahrplan Neubauberatung • kurzfristig umsetzbare Maßnahmen • Nichtwohngebäude - basierend auf oder umfassende Sanierung zu einem dem KfW-Effizienzhausstandard (EH „KfW-Effizienzhaus 70 oder 100“ oder 55 oder EH 70) zu einem „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ • wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. 44
Weitere Förderprogramme › Kommunalrichtlinie › Batteriespeicher für Solaranlagen (40 %) › Wärme aus Erneuerbaren Energien (Solarthermie, Biomasse, Wärmenetze, Speicher, Wärmepumpen, KWK – bis zu 50 % Tilgungszuschuss) › Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen) Land Nds., Bund, 60 – 85 % ÜR › Radverkehr – NKI, Stadt und Land, … (80-90 %) › Elektromobilität › Innovative Klimaschutzprojekte (bis zu 90 %) › und mehr….. alles unter: https://www.klimaschutz- niedersachsen.de/foerderprogramme/kommunen/index.p hp#Innovationen-und-Modellprojekte Image by CoxinhaFotos from Pixabay 04.05.2021 Kommunaler Klimaschutz 45
Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Energetische Kommunaler Betriebliches Energie- Regionale Öffentlich- Niedersachsen Gebäude- Klimaschutz Energie- speicher und - Kooperationen keitsarbeit Allianz für optimierung management systeme Nachhaltigkeit Bildnachweise: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/Gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), www.forwind.de (4), fotolia/Calado (5), fotolia/llhedgehogll (6) 04.05.2021 Kommunaler Klimaschutz 46
Fragen? 04.05.2021 Kommunaler Klimaschutz 47
Kontakt: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller Osterstraße 60 30169 Hannover ruth.druegemoeller@klimaschutz-niedersachsen.de 0511 89703927 Kommunaler Klimaschutz
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