Hausordnung Service-Nummer 05 75 75 75 wienerwohnen.at - Wiener Wohnen
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Hausordnung Service-Nummer 05 75 75 75 wienerwohnen.at
Impressum: Herausgeber: Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien. Gestaltung: Domus Verlag. Druck: Bernsteiner Media GmbH, Wien. Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“. ET 2021/07 (frühere Versionen nicht mehr gültig). 2
Vorwort Liebe Mieterin, lieber Mieter, es ist einfach schön, in einer Wohn- Deshalb gibt es diese Hausordnung. hausanlage der Stadt Wien zu woh- Sie ist Teil jedes Mietvertrags. Sie nen. Die Wohnung ist leistbar, die finden in der Hausordnung die Regeln älteren Gemeindebauten werden auf für ein angenehmes und respektvolles dem letzten Stand der Technik saniert. Miteinander im Gemeindebau. Es sind Ihre Hausverwaltung ist sozial und Regeln, an die sich alle halten müssen. immer erreichbar. Diese Vorteile sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner Freundliche Grüße gleichermaßen genießen können. Stadt Wien – Wiener Wohnen 3
1. Meine Wohnung/ mein Lokal So lebe ich in meinem Gemeindebau Meine Pflichten als Mieterin Bauliche Schäden (z.B. nasse bzw. Mieter sind: Flecken an der Wand, Wasser schaden, kaputtes Haustorschloss, •Die Wohnung/das Lokal sauber fehlende Dachziegel), die Wiener und sicher zu halten, zu lüften, Wohnen reparieren muss, melde zu heizen und zu reinigen ich sofort. Dazu habe ich zwei •Terrassen, Loggien und Balkone Möglichkeiten: sauber zu halten, nicht als Abstellraum zu nützen und im Ich kann Wiener Wohnen Winter von Schnee freizumachen rund um die Uhr unter der Service-Nummer 05 75 75 75 Ich nehme Rücksicht auf alle erreichen. Bewohnerinnen und Bewohner. Ich kann diese Schäden unter Alle baulichen Veränderungen wienerwohnen.at/kontakt in der Wohnung muss ich mit auch schriftlich über das Internet Wiener Wohnen absprechen. Wiener melden. Wohnen muss einverstanden sein und Veränderungen schriftlich erlauben. Das gilt auch für Änderungen im Außenbereich wie z.B.: •Markisen, SAT-Anlagen •Fenstertausch •Rollläden, Außenjalousien •Anbringen von Schildern, TIPP: Haushaltsversicherung Anzeigen, Reklamezeichen, abschließen! Schaukästen 4
2. Gemeinsam genutzte Räume Bestimmungen für Gemeinschaftsräume Stiegen, Gänge, Höfe und Grün Das Stiegenhaus darf nicht als Spiel- spiel kaputtes Glas an der Stiegen anlagen halte ich sauber – im Interesse oder Lagerraum genutzt werden, denn eingangstür). Das Benützen der Spiel aller Bewohnerinnen und Bewohner. im Brandfall ist es unser Fluchtweg. geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist klar: Wer eine Verschmutzung verursacht, muss sie auch beseiti- Geht etwas kaputt, muss die Ver Wir als Bewohnerinnen und Bewoh- gen. Das gilt für alle Personen im ursacherin oder der Verursacher ner können über die Benützung der Gemeindebau. die Reparatur bezahlen (zum Bei- Gemeinschaftsräume gemeinsam bestimmen. Das gilt für Kinderspiel- plätze, Hobbyräume, Saunas und ähnliche Anlagen. Wenn keine andere Regelung getroffen wurde, nutzen wir die Räume nur von 8.00 bis 20.00 Uhr. Findet sich unter den Bewohnerinnen und Bewohnern keine Mehrheit für eine gemeinsame Regelung, gibt Wiener Wohnen eine Regel vor. Wenn ich mich nicht an diese Regel halte, kann ich von der Nutzung ausgeschlossen werden. 5
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3. Zwölf Regeln im Gemeindebau Darauf muss ich im Gemeindebau achten 1) RUHE ODER LÄRM: 2) MÜLL UND ABFÄLLE: Stiegenhaus lagern. Die Entsorgung Alle möchten im Gemeindebau Für Hausmüll und andere von Sperrmüll in den Gängen belastet in Ruhe leben und wohnen. Ich mache Abfälle gibt es getrennte Mülltonnen die Betriebskosten aller. im Haus und in den Außenanlagen – daher verwende ich immer die pas- also keinen unnötigen Lärm. Auch in sende Mülltonne. Sperrmüll stelle ich In der Wohnhausanlage füttere ich kei- meiner Wohnung vermeide ich Geräu- nicht daneben ab, sondern bringe ihn ne Tiere. Das gilt vor allem für Tauben. sche, die für andere störend sind, zu einem Mistplatz der MA 48. Müll- Sie verunreinigen die Anlagen und zum Beispiel Zuschlagen von Türen, säcke und Sperrmüll darf ich nicht im sind eine Gefahr für die Gesundheit. lautes Schreien, laute Musik oder laute Maschinen. Kinder brauchen aber genauso dringend Spiel und Bewe- gung wie die Erwachsenen Ruhe und Erholung. S pielplätze und Freiflächen sind wichtige Orte, wo Kinder dieses Bedürfnis ausleben können. Deswe- gen gelten Geräusche von Spielplät- zen und anderen Freiflächen nicht als unnötiger Lärm. Die Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 6.00 Uhr alle 7 Tage der Woche. Zu diesen Zeiten vermeide ich sämtliche störende Die Mistplätze der MA 48 finde ich und laute Geräusche. Normale unter: https://www.wien.gv.at/ Wohngeräusche sind kein umwelt/ma48/entsorgung/ ungebührlicher Lärm. mistplatz/adressen.html 7
3) SANITÄRE ANLAGEN Alle Infos zur Benützung der (BAD/WC): Waschküche gibt’s in der Durch Katzenstreu oder andere feste Waschküchenordnung. Gegenstände können in den Toiletten Schäden entstehen. Derartigen Abfall sowie Speisereste und Speise- öl entsorge ich daher mit dem Müll. Entstehen trotzdem Schäden, muss ich diese als Mieterin oder Mieter so schnell wie möglich reparieren lassen (bei verstopftem WC Meldung an Wiener Wohnen, bei Verstopfung des Waschbecken-Abflusses selbst Installateur holen). 4) WASSERVERBRAUCH: Undichte Stellen an den Wasserhähnen oder an der WC- Spülung lasse ich sofort reparieren (selbst Installateur holen). So entste- hen für alle Mieterinnen bzw. Mieter im Gemeindebau keine unnötigen Kosten durch Wasserverschwendung. Zudem wird auch die Gefahr eines größeren, teuren Wasserschadens vermieden. 8
5) RAUCHEN: Als Bewohnerin oder Bewohner muss 8) DACHBODEN: In Aufzügen, Stiegenhäusern ich der Rauchfangkehrerin oder dem Wäsche und Wäscheleinen und Gängen (in allen nicht gemiete- Rauchfangkehrer den Zugang zu auf Dachböden: Der Dachboden darf ten Räumen) sowie in Garagen und meiner Wohnung sowie zu Kehrstellen nicht für die Lagerung von brand- im gesamten Kellerbereich sind und Heizungsanlagen ermöglichen. gefährlichen Gegenständen und auch das Hantieren mit offenem Feuer Die Überprüfungs- und Kehrtermine nicht als Gemeinschaftsraum benutzt sowie das Rauchen nicht erlaubt. werden im Stiegenhaus angekündigt. werden. Das Aufhängen und Trocknen Durch Rauch entsteht eine Geruchs- Mobile Klimageräte darf ich nur mit von Wäsche auf dem Dachboden ist belästigung für alle Bewohnerinnen Genehmigung der Rauchfangkehrerin aus Brandschutzgründen verboten. und Bewohner. oder des Rauchfangkehrers aufstellen. Aufgespannte Wäscheleinen können bei Brandgefahr die Arbeit von Rettungskräften – Leben zu retten – 6) BRANDSCHUTZ 7) FAHRZEUGE: erschweren und werden daher von UND RAUCHFANGKEHRUNG: In Höfen und auf Freiflächen gilt Wiener Wohnen entfernt. Aus Brandschutzgründen halte ich ein Fahrverbot. Ich darf dort nicht mit Stiegen, Gänge, Dachböden, Keller- Auto, Motorrad oder anderen Fahr gänge und Ähnliches frei, zum Beispiel zeugen (zum Beispiel Fahrrädern oder 9) KELLERABTEIL von Möbeln, Fahrrädern, Kinder E-Scootern) fahren. Kraftfahrzeuge Kein Tauschen von Keller- wägen, Blumen, Rollern, E-Scootern wie Autos oder Motorräder stelle ich abteilen: Bei Wiener Wohnen werden oder Schuhen. nur auf den von mir angemieteten die Kellerabteile übereinstimmend mit Plätzen ab. Davon ausgenommen sind den Wohnungsnummern beschriftet. Gegenstände, wie zum Beispiel Papier, Behindertenspezialfahrzeuge und Damit ist eine eindeutige Zuorden- Zeitungspakete, Matratzen oder Pack- übliche Fahrzeuge für Kleinkinder. barkeit gewahrt. Das ist bei Räumun- material, darf ich nur in der Wohnung gen oder Weitervermietungen sehr aufbewahren. Heizöl, Benzin und Ebenfalls nicht erlaubt: Kraftfahrzeuge wichtig. Das Tauschen von Keller- Propangas darf ich nur nach den reparieren oder putzen und Motoren abteilen unter den Mieterinnen geltenden Vorschriften lagern. laufen lassen. und Mietern ist daher nicht erlaubt. 9
10) TIERE: Hunde muss ich immer an der Leine 12) ZUTRITT UND Es ist erlaubt, in den Wohnungen führen. Durch die Verschärfung des ABWESENHEIT: allgemein übliche Haustiere zu halten. Wiener Tierhaltegesetzes (§ 5 bzw. § 5a) Vertreterinnen und Vertreter von Die Haltung muss vorschriftsmäßig muss ich Listenhunde (angeführt in Wiener Wohnen sowie von Firmen, sein und darf nicht zur Belästigungen der Verordnung der Wiener Landes die von Wiener Wohnen beauftragt anderer Bewohnerinnen und Bewoh- regierung) an öffentlichen Orten und wurden, muss ich in meine Wohnung ner führen. Nutztiere und gefährliche daher auch im Gemeindebau mit Leine (oder in andere gemietete Räume) oder giftige Tiere dürfen nicht ge- und Maulkorb führen. Ausnahmen sind lassen. Sie müssen sich rechtzeitig halten werden. Die Tierhaltung kann im Gesetz aufgezählt. ankündigen und tagsüber kommen. bei berechtigten Beschwerden, nicht Bei akuter Gefahr (Gefahr in Verzug) artgerechter Haltung oder nicht siche- Sämtliche Verunreinigungen, die dürfen die Vertreterinnen und Ver- rer Verwahrung untersagt werden. mein Haustier verursacht, muss ich treter von Wiener Wohnen immer in umgehend beseitigen. Wenn sich meine gemieteten Räume. jemand über mein Tier beschwert, muss ich die Ursache abstellen, sonst Bei längerer Abwesenheit, also wenn kann die Tierhaltung von Wiener ich aus beruflichen oder anderen Wohnen verboten werden. wichtigen Gründen länger nicht in meiner Wohnung bin, informiere ich Wiener Wohnen schriftlich: Wo befin- 11) SCHLÜSSEL: den sich die Wohnungs- und Keller Wenn ich die Schlüssel für schlüssel? Wer kann als Ansprech Wohnung, Geschäfts- oder andere person kontaktiert werden? Mieträume sowie für Haustor, Post- kasten oder Keller verliere oder beschädige, muss ich diese auf meine eigenen K osten ersetzen. Beim Aus- Hunde müssen im Gemeindebau zug muss ich alle Schlüssel abgeben, immer an die Leine. ansonsten werden auf meine Kosten die Schlösser und Schlüssel erneuert. 10
4. Geltung der Hausordnung Die Hausordnung gilt für alle Diese Hausordnung gilt für alle Haus bewohnerinnen und Hausbewohner sowie für alle Personen, die sich im Gemeindebau aufhalten. Die Haupt- mieterinnen und Hauptmieter sind für alle Übertretungen verantwortlich und haftbar. Sie sind auch für alle Übertretungen verantwortlich und haftbar, die von Mitbewohnerinnen und Mit- bewohnern begangen werden. Dies gilt auch für Personen, die bei Ihnen zu Besuch sind. Damit sich alle im Gemeindebau wohlfühlen können, müssen folgende Regeln beachtet werden: •Waschküchenordnung •Abstell- und Garagenplatzordnung •Gartenordnung Diese Ordnungen finden Sie auf wienerwohnen.at sowie in unserem Service-Center. Sie können auch unter der Service-Nummer ange- fordert werden. Nähere Kontakt informationen dazu auf Seite 12. 11
Wiener Wohnen ist für mich da Alle wichtigen Informationen zu Wiener Wohnen finden Sie auf unserer Website, auch an der Wiener Wohnen Service-Nummer beantworten wir gerne Ihre Fragen. Einen persönlichen Termin im Wiener Wohnen Service-Center vereinbaren Sie bitte an der Wiener Wohnen Service-Nummer. Wiener Wohnen Service-Center Wiener Wohnen Service-Nummer Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien 05 75 75 75 – Rund um die Uhr, Direkt bei der U3-Station Gasometer sieben Tage die Woche Wiener Wohnen im Internet: wienerwohnen.at Wiener Wohnen Service-Center Gug G. lgas se er- h U3 isc F sa- Ro Gasometer
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