Hausordnung Service-Nummer 05 75 75 75 wienerwohnen.at - Wiener Wohnen

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Hausordnung

              Service-Nummer 05 75 75 75
                        wienerwohnen.at
Impressum: Herausgeber: Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien.
    Gestaltung: Domus Verlag. Druck: Bernsteiner Media GmbH, Wien.
    Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“.
    ET 2021/07 (frühere Versionen nicht mehr gültig).

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Vorwort
Liebe Mieterin,
lieber Mieter,
es ist einfach schön, in einer Wohn-      Deshalb gibt es diese Hausordnung.
hausanlage der Stadt Wien zu woh-         Sie ist Teil jedes Mietvertrags. Sie
nen. Die Wohnung ist leistbar, die        ­finden in der Hausordnung die Regeln
älteren Gemeindebauten werden auf          für ein angenehmes und respektvolles
dem letzten Stand der Technik saniert.     Miteinander im Gemeindebau. Es sind
Ihre Hausverwaltung ist sozial und         Regeln, an die sich alle halten müssen.
immer erreichbar. Diese Vorteile sollen
alle Bewohnerinnen und Bewohner           Freundliche Grüße
gleichermaßen genießen können.            Stadt Wien – Wiener Wohnen

                                                                                 3
1. Meine Wohnung/
    mein Lokal
    So lebe ich in meinem Gemeindebau
    Meine Pflichten als Mieterin                  Bauliche Schäden (z.B. ­nasse
    bzw. ­Mieter sind:                            Flecken an der Wand, Wasser­
                                              schaden, kaputtes Haustorschloss,
         •Die Wohnung/das Lokal sauber        fehlende Dachziegel), die Wiener
          und sicher zu halten, zu lüften,    Wohnen reparieren muss, ­melde
          zu heizen und zu reinigen           ich sofort. Dazu habe ich zwei
         •Terrassen, Loggien und ­Balkone    ­Möglichkeiten:
          sauber zu halten, nicht als
          Abstellraum zu ­nützen und im           Ich kann Wiener Wohnen
          ­Winter von Schnee freizumachen         rund um die Uhr unter der
                                              ­Service-Nummer 05 75 75 75
    Ich nehme Rücksicht auf alle             ­erreichen.
    ­Bewohnerinnen und Bewohner.
                                                  Ich kann diese Schäden unter
       Alle baulichen Veränderungen              wienerwohnen.at/kontakt
        in der Wohnung muss ich mit           auch schriftlich über das ­Internet
    Wiener ­Wohnen absprechen. Wiener        ­melden.
    Wohnen muss einverstanden sein und
    Veränderungen schriftlich erlauben.
    Das gilt auch für Änderungen im
    Außen­bereich wie z.B.:

    •Markisen, SAT-Anlagen
    •Fenstertausch
    •Rollläden, Außenjalousien
    •Anbringen von Schildern,                   TIPP: Haushaltsversicherung
      Anzeigen, Reklamezeichen,                ­abschließen!
     ­Schaukästen

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2. Gemeinsam genutzte Räume
Bestimmungen
für Gemeinschaftsräume
 Stiegen, Gänge, Höfe und Grün­            Das Stiegenhaus darf nicht als Spiel-   spiel kaputtes Glas an der Stiegen­
 anlagen halte ich sauber – im Interesse   oder Lagerraum genutzt werden, denn     eingangstür). Das Benützen der Spiel­
 aller Bewohnerinnen und Bewohner.         im Brandfall ist es unser Fluchtweg.    geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
 Es ist klar: Wer eine Verschmutzung
 verursacht, muss sie auch beseiti-        Geht etwas kaputt, muss die Ver­        Wir als Bewohnerinnen und Bewoh-
 gen. Das gilt für alle Personen im        ursacherin oder der Verursacher         ner können über die Benützung der
­Gemeindebau.                              die Reparatur bezahlen (zum Bei-        Gemeinschaftsräume gemeinsam
                                                                                   bestimmen. Das gilt für Kinderspiel-
                                                                                   plätze, Hobbyräume, Saunas und
                                                                                   ähnliche Anlagen. Wenn keine andere
                                                                                   Regelung getroffen wurde, nutzen wir
                                                                                   die Räume nur von 8.00 bis 20.00 Uhr.

                                                                                    Findet sich unter den ­Bewohnerinnen
                                                                                    und Bewohnern keine Mehrheit für
                                                                                    eine gemeinsame Regelung, gibt
                                                                                    ­Wiener Wohnen eine Regel vor.
                                                                                     Wenn ich mich nicht an diese Regel
                                                                                     halte, kann ich von der Nutzung
                                                                                   ­ausgeschlossen werden.

                                                                                                                           5
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3. Zwölf Regeln im Gemeindebau
Darauf muss ich im Gemeindebau achten

        1) RUHE ODER LÄRM:                        2) MÜLL UND ABFÄLLE:             Stiegenhaus lagern. Die Entsorgung
        Alle möchten im Gemeindebau               Für Hausmüll und andere          von Sperrmüll in den Gängen belastet
in Ruhe leben und wohnen. Ich mache        Abfälle gibt es getrennte Mülltonnen    die Betriebskosten aller.
im Haus und in den Außenanlagen            – daher verwende ich immer die pas-
also ­keinen unnötigen Lärm. Auch in       sende Mülltonne. Sperrmüll stelle ich   In der Wohnhausanlage füttere ich kei-
meiner Wohnung vermeide ich Geräu-         nicht daneben ab, sondern bringe ihn    ne Tiere. Das gilt vor allem für Tauben.
sche, die für andere störend sind,         zu einem Mistplatz der MA 48. Müll-     Sie verunreinigen die Anlagen und
zum Beispiel Zuschlagen von Türen,         säcke und Sperrmüll darf ich nicht im   sind eine Gefahr für die Gesundheit.
lautes ­Schreien, laute Musik oder laute
Maschinen. ­Kinder brauchen aber
genauso ­dringend Spiel und Bewe-
gung wie die Erwachsenen Ruhe und
Erholung. S ­ pielplätze und Freiflächen
sind wichtige Orte, wo Kinder dieses
Bedürfnis ausleben können. Deswe-
gen gelten Geräusche von Spielplät-
zen und anderen Freiflächen nicht als
unnötiger Lärm.

  Die Ruhezeiten gelten von
  22.00 bis 6.00 Uhr alle 7 Tage
  der Woche. Zu diesen Zeiten
  vermeide ich sämtliche störende                                                    Die Mistplätze der MA 48 finde ich
  und laute Geräusche. Normale                                                       unter: https://www.wien.gv.at/
  Wohngeräusche sind kein                                                            umwelt/ma48/entsorgung/
  ungebührlicher Lärm.                                                               mistplatz/adressen.html

                                                                                                                          7
3) SANITÄRE ANLAGEN
     Alle Infos zur Benützung der           (BAD/WC):
     Waschküche gibt’s in der       Durch Katzenstreu oder andere feste
    ­Waschküchenordnung.            Gegenstände können in den ­Toiletten
                                    Schäden entstehen. Derartigen
                                    Abfall sowie Speisereste und Speise-
                                    öl entsorge ich daher mit dem Müll.
                                    Ent­stehen trotzdem Schäden, muss
                                    ich diese als Mieterin oder Mieter so
                                    schnell wie möglich reparieren lassen
                                    (bei verstopftem WC Meldung an
                                    Wiener Wohnen, bei Verstopfung
                                    des Waschbecken-Abflusses selbst
                                    Installateur holen).

                                           4) WASSERVERBRAUCH:
                                           Undichte Stellen an den
                                    Wasserhähnen oder an der WC-
                                    Spülung lasse ich sofort reparieren
                                    (selbst Installateur holen). So entste-
                                    hen für alle Mieterinnen bzw. Mieter
                                    im Gemeindebau keine unnötigen
                                    Kosten durch Wasser­verschwendung.
                                    Zudem wird auch die Gefahr eines
                                    größeren, teuren ­Wasserschadens
                                    vermieden.

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5) RAUCHEN:                       Als Bewohnerin oder Bewohner muss                  8) DACHBODEN:
       In Aufzügen, Stiegenhäusern       ich der Rauchfangkehrerin oder dem                 Wäsche und Wäscheleinen
und Gängen (in allen nicht gemiete-      Rauchfangkehrer den Zugang zu              auf Dachböden: Der Dachboden darf
ten Räumen) sowie in Garagen und         ­meiner Wohnung sowie zu Kehrstellen       nicht für die Lagerung von brand-
im gesamten Kellerbereich sind            und Heizungsanlagen ermöglichen.          gefährlichen Gegenständen und auch
das Hantieren mit offenem Feuer           Die Überprüfungs- und Kehrtermine         nicht als Gemeinschaftsraum benutzt
sowie das Rauchen nicht erlaubt.          werden im Stiegenhaus angekündigt.        werden. Das Aufhängen und Trocknen
Durch Rauch entsteht eine Geruchs-        Mobile Klimageräte darf ich nur mit       von Wäsche auf dem Dachboden ist
belästigung für alle Bewohnerinnen        Genehmigung der Rauchfangkehrerin         aus Brandschutzgründen verboten.
und Bewohner.                             oder des Rauchfangkehrers aufstellen.     Aufgespannte Wäscheleinen können
                                                                                    bei Brandgefahr die Arbeit von
                                                                                    Rettungskräften – Leben zu retten –
      6) BRANDSCHUTZ                            7) FAHRZEUGE:                       erschweren und werden daher von
      UND RAUCHFANGKEHRUNG:                     In Höfen und auf Freiflächen gilt   Wiener Wohnen entfernt.
Aus Brandschutzgründen halte ich         ein Fahrverbot. Ich darf dort nicht mit
Stiegen, Gänge, Dachböden, Keller-       Auto, Motorrad oder anderen Fahr­
gänge und Ähnliches frei, zum Beispiel   zeugen (zum Beispiel Fahr­rädern oder             9) KELLERABTEIL
von Möbeln, Fahrrädern, Kinder­          E-Scootern) fahren. Kraftfahrzeuge                Kein Tauschen von Keller-
wägen, Blumen, Rollern, E-Scootern       wie Autos oder Motorräder stelle ich       abteilen: Bei Wiener Wohnen werden
oder Schuhen.                            nur auf den von mir angemieteten           die Kellerabteile übereinstimmend mit
                                         Plätzen ab. Davon ausgenommen sind         den Wohnungsnummern beschriftet.
Gegenstände, wie zum Beispiel Papier,    Behindertenspezialfahrzeuge und            Damit ist eine eindeutige Zuorden-
Zeitungspakete, Matratzen oder Pack-     übliche Fahrzeuge für Kleinkinder.         barkeit gewahrt. Das ist bei Räumun-
material, darf ich nur in der ­Wohnung                                              gen oder Weitervermietungen sehr
aufbewahren. Heizöl, Benzin und          Ebenfalls nicht erlaubt: Kraftfahrzeuge    wichtig. Das Tauschen von Keller-
Propan­gas darf ich nur nach den         reparieren oder ­putzen und Motoren        abteilen unter den Mieterinnen
­geltenden Vorschriften lagern.          laufen lassen.                             und Mietern ist daher nicht erlaubt.

                                                                                                                        9
10) TIERE:                         Hunde muss ich immer an der Leine                 12) ZUTRITT UND
       Es ist erlaubt, in den Wohnungen   führen. Durch die Verschärfung des                ABWESENHEIT:
allgemein übliche Haustiere zu halten.    Wiener Tierhaltegesetzes (§ 5 bzw. § 5a)   Vertreterinnen und Vertreter von
Die Haltung muss vorschriftsmäßig         muss ich Listenhunde (angeführt in         Wiener Wohnen sowie von Firmen,
sein und darf nicht zur Belästigungen     der Verordnung der Wiener Landes­          die von Wiener Wohnen beauftragt
anderer Bewohnerinnen und Bewoh-          regierung) an öffentlichen Orten und       wurden, muss ich in meine Wohnung
ner führen. Nutztiere und gefährliche     daher auch im Gemeindebau mit Leine        (oder in andere gemietete Räume)
oder giftige Tiere dürfen nicht ge-       und Maulkorb führen. Ausnahmen sind        lassen. Sie müssen sich rechtzeitig
halten werden. Die Tierhaltung kann       im Gesetz auf­gezählt.                     ankündigen und tagsüber kommen.
bei berechtigten Beschwerden, nicht                                                  Bei akuter Gefahr (Gefahr in Verzug)
artgerechter Haltung oder nicht siche-    Sämtliche Verunreinigungen, die            dürfen die Vertreterinnen und Ver-
rer Verwahrung untersagt werden.          mein Haustier verursacht, muss ich         treter von Wiener Wohnen immer in
                                          ­umgehend beseitigen. Wenn sich            meine gemieteten Räume.
                                           jemand über mein Tier beschwert,
                                           muss ich die Ursache abstellen, sonst     Bei längerer Abwesenheit, also wenn
                                           kann die Tierhaltung von Wiener           ich aus beruflichen oder anderen
                                           Wohnen verboten werden.                   wichtigen Gründen länger nicht in
                                                                                     meiner Wohnung bin, informiere ich
                                                                                     Wiener Wohnen schriftlich: Wo befin-
                                                   11) SCHLÜSSEL:                    den sich die Wohnungs- und Keller­
                                                   Wenn ich die Schlüssel für        schlüssel? Wer kann als Ansprech­
                                          ­Wohnung, Geschäfts- oder andere           person kontaktiert werden?
                                           Mieträume sowie für Haustor, Post-
                                           kasten oder Keller verliere oder
                                           beschädige, muss ich diese auf meine
                                           eigenen K ­ osten ersetzen. Beim Aus-
 Hunde müssen im Gemeindebau               zug muss ich alle Schlüssel abgeben,
 immer an die Leine.                       ansonsten werden auf meine Kosten
                                           die ­Schlösser und Schlüssel erneuert.

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4. Geltung der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für alle

Diese Hausordnung gilt für alle Haus­
bewohnerinnen und Hausbewohner
sowie für alle Personen, die sich im
Gemeindebau aufhalten. Die Haupt-
mieterinnen und Hauptmieter sind
für alle Übertretungen verantwortlich
und ­haftbar.

Sie sind auch für alle Übertretungen
verantwortlich und haftbar, die
von Mit­bewohnerinnen und Mit­-
be­wohnern begangen werden.
Dies gilt auch für ­Personen, die bei
Ihnen zu Besuch sind.

  Damit sich alle im Gemeindebau
  wohlfühlen können, müssen
  folgende Regeln beachtet werden:
  •Waschküchenordnung
  •Abstell- und Garagenplatzordnung
  •Gartenordnung

  Diese Ordnungen finden Sie auf
  ­wienerwohnen.at sowie in unserem
   Service-Center. Sie können auch
   unter der Service-Nummer ange-
   fordert werden. Nähere Kontakt­
   informationen dazu auf Seite 12.

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Wiener Wohnen
ist für mich da
Alle wichtigen Informationen zu Wiener Wohnen finden Sie auf unserer Website,
auch an der Wiener Wohnen Service-Nummer beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Einen persönlichen Termin im Wiener Wohnen Service-Center vereinbaren Sie
bitte an der Wiener Wohnen Service-Nummer.

Wiener Wohnen Service-Center                   Wiener Wohnen Service-Nummer
Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien                05 75 75 75 – Rund um die Uhr,
Direkt bei der U3-Station Gasometer            sieben Tage die Woche

Wiener Wohnen im Internet: wienerwohnen.at

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                                 F
                             sa-
                            Ro

                                            Gasometer
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