Klimastrategie des Bundesrates - Mai 2021 - energie-wende-ja
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Klima Klimastrategie des Bundesrates 8. Mai 2021
Inhalt (1) Klimastrategie 2050 (2) Zielsetzungen und Ausblick (3) Massnahmen bis 2030: Revision CO2-Gesetz 2
Meilensteine Klimapolitik 2019-2021 2019: • Bundesrat beschliesst Netto-Null-Ziel bis 2050 (Aug.) • Gletscher-Initiative eingereicht (Nov.) 2020: • Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative (Sep.) • Schlussabstimmung Parlament CO2-Gesetz (Sep.) 2021: • Bundesrat verabschiedet Klimastrategie zuhanden UNO-Klimasekretariat (Jan.) • Volksabstimmung zum CO2-Gesetz (Juni) • Botschaft des Bundesrates zur Gletscher-Initiative 4
Langfristige Klimastrategie: Kernbotschaften • Netto-Null-Emissionen bis 2050 sind realistisch und technisch machbar • Schweiz kann Emissionen um 90% vermindern Potenzial konsequent ausschöpfen • Schwer vermeidbare Emissionen sind mit Abscheidung & Speicherung von CO2 und Negativemissionstechnologien zu neutralisieren Rahmenbedingungen schaffen • Neues CO2-Gesetz legt den Grundstein und ist zentrale Voraussetzung für Netto-Null bis 2050 www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Fachinformationen > Emissionsverminderung > Verminderungsziele > Ziel 2050 > Klimastrategie 2050
Strategische Grundsätze Netto-Null-Emissionen bis 2050 Rahmen für klimapolitisches Handeln Emissionen im Alle Energieträger Bund und Kantone Sozial-, Wirtschafts- Chancen nutzen, Inland reduzieren, Technologie- effizient und richten sich und Umwelt- Verantwortung Wertschöpfungs- offenheit zielgerichtet konsequent auf verträglichkeit wahrnehmen ketten im Blick einsetzen Netto-Null aus behalten Langfristige Klimastrategie 2050 7
Absenkpfade für die einzelnen Sektoren 70 57.9 59.1 60 57.2 51.5 50 40.6 ~ 4 Mio. t CO2e 40 (v.a. Zementproduktion) 28.7 30 20 11.8 ~ 3 Mio. t CO2e 10 (fossile Emissionen aus Kehrichtverbrennung) 0 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 Gebäude Industrie Verkehr Landwirtschaft Abfall Synthetische Gase ~ 5 Mio. t CO2e Internationaler Luftverkehr Emissionen insgesamt (Landwirtschaft) 8
Kosten und Nutzen 12’000 • Kumulierte zusätzliche Investitionen 10’000 2020-50 rund 109 Mia. (8% mehr als 8’000 «Ohnehin-Investitionen» im selben 6’000 Zeitraum von 1’400 Mia.) 4’000 • Energiekosten sinken, weil Importe Mio. CHF fossiler Energieträger wegfallen 2’000 • Kumulierte Mehrkosten 2020-50 0 rund 73 Mia. (oder 2,4 Mia. pro Jahr, -2’000 d.h. < 0,5% BIP) -4’000 • Nutzen (vermiedene Klimaschäden etc.) überwiegt gegenüber Kosten -6’000 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 bereits 2050 Gebäude Industrie Verkehr NET/CCS Energiekosten Summe 10
Revision des CO2-Gesetzes Technische Massnahmen 11
CO2-Grenzwerte für Gebäude Die Kantone sorgen für Verminderung der CO2-Emissionen aus Gebäuden bis 2026/27 gegenüber 1990 um mindestens 50%. • Ab 2023 gelten beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung neben- stehende CO2-Grenzwerte, die für Altbauten alle 5 Jahre um 5 kg CO2 sinken . • Kantone, in welchen Modul F der MuKEn 2014 in Kraft ist, sind bis 2026 von der Umsetzung befreit. 12
CO2-Zielwerte Fahrzeuge CO2-Zielwerte für Fahrzeuge unter dem geltenden (Schwarz) und dem revidierten CO2-Gesetz (Grün) 13
Revision des CO2-Gesetzes Emissionshandel und CO2-Kompensation 14
Emissionshandel nach Cap and Trade • Das Emissionshandelssystem begrenzt die Emissionen der Industrieanlagen mit einem hohen Treibhausgasausstoss. • Seit 2020 ist das Emissions- handelssystem der Schweiz mit demjenigen der EU verknüpft. 15
CO2-Kompensationspflicht der Treibstoff-Importeure CO2-Gesetz deckelt den Zuschlag, den die Treibstoffimporteure an der Zapfsäule erheben dürfen bei neu 12 Rappen (heute 5 Rappen) 16
CO2-Kompensationspflicht löst klimafreundliche Investitionen aus 17
Revision des CO2-Gesetzes Lenkungsabgaben und Förderung 18
CO2-Abgabe auf Brennstoffe • Obergrenze steigt von 120 auf 210 Franken pro Tonne CO2 • Rückverteilung steigt von 87 auf 107 Franken pro Person • Unternehmen können sich befreien, wenn sie sich zu Verminderungen verpflichten 19
Flugticketabgabe auf Flüge aus der Schweiz • Bandbreite: 30 bis 120 Franken, abgestuft nach Reisedistanz und Klasse • Rückverteilung: 60 Franken pro Kopf • Nur für 10% der Bevölkerung (Vielflieger) eine Mehrbelastung 20
Klimafonds und Rückverteilung Lenkungsabgaben 21
Fazit • Neues CO2-Gesetz bringt die Schweiz auf Kurs Richtung Nett-Null 2050. • Längerfristige Perspektive bei verschiedenen Massnahmen bereits. angelegt. • Verminderung bis 2030 zu mindestens drei Vierteln im Inland und maximal einem Viertel im Ausland. • Investitionen in Klimaschutz bringen Aufträge für KMU und neue Arbeitsplätze. • Gesetz reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Erdölkonzernen. Geld, das heute ins Ausland abfliesst, kann künftig in der Schweiz investiert werden. • Klimafonds ist Wegbereiter für das Netto-Null-Ziel 2050 und ermöglicht die dafür erforderliche Transition. 22
Besten Dank
Sie können auch lesen