KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie - VOM 28. SEPTEMBER 1948 - Gewerkschaft GPA

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KOLLEKTIVVERTRAG

für Angestellte der
Baugewerbe und der Bauindustrie

VOM 28. SEPTEMBER 1948

IN DER FASSUNG VOM 1. MAI 2021 BZW 1. MAI 2022
MITGLIED SEIN
BRINGT’S!

 • Starke Gemeinschaft

 • Voller Einsatz für faire Arbeitsbedingungen

 • Jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen

 • Verteidigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

 • Kostenloser Arbeitsrechtsschutz

 • Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung

 • Arbeitslosenunterstützung

 • Angebote bei Einkauf, Freizeit und Kultur

Jetzt Mitglied werden: www.gpa.at
KOLLEKTIVVERTRAG
                    für Angestellte der
       Baugewerbe und der Bauindustrie

                        vom 28. September 1948

IN DER FASSUNG VOM 1. MAI 2021 BZW 1. MAI 2022
Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Sie halten die aktualisierte Neuauflage Ihres Kollektivvertrages in Händen. Darin sind wichtige An-
sprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis geregelt. Darunter auch solche, auf die es keinen gesetzlichen
Anspruch gibt, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ein Kollektivvertrag
• schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeit-
  nehmerInnen einer Branche,
• verhindert, dass die ArbeitnehmerInnen zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden kön-
  nen,
• schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern und
• sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.

Die Gewerkschaft GPA verhandelt jedes Jahr über 170 Kollektivverträge mit den zuständigen Arbeit-
geberverbänden. Damit ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen oder ein bestehender verbessert
werden kann, muss es inhaltlich zu einer Einigung kommen. Oft gelingt das erst nach mehreren Ver-
handlungsrunden, manchmal müssen wir als Gewerkschaft Druck bis hin zum Streik erzeugen. Als
Gewerkschaftsmitglied tragen Sie entscheidend zu jener Stärke bei, mit der wir Forderungen im Inte-
resse der ArbeitnehmerInnen durchsetzen können. Deshalb möchten wir uns bei dieser Gelegenheit
herzlich für Ihre Mitgliedschaft bedanken.

Sollten Sie zu Ihrem Kollektivvertrag oder Ihrem Arbeitsverhältnis Fragen haben, stehen wir Ihnen ger-
ne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Teiber, MA                                             Karl Dürtscher
Vorsitzende                                                    Bundesgeschäftsführer

  KV-Highlights:
  • ab 1. 5. 2021 2,0 %.
  • ab 1. 5. 2022 0,6 % plus VPI.
  • Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.
  • Schichtzuschlag wird um den gleichen Prozentsatz wie das Gehalt erhöht.
  • Taggelderhöhung.
  • Lenkstundensatzerhöhung.
  • Beim erstmaligen Prüfungsantritt zu einem Modul der Berufsreifeprüfung gilt ein Prüfungstag
    pro Kalenderjahr, maximal 4 Arbeitstage für alle 4 Module, als Arbeitsverhinderungsgrund.

GPA Servicecenter:
Hotline: 05030121,
service@gpa.at, www.gpa.at, facebook/gpa
Inhalt
                                                                       Seite                                                                             Seite

§   1    Vertragschließende ...............................               6      §   17    Taggeld ...............................................        23
§   2    Geltungsbereich ...................................              6      §   18    Nächtigung ..........................................          23
§   3    Geltungsdauer ......................................             6      §   19    Heimfahrt .............................................        23
§   4    Anstellung ............................................          6      §   20    Fahrtauslagen und sonstige Kosten .........                    23
§   5    Einstellungsbeschränkung ......................                  7      §   20a   Fahrtkostenvergütung für Poliere ............                  24
§   6    Arbeitszeit .............................................        7      §   21    Dienstreisestunden ................................            24
§   6a   Andere Verteilung der Normalarbeitszeit .                        7      §   22    Dienstreisen und Entsendungen ins Aus-
§   6b   Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche .                        9                land .....................................................     24
§   6c   Dekadenarbeit ......................................             9      § 23      Arbeitsverhinderung ..............................             25
§   7    Aufzahlungen für Überstunden-, Sonn-                                    § 23a     Kündigung wegen lang dauernder Krank-
         tags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtar-                                          heit ......................................................    25
         beit ......................................................    10       § 24      Urlaub – Anrechnung von Vordienstzeiten
         Entlohnung ...........................................         10                 – Zusatzurlaub ......................................          25
§    8   Beschäftigungsgruppeneinteilung ..........                     10       § 24a     Anrechnung des Karenzurlaubes
§    9   Begriffsbestimmungen ...........................               11                 (§ 15 Mutterschutzgesetz) .......................              26
§   10   Gehaltstafel ..........................................        19       §   24b   Karenz und Kinderbetreuungsgeld ..........                     26
§   11   Höhe der Entlohnung .............................              19       §   24c   Qualitätsprämie für Lehrlinge .................                26
§   12   Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss (13.                                 §   24d   Anrechnung von Konzernvordienstzeiten .                        26
         und 14. Gehalt) .....................................          20       §   25    Diensterfindungen .................................            26
§ 13     Abfertigung im Todesfall ........................              20       §   26    Sonstige Bestimmungen .........................                27
§ 13a    Abfertigung bei Vollendung des 65. Le-                                  §   27    Schlichtung von Streitigkeiten .................               27
         bensjahres bei Männern und des 60. Le-                                  §   28    Aufhebung geltender Vorschriften ..........                    27
         bensjahres bei Frauen ...........................              21
                                                                                 Anhang
§ 13b    Rücktrittsmöglichkeit bei Übertritt in MVK .                   21
                                                                                 KV Abänderung des Anhanges .........................                     29
§ 13c    Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge
                                                                                 Niederschrift – Empfehlung .............................                 33
         (§ 26 Z 7 lit a EStG) ................................         21
                                                                                 ZKV Auslandsdienstreisen ................................                34
§ 13d    Fälligkeit der Abfertigung nach den §§ 23
         und 23a AngG ......................................            21
§ 14     Arbeit unter besonderen Erschwernissen ..                      21
§ 15     Pauschalentgelt ....................................           22       Das Impressum befindet sich auf der letzten Umschlag-
§ 16     Begriffe ................................................      22       seite

                                                                               –5–
§ 1 Vertragschließende

Der Kollektivvertrag wird vereinbart zwischen der Bun-      schaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten,
desinnung Bau und dem Fachverband der Bauindus-             Wirtschaftsbereich Bau, Wohnbau, andererseits.
trie einerseits und dem Österreichischen Gewerk-

                                           § 2 Geltungsbereich

1. Örtlicher Geltungsbereich: Der Kollektivvertrag gilt     a) für Geschäftsführer von GmbH und Vorstandsmit-
für alle Bundesländer der Republik Österreich.                 glieder;
                                                            b) für Direktoren und Prokuristen, soweit sie nicht ar-
2. Fachlicher Geltungsbereich: Der Kollektivvertrag            beiterkammerumlagepflichtig sind;
gilt für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der        c) *)für Volontäre.
Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bau-
                                                            Volontäre sind Personen, die zum Zwecke einer (tech-
industrie im Sinne der Fachgruppenordnung, BGBl
                                                            nischen, kaufmännischen oder administrativen) Aus-
Nr 223/1947, in der jeweils geltenden Fassung sind.
                                                            bildung im Rahmen eines Studiums an einer Fach-
                                                            hochschule oder Universität für ein Pflichtpraktikum
3. Persönlicher Geltungsbereich: Der Kollektivvertrag
                                                            beschäftigt werden, sofern dieser Umstand bei der
gilt für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden
                                                            Einstellung ausdrücklich festgelegt worden ist und
Arbeitnehmer der unter 2. genannten Betriebe sowie
                                                            sie nicht länger als ein halbes Jahr in einer Firma be-
für Lehrverträge der Lehrberufe Bürokaufmann, Bau-
                                                            schäftigt werden.
technischer Zeichner, Informationstechnologie-Infor-
matik und Informationstechnologie-Technik.
Er gilt nicht:                                              *) Tritt mit 1. 10. 2013 in Kraft

                                            § 3 Geltungsdauer

1. Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages treten        e) der Bauzulage laut § 16 Absatz 4,
mit 1. Mai 2021 in Kraft.                                   f) des Trennungsgeldes laut § 17 Ziffer 1,
                                                            g) des Wegegeldes laut § 21 Absatz 1 und
2. Er kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer
                                                            h) der Reisekostenentschädigungen laut § 22 Absatz
dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletz-
                                                               9 und 10*)
ten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wer-
den.                                                        können mit einmonatiger Frist zu jedem Monatsletzten
                                                            mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
3. Die Bestimmungen des Kollektivvertrages über die
Höhe                                                        4. Während der Kündigungsfristen sollen Verhandlun-
                                                            gen wegen Erneuerung bzw Abänderung des Kollek-
a) der Mindestgrundgehälter laut § 10 Ziffer 3,
                                                            tivvertrages geführt werden.
b) der Lehrlingsentschädigungen laut § 10 Ziffer 4,
c) der Zulage für Schichtarbeit laut § 7 Absatz 7,
d) der Erschwerniszulage laut § 14 Absatz 2,                *) Tritt mit 1. 11. 2011 (ersatzlos) außer Kraft.

                                               § 4 Anstellung

1. Jedem Angestellten ist bei seiner Aufnahme ein           2. Die Einstufung umfasst die Feststellung der Be-
Dienstzettel auszufolgen, aus welchem unter anderem         schäftigungsgruppe, des Bruttomonatsgehaltes und
das Eintrittsdatum, die Einstufung und etwa gebüh-          des Gruppenalters.
rende Sachleistungen zu entnehmen sind.

                                                          –6–
§ 5 Einstellungsbeschränkung

1. Bewerber, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollen-       3. Kaufmännische Lehrlinge sowie bautechnische
det haben, können als Angestellte nicht eingestellt          Zeichnerlehrlinge dürfen nur zu Lehr- und Ausbil-
werden.                                                      dungszwecken nach Maßgabe des Berufsausbil-
                                                             dungsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnun-
2. Es dürfen nur Angestellte mit einer mindestens zwei-      gen eingestellt werden.
jährigen Fachschulbildung oder mindestens 6 Klassen
Mittelschule bzw abgeschlossener kaufmännischer              4. Dienstverhältnisse zu Arbeitsgemeinschaften kön-
Lehrzeit neu eingestellt werden. Ausgenommen hievon          nen nicht begründet werden. Die Beschäftigung von
sind Arbeitnehmer mit Spezialkenntnissen oder beson-         Arbeitnehmern bei Arbeitsgemeinschaften ist nur zu-
deren Fachkenntnissen aufgrund langjähriger Berufs-          lässig, wenn ein Dienstverhältnis zu einer an der Ar-
erfahrung.                                                   beitsgemeinschaft beteiligten Partnerfirma vorliegt.

                                                § 6 Arbeitszeit

1. Die regelmäßige Normalarbeitszeit der Angestellten        arbeitsfrei. Hinsichtlich der urlaubsrechtlichen Aus-
ist gleich der kollektivvertraglich vereinbarten regel-      wirkungen gelten der 24. und 31. Dezember als Feier-
mäßigen Arbeitszeit der Arbeiter, darf aber nicht mehr       tag.
als 39 Stunden wöchentlich betragen.
                                                             5. Bei Gleitzeit beträgt die tägliche Normalarbeitszeit
2. Wird im Kollektivvertrag der Arbeiter für die Winter-     bis zu 10 Stunden je Tag.
monate und aus Gründen von Lichteinschränkung,
Kälteperioden oder ähnlichen Gründen eine Herab-             6. Durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Be-
setzung der Arbeitszeit festgelegt, so bleibt eine der-      triebsrat durch Einzelvereinbarung, kann die Auftei-
artige terminisierte Arbeitszeitkürzung für die Ange-        lung der Arbeitszeit auf 4 Tage in der Woche verein-
stellten ohne Wirkung.                                       bart werden.

3. Bei abwechselnder Beschäftigung sowohl auf Bau-           7. Der Durchrechnungszeitraum nach § 19d Abs 3b
stellen, Materialplätzen oder in Werken als auch in          AZG für Teilzeitbeschäftigte wird gemäß § 19d Abs 3f
Haupt- oder Zweigniederlassungen gilt für die Dauer          AZG auf einen Zeitraum von einem Jahr ausgedehnt.
der Tätigkeit außerhalb der Haupt- oder Zweignie-            Dieser Zeitraum ist mit dem Arbeitsjahr ident, kann
derlassung die Arbeitszeit auf den Baustellen und Ma-        aber durch Betriebsvereinbarung oder Einzelverein-
terialplätzen.                                               barung auf einen anderen Zeitraum, der ein Jahr
                                                             nicht überschreiten darf, verlegt werden.*)
4. Soweit nicht durch Schichteinteilung eine andere
Arbeitszeit erforderlich ist, hat die Arbeit an Samsta-
gen spätestens um 13 Uhr zu enden. Fällt der 24. und         *) Tritt mit 1. 5. 2014 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. 4. 2016 außer
                                                             Kraft und wird von den Kollektivvertragsparteien verlängert werden,
31. Dezember auf einen Arbeitstag, so sind diese Tage        sofern kein Missbrauch von Teilzeitarbeit aufgrund dieser Bestim-
für den Angestellten unter Fortzahlung des Entgeltes         mung erfolgt.

                          § 6a Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

1. Allgemeines                                               2. Ausdehnung der Normalarbeitszeit bei Wochenar-
In den Betrieben ist neben der regelmäßigen wö-              beitszeit und Zeitausgleich
chentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 6 von 39 Stun-         Die regelmäßige wöchentliche Normalarbeitszeit
den eine andere Verteilung der wöchentlichen Nor-            kann bis zu 40 Stunden ausgedehnt werden. Zur Errei-
malarbeitszeit unter Anwendung der jeweiligen Mit-           chung der kollektivvertraglichen wöchentlichen Nor-
wirkungsrechte und Zustimmungserfordernisse mög-             malarbeitszeit von 39 Stunden hat der Zeitausgleich
lich.                                                        in ganzen Tagen zu erfolgen.
Im Sinne des § 11 Absatz 2a Kinder- und Jugendbe-            Der Zeitausgleich hat innerhalb eines Durchrech-
schäftigungsgesetz ist eine andere Verteilung der wö-        nungszeitraumes zu erfolgen. Bei einem Durchrech-
chentlichen Normalarbeitszeit auf die Angestellten           nungszeitraum von mehr als 13 Wochen bis höchstens
und Lehrlinge unter 18 Jahren zulässig.                      52 Wochen (1 Jahr) ist zur Festlegung eine Betriebsver-
                                                             einbarung und dort, wo kein Betriebsrat besteht, eine
                                                             schriftliche Einzelvereinbarung notwendig.

                                                           –7–
Steht die Lage des Zeitausgleiches nicht von vornhe-          nen Arbeitnehmern in geeigneter Form mitzuteilen,
rein durch Vereinbarung fest, ist der Zeitpunkt der           soweit nicht wichtige und unvorhersehbare Ereignisse,
Konsumation im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber              die vom Arbeitgeber nicht beeinflusst werden können,
und Arbeitnehmer festzulegen. Im Falle der Nichteini-         eintreten. In diesem Falle ist Arbeitszeiteinteilung
gung hat der Zeitausgleich vor Ende des Durchrech-            ehest möglich zu treffen.
nungszeitraumes zu erfolgen, wobei in diesem Falle
bei Urlaub, Feiertag und bezahlter Arbeitsverhinde-           5. Mehrarbeit
rung vor Ende des Durchrechnungszeitraumes der                Das Ausmaß der Verkürzung der wöchentlichen Nor-
Zeitausgleich unmittelbar vor oder nachher zu erfol-          malarbeitszeit (bei bisher 40 Stunden 1 Stunde in jeder
gen hat. Ist dies aus wichtigen Gründen im Sinne des          Woche) ist Mehrarbeit; diese Mehrarbeit wird auf das
§ 20 AZG nicht möglich, kann er in den nächsten Ka-           erlaubte Überstundenausmaß nicht angerechnet.
lendermonat vorgetragen werden. Ist die Lage des              Dieser Grundsatz gilt auch bei anderer Verteilung
Zeitausgleiches nicht im Voraus festgelegt, entsteht          der Normalarbeitszeit. Für Mehrarbeit gebührt ein Zu-
für die Tage des Gebührenurlaubes kein Anspruch               schlag von 50 %, wobei als Grundlage für die Berech-
auf Zeitausgleich (dh keine Zeitgutschrift für Zeitaus-       nung der Mehrarbeit bzw des Zuschlages 1/146 he-
gleich). Kann der Zeitausgleich aus Gründen, die auf          ranzuziehen ist.
Seiten des Arbeitgebers liegen, nicht erfolgen, ist mit       Durch die Mehrarbeit darf mit Ausnahme jener Fälle,
Ablauf des vereinbarten Durchrechnungszeitraumes              in denen eine längere als 9-stündige tägliche Normal-
die über 39 Stunden pro Woche geleistete Zeit als             arbeitszeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
Überstunde zu werten und zu bezahlen; in den übri-            zulässig ist, eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden
gen Fällen der Normalstundenteiler ohne Überstun-             nicht überschritten werden. Weiters darf durch die
denzuschlag. Mit Ausnahme von einvernehmlich ver-             Mehrarbeit, ausgenommen bei Schichtarbeit, Einar-
einbartem Urlaub, Feiertagen und Ersatzruhe gemäß             beitung in Verbindung mit Feiertagen gemäß § 4 Ab-
Arbeitsruhegesetz bleibt in allen Fällen einer bezahl-        satz 3 AZG und in Fällen einer längeren Normalar-
ten und unbezahlten Dienstverhinderung eine bereits           beitszeit im Kollektivvertrag eine Wochenarbeitszeit
getroffene zeitliche Festlegung von Zeitausgleich auf-        von 40 Stunden nicht überschritten werden. Für die
recht. Ein festgelegter Zeitausgleich gilt in diesen Fäl-     Anordnung von Mehrarbeit gelten dieselben Bestim-
len als konsumiert.                                           mungen wie für die Anordnung von Überstunden nach
                                                              § 6 (2) AZG. Mehrarbeitsstunden sind im Vorhinein an-
3. Schichtarbeit                                              zuordnen und als solche zu bezeichnen; eine rückwir-
Bei Schichtarbeit kann die durchschnittliche Wochen-          kende Bezeichnung ist unzulässig.
arbeitszeit im Schichtturnus bis zu 40 Stunden betra-         Arbeitszeiten, für die aufgrund des Kollektivvertrages
gen. Wird die sich ergebende Zeitdifferenz gegenüber          ein höherer als 50 %iger Überstundenzuschlag zu
der durchschnittlichen kollektivvertraglichen wö-             zahlen ist, gelten nicht als Mehrarbeit, sondern als
chentlichen Normalarbeitszeit nicht von vornherein            Überstunden.
im Schichtplan berücksichtigt, ist für Zeitguthaben
ein Zeitausgleich in Form von Freischichten innerhalb         6. Günstigkeitsklausel
der auf dem Schichtturnus folgenden 13 Wochen zu              Festgehalten wird, dass die Bestimmungen dieses Pa-
gewähren. Durch Betriebsvereinbarung bzw schriftli-           ragraphen über die andere Verteilung der Normalar-
che Individualvereinbarung kann dieser Zeitraum bis           beitszeit und die Verkürzung der kollektivvertraglichen
zu 52 Wochen (1 Jahr) ausgedehnt werden. In Schicht-          Normalarbeitszeit auf 39 Stunden gegenüber dem Ar-
betrieben kann für den Zeitraum der Geltungsdauer             beitszeitgesetz insgesamt die günstigere Regelung
der zuschlagsfreien Mehrarbeit durch Betriebsverein-          darstellen. Abweichungen einzelner Bestimmungen
barung bzw in Betrieben ohne Betriebsrat durch                gegenüber den gesetzlichen Regelungen sind durch
schriftliche Einzelvereinbarung zugelassen werden,            die Absenkung der Normalarbeitszeit auf 39 Stunden
dass ein Anspruch auf Zeitausgleich, dessen Ver-              sowie den dafür vereinbarten Lohnausgleich abge-
brauch in Freischichten nicht möglich ist, finanziell         golten.
im Verhältnis 1 : 1 abgegolten wird.
                                                              7. Wird eine Viertagewoche vereinbart, kann unter An-
4. Mitteilung der jeweiligen Wochenarbeitszeit                wendung der vorherstehenden Grundsätze die wö-
Im Rahmen der für den Durchrechnungszeitraum ver-             chentliche Normalarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden
einbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit ist das             ausgedehnt werden. Der Zeitausgleich auf durch-
Ausmaß und die Lage unter Bedachtnahme auf § 97               schnittlich 39 Stunden pro Woche innerhalb des
Absatz 1 Ziffer 2 Arbeitsverfassungsgesetz jeweils            Durchrechnungszeitraums hat nach den oben stehen-
2 Wochen im Vorhinein festzulegen und den betroffe-           den Grundsätzen zu erfolgen.

                                                            –8–
§ 6b Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche

a) Gemäß § 4 Abs 9 AZG wird zugelassen, dass inner-            2. Feiertagsentgelt
halb eines Zeitraumes von zwei Wochen die Arbeitszeit             Fällt ein Feiertag auf einen Freitag, so ist die Verein-
durch Betriebsvereinbarung bzw in Betrieben ohne                  barung über einen Durchrechnungszeitraum bzw
Betriebsrat durch gleich lautende schriftliche Einzel-            mehrere Durchrechnungszeiträume so zu gestal-
vereinbarungen so verteilt werden kann, dass im wö-               ten, dass in dieser Kalenderwoche eine lange Wo-
chentlichen Durchschnitt die Normalarbeitszeit von                che vorgesehen wird.
39 Stunden nicht überschritten wird. Die Arbeitszeit-
                                                               3. Entfällt in einem Durchrechnungszeitraum die Ar-
einteilung muss den Arbeitnehmern spätestens 2 Wo-
                                                                  beitsleistung in der kurzen Woche wegen des Ver-
chen vor Beginn des Durchrechnungszeitraumes be-
                                                                  brauches von Urlaub oder der Beendigung des Ar-
kannt gemacht werden.
                                                                  beitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitge-
                                                                  bers, unverschuldete Entlassung, berechtigten Aus-
b) Im Fall einer Arbeitszeiteinteilung nach lit a) hat der
                                                                  tritt des Arbeitnehmers oder einvernehmliche Auflö-
Durchrechnungszeitraum von 2 Wochen aus einer
                                                                  sung, so gebührt für jene Stunden der langen Wo-
Woche mit 5 Arbeitstagen („lange Woche“, Arbeitsta-
                                                                  che, die die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit
ge Montag bis Freitag) und einer Woche mit 4 Arbeits-
                                                                  von 39 Stunden überschreiten, bis zur 40. Stunde
tagen („kurze Woche“, Arbeitstage Montag bis Don-
                                                                  Mehrarbeitsvergütung und für darüber hinausge-
nerstag) zu bestehen. Die Festlegung von Normalar-
                                                                  hende Arbeitsleistung Überstundenbezahlung. Bei
beitszeit für den Freitag der kurzen Woche und für
                                                                  Beziehern einer Überstundenpauschale sind diese
den Samstag ist unzulässig.
                                                                  Arbeitsstunden abgegolten, wenn sie in Zeiten fal-
                                                                  len, die durch die Überstundenpauschalvereinba-
c) Für die „kurze/lange Woche“ beträgt die Ober-
                                                                  rung abgedeckt sind. Dies gilt für den Fall des Ur-
grenze der wöchentlichen Normalarbeitszeit 43 Stun-
                                                                  laubsverbrauches nicht, wenn durch gemeinsame
den und die Untergrenze 35 Stunden. Die Möglichkeit
                                                                  Betrachtung mit dem unmittelbar vorangehenden
einer Einarbeitung nach § 4 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz
                                                                  oder anschließenden Durchrechnungszeitraum,
bleibt aufrecht.
                                                                  wobei jede Urlaubswoche mit 39 Stunden zu bewer-
Wird die betrieblich festgelegte wöchentliche Normal-
                                                                  ten ist, eine durchschnittliche wöchentliche Arbeits-
arbeitszeit überschritten, so besteht bis zur ersten da-
                                                                  zeit von 39 Stunden nicht überschritten wird.
rüber hinausgehenden Stunde Anspruch auf Mehrar-
                                                                  Es gebührt ebenso bis zur 40. Stunde Mehrarbeits-
beitsvergütung und für jede weitere Arbeitsleistung
                                                                  abgeltung und für darüber hinaus geleistete Ar-
Überstundenbezahlung.
                                                                  beitsstunden Überstundenbezahlung, wenn auf-
                                                                  grund einer Weisung des Arbeitgebers, etwa Über-
d) Unter Beachtung der Grundsätze nach lit a) bis c) ist
                                                                  stellung zu einer Arbeitsgemeinschaft, die 39 Stun-
es auch zulässig, im Zwei-Wochen-Zeitraum eine
                                                                  den übersteigende Normalarbeitszeit einer Woche
durchschnittliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden
                                                                  nicht durch eine entsprechende kürzere Normalar-
festzulegen. Die Obergrenze der wöchentlichen Nor-
                                                                  beitszeit der anderen Woche ausgeglichen wird.
malarbeitszeit beträgt dann 44 Stunden.
Die Bestimmungen der Arbeitszeiteinteilung „Ausdeh-            4. Urlaubsverbrauch
nung der Normalarbeitszeit und Zeitausgleich gemäß                Bei Urlaubsverbrauch in der kurzen Woche gilt der
§ 6a“ des Rahmenkollektivvertrages für Bauindustrie               Freitag als Urlaubstag.
und Baugewerbe sind analog anzuwenden; dh insbe-
sondere, dass innerhalb eines Ausgleichszeitraumes             f) Mehrarbeit
von höchstens 52 Wochen durch Zeitausgleich in gan-            Das Ausmaß der Verkürzung der wöchentlichen Nor-
zen Tagen eine durchschnittliche wöchentliche Nor-             malarbeitszeit (bei bisher 40 Stunden 1 Stunde in jeder
malarbeitszeit von 39 Stunden zu erreichen ist.                Woche) ist Mehrarbeit; diese Mehrarbeit wird auf das
                                                               erlaubte Überstundenausmaß nicht angerechnet.
e) Wird eine Vereinbarung nach lit a)–d) getroffen, so         Dieser Grundsatz gilt auch bei anderer Verteilung
gilt in Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen              der Normalarbeitszeit. Es gebührt ein Zuschlag von
und kollektivvertraglichen Bestimmungen Folgendes:             50 %, wobei als Grundlage für die Berechnung der
                                                               Mehrarbeit bzw des Zuschlages 1/146 heranzuziehen
1. (entfällt)
                                                               ist.

                                              § 6c Dekadenarbeit

Für Arbeitnehmer, die auf im öffentlichen Interesse            bach- und Lawinenverbauung eingesetzt werden,
betriebenen Großbaustellen oder Baustellen der Wild-           kann durch Betriebsvereinbarung vereinbart werden,

                                                             –9–
dass die wöchentliche Ruhezeit für einzelne Wochen              arbeitszeit mehr als 40 Stunden betragen kann, wenn
gekürzt werden oder zur Gänze entfallen kann, wenn              innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 2 Wo-
in einem 4-wöchigen Durchrechnungszeitraum eine                 chen die wöchentliche Normalarbeitszeit im Durch-
durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit von 36 Stun-            schnitt 39 Stunden nicht überschreitet.
den gesichert ist und dass die wöchentliche Normal-

§ 7 Aufzahlungen für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit

1. Überstunden sind ausdrücklich angeordnete Ar-                Mit der Festsetzung obiger Überstundengrundlagen
beitsstunden, die über die kollektivvertragliche wö-            erscheinen alle über 12 Monatsgehälter hinausge-
chentliche Arbeitszeit (§ 6 Abs 1 bis 4) sowie Mehrar-          henden Sonderzahlungen für die Zwecke der Über-
beit gemäß § 6a Ziffer 5 hinausgehen. Sie sind nur in           stundenentlohnung bereits berücksichtigt.
Fällen dringender Notwendigkeit zulässig. Nicht witte-
rungsbedingte Einarbeitungsstunden sind keine Über-             6. Bei Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gilt je-
stunden.                                                        weils nur der höhere Zuschlag.

2. Die Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50 %             7. Fällt bei Schichtarbeit aufgrund der im Betrieb fest-
zu entlohnen.                                                   gesetzten Arbeitszeiteinteilung die Normalarbeitszeit
                                                                regelmäßig zur Gänze oder zum Teil in die Nachtzeit,
3. Arbeiten, die in die Zeit von 20 bis 5 Uhr fallen, und       so ist für jede in die Zeit von 22 bis 6 Uhr fallende Ar-
Arbeiten an Sonntagen – ausgenommen Schichtar-                  beitsstunde an Werk-, Sonn- und Feiertagen ein Zu-
beit – sind mit einem Zuschlag von 100 % zu entloh-             schlag je Stunde zu bezahlen. Die Höhe des Zuschla-
nen.                                                            ges ist im Anhang enthalten.

4. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, so        8. Angehörige der Berufsgruppe der Poliere und Meis-
darf der Monatsgehalt trotz Ausfallens der Arbeitszeit          ter haben über Auftrag des Arbeitgebers vor Arbeits-
nicht gemindert werden. Wird jedoch an einem sol-               beginn und nach Arbeitsschluss Kontrollgänge bis
chen Feiertag gearbeitet, so ist die betreffende Ar-            zur Dauer von zwei Wochenstunden zu leisten. Diese
beitsleistung mit dem Grundstundenlohn 1/146 und                Zeiten gelten als Überstunden im Sinne der Absätze
mit einem Zuschlag von 50 %, für die Zeit von 20 bis            1 und 2.
5 Uhr mit einem Zuschlag von 100 %, zu entlohnen.
                                                                9. Überstunden müssen binnen 4 Monaten nach dem
5. Grundlage für die Berechnung der vor bezeichne-              Tag der Überstundenleistung geltend gemacht wer-
ten Überstunden ist 1/146 des Monatsgehaltes, für               den, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
die Mehrarbeit gemäß § 6a Ziffer 5 bis 30. Juni 1994
1/169, ab 1. Juli 1994 1/146 des Monatsgehaltes.

                                                 ENTLOHNUNG

                                § 8 Beschäftigungsgruppeneinteilung

1. Die Angestellten im Sinne dieses Kollektivvertrages          a) Nachweis der für die Aufnahme in eine bestimmte
werden in Gruppen eingeteilt. Es sind dies die fünf                Gruppe geforderten Mindestberufstätigkeit, der
Gruppen der technischen und kaufmännischen Ange-                   fachlichen Ausbildung oder Schulbildung oder ei-
stellten und die Gruppen der Meister, Poliere, Ober-               ne letztere ersetzende Praxis als Angestellter;
meister und Hauptpoliere. Die Gruppen der techni-
                                                                b) Beherrschung der für die Erledigung dieser Arbei-
schen und kaufmännischen Angestellten werden mit
                                                                   ten unerlässlichen Kenntnisse und Fertigkeiten;
A1, A2, A3, A4 und A5 und die Gruppen der Meister, Po-
liere, Obermeister und Hauptpoliere mit M1, M2, P1,             c) tatsächliche und überwiegende Beschäftigung mit
P2, OM und HP bezeichnet.                                          den die betreffende Gruppe kennzeichnenden Ar-
                                                                   beiten.
2. Für die Einreihung in eine bestimmte Beschäfti-
                                                                d) wenn es sich um Belassung von Angestellten in der
gungsgruppe bzw die Belassung in derselben müssen
                                                                   Gruppe A4 bzw um die Einreihung oder Belassung
folgende Voraussetzungen gegeben sein:
                                                                   von Angestellten in der Gruppe A5 handelt, sicheres

                                                            – 10 –
Auftreten und Gewandtheit im Umgang mit Unter-               6. Angestellte, deren Tätigkeit in der Beschäftigungs-
   gebenen, Vertretern der Bauauftraggeber, Behör-              gruppenbeschreibung nicht verzeichnet ist, werden
   den, Unternehmungen, Wirtschafts- und Berufsor-              jener Beschäftigungsgruppe zugewiesen, die der tat-
   ganisationen und anderen mehr, soziale Haltung,              sächlichen Tätigkeit am nächsten kommt.
   gute Auffassung und besondere Urteilsfähigkeit.
                                                                7. Leistet ein Angestellter Arbeiten, die für zwei oder
3. Fachliche und schulmäßige Ausbildung sowie be-               mehrere Beschäftigungsgruppen charakteristisch
rufliche Dienstzeiten sind durch Zeugnisse nachzuwei-           sind, dann ist er jener Gruppe zuzuteilen, deren Auf-
sen, die entweder im Original oder in Form von be-              gabe er vorwiegend erledigt.
glaubigten Abschriften vorzulegen sind.
                                                                8. Die in diesem Kollektivvertrag enthaltenen Berufs-
4. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein             bezeichnungen gelten als Normen. Sie sind in Dienst-
müssen, um einer bestimmten Gruppe zugeordnet zu                verträgen, Dienstzetteln, Bestellungsschreiben, Zeug-
werden, ist den Beschreibungen der verschiedenen                nissen und dergleichen zu verwenden. Die Definition
Beschäftigungsgruppen zu entnehmen. Werden die                  dieser Begriffe im Kollektivvertrag umreißt Ausmaß
dort geforderten Bedingungen nicht erfüllt, so besteht          und Inhalt der beruflichen Tätigkeit des betreffenden
kein Anrecht auf Einreihung in die betreffende Be-              Angestellten.
schäftigungsgruppe. Berufliche Bezeichnungen sind               Die Zahl dieser Berufsbezeichnungen und Berufsbe-
für die Einreihung belanglos. Für sie ist in erster Linie       schreibungen kann durch Vereinbarung der beiden
die tatsächliche und überwiegende Beschäftigung                 Vertragsteile jederzeit erweitert werden.
mit den im Gruppenverzeichnis enthaltenen Arbeiten
maßgebend.                                                      9. Aushilfsweise Tätigkeit in einer höheren Beschäfti-
                                                                gungsgruppe oder vorübergehende Stellvertretung
5. Die Beschreibung der die einzelnen Beschäfti-                eines Angestellten einer höheren Beschäftigungs-
gungsgruppen kennzeichnenden Verrichtungen ist                  gruppe durch einen Angehörigen einer niedrigeren
keine erschöpfende. Dasselbe gilt von den angeführ-             Beschäftigungsgruppe bedingt keinen Anspruch auf
ten Berufsbezeichnungen.                                        Einreihung in die höhere Gruppe, wenn diese Be-
                                                                schäftigung nicht länger als zwei Monate dauert.

                                         § 9 Begriffsbestimmungen

Gruppe A1: Hilfskräfte                                          EDV-Hilfskräfte sind jene Angestellte, die Daten zur
                                                                elektronischen oder automationsunterstützten Daten-
Tätigkeit:
                                                                erfassung eingeben oder übertragen oder solche Da-
Schematische und mechanische Arbeiten.
                                                                ten überprüfen.
In diese Gruppe gehören alle Angestellten, die das
18. Lebensjahr vollendet haben und vorwiegend zu
                                                                Gruppe A2: Gehilfen
einfachen Vervielfältigungs-, Schreib- und sonstigen
Büroarbeiten bzw zu technischen oder kaufmänni-                 Tätigkeit:
schen Hilfsarbeiten herangezogen werden.                        Arbeiten nach Anweisung und Richtlinien, wobei die
                                                                Arbeit im Wesentlichen nicht mehr rein schematisch
In dieser Gruppe sind unter anderem Hilfskräfte aller
                                                                oder mechanisch erfolgt.
Art, wie
Kassenboten,                                                    In diese Gruppe gehören alle Angestellten, die das
                                                                18. Lebensjahr vollendet haben und technische, kauf-
Schreibkräfte,
                                                                männische oder Büroarbeiten nach Anweisung oder
EDV-Hilfskräfte
                                                                besonderen Richtlinien unter Aufsicht leisten. Abgese-
aufzunehmen.                                                    hen von seiner tatsächlichen Tätigkeit muss jeder An-
Schreibkräfte sind Angestellte, die mit den Vorarbeiten         gestellte – Telefonisten und Telefonistinnen ausge-
für Lohn- und Gehaltslisten bzw dem Anlegen von Ge-             nommen –, um in die Gruppe A2 eingereiht zu werden,
räte-, Maschinen-, Materiallisten und anderem mehr              eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
beschäftigt werden und einfache Rechenoperationen               a) Erfolgreich bestandene Prüfung nach ordnungs-
auszuführen haben. Zu dieser Gruppe zählen auch                    gemäß beendeter Lehre im Bau- oder in einem
jene Angestellten, die Arbeitspapiere entgegenneh-                 der Baunebengewerbe oder in einem mit dem
men oder ausfolgen und sonstige in den Büros, Maga-                Baugeschehen zusammenhängenden Beruf, wie
zinen und an Betriebsstätten vorkommende Schreib-                  beispielsweise Schlosser, Tischler, Elektriker, Gas-
arbeiten verrichten und einfache Ablagen von Schrift-              und Wasserleitungsinstallateure usw, bzw in einem
stücken, Zeichnungen und Plänen besorgen.                          der Angestelltenberufe.

                                                            – 11 –
b) Erfolgreich abgeschlossener Besuch einer niede-               Fakturanten sind Angestellte, die Rechnungen jeder
   ren Fachschule mit mindestens zweijähriger Unter-             Art, insbesondere jene für Gerätemieten, herstellen,
   richtsdauer.                                                  wobei sie die Rechnungsunterlagen ohne fremde Hilfe
c) Erfolgreich bestandene Mittelschulreifeprüfung.               auszuwerten haben und den einschlägigen Schriftver-
d) Erfüllt der Angestellte keine der unter lit a) bis ein-       kehr entweder nach Diktat, oder, wo es sich um gleich
   schließlich c) genannten Voraussetzungen, so muss             bleibende, sich stetig wiederholende Fälle handelt,
   er, um in die Gruppe A2 eingereiht werden zu kön-             selbst erledigen.
   nen, eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit als          Lohn- und Gehaltsverrechnungsgehilfen sind Ange-
   Angestellter nachweisen.                                      stellte, die ohne besondere Anleitung die Bezüge der
In die Gruppe A2 gehören unter anderem die                       Lohn- und Gehaltsempfänger errechnen und die
                                                                 Lohn- und Gehaltslisten und Lohn- und Gehaltszettel
bautechnischen Gehilfen,
                                                                 ausfertigen, das Entgelt, die Zuschläge und Abzüge
bautechnische Zeichner,                                          usw ermitteln, alle Formalitäten vor, bei und nach Auf-
Bürokaufleute: wie:                                              nahmen, Kündigungen und dergleichen, die Ange-
   Buchhaltungsgehilfen,                                         stellte betreffen, erledigen und die einschlägigen Kar-
   Fakturanten,                                                  teien führen bzw die Arbeitspapiere der Lohn- und
   Kalkulationsgehilfen,                                         Gehaltsempfänger verwalten und den Schriftverkehr
   Verwaltungsgehilfen,                                          ihres engeren Fachgebietes, sofern es sich um regel-
   Lohn- und Gehaltsverrechnungsgehilfen,                        mäßig wiederkehrende, gleich bleibende Fälle han-
   Magazinsgehilfen,                                             delt, selbst, ansonsten aber nach Diktat erledigen.
Telefonisten und Telefonistinnen,                                Kalkulationsgehilfen werden jene Angestellten ge-
Lagerführer,                                                     nannt, die, ohne als Bautechniker oder als Bauinge-
EDV-Gehilfen.                                                    nieure tätig zu sein, für Kostenvoranschläge und
                                                                 Nachkalkulation rechnerische Arbeit leisten.
Bautechnischer Gehilfe ist jener Angestellte, der unter
Aufsicht eines Bautechnikers, Bauingenieurs oder                 Verwaltungsgehilfen sind Angestellte, die Bezugsquel-
Bauleiters Baubeschreibungen und Auszüge aus Be-                 len-, Preis- und Tarifverzeichnisse, Übersichten betref-
wehrungsplänen für die Eisenbieger anfertigt, stati-             fend Geräte, Maschinen, Material und Werkzeuge,
sche Berechnungen abschreibt, einfache technische                Fuhrwerke und Betriebsmittel usw sowie statistische
Übersichten oder den Bauzeitplan wartet, die Bauta-              Aufzeichnungen jeglicher Art führen, Zahlen und Wer-
gesberichte schreibt, Hilfsarbeiten bei Vermessungs-             te aufgrund von Karteien bzw Dateien, statistischem
und Abrechnungsarbeiten leistet, Materialuntersu-                Material oder Meldungen zusammenstellen und den
chungen vorbereitet und einfache Materialprüfungen               mit ihrem Aufgabenkreis zusammenhängenden
vornimmt, kurz, den bautechnischen Angestellten der              Schriftverkehr, sofern es sich um Regelfälle handelt,
Gruppen A3 bis A5 als Gehilfe zur Seite steht.                   selbst, ansonsten nach Diktat, erledigen.

Bautechnischer Zeichner ist ein Angestellter, welcher            Magazinsgehilfen sind Angestellte, die auf Großbau-
unter Aufsicht eines bautechnischen Angestellten der             stellen oder Zentrallagerplätzen das Einlagern, Ver-
Gruppe A3 bis A5 Pläne abzeichnet, Maßskizzen                    walten und Ausfolgen von Material, Werkzeug, Gerät,
durchzeichnet, Zeichnungen auszieht und anlegt, Plä-             Maschinen usw nach Weisung und unter Aufsicht der
ne beschriftet, Zeichnungen in andere Maßstäbe                   örtlichen Vorgesetzten besorgen und die hiezu erfor-
überträgt, einfache Schalungszeichnungen und ein-                derlichen Aufzeichnungen führen. Sie können auch
fache grafische Darstellungen anfertigt, Baupläne                selbständig auf kleineren Baustellen mit der Material-
nach Skizzen ohne besondere Anleitung aufträgt und               verwaltung betraut werden.
kotiert.                                                         Telefonisten und Telefonistinnen sind Angestellte, deren
Bürokaufleute                                                    Hauptaufgabe in der Verrichtung der Arbeiten an Te-
                                                                 lefonanlagen mit drei Staatsanschlüssen oder mehr
Buchhaltungsgehilfen sind Angestellte, die andere als            als zehn Nebenstellen besteht.
reine Abschreibarbeiten, jedoch keine selbständigen
Arbeiten in der Finanz- und Betriebsbuchhaltung ver-             Lagerführer sind Angestellte, die als Gehilfen des La-
richten. Sie haben die Buchung aller vorkommenden                gerverwalters tätig sind und alle in der Lagerverwal-
Geschäftsfälle nach Anweisung entweder hand-                     tung einschlägigen Arbeiten nach dessen Weisungen
schriftlich oder maschinell durchzuführen, Buchungs-             verrichten und selbständig mit der Verwaltung kleine-
belege und Auszüge aus den Konten anzufertigen,                  rer Lager betraut sind.
den Inhalt der Buchungsunterlagen mit den Eintra-                EDV-Gehilfen sind jene Angestellten, die Program-
gungen zu vergleichen, oder einfache Abstimmungs-                miertätigkeiten, Operatortätigkeiten, Netzwerkadmi-
arbeiten zu erledigen.                                           nistratortätigkeiten oder Tätigkeiten für Hardware/

                                                             – 12 –
Software-Installation, Helpdesk oder Support erbrin-             wenn sie unter lit c) fallen und eine nichttechnische Mit-
gen nach Anweisung und Richtlinien, wobei die Arbeit             telschule absolviert haben, zwei Jahre, und
im Wesentlichen nicht mehr rein schematisch oder                 wenn sie unter lit e) fallen, sechs Jahre Praxiszeit nach-
mechanisch erfolgt, vornehmen.                                   zuweisen.

Gruppe A3: Fachkräfte                                            In die Gruppe A3 gehören folgende Angestellte:
                                                                 Bauingenieure und Bautechniker für
Tätigkeit:
Selbständiges und verantwortliches Arbeiten nach                      Abrechnung,
allgemeinen Richtlinien und Weisungen.                                Bauführung,
                                                                      Entwurf,
In diese Gruppe gehören alle Angestellten, die das                    Kalkulation,
18. Lebensjahr vollendet haben und nach allgemei-                     Konstruktion (Statik),
nen Richtlinien und Weisungen technische, kaufmän-                    Vermessung,
nische und Büroarbeiten im Rahmen des ihnen erteil-              Baumaschineningenieure und Baumaschinentechni-
ten Auftrages selbständig erledigen. Abgesehen von               ker,
der tatsächlichen Beschäftigung mit den vorgenann-
                                                                 Buchhalter,
ten Arbeiten muss jeder Angestellte, um in die Gruppe
A3 eingereiht zu werden, eine der folgenden Voraus-              Einkäufer,
setzungen erfüllen:                                              Lohn- und Gehaltsverrechner,
a) Erfolgreich bestandene Prüfung nach ordnungs-                 Kassiere,
   gemäß beendeter Lehre im Bau- oder in einem                   Lagerverwalter,
   der Baunebengewerbe oder in einem mit dem                     Materialverwalter,
   Baugeschehen zusammenhängenden Beruf, wie                     Sekretärinnen,
   beispielsweise Schlosser, Tischler, Elektriker, Gas-
                                                                 EDV-Fachkräfte.
   und Wasserleitungsinstallateure usw bzw in einem
   der Angestelltenberufe und mindestens vierjährige             Bauingenieure siehe unter Bautechniker.
   Berufstätigkeit als Angestellter, wovon ein Jahr auf
                                                                 Baumaschineningenieure siehe unter Baumaschinen-
   Tätigkeit im Baugewerbe oder in der Bauindustrie
                                                                 techniker.
   entfallen muss, wenn es sich um Lohnbuchhalter
   oder Lagerverwalter handelt.                                  Baumaschinentechniker sind Angestellte, die Geräte-
b) Erfolgreich abgeschlossener Besuch einer niede-               und Maschinenkarteiblätter anlegen, Maßskizzen,
   ren Fachschule mit mindestens zweijähriger Unter-             Zeichnungen und Pläne von Geräten und Baumaschi-
   richtsdauer und mindestens vierjähriger Berufstä-             nen, deren Teilen, von Konstruktionsänderungen und
   tigkeit als Angestellter, wovon ein Jahr auf Tätigkeit        Baumaschinenersatzteilen sowie für den maschinellen
   im Baugewerbe oder in der Bauindustrie entfallen              Teil der Baustelleneinrichtung anfertigen, bauma-
   muss, wenn es sich um Lohn- und Gehaltsverrech-               schinentechnische Berechnungen vornehmen, Vorbe-
   ner oder Lagerverwalter handelt.                              reitungsarbeiten für die Reparaturen und den Ver-
                                                                 sand bzw Einsatz von Baugeräten und Baumaschinen
c) Erfolgreich bestandene Mittelschulreifeprüfung
                                                                 und sonstige baumaschinentechnische Arbeit leiten,
   und einjährige Berufstätigkeit als Angestellter im
                                                                 Anweisungen für die Reparatur der Geräte und Bau-
   Baugewerbe. Die von Absolventen einer bautech-
                                                                 maschinen erteilen und alle mit den vorerwähnten
   nischen Mittelschule aufgrund der Studienordnung
                                                                 Aufgaben zusammenhängenden Büroarbeiten ver-
   erworbene Ferialpraxis wird auf das geforderte
                                                                 richten.
   Angestelltenjahr angerechnet.
d) Ordnungsgemäß abgeschlossenes Hochschulstu-                   Bautechniker sind Angestellte, die für Abrechnung,
   dium.                                                         Bauführung, Entwurf, Kalkulation, Konstruktion (Statik)
e) Erfüllt der Angestellte keine der unter lit a) bis ein-       und Vermessung gemeinsam oder für einzelne bzw
   schließlich d) genannten Voraussetzungen, so                  mehrere dieser Aufgaben Verwendung finden. Sie ha-
   muss er, um in die Gruppe A3 aufgenommen wer-                 ben je nach dem Umfang ihres Aufgabenbereiches
   den zu können, mindestens fünf Jahre in einem An-             alle oder einen Teil der folgenden Arbeiten zu verrich-
   gestelltenberuf tätig gewesen sein, wovon mindes-             ten:
   tens drei Jahre auf das Baufach entfallen müssen.             Vorarbeiten und Aufstellung der Bauabrechnung, al-
                                                                 so zum Beispiel Aufmessen, zeichnerisches Festhalten,
Angestellte, bei denen sich das Schulorganisationsge-            Ausrechnen und Auswerten der Bauleistungen, Anfer-
setz 1962 noch nicht auswirkt, haben zur Einreihung in           tigung von Bauabrechnungen aufgrund von durch
die Gruppe A3,                                                   andere Personen gelieferten Baustellenausmaßen,
wenn sie unter lit a) und b) fallen, fünf Jahre,                 Überwachung von Bauausführungen nach Weisun-
                                                                 gen des Arbeitgebers oder eines Beauftragten, Anfer-

                                                             – 13 –
tigung von Bauberichten, Vornahme von Geländeauf-              Abzüge, Beitrags- und Steuerleistungen mit den Ge-
nahmen, Absteckungen, zeichnerische oder rechneri-             meinden, Steuerbehörden, Sozialversicherungsträ-
sche Darstellung von Bauleistungen, Durchführung               gern, Arbeiterkammern, Gewerkschaften usw vor und
von Ausmessungen, Anfertigen von Unterlagen für                veranlassen die Zahlungen an diese Institutionen oder
die Nachkalkulation und Ausschreiben von Professio-            führen sie selbst durch. Sie haben alle mit der Be-
nistenarbeiten.                                                schäftigung von Arbeitnehmern zusammenhängen-
Bautechnisches Entwerfen einfacher baulicher Anla-             den statistischen und betrieblichen Aufzeichnungen
gen, Anfertigen der Pläne hiezu, verfassen einfacher           zu führen, diesbezügliche Übersichten zusammenzu-
Baubeschreibungen und Ausarbeiten bautechnischer               stellen und Meldungen auszuarbeiten sowie die Ver-
Einzelheiten, Ermitteln von Preisen für Bauausführun-          waltung der Arbeitspapiere der Arbeitnehmer zu be-
gen, Ausarbeiten von Stundenkalkulationen, Führen              sorgen. Erfüllen sie ihre Aufgabe mit Hilfe von Ange-
aller notwendigen Aufzeichnungen für die Baupreis-             stellten der Gruppe A1 oder A2, so haben sie dieselben
bildung.                                                       anzuleiten und deren Arbeiten zu überwachen.
Bearbeiten einfacher Baukonstruktionen, Aufstellen
                                                               Kassiere sind Angestellte, denen die Kasse am Sitz der
von einfachen statischen Berechnungen, Anfertigen
                                                               Firma oder Kassen mit außerordentlich gesteigertem
von Schalungs-, Bewehrungs- und Biegeplänen, Aus-
                                                               Geld- und Zahlungsmittelverkehr in Zweigniederlas-
arbeiten von Detailzeichnungen aller Art und Vornah-
                                                               sungen oder auf Großbaustellen anvertraut sind. Sie
me der hiefür notwendigen statischen Berechnungen,
                                                               haben den gesamten aus ihrem Arbeitsgebiet sich er-
Durchführen von Vermessungs- und Absteckarbeiten
                                                               gebenden Schriftverkehr zu erledigen und ihrer Kasse
und deren zeichnerisches und formgerechtes Darstel-
                                                               etwa angegliederte Nebenkassen zu überwachen.
len.
                                                               Lagerverwalter sind Angestellte, die mit dem Einrich-
Buchhalter sind Angestellte, die alle in der Finanz- und
                                                               ten, der Verwaltung und dem Betrieb von Lagern für
Betriebsbuchhaltung vorkommenden Arbeiten – aus-
                                                               Arbeiter und Angestellte samt der damit verbundenen
genommen die Jahresschlussbilanz – verrichten. In
                                                               Verpflegs- und Versorgungseinrichtungen und Hilfs-
Betrieben jedoch, die ständig nicht mehr als fünf An-
                                                               betriebe sowie der Erledigung aller einschlägigen Bü-
gestellte beschäftigen, haben sie über Verlangen
                                                               ro- und kaufmännischen Arbeiten betraut sind. Erfül-
des Arbeitgebers auch die Jahresabschlussbilanz
                                                               len sie ihren Pflichtenkreis mit Hilfe von Lagerführern
selbständig aufzustellen. Wird dieses Verlangen ge-
                                                               oder sonstigen Angestellten und Arbeitern, so haben
stellt, ist der Angestellte in die Beschäftigungsgruppe
                                                               sie deren Arbeit einzuteilen, zu lenken und zu überwa-
A4 einzustufen.
                                                               chen.
Zu den Arbeiten des Buchhalters gehören: Kontieren
des Aufwandes, der Kosten und Erlöse gemäß dem                 Materialverwalter sind Angestellte, die alle nachste-
Kontenplan, Führen der Kontokorrente, Abstimmen                henden Arbeiten oder einen wesentlichen Teil dersel-
der Konten, Führen der Bau‑, Sach- und Nebenkonten             ben aufgrund ihrer Erfahrungen und Sachkenntnisse
sowie der steuerlichen Aufzeichnungen, Erledigung              erledigen.
des Mahn- und Zahlungsdienstes, Aufstellung und                Es handelt sich dabei um den Einkauf von Baustoffen,
Weiterführung von Übersichten über Verbindlichkei-             Werkzeugen, Kleingerät und Betriebsmittel aller Art,
ten und Forderungen, Bearbeiten und Verbuchen                  deren Lagerung, Verwaltung und Ausgabe, die Füh-
von allen Buchungsfällen, die eine Gruppe mehrerer             rung von Aufzeichnungen, aus denen Mengen, Preise,
Betriebsstätten (Sektoren) oder eine Arbeitsgemein-            Güte und Zustand der Baustoffe, Werkzeuge, Kleinge-
schaft betreffen.                                              räte, Betriebsmittel usw zu entnehmen sind, die Über-
                                                               nahme und quantitative sowie qualitative Prüfung der
Einkäufer sind Angestellte, die Preis‑, Lieferanten‑ und
                                                               Baustoffe, Werkzeuge usw, die Inventaraufnahme und
Tarifverzeichnisse für den gesamten oder wesentli-
                                                               Frachtkontrolle und die Erledigung des gesamten ein-
chen Teil des Baubedarfes und Bestellkarteien führen,
                                                               schlägigen schriftlichen und rechnerischen Verkehrs.
den Einkauf der gesamten oder wesentlicher Teile des
                                                               Wenn dem Materialverwalter Angestellte der Gruppen
Baubedarfes besorgen und den sich aus diesen Tätig-
                                                               A1 oder A2 bzw Arbeiter zur Dienstleistung zur Verfü-
keiten ergebenden Schriftverkehr einschließlich aller
                                                               gung stehen, hat er sie bei der Arbeit anzuleiten und
mit der Bewirtschaftung der Baustoffe usw zusam-
                                                               dieselben zu überwachen. Es obliegt ihm auch die
menhängenden Formalitäten abwickeln.
                                                               Überprüfung der Lieferantenrechnungen.
Lohn- und Gehaltsverrechner sind Angestellte, denen
                                                               Sekretärinnen sind Angestellte, die in Büros der Be-
die Durchführung der gesamten Lohn- und Gehalts-
                                                               triebsabteilung, Geschäftsführung und anderen Be-
abrechnung und aller damit zusammenhängenden
                                                               triebsbereichen sowie im Büro auf Großbaustellen
Arbeiten anvertraut ist. Sie führen die Kasse für die
                                                               ständig mit der Erledigung aller Büroarbeiten ihres
Lohn- und Gehaltsauszahlungen und etwaige Vor-
                                                               Aufgabenbereiches betraut sind. Sie müssen in der
schüsse und nehmen die Kontierungen aufgrund der
                                                               Lage sein, mit gängigen Textverarbeitungsprogram-
Lohn- und Gehaltslisten sowie die Verrechnung der

                                                           – 14 –
men zu arbeiten sowie nach Stichworten oder kurzen            Konstrukteure (Statiker),
Angaben Schriftstücke zu verfassen.                           EDV-Fachkräfte in gehobener Stellung.
EDV-Fachkräfte sind jene Angestellten, die Program-           Baukaufleute sind jene Angestellte, denen in Zweig-
miertätigkeiten, Systemanalysetätigkeiten, Netzwerk-          niederlassungen oder auf selbständigen Großbau-
administratortätigkeiten, Operatortätigkeiten oder            stellen die Leitung des Büros einschließlich Verwal-
Datenschutztätigkeiten erbringen, oder die Netzwerk-          tung und Gebarung mit den Baustoffen, Werkzeugen,
sicherung vornehmen, sowie mit Hardware/Software-             Geräten, Maschinen, Betriebsmitteln und Fuhrwerken
Installation, Helpdesk oder Support befasste Angestell-       übertragen ist und die für die ordnungsgemäße Ab-
te, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen            wicklung sämtlicher Arbeiten ihres Aufgabenberei-
selbständig arbeiten.                                         ches durch die ihnen unterstellten Arbeitnehmer die
                                                              Verantwortung tragen. Baukaufleute können mit
Gruppe A4: Fachkräfte in gehobener Stellung                   demselben Aufgabenkreis auch am Betriebssitz be-
Tätigkeit:                                                    schäftigt werden.
Selbständige, besonders verantwortliche und geho-             Baukaufleute können aus dem geschilderten Wir-
bene kaufmännische, technische oder Büroarbeiten,             kungskreis herausgehoben und mit der Kontrolle der
die in der Regel mit der Führung von Arbeitsgruppen           Arbeiten an den verschiedenen Betriebsstätten einer
verbunden sind.                                               Bauunternehmung betraut werden, soweit es sich
                                                              nicht um technische Belange handelt.
In diese Beschäftigungsgruppe sind alle Angestellten          Je nach ihrer Verwendung unterstehen sie dem Ar-
einzureihen, die besondere, über das von Angestellten         beitgeber, der Geschäftsleitung, dem Leiter der
der Beschäftigungsgruppe A3 zu Leistende wesentlich           Zweigniederlassung oder dem verantwortlichen Bau-
hinausgehende kaufmännische, technische oder Bü-              leiter unmittelbar.
roarbeiten verrichten, deren Arbeit bereits eigene Ini-
tiative voraussetzt und die in der Regel auch Betriebs-       Bauleiter der Beschäftigungsgruppe A4 sind Ange-
einheiten oder Gruppen von Arbeitnehmern zu leiten            stellte, denen entweder
haben.                                                        a) die Leitung mittlerer, jedoch selbständiger Baustel-
                                                                 len (Bauvorhaben) in technischer, kaufmännischer
Abgesehen von der Ausübung dieser Tätigkeit muss
                                                                 und personeller Hinsicht oder
jeder Angestellte, der in die Gruppe A4 eingereiht wer-
                                                              b) die Leitung namhafter Abschnitte auf Großbaustel-
den soll, eine der folgenden Voraussetzungen erfül-
                                                                 len in technischer, kaufmännischer und personeller
len:
                                                                 Hinsicht, soweit sich die Wahrnehmung dieser Auf-
a) Ordnungsgemäß abgeschlossenes Hochschulstu-                   gaben nicht der Arbeitgeber selbst, ein Organ der
   dium und mindestens einjährige Berufstätigkeit                Geschäftsleitung oder der verantwortliche Leiter
   als Angestellter im Baufach.                                  der Großbaustelle vorbehalten haben, anvertraut
b) Erfolgreich abgelegte Baumeisterprüfung und                   ist. Die Bauleiter haben ihren Auftrag gemäß den
   mindestens einjährige Berufstätigkeit in der Be-              Weisungen und Richtlinien, die ihnen vom Arbeit-
   schäftigungsgruppe A3.                                        geber oder der Geschäftsleitung bzw eines Beauf-
c) Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer Mit-              tragten dieser Organe erteilt werden, unter gleich-
   telschule und mindestens fünfjährige Berufstätig-             zeitiger Beachtung der jeweils geltenden Gesetze,
   keit im Baufach.                                              Rechtsvorschriften und branchenüblichen Gepflo-
d) Erfüllt ein Angestellter keine der drei Bedingungen,          genheiten durchzuführen.
   so muss er eine mindestens achtjährige Tätigkeit           Sie müssen imstande sein, Preisermittlungen für alle
   als Angestellter im Baufach nachweisen können.             Bauarbeiten und Schwierigkeitsgrade einschließlich
                                                              der Kostenermittlung für Baustelleneinrichtung und
Angestellte, bei denen sich das Schulorganisationsge-
                                                              Baustellenräumung sowie die Abrechnung der von ih-
setz 1962 noch nicht auswirkt, haben zur Einreihung in
                                                              nen ausgeführten Bauarbeiten selbständig vorzuneh-
die Gruppe A4,
                                                              men.
wenn sie unter lit a) oder b) fallen, 1 1/2 Jahre, und        Der Bauleiter ist verantwortlich:
wenn sie unter lit d) fallen, 8 1/2 Jahre Praxiszeit nach-
                                                              a) für die bautechnisch einwandfreie und auftrags-
zuweisen.
                                                                 gemäße Ausführung der ihm übertragenen Bau-
Der Beschäftigungsgruppe A4 gehören an:                          aufgaben;
Baukaufleute,                                                 b) für die reibungslose Abwicklung des Geschäftsver-
Bauleiter von mittleren, aber selbständigen Baustellen           kehrs mit der Bauherrschaft und deren Vertretern,
oder von Teilen von Großbaustellen,                              mit Ämtern, Behörden, Organisationen, Verbän-
                                                                 den, Lieferanten, Subunternehmern, Professionis-
erste Baumaschineningenieure,
                                                                 ten und dergleichen mehr sowie mit den einzelnen
Bilanzbuchhalter,                                                Abteilungen und Betriebsstätten des Unterneh-

                                                          – 15 –
mens oder der Arbeitsgemeinschaft, der er ange-              ten der Gruppen A1, A2 und A3 zu lenken, einzuteilen
   hört;                                                        und zu überwachen.
c) für den zweckmäßigen Einsatz der ihm unterstell-             EDV-Fachkräfte in gehobener Stellung sind selbständi-
   ten Arbeitnehmer, deren Lenkung und Überwa-                  ge EDV-Spezialisten mit besonderen Fachkenntnissen
   chung bei der Arbeit und deren gerechte und so-              und umfassender Aufgabenstellung, einschließlich
   ziale Behandlung;                                            der EDV-Organisationsentwicklung oder solche EDV-
d) für die Einhaltung aller ansonsten dem Bauunter-             Fachkräfte, die zur Führung von mehreren EDV-Fach-
   nehmer bei Ausübung seines Gewerbes obliegen-                kräften berufen sind.
   den Pflichten, soweit dieselben mit der Ausführung
   des dem Bauleiter erteilten Auftrages zusammen-              Gruppe A5: Bauleiter von Großbaustellen und Leiter
   hängen.                                                      selbständiger Abteilungen
Verfall von Ansprüchen
                                                                Tätigkeit:
Ansprüche aus einer unrichtigen Einstufung wegen
                                                                Leitende, verantwortungsreiche und schöpferische
vermeintlicher Bauleitertätigkeit oder wegen Nichtbe-
                                                                Arbeit.
rücksichtigung von Vordienstzeiten als Bauleiter im
Sinne dieses Vertrages müssen bei sonstigem Verfall             In diese Gruppe gehören jene Angestellten, die ge-
binnen 6 Monaten, vom Zeitpunkt ihres Entstehens                mäß den Weisungen des Arbeitgebers oder der Ge-
an gerechnet, dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich             schäftsleitung selbständig, große Verantwortung tra-
geltend gemacht werden. Diese schriftlich erhobenen             gend, schöpferisch arbeiten und in der Regel auch
Ansprüche sind verwirkt, wenn sie nicht innerhalb ei-           Gruppen von Arbeitnehmern führen.
nes Monates nach Beendigung des Dienstverhältnis-               Abgesehen von der tatsächlichen Ausübung einer
ses gerichtlich geltend gemacht werden.                         derartigen Beschäftigung muss jeder Angestellte,
                                                                der in die Beschäftigungsgruppe A5 eingereiht wer-
Erster Maschineningenieur ist jener Angestellte, dem
                                                                den soll, eine der folgenden Voraussetzungen erfül-
der gesamte Geräte- und Baumaschinenpark anver-
                                                                len:
traut ist. Er trägt die Verantwortung für die sachgemä-
ße Pflege, Lagerung, Instandhaltung, Betriebsbereit-            a) Ordnungsgemäß abgeschlossenes Hochschulstu-
schaft und Betriebssicherheit der Geräte und Maschi-               dium und mindestens vierjährige Berufstätigkeit
nen und erlässt die nötigen Anweisungen. Er verfertigt             als Angestellter im Baufach.
Entwürfe und Berechnungen sowie Konstruktionen für              b) Erfolgreich abgelegte Baumeisterprüfung und
Baumaschinen, Baugeräte und maschinelle Anlagen                    mindestens zweijährige Tätigkeit als Bauleiter von
und hat die technischen Vorarbeiten für den Einkauf                mittleren Baustellen oder als Bauleiter von nam-
von Geräten und Baumaschinen zu leisten bzw diese                  haften Teilen einer Großbaustelle.
Arbeiten einzuteilen, zu lenken und zu überwachen.              c) Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung an einer Mit-
                                                                   telschule und mindestens zehnjährige Berufstätig-
Bilanzbuchhalter ist jener Angestellte, der in Betrieben,
                                                                   keit im Baufach.
die ständig mehr als fünf kaufmännische Angestellte
beschäftigen, nach betrieblichen Richtlinien und un-            d) Fehlen die unter a) bis c) angeführten Vorausset-
ter Beobachtung der jeweils geltenden Rechtsvor-                   zungen, so muss der Angestellte mindestens 15 Jah-
schriften Bilanzen aller Art und Erfolgsübersichten al-            re Berufstätigkeit als Angestellter, davon 10 Jahre
lein oder mit Hilfe von anderen Angestellten aufstellt,            im Baufach, nachweisen.
die Arbeiten der Buchhaltungskräfte vorbereitet, ein-           In die Gruppe A5 werden demnach eingereiht:
teilt, lenkt, überwacht und auswertet. Zu seinen Aufga-         Die Bauleiter selbständiger Großbaustellen und die
ben zählt auch die Kassen-, Bilanz-, Buchhaltungs-              Leiter von selbständigen Abteilungen, wie:
und Rechnungsprüfung im weitesten Sinne. Er hat sie
                                                                Einkauf, Geräte und Maschinen,
entsprechend den Anweisungen, die ihm von der Ge-
                                                                Geräte- und Maschinenverwaltung,
schäftsinhabung erteilt werden, auszuüben.
                                                                Konstruktionsbüro,
Konstrukteure (Statiker) sind Angestellte, die selbstän-
                                                                Lohn- und Personalbüro,
dig alle statischen Berechnungen entwickeln oder
                                                                Materialverwaltung,
bauliche Anlagen aller Art bautechnisch entwerfen,
die Planverfassung durchführen und Baubeschrei-                 Zentralbuchhaltung,
bungen jeden Schwierigkeitsgrades selbständig ver-              sofern diesen Angestellten nicht die Prokura erteilt
fassen. Sie haben die in ihr Fachgebiet einschlagen-            worden ist.
den Verhandlungen mit Bauauftraggebern, Behörden
                                                                Bauleiter der Beschäftigungsgruppe A5 sind Angestell-
und Bauleitern zu führen, den sich daraus ergeben-
                                                                te, denen die Leitung einer selbständigen Großbau-
den schriftlichen Verkehr abzuwickeln und die mit Ar-
                                                                stelle in technischer, kaufmännischer und personeller
beiten ihres Aufgabenbereiches befassten Angestell-
                                                                Hinsicht anvertraut ist. Sie haben ihren Auftrag gemäß

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