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123. Jahrgang · Juli I August 2013 SEPA - das neue Zahlverfahren kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu erwerbsminderungsrenten
blickpunkt SEPA - der neue einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum 3 in Deutschland und Europa/Teil I Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union- 8 Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung „Minijob-Zentrale steht für Erfolg, Effizienz und 12 Kundenfreundlichkeit“ focus knappschaft-bahn-see 13 Minijobs in Zahlen Erwerbsminderungsrenten – Summierungsrechtsprechung durch das Bundessozialgericht 17 bestätigt 20 Umstellung der Rentenzahlungen auf IBAN und BIC berichte und informationen Widerspruchsstelle 16 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 16 Rezensionen 42. Nachtrag zur Satzung 20 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 43. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - 22 betreffend die Anlage 7 - 30 Personalnachrichten Titelbild: Neuer europäischer Standard "SEPA" (Single Euro Payments Area) im Euro-Zahlungsverkehrsraum. © beugdesign-fotolia.com Amtliches Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 2 I Kompass 7-8 2013
blickpunkt © markus_marb-fotolia.com © beugdesign-fotolia.com dieter gabbert SEPA - der neue einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum in Deutschland und Europa/Teil I Bereits am 31. März 2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen 1 für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 - im Folgenden „SEPA-Verordnung“ - in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die Harmonisierung sowohl des nationalen als auch des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Aus diesem Grund werden die beiden nationalen Zahlverfahren, das Überweisungs- und das Lastschriftverfahren, im Europäischen Wirtschaftsraum zum 31. Januar 2014 abgeschafft. Ab dem 1. Februar 2014 gibt es europaweit nur noch ein einheitliches Zahlungsverfahren: die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift. Einleitung te Verfahren zur Verfügung. Damit Ursprung und Zielsetzung des Die Abkürzung SEPA steht für können sie - unabhängig von ihrem einheitlichen Euro-Zahlungs „Single Euro Payments Area“ und Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb verkehrsraums beschreibt damit den einheitlichen Europas - Euro-Transaktionen2 durch- Die Idee, einen einheitlichen Euro- Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem führen. Bei diesen Euro-Transaktionen Zahlungsverkehrsraum zu errichten, alle Euro-Zahlungen wie inländische wird nicht mehr zwischen dem natio- reicht bis in das Ende der 1990er Jahre Zahlungen behandelt werden sollen. nalen und dem grenzüberschreiten- zurück. Zunächst ist die Richtlinie Mit dem Euro-Bargeld besteht bereits den Zahlungsverkehr unterschieden. 97/5/EG des Europäischen Parlaments seit über zehn Jahren eine gemeinsame Zudem gelten dieselben grundle- und des Rates vom 27. Januar 1997 über Währung und damit ein einheitliches genden Bedingungen, Rechte und grenzüberschreitende Überweisun- Zahlungsmittel in Europa. Der bishe- Pflichten. Dies führt letztlich zu einer gen3 - die sogenannte Überweisungs- rige unbare europäische Zahlungsver- vollständigen Integration der nationa- richtlinie - durch den europäischen kehr erfolgt jedoch in weiten Teilen len Zahlungsverkehrsmärkte in einen Gesetzgeber erlassen worden, um uneinheitlich. Jeder einzelne Mitglieds- einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs- mehr Transparenz über die Entgelte staat verfügt über eigene technische raum. und die jeweiligen Abwicklungskondi- Standards, beispielsweise in Bezug auf tionen zu schaffen. die Systematik der Kontonummern, die Zu Gunsten dieses einheitlichen euro- Verwendung unterschiedlicher Daten- päischen Binnenmarktes im unbaren Am 19. Dezember 2001 erließen das und Dateiformate für den Zahlungs- Zahlungsverkehr wird die Abschottung Europäische Parlament und der Rat die austausch oder die Ausgestaltung der der bisherigen nationalen Märkte Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über jeweiligen Zahlverfahren. aufgehoben, um damit einen europa- grenzüberschreitende Zahlungen in weiten Wettbewerb zu ermöglichen Euro.4 Die sogenannte Preisverordnung Mit der Einführung der SEPA stehen und um künftig Euro-Transaktionen verfolgte das Ziel, ein reibungsloses den Bürgern, den Unternehmen und einfach, effizient und sicher abwickeln Funktionieren des Binnenmarktes allen sonstigen Wirtschaftsakteuren zu können. zu ermöglichen und den grenzüber- künftig einheitliche standardisier- schreitenden Handel innerhalb der 7-8 2013 Kompass I 3
blickpunkt Gemeinschaft zu vereinfachen. Sie Regelwerke erstellt, um die SEPA- bringen. Daher hat die europäische legte daher verbindlich fest, dass für Zahlungsinstrumente, also die SEPA- Kommission die oben genannte grenzüberschreitende Euro-Zahlungen Überweisung, die SEPA-Lastschrift SEPA-Verordnung,13 die europaweit die innerhalb der Europäischen Union und die SEPA-Kartenzahlung sowie die Nutzung der SEPA-Instrumente sowie und für Inlandszahlungen die gleichen entsprechenden Standards zu definie- die Abschaltung der lokalen Verfahren Bankgebühren erhoben werden, wie ren und auf dem europäischen Markt ab dem 1. Februar 2014 vorschreibt, für entsprechende Euro-Zahlungen einzuführen. Die SEPA-Regelwerke sind erlassen. innerhalb eines Mitgliedstaats. Die die verschiedenen SEPA-Rulebooks und Preisverordnung ist durch die am die jeweiligen SEPA-Implementation Die SEPA-Verordnung legt Vorschriften 16. September 2009 erlassene Verord- Guidelines.8 für die technischen Anforderungen nung (EG) Nr. 924/2009 über grenz- und die Datenelemente für auf Euro überschreitende Zahlungen in der Die SEPA-Überweisung9 ist am lautende Überweisungen und Last- Gemeinschaft und zur Aufhebung der 28. Januar 2008 eingeführt worden. Für schriften innerhalb der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 für die Lastschrifteinzüge werden seit dem Union fest. Sie findet Anwendung, Abwicklung von grenzüberschreiten- 1. November 2009 zwei SEPA-Last- wenn entweder der Zahlungsdienst den Euro-Zahlungen des Europäischen schriftverfahren angeboten. Es gibt leister14 des Zahlers15 und der Zahlungs- Parlaments und des Rates überarbeitet eine Standard- bzw. Basisvariante, dienstleister des Zahlungsempfängers16 worden.5 die alle Kunden nutzen können, das oder der einzige am Zahlungsvorgang17 sogenannte SEPA-Basis-Lastschriftver- beteiligte Zahlungsdienstleister auf Es folgte im Jahr 2007 die Richt fahren.10 Das SEPA-Basis-Lastschrift- dem Gebiet der Europäischen Union linie 2007/64/EG des Europäischen verfahren enthält zahlreiche aus dem ansässig ist. Parlaments und des Rates vom deutschen Einzugsermächtigungsver- 13. November 2007 über Zahlungs fahren bekannte Elemente und ist mit Die SEPA-Verordnung regelt, welche dienste im Binnenmarkt, zur Änderung diesem im Wesentlichen vergleichbar. Zahlungsvorgänge nicht in deren der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift11 wird Geltungsbereich fallen. Hierzu zählen 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur für Nicht-Verbraucher optional eine beispielsweise: Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG.6 Mit weitere Variante angeboten, die jedoch Zahlungsvorgänge, die Zahlungs- der sogenannten Zahlungsverkehrs- ausschließlich für Lastschriftzahlun- dienstleister intern und untereinan- dienstleisterrichtlinie wurden europa- gen ohne Rückerstattungsrecht ge- der, auch durch ihre Agenten oder weit einheitliche aufsichtsrechtliche nutzt werden kann. Das SEPA-Firmen- Zweigniederlassungen, auf eigene und zivilrechtliche Bestimmungen für Lastschriftverfahren berücksichtigt Rechnung ausführen. den Zahlungsverkehr geschaffen. Das spezielle Bedürfnisse von Unter- Zahlungsvorgänge, die über Groß- neue Recht der Zahlungsdienste nehmen und gleicht dem heutigen betragszahlungssysteme verarbeitet ist in Deutschland seit dem Abbuchungsauftragsverfahren. und abgewickelt werden. 1. November 2009 in Kraft. Hierdurch Zahlungen mit Zahlungskarten oder sind i nsbesondere die gesetzlichen Auf Basis der oben genannten einem ähnlichen Instrument, ein- Vorschriften der §§ 675c ff. Bürgerliches Regelwerke wurde in Deutschland das schließlich Barabhebungen, sofern Gesetzbuch (BGB) und die den bargeld- Leistungsangebot der Bundesbank im diese nicht nur genutzt werden, um losen Zahlungsverkehr betreffenden unbaren Interbanken-Zahlungsverkehr die Informationen zu erzeugen, die Bedingungen der Kreditinstitute mit sowie die Bedingungen für den Last- erforderlich sind, um direkt eine dem Ziel geändert und angepasst wor- schrifteinzug und die DFÜ-Abkommen Überweisung oder eine Lastschrift den, einen einheitlichen europäischen der Deutschen Kreditwirtschaft12 in der zugunsten beziehungsweise zula- Zahlungsraum zu schaffen. Kunde-Bank-Beziehung um die SEPA- sten eines Zahlungskontos vorzu- Instrumente erweitert. nehmen. Parallel zu den Aktivitäten des euro- Zahlungsvorgänge, die über Tele- päischen Gesetzgebers hat sich auch Obwohl die SEPA-Überweisung und kommunikations-, digitale oder die europäische Kreditwirtschaft - als die SEPA-Lastschrift nun schon seit IT-Geräte abgewickelt werden, sofern Interessenvertretung der kreditwirt- einigen Jahren Realität sind, werden diese nicht zu einer Überweisung schaftlichen Spitzenverbände - aktiv beide Zahlungsinstrumente noch nicht oder Lastschrift führen. für einen gemeinsamen europäischen so umfangreich genutzt wie ursprüng- Scheckzahlungen. Zahlungsverkehrsraum eingesetzt. Zur lich angedacht. Aus diesem Grund Realisierung der SEPA und zur Steue- hat der europäische Gesetzgeber An dem einheitlichen Euro-Zahlungs- rung der SEPA-Aktivitäten gründete zwischenzeitlich eingegriffen, um mit verkehrsraum nehmen insgesamt 33 diese im Jahre 2002 den Europäischen Schaffung der SEPA die Vollendung des Staaten teil. Auch Staaten, die den Zahlungsverkehrsrat, den European europäischen Binnenmarktes - nach Euro (noch) nicht als Landeswährung Payments Council (EPC).7 Der EPC hat der Einführung des Euro - voranzu- verwenden, sind Mitglieder im SEPA. 4 I Kompass 7-8 2013
Teilnehmerländer sind zunächst ferner werden Strafmaßnahmen bei Für eine weitere Übergangszeit alle 28 Mitglieder der Europäischen Verstößen definiert. bis zum 1. Februar 2016 wird es Union18 sowie die drei übrigen Länder Die Erweiterung der Bußgeldtatbe- den Zahlungsdienstleistern durch des Europäischen Wirtschaftsraums stände des KWG um Tatbestände der eine Regelung im ZAG gestattet, (EWR): Liechtenstein, Island und Preisverordnung und der SEPA-Ver- Verbrauchern für Inlandszahlungen Norwegen.19Außerdem die Länder ordnung. kostenlos Konvertierungsdienstlei- Schweiz und Monaco. Die Ergänzung des in § 14 Unter- stungen27 für deren Kontokennungen lassungsklagengesetz (UKlaG)26 zur Verfügung zu stellen. Diese Für die Schweiz und Monaco, die keine vorgesehenen Schlichtungsverfah- Dienstleistungen ermöglichen es Mitglieder des EWR sind, gilt jedoch rens, um aus der SEPA-Verordnung den Privatkunden, ihre bisherige die Besonderheit, dass sie sich zwar an erwachsene Streitigkeiten zwischen inländische Kontokennung28 weiter die SEPA-Regelwerke gebunden haben, Zahlungsdienstnutzern und ihren zu nutzen. Ansonsten müssten Pri- nicht aber an die entsprechenden EU- Zahlungsdienstleistern beizulegen. vatkunden bereits ab dem 1. Februar Verordnungen und -Richtlinien. So gilt Änderung bundesgesetzlicher Rege- 2014 durchgängig die internationale beispielsweise die EU-Preisverordnung lungen, die bislang Überweisungen Kontokennung IBAN29 verwenden. von 200920 oder die Zahlungsver- auf ein inländisches Konto bezie- kehrsdiensterichtlinie21 für Schweizer hungsweise auf ein Konto bei einem Die wichtigsten Änderungen im Finanzinstitute nicht. Zahlungsdienstleister im Inland Überblick vorschreiben, dahingehend, dass Die derzeit aktuellen SEPA-Regelwerke Nicht zum SEPA gehören die britischen nunmehr auch Überweisungen auf geben mit der SEPA-Überweisung und Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle ein Zahlungskonto in einem anderen der SEPA-Lastschrift zwei europaweit of Man sowie die dänischen Färöer- Mitgliedstaat beziehungsweise einsetzbare Zahlungsverkehrsprodukte Inseln und Grönland. Obwohl Kosovo auf ein Konto bei einem Zahlungs- vor, die sich in wesentlichen Teilen und Montenegro sowie die Kleinstaa- dienstleister in einem anderen vom heutigen Massenzahlungsverkehr ten Andorra, San Marino und Vatikan- Mitgliedstaat zulässig sind. über das nationale Datenträgeraus- stadt den Euro als nationale Währung tausch-Verfahren (DTA)30 unterschei- verwenden, gehören sie ebenfalls nicht Zudem wird durch das SEPA-Begleit- den: zum SEPA - wohl aber die abhängi- gesetz von einigen Übergangsbe- Die bisherige Kontonummer und die gen französischen Überseegebiete22 stimmungen der SEPA-Verordnung Bankleitzahl werden aufgrund der sowie das zu Großbritannien zählende Gebrauch gemacht: SEPA-Verordnung durch die Angabe Gibraltar. Durch eine Regelung im ZAG kann der Kontoverbindung per IBAN und das gerade in Deutschland weitver- BIC31 ersetzt. In Deutschland wird die europäische breitete elektronische Lastschrift- Im Lastschriftverfahren werden SEPA-Verordnung durch das soge- verfahren übergangsweise bis zum bestehende, bereits erteilte Einzugs- nannte SEPA-Begleitgesetz23 flankiert, 1. Februar 2016 weitergenutzt ermächtigungen ohne ein bürokra- das größtenteils am 9. April 2013 in werden. Anderenfalls müsste dieses tisches Verfahren oder weitere Er- Kraft getreten ist. Das SEPA-Begleit- Verfahren zum 1. Februar 2014 einge- klärungen der Kunden auf das neue gesetz e rgänzt die durch nationale stellt werden, da es den technischen Verfahren umgestellt. Diese auto- Regelungen ausfüllungsbedürftigen Vorgaben der SEPA-Verordnung nicht matische Mandatsmigration wird Normen der SEPA-Verordnung und genügt. in Deutschland durch die Ä nderung macht von einzelnen optionalen Übergangsbestimmungen Gebrauch. Das SEPA-Begleitgesetz sieht im Einzel- nen folgende Maßnahmen vor: Die Bestimmung der Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin) im Gesetz über das Kreditwesen (KWG)24 und im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)25 als zuständige Aufsichtsbe- hörde. Ihr obliegt die Überwachung der Einhaltung sowohl der in der Preisverordnung als auch der in der SEPA-Verordnung enthaltenen Pflich- © Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main, Deutschland ten durch die Zahlungsdienstleister, 7-8 2013 Kompass I 5 5-6
blickpunkt der Allgemeinen Geschäftsbedin- Aufgrund des EPC-Regelwerks und sogenannte R-Transaktionen wie gungen der Kreditinstitute sowie den Regelwerken der Deutschen Kre- beispielsweise Rückrufe oder Rück- durch Artikel 7 der SEPA-Verordnung ditwirtschaft (DK) erfolgt die Legiti- weisungen. gewährleistet. mierung des Lastschrifteinzugs - im Das SEPA-Begleitgesetz sieht vor, Die SEPA-Verordnung gibt vor, dass Gegensatz zur bisherigen Einzugs- dass ab dem 1. Februar 2014 für der Datenaustausch für den Aus- ermächtigung - künftig durch ein Inlandstransaktionen ausschließlich tausch von Zahlungen in den kom- streng formalisiertes Mandat. die Angabe der Kontoverbindung plexen ISO 20022 XML-Formaten32 Die EPC- und DK-Regelwerke schrei- mittels IBAN erforderlich ist, der BIC statt dem einfachem DTA-Format ben auch Informationspflichten des muss dann nicht mehr angegeben erfolgt. Lastschrifteinreichers in Form einer werden. Ab dem 1. Februar 2016 ent- Ferner gibt die SEPA-Verordnung ab rechtzeitigen Vorabankündigung fällt dann laut der SEPA-Verordnung dem 1. Februar 2014 verpflichtend die (sogenannte „Pre-Notification“) vor, auch für grenzüberschreitende Nutzung der SEPA-Überweisung und die unter anderem das Fälligkeits- Transaktionen in EU-Mitglieds SEPA-Lastschrift für Unternehmen, datum, den einzuziehenden Betrag staaten die Angabe des BIC (soge- Handel und Vereine vor; gleichzeitig und die jeweilige Angabe der neu nanntes „IBAN-only-Verfahren“). erfolgt zu diesem Zeitpunkt die eingeführten Mandatsreferenz und Der Zahlungspflichtige kann einer Abschaltung der nationalen Verfah- Gläubiger-Identifikationsnummer SEPA-Basislastschrift bis zu acht ren.33 enthält. Wochen nach der Belastung - ohne Das EPC-Regelwerk verkürzt künftig Die SEPA-Verordnung gibt vor, dass Angabe von Gründen - widerspre- die Länge des heutigen Verwen- mit jeder Lastschrift-Transaktion die chen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift dungszwecks von 384 Zeichen im Mandatsreferenz und die Gläubiger- ist dies nicht möglich. Bei nicht au- DTA-Verfahren auf 140 Zeichen. Identifikationsnummer mitgeteilt torisierten SEPA-Lastschriften kann Nach dem EPC-Regelwerk betra- werden muss. der Zahler innerhalb von 13 Monaten gen die Vorlauffristen der SEPA- Die EPC- und DK-Regelwerke verlan- nach Belastung die Erstattung des Lastschrift bis zu fünf Tage; bei der gen bei der Transaktionsabwicklung Lastschriftbetrages verlangen. DTA-Sichtlastschrift gibt es keine streng geregelte Prozesse, Fristen Vorlauffrist. und Ausnahmebehandlungen über FUßNOTEN 1 Amtsblatt der Europäischen Union, L 94 vom 30. März 2012, Seite 22 ff.; 2 SEPA bezieht sich ausschließlich auf den nicht-eiligen Massenzahlungsverkehr in der Währung Euro (in Deutschland im Datenträgeraustausch-Verfahren, dem sogenannten „DTA-Format“); der eilige Zahlungsverkehr sowie der Zahlungsverkehr in Fremdwährungen (im SWIFT-Format per TARGET2 oder Korrespon- denzbankclearing) werden hingegen nicht Bestandteil der SEPA; 3 Amtsblatt der Europäischen Union, L 43 vom 14. Februar 1997, Seite 25 ff.; 4 Amtsblatt der Europäischen Union, L 344 vom 28. Dezember 2001, Seite 13 ff.; 5 Amtsblatt der Europäischen Union, L 266 vom 9. Oktober 2009, Seite 11 ff.; 6 Amtsblatt der Europäischen Union, L 319 vom 5. Dezember 2007, Seite 1 ff.; 7 Zu seinen über 70 Mitgliedern zählen, neben den europäischen Bankenverbänden, vor allem nationale Bankenverbände und Kreditinstitute aus allen EU- Ländern, den drei übrigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie Monaco und die Schweiz; 8 Veröffentlicht auf: www.europeanpaymentscouncil.eu; 9 Auch: „SEPA Direct Debit“ oder „SDD“ genannt; 10 Auch: „SEPA Core Direct Debit“ oder „SDD Core“ genannt; 11 Auch: „SEPA Business to Business Direct Debit“ oder „SDD B2B“ genannt; 12 „Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut“. Es enthält Spezifikationen für die EBICS-Anbindung (EBICS - Electronic Banking Internet Communication Standard) und die Schnittstellenspezifikation der Datenformate; 13 Vergleiche: Artikel 1 Absatz 2 der SEPA-Verordnung; 14 „Zahlungsdienstleister“ sind die Kreditinstitute die im Inland zum Geschäftsbetrieb berechtigt sind, die E-Geld-Institute, der Bund, die Länder, die Gemein- den und Gemeindeverbände sowie die Träger bundes- oder landesmittelbarer Verwaltung, soweit sie nicht hoheitlich handeln, die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde oder andere Be- hörde handeln und Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen (sog. Zahlungsinstitute); 15 „Zahler“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und einen Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto gestattet, oder, falls kein Zahlungskonto eines Zahlers existiert, eine natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsauftrag auf ein Zahlungskonto eines Zah- lungsempfängers erteilt; 16 „Zahlungsempfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und die den bei einem Zahlungsvorgang transferier- ten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll; 17 „Zahlungsvorgang“ beschreibt den vom Zahler oder Zahlungsempfänger veranlassten Transfer eines Geldbetrags zwischen Zahlungskonten in der Union, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger; 18 Ebenso die französischen Überseedepartements, die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln, die beiden spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sowie die zu Portugal gehörende Insel Madeira und die Inselgruppe der Azoren; 19 In diesen EWR-Ländern findet die SEPA-Verordnung zeitversetzt zum 1. Februar 2016 Anwendung; 20 Vergl.: Fußnote 5; 6 I Kompass 7-8 2013
Die SEPA-Überweisung Zahlungsempfängers eindeutig zu Eine wichtige Änderung gegenüber der Die SEPA-Überweisung34 ist eine Wei- identifizieren. DTA-basierten Inlandsüberweisung terentwicklung der bisherigen - seit ist die Reduzierung der verfügbaren 2003 bekannten - EU-Standardüber- Aufgrund der Vorschrift des § 675r Zeichen im Verwendungszweck. In Zu- weisung. Sie wurde am 28. Januar 2008 Abs. 1 BGB sind die beteiligten Zah- kunft stehen hier nur noch 140 Zeichen eingeführt und umfasst die europawei- lungsdienstleister berechtigt, einen zur Verfügung, anstatt der bisher mög- te Abwicklung sowohl nationaler als Zahlungsvorgang ausschließlich lichen 378.40 Für die SEPA-Überweisung auch grenzüberschreitender Zahlun- anhand der von dem Zahlungsdienst- wird ein Datenformat auf Basis des gen innerhalb der SEPA-Teilnehmerlän- nutzer angegebenen Kundenkennung ISO 20022 Standards für XML-Dateien41 der in Euro. Für die SEPA-Überweisung auszuführen. Dies bedeutet, dass ein vorgegeben. sind keine Betragsgrenzen vorgesehen. Namensabgleich seitens der empfan- Die Meldepflichten der §§ 59 ff. der genden Bank nicht mehr vorgeschrie- Verordnung zur Durchführung des ben ist und folglich unterbleibt. Außenwirtschaftsgesetzes (AWV)35 dieter gabbert bestehen allerdings weiterhin. So sind Die Überweisungsdauer beträgt seit KBS/Minijob-Zentrale Geldinstitute beispielsweise verpflich- dem 1. Januar 2012 bei belegloser Dezernat VII.1, Grundsatz Versiche- tet, eingehende oder ausgehende Auftragseinreichung maximal einen rungs-, Beitrags- und Melderecht Zahlungen, die den Betrag von 12.500 Bankarbeitstag. Bei einer beleghaft Hollestraße 7b Euro übersteigen, zu melden. Die SEPA- beauftragten Zahlung verlängert sich 45127 Essen Überweisung ist im SEPA-Regelwerk die Ausführungsfrist um einen weite- „SEPA Credit Transfer Scheme Rule- ren Bankarbeitstag. Der Überweisung Teil II erscheint in der Ausgabe book“ definiert. wird ein festes verbindliches Ausfüh- Kompass September/Oktober 2013 rungsdatum38 mitgegeben, zu welchem Statt der bislang bei nationalen das Konto des Zahlungspflichtigen Überweisungen in Deutschland belastet wird. Der Überweisungsbetrag verwendeten Kontonummer und muss dem Konto des Zahlungsemp- Bankleitzahl werden bei der SEPA- fängers ungekürzt gutgeschrieben Überweisung die IBAN36 und der werden.39 BIC37 eingesetzt, um das Konto des 21 Vergl.: Fußnote 6; 22 Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St.Pierre und Miquelon 23 Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) vom 3. April 2013, in: BGBl. I Nr. 16, Seite 610 ff.; 24 Kreditwesengesetz vom 9. September 1998, in: BGBl. I S. 2776 ff., zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Mai 2013, in: BGBl. I S. 1162 ff.; 25 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vom 25. Juni 2009, in: BGBl. I S. 1506 ff., zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2013, in: BGBl. I S. 610 ff.; 26 Unterlassungsklagengesetz vom 27. August 2002, in: BGBl. I S. 3422, 4346ff., zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2013, in: BGBl. I S. 610 ff.; 27 Bei diesen Konvertierungsdienstleistungen handelt es sich um technische Programme, die - vom Bankkunden unbemerkt - dessen Kontonummer und Bank- leitzahl technisch sicher in das neue IBAN-Format umwandeln. 28 Die BBAN (Basic Bank Account Number) ist eine Nummer eines Zahlungskontos, die ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in einem Mitglied- staat eindeutig identifiziert und die nur bei Inlandszahlungen verwendbar ist; 29 Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine internationale Nummer eines Zahlungskontos, die ein Zahlungskonto in einem Mitgliedstaat eindeu- tig identifiziert und deren Elemente durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) spezifiziert sind; 30 Verfahren zur Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (DTA-Überweisungen und DTA-Lastschriften); 31 Der BIC (Business Identifier Code) ist eine internationale Bankleitzahl, die einen Zahlungsdienstleister eindeutig identifiziert und deren Elemente durch die ISO spezifiziert sind; 32 Der ISO 20022-XML-Standard (eXtensible Markup Language) bezeichnet einen Standard für den Aufbau elektronischer Finanznachrichten nach Definition der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur physischen Darstellung von Zahlungen in der XML-Syntax gemäß den Geschäftsregeln und Durchfüh- rungsleitlinien unionsweiter Verfahren für Zahlungen im Anwendungsbereich der SEPA-Verordnung; 33 in Deutschland die DTA-Überweisung und DTA-Lastschrift; 34 Auch: „SEPA Credit Transfer“ oder „SCT“ genannt; 35 Außenwirtschaftsverordnung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1993, in: BGBl. I S. 1934, 2493 ff., zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2013 in: BAnz. AT vom 16. April 2013 V1; 36 Vergleiche die Erläuterungen unter Fußnote 29; 37 Vergleiche die Erläuterungen unter Fußnote 31; 38 Sogenannter „Due-Date“ oder nur „D“; 39 Die SEPA-Überweisung ist eine sogenannte SHARE-Zahlung, d.h. jede Seite trägt ihre Gebühren; 40 14 Zeilen mit je 27 Zeichen (= maximal 378 Stellen); 41 Vergleiche die Erläuterungen unter Fußnote 32; 7-8 2013 Kompass I 7 5-6
blickpunkt © simbos-fotolia.com monika taenzel Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union- Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung Am 1. Juli 2013 trat Kroatien seine Arbeit tatsächlich ausübt. Dieser für Flüchtlinge und Staatenlose mit der Europäischen Union (EU) bei. Grundsatz gilt unabhängig davon, gewöhnlichem Aufenthalt in Kroatien Die folgenden Ausführungen zeigen in welchem Staat der Arbeitnehmer gilt nur unter bestimmten Vorausset- - durch einen Vergleich von derzeiti- wohnt. zungen. Sie sind nur dann zur freiwil- gem Recht und dem Rechtsstand nach ligen Versicherung in der deutschen dem Beitritt –, wie sich der Beitritt Eine besondere Regelung gilt für Rentenversicherung berechtigt, wenn auf die gesetzliche Rentenversiche- einen Arbeitnehmer, der im Rahmen sie mindestens 60 Monate Beitragszei- rung auswirkt. Dabei handelt es sich seines im Vertragsstaat bestehenden ten in dieser zurückgelegt haben. Bei um einen groben Überblick über die Beschäftigungsverhältnisses vorüber- gewöhnlichem Aufenthalt in einem zu erwartenden Veränderungen, der gehend in den anderen Vertragsstaat Mitgliedstaat der Europäischen Union eine erste Orientierung ermöglicht. entsandt wird, um dort im Auftrag besteht seit dem 1. Juni 2003 (Inkraft- und für Rechnung seines Arbeitgebers treten der EGV 859/2003) für kroatische eine Arbeit auszuführen. Für ihn gelten Staatsangehörige bereits dann die Das deutsch-kroatische während der ersten 24 Kalendermona- Berechtigung zur freiwilligen Versi- Sozialversicherungsabkommen te weiterhin die Rechtsvorschriften des cherung, wenn sie einen deutschen (SVAbk) Entsendestaates. Vorbeitrag besitzen. Durchführung der Versicherung Darüber hinaus können die zuständi- Eine Beitragserstattung für kroatische Das Abkommen zwischen der Bun- gen Behörden der Vertragsstaaten im Staatsangehörige, Flüchtlinge und desrepublik Deutschland und der gegenseitigen Einvernehmen Ausnah- Staatenlose im Sinne des SVAbk ist bei Republik Kroatien vom 24. November mevereinbarungen treffen. gewöhnlichem Aufenthalt in Kroatien 1997, in Kraft seit 1. Dezember 1998, aber auch dann nicht möglich, wenn enthält neben allgemeinen Rege- die Berechtigung zur freiwilligen Versi- lungen zur Gleichbehandlung der Freiwillige Versicherung/ cherung nicht besteht (Ausschluss im Staatsangehörigen und zur Gleich- Beitragserstattung Schlussprotokoll). stellung der Hoheitsgebiete spezielle Im Hinblick auf die freiwillige Versi- Koordinierungsregelungen versiche- cherung finden sich im Schlusspro- rungs- und rentenrechtlicher Art. Ob tokoll des SVAbk einschränkende Gebietsgleichstellung für einen Arbeitnehmer die kroatischen Regelungen. Die Gleichbehandlung Eine Rente wegen verminderter oder die deutschen Rechtsvorschrif- für kroatische Staatsangehörige mit Erwerbsfähigkeit wird nach Kroatien ten über soziale Sicherheit gelten, ist gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb nur erbracht, wenn der Anspruch un- abhängig davon, an welchem Ort er der Bundesrepublik Deutschland sowie abhängig von der jeweiligen Arbeits- 8 I Kompass 7-8 2013
marktlage besteht. Das SVAbk enthält sich jedoch darauf verständigt, einen aber beantragen, die Feststellung der in seinem Schlussprotokoll eine sich aus dem deutsch-jugoslawischen Altersrente nach den Rechtsvorschrif- entsprechende Ausschlussvorschrift. SVAbk ergebenden Vertrauensschutz ten des anderen Vertragsstaates auf- Infolgedessen ist bei gewöhnlichem zu gewährleisten. Daraus ergibt sich zuschieben. Dabei ist es unerheblich, Aufenthalt in Kroatien stets § 112 Satz 1 eine multilaterale Zusammenrech- ob er auf die im anderen Vertragsstaat SGB VI zu beachten, wonach ein An- nung von sämtlichen kroatischen und zurückgelegten Versicherungszeiten spruch auf Rente wegen verminderter deutschen sowie vor dem 1. Dezember ausdrücklich hingewiesen hat. Es Erwerbsfähigkeit im Ausland nur dann 1998 zurückgelegten Versicherungszei- genügt, dass sich aus den Versiche- besteht, wenn er ausschließlich auf ten, die nach den Rechtsvorschriften rungsunterlagen oder aus sonstigen dem Gesundheitszustand beruht. Bosnien-Herzegowinas, des Kosovos, Unterlagen oder Angaben Hinweise auf Mazedoniens, Montenegros, Serbiens solche Zeiten ergeben. Obwohl grundsätzlich eine Gebiets- oder Sloweniens anzurechnen sind, gleichstellung besteht, ist nicht stets und zwar sowohl die volle Inlandsrente nach Kroatien für die Wartezeit als auch Zahlung von Leistungen zahlbar. Dies verhindert die Einschrän- in den Fällen, in denen die Erfüllung Aufgrund der Verwaltungsvereinba- kung im Schlussprotokoll, wonach deutscher Anspruchsvoraussetzun- rung zum SVAbk zahlt der kroatische Rechtsvorschriften über Geldleistun- gen von der Zurücklegung bestimm- Träger seine Renten an Berechtigte mit gen aus Versicherungszeiten, die nicht ter Versicherungszeiten abhängig Wohnsitz in Deutschland grundsätz- im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik ist, insbesondere die Erfüllung der lich unmittelbar aus. Dies gilt jedoch Deutschland zurückgelegt sind, von besonderen versicherungsrechtli- nicht, wenn die Berechtigten dem der Gebietsgleichstellung unberührt chen Voraussetzungen. Personenkreis des FRG angehören und bleiben. Daher ist die Rente aus die deutschen Träger die Auszahlung Beitragszeiten nach dem Fremdrenten- In der knappschaftlichen Rentenver- der kroatischen Rente beantragen. In gesetz (FRG) und aus Reichsgebiets- sicherung können kroatische Zeiten diesen Fällen zahlt ausschließlich der Beitragszeiten außerhalb der Bundes- nicht berücksichtigt werden, da das kroatische Träger seine Renten über republik nur im Rahmen von § 272 Abkommen keine entsprechende den jeweils zuständigen deutschen SGB VI nach Kroatien zu zahlen. FRG- Zuordnungsvorschrift enthält. Das hat Versicherungsträger aus. Beschäftigungszeiten sind generell zur Folge, dass die Wartezeit für eine nicht nach Kroatien zahlbar. knappschaftliche Sonderleistung unter Berücksichtigung von kroatischen Anwendung der Verordnungen Zeiten im Bergbau nicht erfüllt werden (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Zusammenrechnung der Versi- kann. Nr. 987/2009 (EGV’en) cherungszeiten und Rentenbe- Die Rentenberechnung erfolgt allein Seit dem 1. Juli 2013 gilt in Kroatien rechnung nach den innerstaatlichen Vorschrif- nunmehr das Gemeinschaftsrecht. Für Rentenrechtlich ist das SVAbk ein ten, sodass die ausländischen Zeiten den Bereich der Rentenversicherung sogenanntes Leistungsexportabkom- auf die Rentenhöhe grundsätzlich bedeutet das in erster Linie die Anwen- men. Das bedeutet, dass jeder Staat keinen Einfluss haben. dung der beiden EG-Verordnungen. grundsätzlich entsprechend den in seinem Land zurückgelegten Versiche- Das SVAbk enthält keine sogenannte Sie treten grundsätzlich an die Stelle rungszeiten zur Leistung verpflichtet Kleinstzeitenregelung. Ein deutscher des derzeit geltenden SVAbk und haben ist. Im Regelfall hat ein Berechtigter Rentenanspruch kann somit be- als überstaatliches Recht Vorrang. Aller- daher in beiden Vertragsstaaten ein reits aufgrund eines anrechenbaren dings gilt das nicht uneingeschränkt. Rentenverfahren zu durchlaufen, um deutschen Beitrags bestehen, wenn Da das deutsch-kroatische SVAbk nicht für die in jedem Land zurückgelegten die Anspruchsvoraussetzungen durch gekündigt wurde, besteht es weiterhin Versicherungszeiten eine Teilrente zu Zusammenrechnung mit kroatischen parallel zum Gemeinschaftsrecht, und erhalten. Versicherungszeiten erfüllt sind. zwar aufgrund seines uneingeschränkten Bei der Prüfung des Rentenanspruchs persönlichen Geltungsbereichs über sind dabei jeweils die in beiden Ver- Antragstellung den 30. Juni 2013 hinaus weiterhin tragsstaaten zurückgelegten Versiche- Ein Antrag auf eine Leistung nach den für Personen, die nicht von Art. 2 EGV rungszeiten zusammenzurechnen. Rechtsvorschriften eines Vertrags- 883/2004 erfasst werden (im Regel- staates (zum Beispiel ein Rentenan- fall Drittstaatsangehörige, die sich Das SVAbk enthält für Deutschland ein trag) gilt gleichzeitig als Antrag auf außerhalb der EU aufhalten). Durch ausdrückliches Verbot der multilatera- eine entsprechende Leistung nach die am 1. Januar 2011 in Kraft getre- len Anwendung des Abkommens. Die den Rechtsvorschriften des anderen tene Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 deutschen Verbindungsstellen haben Vertragsstaates. Der Antragsteller kann zur Ausdehnung der Bestimmungen 7-8 2013 Kompass I 9
blickpunkt der EGV’en auf Staatsangehörige aus Durchführungsbestimmungen sind in zu behandeln. Folglich können bei Drittländern finden die EGV’en auch der EGV 987/2009 festgelegt. Diese Re- einem gewöhnlichen Aufenthalt in den Anwendung auf bestimmte Dritt- geln werden auch im Beschluss A2 der Mitgliedstaaten für die vom Gemein- staatsangehörige, die sich recht- Verwaltungskommission vom 12. Juni schaftsrecht erfassten Personen die mäßig in einem EU-Mitgliedstaat 2009 für die Koordinierung der Syste- Regelungen der §§ 110 ff. SGB VI nicht aufhalten. me der sozialen Sicherheit ausgelegt. angewandt werden. Ihre Rente ist wie für kroatische Staatsangehörige und bei einem Aufenthalt in Deutschland deren Hinterbliebene. Aufgrund des festzustellen beziehungsweise zu Urteils des Europäischen Gerichts- Freiwillige Versicherung/ zahlen. Durch die Aufhebung dieser hofs (EuGH) vom 7. Februar 1991 in Beitragserstattung Wohnortklauseln gelten somit weder Sachen Rönfeldt (C-227/89) darf der Eine bedeutsame Veränderung betrifft die Einschränkungen hinsichtlich der Grundsatz, dass die EGV’en an die den Zugang zur freiwilligen Versiche- Zahlung (§§ 113, 114 und 272 SGB VI) Stelle des SVAbk treten, nicht zur rung, der durch die Anwendung der noch jene für Renten wegen vermin- Folge haben, dass Arbeitnehmer, die EGV’en erheblich erleichtert wird. Mit derter Erwerbsfähigkeit (§§ 112, 270 b, von ihrem Recht auf Freizügigkeit dem Beginn der Anwendung der Ver- 317 Abs. 3 und 4 SGB VI). Im Vergleich Gebrauch gemacht haben, Vergünsti- ordnung im Verhältnis zu Kroatien sind zu dem SVAbk ist ein Anspruch auf gungen der sozialen Sicherheit ver- die kroatischen Staatsangehörigen, Rente wegen verminderter Erwerbsfä- lieren. Dies gilt allerdings nur dann, unabhängig vom Wohnsitz und anders higkeit bei Wohnsitz in einem anderen wenn ein Rentenanspruch nach als bisher, bereits dann zur freiwil- Mitgliedstaat auch dann gegeben, den EGV’en nicht besteht und der ligen Versicherung in Deutschland wenn er nicht ausschließlich auf dem Versicherte bis zum Beitritt Kroatiens berechtigt, wenn sie zu irgendeinem Gesundheitszustand beruht. zur EU Versicherungszeiten in beiden Zeitpunkt der Deutschen Rentenver- Vertragsstaaten zurückgelegt hat. sicherung zugehörten. Flüchtlinge im Renten aus reichsdeutschen Zeiten Sinne des Genfer Abkommens vom 28. außerhalb der Bundesrepublik Juli 1951 und die Staatenlosen im Sinne Deutschland und aus FRG-Zeiten sind Durchführung der Versicherung des New Yorker Abkommens vom 28. auch bei einem Aufenthalt in einem Personen, für die die EGV’en gelten, September 1954 sind nur dann zur frei- anderen EGV-Anwenderstaat zu leisten unterliegen den Rechtsvorschriften willigen Versicherung berechtigt, wenn (eine Ausschlussvorschrift wurde nicht nur eines Mitgliedstaats. Bei Arbeit- der Wohnort oder gewöhnliche Aufent- in die EGV 883/2004 aufgenommen). nehmern und Selbstständigen gelten halt in einem EGV-Anwenderstaat liegt. in der Regel die Rechtsvorschriften Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohn- des Mitgliedstaats, in dem sie ihre sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt Zusammenrechnung der Versi- Beschäftigung/Tätigkeit ausüben. außerhalb der EGV-Anwenderstaaten cherungszeiten und Rentenbe- Personen, die vorübergehend be- fallen nicht unter den persönlichen rechnung stimmte Geldleistungen aufgrund ihrer Geltungsbereich der EGV’en und sind Bei der Prüfung eines Rentenanspruchs abhängigen oder einer selbstständigen deshalb nicht zur freiwilligen Versiche- werden die Versicherungszeiten nicht Beschäftigung beziehen, unterliegen rung in der Deutschen Rentenversiche- mehr nur bilateral, sondern multila- ebenfalls den Rechtsvorschriften des rung berechtigt. teral zusammengerechnet. Das führt Mitgliedstaats ihrer beruflichen Tätig- dazu, dass ein Rentenanspruch zu keit. Für alle anderen Personen gelten Eine Beitragserstattung ist nur dann bejahen ist, wenn Wartezeiten oder die Rechtsvorschriften des Wohnmit- zulässig, wenn das Recht zur freiwil- besondere versicherungsrechtliche gliedstaats. In einigen sehr speziellen ligen Versicherung nicht besteht. Da Voraussetzungen durch die Zusam- Fällen können jedoch andere Kriterien kroatische Staatsangehörige mit ei- menrechnung aller in den EU-/EWR- als der Ort der tatsächlichen Tätigkeit nem Vorbeitrag zur Deutschen Renten- Staaten sowie der Schweiz berücksich- gerechtfertigt sein. Zu diesen Fällen versicherung weltweit zur freiwilligen tigungsfähigen Zeiten erfüllt sind. gehören die zeitlich begrenzte Entsen- Versicherung berechtigt sind, besteht Zu beachten ist, dass bei Anwendung dung von Arbeitnehmern (24 Monate) das Recht auf Beitragserstattung nicht. der EGV’en der sich aus dem deutsch- in einen anderen Mitgliedstaat, die jugoslawischen SVAbk ergebende Tätigkeit einer Person in zwei oder Vertrauensschutz nicht zum Tragen mehr Mitgliedstaaten und bestimm- Gebietsgleichstellung kommt. Somit erfolgt keine weitere te Kategorien von Arbeitnehmern, Die Regelungen der EGV 883/2004 sind Zusammenrechnung mit den Versiche- wie zum Beispiel Beamte. Die Regeln stets vorrangig zu beachten. Da die rungszeiten in Bosnien-Herzegowina, zur Bestimmung des Mitgliedstaats, EGV 883/2004 die Wohnortklauseln dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro dessen Rechtsvorschriften anzuwen- aufhebt, ist der Wohnort in einem oder Serbien. Auch können Renten den sind, werden in der EGV 883/2004 anderen Mitgliedstaat im Ergebnis wie wegen Erwerbsminderung erbracht aufgeführt, und die entsprechenden ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland werden, die nicht allein aus medizini- 10 I Kompass 7-8 2013
schen Gründen (sogenannte Arbeits- Darüber hinaus werden nun Fälle mit gliedstaatlicher Versicherungszeiten marktrenten) gewährt sind. Versicherungszeiten in sehr geringem als Antragsdatum. Umfang anders behandelt. Während Für die Sonderleistungen der knapp- das SVAbk die Zahlung von Kleinst schaftlichen Rentenversicherung renten ermöglicht, verneint die EGV Zahlung von Leistungen (Rente für Bergleute nach § 45 Absatz 1 eine Leistungsverpflichtung des Trä- Die EGV’en enthalten keine Eintragun- und 3 SGB VI, Knappschaftsausgleichs- gers eines Mitgliedstaates aus weniger gen über die unmittelbaren Zahlun- leistung nach § 239 SGB VI, Altersrente als zwölf Monaten Versicherungszeit, gen. Die kroatischen und deutschen für langjährig unter Tage beschäftigte wenn der Anspruch auf einer Zusam- Verbindungsstellen haben sich darauf Bergleute nach § 40 SGB VI) können menrechnung mitgliedstaatlicher verständigt, das bisherige Verfahren jedoch nur die Versicherungszeiten Zeiten basiert. Die Zeiten sind dann in beizubehalten. in einem anderen EU-/EWR-Staat der Rente eines anderen Mitgliedstaa- (einschließlich der Schweiz) berück- tes abzugelten. Diese Regelung wird sichtigt werden, die in einem Son- künftig zu beachten sein. Fazit dersystem für Bergleute, oder, sofern Wie sich gezeigt hat, wird der Beitritt ein Sondersystem für Bergleute nicht Es stellt sich also die Frage, was mit Kroatiens zur EU in vielfacher Hin- besteht, in einem entsprechenden Be- laufenden Kleinstrenten zu geschehen sicht Veränderungen mit sich bringen. ruf zurückgelegt worden sind. Bei der hat. Dabei ist auf Sinn und Zweck der Niemand wird in seinen Rechten ein- zusätzlichen Voraussetzung der Ver- europäischen Regelung abzustellen. geschränkt, es können sich vielmehr richtung von ständigen Arbeiten unter Ziel der EGV 883/2004 ist es, den Staat Vergünstigungen im Rahmen der Tage werden diese Zeiten ebenfalls mit den geringen Versicherungszeiten EGV’en ergeben: berücksichtigt, sofern während dieser von Verwaltungsaufgaben zu entlasten Für die Berechtigung zur freiwilligen Zeiten auch entsprechende Tätigkei- und nicht einen anderen Mitgliedstaat Versicherung reicht ein deutscher ten in den anderen EU-/EWR-Staaten zu einer Leistung zu verpflichten. Die Beitrag aus. (einschließlich der Schweiz) verrichtet Vorschrift ist deshalb nicht geeignet, Die Rente wegen verminderter worden sind. bestehende Rentenansprüche zu Erwerbsfähigkeit wird in alle EU-/ vernichten. Eine bereits aus weniger EWR-Staaten und die Schweiz auch Vorteile bietet das EU-Recht auch bei als zwölf Monaten festgestellte Rente dann erbracht, wenn der Anspruch der Rentenberechnung. Nach dem sollte über das Beitrittsdatum hinaus nur aufgrund der Arbeitsmarktlage deutsch-kroatischen SVAbk gibt es weitergezahlt werden. besteht. keine Rentenberechnung unter Be- Die Rente aus Zeiten nach dem FRG rücksichtigung ausländischer Zeiten. und aus Reichsgebiets-Beitragszei- Nach der EGV 883/2004 ist neben der Antragstellung ten wird auch in die EU-/EWR-Staa- autonomen (innerstaatlichen) Leistung Wird ein Rentenantrag in einem ten beziehungsweise die Schweiz auch eine anteilige (zwischenstaatli- Mitgliedstaat gestellt, löst er auch gezahlt. che) Rente zu berechnen und die hö- in allen anderen Mitgliedstaaten, Ansprüche auf knappschaftliche here Leistung zu zahlen. Dabei wirken in denen Berechtigte Versiche- Sonderleistungen können aufgrund sich ausländische Zeiten dahingehend rungs- beziehungsweise Wohnzeiten der Zuordnung kroatischer Versiche- aus, dass sie Lücken im deutschen Ver- zurückgelegt haben, die Feststellungs- rungszeiten im Bergbau zur knapp- sicherungsverlauf schließen. Das kann verfahren aus (Antrags-Gleichstellung). schaftlichen Rentenversicherung über die Gesamtleistungsbewertung Der Zeitpunkt der Rentenantrag- entstehen. die Höhe der deutschen Rente positiv stellung (Antragsdatum), ist für alle Durch die Berechnung der Rente beeinflussen. Eine spürbare Verbesse- beteiligten Träger verbindlich und nach den Grundsätzen des Gemein- rung der deutschen Leistung ist davon bewirkt, dass Verspätungsfolgen schaftsrechts können bei Bestands- allerdings nur dann zu erwarten, wenn nicht eintreten können. Ein Antrag ist renten höhere Rentenzahlbeträge der Versicherungsverlauf erhebliche im Gegensatz zum SVAbk nur dann entstehen. Lücken aufweist. Rentner, die zum gleichgestellt, wenn der Antragsteller Stichtag eine Rente auf der Grundlage auch Zeiten der Beschäftigung oder des SVAbk beziehen, können eine Neu- des Wohnens in diesem Mitglied- feststellung ihrer Rente beantragen. staat angegeben hat. Lässt er die Monika Taenzel Wird dieser Antrag in der Zeit vom Frage im nationalen Rentenantrags- KBS/Dezernat II.3, 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015 gestellt und vordruck nach mitgliedstaatlichen Grundsatz Rente zwischenstaatlich erhöht sich die Rente durch das EU- Versicherungszeiten unbeantwortet, Pieperstr. 14-28 Recht, wird die höhere Rente rückwir- so gilt erst der Zeitpunkt der Vervoll- 44789 Bochum kend ab 1. Juli 2013 gezahlt. ständigung des Antrages oder die nachträgliche Geltendmachung mit- 7-8 2013 Kompass I 11
blickpunkt v. l. Axel Schäfer/MdB, Karl Schiewerling/MdB, Erster Direktor Dr. Georg Greve, Bettina am Orde, Direktorin der KBS, Peter Grothues, Mitglied der G eschäftsführung, J ohannes Vogel/MdB „Minijob-Zentrale steht für Erfolg, Effizienz und K undenfreundlichkeit“ Auf zehn Jahre erfolgreiche Eine positive Bilanz zur Neuregelung Der Parlamentarische Staatssekretär Arbeit blickt die Minijob-Zentrale der geringfügigen Beschäftigung im Bundesarbeitsministerium, Dr. Ralf der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland zogen Vertreter von Brauksiepe (CDU), verwies auf die Knappschaft-Bahn-See (KBS) in diesem CDU, SPD und FDP zum zehnjährigen Fakten bei der arbeitsmarktpolitischen Jahr zurück. Den runden Geburtstag Bestehen. Der arbeitsmarktpolitische Entwicklung in Deutschland: Wäh- feierte sie mit einem Tag der offenen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Karl rend die sozialversicherungspflichtige Tür, bei dem Hausführungen, eine Schiewerling, sagte auf der Jubiläums- Beschäftigung in Deutschland in den Podiumsdiskussion, Kabarett und veranstaltung in Essen: „Eine Menge vergangenen zehn Jahren um mehr als Musik auf dem Programm standen. Leute profitieren von den Minijobs: zehn Prozent gestiegen sei, sei der An- beispielsweise Schüler, Studenten stieg der Zahl der Minijobber bei unter Die Minijob-Zentrale ist seit 2003 die und Rentner, die eine vorübergehende einem Prozent geblieben. Er dankte der zentrale Behörde für die Abwicklung Beschäftigung für einen Zuverdienst Minijob-Zentrale für zehn Jahre gute des Melde- und Beitragswesens rund suchen.“ Für viele Branchen seien die Arbeit: „Die Minijob-Zentrale steht für um die geringfügigen Beschäftigun- Minijobs zu einem unverzichtbaren, Erfolg, Effizienz und Kundenfreund- gen. Mit rund 1.700 Mitarbeitern in weil flexiblen Arbeitsmarktinstrument lichkeit“, so Brauksiepe. Essen, Gelsenkirchen und Cottbus und geworden. mehr als 55 Milliarden eingezogenen Vertreter aller Fraktionen waren Sozialversicherungsbeiträgen und Der arbeitsmarktpolitische Sprecher sich darin einig, dass die Rechte von Steuern in den vergangenen zehn Jah- der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, Minijobbern gestärkt werden müs- ren ist sie die größte Einzugsstelle in wies darauf hin, dass drei Viertel der sten. Minijobber hätten die gleichen Deutschland – und eine der effiziente- Minijobber, die eine geringfügige Arbeitsrechte wie andere Arbeitnehmer sten Verwaltungen überhaupt. Hierauf Beschäftigung ausüben, keine andere auch. Arbeitgeber, die Minijobbern wies Peter Grothues, Mitglied der Beschäftigung wollen. 30 Prozent der ihre Rechte vorenthielten, müssten Geschäftsführung der KBS, gleich zu Minijobber wechselten aus ihrem Mini- notfalls auch bestraft werden, sagte Beginn einer Feierstunde in Essen hin. job in eine sozialversicherungspflichti- Karl Schiewerling. Axel Schäfer forderte ge Beschäftigung. eine bessere Vereinbarkeit von Familie Derzeit gibt es rund 6,8 Millionen und Beruf, damit Frauen, die die Minijobber im gewerblichen Bereich Der Bochumer SPD-Bundestagsabge- Mehrzahl der Minijobber ausmachen, und rund 250.000 Minijobber in Pri- ordnete Axel Schäfer plädierte für eine größere Chancen auf eine reguläre vathaushalten. Die Minijob-Zentrale differenzierte Betrachtungsweise der Beschäftigung bekämen. betreut rund zwei Millionen Arbeitge- Minijob-Regelungen: „Mit Dogmen ber. Jährlich bearbeitet sie insgesamt kommen wir nicht weiter.“ Der For- 3,5 Millionen digitalisierte Dokumente, derung, den Minijob-Verdienst vom beantwortet rund 120.000 E-Mails und ersten Euro an sozialversicherungs- claudia müller versendet 200.000 Broschüren. Das pflichtig zu machen, erteilte er eine KBS/Referat 0.5 Service-Center in Cottbus hat in zehn Absage. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jahren 2,3 Millionen Anrufe entgegen Marketing genommen, von denen rund 90 Pro- zent erledigt werden konnten. 12 I Kompass 7-8 2013
focus knappschaft-bahn-see thorsten vennebusch Minijobs in Zahlen Von insgesamt 7,067 Mio. Minijobbern sind rund 1,4 Mio. Altersrentner zuzüglich Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente, rund 1,1 Mio. Schüler/Studenten und rund 2,7 Mio. Minijobber im Nebenjob. Gewerbliche Minijobber in Minijobber Privathaushalten Summe Anzahl 6,818 Mio. 0,249 Mio. 7,067 Mio. davon 65 Jahre und älter 0,782 Mio. 0,029 Mio. 0,811 Mio. 60 Jahre bis 65 Jahre 0,556 Mio. 0,029 Mio. 0,585 Mio. unter 60 Jahre mit einer Rente wegen Erwerbs- (Daten liegen nicht vor) minderung unter 20 Jahre 0,462 Mio. 0,002 Mio. 0,464 Mio. 20 Jahre bis 25 Jahre 0,677 Mio. 0,005 Mio. 0,682 Mio. Minijobber im Nebenjob 2,667 Mio. Verbleibende Summe von Minijobbern, die dem ersten Arbeitsmarkt potentiell zur Verfügung steht 1,858 Mio. Quellen: Minijob-Zentrale, Bundesanstalt für Arbeit (BA), Stand: Dezember 2012 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist von Dezember 2004 bis Dezember 2012 um 2,767 Mio., die Anzahl der Minijobber um 0,126 Mio. gestiegen. Der Anstieg bei den Minijobs ergibt sich ausschließlich aus dem Anwachsen der Minijobs in Privathaushalten. Jahresvergleich Differenz Dez. 2004 Dez. 2012 absolut prozentual Sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte 26,382 Mio. 29,149 Mio. +2,767 Mio. +10,5% Minijobber insgesamt 6,941 Mio. 7,067 Mio. +0,126 Mio. +1,8% davon im gewerbl. Bereich 6,838 Mio. 6,818 Mio. -0,020 Mio. -0,3% in Privathaushalten 0,103 Mio. 0,249 Mio. +0,146 Mio. +141,7% (Quellen: Minijob-Zentrale, BA) Minijobs sind eine Brücke in den Arbeitsmarkt. Rund ein Viertel aller Minijobber ist an der Aufnahme einer nicht g eringfügigen Beschäftigung interessiert. Rund ein Drittel aller Minijobber nimmt nach Beendigung des Minijobs eine sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung auf; davon 40 Prozent bei demselben Arbeitgeber (Quelle: Minijob-Zentrale). 7-8 2013 Kompass I 13
focus knappschaft-bahn-see Ein großer Teil der Minijobs eignet sich nicht für eine Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gung. 1,4 Mio. der 1,8 Mio. Minijob-Arbeitgeber beschäftigten maximal drei Minijobber. Eigenarten der Beschäftigung lassen eine Umwandlung in der Regel nicht zu, zum Beispiel bei Zeitungsboten oder im Gastgewerbe (Quelle: Minijob-Zentrale). Das Verhältnis von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu Minijobs hat sich im Handel und im Gastgewerbe von Dezember 2004 – Dezember 2012 kaum geändert und ist leicht rückläufig. Jahresvergleich Dez. 2004 Dez. 2012 Handel 1 : 0,36 1 : 0,31 Gastgewerbe 1 : 0,96 1 : 0,90 (Quelle: Minijob-Zentrale) Rund 90 Prozent der Minijobber haben eine monatliche Arbeitszeit von maximal 50 Stunden. Jahresvergleich Frauen Männer mehr als 50 Stunden 10,3 % 8,8 % (Quelle: RWI, 2013) Die gewerblichen Arbeitgeber zahlen bei einem Minijob deutlich höhere Beiträge zur Sozialversicherung als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sv-pflichtige Minijob Beschäftigung Krankenversicherung 13 % 7,3 % Rentenversicherung 15 % 9,45 % Arbeitslosenversicherung - 1,5 % Pflegeversicherung - 1,025 % Summe 28 % 19,275 (jeweils zzgl. identischer Beiträge zur Unfallversicherung und Umlagen) Rund 34,6 Prozent der Minijobber verdienen monatlich zwischen 350 – 400 Euro. Durchschnittsentgelte (2011) alte Bundesländer 268,94 € (183,53 € in Privathaushalten) neue Bundesländer 220,25 € (135,72 € in Privathaushalten) (Quelle: Minijob-Zentrale) Der durchschnittliche Nettostundenverdienst im Minijob mit 8,00 Euro liegt deutlich über der Niedriglohngrenze von 7,12 Euro. Dreiviertel aller Minijobs liegen mit dem Nettoverdienst über der Niedriglohngrenze (Quelle: Statistisches Bundesamt). 14 I Kompass 7-8 2013
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