SEPA - Zahlverfahren das neue - kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu ...

Die Seite wird erstellt Karin Rauch
 
WEITER LESEN
SEPA - Zahlverfahren das neue - kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu ...
123. Jahrgang · Juli I August 2013

     SEPA -
       das neue
      Zahlverfahren
kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung
10 jahre minijob-zentrale
bsg-rechtsprechung zu erwerbsminderungsrenten
SEPA - Zahlverfahren das neue - kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu ...
blickpunkt
             SEPA - der neue einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum
          3 in Deutschland und Europa/Teil I
             Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union-
          8 Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung
             „Minijob-Zentrale steht für Erfolg, Effizienz und
       12 ­Kundenfreundlichkeit“

                                    focus knappschaft-bahn-see
                                      13 Minijobs in Zahlen
                                          Erwerbsminderungsrenten –
                                          Summierungsrechtsprechung durch das Bundessozialgericht
                                      17 ­bestätigt
                                      20 Umstellung der Rentenzahlungen auf IBAN und BIC

     berichte und informationen
             Widerspruchsstelle
       16 der Deutschen Rentenversicherung ­Knappschaft-Bahn-See
       16 Rezensionen
             42. Nachtrag zur Satzung
       20 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
           43. Nachtrag zur Satzung
           der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See -
       22 ­betreffend die Anlage 7 -
       30 Personalnachrichten

     Titelbild:
     Neuer europäischer Standard "SEPA"
     (Single Euro Payments Area) im
     Euro-­Zahlungsverkehrsraum.

     © beugdesign-fotolia.com

     Amtliches Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

2 I Kompass 7-8 2013
SEPA - Zahlverfahren das neue - kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu ...
blickpunkt
© markus_marb-fotolia.com
© beugdesign-fotolia.com

                            dieter gabbert
                            SEPA - der neue einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum in
                            Deutschland und Europa/Teil I

                                           Bereits am 31. März 2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des
                                   ­Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen
                                                                                                                                     1
                                    für ­Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 - im
                                  ­Folgenden „SEPA-Verordnung“ - in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die Harmonisierung sowohl
                                   des nationalen als auch des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Aus diesem Grund werden die
                                   beiden nationalen Zahlverfahren, das Überweisungs- und das Lastschriftverfahren, im Europäischen
                                   Wirtschaftsraum zum 31. Januar 2014 abgeschafft. Ab dem 1. Februar 2014 gibt es europaweit nur noch ein
                                   einheitliches Zahlungsverfahren: die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift.

                                  Einleitung                                  te Verfahren zur Verfügung. Damit            Ursprung und Zielsetzung des
                                  Die Abkürzung SEPA steht für                ­können sie - unabhängig von ihrem           einheitlichen Euro-Zahlungs­
                                  ­„Single Euro Payments Area“ und             Wohn- oder Aufenthaltsort innerhalb         verkehrsraums
                                   beschreibt damit den einheitlichen          Europas - Euro-Transaktionen2 durch-        Die Idee, einen einheitlichen Euro-­
                                   Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem           führen. Bei diesen Euro-Transaktionen       Zahlungsverkehrsraum zu errichten,
                                   alle Euro-Zahlungen wie inländische         wird nicht mehr zwischen dem natio-         reicht bis in das Ende der 1990er Jahre
                                   Zahlungen behandelt werden sollen.          nalen und dem grenzüberschreiten-           zurück. Zunächst ist die Richtlinie
                                   Mit dem Euro-Bargeld besteht bereits        den Zahlungsverkehr ­unterschieden.         97/5/EG des Europäischen Parlaments
                                   seit über zehn Jahren eine gemeinsame       ­Zudem gelten dieselben grundle-            und des Rates vom 27. Januar 1997 über
                                   Währung und damit ein einheitliches          genden Bedingungen, Rechte und             grenzüberschreitende Überweisun-
                                   Zahlungsmittel in Europa. Der bishe-         Pflichten. Dies führt letztlich zu einer   gen3 - die sogenannte Überweisungs-
                                   rige unbare europäische Zahlungsver-         vollständigen Integration der nationa-     richtlinie - durch den europäischen
                                   kehr erfolgt jedoch in weiten Teilen         len Zahlungsverkehrsmärkte in einen        ­Gesetzgeber erlassen worden, um
                                   uneinheitlich. Jeder einzelne Mitglieds-     einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-        mehr Transparenz über die Entgelte
                                   staat verfügt über eigene technische         raum.                                       und die jeweiligen Abwicklungskondi-
                                   Standards, beispielsweise in Bezug auf                                                   tionen zu schaffen.
                                   die Systematik der Kontonummern, die       Zu Gunsten dieses einheitlichen euro-
                                   Verwendung unterschiedlicher Daten-        päischen Binnenmarktes im unbaren            Am 19. Dezember 2001 erließen das
                                   und Dateiformate für den Zahlungs-         Zahlungsverkehr wird die Abschottung         Europäische Parlament und der Rat die
                                   austausch oder die Ausgestaltung der       der bisherigen nationalen Märkte             Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über
                                   jeweiligen Zahlverfahren.                  aufgehoben, um damit einen europa-           grenzüberschreitende Zahlungen in
                                                                              weiten Wettbewerb zu ermöglichen             Euro.4 Die sogenannte Preisverordnung
                                  Mit der Einführung der SEPA stehen          und um künftig Euro-Transaktionen            verfolgte das Ziel, ein reibungsloses
                                  den Bürgern, den Unternehmen und            einfach, effizient und sicher abwickeln      Funktionieren des Binnenmarktes
                                  allen sonstigen Wirtschaftsakteuren         zu können.                                   zu ermöglichen und den grenzüber-
                                  künftig einheitliche standardisier-                                                      schreitenden Handel innerhalb der

                                                                                                                                              7-8 2013 Kompass I 3
SEPA - Zahlverfahren das neue - kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu ...
blickpunkt

                          Gemeinschaft zu vereinfachen. Sie           Regelwerke erstellt, um die SEPA-          bringen. Daher hat die europäische
                          legte daher verbindlich fest, dass für      Zahlungsinstrumente, also die SEPA-        Kommission die oben genannte
                          grenzüberschreitende Euro-Zahlungen         Überweisung, die SEPA-Lastschrift          SEPA-Verordnung,13 die europaweit die
                          innerhalb der Europäischen Union            und die SEPA-Kartenzahlung sowie die       Nutzung der SEPA-Instrumente sowie
                          und für Inlandszahlungen die gleichen       entsprechenden Standards zu definie-       die Abschaltung der lokalen Verfahren
                          Bankgebühren erhoben werden, wie            ren und auf dem europäischen Markt         ab dem 1. Februar 2014 vorschreibt,
                          für entsprechende Euro-Zahlungen            einzuführen. Die SEPA-Regelwerke sind      erlassen.
                          innerhalb eines Mitgliedstaats. Die         die verschiedenen SEPA-Rulebooks und
                          Preisverordnung ist durch die am            die jeweiligen SEPA-Implementation         Die SEPA-Verordnung legt Vorschriften
                          16. September 2009 erlassene Verord-        Guidelines.8                               für die technischen Anforderungen
                          nung (EG) Nr. 924/2009 über grenz-                                                     und die Datenelemente für auf Euro
                          überschreitende Zahlungen in der            Die SEPA-Überweisung9 ist am               lautende Überweisungen und Last-
                          Gemeinschaft und zur Aufhebung der          28. Januar 2008 eingeführt worden. Für     schriften innerhalb der Europäischen
                          Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 für die       Lastschrifteinzüge werden seit dem         Union fest. Sie findet Anwendung,
                          Abwicklung von grenzüberschreiten-          1. November 2009 zwei SEPA-Last-           wenn entweder der Zahlungsdienst­
                          den Euro-Zahlungen des Europäischen         schriftverfahren angeboten. Es gibt        leister14 des ­Zahlers15 und der Zahlungs-
                          Parlaments und des Rates überarbeitet       eine Standard- bzw. Basisvariante,         dienstleister des Zahlungsempfängers16
                          worden.5                                    die alle Kunden nutzen können, das         oder der einzige am Zahlungsvorgang17
                                                                      sogenannte SEPA-Basis-Lastschriftver-      beteiligte Zahlungsdienstleister auf
                          Es folgte im Jahr 2007 die Richt­           fahren.10 Das SEPA-Basis-Lastschrift-      dem Gebiet der Europäischen Union
                          linie 2007/64/EG des Europäischen            verfahren enthält zahlreiche aus dem      ansässig ist.
                          ­Parlaments und des Rates vom                deutschen Einzugsermächtigungsver-
                           13. November 2007 über Zahlungs­            fahren bekannte Elemente und ist mit      Die SEPA-Verordnung regelt, welche
                           dienste im Binnenmarkt, zur Änderung        diesem im Wesentlichen vergleichbar.      Zahlungsvorgänge nicht in deren
                           der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG,        Mit der SEPA-Firmen-Lastschrift11 wird    Geltungsbereich fallen. Hierzu zählen
                           2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur        für Nicht-Verbraucher optional eine        beispielsweise:
                           Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG.6 Mit     weitere Variante angeboten, die jedoch       Zahlungsvorgänge, die Zahlungs-
                          der sogenannten Zahlungsverkehrs-           ausschließlich für Lastschriftzahlun-        dienstleister intern und untereinan-
                          dienstleisterrichtlinie wurden europa-      gen ohne Rückerstattungsrecht ge-            der, auch durch ihre Agenten oder
                          weit einheitliche aufsichtsrechtliche       nutzt werden kann. Das SEPA-­Firmen-         Zweigniederlassungen, auf eigene
                          und zivilrechtliche Bestimmungen für        Lastschriftverfahren berücksichtigt          Rechnung ausführen.
                          den Zahlungsverkehr geschaffen. Das         spezielle Bedürfnisse von Unter-             Zahlungsvorgänge, die über Groß-
                          neue Recht der Zahlungsdienste              nehmen und gleicht dem heutigen              betragszahlungssysteme verarbeitet
                          ist in Deutschland seit dem                 ­Abbuchungsauftragsverfahren.                und abgewickelt werden.
                          1. November 2009 in Kraft. Hierdurch                                                     Zahlungen mit Zahlungskarten oder
                          sind i­ nsbesondere die gesetzlichen        Auf Basis der oben genannten                 einem ähnlichen Instrument, ein-
                          Vorschriften der §§ 675c ff. Bürgerliches   ­Regelwerke wurde in Deutschland das         schließlich Barabhebungen, sofern
                          Gesetzbuch (BGB) und die den bargeld-        Leistungsangebot der Bundesbank im          diese nicht nur genutzt werden, um
                          losen Zahlungsverkehr betreffenden           unbaren Interbanken-Zahlungsverkehr         die Informationen zu erzeugen, die
                          Bedingungen der Kreditinstitute mit          sowie die Bedingungen für den Last-         erforderlich sind, um direkt eine
                          dem Ziel geändert und angepasst wor-         schrifteinzug und die DFÜ-Abkommen          Überweisung oder eine Lastschrift
                          den, einen einheitlichen europäischen        der Deutschen Kreditwirtschaft12 in der     zugunsten beziehungsweise zula-
                          Zahlungsraum zu schaffen.                   Kunde-Bank-Beziehung um die SEPA-            sten eines Zahlungskontos vorzu-
                                                                      Instrumente erweitert.                       nehmen.
                          Parallel zu den Aktivitäten des euro-                                                    Zahlungsvorgänge, die über Tele-
                          päischen Gesetzgebers hat sich auch         Obwohl die SEPA-Überweisung und              kommunikations-, digitale oder
                          die europäische Kreditwirtschaft - als      die SEPA-Lastschrift nun schon seit          IT-Geräte abgewickelt werden, sofern
                          Interessenvertretung der kreditwirt-        ­einigen Jahren Realität sind, werden        diese nicht zu einer Überweisung
                          schaftlichen Spitzenverbände - aktiv         beide Zahlungsinstrumente noch nicht        oder Lastschrift führen.
                          für einen gemeinsamen europäischen           so umfangreich genutzt wie ursprüng-        Scheckzahlungen.
                          Zahlungsverkehrsraum eingesetzt. Zur         lich angedacht. Aus diesem Grund
                          Realisierung der SEPA und zur Steue-         hat der europäische Gesetzgeber           An dem einheitlichen Euro-Zahlungs-
                          rung der SEPA-Aktivitäten gründete           zwischenzeitlich eingegriffen, um mit     verkehrsraum nehmen insgesamt 33
                          diese im Jahre 2002 den Europäischen         Schaffung der SEPA die Vollendung des     Staaten teil. Auch Staaten, die den
                          Zahlungsverkehrsrat, den European            europäischen Binnenmarktes - nach         Euro (noch) nicht als Landeswährung
                          Payments Council (EPC).7 Der EPC hat         der Einführung des Euro - voranzu-        verwenden, sind Mitglieder im SEPA.

             4 I Kompass 7-8 2013
SEPA - Zahlverfahren das neue - kroatien in der eu - auswirkungen auf die rentenversicherung 10 jahre minijob-zentrale bsg-rechtsprechung zu ...
Teilnehmerländer sind zunächst              ferner werden Strafmaßnahmen bei          Für eine weitere Übergangszeit
alle 28 Mitglieder der Europäischen         Verstößen definiert.                      bis zum 1. Februar 2016 wird es
Union18 sowie die drei übrigen Länder       Die Erweiterung der Bußgeldtatbe-         den Zahlungsdienstleistern durch
des Europäischen Wirtschaftsraums           stände des KWG um Tatbestände der         eine Regelung im ZAG gestattet,
(EWR): Liechtenstein, Island und            Preisverordnung und der SEPA-Ver-         Verbrauchern für Inlandszahlungen
Norwegen.19Außerdem die Länder              ordnung.                                  kostenlos Konvertierungsdienstlei-
Schweiz und Monaco.                         Die Ergänzung des in § 14 Unter-          stungen27 für deren Kontokennungen
                                            lassungsklagengesetz (UKlaG)26            zur Verfügung zu stellen. Diese
Für die Schweiz und Monaco, die keine       vorgesehenen Schlichtungsverfah-          Dienstleistungen ermöglichen es
Mitglieder des EWR sind, gilt jedoch        rens, um aus der SEPA-Verordnung          den Privatkunden, ihre bisherige
die Besonderheit, dass sie sich zwar an     erwachsene Streitigkeiten zwischen        inländische Kontokennung28 weiter
die SEPA-Regelwerke gebunden haben,         Zahlungsdienstnutzern und ihren           zu nutzen. Ansonsten müssten Pri-
nicht aber an die entsprechenden EU-        Zahlungsdienstleistern beizulegen.        vatkunden bereits ab dem 1. Februar
Verordnungen und -Richtlinien. So gilt      Änderung bundesgesetzlicher Rege-         2014 durchgängig die internationale
beispielsweise die EU-Preisverordnung       lungen, die bislang Überweisungen         Kontokennung IBAN29 verwenden.
von 200920 oder die Zahlungsver-            auf ein inländisches Konto bezie-
kehrsdiensterichtlinie21 für Schweizer      hungsweise auf ein Konto bei einem      Die wichtigsten Änderungen im
Finanzinstitute nicht.                      Zahlungsdienstleister im Inland         Überblick
                                            vorschreiben, dahingehend, dass         Die derzeit aktuellen SEPA-Regelwerke
Nicht zum SEPA gehören die britischen       nunmehr auch Überweisungen auf          geben mit der SEPA-Überweisung und
Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle       ein Zahlungskonto in einem anderen      der SEPA-Lastschrift zwei europaweit
of Man sowie die dänischen Färöer-          Mitgliedstaat beziehungsweise           einsetzbare Zahlungsverkehrsprodukte
Inseln und Grönland. Obwohl Kosovo          auf ein Konto bei einem Zahlungs-       vor, die sich in wesentlichen Teilen
und Montenegro sowie die Kleinstaa-         dienstleister in einem anderen          vom heutigen Massenzahlungsverkehr
ten Andorra, San Marino und Vatikan-        Mitgliedstaat zulässig sind.            über das nationale Datenträgeraus-
stadt den Euro als nationale Währung                                                tausch-Verfahren (DTA)30 unterschei-
verwenden, gehören sie ebenfalls nicht    Zudem wird durch das SEPA-Begleit-        den:
zum SEPA - wohl aber die abhängi-         gesetz von einigen Übergangsbe-             Die bisherige Kontonummer und die
gen französischen Überseegebiete22        stimmungen der SEPA-Verordnung              Bankleitzahl werden aufgrund der
sowie das zu Großbritannien zählende      Gebrauch gemacht:                           SEPA-Verordnung durch die Angabe
Gibraltar.                                   Durch eine Regelung im ZAG kann          der Kontoverbindung per IBAN und
                                             das gerade in Deutschland weitver-       BIC31 ersetzt.
 In Deutschland wird die europäische         breitete elektronische Lastschrift-      Im Lastschriftverfahren ­werden
 SEPA-Verordnung durch das soge-             verfahren übergangsweise bis zum         bestehende, bereits erteilte Einzugs-
 nannte SEPA-Begleitgesetz23 flankiert,      1. Februar 2016 weitergenutzt            ermächtigungen ohne ein bürokra-
das größtenteils am 9. April 2013 in         werden. Anderenfalls müsste dieses       tisches Verfahren oder weitere Er-
Kraft getreten ist. Das SEPA-Begleit-        Verfahren zum 1. Februar 2014 einge-     klärungen der Kunden auf das neue
gesetz e­ rgänzt die durch nationale         stellt werden, da es den technischen     Verfahren umgestellt. Diese auto-
­Regelungen ausfüllungsbedürftigen           Vorgaben der SEPA-Verordnung nicht       matische Mandatsmigration wird
 Normen der SEPA-Verordnung und              genügt.                                  in Deutschland durch die Ä ­ nderung
 macht von einzelnen optionalen
 Übergangs­bestimmungen Gebrauch.

Das SEPA-Begleitgesetz sieht im Einzel-
nen folgende Maßnahmen vor:
  Die Bestimmung der Bundesan-
  stalt für Finanzdienstleistungs-
  aufsicht (BaFin) im Gesetz über
  das Kreditwesen (KWG)24 und im
  Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
  (ZAG)25 als zuständige Aufsichtsbe-
  hörde. Ihr obliegt die Überwachung
  der Einhaltung sowohl der in der
  Preisverordnung als auch der in der
  SEPA-Verordnung enthaltenen Pflich-         © Deutsche Bundesbank,
                                                Frankfurt am Main, Deutschland
  ten durch die Zahlungsdienstleister,

                                                                                                       7-8 2013 Kompass I 5
                                                                                                       5-6
blickpunkt

                            der Allgemeinen Geschäftsbedin-                        Aufgrund des EPC-Regelwerks und                        sogenannte R-Transaktionen wie
                            gungen der Kreditinstitute sowie                       den Regelwerken der Deutschen Kre-                     beispielsweise Rückrufe oder Rück-
                            durch Artikel 7 der SEPA-Verordnung                    ditwirtschaft (DK) erfolgt die Legiti-                 weisungen.
                            gewährleistet.                                         mierung des Lastschrifteinzugs - im                    Das SEPA-Begleitgesetz sieht vor,
                            Die SEPA-Verordnung gibt vor, dass                     Gegensatz zur bisherigen Einzugs-                      dass ab dem 1. Februar 2014 für
                            der Datenaustausch für den Aus-                        ermächtigung - künftig durch ein                       Inlandstransaktionen ausschließlich
                            tausch von Zahlungen in den kom-                       streng formalisiertes Mandat.                          die Angabe der Kontoverbindung
                            plexen ISO 20022 XML-Formaten32                        Die EPC- und DK-Regelwerke schrei-                     mittels IBAN erforderlich ist, der BIC
                            statt dem einfachem DTA-Format                         ben auch Informationspflichten des                     muss dann nicht mehr angegeben
                            erfolgt.                                               Lastschrifteinreichers in Form einer                   werden. Ab dem 1. Februar 2016 ent-
                            Ferner gibt die SEPA-Verordnung ab                     rechtzeitigen Vorabankündigung                         fällt dann laut der SEPA-Verordnung
                            dem 1. Februar 2014 verpflichtend die                  (sogenannte „Pre-Notification“) vor,                   auch für grenzüberschreitende
                            Nutzung der SEPA-Überweisung und                       die unter anderem das Fälligkeits-                     Transaktionen in EU-Mitglieds­
                            SEPA-Lastschrift für Unternehmen,                      datum, den einzuziehenden Betrag                       staaten die Angabe des BIC (soge-
                            Handel und Vereine vor; gleichzeitig                   und die jeweilige Angabe der neu                       nanntes „IBAN-only-Verfahren“).
                            erfolgt zu diesem Zeitpunkt die                        eingeführten Mandatsreferenz und                       Der Zahlungspflichtige kann einer
                            Abschaltung der nationalen Verfah-                     Gläubiger-Identifikationsnummer                        SEPA-Basislastschrift bis zu acht
                            ren.33                                                 enthält.                                               Wochen nach der Belastung - ohne
                            Das EPC-Regelwerk verkürzt künftig                     Die SEPA-Verordnung gibt vor, dass                     Angabe von Gründen - widerspre-
                            die Länge des heutigen Verwen-                         mit jeder Lastschrift-Transaktion die                  chen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift
                            dungszwecks von 384 Zeichen im                         Mandatsreferenz und die Gläubiger-                     ist dies nicht möglich. Bei nicht au-
                            DTA-Verfahren auf 140 Zeichen.                         Identifikationsnummer mitgeteilt                       torisierten SEPA-Lastschriften kann
                            Nach dem EPC-Regelwerk betra-                          werden muss.                                           der Zahler innerhalb von 13 Monaten
                            gen die Vorlauffristen der SEPA-                       Die EPC- und DK-Regelwerke verlan-                     nach Belastung die Erstattung des
                            Lastschrift bis zu fünf Tage; bei der                  gen bei der Transaktionsabwicklung                     Lastschriftbetrages verlangen.
                            DTA-Sichtlastschrift gibt es keine                     streng geregelte Prozesse, Fristen
                            Vorlauffrist.                                          und Ausnahmebehandlungen über

                          FUßNOTEN
                          1
                             Amtsblatt der Europäischen Union, L 94 vom 30. März 2012, Seite 22 ff.;
                          2
                             SEPA bezieht sich ausschließlich auf den nicht-eiligen Massenzahlungsverkehr in der Währung Euro (in Deutschland im Datenträgeraustausch-Verfahren,
                             dem sogenannten „DTA-Format“); der eilige Zahlungsverkehr sowie der Zahlungsverkehr in Fremdwährungen (im SWIFT-Format per TARGET2 oder Korrespon-
                             denzbankclearing) werden hingegen nicht Bestandteil der SEPA;
                          3
                             Amtsblatt der Europäischen Union, L 43 vom 14. Februar 1997, Seite 25 ff.;
                          4
                             Amtsblatt der Europäischen Union, L 344 vom 28. Dezember 2001, Seite 13 ff.;
                          5
                             Amtsblatt der Europäischen Union, L 266 vom 9. Oktober 2009, Seite 11 ff.;
                          6
                             Amtsblatt der Europäischen Union, L 319 vom 5. Dezember 2007, Seite 1 ff.;
                          7
                             Zu seinen über 70 Mitgliedern zählen, neben den europäischen Bankenverbänden, vor allem nationale Bankenverbände und Kreditinstitute aus allen EU-
                             Ländern, den drei übrigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie Monaco und die Schweiz;
                          8
                             Veröffentlicht auf: www.europeanpaymentscouncil.eu;
                          9
                             Auch: „SEPA Direct Debit“ oder „SDD“ genannt;
                          10
                             Auch: „SEPA Core Direct Debit“ oder „SDD Core“ genannt;
                          11
                             Auch: „SEPA Business to Business Direct Debit“ oder „SDD B2B“ genannt;
                          12
                             „Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut“. Es enthält Spezifikationen für die EBICS-Anbindung (EBICS - Electronic
                             Banking Internet Communication Standard) und die Schnittstellenspezifikation der Datenformate;
                          13
                             Vergleiche: Artikel 1 Absatz 2 der SEPA-Verordnung;
                          14
                             „Zahlungsdienstleister“ sind die Kreditinstitute die im Inland zum Geschäftsbetrieb berechtigt sind, die E-Geld-Institute, der Bund, die Länder, die Gemein-
                             den und Gemeindeverbände sowie die Träger bundes- oder landesmittelbarer Verwaltung, soweit sie nicht hoheitlich handeln, die Europäische Zentralbank,
                             die Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde oder andere Be-
                             hörde handeln und Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
                             Zahlungsdienste erbringen (sog. Zahlungsinstitute);
                          15
                             „Zahler“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und einen Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto gestattet,
                             oder, falls kein Zahlungskonto eines Zahlers existiert, eine natürliche oder juristische Person, die einen Zahlungsauftrag auf ein Zahlungskonto eines Zah-
                             lungsempfängers erteilt;
                          16
                             „Zahlungsempfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und die den bei einem Zahlungsvorgang transferier-
                             ten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll;
                          17
                             „Zahlungsvorgang“ beschreibt den vom Zahler oder Zahlungsempfänger veranlassten Transfer eines Geldbetrags zwischen Zahlungskonten in der Union,
                             unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger;
                          18
                             Ebenso die französischen Überseedepartements, die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln, die beiden spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sowie die
                             zu Portugal gehörende Insel Madeira und die Inselgruppe der Azoren;
                          19
                             In diesen EWR-Ländern findet die SEPA-Verordnung zeitversetzt zum 1. Februar 2016 Anwendung;
                          20
                             Vergl.: Fußnote 5;

             6 I Kompass 7-8 2013
Die SEPA-Überweisung                                     Zahlungsempfängers eindeutig zu                           Eine wichtige Änderung gegenüber der
Die SEPA-Überweisung34 ist eine Wei-                     identifizieren.                                           DTA-basierten Inlandsüberweisung
terentwicklung der bisherigen - seit                                                                               ist die Reduzierung der verfügbaren
2003 bekannten - EU-Standardüber-                        Aufgrund der Vorschrift des § 675r                        Zeichen im Verwendungszweck. In Zu-
weisung. Sie wurde am 28. Januar 2008                    Abs. 1 BGB sind die beteiligten Zah-                      kunft stehen hier nur noch 140 Zeichen
eingeführt und umfasst die europawei-                    lungsdienstleister berechtigt, einen                      zur Verfügung, anstatt der bisher mög-
te Abwicklung sowohl nationaler als                      Zahlungsvorgang ausschließlich                            lichen 378.40 Für die SEPA-Überweisung
auch grenzüberschreitender Zahlun-                       anhand der von dem Zahlungsdienst-                        wird ein Datenformat auf Basis des
gen innerhalb der SEPA-Teilnehmerlän-                    nutzer angegebenen Kundenkennung                          ISO 20022 Standards für XML-Dateien41
der in Euro. Für die SEPA-Überweisung                    auszuführen. Dies bedeutet, dass ein                      vorgegeben.
sind keine Betragsgrenzen vorgesehen.                    Namensabgleich seitens der empfan-
Die Meldepflichten der §§ 59 ff. der                     genden Bank nicht mehr vorgeschrie-
Verordnung zur Durchführung des                          ben ist und folglich unterbleibt.
Außenwirtschaftsgesetzes (AWV)35                                                                                   dieter gabbert
bestehen allerdings weiterhin. So sind                   Die Überweisungsdauer beträgt seit                        KBS/Minijob-Zentrale
Geldinstitute beispielsweise verpflich-                  dem 1. Januar 2012 bei belegloser                         Dezernat VII.1, Grundsatz Versiche-
tet, eingehende oder ausgehende                          Auftragseinreichung maximal einen                         rungs-, Beitrags- und Melderecht
Zahlungen, die den Betrag von 12.500                     Bankarbeitstag. Bei einer beleghaft                       Hollestraße 7b
Euro übersteigen, zu melden. Die SEPA-                   beauftragten Zahlung verlängert sich                      45127 Essen
Überweisung ist im SEPA-Regelwerk                        die Ausführungsfrist um einen weite-
„SEPA Credit Transfer Scheme Rule-                       ren Bankarbeitstag. Der Überweisung                       Teil II erscheint in der Ausgabe ­
book“ definiert.                                         wird ein festes verbindliches Ausfüh-                     Kompass September/Oktober 2013
                                                         rungsdatum38 mitgegeben, zu welchem
Statt der bislang bei nationalen                         das Konto des Zahlungspflichtigen
­Überweisungen in Deutschland                            belastet wird. Der Überweisungsbetrag
 ­verwendeten Kontonummer und                            muss dem Konto des Zahlungsemp-
  Bankleitzahl werden bei der SEPA-                      fängers ungekürzt gutgeschrieben
  Überweisung die IBAN36 und der                         werden.39
BIC37 eingesetzt, um das Konto des

21
   Vergl.: Fußnote 6;
22
   Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St.Pierre und Miquelon
23
   Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen
   und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) vom 3. April 2013, in: BGBl. I Nr. 16, Seite 610 ff.;
24
   Kreditwesengesetz vom 9. September 1998, in: BGBl. I S. 2776 ff., zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Mai 2013, in: BGBl. I S. 1162 ff.;
25
   Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vom 25. Juni 2009, in: BGBl. I S. 1506 ff., zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2013, in: BGBl. I S. 610 ff.;
26
   Unterlassungsklagengesetz vom 27. August 2002, in: BGBl. I S. 3422, 4346ff., zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2013, in: BGBl. I S. 610 ff.;
27
   Bei diesen Konvertierungsdienstleistungen handelt es sich um technische Programme, die - vom Bankkunden unbemerkt - dessen Kontonummer und Bank-
   leitzahl technisch sicher in das neue IBAN-Format umwandeln.
28
   Die BBAN (Basic Bank Account Number) ist eine Nummer eines Zahlungskontos, die ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in einem Mitglied-
   staat eindeutig identifiziert und die nur bei Inlandszahlungen verwendbar ist;
29
   Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine internationale Nummer eines Zahlungskontos, die ein Zahlungskonto in einem Mitgliedstaat eindeu-
   tig identifiziert und deren Elemente durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) spezifiziert sind;
30
   Verfahren zur Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (DTA-Überweisungen und DTA-Lastschriften);
31
   Der BIC (Business Identifier Code) ist eine internationale Bankleitzahl, die einen Zahlungsdienstleister eindeutig identifiziert und deren Elemente durch die
   ISO spezifiziert sind;
32
   Der ISO 20022-XML-Standard (eXtensible Markup Language) bezeichnet einen Standard für den Aufbau elektronischer Finanznachrichten nach Definition der
   Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur physischen Darstellung von Zahlungen in der XML-Syntax gemäß den Geschäftsregeln und Durchfüh-
   rungsleitlinien unionsweiter Verfahren für Zahlungen im Anwendungsbereich der SEPA-Verordnung;
33
   in Deutschland die DTA-Überweisung und DTA-Lastschrift;
34
   Auch: „SEPA Credit Transfer“ oder „SCT“ genannt;
35
   Außenwirtschaftsverordnung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1993, in: BGBl. I S. 1934, 2493 ff., zuletzt geändert durch Artikel 1 der
   Verordnung vom 15. April 2013 in: BAnz. AT vom 16. April 2013 V1;
36
   Vergleiche die Erläuterungen unter Fußnote 29;
37
   Vergleiche die Erläuterungen unter Fußnote 31;
38
   Sogenannter „Due-Date“ oder nur „D“;
39
   Die SEPA-Überweisung ist eine sogenannte SHARE-Zahlung, d.h. jede Seite trägt ihre Gebühren;
40
   14 Zeilen mit je 27 Zeichen (= maximal 378 Stellen);
41
   Vergleiche die Erläuterungen unter Fußnote 32;

                                                                                                                                             7-8 2013 Kompass I 7
                                                                                                                                             5-6
blickpunkt

                                                                                                                                                          © simbos-fotolia.com
                monika taenzel
                Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union-
                Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung

                                  Am 1. Juli 2013 trat Kroatien      seine Arbeit tatsächlich ausübt. Dieser   für Flüchtlinge und Staatenlose mit
                          der Europäischen Union (EU) bei.           Grundsatz gilt unabhängig davon,          gewöhnlichem Aufenthalt in Kroatien
                          Die folgenden Ausführungen zeigen          in welchem Staat der Arbeitnehmer         gilt nur unter bestimmten Vorausset-
                          - durch einen Vergleich von derzeiti-      wohnt.                                    zungen. Sie sind nur dann zur freiwil-
                          gem Recht und dem Rechtsstand nach                                                   ligen Versicherung in der deutschen
                          dem Beitritt –, wie sich der Beitritt      Eine besondere Regelung gilt für          Rentenversicherung berechtigt, wenn
                          auf die gesetzliche Rentenversiche-        einen Arbeitnehmer, der im Rahmen         sie mindestens 60 Monate Beitragszei-
                          rung auswirkt. Dabei handelt es sich       seines im Vertragsstaat bestehenden       ten in dieser zurückgelegt haben. Bei
                          um einen groben Überblick über die         Beschäftigungsverhältnisses vorüber-      gewöhnlichem Aufenthalt in einem
                          zu erwartenden Veränderungen, der          gehend in den anderen Vertragsstaat       Mitgliedstaat der Europäischen Union
                          eine erste Orientierung ermöglicht.        entsandt wird, um dort im Auftrag         besteht seit dem 1. Juni 2003 (Inkraft-
                                                                     und für Rechnung seines Arbeitgebers      treten der EGV 859/2003) für kroatische
                                                                     eine Arbeit auszuführen. Für ihn gelten   Staatsangehörige bereits dann die
                          Das deutsch-kroatische                     während der ersten 24 Kalendermona-       Berechtigung zur freiwilligen Versi-
                          ­Sozialversicherungsabkommen               te weiterhin die Rechtsvorschriften des   cherung, wenn sie einen deutschen
                           (SVAbk)                                   Entsendestaates.                          Vorbeitrag besitzen.

                          Durchführung der Versicherung              Darüber hinaus können die zuständi-       Eine Beitragserstattung für kroatische
                          Das Abkommen zwischen der Bun-             gen Behörden der Vertragsstaaten im       Staatsangehörige, Flüchtlinge und
                          desrepublik Deutschland und der            gegenseitigen Einvernehmen Ausnah-        Staatenlose im Sinne des SVAbk ist bei
                          Republik Kroatien vom 24. November         mevereinbarungen treffen.                 gewöhnlichem Aufenthalt in Kroatien
                          1997, in Kraft seit 1. Dezember 1998,                                                aber auch dann nicht möglich, wenn
                          enthält neben allgemeinen Rege-                                                      die Berechtigung zur freiwilligen Versi-
                          lungen zur Gleichbehandlung der            Freiwillige Versicherung/­                cherung nicht besteht (Ausschluss im
                          Staatsan­gehörigen und zur Gleich-         Beitragserstattung                        Schlussprotokoll).
                          stellung der Hoheitsgebiete spezielle      Im Hinblick auf die freiwillige Versi-
                          ­Koordinierungsregelungen versiche-        cherung finden sich im Schlusspro-
                           rungs- und rentenrechtlicher Art. Ob      tokoll des SVAbk einschränkende           Gebietsgleichstellung
                           für einen Arbeitnehmer die kroatischen    Regelungen. Die Gleichbehandlung          Eine Rente wegen verminderter
                           oder die deutschen Rechtsvorschrif-       für kroatische Staatsangehörige mit       Erwerbsfähigkeit wird nach Kroatien
                           ten über soziale Sicherheit gelten, ist   gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb         nur erbracht, wenn der Anspruch un-
                           abhängig davon, an welchem Ort er         der Bundesrepublik Deutschland sowie      abhängig von der jeweiligen Arbeits-

             8 I Kompass 7-8 2013
marktlage besteht. Das SVAbk enthält        sich jedoch darauf verständigt, einen      aber beantragen, die Feststellung der
in seinem Schlussprotokoll eine             sich aus dem deutsch-jugoslawischen        Altersrente nach den Rechtsvorschrif-
entsprechende Ausschlussvorschrift.         SVAbk ergebenden Vertrauensschutz          ten des anderen Vertragsstaates auf-
Infolgedessen ist bei gewöhnlichem          zu gewährleisten. Daraus ergibt sich       zuschieben. Dabei ist es unerheblich,
Aufenthalt in Kroatien stets § 112 Satz 1   eine multilaterale Zusammenrech-           ob er auf die im anderen Vertragsstaat
SGB VI zu beachten, wonach ein An-          nung von sämtlichen kroatischen und        zurückgelegten Versicherungszeiten
spruch auf Rente wegen verminderter         deutschen sowie vor dem 1. Dezember        ausdrücklich hingewiesen hat. Es
Erwerbsfähigkeit im Ausland nur dann        1998 zurückgelegten Versicherungszei-      genügt, dass sich aus den Versiche-
besteht, wenn er ausschließlich auf         ten, die nach den Rechtsvorschriften       rungsunterlagen oder aus sonstigen
dem Gesundheitszustand beruht.              Bosnien-Herzegowinas, des Kosovos,         Unterlagen oder Angaben Hinweise auf
                                            Mazedoniens, Montenegros, Serbiens         solche Zeiten ergeben.
Obwohl grundsätzlich eine Gebiets-          oder Sloweniens anzurechnen sind,
gleichstellung besteht, ist nicht stets     und zwar sowohl
die volle Inlandsrente nach Kroatien           für die Wartezeit als auch              Zahlung von Leistungen
zahlbar. Dies verhindert die Einschrän-        in den Fällen, in denen die Erfüllung   Aufgrund der Verwaltungsvereinba-
kung im Schlussprotokoll, wonach               deutscher Anspruchsvoraussetzun-        rung zum SVAbk zahlt der kroatische
Rechtsvorschriften über Geldleistun-           gen von der Zurücklegung bestimm-       Träger seine Renten an Berechtigte mit
gen aus Versicherungszeiten, die nicht         ter Versicherungszeiten abhängig        Wohnsitz in Deutschland grundsätz-
im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik            ist, insbesondere die Erfüllung der     lich unmittelbar aus. Dies gilt jedoch
Deutschland zurückgelegt sind, von             besonderen versicherungsrechtli-        nicht, wenn die Berechtigten dem
der Gebietsgleichstellung unberührt            chen Voraussetzungen.                   Personenkreis des FRG angehören und
bleiben. Daher ist die Rente aus                                                       die deutschen Träger die Auszahlung
Beitragszeiten nach dem Fremdrenten-        In der knappschaftlichen Rentenver-        der kroatischen Rente beantragen. In
gesetz (FRG) und aus Reichsgebiets-         sicherung können kroatische Zeiten         diesen Fällen zahlt ausschließlich der
Beitragszeiten außerhalb der Bundes-        nicht berücksichtigt werden, da das        kroatische Träger seine Renten über
republik nur im Rahmen von § 272            Abkommen keine entsprechende               den jeweils zuständigen deutschen
SGB VI nach Kroatien zu zahlen. FRG-        Zuordnungsvorschrift enthält. Das hat      Versicherungsträger aus.
Beschäftigungszeiten sind generell          zur Folge, dass die Wartezeit für eine
nicht nach Kroatien zahlbar.                knappschaftliche Sonderleistung unter
                                            Berücksichtigung von kroatischen           Anwendung der Verordnungen
                                            Zeiten im Bergbau nicht erfüllt werden     (EG) Nr. 883/2004 und (EG)
Zusammenrechnung der Versi-                 kann.                                      Nr. 987/2009 (EGV’en)
cherungszeiten und Rentenbe-                Die Rentenberechnung erfolgt allein        Seit dem 1. Juli 2013 gilt in Kroatien
rechnung                                    nach den innerstaatlichen Vorschrif-       nunmehr das Gemeinschaftsrecht. Für
Rentenrechtlich ist das SVAbk ein           ten, sodass die ausländischen Zeiten       den Bereich der Rentenversicherung
sogenanntes Leistungsexportabkom-           auf die Rentenhöhe grundsätzlich           bedeutet das in erster Linie die Anwen-
men. Das bedeutet, dass jeder Staat         keinen Einfluss haben.                     dung der beiden EG-Verordnungen.
grundsätzlich entsprechend den in
seinem Land zurückgelegten Versiche-        Das SVAbk enthält keine sogenannte         Sie treten grundsätzlich an die Stelle
rungszeiten zur Leistung verpflichtet       Kleinstzeitenregelung. Ein deutscher       des derzeit geltenden SVAbk und haben
ist. Im Regelfall hat ein Berechtigter      Rentenanspruch kann somit be-              als überstaatliches Recht Vorrang. Aller-
daher in beiden Vertragsstaaten ein         reits aufgrund eines anrechenbaren         dings gilt das nicht uneingeschränkt.
Rentenverfahren zu durchlaufen, um          deutschen Beitrags bestehen, wenn          Da das deutsch-kroatische SVAbk nicht
für die in jedem Land zurückgelegten        die Anspruchsvoraussetzungen durch         gekündigt wurde, besteht es weiterhin
Versicherungszeiten eine Teilrente zu       Zusammenrechnung mit kroatischen           parallel zum Gemeinschaftsrecht, und
erhalten.                                   Versicherungszeiten erfüllt sind.          zwar
                                                                                          aufgrund seines uneingeschränkten
Bei der Prüfung des Rentenanspruchs                                                       persönlichen Geltungsbereichs über
sind dabei jeweils die in beiden Ver-       Antragstellung                                den 30. Juni 2013 hinaus weiterhin
tragsstaaten zurückgelegten Versiche-       Ein Antrag auf eine Leistung nach den         für Personen, die nicht von Art. 2 EGV
rungszeiten zusammenzurechnen.              Rechtsvorschriften eines Vertrags-            883/2004 erfasst werden (im Regel-
                                            staates (zum Beispiel ein Rentenan-           fall Drittstaatsangehörige, die sich
Das SVAbk enthält für Deutschland ein       trag) gilt gleichzeitig als Antrag auf        außerhalb der EU aufhalten). Durch
ausdrückliches Verbot der multilatera-      eine entsprechende Leistung nach              die am 1. Januar 2011 in Kraft getre-
len Anwendung des Abkommens. Die            den Rechtsvorschriften des anderen            tene Verordnung (EU) Nr. 1231/2010
deutschen Verbindungsstellen haben          Vertragsstaates. Der Antragsteller kann       zur Ausdehnung der Bestimmungen

                                                                                                           7-8 2013 Kompass I 9
blickpunkt

                           der EGV’en auf Staatsangehörige aus      Durchführungsbestimmungen sind in          zu behandeln. Folglich können bei
                           Drittländern finden die EGV’en auch      der EGV 987/2009 festgelegt. Diese Re-     einem gewöhnlichen Aufenthalt in den
                           Anwendung auf bestimmte Dritt-           geln werden auch im Beschluss A2 der       Mitgliedstaaten für die vom Gemein-
                           staatsangehörige, die sich recht-        Verwaltungskommission vom 12. Juni         schaftsrecht erfassten Personen die
                           mäßig in einem EU-Mitgliedstaat          2009 für die Koordinierung der Syste-      Regelungen der §§ 110 ff. SGB VI nicht
                           aufhalten.                               me der sozialen Sicherheit ausgelegt.      angewandt werden. Ihre Rente ist wie
                           für kroatische Staatsangehörige und                                                 bei einem Aufenthalt in Deutschland
                           deren Hinterbliebene. Aufgrund des                                                  festzustellen beziehungsweise zu
                           Urteils des Europäischen Gerichts-       Freiwillige Versicherung/­                 zahlen. Durch die Aufhebung dieser
                           hofs (EuGH) vom 7. Februar 1991 in       Beitragserstattung                         Wohnortklauseln gelten somit weder
                           Sachen Rönfeldt (C-227/89) darf der      Eine bedeutsame Veränderung betrifft       die Einschränkungen hinsichtlich der
                           Grundsatz, dass die EGV’en an die        den Zugang zur freiwilligen Versiche-      Zahlung (§§ 113, 114 und 272 SGB VI)
                           Stelle des SVAbk treten, nicht zur       rung, der durch die Anwendung der          noch jene für Renten wegen vermin-
                           Folge haben, dass Arbeitnehmer, die      EGV’en erheblich erleichtert wird. Mit     derter Erwerbsfähigkeit (§§ 112, 270 b,
                           von ihrem Recht auf Freizügigkeit        dem Beginn der Anwendung der Ver-          317 Abs. 3 und 4 SGB VI). Im Vergleich
                           Gebrauch gemacht haben, Vergünsti-       ordnung im Verhältnis zu Kroatien sind     zu dem SVAbk ist ein Anspruch auf
                           gungen der sozialen Sicherheit ver-      die kroatischen Staatsangehörigen,         Rente wegen verminderter Erwerbsfä-
                           lieren. Dies gilt allerdings nur dann,   unabhängig vom Wohnsitz und anders         higkeit bei Wohnsitz in einem anderen
                           wenn ein Rentenanspruch nach             als bisher, bereits dann zur freiwil-      Mitgliedstaat auch dann gegeben,
                           den EGV’en nicht besteht und der         ligen Versicherung in Deutschland          wenn er nicht ausschließlich auf dem
                           Versicherte bis zum Beitritt Kroatiens   berechtigt, wenn sie zu irgendeinem        Gesundheitszustand beruht.
                           zur EU Versicherungszeiten in beiden     Zeitpunkt der Deutschen Rentenver-
                           Vertragsstaaten zurückgelegt hat.        sicherung zugehörten. Flüchtlinge im       Renten aus reichsdeutschen ­Zeiten
                                                                    Sinne des Genfer Abkommens vom 28.         ­außerhalb der Bundesrepublik
                                                                    Juli 1951 und die Staatenlosen im Sinne     Deutschland und aus FRG-Zeiten sind
                         Durchführung der Versicherung              des New Yorker Abkommens vom 28.            auch bei einem Aufenthalt in einem
                         Personen, für die die EGV’en gelten,       September 1954 sind nur dann zur frei-      anderen EGV-Anwenderstaat zu leisten
                         unterliegen den Rechtsvorschriften         willigen Versicherung berechtigt, wenn      (eine Ausschlussvorschrift wurde nicht
                         nur eines Mitgliedstaats. Bei Arbeit-      der Wohnort oder gewöhnliche Aufent-        in die EGV 883/2004 aufgenommen).
                         nehmern und Selbstständigen gelten         halt in einem EGV-Anwenderstaat liegt.
                         in der Regel die Rechtsvorschriften        Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohn-
                         des Mitgliedstaats, in dem sie ihre        sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt          Zusammenrechnung der Versi-
                         Beschäftigung/Tätigkeit ausüben.           außerhalb der EGV-Anwenderstaaten          cherungszeiten und Rentenbe-
                         Personen, die vorübergehend be-            fallen nicht unter den persönlichen        rechnung
                         stimmte Geldleistungen aufgrund ihrer      Geltungsbereich der EGV’en und sind        Bei der Prüfung eines Rentenanspruchs
                         abhängigen oder einer selbstständigen      deshalb nicht zur freiwilligen Versiche-   werden die Versicherungszeiten nicht
                         Beschäftigung beziehen, unterliegen        rung in der Deutschen Rentenversiche-      mehr nur bilateral, sondern multila-
                         ebenfalls den Rechtsvorschriften des       rung berechtigt.                           teral zusammengerechnet. Das führt
                         Mitgliedstaats ihrer beruflichen Tätig-                                               dazu, dass ein Rentenanspruch zu
                         keit. Für alle anderen Personen gelten     Eine Beitragserstattung ist nur dann       bejahen ist, wenn Wartezeiten oder
                         die Rechtsvorschriften des Wohnmit-        zulässig, wenn das Recht zur freiwil-      besondere versicherungsrechtliche
                         gliedstaats. In einigen sehr speziellen    ligen Versicherung nicht besteht. Da       Voraussetzungen durch die Zusam-
                         Fällen können jedoch andere Kriterien      kroatische Staatsangehörige mit ei-        menrechnung aller in den EU-/EWR-
                         als der Ort der tatsächlichen Tätigkeit    nem Vorbeitrag zur Deutschen Renten-       Staaten sowie der Schweiz berücksich-
                         gerechtfertigt sein. Zu diesen Fällen      versicherung weltweit zur freiwilligen     tigungsfähigen Zeiten erfüllt sind.
                         gehören die zeitlich begrenzte Entsen-     Versicherung berechtigt sind, besteht      Zu beachten ist, dass bei Anwendung
                         dung von Arbeitnehmern (24 Monate)         das Recht auf Beitragserstattung nicht.    der EGV’en der sich aus dem deutsch-
                         in einen anderen Mitgliedstaat, die                                                   jugoslawischen SVAbk ergebende
                         Tätigkeit einer Person in zwei oder                                                   Vertrauensschutz nicht zum Tragen
                         mehr Mitgliedstaaten und bestimm-          Gebietsgleichstellung                      kommt. Somit erfolgt keine weitere
                         te Kategorien von Arbeitnehmern,           Die Regelungen der EGV 883/2004 sind       Zusammenrechnung mit den Versiche-
                         wie zum Beispiel Beamte. Die Regeln        stets vorrangig zu beachten. Da die        rungszeiten in Bosnien-Herzegowina,
                         zur Bestimmung des Mitgliedstaats,         EGV 883/2004 die Wohnortklauseln           dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro
                         dessen Rechtsvorschriften anzuwen-         aufhebt, ist der Wohnort in einem          oder Serbien. Auch können Renten
                         den sind, werden in der EGV 883/2004       anderen Mitgliedstaat im Ergebnis wie      wegen Erwerbsminderung erbracht
                         aufgeführt, und die entsprechenden         ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland      werden, die nicht allein aus medizini-

             10 I Kompass 7-8 2013
schen Gründen (sogenannte Arbeits-            Darüber hinaus werden nun Fälle mit          gliedstaatlicher Versicherungszeiten
marktrenten) gewährt sind.                    Versicherungszeiten in sehr geringem         als Antragsdatum.
                                              Umfang anders behandelt. Während
Für die Sonderleistungen der knapp-           das SVAbk die Zahlung von Kleinst­
schaftlichen Rentenversicherung               renten ermöglicht, verneint die EGV          Zahlung von Leistungen
(Rente für Bergleute nach § 45 Absatz 1       eine Leistungsverpflichtung des Trä-         Die EGV’en enthalten keine Eintragun-
und 3 SGB VI, Knappschaftsausgleichs-         gers eines Mitgliedstaates aus weniger       gen über die unmittelbaren Zahlun-
leistung nach § 239 SGB VI, Altersrente       als zwölf Monaten Versicherungszeit,         gen. Die kroatischen und deutschen
für langjährig unter Tage beschäftigte        wenn der Anspruch auf einer Zusam-           Verbindungsstellen haben sich darauf
Bergleute nach § 40 SGB VI) können            menrechnung mitgliedstaatlicher              verständigt, das bisherige Verfahren
jedoch nur die Versicherungszeiten            Zeiten basiert. Die Zeiten sind dann in      beizubehalten.
in einem anderen EU-/EWR-Staat                der Rente eines anderen Mitgliedstaa-
­(einschließlich der Schweiz) berück-         tes abzugelten. Diese Regelung wird
 sichtigt werden, die in einem Son-           künftig zu beachten sein.                    Fazit
 dersystem für Bergleute, oder, sofern                                                     Wie sich gezeigt hat, wird der Beitritt
 ein Sondersystem für Bergleute nicht         Es stellt sich also die Frage, was mit       Kroatiens zur EU in vielfacher Hin-
 besteht, in einem entsprechenden Be-         laufenden Kleinstrenten zu geschehen         sicht Veränderungen mit sich bringen.
 ruf zurückgelegt worden sind. Bei der        hat. Dabei ist auf Sinn und Zweck der        Niemand wird in seinen Rechten ein-
 zusätzlichen Voraussetzung der Ver-          europäischen Regelung abzustellen.           geschränkt, es können sich vielmehr
 richtung von ständigen Arbeiten unter        Ziel der EGV 883/2004 ist es, den Staat      Vergünstigungen im Rahmen der
 Tage werden diese Zeiten ebenfalls           mit den geringen Versicherungszeiten         EGV’en ergeben:
 berücksichtigt, sofern während dieser        von Verwaltungsaufgaben zu entlasten            Für die Berechtigung zur freiwilligen
 Zeiten auch entsprechende Tätigkei-          und nicht einen anderen Mitgliedstaat           Versicherung reicht ein deutscher
 ten in den anderen EU-/EWR-Staaten           zu einer Leistung zu verpflichten. Die          Beitrag aus.
 (einschließlich der Schweiz) verrichtet      Vorschrift ist deshalb nicht geeignet,          Die Rente wegen verminderter
 worden sind.                                 bestehende Rentenansprüche zu                   Erwerbsfähigkeit wird in alle EU-/
                                              vernichten. Eine bereits aus weniger            EWR-Staaten und die Schweiz auch
Vorteile bietet das EU-Recht auch bei         als zwölf Monaten festgestellte Rente           dann erbracht, wenn der Anspruch
der Rentenberechnung. Nach dem                sollte über das Beitrittsdatum hinaus           nur aufgrund der Arbeitsmarktlage
deutsch-kroatischen SVAbk gibt es             weitergezahlt werden.                           besteht.
keine Rentenberechnung unter Be-                                                              Die Rente aus Zeiten nach dem FRG
rücksichtigung ausländischer Zeiten.                                                          und aus Reichsgebiets-Beitragszei-
Nach der EGV 883/2004 ist neben der           Antragstellung                                  ten wird auch in die EU-/EWR-Staa-
autonomen (innerstaatlichen) Leistung         Wird ein Rentenantrag in einem                  ten beziehungsweise die Schweiz
auch eine anteilige (zwischenstaatli-         Mitgliedstaat gestellt, löst er auch            gezahlt.
che) Rente zu berechnen und die hö-           in allen anderen Mitgliedstaaten,               Ansprüche auf knappschaftliche
here Leistung zu zahlen. Dabei wirken         in denen Berechtigte Versiche-                  Sonderleistungen können aufgrund
sich ausländische Zeiten dahingehend          rungs- ­beziehungsweise Wohnzeiten              der Zuordnung kroatischer Versiche-
aus, dass sie Lücken im deutschen Ver-        ­zurückgelegt haben, die Feststellungs-         rungszeiten im Bergbau zur knapp-
sicherungsverlauf schließen. Das kann          verfahren aus (Antrags-Gleichstellung).        schaftlichen Rentenversicherung
über die Gesamtleistungsbewertung              Der Zeitpunkt der Rentenantrag-                entstehen.
die Höhe der deutschen Rente positiv           stellung (Antragsdatum), ist für alle          Durch die Berechnung der Rente
beeinflussen. Eine spürbare Verbesse-          ­beteiligten Träger verbindlich und            nach den Grundsätzen des Gemein-
rung der deutschen Leistung ist davon           bewirkt, dass Verspätungsfolgen               schaftsrechts können bei Bestands-
allerdings nur dann zu erwarten, wenn           nicht eintreten können. Ein Antrag ist        renten höhere Rentenzahlbeträge
der Versicherungsverlauf erhebliche             im Gegensatz zum SVAbk nur dann               entstehen.
Lücken aufweist. Rentner, die zum               gleichgestellt, wenn der Antragsteller
Stichtag eine Rente auf der Grundlage           auch Zeiten der Beschäftigung oder
des SVAbk beziehen, können eine Neu-            des Wohnens in diesem Mitglied-
feststellung ihrer Rente beantragen.            staat angegeben hat. Lässt er die          Monika Taenzel
Wird dieser Antrag in der Zeit vom              Frage im nationalen Rentenantrags-         KBS/Dezernat II.3,
1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015 gestellt und     vordruck nach mitgliedstaatlichen          Grundsatz Rente zwischenstaatlich
erhöht sich die Rente durch das EU-             ­Versicherungszeiten ­unbeantwortet,       Pieperstr. 14-28
Recht, wird die höhere Rente rückwir-            so gilt erst der Zeitpunkt der Vervoll-   44789 Bochum
kend ab 1. Juli 2013 gezahlt.                    ständigung des Antrages oder die
                                                 nachträgliche Geltendmachung mit-

                                                                                                             7-8 2013 Kompass I 11
blickpunkt

                v. l. Axel Schäfer/MdB, Karl Schiewerling/MdB, Erster Direktor Dr. Georg Greve, Bettina am Orde, Direktorin der KBS, Peter Grothues, Mitglied der G
                                                                                                                                                                  ­ eschäftsführung, J­ ohannes Vogel/MdB

                „Minijob-Zentrale steht für Erfolg, Effizienz
                und K
                    ­ undenfreundlichkeit“

                                     Auf zehn Jahre erfolgreiche                       Eine positive Bilanz zur Neuregelung                       Der Parlamentarische Staatssekretär
                            Arbeit blickt die Minijob-Zentrale                         der geringfügigen Beschäftigung                            im Bundesarbeitsministerium, Dr. Ralf
                            der Deutschen Rentenversicherung                           in Deutschland zogen Vertreter von                         Brauksiepe (CDU), verwies auf die
                            Knappschaft-Bahn-See (KBS) in diesem                       CDU, SPD und FDP zum zehnjährigen                          Fakten bei der arbeitsmarktpolitischen
                            Jahr zurück. Den runden Geburtstag                         Bestehen. Der arbeitsmarktpolitische                       Entwicklung in Deutschland: Wäh-
                            feierte sie mit einem Tag der offenen                      Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Karl                        rend die sozialversicherungspflichtige
                            Tür, bei dem Hausführungen, eine                           Schiewerling, sagte auf der Jubiläums-                     Beschäftigung in Deutschland in den
                            ­Podiumsdiskussion, Kabarett und                           veranstaltung in Essen: „Eine Menge                        vergangenen zehn Jahren um mehr als
                             Musik auf dem Programm standen.                           Leute profitieren von den Minijobs:                        zehn Prozent gestiegen sei, sei der An-
                                                                                       beispielsweise Schüler, Studenten                          stieg der Zahl der Minijobber bei unter
                            Die Minijob-Zentrale ist seit 2003 die                     und Rentner, die eine vorübergehende                       einem Prozent geblieben. Er dankte der
                            zentrale Behörde für die Abwicklung                        Beschäftigung für einen Zuverdienst                        Minijob-Zentrale für zehn Jahre gute
                            des Melde- und Beitragswesens rund                         suchen.“ Für viele Branchen seien die                      Arbeit: „Die Minijob-Zentrale steht für
                            um die geringfügigen Beschäftigun-                         Minijobs zu einem unverzichtbaren,                         Erfolg, Effizienz und Kundenfreund-
                            gen. Mit rund 1.700 Mitarbeitern in                        weil flexiblen Arbeitsmarktinstrument                      lichkeit“, so Brauksiepe.
                            Essen, Gelsenkirchen und Cottbus und                       geworden.
                            mehr als 55 Milliarden eingezogenen                                                                                   Vertreter aller Fraktionen waren
                            Sozialversicherungsbeiträgen und                           Der arbeitsmarktpolitische Sprecher                        sich darin einig, dass die Rechte von
                            Steuern in den vergangenen zehn Jah-                       der FDP-Fraktion, Johannes Vogel,                          Minijobbern gestärkt werden müs-
                            ren ist sie die größte Einzugsstelle in                    wies darauf hin, dass drei Viertel der                     sten. Minijobber hätten die gleichen
                            Deutschland – und eine der effiziente-                     Minijobber, die eine geringfügige                          Arbeitsrechte wie andere Arbeitnehmer
                            sten Verwaltungen überhaupt. Hierauf                       Beschäftigung ausüben, keine andere                        auch. Arbeitgeber, die Minijobbern
                            wies Peter Grothues, Mitglied der                          Beschäftigung wollen. 30 Prozent der                       ihre Rechte vorenthielten, müssten
                            Geschäftsführung der KBS, gleich zu                        Minijobber wechselten aus ihrem Mini-                      notfalls auch bestraft werden, sagte
                            Beginn einer Feierstunde in Essen hin.                     job in eine sozialversicherungspflichti-                   Karl Schiewerling. Axel Schäfer forderte
                                                                                       ge Beschäftigung.                                          eine bessere Vereinbarkeit von Familie
                            Derzeit gibt es rund 6,8 Millionen                                                                                    und Beruf, damit Frauen, die die
                            Minijobber im gewerblichen Bereich                         Der Bochumer SPD-Bundestagsabge-                           Mehrzahl der Minijobber ausmachen,
                            und rund 250.000 Minijobber in Pri-                        ordnete Axel Schäfer plädierte für eine                    größere Chancen auf eine reguläre
                            vathaushalten. Die Minijob-Zentrale                        differenzierte Betrachtungsweise der                       Beschäftigung bekämen.
                            betreut rund zwei Millionen Arbeitge-                      Minijob-Regelungen: „Mit Dogmen
                            ber. Jährlich bearbeitet sie insgesamt                     kommen wir nicht weiter.“ Der For-
                            3,5 Millionen digitalisierte Dokumente,                    derung, den Minijob-Verdienst vom
                            beantwortet rund 120.000 E-Mails und                       ersten Euro an sozialversicherungs-                        claudia müller
                            versendet 200.000 Broschüren. Das                          pflichtig zu machen, erteilte er eine                      KBS/Referat 0.5
                            Service-Center in Cottbus hat in zehn                      Absage.                                                    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
                            Jahren 2,3 Millionen Anrufe entgegen                                                                                  Marketing
                            genommen, von denen rund 90 Pro-
                            zent erledigt werden konnten.

             12 I Kompass 7-8 2013
focus knappschaft-bahn-see

thorsten vennebusch
Minijobs in Zahlen

              Von insgesamt 7,067 Mio. Minijobbern sind rund 1,4 Mio. Altersrentner zuzüglich Rentner mit einer
      ­Erwerbsminderungsrente, rund 1,1 Mio. Schüler/Studenten und rund 2,7 Mio. Minijobber im Nebenjob.

                                               Gewerbliche                      Minijobber in
                                               Minijobber                     Privathaushalten                                Summe

        Anzahl                                  6,818 Mio.                        0,249 Mio.                                7,067 Mio.

        davon
          65 Jahre und älter                    0,782 Mio.                        0,029 Mio.                                0,811 Mio.

          60 Jahre bis 65 Jahre                 0,556 Mio.                        0,029 Mio.                                0,585 Mio.

          unter 60 Jahre mit einer
          Rente wegen Erwerbs-                                            (Daten liegen nicht vor)
          minderung

          unter 20 Jahre                        0,462 Mio.                        0,002 Mio.                                0,464 Mio.
          20 Jahre bis 25 Jahre                 0,677 Mio.                        0,005 Mio.                                0,682 Mio.

        Minijobber im Nebenjob                                                                                              2,667 Mio.

        Verbleibende Summe von Minijobbern, die dem
        ersten Arbeitsmarkt potentiell zur Verfügung steht                                                                  1,858 Mio.
                                                                     Quellen: Minijob-Zentrale, Bundesanstalt für Arbeit (BA), Stand: Dezember 2012

             Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist von Dezember 2004 bis Dezember 2012 um
      2,767 Mio., die Anzahl der Minijobber um 0,126 Mio. gestiegen. Der Anstieg bei den Minijobs ergibt sich ausschließlich
      aus dem Anwachsen der Minijobs in Privathaushalten.

                                                    Jahresvergleich                                                Differenz
                                            Dez. 2004             Dez. 2012                         absolut                      prozentual

        Sozialversicherungs-
        pflichtig Beschäftigte             26,382 Mio.             29,149 Mio.                   +2,767 Mio.                        +10,5%

        Minijobber insgesamt                 6,941 Mio.             7,067 Mio.                   +0,126 Mio.                          +1,8%
        davon
          im gewerbl. Bereich                6,838 Mio.             6,818 Mio.                   -0,020 Mio.                        -0,3%
          in Privathaushalten                0,103 Mio.             0,249 Mio.                   +0,146 Mio.                      +141,7%
                                                                                                                    (Quellen: Minijob-Zentrale, BA)

               Minijobs sind eine Brücke in den Arbeitsmarkt. Rund ein Viertel aller Minijobber ist an der Aufnahme einer nicht
      g­ eringfügigen Beschäftigung interessiert. Rund ein Drittel aller Minijobber nimmt nach Beendigung des Minijobs eine sozial-
       versicherungspflichtige Beschäftigung auf; davon 40 Prozent bei demselben Arbeitgeber (Quelle: Minijob-Zentrale).

                                                                                                                           7-8 2013 Kompass I 13
focus knappschaft-bahn-see

                                                 Ein großer Teil der Minijobs eignet sich nicht für eine Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
                                         gung. 1,4 Mio. der 1,8 Mio. Minijob-Arbeitgeber beschäftigten maximal drei Minijobber. Eigenarten der Beschäftigung lassen
                                         eine Umwandlung in der Regel nicht zu, zum Beispiel bei Zeitungsboten oder im Gastgewerbe (Quelle: Minijob-Zentrale).

                                                Das Verhältnis von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu Minijobs hat sich im Handel und im
                                         ­Gastgewerbe von Dezember 2004 – Dezember 2012 kaum geändert und ist leicht rückläufig.

                                                                                                         Jahresvergleich
                                                                                               Dez. 2004        Dez. 2012
                                           Handel                                                1 : 0,36                    1 : 0,31
                                           Gastgewerbe                                           1 : 0,96                    1 : 0,90
                                                                                                                                                            (Quelle: Minijob-Zentrale)

                                                  Rund 90 Prozent der Minijobber haben eine monatliche Arbeitszeit von maximal 50 Stunden.

                                                                                                        Jahresvergleich
                                                                                                 Frauen         Männer
                                           mehr als 50 Stunden                                   10,3 %                       8,8 %
                                                                                                                                                                   (Quelle: RWI, 2013)

                                                 Die gewerblichen Arbeitgeber zahlen bei einem Minijob deutlich höhere Beiträge zur Sozialversicherung als bei einer
                                         sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

                                                                                                                            Sv-pflichtige
                                                                                                 Minijob                  ­Beschäftigung

                                           Krankenversicherung                                     13 %                       7,3 %

                                           Rentenversicherung                                      15 %                      9,45 %

                                           Arbeitslosenversicherung                                      -                    1,5 %

                                           Pflegeversicherung                                            -                 1,025 %

                                           Summe                                                   28 %                      19,275
                                           (jeweils zzgl. identischer Beiträge zur Unfallversicherung und Umlagen)

                                                  Rund 34,6 Prozent der Minijobber verdienen monatlich zwischen 350 – 400 Euro.

                                                                                           Durchschnittsentgelte (2011)

                                           alte Bundesländer                                             268,94 €                (183,53 € in Privathaushalten)

                                           neue Bundesländer                                             220,25 €                (135,72 € in Privathaushalten)
                                                                                                                                                            (Quelle: Minijob-Zentrale)

                                                 Der durchschnittliche Nettostundenverdienst im Minijob mit 8,00 Euro liegt deutlich über der Niedriglohngrenze
                                         von 7,12 Euro. Dreiviertel aller Minijobs liegen mit dem Nettoverdienst über der Niedriglohngrenze (Quelle: Statistisches
                                         Bundesamt).

                             14 I Kompass 7-8 2013
Sie können auch lesen