Nitratinformationsdienst 2018 - die neue Düngesaison ist gestartet Leicht erhöhte Nitratgehalte im Herbst 2017 - LTZ Augustenberg

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NID-Startartikel vom 16.02.2018 zur Veröffentlichung in den Landwirtschaftlichen Wochen-
blättern Ausgabe 8

Nitratinformationsdienst 2018 – die neue Düngesaison ist gestartet

Leicht erhöhte Nitratgehalte im Herbst 2017

Die landesweiten Ergebnisse der Nitratuntersuchung in Wasserschutzgebieten im
Rahmen der jährlich stattfindenden SchALVO-Herbstkontrollaktion 2017 (16. Okt. –
15. Nov.) zeigten für Baden-Württemberg einen mittleren Nitratgehalt von 49 kg N/ha
im beprobten Bodenprofil. Damit lag der Wert um 2 kg N/ha über dem Mittel der letz-
ten 5 Jahre (2012-2016), war jedoch identisch mit dem aus dem Vorjahr 2016. Die
Verteilung der Nitratgehalte über die beprobten Schichten war folgendermaßen: 0 -
30 cm - 21 kg N/ha, 30 - 60 cm - 18 kg N/ha und 60 - 90 cm - 12 kg N/ha. Differen-
ziert nach Kulturen lagen die Nitratgehalte bei Getreide auf einem üblichen Niveau
(Wintergetreide: 37 kg N/ha und 38 kg N/ha bei Sommergetreide), waren jedoch bei
Mais (75 kg N/ha), Kartoffeln (87 kg N/ha), Rüben (29 kg N/ha), Gemüse (95 kg
N/ha) und Spargel (93 kg N/ha) teilweise deutlich höher. Regionale Unterschiede
waren auch in 2017 feststellbar.
Da im Jahr 2017 die Pflanzenerträge im Landesmittel gut, im Detail bei W-Gerste,
S-Gerste, W-Weizen und Silomais überdurchschnittlich, bei K-Mais, Kartoffeln und
W-Raps eher durchschnittlich waren, können die erhöhten Nitratwerte im Herbst
2017 nicht mit Mindererträgen erklärt werden. Vielmehr weist die Ertragssituation
eher darauf hin, dass bei bedarfsgerechter N-Düngung der aufgebrachte Stickstoff
während der Vegetationszeit weitgehend von den Pflanzen aufgenommen wurde. Bei
Sonderkulturen treten allerdings häufig hohe N-Überschüsse auf. Da sich die Zwi-
schenfrüchte gut entwickelten und im Vergleich zu den nachfolgenden Winterungen
ca. 30 kg/ha mehr Stickstoff aufgenommen hatten, sind die Nitratgehalte nach Ge-
treide auf dem üblichen Niveau, während bei Kulturen, die mit einer intensiven Bo-
denbearbeitung einhergehen (Kartoffeln, Rüben, Spargel, Gemüse) oder organisch
gedüngt werden (z.B. Silomais) die relativ hohe N-Mineralisation im Herbst 2017 zu
einem Anstieg der Nitratgehalte geführt hat.

Niedrige aktuelle Frühjahrswerte

Die vergleichsweise hohen Nitratwerte der Herbstkontrollaktion 2017 sind in den ers-
ten Proben des NID 2018 nicht mehr zu erkennen. Es ist davon auszugehen, dass
durch die im Vergleich zum langjährigen Mittel hohen Niederschlagsmengen der letz-
ten Wochen und Monate Nitrat in tiefere Bodenschichten verlagert und unter Um-
ständen ausgewaschen wurde. Vor allem im Januar lagen die Niederschlagswerte
deutlich über dem zehnjährigen Mittel (DWD).
Dementsprechend liegt Mitte Februar der landesweite Frühjahrsstartwert des NID auf
ackerbaulich genutzten Flächen bei niedrigen 15 kg N/ha. Der Wert ist bezogen auf
eine Bodentiefe von 0 bis 90 cm und umfasst etwas mehr als 700 beprobte Standor-
te. Vor allem im Vergleich zum Startwert des NID 2017, der mit 57 kg N/ha ver-
gleichsweise sehr hoch war, sind in diesem Jahr die aktuell vorhandenen Nitratgehal-
te um ca. 40 kg N/ha niedriger. Die Nitratgehalte sind hierbei folgendermaßen über
die drei Schichten verteilt: 6 - 6 - 3 kg N/ha.
Zwischen den einzelnen NID-Regionen sind auch in diesem Jahr vergleichsweise
große Unterschiede zu beobachten (siehe Tabelle 1).
Für Standorte, die eine durchwurzelbare Bodentiefe von mehr als 60 cm aufweisen,
aber nur auf zwei Schichten beprobt wurden, sollten für die 3. Schicht folgende Werte

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NID-Startartikel vom 16.02.2018 zur Veröffentlichung in den Landwirtschaftlichen Wochen-
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zusätzlich angerechnet werden: Winterweizen/Dinkel 9 kg N/ha, Wintergers-
te/Triticale 4 kg N/ha und Winterraps 2 kg N/ha.

Tabelle 1: Nitratgehalte in 0 - 90 cm Bodentiefe bis Mitte Februar 2018

                                                                              Gehalte in
  Kulturen           NID-Region
                                                                              kg N/ha
  Winterweizen,      Mittel Baden-Württemberg                                 19
  Dinkel             Oberland/Bodensee                                        16
                     Geringere Alb, Baar, Heuberg, Schwarzwald                18
                     Neckar/Nagold, Schwäbischer Wald, östliches Albvor-
                                                                         29
                     land
                     Bessere Alb, Donau/Iller, Hohenlohe                 17
                     Bauland                                             12
                     Allgäu                                              26
  Wintergerste,      Mittel Baden-Württemberg                            12
  Triticale          Oberland/Bodensee                                   14
                     Geringere Alb, Baar, Heuberg, Schwarzwald           12
                     Bessere Alb, Donau/Iller, Hohenlohe                 11
                     Bauland                                             8
                     Allgäu                                              16
  Winterraps         Mittel Baden-Württemberg                            10
                     Oberland/Bodensee                                   10
                     Geringere Alb, Baar, Heuberg, Schwarzwald           9
                     Allgäu                                              9
  Erdbeeren          Mittel Baden-Württemberg                            5 (0-30 cm)
                     Bauland                                             4 (0-30 cm)
 Stand: 16.02.2018, Zeitraum: KW 5 - 7

Änderungen 2018

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 02.06.2017 haben sich
die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Dies wurde zum Anlass
genommen, den Nitratinformationsdienst (NID) in Baden-Württemberg neu aufzustel-
len. In Zukunft ist die Teilnahme sowohl mit dem Papier-Erhebungsformular (ACH-
TUNG neue Formulare- die alten Erhebungsformulare können nicht mehr verwendet
werden), als auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ möglich. Weitere
Informationen, Merkblätter und Ausfüllhilfen zum neuen NID erhalten Sie unter
www.duengung-bw.de  „Informationen“. Auf derselben Seite unter „Hilfe“ finden
Sie auch eine Anleitung zur Teilnahme am Online-NID.
Im Ackerbau gibt es zusätzlich zur N-Obergrenze nach novellierter Düngeverordnung
eine N-Düngeempfehlung nach dem Rechenschema des bisherigen „Nitratinformati-
onsdienstes“. Letzterer basiert i.d.R. auf landeseigenen Düngeversuchen und be-
rücksichtigt Ertragssituation und Standortnachlieferung differenzierter als die Berech-
nung der N-Obergrenze nach DüV. Häufig ist der nach der Empfehlung ermittelte N-
Düngebedarf etwas niedriger als die N-Obergrenze nach DüV. Deshalb wird insbe-
sondere in den Wasserschutzgebieten mit erhöhter und hoher Nitratbelastung (Prob-
lem- und Sanierungsgebiete) dringend gebeten, sich bei der Düngung am Empfeh-
lungswert BW zu orientieren, auch wenn die N-Obergrenze nach DüV einen höheren

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N-Düngebedarf ausgibt, der rechtlich bindend ist. Weitere Informationen, Merkblätter
und Berechnungshilfen finden Sie auf „Düngung BW“ und auf der Homepage des
LTZ Augustenberg.

Nur eine sachgerechte Beprobung und sorgfältiges Ausfüllen der Erhebungs-
formulare führen zur optimalen N-Düngebedarfsermittlung

Der NID-Erhebungsbogen sollte sorgfältig ausgefüllt werden. Nur durch einen korrekt
ausgefüllten Fragebogen kann eine bedarfsgerechte N-Düngebedarfsermittlung
durchgeführt werden. Geben Sie deshalb immer die tatsächliche Durchwurzelungs-
tiefe des Standortes an, auch wenn möglicherweise ein bis 90 cm durchwurzelbarer
Boden nur bis 60 cm Tiefe beprobt wurde. Durch Ergänzung der Nitrat-Werte der 3.
Schicht kann erst eine standorttypische N-Düngeempfehlung erstellt werden. Dessen
ungeachtet wird empfohlen, für tiefwurzelnde Kulturen auf tiefgründigen Böden alle
drei Schichten zu beproben. Es gilt, dass das gemessene Ergebnis immer genauer
ist als das geschätzte.
Beachten Sie bitte auch die in Tabelle 2 aufgeführten Beprobungszeiträume. Kultu-
ren, die außerhalb dieser Zeiträume beprobt werden, erhalten keine N-
Düngebedarfsermittlung. Es werden nur die Untersuchungsergebnisse mitgeteilt. In
den Tabellen 3 und 4 sind die Verfahren zur Berechnung des N-Düngebedarfs (N-
Obergrenze und N-Empfehlung BW) dargestellt. Ein Vordruck für eigene Berechnun-
gen ist auf der LTZ-Internetseite zum NID und auf „Düngung BW“ zu finden.

Tabelle 2: Zugelassene Beprobungszeiträume (für Beprobungen außerhalb erfolgt
keine N-Düngebedarfsermittlung)

                             von      bis                                von bis
Wintergetreide, Winterraps   01.02.   30.04.   Zuckerrüben               15.02. 31.05.
Sommerungen                  15.02.   30.04.   Sonnenblumen              01.03. 15.06.
Mais, frühe Nmin-Methode     15.03.   30.06.   Reben                     15.03. 30.06.
Mais, späte Nmin-Methode     30.04.   30.06.   Reben, Junganlagen        15.03. 31.07.
Frühkartoffeln               01.02.   15.05.   Spargel                   15.04. 31.07.
Kartoffeln                   15.02.   15.06.   Durchwachsene Silphie     01.03. 15.05.

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Tabelle 3: Verfahren zur Ermittlung der kultur- und standortbezogenen N-
Obergrenze n. DüV

N-Obergrenze [kg N/ha]:

Summe aus
   N-Bedarfswert [kg N/ha] und
   Zu- oder Abschlag aus der Differenz „3-jähriges Ertragsmittel“ und
    „mittlerer Ertrag“ [kg N/ha]
abzüglich:
    im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin/Nitrat-N, NID) und
      (Gleiche Anrechnung beider Größen, da NH4-N in Ackerböden zum Zeitpunkt der Düngebe-
      darfsermittlung in der Regel in vernachlässigbarer Menge vorliegt.)
    pflanzennutzbare N-Lieferung aus:
        Ernteresten der Vorfrucht
        Zwischenfrucht
        organischer Düngung des letzten Jahres und
        Bodenvorrat (Humusgehalt).

Tabelle 4: Verfahren zur Ermittlung des N-Empfehlungswertes BW

N-Empfehlungswert BW [kg N/ha]:

            Ertrag [dt/ha] (im Mittel von 3 Jahren)
            N-Entzugswert [kg N/dt] – Gesamtpflanze und
            Zuschlag für die nicht erntefähige Restpflanze
             (Rüben & Kartoffeln 0 kg N/ha, Raps 50 kg N/ha, restliche Ackerkulturen 20 kg N/ha)

abzüglich:
    im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin/Nitrat-N, NID)
      (Gleiche Anrechnung beider Größen, da NH4-N in Ackerböden zum Zeitpunkt der Düngebe-
      darfsermittlung in der Regel in vernachlässigbarer Menge vorliegt).
    pflanzennutzbare N-Lieferung aus:
            Boden - kultur- und standortspezifisch -
            Ernteresten der Vorfrucht
            Zwischenfrüchten und N-Düngung ab Ernte Vorfrucht
            organischer Düngung des letzten Jahres

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Warum lohnt sich die Teilnahme am NID?

Um die Kulturpflanzen bedarfsgerecht zu düngen, ist die aktuell im Boden vorhande-
ne pflanzenverfügbare Stickstoffmenge zu berücksichtigen. Mit der Teilnahme am
NID erhalten Sie schlagspezifisch diesen Startwert. Zusätzlich wird der N-
Düngebedarf der beprobten Kultur ermittelt und Sie erhalten bei Ergebnismitteilung
vom Labor ein Attest, das den Vorgaben der DüV zur Aufzeichnungspflicht der Dün-
gebedarfsermittlung genügt. Bei Aufzeichnungspflicht gemäß SchALVO (in Problem-
gebieten bei überhöhten Herbstnitratgehalten) sind die Atteste der Schlagkarte bei-
zufügen.
Eine optimale N-Düngeempfehlung erhält man nur durch die aktive Beprobung der
eigenen Flächen. Die Übernahme von Referenzwerten, ob Landeswert oder regiona-
ler Wert, ist für den Einzelbetrieb nur die zweitbeste Lösung. Wir möchten daher an
dieser Stelle die Serviceleistung des NID besonders betonen und zur Teilnahme an-
regen. Sie erhalten bei der Teilnahme am NID zeitnah zur Beprobung eine schlagge-
naue N-Düngebedarfsermittlung. Alle beteiligten Labore sind verpflichtet, die Unter-
suchungsatteste binnen 5 Arbeitstagen nach Eingang der Probe im Labor bzw. Be-
reitstellung der Probe an einer Sammelstelle an den Probeneinsender zu liefern.

Informationen im Internet

Alle wichtigen Informationen und Dokumente zum NID sind auf den Internetseiten
des LTZ unter folgender Adresse verfügbar:

www.LTZ-Augustenberg.de und den Links „Arbeitsfelder / Pflanzenbau  Nitratin-
formationsdienst“ folgen.

Dort finden Sie auch die Liste mit den für den NID zugelassenen Laboratorien.

Insbesondere möchten wir auf die umfangreichen und detaillierten Auswertungen
des aktuellen Datenbestandes hinweisen, die jeweils am Montag und Donnerstag
unter „allgemeine Auswertungen“ aktualisiert werden.

Das Formular zur Online-Teilnahme am NID und die Programme zur Düngebedarfs-
ermittlung finden Sie unter www.duengung-bw.de

Anja Heckelmann & Sabine Grimm
LTZ Augustenberg

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