Kommunale Arbeitgeber verzögern Gehaltssteigerung! - GEW ...

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Kommunale Arbeitgeber verzögern Gehaltssteigerung! - GEW ...
Gewerkschaft
                                                                                Erziehung und Wissenschaft

 Kommunale Arbeitgeber
 verzögern Gehaltssteigerung!
 // Die Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund                  Die vergangene Tarifrunde 2020 für die Beschäftigten im
 und Kommunen endete im Oktober 2020                         öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen fand unter
                                                             schwierigen Bedingungen statt. Nachdem die Arbeitge-
 mit einem Abschluss. Teil des Tarifergeb-
                                                             ber lange Zeit kein verhandlungsfähiges Angebot vorge-
 nisses sind Gehaltsseitgerungen für die                     legt hatten, rief die GEW ihre Mitglieder zu Warnstreiks
 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes                     und weiteren Aktionen auf. Trotz der pandemiebeding-
 ab dem 1. April 2021. Nun weigern sich                      ten Einschränkungen folgten viele Mitglieder den Aufru-
 die Arbeitgeber, diese pünktlich auszu-                     fen und setzten mit eindrucksvollen Aktionen die öffent-
 zahlen. Die GEW verurteilt dieses Verhal-                   lichen Arbeitgeber unter Druck.
 ten aufs Schärfste und fordert die Arbeit-
                                                             So wurde Ende Oktober in der dritten Verhandlungs-
 geber auf, sich an den Tarifabschluss zu                    runde ein Tarifabschluss erzielt, den die GEW als „res-
 halten. //                                                  pektables Ergebnis in schwierigen Zeiten“ bezeichnete.

Impressum:   GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt
             Verantwortlich: Daniel Merbitz (V.i.S.d.P.) • Gestaltung: Brittney Johnston • März 2021
Kommunale Arbeitgeber verzögern Gehaltssteigerung! - GEW ...
Die VKA will dieses Problem nun auf die Beschäftigten
                                                               abwälzen und fordert, dass die damit verbundenen Risi-
                                                               ken von ihnen alleine getragen werden! Dabei waren es
                                                               im vergangenen Herbst die Arbeitgeber, die das Fahrrad-
                                                               leasing in die Verhandlungen einbrachten. Sie machten
                                                               die Aufnahme des Themas in das Einigungspapier sogar
                                                               zur Voraussetzung, um dem Tarifabschluss zuzustim-
                                                               men! Dass die VKA möglicherweise anfallende Steuer-
                                                               und Sozialversicherungsbeiträge nun auf die Beschäftig-
                                                               ten abwälzen will, ist vor diesem Hintergrund geradezu
                                                               absurd.
 Playmobilfiguren „streiken“ in der vergangenen Tarifrunde
 im Mainz stellvertretend für die Beschäftigten.               Seit dem Tarifergebnis im Oktober gilt die Friedens-
                                  Foto: Christoph Boeckheler   pflicht. Mit dem Vorstoß der VKA, in den Redaktionsver-
                                                               handlungen Druck auf die Gewerkschaften aufzubauen,
                                                               verstoßen die Arbeitgeber somit gegen die Spielregeln
 Ein Bestandteil des Tarifergebnisses sind Gehalts-            und nehmen die Beschäftigten in Geiselhaft.
 steigerungen für die Beschäftigten des öffentli-
 chen Dienstes in zwei Schritten: Zum 1. April 2021            GEW Tarifchef Daniel Merbitz verurteilt die Haltung der
 und zum 1. April 2022. In einem ersten Schritt be-            VKA aufs Schärfste.: „Erst beklatscht, jetzt hinters Licht
 deutet das 1,4 % mehr Gehalt, mindestens aber 50              geführt! Dies ist ganz schlechter Stil gegenüber den Be-
 Euro, und 25 Euro für Auszubildende sowie Prakti-             schäftigten! Die GEW fordert die kommunalen Arbeitge-
 kantinnen und Praktikanten. Und genau diese                   ber auf, sich an den Tarifabschluss zu halten!“
 erste Lohnerhöhung will die VKA nun hinauszö-
 gern!                                                         Am 11. März finden erneut Redaktionsgespräche zwi-
                                                               schen den beiden Tarifvertragsparteien statt.
 Mit diesem Verhalten wollen die Arbeitgeber auf
 Kosten der Beschäftigten Druck auf die Gewerk-
 schaften ausüben, damit sie in den Redaktionsver-
 handlungen beim Punkt "Fahrradleasing“ nachge-
 ben. „Das verletzt die Spielregeln grob“, beurteilt
 Daniel Merbitz, GEW Vorstandsmitglied und Tarif-
 experte, das Vorhaben der VKA.

 Was ist passiert?
 Nach einem Tarifabschluss nehmen Gewerkschaf-
 ten und Arbeitgeber die sogenannten Redaktions-
 verhandlungen auf, um den genauen Wortlaut der
 Änderungstarifverträge festzulegen. Die Redakti-
 onsverhandlungen zum Tarifabschluss öffentlicher
 Dienst Bund und Kommunen vom 25. Oktober
 2020 sind nahezu abgeschlossen. Lediglich beim
 Punkt „Jobrad“ gibt es noch Klärungsbedarf, denn
 nach dem Tarifabschluss sind bei diesem Thema
 unvorhergesehene steuerrechtliche Probleme auf-
 getaucht.

Impressum:     GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt
               Verantwortlich: Daniel Merbitz (V.i.S.d.P.) • Gestaltung: Brittney Johnston • März 2021
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Antrag auf Mitgliedschaft
Online Mitglied werden: www.gew.de/mitglied-werden
Bitte in Druckschrift ausfüllen:
Persönliches                                                           Berufliches (bitte umseitige Erläuterungen beachten)

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Nachname (Titel), Vorname                                              Berufsbezeichnung (für Studierende: Berufsziel) bzw. Fachgruppe

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Straße, Nr.                                                            Diensteintritt / Berufsanfang (Monat/Jahr)

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Postleitzahl, Ort                                                      Tarif- / Besoldungsgebiet

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Telefon / E-Mail                                                       Monatliches Bruttoeinkommen (falls nicht öffentlicher Dienst)

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Geburtsdatum                    Staatsangehörigkeit                    Tarif- / Besoldungsgruppe  Stufe    seit (Monat/Jahr)

________________________________________________________               ________________________________________________________
gewünschtes Eintrittsdatum                                             Betrieb / Dienststelle / Schule

________________________________________________________               ________________________________________________________
bisher gewerkschaftlich organisiert bei von/bis (Monat/Jahr)           Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

                                                                       ________________________________________________________
○    weiblich      ○    männlich      ○    divers                      Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

                                                                       ________________________________________________________
                                                                       Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Beschäftigungsverhältnis:
○ angestellt                                   ○    beurlaubt ohne Bezüge bis _________        ○    befristet bis _________
○ beamtet                                      ○    in Rente/pensioniert                       ○    Referendariat/Berufspraktikum
○ teilzeitbeschäftigt mit ____ Std./Woche      ○    im Studium                                 ○    arbeitslos
○ teilzeitbeschäftigt mit ____ Prozent         ○    Altersteilzeit                             ○    Sonstiges _______________________
○ Honorarkraft                                 ○    in Elternzeit bis _________

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich
die Satzung der GEW an.

________________________________________________________               _______________________________________________________
Ort, Datum                                                             Unterschrift

SEPA-Lastschriftmandat

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE31ZZZ00000013864
Ich ermächtige die GEW, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der
GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

_________________________________________________________              _______________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
Nachname, Vorname (Kontoinhaber*in)                                    Kreditinstitut (Name und BIC)

_ _ _ _|_ _ _ _|_ _ _ _|_ _ _ _|_ _ _ _|_ _                            _________________________________________________________
IBAN                                                                   Ort, Datum                    Unterschrift

Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträgern
gespeichert und entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geschützt.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an den für Sie zuständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvorstand. Die Anschriften fin-
den Sie auf der Rückseite.
Vielen Dank!
Ihre GEW
Kommunale Arbeitgeber verzögern Gehaltssteigerung! - GEW ...
Berufsbezeichnung                                                               Betrieb/Dienststelle
 Geben Sie hier bitte Ihren Beruf oder Ihre Tätigkeit an, eingetragen            Hierunter versteht die GEW den jeweiligen Arbeitsplatz des Mitglieds.
 werden sollen auch Arbeitslosigkeit oder Ruhestand.                             Im Hochschulbereich bitte den Namen der Hochschule/der For-
                                                                                 schungseinrichtung und die Bezeichnung des Fachbereichs/Fachs an-
 Fachgruppe                                                                      geben.
 Nach § 11 der GEW-Satzung bestehen folgende Fachgruppen:
                                                                                 Mitgliedsbeitrag (ab 1. Januar 2018)
 • Erwachsenenbildung             • Kaufmännische Schulen
                                                                                 •   Beamt*innen zahlen in den Jahren 2018/2019 0,81 Prozent und
 • Gesamtschulen                  • Realschulen
                                                                                     in den Jahren 2020/2021 0,83 Prozent der Besoldungsgruppe und
 • Gewerbliche Schulen            • Schulaufsicht und Schulverwal-                   -stufe, nach der sie besoldet werden.
 • Grundschulen                     tung                                         •   Angestellte mit Tarifvertrag zahlen in den Jahren 2018/2019 0,75
 • Gymnasien                      • Sonderpädagogische Berufe                        Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,76 der Entgeltgruppe und
 • Hauptschulen                   • Sozialpädagogische Berufe                        -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zah-
 • Hochschule und Forschung                                                          len 0,7 Prozent des Bruttogehalts.
 Bitte ordnen Sie sich einer dieser Fachgruppen zu.                              •   Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten
                                                                                     Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
 Tarifgruppe/Besoldungsgruppe                                                    •   Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags.
 Die Angaben Ihrer Vergütungs- oder Besoldungsgruppe ermöglicht die              •   Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
 korrekte Berechnung des satzungsgemäßen Beitrags. Sollten Sie keine             •   Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.
 Besoldung oder keine Vergütung nach TVöD/TV-L oder BAT erhalten,                •   Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbe-
                                                                                     trag von 4 Euro.
 bitten wir Sie um die Angabe Ihres Bruttoeinkommens.
                                                                                 •   Bei Empfänger*innen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68
                                                                                     Prozent des Bruttoruhestandsbezuges. Bei Rentner*innen be-
                                                                                     trägt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente.
                                                                                 Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

Ihr Kontakt zur GEW
GEW Baden-Württemberg                                 GEW Hessen                                          GEW Sachsen
Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart                      Zimmerweg 12, 60325 Frankfurt a.M.                  Nonnenstraße 58, 04229 Leipzig
Telefon: 0711/21030-0                                 Telefon: 069/971293-0                               Telefon: 0341/4947412
Telefax: 0711/21030-45                                Telefax: 069/971293-93                              Telefax: 0341/4947406
E-Mail: info@gew-bw.de                                E-Mail: info@gew-hessen.de                          E-Mail: gew-sachsen@t-online.de
www.gew-bw.de                                         www.gew-hessen.de                                   www.gew-sachsen.de

GEW Bayern                                            GEW Mecklenburg-Vorpommern                          GEW Sachsen-Anhalt
Schwanthalerstraße 64, 80336 München                  Lübecker Straße 265a, 19059 Schwerin                Markgrafenstraße 6, 39114 Magdeburg
Telefon: 089/544081-0                                 Telefon: 0385/48527-0                               Telefon: 0391/73554-0
Telefax: 089/53894-87                                 Telefax: 0385/48527-24                              Telefax: 0391/73134-05
E-Mail: info@gew-bayern.de                            E-Mail: landesverband@gew-mv.de                     E-Mail: info@gew-lsa.de
www.gew-bayern.de                                     www.gew-mv.de                                       www.gew-lsa.de

GEW Berlin                                            GEW Niedersachsen                                   GEW Schleswig-Holstein
Ahornstraße 5, 10787 Berlin                           Berliner Allee 16, 30175 Hannover                   Legienstraße 22-24, 24103 Kiel
Telefon: 030/219993-0                                 Telefon: 0511/33804-0                               Telefon: 0431/5195-150
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GEW Brandenburg                                       GEW Nordrhein-Westfalen                             GEW Thüringen
Alleestraße 6a, 14469 Potsdam                         Nünningstraße 11, 45141 Essen                       Heinrich-Mann-Straße 22,
Telefon: 0331/27184-0                                 Telefon: 0201/29403-01                              99096 Erfurt
Telefax: 0331/27184-30                                Telefax: 0201/29403-51                              Telefon: 0361/59095-0
E-Mail: info@gew-brandenburg.de                       E-Mail: info@gew-nrw.de                             Telefax: 0361/59095-60
www.gew-brandenburg.de                                www.gew-nrw.de                                      E-Mail: info@gew-thueringen.de
                                                                                                          www.gew-thueringen.de
GEW Bremen                                            GEW Rheinland-Pfalz
Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen                     Dreikönigshof                                       Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Telefon: 0421/33764-0                                 Martinsstraße 17, 55116 Mainz                       Hauptvorstand
Telefax: 0421/33764-30                                Telefon: 06131/28988-0                              Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt a.M.
E-Mail: info@gew-hb.de                                Telefax: 06131/28988-80                             Telefon: 069/78973-0
www.gew-bremen.de                                     E-Mail: gew@gew-rlp.de                              Telefax: 069/78973-201
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Rothenbaumchaussee 15, 20148 Hamburg                  GEW Saarland
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Telefax: 040/440877                                   Telefon: 0681/66830-0                               Parlamentarisches Verbindungsbüro Berlin
E-Mail: info@gew-hamburg.de                           Telefax: 0681/66830-17                              Wallstraße 65, 10179 Berlin
www.gew-hamburg.de                                    E-Mail: info@gew-saarland.de                        Telefon: 030/235014-0
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                                                                                                          E-Mail: parlamentsbuero@gew.de
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