BTWE Chef-Info - Einzelhandel
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BTWE Chef-Info Branchennews Fachinformationen im Auftrag Ihres Einzelhandelsverbandes 09 | 2021 Einzelhandel: Kein erhöhtes Corona-Risiko Bei der Arbeit im Einzelhandel kommt es nicht zu einer erhöhten Infekti- infor onsgefährdung durch das Corona-Virus. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Wa- renlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- matio medizin (BAuA). Die derzeitigen Regelungen für die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen reichen nach aktueller Kenntnis offensichtlich aus, um einen effektiven Schutz der n Beschäftigten vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Studie fußt auf den Ergebnissen dreier Untersuchungen: auf der Be- fragung von Einzelhandels-Unternehmen durch die BGHW, die Analyse von Daten der Barmer Krankenkasse zu den an Corona erkrankten Berufs- gruppen sowie der Auswertung von epidemiologischen Daten durch die BAuA. Allesamt belegen: Das Infektionsrisiko bei der Arbeit im Einzelhan- del ist nicht erhöht. Ausgewertet wurden unter anderem Daten aus elf Einzelhandels- Unternehmen mit rund 331 000 Beschäftigten. Zwischen Mitte März und Ende Oktober 2020 erkrankten etwa 0,6 Prozent der Beschäftigten an dem Virus. Demgegenüber infizierte sich im gleichen Zeitraum etwa 0,8 Prozent der Allgemeinbevölkerung. Somit liegt der Anteil der erkrankten Beschäftigten sogar unter dem Mittel der entsprechenden Altersgruppe in der Allgemeinbevölkerung. Dabei habe es keine wesentlichen Unterschiede in den betrachteten Handelszweigen gegeben. So sei etwa im Lebensmitteleinzelhandel, der in allen Lockdown-Phasen geöffnet hatte, die Infektionshäufigkeit unauffällig geblieben. „Eine wesentliche Rolle für das geringe Infektionsrisiko spielen sehr wahrscheinlich die von den Handelsunternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, die Abstandsregeln, die Verordnung zum Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung“, erklärt Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW. Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) An Lyskirchen 14 ·50676 Köln | Telefon: +49 221 27166-0 | Fax: +49 221 27166-20 | btwe@einzelhandel-ev.de | www.tabakwelt.de
Seite 2 BTWE Chef-Info 09 | 2021 Lottoverkaufsstellen halten ihre starke Marktposition Der terrestrische Vertrieb von Lotto Hessen blieb auch 2020 auf Erfolgs- kurs: Vom Gesamtumsatz der staatlichen Lotteriegesellschaft in Höhe von 734,7 Millionen Euro entfielen knapp 624 Millionen Euro beziehungsweise fast 85 Prozent auf die rund 2100 Lottoverkaufsstellen im Land. In den Monaten des pandemiebedingten Lockdowns mussten in der Spitze nie mehr als fünf Prozent der hessischen Annahmestellen schließen. „In Zeiten, in denen nichts wirklich normal ist, bilden unsere Verkaufsstellen ein wichtiges Stück gewohnte Alltagsnormalität, die uns allen derzeit so fehlt“, sagt Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen. Und er fügt hinzu: „Den Traum vom Glück möchte man sich eben gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht nehmen lassen – er ist vielleicht wichti- ger denn je.“ Mit fast 735 Millionen Euro Jahresumsatz nach 656,9 Millionen Euro im Vorjahr hat Lotto Hessen 2020 sein mit Abstand bestes Ergebnis in der über 70-jährigen Unternehmensgeschichte erzielt – noch nie wurde in Hessen so viel getippt wie im vergangenen Jahr. „Angesichts der Pandemie ist dieses Rekordergebnis eines, mit dem auch wir nicht unbedingt gerechnet hatten“, erklärt Sundermann. In erheblichem Maß hat dazu der deutlich gestiegene Online-Umsatz beigetragen, der um 41 Prozent auf 111 Millionen Euro zulegte und damit einen Anteil von 15,1 Prozent am Gesamtumsatz (2019: 12,7 Prozent) hatte. Widerstand gegen E-Zigaretten-Besteuerung formiert sich Auch eine „Interessengemeinschaft E-Zigarette“ fordert jetzt, die Steuersätze der Bundesregierung zur Anpassung der Tabaksteuer noch einmal zu überdenken. Die Interessengemeinschaft weist darauf hin, dass die Tabaksteuer den Spagat zwischen Gesundheitsschutz einerseits und Einnahmeerzielung andererseits auszutarieren habe. Daher solle sie „weder das gesundheitspolitisch sinnvollere Produkt aus dem Markt drängen, noch Anreize für eine Produktion im Ausland, für Schmuggel oder gar für gepanschte Produkte setzen“. Zudem führen die Initiatoren aus, es gelte das steuerrechtliche Folgerichtigkeitsgebot, wonach eine einmal getroffene Belastungsentscheidung – hier das Ausrichten der Steuerbelastung an der Gesundheitsgefährdung – aufrechterhalten werden solle; daher müssten E-Liquids deutlich geringer als Tabakerhitzer oder als Pfeifentabak und natürlich als Tabakzigaretten besteuert werden. Im Folgenden wird der Markt auf die Anteile offener und geschlossener E- Zigarettensysteme beleuchtet. Die Verfasser der jetzt vorgelegten Stel- lungnahme beziffert die Marktanteile mit 98 Prozent für nachfüllbare Sys- teme und mit gerade zwei Prozent für Kapsel-Systeme wie Myblu (Reemtsma) oder Vype (BAT). In einem Preisvergleich rechnet die Interes- sengemeinschaft vor, dass bei offenen Systemen derzeit etwa 60 Euro pro 100 Millilitern Liquid mit einem Nikotingehalt von 20 Milligramm je Milliliter fällig würden. Bei geschlossenen Systemen seien es dagegen mehr als
Seite 3 BTWE Chef-Info 09 | 2021 535 Euro. Anschließend widmen sich die Autoren der Stellungnahme den geschätzten Steuermehreinnahmen, die das Bundesfinanzministerium durch die Erhöhung der Tabaksteuer erzielen will. Die Rede ist von gut 2,8 Milliarden Euro. Angesichts der aktuellen Branchenumsätze – die Interessengemeinschaft geht von einem Umsatz bei nikotinhaltigen Liquids von 120 bis 180 Millionen Euro pro Jahr aus – seien diese jedoch kaum zu erzielen. Im Gegenteil stehe zu erwarten, dass die Verkäufe deutlich zurückgehen würden, falls die geplante Reform wie bislang vorgeschlagen umgesetzt wird. Die Interessengemeinschaft rechnet vor: Während ein Raucher bei einem Konsum von 20 Zigaretten etwa 210 Euro im Monat ausgibt, würde die finanzielle Belastung für ausstiegswillige Dampfer von aktuell nicht einmal 180 Euro auf dann bis zu 930 Euro monatlich explodieren. Schlussfolgerung: Gerade Menschen mit geringem Haushaltseinkommen hätten praktisch keine Möglichkeit mehr, mit der E- Zigarette weg von der Tabakzigarette zu kommen. Schließlich geht es in der Stellungnahme noch um den erwarteten bürokratischen Mehraufwand durch das vorgeschlagene Steuermodell. Angesichts von schätzungsweise 500 meist kleineren Herstellern und Importeuren nikotinhaltiger Liquids mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Packungsgrößen und Nikotinstärken müsste „eine enorme Anzahl von Steuerzeichen verwendet werden“. Hinzu komme, dass Deutschland mit dem avisierten Weg eine absolute Insellösung in Europa betreiben würde. In keinem EU-Land gebe es eine Besteuerung nikotinhaltiger Liquids auf Basis des Gewichts, sondern vielmehr würden die Abgaben anhand der Flüssigkeitsmenge berechnet. Der Vorschlag der Interessengemeinschaft E-Zigarette sieht denn auch vor, dass eine Besteuerung von bis zu 0,10 Euro pro Milliliter Liquid ab 1. Juli 2022 umgesetzt werden solle. Dabei könne eine Überprüfungsklausel nach zwei Jahren hinsichtlich der Marktentwicklung der Produkte integriert werden. Diese Lösung wäre „einerseits wettbewerbsfähig in der EU und anderseits nicht prohibitiv hinsichtlich dieser deutlich schadstoffminierten Erzeugnisse“. Der Interessengemeinschaft E-Zigarette haben sich nach eigenen Angaben bereits mehr als 25 Unternehmen angeschlossen, darunter Riccardo Retail, Niko Liquids, Ultrabio, Meisterfids und Naam. Dennoch, so Stephan Endler von Niko Liquids, seien weitere Branchenmit- glieder willkommen. Interessenten melden sich unter: st.endler@nikoliquids.de. protabac : Fachmagazin für den Tabakwaren-Einzelhandel mit Informationen über die Sortimentsbereiche Tabak, Lotto, Presse und Potenziell Risiko Redu- zierte Produkte (PRRP)
Seite 4 BTWE Chef-Info 09 | 2021 Mit dem Logo Tabak Spezialist gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachge- schäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und Qualität ihrer Angebote und ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augen- fällig zu präsentieren. Alle Informationen rund um das neue Logo sowie die Bestellunterlagen finden Sie unter: http://tabakspezialist.de/ EXKLUSIVES ANGEBOT MIT SONDERRABATT FÜR BTWE-MITGLIEDER Die Tabak Zeitung ist die führende Fachzeitschrift für den Tabakwarengroß- und -einzelhandel. Sie ist die wichtigste Informations- und Kommunikations- plattform der Tabakbranche, wesentliches Bindeglied zwischen Industrie und Handel und unterstützt die Vermarktungskette optimal! Damit auch Sie in Zukunft wöchentlich von der Aktualität und der Informati- onsvielfalt der Tabak Zeitung profitieren, erhalten Sie als BTWE-Mitglied heute ein ganz besonderes Angebot: Abonnieren Sie jetzt Die Tabak Zeitung für ein Jahr mit 20% Sonderrabatt für nur 156 € statt 195 €. Nutzen Sie die- ses exklusive Angebot und bestellen Sie am besten gleich direkt beim DTZ- Leserservice unter 0711 – 7594-302. Dieses Angebot ist nur gültig, wenn der neue Abonnent in den vergangenen zwölf Monaten nicht Bezieher der DTZ war. Hinweise zum DATENSCHUTZ. BTWE Chef-Info in Zusammenarbeit mit Die Tabak Zeitung (DTZ), Mainz Chefredakteur: Marc Reisner Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. An Lyskirchen 14 – 50676 Köln Tel +49 221 27166-0 Fax +49 221 27166-20 E-Mail btwe@einzelhandel-ev.de Internet www.tabakwelt.de
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